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HERLINDE PAUER-STUDER UND JULIAN FINK (HG.) RECHTFERTIGUNGEN DES UNRECHTS. DAS RECHTSDENKEN IM NATIONALSOZIALISMUS IN ORIGINALTEXTEN 1

Rechtfertigungen des Unrechts. Herausgegeben von Herlinde Pauer-Studer und Julian Fink, Suhrkamp 2014

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HERLINDE PAUER-STUDER UND JULIAN FINK (HG.)

RECHTFERTIGUNGEN DES UNRECHTS.

DAS RECHTSDENKEN IM NATIONALSOZIALISMUS IN ORIGINALTEXTEN

1

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort…………………………………………………………………………… 10

Einleitung………………………………………………………………………… 16

Herlinde Pauer-Studer, Rechtfertigungen des Unrechts. Das Rechtsdenken im Nationalsozialismus.

Die Originaltexte……………………………………………………………… 184

Teil I Die Grundsätze des NS-Rechts…………………………………….………. 184

Hans Frank, Einleitung, in: Nationalsozialistisches Handbuch für Recht und Gesetzgebung (1935), hg. von Hans Frank, München: Zentralverlag der NSDAP, Franz Eher Nachf. G.m.b.H., S. xiii-xxiv(Auswahl)…………………………………

185

Teil II Recht, Gesetz und „Sittlichkeit“: Die Moralisierung des Rechts im Nationalsozialismus………………………………...................... 205

Reinhard Höhn, Volk, Staat und Recht, in: Reinhard Höhn, Theodor Maunz, Ernst Swoboda (Hg.) Grundfragen der Rechtsauffassung (1938), München:Duncker & Humblot, S. 12-17 (Auswahl)……………………………………

2062

3

Karl Larenz, Deutsche Rechtserneuerung und Rechtsphilosophie (1934), Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), S. 3-5, 19-31……………………………………………………… 216

Karl Larenz, Rechts- und Staatsphilosophie der Gegenwart (1935), 2. Auflage, Berlin: Junker und Dünnhaupt Verlag, S. 151-168 (Auswahl)……………………………………………………………….. 232

Karl Larenz, Sittlichkeit und Recht. Untersuchungen zur Geschichte des deutschen Rechtsdenkens und zur Sittenlehre (1943), in: Karl Larenz (Hg.): Reich und Recht in der Deutschen Philosophie, Erster Band, Stuttgart und Berlin: W. Kohlhammer Verlag, S. 378-398 (Auswahl), S. 403-406………………………………………………………………………………... 253

Teil III Der Übergang zum nationalsozialistischen Staat…….............. 279

III. 1 Vom liberalen Rechtsstaat zum Führerstaat

Ernst Forsthoff, Der Totale Staat (1933), Hamburg: Hanseatische Verlagsanstalt, S. 14-28 (Auswahl)……………………….. 280

Otto Koellreutter, Deutsches Verfassungsrecht. Ein Grundriss (1938), 3. durchgesehene und erweiterte Auflage, Berlin: Junker und Dünnhaupt Verlag, S. 88-93……………... 295

Ernst Rudolf Huber, Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches (1939), Zweite, stark erweiterte Auflage der „Verfassung“, Hamburg: Hanseatische Verlagsanstalt, S. 359-363………………………………………………………………………………... 302

III.2 Die besondere Form der nationalsozialistischen Revolution

4

Ernst Rudolf Huber, Verfassungsrecht des GroßdeutschenReiches (1939), Zweite, stark erweiterte Auflage der „Verfassung“, Hamburg: Hanseatische Verlagsanstalt, S. 33-37……………………………………………………………………………………. 309

Ulrich Scheuner, Die nationale Revolution. Einestaatsrechtliche Untersuchung (1934), in: Archiv des öffentlichen Rechts N.F. 24, S. 166-181 (Auswahl)………………………………………………………………………………… 316

