Upload
forum-velden
View
563
Download
1
Embed Size (px)
Citation preview
1
Alexander PatschPartner, Graf Patsch Taucher Rechtanwälte/Attorneys at Law,
Österreich/AustriaRussland - rechtliches Umfeld für den Markteinstieg/Russia -
Legal Environment for the Market Entry
2
Russland - Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen
Alexander Patsch
ACEF 2007, Velden
3
INHALT
Russische Föderation - der Staat
Stellung ausländischer Investoren
Formen der Geschäftstätigkeit für ausl. Investoren
Gerichte und Rechtsschutz
Immobilien - was ist möglich?
4
STELLUNG AUSLÄND. INVESTOREN
Schutz durch bilaterale und multilaterale Investitionsschutzübereinkommen
Schutz durch Auslandsinvestitionsgesetz von 1999– Grundsätzliche Berechtigung zur Repatriierung der
Gewinne
– Zusätzliche Begünstigungen bei vorrangigen Projekten
Faktische Einschränkungen in sensiblen Sektoren (Öl, Gas)
Rechtliche Einschränkungen – Banken, Versicherungen
Ausländergrunderwerb
5
STAAT
Föderation: Zentralstaat und “Subjekte der Föderation” – Republiken, Gebiete
Subjekte der Föderation:– Beschränkte Steuerhoheit (zB Steuer auf
Immobilien) – Entwicklungsgefälle Zentrum – Peripherie stark, aber
abnehmend (Aufholjagd industrialisierter und rohstoffreicher Gebiete, zB Sverdlovsk)
Moskau und St. Petersburg– Wohlhabendste Regionen - Selbstbewusstsein und
eigene Wege– Aufschwung von St. Petersburg
6
BEHÖRDEN
Vergleich zu Österreich: mehr Kompetenzen bei Verwaltung– Beispiele Grundbuch, Handelsregister
Bearbeitungsdauer: lang, regional stark unterschiedlich Zahlreiche neue Behörden zur Wirtschaftskontrolle nach
int. Vorbildern– Föderaler Antimonopoldienst, Föderale Wertpapieraufsicht
Finanzbehörden– Unberechenbarkeit, drastisches Finanzstrafrecht– Schlüsselrolle, da auch Registrierung von Repräsentanzen
und Gesellschaft über Finanzbehörden
7
FORMEN DER INVESTITION
Repräsentanz
Zweigniederlassung
Gründung einer juristischen Person
8
GMBH (OOO)
Stammkapital: RUR 10.000,- (ca EUR 300!!) Organe
– Gesellschafterversammlung– Einzelexekutivorgan “Generaldirektor”
Achtung: keine Kollektivzeichnung möglich Spezifikum “Verwaltungsgesellschaft”
– Direktorenrat/Aufsichtsrat fakultativ Dauer der Eintragung: zumindest 4-6 Wochen
ab Einreichung aller Unterlagen Zuständigkeit für Registrierung: lokale
Steuerbehörden
9
AG (OAO oder ZAO)
Offene AG (OAO) oder geschlossene AG (ZAO)
AG wesentlich häufiger als in Österreich– Stammkapital niedrig (OAO ca EUR 300, ZAO ca
EUR 3000)– Frühere Staatsbetriebe meist in AG´s überführt
Vorsicht bei Erwerb ZAO: gesetzl. Vorkaufsrechte und Einschränkungen
AG-Recht relativ weit entwickelt, bereits viel Rechtssprechung
Corporate Governance Code
10
GERICHTE UND RECHTSSCHUTZ
Ordentliche Gerichte Wirtschaftsgerichte (“Arbitragegerichte”)
– Eigene Handelsgerichtsbarkeit
– Praktisch ausnahmslos in allen Fällen zuständig, wo ausländische Investoren involviert sind
“echte” Schiedsgerichte– “nationale” Schiedsgerichte (keine
Auslandsanknüpfung)
– “internationale” Schiedsgerichte Internationales Handelsschiedsgericht bei der
Industrie und Wirtschaftskammer Moskau
11
RECHTSSCHUTZ
Keine Vollstreckung österreichischer Urteile (und umgekehrt)– Vorsicht: nicht österr. Gerichte vereinbaren...
Vollstreckung internationaler Schiedssprüche– Schiedsgericht Wr. Wirtschaftskammer
– RF Mitglied der New Yorker Konvention
– Grundsätzlich unproblematisch, aber Keine Erfahrung bei lokalen Gerichten Berufung auf ordre public durch russ. Gerichte
12
IMMOBILIEN
Staatliches Eigentum– Problem Zuordnung Föderation oder
Gebiete/Kommunen
– Problem Erfassung
Privateigentum– Volle Gleichwertigkeit lt. Verfassung
– Stürmische Marktentwicklung in Moskau, StP
Alternative Pacht– Beispiel Moskau
13
INVESTITIONSVERTRÄGE
Typische Form des Verwertung von Immobilien durch Staat/Kommunen
Versteigerung, mit Sieger wird Investitionsvertrag abgeschlossen
Verpflichtungen hinsichtlich Infrastruktur und Bebauung
uU PPP Elemente – zB Miterrichtung von Verwaltungsgebäuden
14
KONTAKT
Dr. ALEXANDER PATSCH
GRAF PATSCH TAUCHER RECHTSANWÄLTE GMBH
NAGLERGASSE 7/9
1010 VIENNA
T: +43-1-535 4820
F: +43-1-535 4820-44
WWW.GPRA.AT