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VORHABENSBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN
"WOHNPARK BERGHAM OST"
ENTWURF
UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN
Vorhabenträger: Stadt Nittenau
Gerichtsstraße 13
93149 Nittenau
Bearbeitung: REMBOLD Landschaftsarchitekten
Windpaissing 8
92507 Nabburg
Sachbearbeiter: Nicole Bergler, B.Eng. Landschaftsarchitektur
Matthias Rembold, Landschaftsarchitekt
Stand: 21.01.2020
Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Wohnpark Bergham Ost“ – Umweltbericht
- 1 -
Inhaltsverzeichnis:
1. Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................................ 2
2. Planungs- und naturschutzrechtliche Vorgaben .............................................................. 3
2.1 Regionalplan ................................................................................................................... 3
2.2 Flächennutzungs- und Landschaftsplan ...................................................................... 3
2.3 Waldfunktionsplan ......................................................................................................... 3
2.4 Arten- und Biotopschutzprogramm ............................................................................. 3
2.5 Schutzgebiete ................................................................................................................. 3
2.6 Biotopkartierung ............................................................................................................ 4
2.7 Denkmale ....................................................................................................................... 4
3. Natürliche Grundlagen ....................................................................................................... 5
3.1 Naturraum und Topographie ....................................................................................... 5
3.2 Geologie und Boden ...................................................................................................... 5
3.3 Klima und Luft ................................................................................................................ 5
3.4 Hydrologie und Wasserhaushalt .................................................................................. 6
3.4.1 Oberflächenwasser ................................................................................................. 6
3.4.2 Grundwasser ........................................................................................................... 6
3.5 Potenzielle natürliche Vegetation ................................................................................. 6
3.6 Landschaftsbild .............................................................................................................. 6
4. Vorhaben ............................................................................................................................. 6
4.1 Bauliche Maßnahmen ................................................................................................... 6
4.2 Empfohlene grünordnerische Maßnahmen ................................................................ 7
5. Auswirkungen.................................................................................................................... 10
5.1 Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter ............................................................. 10
5.2 Schutzgut Arten und Biotope ...................................................................................... 11
5.3 Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseignung ................................................... 12
5.4 Schutzgut Boden .......................................................................................................... 12
5.5 Schutzgut Wasser ......................................................................................................... 13
5.6 Schutzgut Klima und Luft ............................................................................................ 15
5.7 Wechselwirkungen ....................................................................................................... 15
5.8 Zusammenstellung Schutzgüter ................................................................................. 15
6. Vermeidung und Minderung von Eingriffen ................................................................... 16
7. Naturschutzfachliche Eingriffsregelung .......................................................................... 17
8. Ausgleichsmaßnahmen .................................................................................................... 18
9. Alternative Planungsmöglichkeiten ................................................................................. 18
10. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung .............................................................. 18
11. Methodik, Schwierigkeiten, Kenntnislücken ................................................................... 19
12. Allgemeinverständliche Zusammenfassung ................................................................... 19
13. Literaturverzeichnis .......................................................................................................... 20
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Übersicht über die Lage des geplanten Baugebietes ...................................... 2
Kartenverzeichnis:
Karte 1: Bestandsplan mit Darstellung der zu versiegelnden Flächen
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Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Wohnpark Bergham Ost“ – Umweltbericht
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1. Anlass und Aufgabenstellung
Die Stadt Nittenau im Landkreis Schwandorf plant im Stadtgebiet „Bergham“ das
Allgemeine Wohngebiet „Wohnpark Bergham Ost“, um den Bedarf an Wohnmög-
lichkeiten in der Stadt zu decken. Dabei sollen fünf Mehrfamilienwohnhäuser zu
je sechs Wohneinheiten, drei Mehrfamilienhäuser zu je neun Wohneinheiten,
Parkplätze, ein „Parkstadl“ sowie ein Spielplatz verwirklicht werden. Im Zuge ei-
nes Parallelverfahrens in der Flächennutzungsplanänderung erfolgt die Ände-
rung des Mischgebietes (MI) in ein allgemeines Wohngebiet (WA).
Das Plangebiet wurde ehemals gewerblich von der Firma „Schmidkonz GmbH“
genutzt, weswegen aktuell leerstehende Gebäude und überwiegend versiegelte
Fläche wie Beispielsweise Parkplätze, Zufahrten und anderweitige Nutzfläche
vorzufinden ist. Im Süden des Gebietes grenzt das Firmengelände der digitalen
Buchmanufaktur „dibuma“ an das Plangebiet. Daran anschließend verläuft die
St 2149 („Walderbacher Straße“) von Westen nach Osten, welche in Richtung
Norden in den östlich an das Gebiet angrenzenden Taubenweg mündet und wei-
ter in die Siedlung von Bergham führt.
Im vorliegenden Umweltbericht werden die Auswirkungen bei Umsetzung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf die Umwelt- und Natur beschrieben
und bewertet. Zudem wird dargestellt, welche umweltschützerischen Belange in
der Abwägung nach § 1a sowie der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in
der Bauleitplanung nach § 11 BNatSchG zu berücksichtigen sind.
