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Nordsee Akademie Leck16. Dezember 2010
Referent: Ralf Feddersen, Kreis Schleswig-Flensburg
Der Feuerwehrbedarfsplan
Zu meiner Person:Ralf Feddersen, Dipl. VerwaltungswirtSeit 1978 beim Kreis Schleswig-Flensburg
Stellv. Sachgebietsleiter für Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
Seit 33 Jahren Mitglied der FF Busdorf, davon 7 Jahre als Gemeindewehrführer
Seit 1996 Bürgermeister der Gemeinde Busdorf
Seit 1998 Amtsvorsteher des Amtes HaddebyErreichbarkeit:
Tel. (04621) 87-232Mail: ralf.feddersen@schleswig.flensburg.de
Fahrpläne
Stadtpläne
Bebauungspläne
Finanzpläne
Pläne gibt es viele ……..
Pläne sollen ……
Überblick schaffen Entwicklungen darstellen Lösungswege aufzeigen Ziele beschreiben Aufwand und Erträge darstellen
Feuerwehrbedarfsplan
„Mut dat sien???“
Bürgermeister Schönbiehl, Büttenwarder
Wir planen, um …..nichts dem Zufall zu überlassen,Zukunft zu gestalten,vorauszuschauen, bereits heute
Entwicklungen zu erkennen, ihre Folgen zu beurteilen, um sich mit geeigneten Maßnahmen auf Szenarien von morgen vorzubereiten.
Failing to plan is planning to fail !Nicht planen heißt den Fehlschlag in Kauf zu
nehmen!
Schlagzeilen aus der Tagespresse:
7.12.: „Amtswehr sucht weiter neuen Chef“ Nachwuchssorgen?
7.12.: „Wehr muss sich in Geduld üben“. Größere Anschaffungen sind im nächsten Jahr nicht drin, was die Feuerwehr enttäuschen wird. Sie hatte auf ein neues Löschfahrzeug gehofft. Finanzierungsproblem?
1.12.: „Finanzielle Spielräume immer enger“Finanzierungsproblem?
2008: Weniger Schleswig-Holsteiner bis 2025Demografieproblem?
§ 2 Brandschutzgesetz (BrSchG)Die Gemeinden haben als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.
Handlungsbedarf ?Gesetzliche Pflichtaufgabe einer Gemeinde (§ 2 BrSchG)
Rückläufige Mitgliederzahlen bei den Freiw. Feuerwehren
Mobilität / Tagesverfügbarkeit Finanznot der Gemeinden (der öffentl. Hand)
Knappe Fördermittel (Feuerschutzsteuer)
Demografische Entwicklung
Entwicklung: FeuerwehrangehörigeBeispiel: Kreis Schleswig-Flensburg
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Aktive
Mitglieder 7741 7743 7553 7366 7263 7093 7000 6874 6768 6722
davon
Frauen 242 263 273 276 321 315 316 346 346 359
Mitglieder
Jugendfw. 679 870 846 822 875 896 888 893 899 880
davon
Mädchen 159 310 197 206 206 216 198 199 219 204
Entwicklung: FeuerwehrangehörigeBeispiel: Kreis Schleswig-Flensburg
6000
6200
6400
6600
6800
7000
7200
7400
7600
7800
8000
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Mobilität / Tagesverfügbarkeit
Pendlerströme in Schleswig-Holstein
Kreis zu Kreisoderin Nachbarbundesländer / nach Dänemark
Kommunale Finanzsituation (aktuell)
Erträge:Schlüssel- und Sonderschlüsselzuweisungen (-)Steuern: Einkommensteuerant., Realsteuern (-)Zuschüsse/Zuweisungen (FSchSt.) (-)Aufwendungen:Schulkosten / Schulkostenbeiträge (+)Kindertagesstätten (+)Kreisumlage (+)Gewerbesteuerumlage (+)Straßen- und Wegeunterhaltung (+)
Feuerwehrspezifischer AufwandLöschfahrzeuge
Abschreibung, Betriebskosten (Kraftstoff, Reparaturen, Prüfungen)
Persönliche Schutzausrüstung / DienstkleidungAbschreibung, steigenden Anforderungen z. B. durch UVV
Technische Geräte / AusrüstungAbschreibung, Betriebskosten (Kraftstoff, Reparaturen,
Prüfungen)Feuerwehrgerätehaus
Abschreibung, Bewirtschaftung, InstandhaltungFunk- und Alarmierungstechnik ….Ausbildung / Führerschein (!) …..Verdienstausfallentschädigung ……Beiträge (FUK, KFV, KSA, sonst. Sachversicherungen)Gesundheitszeugnisse (G 26) Entschädigungen
„Investitionsstau“ Beispiel: Kreis Schleswig-Flensburg
Fahrzeuge, älter als 20 Jahre = 71(davon älter als 25 Jahre = 66)
Fahrzeuge, älter als 30 Jahre = 15
Rund 1/3 aller Feuerwehrfahrzeuge sind
älter als 25 Jahre !
