Leitfaden Expertenstandards Für Pflege- und Leitungskräfte
StationäreAltenhilfe
MobilePflege
KrankenhausKlinik
Behinderten-hilfe
Das Intersektorale Netzwerkund der Deutsche Bundestag
Standardaktuell10. Ausgabe Juni 2008
Zeitschrift für Qualität in Pflege und Betreuungin Deutschland und Österreich
Expertenstandard Pflege von Men-schen mit chronischen Wunden
Neue Möglichkeiten für die Betreuung demenziell Erkrankter
Standard aktuell2
Liebe Leserinnen und liebe Leser!
Seit dem Erscheinen der letzten Standard aktuell hat sich die Anforderungssituation
in Einrichtungen der Alten- und der Krankenpflege deutlich verändert. Mit dem Pfle-
geweiterentwicklungsgesetz (per 01.07.2008), dem neuen Expertenstandard „Pflege
von Menschen mit chronischen Wunden“ (seit 01.05.2008) sowie den künftigen Lan-
desheimgesetzen ist sektorenübergreifend einiges geschehen. Wer unsere regelmäßigen
Informationen verfolgt und eventuell an Seminaren teilgenommen hat, wurde von
der Entwicklung nicht überrascht und konnte sich darauf einstellen. Mit dem von
uns ins Leben gerufenen „Intersektoralen Netzwerk“ leisten wir noch mehr. Hier kön-
nen Sie sich direkt an der Quelle informieren, welche Entscheidungen der Gesetzge-
ber trifft, wie sie begründet sind und welche Auswirkungen sie voraussichtlich haben
werden. Für die Veranstaltung am 19.06.2008 haben die pflegepolitischen Sprecher
der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion, Willi Zylajew und Heinz Lanfermann, zu-
gesagt, um die Gesetzgebungsvorhaben zu erläutern.
Herzlichst, Ihr Oliver Theißen
Oliver TheißenMitglied der Geschäftsleitung der Standard Systeme Firmengruppe
INHALTSVERZEICHNISEditorial 2
Das Intersektorale Netzwerk 3 3. Treffen in Berlin am 19.06.2008 von Oliver Theißen
Checkliste Expertenstandard 4 „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“
ÖSTERREICH: Das Nationale 6 Qualitätszertifikat (NQZ) von Philipp Stummvoll
Alltagskompetenz - Neue Mittel 8 für niedrigschwellige Betreuung von Brigitte Naumann
SERVICE zum Thema 10 niedrigschwellige Betreuung
Persönlich 11 Neues von Standard Systeme 12 Leserbrief 14
Armes reiches Land 14
Kurz & knapp 15
IMPRESSUMHerausgeber: Standard Systeme GmbH, Hamburg.Redaktion: Brigitte Naumann, Oliver Theißen, Andreas Rüppel, Achim Rizvani (V.i.S.d.P.).Grafik und Satz: Achim Rizvani, Philip KrügerRedaktionsanschrift:Standard Systeme GmbHGroßmoorring 721079 HamburgTel.: 040 767319-0Fax: 040 [email protected]
EDITORIAL
Hamburg, 09. Juni 2008
10. Ausgabe Juni 2008 �
Das Intersektorale Netzwerk von Standard Systeme, Klinik am Stein und der Kanzlei Hohage, May & Partner
von Oliver Theißen
Das 3. Treffen des Intersektoralen Netzwerks von Standard Systeme, Klinik am Stein und der Kanzlei Hohage, May & Partner findet am 19.06.2008
in der Nähe des Deutschen Bundestages, im ApartHotel Residenz am Deutschen Theater in Berlin statt. Die Nähe des Parlaments ist nicht zufällig
gewählt, denn die pflegepolitischen Sprecher ihrer Bundestagsfraktionen, Willi Zylajew (CDU/CSU-Fraktion) und Heinz Lanfermann (FDP), erläutern
während ihrer Sitzungspausen unseren Netzwerkteilnehmern die Absichten des Gesetzgebers bei der Verabschiedung des Pflegeweiterentwick-
lungsgesetzes. Natürlich haben Netzwerkteilnehmer auch die Gelegenheit, zu den Ausführungen der Abgeordneten selbst Stellung zu nehmen.
Doch nicht nur von Seiten der Refe-
renten, auch von Seiten der Teilnehmer
hat sich ein hochkarätiges Netzwerk
entwickelt.
Vorstände von großen Trägerschaften,
Heim- und Regionalleiter, zentrale Qua-
litätsbeauftragte, sie alle finden sich zu-
sammen, um eine Informationsstruktur
zu bilden. Mit Christian Henkens (Seni-
Vita) konnten wir als dritten Referenten
ein Mitglied unseres Netzwerks gewin-
Uhrzeit Thema und Ablauf am 19.06.2008 in Berlin Referent
08.00 Optional: Teilnahme am „Gesundheitspolitischen Frühstück“ des Liberalen Kreis Gesundheit und Soziales e.V. (Besondere Anmeldung erforderlich)
10.00 Begrüßung durch die Gastgeber Brigitte Naumann, Thomas Eisenreich
10.15Konkrete Umsetzung des Qualitäts-Transparenzgebots des Pflegeweiter-entwicklungsgesetzes (PflWG) – welche Forderungen müssen aus Sicht der Pflegepolitik erfüllt werden?
Willi Zylajew, MdB, pflegepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion
11.30 Kaffeepause
12.00 Das Bayrische HeimG 2009; Pflegequalitätstest eine Form der Qualitätsprü-fungen in Bayern ab 2009.
Christian Henkens, zentraler QMB/QMA der Senivita Holding OHG, Bayreuth, Mitglied des Intersektoralen Netzwerks.
13.00 Mittagspause
14.00 Erhöht die im PflWG genannte Qualitätstransparenz die Wahlfreiheit der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen?
Heinz Lanfermann, MdB, pflegepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion
ca. 15.00 Verabschiedung und Veranstaltungsende
Hinweis Zu den Vorträgen oder Diskussionsbeiträgen der Referenten ist ausreichende Diskussionszeit für die Teilnehmer eingeplant.
nen. Er wird zu den Pflegequalitätstests
nach dem Bayrischen HeimG Stellung
nehmen.