Die Bearbeitung des Umweltberichts zum Bebauungsplan erfolgt nach dem Leit-
faden „Der Umweltbericht in der Praxis“ des BayStMUGV und der Obersten Bau-
behörde, ergänzte Fassung vom Januar 2007 (OBB 2007).
Abbildung 1: Übersicht über die Lage des geplanten Baugebietes
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Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Wohnpark Bergham Ost“ – Umweltbericht
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2. Planungs- und naturschutzrechtliche Vorgaben
2.1 Regionalplan
Im Regionalplan der Region Oberpfalz Nord (2002/2014) werden für das Pla-
nungsgebiet folgende Aussagen getroffen:
• Lage nicht im Landschaftsschutzgebiet / Schutzzone Naturpark
Weitere Aussagen bzgl. des Naturschutzes werden nicht getroffen, andere Vor-
rang- oder Vorbehaltsgebiete sind nicht betroffen.
2.2 Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Im momentan rechtkräftigen Flächennutzungs- und Bebauungsplan der Stadt
Nittenau ist das Planungsgebiet als Mischgebiet (MI) ausgewiesen.
Der Flächennutzungsplan wird im Zuge eines Parallelverfahrens geändert. Hier-
bei erfolgt eine Änderung des aktuellen Mischgebietes in ein allgemeines Wohn-
gebiet (WA).
2.3 Waldfunktionsplan
Durch das Bauvorhaben ist kein Wald im Sinne des Waldgesetzes betroffen. Der
ehemals vorhandene „lokale Immissionsschutzwald“ ist nicht mehr vorhanden.
2.4 Arten- und Biotopschutzprogramm
Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Kreis Schwandorf zeigt für
das unmittelbare Planungsgebiet keine bedeutenden Biotope, Lebensräume und
Artfundpunkte.
Nach dem ABSP für den Landkreis Schwandorf sind Ziele und Maßnahmen für
die potentiell vorkommenden Wälder genannt. Lichte Waldbestände und struk-
turreiche Waldränder sollen im Zuge der Entwicklung von Biotopverbundsyste-
men, in wärmebegünstigten Hanglagen gefördert werden.
Ein besonderes Augenmerk liegt im ABSP für den Landkreis Schwandorf auch auf
Trocken- und Magerstandorten, Hecken oder Feldgehölzen, welche jedoch vor
Ort nicht vorzufinden sind. Ein weiteres ABSP Ziel ist Trockenstandorte an den
Hängen der Flusstäler als Kerngebiete bzw. Trittsteinlebensräume zu erhalten,
falls diese kartiert werden.
2.5 Schutzgebiete
Das Planungsgebiet liegt im Naturpark „Oberer Bayerischer Wald“. Das Gebiet
befindet sich weder im Landschaftsschutzgebiet, noch in weiteren Schutzgebie-
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Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Wohnpark Bergham Ost“ – Umweltbericht
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ten nach dem Naturschutzrecht (z. B. Naturschutzgebiete oder geschützte Land-
schaftsbestandteile und Grünbestände).
2.6 Biotopkartierung
Innerhalb des Geltungsbereichs wurden im Rahmen der Biotopkartierung Bay-
ern keine Biotope erfasst (FIS-NATUR, JULI 2019).
2.7 Denkmale
Denkmale sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. (BAYERN ATLAS, JULI 2019)
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3. Natürliche Grundlagen
3.1 Naturraum und Topographie
Das Planungsgebiet gehört naturräumlich gesehen zum Oberpfälzisch-
Obermainischen Hügelland (D62 NACH SSYMANK).
3.2 Geologie und Boden
Nach der Geologischen Karte, Maßstab 1:500.000, handelt es sich bei der Geolo-
gie im Planungsgebiet um Ablagerungen im Auebereich sowie zum Teil würm-
zeitliche polygenetische Talfüllungen. Zu den verbreiteten Bodenarten zählen
Mergel, Lehm, Sand, Kies sowie zum Teil Torf aus der Zeit des Quartär (FIS-
NATUR).
Nach der Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:25.000 handelt es sich im Vorha-
bengebiet um „Vorherrschend Braunerde (podsolig), gering verbreitet Podsol-
Braunerde aus (kiesführendem) Sand bis Sandlehm (Terrassenablagerung), ge-
ring verbreitet mit Flugsanddecke “ (LFU).
Auf Grund der bisherigen Nutzung (Mischgebiet) sind bereits erhebliche Flächen
auf dem Gelände versiegelt bzw. alle Flächen anthropogen überprägt.
3.3 Klima und Luft
Nach der Karte „Klima“ des Regionalberichts für die Region Oberpfalz-Nord ge-
hört der Änderungsbereich zu einem für die Verhältnisse der mittleren Oberpfalz
durchschnittlichen Klimabezirk mit mittleren Jahrestemperaturen um 7,5° C und
mittleren Jahresniederschlägen um 650 mm. Geländeklimatische Besonderhei-
ten ergeben sich aus der Lage des Gebietes nicht. Auf Grund des hohen Versie-
gelungsgrades im Gebiet ist davon auszugehen, dass, im Gegensatz zur Wohn-
bebauung in der Umgebung, eine erhöhte Lufterwärmung im Sommer stattfin-
det.
