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Dr.-Ing. Peter Hoppen, Streitz EDV-Sachverständige
Dr.-Ing. Peter HoppenStreitz EDV-Sachverständige
www.streitz.de
Software-Lizenzierung
Die technische Seite
Aspekte der Vertragsgestaltung
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Software-Lizenzierung – die technische Seite
Überblick über Lizenzmodelle und Lizenzmetriken
Betrachtung von Auslieferungsformen
Diskussion „bis zur Erschöpfung“– Anregungen aus technischer Sicht
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Dr.-Ing. Peter Hoppen, Streitz EDV- Sachverständige
Dr.-Ing. Peter Hoppen
Dipl.- Informatiker
seit 1978 freiberuflich in allen betrieblichen Bereichen tätighäufig Begleitung von DV-Projekten -> Schwerpunkt SoftwareModeration, Qualitätsicherung, Risikomanagement,Beratung der UnternehmensleitungSachverständigentätigkeit in komplexen EDV-Projekten
seit 1999 von der IHK Köln öffentlich bestellter und vereidigterEDV-Sachverständiger für Systeme und Anwendungen derInformationsverarbeitung – Organisation und Systemanalyse
Partner bei EDV-Sachverständige Streitz, Brühl bei Köln
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Software-Lizenzierung – die technische Seite
Lizenzmodelle und Metriken
Auslieferungsformen
Diskussion „bis zur Erschöpfung“– Anregungen aus technischer Sicht
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Lizenzmodelle und Metriken
Ziel eines Lizenzmodells aus der Sicht des HerstellersRegelung des Nutzungsumfangs der SoftwareAnteil am kommerziellen NutzenAngemessenheit / nutzenabhängig
MittelMetriken zur Modellierung des Nutzungsumfangs
OracleMicrosoft
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Oracle
KernprodukteDatenbanken, Applikationsserver, Business Intelligence u.a.
Einheitlich: Oracle License Service Agreement(OLSA)
Lizenzmetriken„Named User Plus” (NUP)„Prozessorlizenz”von untergeordneter Bedeutung:
„Computerlizenz”„Employee”-, „Non-Employee-User”
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Oracle Lizenzmetriken Named User Plus-Modell
Lizenzgebühr für jeden User (Benutzer)Benutzer = konkret zu benennendes Individuum
Im Prinzip Installation auf beliebig vielen ServernAllerdings: produktspezifische Minima
bspw.:Standard-Edition der Datenbank:min. 5 NUP- Lizenzen je ServerOracle-Enterprise-Edition:min. 25 NUP- Lizenzen je Server
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[Stichwort Multiplexing]
Nutzung durch ein technisches Gerät oder indirektdurch eine andere Software
bspw.:Regalbediengeräte HochregallagerAnwendung auf vorgeschaltetem Webserver
technisch Zugriff übergemeinsamen BenutzernamenEine einzige (gepoolte) Datenbankverbindung
Alle nutzenden Anwender (d.h. Personen) benötigeneine NUP-Lizenz !
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[Oracle Lizenzmetriken Concurrent-User-Modell]
Lizenzgebühr für maximale Anzahl der gleichzeitig mitder Datenbank verbundenen Benutzer
wird heute nicht mehr angeboten
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Oracle Lizenzmetriken Prozessor-Modell
Lizenzgebühr für jeden Prozessor, der die Oracle-Datenbanksoftware ausführt
an die Hardware gebunden (Anzahl CPUs)bspw.: Dual-Prozessor-Computer -> zwei ProzessorlizenzenDualCore / MultiCore: #Prozessorkerne * FaktorIntel / AMD: 0,5 Sun UltraSparc- Prozessoren: 0,25Nur aktive Prozessoren werden gezählt(bei Hardware-Aktivierung in großen Servern, virt. Umg.)
