80
1 / 80 Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte… Dr. Michael Beurskens LL.M. (Gew. RS Düsseldorf), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Grafiken © Microsoft und Lizenzgeber unter Microsoft Clipart Lizenz

Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

Embed Size (px)

DESCRIPTION

Vortrag für die Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e.V. am 9. November 2013

Citation preview

Page 1: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

1 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

Dr. Michael BeurskensLL.M. (Gew. RS Düsseldorf),LL.M. (University of Chicago),Attorney at Law (New York)

Grafiken © Microsoft und Lizenzgeber unter Microsoft Clipart Lizenz

Page 2: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

2 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

„600 Worte oder

10%“

Warum muss Urheberrecht so schwer sein?

Jeder Fall ist anders Interessenabwägung erforderlich

Grundlagen

Page 3: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

3 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Internet als Copy & Paste Gesellschaft?

Grundlagen

Page 4: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

4 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Worum geht es eigentlich im Urheberrecht?

Respekt vor den Urhebern

Vergütung der Kreativwirtschaft

Grundlagen

Page 5: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

5 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche kulturelle Bedeutung hat das Urheberrecht?

Dan O’Neill, Air Pirates Funnies Issue 1 (1971)

„Nobody

fucks with

the mouse“

Grundlagen

Page 6: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

6 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche „Hintergedanken“ können auch hinter Urheberrechtsschutz stehen?

Authentizität

Bewahrung von

Individualität

Sanktionierung von

Faulheit

Verantwortung

Grundlagen

Page 7: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

7 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Warum hat die Europäische Union Bedeutung im Urheberrecht?

• HandelshemmnisBinnenmarkt

• 6 % des BSP (>1,800 Milliarden €)

• 4 % der Arbeitnehmer (~6 Millionen Menschen!)

Wirtschaftliche Bedeutung:

Grundlagen

Page 8: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

8 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wieso ist das Urheberrecht von heute so kompliziert?

Druckerschutz (Verlage)Großbritannien 1709:

Urheberrechte (konkurrierende Konzepte: Persönlichkeitsrecht/Utilitarismus)

Frankreich/USA 1790:

Literatururheberrecht des norddeutschen Bundes

Deutschland 1870:

LUrhG /KUrhG: Weitreichendes Verbot („Geistiges Eigentum“) aber: hohe Anforderung an Werke

Deutschland 1901/1907:

UrhG – Privatkopie gegen PauschalabgabenDeutschland 1965:

Schrittweise Angleichung; niedrige Anforderung, Abwägung in SchrankenEU (seit 1993):

Grundlagen

Page 9: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

9 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was ist überhaupt geschützt? (Erhobene Daten? Charts? Powerpoint?)

Nur:Schöpferische Tätigkeit, § 2 UrhG

Nicht: Tatsachen / reine Daten (Zahlen)

Aber: Datensammlungen („Datenbanken“, § 87a UrhG), „Lichtbilder“, „Laufbilder“

Urheberrecht

Page 10: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

10 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was hat es mit der „Schöpfungshöhe“ auf sich?

Hohe Anforderungen, nur herausragende Werke geschützt

Früher:

Auch „kleine Münze“ (nicht völlig trivial)Jedenfalls bei nicht Gebrauchswerken (Verpackung o.ä.)

Heute:

Höhere

Schöpfungshöhe

weitergehender

Schutz

Geringe Eigenart:

Ähnliche Darstellung

möglich

Hohe Eigenart:

Ähnliche Darstellung

verboten

Urheberrecht

Page 11: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

11 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Spielt es eine Rolle, ob der Rechtsinhaber im Ausland sitzt oder wo meine Website ist?

Jeder Staat bestimmt sein eigenes Recht

Rechtsangleichung (Völkerrechtliche

Verträge)

Internationales Privatrecht

Urheberrechtsgesetz Copyright Act

Urheberrecht

Page 12: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

12 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wie weit reichen die Befugnisse des Urhebers bzw. Rechtinhabers?

Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung

„Öffentliche“ Wiedergabe, insb. Zugänglichmachung

Nicht: Reine Kenntnisnahme, „private“ Wiedergabe

Urheberrecht

Page 13: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

13 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was ist denn die „Öffentlichkeit“ (§ 15 III UrhG)?

oder zu einem Dritten verbunden

durch persönliche Nähebeziehungen zueinander

Mehrzahl von Personen (min. 2), es sei denn

Urheberrecht

Page 14: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

14 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was bedeutet „Zugänglichmachung“?

