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Seit dem Sendestart am 16. September1990 beliefern wir unsere Hörer täglichmit den aktuellen Geschehnissen ausdem Kreis Mettmann und Umgebung. Da-zu haben wir natürlich auch das aktuelleGeschehen in Deutschland und der Weltfür Sie im Blick. RADIO NEANDERTAL:IHRE KUNDEN SIND UNSERE HÖRER.
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97,10 MHz in Ratingen92,50 MHz in Hilden, Langenfeld, Leichlingen, Monheim, Haan, Gruiten, Solingen 91,85 MHz in Mettmann, Erkrath90,15 MHz in Erkrath-Hochdahl87,65 MHz in Heiligenhaus, Velbert, Wülfrath
Internet: www.radioneandertal.deApp: Erhältlich bei Google Play
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SPONSORINGTreten Sie als Sponsor für bestehende Sendestrecken in den Vor-dergrund und platzieren Sie Ihre Marke / Ihr Produkt exklusiv. Wirbieten Ihnen eine Vielfalt von Sendestrecken an.
KLASSISCHE SPOTSDie Spots können zu jeder gewünschten Stunde am Tag im loka-len Werbeblock platziert werden. Die minimale Spotlänge beträgt10 Sekunden. Ein Standartspot liegt i.d.R. bei einer Länge von 20bis 30 Sekunden.
SPEZIAL – RADIOWERBUNG MAL ANDERS!
PATRONATEAls Präsentator unterschiedlicher, aufmerksamkeitsstar -ker Rubriken können Sie diese mit Ihrem Outro (Name,Claim, Adresse) abrunden. Nachfolgende Patronate sind in Absprache mit dem Sender darstellbar: Verkehrsfunk und Wetter. Weitere Themen auf Anfrage.
RADIO NEANDERTAL AM ABEND – SPEZIALHierbei handelt es sich um eine Sondersendestunde, die je nach Verfügbarkeit abends von Montag bis Freitag im Zeitraum von 18 bis 19 Uhr (optional auch 19 bis 20 Uhr) im Programm vorgesehenist. Ihr Unternehmen oder Ihr Produkt steht mit insgesamt 4 Bei -trägen à 2,5 - 3 Minuten im „Rampenlicht“ der Sendung.
Insgesamt 5 Hinweistrailer à 20 Sekunden, weisen im Vorfeld auf Ihr Unternehmen, das Thema und den Sen -deplatz hin. Die Leistung der Sondersendung umfasst:Technik, Personal, Produktion und Sendung mit einem Moderator.
INFOMERCIALProfitieren Sie von redaktionell anmutenden Werbespots im Werbeblock, die i.d.R. bei einer Länge von 60-90 Se -kunden liegen. Infomer cials liefern weitergehende Informa -tionen über Ihre Produkte und Dienstleistungen.
Um Ihre Werbebotschaft zielgruppenaffin zu positionieren, bieten wir neben der klassischen Werbung vielfältige Sonderwerbe formen. IMMER PASSEND FÜR IHR INDIVIDUELLES WERBEKONZEPT.
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Aufträge und Sendeunterlagen müssen spätes tens 3 Werktage vor dem ersten Ausstrahlungstermin eingegangen sein. Abweichungen bedürfen einergesonderten Vereinbarung. Werbefunkaufträge werden erst nach schriftlicherBestätigung durch den Sender verbindlich. Diese Bestätigung beinhaltet jeweilsnur die Sendestunde und nicht den Werbeblock. Nebenabreden und Auftrags-änderungen bedürfen der Schriftform.
AUFTRAGS- ANNAHME
ZAHLUNGS-BEDINGUNGEN
SENDE-UNTERLAGEN
Alle Spots werden nach effektiver Spotlänge abgerechnet. Rechnungserstel-lung erfolgt wöchentlich. Rechnungen für Werbesendungen, die einen Auf-tragszeitraum von einer Woche überschreiten, werden als Sammelrech nungpro Monat nach der letzten Ausstrahlung für den gesamten Kalendermonat er-stellt. Sie werden fällig netto, ohne Abzug, 14 Tage nach Rechnungslegung.Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsle gung, eingehend beimSender oder Bankeinzug, werden 2% Skonto gewährt.