Die Teilnahme am Intersektoralen
Netzwerk steht grundsätzlich noch in-
teressierten Führungskräften offen. Al-
lerdings ist das Treffen am 19.06.2008
bereits restlos ausgebucht, sodass In-
teressenten erst am nächsten Treffen
(voraussichtlich am 04.12.2008 in Ham-
burg) teilnehmen können.
Standard aktuell�
Ebene Maßnahmen / Instrumente vorhandennicht
vorhanden
S1a Schulung über individuelle Risikofaktoren, chronische Wundarten und deren Erkennung.
S1b Hausinterne Verfahrensregelung zur Wundversorgung ist erstellt und bekannt.
S2 Schulung von Prophylaxen, Behandlungsweisen und Maßnahmen der Wundversorgung.
S3a Kontaktaufnahme zu anderen Berufsgruppen, Einrichtung von Informations- und Kommunika-tionsstrukturen, berufsübergreifende Schulungen.
S3b Wundversorgungsmaterial und Fachpersonal sind vorhanden.
S4a Schulung über die Beratung der chronischen Wundarten und entsprechender Interventionen.
S4b Schaffung notwendiger struktureller, räumlicher und materieller Voraussetzungen.
S5 Schulung über Heilungsverlauf, Wirksamkeit der Interventionen, Hilfsmittelarten bei der Wund-versorgung.
P1a Ressourcen, Probleme, Risikofaktoren und medizinische Diagnose sind bekannt.
P1b Hausinterne Verfahrensregelung und Zusammenarbeit mit Wundexpertin wird umgesetzt.
P2 Entwicklung eines individuellen Maßnahmenplans, Pflegeprozessplanung.
P3a Koordination der Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen.
P3b Gewährleistung der hygienischen und fachgerechten Wundversorgung .
P4 Patienten- und Angehörigenschulungen, Beratungsgespräch, Kontaktaufnahme zu anderen Berufsgruppen.
P5a Wundbeurteilung wird mit Wundexpertin durchgeführt.
P5b Wirksamkeitsprüfung der Maßnahmen, Pflegeprozessplanung, Evaluation.
E1 Wunddokumentation liegt vor.
E2 Individueller Maßnahmenplan, Pflegeprozessplanung liegen vor.
E3 Individuelle Wundversorgung, angepasste Interventionen sind eingeleitet, Wunddokumenta-tion wird kontinuierlich geführt.
E4 Alle Beteiligten sind aktuell informiert. Beratung ist erfolgt, Prophylaxen werden durchgeführt, Wundtherapie wird richtig angewandt.
E5 Anzeichen einer Verbesserung der Wund- und Lebenssituation liegen vor.
Checkliste Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden
Checklisten sind wichtige Hilfsmittel bei der Implementierung und Umsetzung der Expertenstandards. Im Expertenstandard selbst sind die
Ebenen nach Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität definiert (abgekürzt: S, P und E). Die Strukturebene umfasst Voraussetzungen wie die
Schulung von Inhalten und die Vermittlung von Verhaltensregeln, die Prozessebene umfasst die Umsetzung des Pflegeprozesses in seinen
einzelnen Stufen und die Ergebnisebene betrifft die Ergebnisqualität der Implementierung des Expertenstandards für Bewohner und Pati-
enten. Fordern Sie diese Checkliste per E-Mail als veränderbares Word-Dokument kostenlos bei uns an: [email protected].
10. Ausgabe Juni 2008 �
Jenna Bansemer, Cristina Trox, Juliane Drews und Ilona Huhle (von
links nach rechts) nehmen Ihre Aufträge und Anfragen entgegen.
P E R S Ö N L I C HUnser Kundenservice-TeamJenna Bansemer
Cristina Trox
Juliane Drews
Ilona HuhleWenn Sie bei uns anrufen, eine Frage ha-ben oder etwas bestellen möchten, dann werden Sie von unserem Kundenservice-Team betreut. Hier stellen wir Ihnen die „Stimmen von Standard Systeme“
persönlich vor.
Seit 1992 bei Standard Systeme ist die in
Dresden geborene, gelernte Einzelhan-
dels- und Industriekauffrau der verläss-
liche Fels in der Bran-
dung des täglichen
Geschäfts.
Die gelernte Bürokauffrau ist seit 2006 für
die Betreuung der Kunden im mittleren
und südlichen Teil Deutschlands und in
Österreich zuständig und organisiert dort
Seit 2005 bei Standard Systeme ist die
gelernte Bürokauffrau aus dem Städtchen
Horneburg, südlich von Hamburg, für die
Auftragsannahme und -bearbei-
tung, für Anfragen und Angebote aus
dem mittleren und nördlichen
Deutschland zuständig und vertritt
Angela Piehl in der Seminar-
organisation.
Jenna Bansemer kocht
leidenschaftlich
gern und ist ein
„absoluter Familien-
mensch“. Sie reist am lieb-
sten ans Meer und verbringt
viel Zeit mit dem Bau ihres Hauses.
Seit 2003 betreut die gelernte
Bürokauffrau unsere Kunden im
nördlichen und mittleren Deutsch-
land und organisiert dort die Modul-
schulungen. Derzeit dreht sich alles in
ihrem Leben um ihr erstes Kind, das sie
im Oktober erwartet.
Cristina Trox treibt gern Sport (Hot-Iron
Langhanteltraining und Step-Aerobic)
und verbringt Zeit mit ihrem Hund (ein
Parson-Russell-Terrier) und den 3 Katzen.
Sie ist zuständig für un-
sere Kunden im mittle-
ren und südlichen Teil
Deutschlands so-
wie für unsere
österreichischen
Kunden. In ihrer Freizeit
liest Ilona Huhle
gern ein gutes
Buch oder treibt
Sport, am liebsten
schwimmen.
die Modulschulungen. In ihrer Freizeit
geht das „Ostseekind“ Juliane Drews gern
schwimmen und shoppen oder trifft sich
mit Freunden zum Tanzen oder im Kino.
Mo-Do 08.00 Uhr
bis 16.�� Uhr,
Fr bis 1�.�0 Uhr.
