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HERLINDE PAUER-STUDER UND JULIAN FINK (HG.)
RECHTFERTIGUNGEN DES UNRECHTS.
DAS RECHTSDENKEN IM NATIONALSOZIALISMUS IN ORIGINALTEXTEN
1
INHALTSVERZEICHNIS
Vorwort…………………………………………………………………………… 10
Einleitung………………………………………………………………………… 16
Herlinde Pauer-Studer, Rechtfertigungen des Unrechts. Das Rechtsdenken im Nationalsozialismus.
Die Originaltexte……………………………………………………………… 184
Teil I Die Grundsätze des NS-Rechts…………………………………….………. 184
Hans Frank, Einleitung, in: Nationalsozialistisches Handbuch für Recht und Gesetzgebung (1935), hg. von Hans Frank, München: Zentralverlag der NSDAP, Franz Eher Nachf. G.m.b.H., S. xiii-xxiv(Auswahl)…………………………………
185
Teil II Recht, Gesetz und „Sittlichkeit“: Die Moralisierung des Rechts im Nationalsozialismus………………………………...................... 205
Reinhard Höhn, Volk, Staat und Recht, in: Reinhard Höhn, Theodor Maunz, Ernst Swoboda (Hg.) Grundfragen der Rechtsauffassung (1938), München:Duncker & Humblot, S. 12-17 (Auswahl)……………………………………
2062
Karl Larenz, Deutsche Rechtserneuerung und Rechtsphilosophie (1934), Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), S. 3-5, 19-31……………………………………………………… 216
Karl Larenz, Rechts- und Staatsphilosophie der Gegenwart (1935), 2. Auflage, Berlin: Junker und Dünnhaupt Verlag, S. 151-168 (Auswahl)……………………………………………………………….. 232
Karl Larenz, Sittlichkeit und Recht. Untersuchungen zur Geschichte des deutschen Rechtsdenkens und zur Sittenlehre (1943), in: Karl Larenz (Hg.): Reich und Recht in der Deutschen Philosophie, Erster Band, Stuttgart und Berlin: W. Kohlhammer Verlag, S. 378-398 (Auswahl), S. 403-406………………………………………………………………………………... 253
Teil III Der Übergang zum nationalsozialistischen Staat…….............. 279
III. 1 Vom liberalen Rechtsstaat zum Führerstaat
Ernst Forsthoff, Der Totale Staat (1933), Hamburg: Hanseatische Verlagsanstalt, S. 14-28 (Auswahl)……………………….. 280
Otto Koellreutter, Deutsches Verfassungsrecht. Ein Grundriss (1938), 3. durchgesehene und erweiterte Auflage, Berlin: Junker und Dünnhaupt Verlag, S. 88-93……………... 295
Ernst Rudolf Huber, Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches (1939), Zweite, stark erweiterte Auflage der „Verfassung“, Hamburg: Hanseatische Verlagsanstalt, S. 359-363………………………………………………………………………………... 302
III.2 Die besondere Form der nationalsozialistischen Revolution
4
Ernst Rudolf Huber, Verfassungsrecht des GroßdeutschenReiches (1939), Zweite, stark erweiterte Auflage der „Verfassung“, Hamburg: Hanseatische Verlagsanstalt, S. 33-37……………………………………………………………………………………. 309
Ulrich Scheuner, Die nationale Revolution. Einestaatsrechtliche Untersuchung (1934), in: Archiv des öffentlichen Rechts N.F. 24, S. 166-181 (Auswahl)………………………………………………………………………………… 316