Anzahl eigener oder externer Benutzer oder Geräte,die das Produkt nutzen, ist dann beliebigWirtschaftlich sinnvoll
ab ca. 35-50 User bei den Datenbankproduktenbei nicht bestimmbarer oder unüberschaubarer Nutzerzahl
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[Stichwort Oracle Embedded Software License]
Oracle-Datenbanklizenz ist Bestandteil einerbranchenspezifischen AnwendungHier hat der ISV (independent software vendor) vorhereine Lizenzvereinbarung mit Oracle abgeschlossen
dabei möglicherweise anderer Zuschnitt der Oracle-Lizenzentsprechend dem Lizenzmodell der Anwendung
voll funktionsfähige Version
Endanwender darf die Datenbank nur mit derBranchenanwendung nutzen
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Oracle Lizenzmetriken weitere Metriken
eBusiness-Suite, EPR (Peoplesoft, Siebel etc.) auchandere Metriken:
Anzahl BestellungenHöhe des Wareneinsatzesabgewickeltes FrachtvolumenAnzahl Partnerorganisationen etc..
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Zusammenfassung
Haupt-Lizenzmodelle (Datenbank-Software)Named User PlusProzessoroder spez. OEM-Lizenzen
Spezielle Lizenzmodelle bei ERP-Softwareverbrauchsabhängig
Software as a Service (SaaS)Vertragsformen
OLSA, OESL
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[Stichwort Nicht produktive Installationen – Oracle]
Backupreine Sicherungskopie von Installationen, auch aufPlatten keine Lizenz erforderlich
FailoverBereitstellung auf inaktivem Ersatzrechner, max. 10produktive Tage/ Jahr für Failovernur Rechner-Cluster mit gemeinsamem Platten-Array
keine Lizenz erforderlichStandby
regelmäßiges Nachfahren DB per Logfiles, im Fehlerfallsofort aktivierbar
Lizenz erforderlich, aber häufig bei Named UserPlus-Modell: keine kostenmäßigen Konsequenzen.
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Microsoft
Vielzahl unterschiedlicher Lizenzmodellewegen
verschiedener Vertriebskanäle (auch Einzelhandel)Paketprodukte, sog. FPP = full packaged productOriginal Equipment Manufacturer, sog. OEMSystem Builder, sog. SBVolumenlizenzen (Open- Value, Open- License u.a.)
heterogener ProduktstrukturDesktop-BetriebssystemeDesktop-AnwendungenServer-Produkte
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Microsoft
Vielzahl unterschiedlicher Lizenzmodelle1. Desktop-Betriebssysteme2. Desktop-Anwendungen3. Entwicklertools4. Server-Betriebssysteme5. Server-Anwendungen – Server/CAL6. Server-Anwendungen – Pro-Prozessor7. Server – Management-Server8. Spezialserver9. Onlinedienste
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Microsoft Lizenzvertrags-Modelle
Privatanwender und KleinstunternehmenEinzelhandelsprodukte, OEM und SB- Lizenzengedacht für Einheiten mit weniger als 5 RechnernGrundlage: End User License Agreement, sog. EULA
Achtung: Jedes Produkt hat eine eigene EULA, die sich beijedem Versionswechsel ändern kann.
UnternehmenVolumenlizenzen, OEM mit Software AssuranceGrundlage: Product Use Rights, sog. PUR
für Volumenlizenzprogramme (aktuell 107 S.)Product Use Rights (PUR), stehen im Internet auch inhistorischen Versionen
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Microsoft Desktop-Produkte (Einzelhandel)
Paketprodukt (FPP)OEM (Original Equipment Manufacturer)
muss auf den Geräten vorinstalliert mitgeliefertwerdenSoftware kann speziell konfiguriert und mit demLogo des Markenherstellers versehen seinGrundlage: Lizenzvertrag, den ein Hardware-Hersteller direkt mit Microsoft abgeschlossen hat.
