III
Zusammenfassung: Practicando
Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung: Practicando............................................................................................................... I
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................... III
AUFKLÄRUNG UND NACHSORGE ............................................................................................................ 1
Rechtliche Regelungen - Paragraphen ................................................................................................ 1
§ 630 d: Einwilligung ........................................................................................................................ 1
§ 630 e: Aufklärungspflichten.......................................................................................................... 1
6 W-Regeln .......................................................................................................................................... 2
Nachsorge ............................................................................................................................................ 3
Verhaltensregeln nach oralchirurgischen Eingriffen ....................................................................... 3
Recall ............................................................................................................................................... 4
Arbeitsunfähigkeit ............................................................................................................................... 5
Grundsatz bei Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitserklärung ...................................................... 5
Notwendigkeit der AU-Bescheinigung ............................................................................................ 5
Umfang einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ............................................................................. 5
Verfahren der stufenweise Wiedereingliederung (§74 SGBV) ........................................................ 5
Rechte des Patienten mit bescheinigter Arbeitsunfähigkeit ........................................................... 5
Pflichten des Patienten mit bescheinigter Arbeitsunfähigkeit ........................................................ 5
Das Rezept ........................................................................................................................................... 6
Apothekenpflichtige und nicht-apothekenpflichtige Rezepte ........................................................ 6
Rezeptieren von Arzneimitteln ........................................................................................................ 6
LABORDIAGNOSTIK ............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Kleines Blutbild ............................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Gerinnung ....................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Elektrolyte ...................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Sonderanalysen .............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
ZAHNÄRZTLICHE NOTFÄLLE, RISIKOPATIENTEN ................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Diagnostik ....................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Blutdruckmessung ...................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Notfallkoffer ................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Inhalt Notfallkoffer ..................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Behandlungsplanung ...................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
IV
Kardiovaskuläre Risikopatienten .................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Herzinsuffizienz .......................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Koronare Herzkrankheit ............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Herzrhythmusstörungen ............................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
Arterielle Hypertonie .................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Kardiogener Schock .................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Herz-Kreislauf-Stillstand ............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Herzklappenerkrankungen ......................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Synkope ...................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Schlaganfall ................................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Endokarditis ................................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
Respiratorische Risikopatienten ..................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Asthma bronchiale ..................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Hyperventilationssyndrom ......................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Diabetes Mellitus ............................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
Epilepsie ......................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Allergien ......................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Niereninsuffizienz ........................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Dialysepatient ............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Leberfunktionsstörung ................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Schwangerschaft ............................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
Strahlentherapie ............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Epidermatitis .............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Mukositis .................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Kieferklemme ............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Xerostomie ................................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Strahlenkaries ............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Gewebsnekrose .......................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Osteoradionekrose ..................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Chemotherapie ............................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Vor/Während Chemotherapie ................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Organtransplantationen ................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Bisphosphonattherapie und andere Medikamente mit assoziierter Kiefernekrose .................. Fehler!
Textmarke nicht definiert.
MEDIKAMENTE/IMPFUNGEN ............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
V
Lokalanästhetika ............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Chemische Struktur der LA ......................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Wirkungsmechanismus .............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Pharmakokinetik der LA ............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Serumkonzentration ................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Antikoagulanzien ............................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
Gruppen von Antikoagulazien .................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Quick und INR ............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Unerwünschte Wirkungen von Antikoagulanzien: ..................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Schmerzmedikation in der Zahnmedizin ........................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
Acetylsalicylsäure (ASS): ............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Ibuprofen .................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Paracetamol................................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
Kombinationspräparate.............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Antibiotika in der Zahnmedizin ...................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Indikationen ................................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
ß-Lactam-Antibiotika .................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Tetracyclin .................................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Clindamycin ................................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
Metronidazol .............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Ciproflaxacin ............................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Exkurs: SIRS ................................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Bisphosphonate .............................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Bisphosphonat assoziierte Kiefernekrose BP-ONJ ..................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Tetanus Impfung ............................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