Teil IV Staat, Verfassung und Gemeinschaft…………………………………. 329
IV. 1 Autoritärer, totalitärer oder totaler Staat?
Otto Koellreutter, Grundriß der Allgemeinen Staatslehre (1933), S. 61-65 (Auswahl)……………………………………………………….. 330
Ernst Forsthoff, Der Totale Staat (1933), Tübingen: Verlag von J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), S. 29-34 (Auswahl), S. 37-45 (Auswahl)…………………………………………………………………… 336
Ernst Rudolf Huber, Die Totalität des völkischenStaates (1934), in: Die Tat, Jahrgang 26, Heft 1, S. 30-31 (Auswahl), S. 34-42.………………………………………………………………….. 349
Gustav Adolf Walz, Autoritärer Staat, nationalerRechtsstaat oder völkischer Führerstaat? (1933) in: Deutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 38, Heft 20, Spalte 1336-1340…………………………………………………………………….. 367
IV. 2 Die Verfassungsprinzipien des nationalsozialistischen Staates
Ernst Rudolf Huber, Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches (1939), Zweite, stark erweiterte Auflage der „Verfassung“, Hamburg: Hanseatische Verlagsanstalt,
5
S. 52-54……………………………………………………………………………………. 376
Otto Koellreutter, Deutsches Verfassungsrecht. Ein Grundriss (1938), 3. durchgesehene und erweiterte Auflage, Berlin: Junker und Dünnhaupt Verlag, S. 17-20……………. 380
6
IV. 3 Der Führer: Funktion, Macht und Gesetzgebungsautorität
Otto Koellreutter, Grundriß der Allgemeinen Staatslehre (1933), Tübingen: Verlag von J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), S. 164-167………………………………………………………………………………... 385
Erich Becker, Diktatur und Führung (1935), Tübingen:Verlag von J.C.B Mohr (Paul Siebeck), S. 16-17; 27-37………………... 392
Carl Schmitt, Der Führer schützt das Recht. Zur Reichstagsrede Adolf Hitlers vom 13. Juli 1934 (1934), in: Deutsche Juristen-Zeitung 39, Heft 15, S. 945-950 (Auswahl)………………………………………………………………………………… 408
IV. 4 Gesetzgebung und Volkswille
Ernst Rudolf Huber, Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches (1939), Zweite, stark erweiterte Auflage der „Verfassung“, Hamburg: Hanseatische Verlagsanstalt, S. 236-242, S. 194-198, S. 209-211…………………………………………….. 415
Otto Koellreutter, Deutsches Verfassungsrecht. Ein Grundriss (1938), 3. durchgesehene und erweiterte Auflage, Berlin: Junker und DünnhauptVerlag, S. 55-62 (Auswahl)……………………………………………………………………………….. 434
Manfred Fauser, Das Gesetz im Führerstaat (1935), in: Archiv des öffentlichen Rechts N.F. 26, S. 129-145……………………….. 442
Hans Franzen, Gesetz und Richter (1935), Hamburg: Hanseatische Verlagsanstalt, S. 18-28………………………………………..
462
7
Teil V. Die Gesetzgebung der Judenverfolgung……………………………… 480
V. 1 Rasse, Recht und Rassenwahn
Falk Ruttke, Rassenhygiene und Recht, in: Erblehre und Rassenhygiene im völkischen Staat (1934), hg. von Ernst Rüdin, München: Lehman Verlag, S. 93-102 (Auswahl)……………….