Teil IV Staat, Verfassung und Gemeinschaft…………………………………. 329

IV. 1 Autoritärer, totalitärer oder totaler Staat?

Otto Koellreutter, Grundriß der Allgemeinen Staatslehre (1933), S. 61-65 (Auswahl)……………………………………………………….. 330

Ernst Forsthoff, Der Totale Staat (1933), Tübingen: Verlag von J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), S. 29-34 (Auswahl), S. 37-45 (Auswahl)…………………………………………………………………… 336

Ernst Rudolf Huber, Die Totalität des völkischenStaates (1934), in: Die Tat, Jahrgang 26, Heft 1, S. 30-31 (Auswahl), S. 34-42.………………………………………………………………….. 349

Gustav Adolf Walz, Autoritärer Staat, nationalerRechtsstaat oder völkischer Führerstaat? (1933) in: Deutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 38, Heft 20, Spalte 1336-1340…………………………………………………………………….. 367

IV. 2 Die Verfassungsprinzipien des nationalsozialistischen Staates

Ernst Rudolf Huber, Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches (1939), Zweite, stark erweiterte Auflage der „Verfassung“, Hamburg: Hanseatische Verlagsanstalt,

5

S. 52-54……………………………………………………………………………………. 376

Otto Koellreutter, Deutsches Verfassungsrecht. Ein Grundriss (1938), 3. durchgesehene und erweiterte Auflage, Berlin: Junker und Dünnhaupt Verlag, S. 17-20……………. 380

6

IV. 3 Der Führer: Funktion, Macht und Gesetzgebungsautorität

Otto Koellreutter, Grundriß der Allgemeinen Staatslehre (1933), Tübingen: Verlag von J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), S. 164-167………………………………………………………………………………... 385

Erich Becker, Diktatur und Führung (1935), Tübingen:Verlag von J.C.B Mohr (Paul Siebeck), S. 16-17; 27-37………………... 392

Carl Schmitt, Der Führer schützt das Recht. Zur Reichstagsrede Adolf Hitlers vom 13. Juli 1934 (1934), in: Deutsche Juristen-Zeitung 39, Heft 15, S. 945-950 (Auswahl)………………………………………………………………………………… 408

IV. 4 Gesetzgebung und Volkswille

Ernst Rudolf Huber, Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches (1939), Zweite, stark erweiterte Auflage der „Verfassung“, Hamburg: Hanseatische Verlagsanstalt, S. 236-242, S. 194-198, S. 209-211…………………………………………….. 415

Otto Koellreutter, Deutsches Verfassungsrecht. Ein Grundriss (1938), 3. durchgesehene und erweiterte Auflage, Berlin: Junker und DünnhauptVerlag, S. 55-62 (Auswahl)……………………………………………………………………………….. 434

Manfred Fauser, Das Gesetz im Führerstaat (1935), in: Archiv des öffentlichen Rechts N.F. 26, S. 129-145……………………….. 442

Hans Franzen, Gesetz und Richter (1935), Hamburg: Hanseatische Verlagsanstalt, S. 18-28………………………………………..

462

7

8

Teil V. Die Gesetzgebung der Judenverfolgung……………………………… 480

V. 1 Rasse, Recht und Rassenwahn

Falk Ruttke, Rassenhygiene und Recht, in: Erblehre und Rassenhygiene im völkischen Staat (1934), hg. von Ernst Rüdin, München: Lehman Verlag, S. 93-102 (Auswahl)……………….

481

M.R. Gerstenhauer, Das ewige Deutschland. Idee und Gestalt (1940), Armanen Verlag 1940, S. 58-68 (Auswahl)…………. 496

Ludwig Fischer, Rasseschande als strafbare Handlung (1935), in: Zeitschrift der Akademie für deutschesRecht, 2. Jahrgang, S. 536-537……………………………………………………………... 513

V. 2 Von den Nürnberger Rassegesetzen bis zur Endlösung

Wilhem Stuckart, Rolf Schiedermair, Rasse und Gesetzgebung, in: Stuckart/Schiedermair: Rassen- und Erbpflege in der Gesetzgebung des Dritten Reiches (1938),1. Auflage, Leipzig: Verlag W. Kohlhammer 1938, S. 9-18…………… 519