Tetanus ....................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Tetanus-impfung ........................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
WEICHTEILINFEKTIONEN .................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Grundlagen der Entzündungen ...................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Pathophysiologie der Entzündung ............................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Klinische Formen der Entzündung .............................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Klinische Diagnostik und Symptome .......................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Lokale Entzündungssymptome ...................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Ödem .......................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Infiltrat ........................................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
VI
Abszess ....................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Empyem ...................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Phlegmone .................................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Erysipel ....................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Fistel ........................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Ulkus ........................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Infektionsursachen und-wege ........................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
Odontogene Ursachen ............................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Nicht odontogene Ursachen ...................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Infektionserreger ........................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
Therapeutische Prinzipien .............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Chirurgische Therapie ................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Chemotherapie ........................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Physikalische Therapie ............................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Abszesse ......................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Eitrige Entzündungen im Bereich der Alveolarfortsätze, des Gaumens und der Fossa canina
.................................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Wangenabszess .......................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Logenabszesse: ........................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Odontogene Infektionen ................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
Infektionen der Orbita ................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
Odontogene Fisteln .................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Thrombophlebitis im Kiefer- und Gesichtsbereich ..................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Odontogene Zysten, Residualzysten .............................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
odontogene Zysten ..................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Residualzysten ............................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
FRAKTUREN ........................................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
Le Fort Mittelgesichtsfrakturen ...................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Le-Fort I ...................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Le-Fort II ..................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Le-Fort III .................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Mittelgesichtsfrakturen .................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Sichere und unsichere Frakturzeichen ....................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Unterkieferfrakturen ...................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Sichere und unsichere Frakturzeichen ....................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
VII
Schädel-Hirn-Trauma .......................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Symptome ...................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Schweregrade ................................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
TUMOREN UND VORLÄUFERLÄSIONEN ............................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Vorläuferläsionen des Plattenepithelkarzinoms ............................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
Orale Leukoplakie: ...................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Endokarditisprophylaxe .............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
ERKRANKUNGEN DER GL. SUBMANDIBULARIS .................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Speichelsteinleiden (Sialolithiasis) ................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
Speicheldrüsenentzündung- Sialadenitis ....................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Sjörgen- Syndrom (Myoepitheliale Sialadenitis) ............................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
Tumoren der Speicheldrüsen ......................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Küttner-Tumor ............................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
Adenoidzystische Karzinome (maligne)...................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
BRÜCKENLAPPENPLASTIK, STIELLAPPENPLASTIK ............................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten ...................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Submuköse Weichgaumenspalten. ................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
Therapie .......................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Brückenlappenplastik: ................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
Stiellappenplastik: ...................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
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AUFKLÄRUNG UND NACHSORGE Quelle: Auscultando VL
Jeder ärztliche eingriff stellt eine Körperverletzung dar. Es ist dabei nicht erheblich, ob der Eingriff
indiziert ist oder nicht. Allerdings fehlt eine generelle rechtliche Regelung!
Rechtliche Regelungen - Paragraphen
§ 630 d: Einwilligung
(1)Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die
Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Ist der Patient
einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine
Patientenverfügung nach § 1901a Absatz 1 Satz 1 die Maßnahme gestattet oder untersagt. Weitergehende
Anforderungen an die Einwilligung aus anderen Vorschriften bleiben unberührt. Kann eine Einwilligung für eine
unaufschiebbare Maßnahme nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf sie ohne Einwilligung durchgeführt
werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.
(2) Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, dass der Patient oder im Fall des Absatzes 1 Satz 2 der zur
Einwilligung Berechtigte vor der Einwilligung nach Maßgabe von § 630e Absatz 1 bis 4 aufgeklärt worden ist.
(3) Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden.
§ 630 e: Aufklärungspflichten
(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.
(2) Die Aufklärung muss
1.
mündlich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt; ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält,
2.
so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann,
3. für den Patienten verständlich sein.
Dem Patienten sind Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, auszuhändigen.
(3) Der Aufklärung des Patienten bedarf es nicht, soweit diese ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist, insbesondere wenn die Maßnahme unaufschiebbar ist oder der Patient auf die Aufklärung ausdrücklich verzichtet hat.
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(4) Ist nach § 630d Absatz 1 Satz 2 die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, ist dieser nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 aufzuklären.
(5) Im Fall des § 630d Absatz 1 Satz 2 sind die wesentlichen Umstände nach Absatz 1 auch dem Patienten entsprechend seinem Verständnis zu erläutern, soweit dieser aufgrund seines Entwicklungsstandes und seiner Verständnismöglichkeiten in der Lage ist, die Erläuterung aufzunehmen, und soweit dies seinem Wohl nicht zuwiderläuft. Absatz 3 gilt entsprechend.
