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. Hauswirtschaft im Visier des MDK und der örtlichen Behörde nach WTG Mühlheimer Tagung der Hauswirtschaft 26.-28.Oktober 2010 Renate Forke - Altenhilfereferentin im Evangelisches Perthes Werk e.V.

Hauswirtschaft im Visier des MDK und der örtlichen Behörde nach WTG Mühlheimer Tagung der Hauswirtschaft 26.-28.Oktober 2010 Renate Forke - Altenhilfereferentin

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Hauswirtschaft im Visier des MDK und der örtlichen Behörde

nach WTGMühlheimer Tagung der Hauswirtschaft

26.-28.Oktober 2010

Renate Forke - Altenhilfereferentin im Evangelisches Perthes Werk e.V.

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Evangelisches Perthes-Werk e.V. Münster

kurz vorgestellt

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Clemens Theodor Perthes (1809–1867)

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1854 Eröffnung der ersten „Herberge zur Heimat“ in Bonn

1886 Gründung des Westfälischen Herbergsverbandes

1965 Gründung des Perthes-Werkes mit 22 Einrichtungen

1970 Umbenennung in Evangelisches Perthes-Werk

2010 67 eigene Einrichtungen der Alten- und Behinderten-, Wohnungslosen-

und Suchtkrankenhilfe

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Arbeitsfelder 1- Altenhilfe 2.997 Plätze

27 Stationäre Altenhilfeeinrichtungen 2.465Altenwohnungen 365

Kurzzeitpflege 12 6 Tagespflegen 90

1 Fachseminar für Altenpflege 60 2 Diakoniestationen 1 Hospiz 5

- Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

1.437

Plätze

Wohnstätten 331

Arbeitsplätze der WfbM-Werkstätten 1.106

Außenwohngruppen

Ambulant Betreutes Wohnen

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- Unterstützung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten 354

Plätze • 6 Werkstätten 200 • 5 Wohnheime 146• Dezentrales Wohnen • 2 Beratungsstellen• 1 Übernachtungsstelle 8

Arbeitsfelder 2Arbeitsfelder 2

- Suchtkrankenhilfe 45 Plätze • Wohnhaus Wiedereingliederungshilfe 45

Plätze insgesamt 4.945 Mitarbeitende insgesamt 3.855

– Hospiz 5 Plätze– Fachseminar für Altenpflege 60 Plätze

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Tochter-GmbHs

– Perthes-Verwaltungsgesellschaft GmbH• Fritz-Berg-Stiftung, Altena; • Altenwohnheim Mennighüffen, Löhne

Arbeitsfelder 3Arbeitsfelder 3

– Perthes-Dienste GmbH – Bethesda-Seniorenzentrum GmbH, Gronau– Jakobi-Altenzentrum Rheine gGmbH– Diakonissenmutterhaus Münster gGmbH– Evang. Altenhilfezentrum im Schlosspark zu Dülmen gGmbH 595 Plätze

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Hauptverwaltung 37 Altenhilfe-Einrichtungen13 Behinderten-Einrichtungen

13 Wohnungslosen-Einrichtungen

1 Hospiz

Mitgliederversammlung

Verwaltungsrat

VorstandPerthes-Dienste GmbH

aeterno GmbHPerthes Verwaltungsgesellschaft GmbH

4 Altenhilfe GmbHs (Mehrheit)4 GmbHs (Minderheit)

1 AG (Minderheit)

Finanzausschuss

Örtliche Kuratorien Örtliche Kuratorien Örtliche Kuratorien Örtliche Kuratorien

Bauausschuss

Struktur des EPW

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Abteilungen

Personal undAllgemeine Verwaltung

Technik und Investitionen

Vorstand

EDV

Öffentlichkeitsarbeit

Qualitätssicherung

Projektmanagement

Innenrevisionund Datenschutz

Finanzen und Betrieb(und Controlling)

Pflegerevision

Stabsabteilungen Stabsstellen

Struktur der Hauptverwaltung des EPW

Pflegerevision

Arbeitssicherheitund Umweltschutz

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Clemens-Theodor-Perthes-Stiftung

Die Clemens-Theodor-Perthes-Stiftung ist als gemeinnützige

selbständige Evangelische Stiftung des bürgerlichen Rechts

anerkannt. Sie unterliegt der Aufsicht des Landeskirchenamtes in

Bielefeld. Dadurch wird sichergestellt, dass die Stiftung ihren

Aufgaben gemäß verwaltet und ihre Gewinne ausschließlich

satzungsgemäß verwendet.