Gerhard Wagner, Die Nürnberger Judengesetze (1938), in: Wagner: Die Nürnberger Judengesetze. Nationalsozialistische Rassen- und Bevölkerungspolitik, München: Zentralverlag der NSDAP, Franz Eher Nachfolger, S. 7-16……………………………………………………………………. 536

Wilhelm Stuckart, Endlösung der Judenfrage (16. März 1942), Brief von W. Stuckart an Reinhard Heydrich u. a., Dokument des Nürnberger Prozesses gegen die

9

Hauptkriegsverbrecher (NG-2586), S. 88-91………………………………. 548

10

Teil VI. Strafrecht, Polizeirecht und Rechtsprechung im Führerstaat…………………………………………............................................... 556

VI.1 Das Strafrecht: Vom tatgebundenen zum tätergebundenen Strafrecht

Nationalsozialistische Leitsätze für ein neues deutsches Strafrecht, 1. Teil, hg. vom Reichsrechtsamt der NSDAP, Reichsleiter Dr. Hans Frank, 4. Auflage (1935), Berlin: Deutsche Rechts- u. Wirtschaftswissenschaft, S. 11-13……………………………………………………………………………………. 557

Nationalsozialistische Leitsätze für ein neues deutsches Strafrecht, Besonderer (2.) Teil, hg. vom Reichsleiter des Reichsrechtsamts der NSDAP, Reichsleiter Dr. Hans Frank, (1936), Berlin: Deutsche Rechts- u. Wirtschaftswissenschaft, S. 128-135…………………………………………. 561

Roland Freisler, Willensstrafrecht; Versuch und Vollendung (1935), in: Das kommende deutsche Strafrecht. Allgemeiner Teil, Bericht über die Arbeit der amtlichen Strafrechtskommission, hg. von Franz Gürtner, 2. Auflage nach den Ergebnissen der zweiten Lesung neu bearbeitet, Berlin: Verlag Franz Vahlen, S. 11-34………………………………………… 571

Wenzel v. Gleispach, Willensstrafrecht (1936), in: Handwörterbuch der Kriminologie und der anderen strafrechtlichen Hilfswissenschaften, hg. von Alexander Elster und Heinrich Lingemann, Zweiter Band, S. 1068-1077……………………………………………………………………………. 600

Konrad Morgen, Der Korruptionsverbrecher. Kriminalpolitische, psychologische und technische Betrachtungen zum Tätertyp (1943), in: Kriminalistik, 17. Jahrgang, Heft 12, S. 117 119………………………………………………………. 622

11

12

VI. 2 Polizeirecht und die Macht der Gestapo

Werner Best, Die Geheime Staatspolizei, in: Deutsches Recht, 6. Jahrgang, Heft I/2 (1936), S. 125-128……………………………635

VI.3 Gerichte und Richter

Carl Schmitt, Neue Leitsätze für die Rechtspraxis, in: Juristische Wochenschrift, Jahrgang 62, Heft 50 (1933), S. 2793-2794……………………………………………………………………………. 643

Karl August Eckhardt, Richteramt (1936), in: Deutsche Rechtswissenschaft, hg. von Karl August Eckhardt, I. Band, Heft 1, S. 125-131 (Auswahl)…………………………………………………….. 648

Franz Hueber, Justiz im Führerstaat, in: Deutsche Justiz 10 (1942), S. 8-9…………………………………………………………………………… 658

Richterbriefe. Dokumente zur Beeinflussung der deutschen Rechtsprechung 1942-1944, hg. von Heinz Boberach, mit Beiträgen von Robert M. W. Kempner und Theo Rashorn, Boppard am Rhein: Harald Boldt Verlag 1975, S. 21-26; S. 139-142………………………………………………………………………………... 667

Textnachweise………………………………………………………………… 681

Über die Autoren der Originaltexte…………………………………. 685

13

Personenregister…………………………………………………………….. 692

Sachregister

14

VORWORT

Wie war es möglich? Diese mit Blick auf den Nationalsozialismus

und die Zeit von 1933 bis 1945 unausweichliche Frage stellt

sich für jede Generation aufs Neue - und auf unterschiedlichen

Ebenen.

