RMISCHE FORSCHUNGENVON
TH.
MOMMSEN.
ERSTER BAND.
BERLIN.
WEIDMANNSCHE BUCHHANDLUNG.1864.
INHALT.Seite
Die rmischen Eigennamenaugusteischen Zeit(Zuerstgedi-uckt
der republikanischen und1
68
im Neuen Rheiuischen Museum
fr
Philologie 1860 Bd. 15 S. 1691.
- 210).3
Der Eigenname oder das Prnomen in seiner ursprnglichen Gestalt und dessen DeterminativeDie sptere Umgestaltung des ursprnglichen
15
2.
Eigennamens oder des Prnomens3.
15
42 G8
Der jngere Individualname oder das Cognomen und dessen Entwickelung42
Die rmischen Patriciergeschlechter(Zuerst
69127Museumfr
gedruckt im Neuen Rlieiaischen
PhUologie 1861 Bd. 16 S. 321
360.)
Die patricischen und die plebejischen Sonderrechte in
den Brger- und den RathsversammlungenI.
....der Re-
129284
Die patricisch- plebejischen Comitienpublik
A. nach CenturienB. nach CurienC.II.
nach Tribus
134140 140150 151166167
Nichtexistenz patricischer Sonderversammlungenin republikanischer Zeit
176 217
III.
Die Sonderversammlungen der Plebs nach Curien
und Tribus
176
IV. Der Patriciersenat der Republik
218249.
V. Der patricisch-plebejische Senat der Republik
250
268
VI. Brgerschaft und Senat der vorgeschichtlichenZeit
269-284
jVDie patricischen Claudier
INHALT.Seite
285318demJ.
(Zuerst gedruckt in den Monatsberichten der K. Preufsi-
schen Akademie der Wissenschaften ausS.
1861
317-338.)die rmische Clientel..
Das rmische Gastrecht imdBd. 1 S. 332
319390
(Zuerst gedrackt in Sybels historischer Zeitschrift
1859
- 379.)
DIE EMISCHEN EIGENNAMEN
REPUBLIKANISCHEN UND AUGUSTEISCHEN
ZEIT.
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2010
witii
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University of Toronto
Iittp://www.arcliive.org/details/romisclieforscliun01momm
Die
rmischen Eigennamen haben die Philologen ltererin Hinsicht auf
und neuerer Zeit
Etymologie und auf Sprach-
gebrauch vielfach beschftigt.historische Seite
Weniger hat
die juristisch-
dieser Institution diejenige Bercksichtisie
gung gefimden, welche
sicher
auch verdient;
einigetheil-
Bemerkungen
hierber, nicht schv^er zu
machen und
weise nichts weniger als neu, mchten doch in ihrer Zu-
sammenstellung ntzlich sein und zu weiteren Erwgungenanregen.
Es wird dabei auszugehendie ber die
sein
von derjenigengi'iechisch-itali-
Namensform,schen
Scheidung der
Stmme
zurckreicht und aus der Vergleichung na-
mentlich der griechischen und der verschiedenen italischen
Namensformenist
sich als die ursprngliche herausstellt
;
weiterdieser
sodann zu zeigen, welcheinnerhalbder
Um- und Ausbildung
Urname
staatlichen
und sprachlichen Ent-
wicklung Roms empfangen hat.Der Eigenname oder das Prnomenlichen Gestalt
1.
in
seiner
ursprng-
und dessen Determinative.novisse,also
Name, nomen vom StammeKennzeichen,ist
eigentlich
in der
Sprache das, was sachlich das Inreicht
dividuum
ist.
Der Name
darum genau
so weit wie
die Mglichkeit
und das Bedrfnifs des Individualisirensund normalen Gestalt1*ein-
und
ist
in seiner ursprnglichen
4fach;
DIE ROMISCHEN EIGENNAMEN'.
wo
in ltester Zeit
Doppelnamen vorkommen, wieVerschmelzung gelaugter D(ppel-
zumall
Beispiel frh bei einzelnen Gttern, liegt wohl ber-
ein nicht zur vlligen
begriffbei
dem Doppelnamen zu Grunde.die
Von dem Menschen,undtiefsten
dem
Individualittgilt
am
schrfsten
empfunden wird,Italikern nicht
die
Einnamigkeit durchaus: bei den
minder wie bei den Griechen und den Deut-
schen
ist
der
Name im
eigentlichen Sinne, diejenige Bestirbt,
zeichnung, die mit
dem Individuum geboren wird undist dies
von Haus aus ein einfacher gewesen undso
geblieben,
lange das Sprach- und das Gemeindegefhl lebendig
blieb.
Ueber die Wahl des Namens kann ursprnglich nichts
vorgeschrieben gewesen sein; weder in Italien noch bei den
Griechen und Deutschengeschlossener Ki-eis
lfst
sich fr die lteste Zeit ein
von Individualnamen nachweisen und
ebenso war es wohl zulssig, aber keineswegs nothwendigoder auch nur berwiegend hufig den elterlichen Indivi-
dualnamen in den Kindern fortzupanzen.
Sprachlich wer-
den die Eigennamen im Ganzen adjectivisch entwickelt:
man
sagt,
um
bei den rmischen klarer
Bedeutung stehen
zu bleiben, Quintus, Sextus, Posturnus ^ Manms, Lucius, der
am
Morgen,
am Tage
Geborene; Marcus^ Mamercus, Tiberius
von Mars, Mamers, Tiberis; Servius, Gafvjius von servare,gaudere\ Paulla die Kleine, wie auch Poplius, Publms vielleicht
angemessener mit pupusu.s.
als
mit populus verbunden
wird; Proculus, der Dreisteeinzeln stehtwartet.
w.,
wogegen Gnaetms, Fleckfleckig er-
und man dafr vielmehr Gnaevius,
Natrlich werden in allen Sprachen bei den ltedie
sten
Eigennamen vorzugsweise
ltesten
Derivations-
suffixe gefunden;
wie denn in der rmischen Eigennamen-
bildung das alte sonst meistentheils verdi'ngte Suffix ius
DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.
5
noch eine wichtige Rolleist
spielt.
Also in ltester Zeit
der
Individiialnamesteht
einfach;er
indefs
wo
er
von BrDie Belatei-
gern vorkommt,
doch niemals
allein.
hauptung der rmischen Gelehrten, dafs die ltestennischen
Namen
eingliedrig
gewesen
seien'),
das heifst ausist
demlich
blofsen Indi^^dualnamen bestanden htten,
ledig-
abstrahirt ans der spt
und schlecht erfimdenen Rogewisse aufbezgliche
mulussage; der Gebrauch,
dem Individualnamendes Individuums
die brgerlichen Verhltnisse
und mit dem Namen zuterminative beizufgen,
einer Einheit verschmelzendeist
Deund
vielmehr unvordenklich
alt
zwei oder drei derartige Determinative bis ber die Tren-
mmg
der
Stmme zurck
verfolgbar:
einmal die Angabe
des Mannes, in dessen Gewalt das Individuum steht oder
gestanden hat, die sich fortsetzen kann auf denjenigen,unter
dembei,
dieser Gewalthaber seinerseits steht oder stand
undnur
so weiter ins Unendliche aufwrts;fi'eien
zweitens, jedochdie;
Mmiern und Frauen,das Individuum angehrt
Angabe des
Districts
dem
endlich drittens
vielleicht das1.
Wappen.ist
Der Beisatz des Gewalthabernamens
bekanntlich
bei den Griechen
und
bei den Italikern allgemein fr Freie
wie fr Sclaven, fr Mnner wie fr Frauen blich unddie dafr in ltester Zeit ausscliliefslich gebruchliche die Beifgung dessie
Formden
Herrennamens im Genitiv gewesen, wieVolsker,
die
Griechen, Umbrer,z.
Samniten frin
^)
Schrift de praenom.aitet
A.:
Varro shnplicia
Italia fidsse no-
mina
existimationisque suae
argumentum
referf,
quod Romulus
et
Remus(vgl.
Faustulus
negiie
praenomen uUum
neqiic cognotnen hahuerint
Appian
praef. 13).
Alle wirklich ursprnglichen
Namen wie
Numa
Pompilim, Acca Larentia sind mehrgliedrig.
6Vater-, die
DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.
Rmer
fr
den Gatten-,
alle
Nationen fr denDafs die rmi-
Namen
des Sdavenherrn bewahrt haben.
sche Beifgung des Kindes-,prdicats jngerist,
die gi-iechische des
Frauen-
zeigt deren sporadisches auf einzelnefi-
Vlker beschrnktes Erscheinen und
das Kindesprdicat
noch besonders die Erwgung, dafs die lteste Namens-
form sicherlich die Mglichkeit geboten hat das Geschlechtsregister der Freien beliebig fortzusetzen, dies auch bei der
griechischen und oskischen Namensbildung sehr wohl ge-
schehen kann, dagegen bei der rmischen dui*ch den Mangelindividueller
Bezeichnungen fr die entfernteren Ascendenwii-d.
tengrade unmglichlich
Eben
darauf, dafs
man
ui-sprng-
Marcus Marci gesagt
hat, beruht der sptere Sprach-
gebrauch lius
dem
Genitiv nach-, nicht, wie es sonst der
strengen Regel gemfser wre, ihm voranzustellen.dafsbei
Dafr,
diesem Determinativ der leitende Gesichtspunkt
durchaus der der Familiengewalt, des rmischen in potestate
manu mancipio
esse
gewesen
ist,
sprichtdieser
theils
die
Einheitlichkeittheils
imd Alterthmlichkeit
Auffassung,
besonders der Sprachgebrauch,
welcher in solcher
Verbindung durch den Genitiv zunchst das Herrschafts -undEigenthimisverhltnifs anzuzeigen pflegtJijfjioa&svrjg
Caecilia Crassi,
Jrjfioai^svovg
sind
sprachlichist
und
rechtlich
gleichartig mit ager Titi.
Endlich
dafr noch geltend
zu machen, dafs auf den ltesten Grabschriften, namentlich
den prnestinischen, bei Frauennamen niemals Vater- und
Gattennamen cumulirt gefunden werden, sondern durchausnur entweder jener oder dieser.also alle unverheh-atheten
Ursprnglich
scheinen
Frauen den Vater-,
alle verhei-
ratheten ausschliefslich den Gattennamen als Determinativ
ihrem Individualnamen angehngt zu haben; womit zugleich
DIE ROMISCHEN EIGENNAMEN.die aus
7
dem Gebrauchals
des Genitivs
fr
eheherrliche wie
fr vterliche Gewalt entstehende Zweideutigkeit insofern
aufgehoben wird,Gewaltverhltnifszeigt war.2.ist die
das im
concreteu Fall
obwaltendefest
doch immer bestimmt
und
ange-
Das zweite
uralte Determinativ:
zum Individualnamenfr
Stammbezeichmmg
^ffiJTTiog, Tlaiaviavq, AiO^alidiig,
Cornelius, Marcius.
Das Bildungsgesetz
den Stamm-
namenmit
fllt,
sprachlich betrachtet,
anfnglich
zusammen
dembei
Bildungsgesetz des Individualnamens, wie sich das
amcius
deutlichsten darin zeigt, dafs
zum
Beispiel Gavius, Luals
den Samniten ebenso
als
Vor- wie
Stammregte
namen vorkommen. Wohl aber
lag es in der Sache, dafsfi'h
das Streben nach Differenzirung hier sich sehr
und dem praktischen Bedrfnifs Eigen- und Stammnamenhandgi-eiflich
zu
imterscheiden
entsprochen ward
durch
Conventionelle Regulirung
der in ltester Zeit
fi-eien
und
willkrlich wechselnden Suffixe. Bei den Griechen schwankt
noch
das gentilicische Ethnikon:
es
findet
sich
evc,
td^c^
toc
neben einander; dieStrenge die
Italiker,
vor allem mitdasSuffix
der ihnen eigenen
Rmer haben
ius
im
gentilicischenin
Ethnikon
ausschliefslich
durchge-
fhrt,
so dafs
Rom
kein einziger patricischer
Stamm
und nur sehr wenige plebejische^) dieser Regel
sich ent-
ziehen und auch bei den Samniten dieselbe ziemlich aus-
nahmslos
gilt.
