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WEGWEISER
zum Studium der
ANGLISTIK
und
AMERIKANISTIK
an der Universität Augsburg
Stand: Oktober 2007
ii
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemerkung 1 2 Institutionen und Termine 2 2.1 Institutionen 2 2.1.1 Lehrstühle 2 2.1.2 Sprachenzentrum 4 2.1.3 Bibliothek 5 2.2 Zulassungsbeschränkungen 8 2.3 Termine 9 2.4 Studienberatung und Informationen 11 2.4.1 Studienberatung 11 2.4.2 Allgemeine Informationen 12 2.5 Anglistentheater 13 2.6 2.7
Fachschaft Anglistik Beratungsstellen, Frauenbeauftragte
14 15
3 Lehrveranstaltungen 16 3.1 Fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen 16 3.2 Lehrveranstaltungen der Englischen Abteilung des
Sprachenzentrums 19
3.3 Der „Schein“ 23 3.4 Elektronische Hilfsmittel: Computer und INTERNET im
Studium 24
4 Studiengänge 25 4.1 Das Studium der Lehrämter 25 4.1.1 Vertieftes und nicht-vertieftes Studium 26 4.1.2 Modellstudiengang Lehramt vertieft 26 4.1.3 Modellstudiengang Lehramt nicht-vertieft (Grund-/Haupt-
und Realschulen) 30
4.1.4 Modellstudiengang Lehramt an Hauptschulen (Englisch als Teil der Didaktik einer Fächergruppe)
33
4.1.5 Modellstudiengang Lehramt Grundschule (Englisch als Erweiterungsfach)
34
4.2 Das Magisterstudium 35 4.2.1 Allgemeines 35 4.2.2 Modellstudiengang Magister 37 4.3 Kombinierte Studiengänge 39 4.4 Ergänzende Qualifikationen 40 4.5 Hinweise zur sinnvollen Gestaltung des Hauptstudiums 41 5
Prüfungen
43
5.1 Vorbemerkung 43 5.1.1 Zuständigkeit des Prüfungsamtes - Termine 43 5.1.2 PrüferInnen 44 5.2 Vorprüfung (Zwischenprüfung, Magistervorprüfung,
Hauptseminar-Aufnahmeprüfung) 44
5.2.1 Die Vorprüfung in den verschiedenen Studiengängen 44 5.2.2 Zeitpunkt der Vorprüfung im Studium 46 5.2.3 Voraussetzungen 47 5.2.4 Teilprüfung und Gewichtung 47 5.3 Erste Staatsprüfung Lehramt an Gymnasien 49
iii
5.3.1 Lehramtsprüfungsordnung I 49 5.3.2 Zeitpunkt im Studium 49 5.3.3 Zulassungsvoraussetzungen 50 5.3.4 Inhaltliche Prüfungsanforderungen 52 5.3.5 Teilprüfungen und Gewichtung 52 5.4 Erste Staatsprüfung Lehramt an Grund-/Haupt- und
Realschulen (nicht-vertieftes Studium) 52
5.4.1 Lehramtsprüfungsordnung I 52 5.4.2 Zeitpunkt im Studium 52 5.4.3 Zulassungsvoraussetzungen 52 5.4.3.1 Didaktik der Grundschule 53 5.4.3.2 Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der
Hauptschule
53 5.4.3.3 Lehramt an Realschulen 53 5.4.4 Teilprüfungen und Gewichtung 55 5.5 Magisterstudium 56 5.5.1 Grundlegendes 56 5.5.2 Vorprüfung 56 5.5.3 Sprachzeugnis des Sprachenzentrums 57 5.5.4 Zeitpunkt der Magisterprüfung 58 5.5.5 Zulassung zur Magisterprüfung 59 5.5.6 Teilprüfungen und Gewichtung in der Magisterprüfung 59 5.5.7 Prüfungsinhalte der Magisterprüfung 60 5.6 Einige Hinweise zur Prüfungsvorbereitung 61 6 Auslandsaufenthalt 62 6.1 Generelles 62 6.2 Anrechnung von Studienleistungen 64 6.3 Anrechnung von Studienzeiten 66 6.4 Tätigkeit als foreign language assistant i.R. des Päd.
Austauschdienstes 67
6.5 DAAD-Stipendienprogramm: USA und Kanada 68 6.6 Auslands-BAFöG 69 6.7 Erasmus 70 6.8 Austauschprogramme 71 6.8.1 USA-Kontakte 71 6.8.2 Austauschprogramme für KanadistInnen 72 6.9 Weitere Möglichkeiten zum Auslandsstudium 72 6.9.1 Eigenfinanzierte Intensivkurse an Universitäten in GB 72 6.9.2 Sonstige 73 6.10 Hinweise zur Bewerbung 74
1
1 Vorbemerkung
Dieser Wegweiser versucht, neu an die Universität Augsburg kommenden
Studierenden der Anglistik/Amerikanistik eine erste Hilfestellung bei vielen
offenen Fragen zu bieten. Auf den folgenden Seiten haben wir Informationen
über die Lehrenden, das Sprachenzentrum, andere das Anglistikstudium
betreffende Bereiche der Universität, über die einzelnen Studiengänge,
Prüfungsmodalitäten und das (empfohlene) Auslandsstudium zusammen-
gestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine vom Fach zusammen-
gestellte informelle Broschüre handelt, die keinerlei Rechtsverbindlichkeit
(insbesondere in Prüfungsfragen!) hat. Nach Möglichkeit geben wir aber
außerdem Hinweise, wo Sie sich weitergehend informieren können.
Zu Beginn eines Studiums werden Sie mit einer Vielzahl neuer Situationen
konfrontiert, und manchmal ist die Orientierung sicherlich nicht einfach.
Wir haben versucht, die dringendsten Fragen in ausreichender Aus-
führlichkeit anzusprechen, sind uns aber dessen bewusst, dass in einer
kleinen Broschüre bei weitem nicht alle Aspekte zufriedenstellend behandelt
werden können. Wenn Sie eine benötigte Information nicht in den Seiten
dieses Wegweisers finden, oder auch nur, wenn Sie gerne erste
persönliche(re) Kontakte knüpfen möchten, können Sie jederzeit in die
Sprechstunden der Lehrenden kommen. Oder kommen Sie einfach mal nur
so vorbei, wenn eine Tür offen steht. Wir möchten gerne mit Ihnen ins
Gespräch kommen und freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Fragen.
Die ProfessorInnen
DozentInnen und
MitarbeiterInnen
2
2 INSTITUTIONEN UND TERMINE 2.1 Institutionen
2.1.1 Lehrstühle
Das wissenschaftliche Studium der Anglistik an der Universität Augsburg
umfasst die verschiedenen Teilbereiche Sprachwissenschaft, Literatur-
wissenschaft (Englische Literaturwissenschaft; Amerikanistik) und
Didaktik. Für Forschung und Lehre in diesen Bereichen sind folgende
Lehrstuhlinhaber und MitarbeiterInnen verantwortlich:
Lehrstuhl für Englische Sprachwissenschaft Raum Tel.
Prof. Dr. Wolfram Bublitz 4047 2758 Sekretariat: Gudrun Nelle 4036 2747 MitarbeiterInnen: Prof. Dr. Wolfgang Obst, Akad. Dir., apl. Prof. 4044 5755 Dr. Monika Bednarek, wiss. Mitarb. 4043 5754 Christian Hoffmann, M.A., wiss. Mitarb. 4043 5754 Volker Eisenlauer, M.A., wiss. Mitarb. 4038 5749 Jenny Arendholz, M.A., wiss. Mitarb. 4038 5749 Siaohui Kok, M.A., Lehrbeauftragte 4036 Dr. Rita Stoll, Lehrbeauftragte 4039 Lehrstuhl für Englische Literaturwissenschaft
Prof. Dr. Martin Middeke 4045 2746 Sekretariat: Christine Bomball 4035 2611 MitarbeiterInnen: Dr. Christoph Henke, Akad.Rat. 4039 5750 Dr. Christina Wald, Akad. Rätin a.Z. 4039 5750 Dr. Rudolf Beck, Akad. Direktor 4033 5744 Elzbieta Baraniecka, M.A., wiss. Angest. 4033 5744 Victoria Jane Mears, M.A., wiss. Angest. 4033 5744
3
Lehrstuhl für Didaktik des Englischen
Prof. Dr. Konrad Schröder 4046 2757 Sekretariat: Christine Bomball 4035 2745 MitarbeiterInnen: Dr. Josef Meier, Akad. Rat 4044 5755 Corinna FitzGerald, wiss. Ass. 4040 5751 Alexander Härning, wiss. Mitarb. 4040 5751 Judith Walter, wiss. Mitarb. 4040 5751 Chair for Applied English Linguistics
Prof. Dr. Ulrike Gut 4042 2759 Secretary: Karin Tausend 4037 2748 Staff: Dr. Sandra Mollin, Akad, Rätin, a.Z. 4043 5754 Dr. Christina Sanchez , wiss. Mitarb. 4038 5749
Lehrstuhl für Amerikanistik
Prof. Dr. Hubert Zapf 4063 2480 Sekretariat: Gabi Simon-Bata 4064 2482 MitarbeiterInnen: Dr. Erik Redling, wiss. Ass. 4051 Monika Hottelet, M.A., wiss. Mitarb. 4065 5767 Michael Sauter, M.A., wiss. Mitarb. 4065 5767 Timo Müller, M.A., wiss. Mitarb. 4051 5728 Christina Caupert, M.A., wiss. Mitarb. 4064 2482
Aktuelle Informationen, die die Anglistik und Amerikanistik betreffen,
finden Sie auf der Homepage: http://www.philhist.uni-augsburg.de/
lehrstuehle/anglistik/.
Alle Lehrenden sind per e-mail zu erreichen, die Adressen lauten in der
Regel nach folgendem Muster: vorname.name@phil.uni-augsburg.de
(Umlaute sind in entsprechende Doppelvokale abzuändern).
4
2.1.2 Sprachenzentrum
Leitung:
Prof. Dr. Ulrike Gut, Angewandte Sprachwissenschaft (Anglistik) Prof. Dr. Reinhold Werner, Angewandte Sprachwissenschaft (Romanistik)
Die sprachpraktische Ausbildung im Rahmen des Studiums der
Anglistik/Amerikanistik wird von der Englischen Abteilung des
Sprachenzentrums durchgeführt:
Leiter: Dr. Rudolf Westermayr, Akad. Dir. 2084 5173 Sekretariat: Helga Wüst 2098 5188 Karen Kiesle 2097 55 Wiss. Ang.: Susan Herpichböhm, B.A. 2093 5187 Peter James, B.A., M.A. (TEFL) 2099 5189 Dr. Kristen Jung 2099 5189 Matthew Kuypers, B.Sc 2099 5189 Lehrbeauftragte (tel. zu erreichen über das Sekretariat) Gabriele Christ, M.A. Susan Craig, B.A. Herbert Künz, OStR Madeline Unwin, Cert. Ed. Paul Williams, B.A., PGCE Regina Zitzelsberger, B.A.
Die Angaben zu 2.1.1 und 2.1.2 gelten für das WS 2007/08. Aktuelle
5
Informationen, die das Sprachenzentrum und sprachpraktische
Veranstaltungen betreffen, finden Sie auf der Homepage (www.sz.uni-
augsburg.de). Die hauptamtlich Lehrenden (nicht aber die Lehr-
beauftragten) des Sprachenzentrums sind in der Regel per e-mail nach
folgendem Adressenmuster zu erreichen:
vorname.name@sz.uni-augsburg.de
2.1.3 Bibliothek
Für die Literaturversorgung der Universität ist die Universitätsbibliothek
zuständig. Sie besteht aus der Zentralbibliothek und den Teilbibliotheken
Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften und Naturwissenschaften.
Es gibt keine Institutsbibliotheken für einzelne Fächer.
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8.30 - 24.00 Uhr
Sa 9.30 - 24.00 Uhr
Die Bestände und ihre Nutzung: Der Freihandbestand der Anglistik (unmittelbar zugängliche Bücher) be-
findet sich auf der Ebene 4 der Teilbibliothek Geisteswissenschaften. Die
Signaturen dieser Bücher beginnen mit 65/H... Das Lokalkennzeichen 65
an den Regalwänden erleichtert die Orientierung. Es handelt sich hier um
einen Präsenzbestand, der vor allem in den Räumen der Bibliothek ge-
nutzt werden soll. Ausleihen können Studierende diese Bücher nur im
Rahmen der Abendausleihe (20.00 Uhr - 10.00 Uhr des folgenden Tages)
und der Wochenendausleihe (Freitag 16.00 Uhr - Montag 10.00 Uhr).
In der Nähe des Anglistikbestandes sind auch die Semesterapparate für
einzelne Seminare bzw. Veranstaltungen aufgestellt (bei der Zeitschriften-
auslage zwischen den Beständen 60 und 61).
6
Einige häufig genutzte Lehrbücher und Grundlagentexte werden in
Mehrfachexemplaren in der Lehrbuchsammlung in der Zentralbibliothek
angeboten. Die Signaturen der anglistischen Bücher beginnen hier 170/H
... . Diese Bücher können Studierende für 4 Wochen ausleihen.
Ca. 50% des Bestandes der Anglistik befinden sich im Magazin. Diese
Bücher (Signaturenbeginn 01/H ...) sind nicht frei zugänglich und müs-
sen über den OPAC (elektronischer Katalog) bestellt werden. Die meisten
dieser Bücher können von Studierenden für 4 Wochen (Zeitschriften-
bände: 2 Wochen) ausgeliehen werden.
Beachten Sie, dass im Rahmen der Anglistik auch die Bestände der All-
gemeinen Sprach- und Literaturwissenschaft von Interesse sind (Frei-
handbestand in der Teilbibliothek Geisteswissenschaften bei 60/E ... und
61/E ...; Lehrbuchsammlung 170/E ...; Magazin 01/E ...). Für landes-
kundliche Fragestellungen sollten Sie auch auf die Bestände anderer Fä-
cher zurückgreifen (Geschichte, Politik, Medienwesen ... ). Allgemeine In-
formationsmittel (Enzyklopädien, Länderlexika ...) finden Sie in der Zent-
ralbibliothek (Signaturenbeginn 11/A). Der Zeitungslesesaal der Zentral-
bibliothek bietet auch englischsprachige Presse.
Elektronische Medien gewinnen seit einigen Jahren stetig an Bedeutung.
Die wichtigen CD-ROMs und Online-Datenbanken für die einzelnen Fä-
cher sind an zahlreichen Arbeitsplätzen in der Bibliothek und darüber
hinaus auf dem gesamten Campus verfügbar.
Bücher und Zeitschriftenaufsätze, die in der Bibliothek nicht vorhanden
sind, können über Fernleihe bestellt werden.
Bibliotheksführungen Zu Beginn jedes Semesters werden Bibliotheksführungen speziell für das
Fach Anglistik durchgeführt. Für das WS 2007/2008 sind folgende Ter-
mine angesetzt:
7
Mi, 18.10.2006 - 12.15 Uhr Mo, 30.10.2006 - 12.15 Uhr Di, 25.10.2006 - 12.15 Uhr (Dauer: ca. 75 Minuten; Treffpunkt: Vortragsraum der Zentralbibliothek,
Raum 3010)
Darüber hinaus bietet die Bibliothek fachunabhängige Einführungen an.
Einzelheiten entnehmen Sie den Aushängen, den WWW-Seiten oder den
Hinweisen in den Veranstaltungen.
Informationen im Internet Ausführliche Informationen zu allen Fragen der Bibliotheksnutzung fin-
den Sie unter http://www.bibliothek.uni-augsburg.de. Besonders hinzu-
weisen ist auf den „Benutzungsführer“ (aufrufbar über den Menüpunkt
Service) sowie die speziellen Hinweise zur Anglistik (aufrufbar über den
Menüpunkt Fachinformation).
Ansprechpartner Für weitere Fragen zur Anglistik wenden Sie sich an den Informationsplatz
beim Eingang Ebene 4 der Teilbibliothek Geisteswissenschaften (Frau
Holnsteiner, Herr Lukas). Gerne können Sie sich auch an den Fachreferen-
ten für Anglistik wenden, der für die Medienauswahl zuständig ist:
Dr. Peter Stoll Zentralbibliothek, Zi. 3042 Tel.: (0821) 598-5372 Fax: (0821) 598-5407 peter.stoll@bibliothek.uni-augsburg.de
8
2.2 Zulassungsbeschränkungen
Sprachpraktischer Eingangstest Für den Besuch der scheinpflichtigen fachwissenschaftlichen
(Einführungs-)Kurse sowie der Lehrveranstaltungen der Englischen
Abteilung des Sprachenzentrums ist die erfolgreiche Teilnahme an
einem sprachpraktischen Eingangstest vorgeschrieben.