6 W-Regeln
1.) Wer klärt auf?
Behandler oder Person die über notwendige Ausbildung verfügen
Wird die Aufklärungspflicht übertragen, besteht eine Kontrollpflicht
Anfänger sollten nur über Eingriffe aufklären, die sie beherrschen
2.) Wer muss aufgeklärt werden?
Bei Kindern: beide Elternteile
Bei Jugendlichen:
o Ab 14 (Selbstbestimmung)
o Bei Eingriffen gegen den Willen der Jugendlichen
o Bei Eingriffen gegen den Willen der Eltern
Bei betreuten/einwilligungsunfähigen Patienten:
o Betreuer, Eltern etc.
3.) Wann muss aufgeklärt werden?
Vor dem Eingriff
So früh wie möglich
Bei großen Eingriffen 24h vorher
Bei kleinen eingriffen am gleichen Tag
Im Notfall kann darauf verzichtet werden
Ggf. Doppelaufklärung bei längerer Zeitspanne
4.) Wie muss aufgeklärt werden?
Mündlich (und schriftlich)
Vorgefertigte Aufklärungsformulare sind ohne Gespräche rechtlich wirksam, können jedoch
ergänzt werden
Verständlich sein
Eine Durchschrift ist an dem Patienten auszuhändigen (Original verbleibt beim Arzt)
5. + 6.) Worüber und wie weit muss aufgeklärt werden?
Der Patient muss alle Informationen bekommen die ihm ermöglichen eine Entscheidung zu
treffen
Therapiealterativen müssen aufgezählt werden
Über alle in Frage kommenden Risiken
Keine Beschönigung, aber auch keine Dramatisierung!
Unabhängig von der Komplikationsrate muss über eingriffsspezifische Risiken aufgeklärt
werden
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Bei kosmetischen eingriffen muss besonders gut Aufgeklärt werden
Aufklärung auch über Misserfolge
Beispiel: Weisheitszahnentfernung
Aufklärung über allgemeine Risiken:
o Schmerz
o Schwellung
o Blutung
o Wunddesinfektion
o Wundheilungsstörung
Spezifische Risiken:
o Nervenschäden (N. lingualis, N. alveolaris inferior)
o Zahnschäden
o Kieferbruch
Nachsorge
Die Nachsorge beginnt mit der Behandlung
Nach §630c besteht eine Informationspflicht
Sog. „Sicherungsaufklärung“
o Wie muss sich der Patient z.B. nach einer Extraktion verhalten
Verhaltensregeln nach oralchirurgischen Eingriffen
1.) Essen
Erst nach Abklingen der Betäubung
Weiche Kost für 2-3 Tage
Mind. 24h nicht rauchen und kein Alkohol
Bei MAV abschwellende Nasentropfen und Schneutzverbot für 14 Tage
2.) Spülen
Zu häufiges Spülen und saugen an der Wunde löst das gebildete Koagula
Bei Blutungsrisiken 24h nicht Spülen
Spülungen nach der Mahlzeit mit abgekochten Wasser
2 mal täglich Spülen mit z.B. Chlorhexamed
3.) Zähne putzen
Auf jeden Fall erlaubt
Keine Munddusche
Keine elektrische Zahnbürste
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4.) Nachblutungen
Mullbinde oder frisches Stofftaschentuch auf die Wunde legen und zubeißen (Aufbisstupfer
kann mitgegeben werden)
Sitzende Position
Nicht ausspülen oder ständiges ausspucken
Wenn Blutung nach h nicht sistiert sofortige Wiederaufnahme
5.) Schwellung
Nach der Operation 2-3h kühlen (15min kühlen- 5 min Pause)
Kühlen für insgesamt 2-3 Tage
Keine Wärme für 48 h
Bei Wiederauftreten der Schwellung nach 2-3 Tagen wieder melden
6.) Fahrtüchtigkeit
Am OP Tag nicht selber Auto fahren
Recall
Nach einer Zahnextraktion: 7 Tage Wundkontrolle
o Bei Markumar-Patienten:
7-14 Tage Wundkontrolle
Nach 14 Tagen Nahtentfernung
Nach operativer Zahnextraktion:
o 7 Tage Wundkontrolle
o Jodoformstreifen nach 2 Tagen entfernen
Bei Abzesseröffnung:
o Täglich spülen und Streifenwechsel
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Arbeitsunfähigkeit
Liegt vor, wenn durch Krankheit nicht oder unter Gefahr einer Verschlimmerung die Arbeit
nicht angetreten werden kann
Krankschreibung hat eine soziale medizinische Funktion mit Auswirkungen in allen Bereichen
o Persönlich
o Betrieblich
o sozial
Grundsatz bei Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitserklärung
Bei Erwerbstätigen ist die zu verrichtende Tätigkeit zu berücksichtigen
Bei Arbeitslosigkeit die soziale Zumutbarkeit
Notwendigkeit der AU-Bescheinigung
Unbedingt: 40-60%
Übrige Aufgrund von Erwartungshaltung usw.