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3.4 Hydrologie und Wasserhaushalt
3.4.1 Oberflächenwasser
Im Geltungsbereich des Planungsgebietes sind keine Oberflächengewässer vor-
zufinden.
3.4.2 Grundwasser
Über die Grundwasserverhältnisse liegen keine genaueren Angaben vor. Für das
Plangebiet wurden diesbezüglich keine Untersuchungen durchgeführt.
Wasserschutzgebiete werden nicht berührt. Durch das Vorhaben sind keine Vor-
rang- oder Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung betroffen.
3.5 Potenzielle natürliche Vegetation
Die potenzielle natürliche Vegetation gibt an, welche Pflanzengesellschaften sich
in einem Gebiet nach Aufhören jeglicher Einflussnahme des Menschen einstellen
würden. Man erhält dadurch Hinweise für die Bewertung der Naturnähe der der-
zeitigen Vegetationsausprägung sowie für die Auswahl der typischen Gehölzar-
ten für Begrünungsmaßnahmen.
Als potenzielle natürliche Vegetation gilt für den nördlichen Planungsbereich ein
Zittergrasseggen-Stieleichen-Hainbuchenwald im Komplex mit Schwarzerlen-
Eschen-Sumpfwald und für den Süden ein Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald
mit flussbegleitendem Hainmieren-Schwarzerlen-Buchenwald. (FIS NATUR)
3.6 Landschaftsbild
Der Geltungsbereich des geplanten Wohngebietes ist von einem gewerblichen
Charakter geprägt. Im Gebiet sind Gebäude der Firma Schmidkonz GmbH sowie
überwiegend versiegelte Flächen vorzufinden. Das Gebiet ist abschnittsweise von
Gehölzstrukturen umgeben und befindet sich inmitten des Siedlungsbereiches
der Stadt Nittenau. Südlich grenzt das Firmengelände der digitalen Buchmanu-
faktur „dibuma“ an das Baugebiet und daran anschließend verläuft die St 2149
(„Walderbacher Straße“) in West-Ost Richtung. Diese mündet in Richtung Norden
in den östlich an das Gebiet grenzenden Taubenweg.
4. Vorhaben
4.1 Bauliche Maßnahmen
Geplant ist das Allgemeine Wohngebiet "Wohnpark Bergham Ost" im Nordosten
der Stadt Nittenau, im Stadtgebiet „Bergham“. Die verkehrstechnische Erschlie-
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ßung erfolgt direkt über St 2149 („Walderbacher Straße“), welche etwa 50 m süd-
lich des Gebietes in West-Ost Richtung verläuft. Im Gebiet selbst ist eine „Ringer-
schließung“ vorgesehen.
Auf der Fläche sind fünf Mehrfamilienhäuser zu je sechs Wohneinheiten vorge-
sehen sowie drei Mehrfamilienhäuser zu je neun Wohneinheiten. Für diese Ge-
bäude sind Walm- und Satteldächer mit max. drei Geschossen geplant. Zudem
sollen Außenstellplätze, ein „Parkstadl“ (Tiefgarage) sowie ein Spielplatz verwirk-
licht werden.
Durch den geplanten Wohnungsbau und die generelle Neugestaltung der Fläche,
werden Gebäude abgerissen und ein Großteil der Fläche entsiegelt, womit neue
Grünflächen entstehen können sowie neue Gehölze angepflanzt werden.
4.2 Empfohlene grünordnerische Maßnahmen
Bodenschutz
Oberboden, der bei baulichen Maßnahmen oder sonstigen Veränderungen der
Oberfläche anfällt, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und fachgerecht in max.
2,0 m hohen Mieten zwischenzulagern.
Auch sonstige Beeinträchtigungen des Bodens, wie Bodenverdichtungen oder
Bodenverunreinigungen, sind zu vermeiden.
Ist eine beabsichtigte Lagerdauer von Bodenaushub über mehr als 3 Monaten
vorgesehen, sind diese nach Ausbau, sofern sie für Vegetationszwecke vorgese-
hen sind, mit tiefwurzelnden, winterharten und stark wasserzehrenden Pflanzen
zu begrünen.
Der gewachsene Bodenaufbau ist überall dort zu erhalten, wo keine baulichen
Anlagen errichtet und auch sonst keine nutzungsbedingte Überprägung der
Oberfläche geplant bzw. erforderlich ist.
Des Weiteren ist die Bodenversiegelung auf das unbedingt notwendige Maß zu
beschränken (§ 1 a Abs. 1 BauGB).
Verringerung der Flächenversiegelung / Gewässerschutz
Die Parkplatzflächen sind in un- oder teilversiegelnden Belägen zu befestigen.
Empfohlen werden Rasengittersteine, Pflasterbeläge mit offenen, mindestens
2 cm breiten Fugen, wassergebundene Decken oder Schotterrasen, darüber hin-
aus sog. „Öko-Pflaster“ mit geringem Abflussbeiwert und hoher Luft- und Was-
serdurchlässigkeit.