SB (System Builder)über PC-Hersteller, PC-Assemblierer,Systemintegratoren oder Händler vonComputersystemen geliefertkönnen unabhängig von Hardware verkauft werdennicht mehr bei Office 2007 wieder reinesVorinstallationsgeschäft
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Microsoft Volumenlizenzen
Lizenzgebühr fürvorher vereinbarte Anzahl von Programmkopienvon einem einzigen InstallationsmediumEinstiegshürde: 5 Lizenzen, aber beliebiges Produkt
verfügbare ProdukteMS Product List für Volumenlizenzprogramme (123 S)
alle im Unternehmenseinsatz relevanten MS- ProdukteBetriebssysteme(Windows XP Professional, Windows Vista Business)
nur UpdatesVollversion muss vorher als OEM- oder System-Builder-Version erworben worden sein
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Microsoft Volumenlizenzen vs. Einzelhandelsprodukte
anderer technischer Zuschnittflexiblere Handhabung bei Installation undLizenzverwaltung
Trennung Software-Medien / Lizenz bei Erwerb undVerwaltung
Downgraderechtersatzweise zu der aktuellen Version der lizenzierten Softwarekann auch eine frühere Version genutzt werdengleiches Produkt, gleiche Edition, gleiche Sprache(bspws. Professional Edition von Office in Deutsch)
auch bei Vista, Office 2007es gelten Lizenzbedingungen (PUR) der aktuellen Version
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Microsoft Volumenlizenzen
sechs unterschiedliche Volumenlizenzprogrammeverschiedene Erwerbsformen (Kauf, Ratenkauf oder Miete)Unternehmensgröße
KMUOpen-License, Open-Value-Verträge
ab 250 PCsSelect-License, Enterprise-Agreementbessere Preiskonditionen und Service- Levels
Aufteilung, Rangieren einer Volumenlizenz aufunterschiedliche rechtliche Einheiten schwierig, aber es gibtLösungsmöglichkeiten
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Microsoft Lizenzmetriken
Desktop-ProduktePro-Kopie-Pro-GerätPro-GerätImmer anonym, d.h. keine Named User wie bei Oracle
Entwickler-ToolsPro-Nutzer
Server-ProduktePro-Server + CALs + (optional) External ConnectorPro-Prozessor
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Microsoft Lizenzmetriken Pro-Kopie-Pro-Gerät
Pro-Kopie-Pro-GerätLizenzgebühr für jede Kopie der Software auf einem GerätGültig bei Desktop-Betriebssystemen
Pro-GerätLizenzgebühr für jedes nutzende GerätAuf jedem lizenzierten Gerät können mehrere Kopien derSoftware installiert werdenGültig bei Desktop-Anwendungen (MS Office)
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Zweitkopie-Recht
bis Office 2003erlaubt die Installation einer Kopie der Software aufeinem tragbaren Gerät zur Verwendung durch deneinzigen Hauptbenutzer des lizenzierten Gerätesnicht an beiden Rechnern gleichzeitig
Office 2007Erweitert, sog. Work At Home (WAH)-LizenzHauptnutzer eines Geräts ist berechtigt, die seinemUnternehmensrechner zugeordnete Lizenz zusätzlich inKopie auf einem Heimgerät zu installierenRecht endet bei Verlassen der lizenzierendenUnternehmensorganisation
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Microsoft Lizenzmetriken Pro-Server
Lizenzgebühr für jede Instanz auf einem ServerZuweisung zu einem konkreten System
beliebig leistungsfähigauch Mehrprozessor-System
Ausführung genau einer Instanz der SoftwareBei aktuellen Produkten: unterschiedliche Regelungen beiAusführung in virtueller Umgebung
zu lizenzieren ist bei den Pro-Server-Lizenzen auch dasZusammenspiel zwischen Server und Client
Client-Access-License (CAL)
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Microsoft Lizenzmetriken CALs
lizenztechnische Berücksichtigung der höherenLeistungsfähigkeit großer Server / Mehrprozessor-Systeme
nirgendwo als Lizenzschlüssel einzutragen (AusnahmeTerminalserver)keine technischen Sperren
häufig Unterlizenzierung2 verschiedene CAL-Modelle