Tel. 0�0 767�19-0
Standard aktuell6
Österreich
Philipp StummvollFachberater und Dozent
Mehrjährige Pflegetätigkeit in Sana-
torien.
Bei Standard Systeme für die Bera-
tung und Betreuung unserer Kun-
den in Vorarlberg, Tirol, Südsalzburg,
Kärnten, Steiermark und im Süd-Bur-
genland verantwortlich.
Schwerpunkt Pflegeorganisation,
Dokumentationsberatung, Fort- und
Weiterbildung.
Mit herzlichen Grüßen Ihr
Philipp [email protected] Tel.: +43 2742 9001-3040 Fax: +43 2742 9001-3045Österreich-Zentrale in St. Pölten / Niederösterreich
Das NQZ als Perspektive und Versprechen von Philipp Stummvoll
Nationales Qualitätszertifikat
Bundessozialminister Dr. Erwin Buchinger hat in Kooperation mit “Lebenswelt Heim“, dem Dach-
verband der Senioren- und Pflegeheime in Österreich, Anfang Mai 2008 das Nationale Qualitäts-
zertifikat für Einrichtungen der stationären Altenpflege vorgestellt. Mit diesem Zertifikat sollen
Häuser ausgezeichnet werden, die - über die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen hinaus -
Anstrengungen zur Verbesserung der Lebensqualität in Alten- und Pflegeheimen geleistet ha-
ben. „Das Nationale Qualitätszertifikat schafft erstmals eine österreichweite Vergleichbarkeit der
Angebote der Heime und garantiert geprüfte Qualität. Wir wollen mit der Vergabe des NQZ die
Bemühungen der Einrichtungen anerkennen mehr Lebensqualität in Alten- und Pflegeheimen zu
schaffen“, erläutert Minster Dr. Buchinger die wichtigsten Zielsetzungen des neuen Zertifikats.
Die Kosten für das Projekt „Nationales Qua-
litätszertifikat“ (NQZ) tragen Bund und
Länder gemeinsam. Mitte Mai beginnt die
Ausbildung von Zertifiziererinnen und Zer-
tifizierern, die Zertifizierungen der insge-
samt 15 Pilothäuser werden im Herbst 2008
stattfinden. Die ersten Zertifikate werden im
Frühjahr 2009 vergeben.
Wichtig ist, dass Qualität von allen Beteilig-
ten als das entscheidende Thema angese-
hen wird. Ob ein nationales Gütesiegel für
Einrichtungen der stationären Altenpflege
alle Aufgaben in dieser Richtung lösen wird,
sei dahin gestellt. Die Richtung stimmt je-
denfalls. Wichtig ist auch, dass das liebe Geld
die Diskussion um hohe Standards in der Al-
tenpflege nicht mehr so stark behindert. So-
zialminister Dr. Buchinger hat eine Erhöhung
des Pflegegeldes um 5 % angekündigt und
insgesamt 150 Mio. Euro zusätzlich für sozi-
ale Fragen, schwerpunktmäßig für die Pfle-
ge hilfebedürftiger Menschen , zugesagt.
Es scheint sich gesamtgesellschaftlich der
Ansatz durchzusetzen, dass die Lebensleis-
tung alter und pflegebedürftiger Menschen
nicht bloß mit dem Allernötigsten vergolten
werden kann, sondern dass sie einen An-
spruch haben auf die beste Qualität, die auf
dem gegenwärtigen Stand der Pflegewis-
senschaft möglich ist.
Umfassende Reform gefordert
In Anlehnung an die Debatte um die 24h-Be-
treuung und die qualifizierte Pflege (s. Stan-
dard aktuell Nr. 9) hat sich Diakonie-Direktor
Michael Chalupka für umfassende Reformen
ausgesprochen: „Die Diakonie Österreich
vermisse in Österreich ein differenziertes
und bedürfnisgerechtes Pflegeangebot, das
individuelle Pflegearrangements möglich
macht. Die Bandbreite der Angebote zwi-
schen stationärem Aufenthalt in Heimen
und einer Pflege zu Hause sollte massiv
ausgebaut werden: Pflege in Wohngemein-
10. Ausgabe Juni 2008 7
für die pflegebedürftigen Menschen zu er-
zielen. Doch müssen die Mittel bereitgestellt
werden, die das ermöglichen. Die Qualität
der Pflege ist das geworden, was es immer
schon hätte sein sollen: ein wichtiges ge-
sellschaftliches Thema, das potenziell jeden
Menschen angeht.
schaft, Tageszentren (auch für Demenzkran-
ke), Kurzzeitpflege, Spontaneinsätze, Nacht-
bereitschaftsdienste, Pflege-Notruftelefon
(auch in der Nacht), gemeindenahe Wohn-
formen, koordinierte Nachbarschaftshilfe,
usw. Was wir brauchen, sind
öffentliche Investitionen für
eine wohnortnahe und selbst-
bestimmte Pflegebetreuung
sowie eine Entlastung der An-
gehörigen durch individuelle
Pflegemodelle. Das wäre auch
eine Arbeitsmarktressource für
die Wohnbevölkerung in Ös-
terreich.“
In Deutschland etwa sind mit
den Nationalen Experten-
standards bereits fünf Pflege-
normen für die Altenpflege
veröffentlicht worden, die sich
in der Praxis absolut bewährt
haben und die durchaus auch
in unsere Diskussion in Öster-
reich einbezogen werden könnten.
Struktur- und Prozessqualität
Für das NQZ sind die Kriterien, die für eine
Zertifizierung erfüllt sein müssen, bereits
erarbeitet und verabschiedet worden. Wie
immer bei solchen Gütesiegeln stellt sich die
Frage, warum die Mindestvoraussetzungen,
die eine Einrichtung erfüllen muss, niedriger
sein sollten als die Kriterien des Gütesiegels.
