Starke 北京思达客咨询顾问有限公司
Daniel ist in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt und seit2014 General Manager von Starke. Daniel ist spezialisiert aufGesellschaftsrecht, Handelsrecht sowie Markenrecht undArbeitsrecht.Weiterhin berät er internationale Unternehmen beim Erwerb undVerkauf von Unternehmen. Daneben doziert er als Gast Professorfür Zivilrecht an der China University of Political Science and Law(CUPL) in Peking und ist zudem externer Experte des EU CHINAIPR SME Helpdesk. Er gehörte zuvor dem Vorstand derDeutschen Außenhandelskammer (AHK) in Nord China an.
Vor seinem Eintritt bei Starke, arbeitete Daniel Albrecht für eine bekannte Anwaltskanzlei in China und für die älteste ausländische Anwaltskanzlei in Japan, wo er überwiegend deutschsprachige Unternehmen, auf dem Gebiet der Unternehmens- und IP-Recht, vertrat. Seine erste berufliche Begegnung mit China war im Jahr 2004 in seiner Wahlstation als Rechtsreferendar.
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Dienstleistungen
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E-Commerce
Gesellschaftsrecht
Vertragsrecht
Arbeitsrecht
Markenrecht (IP)
Compliance
Agenda
A
B
C
DChinas E-Commerce Markt
Wachstumsträger
Markteintrittsbarrieren
Geistige Eigentumsrechte
E Neues E-Commerce-Recht
• Bis zum Jahr 2020 wird der chinesische E-Commerce Mark größer sein, als die E-Commerce Märkte von Großbritannien, Japan, Deutschland und Frankreich zusammen
• Bsp. aus Deutschland: Der Drogeriemarkt DM ist seit dem 06.03.2017 auf der AlibabaPlattform Tmall Global aktiv → bereits in der Softlaunch Phase 2016 war DM der größtedeutsche Drogeriemarkt auf der Plattform
• Hauptverantwortlich für diese Entwicklung sind vier Wachstumsträger:
A Chinas E-Commerce Markt
E-Commerce Plattformen
Soziale MedienDigitale Zahl-ungssysteme
Mobilgeräte
B Wachstumsträger
I. E-Commerce Plattformen
• Die beiden ausgeprägtesten Modelle im chinesischen E-Commerce sind:
• Direktkaufmodell
➢ Plattformen erwerben den Bestand entweder direkt von den entsprechendenMarken, oder von Großhändlern, Vertretern oder Zwischenhändlern
➢ Die größte dieses Modell nutzende Plattform ist JD.com mit einem Marktanteil von58.3%
• Marktplatzmodell
➢ Das Marktplatzmodell wird fast ausschließlich von Alibaba genutzt, dessen TmallKanäle rund 55.7% des Marktanteils ausmachen
→Es ist möglich, sowohl das Direktkauf-, als auch das Marktplatzmodell zu nutzen, man ist nicht auf die Wahl nur eines Modells beschränkt
B Wachstumsträger
B Wachstumsträger
II. Soziale Medien
• Soziale Medien stellen einen wichtigen Wachstumsträger des E-Commerce in China dar
• WeChat als eines der wichtigsten sozialen Medien kann etwa von Firmen zur Steigerungvon Verkäufen genutzt werden → ca. 60 % aller JD Verkäufe finden über WeChat statt
• Nachteil: Firmen müssen hierzu in China registriert sein → andereMarktzugangsmöglichkeiten existieren, jedoch erlauben diese nicht denselben Grad anKontrolle über Darstellung und Fortschritt
B Wachstumsträger
III. Digitale Zahlungssysteme und Mobiler E-Commerce (“m-commerce”)
• Mit 772 Millionen Menschen hat China die weltweit größte, das mobile Internetnutzende Bevölkerung → die Anzahl von Einkäufen über Mobilgeräte wächst rasant
• Im Jahr 2012 betrugen die mobile Transaktionen 7,8 Millionen USD und damit 3,7 %der E-Commerce Transaktionen in ganz China
• Im Jahr 2016 erreichten die mobilen Transaktionen eine Höhe von 41.4 MilliardenUSD, womit sie 85% der globalen E-Commerce Transaktionen ausmachten
I. Produkte
• Zahlreiche nach China importierte Produkte sind Gegenstand einer sog. Positiv list, welcheneben Zolltarifnummern und Produktnamen genehmigter E-Commerce Kategorien weitereVorschriften enthält
• Zwar sind viele der genehmigten Produkte frei von zusätzlichen Regulierungen, jedoch isteine regelmäßige Überprüfung der Liste aufgrund von Aktualisierungen unerlässlich
• Die folgenden Produkte beinhalten Ausnahmen und zusätzliche Richtlinien:
C Markteintrittsbarrieren
Lebensmittel Säuglingsnahrung Kosmetik MedizinprodukteGesunde
Lebensmittel (Health Foods)
C Markteintrittsbarrieren
II. Das Internet
• Die Zensur ausländischer Webseiten durch die „Great Firewall“ nimmt zu
➢Webseiten mit politischen oder pornografischen Inhalten werden blockiert
➢Im Ausland registrierte Webseiten sind schwer zu erreichen und haben langeLadezeiten
• Die Erweiterung der „Great Firewall“ hat insbesondere die Sperrung der GoogleSuchmaschine zur Folge- damit brauchen Unternehmen einen zweiten Satz von Strategienzur Suchmaschinenoptimierung
• Durch eine .cn Registrierung in China umgeht man viele dieser Probleme
→ Die derzeitige politische Tendenz legt nahe, dass China sein Internet weiter „abschottet“. Der Zugang zu ausländischen Webseiten wird für Chinesen in unmittelbarer Zukunft
weiterhin langsam und schwer sein.
