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„Steine ins Rollen bringen“
„Steine ins Rollen bringen“
Impulstagung von Logopädie BernGurten, 6. März 2009
WILLKOMMEN
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Integration
1992
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„Steine ins Rollen bringen“
Übersicht
Ausführungen zu:
• BMV• BMDV• LADV• LF IBEM, Qualitätsstandards • Arbeitszeitmanagement
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„Steine ins Rollen bringen“
1. BMV Bisher Mit der BMV
Besondere pädagogische Massnahmen:
Freiwilliges Angebot in den Gemein-den. Unterricht in besonderen Klassen muss ermöglicht werden.
Besondere pädagogische Massnahmen:
Verbindliche Angebote für die Gemeinden. Das Führen von besonderen Klassen ist nicht vorgeschrieben.
Finanzierung: Verschiedene Angebote haben verschiedene Finanzierungssysteme
Finanzierung: Lektionenpool. Die Lektionen sind nicht mehr an bestimmte Angebote gebunden. Anwendung Sozialindex.
Verwendung der Lektionen: Ausschliesslich für die bewilligten Angebote (z.B. für beso. Klassen, DfF oder Spezialunterricht
Verwendung der Lektionen: Weitgehend in der Kompetenz der Gemeinden. Grenzwerte durch den Kanton vorgegeben
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„Steine ins Rollen bringen“
1. BMV Bisher Mit der BMV
Spezialunterricht: Alle Unterstützungen oder Interventionen bedürfen eines ordentlichen Zuweisungsverfahrens über die Fachinstanzen
Spezialunterricht: Kurzinterventionen sind bis zu 12 Wochen ohne ordentliches Zuweisungsverfahren möglich
Im Rahmen des ordentlichen Unterrichts, Grundsätzlich in Gruppen. Einzelunterricht auf Antrag der Fachinstanz
In der Regel innerhalb der Klasse oder als Gruppenunterricht, in begründeten Ausnahmefällen im Einzelunterricht
Wegzeit für LfS
Keine Regelung
Wegzeit für LfS
Indirekte Änderung LAV (Art. 45a): Abgeltung der Wegzeit (zwischen verschiedenen Arbeitsorten) als Arbeitszeit möglich
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Übersicht
Ausführungen zu:
• BMV• BMDV• LADV• LF IBEM, Qualitätsstandards • Arbeitszeitmanagement
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2. BMDV
• Der Lektionenpool für die Begabtenförderung ist für die Begabtenförderung zu verwenden
• Vom Lektionenpool für die übrigen besonderen Massnahmen ist – für besondere Klassen ein Anteil von höchstens 50%
anzustreben– für IF mindestens ein Anteil von 13% einzusetzen– für Logopädie, Psychomotorik und Rhythmik gesamthaft
mindestens ein Anteil von 13% einzusetzen• Die Verteilung des restlichen Lektionenpools auf die weiteren
besonderen Massnahmen obliegt den Gemeinden
• Verwendung des Lektionenpools
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Übersicht
Ausführungen zu:
• BMV• BMDV• LADV• LF IBEM, Qualitätsstandards • Arbeitszeitmanagement
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3. LADV
• Art. 16 LADV
Inkraftsetzung LADV: 1. August 2008Neu: Entlastungsmassnahmen für Regellehrkräfte:
• Art 16a: Entlastung für Lehrkräfte wegen Gesprächen mit Fachpersonen (Integrationsprojekte von Kindern mit Behinderungen, schwierige Klassensituationen), max. 2 Lekt.
Die Belastung muss ausserordentlich hoch sein (Nachweis des effektiven Aufwandes erforderlich)
Beurteilung und Bewilligung durch das SI
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3. LADV
• Art. 16 LADV
• Art. 16b: Entlastung für Lehrkräfte wegen Anfahrtszeiten zu verschiedenen Arbeitsorten
Die Belastung muss ausserordentlich hoch sein (Massgebend ist grundsätzlich die zurückgelegte Wegstrecke)
Beurteilung und Bewilligung durch das SI
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3. LADV
• Abgeltung für Anfahrtszeit
500 bis 1500 km1: 0.5 Lektionen1501 bis 2500 km1: 1.0 Lektionen2501 bis 3500 km1: 1.5 Lektionenab 3501 km1: 2.0 Lektionen
1 pro Semester
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Übersicht
Ausführungen zu:
• BMV• BMDV• LADV• LF IBEM, Qualitätsstandards • Arbeitszeitmanagement
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„Steine ins Rollen bringen“
4. Leitfaden IBEM
• Qualitätsstandards
1. Durchführung in der Regel unterrichtsintegriert oder als Gruppenunterricht
2. Bedürfnisgerechte Unterrichtsräume
3. Schriftliche Förderplanung
4. Einbezug der Eltern
5. Sicherstellung der Zusammenarbeit
6. Jährliche Standortbestimmung
7. Geregelte Berichterstattung
8. Aktenführung und Datenschutz
9. Weiterbildung
10. Evaluation
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Übersicht
Ausführungen zu:
• BMV• BMDV• LADV• LF IBEM, Qualitätsstandards • Arbeitszeitmanagement
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5. Arbeitszeitmanagement
• „Unterrichtslektionen“ für die LfS Für die LfS gelten als Unterrichtslektionen zur Erfüllung derPflichtlektionenzahl gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 LAV:
• Unterricht im engeren Sinn (Gruppenunterricht, Einzelunterricht)
• kooperativer Unterricht (klassenintegrierter Unterricht, Teamteaching, usw.)
• fachspezifische Beurteilung von Schülerinnen und Schülern (ehem. „Abklärungen“)
• Beobachtungssequenzen in den Klassen• Mithilfe an besonderen Schulveranstaltungen • Wegzeit gemäss Art. 16b LADV und Bewilligung des
Schulinspektorats
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5. Arbeitszeitmanagement
• AZE-Instrument (fakultativ)• auf LAV, LADV und neue Praxis abgestimmt• einfach handhabbar• Erfassung der AZ nach Pauschalmodell (analog den Weisun-
gen 1997 wobei 1 Unterrichtslektion = 75 Min. inkl. Vor-, Nachbereitung und Administration gemäss Art. 53 Abs. 1 LAV)
• Beratungsanteil ca. 15% der JAZ• automatische Berücksichtigung der Altersentlastung und der
bewilligten Wegzeitentlastung• Übertrag von max. 100 Plus- oder Minusstunden (bei 100%-
Anstellung) auf das nächste Semester möglich• www.erz.be.ch/spezialunterricht
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Weiterführende Informationen
• Infos und Dokumente zu IBEM:www.erz.be.ch/bmv
• Fragen und Antworten zur BMVwww.erz.be.ch/ibem-faq
• Leitfaden IBEM www.erz.be.ch/bmv
• DVD „eine Schule für alle?“Bestellung: [email protected]: Fr. 25.- Auslieferung seit September 2008
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Gurten 6. März 2009