Der Termin des Einstufungstests (jeweils vor der ersten Semesterwoche)
wird an den Anschlagbrettern der Englischen Abteilung des
Sprachenzentrums und der anglistischen und amerikanistischen
Lehrstühle rechtzeitig bekannt gegeben. Zur Teilnahme verpflichtet
sind alle Studienanfänger, die sich im Rahmen eines Studiengangs
Lehramt (LPO I vertieft bzw. nicht vertieft, „Didaktiken einer Fächer-
gruppe“) für das Fach Englisch, im Magisterstudiengang für ein
anglististisches/amerikanistisches/ kanadistisches Haupt- oder Neben-
fach oder in den Studiengängen Politikwissenschaft für Englisch
entschieden haben. Auch der Besuch der Veranstaltung Englisch für
Politologen setzt das Erreichen einer Mindestpunktzahl im
Einstufungstest voraus. Der Einstufungstest umfasst im Wesentlichen
die Bereiche Wortschatz, Idiomatik, Grammatik und Leseverständnis.
Das Bestehen des Einstufungstests ist also unbedingte Voraussetzung
für die Aufnahme in die sprachpraktischen Veranstaltungen und die
fachwissenschaftlichen Einführungskurse (Einführung in die englische/
amerikanische Literaturwissenschaft, Grundlagen der Englischen Sprach-
wissenschaft, Grundkurs Didaktik). (Vorlesungen (außer den Einführungs-
vorlesungen) können auch bei Nichtbestehen besucht werden.)
Studierende des Fachs Europäische Kulturgeschichte müssen den
sprachpraktischen Einstufungstest (Placement Test) nur dann ablegen,
9
wenn sie freiwillig Sprachkurse in der Englischen Abteilung des Sprachen-
zentrums belegen wollen.
2.3 Termine Termine, die alle StudentInnen betreffen (Beginn und Ende des Semesters
bzw. der Lehrveranstaltungen sowie die Fristen für Immatrikulation,
Rückmeldung, Studienfachwechsel, Umschreibung), sind im Personen- und
Vorlesungsverzeichnis der Universität aufgeführt (erhältlich im Buchhandel).
Auskünfte gibt die Studentenkanzlei im Verwaltungsgebäude,
Universitätsstraße 2, Tel. 598-5208.
Für Studierende des Faches Anglistik/ Amerikanistik, insbesondere für
StudienanfängerInnen, sind zu Semesterbeginn folgende Termine (1.-
5.) besonders zu beachten:
1. Allgemeine Einführungsveranstaltung am ersten Montag oder
Dienstag des Semesters; der genaue Termin wird per Anschlag
bekannt gegeben. Normalerweise findet die Einführungsveranstaltung
in der ersten Sitzung der Vorlesung „Grundlagen der Englischen
Sprachwissenschaft“ statt.
2. Informationsveranstaltung des Sprachenzentrums zur Gestaltung
des sprachpraktischen Teils für Studienanfänger in der ersten Woche
des Semesters (Winter- und Sommersemester). Im Wintersemester
2007/08 findet die Veranstaltung am Donnerstag, den 18.10.2006,
18.00 Uhr im HS 1001, Gebäude T (Physik) statt. Weitere
Informationen finden sich am schwarzen Brett des Sprachenzentrums
sowie im Internet.
3. Obligatorischer sprachpraktischer Einstufungstest für Studien-
anfängerInnen vor Beginn der ersten Semesterwoche. Die
10
sprachpraktischen Veranstaltungen für StudienanfängerInnen sowie
die fachwissenschaftlichen Einführungskurse beginnen dement-
sprechend nach Absolvierung des Einstufungstests.
4. Bibliotheksführungen: Die Termine werden in der Einführungs-
veranstaltung und durch Anschlag bekannt gegeben.
5. Die schriftliche Anmeldung für die sprachpraktischen
Veranstaltungen findet für StudienanfängerInnen in Kombination mit
dem Einstufungstest statt (s.o., 2.2.2). Für die Vorlesung Grundlagen
der Englischen Sprachwissenschaft ist keine Anmeldung nötig.
6. Gegen Ende eines jeden Semesters werden per Aushang Termine für
die Anmeldung zu den fachwissenschaftlichen Proseminaren
bekannt gegeben. Bei der Anmeldung und endgültigen Zuteilung zu
den Kursen werden verschiedene Kriterien berücksichtigt
(Studiendauer, intendierter Zwischenprüfungstermin, evtl. nötige
Vorleistung). Keinesfalls wird nach dem Modus ‛first come, first served’ verfahren, Sie brauchen also keine Veranstaltungen
ausfallen zu lassen, um sich anzumelden. Andererseits sollten Sie
sich aus Gründen der Planbarkeit bitte auch nur zu den
Veranstaltungen anmelden, die Sie tatsächlich zu besuchen
gedenken. Bei besonderen Anliegen setzen Sie sich bitte (nach
Ablauf der Anmeldefrist) mit den DozentInnen persönlich in
Verbindung.
7. Die Zulassung zu den sprachpraktischen Veranstaltungen
(StudienanfängerInnen ausgenommen, s.o. 5) erfolgt über ein
schriftliches Anmeldeverfahren. Die dazu notwendigen Formblätter
stehen zu Beginn der letzten Semesterwoche als downloads im
Internet zur Verfügung und müssen termingerecht bei der
Englischen Abteilung des Sprachenzentrums eingehen.
11
2.4 Studienberatung und Informationen
2.4.1 Studienberatung
Studierenden wird nachdrücklich empfohlen, bereits von Beginn ihres
Studiums an das persönliche Gespräch mit den Lehrenden zu suchen, um
so Fragen und Probleme zu klären, die im Zusammenhang mit ihrem
Studium stehen. Für eine individuelle Beratung stehen alle DozentInnen
gerne zur Verfügung.
‚Offizieller’ Studienberater in der Anglistik/Amerikanistik für allgemeine
Fragen ist:
Dr. Josef Meier, Raum 4044, Tel. 598-5755 Sprechstunde: Mi 10.30 – 12.30 Uhr. Email: Josef.Meier@phil.uni-augsburg.de Für Fragen, die die Sprachpraxis betreffen, wenden Sie sich bitte an:
Dr. Rudolf Westermayr, Sprachenzentrum, Raum 2084, Tel. 5173 Sprechstunde: Mi 10 - 11 Uhr. Email: Rudolf.Westermayr@sz.uni-augsburg.de Für Fragen zu Auslandsaufenthalten (s.a. Kapitel 6, Auslandsaufenthalt)
wenden Sie sich bitte an:
DAAD & Fulbright (USA): Timo Müller (R 4051)
PAD: Dr. Rudolf Westermayr (R 2084)
ERASMUS: Dr. Christoph Henke (R 4039), Corinna
FitzGerald (4040).
USA-Kontakte: Prof. Dr. Zapf (R 4063)
Bei weiteren fachspezifischen Fragen stehen Ihnen alle
MitarbeiterInnen gerne für beratende Gespräche zur Verfügung. Wir
sind uns dessen bewusst, dass AnfängerInnen oft unklaren Situationen
gegenüberstehen und vielleicht auch noch etwas scheu sind, Lehrende
anzusprechen. Aber wir bitten Sie trotzdem sehr, sich ein Herz zu
fassen und mit Ihren Anliegen und Problemen in die Sprechstunden zu
12
kommen, oder sogar auch mal auf gut Glück vorbeizuschauen. Wir
haben alle mal klein angefangen, und je eher Sie uns ansprechen, desto
eher können wir Ihnen helfen.
Außerdem bietet die Fachschaft Anglistik (email:
fachschaftanglistik@web.de) regelmäßig Beratungstermine für Studienan-
fängerInnen an. Diese können Sie am Fachschaftsbrett gegenüber dem
Fachschaftsbüro (Raum 2124) erfahren.
2.4.2 Allgemeine Informationen
Wichtigste Quelle für aktuelle Informationen und kurzfristige Termine sind
die Anschlagbretter im Bereich der anglistischen Lehrstühle (Anglistengang
im Gebäude D1) sowie des Sprachenzentrums, Englische Abteilung (neben
Raum 2096, Rektoratsgebäude).
Besonders zu beachten sind:
1. Das Anschlagbrett zwischen Raum 4046 und 4047. Dort wird ca. 2
Wochen vor Semesterbeginn der endgültige Veranstaltungsplan mit
den definitiven Orts- und Zeitangaben ausgehängt. Da dieser Plan
durchaus Änderungen gegenüber den gedruckten Vorlesungs-
verzeichnissen enthalten kann, ist er zur endgültigen Gestaltung des
Stundenplans unbedingt zu beachten. Außerdem hängen an diesem
Anschlagbrett die wichtigsten und dem neuesten Stand angepassten
Angaben zur Zwischenprüfung, zum Magister und Diplom, zum
Staatsexamen und zu Hauptseminaraufnahmeprüfungen aus.
2. Am Anschlagbrett zwischen Raum 4041 und Fahrstuhl hängt
ebenfalls ein aktueller Veranstaltungsplan; dazu kommen, nach
Lehrstühlen getrennt, Beschreibungen der einzelnen Lehr-
veranstaltungen, z.T. mit Teilnehmerlisten, Ergebnissen von Klau-
13
suren, Angaben zu empfohlenen Büchern, Hinweise auf Be-
sprechungen, sowie bei der Abteilung Didaktik Hinweise zu den
studienbegleitenden Praktika.
Die Spalten Aktuelles/Allgemeines auf diesem Anschlagbrett sowie
das Anschlagbrett des Sprachenzentrums (neben R 2096, Rekt.)
sollten ebenfalls mindestens einmal pro Woche konsultiert werden.
Hier werden z.B. kurzfristige Veranstaltungsänderungen, Raum-
verlegungen, Änderungen der Sprechstundenzeiten, Krankmeldungen
von Lehrpersonal, Ankündigungen von Gastvorträgen etc. bekannt
gegeben.
Außerdem können Sie auf der Homepage der anglistischen Lehrstühle
im Internet unter „Aktuelles“ die allerletzten Neuerungen und Mit-
teilungen abrufen. Neueste Mitteilungen des Sprachenzentrums
erfahren Sie unter www.sz.uni-augsburg.de.
3. An den Anschlagbrettern zwischen Raum 4063 und 4065 sowie neben
Raum 4059 werden die Lehrveranstaltungen und sonstige
Informationen im Bereich der Amerikanistik gesondert ausgehängt.
4. Zu Semesterende veröffentlicht die Fachschaft Anglistik jeweils ein
kommentiertes Vorlesungsverzeichnis für das jeweils kommende
Semester, anhand dessen Sie sich bereits frühzeitig orientieren
können, wie Sie Ihren Stundenplan gestalten wollen. Dies entbindet
Sie aber nicht davon, gelegentlich bei den Anschlagbrettern
vorbeizuschauen, um auf dem aktuellsten Stand zu sein!
2.5 Anglistentheater
Seit nunmehr fünfundzwanzig Jahren präsentiert das Anglistentheater
britisches, amerikanisches und irisches Drama im englischsprachigen
14
Original und ist dafür auch weit über die Grenzen Augsburgs hinaus be-
kannt. Der Bogen der bisher aufgeführten Autoren spannte sich von
Shakespeare und Marlowe über Oscar Wilde und Brendan Behan hin zu
David Hare und Caryl Churchill. Die Gruppe konzentriert sich seit Ende
der 80er Jahre auf die Produktion neuer und neuester britischer Theater-
stücke in ihrer Originalsprache und kann mittlerweile auf zwei Urauffüh-
rungen und 16 deutsche Erstaufführungen zurückblicken.
Wer sich fürs Mitspielen interessiert – Theatererfahrung ist keine Voraus-
setzung, gutes Englisch aber schon – oder gerne im backstage-Bereich
mitarbeiten möchte, ist jederzeit herzlich willkommen und melde sich bitte
bei:
Ute Legner Neidhartstr. 9 86159 Augsburg Tel.: 0821 - 31 19 91 Email: ute.legner@anglistentheater.de http://www.anglistentheater.de
2.6 Fachschaft Anglistik
Die Fachschaft ist eine (inoffizielle, garantiert zwanglose!) Gruppe von
StudentInnen, die sich über das reine Studium hinaus im Zusammenhang
mit ihrem Fach noch weiter engagieren (wollen). Die Fachschaft Anglistik
(http://www.anglistik-augsburg.de/) organisiert u.a. Filmabende und in
jedem Winter- und Sommersemester (zusammen mit den Lehrstühlen) den
Anglistenabend. Darüber hinaus gibt sie das kommentierte Vorlesungs-
verzeichnis heraus, berät Erstsemester und versucht nicht zuletzt, die An-
liegen der Studierenden der anglistischen Fächer gegenüber den Lehrenden,
der Universitätsleitung und dem Kultusministerium zu vertreten.
Die Fachschaft trifft sich einmal wöchentlich im Phil-Büro (Raum 2124)
15
sowie auch regelmäßig abends. Die Zeiten und verschiedene Neuigkeiten
hängen am Fachschaftsbrett gegenüber aus. Wer Fragen hat oder
mitmachen will, ist herzlich eingeladen, bei der Fachschaft
vorbeizuschauen!
2.7 Beratungsstellen, Frauenbeauftragte
Für allgemeine Studienprobleme, Fragen der Studienfachwahl, des
Studienfach- oder Hochschulwechsels, des Studiums in Augsburg als
AusländerIn und bei persönlichen Problemen, die die Leistungsfähigkeit im
Studium beeinträchtigen, oder bei Prüfungsängsten wenden Sie sich bitte
an das Zentrum für Studien- und Konfliktberatung (Universitätsstr. 2,
Tel. (0821) 598 5147).
Frauenbeauftragte der Philologisch-Historischen Fakultät ist z.Zt. Frau Prof.
Dr. Doering-Manteuffel (Raum 2011, Tel. 5547). Studentinnen, die ein
vertrauliches Gespräch suchen, können sich außerdem jederzeit an das
Frauenbüro (Rektorat Raum 2033, Tel. 5145) wenden.
16
3 LEHRVERANSTALTUNGEN 3.1 Fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen
1. In den Vorlesungen werden bestimmte Stoffgebiete aus den einzelnen
Teilfächern systematisch und im Überblick behandelt. Lehrform ist der
Vortrag. Der Besuch mindestens zweier Vorlesungen pro Semester
wird geraten.
2. Die Einführungsveranstaltungen haben die Aufgabe,
StudienanfängerInnen mit den grundlegenden Inhalten, Methoden
und Problemen der Anglistik/Amerikanistik und den wichtigsten
Arbeitsmitteln vertraut zu machen. Sie sind teilweise
einschreibepflichtig (Voraussetzung für eine Anmeldung bzw.
Teilnahme ist das Bestehen des Eingangstests, vgl. 2.2.2) und sollten
während der ersten beiden Semester besucht werden.
Die Einführung in die englische/amerikanische Literatur-wissenschaft führt am Beispiel ausgewählter Texte aus ver-
schiedenen Gattungen und Epochen in die Literaturwissenschaft ein.
Der Kurs schließt mit einer Klausur ab; diese gilt als
Aufnahmeklausur und ist deshalb Voraussetzung für die Teilnahme
an einem literaturwissenschaftlichen Proseminar.
Die Vorlesung Grundlagen der englischen Sprachwissenschaft vermittelt Grundkenntnisse sowie einen Überblick über das
Fachgebiet. Für diese Veranstaltung werden keinerlei Vorkenntnisse
vorausgesetzt; sie sollte im ersten oder spätestens im zweiten
Semester besucht werden. Die Vorlesung wird in der Regel durch
Tutorien begleitet, in denen Probleme und Fragen zum Vorlesungsstoff
unter Leitung fortgeschrittener StudentInnen behandelt werden. Diese
Vorlesung schließt mit einer Klausur ab; diese gilt als
17
Aufnahmeklausur und ist deshalb Voraussetzung für die Teilnahme
an einem sprachwissenschaftlichen Proseminar.