Gute Ergebnisqualität
Alle beruflich Pflegenden werden durch den
Wunsch geeint, optimale Ergebnisqualität
Quellen und weitere Informationenwww.diakonie.at/goto/de/presse_service/pressetexte/diakonie-fordert-pflegeoffensive
www.pflegenetz.at/index.php?option=com_content&task=view&id=1296&Itemid=101
www.oegkv.at
www.lebensweltheim.at
www.erwin-buchinger.at/cms/buchinger/attachments/5/3/2/CH0764/CMS1208506054626/080417_presseunterlage_n_qualitaetszertifikat.pdf
www.standardsysteme.at
Nicht nur eine Geldfrage
Wenn Politik und gesellschaftlicher Konsens
die entsprechenden Rahmenkonditionen
schaffen, dann bleibt lediglich die Frage
nach dem Know-how.
Hier entwickelt sich die Pflegewissen-
schaft rasch. Die Einrichtungen brau-
chen einen leistungsfähigen Partner,
um immer auf dem aktuellen Stand zu
bleiben. Als eben dieser Partner verste-
hen wir uns als Standard Systeme GmbH
in St. Pölten. Wir bieten aktuelles Know-
how, pflegewissenschaftlich hochwer-
tige Dokumentationssysteme und Or-
ganisationslösungen, die nicht nur Ihre
Prozessorganisation verbessern kön-
nen, sondern ganz einfach die Arbeit
erleichtern.
Ganz aktuell bieten wir sogenannte
Modulschulungen, 2-stündige Inhouse-
Seminare zu Themen der Pflegedoku-
mentation und Pflegeprozessplanung
für Einrichtungen der stationären und der
extramuralen Kranken- und Altenpflege an.
Für einen Pauschalbetrag schulen wir bis zu
15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Standard aktuell8
Für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit
erheblichen Einschränkungen der Alltags-
kompetenz besteht seit dem 01.04.2002 ein
zusätzlicher Leistungsanspruch (§ 45 b SGB XI).
Insbesondere werden für die private/-n Pflege-
person/-en zusätzliche Möglichkeiten zur Ent-
lastung geschaffen und für die Pflegebedürf-
tigen aktivierende und qualitätsgesicherte
Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt.
Für Pflegebedürftige der stationären Pflege
mit erheblichen Einschränkungen der Alltags-
kompetenz besteht jetzt ab 01.07.2008 ein
zusätzlicher Leistungsanspruch (§ 45 b SGB
XI). Dieser Leistungsanspruch soll umgesetzt
werden in zusätzliche gerontopsychiatrische
Pflegefachkräfte. Auf 25 demenziell erkrankte
Bewohner 1 gerontopsychiatrische Pflegefach-
kraft.
Für Pflegebedürftige der stationären und am-
bulanten Pflege mit erheblichen Einschrän-
kungen der Alltagskompetenz besteht jetzt
ab 01.07.2008 ein Leistungsanspruch (§ 45 b
SGB XI) von 100,00 € monatlich (Grundbe-
trag) bzw. 200,00 € monatlich (erhöhter
Betrag), also 1200,00 € bzw. 2400,00 €
jährlich. Personen mit vergleichsweise gerin-
gerem allgemeinen Betreuungsaufwand er-
halten den Grundbetrag. Personen mit einem
im Verhältnis dazu höheren allgemeinen Be-
treuungsaufwand bekommen den erhöhten
Betrag.
Anspruchsberechtigt ist der Personenkreis der
Pflegebedürftigen der Pflegestufen I, II und III
mit einem auf Dauer bestehenden erheblichen
Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und
Betreuung. Entsprechend der Definition der
Feststellung der Pflegebedürftigkeit im SGB XI
wird auch für die Bestimmung des erheblichen
Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und
Betreuung nicht auf bestimmte Krankheits-
bilder wie z.B. Demenz abgestellt, sondern
auf einen tatsächlichen Hilfebedarf, der durch
bestimmte Beeinträchtigung der Aktivitäten
ausgelöst wird, die zu Einschränkungen in der
Alltagskompetenz führen.
Grundlage für die Feststellung eines erheb-
lichen Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung
und Betreuung wegen erheblicher Einschrän-
kung in der Alltagskompetenz sind allein die in
§ 45 a Abs. 2 SGB XI genannten Kriterien.
Screening
Das Screening ist im ersten Schritt des Verfah-
rens zur Feststellung von Personen mit erheb-
lich eingeschränkter Alltagskompetenz eine
Auswertung der Angaben (Beschreibung von
Schädigungen oder Beeinträchtigungen der
Aktivitäten/Ressourcen in Bezug auf den Stütz-
und Bewegungsapparat, die Inneren Organe,
die Sinnesorgane und Nervensystem/Psyche
des Formulargutachtens zur Feststellung von
Pflegebedürftigkeit nach SGB XI ) mit dem Ziel
der Feststellung, ob ein zusätzliches Assess-
mentverfahren durchzuführen ist.
Hierzu ist in der Tabelle der spezifische Hilfe-
bedarf (nicht der Pflegebedarf) bei Personen
mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen,
geistiger Behinderung oder psychischer Er-
krankung zu erfassen. In der Tabelle ist zu ”Ori-
entierung”, ”Antrieb/Beschäftigung”, ”Stim-
mung”, ”Gedächtnis”, ”Tag-/Nachtrhythmus”,
”Wahrnehmung und Denken”, ”Kommunikati-
on/Sprache”, ”Situatives Anpassen” und ”Sozi-
ale Bereiche des Lebens wahrnehmen” jeweils
eine Bewertung ”unauffällig” oder ”auffällig”
abzugeben.
Ein Assessment ist nur dann durchzuführen,
wenn das Screening positiv ist. Dies ist der Fall,
wenn:
mindestens eine Auffälligkeit in der Tabel-
le abgebildet ist, die ursächlich mit demenz-
bedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Be-
hinderungen oder psychische Erkrankungen
zurückzuführen ist und
hieraus ein regelmäßiger und dauerhafter
(voraussichtlich mind. sechs Monate) Beauf-
sichtigungs- und Betreuungsbedarf resultiert.
Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen haben häufig einen Hilfe- und
Betreuungsbedarf, der über den Hilfebedarf hinausgeht, der bei der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 14 SGB XI und § 15 SGB XI
Berücksichtigung findet.
