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Teileigentum
Etabliertes Nahversorgungszentrum in 38527 Meine, An der Waage 5, 8, 10 / Am Marktpla tz 2-8
Eckdaten
Bundesland: Niedersachsen
Landkreis: Gifhorn
Ort: Meine
Grundstücksfläche: 3.371 m²
Mietfläche: ca. 2.084 m²
Vergabeart: Bieterverfahren
Provision: provisionsfrei
Ansprechpartner: Dirk Grünenberg
Telefon: +49 30 25441-1055
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Makroökonomische Daten (Landkreis Gifhorn)
Einwohnerzahl (31.12.2015) 174.205
Fläche (ca.) 1.562 km²
BIP je Erwerbstätigen (2015) 32.890 €
Kaufkraft pro Kopf (2016) 22.816 €
Kaufkraftindex (2016) 103,4
Zentralitätskennziffer (12/2016) 73,2
Arbeitslosenquote (12/2016) 4,7 %
Realsteuer-Hebesätze für 2017 (Gemeinde Meine)
Gewerbesteuer 360 %
Grundsteuer A 380 %
Grundsteuer B 400 %
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Makrostandort
Gemeinde Meine
• ist Teil der Samtgemeinde Papenteich (bestehend aus 6 Gemeinden)
• hat den Status eines Grundzentrums in der Samtgemeinde Papenteich
• ist die größte Gemeinde und Verwaltungssitz der Samtgemeinde Papenteich
• zählt rund 8560 Einwohner
• erstreckt sich über eine Fläche von ca. 38 km²
• bevorzugtes Wohngebiet im Städtedreieck Braunschweig-Gifhorn-Wolfsburg
Lage:
• liegt im östlichen Niedersachsen auf dem Weg von Braunschweig zur Lüneburger Heide
• die Gemeinde Meine grenzt im Süden an die Stadt Braunschweig
• liegt im südlichen Teil des Landkreises Gifhorn
• die Städte Braunschweig, Gifhorn und Wolfsburg sind jeweils rund 10 km entfernt
Wirtschaftliche Struktur:
• durch kleinteilige Gewerbebetriebe geprägt
• es gibt etwa 100 Gewerbebetriebe
• im Ortszentrum Gesundheitseinrichtungen, Rechtsanwälte, Tankstellen und eine Postagen-
tur
• bedeutendster außerörtlicher Arbeitgeber ist die Volkswagen AG mit den VW Werken in
Wolfsburg und Braunschweig
Verkehrsinfrastruktur:
• liegt verkehrsgünstig an der B 4 zwischen Braunschweig und Gifhorn
• einer der kürzesten Verbindungen zwischen Braunschweig und Wolfsburg führt über Meine
und wird von vielen Pendlern des VW-Werkes stark frequentiert
• wenige Kilometer entfernt befindet sich die Anschlussstelle an die A 2 Berlin – Ruhrgebiet
• der Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr ist durch eine Buslinie und den Bahnhof ge-
geben
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Umgebungskarte
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Mikrostandort
Lage:
• Innenstadtlage, in der neuen Ortsmitte am Marktplatz mit kleinstädtischer Wohnbebauung
• direkt am Zuckersee
Verkehrsinfrastruktur:
• sehr gute verkehrstechnische Anbindung
• unweit der frequentierten Bundesstraße B 4
• die nächstgelegene Bushaltestelle ist etwa 280 m entfernt
Umfeld:
• in unmittelbarer Nähe eines Wohngebietes
• ca. 240 m von der Gemeindeverwaltung Papenteich entfernt
• Mischung aus Einzelhandel, Dienstleistungsbetrieben und Wohnen
• weitere Ansiedlungen durch Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg, Volksbank BraWo, Fahrschu-
len, Alte Apotheke Meine, Haarstudio Peric
Wettbewerb:
• örtlicher Wettbewerb besteht direkt durch den PENNY-Markt Discounter, den EDEKA-Markt
und einem ALDI-Nord, welche in rund 250 m, 500 m und 550 m Entfernung liegen
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Straßenkarte
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Lageplan
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Verkaufsgegenstand
Verkaufsobjekt
Teileigentum an 3 Gebäuden (Haus A, Haus B, Haus D - jeweils nur die Einheiten im
Erdgeschoss) eines Nahversorgungszentrums auf dem Gelände „Neue Ortsmitte Meine
Haus A
Flur Flustück Wirtschaftsart / Miteigentumsanteil Größe in m²
4 43/93 Gebäude- und Freifläche
1305,09/10.0000 MEA und SE an Laden im
Erdgeschoß; Nr. 2 des Aufteilungsplans
Beschränkung des Miteigentums durch
Sondereigentum zu den MEA auf Bl. 1785-1802
45
43/94 536
Haus B
Flur Flurstück Wirtschaftsart / Miteigentumsant eil Größe in m²
4 43/99 Gebäude- und Freifläche Zellbergstr.