Das englischdidaktische Studium beginnt mit einem zweistündigen
Grundkurs Fachdidaktik, der im 2. Studiensemester absolviert
werden sollte. Er dient der Einführung in die Hauptproblemfelder
der englischen Fachdidaktik und soll helfen, wichtige Grundbegriffe
zu klären. Die einzelnen Grundkurse sind lehramtsspezifisch
ausgelegt: Grund- und Hauptschule (LA GS/HS), Realschule (LA RS),
Gymnasium (LA Gym). Für MagisterstudentInnen wird ebenfalls ein
entsprechender Grundkurs angeboten.
Die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs Fachdidaktik wird durch
eine Klausur am Ende des Semesters nachgewiesen und ist
Zulassungsvoraussetzung für die studienbegleitenden Praktika sowie
zu den fachdidaktischen Proseminaren (verpflichtend für alle
Lehramtsstudiengänge).
Für die Zwischenprüfung gelten verschiedene Zulassungs-
voraussetzungen: Wenn Sie im Fach Englischdidaktik die 20-minütige
Prüfung ablegen möchten, benötigen Sie nur den Grundkurs-Schein
als Zulassungsvoraussetzung. Wenn Sie im Fach Englischdidaktik die
35-minütige Prüfung ablegen möchten, benötigen Sie zusätzlich zum
Grundkurs-Schein auch einen fachdidaktischen Proseminar-Schein
(zur Zwischenprüfung siehe 5.2 unten). Dieser Proseminar-Schein –
gleich ob Sie ihn vor oder nach der Zwischenprüfung erwerben –
berechtigt Sie zum Besuch des fachdidaktischen Hauptseminars (lt.
LPO I Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung).
In der Fachdidaktik müssen alle LehramtskandidatInnen außerdem
ein Blockpraktikum sowie ein studienbegleitendes Praktikum
absolvieren. Das Blockpraktikum wird vom Praktikumsamt der
Universität Augsburg organisiert und umfasst vier Wochen
18
Hospitation bzw. Lehrversuche an einer Ihnen zugeteilten Schule.
Das studienbegleitende Praktikum setzt sich aus einer Hospitation
mit eigenen Lehrversuchen (in der jeweiligen Schulart) und einem
begleitenden zweistündigen Seminar zusammen. Die Anmeldung
erfolgt beim Lehrstuhl für Didaktik des Englischen; die Organisation
der Praktika wird durch die Ministerialbeauftragten bzw. Prakti-
kumsämter der Schulen übernommen. Das studienbegleitende Prak-
tikum kann, bedingt durch die Ferientage an den Schulen, nur im
Wintersemester durchgeführt werden.
Weitere Informationen zu den Praktika erhalten Sie bei Herrn Dr.
Meier.
3. In Seminaren werden enger begrenzte Gebiete aus den Teilfächern der
Anglistik/Amerikanistik intensiv behandelt. Engagierte Mitarbeit der
TeilnehmerInnen wird erwartet. Wer die Veranstaltung mit einem
Schein (s. 3.3) abschließen will, muss eine schriftliche Hausarbeit
einreichen und/oder eine Klausur bestehen. Als Gast kann man
Seminare nur nach vorheriger Absprache mit dem Kursleiter
besuchen.
Proseminare werden im Grundstudium (d.h vor der Zwischenprüfung)
absolviert, Hauptseminare (und Oberseminare) im Hauptstudium.
4. Die Übungen sollen das sonstige Lehrangebot ergänzen und dienen
der gründlicheren Erarbeitung eines Teilgebietes aus der Sprach-
wissenschaft, der Literaturwissenschaft oder der Fachdidaktik.
Die sprachwissenschaftlichen Übungen sind inhaltlich so konzipiert,
dass über mehrere Semester hinweg alle wesentlichen Gebiete
abgedeckt werden (auch im Hinblick auf die Spezialgebiete für das
Staatsexamen). Der Besuch von ein oder zwei solcher Übungen pro
Semester wird StudentInnen, die mit einem Schwerpunkt
Sprachwissenschaft studieren, dringend nahe gelegt. Sie sind zudem
19
für alle StudentInnen sehr wichtig für die Vorbereitung auf die
Zwischenprüfung.
5. Die Zwischenprüfungsfragen in der Literaturwissenschaft beziehen
sich auf Vorlesungen, Übungen und Seminare, die in den BEIDEN
vorangegangenen Semestern stattgefunden haben. Den jeweiligen
Kanon entnehmen Sie bitte dem Aushang am Schwarzen Brett.
6. Kolloquien und Examenskurse werden im Rahmen der vorhandenen
Kapazitäten angeboten.
In der Fachdidaktik werden neben den unter 3.1 aufgeführten
Veranstaltungstypen außerdem Praktika angeboten:
Die studienbegleitenden fachdidaktischen Praktika setzen sich aus einer 2-
bis 3-stündigen Hospitation mit eigenen Lehrveranstaltungen und einem
praktikumsbegleitenden 2-stündigen Seminar zusammen. Die Anmeldung
erfolgt beim Lehrstuhl für engl. Fachdidaktik. Die Organisation der Praktika
wird durch die Ministerialbeauftragten (für die Lehrämter an Grund- und
Hauptschulen durch das Praktikumsamt) übernommen. Hinzu kommt
dann noch das Blockpraktikum. Informationen hierzu erhalten Sie bei
Herrn Dr. Meier. Die Praktika werden im Wintersemester, nur bei
besonderem Bedarf auch im Sommersemester, durchgeführt.
3.2 Lehrveranstaltungen der Englischen Abteilung des
Sprachenzentrums Für alle Veranstaltungen der Englischen Abteilung des Sprachenzentrums
ist eine schriftliche Anmeldung per Formblatt erforderlich. Beachten Sie
bitte die unterschiedlichen Regelungen für StudienanfängerInnen und
höhere Semester (Anschlagbrett des Sprachenzentrums, bzw. Internet).
Die Veranstaltungen werden in der Regel mindestens einmal pro Semester
angeboten. Ein Jahresprogramm umfasst folgende Kurse (die Angaben I, II,
20
III, IV verweisen auf das jeweilige Studienjahr, für das die betreffende
Veranstaltung konzipiert ist):
Grammar 1 I-II
Grammar 2 I-II
Grammatik, Wortschatz, Stilistik (Klausurenkurs) III-IV
Effective Pronunciation I
Phonetik & Phonologie I
Effective Writing 1 II
Effective Writing 2 (Oberkurs) III-IV
Effective Writing 3 (Examenskurs) III-IV
Übersetzung E-D 1 I
Übersetzung E-D 2 (Oberkurs) III-IV
Übersetzung E-D 3 (Examenskurs) IV
Effective Speaking & Listening 1 I-II
Effective Speaking & Listening 2 III-IV
Übersetzung D-E 1 I
Übersetzung D-E 2 II-IV
Exercises in English Vocabulary I-II
Advanced English Vocabulary III-IV
British Cultural Studies 1 I-II
British Cultural Studies 2 III-IV
American Cultural Studies 1 I-II
American Cultural Studies 2 III-IV
Canadian Cultural Studies I-II
English Language Magazine I-IV
Englisch für Politologen I-II
21
Die Veranstaltungen Grammar 1 und 2 sind nicht nach Schwierigkeitsgrad
differenziert, sondern nach Themengebieten der englischen Grammatik. Sie
dienen dazu, die Grammatikkenntnisse der Studierenden durch
verschiedene Übungs- und Arbeitsformen zu vertiefen. Beide Kurse bereiten
auf die sprachpraktische Zwischenprüfung vor. Der Kurs Grammatik,
Wortschatz, Stilistik dient speziell der Vorbereitung auf die im
Lehramtsexamen vorgesehene mündliche Teilprüfung in
Sprachbeherrschung (Studienbegleitender Leistungsnachweis).
Die Veranstaltung Effective Pronunciation verfolgt den Zweck, die
Aussprache- und Intonationsgewohnheiten der StudienanfängerInnen zu
erfassen und, sofern nötig, gezielt zu verbessern. Sie findet im Sprachlabor
statt und bietet dadurch den Studierenden optimale Übungsmöglichkeiten.
Neben der gezielten Ausmerzung von Aussprache- und Intonationsfehlern
dient die Veranstaltung auch der generellen Sensibilisierung gegenüber
einem zentralen Problembereich der englischen Sprachpraxis. Sie steht in
engem Zusammenhang mit der Vorlesung Phonetik und Phonologie, in der
unter anderem auch Transkriptionsprobleme behandelt werden. Die beiden
Veranstaltungen sollten, wenn möglich, gleichzeitig besucht werden.
Der für die Zwischenprüfung und für die Lehramtsprüfung erforderliche so
genannte „Phonetikschein“ kann nur durch den erfolgreichen Besuch
beider Veranstaltungen, Effective Pronunciation sowie Phonetik und
Phonologie, erworben werden (auch wenn diese nicht zeitgleich besucht
werden können).
In den Übersetzungsübungen soll die Fähigkeit des Übersetzens aus dem
Englischen und in das Englische gefördert werden. Bei der Textauswahl für
die einzelnen Studienjahre wurde versucht, eine Progression von
lexikalischer und syntaktischer Komplexität zu verwirklichen. Ziel der
22
Veranstaltungen ist es nicht nur, examensrelevante Übersetzungspraxis zu
bieten, sondern gleichzeitig das sprachlerntechnische Potential des
Übersetzens zu verdeutlichen. Im Examenskurs Englisch-Deutsch 3 werden
unter Examensbedingungen frühere Staatsexamenstexte übersetzt,
korrigiert und besprochen. Für die Übersetzungskurse des Hauptstudiums
ist die erfolgreiche Absolvierung der entsprechenden Veranstaltungen des
Grundstudiums Voraussetzung, für den Examenskurs E-D 3 die des
entsprechenden Oberkurses.
Die Übungen Effective Writing 1 und Effective Writing 2 dienen der Schulung
des freien schriftlichen Ausdrucks bzw. der Textproduktion. Der
Klausurenkurs Effective Writing 3 erfüllt den gleichen Zweck wie der
entsprechende Übersetzungskurs, nämlich den ExamenskandidatInnen
Übungsmöglichkeiten unter examensähnlichen Bedingungen zu eröffnen.
Für den Oberkurs ist die erfolgreiche Absolvierung des Grundkurses
Zulassungsvoraussetzung, für den Klausurenkurs die des Oberkurses.
Die Veranstaltungen Effective Speaking & Listening 1 sowie Effective
Speaking & Listening 2 sind der Vervollkommnung der Sprechfertigkeit
gewidmet, wobei zur Förderung der Gesprächsbereitschaft verschiedene
Medien Verwendung finden. Die Übungen unterscheiden sich nicht nur
durch verschiedene Themenbereiche, sondern auch durch die immer
stärkere Betonung des freien Gesprächs. Obwohl unter
examensstrategischen Gesichtspunkten die Sprechfertigkeit eine relativ
untergeordnete Rolle spielt, lässt es eine spätere Berufstätigkeit als
EnglischlehrerIn angeraten sein, gerade diesen Übungen besonderes
Augenmerk zu schenken.
Die Veranstaltungen Exercises in English Vocabulary und Advanced
English Vocabulary behandeln ausgewählte Bereiche des englischen
Wortschatzes unter besonderer Berücksichtigung der sprachpraktischen
23
Anforderungen der einschlägigen Studiengänge und der späteren
Berufspraxis. Ziel der Veranstaltungen ist vor allem auch die Einübung
einer systematischen, lehrerunabhängigen Wortschatzarbeit als
Voraussetzung für eine zügige Entwicklung der fremdsprachlichen
Kompetenz.
Die landeskundlichen Übungen British/American/Canadian Cultural Studies
behandeln vorzugsweise jene Themen, die im Rahmen des mündlichen
Staatsexamens als landeskundliche Spezialgebiete gewählt werden können.
Grundlegende Ziele der Veranstaltung English Language Magazine sind die
Erstellung eines englischsprachigen Magazins (eMAG) von Studierenden des
Faches Englisch für Studierende (nicht nur) des Faches Englisch, die
Förderung sprachlicher Fähigkeiten der Beteiligten, und die Vermittlung
von technischen Kenntnissen und Fähigkeiten, die heutzutage im
Publikationsbereich unentbehrlich sind. Nähere Informationen zum eMAG
sind bei Mr. James einholbar.
Die Veranstaltung Englisch für Politologen behandelt die Fachsprache der
Politologen und wird für jene Studierenden angeboten, die im Rahmen des
Diplomstudienganges Politologie einen sprachpraktischen Nachweis
erbringen müssen. Zu allen Veranstaltungen der Englischen Abteilung
existieren detaillierte Kursbeschreibungen in englischer Sprache, vgl.
Homepage unter www.sz.uni-augsburg.de und Kommentiertes
Vorlesungsverzeichnis der Fachschaft Anglistik.
3.3 Der „Schein“ Der erfolgreiche und regelmäßige Besuch bestimmter Lehrveranstaltungen
(insbesondere von Seminaren und sprachpraktischen Veranstaltungen) wird
durch einen „Schein“ bestätigt. „Scheine“ sind sorgfältig aufzubewahren, da
sie bei der Anmeldung zu Prüfungen (Zwischenprüfung, Staatsexamen,
24
Magisterprüfung) als Nachweis benötigt werden. Gemäß der Allgemeinen
Prüfungsordnung der Universität Augsburg gilt bei der Bewertung der
Leistungen, die zur Erlangung eines Scheines führen (Klausuren,
Seminararbeiten etc.), die 5-stufige Notenskala, d.h. 4,3 (= 4-) ist nicht mehr
ausreichend.
3.4. Elektronische Hilfsmittel: Computer und INTERNET im Studium
Um ein effizientes Studium zu gewährleisten, empfehlen wir allen
Studierenden der Anglistik und Amerikanistik, sich frühzeitig mit den
Möglichkeiten des Computer-Einsatzes in ihrem Fach vertraut zu machen.
Zugänglich sind die vielfältigen elektronischen Hilfsmittel an der Universität
Augsburg am einfachsten über PC-Arbeitsplätze der CIP-Räume 1008 und
1009 sowie des CIP-Raums 3092 in der Teilbibliothek
Geisteswissenschaften. CIP-Raum 1009 kann zu den ausgehängten
Öffnungszeiten uneingeschränkt genutzt werden. Neben E-mail und
INTERNET-Zugang stehen sowohl die gängigen Textverarbeitungs-,
Datenbank-, Statistik- und Graphikprogramme als auch ein Laser-Drucker
und ein Scanner kostenlos zur Verfügung. Eine studentische Hilfskraft als
Aufsicht ist bei Fragen und Problemen behilflich. CIP-Raum 1008 wird
überwiegend für Lehrveranstaltungen genutzt und ermöglicht den Zugriff
auf eine Reihe von anglistischen Spezialprogrammen und Textkorpora. Eine
Einführung in die CIP-Raum-Benutzung findet am Anfang jeden
Semesters statt. Für die genauen Termine bitte die entsprechenden
Aushänge beachten! Parallel dazu wird jedes Semester ein
Computerkurs für Anglisten von Fr. Dr. Stoll angeboten. Wer in den CIP-
Räumen arbeiten möchte, muss sich zuerst im Rechenzentrum registrieren
lassen. Nähere Informationen zum Registrierungsverfahren geben die
25
Service-Seite im Studentenportal des Rechenzentrums
(http://www.student.uni-augsburg.de) sowie die Internetseite Elektronische
Hilfsmittel auf der Homepage der Anglistik/Amerikanistik. Dort findet sich
auch ein aktueller Überblick über Angebot und Nutzungsmöglichkeiten
elektronischer Medien und Hilfsmittel an der Universität Augsburg für
Studierende der Anglistik/Amerikanistik. Enthalten sind sowohl
Informationen zu fachspezifischer Software als auch zu den Beständen,
Standorten und Zugangsmöglichkeiten der verschiedenen englisch-
sprachigen Textkorpora und Volltextdatenbanken (literarische Primärtexte,
Wörterbücher und Zeitschriften) innerhalb der Universität sowie zahlreiche
Links zu fachspezifischen INTERNET-Seiten.
Für Studierende der (englischen) Literaturwissenschaft hat Dr. R. Beck
auf seiner Homepage einige wichtige und interessante Links
zusammengestellt.
4 STUDIENGÄNGE Das Fach Anglistik kann im Rahmen verschiedener Studiengänge studiert
werden, die zu jeweils verschiedenen Abschlüssen führen und
unterschiedlichen Berufszielvorstellungen entsprechen.
4.1 Das Studium der Lehrämter Zu allen Prüfungsanforderungen, -modalitäten etc. ist letztendlich
ausschließlich maßgeblich, was in der jeweiligen Prüfungsordnung (LPO
I) veröffentlicht ist.
