Web-Seminar Praxisratgeber VergaberechtVergabeverfahren gemäß VOL/A
Thomas Ferber
[email protected]://www.fachverlag-ferber.de
Seite 2 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Thomas FerberIch habe an der Technischen Universität Darmstadt Mathematik studiert und 1989 mit Diplom abgeschlossen.
Seit 2004 beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Vergaberecht. Als langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems war ich mit den Sonderaufgaben Vergaberecht, Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention betraut.
Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber biete ich Fachbücher und Fachseminare zum Thema Vergaberecht sowie Beratungsleistungen in der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren an. Die Seminar- und Buchreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Zu den Teilnehmern meiner Schulungen gehören sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter.
Neben meinen offenen Schulungen bin ich als Dozent für Vergaberechtsschulungen bei der Kyocera Academy in Meerbusch, beim Behördenspiegel in Bonn und beim Kommunalen Bildungswerk in Berlin tätig. Mit In-House-Seminaren biete ich öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen individuell zugeschnittene Seminare und Workshops an. Außerdem arbeite ich als Kooperationspartner mit dem Bundesanzeiger Verlag in Köln und Singer Preisprüfung in Hamburg zusammen.
Ich besitze langjährige Erfahrungen mit den zahlreichen Facetten des Vergaberechts sowohl aus Auftraggeber- als auch aus Bietersicht. Um mein Profil abzurunden, studiere ich aktuell Wirtschaftsrecht an der Universität des Saarlandes in einem Master-Fernstudiengang.
Seite 3 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Vergaberechtsübersicht
Government Procurement Agreement(GPA) Internationales Recht
EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien EU-Recht
GWB Teil 4
Nationales Recht
HaushaltsrechtBHO, LHO, GemHVO
VgV Verw.-Vorschriften
VOL/A (2. Abschnitt), VOB/A (2. Abschnitt),
VOF
VOL/A (1. Abschnitt), VOB/A (1. Abschnitt)
SektVO VSVgV
VOB/A 3. Abschn.
Seite 4 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Vergaberechtsübersicht
Government Procurement Agreement(GPA) Internationales Recht
EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien EU-Recht
GWB Teil 4
Nationales Recht
HaushaltsrechtBHO, LHO, GemHVO
VgV Verw.-Vorschriften
VOL/A (2. Abschnitt), VOB/A (2. Abschnitt),
VOF
VOL/A (1. Abschnitt), VOB/A (1. Abschnitt)
SektVO VSVgV
VOB/A 3. Abschn.
Seite 5 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Vergaberechtsübersicht
Government Procurement Agreement(GPA) Internationales Recht
EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien EU-Recht
GWB Teil 4
Nationales Recht
HaushaltsrechtBHO, LHO, GemHVO
VgV Verw.-Vorschriften
VOL/A (2. Abschnitt), VOB/A (2. Abschnitt),
VOF
VOL/A (1. Abschnitt), VOB/A (1. Abschnitt)
SektVO VSVgV
VOB/A 3. Abschn.
Seite 6 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Lieferungen und Dienstleistungen
Seite 7 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Lieferungen und Dienstleistungen
Government Procurement Agreement(GPA) Internationales Recht
EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien EU-Recht
GWB Teil 4
Nationales Recht
HaushaltsrechtBHO, LHO, GemHVO
VgV Verw.-Vorschriften
VOL/A (2. Abschnitt) VOL/A (1. Abschnitt)
SektVO VSVgV
VOB/A 3. Abschn.
Seite 8 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Vergabeordnungen
VOL/A1. Abschnitt
VOB/A1. Abschnitt
VOL/AEG
2. Abschnitt
VOB/AEG
2. Abschnitt
VOF SektVO VSVgV VSVgV+
VOB/AVS
3. Abschnitt
EU-Schwellenwerte
Seite 9 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Lieferungen und Dienstleistungen
Government Procurement Agreement(GPA) Internationales Recht
EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien EU-Recht
GWB Teil 4
Nationales Recht
HaushaltsrechtBHO, LHO, GemHVO
VgV Verw.-Vorschriften
VOL/A (2. Abschnitt) VOL/A (1. Abschnitt), VOB/A (1. Abschnitt)
SektVO VSVgV
VOB/A 3. Abschn.
