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Vortrag für die Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e.V. am 9. November 2013
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1 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…
Dr. Michael BeurskensLL.M. (Gew. RS Düsseldorf),LL.M. (University of Chicago),Attorney at Law (New York)
Grafiken © Microsoft und Lizenzgeber unter Microsoft Clipart Lizenz
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Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
„600 Worte oder
10%“
Warum muss Urheberrecht so schwer sein?
Jeder Fall ist anders Interessenabwägung erforderlich
Grundlagen
3 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Internet als Copy & Paste Gesellschaft?
Grundlagen
4 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Worum geht es eigentlich im Urheberrecht?
Respekt vor den Urhebern
Vergütung der Kreativwirtschaft
Grundlagen
5 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Welche kulturelle Bedeutung hat das Urheberrecht?
Dan O’Neill, Air Pirates Funnies Issue 1 (1971)
„Nobody
fucks with
the mouse“
Grundlagen
6 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Welche „Hintergedanken“ können auch hinter Urheberrechtsschutz stehen?
Authentizität
Bewahrung von
Individualität
Sanktionierung von
Faulheit
Verantwortung
Grundlagen
7 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Warum hat die Europäische Union Bedeutung im Urheberrecht?
• HandelshemmnisBinnenmarkt
• 6 % des BSP (>1,800 Milliarden €)
• 4 % der Arbeitnehmer (~6 Millionen Menschen!)
Wirtschaftliche Bedeutung:
Grundlagen
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Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Wieso ist das Urheberrecht von heute so kompliziert?
Druckerschutz (Verlage)Großbritannien 1709:
Urheberrechte (konkurrierende Konzepte: Persönlichkeitsrecht/Utilitarismus)
Frankreich/USA 1790:
Literatururheberrecht des norddeutschen Bundes
Deutschland 1870:
LUrhG /KUrhG: Weitreichendes Verbot („Geistiges Eigentum“) aber: hohe Anforderung an Werke
Deutschland 1901/1907:
UrhG – Privatkopie gegen PauschalabgabenDeutschland 1965:
Schrittweise Angleichung; niedrige Anforderung, Abwägung in SchrankenEU (seit 1993):
Grundlagen
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Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was ist überhaupt geschützt? (Erhobene Daten? Charts? Powerpoint?)
Nur:Schöpferische Tätigkeit, § 2 UrhG
Nicht: Tatsachen / reine Daten (Zahlen)
Aber: Datensammlungen („Datenbanken“, § 87a UrhG), „Lichtbilder“, „Laufbilder“
Urheberrecht
10 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was hat es mit der „Schöpfungshöhe“ auf sich?
Hohe Anforderungen, nur herausragende Werke geschützt
Früher:
Auch „kleine Münze“ (nicht völlig trivial)Jedenfalls bei nicht Gebrauchswerken (Verpackung o.ä.)
Heute:
Höhere
Schöpfungshöhe
weitergehender
Schutz
Geringe Eigenart:
Ähnliche Darstellung
möglich
Hohe Eigenart:
Ähnliche Darstellung
verboten
Urheberrecht
11 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Spielt es eine Rolle, ob der Rechtsinhaber im Ausland sitzt oder wo meine Website ist?
Jeder Staat bestimmt sein eigenes Recht
Rechtsangleichung (Völkerrechtliche
Verträge)
Internationales Privatrecht
Urheberrechtsgesetz Copyright Act
Urheberrecht
12 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Wie weit reichen die Befugnisse des Urhebers bzw. Rechtinhabers?
Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung
„Öffentliche“ Wiedergabe, insb. Zugänglichmachung
Nicht: Reine Kenntnisnahme, „private“ Wiedergabe
Urheberrecht
13 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was ist denn die „Öffentlichkeit“ (§ 15 III UrhG)?
oder zu einem Dritten verbunden
durch persönliche Nähebeziehungen zueinander
Mehrzahl von Personen (min. 2), es sei denn
Urheberrecht
14 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was bedeutet „Zugänglichmachung“?
Abrufbar von
Orten nach Wahl Zeiten nach Wahl
Urheberrecht
15 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was sind „Bearbeitungen“?