unterschiedliche wirtschaftliche ImplikationenEntscheidung bereits bei der Installation eines Windows-Servers nötig
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Microsoft Lizenzmetriken CALs (Varianten)
Pro-Gerät-CAL (per device mode)eine CAL für jede konkret zuzuordnende Arbeitsstation, dergrundsätzlich Zugriff auf einen Server gewährt wird
Pro-Nutzer-CAL (per user mode)eine CAL für jeden namentlich zu benennenden Benutzer
Zugriff auf beliebige, auch mehrere, Windows- Serverauch Kombinationenmöglich
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Microsoft Anwendungs-CALs
Neben Windows-Server-CALs sind jeweils weitereanwendungsspezifische CALs erforderlich
bspws. bei SQL-Server, Exchange-Serverproduktbezogen unterschiedliche Stückelungen undZuordnungenCoreCAL
Zugriffsberechtigungen auf mehrere Serverprodukte
7. Bayerischer IT-Rechtstag, 23. Oktober 2008 29
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[Stichworte Remote, Multiplexing, Virtualisierung]
Zugriff externer Nutzer auf ServersoftwareAuch hier sind CALs zu erwerbenExternal Connector- Lizenz, wenn Anzahl oder Identitätexterner Nutzer nicht bestimmbar oder hoch
Multiplexing, Poolingzu lizenzieren sind die tatsächlich nutzenden Einheiten
Hardwarepartitionen, Bladesgelten als separat zu lizenzierendes physikalischesHardwaresystem
Virtuelle Systemesind grds. zusätzlich zu den Gastsystemen zu lizenzierenBei einzelnen Produkten gibt es Erleichterungen
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Microsoft Lizenzmetriken Pro-Prozessor-Modell
Lizenzgebühr für Gesamtzahl aller Prozessoren, unterdenen die Software ausgeführt wird
Installation beliebig vieler Instanzen der Serversoftwaremöglich (Virtualisierung)
Mehrkernprozessoren ein ProzessorFür Serverdienste (MS SQL) sind keine CALs zu erwerben
Anzahl der zugreifenden Geräte und/oder Nutzer spieltdann keine Rolle mehr
wirtschaftlich ggfls. günstiger, wenn Anzahl der internenNutzer sehr groß
Achtung: Windows-Server nur bei bestimmtenProduktvarianten, hier müssen CALs erworben werden
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Neue Aspekte bei Office 2007, Windows Vista
Neue Serverdienste bei Office 2007„Standard CALs“ / erweiterte, sog. „Enterprise CALs“Remotezugriffstechnologien: Volumenlizenzmodelle
weitere Kopie der Software kann auf einem Netzwerkgerät,beispielsweise einem Terminalserver, installiert werden
Windows Vistaneue Möglichkeiten Remote-Desktop-Lizenzen (RDL)
Windows Vista EnterpriseVirtualisierung bis zu vier zusätzliche Instanzen invirtuellen Maschinen möglich
7. Bayerischer IT-Rechtstag, 23. Oktober 2008 32
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Zusammenfassung
9 verschiedene LizenzmodelleVertragsformen
EULA für PrivatanwenderPUR für Unternehmen
6 unterschiedliche Volumenlizenzprogrammekomplexe Lizenzmetriken, CALsSonderregelungen
Zweitkopie-RechtVirtualisierung…
7. Bayerischer IT-Rechtstag, 23. Oktober 2008 33
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[Stichwort Nicht produktive Installationen – Microsoft]
„Cold Disaster“ Installationfür Notfall vorbereitete Installationnur Selbsttests und Wiederherstellung bei Notfallausgeschaltet, bis Notfall eintrittparallele Ausführung mit Produktionsinstanz nurRecovery im Notfall
keine Lizenz erforderlich, wenn Serverprodukt mitWartungsvertrag (Software Assurance) ausgestattet ist
Installationen für Test- undQualitätssicherungszwecke müssen bei beidenHerstellern voll lizenziert werden
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Software- Lizenzierung – die technische Seite
Lizenzmodelle und Metriken
Auslieferungsformen
Diskussion „bis zur Erschöpfung“– Anregungen aus technischer Sicht
7. Bayerischer IT-Rechtstag, 23. Oktober 2008 35
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Auslieferung Microsoft Einzelhandelsprodukte
