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der Gemeinde Rhönblick Bettenhausen, Gerthausen, Helmershausen/Geba, Hermannsfeld/Gleimershausen/Haselbach, Seeba, Stedtlingen, Wohlmuthausen Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012 kostenfrei Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick · Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012 Am 1. Advent findet nun schon unser 17. Rhöner Weihnachtsmarkt in Helmershausen statt. Freitag, 30. November: Ab 18.00 Uhr spielt der Theaterverein „Rhue- jäzze“ aus Wohlmuthausen im Kulturhaus das Märchen „Die Wunderblume“. Für die Versorgung ist bestens gesorgt – es gibt Bratwürste und Getränke. Samstag, 01. Dezember: Auch diesmal gibt es wieder ein Einkaufen bei Kerzen- schein - Beginn: 18.00 Uhr Um 18.00 Uhr beginnt der Lampionumzug für alle Kleinen und Großen durchs Dorf. Gegen 20.00 Uhr spielt die Partyband „Hit on“ im Kulturhaus Helmershausen auf. Hier sollen nicht nur die jüngeren Besucher an gesprochen werden, sondern auch die Besucher ab 40, 50 oder 60 sich zu amüsieren. Zum allgemeinen Vergnügen findet am Abend ein Schrott- wichteln statt. Hier werden Dinge schön verpackt, für die man selbst keine Verwendung hat, die aber vielleicht An- deren gute Dienste und viel Spaß bringen können. Im Hof des Vereinsheimes sind zur Versorgung der Be- sucher ebenfalls die Stände geöffnet - Glühwein, Zwiebelkuchen, Bratwurst, Steaks usw. Sonntag, 02. Dezember: Gegen 11.00 Uhr ist die Eröffnung des Weihnachts- marktes. Ab 11.30 Uhr gibt es Mittagessen im DRK Vereinsheim (Klöße, gemischter Braten und Rotkohl). - 13.30 Uhr findet eine Adventsandacht im „Dom der Rhön“ mit mehreren Chören statt - Männerchor „Vorderrhön“ Helmers- hausen – Leitung Frau Anita Bahn - Kirchenchor Wohlmuthausen – Leitung: Herr Matthias Stein - Chor der Landfrauen Stedtlingen – Leitung: Herr Wolfgang Semleit - Singkreis Bettenhausen – Leitung: Frau Marianne Köhler - Posaunenchor Bettenhausen – Leitung: Herr Alexander Benndorf. 14.00 Uhr beginnt die Bastel- und Spielstunde für die Kinder im Kulturhaus. Ab 14.00 Uhr öffnet im Kulturhaus ein Weihnachtspostamt seine Pforten. Dieses betreibt der Meininger Briefmarkenverein. Es wurde eine Postkarte von Helmershausen/Geba entwickelt, die an diesem Tag käuflich erworben und auch verschickt werden kann. Gegen 15.00 Uhr wird dann auch eine historische Postkutsche in Helmershausen eintreffen! Gegen 16.00 Uhr tritt der Männerchor „Vorderrhön“ Helmershausen und das DRK Jugendblasorchester auf Gegen ca. 17.00 Uhr trifft dann der Weihnachtsmann mit seinem Christ- kind ein – mit vielen Geschenken für unsere Kinder. Interessierte Eltern können auch Geschenkpäckchen (mit Namensschild und ein paar Informationen über das Kind) abgeben. Die Päckchen nimmt der Weihnachtsmann am Weihnachtspostamt entgegen. Am Sonntag kann man auch eine Krippenausstellung im Kulturhaus – Bar bewundern. Für Speisen und Getränke ist an allen Tagen bestens gesorgt. Bratwürste, Steaks und wie immer gibt es auch Zwiebelkuchen, nassen Plootz und Brot – alles frisch aus dem Backhaus. Am Sonntag gibt es frisch gebackene Waffeln. Zu allen Veranstaltungen laden der Geba-Wirt und der DRK Ortsverein Helmers- hausen, die Bevölkerung recht herzlich ein.

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der Gemeinde RhönblickBettenhausen, Gerthausen, Helmershausen/Geba,

Hermannsfeld/Gleimershausen/Haselbach, Seeba, Stedtlingen, Wohlmuthausen

Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012

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Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick · Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012

Am 1. Advent findet nun schon unser

17. Rhöner Weihnachtsmarkt in Helmershausen

statt.

