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Rwth Info Zur Studienaufnahme Im Wintersemester 2008 09

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2006

Informationen zurStudienaufnahmeWintersemester

2008 09

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3. Ausgabe Juni 2008

Studierendensekretariat Templergraben 55 52056 Aachen Dienstgebäude Templergraben 59 (Eingang Wüllnerstraße)

Tel.: (0241) 80-94214/94515/94105/94020 Fax: (0241) 80-92380 e-mail: [email protected] www.rwth-aachen.de

RWTH-INFO

Informationen der RWTH Aachen

zur Studienaufnahme im Wintersemester 2008/09 Diese Informationen gelten für

1) deutsche Studienbewerberinnen und Studienbewerber,

2) ausländische und staatenlose Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer)

(deutsche Hochschulzugangsberechtigung: eine in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworbene deutsche Hochschulzugangsberechtigung),

3) ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die als Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU-Ausländer) ein Studium in einem zulassungsbeschränkten Studiengang aufnehmen wollen.

(Angewandte Geographie (Bachelor), Angewandte Geowissenschaften (Bachelor), Architektur (Bachelor), Betriebspädagogik und Wissenspsychologie (Bachelor), Betriebswirtschaftslehre/ Business Administration (Bachelor), Biologie (Bachelor),Biologie (Lehramt), Biotechnologie / Molekulare Biotechnologie (Bachelor), Deutsch (Lehramt), Englisch (Lehramt), English Studies (Bachelor), Geographie (Bachelor), Georessourcenmanagement (Bachelor), Germanistische und Allgemeine Litaraturwissen-schaft (Bachelor), Geschichte (Lehramt), Maschinenbau (Bachelor), Medizin (Staatsexamen), Philosophie (Bachelor), Politische Wissenschaft (Bachelor), Politik (Lehramt), Psychologie (Bachelor), Soziologie (Bachelor), Sprach- und Kommunika-tionswissenschaft (Bachelor), Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsgeschichte/Economics and Economic Studies in History (Bachelor), Wirtschaftsingenieurwesen /Fachrichtung Maschinenbau (Bachelor), Wirtschaftswissenschaft (Lehramt), Zahn-medizin (Staatsexamen) sowie die Masterstudiengänge Angewandte Geographie, Psychologie sowie Wirtschaftsgeographie)

Diese Regelung gilt auch für Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der Europäischen Union angehören (Island, Liechtenstein, Norwegen).

Alle nicht unter 2) und 3) fallenden ausländischen und staatenlosen Studienbewerberinnen und Studienbewerber wenden sich an das Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen (International Office) der RWTH (Adresse s. Seite 12).

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Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Juni 2008

Inhaltsübersicht

I. Zulassung zum Studium 2 – 4

II. Studiengangübersicht 4 – 9

1. Grundständige Studiengänge

a) für Studienanfänger / Neueinschreiber

1.1 Studiengänge mit Abschluss Staatsprüfung (St) 1.2 Studiengänge mit Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) / Bachelor of Arts (B.A.) 1.3 Lehramtsstudiengänge mit Abschluss Erste Staatsprüfung (Gymnasien und Berufkollegs)

b) für Studienfortsetzer

1.4 Studiengänge mit Abschluss Diplom

2. Graduiertenstudiengänge (setzen einen Hochschulabschluss voraus)

2.1 Masterstudiengänge

a) konsekutive Masterstudiengänge

b) selbstständige, nicht-konsekutive Masterstudiengänge

2.2 Promotionsstudiengänge

III. Einschreibung 10

Ort und Frist, Einschreibungsunterlagen, Vorlesungszeit des Wintersemesters 2008/09, Studienvorkurse

IV. Hinweise zu: 11

Zimmervermittlung/ Wohnheimen Einführungsveranstaltungen zu Semesterbeginn Hilfe für schwerbehinderte Studierende Studienplatztausch Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen Förderung nach BAföG Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank Vorlesungsverzeichnis Losverfahren Beratungstage 2009 Studieninformationstag

V. Adressen 12

VI. Lageplan Studierendensekretariat 13

Lageplan Hochschulgebäude 15 – 16

Merkblatt über die Krankenversicherung der Studierenden 17 – 18

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Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Juni 2008 1

Vorwort

Sehr geehrte Studienbewerberin, sehr geehrter Studienbewerber,

Ihrer Anfrage entnehmen wir, dass Sie die Aufnahme oder Weiterführung eines Studiums an der RWTH Aa-chen in Erwägung ziehen (Beachten Sie bitte: die RWTH ist eine Hochschule mit Universitätsrang. Sollten Sie ein Studium an einer Fachhochschule beabsichtigen, wenden Sie sich bitte an die Fachhochschule in Aachen, Kalverbenden 6, 52066 Aachen, Tel. 0241/60090).

Sie können die Einschreibung an unserer Hochschule schriftlich, persönlich oder per Internet vornehmen. Nähere Hinweise zur Online-Einschreibung erhalten Sie auf den Internet-Seiten des Studierendensekretaria-tes unter www.rwth-aachen.de/einschreibung.

Beachten Sie, dass für die Einschreibung bestimmte Formvorschriften (vorzulegende Unterlagen – auch bei der Online-Einschreibung) und Fristen einzuhalten sind. Einige Studiengänge setzen den Nachweis eines Vorpraktikums voraus (s. Abschnitt III Ziff. 3 dieses Infos). Für andere Studiengänge wurde die Teilnahme an einem studiengangbezogenen Eignungstest verpflichtend festgesetzt (s. Abschnitt I Ziff. 3 dieses Infos).

Wenn Sie persönlich zur Einschreibung kommen, sollten Sie Ihre Studienwahl bereits getroffen haben und wissen, dass bestimmte Studiengänge (mit Abschlussziel Bachelor bzw. Master of Arts und Lehramt für Gymnasien oder Berufskollegs) nur in Fächerkombinationen studiert werden können. Über die an der RWTH möglichen Studiengänge und die zulässigen Fächerkombinationen informiert Sie Abschnitt II.

Wenn Sie sich über Ihre Studienwahl nicht im Klaren sind, empfehlen wir, vor der Einschreibung die Hilfe der Zentralen Studienberatung der RWTH (www.rwth-aachen.de/studienberatung, Adresse s. Abschnitt V) in Anspruch zu nehmen.

Mit dem Gesetz zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitrags- und Hoch-schulabgabengesetz – StBAG) vom 16.03.2006 werden die Hochschulen ermächtigt, durch eine Beitragssat-zung von Studierenden, die in einem Studiengang eingeschrieben oder als sog. große Zweithörer zugelassen sind, für jedes Semester ihrer Einschreibung oder Zulassung einen Studienbeitrag in Höhe von bis zu 500 Eu-ro zu erheben. Zur Finanzierung der Studienbeiträge besteht die Möglichkeit, bei der NRW.Bank ein Stu-dienbeitragsdarlehen zu beantragen.

Der Senat der RWTH Aachen hat die Einführung von Studienbeiträgen in Höhe von 500,- Euro pro Semes-ter beschlossen. Seit dem Sommersemester 2007 werden alle Studierenden zur Zahlung des Studienbeitra-ges herangezogen.

Um besonderen Situationen Rechnung zu tragen (z. B. Kindererziehung, Mitwirkung in Gremien, Gleichstel-lungsbeauftragung oder Behinderung bzw. schwere Erkrankung) besteht die Möglichkeit, für entsprechende Semester eine Befreiung oder Ermäßigung zu beantragen.

Weitere Informationen werden im Internet unter folgenden Adressen angeboten:

• www.innovation.nrw.de

• www.bildungsfinanzierung-nrw.de

• www.rwth-aachen.de/studierendensekretariat.

Falls Sie sich für ein Studium in Aachen entscheiden, wünschen wir Ihnen viel Freude an Ihrem Studium und einen erfolgreichen Studienverlauf!

Ihr

Studierendensekretariat

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Information zur Studienaufnahme

2 Ausgabe Juni 2008

I. Zulassung zum Studium

Es ist zu unterscheiden zwischen zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Studiengängen.