Seite 10 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Vergabeordnungen
VOL/A1. Abschnitt
VOB/A1. Abschnitt
VOL/AEG
2. Abschnitt
VOB/AEG
2. Abschnitt
VOF SektVO VSVgV VSVgV+
VOB/AVS
3. Abschnitt
EU-Schwellenwerte
Seite 11 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
VOL
Die Regeln für die Vergabe von Leistungen durch öffentliche Auftraggeber, die
● nicht unter Bauleistungen (hier gilt die VOB) fallen oder
● nicht unter beschreibbare freiberufliche Leistungen (hier gilt VOF) fallen oder
● keine Aufträge im Sektorenbereich (Trinkwasser-, Energieversorgung oder des Verkehrs) betreffen (hier gilt die SektVO) oder
● keine Aufträge, die den Bereich Verteidigung und Sicherheit betreffen (hier gilt die VSVgV),
werden durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) beschrieben.
Seite 12 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
VOL
Seite 13 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
VOL
Die VOL besteht aus zwei Teilen:
● Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen - enthält die bei der Vergabe einzuhaltenden Regeln und beschreibt das Verfahren.
● Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - enthält die Vertragsbestimmungen für die Ausführung der Leistungen.
Seite 14 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
VOL
Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) gliedert sich wiederum in zwei Abschnitte:
1. Abschnitt: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen: Vergaberegeln unterhalb des Schwellenwertes
2. Abschnitt: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG4 (VOL/A-EG)
Seite 15 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Vergabearten
Seite 16 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Liefer- und Dienstleistungen
Seite 17 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Liefer- und Dienstleistungen
Seite 18 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seite 19 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seite 20 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Direktkauf
§ 3 Abs. 6 VOL/A: „Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 500,-- Euro (ohne Umsatzsteuer) können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden (Direktkauf).“
Seite 21 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
VOL/A - Wertgrenze für Direktkauf
EU-Schwellenwertfür Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A
Seite 22 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seite 23 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Öffentliche Ausschreibung
Bei einer öffentliche Ausschreibung handelt es sich um ein Verfahren für die Auftragsvergabe unterhalb der Schwellenwerte bei dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Bei der öffentlichen Ausschreibung wird somit der Bewerberkreises nicht vorab eingeengt. Jeder Bewerber, der sich in der Lage sieht ein Angebot zu erstellen, darf ein Angebot abgeben. Die öffentliche Ausschreibung ist somit ein einstufiges Verfahren, bei dem kein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb existiert. Die Bieter geben den Teilnahmeantrag und das Angebot gleichzeitig ab.
Die Einzelheiten für die öffentlichen Ausschreibungen werden in der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A), Abschnitt 1 beschrieben.
Seite 24 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Öffentliche Ausschreibung – VOL/A
§ 3 Abs. 1 S. 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen sind Verfahren, in denen eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird.“
Seite 25 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Öffentliche Ausschreibung
VergabebekanntmachungVergabebekanntmachung
AngebotsfristAngebotsfrist
Abgabetermin AngeboteAbgabetermin Angebote
Wer
tun
g
AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung
ZuschlagserteilungZuschlagserteilung
Seite 26 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Öffentliche Ausschreibung – VOL/A
Die öffentliche Ausschreibung startet mit der Bekanntmachung der Ausschreibung. Die Einzelheiten zur Bekanntmachung der Ausschreibungen finden sich in § 12 VOL/A.
§ 12 Abs. 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben mit Teilnahmewettbewerb sind in Tageszeitungen, amt-lichen Veröffentlichungsblättern, Fachzeitschriften oder Internet-portalen bekannt zu machen. Bekanntmachungen in Internet-portalen müssen zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden können.“
Seite 27 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Öffentliche Ausschreibung - Vorrang
Die öffentliche Ausschreibung hat Vorrang vor der beschränkten Ausschreibung und der freihändigen Vergabe. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine beschränkte Ausschreibung bzw. eine freihändige Vergabe zulässig.
§ 3 Abs. 2 VOL/A: „Die Vergabe von Aufträgen erfolgt in Öffentlicher Ausschreibung. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beschränkte Ausschreibung oder eine Freihändige Vergabe zulässig.“
Seite 28 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Verhandlungsverbot
Bei der öffentlichen Ausschreibung und der beschränkten Ausschreibung gibt es ein Verbot von Verhandlungen über Preise oder Änderung der Angebotsinhalte.