PaketprodukteUmkartonDatenträger/Installationsmedium mit der SoftwareProduktkey auf certificate of authenticity (COA)spezielle SicherheitsmerkmaleHandbücher mittlerweile Ausnahme bzw. immer kompakter
OEM- und System-Builderkein Umkarton, teilweise „gebrandet“ auf OEMProduktkey teilw. auf Aufklebermeistens kein gedrucktes Handbuchmanchmal gebrandete Recovery-CDmanchmal muss Installationsmedium/CD selbst gebrannt werden
Veräußerbar als Gebrauchtsoftwarenur vollständige Produkte übertragbar
7. Bayerischer IT-Rechtstag, 23. Oktober 2008 36
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Auslieferung Microsoft-Volumenlizenzen
Open-License / Select-LicenseErstbestellung Autorisierungsnummer, gilt für zwei JahreJede Bestellung AgreementAlle Lizenzen eines Agreements habengleichen Volume License Product Key (VLK)
keine Produktaktivierung, automatisierbarNachbestellungen
zu bestehendem Agreementgleicher VLK, gleiche Installation
Über neues Agreementneuer VLK, portierbarer, weiterveräußerbar
7. Bayerischer IT-Rechtstag, 23. Oktober 2008 37
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Auslieferung Microsoft-Volumenlizenzen
Installationsmediensind unabhängig von der Lizenz / VLKLieferung nur bei Erstbestellungoder später gegen Bearbeitungsgebührbei großen Verträgen auch Download über MVLSdienen als sog. Master- Version und können kopiert und fürInstallationen im gesamten Unternehmen genutzt werden
Re-Imaging gestattetZusammenstellung verschiedener Produkte als
unternehmensspezifische Standardkonfiguration
7. Bayerischer IT-Rechtstag, 23. Oktober 2008 38
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Microsoft eOpen und MVLS
Portale zur Verwaltung der erworbenen LizenzeneOpen
für Open-LicenseMicrosoft Volume License Services (MVLS)
für Select-License (ab 250 PCs)
7. Bayerischer IT-Rechtstag, 23. Oktober 2008 39
Dr.-Ing. Peter Hoppen, Streitz EDV- Sachverständige
Microsoft eOpen
Verwaltung aller unter einer Open-License erworbenenVolumenlizenzen
Agreements (Autorisierungsnummer und Lizenznummer) werden aneine Windows Live ID (MS Passport-Konto) gebundenEinsicht in alle relevanten Lizenzvertragsdaten, Volume License Keys(VLKs) und Produktnutzungsrechte (PUR)Übersichtliche Darstellung der Lizenzinformationen in verschiedenenAnsichten
persönliche Informationen zu einer bestimmten LizenzAktivierung von Softwarewartung („Software Assurance“)Einleitung Lizenztransfers (auf Ebene der Autorisierungsnummer)
Dokumentation der Übertragung von Softwarelizenzauf einen Zweiterwerber
7. Bayerischer IT-Rechtstag, 23. Oktober 2008 40
Dr.-Ing. Peter Hoppen, Streitz EDV- Sachverständige
Microsoft MVLS
alle anderen VolumenlizenzenEinsicht in
Verträgeerworbene Lizenzenlaufende Bestellungen
Abruf von Volume License Keys (VLK)Download der Installationsmedien („Media Kits“)
7. Bayerischer IT-Rechtstag, 23. Oktober 2008 41
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Auslieferung von Oracle-Lizenzen
Bestellung des Lizenznehmersi.d.R. über Fachhandelspartneroder (bei kleinen Mengen) online über Oracle Store
dort auch: Oracle-LizenzbedingungenKostenlos: unbeschränkt funktionsfähige Testlizenzen
Auslieferungkeine Serien- oder Lizenz-Nummerkein Lizenzzertifikatüber Fachhandelspartner keine Original-Oracle-Rechnung
landet i.d.R. beim Distributor oder Fachhandelspartnerkeine Produktaktivierung
7. Bayerischer IT-Rechtstag, 23. Oktober 2008 42
Dr.-Ing. Peter Hoppen, Streitz EDV- Sachverständige
[Stichwort Oracle Installed Base]
Maßgebliches internes Verzeichnis aller erteiltenLizenzenAuszug aus der Oracle Installed Base kannangefordert werden
direkt bei Oracle oder über PartnerPraktisches Problem:Kunde hat sog. Customer Support Identifier (CSI)
häufig mehrere CSIssollte von Fachhandelspartner mitgeteilt werden und beiFolgebestellungen verwendet werden.
