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MEO/MS Post 04.10.2005 1
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
Gefährdungsbeurteilung Arbeitsbereich 1 des Purin-Betriebes
Harnstoffmethylierung
MEO/MS Post 04.10.2005 2
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
1. Tätigkeitsbeschreibung2. Gefahrstoffe am Arbeitsplatz3. Welche gefährlichen Stoffe/Zubereitungen werden
verwendet?4. Ausmaß, Art und Dauer der Exposition5. Physikalisch/chemische Wirkungen6. Beurteilung der Gefährdungen7. Substitutionsprüfung8. Brand- oder Explosionsgefahren9. Schutzmaßnahmen10. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen11. Schutzstufe12. Bemerkungen
MEO/MS Post 04.10.2005 3
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
1. TätigkeitsbeschreibungIn der Harnstoffmethylierung wird der technische Harnstoff mitMethylamin zum N,N' Dimethylharnstoff und Monomethylharnstoff umgesetzt.
Arbeitsplatzvorschrift Nr. 000379-02/DDie Harnstoffmethylierung ist in drei Arbeitsstufen eingeteilt:1. Ansetzen und schmelzen von technischem Harnstoff im Vorschmelzkessel R 126712. Die Methylierung in den Reaktionsapparaten C 11452, C 11458 und R 124513. Den aus der dritten Stufe stammenden N,N-Dimethylharnstoff in den Vorratskessel R 14445 fördern bzw. aus dem R 12451 in den R 14446 (Kühlapparat) fördern.
MEO/MS Post 04.10.2005 4
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
Arbeitsbedingungen
geschlossene Anlage0,6 Mitarbeiter/SchichtKein ständiger Arbeitsplatz. Der Mitarbeiter bedientzusätzlich die Arbeitsplätze Cyanisierung (AB2) und Cyanessigsäure-Eindampfanlage (AB3).
MEO/MS Post 04.10.2005 5
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
Verwendete Apparaturen
Schubförderer H 11356 Temperatur DruckVorschmelzkessel R 11457Reaktionsapparate C 11452 / C 11458 bis 180°C >2 barMethylaminverdampfer W 11452 / W 11458 bis 180°C >2 barVorratskessel R 14445 bis 180°C >2 barAmmoniakabsorber F 11447 / F 11451 130°C >2 barMethylamintanks P51/53/55/57/58/59Reaktionsapparat R 12451Methylaminabsorber R 12315Methylaminabsorber B 12312
Produktionsparameter
Apparat/VorlageReaktionsapparate C 11452 Stufe 1Stufe 2Stufe 3Vorschmelzkessel R 11457Bemerkungen
MEO/MS Post 04.10.2005 6
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
Werden Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt oderwerden Gefahrstoffe freigesetzt bzw. entstehen Gefahrstoffe?
Ja (Gefährdungsbeurteilung erforderlich) Nein (Gefährdungsbeurteilung nicht erforderlich)
Dokumentation
MEO/MS Post 04.10.2005 7
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
Welche gefährlichen Stoffe oder Zubereitungen werden verwendet?
Stoffname AGW Liegt ein SDB vor?
AGW-Messungen
[Schicht-mittelwert]
Bemerkungen Vewendete Menge2004[t/a]
Mono-methylamin
(74-89-5)
TRGS 900: 13 mg/m³
grenzungs-kategorie =1=(Stand: 08/2004)
BASF AGStand: 21.10.2004
Befund-Nr. 05001
2800
Ammoniak(CAS
7664-41-7)
TRGS 900: 35 mg/m³Spitzenbe-grenzungs-kategorie =1=(Stand: 08/2004)
Gerling, Holz & Co.Stand: 20.01.2003
Befund-Nr. 05001-Eingehalten-
(Stand: 08/2004)
5850bezogen aufAmmoniak-
Lösung 25%ig
gefährlicheEigenschaften
F+, XnR12HochentzündlcihR20Gesundheitsschädlich beim EinatmenR37/38Reizt die Atmungsorgane und die HautR41Gefahr ernster AugenschädenT, NR10EntzündlichR23Giftig beim EinatmenR34Verursacht VerätzungenR50
Version 1.2
Version 0007
TRGS 900: Y
Spitzenbe-CAS -Eingehalten-
MEO/MS Post 04.10.2005 8
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
Stoffname AGW Liegt ein SDB vor?