§ 23 UrhG:
Änderungsrecht –
Zustimmung zu
Verwertung
§ 24 UrhG: Freie
Bearbeitung –
Verwertung
zustimmungsfrei
„Inspiriert von“
Verfilmung,
Übersetzung,
Illustration, etc.
Urheberrecht
16 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was gilt für Beiträge ohne Namensnennung (anonym/pseudonym)?
Name für Schutz irrelevant
Veränderte Frist (70 Jahre ab
Veröffentlichung statt 70 Jahre ab Tod)
Anmaßung der Urheberschaft verboten
Urheberrecht
17 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Gelten bei Online-Veröffentlichung besondere Regeln?
Aber: Indizierung durch Suchmaschinen u.ä. grds. erlaubt („schlichte Einwilligung“)
Worddatei, Email, Internetseite, Blogbeitrag, Blogkommentar, Tweet
Nein, Werke können auch nur elektronisch vorliegenUrheberrecht
18 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was gilt bei mehreren Autoren?
„Miturheber“
• Gemeinsame Erstellung verabredet (Co-Autoren eines einheitlichen Texts)
„Verbundene Werke“
• Separate Teile miteinander verbunden (Film+Musik+Text)
Problem: Wikis – zufällige Verbindung nicht separat verwertbarer Teile
Urheberrecht
19 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Kann ich eigene / fremde Beiträge in eigene Materialien einbinden?
Zitatrecht(§ 51 UrhG)
Umfang
Zweck
Abwägung
Urheberrecht
20 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Darf ich auf Beiträge verlinken, die anderswo abrufbar sind?
Keine Umgehung von Schutzmechanismen
Link urheberrechtlich irrelevant
Ja, auch in gebührenpflichtige AngeboteUrheberrecht
21 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Darf ich Beiträge auf eine Internetseite kopieren, die anderswo abrufbar sind?
Urheberrechtlich mehrfach relevant
Vervielfältigung
Öffentliche Zugänglichmachung
Verbreitung
Auch bei eigenen Werken nur mit Zustimmung von Verlag und Co-Autoren
Urheberrecht
22 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was gilt für Wikipedia-Bearbeitungen?
Urheberrechtlich geschützt
Bearbeitungen des Ursprungstextes (bei
Schöpfungshöhe)
Zitierfähig Lizenziert unter CC3.0 BY-SA
Urheberrecht
23 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was gilt für Kommentare in Blogs? Was gilt für Tweets in Twitter?
Eigene geistige Schöpfung
• Indiz: Nicht nur (aber auch) Länge
Keine Einräumung unbeschränkter Nutzungsrechte
• Lizenzierung kann vorgesehen werden (wer schreibt, stimmt zu)
Urheberrecht
24 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Darf ich Tweets und Kommentare in meine Materialien einbinden?
Ja
…als Zitat …im Rahmen der Lizenz (z.B. CC BY)
Urheberrecht
25 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Mit welchen Folgen muss ich bei Urheberrechtsverletzungen rechnen?
Urheberrecht
26 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Mit welchen Folgen muss ich bei Urheberrechtsverletzungen rechnen?
Strafbarkeit: Bis zu 3 Jahre bei bewussten Verstößen
Schadensersatz bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Unterlassung für die Zukunft + AbmahnkostenUrheberrecht
27 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was wollen wir eigentlich?
Frei für alle!
Keiner soll an
meiner Arbeit
verdienen!
Nur für kleinen
Kreis!
Nur von mir,
keine Kopien!Lizenzen
28 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was sagt das Gesetz dazu? § 31 UrhG – Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht
einräumen, das Werk auf einzelne oder alle
Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das
Nutzungsrecht kann als einfaches oder
ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich
oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
[…]
Lizenzen
29 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Und was gilt, wenn man nichts sagt?§ 31 Abs. 5 UrhG
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts
die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln
bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von
beiden Partnern zugrunde gelegten
Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es
sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage,
ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich
um ein einfaches oder ausschließliches
Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht
und Verbotsrecht reichen und welchen
Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
Lizenzen
30 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Und gibt es das alles umsonst?§ 32 Angemessene Vergütung
(1) Der Urheber hat für die Einräumung von
Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur
Werknutzung Anspruch auf die vertraglich
vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der
Vergütung nicht bestimmt, gilt die
angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit
die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist,
kann der Urheber von seinem Vertragspartner die
Einwilligung in die Änderung des Vertrages
verlangen, durch die dem Urheber die
angemessene Vergütung gewährt wird.
