Report gemäß § 28 PfandBG
Stand 31.03.2010
Angaben nach § 28 PfandBG
Stand 31.03.2010WestdeutscheImmobilienBank AGGroße Bleiche 4655116 Mainz
Seite 2
Vorbemerkung:
Seit dem 19. Juli 2005 gilt in Deutschland das neue Pfandbriefgesetz (PfandBG). Es ersetzt das Hypothekenbankgesetz, das Gesetz über Schiffspfandbriefbanken und das Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten. Das PfandBG steht in engem Zusammenhang mit dem Wegfall der Gewährträgerhaftung für öffentliche Banken. Mit dem Gesetz ist das Spezialbankprinzip weggefallen und alle deutschen Kreditinstitute haben das Recht Pfandbriefe zu emittieren. Damit die hohen Ansprüche der Investoren an den Pfandbrief weiterhin erfüllt werden, hat der Gesetzgeber im PfandBG strenge gesetzliche Vorkehrungen getroffen.
Die WestImmo ist seit Jahren Emittent von Pfandbriefen (Hypotheken- pfandbriefen und öffentlichen Pfandbriefen). Nach § 28 PfandBG veröffentlichen wir quartalsweise folgende Angaben:
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Übersicht
Hypothekendeckungsstock:
1. Nominal- und Barwertdeckung2. Laufzeitstruktur3. Größenklasse4. Gebiete und Nutzungsart5. Rückständige Leistung > 90 Tage
öffentlicher Deckungsstock:
1. Nominal- und Barwertdeckung2. Laufzeitstruktur3. Schuldner bzw. Garantiegeber4. Rückständige Leistung > 90 Tage
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1. Nominal- und Barwertdeckung –
Hypothekendeckungsstock-
*) die Risikobarwerte werden nach dem dynamischen Ansatz ermittelt
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2. Laufzeitstruktur (Restlaufzeiten) –
Hypothekendeckungsstock-
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3. Größenklasse –Hypothekendeckungsstock-
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4.1. Gebiete und Nutzungsart -Hypothekendeckungsstock
Inland-
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4.2. Gebiete und Nutzungsart -Hypothekendeckungsstock
Ausland-
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4.2. Gebiete und Nutzungsart -Hypothekendeckungsstock
Ausland-
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4.2. Gebiete und Nutzungsart -Hypothekendeckungsstock
Ausland-
Angaben nach § 28 PfandBG
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4.2. Gebiete und Nutzungsart -Hypothekendeckungsstock
Ausland-
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4.2. Gebiete und Nutzungsart -Hypothekendeckungsstock
Ausland-
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4.2. Gebiete und Nutzungsart -Hypothekendeckungsstock
Ausland-
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5. Rückständige Leistung > 90 Tage –
Hypothekendeckungsstock-
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1. Nominal- und Barwertdeckung –öffentlicher
Deckungsstock-
*) die Risikobarwerte werden nach dem dynamischen Ansatz ermittelt
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2. Laufzeitstruktur (Restlaufzeiten) –öffentlicher
Deckungsstock-
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3. Schuldner bzw. Garantiegeber öffentlicher Deckungsstock
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4. Rückständige Leistung > 90 Tage –öffentlicher
Deckungsstock-