Die neue Lehramtsprüfungsordnung (LPO I), die mit Wirkung vom 1.
August 2002 in Kraft getreten ist, wurde in einem Sonderdruck
veröffentlicht. Dieser Sonderdruck ist zum Preis von 4,50 € zzgl.
Versandkosten bei der Max Schick GmbH, Druckerei und Verlag, Karl-
26
Schmid-Straße 13, 81829 München, Telefon: (089) 42 92 01, Telefax:
(089) 42 84 88, E-Mail: info@druckerei-schick.de, erhältlich.
4.1.1 Vertieftes und nicht-vertieftes Studium
Der Lehramts-Studiengang führt zum Staatsexamen und qualifiziert
zusammen mit der anschließenden Referendarausbildung für den
Lehrerberuf an Gymnasien (vertieftes Studium) bzw. an Grund-, Haupt-
und Realschulen (nicht-vertieftes Studium). Er wird in der Regel in
Kombination von zwei Fächern absolviert und durch ein
erziehungswissenschaftliches Studium (EWS) ergänzt. Die in Bayern
erlaubten Fächerkombinationen mit dem Fach Englisch entnehmen Sie
bitte der LPO I.
Das Fach Englisch wird im Rahmen der Lehramtsstudiengänge in folgenden
Bereichen studiert:
* Sprachwissenschaft (angeboten durch die Lehrstühle für Englische
Sprachwissenschaft und Angewandte Sprachwissenschaft (Anglistik))
* Literaturwissenschaft (angeboten durch die Lehrstühle für Englische
Literaturwissenschaft und Amerikanistik)
* Fachdidaktik
* Sprachpraxis (einschließlich Landeskunde)
* Dritteldidaktik für Hauptschulen (s.u., Punkt 4.1.4)
4.1.2 Modellstudiengang Lehramt vertieft: Empfehlungen zur Gestaltung des Studiums:
Die folgenden Vorschläge können Ihnen lediglich eine Orientierungshilfe
zum Aufbau Ihres Studiums bis zum 4. Semester geben. Aus
stundenplantechnischen Gründen wird es nicht immer möglich sein, dem
27
hier vorgeschlagenen Modellstudiengang in jedem Punkt zu folgen. Es ist
auch unwesentlich, wenn z.B. ein Kurs, dessen Besuch hier im 1. Semester
empfohlen wird, erst im 2. Semester besucht wird. Es sollte jedoch darauf
geachtet werden, dass
* alle die Veranstaltungen rechtzeitig besucht werden, in denen die
Scheine erworben werden können, die für die Zwischenprüfung
erforderlich sind,
* im Durchschnitt etwa 8 Stunden pro Fach in jedem Semester studiert
werden, wobei es durchaus sinnvoll sein kann, in einem Semester in
einem Fach mehr Stunden zu absolvieren und im nächsten Semester
den Schwerpunkt auf das andere Fach zu legen.
1. Semester
I. Sprachpraktische Veranstaltungen: mindestens 4 Stunden.
Dabei werden vor allem folgende Kurse empfohlen:
(a) Effective Pronunciation sowie Phonetik und Phonologie (ZP-Schein)
(b) Übersetzung E-D 1
(c) Grammar 1
II. Literaturwissenschaft:
Einführungskurs Literaturwissenschaft (Voraussetzung für PS)
Dieser Kurs ist Voraussetzung zur Teilnahme an anglistischen
oder amerikanistischen Proseminaren! Dabei ist es unerheblich, ob
Sie die Einführung in die englische Literaturwissenschaft oder die
Einführung in die amerikanische Literaturwissenschaft absolvieren.
III. Sprachwissenschaft:
Vorlesung Grundlagen der englischen Sprachwissenschaft begleitend
dazu: Teilnahme am Tutorium, das von Studierenden höherer
Semester betreut wird. Der erfolgreiche Besuch/Abschluss dieser
Vorlesung ist Voraussetzung zur Teilnahme an einem
28
sprachwissenschaftlichen Proseminar!
2. Semester
I. Sprachpraktische Veranstaltungen: mindestens 4 Stunden.
Vor allem sollten die im 1. Semester nicht besuchten Veranstaltungen
besucht werden, wobei am Ende des 2. Semesters die für das 1.
Semester unter (a) und (b) genannten Kurse auf jeden Fall absolviert
sein sollten.
II. Fachdidaktik:
Grundkurs Fachdidaktik (Zulassungsvoraussetzung für PS,
Zulassungsvoraussetzung für 20-minütige ZP)
III. Literaturwissenschaft:
Proseminar (ZP-Schein)
IV. Sprachwissenschaft:
Übung1
Überblicksvorlesung
Proseminar (ZP-Schein)
Darüber hinaus sind für die ersten beiden Semester des Studiums geeignet:
* Überblicksvorlesungen (z.T. auch Übungen in Literatur- und
Sprachwissenschaft)
* Landeskundliche Übungen
* Effective Speaking & Listening 1
3. und 4. Semester
Die Gestaltung des 3. und 4. Semesters wird u.a. dadurch bestimmt, ob Sie
beabsichtigen, die Zwischenprüfung nach dem 3. oder 4. Semester
abzulegen. In der Regel wird empfohlen, diese Prüfung nach dem 4.
1 Sprachgeschichtliche Kurse (Alt- und Mittelenglisch) können bei besonderem Interesse für die
Sprachgeschichte bereits im Grundstudium besucht werden. In der Regel wird ihr Besuch erst nach der Zwischenprüfung empfohlen.
29
Semester abzulegen, damit Sie ausreichend Zeit haben, sich im
Grundstudium ausführlich mit den für das Hauptstudium vorausgesetzten
(maßgeblichen) Wissensgebieten zu beschäftigen.
I. Sprachpraktische Veranstaltungen: mindestens 4 Stunden pro
Semester
(a) Grammar 2
(b) Übersetzung E-D 1
(c) Translation G-E 1
(d) Effective Writing 1
Die Kurse (b), (c) und (d) sind formale Voraussetzungen für die
Teilnahme an den entsprechenden weiterführenden sprach-
praktischen Kursen!
Darüber hinaus ist für diese Stufe der Besuch folgender Veranstaltungen
sinnvoll:
* British/American/Canadian Cultural Studies
* Effective Speaking & Listening 1
II. Fachdidaktik:
* Fachdidaktisches Proseminar (Zulassungsvoraussetzung für 35-
minütige ZP, Zulassungsvoraussetzung für HS)
III. Literatur- und Sprachwissenschaft:
Im Bereich der Literatur- und Sprachwissenschaft sollten etwa 4
Stunden pro Semester besucht werden. Geeignet sind:
* Vorlesungen (prüfungsrelevant bei schriftlicher ZP)
* Übungen (prüfungsrelevant bei schriftlicher ZP)
* Proseminare
* Vorbereitungskurse auf die Zwischenprüfung (soweit angeboten).
30
4.1.3 Modellstudiengang Lehramt nicht-vertieft (Grund-/ Haupt-/Realschulen): Empfehlungen zur Gestaltung des Studiums
Den Studierenden der Lehrämter an Grund- und Hauptschulen sowie den
KandidatInnen für das Lehramt an Realschulen, die das von der LPO I
geforderte Hauptseminar nicht in der Anglistik machen wollen,2 möchten
wir folgende Vorschläge zum Aufbau ihres Studiums machen. Betrachten
Sie diese aber lediglich als Orientierungshilfe. Aus stundenplantechnischen
Gründen wird es nicht immer möglich sein, dem hier vorgeschlagenen
Modellstudiengang in jedem Punkt zu folgen. Es ist auch unwesentlich,
wenn z.B. ein Kurs, dessen Besuch hier im 1. Semester empfohlen wird,
erst im 2. Semester besucht wird. Es sollte jedoch darauf geachtet werden,
dass
* alle Veranstaltungen rechtzeitig besucht werden, in denen Scheine
erworben werden können, die für das Staatsexamen erforderlich sind,
* im Durchschnitt etwa 8 Stunden pro Fach in jedem Semester studiert
werden, wobei es durchaus sinnvoll sein kann, in einem Semester in
einem Fach mehr Stunden zu absolvieren und im nächsten Semester
den Schwerpunkt auf das andere Fach zu legen.
1. Semester
I. Sprachpraktische Veranstaltungen: mindestens 4 Stunden.
Dabei werden vor allem folgende Kurse empfohlen:
(a) Effective Pronunciation sowie Phonetik und Phonologie
(Examensschein) 2 Studierende für das Lehramt an Realschulen, die an den für das Staatsexamen erforderlichen
Hauptseminaren teilnehmen wollen, müssen vor Beginn eines Hauptseminars eine entsprechende Qualifikation für ihr Hauptstudium erwerben. Abhängig vom jeweils gewählten Teilfach, in dem ein Hauptseminarschein erworben werden soll, kann diese Qualifikation entweder einer normalen Zwischenprüfung oder einer mündlichen Prüfung im gewählten Teilfach entsprechen. Welche Qualifikation im gewählten Teilfach jeweils erwartet wird, ist an den entsprechenden Lehrstühlen gesondert in Erfahrung zu bringen.
31
(b) Übersetzung E-D 1
(c) Grammar 1
II. Literaturwissenschaft:
Einführungskurs englische oder amerikanische Literaturwissenschaft
(Zulassungsvoraussetzung für PS)
III. Sprachwissenschaft:
Vorlesung Grundlagen der englischen Sprachwissenschaft
(Voraussetzung für examensrelevanten Proseminarschein) (evtl. auch
im 2. Semester).
2. Semester
I. Sprachpraktische Veranstaltungen: mindestens 4 Stunden.
Darunter die im 1. Semester nicht belegten Veranstaltungen, wobei
die Kurse Effective Pronunciation und Phonetik & Phonologie auf jeden
Fall am Ende des 2. Semesters absolviert sein sollten.
II. Fachdidaktik:
Grundkurs Fachdidaktik (Zulassungsvoraussetzung für PS)
III. Literaturwissenschaft:
Proseminar (Examensschein)
IV. Sprachwissenschaft:
Übung (s. Fußnote 1)
Überblicksvorlesung
3. und 4. Semester
I. Sprachpraktische Veranstaltungen: mindestens 4 Stunden pro
Semester
(a) Grammar 1 oder Grammar 2
(b) Effective Speaking & Listening 1
(c) Übersetzung E-D 1 (falls noch nicht erfolgreich besucht)
(d) Translation G-E 1
32
(e) Effective Writing 1
Darüber hinaus ist der Besuch einer der folgenden Veranstaltungen
sinnvoll:
* British Cultural Studies 1
* American Cultural Studies 1
* Canadian Cultural Studies
II. Fachdidaktik:
2 Proseminare (Zulassungsvoraussetzung für Staatsexamen)
Vorlesung
III. Literatur- und Sprachwissenschaft:
Im Bereich der Literatur- und Sprachwissenschaft sowie der
Fachdidaktik sollten etwa 4 Stunden pro Semester besucht werden.
Geeignet sind:
* Vorlesungen (prüfungsrelevant bei schriftlicher ZP)
* Übungen (prüfungsrelevant bei schriftlicher ZP)
* Proseminare
* Vorbereitungskurse auf die Zwischenprüfung (soweit angeboten,
als Vorbereitung auf das Staatsexamen)
Weiteres Studium
I. Sprachpraktische Veranstaltungen:
Sprachpraktische Oberkurse (Examensscheine)
II. Fachdidaktik, Literatur- und Sprachwissenschaft:
Weitere Vorlesungen, Seminare und Übungen3, die die erforderlichen
Kenntnisse für die schriftliche Prüfung vermitteln und eine
Schwerpunktbildung für die mündliche Prüfung erlauben. Versuchen
3 Sprachgeschichtliche Kurse (Alt- und Mittelenglisch) können bei besonderem
sprachhistorischem Interesse in den höheren Semestern besucht werden; ansonsten sind sie für das nicht-vertiefte Studium nicht erforderlich.
33
Sie, unter allen Umständen relevante Examenskurse zu besuchen.
4.1.4 Modellstudiengang Lehramt an Hauptschulen (Englisch als Teil der Didaktik einer Fächergruppe): Empfehlungen zur Gestaltung des Studiums
Seit November 1992 ist es möglich, im Rahmen der Didaktiken einer
Fächergruppe der Hauptschule auch das Fach Englisch zu wählen (das so
genannte „Englisch als Drittelfach“). Schwerpunkte dieses Studiums sind
die Sprachpraxis und die Fachdidaktik. Einführungsveranstaltungen in
Sprach- und Literaturwissenschaft sind jedoch Voraussetzung für ein
sinnvoll betriebenes fachdidaktisches Studium. Wir schlagen folgenden
Studienaufbau vor (scheinpflichtige Veranstaltungen sind kursiv markiert):
1. Semester
Sprachpraxis (nach Einstufungstest):
Effective Pronunciation sowie Phonetik & Phonologie (Examensschein)
2. Semester
I. Literaturwissenschaft:
Einführungskurs Literaturwissenschaft (Besuch als scheinpflichtige
Veranstaltung erforderlich, falls Sie später ein PS besuchen möchten)
II. Sprachwissenschaft:
Vorlesung Grundlagen der englischen Sprachwissenschaft (Besuch als
scheinpflichtige Veranstaltung erforderlich, falls Sie später ein PS
besuchen möchten)
III. Fachdidaktik:
(a) Grundkurs Fachdidaktik (Zulassungsvoraussetzung für PS)
(b) Proseminar (Examensschein)
3. und 4. Semester
I. Sprachpraxis:
34
Eine der folgenden Veranstaltungen (Examensschein)
Grammar 1, Grammar 2, Effective Writing 1, Übersetzung E-D 1,
Translation G-E 1
Weiteres Studium:
I. Landeskunde:
Übung mit landeskundlicher Thematik (Examensschein)
II. Sprachpraxis:
Effective Speaking & Listening 1
III. Literaturwissenschaft:
Proseminar, Übung oder Vorlesung
IV. Sprachwissenschaft:
Proseminar, Übung oder Vorlesung
V. Fachdidaktik:
Proseminar, Übung oder Vorlesung.
4.1.5 Modellstudiengang Lehramt Grundschule (Englisch
als Erweiterungsfach)
Wenn Sie das Studium des Lehramts an Grundschulen um das Fach
Englisch erweitern wollen (und Englisch also weder als Unterrichtsfach
noch als Teil einer Fächergruppe der Hauptschule gewählt haben), gelten
Sonderregelungen! Um diese Zusatzqualifikation, die normalerweise erst
nach dem Studium erworben werden kann, bereits während Ihres Studi-
ums zu erlangen, bietet Ihnen der Lehrstuhl für Didaktik des Englischen
die Möglichkeit einer fachdidaktischen Ausbildung. Dazu müssen Sie fol-
gende Lehrveranstaltungen besuchen:
35
Vor Beginn des Studiums
Placement Test (Einstufungstest) des Sprachenzentrums
1. oder 2. Semester
Grundkurs Fachdidaktik
3. oder 4. Semester
zwei fachdidaktische Proseminare
Sie erhalten nach erfolgreichem Durchlaufen der einzelnen Veranstaltun-
gen ein Zertifikat zur Bescheinigung Ihrer fachdidaktischen Ausbildung,
das vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus aner-
kannt wird. Um eine sprachpraktische Ausbildung bzw. Qualifikation
müssen sich die Studierenden selbst kümmern (Kurse der Volkshoch-
schulen bzw. Fortbildungsstätten); die sprachpraktische Prüfung kann bei
den jeweiligen Regierungen abgelegt werden.
4.2 Das Magisterstudium
4.2.1 Allgemeines
Das Magisterstudium führt zum Magisterexamen, für dessen erfolgreiches
Bestehen der akademische Grad eines M.A. (Magister Artium) verliehen
wird. Das Magisterstudium qualifiziert nicht automatisch für eine
bestimmte Berufslaufbahn, sondern dient eher als Nachweis einer
wissenschaftlich-akademischen Ausbildung, wie sie in zahlreichen
Berufsfeldern als eine von mehreren Qualifikationen vorausgesetzt wird
(z.B. im Verlags- und Zeitungswesen, aber zunehmend auch in der
Wirtschaft).
Mit der Entscheidung für ein Magisterstudium haben Sie sich für einen
36
grundlegend anderen Studiengang als das Lehramtsstudium entschieden,
der Ihnen ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Unabhängigkeit und
Eigeninitiative abverlangt. Ein breitgefächertes Interesse für alle Belange
des anglo-amerikanischen Lebens, der englischsprachigen Literatur, der
Sprache, Geschichte und Kultur der verschiedenen Länder gehören ebenso
dazu wie eine auch von Ihren persönlichen Ausrichtungen geprägte Wahl
der zu absolvierenden Seminare. Hier sollten Sie es durchaus auch mit F.