Umgekehrt wird
bei den rmischen Eigen:
namen
das Suffix
ius gern vermieden
Fusus, lulus,
Mar-
2)
Das
in
der letzten Zeit der Republik einzeln
vorkommende
Aufgeben des Geschlechtsnamens und dessen Ersetzung durch das
Cognomen gehrt zunchst
nicht hieher.
gcus,
DIE ROMISCHEN EIGENNAMEN.
Postumus, Quinius, Sextus, Titus, Tullus, Volusxis oder
Volesus sind Eigen-, Fusius oder Furius, lulius, Marcius,
Postumius, Quintius, Sexiius, Titius, Tullius, Valerius
Stamm-
namen, und eben darum ward
q^uch
wohl der Vorname
Gnaevus, nicht, wie es eigentlich angemessen war, Gnaevius gebildet.
Vllig
ft-eilich liefs
das alte ius sich
im Eigen-
namen
nicht ausmerzen, namentlich nicht bei den uralten
lngst feststehenden
Namen
Gaius, Lucius, Manius, Publius,
Servius, Spurius, Tiberiusj hier aber
wurden dann
die ent-
sprechenden Geschlechtsnamen entweder ganz vermiedenoder differenzirt, wie denn der patricische GeschlechtsnameSergius sprachlich zusammenfllt mitvius^),
ebenso der
dem Vornamen SerGeschlechtsname Gavius mit dem VorServius und Publius nur durch
namen
Gaius, ferner die patricischen Servilii, die altplebe-
jischen Poblilii von
das
verstrkte Suffix sich unterscheiden.
Auf dem einen oderziemlichvollstn-
auf
dem anderen Wegesieist
wairde
eine
dige DifFerenzirung der Individual- von den
Stammnamenundselbstius
durchgesetzt;
indefs specifisch rmisch
den Samniten noch fi-emd, die regelmfsig beide aufauslauten und, wie gesagt, ohne Bedenken dieselbefr Individual- wie fr
Form
Stammbezeichnung verwenden.
Aufser den smmtlichen mnnlichen Geschlechtsgenossen,
mit Ausschlufs natrlich der Sclaven, aber mit Einschlufsder Zugewandten und Schutzbefohlenen
kommt
der Ge-
3)
Dafr
ist
besonders beweisend, dafs in der Kaiserzeit der VorSer., Ser-g., Serg'ms
name abwechselndBullett.
geschrieben wird (Borghesi
1845, 158).
Sprachlich verhalten sich Sergius und Serviusnives,vixi
genau wie ni(n)gere und1,
und
vivere (Corssen Lat.
Ausspr.
44); sie gehen auf in einem lteren Serguius wie nig-
und
niv-
in ni(n)guis.
DIE ROMISCHEN EIGENNAMEN.
9
schlechtsname auch den Frauen zunelia,
:
^
Al&aXiMv *), CorOrdnung.allein oder
Marcia, und esist
ist
dies auch in der
Dennauch
der
Stamm
zwar auch, aber keineswegs
mu- zunchst ein politischer Bezirk,meinschaftlichertingirter
sondern ein aus ge-
wirklicher
oder vermutheter oder auchFest-,
Abstammung hervorgegangenes, durch
Grab- und Erbgenossenschaft vereinigtes Gemeinwesen,alle
dem
persnlich freien Individuen, also auch die Frauen sich
zuzhlen drfen und mssen.die
Schwierigkeit aber macht
Bestimmung des Geschlechtsnamens der verheirathetenDieselbefllt freilich
Frauen.
weg, so lange die Frau sich
nicht anders als mit einem Geschlechtsgenossen vermhlen
durfte
;
und nachweislich hat
es fr die
Frauen lange Zeitals
grfsere Schwierigkeit gehabt aufserhalb
innerhalb des
Geschlechts
sich
zu verheirathen
,
wie denn jenes Recht,als perist.
die gentis enuptio
noch im sechsten Jahrhundert
snliches
Vorrecht zur Belohnung
vergeben worden
Aber dadurch wird nicht ausgeschlossen,
dafs die Heirath
zwischen zwei Personen verschiedenen Stammes an sichschon in unvordenklich frher Zeit rechtlich mglich ge-
wesen
ist
und das Conubium wenigstens auf
die
gesammte
Brger-, wahrscheinlich auf die gesammte Eidgenossenschaftsich
erstreckt hat,
wenn
es
auch vermuthlich eines Be-
schlusses der
Stammgenossen wenigstens der Frau bedurfte,
um*)
einer solchen
Ehe
Gltigkeit zu verschaffen^).
Wo
nun
C.
I.
G. 563; andere Beispiele Franz elem. p. 339.ist
In attischen
Inschriften
dies die fr Frauen bliche
Stammbezeichnung, wh-
rend dieselbe bei Mnnern adjectivisch oder adverbialisch {Kokmvtj&su)gefafst zu
werden pflegt
sehr charakteristisch fr die bei
enger^)
als bei
der Frau sich gestaltende Beziehung zuJ.
dem Mann dem Demos.
Der Senat beschlofs im
568 (Liv. 39, 19):
uti
Feceniae His-
10
lilE
RMISCHEN fUOENNAMEN,
aber dergleichen Aiisheirathungen vorkamen, mufs die Frauin
ltester Zeitsein.
damitNichts
inist
den
Stamm
des Mannes
berin
gegangen
sicherer,
als dafs die
Frau
der alten religisenGeraeinschaft destritt.
Ehe
vllig in die rechtliche
und sacrale
Mannes ein- und aus der ihrigen auses
Wer
weifs
nicht,
dafs
die verheirathete
Frau
das Erbrecht gegen ihre Gentilen activ und passiv einbfst,
dagegen mit ihrem Mann, ihren Kindern und dessen
Gentilen berhaupt in Erbverband tritt?
und wenn
sie
ihrem
Mann an
Kindesstatt wird imd in seine Familie ge-
pallae datio,ei
deminutio, yentis enuptio, tutoris optio item esset, quasi
vir testamento dedisset.freie
Der Wittwe konnte
sowohl die
Wahlund
des
die freie Verufserung ihres
also von ihrem Manne Vormunds zugewandt werden als auch Gutes und das Recht aus dem Geschlecht
auszuheirathen
;
die gleichen Privilegien
wurden auch von Ge-
meinde wegen einzelnen Frauen zu Theil.stand der Frau so wenig die freie
Von Rechtswegen also Verfgung ber ihr Vermgen
zu wie die Befugnifs einen Nichtgeschlechtsgenossen zu heirathen.
Es
ist
auch nicht wahrscheinlich, dafs dieses Hindernifs durch blofse
Einwilligung des Vaters oder der Vormnder der Frau beseitigt
werden konnte; denn da ein solcher Consens bei einer jeden Ehe,namentlich der ursprnglichen voll wirksamen erforderlich war, sohtte dann die Ausheirathung aus
dem
Geschlecht nicht grfseren
Schwierigkeiten unterlegen als jede auch innerhalb des Geschlechts
abgeschlossene Ehe.aus
Vielmehr bedurfte es fr die Ausheirathungrechtlich
dem Geschlecht
wohl nicht
blofs der Einwilligung des
gewalthabenden,
sondern
der
smmtlichen
Geschlechtsgenossen.
Dafs die Unfhigkeit aus
dem Geschlecht
auszuheirathen eine den
freigelassenen Frauen allein auferlegte Rechtsbeschrnkung gewesensei,
entbehrt jeder ufseren und
inneren Begrndung; viel eher
knnte in lterer Zeit umgekehrt der Austritt aus dem Geschlechtdenjenigen Frauen, die nicht geborene Geschlechtsgenossinuen waren,also
den Freigelassenen und den Eingeheiratheten, leichter gewesen den durch Geburt dem Geschlecht Zugehrigen.
sein als
DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.langt),
Hfern
wie
kann
sie
seinem Geschlecht
bleiben?
Nothwendig mssen
also
Ehe und Adoption
einstmals auch
im Namens Wechsel
oder, genauer gesprochen,
im Wechsel
des StammdeterminatiTS
einander parallel gegangen sein.
Auch
ist
davon noch eine unmittelbare Spur erhalten inHochzeitsgebrauch, dafs der Brutigam an
dem bekanntenschreitet, die
die Braut, bevor sie die Schwelle ihres
neuen Hauses ber-
Frage
stellt,
wie
sie heifse,
und
sie
darauf
antwortet:
so
du Gaius,desist
heifse
ich Gala").
Bezogen auf
die Uebertragung
Individualnamens von
dem Gatten
auf die Gattin*)
dies sinnwidrig,
aber Gaius, Gavius
war
in altitalischer Zeit
auch ein gewhnlicher Geschlechts-
name undbevorsie
also aufgefafst, besttigt die uralte
im spteren
Gebrauch imverstanden erhaltene Formel, dafs die Frau,sichin
die
Hand
des
Mannes an Tochterstatt
gab, zuvrderst den frmlichen Uebertritt zu seinem
Stamm
^)
In familia7H
viri transibat
fliaeqae
locuiii obtinebat.
Gaius
1,
111.
Gell. 18, 6.')
Schrift de praenom.
c. 7;
Plutarch qu. Rom. 30, offenbar beidelyo)
aus Varro.
Die Formel nov av rdiog,
ri wird lateinischVgl. A. 45.freilich gefafst,
gelautet haben: quando tu Gaius, ego Gala.*)
So wurde Gaia
in dieser
Formel spterhin
wie
die dazu erfundene
Anekdote von der Gemahlin des Knigs TarPlin.
quinius Priscus Gaia Caecilia zeigt (Schrift de praenom. und Plutarch R. G.a. a.1,
0.;;
Festus
ep.
p. 95;ist
/*.
n.
8, 48, 194.
Schwegler
678)
aber diese
wohl spten Ursprungs, schon weil diedies weiter Veranlassung in derdie1, 7,
Ccilier Plebejer sind.
Doch gab
Abkrzungobwohl
der
Patronennamen
von Frauen Freigelassenen28),
O. L. zu bezeichnen (Quintilianin der
gleichsam Gaiae Ubertus,findet,ist
Auflsung nie sich so geschriebenoder
sondern
entweder
Nomen
Cognomen der Frau genannt
oder seltenS. 46) steht.
mnlieris Ubertus
CHbner Berliner Monatsberichte 1861
12
I>IE
RMISCHEN EIGENNAMEN.
ZU erklren hatte").ist
Das frhe Abkommen und
dieser Sittein
vollkommen
begreiflich;
denn die Civilehe, die
Rom
sehr fi'h sich entwickeltin
die alte Confarreation ganz
den Ilintergriind gedrngt
hat,
kann
die formalen Folgen
der letzteren, also namentlich den Eintritt in die
Stamm-
gemeinde des Mannes anfnglich nicht vollstndig herbeigefhrt haben;stitute
und wenn
gleich rechtlich die beiden In-
im Laufe derFrau in
Zeit mglichst genhert wurden, derdie
Eintritt der
Gewalt des Mannes in der Form
des Kaufes [coemptio] oder der Verjhrung {usus) auch mit
der Civilehe verknpft ward,wirklichen Namenbergangs
kam doch das Moment dem neueren Eherecht
des ab-
handen ^'^).3.