Lizenzen
31 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Gibt es also zwingend immer Geld?§ 32 Angemessene Vergütung
(3) Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des
Urhebers von den Absätzen 1 und 2 abweicht,
kann der Vertragspartner sich nicht berufen. Die in
Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch
Anwendung, wenn sie durch anderweitige
Gestaltungen umgangen werden. Der Urheber
kann aber unentgeltlich ein einfaches
Nutzungsrecht für jedermann einräumen.
Lizenzen
32 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Wie funktioniert das in der Praxis?
§ 2 (1) Verlagsgesetz: „Der Verfasser hat sich
während der Dauer des Vertragsverhältnisses jeder
Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes zu
enthalten, die einem Dritten während der Dauer des
Urheberrechts untersagt ist.“
§ 9 Verlagsgesetz: „In dem Umfang, in welchem der
Verfasser […] verpflichtet ist, sich der Vervielfältigung
und Verbreitung zu enthalten und sie dem Verleger zu
gestatten, hat er […] dem Verleger das
ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und
Verbreitung (Verlagsrecht) zu verschaffen.“
Lizenzen
33 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Kann ich also frei entscheiden, wer meine Arbeit wie nutzt?
Verträge mit einzelnen
Personen frei gestaltbar
Problem: Vielzahl von Personen
Lizenzen
34 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Welche besonderen Anforderungen gelten für Massenverträge (AGB)?
Hinweis und Kenntnisnahme-
möglichkeit
Überraschende Klauseln
unwirksam
Verbot „unangemessener Benachteiligung“
Lizenzen
35 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Welche Bedeutung haben Lizenzen?
Grundsatz: Nur der Urheber darf (u.a.) vervielfältigen und öffentlich zugänglich machen
Ausnahme 1: Einwilligung (durch Einräumung einer Lizenz)
Aber: Nur soweit alle (!) Voraussetzungen exakt eingehalten werden.
Lizenzen
36 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Wie stelle ich richtige Lizenzangaben sicher, z.B. in Casim? (casim.hhu.de)
Lizenzen
37 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Kann man die Vergabe bestimmter Lizenzen von Autoren erzwingen?
Entscheidung des Urhebers
Das sind auch Schüler /
Studenten / etc.
Freiwillig (insb.: Vergütung) –
nicht erzwungen (alternativlose
Prüfungsleistung)
Rückrufrecht (§ 42 UrhG)
Lizenzen
38 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was bedeuten kommerzielle Lizenzen für den Nutzer?
2.236,03 Euro!
Lizenzen
39 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Muss ich wirklich über 2.000 € zahlen, um Auszüge aus Werken zu nutzen?
Die gute Nachricht:
Gesetzliche Schranken haben Vorrang!
Zitat Unterricht
Privatkopie
Kein „fair use“, sondern nur bestimmte Schranken!
Lizenzen
40 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was muss ich zu Schranken wissen?
• Öffentlichkeit hängt nicht von Zahl, sondern von persönlicher Verbindung ab
Größe der Gruppe egal
• Auch kostenlose Nutzung erfasstEntgelt egal
• Maßgeblich ist, wo verletzende Handlung erfolgt (Download oder Upload oder Abrufbarkeit in Deutschland)
Staatliche Grenzen egal
Lizenzen
41 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Welche Risiken gibt es, wenn ich mich auf die Schranken für öff. Zugänglichmachung (§ 52a UrhG) berufen?