Umfang einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit
Verfahren der stufenweise Wiedereingliederung (§74 SGBV)
Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise
verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich
besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die
Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben und dabei in geeigneten Fällen
die Stellungnahme des Betriebsarztes oder mit Zustimmung der Krankenkasse die Stellungnahme des
Medizinischen Dienstes (§ 275) einholen.
Rechte des Patienten mit bescheinigter Arbeitsunfähigkeit
Pflichten des Patienten mit bescheinigter Arbeitsunfähigkeit
Arbeitgeber ist unverzüglich zu informieren
Muss am dritten Arbeitstag vorliegen
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Das Rezept
Gesetzliche Grundlagen
o Rezeptieren ist auf das Fachgebiet begrenzt
o Gesetzlich geregelt:
AMG
BtMG
GSG
Rechtsversorgung
In Deutschland ist ein Rezept allgemein drei Monate gültig, ein Betäubungsmittelrezept
allerdings nur acht Tage.
Apothekenpflichtige und nicht-apothekenpflichtige Rezepte
Man unterscheidet verschreibungspflichtige (rezeptpflichtige) und verschreibungsfreie
(rezeptfreie) Arzneimittel. Nur letztere dürfen in der Apotheke ohne Vorlage eines Rezeptes
abgegeben werden
Arzneimittel, die bestimmte Arzneistoffe gemäß Arzneimittelverschreibungsverordnung
(AMVV) enthalten, und Arzneimittel für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, dürfen
nur auf Vorlage einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung (Rezept)
abgegeben werden
Die Apothekenpflicht ist eine Verkaufsabgrenzung für Arzneimittel. Die dürfen dann nur in
Apotheken und dort nur durch Fachkräfte an den Endverbraucher abgegeben werden
Vor allem folgende Arzneimittel müssen normalerweise selbst bezahlen (verschreibungsfrei): o Medikamente gegen Erkältungen und grippale Infekte o Abführmittel o Mittel gegen die Reisekrankheit o Mund- und Rachenmedikamente, zum Beispiel zum Gurgeln und Spülen
Rezeptieren von Arzneimitteln
Verschreibungsberechtigt sind Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte innerhalb des jeweiligen
Tätigkeitsbereichs
Der Thema Eigenbedarf ist strittig
Zahnmediziner: Analgetika, Lokalanästhetika und Antibiotika gehören eindeutig zum
Tätigkeitsbereich (durch Approbation gedeckt)
= Rechtsverbindliche Anweisung des Arztes zur Aushändigung bzw. Anfertigung eines
Arzneimittels
= Urkunde
o Nur gültig mit
Name, Vorname, Berufsbezeichnung der verschreibenden Person
Adresse der Praxis/Klinik
Datum der Ausfertigung
Unterschrift (handschriftlich)
Name und Geburtsdatum des Patienten
Darreichungsform
Abzugebende Menge
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Gültigkeitsdauer der Verschreibung
Unterschrift mit dokumentenechten Stift
Vorgedruckte Formulare NUR für Gesetzliche Krankenkasse und BtM-Rezepte nötig. Rezept
für Privatversicherte ist formlos
Stückzahl der abgeteilten Form
o Außer der Stückzahl (z.B. Nr. 40) können auch sog. „Normgrößen“ ausgegeben
werden: diese variieren jedoch je nach Stoffgruppe
o N1: Akutbehandlung 10 Tage (±20%)
o N2: Dauertherapie 30 Tage (±10%)
o N3: Dauertherapie 100 Tage (-5%)
o Will der Arzt von der Verordnung einer ganzen Packung abweichen, soll er dies durch
ein Ausrufungszeichen hinter der Stückzahl (!) kennzeichnen.