1. Zulassungsbeschränkte (Numerus-clausus-) Studiengänge setzen eine Bewerbung voraus (s. Abschnitt II: Studiengangübersicht). Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über Internet. Eine Freischaltung erfolgt Ende Oktober für das Sommersemester und Ende April für das Wintersemester. Das ZVS-INFO liegt in den Räumen des Studierendensekretariates, der Zentralen Studienberatung und im International Office aus. Sie erhalten es jedoch auch bei Ihrer Schule, den örtl. Arbeitsagenturen sowie bei den Bundeswehr- und Zivil-dienststellen. Ein Einschreibungsantrag kann die formgerechte Bewerbung nicht ersetzen!

Zwischen folgenden Vergabeverfahren wird unterschieden:

a) Zentrale Vergabeverfahren der ZVS

• Verteilungsverfahren Hierbei erhält jede Studienbewerberin und jeder Studienbewerber einen Studienplatz, wenn der Studienwunsch im Zulassungsantrag an erster Stelle genannt wird, jedoch nicht in jedem Fall an dem gewünschten Studienort.

• Allgemeines Auswahlverfahren (bundesweit: Medizin, Zahnmedizin; nur für Nordrhein-Westfalen: Biologie/Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und an Berufskollegs)

Hierbei werden nur so viele Bewerber zugelassen, wie Studienplätze vorhanden sind. Die Auswahl erfolgt nach der Abiturdurchschnittsnote (ca. 20 % der Plätze), der Wartezeit (ca. 20 % der Plätze) und einer Auswahl durch die Hochschule (ca. 60 % der Plätze). Die RWTH hat sich für eine Auswahl nach der Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote) entschieden und die ZVS mit der Durchführung des Auswahlverfahrens beauftragt. Eine Berücksichtigung erfolgt ggf. im Rahmen des ZVS-Antrags; eine direkte Bewerbung bei der Hochschule ist nicht möglich. Eine Vorauswahl der Studienbewerber in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin wird in der Form getroffen, dass am Auswahlverfahren der RWTH Aachen nur die Studienbewerber teilnehmen, die die RWTH Aachen an 1.–3. Ortspräferenz genannt haben.

b) Örtliche Vergabeverfahren der RWTH

Erstes Semester - Allgemeines Auswahlverfahren

derzeit: Angewandte Geographie (Bachelor und Master), Angewandte Geowissenschaften (Bachelor), Architektur (Bachelor), Betriebswirtschaftslehre / Business Administration (Bachelor), Biologie (Bachelor), Biotechnologie / Molekulare Biotechnologie (Bachelor), Deutsch (Lehramt), Englisch (Lehramt), Georessourcenmanagement (Ba-chelor), Geschichte (Lehramt), Maschinenbau (Bachelor), Politik(Lehramt), Psychologie (Bachelor und Master), Wirtschaftsgeographie (Master), Wirtschaftsingenieurwesen/Maschinenbau (Bachelor), Wirtschaftswissenschaft (Lehramt) sowie die Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät Betriebspädagogik und Wissenspsycho-logie, English Studies, Geographie, Germanistische und Allgemeine Literaturwissenschaft, Philosophie, Politische Wissenschaft, Soziologie, Sprach- und Kommunikationswissenschaft sowie Volkswirtschaftslehre und Wirtschafts-geschichte/ Economics and Economic Studies in History.

In den örtlichen Vergabeverfahren bleibt es wie bisher bei der Auswahl nach der Abiturdurchschnittsnote (ca. 60 % der Plätze) und der Wartezeit (ca. 40 % der Plätze).

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Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Juni 2008 3

Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen!) :

a) Zentrale Vergabeverfahren der ZVS (auch Serviceverfahren) :

Wintersemester:

Altabiturienten (Erwerb der HZB vor dem 16.01.) 31. Mai Neuabiturienten (Erwerb der HZB nach dem 15.01.) 15. Juli

Sommersemester:

Altabiturienten (Erwerb der HZB vor dem 16.07.) 30. November Neuabiturienten (Erwerb der HZB nach dem 15.07.) 15. Januar b) örtliche Vergabeverfahren:

Wintersemester: 15. Juli Sommersemester: 15. Januar

Höhere Semester - Auswahlverfahren

(derzeit: Architektur / Bachelor, Betriebswirtschaftslehre/Business Administration / Bachelor, Biotechnologie/ Moleku-lare Biotechnologie / Bachelor , Deutsch/Lehramt, Englisch/Lehramt, Geschichte/Lehramt, Maschinenbau (Bachelor), Medizin (Modellstudiengang), Politik/Lehramt, Psychologie (Bachelor und Master), Wirtschaftsingenieurwesen mit der Fachrichtung Maschinenbau / Bachelor, Zahnmedizin, Wirtschaftswissenschaft/ Lehramt sowie die Bachelorstudienfä-cher Betriebspädagogik und Wissenspsychologie, English Studies, Germanistische und Allgemeine Literaturwissen-schaft, Geschichte, Philosophie, Politische Wissenschaft, Soziologie, Sprach- und Kommunikationswissenschaft sowie Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsgeschichte/ Economics and Economic Studies in History).

Eine Zulassung ist vom Vorhandensein freier Studienplätze abhängig. Eine Bewerbung erfolgt direkt bei der Hochschu-le. Die Auswahl erfolgt ggf. nach ortsbezogenen Sozialkriterien bzw. bei sog. Quereinsteigern grundsätzlich nach dem Losprinzip. Maßgebend für die Bewerbung ist in der Regel das Studien-(Wissens-)Semester, nicht die bisher insgesamt absolvierte Semesterzahl.

Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen!) :

für SS: bis 15. März für WS: bis 15. September

2. Zulassungsfreie Studiengänge

a) Bachelor- Studiengänge

In den zulassungsfreien Studiengängen (Studiengänge der Studiengangübersicht - s. Abschnitt II – ohne Be-werbungsvorschrift) kann die Einschreibung ohne vorhergehende Bewerbung oder Anmeldung während der Einschreibfrist vorgenommen werden (s. Abschnitt III - Einschreibung).

b) Master-Studiengänge

In den zulassungsfreien Studiengängen (Studiengänge der Studiengangübersicht – s. Abschnitt II, Ziff. 2.1 – ohne Bewerbungsvorschrift soll ein Antrag auf Zulassung bis zum 31. Mai 2008 eingereicht werden, damit eine Prüfung der Zugangsvoraussetzungen durch den zuständigen Prüfungsausschuss erfolgen kann.

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Information zur Studienaufnahme

4 Ausgabe Juni 2008

3. Self- Assessment (studiengangbezogener „Eignungstest“) Nach § 49 Absatz 1 Satz 2 des Hochschulgesetzes kann die Hochschule in der Einschreibungsordnung bestimmen, dass Studierende zur Verbesserung des Studienerfolgs und des Übergangs zwischen Schule und Hochschule vor der Einschreibung an einem Testverfahren teilnehmen müssen, in dem Ihre Eignung für den gewählten Studiengang getestet wird. Die Studienbewerberinnen und Studienbewerber sollen damit Signale im Hinblick auf die Studien-wahlentscheidung erhalten und anhand des Ergebnisses des Testsverfahrens eine Prognose erhalten, mit welcher Wahrscheinlichkeit der gewählte Studiengang erfolgreich abgeschlossen werden kann. Wird der Eignungstest nicht bestanden, entstehen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine Nachteile. Ihr Recht auf Hochschulzugang und zur Einschreibung wird durch das Testergebnis nicht berührt. Als Nachweis über den absolvierten Eignungstest erhalten die Studienbewerber eine entsprechende Teilnahmenbe-scheinigung, die bei der Einschreibung – sofern die Teilnahme am Eignungstest verpflichtend festgesetzt wurde – ent-sprechend vorzulegen ist. Folgende Studiengänge haben die Teilnahme an einem Eignungstestes als Einschreibungsvoraussetzung festgesetzt:

• Englisch (Lehramt), Informationen hierzu unter http://www.anglistik.rwth-aachen.de • English Studies (Bachelor), Informationen hierzu unter http://www.anglistik.rwth-aachen.de • Maschinenbau (Bachelor) www.maschinenbau.rwth-aachen.de/selfassessment • Mathematik (Bachelor) http://www.mathematik.rwth-aachen.de/index.php/eingangstest_de.html • Mathematik (Lehramt) http://www.mathematik.rwth-aachen.de/index.php/beratungsverfahren_de.html • Computational Engineering Science (Bachelor) www.maschinenbau.rwth-aachen.de/selfassessment • Physik (Bachelor), Informationen unter http://www.physik.rwth-aachen.de/Studieninformationstage

Folgende Studiengänge bieten einen entsprechenden Eignungstest auf freiwilliger Basis (also nicht als Einschreibungs-voraussetzung) an:

• Informatik, Elektrotechnik, Informationstechnik und Techn. Informatik (Bachelor) www.assess.rwth-aachen.de • Wirtschaftsingenieurwesen/Fachr. Maschinenbau (Bachelor) www.maschinenbau.rwth-aachen.de/selfassessment

II. Studiengangübersicht Aus der folgenden Studiengangübersicht ergibt sich das derzeitige Studienangebot der RWTH. Bei den zulassungsbe-schränkten Studiengängen ist jeweils angegeben, an welche Stelle die Bewerbungen zu richten sind. Soweit in der Spalte "Bewerbung erforderlich" keine Eintragungen erfolgt sind, handelt es sich um zulassungsfreie Studiengänge. Bei Bewer-bungen für höhere Fachsemester ist zu beachten, dass maßgeblich für die Bewerbung nicht das Verweilsemester ist, son-dern das Semester, das dem Leistungsstand entspricht.

1. Grundständige Studiengänge

a) Studiengangübersicht für Studienanfänger / Neueinschreiber In den folgenden Studiengängen ist ein Studienbeginn im ersten Fachsemester möglich. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, sind diese Studiengänge auch für Studienfortsetzer zugänglich.

1.1 Studiengänge mit dem Abschluss Staatsprüfung (St)

Studien- Bewerbung erforderlich für Studienbeginn Studienfach

Abschluss 1. Semester bei

höhere Semester bei RWTH

SS = Sommersemester WS = Wintersemester

Medizin (Modellstudiengang, nähere Informatio-nen finden Sie auf den Internet-Seiten der Medizinischen Fakultät)

St ZVS 2. – 10. Sem.

WS

Zahnmedizin St ZVS 2. – 11. Sem. WS

Page 9: Rwth Info Zur Studienaufnahme Im Wintersemester 2008 09

Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Juni 2008 5

1.2 Studiengänge mit Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) / Bachelor of Arts (B.A.)

Studien- Bewerbung erforderlich für Studienbeginn Studienfach

Abschluss 1. Semester bei

höhere Semester bei RWTH

SS = Sommersemester WS = Wintersemester

Angewandte Geographie B.Sc. RWTH WS

Angewandte Geowissenschaften B.Sc. RWTH WS

Architektur B.Sc. RWTH 2. – 6. Sem. WS

Bauingenieurwesen B.Sc. WS

Betriebspädagogik und Wissenspsychologie *) B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS

Betriebswirtschaftslehre / Business Administration

B.Sc. RWTH 2. – 6. Sem. WS

Biologie B.Sc. RWTH WS

Biotechnologie / Molekulare Biotechnologie B.Sc. RWTH 2. – 6. Sem. WS

Chemie B.Sc. WS

Computational Engineering Science ***) B.Sc. WS

Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Informatik

B.Sc. WS

English Studies *) ***) B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS

Entsorgungsingenieurwesen B.Sc. WS

Geographie *) B.A. RWTH WS

Georessourcenmanagement B.Sc. RWTH WS

Germanistische und Allgemeine Literaturwissen-schaft *)

B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS

Geschichte *) B.A. 2. – 4. Sem. WS

Informatik B.Sc. WS

Logopädie **) B.Sc. WS

Maschinenbau ***) B.Sc. RWTH 2. – 4. Sem. WS

Materialwissenschaften B.Sc. WS

Mathematik ***) B.Sc. WS, SS

Philosophie *) B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS

Physik ***) B.Sc. WS empfohlen, SS

Politische Wissenschaft *) B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS

Psychologie B.Sc. RWTH 2. – 4. Sem. WS

Rohstoffingenieurwesen / Mineral Ressources Engineering

B.Sc. WS

Soziologie *) B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS

Sprach- und Kommunikationswissenschaft *) B.A. RWTH 2. – 4. Sem. WS

Technik-Kommunikation ****) B. Sc. WS

Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsgeschichte / Economics and Economic Studies in History *)

B.A. RWTH 2. – 6. Sem. WS

Werkstoffingenieurwesen B.Sc. WS

Wirtschaftsingenieurwesen mit den Fachrichtun-gen

- Bauingenieurwesen - Maschinenbau - Elektrische Energietechnik - Werkstoff- und Prozesstechnik

B.Sc. B.Sc. B.Sc. B.Sc.

RWTH

2. – 4. Sem.

WS

Hinweise: Die Kombination von Geschichte mit Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsgeschichte/ Economics and Economic Studies in History besitzt keine Möglichkeit zum Weiterstudium im Masterbereich an der RWTH Aachen. *) diese Studienfächer mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) können nur in einer Kombination von zwei B.A. - Fächern studiert werden. **) Die Zulassung setzt u. a. eine 3-jährige, mindestens mit der Note 2,5 abgeschlossene Logopädenausbildung an einer Lehranstalt (Fachschule) für Logopädie voraus. ***) verpflichtende Teilnahme an einem studiengangbezogenen Eignungstest (Self- Assessment) (siehe Seite 4 Punkt 3 des Infos) ****) Der Studiengang Technik-Kommunikation ist eine Kombination aus Kommunikationswissenschaft als 1. Hauptfach sowie einem der Fächer Grundlagen der Informatik, Grundlagen des Maschinenbaus, Grundlagen der Werkstofftechnik oder Grundlagen der Elektrotechnik als 2. Hauptfach

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Information zur Studienaufnahme

6 Ausgabe Juni 2008

1.3 Lehramtsstudiengänge mit Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Berufskollegs und für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

Die an der RWTH möglichen Lehramtsstudiengänge sowie die Kombinationsmöglichkeiten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

a) Kombinationstabelle für das Lehramt an Berufskollegs

2. Fach

1. Fach

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Bautechnik (WS)

Elektrotechnik (WS)

Energietechnik (WS)

Fahrzeugtechnik (WS)

Fertigungstechnik (WS)

Hochbautechnik (WS)

Holztechnik (WS)

Maschinenbautechnik (WS)

Nachrichtentechnik (WS)

Techn. Informatik (Masch.) (WS)

Techn. Informatik (E-Technik) (WS)

Textil- u. Bekleidungstechnik (WS)

Tiefbautechnik (WS)

Versorgungstechnik (WS)

Wirtschaftswissenschaft – RWTH-NC 1. – 4. Sem. (WS)

Biologie – ZVS-NC (WS)

Chemie

Deutsch -RWTH-NC 1.-4. Sem. (WS)

Englisch – RWTH-NC 1.-4. Sem. (WS) *)

Französisch (WS empfohlen)

Mathematik *) (WS empfohlen)

Physik (WS empfohlen)

Politik - RWTH-NC 1.-4 Sem. (WS)

Kath. Religionslehre

Spanisch (WS empfohlen)

WS = Studienbeginn nur im Wintersemester möglich; NC = Zulassungsbeschränktes Fach - b. Abschnitt I.1. beachten *) = verpflichtende Teilnahme an einem studiengangbezogenen Beratungsverfahren bzw. Self-Assessment (siehe Seite 4 Punkt 3 des Infos) Anmerkungen: Bei Wahl der Fächer Versorgungstechnik, Technische Informatik (Masch.) , Fahrzeugtechnik oder Fertigungstechnik wird empfohlen, diese speziellen Fachrichtungen mit der beruflichen Fachrichtung Maschinenbautechnik zu kombinie-ren.