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Schutzzone längs der Ver- und Entsorgungsleitungen
Bäume der 1. und 2. Wuchsordnung sowie tiefwurzelnde Sträucher sind, soweit
nicht durch andere Festsetzungen gesondert geregelt, in einem Abstand von
mindestens 2,50 m zu unterirdischen Leitungen zu pflanzen. Bei Sträuchern be-
trägt der Mindestabstand 1,50 m. Nachträglich verlegte Leitungen sind in den
genannten Abständen an Anpflanzungen vorbeizuführen. Grundsätzlich sind die
Hinweise im „Merkblatt über Baumstandorte und elektrische Versorgungsleitun-
gen und Entsorgungsleitungen“, herausgegeben von der Forschungsanstalt für
Straßenbau und Verkehrswesen bzw. die DVGW-Richtlinie GW125 zu beachten.
Eingrünungsmaßnahmen
Für die geplanten Gehölzpflanzungen (siehe Planzeichung) ist eine Baumarten-
auswahl aus heimischen Laubgehölzen, welche dem Naturraum der Oberpfalz
(D62) entsprechen, in Gruppen und als Einzelbäume, auf der Fläche zu verteilen.
Je Hausparzelle sollten 3 Bäume gepflanzt werden.
Um bereits zu Beginn einen schnellen Wuchserfolg sicherzustellen, sind mindes-
tens 20 % der Gehölze 1. Ordnung und 30 % der Gehölze 2. Ordnung in der Qua-
lität H 3 x v. 12-14 und Hei 2 x v.o.B. 100 – 150 zu pflanzen. Bäume in Einzelstel-
lung sind ausschließlich in der Qualität Hochstamm 3 x v. 12-14 zu pflanzen.
Bei den Gehölzen soll es sich um folgende Baumarten handeln:
Sand-Birke (Betula pendula)
Hainbuche (Carpinus betulus)
Stiel-Eiche (Quercus robur)
Feld-Ahorn (Acer campestre)
Spitz-Ahorn (Acer platanoides)
Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
Des Weiteren können robuste, heimische Obstgehölze gepflanzt werden. Bei den
Gehölzen soll es sich um nachfolgende Obstsorten handeln:
Apfelsorten: 'Gravensteiner' 'Jakob Fischer', 'Kaiser Wilhelm'
Birnensorten: 'Alexander Lucas', 'Williams Christ', 'Uta'
Kirschsorten: 'Regina', 'Bellise', 'Burlat'
Pflanzabstand zwischen Baumgruppen (Hochstämme): mind. 3 m
Pflanzabstand zwischen Bäumen in Einzelstellung (Hochstämme): mind. 10 m
Das Verhältnis zwischen Laub- und Obstbäumen soll 1:4 betragen.
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Die neuen Baumanpflanzungen sind durch geeignete Pflegemaßnahmen dauer-
haft zu erhalten. Falls erforderlich müssen fachgerechte Pflegeschnitte erfolgen.
Zeitpunkt der Umsetzung: Spätestens in der auf die Fertigstellung folgende Vege-
tationsperiode. Eine Herbstpflanzung wird empfohlen. Ausgefallene Pflanzen
sind umgehend zu ersetzten.
Niederschlagswasser
Die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers soll komplett auf der
vorhandenen Grünfläche erfolgen.
Einfriedungen
Neue Einfriedungen sind nur in blickdurchlässiger Form ohne durchgehenden
Sockel mit einer Bodenfreiheit von mindestens 10 cm und in der Höhe von ma-
ximal 2,0 m zulässig.
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5. Auswirkungen
5.1 Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter
Beschreibung der derzeitigen Situation
Das Gebiet weist derzeit einen gewerblichen Charakter auf, da sich leerstehende
Gebäude der ehemaligen Druckerei auf der Fläche befinden. Von der Fläche ge-
hen daher aktuell keine Immissionen in nennenswertem Umfang aus. Der Be-
reich befindet sich inmitten der Wohnbebauung der Stadt Nittenau. Südlich des
Gebietes befindet sich das Firmengelände der digitalen Buchmanufaktur „dibu-
ma“. Weiter im Süden verläuft in West-Ost Richtung die St 2149 („Walderbacher
Straße“) in etwa 50 m Entfernung. Im Osten des Gebietes befindet sich direkt an-
grenzend der „Taubenweg“, welcher von Norden nach Süden verläuft und dabei
in die St 2149 mündet.
Auswirkungen
Eine nachteilige Auswirkung für den Mensch ergibt sich durch den geplanten
Wohnpark nicht, da die Bauweise der geplanten Mehrfamilienhäuser mit zwei bis
drei geplanten Geschossen sowie den Sattel- und Walmdächern, der Bauweise
der Umgebung ähnelt und an diese angepasst wird. Bodenrechtliche Spannun-
gen sollen vermieden werden. Negative Auswirkungen sind temporär während
der Bauzeit möglich und nicht vermeidbar. Anderweitige Auswirkungen – auch
auf die Nachbarschaft – sind nach dem immissionsschutzrechtlichen Gutachten
nicht zu erwarten.