AGW-Messungen
[Schicht-mittelwert]
Bemerkungen Vewendete Menge2004[t/a]
Harnstoff-schmelze(Mit unter-
schiedlichen Gehalten an Monomethyl
amin und Ammoniak und unter-
schied-lichem Methy-
lierungsgrad)
Nein 2665
gefährlicheEigenschaften
VerbrühungTemperatur Schmelze:Stufe 2: 155°CStufe 3: 175°C
MEO/MS Post 04.10.2005 9
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
Ausmaß, Art und Dauer der ExpositionGefahrstoff Expositions-
artDauer[min.]
AGW-Messungen
Bemerkungen
Mono-methylaminAmmoniak
inhalativdermal
1-2 Befund-Nr. 05001
-Einhaltung-
PSA aus BAAmmoniak
(Stand 7/97)Mono-methylamin
(Stand 5/99)
Mono-methylaminAmmoniak
inhalativdermal
1-2 Befund-Nr. 05001
-Einhaltung-
PSA BAAmmoniakNr. 1068(Stand 7/97)Mono-methylaminNr. 1243(Stand 5/99)
Verfahrensschritte bei denen eine Exposition vorliegen kann(inkl. Wartungsarbeiten!)
VerwendetePSA
Von jeder Partie wird nach 4 Stunden aus der 3. Stufe eine Probe (250 ml) entnommen. Diese Probenahme wird dann stündlich wiederholt.
Schutzschirm mit Korbbrille und Chemikalienschutzhand-schuhe lang, Gummi-schürze und Gummistiefel. Bei Dampf- und Aerosol-bildung Atemschutzmaske mit Kombifilter bzw. Filter K2
4.2Von jeder Partie wird nach 4 Stunden aus der 2. Stufe eine Probe (250 ml) entnommen. Diese Probenahme wird dann stündlich wiederholt.
Schutzschirm mit Korbbrille und Chemikalienschutzhand-schuhe lang, Gummi-schürze und Gummistiefel. Bei Dampf- und Aerosol-bildung Atemschutzmaske mit Kombifilter ABEK2P3 bzw. Filter K2
Nr. 1068
Nr. 1243ABEK2P3
4.1
MEO/MS Post 04.10.2005 10
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
Ausmaß, Art und Dauer der ExpositionGefahrstoff Expositions-
artDauer[min.]
AGW-Messungen
Bemerkungen
Ammoniak inhalativdermal
1-2 Befund-Nr. 05001
PSA BAAmmoniakNr. 1068(Stand 7/97)
Nr. D006837-01(Stand 07/04)
Mono-methylamin
inhalativdermal
0 keine Messung
erforderlich
PSA BAMono-methylaminNr. 1243(Stand 5/99)
Nr. D006851-01(Stand 10/04)
4.4Restentleerung der Monomethylamintanks
Schutzschirm mit Korbbrille und Chemikalienschutzhand-schuhe lang, Gummi-schürze und Gummistiefel. Bei Dampf- und Aerosol-bildung Atemschutzmaske mit Kombifilter ABEK2P3 bzw. Filter K2
Verfahrensschritte bei denen eine Exposition vorliegen kann(inkl. Wartungsarbeiten!)
VerwendetePSA
Zweimal pro Schicht wird eine Ammoniakwasserprobe (100 ml) aus dem Absorber 2 entnommen.
Schutzschirm mit Korbbrille und Chemikalienschutzhand-schuhe lang, Gummi-schürze und Gummistiefel. Bei Dampf- und Aerosol-bildung Atemschutzmaske mit Kombifilter ABEK2P3 bzw. Filter K2
Über-schreitung-
BA-Blau
BA-Blau
4.3
MEO/MS Post 04.10.2005 11
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
Ausmaß, Art und Dauer der ExpositionGefahrstoff Expositions-
artDauer[min.]