Als ein drittes Namensdeterminativ ltester Zeit
magfin-
endlich noch das
Wappen angesehen worden
sein.
Wir
den dasselbe einerseits auf den rmischen Silbermnzenbereits seit
dem Anfang
des 6. Jahrhunderts in allgemeinem
^)
Die bisherigen Erklrungen dieser Formel befriedigen nicht.S.
Die neueste von Rofsbach (rm. Ehe
352
f.)
vorgeschlagene:
wo du Kher,
bin ich Kherin
sttzt
sich nicht blofs auf die
Etymologie des Namens von dem sanskritischen gdus, die deshalbentschieden falschin hosist,
weil diesesist,
Wort bekanntlich im
Lateinischen
umgelautet worden
sondern verkennt auch, dafs Gaius,es wolle,
Gaia,
magEs
es
nun der Stammbedeutung nach heifsen was
hier eben als1)
Nametu
fungirt.12, 27 wahrscheinlich, dafs die
ist
nach Cicero pro Mur.
Formel: quandonicht bei der
Gaius, ego Gaia zwar bei der Coemption, aber
Ehe ohne Manus gebraucht ward.
Daals
die letztere
nach der lteren Auffassung mehr pro matrimonio
matrimoniumin-
war
(Cic. Top. 3; vgl. Gell. 13, 6), ist dies
bezeichnend fr den
nigen rechtlichen Zusammenbang der Formel mit der echtenursprnglich der confarreirten) Ehe.
(d. h.
DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.
13
undZeit
so
festem Gebrauch, dafs noch in der trajanischenHoratii,bei
die Mnzen der Wappen erkannt und
der Decii Mures an ihrenltesten republi-
Erneuerung der
kanischen Silberstempel
mit Beifgung des Geschlechts-
und Hausnamens wiederholt werden konnten. Andrerseitsgeben besonders die Tafeln von Herakleia, die bei Brgern
dem
Individual-
und Vaternamen
ein
abgekrztes
Wort, das wahrscheinlich den Demos bezeichnet, und dasvollausgeschriebenedafs
Wappen wort
vorsetzen"), den Beweis,
den Griechen der Gebrauch der Hand- und Hausist.
zeichen ebenfalls nicht ft-emd gewesen
Man
wird dem-
nach
es
dem Wesen nachdafs
als uralt
betrachten drfen, was
spterhin auf griechischen wie auf rmischenhufig begegnet,
Mnzen
so
phischesIndefs
dem Eigennamen als weiteres gTaDeterminativ noch das Wappen beigesetzt wird.der Wappengebrauch als rechtliche Institution
ist
dort wie hier fi'h
abgekommen und
auf die wichtigsten
Fragen, namentlich ob das
Wappen
Geschlechts- oder Hausfindet in unserer
wappen war und wieNoch
es sich vererbte,
eberlieferung sich keine Antwort.bleibt die Reihenfolge zu betrachten,
in der die
verschiedenen Determinative an den Individualnamen hinantreten;
denn selbstverstndlich behauptet dieser durchaus
die erste Stelle
und
fhrt davon auch spterhin
im Lateini-
schen seinen
Namen
(praenomen)^'^).
Im Uebrigen schwankt/.
")^2)
Zum
Beispiel: yt Toinovg 't'dwpviuog Zu)nvQicy.w (C.
G. 5774).
Uebrigens bezeichnet praenomen immer den ersten von zwei
und nur folgeweise den Individualnamen.handennomen,inist,
Wo
nur ein
Name
vor-
wie bei Thieren, Gttern, Heroen, heilst dieser immer1).
z.
B. Romulus (A.
Varro
9,
54 nennt 'praenomina auch die
der Phrase hie miles legionis
dem
Genitiv voraufgehenden Wrter.
:
14die Folge:
^^^ KOMISCHEN EIG-ENNAMEN.die Griechen, Urabier
und VolskerVaters
stellen hinter
den
Individualnamen
den
des
und der fernereu
Ascendenten und den Stamninamen an das Ende:z/TjiJO^svTjg
JTj/xoat/h'ovc
flaiavi^vg
Vois.
Ner.Vi.
Propartie
Pa.
Pacuies
Die Rmer und Samniten dagegen sehliefsen au den ludividual- denreihe an:
Stammnamen und anQ.(r.
diesen die Ascendenteu-
FabiusPaapiis
Q. f.
G.
Diese Folge also kann bei der Trennung der Grcoitaliker
noch nicht
fest
gewesen sein, sondern wird damals imDie natrlichere Ord-
Sprachgebrauch geschwankt haben.
nung
ist
aber unzweifelhaft die erstere.
Denn
die beiden
Determinative, der Ascendenz und des Stammes, sind correlat
und das
letzte
gleichsam die Fortsetzimg des ersteren:
die
Ascendentenreihe bezeichnet die nach Graden nach-
weisbare Abstammung, die Agnation, derauf
Stammnameaberin
die
den Urstammyater
zurckzufhrende,
den
Zwischengliedern nicht zu belegende Herkunft, die Gentilitt;
angemessen
ist
darum auch jenes durchaus aufMenschen, wie
In-
dividuen, dieses durchaus allgemein adjectivisch gestellt.
Die
lteste
Namensform
freier-
sie
vor
der Scheidung
gewesen
ist,
Stmme gangbar bestand demnach, abgesehen von den Wappen,der griechischitalischen
aus folgenden drei Elementen1.
Individualname, bei Mnnern und Frauen willkrlicher
Wahl.2.
Angabe des gegenwrtigen oder gewesenen Gewalthabers, also des Vaters oder Ehemanns,so wie des
:
DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.
15
Gewalthabers des Gewalthabers und also weiter nach
oben hinauf oder Aseendentenreihe.3.
Angabe des Stammbezirks.Innerhalb der rmischen Entwickelung des Eigenuamenzweite und dritte
systems
ist
die
Kategorie
im Ganzen
nicht verndert worden; wohl aber hat die erste einer voll-
stndigen Umwandelung unterlegen und haben sich aufserdem noch mehrere neue Determinative zu dem Namengesellt.
Hierdurch bestimmt sich die Ordnung der folgenden
Darstellung.2.
Die sptere Umgestaltung des ursprnglichen Eigennamens
oder des Prnomens.
Der Individuahiame hat verschiedeneVernderungen erfahren,scherlichenin
durchgreifendepoliti-
denen ein bestimmter
Zweck undAutoritt
selbst ein positives Eingreifen der ffent-
unverkennbar
hervortritt.
Der einfach
appellative
Individualuame wird
zum
brgerlichen,
zum
praenomen im technischen Sinn.Dingen
Um
diesen schwierigen
Begriff zunchst empirisch festzustellen, wirddie
man
vor allen
den patricischen Geschlechtern eigenthmlicheins
Nomenclaturhier in
Auge
fassen mssen. Bekanntlich erscheintein geschlos-
jedem genauer bekannten GeschlechtMam., M.\ M.,
sener Kreis von mnnlichen Individualnamen,Aemilii: C, Cn.,Claudii:^*)
zumTL
Beispiel
L.,
Q.,
Ap., C, D., [L., spter abgeschafft'^)] F.,1.
TL
Sueton Tiber.
Patricia gens Claudiarariis
cum praenomi-
nibus cognominibusquerepudiavit,
distingueretur ,
Lud
praenomen con^ensualter latrocinii,
postquam
e
duobws gentiUbus praeditis eoPatricische L. Claudii
caedis alter comnctus
est.
kommenfallen.
nicht vor,
denn
Cic. de har. resp. 6, 12 ist L. Claudius rex sacrorum
ohne Zweifel
verdorben; die Abschaffung mufs also sehr frh
16
DIE RMISCHEN EIGENKAMEN.Conielii: A., Cn., L., M.,
R,
Ser.,
Ti.'*)
Fabii: C, K., M., N., Q.'")Furii: Agrippa, C, L., M.,lulii:P.,
Sex.,
Sp.
C,
L.,
Sex.,
Vopiscus.J.
Manlii: A., Cn., L., [M., im
370
abgeschafft'^)], P., T.
Selbst unter dieser sehr beschrnkten Zahl aber stand den
Geschlechtsgenossen die
Wahl
nicht unbedingt
frei.
Es
liegt
im Wesen des Stammes
sich in sich selbstals
zu verzweigennicht
und jeden Zweig wieder
Stamm zu
gestalten;
selten schieden sich in diesem Fall die geschlechtsgebruch-
lichen
kommen
Vornamen weiter nach den einzelnen Husern. So die Vornamen Tiberius und wahrscheinlich auchausschliefslich
Decimus
den Clandii Nerones
zu;
so
be-
schrnken sich die
Comelii Scipiones auf die drei VorPublius.
namen Gnaeus, Lucius undmirimgenairf
Dafs diese Nor-
autonomischen Bestimmimgen der Gens be-
ruhen, zeigt sichzelner
am
deutlichsten in der Abschaffung ein-
Vornamen durch Beschlufs der Claudier und derdie
Manlier;Zeitin
Gemeindebehrden werden kaum inHinsichtin
lterer
dieser
die
Rechte
der Geschlechts-
genossen eingegriffen haben.
Allgemein gltige patricische
Vornamen1*)
giebt es also, streng
genommen,
nicht,
da eben
Der einzige Tiberius
dieses Geschlechts,
den wir kennen,
ist
der in der Triumphaltafel^')
zum Jahre 479 erwhnte.undist
Ser. Fabius Pictor Cic. Brut. 21, 81 steht vereinzelt
wahrscheinlich verdorben.'')
Cic. Phil. 1, 13, 32: propter unius
M. Manlii
scelus
decretolicet.
gentis
Manliae
neminem patricium Manlium Marcumv.
vocari
Liv. 6, 20.
Fest. ep.
M. Manlium
p. 125;
v.
Manliae gentis
p. 151.
Plutarch
q.
R. 91.
Quintil. 3, 7, 20.
Dio
fr. 26, 1.Cic.
-
Aehnliche
Flle aus der Kaiserzeit erzhlen Plutarch
49; Dio 51, 19;
Tacitus ann.
3,
17.
DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.jedes Geschlecht, ja jedes
17
Haus
hierin eigenen
Normen
folgte;
doch kann(A.),
man
die folgenden fnfzehn
Vornamen: Aulus(K.),
Decimns(i.),
(/).),
Gaius (C), Guaeus (CN.\ Kaeso(J/.j,
Lucius
Manius (AA/.), Marcus
Publius
(P.),
Quin-
tus {Q.\ Servius (SER.), Sextus {SX., spterrius (S., spter
SEX.), Spu-
SP.\ Tiberius
(7/.),
Titus (r.), als
im Geimd
brauch nicht auf einzelne Geschlechter beschrnktesomit gleichsam allgemeine ansehen.
Der Vorname Kaesoden Fabiern undlte-
wird zwar
als patricischer;
'')
lediglich bei
Quinctiliern gefunden
allein es sind dies
eben mit die
sten bekannten rmischen Geschlechter
imd wahrscheinlich
hngt der ausschliefsliche Gebrauch dieses Vornamens beiihnen damit zusammen, dafs dies die beiden Lupercaliengeschlechter sind
und der Vorname auf das dabei vorkom-
mendeHuser
befi-uchtende Riemenschlagen zurckgeht.
Noch be-
schrnkter im Gebrauchist
der uns bekannten patricischenallein bei
Decimus, welches
den Claudiern und
auch hier nur selten gefunden wird, aber doch wohl in dieser Reihe mit
Recht
steht,
da
es nicht blofs
mit coustanter
Abkrzungselten
auftritt,
sondern auch bei den Plebejern nicht
und schon
in
den alten und vornehmen Husern der
Junier und Laelier vorkommt'**). Aufserdem begegnen noch
'")
Von vornehmenundDuilier.
plebejischen Geschlechtern fhren ihn die
Acilier^*)
Als Vorname der Claudier
kommt DecimusDrusum,olim
vor bei SuetonJVe-
Claud. 1: patrem Claudi Caesaris
Decimum mox
ronem praenomine, Livia
peperit.