Feuerwehrfahrzeuge (Investitionsaufwand, Beispiele)
TSF-W: ca. 160.000 €
LF 10/6: ca. 220.000 €
HLF 20/16: ca. 300.000 €
Feuerwehrfahrzeuge -geschätztes Investitionsvolumen- (Bsp. Kreis Schleswig-Flensburg)
40 x TSF/ W x 160.000 € = 6.400.000 €30 x LF 10/6 x 220.000 € = 6.600.000 €10 x sonst. Fzg. x 80.000 € = 800.000 €
Gesamtinvestitionsvolumen in dennächsten 5 Jahren:
ca. 14.000.000 €
Feuerschutzsteuer / KreisverfügungssummeHöhe und Verwendung im Kreis Schleswig-Flensburg
2003 2004 2005 2006 2007 2008
Fördermittel (gesamt)
739.200 668.200 677.400 644.900 475.100 473.400
Kreisausbildung 35.000 41.000 69.000 57.300 97.500 100.000
Fördermittel für Investitionen
704.200 627.200 608.400 587.600 377.600 373.400
Investitions-Volumen
1,9 Mill. 562.000 1,0 Mill. 2,0 Mill. 3,2 Mill. 3,1 Mill.
Bewilligungen 474.300 204.500 380.000 880.000 1,1 Mill. 528.700
Stand der Mittel zum 31.12.
-736.400 -199.600 280.700 -85.900 -795.500 -1.286.800
Demografischer Wandel Alterspyramide (wie sie einmal war)
Alt
Mittel
Jung
Demografische Entwicklung:
Quellen: Statistisches Landesamt, 2000
Demografische Entwicklung:
Quellen: Statistisches Landesamt, 2000
Folgen des demografischen WandelsAnteil der jungen Bevölkerung ist weiter
rückläufig.Ab 2020 geht die Bevölkerungszahl
insgesamt zurück.Wird sich langfristig auf die Zahl der aktiven
Mitglieder absolut, aber auchauf die Altersstruktur – steigendes
Durchschnittsalter – der Feuerwehrangehörigen auswirken.
Zu befürchten sind weit reichende Folgen für die Personalausstattung der Wehren insgesamt, den Führungskräftenachwuchs,Spezialeinsatzkräfte, z.B.
Atemschutzgeräteträger.
Ressourcenverknappung
PersonalKapital
Zwischenfazit:1. Zeitliche und räumliche Verfügbarkeit der
Einsatzkräften (Funktionen) rückläufig vor allem Tagesverfügbarkeit Verschärfung der Situation durch demografische
Entwicklung und hohe Mobilität der Erwerbstätigen,
2. drohende Überalterung des Löschfahrzeugbestandes,
3. drohende Überalterung der Einsatzkräfte (mittelfristig),
4. Haushaltslage der Träger,5. deutliche Schieflage bei der Förderung von
Investitionen aus der Feuerschutzsteuer
Verantwortung der GemeindeNach § 2 BrSchG haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, die nach § 6 Abs. 3 BrSchG eine ausreichende persönliche und sächliche Leistungsfähigkeit besitzen müssen.
Organisationserlass FeuerwehrenErlass des Innenministeriums vom 7. Juli 2009 - IV
333 - 166.035.0 – über die Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder
Gliederungsziffer 1.2:Um festzustellen, welche Standorte (Gerätehaus), welche Feuerwehrfahrzeuge und welche Mannschaft erforderlich sind, kann ein Feuerwehrbedarfsplan aufgestellt werden, der ggf. zwischen Wehrführung und Gemeinde als Grundlage für die weiteren Planungen gemeinsam vereinbart wird.
Erforderliche Personalstärke
LeistungsfähigkeitDie Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr orientiert sich an ihrer Fähigkeit, einen so genannten kritischen Wohnungsbrand erfolgreich bekämpfen zu können, d. h. in erster Linie eine erfolgreiche Menschenrettung durchzuführen.
Der kritische Wohnungsbrand unterstellt einen Brand im ersten Obergeschoss eines Gebäudes, in dem der Treppenraum als erster baulicher Rettungsweg verraucht ist und die Menschenrettung über Rettungsmittel der Feuerwehr (z.B. Steckleiter) als zweiten Rettungsweg erfolgen muss.