Werbeagenturen oder Werbungsmittler erhal -ten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich be -aten und eine entsprechende Dienstleistungnachweisen können, eine Agenturvergütung inHöhe von 15% auf die Netto-Rechnungs beträge(siehe AGB).
Für die Produktion Ihres Funkspots stehen einprofessionelles Team und ein Produktionsstudiozur Verfügung. Eine kostenlose Beratung istselbstverständlich. Wir unterbreiten Ihnen gerneein individuelles Angebot.
AUFTRAGSABWICKLUNG / SPOTPRODUKTION
Der Auftraggeber ist für die richtige Anlieferung der Sendeunterlagen und Texte verantwort-lich. Es werden benötigt: Einschaltplan, CD, MP3- oder Wave-Datei (Aussteuerung der Pegel:-9 dBFS (digital) + 6 dBu (analog)) per E-Mail ([email protected]), Angaben über Spotlän-ge, den Kunden, das Produkt sowie GEMA-Angaben: Komponist und Produzent, Musikdauerin Sekunden, ggf. Titel (fehlen diese Angaben, enthält der Spot keine GEMA-pflichtige Musik).Von den Texten muss eine schriftliche Kopie mitgeliefert werden. Nachträgliche Ände -rungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen dervorherigen schriftlichen Zustimmung des Senders. Der Sender ist nicht zur Archivierungoder Aufbewahrung der Sende unterlagen verpflichtet und haftet dementsprechend nicht für den Verlust dieser.
Sendeunterlagen werden erbeten an: PFD Pressefunk GmbH · Disposition · Zülpicher Straße 10 · 40196 Düsseldorf · [email protected]
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MINIMALE SPOTLÄNGEN10 Sekunden pro Einzelkunde. Preise für Ver-bundwerbung, Sonderwerbeformen sowie dieZusammenfassung gleicher oder verschiedenerBranchen in einem Werbe spot bedürfen einerge sonderten Vereinbarung.
SONSTIGESDie Spots werden grundsätzlich effektiv abgerechnet, d.h. sollte die Spotlänge nach Erstellung eines Auf trageslänger als bereits eingebucht sein, werden die entsprechen-den Sekunden nachberechnet. Gleiches gilt auch für denumgekehrten Fall.
PREISE & EINSCHALTZEITEN
EURO-SEKUNDEN-PREISE PREISLISTE NR. 26Gültig ab 1. Januar 2017
Alle Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe letzte Seiten).
SENDEZEIT MONTAG -FREITAG SAMSTAG SONNTAG &
FEIERTAG
6 - 9 Uhr
9 - 12 Uhr
12 - 14 Uhr
14 - 16 Uhr
16 - 19 Uhr
19 - 21 Uhr
ab 21 Uhr
8,20 164,00 7,40 7,25 7,70 154,00 7,80 7,70 7,40 148,00 7,05 6,90 7,30 146,00 6,90 6,80 8,00 160,00 7,70 7,50 4,30 86,00 4,00 4,00 1,60 32,00 1,60 1,60
20SEKUNDEN
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die PFD Pressefunk GmbH bietet im eigenen Namen und für Rechnung der Sender ANTENNE DÜSSELDORF, RADIO NEAN DERTAL, RADIO WUPPERTAL, WELLE NIEDERRHEIN, RADIO 90,1, NE-WS 89.4, RADIO RSG, ANTENNE NIEDERRHEIN und ANTENNE AC das Hörfunk-Werbespotprodukt „FUNK-KOMBI WEST“ unter Anwendungfolgender Allgemei ner Geschäfts bedingungen an:
Werbekundenauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen Auftraggeber und der PFD Pressefunk GmbH über die Sendung von Werbespots innerhalb der verfüg barenund hierfür vom Sender vorgesehenen Sendezeit. Geschäftsbedingungen des Auftragge-bers können bei Vorbehalt einer Gegenbestätigung gegenüber der PFD Presse funk GmbHnicht geltend gemacht werden.
Werbefunkaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die PFD PressefunkGmbH verbindlich, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfallsder Schriftform. Die minimale Spotlänge pro Einzelkunde beträgt 10 Sekunden. Auch bei rechtsverbindlichangenommenen Aufträgen behält sich der Sender vor, Sendeunterlagen – auch einzelneWerbespots – nach einheitlichen Grund sätzen, z.B. wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ih-rer Form, häufiger Wiederholung oder ihrer technischen Qualität, zurückzu weisen; dieGründe der Ablehnung werden dem Auftrag geber auf Anfrage mitgeteilt. Hieraus könnenkeine Ansprüche geltend gemacht werden.
Die Ausstrahlung von Verbund-/Klickerwerbung be darf der ausdrücklichen Zustimmungdes Senders/ der Sender.
Die PFD Pressefunk GmbH bestätigt jeweils nur die Sendestunde und nicht den Werbe-block. Unabhängig davon ist der landesweite Werbeblock (ca. XX:52 Uhr) nur für landes-weite Werbung vorbehalten.
Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch kann eine Gewähr für die Einhaltung oder eine bestimmte Reihenfolge nicht gegeben wer den. Kannein Auftrag aus Gründen des Programms (Naturkatastrophen, Terroranschläge o.ä.) zumvorgesehenen Sendetermin nicht ausgestrahlt werden oder fällt er infolge technischer Störung oder durch eine Betriebsunterbrechung aus, wird er nach Möglichkeit vorverlegtoder nachgeholt. Zur Vorverlegung oder Nachholung bedarf es der Zustimmung des Auf-traggebers, es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verschiebung; als unerheb-lich gilt insbesondere eine Verschiebung am gleichen Tag. In den genannten Fällen ist diePFD Pressefunk GmbH auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Die PFD Pressefunk GmbH gewährleistet die technisch einwandfreie Ausstrahlung der inAuftrag gegebenen Hörfunkwerbung. Die vereinbarte Sendezeit wird soweit möglich undnach Maßgabe von Ziffer 5. eingehalten. Während des Bürgerfunks, der zu unterschiedli-chen Zeiten in den Abendstunden ausgestrahlt wird, werden keine Wer bespots ausge-strahlt. Im Falle eines Mangels oder des Ausfalls der Ausstrahlung hat der Auftraggeberlediglich Anspruch auf Wiederholung der Ausstrahlung. Die PFD Pressefunk GmbH über-nimmt darüber hinaus keinerlei Gewähr. Schadenersatzansprüche wegen der Nichtaus-strahlung oder der mangelhaften Ausstrahlung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht aufgrober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglichschriftlich anzuzeigen. Verspätete Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die sendefähigen Unterlagen bis spätestens 3 Werktagevor der Erstausstrahlung dem Sender zur Verfügung zu stellen, Abweichungen bedürfeneiner besonderen Vereinbarung. Kommt er dieser Verpflichtung nicht oder nur unvoll -ständig nach, behält die PFD Pressefunk GmbH den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt,ohne zur Sendung verpflichtet zu sein. Es werden be nötigt: Einschaltplan, CD, MP3- bzw.Wave-Datei (Aussteuerung der Pegel: -9 dBFS (digital) +6 dBu (analog)) per E-Mail([email protected]), Angaben über Spotlänge, den Kunden, das Produkt sowie GEMA-Angaben: Komponist und Produzent, Musikdauer in Sekunden, ggf. Titel (fehlen diese Angaben, enthält der Spot keine GEMA-pflichtige Musik). Von den Texten muss eineschriftliche Kopie mitgeliefert werden. Der Auftraggeber bestätigt, über sämtliche Urhe-ber- und Leistungsschutzrechte sowie über sämtliche weitere Rechte in dem für die Aus-strahlung des Werbespots erforderlichen Umfang zu verfügen. Er übernimmt die Haftungfür den Inhalt seiner Werbesendungen und stellt die PFD Pressefunk GmbH, die Senderbzw. die Programmanbieter von Ansprüchen Dritter, insbesondere wegen Urheberrechts-und/oder Wettbewerbs verletzungen frei. Wird dennoch die PFD Pressefunk GmbH oder die Sender bzw. der Programm anbieter wegen des Inhaltes von Werbesendungen von Dritten in Anspruch genommen, so haftetder Auftraggeber für jeglichen der PFD Pressefunk GmbH oder den Sendern bzw. den Programmanbietern daraus entstandenen Schaden. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texteoder Sendebänder verspätet oder falsch gegengezeichnet zugegangen sind, kann die ver-einbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Bei fernmündlich oder fernschriftlich über-mittelten Texten liegt das Risiko für etwaige Fehler bei der Durchsage beim Auftraggeber.
Der Sender ist nicht zur unbegrenzten Archivierung oder Aufbewahrung der Sendeunter-lagen verpflichtet. Spätestens 3 Monate nach der letzten Ausstrahlung ist die PFD Presse-funk GmbH bzw. der jeweilige Sender berechtigt, die Sendeunterlagen zu vernichten. Un-
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
terlagen, die nicht Eigentum der PFD Pressefunk GmbH bzw. des Senders sind, lagern aufGefahr des Eigentümers. Die Rücksendung erfolgt nur auf Verlangen des Auftraggebers.
Aufträge werden grundsätzlich als für den Kunden verpflichtende Fest aufträge an -genommen. In besonders begründeten Fällen kann die PFD Pressefunk GmbH sich mit einerStornierung einverstanden erklären, wenn ein entsprechender Antrag 3 Wochen vor demersten Ausstrahlungstermin schriftlich bei der PFD Pressefunk GmbH eingegangen ist. Stimmt die PFD Pressefunk GmbH einer Stornierung oder Verschiebung kurzfristig zu, kann sie 50% des stornierten oder verschobenen Auftragswertes in Rechnung stellen.Das Gesamtvolumen bleibt davon unberührt.
Abschlüsse werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste innerhalb eines Jahresabgewickelt. Hiervon sind Sonderwerbeformen und deren Sekundenkontingente sowieWerbeschaltungen zu vergünstigten Konditionen ausgeschlossen. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Rechnungserstellung erfolgt wöchentlich. Bei Aufträgen mit einem Volumenvon mehr als 5 Werbespots behält sich der Sender vor, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung zu verlangen. Rechnungen für Werbesen-dungen, die den Auftragszeitraum einer Woche überschreiten, werden als Sammel -rechnung pro Monat nach der letzten Ausstrahlung für den gesamten Kalendermonat er-stellt. Sie werden fällig netto, ohne Abzug, 14 Tage nach Rechnungslegung. Bei Zahlunginnerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung, eingehend bei der PFD Pressefunk GmbHoder bei Bank einzug, werden 2% Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden dem Auftraggeber bankübliche Verzugszinsensowie die Einzugskosten berechnet. Die PFD Pressefunk GmbH behält sich für diesen Fallvor, die weitere Durchführung des Werbefunkauftrages zurückzustellen sowie den ihr durchdie Rückstellung entstehenden Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 3 Bankarbeitstage verkürzt.Der Auftraggeber sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrundvon Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten desAuftraggebers, solange die Nichtein lösung oder die Rückbuchung nicht durch die PFDPressefunk GmbH verursacht wurde.Durch die Zurückstellung der Ausstrahlung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzan-spruch. Darüber hinaus ist die PFD Pressefunk GmbH berechtigt, während oder vor derLaufzeit des Werbefunkauftrages, das Erscheinen des Werbespots oder weiterer Werbe-spots von der Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme abhängig zu machen.