a) 1313/10.000 ME und SE an Räumen im EG;
Nr. B 0.1 des Aufteilungsplans
b) 2691/10.000 ME und SE an Räumen im EG;
Nr. B 0.2 des Aufteilungsplans
c) 1170/10.000 ME und SE an Räumen im EG;
Nr. B 0.3 des Aufteilungsplans
Beschränkung des Miteigentums durch
Sondereigentum zu den MEA auf Bl. 1740-1746
975
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Haus D
Flur Flurstück Wirtschaftsart / Miteigentumsanteil Größe in m²
4 43/88 Gebäude- und Freifläche
An der Waage 5, Am Marktplatz 4, 5, 6, 7, 8
a) 88/10.000 MEA und SE am Verkaufsraum im
EG Nr. 1 des Aufteilungsplans
b) 137/10.000 MEA und SE am Verkaufsraum im
EG Nr. 2 des Aufteilungsplans
c) 131/10.000 MEA und SE am Verkaufsraum im
EG Nr. 3 des Aufteilungsplans
d) 59/10.000 MEA und SE am Verkaufsraum im
EG Nr. 4 des Aufteilungsplans
e) 4.700/10.000 MEA und SE am Ladenräumen
im EG Nr. 5 des Aufteilungsplans
jew. Beschränkung des Miteigenstums durch SE zu
den MEA auf Bl. 1692 - 1711
1815
Objektbeschreibung • 3.371 m² großes Grundstück
Verkaufsobjekt: Teileigentum an drei Gebäuden (jeweils nur die Einheiten im Erdgeschossbe-
reich des Nahversorgungszentrum)
• bestehend aus zwei in 1998 neuerrichteten Gebäuden (Haus B und D) und einem sanierten
Gebäude (Haus A)
• Haus A ca. 200 m² als Getränkemarkt genutzt
• Haus B ca. 378 m² Gesamtnutzfläche, davon werden ca. 95 m² von einem Textildis-
counter, ca. 83 m² als Café genutzt
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• Haus D: Gesamtmietfläche: rund 1.485 m², davon ca. 1.361 m² Lebensmittelvollsorti-
menter, ca. 39 m² Fahrschule, ca. 37 m² Imbiss, ca. 25 m² Immobilienmaklerbüro und
ca. 22 m² Änderungsschneiderei
• Satteldächer aus Betondachsteinen rot
• Außenwände teilweise verklinkert
• weist eine für Nahversorgungszentren gute Ausstattung auf (Lebensmittelmarkt: Eingangs-
bereich mit automatischer Windfanganlage, Anlieferungszone mit überdachter Rampe, Per-
sonal-/Sozial-/Lagerräume, Bodenfliesen, Akustikdecke, Lichtbänder, Einkaufswagenbox,
Isolierverglasung, Feuerlöscher)
• die Wärmeversorgung erfolgt über Erdgas
• PKW-Stellplätze sind ausreichend in der Umgebung vorhanden
Mietverhältnisse
Das Nahversorgungszentrum ist vollständig vermietet.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie nach Abgabe der als Anlage zu diesem Informati-
onsmemorandum beigefügten Vertraulichkeitserklärung.
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Stärken und Chancen der Immobilie
• sehr gute Zentrumslage mit Wohngebietsbezug
• gute Akzeptanz des Branchenmix aus Handels- und Dienstleistungsgewerbe
• sehr gute Sichtbarkeit
• gepflegter Zustand der Gebäude
• sehr gute Sichtbarkeit
• sehr gute Verkehrsanbindung durch die Bundesstraße 4 und Landstraße 321 ins Umland
• Anbindung an den ÖPNV (Bus) vorhanden
• ausreichendes Pkw-Stellplatzangebot
• keine Restriktionen bezüglich Erbbaurechten oder Denkmalschutz
Bebaubarkeit
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Ortsmitte“
der Gemeinde Meine.