Freitag, 30. November:

• Ab18.00UhrspieltderTheaterverein„Rhue- jäzze“ausWohlmuthausenimKulturhausdas Märchen„DieWunderblume“. FürdieVersorgungistbestensgesorgt– esgibtBratwürsteundGetränke. Samstag, 01. Dezember:

AuchdiesmalgibteswiedereinEinkaufenbeiKerzen-schein-Beginn:18.00Uhr

• Um18.00UhrbeginntderLampionumzugfür alleKleinenundGroßendurchsDorf.• Gegen20.00UhrspieltdiePartyband „Hiton“imKulturhausHelmershausenauf. HiersollennichtnurdiejüngerenBesucheran gesprochenwerden,sondernauchdie Besucherab40,50oder60sichzuamüsieren.

ZumallgemeinenVergnügenfindetamAbendeinSchrott-wichtelnstatt.HierwerdenDingeschönverpackt,fürdiemanselbstkeineVerwendunghat,dieabervielleichtAn-derenguteDiensteundvielSpaßbringenkönnen.

ImHofdesVereinsheimessindzurVersorgungderBe-sucherebenfallsdieStändegeöffnet-Glühwein,Zwiebelkuchen,Bratwurst,Steaksusw.

Sonntag, 02. Dezember:

Gegen 11.00 Uhr ist die Eröffnung des Weihnachts-marktes. Ab11.30UhrgibtesMittagessenimDRKVereinsheim(Klöße,gemischterBratenundRotkohl).

- 13.30UhrfindeteineAdventsandachtim„Dom derRhön“mitmehrerenChörenstatt- Männerchor„Vorderrhön“Helmers- hausen–LeitungFrauAnitaBahn- KirchenchorWohlmuthausen– Leitung:HerrMatthiasStein- ChorderLandfrauenStedtlingen– Leitung:HerrWolfgangSemleit- SingkreisBettenhausen– Leitung:FrauMarianneKöhler- PosaunenchorBettenhausen– Leitung:HerrAlexanderBenndorf.

• 14.00UhrbeginntdieBastel-undSpielstundefürdie KinderimKulturhaus.• Ab14.00UhröffnetimKulturhauseinWeihnachtspostamtseinePforten. DiesesbetreibtderMeiningerBriefmarkenverein. EswurdeeinePostkartevonHelmershausen/Gebaentwickelt,diean diesemTagkäuflicherworbenundauchverschicktwerdenkann.• Gegen 15.00 Uhr wird dann auch eine historische Postkutsche in Helmershausen eintreffen! • Gegen16.00UhrtrittderMännerchor„Vorderrhön“Helmershausenund dasDRKJugendblasorchesterauf• Gegenca.17.00UhrtrifftdannderWeihnachtsmannmitseinemChrist- kindein–mitvielenGeschenkenfürunsereKinder.InteressierteEltern könnenauchGeschenkpäckchen(mitNamensschildundeinpaar InformationenüberdasKind)abgeben.DiePäckchennimmtder WeihnachtsmannamWeihnachtspostamtentgegen.

AmSonntagkannmanaucheineKrippenausstellungimKulturhaus– Barbewundern.

FürSpeisenundGetränkeistanallenTagenbestensgesorgt.Bratwürste,SteaksundwieimmergibtesauchZwiebelkuchen,nassenPlootzundBrot–allesfrischausdemBackhaus.

AmSonntaggibtesfrischgebackeneWaffeln.

Zu allen Veranstaltungen laden der Geba-Wirt und der DRK Ortsverein Helmers-hausen, die Bevölkerung recht herzlich ein.

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2 Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick ·Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012

Adventszeit ist MärchenzeitAm12.Dezember1993erlebtedas1.Märchender„Rhuejäzze“e.V.seinePremiere.Mit„FrauHolle“begannendieMitgliederdesTheatervereinsWohlmuthausen,ihreTraditiondesTheaterspielswiederauflebenzulassen.

BereitsindenJahren1972bis1987spielteneinigeFrauenfürdieKinderdesDorfeszurWeihnachtszeitMärchen.DochdieseTraditionistnochälterundgreiftaufdieJahreum1920zurück,dennausdieserZeitstammendieerstenKulissen,dieineinerKisteaufderEmporedesaltenSaalesgefundenwurden.LeideristunbekanntwannundwielangedamalsTheatergespieltwurde.