Im Gegensatz zur detaillierten historischen Aufarbeitung

der NS-Zeit ist die philosophisch-theoretische Analyse der normativen

Grundlagen des NS-Systems ein bislang vernachlässigtes Gebiet

der Forschung. Die hier edierte Sammlung von Originaltexten

führender Juristen, Rechtstheoretiker und Rechtsphilosophen,

die dem nationalsozialistischen Regime loyal gegenüberstanden

und an der rechtlichen Um- und Neugestaltung mitarbeiteten,

will diese Lücke schließen helfen und einen Beitrag zur Analyse

des nationalsozialistischen Herrschaftssystems aus dem

Blickwinkel der Rechtstheorie und Rechtsphilosophie leisten.

Die abgedruckten Originaltexte dokumentieren nicht nur die

normativen Verschiebungen im Zuge der politischen

Neuentwicklung, sondern zeigen auch, dass viele Maßnahmen des

NS-Regimes, die in ihrer Radikalität und Unmenschlichkeit ohne

Beispiel sind, eine gesetzliche Basis hatten und theoretisch

vorbereitet waren.

Der Schwerpunkt der Textauswahl wurde bewusst auf die

Jahre 1933 bis 1939 gelegt, also auf jene Zeit, in der das

Dritte Reich trotz eines massiven und teils von offener Gewalt

begleiteten politischen und normativen Umbaus doch eine

erhebliche innere Stabilität aufwies. Einige wenige Texte in

15

diesem Band sind aus der Zeit 1940-1943, dem Übergang zu der

durch den Vernichtungskrieg im Osten intensivierten normativen

Entgrenzung des NS-Staates.

Die sorgfältig ausgewählten Originalbeiträge sind einer

breiteren Öffentlichkeit kaum bekannt. Die Texte sind aber

nicht unzugänglich, sondern Teil des Bestandes öffentlicher

Bibliotheken.1 Sie finden sich in einschlägigen Sammelbänden

aus der NS-Zeit, in NS-Rechtsjournalen und in Büchern von NS-

Rechtstheoretikern. Im wissenschaftlichen Diskurs von

Rechtsphilosophie und Politischer Philosophie sind diese Texte

bis heute weitgehend unbeachtet geblieben.

Hinsichtlich der Stellung der einzelnen hier vertretenen

Autoren und deren Nähe zum NS-Regime ist jedoch eine gewisse

Differenzierung geboten. Unter den Verfassern finden sich neben

einer Reihe von Universitätsprofessoren und Nachwuchsjuristen

leitende Beamte wie der Staatssekretär im Innenministerium,

Wilhelm Stuckart, aber auch hohe NS-Funktionäre wie Hans Frank

(Generalgouverneur im besetzten Polen und bis 1942 Leiter der

1933 gegründeten Deutschen Akademie für Recht), Roland Freisler

(Präsident des Volksgerichtshofs von 1942-1945) und Ludwig

Fischer (Jurist im Reichsrechtsamt der NSDAP und Gouverneur im

besetzten Warschau von 1939 bis 1945). Die Liste der Autoren

umfasst also neben ehrgeizigen, karrierebedachten Akademikern

und Nachwuchskräften, die nur in der Frühphase des Dritten

Reiches (1933 bis 1935) ein Buch oder eine Dissertation

1 Die meisten der hier abgedruckten Texte finden sich im Bestand der Österreichischen Nationalbibliothek in Wien und der Universitätsbibliothek Wien. Diese Literatur dürfte nach dem Anschluss Österreichs an das Dritte Reich im März 1938 nachgekauft worden sein.

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veröffentlichten und sich dann auf politisch unverfänglichere

juristische Arbeitsgebiete und Sachfragen zurückzogen, auch

Juristen, die hohe Stellungen im Staate hatten und teils sogar

in die Verbrechen des NS-Regimes verwickelt waren.