481
M.R. Gerstenhauer, Das ewige Deutschland. Idee und Gestalt (1940), Armanen Verlag 1940, S. 58-68 (Auswahl)…………. 496
Ludwig Fischer, Rasseschande als strafbare Handlung (1935), in: Zeitschrift der Akademie für deutschesRecht, 2. Jahrgang, S. 536-537……………………………………………………………... 513
V. 2 Von den Nürnberger Rassegesetzen bis zur Endlösung
Wilhem Stuckart, Rolf Schiedermair, Rasse und Gesetzgebung, in: Stuckart/Schiedermair: Rassen- und Erbpflege in der Gesetzgebung des Dritten Reiches (1938),1. Auflage, Leipzig: Verlag W. Kohlhammer 1938, S. 9-18…………… 519
Gerhard Wagner, Die Nürnberger Judengesetze (1938), in: Wagner: Die Nürnberger Judengesetze. Nationalsozialistische Rassen- und Bevölkerungspolitik, München: Zentralverlag der NSDAP, Franz Eher Nachfolger, S. 7-16……………………………………………………………………. 536
Wilhelm Stuckart, Endlösung der Judenfrage (16. März 1942), Brief von W. Stuckart an Reinhard Heydrich u. a., Dokument des Nürnberger Prozesses gegen die
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Teil VI. Strafrecht, Polizeirecht und Rechtsprechung im Führerstaat…………………………………………............................................... 556
VI.1 Das Strafrecht: Vom tatgebundenen zum tätergebundenen Strafrecht
Nationalsozialistische Leitsätze für ein neues deutsches Strafrecht, 1. Teil, hg. vom Reichsrechtsamt der NSDAP, Reichsleiter Dr. Hans Frank, 4. Auflage (1935), Berlin: Deutsche Rechts- u. Wirtschaftswissenschaft, S. 11-13……………………………………………………………………………………. 557
Nationalsozialistische Leitsätze für ein neues deutsches Strafrecht, Besonderer (2.) Teil, hg. vom Reichsleiter des Reichsrechtsamts der NSDAP, Reichsleiter Dr. Hans Frank, (1936), Berlin: Deutsche Rechts- u. Wirtschaftswissenschaft, S. 128-135…………………………………………. 561
Roland Freisler, Willensstrafrecht; Versuch und Vollendung (1935), in: Das kommende deutsche Strafrecht. Allgemeiner Teil, Bericht über die Arbeit der amtlichen Strafrechtskommission, hg. von Franz Gürtner, 2. Auflage nach den Ergebnissen der zweiten Lesung neu bearbeitet, Berlin: Verlag Franz Vahlen, S. 11-34………………………………………… 571
Wenzel v. Gleispach, Willensstrafrecht (1936), in: Handwörterbuch der Kriminologie und der anderen strafrechtlichen Hilfswissenschaften, hg. von Alexander Elster und Heinrich Lingemann, Zweiter Band, S. 1068-1077……………………………………………………………………………. 600
Konrad Morgen, Der Korruptionsverbrecher. Kriminalpolitische, psychologische und technische Betrachtungen zum Tätertyp (1943), in: Kriminalistik, 17. Jahrgang, Heft 12, S. 117 119………………………………………………………. 622
11
VI. 2 Polizeirecht und die Macht der Gestapo
Werner Best, Die Geheime Staatspolizei, in: Deutsches Recht, 6. Jahrgang, Heft I/2 (1936), S. 125-128……………………………635
VI.3 Gerichte und Richter
Carl Schmitt, Neue Leitsätze für die Rechtspraxis, in: Juristische Wochenschrift, Jahrgang 62, Heft 50 (1933), S. 2793-2794……………………………………………………………………………. 643
Karl August Eckhardt, Richteramt (1936), in: Deutsche Rechtswissenschaft, hg. von Karl August Eckhardt, I. Band, Heft 1, S. 125-131 (Auswahl)…………………………………………………….. 648
Franz Hueber, Justiz im Führerstaat, in: Deutsche Justiz 10 (1942), S. 8-9…………………………………………………………………………… 658
Richterbriefe. Dokumente zur Beeinflussung der deutschen Rechtsprechung 1942-1944, hg. von Heinz Boberach, mit Beiträgen von Robert M. W. Kempner und Theo Rashorn, Boppard am Rhein: Harald Boldt Verlag 1975, S. 21-26; S. 139-142………………………………………………………………………………... 667
Textnachweise………………………………………………………………… 681
Über die Autoren der Originaltexte…………………………………. 685
13
VORWORT
Wie war es möglich? Diese mit Blick auf den Nationalsozialismus
und die Zeit von 1933 bis 1945 unausweichliche Frage stellt
sich für jede Generation aufs Neue - und auf unterschiedlichen
Ebenen.