AGW-Messungen
Bemerkungen
Werden nur bei gereinigten Anlagenteilen durchgeführt. Keine Gefahrstoff-Exposition
Verfahrensschritte bei denen eine Exposition vorliegen kann(inkl. Wartungsarbeiten!)
VerwendetePSA
4.5Wartungsarbeiten
Die durchgeführte Reinigung wird in der entprechenden Arbeitserlaubnis dokumentiert.
MEO/MS Post 04.10.2005 12
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
Die physikalischen und chemischen Eigenschaften der Einzelstoffe sind in den o.g. Sicherheitsdatenblätternbeschrieben. Bei der Probenahme Pkt. 4.1-4.3 Gefahr der Verbrühung
6. Beurteilung der inhalativen, dermalen und physikalisch-chemisch Gefährdungen
Eine Gefährdung der Mitarbeiter bei sachgemäßen Gebrauch der Sicherheitseinrichtungen sowie PSA bestehtnicht.
7. Ergebnis der Prüfung einer Substitution
Aufgrund des Syntheseweges keine Substitution möglich. Ammoniak ist Nebenprodukt, Monomethylamin Edukt.
8. Brand- oder Explosionsgefahren
Dokumentation im bestehenden Brandschutzkonzept und Explosionsschutzdokument des Purin-Betriebes.
MEO/MS Post 04.10.2005 13
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
9. Schutzmaßnahmen
Mass-nahmen
ausreichend
Mass-nahmen
ausreichend
ja
nein
ja
ja
ja
ja
Welche Schutzmaßnahmen wurden bereits getroffen ? Welche Schutzmaßnahmen sind zusätzlich zu
treffen ?Zu 4.1 und 4.2Die Probenahme erfolgt an umschlossenen, abgesaugten Probenahmestellen
Zu 4.3Die Probenahme erfolgt an umschlossenen, abgesaugten Probenahmestellen
Zu 4.4Betriebsanweisung D006851-01 -Entleeren Monomethylamintanks-
Zu 4.5Wartungsarbeiten werden nur in gereinigten Anlagenteilen durchgeführt.
keine
Unterweisung der Mitarbeiter über die richtige Arbeitsweise bei der Probenahme. Anschließend Überprüfung AGW
Gehaltsbestimmung Monomethylamin der Wasserprobe nach dem Entspannen des Restdrucks (Restentleerung der Monomethylamintanks) durch das Beriebslabor Purin-Betrieb
MEO/MS Post 04.10.2005 14
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
10. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen Beurteilung der Vorsorgeuntersuchungenwurden durchgeführt?
G 20 Stellungnahme erfolgte durch WerksarztzG 25 Minden.G 26
11. Schutzstufe
Der Arbeitsbereich 1 Harnstoffmethylierung wir gemäß GefStoffV in die Schutzstufe 3 eingestuft.Grundlage ist die Kennzeichnung des Gefahrstoffes Ammoniak als T (giftig).
LärmFahr-, Steuer- und ÜberwachungstätigkeitAtemschutzgeräte
MEO/MS Post 04.10.2005 15
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
12. Bemerkungen
Diese Gefährdungsbeurteilung ist alle 3. Jahre zu überprüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist aufzuzeichnen. Diese Gefährdungsbeurteilung ist zu aktualisieren, wenn maßgebliche Veränderungen dies erforderlich machen oder wenn sich eine Aktualisierung aufgrund der Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge als notwendig erweist.