Abrufbar von

Orten nach Wahl Zeiten nach Wahl

Urheberrecht

Page 15: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

15 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was sind „Bearbeitungen“?

§ 23 UrhG:

Änderungsrecht –

Zustimmung zu

Verwertung

§ 24 UrhG: Freie

Bearbeitung –

Verwertung

zustimmungsfrei

„Inspiriert von“

Verfilmung,

Übersetzung,

Illustration, etc.

Urheberrecht

Page 16: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

16 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was gilt für Beiträge ohne Namensnennung (anonym/pseudonym)?

Name für Schutz irrelevant

Veränderte Frist (70 Jahre ab

Veröffentlichung statt 70 Jahre ab Tod)

Anmaßung der Urheberschaft verboten

Urheberrecht

Page 17: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

17 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Gelten bei Online-Veröffentlichung besondere Regeln?

Aber: Indizierung durch Suchmaschinen u.ä. grds. erlaubt („schlichte Einwilligung“)

Worddatei, Email, Internetseite, Blogbeitrag, Blogkommentar, Tweet

Nein, Werke können auch nur elektronisch vorliegenUrheberrecht

Page 18: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

18 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was gilt bei mehreren Autoren?

„Miturheber“

• Gemeinsame Erstellung verabredet (Co-Autoren eines einheitlichen Texts)

„Verbundene Werke“

• Separate Teile miteinander verbunden (Film+Musik+Text)

Problem: Wikis – zufällige Verbindung nicht separat verwertbarer Teile

Urheberrecht

Page 19: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

19 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Kann ich eigene / fremde Beiträge in eigene Materialien einbinden?

Zitatrecht(§ 51 UrhG)

Umfang

Zweck

Abwägung

Urheberrecht

Page 20: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

20 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Darf ich auf Beiträge verlinken, die anderswo abrufbar sind?

Keine Umgehung von Schutzmechanismen

Link urheberrechtlich irrelevant

Ja, auch in gebührenpflichtige AngeboteUrheberrecht

Page 21: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

21 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Darf ich Beiträge auf eine Internetseite kopieren, die anderswo abrufbar sind?

Urheberrechtlich mehrfach relevant

Vervielfältigung

Öffentliche Zugänglichmachung

Verbreitung

Auch bei eigenen Werken nur mit Zustimmung von Verlag und Co-Autoren

Urheberrecht

Page 22: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

22 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was gilt für Wikipedia-Bearbeitungen?

Urheberrechtlich geschützt

Bearbeitungen des Ursprungstextes (bei

Schöpfungshöhe)

Zitierfähig Lizenziert unter CC3.0 BY-SA

Urheberrecht

Page 23: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

23 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was gilt für Kommentare in Blogs? Was gilt für Tweets in Twitter?

Eigene geistige Schöpfung

• Indiz: Nicht nur (aber auch) Länge

Keine Einräumung unbeschränkter Nutzungsrechte

• Lizenzierung kann vorgesehen werden (wer schreibt, stimmt zu)

Urheberrecht

Page 24: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

24 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Darf ich Tweets und Kommentare in meine Materialien einbinden?

Ja

…als Zitat …im Rahmen der Lizenz (z.B. CC BY)

Urheberrecht

Page 25: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

25 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Mit welchen Folgen muss ich bei Urheberrechtsverletzungen rechnen?

Urheberrecht

Page 26: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

26 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Mit welchen Folgen muss ich bei Urheberrechtsverletzungen rechnen?

Strafbarkeit: Bis zu 3 Jahre bei bewussten Verstößen

Schadensersatz bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit

Unterlassung für die Zukunft + AbmahnkostenUrheberrecht

Page 27: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

27 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was wollen wir eigentlich?

Frei für alle!

Keiner soll an

meiner Arbeit

verdienen!

Nur für kleinen

Kreis!