7. Bayerischer IT-Rechtstag, 23. Oktober 2008 43
Dr.-Ing. Peter Hoppen, Streitz EDV- Sachverständige
Auslieferung Oracle E-Delivery
Installationsmedieni.d.R. per Download über das Internet (Oracle E-Delivery)Kunde brennt sich dann (ggfls.) seine eigenen Medien
Oracle-Original-Datenträger (Media Pack)nur auf Anforderunggegen gesonderte BerechnungAktualität nicht sichergestelltDatenträger können auch ohne Lizenz erworben werden
Rechtsprechungper Download „erworbene“ Software nicht weiterveräußerbar
hier keine „Erschöpfung“ des Verbreitungsrechts
7. Bayerischer IT-Rechtstag, 23. Oktober 2008 44
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Software-Lizenzierung – die technische Seite
Lizenzmodelle und Metriken
Auslieferungsformen
Diskussion bis zu „Erschöpfung“– Anregungen aus technischer Sicht
7. Bayerischer IT-Rechtstag, 23. Oktober 2008 45
Dr.-Ing. Peter Hoppen, Streitz EDV- Sachverständige
„bis zur Erschöpfung“ - Anregungen aus technischer Sicht
Beim Download nach gängiger Interpretation MünchenerRechtsprechung keine Erschöpfung
Lizenzbestimmungen können Abtretbarkeit ausschließenBegründung: Es mangele an einem Werkstück, an demErschöpfung eintreten könne
Aber: Was passiert denn technisch beim Download?Urteil LG München vom 19.1.2006: „Soweit die Software von der Homepage derAntragstellerin heruntergeladen wird, entsteht auf dem Server des Kunden eineVervielfältigung.“
Server des Lizenzgebers erstellt Kopie des ObjektcodesDiese Kopie wird über das Internet übertragen
Lizenzgeber bringt bei einem Download also selber eineKopie des Objektcodes der Software in Verkehr
7. Bayerischer IT-Rechtstag, 23. Oktober 2008 46
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„bis zur Erschöpfung“ - Anregungen aus technischer Sicht
Technischer SachverhaltDas Vervielfältigungsstück wird bei einem Download derSoftware im Einflussbereich des Lizenzgeber erstellt und vonihm in Verkehr gebracht.Grundlage im Urteil LG München “Die Antragsgegnerin verbreitet jedoch nach ihremSachvortrag gerade nicht Vervielfältigungsstücke der Software der Antragstellerin, die dieAntragstellerin selbst in Verkehr gebracht hätte.“
Kann (grundsätzlich) online übertragener Objektcode„Vervielfältigungsstück“ i.S.d. §69c UrhG sein ?
LG München räumt in seinem Urteil selber ein: „Ist das konkrete Werkstück mitZustimmung der Berechtigten in den Verkehr gebracht worden, so kann der weitereVertrieb vom Berechtigten nicht mehr kontrolliert werden“.
Kann dieses Vervielfältigungsstück (Programmkopie) nicht dasWerkstück sein, an dem Erschöpfung eintritt ?
7. Bayerischer IT-Rechtstag, 23. Oktober 2008 47
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„bis zur Erschöpfung“ - Anregungen aus technischer Sicht
Online übertragene Programmkopie als Werkstück ?Gängige Einschätzung: Körperlichkeit fehltAber: Fordern die Gesetze tatsächlich Körperlichkeit ?UrhG definiert § 69c Nr. 3 Satz 2 einen eigenständiger Begriff des „Vervielfältigungs-stücks“ gegenüber der klassischen Definition (als körperlichem Werkstück) in §17 UrhGDen Neuregelungen des §69 im zweiten Gesetz zur Änderung des UrhG liegt Richtlinie91/259 EWG Art. 4c zugrunde. Diese besagt: „Mit dem Erstverkauf einerProgrammkopie ... erschöpft sich … das Recht auf die Verbreitung dieser Kopie.“(Englischer Text: „copy of an program“)
online übertragene digitale Kopie als Vervielfältigungsstück wird nicht ausgeschlossenauch die amtliche Begründung zu § 69a UrhG umfasst als Ausdrucksform einesComputerprogramms ausdrücklich das nur maschinell lesbare, nicht körperlicheObjektprogramm („object code“)
Nicht körperlicher Objektcode als Werkstück bzw.Vervielfältigungsstück i.S.d. § 69c Nr. 3 ?