Bewertung
Durch die Planung sind lediglich geringfügige Auswirkungen, die unter der Erheb-
lichkeitsschwelle liegen, für das „Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter“ zu
erwarten. Baubedingte negative Auswirkungen sind nur vorrübergehend und in
schwachem Ausmaß gegeben.
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5.2 Schutzgut Arten und Biotope
Beschreibung der derzeitigen Situation
Die planhafte Darstellung des Bestandes kann dem Bestandsplan entnommen
werden.
Im Plangebiet befinden sich Gebäude sowie Gehölze, welche grundsätzlich als
Lebensraum für Vögel und Fledermäuse in Frage kommen könnten.
Auf Grund des relativ jungen Alters des Baumbestandes (keine Rindenabplat-
zungen oder ähnliches) sind die Gehölze als Habitat für Fledermäuse oder ande-
re höhlenbewohnenden Arten auszuschließen. Auch weisen die vorhandenen
Gebäude keine Nischen, Öffnungen oder ähnliches auf und sind somit ebenfalls
als Lebensraum auszuschließen. Vogelnester oder Brutversuche konnten bei Be-
gehungen auf dem Gelände nicht festgestellt werden.
Somit besteht kein Verdacht, dass Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie
die europäischen Vogelarten entsprechend Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie oder
„Verantwortungsarten nach“ § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG durch das Bauvorhaben
betroffen sind. Eine artenschutzrechtliche Prüfung des Vorhabens ist nicht erfor-
derlich. Ebenso sind weitere europarechtlich geschützte Arten wie zum Beispiel
Reptilien, Zauneidechsen oder Amphibien aufgrund der fehlenden Habitatstruk-
turen auszuschließen.
Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 Abs. 2 BNatSchG und § 23 Abs. 1 Bay-
NatschG sowie geschützte Lebensstätten nach § 39 Abs. 5 BNatSchG (z.B. Baum-
höhlen für Fledermäuse) liegen nicht innerhalb des Geltungsbereichs.
Auswirkungen
Durch die geplante Bebauung werden keine Flächen in Anspruch genommen o-
der Gebäude beseitigt, die von potenziell vorkommenden gebäudebrütenden
Vogelarten wie beispielsweise der Rauchschwalbe oder dem Haussperling bzw.
von gebäudebewohnenden Fledermausarten als Habitat genutzt werden könn-
ten. Die vorhandenen (und teilweise zu entfernenden Bäume) weisen ebenfalls
keine Höhlen oder ähnliches auf.
Bewertung
Potenzielle gebäudebrütende Vögel und Fledermäuse, die sich in und an den
Gebäuden befinden könnten, sind auszuschließen. Brutversuche sind in den Ge-
hölzen und Grünflächen ebenfalls nicht festgestellt worden. Verbotstatbestände
nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 sind nicht zu erwarten.
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5.3 Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseignung
Beschreibung der derzeitigen Situation
Hinsichtlich des Landschaftsbildes stellt sich das Planungsgebiet als ehemals ge-
werblich genutzte Fläche mit leerstehenden Gebäuden der ehemaligen Drucke-
rei dar. Nach Außen weist das Gebiet zum derzeitigen Zeitpunkt, durch den Leer-
stand und gewerblichen Charakter, keine positive Wirkung auf.
Das Planungsgebiet ist abschnittsweise von Gehölzstrukturen umgeben, zudem
sind innerhalb des Geltungsbereiches vereinzelt Gehölze verteilt. Zu Erholungs-
zwecken ist das Planungsgebiet nicht geeignet, da der Bereich nicht für öffentli-
chen Nutzen zu Verfügung steht.
Auswirkungen
Zum derzeitigen Zeitpunkt gehen von dem Plangebiet keine nennenswerten Wir-
kungen aus, jedoch kann durch die Gewerbefläche innerhalb der Wohnsiedlung
auch von keiner positiven Auswirkung gesprochen werden.
Der neue zwei- bis dreigeschossige Wohnungsbau wirkt sich nicht erheblich auf
das Landschaftsbild aus, da sich die Bauweise nicht stark von der umliegenden
Siedlung, die auch hauptsächlich durch zweigeschossige Wohneinheiten geprägt
ist, abhebt. Erhebliche nachteilige Auswirkungen sind nicht zu erkennen.
Bewertung
Durch die neue Flächennutzung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen auf
das „Schutzgut Landschaftsbild und Erholung“ zu erwarten. Die geplanten zwei-
bis dreigeschossigen Gebäude unterscheiden sich nicht stark von der umliegen-
den Wohnbebauung. Derzeit hebt sich die Fläche durch den gewerblichen Cha-
rakter stärker von der umliegenden Siedlung ab und weist somit eine geringere
positive Wirkung auf das Landschaftsbild und bezüglich der Erholung auf. Zudem
ergibt sich durch die neue Flächennutzung eine aufwertende Wirkung, da die
Wohnbebauung im geplanten Wohnpark von Grünflächen umgeben ist.