Dafs Decimus wirkliches Pr-
nomen der
patricischen Claudii Nerones gewesen, geht daraus sicher
hervor; ber Nero wird spter zu handeln sein.sehr alte Inschrift von S. Cesariodiog JtxofxovI.
Hinzu kommt dieAls Vorname
(C
/.
L. I n. 857): 2i'iGTo? Kku). ,
hfonyos
ctvn dioy Tfgnoy vMvcag.
s
.
.
2
;
IQ
DIB RMISCHEN EIGENNAMEN.
drei nur einzelnen patricischen Geschlechtern eigenthmliche
Vornamen: Mamercus (MAM.)mercus
bei den Aemiliern,(A^.)
Appius
(AP.) bei den Claudiern, Numeriusfehlt fi-eilich inals
bei
den Fabiern. Ma-
den Vornamenverzeichnissen (A. 24)sonst kein
und kommt auch
Cognomen vor, whrend
Vorname
in guter Zeit in dieser Eigenschaft
verwandt wird
manmehrsie
scheint schon frh die Pruomiualqualitt dabei nichtdeutlich
empfimden zu haben, aber bezweifeln
lfst
sich nicht, da in den Beamtenverzeichnissen sowohl des
(-itten
und vierten wie des siebenten Jahrhunderts Mamercusfester
als
Vorname und mit
Notirung erscheint').
Die bei-
den andern Singularnamen sind nachweislich aus der Fremdeeingebrgert: Appius (AP.), das sabinische Atta, mit den
wird Deciraus auch von Varro 9, 60 anerkannt; und fr die D.lunii'S)
und D.Der
Laelii bedarf es keiner Belege.
lteste
bekannte Mamercus Aemilius wird in unsernals
re-
stituirten
Fasten
Vater 270. 276.281,8,
als
Grofsvater 284.287
aufgefhrt; er beruht allein auf Dionys.McififQxovvlogheifst.J. 316.
83,
wo
der Consul 270als
Ein jngerer gleichnamiger erscheint317. 320. 328,als als
Beamter
in
den
Vater 344. 349. 351. 353Grofsvater 386. 388. 391.
und 363. 365. 367. 371. 372. 374. 377, Derdritte dieses
Namens
ist
der Consul des J. 677.
Die Reste der
capitolinischen Tafel zeigen den
Namen
constant in der
und auch neben Marcus,cinus.
z.
B. M'. AimiUus
Mam.
f.
Form MAM. M. n. Mamer-
Als Cognomen
ist
Mamercinus weit hufiger, aber die beiden
Consuln 270. 276. 281 und 284. 287 werden zwar nicht auf der hierfehlenden Tafel, aber in den daraus geflossenen Listen und bei
Diodor und Dionysios durchgngig L. Aemilius Mamercus und Ti.Aemilius Mamercus genannt.
Fr auslndisch, etwa samnitischist
mchte
ich
den Vornamen nicht halten: er
aus
dem Mar -MarVergl. ber
des arvalischen Liedes ebenso entwickelt wie Marcus aus Mars undkeine Ursache den oskischeu Mamers herbeizuziehen.das Geschlecht der Aemilier Borghesifast. 2,
23 f
DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.
19ein bekannter
Claudiem nach
Rom
gelangt
;
Numerius
(A^.),
samnitischer Vorname,
durch Heiraths- und Erbvertrag
mit dem vornehmen hirpiuischen Geschlecht der Otacilierin
das fabische Haus
eingefhrtfeste
worden
~).
Fr
diesein so
achtzehn
Namen haben
Abkrzungen schon
fi'her Zeit bestanden, dafs das
dazu verwandte Alphabet,ist als
wie bekannt, ein namhaft lteressonst ltesten
das selbst auf den
Denkmlern erscheinende, namentlich das C
in seinem ursprnglichenstrichige
Werthsich
als
Gamma undhaben.
das vier-
M
hier
allein
erhalten
Auch das
aber
ist
wohl zu beachten,einer
dafs,
mit einer einzigen Aus-
nahme,
sehr alten Grabschrift wahrscheinlich eines
nicht rmischen, sondern prnestinischen Brgers, die den
Vornamen
Sextiis
voll
ausschreibt
^')
,
smmtliche Docu-
mente aus der republikanischen und der besseren Kaiser-
20)
Festus S. 170 (womit genau stimmt die Schrift de praenom.
C. 6):
Numerius praenomen numquam
ante fuisse in patricia familia
dicitur
quam
is
Fabius, qui unus post sex et trecentos ab Etruscis inter31.f.
fedos superfuit (Q. Fabius
K.
n.
Vibulanus Consul 287. 289. 295,
Decemvir 304),
inductus
magnitudine divitiarum, uxorem duxit \Nuut
merii] Otacilii Maleoentani ,ut qui
tum dicebanfur, filiam, ea condicione
primus natus
esset
praenominc avi matei-ni Numerius appellaretur.
Dies war N. Fabius Vibulanus Consul 333, Kriegstribun 339. 347.21)
Sexto Opio C. f.die
(C.
/.
L.
I
n. 127).
Ein anderes Beispiel
wrdenL.
Mnzen aus
csarischer Zeit sein mit der Aufschrift
SERVIVS RVFVSAber
(Eckhel 5, 318),
wenn
die gewhnliche
An-
nahmerhren.
richtig wre, dafs sie
von einem L.
Ser. Sulpicius
Rufus her-
dieser Erklrung bricht auch das doppeltein dieser Zeit
Prnomenin
den Stab, welchesspicil. crit.
unerhrt
ist
(Nipperdey
Nepotem
p. 26)
und
erst in
dem
gnzlichen Verfall des rmischenist
Namenwesens\'ius
erscheint.
Dagegen
nichts
im Wege hier
in Ser-
einen Gentilnamen zu erkennen (S. 29).
2*
20zeit'^^),
DIE RMISCHEN EiaENNAMEN.Inschriften, die
Mnzen undin
selbst die ltesten
Hand-
schriften,
Vornamen durchaus und constant abgekrzt
geben, aufseroder
wo
sie
Versen oder von ihrem
Nomen
Cognomen
losgehest
vorkommen.
Diese Abkrzungen
sind also nicht facultativ, sondern nothwendig
und gehren
zur correcten rmischen Schreibung in derselben Weise wiejede andere conventionelle Satzung; sie dienen nicht blofs
zur Raumersparung, sondern auch und vielleicht vorzugs-
weise
als
graphisches Distinctiv des rmischen brgerlichen
Namens.
Mit diesen achtzehn Vornamen
ist die
rmische
Altbrgerschaft ungefhr von
dem Decemviratist,
bis auf Sulla
ausgekommen^^).
Das Verzeichnifs der gangbaren Namen,stimmt damit
wie es bei Varro und Probus berliefert
wesentlich berein, nur dafs die gentilicisch- individuellen
Namen
Appius, Numerius von Probus, Mamercus von Pro-
bus und Varro weggelassen siud^*).
Gehen wir ber
jene Grenze zurck in die fi'hesten Zeiten der Republik
22)
Spte und
2707. 271523)
zum Theil unsichere Inschriften wie Orelli 2706. kommen natrlich nicht in Betracht. Der jngste Fall, wo ein Patricier mit anderem Vornamenist
vorkommt,2*)
der des Agrippa Furius Fusus Kriegstribuns 363.ist
Die varronische Aufzhlung
in
der Schrift de praenom.
c.
5 enthalten;
c.
4 die
man sieht leicht, dafs hier die gebruchlichen, wie abgekommenen Vornamen aufgefhrt werden, obwohl derEr verzeichnetN.', dafs
Epitomator die Uebergnge weggeschnitten hat.L., M'.,
CN., C, A., M., R, TL,
T.,
AR,l.l.
K.,
SEE., SR,
D., Q. und
SEX.
hier fehlen, rhrt nur daher, weil daran nichtsist;
zu etymologisirenausdrcklich an.
anderswo
(de
9,
60) erkennt Varro sie
Bei Probus finden sich
P.,
C, M., CN.,T. fehlen,
Q., M'.,
TL, SR, SEX., SEE.- dafs A., D., L. undschreiberversehen.
scheint
Abwohl
Kaeso ward damals
als
veraltet (S. 29)
meist voll ausgeschrieben.
DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.
21
und
in die der Knige, so finden wir die spter ausschliefs-
lich geltenden
Vornamen wohl auch damals schon
in ber-
wiegendem Gebrauch, aber daneben noch andere patricische
Vornamen,
die
spterhin als solche verschollen sind und
schon von den Forschern der republikanischen Zeit auf gelehrtem Wege, namentlich aus den ltesten Beamtenlisten
zusammengestellt wurden.
Varro"")
zhlte
solcher
abge-
kommenen Vornamen vierzehn auf: Agrippa, Ancus, Caesar'"), Faustus, Hostus, Lar, Opiter, Postumus, Proculus, Sertor, Statins, TuUus, Volero, Vopiscus.Die zehn gesperrt gedruckten knnen auch wir noch in derltesten Magistratstafel als patricische nachweisen;die vier brigen, die wh- anderweitig
woherVor-
nurals
als italische
namen mina
so Sertor und Statius oder rmische Cognoso Caesar und Faustus kennen, von Varro gesind, lfst sich nicht entscheiden.
nommenist
Hinzuzufgenein anderer
aus
den uns zugnglichen Quellenpatricischer
kaumist
sicher
Vorname
als
Numa undals
etwa nochpatricisch-
Denter") und Aruns^*);rmischer Vorname nicht^^)2*')
denn Vibiussicher'''"},
Volusus gar nicht zu
In der Schrift de praenom.
c. 3.
Vgl. A. 24.
Mau
darf nicht mit
Kempf
Caeso ndern, da dieser
Vorname
unter den gangbaren vorkommt.2^)
Tacitus ann. 6, 11: Denter Romulus, Stadtprfect unter Ro-
mulus
freilich
wohl schwerlich ein
alt
sagenhafter Name.
Cicero
bemerkt
{de rep. 2, 18), dafs aus der Knigszeit fast
nur die Knigs-
nameu2*)
berliefert seien.
Aruns Tarquinius, zu vergleichen mit Lar Herminius.steht
Auf
einem caeretanischen mit der campauaschen Sammlung nach Paris
gekommenen Grabsteinn. 1353.2^)
AR.
VERNA AR.F.\
hnlich
C I.L. In.
Der Consul 302, Decemvir 303
P. Sestius Q.
/
Vibi
Ca-
22belegen'").
DIE KOMISCHEN EIGENNAMEN.
Mit Recht also wird von Varro die Gesamnit-
zahl der rmischen
Vornamen,
vf)n
denen berhaupt sichDafs
Kunde
erhalten hatte, auf ungefhr ckeifsig angesetzt.
ehemals
unter
den Patriciern noch mehr Vornamen imals
Gebrauch gewesen sindZweifel;
die angefhrten, leidet keinen
nur der Umstand, dafs wir aufser der Knigsfast
und Beamtentafel
gar keine der lteren Zeit angehlfst
rige Ueberlieferung besitzen,
die Zahl
der einst in
Romder
gangbaren Vornamen so gar gering erscheinen.