§ 15 VOL/A: „Bei Ausschreibungen dürfen die Auftraggeber von den Bietern nur Aufklärungen über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen sind unzulässig.“
Seite 29 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seite 30 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Beschränkte Ausschreibung
Bei beschränkten Ausschreibungen werden im Gegensatz zu öffentlichen Ausschreibungen nur eine begrenzte Anzahl von Bietern zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der beschränkten Auschreibung unterscheidet man zwischen
● beschränkter Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
● beschränkter Ausschreibung ohne öffentlichem Teilnahmewettbwerb
Bei der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.
Seite 31 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Beschränkte Ausschreibung – VOL/A
§ 3 Abs. 1 S. 2 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen wird in der Regel öffentlich zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb), aus dem Bewerberkreis sodann eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.“
Seite 32 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
VergabebekanntmachungVergabebekanntmachung
TeilnahmewettbewerbTeilnahmewettbewerb AngebotsfristAngebotsfrist
Abgabetermin Teilnahmewettbewerb
Abgabetermin Teilnahmewettbewerb
Abgabetermin Angebote
Abgabetermin Angebote
Angebotsaufforderung an ausgewählte Bieter
Wer
tun
g
AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung
ZuschlagserteilungZuschlagserteilung
Wer
tun
g
Seite 33 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
AngebotsfristAngebotsfrist
Abgabetermin Angebote
Abgabetermin Angebote
Angebotsaufforderung an ausgewählte Bieter
AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung
ZuschlagserteilungZuschlagserteilung
Wer
tun
g
Seite 34 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seite 35 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahme-fällen angewendet werden. Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern über den Auftrags-inhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen.
Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb ist nicht zwingend notwendig. Dem Auftraggeber ist es aber freigestellt einen Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbe-handlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber eingehalten werden.
Freihändige Vergabe
Seite 36 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Freihändige Vergabe
§ 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A: „Freihändige Vergaben sind Verfahren, bei denen sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewett-bewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbe-dingungen zu verhandeln.“
Seite 37 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb
Seite 38 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb
Seite 39 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Vergabearten ab Erreichen der EU-Schwellenwerte
Seite 40 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Offenes Verfahren
Seite 41 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Offenes Verfahren
§ 101 Abs. 2 GWB: „Offene Verfahren sind Verfahren, in denen eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird.“
Seite 42 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Offenes Verfahren
Seite 43 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 101 Abs. 7 GWB
● Öffentliche Auftraggeber haben das offene Verfahren anzuwenden, es sei denn, auf Grund dieses Gesetzes ist etwas anderes gestattet.
● Auftraggebern stehen, soweit sie auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs tätig sind, das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren und das Verhandlungsverfahren nach ihrer Wahl zur Verfügung.
● Bei der Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen können öffentliche Auftraggeber zwischen dem nicht offenen Verfahren und dem Verhandlungsverfahren wählen.
Seite 44 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Vergabebekanntmachung und Angebotsfrist
Seite 45 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Offenes Verfahren
Seite 46 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 101a Abs. 1 Satz 1 GWB
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, ● über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll,● über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den● frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses
unverzüglich in Textform zu informieren.
Seite 47 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Nicht offenes Verfahren
Seite 48 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Nicht Offenes Verfahren
§ 101 Abs. 3 GWB: „Bei nicht offenen Verfahren wird öffentlich zur Teilnahme, aus dem Bewerberkreis sodann eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.“
Seite 49 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Nicht Offenes Verfahren
Seite 50 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Ein nicht offenes Verfahren ist zulässig, wenn
§3 EG Abs. 2 VOL/A: Ein nicht offenes Verfahren ist zulässig, wenn
a) die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden kann, besonders wenn außergewöhnliche Eignung (§ 2 EG Abs. 1 Satz 1) erforderlich ist,
b) das offene Verfahren für den Auftraggeber oder die Bewerber einen Aufwand verursachen würde, der zu dem erreichbaren Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen würde,
c) ein offenes Verfahren kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat,
d) ein offenes Verfahren aus anderen Gründen unzweckmäßig ist.
