Straßenausbaubeitragsberechnung Was ist das? Warum wird ein Ausbaubeitrag erhoben? Wie werden diese...

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Straßenausbaubeitragsberechnung

Was ist das? Warum wird ein Ausbaubeitrag erhoben? Wie werden diese Beiträge berechnet?

Was ist Straßenausbaubeitrag?

Der Straßenausbaubeitrag ist ein Ausgleich für Aufwendungen, welche Gemeinden und Kommunen für die grundhafte Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung ihrer Verkehrsanlagen ausgeben.

Der Straßen(aus)baubeitrag zählt zu den kommunalen Abgaben, hat eine lange Historie und ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen der KAG´s der einzelnen Bundesländer.

Warum wird überhaupt ein Beitrag erhoben?

Im KAG LSA ist geregelt, dass Kommunen und Gemeinden einen Beitrag erheben müssen, wenn eine Straße erneuert, verbessert oder erweitert wird.

Der Beitrag ist damit ein Ausgleich für die Aufwendungen der Gemeinden und Kommunen.

Die Gemeinden und Kommunen kommen damit ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht in Zusammenwirken mit einer sparsamen Haushaltsführung nach.

Gleichzeitig hat das Grundgesetz der Bundesrepublik den Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, den Gemeinden und Kommunen einen bestimmten Teil des kommunalen Straßenherstellungsaufwands zu ersetzen.

Wie wird der Beitrag berechnet?

Voraussetzung ist: das Vorliegen einer

Straßenausbaubeitragssatzung für jede Gemeinde

das die betreffende Straße öffentlich gewidmet ist (z.B. kein Privatweg ist)

Zwei Arten von Straßenausbaubeitragsberechnung

Straßenausbaubeitrag

einmalige Beiträge wiederkehrende Beiträge

Beiträgeeinmalige wiederkehrende

Beitragspflichtig sind die von der Straßenbaumaßnahme bevorteilten Grundstückseigentümer

Abrechnungsgebiet bilden die an der Straße liegenden Grundstücke und Hinterliegergrundstücke mit Zufahrtsmöglichkeit oder Eigentümeridentität

In der Regel Eigentümer nur einmal beitragspflichtig

(Ausnahme: Eckgrundstücke, Grundstücke mit Doppelerschließung)

Beitragspflichtig sind alle Grundstückseigentümer des Ortes

Abrechnungsgebiet bildet die gesamte Ortschaft

Bei jeder Straßenbaumaßnahme wieder alle Eigentümer beitragspflichtig

Berechnung

1. Erfassung des beitragsfähigen Aufwandes

= alle mit der Verwirklichung der Maßnahme aufgebrachte Kosten der Gemeinde

2. Ermittlung der geflossenen Fördermittel

3. Anliegeranteil in % aus Satzung der Gemeinde

4. Erfassung aller beitragspflichtigen Grundstücke über ein Geoinformationssystem, welches vierteljährlich aktuallisierte Flurstücksdaten enthält

5. Ermittlung der Geschosszahl jedes Grundstücks

(1, 2 oder mehr Wohngeschosse)

6. Nutzungsart des Grundstückes (überwiegend Wohn- oder Gewerbegrundstück)

Beispielrechnung

Kosten der Baumaßnahme = 100.000 €Anliegeranteil davon 40% = 40.000 €Fördermittel gesamt = 30.000 €davon für Anlieger ½ = 15.000 €Anliegeranteil Baumaßnahme – Anteil Fördermittel = 40.000 € - 15.000 €Anliegeranteil an Baumaßnahme = 25.000 €

Gesamtfläche aller beitragspflichtigen Grundstücke = 100.000 m²Beitragssatz = 25.000 € : 100.000 m² = 0,25 €/m²

Bei 1 Geschoss die Grundstücksfläche multipli. mit Faktor 1,5Bei 2 Geschossen multipl. mit Faktor 2,0

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!Sie erreichen mich hier im Verwaltungsgebäude Zimmer Nr. 38oder unter der Telefonnummer: 03935- 931729

Claudia Wittke

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