Schuberts Wanderer aus der „Winterreise“ halten und nicht nur die
ausgetretenen Pfade wählen, die Ihre KommilitonInnen gehen, denn je
individueller und eigengeleiteter Sie Ihr Studium gestalten, desto
interessanter machen Sie sich für spätere potentielle ArbeitgeberInnen.
Das Magisterstudium wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern
absolviert. Dabei ist zu beachten, dass der Begriff „Fach“ im
Magisterstudiengang anders definiert ist als in den Lehramtsstudiengängen
und weitgehend mit den Lehrstuhlbezeichnungen identisch ist. Aus dem
Bereich der Anglistik/Amerikanistik können bis zu zwei der folgenden
Prüfungsfächer gewählt werden:
* Englische Sprachwissenschaft
* Angewandte Sprachwissenschaft (Anglistik)
* Englische Literaturwissenschaft
* Amerikanistik
* Didaktik des Englischen.
Über Kombinationsmöglichkeiten mit der Kanadistik erhalten Sie
Informationen direkt beim Institut für Kanadastudien, oder auf dessen
Homepage: http://www.uni-augsburg.de/institute/kanada/
Der Magisterstudiengang umfasst ein Hauptfach und zwei Nebenfächer.
Aus dem Bereich der Anglistik/Amerikanistik kann man dabei
37
* das Hauptfach
* das Hauptfach und ein Nebenfach
* zwei Nebenfächer oder
* ein Nebenfach
wählen. Eine Kombination von Englischer Sprachwissenschaft und
Angewandter Sprachwissenschaft (Anglistik) ist allerdings nicht möglich,
ebenso ist zu beachten, dass die Fachdidaktik als Hauptfach nur in
Kombination mit einem weiteren Teilfach der Anglistik studiert werden
kann.
Das wissenschaftliche Studium wird durch eine sprachpraktische
Ausbildung ergänzt, die mit dem Erwerb des Sprachzeugnisses Englisch
abgeschlossen werden muss.
Die Prüfungsbestimmungen (vgl. 5.5) sind der Magisterprüfungsordnung
der Philologisch-Historischen Fakultät der Universität Augsburg zu
entnehmen. Frühzeitige Lektüre wird empfohlen!
4.2.2 Modellstudiengang Magister Die Spezialisierung auf bestimmte Fächer aus dem Bereich der Anglistik/
Amerikanistik bringt es mit sich, dass von den MA-StudentInnen wesentlich
detailliertere und umfassendere Kenntnisse in den von ihnen gewählten
Fächern erwartet werden als von den StudentInnen der
Lehramtsstudiengänge. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass Sie sich
bereits im Grundstudium Grundkenntnisse und einen guten Überblick über
das gewählte Fach aneignen. Im Hauptfach sollten dabei mindestens 8, im
Nebenfach mindestens 4 Stunden pro Semester besucht werden.
MagisterstudentInnen, die
* ein Fach aus dem Bereich der Anglistik/Amerikanistik als
38
Hauptfach oder
* zwei Fächer aus dem Bereich der Anglistik/Amerikanistik
studieren, können sich im Grundstudium an den Empfehlungen für den
Lehramtsstudiengang vertieft orientieren. Dabei versteht sich von selbst,
dass Sie sich – abgesehen von den sprachpraktischen Übungen und den
wissenschaftlichen Pflichtveranstaltungen (Proseminar Literatur-
wissenschaft, Proseminar Sprachwissenschaft, Grundkurs Fachdidaktik) –
in Übungen und Vorlesungen auf Ihr Magisterfach bzw. Ihre Magisterfächer
konzentrieren sollten.
In den ersten vier Semestern sollte der sprachpraktische Teil des Studiums
in derselben Weise aufgebaut sein wie im vertieften Lehramtsstudiengang
(vgl. 4.1.2), um sich auf den Erwerb des Sprachzeugnisses Englisch des
Sprachenzentrums vorzubereiten.
Für MagisterstudentInnen, die lediglich ein Fach aus dem Bereich der
Anglistik/Amerikanistik als Nebenfach studieren und die
Magistervorprüfung als mündliche Prüfung ablegen (siehe 5.2.1), gilt
folgende Empfehlung für das Grundstudium:
* wissenschaftliches Studium: Besuch von Vorlesungen, Proseminaren
(ZP-relevant) und Übungen (ZP-relevant) im entsprechenden Fach,
wobei in den ersten vier Semestern zwei Scheine (in Proseminaren
oder geeigneten Übungen) erworben werden müssen.
* sprachpraktisches Studium: es wird empfohlen, sich an den
Empfehlungen für das vertiefte Lehramtsstudium (vgl. 4.1.2) zu
orientieren; diese Veranstaltungen müssen nicht bis zum 4. Semester
besucht werden, weil der sprachpraktische Teil der Zwischenprüfung
zwar Voraussetzung für das Sprachzeugnis des Sprachenzentrums ist,
aber nicht gleichzeitig mit der Magistervorprüfung abgelegt werden
muss.
39
Abgesehen von den sprachpraktischen Veranstaltungen sollten im 1.
Semester (unabhängig davon, ob Sie im Haupt- oder Nebenfach studieren)
folgende wissenschaftliche Veranstaltungen besucht werden:
(a) MA-Studienfach Englische Literaturwissenschaft:
* Einführung Literaturwissenschaft (Voraussetzung für PS)
* Überblicksvorlesung
* evtl. Übung aus dem Bereich der Literaturwissenschaft
(b) MA-Studienfach Amerikanistik:
* Einführungskurs Literaturwissenschaft (Voraussetzung für PS)
* Überblicksvorlesung
* evtl. Übung aus dem Bereich der Amerikanistik
(c) MA-Studienfach Englische Fachdidaktik:
* Grundkurs Fachdidaktik
* Überblicksvorlesung
* evtl. Übung aus dem Bereich der Didaktik
(d) MA-Studienfächer Englische Sprachwissenschaft oder Angewandte
Sprachwissenschaft (Anglistik)
* Vorlesung Grundlagen der Englischen Sprachwissenschaft
* Überblicksvorlesung
4.3 Kombinierte Studiengänge
Grundsätzlich ist es möglich, das Studium eines Lehramts (vertieft oder
nicht-vertieft) mit einem Magisterstudium zu kombinieren. Einzelheiten
(Anrechnung von Scheinen usw.) sind beim Prüfungsamt zu erfragen.
Insbesondere sei darauf hingewiesen, dass die Magisterarbeit als
Zulassungsarbeit in Lehramtsstudiengängen anerkannt wird, die
Zulassungsarbeit aber nicht als Magisterarbeit.
40
4.4 Ergänzende Qualifikationen
Bei der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt für AkademikerInnen kann
nicht damit gerechnet werden, dass – gerade in den geisteswissen-
schaftlichen Fächern – alle HochschulabsolventInnen eine Stelle finden, die
vorher gehegten Berufswünschen in jeder Hinsicht entspricht. Unter
Umständen muss auch mit Perioden der Arbeitslosigkeit gerechnet werden.
Zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt – auch außerhalb
eines ursprünglich angestrebten Berufsfeldes – sollten Sie sich daher
möglichst frühzeitig um ergänzende Qualifikationen bemühen.
Diese Qualifikationen können u.a. erworben werden
1. durch Praktika bei Unternehmen im In-, Um- und Ausland während
der vorlesungsfreien Zeit (besonders wichtig für Magisterstudierende),
2. durch eine oder mehrere „Zusatzqualifikationen“, wie sie
beispielsweise immer mal wieder an der Universität angeboten werden.
Einzelheiten sind aus der „Satzung der Universität Augsburg über den
Erwerb von Zusatzqualifikationen“ zu entnehmen. Für AnglistInnen ist
in diesem Zusammenhang besonders interessant, dass die Universität
Augsburg im Rahmen eines interdisziplinären Studienschwerpunktes
„Kanada- Studien“ die Möglichkeit bietet, als Zusatzqualifikation ein
„Kanadistik-Zertifikat“ zu erwerben. Hierzu werden Lehr-
veranstaltungen in den Fächern Anglistik, Geschichte, Politische
Wissenschaft, Romanistik, Geographie und Soziologie angeboten. Das
Programm wird durch die Einladung kanadischer Gastprofessoren
ergänzt. Für nähere Auskünfte steht das „Institut für Kanada-Studien“
zur Verfügung (Mensa-Südeingang; Tel. 598-5177),
3. durch den Besuch von Kursen des Rechenzentrums der Universität
zur Datenverarbeitung (Informationen dazu im Vorlesungsverzeichnis),
41
4. durch den Besuch von Sprachkursen sowohl am Sprachenzentrum
der Universität als auch von anderen kommerziellen Anbietern,
5. durch den Besuch von Kursen außerhalb der Universität, wie sie z.B.
vom Bildungszentrum Schwaben der IHK Augsburg gerade für
Studierende der modernen Sprachen angeboten werden, wie z.B.
englische Handelskorrespondenz, EDV-Kurse, etc.
Informationen erteilt auch das Zentrum für Studien- und
Konfliktberatung.
4.5 Hinweise zur sinnvollen Gestaltung des Hauptstudiums • Für eine sinnvolle Gestaltung des Hauptstudiums ist es
empfehlenswert, sich nach bestandener Zwischenprüfung ein paar
Gedanken über den weiteren Verlauf des Studiums zu machen.
Hierzu gehört, sich rechtzeitig über die Prüfungen zu informieren
(Themen, Prüfungsablauf, Termine, etc.). Informationen diesbezüglich
finden Sie an den schwarzen Brettern der einzelnen Lehrstühle oder
beim Prüfungsamt.
• Lesen Sie rechtzeitig und regelmäßig an den schwarzen Brettern die
termin- und prüfungsbezogenen Aushänge!
• Wenn Sie sich frühzeitig Gedanken über Ihre Prüfungsthemen
machen (z.B. anhand der in den Sekretariaten erhältlichen Lektüre-
listen für die einzelnen Teilfächer), ist es einfacher, im Hauptstudium
besuchte Veranstaltungen bereits konkret in die Prüfungsvorbereitung
einzubauen. Suchen Sie sich Ihre Veranstaltungen auch (aber nicht
nur) unter diesem Gesichtspunkt aus!
• Lernen Sie frühzeitig Ihre Prüfer kennen, indem Sie deren
Sprechstunden nutzen, auch zur rechtzeitigen Absprache, ob die von
Ihnen anvisierten Themen(schwerpunkte) und Ihre eigenen
42
Vorstellungen über Themen den Anforderungen der Prüfungsordnung
und den Vorstellungen der Prüfer entsprechen. Vorherige
Kontaktaufnahme wirkt sich auch positiv (entspannend) auf die
gesamte Prüfungssituation aus!
• Versäumen Sie es nicht, während des ganzen Hauptstudiums
regelmäßig Überblicksvorlesungen zu hören. In diesen wird oft bereits
ein großer Teil prüfungsrelevanter Themen angesprochen oder gar
ausführlich behandelt, auf dem Sie Ihre persönliche Examens-
vorbereitung aufbauen können.
• Richten Sie Ihr Freizeitleseverhalten auch auf das Examen aus. So
können Sie eher vermeiden, dass Sie am Schluss plötzlich feststellen,
dass Sie noch einige Romane mehr gelesen haben sollten...
• Achten Sie darauf, dass sprachpraktische Examenskurse rechtzeitig
besucht werden. (Für den Magister brauchen Sie drei benotete
Scheine aus dem sprachpraktischen Hauptstudium!)
Bei der Prüfungsvorbereitung ist es hilfreich, alte Examensaufgaben
durchzuarbeiten. Diese können Sie bei der Fachschaft oder in den
Lehrstuhl-Sekretariaten einsehen.
43
5 PRÜFUNGEN 5.1 Vorbemerkung
Der Fachbereichsrat der Philologisch-Historischen Fakultät hat in seiner
Sitzung am 21.6.1995 im Sinne einer angestrebten allgemeinen
Studienzeitverkürzung folgenden Beschluss gefasst:
Nicht bestandene Klausuren im Bereich des Grund-studiums dürfen einmal, in begründeten Fällen ein weiteres Mal wiederholt werden.
5.1.1 Zuständigkeit des Prüfungsamtes – Termine
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für alle
Prüfungsangelegenheiten das Prüfungsamt der Universität (Universitätsstr. 2;
gegenüber der Mensa) zuständig ist. Rechtsverbindliche Auskünfte sind nur dort zu erhalten. Bei Zweifelsfällen empfiehlt es sich, diese schriftlich
einzuholen.
Im einzelnen sind die jeweiligen Prüfungsordnungen zu konsultieren, die
beim Prüfungsamt einzusehen sind. Da die Prüfungsordnungen häufig
Änderungen unterliegen, ist es wichtig, darauf zu achten, die für den
entsprechenden Termin gültige Fassung zu verwenden.
Informationen zu Prüfungen – insbesondere auch zu den Prüfungs- und
Anmeldeterminen – finden sich an den schwarzen Brettern am
Prüfungsamt, am Sprachenzentrum und am schwarzen Brett „Anglistik:
Prüfungen“.
Beachten Sie unbedingt, dass die Anmeldetermine für manche
Prüfungen mehrere Monate vor dem Prüfungstermin liegen. Informieren
Sie sich rechtzeitig über die Prüfungsvoraussetzungen und den Zeitpunkt,
44
zu dem diese vorliegen müssen (z.B. den Abgabetermin von
Zulassungsarbeiten).
Die folgenden Informationen dienen einer ersten Orientierung. Sie können
die Lektüre der Prüfungsordnungen nicht ersetzen. Für alle
prüfungsrechtlichen Fragen im engeren Sinne ist der Text der Prüfungs-
ordnungen maßgebend.
5.1.2 PrüferInnen
In den Fachwissenschaften sind in Abschlussprüfungen alle ProfessorInnen
und PrivatdozentInnen prüfungsberechtigt, in der Sprachpraxis die
MitarbeiterInnen des Sprachenzentrums. KandidatInnen können angeben
(ohne Rechtsanspruch), welche PrüferInnen sie wünschen.
5.2 Die Vorprüfung (Zwischenprüfung, Magistervor-
prüfung, Hauptseminaraufnahmeprüfung)
5.2.1 Die Vorprüfung in den verschiedenen Studiengängen
Studierende, die ein Hauptseminar besuchen möchten, können dies nur
nach Ablegung einer Vorprüfung tun. Je nach Studiengang gibt es
verschiedene Formen der Vorprüfung:
* Studiengang Magister mit nur einem Nebenfach aus der
Anglistik:
Mündliche Magistervorprüfung von 30 Minuten Dauer. Anmeldung
beim Prüfungsamt.
* Studiengang Magister mit Hauptfach oder zwei Nebenfächern aus
der Anglistik:
Schriftliche Magistervorprüfung, die identisch ist mit der
Zwischenprüfung für das Lehramt Gymnasium (35+35+20 Minuten).
45
Anmeldung beim Prüfungsamt.
* Studiengang Englisch vertieft (Lehramt Gymnasium):
schriftliche Zwischenprüfung (35+35+20 Minuten). Anmeldung beim
Prüfungsamt.
• Studiengang Englisch nicht-vertieft (Lehramt Realschule): Für die
Zulassung zum Hauptstudium muss zuvor eine
Hauptseminaraufnahmeprüfung absolviert werden. Hierfür gelten an
den Lehrstühlen der verschiedenen anglistischen Teilfächer
unterschiedliche Regelungen. Es hängt somit von der Wahl des
Teilfaches, in dem das Hauptseminar besucht werden soll, ob die
Prüfung für die Aufnahme in das in der LPO I geforderte
Hauptseminar im Fach Englisch, entweder der Zwischenprüfung für
das Lehramt an Gymnasien oder einer mündlichen Prüfung
entsprechen. Welche Qualifikation jeweils erwartet wird, ist bei den
entsprechenden Teilfächern des Fachs Anglistik/Amerikanistik
individuell in Erfahrung zu bringen.
• Allerdings gilt hier ein anderer Anmeldemodus: Die Anmeldung erfolgt
im Sekretariat des Lehrstuhls Englische Sprachwissenschaft und im
Sekretariat des Sprachenzentrums, nicht im Prüfungsamt (2 Wochen
vor dem Prüfungstermin).