Seite 51 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§3 EG Abs. 5 VOL/A: „Vergeben die Auftraggeber einen Auftrag im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungs-verfahren mit Teilnahmewettbewerb, so können sie eine Höchstzahl von Unternehmen bestimmen, die zur Ange-botsabgabe aufgefordert werden. Die Zahl ist in der Bekanntmachung anzugeben. Sie darf im nicht offenen Verfahren nicht unter fünf, im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nicht unter drei liegen.“
Nicht offenes Verfahren - Ablauf
Seite 52 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§6 EG Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: „Beim nicht offenen Verfahren müssen mindestens fünf geeignete Bewerber aufgefordert werden. Auf jeden Fall muss die Zahl der aufgeforderten Bewerber einen echten Wettbewerb sicherstellen. Die Eignung ist anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Nachweise zu prüfen.“
Nicht offenes Verfahren - Ablauf
Seite 53 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Verhandlungsverfahren
Seite 54 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Verhandlungsverfahren
§ 101 Abs. 3 GWB: „Verhandlungsverfahren sind Verfahren, bei denen sich der Auftraggeber mit oder ohne vorherige öffentliche Aufforderung zur Teilnahme an ausgewählte Unternehmen wendet, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen zu verhandeln.“
Seite 55 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Verhandlungsverfahren
Seite 56 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§3 EG Abs. 5 VOL/A: „Vergeben die Auftraggeber einen Auftrag im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungs-verfahren mit Teilnahmewettbewerb, so können sie eine Höchstzahl von Unternehmen bestimmen, die zur Ange-botsabgabe aufgefordert werden. Die Zahl ist in der Bekanntmachung anzugeben. Sie darf im nicht offenen Verfahren nicht unter fünf, im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nicht unter drei liegen.“
Verhandlungsverfahren - Ablauf
Seite 57 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Verhandlungsverfahren - Ablauf
§3 EG Abs. 5 VOL/A: „Vergeben die Auftraggeber einen Auftrag im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungs-verfahren mit Teilnahmewettbewerb, so können sie eine Höchstzahl von Unternehmen bestimmen, die zur Ange-botsabgabe aufgefordert werden. Die Zahl ist in der Bekanntmachung anzugeben. Sie darf im nicht offenen Verfahren nicht unter fünf, im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nicht unter drei liegen.“
Seite 58 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Verhandlungsverfahren - Ablauf
§3 EG Abs. 6 VOL/A: „Die Auftraggeber können vorsehen, dass das Verhandlungsverfahren in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen abgewickelt wird, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, oder die zu erörternden Lösungen anhand der vorge-gebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Wenn die Auftraggeber dies vorsehen, geben sie dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabe-unterlagen an. In der Schlussphase des Verfahrens müssen so viele Angebote vorliegen, dass ein echter Wettbewerb gewährleistet ist, sofern eine ausreichende Anzahl von geeigneten Bewerbern vorhanden ist.“
Seite 59 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Beispiele
Seite 60 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Beispiele
Seite 61 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Beispiele
Seite 62 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Beispiele
Seite 63 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Beispiele
Seite 64 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Wettbewerblicher Dialog
Seite 65 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Wettbewerblicher Dialog
§ 101 Abs. 4 GWB: „Ein wettbewerblicher Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge durch Auftraggeber nach § 98 Nr. 1 bis 3, soweit sie nicht auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs tätig sind, und § 98 Nr. 5. In diesem Verfahren erfolgen eine Aufforderung zur Teilnahme und anschließend Verhandlungen mit ausgewählten Unternehmen über alle Einzelheiten des Auftrags.“
Seite 66 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Ablauf
1. Teilnahmewettbewerb
2. Dialogphase
– Verhandeln mit mehreren Unternehmen und entwickeln von verschiedenen Lösungen oder
– mehrere verschiedene aufeinanderfolgende Phasen
3. Angebotsphase
Seite 67 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Ablauf
Seite 68 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Beispiele
Seite 69 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Beispiele
Seite 70 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Beispiele
Seite 71 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Beispiele
Seite 72 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Wettbewerblicher Dialog – VOL/A
§ 3 Abs. 7 EG VOL/A: „Der wettbewerbliche Dialog steht allerdings nur bei besonders komplexen Aufträgen zur Verfügung.
Aufträge gelten dann als besonders komplex wenn der öffentliche Auftraggeber ● objektiv nicht in der Lage ist, die technischen Mittel anzugeben,
mit denen seine Bedürfnisse und seine Ziele erfüllt werden können und/oder
● objektiv nicht in der Lage ist, die rechtlichen und/oder finanziellen Konditionen eines Vorhabens anzugeben.“
Seite 73 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Zuschlagskriterien
Seite 74 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 19 EG Abs. 9 VOL/A
Bei der Entscheidung über den Zuschlag berücksichtigen die Auftraggeber verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien, beispielsweise
● Qualität,
● Preis,
● technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften,
● Betriebskosten, Lebenszykluskosten, Rentabilität,
● Kundendienst und technische Hilfe,
● Lieferzeitpunkt und Lieferungs- oder Ausführungsfrist.