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Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Juni 2008 7

b) Kombinationstabelle für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

2. Fach 1. Fach

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Biologie – ZVS-NC (WS)

Chemie

Deutsch RWTH-NC 1.- 4. Sem. (WS)

Englisch RWTH-NC 1.- 4. Sem. (WS) *)

Französisch (WS empfohlen)

Geschichte RWTH-NC 1.- 4. Sem (WS)

Informatik (WS)

Mathematik *) (WS empfohlen)

Physik (WS empfohlen)

Kath. Religionslehre

Spanisch (WS empfohlen)

WS= Studienbeginn nur im Wintersemester möglich; NC= Zulassungsbeschränktes Fach - b. Abschnitt I.1. beachten

*) = verpflichtende Teilnahme an einem studiengangbezogenen Beratungsverfahren bzw. Self-Assessment (siehe Seite 4 Punkt 3 des Infos)

Anmerkungen zu Fremdsprachenkenntnissen für das Lehramtsstudium an Gymnasien und Gesamtschulen:

Grundsätzlich setzt das Lehramtsstudium Kenntnisse in zwei Sprachen voraus, die in der Regel durch den Erwerb der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden.

Bei Wahl der Unterrichtsfächer Englisch, Französisch, Spanisch, Kath. Religionslehre und Geschichte für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen werden Kenntnisse in Latein vorausgesetzt, die durch das Zeugnis des Latinums nachzuweisen sind.

Bei Wahl des Unterrichtsfaches Katholische Religionslehre sind zusätzlich Kenntnisse in Griechisch und Hebräisch er-wünscht.

Für das Lehramt an Berufskollegs können durch die jeweiligen Studienordnungen dem Ausbildungsziel entsprechende und für das fachwissenschaftliche Studium in diesem Rahmen unabdingbare sprachliche Kenntnisse gefordert werden.

Der Nachweis der fremdsprachlichen Kenntnisse ist bis zur Zwischenprüfung zu erbringen.

Hinweis zu Erweiterungsprüfungen:

Nach bestandener Erster Staatsprüfung für ein Lehramt können Erweiterungsprüfungen in weiteren Fächern des jeweili-gen entsprechenden Lehramtes gemäß § 5 LABG abgelegt werden.

Neben den o.g. Unterrichtsfächern, die auch als Erweiterungsfach studiert werden können, besteht zusätzlich die Mög-lichkeit, das Erweiterungsfach Technik aufzunehmen.

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Information zur Studienaufnahme

8 Ausgabe Juni 2008

b) Studiengangübersicht für Studienfortsetzer (Personen, die bereits studiert haben und ihr Studium fortsetzen möchten) Studienfortsetzer haben die Möglichkeit, einen weiteren Studiengang hinzu zu nehmen bzw. eine Studiengangänderung vorzu-nehmen. Sofern der neue Studiengang im ersten Fachsemester aufgenommen wird, wird für die Wahl eines Studienganges auf das Studiengangangebot für Neueinschreiber verwiesen. Sofern eine Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen möglich ist und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt, kann zusätzlich eine Einschreibung für folgende Studiengänge erfol-gen:

1.4 Studiengänge mit dem Abschluss Diplom (kein Studienbeginn im 1. Fachsemester möglich !)

Eine Einschreibung für einen dieser Diplomstudiengänge ist nur dann möglich, wenn mindestens eine Einstufung in das in Klammern angegebene Fachsemester erfolgen kann. Ausnahmen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des zuständigen Prü-fungsausschusses zulässig. Studiengang

Architektur (7. Fachsemester) Bauingenieurwesen (5. Fachsemester) Bergbauwesen (9. Fachsemester) Betriebswirtschaftslehre (9. Fachsemester) Biologie (7. Fachsemester) Brennstoffingenieurwesen (6. Fachsemester) Chemie (7. Fachsemester) Computermathematik (6. Fachsemester) Computational Engineering Science (5. Fachsemester) Elektrotechnik und Informationstechnik (5. Fachsemester) Entsorgungsingenieurwesen (4. Fachsemester) Gemeinsamer Diplom- und Lehramtsstudiengang Maschinenbau (5. Fachsemester) Geologie (9. Fachsemester) Informatik (6. Fachsemester) Lehr- und Forschungslogopädie (5. Fachsemester) Maschinenbau (5. Fachsemester) Mathematik (6. Fachsemester) Metallurgie und Werkstofftechnik (4. Fachsemester) Mineralogie (9. Fachsemester) Markscheidewesen (9. Fachsemester) Physik (6. Fachsemester) Technische Informatik (5. Fachsemester) Werkstoffinformatik (5. Fachsemester) Wirtschaftsingenieurwesen mit den Fachrichtungen

- Bauingenieurwesen - Maschinenbau - Elektrische Energietechnik - Rohstoff- und Werkstofftechnik

(jeweils 5. Fachsemester)

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Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Juni 2008 9

2. Graduiertenstudiengänge (setzen einen Hochschulabschluss voraus)

2.1 Masterstudiengänge

Die folgenden Studiengänge setzen bereits einen erfolgreichen Studienabschluss (in der Regel ein erfolgreich abge-schlossenes Bachelor-Studium) voraus.

a) Konsekutive Masterstudiengänge

Studiengang Studienabschluss Studienbeginn

Angewandte Geographie (RWTH – NC, Frist 15.07.2008 !!!) Master of Science WS Angewandte Geowissenschaften Master of Science WS Automatisierungstechnik Master of Science WS Bildungs- und Wissensmanagement *) Master of Arts WS Biotechnologie / Molekulare Biotechnologie Master of Science WS English Studies *) Master of Arts WS Europastudien Master of Arts WS Georessourcenmanagement Master of Science WS Germanistische und Allgemeine Literaturwissenschaft *) Master of Arts WS Geschichte *) Master of Arts WS Internationales Wertschöpfungsmanagement Master of Science WS Lehr- und Forschungslogopädie Master of Science SS, WS Materialwissenschaften Master of Science WS Philosophie *) Master of Arts WS Politische Wissenschaft *) Master of Arts WS Psychologie (RWTH – NC, Frist 15.07.2008 !!!) Master of Science WS Rohstoffingenieurwesen/ Mineral Ressources Engineering Master of Science WS Soziologie *) Master of Arts WS Sprach- und Kommunikationswissenschaft *) Master of Arts WS Werkstoffingenieurwesen Master of Science WS Wirtschaftsgeographie (RWTH – NC, Frist 15.07.2008 !!!) Master of Science WS

Die mit einem *) versehenen Studiengänge mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) können nur in einer Kombination von zwei M.A. - Fächern studiert werden. Für Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte an die Philosophische Fakultät, Frau Dr. Schmidt, Kármánstr. 17-19, Raum 109b, Tel.: 0241/80-96031, e-mail: [email protected]

b) Nicht-konsekutive Masterstudiengänge

Studiengang Studienabschluss Studienbeginn

Biomedical Engineering Master WS Chemieingenieurwesen Master WS Communications Engineering Master WS Electrical Power Engineering Master WS Energieingenieurwesen *) Master WS Kraftfahringenieurwesen *) Master WS Media Informatics Master WS Metallurgical Engineering Master WS Produktionstechnologie *) Master WS Software Systems Engineering Master WS

Die Studiengänge mit dem Abschluss "Master" setzen in der Regel den Bachelor-Grad einer universitären Hochschule voraus. Für Studienbewerber, die in den Zuständigkeitsbereich des International Office der RWTH Aachen fallen, s. hierzu Seite 1, wurde die Bewerbungsfrist für das Wintersemes-ter 2008/2009 festgesetzt auf den 1. März 2008. Nähere Informationen erhalten Sie beim International Office. Die mit einem *) gekennzeichneten Studiengänge werden auch in englischer Sprache in privatrechtlicher Form über die RWTH International Academy (INTAC) angeboten. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.rwth-international-academy.com. 2.2 Promotionsstudiengänge

Zur Vorbereitung auf eine Promotion zum Dr.-Ing., Dr.rer.nat., Dr.phil., Dr.rer.pol., Dr.med. oder Dr.med.dent. nach Maßgabe der einschlägigen Promotionsordnung ist eine Einschreibung für das Fach, in dem die Dissertation geschrie-ben wird, möglich. Für die Promotion zum Dr.phil. ist auch die Wahl des Faches Pädagogik zulässig. Die Promotion setzt grundsätzlich den erfolgreichen Abschluss eines einschlägigen Studiums an einer universitären Hochschule vor-aus. Fachhochschulabsolventen können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zur Promotion zugelassen wer-den. Die weiteren Einzelheiten sind der jeweiligen Promotionsordnung zu entnehmen. Promovenden, die in das Cen-ter for Doctoral Studies aufgenommen werden, müssen sich einschreiben. Die alleinige Einschreibung für einen Pro-motionsstudiengang ist nach dem StBAG nicht beitragspflichtig.