C Markteintrittsbarrieren
C Markteintrittsbarrieren
III. Internet Service Standards
• Alle Internet-Service Anbieter (engl.: internet service provider, kurz: ISP) unterliegen zudem den weitreichenden Bestimmungen und Regulierungen der:
➢Supervision of the Market Order of Information Services von 2011
➢Service Norm for E-commerce Trading Plattforms von 2014
→ Die chinesische Regierung wird vermehrt gegen nicht konforme ISPs vorgehen. Zudem haften ISPs unter Umständen nach chinesischen Deliktsrecht für die
Urheberrechtsverletzungen Dritter.
D Geistige Eigentumsrechte
• Bei Verletzungen geistiger Eigentumsrechte (eng.: intellectual property rights, kurz: ISP) müssen E-Commerce Plattformen die entsprechenden Links löschen, sofern sie von den geistigen Eigentümern hierzu aufgefordert werden
• Werden solche Maßnahmen unterlassen, haftet die Plattform auch für die Verletzung geistiger Eigentumsrechte durch Dritte
➢Aliprotect
➢Taoprotect
• Das Problem der Schutzmarkenbesetzung ist in China sehr verbreitet, betroffene Unternehmen sollten sich unter einem chinesischen Domainnamen registrieren
Registrieren Sie ihre Marke in China – so schnell wie möglich
• Je eher, desto besser!
• Beschützen Sie ihre Marke besser früh, als zu spät
• Nach dem chinesischen System haben Sie keinen juristischen Schutz, wenn eine ähnliche
oder identische Marke vor der Ihrigen registriert wird → first come, first served
• Ausländische natürliche und juristische Personen sollten ihre Marken von einem
registrierten chinesischen Markenanwalt registrieren lassen
Chinese Version der Schutzmarke
• Übersetzung: wenn die Schutzmarke eine unverwechselbare Bedeutung hat
➢ Bsp.: Volkswagenwerk = 大众汽车
• Phonetische Übersetzung: wenn es um die Reproduktion eines Lautes, ohne besondere Bedeutung geht (wählen sie „positive“ Schriftzeichen)
➢ Bsp.: Audi = 奥迪 (chinesische Aussprache: ao di)
• Kombination von Laut und wörtlicher Bedeutung
➢ Bsp.: LEGO = 乐高 (chinesische Aussprache: le gao)(Bedeutung: Glücklich)
Die chinesische Klassifizierung unterscheidet sich von der anderer Länder
• China nutzt die Nice Klassifizierung (45 Klassen), jedoch mit einer strikten Unter- und
darunter gegliederten Miniklassen
• Hier ist die Einholung von professionellen Rat für eine fehlerfreie Führung durch die
Eigenarten des Systems wichtig
„Bekannte Schutzmarkten“
• „Bekannte Schutzmarken“ genießen erweiterten Rechtsschutz und geschäftliche Vorteile
• Die Voraussetzungen des Art. 14 Schutzmarkengesetz beziehen sich auf
➢ Die öffentliche Bekanntheit der Marke
➢ Die Dauer der bisherigen Nutzung der Marke
➢ Die Dauer und das Ausmaß der Werbung, sowie die Größe des beworbenen Gebiets
➢ Beweise, dass die Marke bereits in anderen Ländern geschützt ist
➢ Andere Beweise der Markennutzung wie Produktion, Verkaufszahlen, Umsatzerlöse
→die erste ausländische „bekannte Schutzmarke“ ist seit 1987 „Pizza Hut“
Beobachten Sie den Markt
OriginalFälschung
E Chinas neues E-Commerce-Recht
• Chinas neues E-Commerce-Recht tritt am 1. Januar 2019 in Kraft
• Es ist eine Antwort auf einen sich unablässig wandelnden Markt, der einen nicht zuunterschätzenden Einfluss auf Wirtschaft und Gesellschaft ausübt