Seit1993wurdeinjedemJahreinanderesMärcheneinstudiert.MärchenvonHansChristianAndersen„DieSchneekönigin,russischeVolksmärchen„DerJägerundseineFreunde“ jedochvorwiegendMärchenderBrüderGrimm„Rotkäppchen“, „Schneewittchen“, Dornröschen“, „Der gestiefelte Kater“,„HänselundGretel“,Aschenputtel“,umnureinigezunennen.ZweiMärchenerdachteGiselaRuck.Premierehatte2004„DieWichtelimgroßenStein“undzum20. Jubiläum in diesem Jahr hofft einweiteresMärchenspiel auf denErfolgbeidenZuschauern.

Für das 20. Märchen wird sich am 30. November im Kulturhaus Helmers-hausen um 18.00 Uhr der Vorhang öffnen. „Die Wunderblume“ eine Urauf-führung können alle Märchenfreunde zur Eröffnung des Weihnachts-marktes erleben.

Mitdem20.MärchenspielwirddasJubiläumsjahrderRhuejäzze“e.V. ausWohlmuthauseneröffnet.Am21.Januar1994wurdederTheatervereingegründetundfeiertmiteinerPremierezumSommerfestmitallenZuschauerndasJahrseines20jährigesBestehens.

GiselaRuck

weitere Theatervorstellungen des Märchens„Die Wunderblume“vonGiselaRuck

Samstag, 15. Dezember im Gemeindesaal WohlmuthausenKindervorstellung Beginn: 15.00 UhrAbendvorstellung Beginn: 20.00 Uhr

DergestiefelteKater-2002

DiegoldeneGans-2008

DasWaldhaus-2010

Die7Geißlein-2009

20 Jahre Märchentheater der „Rhuejäzze“ e.V.Premiere zur Weihnachtsmarkteröffnung am 30. November 2012 in Helmershausen

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3Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick ·Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012

Beschlüsse des Gemeinderates derGemeinde Rhönblick in der Sitzung vom 06.11.2012

Beschluss Nr. 72/S/2012

Der Gemeinderat der Gemeinde RhönblickstimmtderNiederschriftzumöffentlichenTeilderSitzungdesGemeinderatesRhönblickam15.10.2012invollemUmfangzu.

Beschluss Nr. 73/S/2012

Der Gemeinderat der Gemeinde RhönblickbeschließtdiefrühzeitigeBehördenbeteiligunggemäߧ4Abs.1BauGBfürdenBBP„Fasanerie“.DerGemeinderatderGemeindeRhönblickhatam 26.03.2012 den Aufstellungsbeschlussgefasst.Gemäߧ4Abs.1BauGBsollenbeiderAufstellungundÄnderungvonBauleitplä-nendieBehördenundStellen,dieTrägeröf-fentlicherBelangesindundvondenPlanungenberührt werden können, möglichst frühzeitigbeteiligtwerden.DieBehörden(sieheAnlage)werden daher um Stellungnahme und Anre-gungzuobengenannterAufstellunggebeten.Die Stellungnahmen sind bis Montag, den17.12.2012andieGemeindeeinzureichen.

Öffentliche Haupt- und Finanzausschusssitzung

Am Montag, dem 03.12.2012, findet um 18.00 Uhr im Nebengebäude des Kulturhau-ses Helmershausen(EingangvomInnenhof)die nächste Sitzung des Haupt- und Finanz-ausschussesstatt.

Hierzu sind alle Bürger recht herzlich einge-laden.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung2. ProtokollkontrollederHaupt-und Finanzausschusssitzungvom 08.10.20123. Informationen

Nicht öffentlicher Teil

DellfriedSteppaBürgermeister

(Die vollständige Tagesordnung lag bis zumRedaktionsschlussnochnichtvor.BitteentnehmenSiediesedenAnschlagtafeln.)

Öffentliche Gemeinderatssitzug

Am Montag, dem 10.12.2012, findet um 19.30 Uhrdie7.öffentlicheSitzungdesGe-meinderates Rhönblick im Feuerwehrgerä-tehausBettenhausenstatt.