Im Gegensatz zur detaillierten historischen Aufarbeitung
der NS-Zeit ist die philosophisch-theoretische Analyse der normativen
Grundlagen des NS-Systems ein bislang vernachlässigtes Gebiet
der Forschung. Die hier edierte Sammlung von Originaltexten
führender Juristen, Rechtstheoretiker und Rechtsphilosophen,
die dem nationalsozialistischen Regime loyal gegenüberstanden
und an der rechtlichen Um- und Neugestaltung mitarbeiteten,
will diese Lücke schließen helfen und einen Beitrag zur Analyse
des nationalsozialistischen Herrschaftssystems aus dem
Blickwinkel der Rechtstheorie und Rechtsphilosophie leisten.
Die abgedruckten Originaltexte dokumentieren nicht nur die
normativen Verschiebungen im Zuge der politischen
Neuentwicklung, sondern zeigen auch, dass viele Maßnahmen des
NS-Regimes, die in ihrer Radikalität und Unmenschlichkeit ohne
Beispiel sind, eine gesetzliche Basis hatten und theoretisch
vorbereitet waren.
Der Schwerpunkt der Textauswahl wurde bewusst auf die
Jahre 1933 bis 1939 gelegt, also auf jene Zeit, in der das
Dritte Reich trotz eines massiven und teils von offener Gewalt
begleiteten politischen und normativen Umbaus doch eine
erhebliche innere Stabilität aufwies. Einige wenige Texte in
15
diesem Band sind aus der Zeit 1940-1943, dem Übergang zu der
durch den Vernichtungskrieg im Osten intensivierten normativen
Entgrenzung des NS-Staates.
Die sorgfältig ausgewählten Originalbeiträge sind einer
breiteren Öffentlichkeit kaum bekannt. Die Texte sind aber
nicht unzugänglich, sondern Teil des Bestandes öffentlicher
Bibliotheken.1 Sie finden sich in einschlägigen Sammelbänden
aus der NS-Zeit, in NS-Rechtsjournalen und in Büchern von NS-
Rechtstheoretikern. Im wissenschaftlichen Diskurs von
Rechtsphilosophie und Politischer Philosophie sind diese Texte
bis heute weitgehend unbeachtet geblieben.
Hinsichtlich der Stellung der einzelnen hier vertretenen
Autoren und deren Nähe zum NS-Regime ist jedoch eine gewisse
Differenzierung geboten. Unter den Verfassern finden sich neben
einer Reihe von Universitätsprofessoren und Nachwuchsjuristen
leitende Beamte wie der Staatssekretär im Innenministerium,
Wilhelm Stuckart, aber auch hohe NS-Funktionäre wie Hans Frank
(Generalgouverneur im besetzten Polen und bis 1942 Leiter der
1933 gegründeten Deutschen Akademie für Recht), Roland Freisler
(Präsident des Volksgerichtshofs von 1942-1945) und Ludwig
Fischer (Jurist im Reichsrechtsamt der NSDAP und Gouverneur im
besetzten Warschau von 1939 bis 1945). Die Liste der Autoren
umfasst also neben ehrgeizigen, karrierebedachten Akademikern
und Nachwuchskräften, die nur in der Frühphase des Dritten
Reiches (1933 bis 1935) ein Buch oder eine Dissertation
1 Die meisten der hier abgedruckten Texte finden sich im Bestand der Österreichischen Nationalbibliothek in Wien und der Universitätsbibliothek Wien. Diese Literatur dürfte nach dem Anschluss Österreichs an das Dritte Reich im März 1938 nachgekauft worden sein.
16
veröffentlichten und sich dann auf politisch unverfänglichere
juristische Arbeitsgebiete und Sachfragen zurückzogen, auch
Juristen, die hohe Stellungen im Staate hatten und teils sogar
in die Verbrechen des NS-Regimes verwickelt waren.