Stiftungskonto: KD-Bank eG – Bank für Kirche und Diakonie

BLZ: 350 601 90, Konto-Nr.: 2 100 288 012

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Das EPW in Westfalen

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MDK-Prüfungen und Transparenzberichte

Seit 1. Juli 2009 – MDK-Prüfung nach neuer Qualitäts-Prüfrichtlinie (QPR)

– Regelprüfung, Anlassprüfung, Wiederholungsprüfung– QPR enthält auch die Transparenzkriterien, die benotet

veröffentlicht werden

EPW – geprüfte Einrichtungen – Stand heute: 21 MDK - Prüfungen

Medieninteresse groß – Deutschlandfunk begleitete erste Prüfung

– WDR-Fernsehen „Lokalzeit“

– Zeitungsartikel in vielen Regionen

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MDK-Prüfgrundlagen

Gesetz SGB XIAktueller Stand des Wissens

(DNQP & § 113a SGB XI) Expertenstandards

Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität nach § 113 SGB XI

PTVS / PTVA Pflegetransparenzvereinbarung

nach § 115 Abs. 1a SGB XI

Qualitätsprüfungs-Richtlinien nach § 114a Abs. 7 SGB XI

MDK-Anleitungen(intern)

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Pflegetransparenzvereinbarungen - PTV

• PTV für stationäre Pflege am 17.12.2008 verabschiedet– Vereinbarungspartner: GKV-Spitzenverband, Träger der

Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, überörtliche

Sozialhilfeträger und kommunale Spitzenverbände unter

Beteiligung des MDS

• Bewertung mit Noten in drei Ebenen:– Gesamtergebnis– Qualitätsbereiche (4)– Qualitätskriterien/ ~fragen innerhalb der Qualitätsbereiche

• Notensystem: sehr gut bis mangelhaft

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4 Qualitätsbereiche in der PTVS

1. „Pflege u. medizinische Betreuung“ - 35 Kriterien

2. „Demenz“ – 10 Kriterien

3. „Soziale Betreuung…“ – 10 Kriterien und

4. „Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft, Hygiene“– 9 Kriterien

– „Bewohnerbefragung“ – 18 Kriterien

– Die Noten setzen sich aus 82 Einzelbewertungen zusammen

– Die Gesamtnote (stationär) wird aus 64 Einzelkriterien (=Transparenzfragen) gebildet ohne Bewohnerbefragung

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Veröffentlichte Transparenzberichte• Pflicht, Berichte hausintern an gut sichtbarer Stelle

auszuhängen• Transparenzberichte im Internet lesbar unter:

– www.pflegenoten.de (GKV-Spitzenverband)

– www.pflegelotse.de (vdek – Verband der Ersatzkassen)

– www.der-pflegekompass.de (LSV, IKK, Knappschaft)

– www.aok-gesundheitsnavi.de (AOK)

– www.bkk-pflege.de (BKK)

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Bewertungsschwächen im Tranzparenzbericht

Auszüge der zu bemängelnden Bewertungssystem-Schwächen:

– Dokumentationsqualität wird mit Ergebnisqualität gleichgesetzt • neue Detailtiefe als Dokumentationsqualität• Stichwort INDIVIDUELL in allen Pflege- und

Betreuungssituationen

– Stichprobenauswahl aus allen Bewohnern• entscheidet, ob alle Fragen in Bewertung einfließen oder

nicht – chronische Wunde = 4 Fragen– Schmerz = 3 Fragen)– …

• entscheidet über die Stichprobengröße bei Einzelfragen oder ganzen Qualitätsbereichen (Demenz = 1)

• Stichprobe kann auch nur einen Wohnbereich treffen• Fazit: Stichprobe kann glücklich machen oder auch nicht

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Bewertungsschwächen im Tranzparenzbericht

– Prüferhaltungen, ~Meinungen• trotz Ausfüllanleitung Interpretationsspielräume• Kein aktives Nachfragen, um Ungereimtheiten

aufzuklären • geschützter Aufenthalt im Freien

– Zaun oder begleitender Spaziergang• Sterbekonzept

– fehlende Mindestinhalte im Konzept versus vorhandene Prozessbeschreibung

• Individuelle Portionsgröße– Muss als Schlüsselbegriff im Konzept

nachlesbar sein

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Bewertungsschwächen im Tranzparenzbericht

– Dichotome Fragen • 26 Fragen, die nur mit Ja oder Nein beantwortet

werden– d.h. hier ist nur die Note 1 oder die Note 5

möglich

– Hauswirtschaft• Alle 9 Kriterien sind dichotome Fragen• Prüfern fehlt die Fachkenntnis (Pflege, Arzt)• hier wird oft geglaubt, was erzählt wird• ein aussagekräftiges Konzept ist Gold wert• Im EPW gibt es im 4. Qualitätsbereich „Wohnen..“

nur die Note 1,0 oder die Note 1,4

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Anfängliche Stolperfallen im Qualitätsbereich Hauswirtschaft: Beispiel-Kriterien

57 - Wirken die Bewohner an der Gestaltung der Gemeinschaftsräume mit?