5.4 Schutzgut Boden
Beschreibung der derzeitigen Situation
Das Planungsgebiet ist zum einen von lehmigen-sandigen Boden geprägt, die
überwiegende Fläche ist jedoch bereits versiegelt. Im Folgenden werden die vor-
handenen Bodenarten sowie die dazugehörigen Bodenfunktionen beschrieben
und anschließend bewertet.
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Bodenart: Nach der Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:25.000 handelt es sich
im Vorhabengebiet um „Vorherrschend Braunerde (podsolig), gering verbreitet
Podsol-Braunerde aus (kiesführendem) Sand bis Sandlehm (Terrassenablage-
rung), gering verbreitet mit Flugsanddecke “. (LfU)
Beschreibung der Bodenfunktionen:
Das Retentionsvermögen des Bodens bei Niederschlagsereignissen ist als hoch
anzusehen, da die sandigen Schichten (C-Horizont) sowie die Deckschicht und
der humose A-Horizont ein hohes Potential zur Wasseraufnahme bieten.
Das Rückhaltevermögen des Bodens für wasserlösliche Stoffe wie z.B. Nitrate
und Salze ist als gering anzusehen, da, sobald eine Passage des B wie auch des
verzahnten B-C-Horizontes erfolgt ist, die sandigen Schichten kein Rückhalte-
vermögen mehr liefern können.
Ebenso ist das Rückhaltevermögen für Schwermetalle als gering anzusehen.
Da es sich nach der Bodenübersichtskarte um einen weit verbreiteten Bodentyp
handelt, ist seine Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte als gering
anzusehen.
Auswirkungen
Im unmittelbaren Umfeld der Mehrfamilienhäuser ist eine großzügige Grünflä-
che geplant, was sich positiv auf die Bodenfunktionen wie Produktionsfunktion,
Lebensraumfunktion sowie Puffer-, Speicher- und Filterfunktion auswirkt.
Im Gebiet sind keine seltenen Böden vorzufinden. Vielmehr handelt es sich um
die im Gebiet am meisten verbreiteten Bodenarten und –typen.
Bewertung
Durch die Planung sind Auswirkungen auf das „Schutzgut Boden“ in geringem
Maß zu erwarten, da es sich zum einen um einen weit verbreiteten Bodentyp mit
geringer Fähigkeit in Bezug auf Rückhaltung von wasserlöslichen Stoffen sowie
Schwermetallen handelt. Im Rahmen des Vorhabens erfolgt eine Entsiegelung
von Flächen.
5.5 Schutzgut Wasser
Beschreibung der derzeitigen Situation
Es sind keine Gewässer und sonstige hydrologisch relevante Strukturen in der
nahen Umgebung des Planungsgebietes zu finden. Zum Grundwasserflurab-
stand sind keine Informationen gegeben.
Der Planungsraum befindet sich nicht in Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten der
Wasserversorgung.
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Auswirkungen
Es ergeben sich keine negativen Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Was-
ser.
Bewertung
Es liegen keine Informationen zum Grundwasser vor. Falls jedoch Grundwasser
im Zuge des Bauvorhabens angetroffen werden sollte, sind Maßnahmen zu er-
greifen, um die Auswirkungen auf das Grundwasser wirkungsvoll zu verhindern.
Jedoch stellen mögliche Auswirkungen keine erheblichen Beeinträchtigungen
dar.
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5.6 Schutzgut Klima und Luft
Beschreibung der derzeitigen Situation
Der Geltungsbereich hat auf Grund seiner Lage und Dimension im Hinblick auf
das Lokalklima nur eine sehr untergeordnete Bedeutung.
Auswirkungen
Da keine Zunahme von versiegelten und überbauten Flächen erfolgt, ist mit kei-
nen negativen Auswirkungen bezüglich der Luftbefeuchtung und Luftkühlung
bzw. Reinigung zu rechnen. Der bisherige Beitrag der Gehölzbestände zur Frisch-
luftproduktion und damit zum Klimaausgleich wird nicht erheblich reduziert, da
neue Gehölzpflanzungen erfolgen. Durch die Entsiegelung bzw. der Umgestal-
tung der Flächen erfolgt eine gemäßigtere kleinklimatische Situation.
Bewertung
Durch die Planung werden keine erheblichen Beeinträchtigungen des „Schutzgu-
tes Klima und Luft“ hervorgerufen, da keine Immissionen von der Fläche ausge-
hen und im Vergleich zur ehemaligen gewerblichen Nutzung auch negative Wir-
kungen wie beispielsweise Abgasemissionen durch Fahrzeuge oder den Betrieb
ausbleiben. Grundsätzlich ist von einer Verbesserung der Situation auszugehen.
5.7 Wechselwirkungen
Es entstehen keine zusätzlichen Belastungen durch Wechselwirkungen zwischen
den Schutzgütern innerhalb des Geltungsbereichs.