Die Zwischenprüfung bzw. schriftliche Magistervorprüfung bzw.
Hauptseminar-Aufnahmeprüfung findet in der Regel jeweils an einem
Donnerstag und Freitag ca. drei bis sechs Wochen nach Semesterende statt.
Die genauen Termine sind den Anschlägen an den schwarzen Brettern des
Prüfungsamtes und der Anglistik zu entnehmen. Dort werden auch die
jeweiligen Anmeldetermine mitgeteilt. (Zur Möglichkeit, die Vorprüfung als
Magistervorprüfung in nur einem Fach aus dem Bereich
Anglistik/Amerikanistik abzulegen, siehe 5.5.2).
46
Die Zwischenprüfung ist für alle Studiengänge erforderlich; Unterschiede
bestehen aber hinsichtlich des Anmeldemodus:
Studiengang Anmeldung Anmeldetermin
Lehramt, vertieft Prüfungsamt siehe Anschlag Prüfungsamt
Magister Prüfungsamt siehe Anschlag Prüfungsamt
Lehramt, nicht-vertieft
Sekretariate der Lehrstühle und des Sprachenzentrums
siehe Anschlag, Ebene 4
Beachten Sie bitte, dass die Anmeldetermine zur Zwischenprüfung bis zu
einem halben Jahr vor den Prüfungsterminen liegen können! Die für die
Prüfung erforderlichen Scheine werden in der Regel bei der Anmeldung
vorgelegt, können aber bis spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin
nachgereicht werden.
Die Zwischenprüfungsordnung (ZprüfO) der Philologisch-Historischen
Fakultät ist im Internet unter http://www.verwaltung.uni-augsburg.de/
sammlung/philhist.shtml erhältlich.
5.2.2 Zeitpunkt der Vorprüfung im Studium
Es wird empfohlen, die Vorprüfung am Ende des (3. oder) 4. Semesters
abzulegen.
Für die Studiengänge Lehramt vertieft und Magister muss die Anmeldung
zur Prüfung spätestens bis zum Ende des 4. Semesters erfolgen; wird diese
Frist um mehr als zwei Semester überschritten, so gilt die Prüfung als
erstmals abgelegt und nicht bestanden.
47
5.2.3 Voraussetzungen
Sprachpraxis: Übersetzung E-D 1 oder Translation G-E 1 Phonetikschein (Effective Pronunciation sowie Phonetik &
Phonologie); zur Fälligkeit der sprachpraktischen Voraus-setzungen vgl. 5.5.3, Fußnote 4.
Sprachwissenschaft: Proseminar Literaturwissenschaft: Proseminar Englische Literaturwissenschaft oder
Amerikanistik Fachdidaktik: Grundkurs Fachdidaktik (20-minütiger Teil der
ZP) Grundkurs + Proseminar (35-minütiger Teil der
ZP)
5.2.4 Teilprüfung und Gewichtung
a) Die Zwischenprüfung besteht aus:
* einem sprachpraktischen Teil
* einem fachwissenschaftlichen Teil
Beide Teile müssen zusammen abgelegt werden.
b) Der sprachpraktische Teil (90 Minuten) besteht aus:
* fertigkeitsorientierten Aufgaben (Grammatik, Wortschatz,
Stilistik) und
* erklärenden Aufgaben (Grammatik, Wortschatz, Stilistik),
basierend auf dem Pensum der Veranstaltungen des
Grundstudiums, insbesondere Grammar 1 und Grammar 2 und
Effective Writing 1.
c) Der fachwissenschaftliche Teil der Zwischenprüfung besteht aus drei
für alle KandidatInnen verbindlichen Teilprüfungen mit Fragen zu den
Teilfächern Fachdidaktik, Literaturwissenschaft und Sprachwissen-
schaft. Nach Wahl der KandidatInnen werden zwei Teilfächer jeweils
35 Minuten und das dritte Teilfach 20 Minuten geprüft.
48
Die Zwischenprüfung berechtigt, unabhängig davon, welche
Teilbereiche als Spezialgebiet gewählt wurden, zur Teilnahme an
anglistischen Hauptseminaren; die Wahl der Spezialgebiete sollte sich
jedoch nach dem voraussichtlichen Schwerpunkt des Hauptstudiums
richten.
d) Gewichtung
Die Prüfung ist bestanden, wenn beide Teilprüfungen und alle
Teilfächer mit mindestens der Note „ausreichend“ (= 4,0) bestanden
sind. Zur Ermittlung der Fachnote werden die Sprachpraxis
fünffach, die Teilfächer, welche 35 Minuten geprüft werden, jeweils
zweifach, und das Teilfach, welches 20 Minuten geprüft wird,
einfach gewichtet. Als Teilprüfung in diesem Sinne zählen: der
sprachpraktische Teil und der fachwissenschaftliche Teil.
Ist die Zwischenprüfung insgesamt nicht bestanden, so kann der
jeweils nicht bestandene Teil zweimal wiederholt werden. Ein
Notenausgleich zwischen den Teilfächern und Teilprüfungen ist nicht
möglich.
e) Hinweis zur Prüfungsvorbereitung
Die Prüfungsaufgaben früherer Zwischenprüfungen können bei den
Lehrstuhlsekretariaten bzw. bei der Englischen Abteilung des
Sprachenzentrums und bei der Fachschaft Anglistik eingesehen
werden. Über genaue Angaben zu den Prüfungsmodalitäten und Vor-
aussetzungen sowie zu den verschiedenen Aufgabenstellungen der
einzelnen Teilfächer informieren Sie sich bitte rechtzeitig am An-
schlagbrett im Anglistengang, zwischen den Räumen 4046 und 4047.
49
5.3. Erste Staatsprüfung Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium) 5.3.1 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)
Die verbindlichen Bestimmungen für das erste Staatsexamen sind in der
LPO I (Lehramtsprüfungsordnung I) der jeweils gültigen Fassung fest-
gehalten. Auskünfte dazu beim Prüfungsamt und in der Studienberatung.
Die folgenden Bestimmungen sind der LPO I vom 7.11.2002 entnommen.
5.3.2 Zeitpunkt im Studium
Laut LPO I soll das Staatsexamen spätestens nach dem 10. Semester
abgelegt werden. Meldet sich ein/e StudentIn nicht so rechtzeitig zur
Prüfung an, dass diese nach dem 14. Semester abgelegt werden kann, so
gilt die Prüfung als erstmals abgelegt und nicht bestanden.
5.3.3 Zulassungsvoraussetzungen Um zum Staatsexamen zugelassen zu werden, muss man eine Reihe von
Bedingungen erfüllen. Dazu gehören u.a.:
* die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen nach LPO §19
(Staatsangehörigkeit, usw.) sowie die besonderen Zulassungs-
voraussetzungen nach LPO §31 (Mindeststudienzeiten, etc.);
* schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit; LPO §30), die in jedem
Teilbereich des Faches Anglistik angefertigt werden kann;
* der Nachweis über das erziehungswissenschaftliche Studium (LPO
§36), das Studium der Fachdidaktik (LPO §37) und die abzuleistenden
Praktika (LPO §38).
Für das Fach Englisch gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen (LPO
§68):
(1) Allgemeine Voraussetzungen:
50
1. Latinum (nachgewiesen durch einen ausdrücklichen Vermerk im
Abiturzeugnis oder eine Ergänzungs- bzw. Zusatzprüfung);
2. Kenntnisse einer zweiten modernen Fremdsprache.
(2) Scheine aus der Sprachpraxis:
1. Übungen in Phonologie, Aussprache und lautschriftlichen Fertigkeiten
(nachweisbar durch Effective Pronunciation und Phonetik & Phonologie);
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Effective Writing 2 und
Übersetzung E-D 2 (zwei Scheine!)
(3) Scheine aus wissenschaftlichen Veranstaltungen:
1. Kurs zur Sprachgeschichte unter Einbeziehung kulturgeschichtlicher
Aspekte;
2. je einem Haupt- oder Oberseminar in Sprach- und Literatur-
wissenschaft;
3. eine fachdidaktische Veranstaltung im Hauptstudium.
5.3.4 Inhaltliche Prüfungsanforderungen
Laut LPO I gelten folgende inhaltlichen Prüfungsanforderungen:
1. Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der englischen
Sprache auf Grund eines umfangreichen Wortschatzes und
gründlicher Kenntnis der Grammatik, Stilistik und Idiomatik; eine in
Lautbildung und Intonation richtige und zu fester Gewöhnung
gebrachte Aussprache; die Aussprache soll sich an einer der Formen
orientieren, die unter der Bezeichnung „Received Pronunciation“ oder
„General American“ bekannt sind.
2. Vertrautheit mit Problemen, Theorien und Ergebnissen der Sprach-
und Kulturwissenschaft; Fähigkeit, entsprechende Methoden auf Texte
51
der Gegenwartssprache und früherer Sprachstufen anzuwenden.
3. Vertrautheit mit Geschichte, Struktureigenschaften, Erscheinungs-
formen und Gebrauchsbedingungen der englischen Sprache.
4. Wenn Sprachwissenschaft für die schriftliche Prüfung oder „Alt- oder
Mittelenglisch“ als Spezialgebiet für die mündliche Prüfung aus der
Sprachwissenschaft gewählt wird: Fähigkeit, einen alt- oder
mittelenglischen Text zu übersetzen und im Wesentlichen sprach-
wissenschaftlich zu erläutern.
5. Vertrautheit mit Problemen, Theorien und Ergebnissen der Literatur-
und Kulturwissenschaft; Fähigkeit, entsprechende Methoden auf die
Interpretation literarischer Texte anzuwenden.
6. Kenntnis der Grundzüge der englischen Literatur vom Mittelalter bis
zur Gegenwart und der amerikanischen Literatur von der
Kolonialzeit bis zur Gegenwart; Einblick in andere englischsprachige
Literaturen.
7. Wenn Literaturwissenschaft für die mündliche Prüfung gewählt wird:
genauere Kenntnisse in verschiedenartigen Spezialgebieten der
englischen und amerikanischen Literaturgeschichte (z.B. Epoche,
Gattung, Autor).
8. Überblickswissen und in Teilgebieten vertiefte landes- und
kulturkundliche Kenntnisse in Bezug auf Großbritannien und
Nordamerika, auch unter Berücksichtigung eigener Erfahrung;
Einblick in andere englischsprachige Kulturen.
9. Fachdidaktische Kenntnisse gemäß §37 der LPO I.
52
5.3.5 Teilprüfungen und Gewichtung
Einzelne Prüfungskonditionen, Dauer, Gewichtung der jeweiligen
Prüfungsteile und die Berechnung der Gesamtnote entnehmen Sie bitte
dem Sonderdruck der LPO I.
5.4 Erste Staatsprüfung Lehramt an Grund-/Haupt- und
Realschulen (nicht-vertieftes Studium) 5.4.1 Lehramtsprüfungsordnung I Die verbindlichen Bestimmungen für das erste Staatsexamen sind in der
LPO I (Lehramtsprüfungsordnung I) der jeweils gültigen Fassung
festgehalten. Auskünfte dazu beim Prüfungsamt und in der
Studienberatung; die Adresse für den Erwerb des Sonderdrucks finden Sie
unter 5.3.1.
5.4.2 Zeitpunkt im Studium
Laut LPO I soll das Staatsexamen nach dem 8. Semester abgelegt werden.
Meldet sich ein/e StudentIn nicht rechtzeitig so zur Prüfung an, dass diese
nach dem 12. Semester abgelegt werden kann, so gilt die Prüfung als
erstmals abgelegt und nicht bestanden.
5.4.3 Zulassungsvoraussetzungen
Um zum Staatsexamen zugelassen zu werden, muss man eine Reihe von
allgemeinen Bedingungen erfüllen. Dazu gehören:
* die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen nach LPO §19
(Staatsangehörigkeit usw.) sowie die besonderen Zulassungsvoraus-
53
setzungen nach LPO §31 (Mindeststudienzeiten, etc.);
* schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit LPO §30), die in jedem
Teilbereich des Faches Anglistik angefertigt werden kann;
* der Nachweis über das erziehungswissenschaftliche Studium (LPO
§36), das Studium der Fachdidaktik (LPO §37) und die abzuleistenden
Praktika (LPO §38).
* Die Zulassungsvoraussetzungen für das Fach Englisch (nicht- vertiefte
Studiengänge) entnehmen Sie bitte der LPO §48.
5.4.3.1 Didaktik der Grundschule
Die Bestimmungen zu den fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und
inhaltlichen Prüfungsanforderungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte der
LPO I, §40 (S. 32 ff.)
5.4.3.2 Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule
Die Bestimmungen zu den fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und
inhaltlichen Prüfungsanforderungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte der
LPO I, §42 (S. 38 ff.)
5.4.3.3 Lehramt an Realschulen
Die LPO I enthält folgende Bestimmungen zu den fachlichen
Voraussetzungen und inhaltlichen Prüfungsanforderungen (§ 48, S. 49ff.):
Fachliche Voraussetzungen:
1. Grundkenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (entfällt bei
Kombination mit einer beruflichen Fachrichtung).
2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an:
a) einem Kurs über Phonetik (nachweisbar durch Effective Pronunciation
und Phonetik & Phonologie)
b) einem sprachpraktisch-landeskundlichen Oberkurs (d.h. Übersetzung
54
E-D 2 und Effective Writing 2)
c) zwei Proseminaren (eines in Sprach-, eines in Literaturwissenschaft)
d) einem Haupt- oder Oberseminar in Literatur- oder Sprachwissenschaft
(entfällt, wenn dieses im zweiten Prüfungsfach nachgewiesen wird,
sofern das Haupt-/Oberseminar dort verpflichtend vorgeschrieben ist)
e) zwei fachdidaktischen Lehrveranstaltungen.
Inhaltliche Prüfungsanforderungen:
1. Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der englischen
Sprache auf Grund eines umfangreichen Wortschatzes und
gründlicher Kenntnis der Grammatik, Stilistik und Idiomatik; eine in
Lautbildung und Intonation richtige und zu fester Gewöhnung
gebrachte Aussprache; die Aussprache soll sich an einer der Formen
orientieren, die unter der Bezeichnung „Received Pronunciation“ oder
„General American“ bekannt sind.
2. Kenntnis der Probleme, Theorien und Ergebnisse der Sprach- und
Kulturwissenschaft; Fähigkeit, entsprechende Methoden auf die
Gegenwartssprache anzuwenden; der Schwerpunkt liegt auf der
Fähigkeit, Phänomene der Gegenwartssprache zu erklären.
3. Kenntnis der Struktureigenschaften, Erscheinungsformen und
Gebrauchsbedingungen der englischen Sprache sowie
Überblickswissen zur sprachhistorischen Entwicklung.
4. Vertrautheit mit repräsentativen Werken der englischen und
amerikanischen Literatur vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart;
Einblick in andere englischsprachige Literaturen.
5. Wenn Literaturwissenschaft für die mündliche Prüfung gewählt wird:
genauere Kenntnis eines Spezialgebietes der englischen und
amerikanischen Literaturgeschichte (z.B. Epoche, Gattung, Autor); ein
gewähltes Spezialgebiet nach §21 Abs. 2 Satz 4 der LPO; Fertigkeit in
55
der Interpretation literarischer Texte.
6. Überblickswissen und in Teilgebieten vertiefte landes- und
kulturkundliche Kenntnisse in Bezug auf Großbritannien und
Nordamerika, auch unter Berücksichtigung eigener Erfahrung;
Einblick in andere englischsprachige Kulturen.
7. Fachdidaktische Kenntnisse:
a) Vertrautheit mit den wichtigsten Aspekten von Fremd-
sprachenlerntheorien und Fremdsprachenunterrichtsmethodik unter
Berücksichtigung der besonderen Eigenart der jeweiligen Schulart,
b) Vertrautheit mit Arbeitsformen und Übungstypen zur Schaffung
kommunikativer Sprachlern- und Sprachanwendungssituationen,
c) Einblick in Fragen der Auswahl, Aufbereitung und Erarbeitung von
(authentischen) Texten und Materialien im Fach Englisch der
jeweiligen Schulart,
d) Vertrautheit mit den Möglichkeiten, kulturwissenschaftliche
Erkenntnisse für das interkulturelle Lernen im Englischunterricht der
jeweiligen Schulart aufzubereiten,
e) Vertrautheit mit den Möglichkeiten des sinnvollen Medieneinsatzes im
Fremdsprachenunterricht.