Gebäude GFZ Baugebiet zulässig
Haus A 0,6 Kerngebiet Sonstiges Wohnen ab 1. OG allg.
zulässig
Haus B 0,6 Mischgebiet 2 Vollgeschosse als Höchstmaß
Haus D 0,8 Kerngebiet Mindest- und Höchstmaß
Vollgeschosse II und III
Erschließung
Das Grundstück ist vollständig erschlossen und erschließungsbeitragsfrei.
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Flurkartenauszug
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Lagepl
Objektfotos
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DATENBLATT
Eigentümer Perseus Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG - Erste Be-teiligungsgesellschaft des LBB Fonds Dreizehn -
Teileigentum an 3 Gebäuden (nur Erdgeschossbereich) und Freiflächen – insgesamt ca. 3.371 m²
Adresse 38527 Meine, An der Waage 5, 8, 10 / Am Marktplatz 2-8
Verwaltung Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Objekttyp Nahversorgungszentrum
Baujahr 1998
Mietfläche Haus A ca. 220 m² Haus B ca. 378 m² Haus D ca. 1.485 m²
Mietfläche gesamt 2.084
davon Leerstand 0 % (die derzeit noch leerstehende Fläche im Haus B (ca. 200 m²) ist ab dem 01.12.2018 unter aufschiebenden Bedingun-gen vermietet)
Anzahl Mieteinheiten Haus A: 1 Haus B: 3 Haus D: 5
Stellplätze sind ausreichend in der nahen Umgebung vorhanden
Grundstücksfläche 3.371 m²
Dach Satteldach, Dacheindeckung mit roten Betondachsteine
Außenwände Haus A: Südseite verklinkert, Nordseite mit Vollwärmeschutz ausgestattet
Haus B und D: zweischaliges Mauerwerk im EG-Bereich ver-klinkert
Art des Energieausweises Verbrauchsausweis Verbrauchsausweis
Energiebedarf Haus A EV 52,29 kWh/(m²*a) Energieeffizienzklasse: B
Energiebedarf Haus B EV 85,36 kWh/(m²*a) Energieeffizienzklasse: C
Energiebedarf Haus C
wesentliche Energieträger Erdgas H Erdgas H
Baurecht • Bebauungsplan „Ortsmitte“ der Gemeinde Meine • Kern- und Mischgebiet
WEG vorhanden ja
Sanierungsgebiet nein
Denkmalschutz nein
Baulasten ja
Altlasten (bekannt) nur Verdacht
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Lage • Innenstadtlage, in der neuen Ortsmitte am Marktplatz
• direkt am Zuckersee
Umfeld • Mischung aus Einzelhandel, Dienstleistungsbetrieben und
Wohnen in unmittelbarer Nähe eines Wohngebietes
Informationsmemorandum
m Perseus Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG - Erste Beteiligungsgesellschaft des LBB
Fonds Dreizehn - (nachfolgend Verkäuferin) als Eigentümerin des Nahversorgungszentrums
hat die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH exklusiv beauftragt, das Objekt im Rahmen ei-
nes strukturierten Bieterverfahrens zu veräußern.
Das vorliegende Informationsmemorandum soll möglichen Investoren zu Informationszwecken
über den Transaktionsgegenstand dienen. Eine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit der
in dem Memorandum dargestellten Informationen wird nicht gegeben. Es ist Sache des Investors
zu entscheiden, ob er einen eigenen Due Diligence-Prozess durchführen will. Durch den Erhalt
des Informationsmemorandums begründet sich kein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung in den
späteren Phasen des Bieterverfahrens. Es gelten ferner die ausgeführten Haftungsbeschränkun-
gen.
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Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH („Beauftragte“) ist von der Eigentümerin („Verkäufe-rin“) exklusiv beauftragt, den Verkaufsprozess durchzuführen. Der Verkauf soll im Rahmen eines strukturierten offenen Bieterverfahrens erfolgen. Für dieses gilt nach dem derzeitigen Stand Fol-gendes: A. Verfahrensablauf 1. Kommunikation
Die Korrespondenz und die Einreichung von Unterlagen in Bezug auf den Transaktionspro-zess sollen ausschließlich an den Projektverantwortlichen
Dirk Grünenberg Tel: + 49 30 25441 - 1055 Abteilung Ankauf/Verkauf Fax: + 49 30 25441 - 1060 Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH Email: [email protected] Hallesches Ufer 74-76 D-10963 Berlin
erfolgen. Fristwahrend sind nur Unterlagen, die an den Projektverantwortlichen adressiert und innerhalb der jeweiligen Frist dem Projektverantwortlichen zugegangen sind. Unterlagen kön-nen im Original, per Telefax oder E-Mail abgegeben werden. Die direkte Ansprache von Mit-arbeitern oder Organen der Verkäuferin können zu einem Ausschluss vom Bieterprozess füh-ren. Angebote sind im Original mit dem Vermerk „persönlich/vertraulich“ zu versenden.