o Apotheker muss Rest verwerfen
Anweisungen für den Apotheker
o Noctu: „Notfallrezept“, Nachttaxe von 20-7 Uhr wird von GKV übernommen
o Sine confectione: Abgabe des Arzenimittels in neutraler Verpackung: aber AMG
schreibt Bezeichnung vor (z.B: chemische Bezeichnung)
o Aut simile (oder ähnliches): Apotheker darf wirkungsähnliches Medikament
abgeben, z.B. Paracetamol statt ASS
o Aut idem (oder gleiches): Apotheker darf wirkungsidentisches Medikament abgeben:
z.B: ASS-Ratiopharm statt Aspririn
Substitutionsausschlussliste
o Pharmaka, bei denen schon eine geringfügige Änderung der Dosis oder
Konzentration des Wirkstoffes (z.B: im Plasma) zu klinisch relevanten
Wirkungsveränderungen führt (enge therapeutische Breite)
o Wirkstoffe
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Herzglykoside: Betaayetyldigoxin, Digitoxin und Digoxin (Tabletten)
Immunssuppressiva: Tacrolimus (Hartkapseln) und Ciclossporin
(Weichkapseln und Lösung zum Einnehmen)
Schilddrüsenhormone: Levothyroxin-Natrium (Tabletten) und Levothyroxin
Natrium + Kaliumiodid (fixe Kombination – Tabletten)
Antikonvulsivum: Phenytoin (Tabletten)
o Über weitere Pharmaka wird zur Zeit beraten: Buprenorphin, Oxycodon,
Phenobarbital, Phenprocoumon
Der wirtschaftliche Aspekt der GKV
o der Arzt ist durch die Bestimmungen des SGB V gehalten, das angestrebte
therapeutische Ziel mit möglichst geringem Kostenaufwand zu erreichen!
§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot SGB V
„(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich
sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen,
die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht
beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die
Krankenkassen nicht bewilligen….“
o Krankenkassen übernehmen die Kosten für Arzneimittel bis zu bestimmten
Festbeträgen
Patient muss Differenz selbst zahlen – Arzt muss darauf hinweisen!
o einige Arzneimittel sind von der kassenärztlichen Verordnung gänzlich
ausgeschlossen (Negativliste)
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Privatrezept
erfordert kein besonderes Formblatt
Folgene Informationen müssen enthalten sein
o Name, Berufsbezeichnung und Adresse des Arztes
o Datum
o Anrede an den Apotheker: „Rp.“ steht für „recipe“ (= nimm)
o Verordnung: Name des Arzneimittels, Einzeldosis, Darreichungsform, Abgabemenge
o Gebrauchsanweisung für den Patienten (Signatur): „S.“ steht für „signatura“
o Name und Anschrift des Patienten
o Unterschrift des Arztes
Gültigkeit: 3 Monate
Kassenrezept
Kassenrezepte sind vorgefertigte Rezeptformulare, die mittels EDV ausgefüllt werden. Der
einzige handgeschriebene Teil des Rezeptes ist die Unterschrift des Arztes
o Rosa: erstattungsfähiges Arneimittel
o Grün: nicht ertsattungsfähiges Arzneimittel
Daten warden automatisch von der Chipkarte erfasst
Maximal 3 Medikamente
Gültigkeit: 3 Monate
Erstattungsfähigkeit: Nach 1 Monat/4Wochen Kassenrezept mutiert zum Privatrezept
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Verschreibung zur individuellen Zubereitung (Rezeptur)
genaue Bezeichnung der Wirkstoffe;
Angabe der Mengen, die verarbeitet werden sollen;
Angaben zu den Arzneihilfsstoffen;
Stückzahl der abgeteilten Arzneiformen;
Anweisung zur Verarbeitung der Stoffe;
Anweisungen für die Verpackung;
Signatur.
Dispensiermethode
o In der Ordinatio wird die Einzeldosis definiert und in der Subskripto die Anzahl der
gewünschten Dosen angegeben
Dividiermethode
o Gesamtmenge des Wirkstoffes wird in der Ordinatio angegeben
o Abteilung in einzelne Dosen erfolgt durch den Patienten
o Typisches Beispiel: Salbe
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