Verfahren zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter AlltagskompetenzAb 01.07.2008 auch für die stationäre Altenpflege von Brigitte Naumann
Alltagskompetenz
10. Ausgabe Juni 2008 9
Regelmäßig bedeutet, dass grundsätzlich
ein täglicher Beaufsichtigungs- und Betreu-
ungsbedarf besteht, dessen Ausprägung sich
unterschiedlich darstellen kann. So kann bei
bestimmten Krankheitsbildern in Abhängig-
keit von der Tagesform zeitweilig eine Beauf-
sichtigung ausreichen oder auch eine intensive
Betreuung erforderlich sein.
Werden im Screening Items (gesetzlich fest-
geschriebene Bereiche) als auffällig doku-
mentiert, die keinen Beaufsichtigungs- und
Betreuungsbedarf erfordern und daher kein
Assessment auslösen, ist dies zu begründen.
Bei bereits festgestellter erheblich einge-
schränkter Alltagskompetenz hat der Gutach-
ter zu überprüfen, ob die im vorherigen As-
sessment bestätigten Beeinträchtigungen der
Aktivitäten weiterhin bestehen. Eine erneute
Durchführung des Assessments ist nur erfor-
derlich, wenn eine Verbesserung eingetreten
ist.
Assessment
Das Assessment ist der zweite Schritt im Ver-
fahren zur Feststellung von Personen mit er-
heblich eingeschränkter Alltagskompetenz.
Ein Assessment ist nur dann zu erstellen, wenn
das Screening entsprechend der vorstehenden
Ausführungen positiv ist und nicht von vorne-
herein ausgeschlossen ist, dass Pflegebedürf-
tigkeit im Sinne des SGB XI vorliegt. Mit dem
Assessment erfolgt die Bewertung, ob die Ein-
schränkung der Alltagskompetenz auf Dauer
erheblich ist.
Dazu werden krankheits- oder behindertenbe-
dingte
kognitive Störungen (Wahrnehmen und
Denken) sowie
Störungen des Affekts und des Verhal-
tens erfasst.
Ein Assessment-Merkmal ist dann mit ”ja” zu
dokumentieren, wenn wegen dieser Störungen
ein Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf,
auf Dauer (voraussichtlich mind. sechs Monate)
und regelmäßig besteht. Die Fragen sind ein-
deutig mit ”ja” oder mit ”nein” zu beantworten.
Die einzelnen Punkte sind zu beobachten oder
fremdanamnestisch zu erfragen und gutach-
terlich zu würdigen.
Das Assessment erfasst 13 gesetzlich festge-
schriebene Bereiche (Items). Im Gesetzestext
werden anschließend für die 13 Items beson-
ders typische und eindeutige Beispiele ge-
nannt, in denen ein ”ja” zu dokumentieren ist.
Eine abschließende und vollständige Aufzäh-
lung aller Situationen, in denen sich psycho-
pathologische Störungen manifestieren, ist
natürlich nicht möglich.
13 gesetzlich festgeschriebene Items
Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbe-
reiches (Weglauftendenz)
Verkennen oder Verursachen gefährdender
Situationen
Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen
Gegenständen oder potenziell gefährdenden
Substanzen
Tätlich oder verbal aggressives Verhalten
in Verkennung der Situation
Im situativen Kontext inadäquates Verhalten
1.
2.
3.
4.
5.
Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und
seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzu-
nehmen
Unfähigkeit, zu einer erforderlichen Koope-
ration bei therapeutischen oder schützenden
Maßnahmen als Folge einer therapieresisten-
ten Depression oder Angststörung
Störungen der höheren Hirnfunktion (Be-
einträchtigung des Gedächtnisses, herabge-
setztes Urteilsvermögen), die zu Problemen
bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleis-
tungen geführt haben
Störung des Tag-Nacht-Rhythmus
Unfähigkeit, eigenständig den Tagesab-
lauf zu planen und zu strukturieren
Verkennen von Alltagssituationen und in-
adäquates Reagieren in Alltagssituationen
Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert
emotionales Verhalten
Zeitlich überwiegend Niedergeschlagen-
heit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungs-
losigkeit aufgrund einer therapieresistenten
Depression
Eine erhebliche Einschränkung der Alltags-
kompetenz nach SGB XI liegt vor, wenn im
Assessment vom Gutachter des MDK wenigs-
tens zweimal ”ja” angegeben wird, davon min-
destens einmal aus einem der Bereiche (Items)
1-9. Darüber hinaus ist zu dokumentieren,
seit wann die Alltagskompetenz des Antrag-
stellers im Sinne des § 45 a SGB XI erheblich
eingeschränkt ist. Bei den meist chronischen
Verläufen ist eine begründete Abschätzung
des Beginns der erheblich eingeschränkten
Alltagskompetenz notwendig.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Standard aktuell10
Bundesland Informationen und Antragsformulare
Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote, in denen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die entsprechend qualifiziert wurden, unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen und pflegende Angehörige entlasten und beratend unter-stützen. Das können Betreuungsgruppen für Menschen mit demenziellen Erkrankungen, mit geistigen oder psychischen Behinderungen sein, Helfer- und Helferinnenkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich, eine Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreu-ungen. Die Bewilligung von Anträgen auf Anerkennung eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes ist Sache der einzelnen Bundesländer.