Seite 75 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Prüfung und Wertung der AngeboteVOL/A
Seite 76 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Prüfung und Wertung der Angebote
1. Formale Prüfung
2. Prüfung der Eignung
3. Prüfung der Angemessenheit des Preises
4. Prüfung der Zuschlagskriterien
Seite 77 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
1. Formale Prüfung
Seite 78 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Prüfung und Wertung der Angebote
§ 19 EG Abs. 1 VOL/A bzw. § 16 VOL/A
Die Angebote sind auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit zu prüfen.
Vollständigkeit der Angebote:● komplett ausgefüllt
● geforderte Nachweise und Erklärungen sind vorhanden
● Im Angebot aufgeführte Anlagen sind vorhanden
Rechnerische Richtigkeit = mathematische Korrektheit
Fachliche Richtigkeit = technische Angebotsinhalte
Seite 79 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Prüfung und Wertung der Angebote
§ 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 VOL/A
Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Seite 80 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Prüfung und Wertung der Angebote
§ 19 EG Abs. 3, lit. a VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten,
Seite 81 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Prüfung und Wertung der Angebote
§ 19 EG Abs. 3, lit. b VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind,
Seite 82 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Prüfung und Wertung der Angebote
§ 19 EG Abs. 3, lit. c VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
Seite 83 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Prüfung und Wertung der Angebote
§ 19 EG Abs. 3, lit. d VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind,
Seite 84 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Prüfung und Wertung der Angebote
§ 19 EG Abs. 3, lit. e VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind sofern der Bieter dies zu vertreten hat,
Seite 85 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Prüfung und Wertung der Angebote
§ 19 EG Abs. 3, lit. f VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben,
Seite 86 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Prüfung und Wertung der Angebote
§ 19 EG Abs. 3, lit. g VOL/A
Ausgeschlossen werden nicht zugelassene Nebenangebote sowie Nebenangebote, die die verlangten Mindestanforderungen nicht erfüllen.
Seite 87 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Prüfung und Wertung der Angebote
§ 19 EG Abs. 4 VOL/A
Außerdem können Angebote von Bietern ausgeschlossen werden, die auch als Bewerber von der Teilnahme am Wettbewerb hätten ausgeschlossen werden können (§ 6 EG Absatz 6).
Seite 88 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Prüfung und Wertung der Angebote§ 6 EG Abs. 6 VOL/A
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetz- lichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Seite 89 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
2. Prüfung der Eignung
Seite 90 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Prüfung und Wertung der Angebote
§ 19 EG Abs. 5 VOL/A
Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, sind nur Bieter zu berücksichtigen, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung besitzen.
Seite 91 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eignungsnachweise
VK Sachsen, Beschluss vom 05.05.2009, 1 / SVK / 009 - 09 :
„Der Auftraggeber ist an seine selbst gesetzten "Spielregeln" gebunden und darf nicht im Einzelfall davon abweichen. Ein Ermessensspielraum besteht nicht, da sonst ein Verstoß gegen das Transparenzgebot und den Gleichbehandlungsgrundsatz vorläge. “
Seite 92 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
3. Prüfung der Angemessenheit des Preises
Seite 93 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Prüfung und Wertung der Angebote
§ 19 EG Abs. 6 VOL/A
Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangen die Auftraggeber vom Bieter Aufklärung. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden.
Seite 94 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Angemessenheit des Angebotspreises
BayObLG, Beschluss vom 03.07.2002, Verg 13 / 02 13: „Nach den Verdingungsordnungen darf der Zuschlag nicht auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis [..] oder auf ein Angebot erteilt werden, dessen Preis in offenbarem Mißverhältnis zur Leistung steht [..]. Diese Bestimmungen dienen in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor der Eingehung eines wirtschaftlichen Risikos, nicht jedoch dem Schutz des Bieters vor seinem eigenen zu niedrigen Angebot (BGH NJW 1995, 737). “
Seite 95 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Angemessenheit des Angebotspreises
Vergabekammer Berlin VK B 2 - 12/09: „Erst wenn auf Grund des niedrigen Preises zu erwarten ist, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag deshalb nicht oder nicht mehr ordnungsgemäß ausführen wird, besteht Anlass zu dessen Ausschluss wegen eines offenbaren Missverhältnisses zur Leistung. “
Seite 96 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
4. Prüfung der Zuschlagskriterien
Seite 97 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Prüfung und Wertung der Angebote
§ 19 EG Abs. 8 VOL/A
Bei der Wertung der Angebote berücksichtigen die Auftraggeber entsprechend der bekannt gegebenen Gewichtung vollständig und ausschließlich die Kriterien, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind.
