WEGE ZU MATURAUND STUDIUMFÜR ERWACHSENE
Abendschule für Berufstätige Berufsreifeprüfung Studienberechtigungsprüfung Fachhochschul-Studienbefähigung Förderungen Externisten/-innen-Reifeprüfung
Studium ohne Matura mit Eignungsprüfung
Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Frauen, des Landes Oberösterreich und der AK Oberösterreich.
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ABENDSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGEMatura und Zugang zum Studium
Voraussetzungen:
Positiver Abschluss
der 8. Schulstufe
Mindestens 17 Jahre alt
Bei HAK, HTL zusätzlich
berufstätig oder abge-
schlossene Berufsaus-
bildung
Möglich für …
Gymnasien
Handelsakademien – HAK
Höhere Technische
Lehranstalten – HTL
Anrechnung von Vor- bildungen möglich
Fernunterricht teilweise möglich
Auch für Schulabbrecher/-innen
Ablauf
Vollwertige Matura
Höhere Ausbildung
Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen etc.
Vorteile
Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Frauen, des Landes Oberösterreich und der AK Oberösterreich.
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ooe.arbeiterkammer.at/bildung
ooe.arbeiterkammer.at/bildungsberatung-online
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BERUFSREIFEPRÜFUNGZugang zu allen Studienrichtungen
Mindestvoraussetzung:
Abgeschlossene Lehre
oder
Fachschulabschluss (BMS)
und andere
Zulassung
Vorbereitungskurse möglich (BFI, WIFI, VHS Linz)
Vier Teilprüfungen (Mathematik, Deutsch, Fremd- sprache, Fachbereich)
Zeugnis
Ablauf
Höherer Bildungsabschluss
Zugang zu Studium und allen weiterführenden Bildungswegen
Freie Zeiteinteilung
Vorteile
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Zugang zu ausgewählter Studienrichtung (Studienrichtungsgruppe)
Voraussetzungen:
Mindestalter von 20 bzw. 22
Jahren
Entsprechende Vorbildung
Deutschkenntnisse auf
B2 Niveau
Hinweis:
Zugangsbeschränkungen
bei einigen Studien-
richtungen!
Zulassung über die jeweilige Universität bzw. Pädagogische Hochschule
Fünf Teilprüfungen 2-3 Pflicht- und 1-2 Wahlfächer, Aufsatz über ein allgem. Thema
Ablauf
Zugang zu ausgewählter Studienrichtung an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen
Freie Zeiteinteilung
Stipendium für 2 Semester möglich!
Vorteile
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STUDIENBERECHTIGUNGS-PRÜFUNG
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Zugang zu ausgewählten FH-Studienrichtungen
Voraussetzungen:
Berufliche Qualifikation
durch Lehr- oder
Fachschulabschluss (BMS)
Hinweis:
Die Absolvierung des
Vorbereitungslehrgangs
ist keine Aufnahmegarantie!
Aufnahmeverfahren
Studienbefähigungslehrgang (2 Semester)
Eingeschränkte Studien- berechtigung für den gewählten Studiengang
Ablauf
Studium an Fachhochschulen ohne Matura möglich
Gezielte Vorbereitung auf ein FH-Studium
Stipendium für 2 Semester möglich!
Vorteile
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FACHHOCHSCHUL-STUDIENBEFÄHIGUNG
Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Frauen, des Landes Oberösterreich und der AK Oberösterreich.
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WEGE ZU MATURA UND STUDIUMAbendschulefür Berufstätige Berufsreifeprüfung
Voraussetzung: Lehrabschluss oder
Fachhochschule oder
gleichwertige Vorbildung
Studien-berechtigungsprüfung
Fachhochschul-studienbefähigung
Mind. 17 Jahre
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe
Mind. 20 bzw. 22 Jahre und berufliche oder außerberufliche Vor-
bildung
Lehre oder
Fachhochschule
Förderungen: AK Reifeprüfungsbonus (€ 300,- einmalig)
Besondere Schulbei-hilfe (€ 715,- bis maxi-mal 6 Monate)
Fachkräftestipendium (eingeschränkt möglich)
Bildungskarenz
Bildungsteilzeit
AK-Leistungs- kartenermäßigung
(max. € 75,-)
Bildungskonto (max. € 1.800,-)
Bildungskarenz
Bildungsteilzeit
AK-Leistungs- kartenermäßigung (max. € 75,-)
Bildungskonto (max. € 2.200,-)
Bildungskarenz
Bildungsteilzeit
Studienbeihilfe für 2 Semester möglich
Bildungskarenz
Bildungsteilzeit
Studienbeihilfe für 2 Semester möglich
Vorteile: Höhere (fachliche) Ausbildung
Berufsmatura Staatliche Studienbeihilfe
Staatliche Studienbeihilfe
Stipendium
Hinweis: Zugangsbeschrän- kungen beachten!
Keine Auf- nahmegarantie!
Kosten: Kostenlos ca. € 930,- pro Kurs (freiwillig) + Prüfungskosten
Zwischen € 415,- und € 1.265,- pro Kurs (freiwillig)
Kostenlos
Aufwand: 8-9 Semester Freie Zeiteinteilung Freie Zeiteinteilung 1 Jahr
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Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Frauen, des Landes Oberösterreich und der AK Oberösterreich.
Berechtigung: Uneingeschränkter Zugang zum Studium
Eingeschränkter Zu- gang zum Studium
Berechtigung für FH-Studium
Uneingeschränkter Zugang zum Studium
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