Baden-Württemberg Informationen: www.alzheimer-bw.de, www.sozialministerium-bw.de, Antragsformular: www.landkreis-loerrach.de/servlet/PB/show/1509301/04-06-07%20Formulare%20Richtlinien%20ambulant.pdf
Bayern Informationen: www.alzheimer-bayern.de, www.alzheimer-pfaffenwinkel.de, www.zbfs.bayern.de/esf/aanb.htmlAntragsformular: www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/sgbix/foerderantrag_aanb.doc
Berlin Antragsformular: www.berlin.de/pflege/angebote/niedrig_foerderung.html
Brandenburg Informationen: www.alzheimer-brandenburg.de/Niedrigschwellige_Betreuungsangebote.htm; Antragsformular: www.lasv.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Antrag_%20niedrigschw_%20Angebot_ausf%C3%BCllbar.pdf
Bremen Informationen: www.soziales.bremen.de/sixcms/media.php/13/Zus%E4tzliche%20Leistungen%20Bremen.pdf
Hamburg Informationen: www.alzheimer-hamburg.de
Hessen Informationen: www.zukunftsforum-demenz.de/pdf/doku_20_innen.pdf
Mecklenburg- Vorpommern
Informationen: http://mv.juris.de/mv/gesamt/BetrAngFoeV_MV.htmAntragsformular: www.lagus.mv-regierung.de/land-mv/LAGuS_prod/LAGuS/Soziales/Services__Formulare/Antrag_zum_Aner-kennungsverfahren_niedrigschwellige_Betreuung/nBetreuung.pdf
Niedersachsen Informationen: www.recht-niedersachsen.de/83000/104,43590,55.htm. Antragsformular und Leitfaden:http://195.37.203.38/wwwiracerehrenamt/index.cfm?uuid=87F83BA2102F4CAEB63B5625D82202B3&pad=74&index=nied
Nordrhein-Westfalen Informationen: www.curado.de/neurologie/alzheimer/schmerzerleben-bei-demenziell-erkrankten-menschen/praesentation-in-berlin-zur-landesinitiative-demenz-service-nrw/
Rheinland-Pfalz Informationen: www.mkk.de/cms/de/aemter-und-betriebe/aemter-liste/sozialamt/leitstelle_fuer_aeltere_buerger/niedrig-schwellige_betreuungsangebote/niedrigschwellige_betreuungsangebote.html
Saarland Informationen: www.caritas-saarlouis.de
Sachsen Informationen: www.behindertenverband-lkrst.de/Niederschwellige_Betreuungsangebote.htmAntragsformular und Informationen: www.slfs.sachsen.de/slfs/pdf/pdf_iuh_leistungen_foerderungen.pdf
Sachsen-Anhalt Informationen: www.sachsen-anhalt.drk.de/drk_pm4007.html
Schleswig-Holstein Informationen und Antragsformular:www.schleswig-holstein.de/MSGF/DE/AeltereMenschen/PflegeBegleitung/Demenz/Demenz__node.html__nnn=true
Thüringen Informationen: www.erato.fh-erfurt.de/so/projekte/dokumente/Studie_Niedrigschwellige_Betreuung.pdf
Informieren Sie sich über die neuen Förderungsmöglichkeiten im Bereich niedrigschwelliger Betreuungsangebote in Ihrem Bundesland. Nutzen Sie das Internet und laden Sie das für Sie zutreffende Antragsformular herunter.
Informationen und Antragsformulare zum Thema niedrigschwellige Betreuungsangebote
Standard aktuell Service
10. Ausgabe Juni 2008 11
Nach dem aktuellen Armuts- und Reichtums-
bericht, den Bundesminister Olaf Scholz am
19.05.2008 der Öffentlichkeit vorgestellt hat,
trifft auf 13 % der Menschen in Deutschland
der Begriff „arm“ zu. Darunter verstehen die
Statistiker, dass weniger als 60 % des Durch-
schnittsnettoeinkommens zur Verfügung
stehen.
Der Aufschwung zeigt Wirkung
Es gibt eine Reihe positiver Entwicklungen,
auch für „kleine Leute“. Vor allem ist die Ar-
beitslosigkeit in allen Bereichen zurückge-
gangen. Heute sind 563.000 Menschen we-
niger arbeitslos gemeldet als vor einem Jahr,
mit über 40 Mio. Menschen waren im Febru-
ar 2008 so viele erwerbstätig wie nie zuvor
in einem Februar. Der Beschäftigungsauf-
schwung kommt an. Im Februar 2005 waren
noch 5,25 Mio. Menschen arbeitslos gemel-
det, bei einer Quote von 14,1 % war dies der
höchste Stand seit der Wiedervereinigung.
Im Februar 2008 hingegen waren noch 3,45
Mio. Menschen arbeitslos gemeldet. Dieser
Rückgang in nur 3 Jahren ist durchaus be-
achtlich.
Kehrseite Niedriglohn
Die Kehrseite besteht darin, dass der Be-
schäftigungszuwachs zu einem großen Teil
im Niedriglohnsektor entstanden ist. Auch
ist der Anteil sozialversicherungspflich-
tiger Beschäftigung nicht proportional
mitgewachsen, sondern liegt noch unter
dem Niveau von 1998. Viele neue Jobs sind
Mini- oder Midi-Jobs (bis 400,00 € bzw. bis
800,00 € brutto/Monat). Die Zahl der Men-
schen, die, obwohl sie arbeiten, arm sind,
war ebenfalls noch nie so hoch wie heute.
Mittelschicht schmilzt
Laut aktuellem Armuts- und Reichtumsbe-
richt wird die Mittelschicht kleiner. Bis vor
7 Jahren lagen ziemlich konstant 62 % der
Menschen im Bereich zwischen 70 % und
150 % des Durchschnittseinkommens (Mit-
telschichtsdefinition des Deutschen Insti-
tuts für Wirtschaftsforschung, DIW). 2006
sind es nur noch 54 %. Ein kleiner Teil hat
die Grenze zum Reichtum durchbrochen,
der viel größere Teil ist in die Armut abge-
rutscht. Die größten Armutsrisiken tragen
Menschen mit geringem Ausbildungsgrad,
Alleinerziehende und Arbeitslose.
Sozialstaat hilft
Die Zahl derjenigen Menschen, die nur
durch Transferleistungen des Staates vom
Abrutschen in die Armut abgehalten wer-
den, beläuft sich auf 13 %. Zusammen mit
den ebenfalls 13 % der außerdem zu den
Armen zählenden Menschen sind gut ein
Viertel aller Menschen auf Transferleistungen
des Staates angewiesen, um sich knapp unter
oder knapp über der Armutsgrenze zu erhal-
ten.
Offiziell kaum arme Alte
Altersarmut ist laut Statistik weniger ein The-
ma als früher. Ende 2006 bezogen nur 2,6 %
der Frauen und 1,8 % der Männer und damit
insgesamt 2,3 % der Menschen ab 65 Jahren
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-
derung. Niedrige Alterseinkommen drohen
jedoch bei Personengruppen, die längere
Phasen selbstständiger Tätigkeit mit gerin-
gem Einkommen, geringfügiger Beschäfti-
gung und Arbeitslosigkeit in ihren Erwerbsbi-
ografien aufweisen.
