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Pensionen in ÖsterreichStand: März 2011
Renate AnderlBundesfrauenvorsitzende
Das Pensionssystem in Österreich• Das Pensionssystem in Österreich in seinem
ganzem ist, wie in anderen Ländern, kompliziert und nicht leicht zu verstehen.
• Die Präsentation versucht das österreichische Pensionssystem in drei Aspekte zu gliedern:1. Wie bzw. durch wem wird das österreichische
Pensionssystem finanziert?2. Wer kann ab wann in Österreich in Pension gehen?3. Wie sieht die soziale bzw. finanzielle Situation für
Pensionistinnen aus?
• Aufgabe der Pensionsversicherung ist die finanzielle Absicherung
–der Versicherten im Alter oder–nach krankheitsbedingtem Ausscheiden
aus dem Berufsleben sowie–der hinterbliebenen Angehörigen
Pensionssystem in Österreich
• Die Pensionsleistung soll annähernd das durch die Pensionierung wegfallende Erwerbseinkommen ersetzen und somit den Lebensunterhalt der Pensionistin sicherstellen.
• Im Falle des Todes der Versicherten sind die Pensionen für Hinterbliebene Ersatz der weggefallenen Unterhaltsleistung.
• Die wichtigste Säule ist die umlagenfinanzierte gesetzliche Pensionsversicherung.
• Die erwerbstätige Generation sorgt für die im Ruhestand befindliche Generation.
• Die Zahlungen, die die erwerbstätige Generation in Form von Pensionsbeiträgen leistet, werden sofort wieder an die Pensionistinnen ausge-schüttet.
• Der Staat finanziert mit und ein wichtiger Aspekt ist, dass der Staat auch die Ausfallshaftung trägt.
Internationaler Vergleich• Das österreichische Altersversorgungssystem ist im
internationalen Vergleich quantitativ und qualitativ sehr gut ausgebaut und in hohem Grad auf die öffentliche Altersversorgung konzentriert.
• Die Finanzierung erfolgt über Beiträge und Steuern; – Beiträgen der Versicherten (ArbeitnehmerInnen), – Beiträgen der ArbeitgeberInnen und – Beiträgen aus öffentlichen Mitteln (Staat)
- derzeit 2,8 % des Bruttoinlandsprodukt
Weitere Leistungen• Unfallrente, auch in der Pension als Abgeltung
von Schadenersatzansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis. – als Renten werden in Österreich die dauernden
Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezeichnet.
• Pensionskassen / Pensionsfonds und dgl. sind freiwillige Leistungen – sind im Pensionskassen-gesetz geregelt. (2008 ca. 600.000 Menschen erfasst, AG und AN zahlen ein.)
Zusammenfassend ist festzuhalten:Diese Art der Finanzierung (Generationenvertrag)
ermöglicht die Erfüllung des sogenannten Lebensstandardprinzips in der Pensionsver-sicherung, dessen Zielsetzung es ist, den Versicherten auch im Ruhestand ein möglichst hohes Einkommen zu garantieren.
Neben der Garantie des Lebensstandards gilt es aber u.a. auch, eine gewisse soziale Mindestsicherung zu gewährleisten, was im österreichischen Pensionsversicherungssystem durch die Gewährung von Ausgleichszulagen erfolgt.
Keine Schwankungen, stabiles, sicheres Einkommen!
Pensionsantrittsalter in Österreich• Das Bundesverfassungsgesetz 1992 regelt die
schrittweise Angleichung der unterschiedlichen Altersgrenzen von weiblichen und männlichen Versicherten für die Inanspruchnahme einer Alterspension.
• Das derzeitige Antrittsalter der Frauen für die Alterspension (60. LJ) wird beginnend mit 01.01.2024 (bis 2033 + 6 Mo/Jahr) an jenes der Männer (65. LJ) herangeführt. Das bedeute, dass Frauen mit einem Geburtsdatum ab 02.12.1963 bereits ein erhöhtes Antrittsalter für die Alterspension haben.
Alterspension f. Frauen ab 01.01.2024 (geboren ab 2.12.1963)
Erhöhtes Anfallsalter im Kalenderjahr
Anfallsalter von der Erhöhung betroffen – weibl. Versicherte geboren bis ………….
2024 60. Lebensjahr + 6 Monate 01.06.1964
2025 61. Lebensjahr + 6 Monate 01.12.1964
2026 61. Lebensjahr + 6 Monate 01.06.1965
2027 62. Lebensjahr + 6 Monate 01.12.1965
2028 62. Lebensjahr + 6 Monate 01.06.1966
2029 63. Lebensjahr + 6 Monate 01.12.1966
2030 63. Lebensjahr + 6 Monate 01.06.1967
2031 64. Lebensjahr + 6 Monate 01.12.1967
2032 64. Lebensjahr + 6 Monate 01.06.1968
2033 65. Lebensjahr AB 02.06.1968
Pensionshöhe….• wird berechnet mit
– durchschnittliche Bemessungsgrundlage (derzeit 23 Jahre – bis 2028 sind es 40 Jahre)
– davon 1,78% pro Versicherungsjahr, maximal 80%.
– mindestens 15 Beitragsjahre sind für den Anspruch einer Pension Voraussetzung.
– Witwe/r Pension bis zu 60% - abhängig von eigener Pension
Frauenrisiken• Kein fairer Ausgleich frauentypischer Risiken
wie:
– Kindererziehungszeiten (max. 4 Jahre pro Kind); mit 1.560,98 Euro pro Monat bewertet
– Teilzeiteinkommen werden nicht aufgewertet, drücken die Pensionshöhe
Frauenrisiken• Keine Berechnung der längeren
Lebenserwartung und des (noch) früheren Pensionsantrittsalter
• Wesentlich niedrigere Frauenpension wegen:– schlechterem Aktiv-Einkommen– Teilzeitarbeit, Kinderbetreuungszeiten– Weniger Versicherungsjahre wegen früherem
Antrittsalter
AusgleichszulagenbezieherInnen nach Geschlecht Dezember 2009
Pensionsart Männerund Frauen Männer Frauen
Insgesamt 241.619
76.652
164.967
Mittleres Monatseinkommen der
PensionistInnen/ANG 2010
1.230
969
1.560
0
5'000
10'000
15'000
20'000
25'000
Bruttojahreseinkommen
Frauen und Männer Frauen Männer
Mittleres Monatseinkommen der PensionistInnen/ARB
2010
740,-
570,-
990,-
0
5'000
10'000
15'000
20'000
Nettojahreseinkommen
Frauen und Männer Frauen Männer
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Thank you! Merci!
Renate AnderlBundesfrauenvorsitzende
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