Kritischer Wohnungsbrand
WT WT
ST ST
AT AT
ME
Kritischer Wohnungsbrand
Bei einem Wohnungsbrand stellt Kohlenmonoxid (CO) das für Menschen kritischste Verbrennungsprodukt dar. Die CO- Konzentration in Räumen steigt unter typischen Bedingungen mit der Branddauer an. Für die Überlebenswahrscheinlichkeit ist die Einwirkdauer von entscheidender Bedeutung: Vor Ablauf der 17. Minute (Reanimationsgrenze) muss die Menschenrettung erfolgt sein.
Hilfsfrist: 10 Minuten!
Feuerwehr : Brandversuch - Zimmerbrand, Room on Fire, Feuerwehr
Daraus folgt für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr:
Kann sie den Einsatzort innerhalb der Hilfsfrist erreichen?
Führt sie dabei das/die für den Einsatz notwendige/n Einsatzmittel mit?
Verfügt sie dabei über die notwendigen und ausgebildeten Einsatzkräfte, und zwar in allen erforderlichen Funktionen?
Feuerwehrbedarfsplan: ZielDer Feuerwehrbedarfsplan bildet die
Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien des Trägers des Feuerwehrwesens.
Ziel der Feuerwehrbedarfsplanung ist es, auf den Grundlagen des kritischen Wohnungsbrandes,
den dafür geltenden Bemessungswerten unddem in Schleswig-Holstein angewandten
Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge (Löschfahrzeuge) aufgrund von Risikoklassen
den für eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf festzustellen.
FeuerwehrbedarfsplanErstellung in drei Schritten1. Durchführung einer objektiven Risikoanalyse,
rein feuerwehrfachliche Bewertung vorhandener Gefahren und gefährdeter Objekte/Personen
Feuerwehr / Gemeindewehrführer2. Bestimmung des Schutzziels: politische
Entscheidung der Gemeindevertretung über die Qualität der Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr Gemeindevertretung / Bürgermeister
3. Festlegung der Feuerwehrausstattung zur Erreichung des Schutzziels
Feuerwehrbedarfsplan:Systematik
Gefährdungs-abschätzung
AnzahlEinwohner
FahrzeugpunktwertGemeindefeuerwehr
Risikoklasse / Risikopunkte
Sicherheitsbilanz
Bemessungswertekritischer
Wohnungsbrand
Einsatzmittel Hilfsfrist Einsatzkräfte(Funktionen)
Sicherheitsbilanz Einsatzmittel Hilfsfrist Einsatzkräfte
(Funktionen)
Risikoklassen / RisikobewertungMerkblatt zur Ermittlung notwendiger
Feuerwehrfahrzeuge aufgrund von Risikoklassen (Anlage 1 zum Org.-Erlass Fw.)
Gemeinden werden insgesamt 5 Risikoklassen (RK) zugeordnet.
Das Risiko (Grundrisiko) ist zunächst von der Anzahl der Einwohner einer Gemeinde abhängig (RK 1).
Weitere Risiken ergeben sich aufgrund von Bebauung, Gewerbe, Industrie, Verkehrswegen usw. (RK 2 – 5)
Die Bewertung der Risiken erfolgt durch ein Punktsystem aus Einwohnerzahl und ermittelter Risikoklasse
RK 1
RK 2
Beispiel 1Gemeinde, 1.500 Einw. , Wohn-, Dorf- und
Mischgebiet, Kfz.-Werkstatt, Tischlerei, Dorfgasthof mit Tanzsaal für 200 BesucherRisikoklasse: 2Risikopunkte: 120
Feuerwehrfahrzeuge: TSF: 55 PunkteTSF-W: 80 Punkte
Summe Fahrzeugpunkte > RisikopunkteSicherheitsbilanz: positiv
Beispiel 2Gemeinde, 2.000 Einw. , Wohn-, Dorf- und
Mischgebiet mit Rettungshöhen von 7,2 – 12,2 m für 2. Rettungsweg, Gewerbegebiet mit Werkstätten über 300 m², 150 ha zusammenhängende WaldflächeRisikoklasse: 3Risikopunkte: 164
Feuerwehrfahrzeuge:LF 20/16: 135 PunkteTSF/W: 80 Punkte im Rahmen
gemeindeübergreifender HilfeSumme Fahrzeugpunkte > RisikopunkteSicherheitsbilanz: positiv
Beispiel 3Gemeinde, 3.500 Einw. , Wohn-, Dorf- und
Mischgebiet mit Rettungshöhen von 7,2 – 12,2 m für 2. Rettungsweg, Diskothek für 1.000 Besucher, Gewerbegebiet mit Werkstätten über 300 m², BAB-AS im GemeindegebietRisikoklasse: 3Risikopunkte: 197 + 5 Zusatzpunkte = 202
Feuerwehrfahrzeuge:HLF 10/6: 115 PunkteLF 8 leicht: 90 Punkte
Summe Fahrzeugpunkte > RisikopunkteSicherheitsbilanz: positiv
Programm (Internet)der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
Link: Feuerwehrbedarfsplanung
SchutzzielbestimmungDer Feuerwehrbedarfsplan wird auf der Grundlage einer fachlichen Risikobeschreibung erstellt. Als Schutzziel wird der kritische Wohnungsbrand angenommen, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit gleichermaßen für alle Gemeinden in Schleswig-Holstein zutrifft.