2. Phase 1: Indikative Angebote
Interessenten, die am Bieterverfahren teilnehmen möchten, haben die Möglichkeit auf Grund-lage des Informationsmemorandums ein indikatives, nicht bindendes Kaufpreisgebot abzuge-ben. Dieses Angebot sollte Angaben zu folgenden Punkte enthalten:
• Firma/Name und Rechtsform des Bieters (bei Bieterkonsortien für alle Mitglieder) • Angaben zur Gesellschafterstruktur des Bieters (bei Bieterkonsortien für alle Mitglieder, sowie die Struktur des Konsortiums selbst) • Benennung der Ansprechpartner auf Bieterseite sowie der etwa beauftragten externen Be-
rater einschließlich deren vorgesehenen Funktion im Transaktionsprozess sowie Telefon-nummern und E-Mail Adressen aller benannten Personen
• Nennung eines indikativen Kaufpreisangebotes für das schuldenfreie Objekt • Darlegung der Grundzüge der beabsichtigten Finanzierungsstruktur und Finanzierungs-
quellen • Darlegung, wie und in welchem Zeitraum die Finanzierung sichergestellt werden kann • Darstellung etwa notwendiger interner Gremienzustimmungen für den Abschluss und die
Erfüllung eines Kaufvertrages über das Objekt auf Seiten des Bieters und des dafür not-wendigen Zeitraumes
Strukturiertes Bieterverfahren
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Es wird davon ausgegangen, dass die Informationen, die sich aus dem Verkaufsmemoran-dum ergeben, ausreichen, um ein indikatives Angebot abgeben zu können. Sofern dies im Memorandum vermerkt ist, besteht die Möglichkeit der Überlassung weiterer Informationen -insbesondere zu wirtschaftlichen Rahmendaten- gegen Abgabe einer entsprechenden Ver-schwiegenheitserklärung. Die entsprechenden Informationen können per Email unter [email protected] angefordert werden.
3. Phase 2: Due Diligence
Die Beauftragte wird die ihr ausreichend detailliert und attraktiv erscheinenden indikativen Angebote auswählen und den betreffenden Bietern die Teilnahme an der Phase 2 anbieten. Die Verkäuferin behält sich vor, die Teilnahme an der Phase 2 von der Abgabe einer Vertrau-lichkeitserklärung abhängig zu machen. Es ist geplant, den an der Phase 2 teilnehmenden Bietern in einem Zeitraum von zwei Wo-chen einen detaillierten Einblick in die, für den Objekterwerb relevanten Unterlagen zu ge-währen (Due Diligence). Diese Detailinformationen werden in geeigneter, von der Verkäuferin festgelegter Weise (physischer Datenraum, elektronischer Datenraum oder Unterlagenver-sand) zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Due Diligence soll den Bietern Gelegenheit gegeben werden, in einem struktu-rierten Frage-und-Antwort-Prozess nach der Due Diligence etwa noch offenen Punkten weiter nachzugehen. Die Einzelheiten zum Verfahren des Frage-Antwort-Prozesses werden von der Beauftragten rechtzeitig festgelegt.
Auf Wunsch erhalten die Bieter während des Zeitraumes der Due Diligence Gelegenheit zu einer geführten Objektbesichtigung. Dazu wird die Beauftragte rechtzeitig Terminvorschläge unterbreiten. Soweit möglich, wird dem jeweiligen Bieter die Gelegenheit gegeben, vorab in-dividuelle Besichtigungsschwerpunkte festzulegen.