Die Spots werden grundsätzlich effektiv abgerechnet, d.h. sollte die Spotlänge nach Erstellung des Auftrages länger als bereits eingebucht sein, werden die entsprechendenSekunden nachberechnet. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall. Kombi-Rabatte werden
nur gewährt, wenn mehr als ein Sender in der gleichen Stunde, am gleichen Tag, mit glei-cher Spotlänge und dem gleichen Kunden belegt werden.
Tarifänderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber be-kanntgegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall innerhalb von 2 Wochen nach Zugangder geänderten Preisinformation vom Vertrag mit Wirkung für die Zukunft zurücktreten. Er hat dies jedoch gegenüber der PFD Pressefunk GmbH unverzüglich nach Bekanntgabeder Tarifänderung schriftlich mitzuteilen. Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste verlierenalle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit.
Auf die jeweils gültigen Preise gewährt die PFD Presse funk GmbH bei der Rechnungsle-gung Nachlässe bezogen auf das Kalenderjahr laut Rabattstaffel gemäß dem vereinbartenAuftragsvolumen. Sie werden spätestens bei Beendigung des Kalenderjahres rückwirkendentsprechend der tatsächlich abgenommenen Sendezeit abgerechnet. Ausgeschlossenhiervon sind Sonderwerbeformen und deren Sekundenkontingente sowie Werbeschaltun-gen zu vergünstigten Konditionen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Agenturprovisionen: Werbeagenturen oder Werbungs mittler erhalten, sofern sie ihren Auf-traggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können,eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf den Netto-Netto-Betrag nach Abzug von Kombi-, Mengen- und/oder Sonderrabatten und vor der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Rabatte werden nur einzelkundenbezogen bzw. per Einzelkunde der Agentur gewährt. Die Agenturen und Werbungsmittler verpflichten sich, ihre Kunden über die AllgemeinenGeschäftsbedingungen, Einschaltpreise (ohne Spotproduktions- und weitere Nebenko-sten) und Rabatte der Sender in Kenntnis zu setzen sowie in ihren Rechnungen die ge-währten Rabatte auszuweisen.
Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Düsseldorf. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile un -berührt; anstelle des unwirksamen Teils soll eine angemessene Regelung treten, die demverfolgten Zweck soweit wie möglich entspricht.
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DISPOSITION
FUNK-KOMBI WEST
c/o PFD Pressefunk GmbH
Zülpicher Straße 10
40196 Düsseldorf
Telefax: 02 11 . 5 05-28 13
E-Mail: [email protected]
Internet: www.funkkombiwest.de
Nicole Smolka
Telefon: 02 11 .5 05-28 10
Isabella Ober
Telefon: 02 11 .5 05-28 11
Brigitte Behr
Telefon: 02 11 .5 05-28 12
Sabine Schomaker / Nicole Zeglis
Telefon: 02 11 .5 05-14 74
MEDIABERATUNG
BANKVERBINDUNG
Silvana Schmökel
Telefon: 0 21 04.91 90 45
E-Mail: [email protected]
Daniel Patano
Telefon: 0 21 04.91 90 40
E-Mail: [email protected]
Kay Fremdling
Telefon: 02 11. 5 05-14 33
oder 01 72. 2 19 81 41
E-Mail: [email protected]
Deutsche Bank
Konto 379 794 100 · BLZ 300 70
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IBAN: DE46 3007 0010 0379 79
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BIC: DEUTDEDDXXX
RADIO NEANDERTAL
c/o Lokalradio Mettmann
Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Elberfelder Straße 81
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Telefon: 0 21 04.91 90 20
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Sitz: Mettmann · HRA 18937
Amtsgericht Wuppertal
Geschäftsführer: Uwe Peltzer
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