5.4.4 Teilprüfungen und Gewichtung
Einzelne Prüfungskonditionen, Dauer, Gewichtung, und die Berechnung
der Gesamtnote entnehmen Sie bitte dem Sonderdruck der LPO I.
56
5.5 Magisterstudium 5.5.1 Grundlegendes
Die verbindlichen Bestimmungen für die Magisterstudiengänge sind in der
Magisterprüfungsordnung der Universität Augsburg festgehalten (im
Internet unter http://www.verwaltung.uni-augsburg.de/sammlung/
philhist.shtml). Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei
Nebenfächern abgelegt. Im Bereich der Anglistik/Amerikanistik sind bis zu
zwei der einzelnen Prüfungsfächer wählbar (s. 4.2.1.):
* Englische Sprachwissenschaft
* Angewandte Sprachwissenschaft (Anglistik)
* Englische Literaturwissenschaft
* Amerikanistik
* Didaktik des Englischen.
Eine Kombination der beiden Fächer Englische Sprachwissenschaft und
Angewandte Sprachwissenschaft (Anglistik) ist nicht möglich. Ebenso kann
das Fach Didaktik als Hauptfach nur zusammen mit einem Fach des
zugehörigen Fachgebietes gewählt werden.
5.5.2 Vorprüfung
Als Vorprüfung gilt laut Magisterprüfungsordnung für alle
Magisterstudiengänge die Zwischenprüfung. Prüfungsinhalte und
Vorleistungen sind dabei identisch mit denen der Lehramtsstudiengänge
(vgl. 5.2).
Nach der Magisterprüfungsordnung sowie der Magisterstudienordnung gilt:
StudentInnen, die nur ein Fach aus dem Bereich Anglistik/ Amerikanistik
als Nebenfach studieren, können anstelle der Zwischenprüfung nach §4
57
MagPO eine mündliche Vorprüfung in diesem Fach ablegen:
* Die mündliche Vorprüfung dauert 30 Minuten.
* Zulassungsvoraussetzungen: zwei aufgrund einer schriftlichen
Leistung benotete Scheine des betreffenden Fachs.
Wer die Magistervorprüfung in einem Teilbereich des Faches als mündliche
Prüfung ablegt, ist damit im Hauptstudium in der Wahl des Faches an
diesen Teilbereich gebunden und kann Hauptseminare nur in diesem Fach
besuchen. Wenn Sie sich jedoch die Möglichkeit offen halten wollen,
Hauptseminare auch in anderen Fächern aus der Anglistik/Amerikanistik
zu besuchen, müssen Sie die schriftliche Vorprüfung ablegen. Dazu bedarf es
eines schriftlichen Antrags beim Magisterprüfungsausschuss (am
Prüfungsamt).
5.5.3 Sprachzeugnis des Sprachenzentrums
Der Nachweis der sprachpraktischen Kenntnisse für die Magisterprüfung
kann ausschließlich durch das Sprachzeugnis Englisch des
Sprachenzentrums oder einen vergleichbaren, anrechenbaren Leistungs-
nachweis (z.B. Staatsexamen im Fach Englisch) erbracht werden. Die
formalen Voraussetzungen für die Zulassung zur Sprachzeugnisprüfung
Englisch sind:
* das Bestehen des sprachpraktischen Teils der Zwischenprüfung4
* drei benotete Scheine des sprachpraktischen Hauptstudiums (drei
verschiedene Veranstaltungen, davon mindestens eine aus dem
mündlichen Bereich; anrechenbar sind alle benoteten Scheine des
Hauptstudiums). 4 Auch Studierende, die als Vorprüfung eine mündliche Magisterprüfung ablegen, müssen den
sprachpraktischen Teil der Zwischenprüfung als Voraussetzung für das Sprachzeugnis ablegen
58
Die Sprachzeugnisprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem
mündlichen Prüfungsteil.
Der schriftliche Prüfungsteil umfasst folgende Prüfungsaufgaben:
a) Übersetzung aus der Fremdsprache ins Deutsche (90 Min.)
b) Gelenktes und freies Schreiben in der Fremdsprache (120 Min.).
Die Prüfungsaufgabe b) setzt sich zusammen aus einem Diktat, aus der
Beantwortung von schriftlich vorliegenden Fragen zu einem gehörten
fremdsprachlichen Text und aus der freien Bearbeitung eines Themas, das
an den Hörverständnistext anknüpft.
Der mündliche Prüfungsteil besteht aus einem zwanzigminütigen Gespräch
in der Fremdsprache. Zentrale Gesprächsthemen sind ein landeskundlicher
Schwerpunkt nach Wahl der KandidatInnen und ein allgemeinsprachlicher
geschriebener Text, der den Prüflingen 15 Minuten vor der Prüfung
vorgelegt wird und mit einem bereitgestellten einsprachigen Wörterbuch
vorbereitet werden kann.
5.5.4 Zeitpunkt der Magisterprüfung
Laut MagPO muss die Anmeldung zur Magisterprüfung spätestens zu
Beginn des 8. Semesters erfolgen. Überschreitet ein/e StudentIn diese Frist
um mehr als vier Semester, so gilt die Prüfung als erstmals abgelegt und
nicht bestanden.
- allerdings nicht als Teil und nicht gleichzeitig mit der Vorprüfung, sondern zu irgendeinem
59
5.5.5 Zulassung zur Magisterprüfung
Für die Zulassung zur Magisterprüfung müssen neben den allgemeinen
Zulassungsvoraussetzungen nach §3 und §10 MagPO u.a. folgende
Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Vorprüfung im Hauptfach und in den Nebenfächern
2. Zwei Hauptseminarscheine im Hauptfach, ein Hauptseminarschein in
jedem Nebenfach
3. Abgabe der Magisterhausarbeit: die Hausarbeit wird im Hauptfach
angefertigt. Die Themenstellung muss dabei so gewählt sein, dass die
Aufgabe innerhalb von 6 Monaten bewältigt werden kann.
4. Nachweis der sprachpraktischen Ausbildung:
* durch Vorlage des Sprachzeugnisses Englisch des
Sprachenzentrums der Universität Augsburg (s. 5.5.3).
* oder durch Vorlage eines vergleichbaren Leistungsnachweises
5.5.6 Teilprüfungen und Gewichtung in der Magister-
prüfung
(a) Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung dauert im Hauptfach und in den
Nebenfächern vier Stunden. Es werden bis zu drei Themen gestellt.
Die KandidatInnen können mit den PrüferInnen Spezialgebiete
vereinbaren. Die Regelungen für die Sprachwissenschaft sind in der
„Orientierungshilfe für Staatsexamenskandidaten“ aufgeführt (s.
5.5.7).
(b) Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung dauert in jedem Fach eine halbe Stunde.
Zeitpunkt im Studium vor dem Ablegen der Sprachzeugnisprüfung.
60
Prüfungsberechtigt sind ProfessorInnen und PrivatdozentInnen.
(c) Gewichtung
Die Fachnote errechnet sich folgendermaßen als Mittel aus den Noten
der schriftlichen und mündlichen Prüfung:
Fachnote Hauptfach 2 mal
Note Magisterarbeit 2 mal
Fachnote 1. Nebenfach 1 mal
Fachnote 2. Nebenfach 1 mal
Es gibt nur fünf Notenstufen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jede Fachnote mindestens 4,0 beträgt. Ist
ein Prüfungsfach nicht bestanden, wird die Prüfung in diesem Fach
wiederholt; sind zwei oder alle Fächer nicht bestanden, muss die gesamte
Prüfung wiederholt werden.
Eine freiwillige Wiederholung eines bereits bestandenen Faches ist
ausgeschlossen
5.5.7 Prüfungsinhalte der Magisterprüfung
Über Prüfungsinhalte und Gestaltung der Prüfungen informieren
entsprechende Anschläge. Für die Sprachwissenschaft sei außerdem als
zusätzliche Informationsquelle auf das Merkblatt „Orientierungshilfe für
Staatsexamenskandidaten“ hingewiesen, das in den Sekretariaten erhältlich
ist.
61
5.6 Einige Hinweise zur Prüfungsvorbereitung
1. Zur Vorbereitung auf einige Prüfungen werden mehr oder weniger
regelmäßig eigene Kurse – insbesondere am Sprachenzentrum und im
Bereich der Sprachwissenschaft – angeboten.
2. Zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung und die Staatsexamina
(vertieft und nicht-vertieft) ist es ratsam, Aufgaben früherer
Prüfungstermine durchzuarbeiten. Diese können in den
Lehrstuhlsekretariaten und in der Englischen Abteilung des
Sprachenzentrums oder bei der Fachschaft Anglistik eingesehen
werden.
3. Bei mündlichen Prüfungen ist es dringend geboten, sich rechtzeitig(!)
mit dem Prüfer/der Prüferin wegen der Spezialgebiete in Verbindung
zu setzen.
62
6 AUSLANDSAUFENTHALT 6.1 Generelles
Ein längerer Aufenthalt im englischsprachigen Ausland wird zwar von den
Prüfungsordnungen nicht vorgeschrieben, stellt aber dennoch einen
wesentlichen Teil des Anglistikstudiums dar. AnglistikstudentInnen sollten
versuchen, die Semesterferien auch zu ausgiebigen Reisen nach England,
Schottland und Irland oder – falls die Möglichkeit besteht – auch nach
Amerika oder Kanada usw. zu nutzen. Jedoch kann man ein Land durch
Urlaubsreisen nicht so gut kennen lernen und seine Kenntnisse der
englischen Sprache nicht in der Weise vervollkommnen, wie das bei einem
mehrmonatigen Aufenthalt der Fall ist – von den mit einem solchen
längeren Aufenthalt verbundenen persönlichen Erfahrungen einmal ganz
abgesehen. Die Befürchtung, dass ein längerer Auslandsaufenthalt eine
Verzögerung des Studiums bedeuten würde, ist weitgehend unbegründet:
Für einen studienbezogenen Aufenthalt im Ausland besteht von der
Universität Augsburg aus die Möglichkeit der Beurlaubung, wobei die
StudentInnen die Wahl haben, sich die an einer ausländischen Hochschule
verbrachten Semester für das Studium in Deutschland anrechnen zu lassen
oder nicht. Zum Teil werden auch an ausländischen Universitäten
erworbene Qualifikationen anerkannt. Der Auslandsaufenthalt wirkt sich
erfahrungsgemäß positiv auf Studien- und Examensleistungen aus und
stellt zudem auch eine entscheidende berufliche Qualifikation dar.
Einzelheiten zu Möglichkeiten der Beurlaubung und der
Anrechenbarkeit bzw. Nichtanrechenbarkeit von Auslandssemestern auf
deutsche Studiengänge erfahren Sie in der Studentenkanzlei (s.a. 6.3).
Über die Möglichkeit der Anrechenbarkeit im Ausland erbrachter
Studienleistungen (etwa als Hauptseminar) entscheidet der
63
Lehrstuhlinhaber des entsprechenden Faches, im Falle von
sprachpraktischen Leistungen der Leiter der Englischen Abteilung des
Sprachenzentrums (s.a. 6.2).
Für Deutsche bestehen (neben rein privaten Unternehmungen wie „au pair“
oder „Jobben“) vor allem zwei Möglichkeiten zu einem längeren
Auslandsaufenthalt:
(1) Tätigkeit als LehrassistentIn (assistant teacher) an einer Schule in
Großbritannien, Irland, in den USA oder in Kanada (für Graduierte
auch in Australien und Neuseeland) (vgl. 6.4)
(2) Studium an einer ausländischen Hochschule (vgl. 6.5-6.8).
Da die Universitäten in Großbritannien oder Amerika hohe
Studiengebühren erheben, kommt für die meisten deutschen
AnglistikstudentInnen ein Studium im Ausland nur im Rahmen eines
Stipendien- oder Austauschprogramms in Frage.
Die wichtigsten Stipendien- und Austauschprogramme für Anglisten/
Amerikanisten sind in der Aufstellung in den Punkten 6.5-6.9 zusammen-
gefasst.
Einen weitergehenden Überblick bietet die jährlich neu aufgelegte DAAD-
Broschüre Studium, Forschung, Lehre im Ausland. Sie ist im Akademischen
Auslandsamt (R 3064/3070, Gebäude A) erhältlich und kann bei Frau Nelle
(R 4036) eingesehen werden.
Die Bewerbungstermine für Stipendien zum Studium im Ausland und für
assistant teacher-Stellen liegen in der Regel sehr früh – zum Teil mehr als
ein Jahr vor Antritt des Auslandsaufenthalts! Es ist also unbedingt
erforderlich, sich frühzeitig zu informieren und dabei sicherzustellen, die
jeweils neuesten Bewerbungstermine zu erfahren.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch das schwarze Brett
ANGLISTIK/AUSLAND neben R 4035 und entsprechende Anschläge am
64
Sprachenzentrum. Informationen zum Auslandsstudium erhalten Sie auch
durch das Akademische Auslandsamt (Sprechstunden: J. Schneider, Mo.
und Di. 10.00-12.00 Uhr, Mi. 15.00-17.00 Uhr und nach Vereinbarung)
sowie auf speziellen Informationsveranstaltungen.
Außerdem stehen Ihnen die DozentInnen der Anglistik und Amerikanistik
und des Sprachenzentrums jederzeit zu Fragen zu Auslandsaufenthalten
zur Verfügung, insbesondere Prof. Zapf, Timo Müller (Nordamerika), Dr. R.
Westermayr und Frau C. FitzGerald. Aktuelle Informationen zu den
einzelnen Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes finden Sie im Internet
z.B. unter
• www.daad.de (Stipendiendatenbank des DAAD)
• www.fulbright.de (Fulbright)
• www.philhist.uni-augsburg.de/studium/erasmus (Erasmus)
• www.kmk.org/pad/home.htm (PAD)
• www.aaa.uni-augsburg.de (Akademisches Auslandsamt/Studium im
Ausland)
Hinsichtlich kürzerer Aufenthalte sei auf die Möglichkeit des Besuchs von
Ferienkursen hingewiesen. Darüber können Sie sich an den schwarzen
Brettern ANGLISTIK/AUSLAND und den schwarzen Brettern des
Sprachenzentrums informieren.
6.2 Anrechnung von Studienleistungen (vgl. auch Study
Programme / Learning Contract)
In der Anglistik gilt grundsätzlich:
• Kurse des ersten und zweiten Studienjahres können im Grundstudium
(z.B. als Proseminare) angerechnet werden.
65
• Kurse des dritten und ggfs. höherer Studienjahre können im
Hauptstudium (z.B. als Hauptseminare) angerechnet werden, wenn der
zeitliche Umfang, der Arbeitsaufwand und die angefertigten
schriftlichen Leistungen den entsprechenden Augsburger
Anforderungen vergleichbar sind.
• Ausnahmen von dieser Regelung sind nur dann möglich, wenn (wie z.B.
in Swansea oder Sussex) bestimmte Kurse sowohl im zweiten wie auch
im dritten Studienjahr belegt werden können; ob solche Kurse als
Hauptseminare anerkannt werden können, richtet sich dann nach dem
Niveau der jeweils erbrachten Leistungen.
• Hauptseminarscheine können nur vergeben werden, wenn die
Zwischenprüfung bereits vorliegt.
Es wird DRINGEND empfohlen, schon vor der Anfertigung der
schriftlichen Hausarbeiten – also noch vom Ausland aus – per Email
mit dem betroffenen Lehrstuhl Kontakt aufzunehmen und die
Bedingungen für die Anerkennung einer Arbeit abzusprechen. Das
jeweilige Anerkennungsverfahren läuft nach Ihrer Rückkehr über die
betroffenen Lehrstühle und das Prüfungsamt.
Wenn die Arbeiten beim Prüfungsamt eingereicht werden, sollen sie mit
einem Vermerk versehen werden, ob sie als Proseminar- oder
Hauptseminararbeiten anerkannt werden sollen und um welchen
Studiengang (LA Realschule, Gymnasium, Magister etc) es sich handelt.
Außerdem empfiehlt es sich, mit dem Antrag Ihre aktuelle Adresse
einzureichen, damit, falls wider Erwarten doch noch weiterer
Klärungsbedarf besteht, eine schnelle Kontaktaufnahme möglich ist. Die
Arbeiten werden nach Abgabe des Antrages an den zuständigen
Lehrstühlen auf Umfang, geleisteten Arbeitsaufwand und zugrundeliegende
Lektüre hin durchgesehen.