Die hier abgedruckten Texte reichen von emphatischer
Bejahung des Nationalsozialismus bis zum politisch letztlich
naiven Versuch, den NS-Staat normativ zu zügeln und den
Auswüchsen von SA- und SS-Terror Grenzen zu setzen. Nicht alle
der hier vertretenen Juristen waren dem Regime fanatisch
ergeben. Vielfach erlagen die Juristen einer krassen
Fehleinschätzung und vor allem ihrer eigenen Bedeutsamkeit, in
dem sie glaubten, im NS-Regime das politische Instrument
gefunden zu haben, um ihre Ideen von einem starken Staat mit
autoritären Zügen verwirklichen und umsetzen zu können. Dabei
übersahen sie den unbedingten Machtwillen Hitlers, der
keineswegs bereit war, sich normativen und gesetzlichen
Beschränkungen seiner Autorität zu fügen.
Eines aber eint die hier versammelten Autoren: Sie waren
allesamt keine überzeugten Demokraten und standen der Weimarer
Republik zutiefst skeptisch, teils mit offener Verachtung
gegenüber. Damit sind sie genau jener Haltung verfallen, die
letztlich das Scheitern der Weimarer Republik bedingte.
Der Abdruck der Originaltexte erfolgt mit Zustimmung der
Rechtsnachfolger und Erben. In einer Reihe von Fällen lagen die
Rechte bei den Verlagen. Da aber einige Verlage aus dem Dritten
Reich nicht mehr existieren, musste vielfach direkt mit den
Erben Kontakt aufgenommen werden. Die Konfrontation mit – teils17
gar nicht gekannten - Texten von Vätern und Großvätern aus der
Zeit des Nationalsozialismus ist für Nachkommen nicht einfach.
Umso mehr danke ich allen Erben für ihre offene Unterstützung
dieses Projektes und die Erlaubnis zum Abdruck der Texte.
Gedankt sei auch jenen Verwandten der Autoren und anderen
kontaktierten Personen, die bei der oft mühsamen Suche nach den
Rechtsnachfolgern geholfen haben.
Leider konnte die ursprüngliche Planung des Bandes nicht
realisiert werden, da es bei einigen Texten trotz intensiver
Nachforschungen nicht möglich war, die Rechtsnachfolger zu
ermitteln. In einem Fall, es betrifft einen Text des
Rasseforschers Achim Gercke2, wurde von dessen Tochter die
Zustimmung zum Abdruck des Textes verweigert. Auch auf zwei
Texte von Georg Dahm3 musste verzichtet werden, da der Neffe
und Großneffe von Georg Dahm mir keine Auskunft zu den direkten
Erben von Georg Dahm geben konnten oder wollten.
Folgende Texte konnten nicht in die Textsammlung
aufgenommen und nicht abgedruckt werden:
Georg Dahm, „Das Ermessen des Richters im nationalsozialistischen Strafrecht“, in: Roland Freisler (Hg.),Deutsches Strafrecht. Strafrecht, Strafrechtspolitik, Strafprozeß, Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, Neue Folge, 1. Band, Berlin: R.v. Decker’s Verlag, G. Schenck 1934, S. 87-96 (Auswahl).
2 Achim (= Joachim Wilhelm August) Gercke wurde am 3.8.1902 in Greifswald geboren und starb am 27.10.1997 in Kelkheim (Taunus). Verehelichung 1932. Gercke, der sich bereits vor der NS-Machtübernahme in der NSDAP engagierte,war ab Mai 1933 Sachverständiger für Rasseforschung im Reichsinnenministerium und ab November 1933 Mitglied des Reichstages. 1935 wurde er wegen angeblicher Verletzung des § 175 kurzzeitig verhaftet und aus der NSDAP ausgeschlossen. Er verlor alle seine Ämter und auch das Reichstagsmandat. 3 Professor für Strafrecht in Kiel, Leipzig und der Reichsuniversität Straßburg von 1933 bis 1945; ab 1955 ordentlicher Professor für Völkerrechtund Internationales Recht und der Universität Kiel.