Seite 98 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Prüfung und Wertung der Angebote
§ 19 EG Abs. 9 VOL/A
Bei der Entscheidung über den Zuschlag berücksichtigen die Auftraggeber verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien, beispielsweise Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebskosten, Lebenszykluskosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe, Lieferzeitpunkt und Lieferungs- oder Ausführungsfrist.
Seite 99 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Zuschlagskriterien
VK Bund, Beschluss vom 30.01.2003, VK 1 - 01 / 03:
„Dies ist vergaberechtswidrig einmal deshalb, weil Zuschlagskriterien [..] in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen bekannt zu machen sind [..] und es sich des weiteren sachlich um ein vergabefremdes Kriterium handelt, das nicht im Zusammenhang steht mit der Wirtschaftlichkeit eines Angebots, [..] Derartige Kriterien dürfen, was vorliegend nicht der Fall ist, nur bei entsprechender gesetzlicher Verankerung Berücksichtigung finden“
Seite 100 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Zuschlagskriterien
EuGH, Urteil vom 18.11.2010, C - 226 / 09: „Leitsatz: Ändert der öffentliche Auftraggeber nach Prüfung der eingereichten Angebote die Gewichtung der Zuschlagskriterien so verstößt er gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und der daraus fließenden Transparenzpflicht.“
Seite 101 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Aufhebung von Vergabeverfahren
Seite 102 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Aufhebung von Vergabeverfahren
§ 20 EG Abs. 1 VOL/A
Die Vergabeverfahren können ganz oder bei Vergabe nach Losen auch teilweise aufgehoben werden, wenn
a) kein Angebot eingegangen ist, das den Bewerbungsbedingungen entspricht,
b) sich die Grundlagen der Vergabeverfahren wesentlich geändert haben,
c) sie kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt haben,
d) andere schwerwiegende Gründe bestehen.
Seite 103 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht
Seite 104 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Web-Seminare zum Vergaberecht
Alle Termine unter www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html
www.fachverlag-ferber.de/webseminare-praxisratgeber-vergaberecht.html
Seite 105 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Web-Seminare zum Vergaberecht
Fr. 17.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Grundlagen des Vergaberechts
Fr. 17.10.2014, 14:00 – 15:00 Uhr Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Fr. 24.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren im Sektorenbereich - SektVO
Fr. 31.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Fr. 07.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren gemäß VOB/A
Fr. 14.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren gemäß VOF
Fr. 21.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit, VSVgV
Fr. 05.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen
Alle Termine unter www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html
Seite 106 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminare
Seite 107 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminare im September und Oktober 2014
Alle Seminartermine unter http://fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
November:04.11.2014 Dortmund: Einführung in das Vergaberecht
05.11.2014 Dortmund: IT-Vergabe
06.11.2014 Dortmund: Bieterstrategien
11.11.2014 München: Einführung
12.11.2014 München: Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen
Seite 108 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminare im Dezember 2014
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
www.fachverlag-ferber.de/seminar-bewertungsmatrizen.html
Dezember:09.12.2014 in Stuttgart, Einführung in das Vergaberecht
10.12.2014 in Stuttgart, Bieterstrategien
16.12.2014 in Darmstadt, Einführung in das Vergaberecht
17.12.2014 in Darmstadt, IT-Vergabe
Seite 109 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Praxisratgeber Vergaberecht - Bücher
Seite 110 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
ISBN 978-3-942766-03-6
3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 TabellenHardcover69,- Euro (inkl. MwSt.)
Praxisratgeber Vergaberecht Fristen im Vergabeverfahren
Seite 111 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Fristen im Vergabeverfahren
Seite 112 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
ISBN 978-3-8462-0268-5
Seite 113 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
ISBN 978-3-8462-0471-9
Vielen Dank!
Thomas Ferber
[email protected]://www.fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.dehttp://vergaberecht-schulung.de
https://twitter.com/t_ferber
Dieses Vortrag wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem können Fehler und Irrtümer nicht vollständig ausgeschlossen werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung zu prüfen.
Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Vortrag berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.