62 - Wird der Speiseplan in gut lesbarer Form bekannt gegeben?

63 - Orientieren die Portionsgrößen sich an den individuellen Wünschen der Bewohner?

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Zukunft der Transparenzberichte

• gemäß § 115 Abs.1a i.V.m. § 8 Abs.3 SGB XI werden die Transparenzvereinbarungen als Modellprojekt evaluiert

• Evaluationsprozess wird begleitet von 16-köpfigen Beirat – aus Leistungsträgern, Leistungserbringern, Wissenschaft,

Politik, Verbraucherschutz, MDS und MDK– zwei Vertreter aus der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien

Wohlfahrt (BAGFW)

• Auswertung erfolgte durch – Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg – Alice-Salomon-Hochschule Berlin

• Ergebnisse im Juli 2010 ergaben zahlreiche Schwächen im System

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Zukunft der Transparenzberichte

• Seit Juli 2010 werden Änderungsbedarfe von den Vertragspartnern in die Pflegetransparenzvereinbarungen (PTVS) neu vereinbart– Bis 2011 will der Gesetzgeber Ergebnisse für eine Überarbeitung

– DW-RWL plädiert für Aussetzung des bestehenden Benotungssystems hin zu einem Neustart anderer Prüfsysteme

– Sozialgericht Münster urteilt im August 2010: Transparenzverfahren erfüllt nicht gesetzlichen Auftrag (Prüfung Ergebnisqualität) - Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen

• Es bleibt abzuwarten, wie es 2011 weitergeht

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Rahmenprüfkatalog WTG

• Gesetzliche Grundlage ist § 18 Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)

• Rahmenprüfkatalog trat im Dezember 2009 in Kraft

• Ziel sind landsweite einheitliche Prüfungen (Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit)

• Durchführung der Prüfung durch die Behörden der Kreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

• Bewohnerschutz und Bewohnerrechte im Vordergrund

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Aufbau Rahmenprüfkatalog WTG

• Prüf-Rhythmus: jährlich wiederkehrend / anlassbezogen– Bei Anlassbezogener Prüfung:

wird nur der Teil des Rahmenprüfkataloges bearbeitet, der für Beschwerde maßgeblich ist

• Deckblatt– Angaben zum Betreiber und zur Einrichtung

– Einrichtungstyp

– Aktuelle Prüfberichte

– Preise

– Soziale Infrastruktur

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Aufbau Rahmenprüfkatalog WTG

8 Prüfkategorien:

1. Auswahl der Betreuungseinrichtung

2. Wohnqualität der Betreuungseinrichtung

3. Wohnqualität der Zimmer

4. Essen und Trinken

5. Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung

6. Personelle Ausstattung der Betreuungseinrichtung

7. Pflegerische und soziale Betreuung

8. Bewohnerrechte und Kundeninformation

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Aufbau Rahmenprüfkatalog WTG

8 Prüfkategorien:• 78 Fragen insgesamt mit jeweiligen Unterfragen • Jede Kategorie enthält ein Fazit

– Mit Stärken und Schwächen der Einrichtung• Träger und Pflegekasse erhalten in der Regel nur diese

Fazite als Bericht. – Der komplette Rahmenprüfbericht wird als internes,

behördliches Arbeitspapier verwendet– Behörde in Münster überreicht auf Wunsch kompletten

Bericht• Viele Konzepte werden erbeten

– Konzepte können kurz und knapp sein– z.B. nur Prozess- oder Verfahrensbeschreibungen

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Kategorien für die Hauswirtschaft

Kategorie 4: Essen und Trinken• Verpflegungssituation wird überprüft

– Umgang mit besonderen Ernährungssituationen

– Umsetzung des Mitbestimmungsrecht der Bewohner bei der Speisenplanung

– Gespräche mit Bewohnern, Angehörigen, Beirat etc.

Unterlagen:

– Hauswirtschaftliches Konzept

– Speiseplan (Wahlmenü, Snacks, saisonale Menüs)

– Getränkeversorgung

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Kategorien für die Hauswirtschaft

Kategorie 6: personelle Ausstattung der Einrichtung• Fort- und Weiterbildungspläne, auch für Mitarbeiter der

Hauswirtschaft• Es muss eine Hauswirtschaftsfachkraft vorhanden sein

– Behörde kann hier auch eine Befreiung erteilen, je nach Konzept der Einrichtung (z.B. Outsourcing von Speisenzubereitung)

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E N D E

Danke für die Aufmerksamkeit