Page 14: Rwth Info Zur Studienaufnahme Im Wintersemester 2008 09

Information zur Studienaufnahme

10 Ausgabe Juni 2008

III. Einschreibung Die Einschreibung kann persönlich, schriftlich oder per Internet vorgenommen werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf den WWW-Seiten der RWTH Aachen. Ort der persönlichen Einschreibung: Studierendensekretariat der RWTH, Dienstgebäude Templergraben 57,

Studierendenservicezentrum (Super C) (s. angehängte Skizze Seite 15)

Einschreibfrist: WS 2008/09 : 25.08.– 04.09.2008 und 22.09. – 10.10.2008 (09.00-12.30 Uhr; Mi. zusätzlich von 14.00 - 16.30 Uhr)

Einschreibungen per Internet bzw. schriftliche Einschreibungsanträge sind ab 1. August 2008 möglich.

Diese Frist gilt nur für zulassungsfreie Studiengänge. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (die eine vorhergehende Bewerbung erfordern) wird die Einschreibfrist im Zulassungsbescheid mitgeteilt.

Einschreibungsunterlagen: Mit dem ausgefüllten Antrag auf Einschreibung sind vorzulegen:

1. Zeugnis der Hochschulreife im Original (wird zurückgegeben); bei Deutschen mit ausländischen HZB s. Ziff. 9.!

Bei schriftlicher Antragstellung bitte amtlich beglaubigte Zeugniskopie einreichen.

2. ggf. Zulassungsbescheid der ZVS oder der RWTH (nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen)

3. Praktische Tätigkeit (Vorpraktikum) in folgenden Studiengängen mit der angegebenen Dauer: o Maschinenbau (B.Sc.), Bauingenieurwesen (B.Sc.), Materialwissenschaften (B.Sc.), Grundlagen des Maschinenbaus als

2. Hauptfach im Rahmen des Bachelorstudienganges Technik-Kommunikation sowie für den Bachelorstudiengang Wirt-schaftsingenieurwesen (Fachrichtungen Maschinenbau sowie Bauingenieurwesen) – jeweils 6 Wochen

o Wirtschaftsingenieurwesen (Fachrichtung Werkstoff- und Prozesstechnik) – 4 Wochen

(Bitte fordern Sie ggf. rechtzeitig die entsprechenden Richtlinien über die praktische Tätigkeit an!) 4. nur bei den Studiengängen Computational Engineering Science, Maschinenbau, Mathematik sowie Physik: Nachweis

über die Teilnahme am Eignungstest bzw.Beratungsverfahren

5. ggf. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule/Fachhochschule

6. Bei Studienabsolventen: Nachweis über den Studienabschluss (sowohl im Inland als auch im Ausland) in Form von Urkun-de und Zeugnis

7. Bei Studienfortsetzern: Nachweis über die bisher absolvierten Semester (i. d. Regel durch Studienbuch), ggf. Einstufungs-bescheid der zuständigen Stelle (Prüfungsausschuss/Fachbereich)

8. Versicherungsbescheinigung der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse nach der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (s. S. 17). Hierin muss bescheinigt sein, dass die Studienbewerberin oder der Studienbewerber

a) versichert oder b) versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist.

Eine Mitgliedsbescheinigung oder eine Chipkarte genügen nicht!

9. Pass oder Passersatzdokument

10. Bei EU-Ausländern und Deutschen mit ausländischer HZB (Ausnahme: Deutsche Schulen im Ausland):

Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (ggf. muss eine entsprechende Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse abgelegt werden!)

11. Zusätzlich bei Deutschen mit ausländ. HZB: Anerkennungsbescheid der HZB als deutsche Studienberechtigung. Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer HZB und Wohnsitz in Deutschland außerhalb Nordrhein-Westfalens müssen sich an die Zeugnisanerkennungsstelle des jeweiligen (Wohnort-) Bundeslandes wenden. Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer HZB und Wohnsitz im Ausland oder in Nordrhein-Westfalen müssen sich an die Zentrale Zeugnisanerken-nungsstelle des Landes NRW, Bezirksregierung Düsseldorf, Fischerstr. 10, 40477 Düsseldorf, wenden. Weitere Informati-onen erhalten Sie auf Anfrage!

Bei schriftlicher Antragstellung: Mit Bewerber-Anschrift versehener frankierter (1,44 €) Briefumschlag (DIN C4)

Bei der Einschreibung wird Ihnen ein Einzahlungs-/Überweisungsvordruck zur Zahlung des Studierendenschafts- und Sozial-beitrages (148,50 €) sowie des Studienbeitrages (500,00 €) ausgehändigt. Im Semesterbeitrag ist ein Betrag für das Semes-terticket enthalten. Bitte entrichten Sie den Beitrag möglichst am gleichen Tag bei einem Kreditinstitut. Bei Eingang der kom-pletten Zahlung, die maschinell festgestellt wird, erhalten Sie Einschreibungsnachweis, Studierendenausweis (Semesterticket) und Studienbescheinigungen zugesandt. Studierende, die ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank beantragen, überwei-sen nur den Studierendenschafts- und Sozialbeitrag (148,50 €). Der Studienbeitrag wird in diesen Fällen von der NRW.Bank unmittelbar an die Hochschule überwiesen.

Vorlesungszeit des WS 2008/09 : 13. Oktober 2008 – 06. Februar 2009

Studienvorkurse: Die RWTH bietet Studienanfängerinnen und -anfängern die Möglichkeit, ihre Schulkenntnisse in Fachgebieten, die im Rah-men vieler Studiengänge von Bedeutung sind, mit Hilfe eines Vorkurses bzw. eines studienbegleitenden Kurses auf zu frischen oder zu intensivieren. Vorkurse werden allerdings nur zum Wintersemester angeboten. Die Teilnahme an den Kursen ist frei-willig und kostenlos. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Internet oder erhalten Sie auf besondere Anfrage.

Page 15: Rwth Info Zur Studienaufnahme Im Wintersemester 2008 09

Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Juni 2008 11

IV. Hinweise

1. Zimmervermittlung: Die Vermittlung von Zimmern/Wohnungen erfolgt, soweit Angebote vorliegen, durch

• den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der RWTH - Referat für Wohnen, Turmstr. 3, 52072 Aachen, Tel. (0241) 80-9 37 92, Fax (0241) 80 9 23 94;

Sprechzeiten: mo – fr. 11.30 - 14.00 Uhr (i.d. vorlesungsfreien Zeit nur di und do); Email: [email protected]

• das Studentenwerk Aachen, Wohnungsvermittlung, Turmstr. 3, 52072 Aachen, Tel. (0241) 80-9 23 61

• Die Bewerbung um einen Wohnheimplatz in einem Studentenwohnheim des Studentenwerks ist an die Wohnheimverwaltung des Studentenwerks, Turmstr. 3,

52072 Aachen zu richten (Tel. 80- 9 32 65, - 9 32 60, -9 3264, -9 32 62 ; FAX 80- 9 32 63),

Email: [email protected];

Sprechzeiten der Wohnheimverwaltung: Mo – Fr: 9.30 – 12.45 Uhr; Di: 14.00 - 15.30 Uhr.