• Das neue E-Commerce-Recht schafft Regulierungen hinsichtlich der Beziehung zwischenPlattformen und Konsumenten, sowie online Anbietern im Bereich des E-Commerce
• Ziel des neuen Rechs ist die Regulierung eines florierenden Marktes und eineentschlossene Vorgehensweise gegen Fälschungen und minderwertige Produkte
E Chinas neues E-Commerce-Recht
I. Anwendungsbereich
• Die Gesetzentwürfe definieren E-Commerce als geschäftliche Aktivitäten, in deren Ramenüber Netzwerke, wie das Internet, Waren verkauft oder Dienstleistungen angeboten odererbracht werden
• Finanzielle Produkte und Dienstleistungen, sowie Dienstleistungen in Bezug aufNachrichtenmeldungen, audio-visuelle Programme, Veröffentlichungen und kulturelleProdukte sind vom Anwendungsbereich des neuen Rechts ausgenommen
E Chinas neues E-Commerce-Recht
I. Anwendungsbereich
• Innerhalb des Geltungsbereichs verbleiben damit:
➢Betreiber von E-Commerce Plattformen: Anbieter von virtuelle Marktplätze undanderen Serviceleistungen, die an Teilnehmer von E-Commerce Transaktionenunabhängige Transaktionen ermöglichen → z.B. Taobao
➢„Intra-Platform Operators“: Personen, die Waren oder Dienstleistungen über E-Commerce Plattformen anbieten oder Verkaufen → z.B. Verkäufer, die einen Online-Shop auf der Taobao Plattform betreiben
➢Andere: Erfasst werden zudem alle Marktteilnehmer, die ihre eigenen Waren undDienstleistungen über selbst erstellte Webseiten oder über andere Kanäle (z.B.WeChat) vertreiben → Anbieter wie z.B. WeChat werden in Zukunft ihren Pflichten inBezug auf geistiges Eigentum mehr Beachtung schenken müssen
E Chinas neues E-Commerce-Recht
II. Hauptinhalt
Registrierung:
• Verkäufer auf E-Commerce Plattformen müssen sich bei der Industrie- undHandelsbehörde (SAIC) registrieren
• Ausnahmen sind durch Gesetz und bei lediglich sporadischen und kleine Transaktionenmöglich → die Registrierung ist für den Erhalt einer Geschäftslizenz notwendig
Verbote:
• E-Commerce Betreiber dürfen u.a. keine gefälschten Kundenrezensionen erstellen, Kundenausschließlich auf sie zugeschnittene Werbung zeigen, oder Waren oder Dienstleistungenauf Webseiten als Standartoption setzen
E Chinas neues E-Commerce-Recht
II. Hauptinhalt
Geistiges Eigentum:
• Den Inhabern geistigen Eigentums ist es nach neuem Recht möglich, von E-CommerceBetreibern bei einer vermuteten Verletzung des geistigen Eigentums Maßnahmen, wieetwa die Löschung entsprechender Links zu verlangen
➢Inhaber geistigen Eigentums haften für alle Schäden, die durch fälschlicherweisebehauptete Eigentumsverletzungen entstehen → bei Vorsatz wird Haftung erhöht
➢Ergreifen die Betreiber von E-Commerce Plattformen nicht, oder nicht rechtzeitig dieentsprechenden Maßnahmen, haften sie ebenfalls für die jeweilige Verletzung desgeistigen Eigentums Dritter
E Chinas neues E-Commerce-Recht
II. Hauptinhalt
Verbraucherschutz:
• In China registrierte E-Commerce Webseiten müssen die Wahrung der Verbraucherrechtegarantieren → bei Schäden aufgrund mangelhafter Produkte, so wird die E-CommercePlattform zur Verantwortung gezogen, wenn diese den Online-Händler nicht ausreichendgeprüft hat
• Auch müssen den Verbrauchern Möglichkeiten zur Beschwerde eingeräumt werden
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