• Gesamtvertrag PauschalvergütungSchulen:
• Gesamtvertrag gescheitert (BGH I ZR 84/11), aber Tendenz: Individualvergütung (Maske unter https://tom.vgwort.de/intranetanhochschulen)
Universität:
• OLG Stuttgart 4 U 171/11: Nur am Bildschirm, kein DownloadGenerell:
Lizenzen
42 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Warum braucht man Open Educational Ressources?
Open Access
Lizenzen
43 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Aber geht das überhaupt (1)?
Open Access
Lizenzen
44 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Aber geht das überhaupt (2)?
Open Access
Lizenzen
45 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Welche Gründe sprechen für Open Educational Ressources?
Vermeidung von Doppelaufwand
Entwicklungskosten teilen (Multimedia!)
Mehraugensystem (Qualitätssicherung) Generalangriff auf Verlage
Open Access
Lizenzen
46 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Welche Herausforderungen stellen sich bei Open Educational Ressources?
Indizierung (konkurrierende Repositories)
Qualitätskontrolle („Crowd“, zentrale Autorität)
(Mit-)Verantwortung: Wer sorgt für Qualität?
Rechtliche Zuordnung: Wer darf was?
Open Access
Lizenzen
47 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was sind „Open Source“ und „Open Access“?
Aber: „Große Freiheit“
Nicht: „Frei für alle“
Open Access
Lizenzen
48 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Welche Lizenzen für Open Access Publikationen gibt es? Gibt es Fallstricke?
• GNU Free Documentation License
• Creative-Commons-Lizenzen
• Public Domain / CC0 1.0
• Digital-Peer-Publishing-Lizenz
• M-DPPL
• F-DPPL
• Licence to publish / Deposit Lizenz
Für Wissenschaft
Open Access
Lizenzen
49 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Welche Lizenz(en) nutzt Wikipedia?
Open Access
Lizenzen
50 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
GNU Free Documentation License (1)
• Free Software Foundation
• Letzte Version: 1.3 (November 2008)
• Traditionelle Wikipedia-Lizenz
GNU FDL
Lizenzen
51 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
GNU Free Documentation License (2)
• Nur englisch
• DRM-Verbot
• Jeder Abdruck muss komplette Lizenz enthalten
• Änderungsverbot für „invariant sections“ (Widmungen u.ä.) möglich
• Kein „nicht-kommerzieller“ Vorbehalt möglich
• „Upgrade“ auf Creative Commons Share Alike für Wikis ohne Zustimmung des Autors
GNU FDL
Lizenzen
52 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was sind Creative Commons Lizenzen?
1.0 2.0
3.0 DEunported
Creative Commons
Lizenzen
53 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Wer oder was ist „Creative Commons“?
• US-Non-Profit Organiziation
• „Legal Code“ vs. „Human Readable“ vs. „Digital“ (http://wiki.creativecommons.org/CC_REL Erfassung durch Suchmaschine)
• Original in Englisch, Nationale Portierungen (derzeit über 50)
• Möglich für alle Inhalte (ungünstig für Software)Creative Commons
Lizenzen
54 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Wie verhält sich Creative Commons zu anderen Lizenzen?
Nicht ausschließlich
Parallel-Lizenzierung unter anderen Bedingungen
Problem: Grds. nicht rückholbar (Ausnahme: Gewandelte Überzeugung)
CC-BY-NC + kommerziell auf
Anfrage
§ 42 UrhG
Creative Commons
Lizenzen
55 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Wie wird ein Werk unter Creative Commons gestellt?
• Vermerk durch Urheber (nicht: Herausgaber!) im Text / am Anfang / am Ende
Neues Werk:
• Rückkaufen (Pauschale mit Verlag)Altes Werk:
• § 38 UrhG (gerade reformiert)Altes Werk:
• Rückrufrecht insb. bei vergriffenen Werken (§ 41 UrhG)
Altes Werk:
• 70 Jahre nach Tod (!) gemeinfrei, keine Lizenzierung möglich!
Ganz alte Werke:
Creative Commons
Lizenzen
56 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Wie nutze ich das in kollaborativen Textprojekten (Wikis, Lerneinheiten, etc.)?