Weitere Studentenwohnheime:

Studentenwerk der Kath. Hochschulgemeinde Aachen e. V., Sekretariat Pontstr. 72, 52062 Aachen, Tel. (0241) 4700-100, FAX (0241) 4700-144

Evangelische Studentengemeinde Aachen, Nizzaallee 20, 52072 Aachen, Tel. (0241) 91867-12, FAX: (0241) 91867-18, und Templergraben 39, 52062 Aachen, Tel.

(0241) 25536

2. Zu Semesterbeginn finden Einführungsveranstaltungen für Studienanfänger nach Studiengängen getrennt statt. Hier erhalten Sie alle erforderlichen Informationen

zu Ihrem Studium. Bringen Sie bitte unbedingt Ihren Studierendenausweis mit. Beginn ist einheitlich am 13. Oktober 2008 um 10.00 Uhr. Den jeweiligen Ort ent-

nehmen Sie bitte den Aushängen im Hochschulbereich.

3. Schwerbehinderte Studierende können sich mit allen Fragen und Problemen an den Beauftragten für Behindertenfragen wenden: Hermann-Josef Kuckartz, Zentrales

Prüfungsamt (Audimax), Wüllnerstr. 5-9, Zi. 14, Tel. (0241) 80-9 43 38, FAX 80-9 23 76, Sprechstunden nach Vereinbarung.

4. Studienplatztausch

In zulassungsbeschränkten Studiengängen kann ein Studienplatztausch genehmigt werden, wenn die Tauschpartnerinnen oder Tauschpartner im gleichen Semester

desselben Studiengangs eingeschrieben sind und den gleichen Studienstand aufweisen. Ein Studienplatztausch bedarf der Genehmigung der beteiligten Hochschulen

(Antragsvordrucke im Studierendensekretariat). Ein Studienplatztausch im ersten Fachsemester ist nur in besonderen, begründeten Ausnahmefällen möglich.

Die RWTH vermittelt keine Tauschpartnerinnen bzw. -partner. Die Suche nach einer Partnerin oder einem Partner kann jedoch über Aushänge bei der entsprechen-

den Fachschaft und/oder beim AStA der RWTH erfolgen.

Bundesweite Studienplatz-Tauschbörsen bestehen beim:

• Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Bildungs- und Sozialwerk e.V., Geschäftsstelle Berlin Tel.: 030/616518-20, Fax-Nr.; 030/616518-40, Email:

[email protected]

• Verein zur Förderung studentischer Belange e. V. (VSB), Postfach 18 29, 53008 Bonn,

5. Anerkennung von Prüfungen und Studienleistungen: Prüfungen und Prüfungsvorleistungen (Leistungsnachweise) im selben Studiengang an einer Universität oder

gleichrangigen Hochschule in der Bundesrepublik werden im Falle eines Wechsels an die RWTH angerechnet. Im Übrigen werden Studien- und Prüfungsleistungen,

die in anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen (außer Universitäten und gleichrangigen Hochschulen) oder an Hochschulen im Ausland erworben wurden,

angerechnet, sofern Gleichwertigkeit besteht. Im Einzelnen erteilen die zuständigen Prüfungsausschüsse/Fachbereiche (Fachstudienberater) hierüber Auskunft.

6. Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen auf Förderung nach dem BAföG liegt beim

Studentenwerk Aachen - Anstalt des öffentl. Rechts, Turmstr. 3, 52072 Aachen, Tel. (0241) 80- 9 32 00,

Fax.: 0241/80-9 31 51. Anfragen, auch nach Antragsvordrucken, sind dorthin zu richten. Antragsvordrucke werden durch den Pförtner im Studentenwerk ausgege-

ben oder können aus Stellagen im Studentenwerk entnommen werden.(Sprechzeiten: Di- Do. 10-13 Uhr, Mi 13.30 – 16.00 Uhr). Email: bafoeg@studentenwerk-

aachen.de

7. NRW.Bank – Studienbeitragsdarlehen: Anträge auf Gewährung von Studienbeitragsdarlehen zur Finanzierung der Studienbeiträge (500 € je Semester) sind

während der Einschreibungs- bzw. Rückmeldefristen beim Studierendensekretariat zu stellen. Weitere Informationen erhalten Sie unter

www.rwth-aachen.de/studierendensekretariat

8. Das Vorlesungsverzeichnis der RWTH finden Sie in kommentierter Fassung im Internet unter www.campus.rwth-aachen.de.

9. Informationen zum Semesterticket finden Sie auf den Web-Seiten des AStA unter www.asta.rwth-aachen.de. Für spezielle Fragen berät der AStA zu den Öffnungs-

zeiten der Referate oder per EMail an [email protected]. Außerdem stellt der Aachener Verkehrsverbund (AVV) unter der Web-Adresse

www.avv.de/semesterticket einen info-Flyer zum Download bereit.

10. An der RWTH Aachen besteht ein Alumni-Projekt, d.h. ein Kontakt- und Karrierenetzwerk für Studierende und Ehemalige. Zielsetzung ist u.a. die Stärkung der

Kontakte Ehemaliger untereinander und zur Hochschule, der Ausbau wissenschaftlicher Weiterbildung in Aachen und anderenorts, die Vermittlung von Informatio-

nen von RWTH-Absolventen über Neues in Forschung und Lehre sowie die Förderung der Karriereentwicklung durch Netzwerk und Informationen. Durch das A-

lumni-Projekt soll nicht nur Ehemaligen eine Begegnungsplattform geboten werden, sondern ebenfalls Studierende einbezogen werden. Sie sollen u.a. durch Vor-

träge, Diskussionsrunden und Trainings die Möglichkeit erhalten, an den Erfahrungen ihrer „Vorgänger“ teilzuhaben. Email: [email protected]

11. Losverfahren

Ein Losverfahren findet nur in den zulassungsbeschränkten (NC-) Studiengängen statt, sofern nach Ende der Vergabeverfahren durch RWTH bzw. ZVS noch freie

Studienplätze vorhanden sind.

Antragsfrist für WS 2008: 15. September 2008 -15. Oktober 2008 nur online!

Antragsform: Per Internet (www.rwth-aachen.de/studierendensekretariat). Die Auswahl erfolgt ggf. ausschließlich nach dem Zufallsprinzip (LOS).

12. Vom 20.01. bis 22.01.2009 finden in der Zeit von 09.00 – 15.00 Uhr die Beratungstage 2009 für Schülerinnen und Schüler statt. Vorträge,

Gespräche mit Dozenten und Fachstudienberatern, die Teilnahme an regulären Vorlesungen sowie Institutsbesuche sollen den Schülern bei der Wahl ihres zukünfti-

gen Studienganges behilflich sein. Das Programm der Beratungstage ist ab Dezember 2008 in der Zentralen Studienberatung oder per Internet

(www.rwth-aachen.de/studienberatung) erhältlich.

13. Am 11. Juni 2008 findet in der Zeit von 9.30 Uhr bis 16.00 Uhr der nächste Studieninformationstag statt. Im Mittelpunkt stehen die Interessen der künftigen Studie-

renden, die an diesem Tag die Gelegenheit erhalten, sich ausführlich über die Studienmöglichkeiten an unserer Hochschule zu informieren.

Page 16: Rwth Info Zur Studienaufnahme Im Wintersemester 2008 09

Information zur Studienaufnahme

12 Ausgabe Juni 2008

V. Adressen

Studierendensekretariat: Templergraben 59 (Eingang Wüllnerstraße), 52056 Aachen, FAX (0241) 80 92-380, Email: [email protected]

ab 11. August 2008: Templergraben 57 (Super C) Studierendenservicezentrum

Einschreibungsberatung/ Zulassungsangelegenheiten/ Bewerbungen erstes und höhere Semester/ Zweithörerzulas-sung/ Studienplatztausch/ Studienbeiträge:

Frau Ressel - Tel. (0241) 80 - 9 41 05 Herr Strang - Tel. (0241) 80 - 9 45 15 Frau Görtz - Tel. (0241) 80 - 9 40 20 Frau Buschfort - Tel. (0241) 80 - 9 42 14 (Allgemeine Informationen)

Einschreibung/ Rückmeldung/ Beurlaubung vom Studium/ Studiengangwechsel und -änderung/ Exmatrikulation/ Be-scheinigungen :

Frau Herzog - Tel. (0241) 80 – 9 40 21 Buchstaben A - G Frau Eichler - Tel. (0241) 80 – 9 40 08 Buchstaben H - O Herr Dahmen - Tel. (0241) 80 – 9 40 09 Buchstaben P - Z Seniorenstudium sowie Gasthörerzulassung:

Frau Breidenbach - Tel. (0241) 80 - 9 40 29

Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 9.00 - 12.30 Uhr, Mi 13.00 - 16.00 Uhr (gilt nicht für Neueinschreibungen - s. unter III)

Hinweis: Das Studierendensekretariat ist während der Neueinschreibungen telefonisch schwer erreichbar. Bei starkem Besucher-verkehr während der Öffnungszeiten ist es nicht immer möglich, telefonische Auskünfte zu erteilen. Beschränken Sie daher telefonische Nachfragen auf das unbedingt Notwendige und entnehmen Sie die allgemeinen Hinweise diesem RWTH-INFO.