Die hier abgedruckten Texte reichen von emphatischer

Bejahung des Nationalsozialismus bis zum politisch letztlich

naiven Versuch, den NS-Staat normativ zu zügeln und den

Auswüchsen von SA- und SS-Terror Grenzen zu setzen. Nicht alle

der hier vertretenen Juristen waren dem Regime fanatisch

ergeben. Vielfach erlagen die Juristen einer krassen

Fehleinschätzung und vor allem ihrer eigenen Bedeutsamkeit, in

dem sie glaubten, im NS-Regime das politische Instrument

gefunden zu haben, um ihre Ideen von einem starken Staat mit

autoritären Zügen verwirklichen und umsetzen zu können. Dabei

übersahen sie den unbedingten Machtwillen Hitlers, der

keineswegs bereit war, sich normativen und gesetzlichen

Beschränkungen seiner Autorität zu fügen.

Eines aber eint die hier versammelten Autoren: Sie waren

allesamt keine überzeugten Demokraten und standen der Weimarer

Republik zutiefst skeptisch, teils mit offener Verachtung

gegenüber. Damit sind sie genau jener Haltung verfallen, die

letztlich das Scheitern der Weimarer Republik bedingte.

Der Abdruck der Originaltexte erfolgt mit Zustimmung der

Rechtsnachfolger und Erben. In einer Reihe von Fällen lagen die

Rechte bei den Verlagen. Da aber einige Verlage aus dem Dritten

Reich nicht mehr existieren, musste vielfach direkt mit den

Erben Kontakt aufgenommen werden. Die Konfrontation mit – teils17

gar nicht gekannten - Texten von Vätern und Großvätern aus der

Zeit des Nationalsozialismus ist für Nachkommen nicht einfach.

Umso mehr danke ich allen Erben für ihre offene Unterstützung

dieses Projektes und die Erlaubnis zum Abdruck der Texte.

Gedankt sei auch jenen Verwandten der Autoren und anderen

kontaktierten Personen, die bei der oft mühsamen Suche nach den

Rechtsnachfolgern geholfen haben.

Leider konnte die ursprüngliche Planung des Bandes nicht

realisiert werden, da es bei einigen Texten trotz intensiver

Nachforschungen nicht möglich war, die Rechtsnachfolger zu

ermitteln. In einem Fall, es betrifft einen Text des

Rasseforschers Achim Gercke2, wurde von dessen Tochter die

Zustimmung zum Abdruck des Textes verweigert. Auch auf zwei

Texte von Georg Dahm3 musste verzichtet werden, da der Neffe

und Großneffe von Georg Dahm mir keine Auskunft zu den direkten

Erben von Georg Dahm geben konnten oder wollten.

Folgende Texte konnten nicht in die Textsammlung

aufgenommen und nicht abgedruckt werden:

Georg Dahm, „Das Ermessen des Richters im nationalsozialistischen Strafrecht“, in: Roland Freisler (Hg.),Deutsches Strafrecht. Strafrecht, Strafrechtspolitik, Strafprozeß, Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, Neue Folge, 1. Band, Berlin: R.v. Decker’s Verlag, G. Schenck 1934, S. 87-96 (Auswahl).

2 Achim (= Joachim Wilhelm August) Gercke wurde am 3.8.1902 in Greifswald geboren und starb am 27.10.1997 in Kelkheim (Taunus). Verehelichung 1932. Gercke, der sich bereits vor der NS-Machtübernahme in der NSDAP engagierte,war ab Mai 1933 Sachverständiger für Rasseforschung im Reichsinnenministerium und ab November 1933 Mitglied des Reichstages. 1935 wurde er wegen angeblicher Verletzung des § 175 kurzzeitig verhaftet und aus der NSDAP ausgeschlossen. Er verlor alle seine Ämter und auch das Reichstagsmandat. 3 Professor für Strafrecht in Kiel, Leipzig und der Reichsuniversität Straßburg von 1933 bis 1945; ab 1955 ordentlicher Professor für Völkerrechtund Internationales Recht und der Universität Kiel.