Nur von mir,

keine Kopien!Lizenzen

Page 28: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

28 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was sagt das Gesetz dazu? § 31 UrhG – Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht

einräumen, das Werk auf einzelne oder alle

Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das

Nutzungsrecht kann als einfaches oder

ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich

oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

[…]

Lizenzen

Page 29: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

29 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Und was gilt, wenn man nichts sagt?§ 31 Abs. 5 UrhG

(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts

die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln

bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von

beiden Partnern zugrunde gelegten

Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es

sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage,

ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich

um ein einfaches oder ausschließliches

Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht

und Verbotsrecht reichen und welchen

Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.

Lizenzen

Page 30: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

30 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Und gibt es das alles umsonst?§ 32 Angemessene Vergütung

(1) Der Urheber hat für die Einräumung von

Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur

Werknutzung Anspruch auf die vertraglich

vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der

Vergütung nicht bestimmt, gilt die

angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit

die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist,

kann der Urheber von seinem Vertragspartner die

Einwilligung in die Änderung des Vertrages

verlangen, durch die dem Urheber die

angemessene Vergütung gewährt wird.

Lizenzen

Page 31: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

31 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Gibt es also zwingend immer Geld?§ 32 Angemessene Vergütung

(3) Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des

Urhebers von den Absätzen 1 und 2 abweicht,

kann der Vertragspartner sich nicht berufen. Die in

Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch

Anwendung, wenn sie durch anderweitige

Gestaltungen umgangen werden. Der Urheber

kann aber unentgeltlich ein einfaches

Nutzungsrecht für jedermann einräumen.

Lizenzen

Page 32: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

32 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wie funktioniert das in der Praxis?

§ 2  (1) Verlagsgesetz: „Der Verfasser hat sich

während der Dauer des Vertragsverhältnisses jeder

Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes zu

enthalten, die einem Dritten während der Dauer des

Urheberrechts untersagt ist.“

§ 9 Verlagsgesetz: „In dem Umfang, in welchem der

Verfasser […] verpflichtet ist, sich der Vervielfältigung

und Verbreitung zu enthalten und sie dem Verleger zu

gestatten, hat er […] dem Verleger das

ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und

Verbreitung (Verlagsrecht) zu verschaffen.“

Lizenzen

Page 33: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

33 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Kann ich also frei entscheiden, wer meine Arbeit wie nutzt?

Verträge mit einzelnen

Personen frei gestaltbar

Problem: Vielzahl von Personen

Lizenzen

Page 34: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

34 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche besonderen Anforderungen gelten für Massenverträge (AGB)?

Hinweis und Kenntnisnahme-

möglichkeit

Überraschende Klauseln

unwirksam

Verbot „unangemessener Benachteiligung“

Lizenzen

Page 35: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

35 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche Bedeutung haben Lizenzen?

Grundsatz: Nur der Urheber darf (u.a.) vervielfältigen und öffentlich zugänglich machen

Ausnahme 1: Einwilligung (durch Einräumung einer Lizenz)

Aber: Nur soweit alle (!) Voraussetzungen exakt eingehalten werden.

Lizenzen

Page 36: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

36 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wie stelle ich richtige Lizenzangaben sicher, z.B. in Casim? (casim.hhu.de)

Lizenzen

Page 37: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

37 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Kann man die Vergabe bestimmter Lizenzen von Autoren erzwingen?

Entscheidung des Urhebers

Das sind auch Schüler /

Studenten / etc.

Freiwillig (insb.: Vergütung) –

nicht erzwungen (alternativlose

Prüfungsleistung)

Rückrufrecht (§ 42 UrhG)

Lizenzen

Page 38: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

38 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was bedeuten kommerzielle Lizenzen für den Nutzer?

2.236,03 Euro!

Lizenzen

Page 39: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

39 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Muss ich wirklich über 2.000 € zahlen, um Auszüge aus Werken zu nutzen?

Die gute Nachricht:

Gesetzliche Schranken haben Vorrang!

Zitat Unterricht

Privatkopie

Kein „fair use“, sondern nur bestimmte Schranken!

Lizenzen

Page 40: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

40 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was muss ich zu Schranken wissen?

• Öffentlichkeit hängt nicht von Zahl, sondern von persönlicher Verbindung ab

Größe der Gruppe egal

• Auch kostenlose Nutzung erfasstEntgelt egal

• Maßgeblich ist, wo verletzende Handlung erfolgt (Download oder Upload oder Abrufbarkeit in Deutschland)

Staatliche Grenzen egal

Lizenzen

Page 41: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

41 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche Risiken gibt es, wenn ich mich auf die Schranken für öff. Zugänglichmachung (§ 52a UrhG) berufen?