Reich ab 3.418,00 € netto im Monat
Auf der anderen Seite gelten 8,8 % der Men-
schen als reich, weil sie über ein monatliches
Nettoeinkommen von 3.418,00 € oder mehr
(als Alleinstehende) bzw. 6.863,00 € netto im
Monat (Familie mit zwei Kindern) verfügen.
69 % der Menschen aus dieser Gruppe nutzen
außerdem Wohneigentum.
Quellen: www.sozialpolitik-aktuell.de/berichte_ein-kommen.shtmlwww.bpb.de (Bundeszentrale für politische Bildung)www.arbeitsagentur.de
Armes reiches LandDie Bundesregierung legt den Armuts- und Reichtumsbericht 2008 vor: Viele Verbesserungen, vor allem am Arbeitsmarkt, doch die Schere geht auseinander.
NEU von Standard Systeme
Standard aktuell12
Neue Visitenwagen CareVanfür Krankenhäuser und Einrichtungen der stationären Altenpflege
Schubladen, Registerauszüge, Türen
Erhältlich sind Schubladen in Bauhöhen von 1/9, 2/9, 3/9 und 4/9, Hängeregister-auszüge (4/9) und Türen (3/9, 4/9 und 5/9). Jeweils eine Schublade kann eine Schubla-de mit Notebookauszug sein (1/9), die ein eigenes Schloss hat. Eine Doppelauszugs-sperre ist in vielen Varianten Pflicht.
Dekore und Top-Platten
Der Korpus und die Bodengruppe beste-hen grundsätzlich aus weißer MDF-Platte mit hochwertigen Kunststoff-Umleimern (ABS-Starkkante von 2 mm Dicke). Alterna-tiv und gegen Aufpreis ist auch ein Korpus im Dekor Buche natur lieferbar. Frontblen-den und Top-Platten sind stets variabel.
Spezialvarianten und Zubehör
CareVan erlaubt individuelle Ausstattungs-varianten und ist mit umfangreichem Zube-hör zu ergänzen. Die wohl wichtigsten Spe-zialvarianten sind der CareVan IT und der V 20 LOGOSTORE®, der ISO-Module im For-mat 600 x 400 mm aufnimmt und die Me-dikamentenverteilung unterstützt.
Wir haben unsere Visitenwagen der Reihen CareVan V 10 und CareVan V 20 LOGOSTORE® einer grundlegenden
Überarbeitung unterzogen. Anstelle der gewohnten vier Farben sind jetzt sechs Grundfarben und zwei Korpus-
varianten verfügbar. Die Griffe sind aus gebürstetem Stahl, Auszüge und Schubladen schließen sanft und leise,
das moderne Design sorgt für mehr Atmosphäre und wirkt freundlich und gediegen.
1�10. Ausgabe Juni 2008 1�
NEU von Standard Systeme
Buche natur
Chinarot
MintgrünArktisgelb
Stahlblau
Weiß
Farben für Top-Platte und Frontblenden (Korpus in Weiß oder Buche natur)
ZubehörEine Auswahl aus dem umfangreichen Angebot
Notebookschublade
Desinfektionsmittelspender
Medikamententablett MAXIWALLY™
Lampe
Infusionsständer
Universalhalter
Handschuhboxhalter MedikamentenverteilsystemeFunktionsreling
Handschuhbox für 3 Magazine
SOFT-LOCKAlle Auszüge und Schubladen schließen selbst-tätig, sanft und leise.
HandgriffeAlle Handgriffe sind, unabhängig vom Dekor, aus gebürstetem Stahl.
Informationen und Angebote unter:
Tel.: 040 767319-0
Standard aktuell1�
Leserbriefzum Artikel „2�h-Betreuer und die qualifizierte Pflege - Perspektiven eines Konflikts“ zur aktuellen Diskussion in Österreich aus Standard aktuell Nr. 9 vom März 2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite als Seniorenberaterin, Einsatzleitung für hauswirtschaftliche Versorgung und
Case Managerin. Mit dem in Ihrem Artikel beschriebenen Problem werde ich immer wieder
konfrontiert. Leider ist in Deutschland noch nicht einmal ein Weg für eine gute Lösung an-
gedacht. Es wird zwar viel darüber geredet, konkrete Hilfen mit gesetzlich fundiertem Hin-
tergrund werden aber nicht geboten. Dies macht die Tür für Unternehmen, die die Not der
Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ausnützen, weit auf. Kosten von über 3000,00 €
pro Monat sind keine Seltenheit. Dazu kommen teilweise noch Kosten für den Pflegedienst.
Zu Ihren Ausführungen über die Qualität der Arbeit - auch Angehörige, die ja den über-
wiegenden Teil der Pflege und Versorgung leisten, sind keine ausgebildeten Pflegekräfte
und auch von ihnen wird eine med. Behandlungspflege verlangt. Da muss man sich die
Frage stellen, inwieweit Laien zur med. Pflege überhaupt herangezogen werden sollen und
dürfen. Die Möglichkeit, sich in sog. Angehörigenpflegekursen ausbilden zu lassen, bzw.
die Beratung am Krankenbett und nicht zuletzt die Anleitung durch einen Arzt für Medika-
mentengabe und Verbände können die Qualität der Arbeit auch für 24 -Stunden-Betreuung
anheben.
Ich hoffe, dass in diesem Bereich bald Nägel mit Köpfen gemacht werden - einzig und
ausschließlich zum Wohle der Pflege- und Versorgungsbedürftigen und zur Entlastung der
Angehörigen. Standesdünkel und Festhalten an überkommenen Strukturen sollten bei
diesem Problem absolut das Nachsehen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Herger
Diakonieverein der Erlöserkirche München-Schwabing e.V.
Germaniastraße 4
80802 München
H.I.L.DE hilftDas Bundesfamilienministerium will die Le-
bensqualität Demenzkranker verbessern
und das Wissen über den richtigen Umgang
mit der Krankheit fördern. Dafür soll das bis-
her stationär erprobte Verfahren H.I.L.DE,
das Pflegenden eine individuell auf den ein-
zelnen Kranken abgestimmte Versorgung
ermöglicht, auf den ambulanten und häus-
lichen Bereich übertragen werden.