5.8 Zusammenstellung Schutzgüter
Schutzgut
Auswirkungen Erheblichkeit
des Eingriffs baubedingt betriebsbe-
dingt
anlagebe-
dingt
Mensch gering keine gering gering
Kultur- und Sachgüter keine keine keine keine
Arten und Biotope gering gering gering gering
Landschaftsbild, Erholung keine keine gering keine
Boden gering keine keine keine
Wasser und Grundwasser gering keine keine keine
Klima und Luft keine keine keine keine
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6. Vermeidung und Minderung von Eingriffen
Gemäß § 15 BNatSchG sind bei Eingriffen in Natur und Landschaft vermeidbare
Beeinträchtigungen zu unterlassen bzw. das Ausmaß der unvermeidbaren Beein-
trächtigungen so weit wie möglich zu minimieren. Dies geschieht durch Vermei-
dungs- und Minderungsmaßnahmen, die nach der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a
BauGB im Umweltbericht darzustellen sind.
aV 1 Entfernen von Gehölzen außerhalb der Vogelbrutzeit
Zum Schutz für in und an Gehölzen lebenden Tierarten erfolgt die Fällung von
Gehölzbeständen nur außerhalb der Brut-, Nist- und Aufzuchtzeit, also nicht zwi-
schen dem 1. März bis 30. September (gem. § 39 BNatSchG).
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Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Wohnpark Bergham Ost“ – Umweltbericht
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7. Naturschutzfachliche Eingriffsregelung
Im vorliegenden Verfahren zum Bebauungsplan wird das Regelverfahren nach
dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (STMLU 2003) an-
gewendet.
Im Zuge des Bauvorhabens der Stadt Nittenau soll im Stadtgebiet Bergham das
Allgemeine Wohngebiet „Wohnpark Bergham Ost“ verwirklicht werden. Hierbei
sind fünf Mehrfamilienhäuser zu je sechs Wohneinheiten sowie drei Mehrfamili-
enhäuser zu je neun Wohneinheiten mit zwei bis drei Geschossen sowie Sattel-
und Walmdächern geplant. Zudem sollen ein Spielplatz, Parkplätze und ein
„Parkstadl“ verwirklicht werden.
Das Planungsgebiet wurde ehemals von der Firma „Schmidkonz GmbH“ genutzt,
weswegen derzeit noch die Gebäude und versiegelte Bereiche für Zufahrt, Park-
plätze und andere Nutzflächen vorzufinden sind.
Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereich beträgt 8.592 m², von welcher ak-
tuell ein Anteil von 4.950 m² durch die genannte Nutzung versiegelt ist. Der vor-
handene Gehölzbestand, Grünfläche und sonstige unversiegelte Fläche betragen
aktuell 3.160 m².
Durch das Bauvorhaben werden aufgrund geplanter Wohnbebauung rd.
1.888 m² Fläche versiegelt und durch Parkplätze ein Anteil von 998 m² überbaut.
Der geplante „Parkstadl“ nimmt eine Fläche von 592 m² in Anspruch. Weiterhin
ergibt sich durch die hinzukommende Zu-/Durchfahrt (Ringerschließung) eine
Flächenversiegelung von 1.157 m². Durch die neue Funktion des Gebietes wer-
den Flächen entsiegelt und Grünfläche entsteht. Im Südwesten soll ein Spielplatz
mit einer Größe von 382 m³ verwirklicht werden. In direkter Umgebung der
Wohnhäuser ist keine weitere Versiegelung geplant, womit eine unversiegelte
Fläche von 3.575 m², welche eine großzügige Grünfläche mit einbezieht, entsteht.
Somit ergibt sich 315 m² mehr unversiegelter, versickerungsfähiger Bereich im
Plangebiet. Die hauptsächlich am Rand vorgesehenen Gehölzentnahmen von rd.
270 m² werden durch die Entsiegelung sowie die Neupflanzungen (siehe vorha-
benbezogener Bebauungsplan) aus naturschutzfachlicher Sicht kompensiert.
Durch die geplanten Gehölze wird weiterhin ein Nahrungsangebot für die
Avifauna sowie Nistmöglichkeiten für diese sichergestellt.
Zusammenfassend kann von einer grundsätzlichen Aufwertung der Fläche aus-
gegangen werden. Unter Einbezug der Vermeidungs- und Minderungsmaßnah-
me entsteht kein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft, da die Leistungs-
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Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Wohnpark Bergham Ost“ – Umweltbericht
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und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes nicht
beeinträchtigt wird. Durch die neue Flächennutzung resultiert insgesamt 315 m²
mehr Grünfläche im Plangebiet.
Derzeit sind 58 % der Fläche versiegelt, durch das geplante Bauvorhaben ver-
bleiben 54 % versiegelte Fläche.
Vergleich der Flächennutzung
Bestand und Planung
8. Ausgleichsmaßnahmen
Durch die Planung des Bauvorhabens im Gebiet sind Gehölzentnahmen auf ei-
ner Fläche von rd. 270 m² vorgesehen. Diese werden auf der Fläche durch
Neupflanzungen von heimischen Laubbäumen sowie durch heimische, robuste
Obstgehölze ausgeglichen. Durch die Entsiegelung von 315 m² wird diese Kom-
pensation zusätzlich gestützt.