18
Georg Dahm, „Die Erneuerung der Ehrenstrafe“, in: Deutsche Juristen-Zeitung, 39. Jahrgang, Heft 13, 1934, S. 822-832 (Auswahl).
Achim Gercke, „Rasse und Recht“, in: Nationalsozialistisches Handbuchfür Recht und Gesetzgebung (1935), hg. von Hans Frank, München: Zentralverlag der NSDAP, Franz Eher Nachf. G.m.b.H., S. 11-15 (Auswahl).
Walter Hamel, „Wesen und Rechtsgrundlagen der Polizei im nationalsozialistischen Staate“, in: Hans Frank (Hg.), Deutsches Verwaltungsrecht, München: Zentralverlag der NSDAP Franz Eher Nachf. 1937, S. 381-398 (Auswahl).
Kurt Hildebrandt, „Die Idee der Norm“, in: Hildebrandt: Norm, Entartung, Verfall (1939), Stuttgart: W. Kohlhammer Verlag, S. 73-86 (Auswahl).
Werner Markmann und Paul Enterlein, „Einführung“, in: Markmann und Enterlein: Die Entjudung der deutschen Wirtschaft (1938), Berlin: Gersbach & Sohn Verlag, S. 11-14.
Karl Krug, „Drei Grundprobleme des kommenden Strafrechts“, in: Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, 2. Jahrgang 1935, S. 98-102 (Auswahl).
Curt Rothenberger, „Der Richter im nationalsozialistischen Staat“, in: Deutsche Justiz 10, 1942, S. 258-260 (Auswahl).
Wilhelm Sauer, „Die Ethisierung des Strafrechts. Über die Prinzipien der Strafrechtserneuerung und ihre praktische Auswirkung“, in: Roland Freisler (Hg.), Deutsches Strafrecht. Strafrecht, Strafrechtspolitik, Strafprozeß, Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, Neue Folge, 1. Band, Berlin: R. v. Decker’s Verlag, G. Schenck 1934, S. 177-190 (Auswahl).
19
Die abgedruckten Originaltexte wurden in der alten
Rechtschreibung belassen; die Literaturhinweise in den Fußnoten
wurden einem einheitlichen Zitierschema angepasst.
Grammatikalische oder orthographische Fehler in den
Originaltexten wurden korrigiert und die Korrektur in einer
Anmerkung in den Fußnoten gekennzeichnet.
Carolyn Benson und Julian Fink danke ich für Hilfe bei der
Zusammenstellung der Texte und viele Gespräche zum Thema
Nationalsozialismus und Rechtsphilosophie. Simon Gansinger,
Alexander Seifert und vor allem Michael Gartler danke ich für
die Transkription der Texte. Michael Gartler hat auch die
Endformatierung des Manuskripts erstellt. Gedankt sei auch
Andrea Perchthaler für Ihre Hilfe beim Schriftverkehr mit den
Erben.
Für hilfreiche Rückmeldungen zu der Textsammlung danke ich
David Dyzenhaus, Veronika Hofer, Elisabeth Holzleithner, Joseph
Raz und Michael Stolleis. Mein Dank geht auch an Janika Rüters
und Verena Sich von der Rechtsabteilung des Suhrkamp Verlages
für die Unterstützung bei der Suche nach den Inhabern der
Rechte und vor allem Eva Gilmer für die Entscheidung, den Band
in das Verlagsprogramm aufzunehmen.
Der Sammelband ist Teil des vom European Research Council
geförderten ERC-Advanced Research Grant „Distortions of
Normativity“. Dem ERC-Council danke ich für die Finanzierung
des Projektes und die Ermöglichung einer intensiven
Forschungstätigkeit. Mein Dank geht auch an das Rektorat der
Universität Wien für die Unterstützung des ERC-Projektes und
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