Bemessungswerte zur SchutzzielerreichungUm bei einem kritischen Wohnungsbrand die Menschenrettung durchzuführen und den Brand zu bekämpfen, müssen zeitgleich folgende Bemessungswerte erfüllt sein:
die Einsatzmittel (Löschfahrzeuge und feuerwehrtechnische Beladung)
die Eintreffzeit (Hilfsfrist)die Funktionen (Einsatzkräfte)
Schutzziel erreicht?
Bemessungswertekritischer
Wohnungsbrand
Einsatzkräfte
HilfsfristEinsatzmittel
Sicherheits- Bilanz
Gesamtstatus
Gemeindefeuerwehr
Mögliche Stellschrauben:
•Anzahl / Einsatzwert der Löschfahrzeuge
•Planen von Ersatzbeschaffungen durch ein
zukunftsfähiges Fahrzeugkonzept
Mögliche Stellschrauben:
•Bei mehreren Ortswehren: ggf. Neuordnung
der Ausrückebereiche
•Lage und Erreichbarkeit der Risiken zum
Feuerwehrhaus prüfen (Isochronenanalyse)
Mögliche Stellschrauben:•Qualifizierung von Einsatzkräften (z.B. Ausbildung Atemschutz, Führungsnachwuchs)•Verstärkte Mitgliederwerbung („Frauen in die Wehr“)•Gründung Jugendfeuerwehr•„Einpendler“ einbinden, Bsp. PETRA
Blick in die Zukunft: Fahrzeuge
Blick in die Zukunft: Personal
Schadenersatz aus AmtshaftungArt. 34 GG i. V. m. § 839 BGB
Bei Verletzung einer der Gemeinde in diesem Aufgabenbereich obliegenden Pflichten durch das schuldhafte Handeln einer oder mehrerer bestimmter Personen, z. B. aus dem Bereich der freiwilligen Feuerwehr oder der Gemeinde, haftet die Gemeinde auch direkt gegenüber der Bürgerin oder dem Bürger, die oder der durch den Verstoß gegen die Amtspflicht gefährdet wird oder Schaden erleidet.
Schadenersatz aus Organisationsverschulden§ 839 BGB
Ist eine Behörde in sachlicher und personeller Hinsicht nicht so ausgestattet, dass sie ihren Pflichten Dritten gegenüber (hier: § 2 BrSchG) nachkommen kann, so liegt – z. B. bei Nichteinhaltung von Mindeststandards – ein eine Haftung auslösender Organisationsmangel der Behörde auch ohne persönliches Verschulden des Mitarbeiters vor. Auf mangelnde Zuweisung von Haushaltsmitteln und Personal kann die Behörde sich als Entschuldigungsgrund nicht berufen. Dies entschied der Bundesgerichtshof am 11. Januar 2007 (Az: III ZR 302/05).
Vorlage für die GemeindevertretungFestlegung des Schutzziels für das
GemeindegebietZielvereinbarung zwischen
Bürgermeister und Gemeindewehrführung in welcher Weise Defizite in der Sicherheitsbilanz bzw. bei den Bemessungswerten des Schutzziels behoben werden.
Ein „Aufweichen“ der Hilfsfrist ist dabei ebenso unzulässig (kein Ermessen)
wie eine Verkürzung der Einsatzkräfte
Erfahrungen im Kreis Schleswig-FlensburgSeit Herbst 2009 wurden insgesamt rund 160
Feuerwehrbedarfspläne (von 198 FF im Kreis) erstellt und dem Kreiswehrführer für eine Plausibilitätsprüfung vorgelegt
Größte Probleme gibt es beim Bemessungswert „Einsatzkräfte“, insbesondere bei der Tagesverfügbarkeit
Wehren haben in vielen Fällen bereits durch Anpassung ihrer AAO‘s reagiert.
Der Kreis hat nun einen wesentlich klareren Überblick über den mittelfristigen Löschfahrzeugbedarf
Mehr Planungssicherheit bei den Gemeinden.
Bürgermeister Schönbiehl, Büttenwarder
Wat mut, dat mut !
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