Aber
wenn man
etwa von der Knigstafel absieht, so erscheintin
Namenszwang doch schon
der frhesten Epoche,
welche die rmische Ueberlieferung erreicht,der strengen Ausschliefslichkeit wie
nur nicht in
spterhin
und
fter
durch individuelle Geschlechtersatzung durchbrochen; davon, dafs die spter verschollenen
Vornamen schon langees eine deutliche Spur,ist^').
vorher singulare gewesen sind,dafs keiner derselben zu fester
ist
Abkrzung gelangt
pitolinus Vaticanus knnte mglicher
Weise einen nicht rmischenden Fasten nur(J.
Grofsvater gehabt haben.30)
Volusus oder Volesus
kommt
in
als Vater-
(J.
245
247.
249. 250. 260)
und Grofsvatername
277. 294. 298.ist
339. 344. 347. 350) vor
und das gemeinte Individuum
ohne Frageder als Ur1,
der Sabiner Volesus Valerius (Schrift de 'praenom.
c. 1),
heber der Scularfeier genannt wird; vgl. Borghesi /asfi
57 und
meine Chronol.rati f. Priscus.
S. 182.
Dies
ist
also ein Fall wie L. Tarquinins
Damaist
Volusus, obwohl als italischer{fasti 1, 47) nicht als
Vorname nach meiner
Meinung von Borghesi
mit Recht angezweifelt,
Cognomen belegt und auch schon aus diesem Grunde, da Cognomen und Prnomen regelmfsig sich ausin
demnach
Rom
nur
schliefsen, aus der3')
rmischen Vornamenliste zu streichen.
Denn
dafs fr Volero
VOLER.
(J.ist,
354. 355), fr Volusus, das
sonst regelmfsig voll ausgeschrieben
einmal
VOL.
(J.
356) steht,
DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.
23Zeit
Der Sprachgebrauch der spteren republikanischenverfhrt mit der
Auswahl der Namen, deren vollstndigeWeise.
Aufzhlimg berall nur dem Actenstil, nicht dem Lebenangehrt,in auffallender
Die Bezeichnung
mit
einem einzigendas
Namen
hat berhaupt
etwas Formloses;
Cognomen
allein gehrt der freundschaftlichen^^), das
Prnomen
allein sogar der familiren
Redeweise, besonders
der imterwriigen Hausleute und Clienten an^^).
Der
blofse
Geschlechtsname wird, w^enigstens bei Personen, die ein
Cognomenwandt,verwendetValeria,
besitzen
und gebrauchen^*), nicht hufig angeausschliefslich
dagegen
fast
zu den Ableitungen
man
sagt via Aemilia,
forum Comelii,
lex
ebenso in den Adoptionsderivativen Aemilianus,
Serviliamis.
Die bliche formgerechte Bezeichnung verlangt
mindestens zweiaber
Namen und zwar immer den Vornamen, verbunden entweder mit dem Geschlechts- oder mitdie
dem Beinamen;
Bezeichnung mit Geschlechts- und Bei-
gehrt offenbar in die Reihe der willkrlichen Abkrzungen so gut
wie Montan.,32)
Gross., Inrigill.9,
und
dgl.
m.
Cicero de domo;
22 erwhnt einen Brief mit der Adresseesse hoc
Caesar Pulchro
der Empfnger folgert daraus amorisuteretur.:
Signum
quod cognominihus tantum
Ebenso schreibt Cicero an Vo-
lumnus {ad fam.
9, 32, 1)
sine
praenomine familir if er ut debebas ad
me
episttdam misisti.3)
Der Sohn nenntHerrn Quintus
sich Quinti flius,
der Sclave sich Quinti
por, den
noster.
Gaudent praenomine molles auriculae
(Horaz Sat. 2, 5, 32);Cliententon.3*)
der Erbschleicher spricht,
wie
billig,
im
Auch Gnaeus
noster bei Cicero ist boshaft gemeint.
Es kommtin der
vor, dafs einzelne
Personen ein Cognomen haben
und doch
Regel nicht fhren, zum Beispiel M. Caelius Rufus,diese
C. Cassius Longinus;
werden
in
der gewhnlichen Rede beso dafs
handelt alsCassius sagt
wenn
Cognomen htten, eben wie Marius, Memmius.sie
kein
man
Caelius,
24
DIE KMISCHEN EIGENNAMEN.
namen unter Weglassimg
des
Vornamens
ist
zwar schon
Livius und Valerius Maximus, aber noch nicht den Schriftstellern der republikanischenist
Epoche
gelufig.
Dies
alles
augenscheinlich nicht ursprngliche Weise.die
Sicherlich
Rmer von Hause aus im gewhnlichen brgerhaben lichen Verkehr nicht mehr als einen und eben den Individualnamen verwandt; die Natur der Sache ebenso wiedie
Analogie der Griechenist
brgt dafr,
dafs
dies
der
Ausgangspunct gewesen
und der Rmerzu
lterer Zeit so
wenig wie jemals der Athener daran gedacht hat die Gau-
namen
in
die
gewhnliche Rede
mischen
oder
gar
Wege und Gesetze nach dem Districts- statt nach dem Eigennamen des Gesetzgebers zu nennen. Auch sind die deutlichsten
Spuren dafr vorhanden, dafs die ausschliefslicheallgemein war und
Setzung des Vornamens, wie er spterhin im huslichen
Sprachgebrauch sich
erhielt, fi-herhin
nur in Folge der Beschrnkung der Vornamen auf eineaufserordentlich geringe Zahlals
allzu undeutlich
aufge-
geben ward.
Dafr spricht der bekannte griechische, na-
mentlich polybische Sprachgebrauch dieblofs
Rmer gemeinhinferner die sptere
mit
dem Vornamen zu bezeichnen;diein der frmlichen
Weise
selbst,
Rede den Vornamen
durchaus festhlt und nur eine nhere Bestimmung desselben fordert;
endlich
die
merkwrdige Thatsache,
dafs
diejenigen Vornamen, die nur einzelnen Geschlechtern eigen,also schon
ohne Beisatz hinreichend bestimmt sind, Appius,
Mamercus^^), sogar der in der letzten Zeit der Republikvorzugsweise den Sulpiciern verbliebene Vorname Servius ^*),35) 3)
Cic. de
off.
2,
17, 58.
Liv. 4, 24.
Val. Max.
7,
7,
6.
Der Jurist
Ser. Sulpicius
Rufns und dessen Sohn werden sehrhist. 2,
hufig bei Cicero und sonst blofs Servius genannt. Vgl. Tac.
48.
DIE RMISCHEN EiaENNAMEN.
25
auch
aufserhalb
der familireu Rede sehr hufig fr sich
allein stehen, ja
wenigstens von Appius ganz in derselben
Weise abgeleitet wird wie dies sonstschieht
vom Gentilnamenforum
ge-
man
sagt via Appia, aqua Appia,
Appii,
Appianus^^). Die rmischen Individualnamen Marcus, Gaius
und
so weiter
haben demnach in
ltester Zeit
ohne ZweifelMiltiades der
gleiche Fimction gehabt wie
die Solon
und
Griechen
;
aber der rmische
Namenszwang
hat den
Namenso dafs
so grndlich eingeschnrt, dafs er seine Dienste versagte
und das
Kennzeichen
"
nicht
mehr kennzeichnete,seit er
man
seine Zuflucht theils zu Doppel-, theils zu
Beinamen
nehmen, ja sogar dem Gaunameu,der Dinge individueller als
wider die Natur
der Individualname gewordensich
war, in der Derivation eine anzutheilen mufste.Eine noch
widersinnige Rolle
3")
viel weiter greifende Singularitt der claudischen
Onomatothesie wrde das
dem
gleichen
Vorkommen zweier leiblicher Brder mit Namen Appius Claudius sein, wenn nur dasselbe hinDafs Ap. Claudiusf.
reichend beglaubigt wre.
C f.
Ap.
n.
Caecus
Consul 447 und Ap. Claudius C.
Ap.
n.
Caudex Consul 490 Briuris Hl. 37,
der gewesen, sagen freilich Gellius 17, 21 und Victor deallein gewifs
nur folgernd aus der Gleichheit des Vater- und Grofs-
vaternamens;
den Altersverhltnissen nachSicherist
ist
es
im hchstenbeiden Shne
Grade unwahrscheinlich.
es,
dafs
die
des C. Pulcher Prtor 698 beide Appius hiefsen und als Appius
maior und minor unterschieden werden (Drumann
2,
383); aber ver-
muthlich wird jener in der vterlichen Familie geblieben, dieser
von seinem Oheim Appius Claudius Consul 700, der keine Shne hatte, adoptirt worden und dadurch die Gleichheit des Vornamensentstanden sein.
Jener hiefs also Ap. Claudiusf.
C. f.I.
undI n.
ist
derIn
Consul 716, dieser Ap. Claudius Ap.
Vgl. C.
L.
619.
dem Mnzmeistermit Borghesi
C. Clodius C. f.
mchte ich den Appius minor nicht
{dec. 14, 10) wiedei-finden.
26Der ebenfliefsenden
DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.errterte
Namenszwang mitist
allen daraus her-
Consequenzen
specifisch italisch
oder viel-
mehr
specitisch
rmisch und verhltnifsmfsig neu.
Dendesbei
Griechen
ist jederlei
Beschrnkung
in der freien
Wahlgilt
Eigennamens fremd; und
hinsichtlich der
Frauen
den Italikern wesentlich dasselbe.
Bei den
Mannsnamen
macht das Namensystem schon der italischen Stmme den Ansatz zur Schlieisung der Reihe: bei den Samniten, Volskern und Umbrern ist die Zahl der vorkommenden Vornamen im Ganzen auffallend klein unddagegenwechseln abgekrzte mit voll ausgeschriebenen ungefhr
wie in der rmischen Beamtentafel vorBereitshierzeigtsich
dem
Decemvirat.der-
eine
besondere
Hufigkeitdie
jenigen Vornamen, die bei denrolle in allen
Rmern nachher
Haupt-
Geschlechtern spielen
Gaius,
Lucius,
Ma-
rius oder
Marcus, Publius sind wenigstens den Samniten
ebenfalls gelufig
und werden auch im Oskischen schon mitDiese Entwickelung des
festen
Abkrzimgen geschrieben.
Namensystems hngt ohne Zweifel zusammen mit derjenigen
Form
der alten Geschlechtsgemeinde, welche sich bei den
Italikern
berhaupt gebildet, inhat.
Rom amAber was
vollstndigstenist
und schrfsten entwickeltwefshalb
der Grund,
man
die
ursprngliche und natrliche FreiheitGefallen
der Aeltern ihrem Kinde nachschpfen, in ganz Italien
denin
Namen zubei den
und vornehmlich
Rom
Shnen und nurhat?
bei diesen so aufserordentlich beschrnkt
Es wird
sich schwerlich ein anderer
Zweck dafr
auf-
finden lassen als dafs auf diesem
Wege
ein ufserliches
und
handgreifliches Distinctiv fr die patricischen Geschlechts-
genossen gegenber den Zugewandten und Freigelassenen
gewonnen werden
sollte.
Die Cognomina, deren
man
sich
DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.
27
hierzu spterhin bediente, knnen dazu ursprnglich nicht
gebraucht worden sein, schon defshalb nicht, weilfester
sie
als
und frmlich anerkannter Bestandtheil der Individualrelativ
benennimggeben,nichtCossi,
jung
sind.
Es hat einmal
eine Zeit ge-
woim
der cornelischerechtlichen
Stamm noch
nicht, wenigstens
Sprachgebrauch,
Maluginenses und
wohl aber schon
weit ber die
denn die Clientelinstitution reicht Scheidung der Stmme zurck Genossenauchein
imd Zugewandte unterschied und natrlicher Weise suchenmufstefr
dieselben
ufserliches
und handDer Ge-
greifliches
Unterscheidungszeichen zuist
erhalten.
schlechtsname
den Zugewandten niemals versagt worden,
da ihre Zugehrigkeit zu dem Geschlechte unbestreitbarfeststand
und an das Vorhandensein
eines ufseren
Merk-
mals dafr auch fr die patricischen Geschlechtsgenossenwichtige Vortheile, namentlich der Beweis des Erbrechtssich knpften;
wohl aber war
es
zulssig
und natrlichund
gewisse Individualnamen den vollberechtigten Gentilen zureserviren und von deren Gebrauch die Zugewandten
Freigelassenen auszuschliefsen.