4. Verbindliches Angebot
Bieter, die nach der Phase 2 ein verbindliches Angebot abgeben wollen, erhalten von der Verkäuferin einen Vorschlag für den Text eines Kaufvertrages. Das verbindliche Angebot sollte Folgendes beinhalten: • Firma/Name und Rechtsform des Bieters (bei Bieterkonsortien für alle Mitglieder) • Angaben zur Gesellschafterstruktur des Bieters (bei Bieterkonsortien für alle Mitglieder,
sowie die Struktur des Konsortiums selbst) • Verbindliches Kaufpreisangebot (unter Berücksichtigung, dass der Bieter sämtliche Trans-
aktionsnebenkosten wie Notarkosten, Grunderwerbsteuern, etc. trägt) • Finanzierungsnachweis • Kaufvertragsentwurf der Verkäuferin mit markierten Änderungswünschen des Bieters • Erklärung, dass etwa erforderliche interne Zustimmungen sämtlicher Gremien für den
Kaufvertragsabschluss erteilt wurden
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5. Phase 3: Vertragsverhandlungen und Abschluss des Vertrages Die Beauftragte wird die abgegebenen verbindlichen Angebote nach freiem Ermessen bewerten und ggf. mit einer geringen Anzahl von ausgewählten Bietern in abschließende Vertrags-verhand-lungen eintreten. Bei der Bewertung der Angebote sind die Höhe des angebotenen Kaufpreises, die Finanzierungssicherheit und das Ausmaß an Änderungswünschen zum Kaufvertragsentwurf der Verkäuferin von wesentlicher Bedeutung. B. Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Verkäuferin und die Beauftragte sind dazu berechtigt, die unter A. dargestellte Verfahrens-weise jederzeit in allen Punkten nach freiem Ermessen abzuändern - ohne dies begründen zu müssen - und den Bietern diese Änderungen durch einseitige Erklärung bekanntzugeben. Die Verkäuferin und die Beauftragte sind nicht verpflichtet, ein bestimmtes Bieterangebot anzu-nehmen, das Bieterverfahren mit bestimmten Bietern fortzusetzen oder das Bieterverfahren bis zum Abschluss eines Kaufvertrages durchzuführen. Verkäuferin und Beauftragte behalten sich ausdrücklich vor, das weitere Verfahren zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einem, mehreren oder allen Bietern abzubrechen sowie außerhalb dieses Bieterverfahrens mit anderen Parteien zu ver-handeln und einen Kaufvertrag über das Objekt abzuschließen, unabhängig davon, ob die jewei-lige Partei am Bieterverfahren teilgenommen hat oder nicht. Machen die Verkäuferin und die Beauftragte von den vorstehenden Rechten Gebrauch, so be-gründet dies unter keinem in Betracht kommenden rechtlichen Aspekt irgendwelche Ansprüche der Bieter, insbesondere keinen Anspruch auf Ersatz von Kosten, die durch die Teilnahme an diesem Bieterverfahren verursacht worden sind. Sämtliche während des Transaktionsprozesses an die Bieter erteilten Informationen - unabhängig davon, ob sie durch die Beauftragte oder die Verkäuferin, deren Mitarbeiter, Berater oder sonstige von ihnen betraute Personen erfolgen - dienen ausschließlich dem Zweck, den Bieter bei seiner eigenen und selbstständigen Prüfung des Objektes zu unterstützen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Informationen übernehmen daher weder die Beauftragte noch die Ver-käuferin, noch ihre Mitarbeiter, Berater oder ihre sonstigen Beauftragten irgendeine Haftung, Ge-währleistung oder Garantie. Sollten sich irgendwelche erteilten Informationen als nicht vollständig und/oder nicht richtig herausstellen, so begründet dies für den Bieter unter keinem in Betracht kommenden Gesichtspunkt Rechtsansprüche. Die Verkäuferin und die Beauftragte haften nur insoweit, wie sie eine solche im Rahmen von Zusicherungen, Gewährleistungen, Garantien oder durch sonstige Vereinbarungen im abgeschlossenen Kaufvertrag selbst übernehmen. Kontakt: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH Dirk Grünenberg Tel: + 49 30 25441 - 1055 Abteilung Ankauf/Verkauf Fax: + 49 30 25441 - 1060 Hallesches Ufer 74-76 Email: [email protected] D-10963 Berlin www.berlinovo.de
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Kontakt: Herr Dirk Grünenberg Tel: 030 25441-1055 Fax: 030 25441-1060 E-Mail: [email protected]
Anlage - Vertraulichkeitserklärung Der Interessent
_________________________________ (Firmen-)Name) _________________________________ (Adresse) _________________________________ (Land)
- nachfolgend „Interessent “ genannt - verpflichtet sich gegenüber der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Hallesches Ufer 74 - 76 10963 Berlin
- nachfolgend „berlinovo “ genannt - zur Verschwiegenheit.