MEO/MS Post 04.10.2005 16
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
12. Bemerkungen
Die unter Punkt 9. genannten zusätzlich zu treffenden Schutzmaßahmen sind durchzuführen
wer bis wann durchgeführt Unterschrift
MEO/MPH. Bender
MEO/MSUH. Gocha
MEO/MPH. Bender
Durchführung Überprüfung
Unterweisung der Mitarbeiter über die richtige Arbeitsweise bei der Probenahme der Ammoniakwasserprobe aus Absorber 2Überprüfung des AGW bei der Probenahme der Ammoniakwasserprobe aus Absorber 2 nach erfolgter UnterweisungGehaltsbestimmung Monomethylamin der Wasserprobe nach dem Entspannen des Restdrucks (Restentleerung der Monomethylamintanks)
Maßnahme
MEO/MS Post 04.10.2005 17
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
Checkliste Einhaltung der Schutzstufe 1 des § 8 der GefahrstoffV
Betrieb:
Arbeitsbereich:
Datum:
Prüfpunkt Ja Nein nichtzutreffend
Bemerkungen
1. Gestaltung des Arbeitsplatzes und Arbeitsorganisation
2. Begrenzung der Dauer und des Ausmaßes der Exposition
3. Hygienemaßnahmen, Reinigung des Arbeitsplatzes
Gase, Dämpfe und Aerosole werden bei allen Tätigkeiten so weit wie möglich vermieden
Die Reinigung der Maschinen, Anlagen und sonstigen Arbeitsmitteln erfolgt regelmäßig
Begrenzung der Anzahl der Beschäftigten, die Gefahrstoffen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können
MEO/MS Post 04.10.2005 18
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
4. Aufbewahrung und Lagerung
5. Abfälle
6. Gefahrstoffe und Kennzeichnungen
Gefahrstoffe, die nicht mehr benötigt werden und ungereinigte Behältnisse sind vom Arbeitsplatz zu entfernen, sachgerecht zu lagern oder zu entsorgen
Für alle Arbeitsstoffe liegt eine Anzeige gemäß Verfahrensanweisung 03.16.12. Umgang mit neuen Roh-/ Hilfsstoffen sowie neuen Produkten vor
An den Arbeitsplätzen wird nur der Tagesbedarf an Arbeitsstoffen gelagert
MEO/MS Post 04.10.2005 19
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
Checkliste Einhaltung der Schutzstufe 2 des § 9 der GefahrstoffV
Betrieb:
Arbeitsbereich:
Datum:
Prüfpunkt Ja Nein nichtzutreffend
Bemerkungen
1. Substitution
2. Alternative Schutzmaßnahmen
3. Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)
Verfahren, Steuerungstechnik und Arbeitsmaterial entsprechen dem Stand der Technik
Die Verfahren, Messregeln und Grenzwerte, die vom AGS vorgeschlagen werden, sind bekannt und u.a. Grundlage für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Es erfolgt regelmäßig eine Substitutionsprüfung der eingesetzten Arbeitsstoffe
Schutzstufe 1 wird eingehalten
MEO/MS Post 04.10.2005 20
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
Checkliste Einhaltung der Schutzstufe 3 des § 10 der GefahrstoffV
Betrieb:
Arbeitsbereich:
Datum:
Prüfpunkt Ja Nein nichtzutreffend
Welche Maßnahmen wurden getroffen?
1. Substitution
2. Schutzmaßnahmen
2. Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
3. Aufbewahrung und Lagerung
Orte, an denen Tätigkeiten mit hoher Gefährdung durchgeführt werden, sind bekannt
Arbeitsbereiche, in denen mit T und T+ gekennzeichneten Arbeitsstoffen umgegangen wird, sind nur für befugte Mitarbeiter zugänglich
Die AGW's werden eingehalten
Die Pflicht zur Substitution ist bekannt
Schutzstufen 1 und 2 werden eingehalten
MEO/MS Post 04.10.2005 21
Die Umsetzung der neuen GefStoffV in der Praxis
Checkliste Einhaltung der Schutzstufe 4 des § 11 der GefahrstoffV
Betrieb:
Arbeitsbereich:
Datum:
Prüfpunkt Ja Nein nichtzutreffend
Welche Maßnahmen wurden getroffen?
1. Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
2. Schutzmaßnahmen
3. Arbeitsplatzgestaltung
Schutzstufen 1,2 und 3 werden eingehalten. Schutzstufe 4 gilt nur für krebserzeugende, erbgutverändernde oder fruchtbarkeitsgefährdenden Arbeitsstoffen der Kategorie 1 oder 2
Abgesaugte Luft wird nicht in den Arbeitsbereich zurückgeführt
Abgrenzung der Gefahrenbereiche
Messungen der AGW's wird durchgeführt
Die AGW's werden eingehalten
wenn ja, ist Schutzstufe 4 nicht anzuwenden
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