7. Bayerischer IT-Rechtstag, 23. Oktober 2008 48
Dr.-Ing. Peter Hoppen, Streitz EDV- Sachverständige
„bis zur Erschöpfung“ - Anregungen aus technischer Sicht
Was zeichnet den Objekt Code aus ?Objektcode ist (technisch)
definierte Folge digitaler Elemente (Bits), die die gesamteFunktionalität des Computerprogramms repräsentiert,d.h. deren Interpretation (oder: Ausführung) durch den Prozessor derZielhardware die von dem Rechteinhaber bei der Entwicklung desComputerprogramms (Programmierung) intendierten Wirkungenhervorruft.
TechnischDiese Folge von Bits ist in jeder Kopie des Computerprogrammsenthalten, gleich, über welchen Träger und/oder auf welchenTransportweg sie übergeben wird, also auch in der online perDownload übertragenen Programmkopie.
7. Bayerischer IT-Rechtstag, 23. Oktober 2008 49
Dr.-Ing. Peter Hoppen, Streitz EDV- Sachverständige
„bis zur Erschöpfung“ - Anregungen aus technischer Sicht
Vom Lizenzgeber in Verkehr gebrachter Objektcodekönnte aus technischer Sicht Vervielfältigungsstücki.S.d. § 69c sein
LG Hamburg, Urteil vom 29.6.2006:Hinsichtlich der Weiterübertragungsrechte an einer Nutzungslizenz kommt es nichtdarauf an, in welcher Form die Software in Erfüllung eines jedenfallskaufvertragsähnlichen Vertrages übergeben wird.„… Wenn aber die unkörperliche Übertragung die Übergabe eines physischenWerkstückes ersetzt, dann muss auch hinsichtlich des so – unkörperlich –hergestellten Werkstücks Erschöpfung eintreten.“
Technische Voraussetzung wäre, dass der Ersterwerber dieonline übertragene Programmkopie, also das erworbeneWerkstück, sichert und bei der Veräußerung weitergibt.
LG Hamburg: §69d Abs. 1 UrhG vermittelt dem Zweiterwerber sogar „implied license“ zurDurchführung von Kopierhandlungen i.S.d. §69c Nr.1 UrhG
7. Bayerischer IT-Rechtstag, 23. Oktober 2008 50
Dr.-Ing. Peter Hoppen, Streitz EDV- Sachverständige
… „bis zur Erschöpfung“ ?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
www.streitz.de
s. auch Artikel in CR 2/2007 und CR 11/2008
7. Bayerischer IT-Rechtstag, 23. Oktober 2008 51
Dr.-Ing. Peter Hoppen, Streitz EDV- Sachverständige
Disclaimer
Die in dieser Unterlage enthaltenen Informationen sind Hinweise, die dasVerständnis hinsichtlich wesentlicher Aspekte der Microsoft- bzw. OracleLizenzierung verbessern sollen. Die Informationen entsprechen dem Kenntnisstandbei Erstellung der Unterlage.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Informationen keinenrechtsverbindlichen Charakter haben, sondern als erklärende Informationen zuverstehen sind.Es wird keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angabensowie deren Übereinstimmung mit der Position der jeweiligen Lizenzgeber instrittigen Fällen übernommen.Die maßgeblichen und rechtsverbindlichen Lizenzinformationen sind in denentsprechenden Lizenzverträgen zu finden.
„Microsoft“ und „Oracle“ sind Warenzeichen derFirmen Microsoft bzw. Oracle.