Zentrale Studienberatung: Templergraben 83, 52056 Aachen, Tel. (0241) 80 - 9 40 50, FAX: (0241) 80-92 406, EMail: [email protected] (zuständig für: Allgemeine Informationen und Beratung in Zulassungs- und Studienangelegenheiten; Psychologische Beratung) Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 9.00 - 12.30 Uhr, Mo 15.00 - 16.00 Uhr, Mi 13.00 bis 16.00 Uhr u. nach Vereinbarung.

Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen (International Office): Ahornstr. 55, 52074 Aachen, Tel. (0241) 80-2 41 00 (zuständig - u. a. - für: Zulassung und Einschreibung ausländi-scher und staatenloser Studienbewerberinnen und Studienbewerber - Ausnahmen vgl. S. 1!), E-mail: [email protected], Fax: 0241/80 28 544. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 09.30 - 12.30 Uhr u. Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr

Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS): Sonnenstr. 171, Postfach 8000, 44128 Dortmund 1, Tel. 0180 3 987111 001 Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) der RWTH: Turmstr. 3, 52056 Aachen, Tel. (0241) 80-9 37 92, FAX (0241) 80-9 23 94 Öffnungszeiten: Sekretariat Mo - Fr 10.00 - 14.00 Uhr; Referate 11.30 – 14.00 Uhr

Studentenwerk Aachen (Anstalt des öffentl. Rechts): Turmstr. 3, 52072 Aachen, Tel. (0241) 80- 9 32 00 (zuständig für: Förderung nach BAföG, Bereitstellung von Studen-tenwohnheimplätzen - s. auch unter Abschnitt IV 1 "Zimmervermittlung", Unterhaltung von Studierendenmensen und –cafeterien und Abschnitt IV 7.

Rechen- und Kommunikationszentrum: Seffenterweg 23, 52074 Aachen, Tel. (0241) 80-2 49 00; EMail: [email protected]. Es wird Studierenden die Arbeitsmöglichkeit geboten an öffentlich zugänglichen PCs (CIP-Pool) zu arbeiten und Ein-wahlzugänge per Modem und ISDN ins Hochschulnetz einschl. Internet-Nutzung zu beantragen (weitere Informatio-nen erhalten Sie bei der Einschreibung)

Fachstudienberatung: Die Fachstudienberaterinnen und -berater erteilen verbindliche Auskünfte und Beratung in Studien- und Prüfungsan-gelegenheiten der einzelnen Studiengänge. Die Liste der Fachstudienberater finden Sie im Internet unter http://www.rwth-aachen.de/zentral/abt14_studiengaenge_fach_studi_berat.htm .

Page 17: Rwth Info Zur Studienaufnahme Im Wintersemester 2008 09

Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Juni 2008 13

Bis zum 08. August sind wir unter der Adresse Templergraben 59 (Eingang Wüllner-straße) erreichbar. Ab 11. August finden Sie uns im Templergraben 57 (Super C) im ersten Obergeschoss.

Super C

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Information zur Studienaufnahme

14 Ausgabe Juni 2008

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Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Juni 2008 15

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Information zur Studienaufnahme

16 Ausgabe Juni 2008

Legende zum vorseitigen Übersichtsplan 1

Studierendensekretariat, Templergraben 59 (Eingang Wüllnerstraße), ab Mitte August Templergraben 57 (Super C)

2

Zentrale Studienberatung, Templergraben 83

3

Akademisches Auslandsamt, Ahornstraße 55

4

Allgemeiner Studierendenausschuss, Turmstraße 3 Studentenwerk Aachen (BAföG-Amt und Wohnheimverwaltung)

Fachschaften F 1/1

Mathematik/Physik/Informatik Kármánstraße 7

F 5/4

Geographie und Wirtschaftsgeographie, Seminargebäude, Wüllnerstraße zw. 5 u. 7

F 1/2

Chemie Prof.-Pirlet-Straße 1

F 6

Elektrotechnik und Informationstechnik, Kármánstraße 9

F 1/3

Biologie Worringer Weg 1

F 7/1

Philosophie (auch Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) Kármánstraße 11

F 2

Architektur Schinkelstraße 1

F 7/2

Lehramt an Berufskollegs, Kármánstraße 11

F 3

Bauingenieurwesen Mies-van-der-Rohe-Straße 1

F 7/3

Kommunikationswiss. u. Technik-Kommun. Kármán-Auditorium

F 4

Maschinenbau Eilfschornsteinstraße 18

F 8

Wirtschaftswissenschaften Templergraben 64

F 5/1

Bergbau- und Abfallentsorgung Wüllnerstraße 2

F10/1

Medizin Pauwelstraße 30, Klinikum

F 5/2

Metallurgie und Werkstofftechnik Intzestraße 1

F10/2

Zahnmedizin Pauwelstraße 30, Klinikum

F 5/3

Geologie und Mineralogie Lochnerstraße 4 - 20

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Merkblatt über die Krankenversicherung *

1. Versicherungstatbestände

a) Versicherungspflicht

Versicherungspflichtig in der gesetzlichenKrankenversicherung und sozialen Pflege-versicherung sind Studenten, die an staatli-chen oder staatlich anerkannten Hochschu-len in der Bundesrepublik Deutschlandeingeschrieben sind. Dies gilt auch für imInland eingeschriebene Studenten, die ihrenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt imAusland haben, wenn aufgrund über- oderzwischenstaatlichen Rechts kein Anspruchauf Sachleistungen besteht.

Die Versicherungspflicht besteht bis zumAbschluss des 14. Fachsemesters, längstensbis zum Ende des Semesters, in dem das 30.Lebensjahr vollendet wird. Über diesenZeitpunkt hinaus besteht die Versicherungs-pflicht fort, wenn

die Art der Ausbildung, familiäre Gründe, persönliche Gründe,

insbesondere der Erwerb der Zugangsvor-aussetzung in einer Ausbildungsstätte desZweiten Bildungswegs, die Überschreitungder Altersgrenze oder eine längere Fachstu-dienzeit rechtfertigen.

Studenten, die neben dem Studium ge-gen Entgelt arbeiten, bleiben studentischpflichtversichert, wenn sie ihrem Erschei-nungsbild nach Student sind, d. h. wenn ihreZeit und Arbeitskraft überwiegend durch dasStudium in Anspruch genommen werden.Wer dagegen aufgrund des Umfangs seinerBeschäftigung von seinem Erscheinungsbildher Arbeitnehmer ist, ist nicht als Student,sondern als Arbeitnehmer versicherungs-pflichtig.