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Georg Dahm, „Die Erneuerung der Ehrenstrafe“, in: Deutsche Juristen-Zeitung, 39. Jahrgang, Heft 13, 1934, S. 822-832 (Auswahl).

Achim Gercke, „Rasse und Recht“, in: Nationalsozialistisches Handbuchfür Recht und Gesetzgebung (1935), hg. von Hans Frank, München: Zentralverlag der NSDAP, Franz Eher Nachf. G.m.b.H., S. 11-15 (Auswahl).

Walter Hamel, „Wesen und Rechtsgrundlagen der Polizei im nationalsozialistischen Staate“, in: Hans Frank (Hg.), Deutsches Verwaltungsrecht, München: Zentralverlag der NSDAP Franz Eher Nachf. 1937, S. 381-398 (Auswahl).

Kurt Hildebrandt, „Die Idee der Norm“, in: Hildebrandt: Norm, Entartung, Verfall (1939), Stuttgart: W. Kohlhammer Verlag, S. 73-86 (Auswahl).

Werner Markmann und Paul Enterlein, „Einführung“, in: Markmann und Enterlein: Die Entjudung der deutschen Wirtschaft (1938), Berlin: Gersbach & Sohn Verlag, S. 11-14.

Karl Krug, „Drei Grundprobleme des kommenden Strafrechts“, in: Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, 2. Jahrgang 1935, S. 98-102 (Auswahl).

Curt Rothenberger, „Der Richter im nationalsozialistischen Staat“, in: Deutsche Justiz 10, 1942, S. 258-260 (Auswahl).

Wilhelm Sauer, „Die Ethisierung des Strafrechts. Über die Prinzipien der Strafrechtserneuerung und ihre praktische Auswirkung“, in: Roland Freisler (Hg.), Deutsches Strafrecht. Strafrecht, Strafrechtspolitik, Strafprozeß, Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, Neue Folge, 1. Band, Berlin: R. v. Decker’s Verlag, G. Schenck 1934, S. 177-190 (Auswahl).

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Die abgedruckten Originaltexte wurden in der alten

Rechtschreibung belassen; die Literaturhinweise in den Fußnoten

wurden einem einheitlichen Zitierschema angepasst.

Grammatikalische oder orthographische Fehler in den

Originaltexten wurden korrigiert und die Korrektur in einer

Anmerkung in den Fußnoten gekennzeichnet.

Carolyn Benson und Julian Fink danke ich für Hilfe bei der

Zusammenstellung der Texte und viele Gespräche zum Thema

Nationalsozialismus und Rechtsphilosophie. Simon Gansinger,

Alexander Seifert und vor allem Michael Gartler danke ich für

die Transkription der Texte. Michael Gartler hat auch die

Endformatierung des Manuskripts erstellt. Gedankt sei auch

Andrea Perchthaler für Ihre Hilfe beim Schriftverkehr mit den

Erben.

Für hilfreiche Rückmeldungen zu der Textsammlung danke ich

David Dyzenhaus, Veronika Hofer, Elisabeth Holzleithner, Joseph

Raz und Michael Stolleis. Mein Dank geht auch an Janika Rüters

und Verena Sich von der Rechtsabteilung des Suhrkamp Verlages

für die Unterstützung bei der Suche nach den Inhabern der

Rechte und vor allem Eva Gilmer für die Entscheidung, den Band

in das Verlagsprogramm aufzunehmen.

Der Sammelband ist Teil des vom European Research Council

geförderten ERC-Advanced Research Grant „Distortions of

Normativity“. Dem ERC-Council danke ich für die Finanzierung

des Projektes und die Ermöglichung einer intensiven

Forschungstätigkeit. Mein Dank geht auch an das Rektorat der

Universität Wien für die Unterstützung des ERC-Projektes und

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dem Forschungsservice der Universität Wien für die

organisatorische Betreuung.

Wien, im Juli 2013

Herlinde Pauer-Studer

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