Creative Commons
Lizenzen
57 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Namensnennung-keine Bearbeitung
Namensnennung-nicht kommerziell
Namensnennung-nicht kommerziell-keine Bearbeitung
Namensnennung-nicht kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Namensnennung
Welche Creative Commons Lizenzen gibt es?
Creative Commons
Lizenzen
58 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Modularer Aufbau der Creative Commons Lizenzen
Creative Commons
Lizenzen
59 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was bedeutet „Namensnennung“?
Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm
festgelegten Weise nennen.
Bei jeder Nutzung oder Verbreitung müssen Sie anderen alle Lizenzbedingungen
mitteilen, die für diesen Inhalt gelten.
Creative Commons
Lizenzen
60 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Warum ist die Namensnennung (und Lizenznennung) so wichtig?
(1) Urheberpersönlichkeitsrecht
(2) Nichteinhaltung der Lizenz Rechtsverletzung
Creative Commons
Lizenzen
61 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Welche Angaben muss ich also wo machen? (1)
• Zwingend: Name des Autors, Lizenz (CC-BY 3.0 unported o.ä.), Link zur Lizenz
• Zusätzlich wenn von Autor des Originals angegeben: Titel, Internetadresse („Foto von Michael Beurskens, http://beurskens-online.de“)
• Bei eigenen Änderungen: Hinweis, dass das Werk bearbeitet wurde
• Wo: Unterhalb des Bildes/Videos, Anfang oder Ende der Seite, auf jeder Seite erreichbarer, deutlich erkennbarer Link auf Übersichtsseite
• Auf Papier: auch Anfang oder Ende des Textes (wenn verbundenes Gesamtdokument)
Creative Commons
Lizenzen
62 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Welche Angaben muss ich also wo machen? (2)
• Beispiel: Christian Müller, Lizenz: Creative Commons by 3.0 de (verlinkt)
• Beispiel: Christian Müller, Lizenz: Creative Commons by 3.0 de, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/ (bei Ausdrucken, weil dort der Link nicht funktioniert)
• Beispiel: Christian Müller, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/
• Alternative (unpraktisch): Kopie des kompletten CC-Textes (http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/legalcode)
Creative Commons
Lizenzen
63 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Moment mal – „Namensnennung“ bei Wikipedia? (1)
Creative Commons
Lizenzen
64 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Moment mal – „Namensnennung“ bei Wikipedia? (2)
Namensnennung: Die Namensnennung ist ein
wichtiger Bestandteil dieser Lizenzen. Wir betrachten
dies als Anerkennung der Arbeit von Autoren wie
Ihnen selbst. Wenn Sie Texte beitragen, stimmen Sie
zu, in einer der folgenden Weisen genannt zu werden:
• Durch einen Hyperlink auf den Artikel (sofern
möglich) oder die Angabe der URL des Artikels, zu
dem Sie beigetragen haben (da jeder Artikel über
eine Versionsgeschichte verfügt, in der sämtliche
Autoren und Bearbeiter aufgeführt sind);
http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen
Creative Commons
Lizenzen
65 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Moment mal – „Namensnennung“ bei Wikipedia? (3)
• Durch Hyperlink (sofern möglich) oder URL auf eine andere, stabile Online-Kopie, die frei zugänglich ist, die Lizenz erfüllt und die die Namensnennung der Autoren auf eine Weise gewährleistet, die gleichwertig zu der auf den Projekt-Webseiten ist; oder
• Durch eine Liste aller Autoren (bitte beachten Sie allerdings, dass jede Liste von Autoren gefiltert werden kann, um sie um sehr kleine oder irrelevante Beiträge zu bereinigen).
http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen
Creative Commons
Lizenzen
66 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was bedeutet „keine Bearbeitung“?
Sie dürfen diesen Inhalt nicht bearbeiten, abwandeln oder in anderer Weise
verändern.
Creative Commons
Lizenzen
67 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Wo beginnt die Bearbeitung (und endet die Vervielfältigung)?