Dafs spter nur der erste
Theil dieser m^alten Satzung sich behauptet hat, der zweite
beinahe in das Gegentheil umgeschlagen
ist,
kann nicht
verwundern.
Dafs der gentilicische Namenszwang fr die
Plebejer nicht rechtlich von
Haus aus bestand,Verbandsie
folgt nicht
blofs daraus, dafs der gentilicische
berhaupt
nicht einschlofs, sondern es wird auch von jenen Decreten,die einzelne
Vornamen gewissen Geschlechtern untersagten,Aberdie ganze Ent-
ausdrcklich und wiederholt bemerkt, dafs sie sich nur aufdie patricischen Gentilen bezogen^*).
^^)
Vgl. aufser den Stellen
Anm.
13. 16 Gellius 9, 2:
antiquos
28
DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.
Wickelung des Plebejerthums besteht in
demzu
allmhlichen
Ansiehnehmen der patvicischen Reservatrechte, mit welchendie
adlichen
Freiheitsbeschrnkungen
bis
einem
ge-
wissen Grade unzertrennlich verknpft waren.brgerschaft,
Die Neu-
namentlich die plebejische Nobilitt hat in
allem ebrigen sich nach
dem Muster
der Altbrgerschaft
gleichsam in Geschlechter constituirt und ihr Erbrecht nachder patricischen Agnation und Gentilitt gestaltet, obwohlbeide Begriffe nach ltestem Recht auf Plebejer sicher keine
Anwendungcische
litten.
Es war nurin
folgerecht auch die patri-
Namenordnung
der Art auf die Plebs zu ber-
tragen, dafs die plebejische Quasi-Gens so gut wie die wii'kliche patricische sich nicht blofs einen geschlossenen Ki-eis
von Vornamen
setzte,
sondern diese auch ausschliefslich auswii*
jenen fimfzehn allgemein gltigen auslas; imd so findenes.
Innerhalb der plebejischen Nobilitt werden uns keineals
anderen Vornamen
die
allgemein patricischen,
nicht
einmal ein Appius, Mamercus oder Nimierius genannt").
Die neben gleichnamigen patricischen stehenden plebejischen
Huser unterscheiden sich in nichts von den patricischen:wie der patricische Hauptstamm der Claudier den Sonder-
vornamen Appius,
die
patricischen
Claudii Nerones
den
Sondervornamen Tiberius, fhrenMarcelli
die plebejischen Claudii
den
Sondervornamen
Marcus,
whrend Gaiusist.
smmtlichen claudischen Husern gemein
Die
selbst-
stndigen plebejischen Adelsgeschlechter sind in der
Nomen-
Romanorum audio praenomina patriciorum quorundamcui eiusdem gentis patricio inderentur.3^)
censuisse ne
In der Mnzaufschrift Vibius Norbanus kann auch aus anderen;
Vibius nicht als Vorname gefafst werden es ist aber berhaupt ihre Kichtiglieit ungemein zweifelhaft (Rom. Mnzw. S. 649).
Grnden
DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.clatur oft noch besclirnkter als die patricischendie Domitier keinecius
29;
wie denn
Vornamen fhren
als
Gnaeus und Lu-
und
selten
Marcus").
Unter der nicht der Nobilittfi-eilich
angehrenden Plebs begegnen
einzelne Individuen
mit unrmischen, grfstentheils ehemals sanmitischen odersonst landblichen
Vornamen wie Novius,
Occius, Paquius,
Salvius, Statins, Trebius, Vibius;
aber diese
Ausnahmen
erscheinen in so verschwindend kleiner Zahl und so deutlich blofs
im Uebergang von der vorrmisch-italischen zusie die
der rmischen Namensordnung, dafs
Regel in keineres in
Weise in Frage
stellen.
Noch weniger kommt
Beals
tracht, dafs der altsamnitische
Vorname Numerius, dervorkommt, wenigstens
patricischer nur bei den Fabiern
in
den ehemals samnitischen Landschaften auch in rmischerZeitin
gemeinem Gebrauch
blieb,
whrend Kaeso und
einigermafsen auch Servius aufser Gebrauchdafs die auf ins auslautendenvius, bei der Plebs(S. 7)
kommen, und
Vornamen, wie Lucius, Ser-
gegen das strenge Differenzirungsgesetzals
zuweilen auchist,
Geschlechtsnamen fungiren.
Sehr
wahrscheinlich
wie der Plebejer allmhlich
als Voll-
brger betrachtet zu werden begann, mit den brigen ursprnglich fr den patricischen Vollbrger allein gegebenen
Satzungen auch die Namensordnung auf ihn von Rechts-
wegen mit angewendet worden; underkennen, dafs die Kreise, diefernsten standengesetzt
es
lfst
sich
noch
dem Vollbrgerthum amund Stimmrecht zurckdiealte Freiheit
und
in Heerdienst
waren, auch
am
sptesten
des
Individualnamens
eingebfst haben.
Unter den ufserst
sparsamen Freigelassenen -Inschriften aus republikanischerZeit zeigen^)
einige1.
in
der That noch willkrlich gesetzte
Sueton ^ero
30
I>IE
RMISCHEN EIGENNAMEN.
Individualnamen an erster Stelle; diecili{us)
Namenbei
Cratea Cae-
M.
l{iherttts),
Clesipus Geganius, Calenus Canoleius*^)
sind
augenfllige Beweisedie
dafr,
dafs
diesen
Indivi-
duen,
im Heere gar nicht und
bei der
Abstimmungdes specifischaucli
kaum
in Betracht
kamen und zur Annahmederselbe
patricischen
Eigennamens weder ein Recht noch
nur
eine Veranlassung hatten,
am
lngsten frei bliebur-
und das, was
in
der Kaiserzeit ihr
Cognomen war,
sprnglich als ihrliehe
Prnomen angesehen, dagegen das brgerw^ard.
Prnomen ihnen versagtsiebenten Jahrhunderts
Dafs dies im Laufedafsdie Frei-
des
anders ward,
gelassenen mit den anderen Kriterien der Ingenuitt auchdes brgerlichen
Vornamens
sich zu
bemchtigen suchten
und
in der spteren republikanischen Zeit gewhnlich, in der
Kaiserzeit regelmfsig mit der Freilassung wie die Toga*^)so auch einen
Vornamen, jaEigennamen
zuletzt sogar gesetzlich den
eigenen
Vornamen
des Herrn emptingen*^), den sie ursprngsicher
lich unter allen
am wenigsten
hatten fh-
ren drfen, schliefst sich der allgemeinen Entwickelung der
rmischen brgerlichen Verhltnisse eng und vollstndig an.Diese Auffassung des Vornamensals eines
ursprnglich
patricischen, das heifst altbrgerliehen, allmhlich, wie die")L. I n. 840. 805. 53 uud andere iu Hbners Iudex p. 642
C.
I.
gesammelte Flle. Nicht hieher gehren peregrinische oder hybride
Namensbildungen370, 5 u. dgl. m.
wie
Optatus
Cassius
Optionis f.
Maifei
M.
V.
) Polybios 30, 16.*^)
Appian Mithr.
2.
Dies geht so weit, dafs Freigelassene der Stadt Regium Ledies
pidum den Vornamen dem Beinamen der Stadt entlehnen, wiehervorgeht aus der folgenden stadtrmischen, jetzt in Paris in
dem\
Museum
des Herzogs von Blacas befindlichen Inschrift:I
D.3LI
Lef.
pido Regio
Nicephoro
I
Regia Phoehe
\
patrono bene
merenti
DIE RMISCHEN EIGf^ENNAMEN.
31
Brgerschaft sich erweiterte, auf die ganze Nenbrgerschaftsich
erstreckenden Distinctivs
erklrt
mehrere seltsame
Eigeuthmlichkeiten des rmischen Namenwesens. Zimchstlst sie die
Divergenz, die ber den Zeitpunct der
Namenund
setzung in der Ueberlieferung vorliegt.
Nach
uralter
naturgemfser rmischer Sitte wirdgeschpft
dem Kindesteht
der
Nameunter
am
achten resp. neunten Tage nach der Geburt**).in
Allein damit
schroffem Widerspruch
die
Q. Scaevolas Gewhrschaft berlieferte Angabe, dafs einst
der
Name dem Knabenund mitihr
erst
mit der Toga gegeben worden
sei*^)
stimmen einzelne Inschriften aus guterbereiu,als sie
Kaiserzeit
insofern
unmndige Knaben
sonst mit vollem
Namen, aber
anstatt des
Vornamens mit
puptis, also der allgemeinen
rmischen Kindesbezeichnung
auffhi'en
*).
Freilich ist in der Kaiserzeit, aus der allein
sichere Knabengi'abschriften
vorkommen,
diese Abwesenheit
des Vornamens ungewhnlich;Steine, dafs**)
immer aber zeigen jenenicht unbedingt nachOrelli
noch damals derS. 229.et
Name
Meine Chronol.
Darauf geht auchest
2710 von
der Mutter: puero nato*")
nomine imposito
mortua.
Schrift de praenom. 3virilem sumerent,
offenbar aus Varro: pueris non priuspuellis
quam togdm
non ante quam nuberent praeest.
nomina imponi moris fuisse Q. Scaevola auctorsich die Ableitung des
Eben darauf 5:
sttzt
Vornamens Publius daselbst
PubUi qui
prius pupilli facti erant (d. h. durch
den Tod des Vaters unter Vor-
mundschaft gekommen waren) quam praenomina haherent. Dafs beider
Ehe den Frauen der Vorname gegebenFolgerung aus dem quando
wird,
ist
sicher nichts(S. 11).
als eine schlechte
tu
Gaius ego Gaia
) Pup. Pontio T. f. Vol. Proculo an. XIII. (Henzen 6222 a). Ebenso D. m. pupi Acuti lustini (Orelli 2718), dessen Alter nicht
angegebentivisch:
ist.
Anderswo
steht pupus
noch ausdrcklicher appellaannis VIII
pupus Torquatianus
vij^it
ite7n
alius
pupus Laetianus
vixit annis n. V.
(Orelli 2719).
32
DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.
der Geburt gegeben zu werden brauchteinsofern
und besttigen
Scvolas Behauptung.
Wahrscheinlich also wirdein factischersein.
fr die rmischelicher
Namengebung
und
ein recht-
Termin zu unterscheiden
Jener, der alte diesfr
lustricus gilt gleichmfsig fr
Knaben wie
Mdchen aber;
die
Gemeinde kmmert
um
denselben sich nicht und es
steht den
A eitern fi'ei ihren
Kindern keinen oder einen ande-
ren als einen der geschlechtsgebruchlichen Individualnamen
zu schpfen, auch wohl den gewhlten spter willkrlich zundern.