• Gesamtvertrag PauschalvergütungSchulen:

• Gesamtvertrag gescheitert (BGH I ZR 84/11), aber Tendenz: Individualvergütung (Maske unter https://tom.vgwort.de/intranetanhochschulen)

Universität:

• OLG Stuttgart 4 U 171/11: Nur am Bildschirm, kein DownloadGenerell:

Lizenzen

Page 42: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

42 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Warum braucht man Open Educational Ressources?

Open Access

Lizenzen

Page 43: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

43 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Aber geht das überhaupt (1)?

Open Access

Lizenzen

Page 44: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

44 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Aber geht das überhaupt (2)?

Open Access

Lizenzen

Page 45: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

45 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche Gründe sprechen für Open Educational Ressources?

Vermeidung von Doppelaufwand

Entwicklungskosten teilen (Multimedia!)

Mehraugensystem (Qualitätssicherung) Generalangriff auf Verlage

Open Access

Lizenzen

Page 46: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

46 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche Herausforderungen stellen sich bei Open Educational Ressources?

Indizierung (konkurrierende Repositories)

Qualitätskontrolle („Crowd“, zentrale Autorität)

(Mit-)Verantwortung: Wer sorgt für Qualität?

Rechtliche Zuordnung: Wer darf was?

Open Access

Lizenzen

Page 47: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

47 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was sind „Open Source“ und „Open Access“?

Aber: „Große Freiheit“

Nicht: „Frei für alle“

Open Access

Lizenzen

Page 48: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

48 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche Lizenzen für Open Access Publikationen gibt es? Gibt es Fallstricke?

• GNU Free Documentation License

• Creative-Commons-Lizenzen

• Public Domain / CC0 1.0

• Digital-Peer-Publishing-Lizenz

• M-DPPL

• F-DPPL

• Licence to publish / Deposit Lizenz

Für Wissenschaft

Open Access

Lizenzen

Page 49: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

49 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche Lizenz(en) nutzt Wikipedia?

Open Access

Lizenzen

Page 50: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

50 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

GNU Free Documentation License (1)

• Free Software Foundation

• Letzte Version: 1.3 (November 2008)

• Traditionelle Wikipedia-Lizenz

GNU FDL

Lizenzen

Page 51: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

51 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

GNU Free Documentation License (2)

• Nur englisch

• DRM-Verbot

• Jeder Abdruck muss komplette Lizenz enthalten

• Änderungsverbot für „invariant sections“ (Widmungen u.ä.) möglich

• Kein „nicht-kommerzieller“ Vorbehalt möglich

• „Upgrade“ auf Creative Commons Share Alike für Wikis ohne Zustimmung des Autors

GNU FDL

Lizenzen

Page 52: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

52 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was sind Creative Commons Lizenzen?

1.0 2.0

3.0 DEunported

Creative Commons

Lizenzen

Page 53: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

53 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wer oder was ist „Creative Commons“?

• US-Non-Profit Organiziation

• „Legal Code“ vs. „Human Readable“ vs. „Digital“ (http://wiki.creativecommons.org/CC_REL Erfassung durch Suchmaschine)

• Original in Englisch, Nationale Portierungen (derzeit über 50)

• Möglich für alle Inhalte (ungünstig für Software)Creative Commons

Lizenzen

Page 54: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

54 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wie verhält sich Creative Commons zu anderen Lizenzen?

Nicht ausschließlich

Parallel-Lizenzierung unter anderen Bedingungen

Problem: Grds. nicht rückholbar (Ausnahme: Gewandelte Überzeugung)

CC-BY-NC + kommerziell auf

Anfrage

§ 42 UrhG

Creative Commons

Lizenzen

Page 55: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

55 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wie wird ein Werk unter Creative Commons gestellt?

• Vermerk durch Urheber (nicht: Herausgaber!) im Text / am Anfang / am Ende

Neues Werk:

• Rückkaufen (Pauschale mit Verlag)Altes Werk:

• § 38 UrhG (gerade reformiert)Altes Werk:

• Rückrufrecht insb. bei vergriffenen Werken (§ 41 UrhG)

Altes Werk:

• 70 Jahre nach Tod (!) gemeinfrei, keine Lizenzierung möglich!