• VervielfältigungVerkleinerung („Thumbnail“):
• VervielfältigungKompression (JPEG):
• BearbeitungFarbänderung
(Farbe Schwarz/Weiß):
• Bearbeitung (aber uU nicht von Lizenz abhängige freie Bearbeitung)
Karikatur:
Creative Commons
Lizenzen
68 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was bedeutet „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“?
Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für
eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von
Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.
Virale Lizenz (infiziert andere
Werke)
Creative Commons
Lizenzen
69 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was muss ich bei „keine Bearbeitung“ und „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ beachten?
Vervielfältigung
Bearbeitung
Ohnehin nur CC-BYGrds. Neulizenzierung
möglich
Creative Commons
Lizenzen
70 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Welche Missverständnisse bei CC-BY-SA sollte man vermeiden?
Man darf bearbeiten (neue Werke erstellen)
Man hat Rechte am eigenen Werk, die aber
unmittelbar wieder durch CC-BY-SA begrenzt werden.
Man darf Geld für eigene und fremde Leistung
verlangen (Wikipedia als Buch!)
Man muss die Werke unter CC-BY-SA lizenzieren,
aber nicht unbedingt auch im Repository oder
überhaupt online bereitstellen.
Creative Commons
Lizenzen
71 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Wie sollte die Weiterverwendung aussehen?
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Schloss Biebrich
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter
der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation
und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (
Kurzfassung (de)). In der Wikipedia ist eine Liste der
Autoren verfügbar.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weiternutzung
Creative Commons
Lizenzen
72 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was bedeutet „nicht kommerziell“?
Creative Commons
Lizenzen
Sie dürfen diesen Inhalt nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.
73 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was ist „kommerziell“?
Privat (mit-)finanzierte Schule?
Einnahmen bei Schulaufführung /
Schulfest?
Seitenfinanzierung durch Werbebanner?
Ersparnis eigener Arbeitsleistung für gleiches
Gehalt?
Creative Commons
Lizenzen
Diskussion: http://wiki.creativecommons.org/Defining_Noncommercial
Keine Besserung mit CC 4.0
74 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Was bedeutet „CC-0“?
Creative Commons
Lizenzen
Die Person, die ein Werk/einen Inhalt mit dieser Deed verknüpft hat, hat dieses Werk/diesen Inhalt in die Gemeinfreiheit - auch genannt Public Domain - entlassen, indem sie weltweit auf alle
urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet hat, soweit das gesetzlich möglich ist.
Kein Verzicht, aber weitgehendste
Lizenz
75 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Kann man auf CC-Lizenzvermerke immer vertrauen?
Man kann nur Rechte einräumen, die man selbst hat
Wer Rechte einräumt, muss Berechtigter sein
Eingebettete Inhalte
Fremdlizenzierte Inhalte (Wer zuerst kommt…)
Creative Commons
Lizenzen
76 / 80
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Müssen alle Inhalte in einem CC-Werk ihrerseits unter einer CC-Lizenz stehen?
(Bilder, Töne, Videos etc.) in der Wikipedia stehen unter einer freien Lizenz. Das kann, muss aber nicht die CC-by-sa 3.0 sein…
Die Nutzungsbedingungen für jedes Bild sind im Einzelnen auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite zu finden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:FAQ_Rechtliches
Creative Commons
Lizenzen
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Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Wie verhält sich Creative Commons zur VG Wort?
CC-BY 3 e i. - Unverzichtbare gesetzliche
Vergütungsansprüche:
Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche im
Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder
Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel für
Leermedien) vorhanden sind, behält sich der
Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, die
entsprechende Vergütung einzuziehen für jede
Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie.
Creative Commons
Lizenzen
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Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
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Fazit
Fazit: Was sollte ich mir merken?
• Technische Schranken schwierig und umgehbar
• Rechtliche Schranken lassen sich frei ausgestalten
• Standardisierte Bedingungen: Creative Commons
• „Non-Commercial“ ist risikoreich für Nutzer
• CC0 für „Frei für alle“ auch ohne Namen
• Praktische Umsetzung schwierigFazit
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Fazit
Wo erfahre ich mehr? (1)
http://zfilearn.hhu.de
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Fazit
Wo erfahre ich mehr? (2)
Fazit