Vorbemerkung Der Interessent ist grundsätzlich am Erwerb (unabhängig von der Struktur nachfolgend „Transak-tion “ genannt) des Nahversorgungszentrums in 38527 Meine, An der Waage 5, 8, 10 / Am Markt-platz 2-8 („Transaktionsobjekt “) von der Verkäuferin Perseus Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG - Erste Beteiligungsgesellschaft des LBB Fonds Dreizehn - („Verkäuferin “) interessiert. Die Verkäuferin ist ein geschlossener Immobilienfonds und hat berlinovo exklusiv beauftragt, das Transaktionsobjekt im Rahmen eines strukturierten Bieterverfahrens zu veräußern. Zur rechtlichen Absicherung der Vertraulichkeit aller dem Interessenten zugänglich gemachten Informationen gibt der Interessent folgende Erklärung ab:
Ziffer 1 – Vertrauliche Informationen (1) „Vertrauliche Informationen “ sind sämtliche Informationen mit Bezug zum Transaktionsob-
jekt und/oder zur Verkäuferin, welche dem Interessenten oder seinen Repräsentanten (Zif-fer 1 Absatz 3) im Zusammenhang mit der Transaktion ausgehändigt, mitgeteilt oder auf an-dere Weise bekannt werden.
(2) Nicht zu den Vertraulichen Informationen gehört eine Information, für die der Interessent nachweisen kann, dass sie (a) vor Offenlegung im Zusammenhang mit der Transaktion öf-fentlich zugänglich oder allgemein bekannt war oder (b) dem Interessenten bereits vor die-sem Zeitpunkt bekannt war und keiner Vertraulichkeitsbindung unterlag.
(3) „Repräsentanten “ im Sinne dieser Erklärung sind die Mitglieder der Organe des Interessen-
ten, seine Mitarbeiter, Berater und sonstigen Beauftragten.
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Ziffer 2 – Verschwiegenheitspflicht (1) Die Vertraulichen Informationen werden von dem Interessenten streng vertraulich behandelt
und ausschließlich zur Evaluierung einer möglichen Transaktion verwendet. Der Interessent verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass Dritte von Vertraulichen Informationen keine Kenntnis erlangen.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt unabhängig davon, ob der Interessent ein indikatives Ange-bot abgibt, und gilt auch für den Fall fort, dass er an den sich anschließenden Phasen des Verkaufsprozesses nicht teilnehmen sollte oder es nicht zu einem Vertragsschluss über das Transaktionsobjekt kommt
(3) Die Weitergabe von Vertraulichen Informationen ist nur gestattet, wenn die berlinovo der
Weitergabe unter konkreter Bezeichnung der zur Weitergabe bestimmten Angaben und Un-terlagen zuvor schriftlich zugestimmt hat.
(4) Die etwaige Verpflichtung des Interessenten zur Offenlegung einer Vertraulichen Information
aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung bleibt unberührt. Im Falle einer solchen Verpflichtung wird der Interessent unverzüglich die berlinovo informieren und sämtliche rechtlich zulässigen Maßnahmen vornehmen, um eine Veröffentlichung der betreffenden In-formation zu verhindern oder sicherzustellen, dass sie so vertraulich wie möglich behandelt wird.
Ziffer 3 - Durchführung der Einsichtnahme
(1) Die Vertraulichen Informationen dürfen nur solchen Repräsentanten zugänglich gemacht
werden, die in die Beurteilung und Durchführung der Transaktion eingebunden werden müs-sen und für die der Interessent sicher stellt, dass sie die Bestimmungen dieser Vertraulich-keitsvereinbarung einhalten, als wären sie diesen selbst unmittelbar unterworfen.
(2) Alle schriftlich übermittelten Vertraulichen Informationen sowie alle Kopien der Vertraulichen Informationen werden von dem Interessent gesondert aufbewahrt und gegen den Zugang von nicht mit der Evaluierung befassten Repräsentanten gesichert. Nach Beendigung der Evaluierung werden diese Unterlagen auf Verlangen der berlinovo dieser unverzüglich zu-rückgegeben oder vernichtet. Das gleiche gilt, wenn der Interessent sein Interesse an der Verfolgung der Transaktion aufgibt, die berlinovo die Transaktion mit dem Interessent ab-bricht oder diese aus anderen Gründen nicht weiter durchgeführt wird.
(3) Soweit der Interessent personenbezogene Daten erhält oder im Zusammenhang mit der
Transaktion erhebt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten und das Datengeheimnis zu wahren.
Ort/Datum ______________________ Interessent ______________________