Dagegen
die rechtliche Namensfeststellung erfolgt
bei der Ertheilung der Toga:
indem der Knabe
jetzt
Brger
wird und in das Heer und in die Gemeindeversammlungeintritt,
wird auch sein brgerlicher
Name
definitiv geordnet,
entweder
und
dies
war
sicher das Gewhnliche
der
bisher thatschlich gefhrte jetzt ffentlich anerkannt oder
dem
nicht ordnungsmfsig benannten Kinde ein geschlechts-
gebruchlicher
Name
gegeben und der bisher thatschlich
gefhrte beseitigt
oder
etwaerhellt
zum
persnlichen Beinamen
herabgesetzt. Ferner
nunmehr, wefshalb das Prals
nomen der Weiber durchaus anders behandelt wirdder Mnner.lich
das
Der Individualname hat den Frauen natr-
zu keiner Zeit gefehlt und auch, wie es scheint, die
ganze republikanische Zeit hindurch sich an erster Stellebehauptet;
nicht blofs in den lteren Erzhlimgen begegnen
Namen wie Acca
Larentia, Gaia Caecilia,
Gaia Tarratia,
Quinta Claudia, Quarta Hostilia, sondern noch in der ciceronischen Zeit findet sich,
wo Frauen mit zwei NamenStelle*^).
genannt werden, der Geschlechtsuame in zweiter
Damit stimmen auch
die
Inschriften
dieser8,7,
Epoche*).
") Paulla Valeria (Caelius bei Cic. ad fam.*8)
2).
C.
/.
L. ind. p. 641. 642.
DIE RMISCHEN EIGENNAMEN. Allein das
33
Prnomen, insofernhattein
es brgerliches Distiactiv
war und den Zwecknissen, namentlich bei
den brgerlichen Verhltder Gemeinde-
dem Heerbann undlitt
versammlung, die BerechtigtenNichtbi'gern zu scheiden,
resp. Pflichtigen
von den
allerdings
auf die Frauen
keine
Anwendung;
sie
empfingen weder das brgerliche
Gewand noch dendes Geschlechts
brgerlichen
Namen
unter der Autoritt
oder der Gemeinde.
Daher
ist
das Pr-
nomen
der Frau frh nach Art des mnnlichen:
Cognomen
behandelt worden
es
wurdedie
einerseits
weder die Beschrn-
kung der Auswahl noch
nothwendig abgekrzte Schrei-
bung darauf angewandt, andererseits aber auch dasselbenichtals
rechtlich vollgltig
und nothwendig angesehen,
sondern, wie das mnnliche Cognomen, mufste es nachstrenger Regel
und konnte auf jeden Fall wegbleiben.schwer bestimmen; dochSetzung des Individualnamensist
Wiebei
alt dies ist, lfst sich
liegt es in
der Sache,
dafs
die
Frauen so gut wie bei Mnnern das Ursprnglicheerst spter bei jenen
und
der blofse Geschlechtsnameuralten Inschriftendes
eintritt.
Es zeigen auch
die
pisaurischen
Hains keine Frauennamen ohne Prnomen;
dagegen sind
auf den prnestiuischen Grabsteinen bereits Frauennamen,die aus
dem
blofsen Geschlechtsnamen, etwa noch mit Bei-
satz des Vater-
und Mannsnamens bestehen, zahlreich angilt
zutreffen
und dasselbe
von den brigen republikani-
schen Denkmlern so wie von den Schriftstellern
wie
gewhnlich die derartige Bezeichnung der Frauen bei Cicero ist
und ve aufserordentlich
selten beiist
ihm FrauenDer Ge-
mit Doppelnamen gefunden werden,
bekannt.
brauch den Individualnamen der Frau auch der Stellung
nach
als
Cognomen zu behandelnI.
scheint erst
im Anfang
der Kaiserzeit aufgekommen zu sein.3
34
DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.
Eine eigenthmliche Modification hat das rmische Vornameiisystem in der letzten republikanischen EpocheSullaseit
und unter den julischen Kaisern, jedochregierenden Hause selbst erfahren.
ausschliefs-
lich in
den Kreisen des hchsten Adels und vornmlich in
demin
Schon das gehrt
diesen Kreis, dafs von den regierenden Kaisern der
Imperatorentitel anfing statt
Vornamen
in der
Art gefhrt
zu
werden,
dafs
ursprnglich der brgerlicheimperatoris'^'^)
VornameSeit Oetanie,
neben dem 'praenomenvian das letztere
wegfiel.
angenommen
hat,
nennt er sich
auch
nicht in der frmlichsten Titulirung, imp. C. Caesar, son-
dern durchaus imp. Caesar.Caligula,
Die folgenden Kaiser Tiberius,
Claudius nahmen den gewhnlichen Vornamenaberenthieltensich
zwar wieder auf,
dafr
auch
des
Imperatorenprnomens.
Nero
ist
der erste Kaiser, der zu
seinem brgerlichen nicht immer, aber hufig den Impe-
ratorenvornamen hinzufgt; von da an verschwindet dasGefhl wie fr die anderen organischen Bildungsgesetzedes rmischen
Nameuwesens,
so auch dafr, dafs Imperator
bei den Kaisern an die Stelle des
Vornamens getreten
ist
und mit diesem nicht cumulirt werden kann.greift das
Weiter
Aufkommen
einzelner neuer oder erneuerter Vor-
namen
in
den hchsten Adelskreiseu.
Von
dieser Art be-
''gegnet zuerst bei
den Cornelii Sullae der Vorname Faustus,
den der Sohn des Dictators und die wahrscheinlich vondiesem herstammenden Cornelii Sullae Consuln 31 und 52n. Chr. fhren""); ferner
PauUus sowohl
bei
den Aemiliern,
49)5)
Sueton Caes. 76.Faustus Sulla heifst der Sohn des Dictators bei Cicero {pro
Cluent. 34, 94)
und Caesar
(6. c. 1,
6);
Sulla Faustus
ist
transponirt
und nur bei incorrecten oder spteren(z.
Schriftstellern
zu finden
B.
bell.
Afric. 87;
Ascon. S. 29 vgl.
S. 20. 35).
Faustus Cor-
/
DIB RMISCHEN EIGENNAMEN.
35
WOlius
der Sohn des Consuls 704, Consi 720 Paiillus
Aemieinals
Lepidus
heifst^')
und aufserdem unter Tiberiusf. Pal.
PauUus Aemilius Paulliauch bei den Fabiern,suln
Regillus
vorkommt
^^),
wo
der gleiche
Vorname den Con-
743
d. St.
und 34
n. Chr.
gegeben wird^^); weiter
lulius^^) bei
dem Sohn31
des Triumvirs M. Antonius Cousul
nelius Sulla Consul
(Orelli 4033. 4034).
Faustus CorneliusI).
Sulla Felix Consul 52 (Marini Arv. S. 92; Cardinali dipl.*')
Allerdings giebt Dio, sowohl an einer der Stellen,selbst nennt (53, 29)n.,
wo,
er
den Consul 720Consulncius,1
als
wo
er seine
Shne
die
und 6
Chr. auffhrt
(ind. bb),
ihm den Vornamen Luund neuerdings Henzensind, jedoch
worin ihm Borghesi {censori
S.
107
f.)
in der
Ausgabe der capitolinischen Fasten gefolgt
meines Erachtens mit Unrecht, da die gleichzeitigen ListenColot.2)
fastiHenzen
und Venus.
ihn bereinstimmend Paulus Aemilius nennen.
Orelli 3099,
nicht ohne Ursache angezweifelt von
vol. 3 p. 268,
aber jetzt gesichert durch das Zeugnifs des Accursius,;
der den Stein sah.53)
Pauli US Fabius Q.
f.
Maximus Consul 743
d. St. heifst so in
der ersten Arvaltafel und im Index zu Dio 54, so wie in den Senatsbeschlssen bei Frontinusals;
dafs auch in den Consularfasten Paullusc. 2.
Pi'nomen stand, sagt die Schrift de praenom.n.
Paullus
Fabius Persicus Consul 345*)
Chr. (Marini Arv. S. 44).^"^die Handschriften des Ta-,^JV
In dieser
Form stimmen berein
citus
an drei Stellen
{ann. 1, 10. 3, 18. 4, 44),
des Velleius
(2, 100),
'.
des Sueton an zwei Stellen (Claud. 2; gramm. 18,geringere abweichen), des Dio{ind.
wo nur
einige
54 und
55, 10,
whrend an zweiist),
anderen Stellen 51,
15. 54,
26 'lovkXog berliefert
des Josephusin
(16, 6, 7), des Porphyrio
zu Horaz carm.i
4,2,2 (wounddie des
der altenz. d. St.
Mnchener Handschrift das744) berlieferte lullos.
ausradirt
ist)
Acron
mit Ausnahme der Florentiner; eben dahin fhrt das bei Cassiodor(J.
Fr
Mus
zeugt, so viel ich finde, einzig
die Ueberlieferung beilule
Horaz
a. a. 0.,
wo
aber die dreisilbige
Form
metrische Schwierigkeit machtist.
und eine Verderbnil's aufserdas fast
Zweifel
Demnach wird man
nicht lnger anstehen
3*
36
DIE ROMISCHEN EIGENNAMEN.d. St.
744"); Cossus bei den Cornelii Lentuli Consuln 753
und 25
n.
Chr.
^^)
;
Nero in dem mit der julischen Dynastie
eng verbundenen Seitenzweig der Claudier,Stiefsohn des Augustus seinen frheren
wo
zuerst der
Vornamen Decimus
mit Nero vertauschte") und der letztere Vorname dannauf seinen Adoptivenkel ,
den nachherigen Kaiser ber-
ging^*); endlich in der regierenden Dynastie selbst Agrippa,
Drusus, Germanicus, Nero^').
Auch Magnus Pompeius, derlulius
berall,
zum
Beispiel
von Nipperdey, herauscorrigirte
wieder
herzustellen,
da zumal bei einem ohnehin anomalen Vornamen von
Einhaltung der allgemeinen Regeln leichter abgesehen werden kann.55)
Die
officielle
Nomenclatur1,
stellt
namentlich der diunische
Index 54
fest (vgl.
Drumaun
520).
Sein Sohn heifst L. Antonius
(Tac. ann. 4, 44).56)
Der Consul 753
heifst Cossus Cornelius Lentulus oder Cossus
Cornelius auf
den Inschriften (Grut.
107,
1. 2.,
Orelli 2966)
und
in
den dionischen und cassiodorischen Fastenauf seinen Mnzen.
Cossus Cn. f. Lentulus Mit anderem Vornamen kommt er nie vor;1,
denn Cn. Lentulus bei Tacitus ann.
27. 4,
44
ist,
wie NipperdeyCossus Corne-
gezeigt hat, Cn. Cornelius Lentulus Consul 736.lius
Lentulus Consul 255')
n.
Chr.
(Orelli 2546).
Sueton
Claud.
1.
Er
heifst
Nero Claudius
Ti.
f.
Drusus
(Henzen 5375; Eckhel5)
6, 175).
Der sptere Kaiser
heifst
nach der Adoption auf Mnzen undClaudius Aug. f. Caesar Drusus Ti. Claudius
hauptstdtischen Inschriften
Wo
(Eckhel 6, 260); dafs er auf einer MunicipalinschriftTi.
Claudi Caesaris Augustiist
f. Nerofr die
Caesar (Henzen 5405) genannt
wird,53)
vermuthlich ein Redactionsfehler.
Das Hauptzeugnifsdie
Nomenclatur der julischeu Dy-
nastie,
von mir
hergestellte Inschriftenreihe desS. 60) zeigtf.
Ehrenbogens
von Pavia (Henzen 3z.
am
besten die volle Namensform,lulius
B. Germanicus lulius Ti.lulius
Caesar,
Nero
Germanici
f.
Caesar,
Drusus
Germanici f. Caesar.
Danach mufs auch Agrippa
Postumus, Agrippas nachgeborener Sohn, nach der Adoption durch
DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.
37
Schwiegersohn des Kaisers Claudius, scheint das ihm frheraberkannte Cognomen seines Hauses nichtsondernals als
Cognomen,"*').