Ganz alte Werke:

Creative Commons

Lizenzen

Page 56: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

56 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wie nutze ich das in kollaborativen Textprojekten (Wikis, Lerneinheiten, etc.)?

Creative Commons

Lizenzen

Page 57: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

57 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Namensnennung-keine Bearbeitung

Namensnennung-nicht kommerziell

Namensnennung-nicht kommerziell-keine Bearbeitung

Namensnennung-nicht kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Namensnennung

Welche Creative Commons Lizenzen gibt es?

Creative Commons

Lizenzen

Page 58: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

58 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Modularer Aufbau der Creative Commons Lizenzen

Creative Commons

Lizenzen

Page 59: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

59 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was bedeutet „Namensnennung“?

Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm

festgelegten Weise nennen.

Bei jeder Nutzung oder Verbreitung müssen Sie anderen alle Lizenzbedingungen

mitteilen, die für diesen Inhalt gelten.

Creative Commons

Lizenzen

Page 60: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

60 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Warum ist die Namensnennung (und Lizenznennung) so wichtig?

(1) Urheberpersönlichkeitsrecht

(2) Nichteinhaltung der Lizenz Rechtsverletzung

Creative Commons

Lizenzen

Page 61: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

61 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche Angaben muss ich also wo machen? (1)

• Zwingend: Name des Autors, Lizenz (CC-BY 3.0 unported o.ä.), Link zur Lizenz

• Zusätzlich wenn von Autor des Originals angegeben: Titel, Internetadresse („Foto von Michael Beurskens, http://beurskens-online.de“)

• Bei eigenen Änderungen: Hinweis, dass das Werk bearbeitet wurde

• Wo: Unterhalb des Bildes/Videos, Anfang oder Ende der Seite, auf jeder Seite erreichbarer, deutlich erkennbarer Link auf Übersichtsseite

• Auf Papier: auch Anfang oder Ende des Textes (wenn verbundenes Gesamtdokument)

Creative Commons

Lizenzen

Page 62: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

62 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche Angaben muss ich also wo machen? (2)

• Beispiel: Christian Müller, Lizenz: Creative Commons by 3.0 de (verlinkt)

• Beispiel: Christian Müller, Lizenz: Creative Commons by 3.0 de, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/ (bei Ausdrucken, weil dort der Link nicht funktioniert)

• Beispiel: Christian Müller, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/

• Alternative (unpraktisch): Kopie des kompletten CC-Textes (http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/legalcode)

Creative Commons

Lizenzen

Page 63: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

63 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Moment mal – „Namensnennung“ bei Wikipedia? (1)

Creative Commons

Lizenzen

Page 64: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

64 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Moment mal – „Namensnennung“ bei Wikipedia? (2)

Namensnennung: Die Namensnennung ist ein

wichtiger Bestandteil dieser Lizenzen. Wir betrachten

dies als Anerkennung der Arbeit von Autoren wie

Ihnen selbst. Wenn Sie Texte beitragen, stimmen Sie

zu, in einer der folgenden Weisen genannt zu werden:

• Durch einen Hyperlink auf den Artikel (sofern

möglich) oder die Angabe der URL des Artikels, zu

dem Sie beigetragen haben (da jeder Artikel über

eine Versionsgeschichte verfügt, in der sämtliche

Autoren und Bearbeiter aufgeführt sind);

http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen

Creative Commons

Lizenzen

Page 65: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

65 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Moment mal – „Namensnennung“ bei Wikipedia? (3)

• Durch Hyperlink (sofern möglich) oder URL auf eine andere, stabile Online-Kopie, die frei zugänglich ist, die Lizenz erfüllt und die die Namensnennung der Autoren auf eine Weise gewährleistet, die gleichwertig zu der auf den Projekt-Webseiten ist; oder

• Durch eine Liste aller Autoren (bitte beachten Sie allerdings, dass jede Liste von Autoren gefiltert werden kann, um sie um sehr kleine oder irrelevante Beiträge zu bereinigen).

http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen

Creative Commons

Lizenzen

Page 66: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

66 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was bedeutet „keine Bearbeitung“?

Sie dürfen diesen Inhalt nicht bearbeiten, abwandeln oder in anderer Weise

verändern.

Creative Commons

Lizenzen

Page 67: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

67 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wo beginnt die Bearbeitung (und endet die Vervielfältigung)?