Das Bundesfamilienministerium unterstützt
das Projekt mit insgesamt 800.000,00 €.
Einzelheiten des Projekts, dessen Name für
„Heidelberger Instrument zur Erfassung der
Lebensqualität Demenzkranker“ steht, wur-
den auf dem Kongress „Lebensqualität bei
Demenzerkrankung“ am 19.05.2008 in Hei-
delberg vor rund 800 Teilnehmern aus dem
In- und Ausland vorgestellt.
Etwa 700 Einrichtungen mit mehr als 1.100
Bewohnerinnen und Bewohnern haben das
vom Institut für Gerontologie der Universität
Heidelberg in Kooperation mit der Sektion
Gerontopsychiatrie an der Psychiatrischen
Universitätsklinik entwickelte Verfahren
erfolgreich erprobt. Damit ist das Projekt
H.I.L.DE die differenzierteste Erfassung zur
Lebensqualität demenzkranker Menschen,
die in Deutschland bislang verwirklicht wur-
de.
In Deutschland leiden etwa eine Million
Menschen an einer Demenz. Jedes Jahr kom-
men etwa 250.000 Neuerkrankungen hinzu.
Zwei von drei Demenzkranken werden zu
Hause versorgt, meist von ihren Angehöri-
10. Ausgabe Juni 2008 1�1�
kurz &
knapp
gen. In der Eröffnungsansprache erklärt der
Parlamentarische Staatssekretär im Bundes-
ministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Dr. Hermann Kues: „Mit H.I.L.DE
öffnet sich auch die Tür zur inneren Welt von
Menschen, die im fortgeschrittenen Stadium
an Demenz leiden. Wir wissen jetzt, dass wir
viel für die Lebensqualität Demenzkranker
tun können. Das bedeutet für die Erkrank-
ten, aber auch für ihre Familien und die vie-
len Pflegekräfte eine neue Perspektive.“
Demenzkranke in fortgeschrittenem Stadi-
um sind meist nicht mehr in der Lage, ihr Be-
finden und ihre Wünsche in Worte zu fassen.
Dann wird es für professionelle Pflegekräfte
wie auch für Angehörige oft schwierig, die
Bedürfnisse zu erkennen und zu erfüllen. Der
Stress für alle Beteiligten steigt. Das Verfah-
ren, über eine Analyse der Mimik Betroffener
mittels Videotechnik entwickelt, hilft den
Pflegenden, Bedürfnisse auch schwerst De-
menzkranker zu erkennen und Reaktionen
richtig zu verstehen. Die erste Projektpha-
se hat gezeigt, dass Demenzkranke auch
in fortgeschrittenem Krankheitsstadium
noch über eine reiche Palette an Emoti-
onen und Empfindungen verfügen. Nach
den gewonnenen Ergebnissen gibt es Wege,
die Kranken zu erreichen und ihre Lebens-
qualität messbar zu steigern.
Quellen:
www.bmfsfj.de (Bundesministerium für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend)
http://idw-online.de/pages/de/news260135
(Informationsdienst Wissenschaft)
www.uni-heidelberg.de
Größter Wirt-schaftszweigDie Gesundheitswirtschaft ist die größte
Wirtschaftsbranche in Deutschland. Allein
zwischen 2005 und 2006 stieg die Zahl der
Arbeitsplätze im Gesundheitswesen um
34.000. Mit rund 4,3 Millionen sind in den
rund 800 Berufen der Gesundheitswirtschaft
in Deutschland weit mehr Menschen tätig
als etwa in der Automobilbranche oder der
Elektroindustrie. Und nach Schätzungen des
Instituts für Arbeit und Technik könnten bis
zum Jahr 2020 allein in unserem Land noch
bis zu einer Million Arbeitsplätze in der Ge-
sundheitswirtschaft hinzukommen.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
EU-Kommission legt Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern vor
Um eine echte Gleichstellung von Frauen
und Männern in quantitativer und qualita-
tiver Hinsicht zu erreichen, wird der Europä-
ische Rat aufgefordert, die Mitgliedsstaaten
unverzüglich darauf zu dringen, in Zusam-
menarbeit mit den Sozialpartnern und der
Zivilgesellschaft die im Vorangehenden auf-
gezeigten Herausforderungen in Angriff zu
nehmen. Gemäß dem vorliegenden Bericht
sollten folgende Aspekte besonderes Au-
genmerk erhalten:
quantitative und qualitative Verbes-
serung der Beschäftigung von Frauen
im neuen Zyklus der Europäischen Stra-
tegie für Wachstum und Beschäftigung;
Einbeziehung des Geschlechteraspekts
in alle Dimensionen der Arbeitsplatz
qualität;
Weiterentwicklung von Angebot und
Qualität der Dienste, die Männern und
Frauen die Vereinbarkeit von Berufs-
und Privatleben ermöglichen;
Bekämpfung von Stereotypen in der Bil-
dung, der Beschäftigung und den
Medien sowie Hervorhebung der Rolle
der Männer bei der Förderung der
Gleichstellung;
Entwicklung von Instrumenten zur
Folgenabschätzung von Maßnahmen
unter dem Geschlechteraspekt.
Quelle:
http://ec.europa.eu/employment_social/
gender_equality/docs/com_2008_0010_
de.pdf
Nr. 1 bei Amazon.deDie Formulierungshilfen 2008 für die Pfle-
geprozessplanung nach den AEDL (ISBN:
978-3-9812029-0-8) sind bei Amazon zwi-
schenzeitlich auf Platz 1 in der Kategorie
Bücher > Fachbücher > Medizin > Pflege >
Pflegemanagement & Pflegeplanung. Die
Rangliste wird stündlich aktualisiert.
EIn Unternehmen der Standard Systeme Firmengruppe
Anzeige
PICCO - attraktives Design
optimiert für die Pflege
Jetzt Katalog anfordern!
Tel.: 040 766152-0
Fax: 040 766152-20
E-Mail: [email protected]
PICCO Stühle, Sessel und Sofas sind
optional mit Nässeschutz erhältlich
und auf die Anforderungssituation
in der Pflege optimiert.