Prnomen zurckerhalten zu habenist
In allenso
diesen Fllendafs
das irregulre
Prnomen
constant,
den betreffenden Individuen nirgends eines der geStil
whnlichen beigelegt und jenes im ofhcielleuaus an der Spitze des
durch-
Namens
gefunden, hufig auch durch
mehrere Generationen fortgepflanzt wird.die hnlichen
Schwankend sind
VornamenDer
des statischen
und des valerischen
Geschlechts.
Grofsvater'")
und der Vater "^j der MesJulius
Augustus vollstndig geheifsen haben Agrippaobwohlsich nur &\>gek.\\Tzt
Aug.
f.
Caesar,
Agrippa
Caf^a?- (Eckhel 6, 174;
HenzenAugustiPostu-
5378) findet.nepos{I. jy.
Vor der Adoption1973:31.\, 3. 6.
hiefs er
M. Agrippa {M.
f.)
Agrippae Augusti
nepoti:, Vell. 2, 104).
mus (Tac. ann.
Plin. h. n. 7, 45, 150) scheint
mehr Bezeich-
nung
als Xanie.
^) Er heifst Magnus Pompeius in den Arvalacten (Marini Arv.S. 75),
nachdem Claudius das von Caligula ihm entzogeneihm zurckgegeben27. 29.
stirpis
antiquae cognomen (Sueton Calig. 35)er bei
hatte.
Dafs
den Schriftstellern (Sueton Claud.
Dio
63, 5) Cn.
Pom-
peius
Magnus
heifst, ist natrlich,
da er den grfseren Theil seines
Lebenst^')
sich Cn. Pompeius,
nachher Magnus Pompeius genannt hat.auf den Inschriften Sisenna Staann. 2, 1)(Orelli
Der Consul des
J. 16 heifst
tilius
Taurus (Henzen 6442; ebenso Tac.(Henzen 6444) oder Sisenna Taurus45
oder Sisenna;
Statilius
4517 Mar. 153,f.
5),
dagegen im dionischen Index 57 T.^'^)
Statilius T.
Sisenna Taurus.(/.
Der Consul des
J.
heifst in einer Inschrift
K. 2225
=
Orelli 5022, nicht
den Arvalacten,tilius
vom J. 44, sondern von 45) Taurus Statilius, in wo er sehr oft vorkommt, durchaus Taurus StaStelle,
Corvinus (IV. V. VIII. IX. X); nur an einer einzigen
wo
er
zum
letzten
Mal genannt wird,
fehlt Taurus.
Dagegen Phle35 Mller)
gon, der aus officiellen Listen schpfte, nennt ihn
{niirab.
T. Statilius Taurus mit
dem Beinamen
Corvinus.
Die Consuln
der J. 11 und 44 erscheinen im officiellen Stil nie mit irregulrer
38
DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.
salina fhren in gleichzeitigen
Documentenwhrend
stets
den Vorspter^
namen jenerVornamesich
Sisenna, dieser Taiirus,
in
demJ.
hin gangbaren Consularverzeichnifs beiden der gewhnliche
Titus gegeben wird.als
Der Consul des
5 nenntConsul
zwar
Mnzmeister Volusus, dagegen
als
Lucius^).
In beiden Fllen hat
man Ursache den WechselGnade oderThat der
der Nomenclatur auf das Eingreifen kaiserlicher
Ungnade oder auch auf unberufene Anmafsung zurckzufhren.
Dafs die aufgefhrten
Namen
in der
Absicht und
dem Wesen nach
eigentliche
Vornamen undsind, lfst
nicht etwa blols umgestellte
Cognomina gewesen
sich nicht fglich bezweifeln.
Es sind unter der kleinenoder von
Zahl mehrere, die entweder, wie Faustus und Agrippa,als alte
abgekommene Vornamen bezeugtsicher
sind*),
denen eine hnliche Geltungdarf so
geschlossen
werden
mufs Volusus einmal neben Valerius gestandenMarcus,Quintus
haben
wieals
neben
Marcius,
Quintius;
PauUus
Vorname zu
fassen legte das sehr gewhnliche
Frauenprnomen Paulla oder Pola nahe.
Also wird die
aristokratische Alterthumsforschuug der letzten republika-
nischen und der augusteischen Zeit die grfsere Freiheitder lteren
Namenwahl und
die zahlreichenin
abgekommenen
Nomenclatur, sondern nennen sichtilius^^)
gewhnlicher Weise T. Sta-
Taurus.
Denn
dafs der Consul L. Valerius PoUti
f.
Messalla Volusus
(Dio Index 55; Orell. 644.4539; Fabrett. 703, 240) identisch sei mit
dem Mnzmeister Volususscheinliche'^*)
Valerius Messalla,[fast. 1,
istf.).
eine
sehr wahr-
Vermuthung Borghesisknnte Varro
48
Freilich
auch blofs mit Rcksicht auf die
Fausti Sullae Faustus unter dieist
Vornamen eingerckt haben; doch darum nicht wahrscheinlich, weil alle brigen zugleich genannten Vornamen veraltete sind.dies
DIE KMISCHEN EIGENNAMEN.
39Der praktische
Prnomina zu erneuern versucht haben.
Unterschied dieser Vornamen von den gewhnlichen bestehtdarin, dafs jeder derselben
nur einem einzelnen oder hch;
stens zwei eng
verwandten Geschlechtern zukommt
dafs sie
nur auf die Descendenz, nicht auf die Freigelassenen sichbertragen, wie denn bekanntlich der Freigelassene des Kaisers sich
Nero nicht Nero Claudius, sondernnennt und berhauptalle
Ti.
Claudius Aug.
l.
jene Sondervornamen unter
den Freigelassenen und deren Descendenz schlechterdingsnicht begegnen"^); dafs siein einer
im Gebrauch eigenthmlich undnhernden Weise behandeltIndividuum bezeichallein das
dem Cognomensie
sich
werden, wie
denn hufig
nen, auch Benennungen wie Cossics Cn.f. Lentulus bei einem
regulren
Vornamen unerhrt
sein
wrden
;
dafs sie daher
auch, obwohl
Vornamen geworden, doch
nicht aufhren als
Cognomina
selbst in denselben
Husern verwandt zu werIn allen
den; dafs sie endlich niemals abgekrzt werden.diesen Eigenthmlichkeiten mitsie
Ausnahme der
letzten sind
den lteren Sondervornamen der Claudier und Aemilier
Appius und Mamercus aufs engste verwandt; denn auchdiesesein,
knnen aufdasie
die Freigelassenen
nicht bergegangen
niemals bei geringen Leuten erscheinen.diese
Es
kommt
hinzu, dafs
neuen oder erneuten Vornamen
vorzugsweise bei den Claudiern und Aemiliern selbst so wie
berhaupt bei altpatricischen Familien gefunden
werden'"''^),
^5)
Wenn
also,
was keineswegs gewifs
ist,
der Freigelassene
durch die Freilassung
in der Kaiserzeit einen rechtlichen
Anspruch
auf das Prnomen des Freilassers erwarb, so mssen zu Gunstendieserreservirte
Vornamen fhrenden Personen Ausnahmen
be-
standen haben.^)
So bei den Corneliern, Fabiern, Juliern, Valeriern. Die An-
40whrend
DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.bei thatschlich hher gestellten, aber ahnenlosen
Personen,gleichenals
zum Namen
Beispiel
M. Vipsanius Agrippa, von der-
keine Spur begegnet.
Demnach
scheinen,
die sullanische Restauration
den Adelsgeist neu belebte,stets
anknpfend an das von den patricischen Claudiern
bewahrte, auch von den patricischen Aemiliern nicht ganz
aufgegebene Recht des gentilicischen Sondervornamens, zuerst das cornelische Geschlecht,
demnchst andere Huser
des hchsten Adels einen gleichen Ehrenvorzug fr sich in
Anspruch genommen und insofern den durch Herkommen
und
vielleicht jetzt selbst
durch Gesetz festgestellten br-
gerlichen
Namenszwangdie
fr das Patriciat durchbrochen zu
haben; was dann das augusteische Regiment, bemht wiees
war
altrepublikanische Adelschaft mit
der neuen
Despotie zu vershnen und zu verschmelzen, bereitwillig
aufgenommen und weiter entwickelt
hat.
Mit
dem
Unter-
gang der julischen Dynastie und dem Emporkommen derniedrig geborenen Flavier haben diese Nachklnge der altenOligarchie ein Ende, v^e denn damals die alte aristokratische Tradition berhaupt sich verliert
und
die
eng damit
verknpfte Strenge der Nomenclatur rasch verschwindet.
das
Noch mag
schliefslich
daran erinnert werden, dafs
man
eben errterte nach fester Ordnungvorzustellende
dem Geschlechtsnamendem durchblofse
und
in
dem
officiellen Stile stets vorgestellte
Prnomentonier
nicht verwechseln
darf mit
und Pompeier waren
freilich plebejisch;
aber wahrscheinlich
gehrten beide zu den neupatricischen Familien der Kaiserzeit, wasfr jene aus
2,43,110).leicht
dem Flaminat des M. Antonius Von den Statiliern mochte dies
folgen drfte (Cic. Phil.nicht gelten;
und
viel-
war
dies der
Grund, wefshalb die spteren Fastenredactoren
ihre Reservatvornamen nicht anerkannten.
DIE RMISCHEN EIGENNAMEN.
41gestellten
Willkr
der Rede
vor
den Gesehlechtsnamen
Cognomen.
In sorgfltiger republikanischer Prosa
kommt
dergleichen Transposition nicht vor; Cicero hat sie einige
Male in Briefen").
In der augusteischen Zeit begegnet sie
schon fter ^*), bei Tacitus sehr hufig auch in der gehaltenen Rede.Sie ging lediglichdie
daraus hervor,
dafs
mit
dem Sinn
fiii'
alte republikanische
Ordnung auch das
Gefhl fr die adquate Sprache zu Ende ging.
Nachdem
man dann
einmal Macer Licinius und Tarquinius Sextus
sich gestattete,
war
die Zeit auch nicht
mehr
fern,
wo
die
')
Beispiele bei Spanheim
de usu
et
praest.
{ed.
1717) 2, 56:
Barba Cassius {ad Att.l'i,
52, 1); Baibus Cornelius {adAtt.S, 15, 3);
Macer
Licinius {ad Q. fr. 2, 4, 1); Pola Servius {ad Q. fr. 2, 13, 2);6, 12,2).
Siraho Servilius {ad fam. 13, 64, 1); Cimber Tullius {ad fam.
Hufiger
ist
dies bei Clius {ad fam.
8, 12, 2),
Asinius Pollio {ad fam.
10, 32, 5),
D. Brutus {ad fam.
11, 1, 4. 9, 1).
Wennl.
schon Varro so-
gar in seinen zur Publication bestimmten Schriften Niger Turranius{der. r. 1,
praef. 6, 2 a. E.), ja Scaevola Quintus {de
Lat.
5,
83) sichfrei
erlaubt, so zeigt das nur, dafs sein Stil
von Vulgarismen nicht
war.^*)
Vgl. meine R. G.
3,
560. 561.
Schon bei Neposgelesen
Att. 18. Livius transponirt bereits1,
Prnoraen
und Nomen (Weissenborn zuJug. 27 jetzt
56).
Wenn
dagegen bei SallustiusP. Scipio
wird:
Consules
declai-ati
Nasica,
L. Bestia Calpurniu.s ; Calpiirnio ISiumidia, Scipioni Italia obvenit, SOpafst der
Vulgarismusweniger
in der
Umstellung des Namens fr keinenaber auch handschriftlich
Schriftsteller
als fr diesen, ist
nicht beglaubigt.
Calpurnius fehlt in der besten Handschrift {P beiin
Dietsch) und
ist
G
ber der Zeile hinzugefgt; auchl.
in
der
Lesung von P':/.
ca