* (gem. Studentenkrankenversicherungs-Meldeverord-nung vom 27.03.1996; aktualisiert zum Sommerse-mester 2008 aufgrund von Angaben des AOK Bundes-verbandes, 53177 Bonn)

b) Familienversicherung

Studenten sind nicht versicherungspflichtig,wenn sie in der gesetzlichen Krankenversi-cherung ihrer Eltern, Ehegatten oder Le-benspartner familienversichert sind; gleichesgilt für die Pflegeversicherung. Anspruch aufFamilienversicherung besteht für Kinder biszur Vollendung des 25. Lebensjahres, wennsie sich in Schul oder Berufsausbildungbefinden. Wird die Ausbildung durch Wehroder Zivildienst unterbrochen oder verzögert,besteht die Möglichkeit der Familienversiche-rung für einen dem Dienst entsprechendenZeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus.Voraussetzung für eine Familienversicherungist u. a. außerdem, dass der Familienangehö-rige kein Gesamteinkommen hat, das regel-mäßig im Monat ein Siebtel der Bezugsgröße(350,- € für das Jahr 2007) überschreitet.(Für geringfügig Beschäftigte beträgt daszulässige Gesamteinkommen 400,- €.)

c) Befreiung von der Versicherungspflicht

Wer durch die Einschreibung als Studentversicherungspflichtig wird, kann sich aufAntrag von der Versicherungspflicht befreienlassen. Der Antrag ist innerhalb von dreiMonaten nach Beginn der Versicherungs-pflicht bei der Krankenkasse zu stellen. DieBefreiung kann nicht widerrufen werden; siegilt für die gesamte Dauer des Studiums.

d) Freiwillige Versicherung

Studenten, die aus der Versicherungspflichtausgeschieden sind (z. B. wegen Über-schreitens der Höchstsemesterzahl / desHöchstalters), haben die Möglichkeit, sichfreiwillig zu versichern. Voraussetzung ist,dass sie in den letzten fünf Jahren vor demAusscheiden mindestens 24 Monate oderunmittelbar vor dem Ausscheiden mindes-tens 12 Monate ununterbrochen versichertwaren. Die Fortsetzung der Mitgliedschaft in

der Krankenversicherung als freiwilligesMitglied setzt außerdem voraus, dass derBeitritt der Krankenkasse innerhalb von dreiMonaten nach Ausscheiden aus der Versi-cherungspflicht schriftlich angezeigt wird.Wer sich freiwillig in der gesetzlichen Kran-kenversicherung weiterversichert, bleibtversicherungspflichtig in der Pflegeversiche-rung. Die Versicherungspflicht kann wahlwei-se aber auch durch den Abschluss einerprivaten Pflegeversicherung eingelöst wer-den. Dieses Wahlrecht kann nur innerhalbeiner Frist von drei Monaten nach Beginn derfreiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichenKrankenversicherung ausgeübt werden.

Seit 1. April 2007 gelten auch für freiwil-lige Mitglieder einer gesetzlichen Kranken-kasse, die als Studenten an einer ausländi-schen staatlichen oder staatlich anerkanntenHochschule eingeschrieben sind, die bei-tragsrechtlichen Vergünstigungen der Kran-kenversicherung für Studenten. Weisen dieseVersicherten ab dem 1. April 2007 nach,dass sie zum Kreis der Studierenden gehö-ren, zahlen sie für ihre freiwillige Krankenver-sicherung in Deutschland nur noch den obengenannten „Studentenbeitrag“.

e) Private Krankenversicherung

Wer sich privat krankenversichert, ist ver-pflichtet, auch eine private Pflegeversiche-rung abzuschließen. Jugendliche mit privatpflegeversicherten Eltern können unterdenselben Voraussetzungen, wie dies in dergesetzlichen Krankenversicherung und dersozialen Pflegeversicherung der Fall ist(siehe oben unter b) Familienversicherung),beitragsfrei privat pflegeversichert sein.

2. Leistungen

Studenten und ggf. ihre mitversichertenAngehörigen erhalten als Leistungen unteranderem ärztliche und zahnärztliche Be-

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handlung einschließlich der Versorgung mitZahnersatz, Arznei-, Verband-, Heil- undHilfsmitteln, Krankenhausbehandlung, Früh-erkennungsuntersuchungen, Leistungen beiSchwangerschaft und Mutterschaft sowieLeistungen bei Pflegebedürftigkeit; Anspruchauf Krankengeld besteht hingegen nicht.

3. Beiträge

Versicherungspflichtige Studenten haben dieBeiträge für das Semester in Höhe von296,40 € (gültig seit 01.10.2007) zur gesetz-lichen Krankenversicherung und 54,54 € zurPflegeversicherung mit Beitragszuschlag fürKinderlose (dies entspricht einem monatli-chen Beitrag von 49,40 € bzw. 9,09 €) vorder Einschreibung bzw. Rückmeldung imVoraus an die zuständige Krankenkasse zuzahlen. Der Semesterbeitrag zur Pflegeversi-cherung ohne Beitragszuschlag für Kinderlo-se beträgt 47,52 € (dies entspricht 7,92 €monatlich). Die Satzungen der Krankenkas-sen können andere Zahlungsweisen vorse-hen. Bei Studenten, die ihre Verpflichtung zurBeitragszahlung nicht erfüllen, verweigert dieHochschule die Einschreibung oder dieAnnahme der Rückmeldung.

Für Studenten, die familienversichertsind, wird kein Beitrag erhoben.

Für Studenten, die freiwillig versichertsind, wird die Beitragsbemessung in derSatzung der Krankenkasse geregelt.

4. Keine Einschreibungohne Versicherung

Jeder Studienbewerber muss sich vor derEinschreibung mit der zuständigen Kranken-

kasse in Verbindung setzen, um eine Versi-cherungsbescheinigung zu erhalten. DieKrankenkasse stellt dem Studienbewerbereine Bescheinigung darüber aus,

ob er versichert ist oder ob er versicherungsfrei, von der Versi-

cherungspflicht befreit oder nicht versi-cherungspflichtig ist.Die Versicherungsbescheinigung ist mit

den Unterlagen für die Einschreibung derHochschule vorzulegen. Wird die Hochschulegewechselt, ist eine neue Versicherungsbe-scheinigung einzureichen.

5. Welche Krankenkasse?

Studienbewerber erhalten die für die erstma-lige Einschreibung erforderliche Versiche-rungsbescheinigung von der Krankenkasse,bei der sie zum Studienbeginn als Mitgliedoder Familienangehöriger versichert sindoder voraussichtlich versichert sein werden.

Die Studienbewerber, die zum Studien-beginn nicht in der gesetzlichen Krankenver-sicherung versichert sind, erhalten ihreVersicherungsbescheinigung von der Kran-kenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaftoder Familienversicherung bestand. Uner-heblich ist dabei, wie lange die letzte Mit-gliedschaft bzw. Familienversicherung zu-rückliegt. Ist eine letzte Krankenkasse nichtvorhanden, ist eine der wählbaren Kranken-kassen für die Ausstellung der Versiche-rungsbescheinigung zuständig.

Studienbewerber, die sich von der Versi-cherungspflicht befreien lassen wollen,erhalten ihre Versicherungsbescheinigungvon der Krankenkasse, die die Befreiungausspricht.

6. Krankenkassenwahl

Versicherungspflichtige oder versicherungs-berechtigte Studenten haben die Möglichkeit,die Mitgliedschaft bei einer der folgendenKrankenkassen zu wählen:

die AOK des Wohnortes, jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit

sich nach der Satzung auf den Wohnortdes Versicherten erstreckt,

die Betriebs- oder Innungskrankenkas-sen, wenn die Satzung dies vorsieht undder Versicherte im Kassenbezirk wohnt,

die Krankenkasse, bei der zuletzt eineMitgliedschaft oder eine Familienversi-cherung bestanden hat,

die Krankenkasse, bei der der Ehegatteversichert ist,

die AOK oder jede Ersatzkasse an demOrt, in dem die Hochschule ihren Sitzhat.

Die Wahl ist vom Versicherten spätes-tens zwei Wochen nach Eintritt der Versiche-rungspflicht gegenüber der gewählten Kran-kenkasse zu erklären. Die gewählte Kran-kenkasse ist auch für die Durchführung derPflegeversicherung zuständig. Familienversi-cherte haben kein eigenes Wahlrecht; für siegilt die Wahlentscheidung des Mitglieds.

7. Weitere Informationen

Dieses Merkblatt kann nur eine allgemeineInformation sein. Nähere Auskünfte über dieKrankenversicherung der Studentinnen undStudenten erteilen die Krankenkassen.