66
6.3 Anrechnung von Studienzeiten
Die interne Regelung an der Universität Augsburg lautet wörtlich wie folgt:
„(1) Je nach Dauer des geplanten Auslandsaufenthaltes kann in der
Studentenkanzlei die Beurlaubung für ein oder zwei Semester von den
Studierenden beantragt werden.
(2) Nach dem Scheinerwerb im Ausland kann im Zentralen Prüfungsamt
eine Anerkennung dieser Studienleistung(en) beantragt werden. Sofern
dieser Leistungsnachweis während der Beurlaubungszeit an einer
ausländischen Bildungseinrichtung erworben wurde, muss im Falle der
Anerkennung als gleichwertiger Nachweis für ein Studium an der
Universität Augsburg mindestens ein Semester angerechnet werden. Die
Studentenkanzlei erhält hiervon per Abdruck des Anrechnungsbescheides
Kenntnis. Die Anrechnung erfolgt gemäß dem Grundsatz „keine Leistung
ohne Investition von Studienzeit“ (Art. 64 Absatz 3, 1. Hs. BayHschG).
(3) Auf Antrag des Studierenden kann beim Zentralen Prüfungsamt die
Meldefrist für die nächstfolgende Prüfung um diesen Anrechnungszeitraum
hinausgeschoben werden.“
Darüber hinaus machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Sie in Augsburg
keine Prüfung im Zeitraum eines Semesters ablegen können, in dem Sie
nicht an der Universität Augsburg eingeschrieben sind.
Falls Sie sich die Auslandssemester voll anrechnen lassen wollen, schreiben
Sie sich in Augsburg lediglich ein, belegen aber nicht.
67
6.4 Tätigkeit als foreign language assistant im Rahmen des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD)
Assistant teachers sind für die Dauer eines Schuljahres (in der Regel von
September bis Juli) an einer britischen oder irischen Schule tätig. Ihre
Aufgabe besteht vor allem im Konversationsunterricht und die Lehrkräfte
unterstützendem Sprachunterricht; sie wird im einzelnen von den
DeutschlehrerInnen der Schule festgelegt. Die Arbeitszeit beträgt ca. 12
Stunden/Woche. Das Gehalt wird von den dortigen Schulbehörden gezahlt
und liegt bei etwa £ 350 monatlich.
Seit dem Studienjahr 2001/2 können Studierende ab dem 6. Semester (m.
E. aber auch schon vorher) auch mit dem PAD in die USA oder nach
Kanada gehen. Informationen hierzu können Sie unter
http://www.kmk.org/pad/home.htm abrufen.
Die Bewerbungsunterlagen, zu denen zwei Gutachten von Hochschullehrern
zählen, müssen für die USA im Oktober des Jahres vor dem Jahr, in
dem der Auslandsaufenthalt beginnen soll, eingereicht werden, für die
anderen Länder Ende November des Vorjahres. Die Bewerbungen werden
im Akademischen Auslandsamt gesammelt und von dort weitergeleitet. Die
Bewerber werden dann zu einem Auswahlgespräch mit einem Lehrer an
einer Augsburger Schule geladen. Die Erfolgsaussichten sind generell sehr
gut.
In der Bewerbung können Wünsche hinsichtlich der Gegend, in der man
das Jahr verbringen möchte, geäußert werden, die jedoch nicht immer
Berücksichtigung finden können.
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei Dr. Westermayr
(Sprachenzentrum, R 2084); die Bewerbungsunterlagen können im Internet
unter www.kmk.org/pad/home.htm abgerufen werden.
68
Neuerdings können Studierende ab dem 3. Studienjahr auch unter dem eu-
ropäischen COMENIUS-Programm als Sprachassistenten für die Dauer von
drei bis acht Monaten an Schulen im europäischen Ausland eingesetzt wer-
den. Informationen unter www.kmk.org (SOKRATES anklicken).
Desweiteren können Augsburger Studenten sich im Rahmen des AMITY-
Programms der Universität für eine Stelle als assistent teacher in den USA
bewerben. Die Aufenthalte sind auf drei bis zwölf Monate begrenzt und sehen
ein monatliches Stipendium von 150 US$ vor. Informationen und
Bewerbungsunterlagen können bei J. Schneider (R.3070) eingesehen werden,
6.5 DAAD-Stipendienprogramm: USA und Kanada
Der DAAD bietet Jahresstipendien und Semesteraufenthalte für die USA
und Kanada an, für die sich auch Studierende der Anglistik und
Amerikanistik bewerben können. Die BewerberInnen müssen zum
Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im 3. Semester sein und sollen vor
Stipendienantritt die Zwischenprüfung bereits abgelegt haben.
Die Einzelheiten zum Bewerbungsverfahren und die jeweils aktuellen
Termine sind in einem DAAD-Merkblatt zusammengefasst, das am
schwarzen Brett ANGLISTIK/ AUSLAND aushängt. Außerdem können Sie
sich auch hier über die Homepage des DAAD informieren:
http://www.daad.de.
Hinweise zur „richtigen“ Bewerbung bekommen Sie auf den
Informationsveranstaltungen zu DAAD-Stipendien im Laufe des
Wintersemesters. Außerdem stehen Ihnen die DozentInnen der Anglistik/
Amerikanistik gerne beratend zur Verfügung.
69
6.6 Auslands-BAFöG
StudentInnen, die BAFöG bekommen, haben die Möglichkeit, ein ein- oder
zweisemestriges Studium an einer ausländischen Hochschule über
BAFöG zu finanzieren. Dabei läuft der normale BAFöG-Satz weiter, und
zusätzlich werden die ausländischen Studiengebühren übernommen. Die
Auslandssemester werden nicht auf die Förderzeit durch BAFöG im
Inland angerechnet: zwei Auslandssemester können zusätzlich zur
Förderhöchstdauer auf BAFöG studiert werden.
Für den Antrag zur Förderung eines Auslandsstudiums durch BAFöG ist
eine Bescheinigung der Universität erforderlich, dass dieser Aufenthalt dem
Studium förderlich ist. Sie kann von den Professoren ausgestellt werden.
Genaue Informationen zum Auslandsstudium mit BAFöG erhalten Sie beim
Amt für Ausbildungsförderung (Memminger Straße 3, Augsburg, Tel. 25 79
80).
Im Fall der Finanzierung des Auslandsstudiums durch BAFöG müssen Sie
sich selbst einen Studienplatz an einer ausländischen Hochschule suchen.
Für die Bewerbung um einen Studienplatz wenden Sie sich entweder direkt
an einzelne Hochschulen (die Adressen finden Sie in den Ordnern am
Sprachenzentrum neben R 2087), oder an die zentrale Stelle zur Vermittlung
von Studienplätzen in Großbritannien UCCA: Universities Central Council on
Admissions, PO Box 28, Cheltenham, Gloucestershire GL50 1HY, England.
Dieselben Informationen sind außerdem im DAAD-Studienführer
„Großbritannien“ enthalten, den Sie im Buchhandel erhalten können und
ebenso im akademischen Auslandsamt (3070) einsehen können.
70
6.7 ERASMUS
ERASMUS ist ein Programm der Europäischen Gemeinschaft, die (vor allem
im Rahmen von Hochschulkooperationsprogrammen) Studienaufenthalte
(Mindestdauer 3 – max. 12 Monate) an einer Hochschule eines anderen EU-
Mitgliedsstaates unterstützt. ERASMUS-Stipendien sind keine
Vollstipendien; sie sollen lediglich die zusätzlichen Kosten eines
Studienaufenthaltes im Ausland decken, insbesondere die erhöhten
Lebenshaltungskosten im Gastland. In diesem Sinne besteht die
Finanzierung des Aufenthaltes im Rahmen des Erasmus-programmes nur
aus einer geringen Anzahlung, wobei die Restzahlung jeweils am Ende des
akademischen Jahres erfolgt. Folglich findet keine monatliche Auszahlung
statt. Eine Aufenthaltsverlängerung ist zwar vom Wintersemester auf das
darauf folgende Sommersemester möglich, nicht aber der umgekehrte Fall.
Bedingungen für die Gewährung von ERASMUS-Stipendien sind
1. die Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule;
2. die volle akademische Anerkennung der im Ausland verbrachten
Studienzeit durch die Heimathochschule.
3. kein Nachweis von Sprachkenntnissen
Beide Voraussetzungen sind bei den Augsburger Kooperationsprogrammen
(mit Birmingham, Edinburgh, Galway, Mary Immaculate College in
Limerick, Reading, Sussex (ruht derzeit), Swansea, Queen Mary University
of London, Manchester Metropolitan University, University of Newcastle,
University of Northumbria at Newcastle, Université d’Artois (Frankreich),
südböhmische Universität Budweis (Tschechien) erfüllt.
Das Bewerbungsverfahren ist formlos und unkompliziert: der Termin wird in
der zweiten Hälfte des Wintersemesters per Anschlag bekannt gegeben.
Einzige Voraussetzung: Sie müssen
o EU-BürgerIn (oder „BildungsinländerIn“) sein,
71
o an der Universität Augsburg immatrikuliert sein,
o mindestens ein Studienjahr vollendet haben.
Die endgültige Auswahl trifft eine Kommission aus Anglistik-DozentInnen.
Obwohl ein Erasmusstudium nur einmal möglich ist, können neuerdings
in Kombination mit einem Erasmusstudium auch Erasmuspraktika
absolviert werden, die sich ebenfalls auf einen Zeitraum zwischen drei
und zwölf Monaten erstrecken. Umfassende Informationen erhalten Sie
über das akademische Auslandsamt der Universität, den dort erhältlichen
Leitfaden zu Studienmöglichkeiten im Ausland und über das ERASMUS-
Web der Fakultät:
www.philhist.uni-augsburg.de/studium/erasmus
www.aaa.uni-augsburg.de/erasmus
6.8 Austauschprogramme 6.8.1 USA-Kontakte: Pittsburgh, Brandeis, Burlington
(University of Vermont) Im Bereich der Amerikanistik gibt es Austauschprogramme zwischen der
Universität Augsburg und zweier ihrer Partneruniversitäten, der University
of und der University of Vermont, Burlington.
Informationen zu Austauschmöglichkeiten mit Pittsburgh erhalten Sie bei
Dr. Post (Germanistik, Raum 4092, Tel. 5794). Wenn Sie sich für ein
Studium an der University of Vermont interessieren, erhalten Sie nähere
Informationen am Lehrstuhl für Amerikanistik bei Prof. Zapf oder Herrn
Müller.
72
6.8.2 Austauschprogramme für KanadistInnen
Für Studierende der Kanadistik besteht die Möglichkeit, Stipendien für
Austauschprogramme mit kanadischen Universitäten zu beantragen. Die
folgenden Universitäten sind an dem Austauschprogramm beteiligt:
University of British Columbia at Vancouver und die Carleton University/
Ottawa. Für Informationen bzgl. dieser Programme wenden Sie sich bitte an
das Kanada-Institut (Tel: 598-5177).
6.9 Weitere Möglichkeiten zum Auslandsstudium
6.9.1 Eigenfinanzierte Intensivkurse an Universitäten in Großbritannien
An folgenden Universitäten besteht die Möglichkeit, über ein oder zwei
Semester an sprachlichen Intensivkursen mit akademischen
Studienkomponenten teilzunehmen: Aston (Birmingham), East Anglia
(Norwich), Edinburgh, Exeter, Northumbria (Newcastle) und Portsmouth. Da
sich Kurstypen, Voraussetzungen und Gebühren z.T. wesentlich
voneinander unterscheiden, informieren Sie sich bitte in der
Informationsecke des Sprachenzentrums (neben R 2087). Sie können sich
dort einen vergleichenden Überblick verschaffen. Alle diese Kurse können
auch durch BAFöG gefördert werden. Für eingehendere Beratung setzen Sie
sich bitte mit Vertretern der Englischen Abteilung des Sprachenzentrums in
Verbindung.
Studierende aus EU-Ländern haben an britischen Universitäten mit
Studiengebühren zu rechnen (nähere Informationen hierzu – auch zu den
neuen ‚top-up fees’ – sind beim British Council erhältlich:
http://www.britishcouncil.de). Die Gebühren gelten auch für
undergraduates, nicht jedoch für DAAD- und ERASMUS-Stipendiaten oder
73
Teilnehmer an universitären Austauschprogrammen. In jedem Fall wird den
Studierenden geraten, sich bei Interesse an mehrere verschiedene
Hochschulen zu wenden, da die Gebührenpraxis sehr uneinheitlich
gehandhabt wird.
6.9.2 Sonstige
Das bisherige DAAD-Anglistenprogramm wurde ersetzt durch das
Europäische Exzellenzprogramm (EEP): Sprache, Literatur und
Landeskunde in Großbritannien (aktuelle Informationen und
Bewerbungsunterlagen über www.daad.de). Zusätzlich gibt es beim DAAD
unter anderem das so genannte Free mover-Stipendienprogramm (FMS)
Europa (Auslandsaufenthalte von drei bis zwölf Monaten in allen
Teilnehmerländern des ERASMUS-Programms und in der Schweiz) sowie
Stipendien für kurzfristige Studienaufenthalte für Abschlussarbeiten, für
Praktika in internationalen Organisationen/EU-Institutionen und für
Fachkurse im Ausland. Ein Blick auf die Stipendiendatenbank des DAAD
lohnt sich daher durchaus.
Die Fulbright-Kommission (Theaterplatz 2a, 53177 Bonn) bietet
Teilstipendien (mit finanzieller Selbstbeteiligung) zum Studium in den USA
an. (Bewerbung zu Beginn des Semesters ein Jahr vor dem
Auslandsstudium über das Akademische Auslandsamt.) Weitere
Informationen hierzu erhalten Sie über die Homepage der Fulbright-
Kommission unter http://www.fulbright.de/ und auf der Seite des
akademischen Auslandsamts.
Es besteht auch die Möglichkeit, ohne Stipendium an einer britischen
Hochschule zu studieren. Dabei empfiehlt es sich, im Laufe der Bewerbung
zu klären, welchen Status die Hochschule ihren visiting students
74
zuschreiben will (visiting student, occasional student, full time student, etc.)
und ob dazu evtl. Alternativen bestehen, die von den Gebühren her
günstiger sind. Zu warnen ist vor teuren Kursen, die speziell für
AusländerInnen angeboten werden!
6.10 Hinweise zur Bewerbung
Bei einigen der geschilderten Programme mag der Bewerbungsvorgang recht
kompliziert erscheinen. Angesichts der Höhe der Stipendien lohnt es sich
aber durchaus, den Kampf mit den Mühlen der Bürokratie aufzunehmen.
Gutachten stellen alle DozentInnen der Anglistik/Amerikanistik aus. Treten
Sie bitte rechtzeitig mit den entsprechenden Personen in Kontakt. Bei der
Abfassung von Bewerbungsschreiben ist v.a. auf zwei Dinge zu achten:
1. Es muss deutlich werden, warum Sie längere Zeit im Ausland
verbringen wollen. Insbesondere bei den DAAD-Stipendien sollten in
der Bewerbung deutliche Interessensschwerpunkte erkennbar sein. Es
ist ratsam, ein oder zwei „Forschungsgebiete“, denen Sie sich während
des Auslandsaufenthaltes besonders widmen wollen, darzustellen,
wobei selbstverständlich ist, dass „Forschungsgebiete“, die in dieser
Phase des Studiums entwickelt werden, keinem eigentlich
wissenschaftlichen Anspruch genügen müssen. Die Möglichkeiten von
StudentInnen im 2. oder 3. Semester werden bei der Beurteilung der
angegebenen „Projekte“ durchaus gebührend berücksichtigt. Bei PAD-
und DAAD-Amerikaprogramm-Bewerbungen sollten Sie bereits bei der
Abfassung der Bewerbung das Auswahlgespräch im Auge haben.
2. Bei der Abfassung des Lebenslaufs und der Angabe persönlicher Daten
sind Informationen zu Hobbies, sportlichen Aktivitäten, Reisen, usw.
erwünscht, weil sie das „Bild“ der Person, die hinter dem Antrag steht,
75
für die Gutachter deutlicher machen. Auch für die Platzierung an der
„richtigen“ Schule oder Universität können ausführlichere Angaben zu
Ihren persönlichen Interessen wichtig sein.
Wenn Sie Bestätigungen bereits erbrachter Leistungen benötigen, laden Sie
sich die entsprechenden Unterlagen auf der Homepage des akademischen
Auslandsamts herunter und kommen Sie mit den ausgefüllten Bögen und
den Originalen in die Sprechstunde von Fr. Schneider:
aaa.uni-augsburg.de >Studium um Ausland >Downloads
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