• VervielfältigungVerkleinerung („Thumbnail“):

• VervielfältigungKompression (JPEG):

• BearbeitungFarbänderung

(Farbe Schwarz/Weiß):

• Bearbeitung (aber uU nicht von Lizenz abhängige freie Bearbeitung)

Karikatur:

Creative Commons

Lizenzen

Page 68: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

68 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was bedeutet „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“?

Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für

eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von

Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.

Virale Lizenz (infiziert andere

Werke)

Creative Commons

Lizenzen

Page 69: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

69 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was muss ich bei „keine Bearbeitung“ und „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ beachten?

Vervielfältigung

Bearbeitung

Ohnehin nur CC-BYGrds. Neulizenzierung

möglich

Creative Commons

Lizenzen

Page 70: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

70 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Welche Missverständnisse bei CC-BY-SA sollte man vermeiden?

Man darf bearbeiten (neue Werke erstellen)

Man hat Rechte am eigenen Werk, die aber

unmittelbar wieder durch CC-BY-SA begrenzt werden.

Man darf Geld für eigene und fremde Leistung

verlangen (Wikipedia als Buch!)

Man muss die Werke unter CC-BY-SA lizenzieren,

aber nicht unbedingt auch im Repository oder

überhaupt online bereitstellen.

Creative Commons

Lizenzen

Page 72: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

72 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was bedeutet „nicht kommerziell“?

Creative Commons

Lizenzen

Sie dürfen diesen Inhalt nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.

Page 73: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

73 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was ist „kommerziell“?

Privat (mit-)finanzierte Schule?

Einnahmen bei Schulaufführung /

Schulfest?

Seitenfinanzierung durch Werbebanner?

Ersparnis eigener Arbeitsleistung für gleiches

Gehalt?

Creative Commons

Lizenzen

Diskussion: http://wiki.creativecommons.org/Defining_Noncommercial

Keine Besserung mit CC 4.0

Page 74: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

74 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Was bedeutet „CC-0“?

Creative Commons

Lizenzen

Die Person, die ein Werk/einen Inhalt mit dieser Deed verknüpft hat, hat dieses Werk/diesen Inhalt in die Gemeinfreiheit - auch genannt Public Domain - entlassen, indem sie weltweit auf alle

urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet hat, soweit das gesetzlich möglich ist.

Kein Verzicht, aber weitgehendste

Lizenz

Page 75: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

75 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Kann man auf CC-Lizenzvermerke immer vertrauen?

Man kann nur Rechte einräumen, die man selbst hat

Wer Rechte einräumt, muss Berechtigter sein

Eingebettete Inhalte

Fremdlizenzierte Inhalte (Wer zuerst kommt…)

Creative Commons

Lizenzen

Page 76: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

76 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Müssen alle Inhalte in einem CC-Werk ihrerseits unter einer CC-Lizenz stehen?

(Bilder, Töne, Videos etc.) in der Wikipedia stehen unter einer freien Lizenz. Das kann, muss aber nicht die CC-by-sa 3.0 sein…

Die Nutzungsbedingungen für jedes Bild sind im Einzelnen auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite zu finden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:FAQ_Rechtliches

Creative Commons

Lizenzen

Page 77: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

77 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wie verhält sich Creative Commons zur VG Wort?

CC-BY 3 e i. - Unverzichtbare gesetzliche

Vergütungsansprüche: 

Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche im

Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder

Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel für

Leermedien) vorhanden sind, behält sich der

Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, die

entsprechende Vergütung einzuziehen für jede

Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie.

Creative Commons

Lizenzen

Page 78: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

78 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Fazit: Was sollte ich mir merken?

• Technische Schranken schwierig und umgehbar

• Rechtliche Schranken lassen sich frei ausgestalten

• Standardisierte Bedingungen: Creative Commons

• „Non-Commercial“ ist risikoreich für Nutzer

• CC0 für „Frei für alle“ auch ohne Namen

• Praktische Umsetzung schwierigFazit

Page 79: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

79 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wo erfahre ich mehr? (1)

http://zfilearn.hhu.de

Fazit

Page 80: Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

80 / 80

Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzen

Open Access

GNU FDL

Creative Commons

Fazit

Wo erfahre ich mehr? (2)

[email protected]

Fazit