9. Alternative Planungsmöglichkeiten
Aus naturschutzfachlicher Sicht ist die Nutzung der ausgewählten Fläche zu be-
grüßen, da bereits ein erheblicher Versiegelungsrad vorliegt und die geplante
Bebauung zusätzliche Grünflächen schafft. Anderweitige bebaubare Flächen mit
ähnlicher Eignung sind dem Vorhabenträger nicht verfügbar.
10. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung würde aller Voraussicht nach der Status quo
der Fläche erhalten bleiben.
Fläche Bestand Planung
Versiegelte Fläche (Zufahrt,
Parkplätze) 2.530 m²
2.747 m² (1.157 m² Zufahr-
ten, 592 m² Parkstadl,
998 m² Parkplätze)
Gebäude (mit Terrasse) 2.420 m² 1.888 m²
Unversiegelte Fläche (Grün-
fläche, Baumbestand, Spiel-
platz, Schotter)
3.642 m² 3.957 m²
Gesamt 8.592 m² 8.592 m²
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11. Methodik, Schwierigkeiten, Kenntnislücken
Der Umweltbericht wurde nach den Vorgaben des Leitfadens zur Umweltprüfung
in der Bauleitplanung (OBB 2007) erstellt. Schwierigkeiten und Kenntnislücken
zur Erstellung eines Umweltberichts bestehen nicht.
12. Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Nittenau im Landkreis Schwandorf plant im Stadtgebiet „Bergham“ das Allge-
meine Wohngebiet „Wohnpark Bergham Ost“. Dabei sind fünf Mehrfamilienhäu-
ser zu je sechs Wohneinheiten, drei Mehrfamilienhäuser zu je neun Wohneinhei-
ten mit zwei- bis drei Geschosse sowie Walm- und Satteldächern geplant. Zudem
sollen Außenstellplätze, ein „Parkstadl (Tiefgarage)“ sowie ein Spielplatz verwirk-
licht werden. Die Wohnbebauung im Wohnpark soll von einer großzügigen Grün-
fläche und Gehölzstrukturen umgeben werden.
Durch die Planung werden keine Biotope und Lebensstätten berührt, sodass ein
Verbotstatbestand bzgl. europarechtlicher Tier- und Pflanzenarten auszuschlie-
ßen ist. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Biotope und den
Mensch sind allesamt als gering einzustufen. Auswirkungen auf Kultur- und
Sachgüter, Landschaftsbild und Erholung, Boden, Wasser sowie Klima und Luft
sind nicht gegeben.
Externe Ausgleichsmaßnahmen sind aufgrund des geplanten Bauvorhabens
nicht notwendig, da durch die geplante Entsiegelung i. H. v. 315 m² bereits eine
Aufwertung des Gebietes erfolgt. Durch die geplante Durchgrünung des Allge-
meinen Wohngebietes (Neupflanzung von Laub- und Obstgehölzen) wird die
vorgesehene Gehölzentnahme flächenmäßig wie auch funktional ausgeglichen.
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Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Wohnpark Bergham Ost“ – Umweltbericht
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13. Literaturverzeichnis
BAYNATSCHG – BAYERISCHES NATURSCHUTZGESETZ 2011: Gesetz über den Schutz der Natur,
die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur
BIS-BAYERN 2017: Denkmale, http://www.bis.bayern.de/
BNATSCHG - Bundesnaturschutzgesetz : Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Natur-
schutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBI. I S. 2542). In der mo-
mentan gültigen Fassung
GLA - BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT 1955: Bodenkundliche Übersichtskarte von
Bayern, Maßstab 1:500.000, München.
GLA – BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT 1959: Geolog. Karte von Bayern 1:25.000,
Blatt 6639
GLA – BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT 1969: Bodenkarte von Bayern 1:25.000, Blatt
6639
LFU - BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2017: Biotopkartierung Bayern (Flachland)
LFU – BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT ET. AL. 2017: Potenziell natürliche Vegetation
Bayerns
REGIONALER PLANUNGSVERBAND OBERPFALZ-NORD 2002: Regionalbericht zum Regionalplan
Oberpfalz Nord
REGIONALER PLANUNGSVERBAND OBERPFALZ-NORD 2002/2009: Regionalplan Region Ober-
pfalz-Nord (6).
STMLU – Bayerisches STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN 1997:
Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern, Landkreis Schwandorf, Hrsg: StMLU
Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, Bearbei-
tung Büro Dr. H. M. Schober, Freising.
STMLU - BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN 2003:
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung; Bauen im Einklang mit Natur und Land-
schaft, Ein Leitfaden (ergänzte Fassung), München.
STMUG - BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT 2010: Hinweise zum
Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 (Schreiben des
Staatsministeriums an die Naturschutzbehörden, das LfU und die ANL vom
24.02.2010) mit Übersicht über die ab 1. März 2010 weiter geltenden Bestimmun-
gen des Bayerischen Naturschutzgesetzes.
OBB – OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNEREN 2007: Der Um-
weltbericht in der Praxis - Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung, er-
gänzte Fassung.
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