Hierzu sind alleBürger recht herzlich einge-laden.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1. BegrüßungundEröffnungderSitzung2. FeststellenderBeschlussfähigkeitdes GemeinderatesundBestätigungder Tagesordnung3. Bürgerfragestunde

Nicht öffentlicher Teil

DellfriedSteppaBürgermeister

(Die vollständige Tagesordnung lag bis zumRedaktionsschluss noch nicht vor. Bitte ent-nehmenSiediesedenAnschlagtafeln.)

Informationen des Ordnungsamtes der Gemeinde Rhönblick

Räum- und Streupflicht der Grund-stückseigentümer

BezugnehmendaufdieStraßenreinigungssat-zungderGemeindeRhönblickweisenwir,wie in jedem Jahr, alle Grund-stückseigentümerdaraufhin,dasssieindenWintermonatenderRäum-undStreu-pflichtnachzukommenhaben.

BeiSchneefallsinddieGehwegevorunddieZugängezudenGrundstückenzuräumen,beiSchnee-undEisglättesinddiesemitStreumaterialabzustumpfen.DasStreumaterialistvondenGrundstücksei-gentümernselbstzustellen.

Der geräumte Schnee darf nicht auf der Straße entsorgt werden, dies führtzu Beeinträchtigungen für die Kraftfahrer.

Ordnungswidrighandelt,wervorsätzlichoderfahrlässigentgegenden§8und§9der Straßenreinigungssatzung, der Beseiti-gungvonSchnee,Schnee-undEisglättenicht rechtzeitigodernichtvollständignach-kommt.

An alle Fahrzeughalter

Da es in den zurückliegenden Jahren öfterszuerheblichenBehinderungenbeiderDurch-führungdesWinterdiensteskam,fordernwirhiermit noch einmal alle Fahrzeughalter auf,das Abstellen von Fahrzeugen auf denGeh-wegenundStraßenvordenGrundstückenzuunterlassen.

Tierhaltung

InletzterZeiterhieltdasOrdnungsamtwiederverstärktBeschwerdenbezüglichderTierhal-tung(besondersHunde)indenOrtsteilenderGemeindeRhönblick.

Obwohl im § 12 der Ordnungsbehördlichen Verordnung geschrieben steht, dass Hundeauch innerhalb der Ortschaften nur an der Leine zu führen sind und Verunreinigungen durch Hundekot durch den Halter sofort zu beseitigen sind, kommt es immer wieder zu Verstößen gegen diese Verordnung.

Die meisten Beschwerden kommen zur Zeitaus der Bevölkerung der Ortschaft Betten-hausen (Neuer Weg) und Helmershausen (Manggasse, Marktgasse).

EsistunzumutbarfürGrundstückseigentümer,dienachdennächtlichenSpaziergängenderHundehaltermitihrenTieren,vorihrenGrund-stückendenHundekotwegmachenmüssen.Wir bitten die Bevölkerung um Mithilfe!Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie einen Hun-dehalter sehen, der seinen Pflichten nicht nachkommt!Wir sind für jeden Hinweis dankbar, nur so können wir als Ordnungsamt reagieren und die Halter zur Verantwortung heranziehen.

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Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzungder Einheitsgemeinde Rhönblick

(BGS-EWS)

Aufgrundder§§2,7,7b,12,14und21aAbs.4desThüringerKommunalabgabengesetzes(ThürKAG)erlässtdieEinheitsgemeindeRhönblickfolgendeSatzung:

§ 1 Abgabenerhebung

DieGemeindeerhebtnachMaßgabedieserSatzung:

1. BeiträgezurDeckungdesAufwandesfürdieHerstellung/Anschaffungderöffentlichen Entwässerungseinrichtung(Herstellungsbeiträge/Anschaffungsbeiträge),2. BenutzungsgebührenfürdieBenutzungderöffentlichenEntwässerungseinrichtung (Grundgebühren,EinleitungsgebührenundBeseitigungsgebühren),3. Kosten für Grundstücksanschlüsse,soweitsienichtTeilderöffentlichen Entwässerungseinrichtungsind.

§ 2 Beitragstatbestand

DerBeitragwird fürbebaute,bebaubareodergewerblichgenutzteodergewerblichnutzbaresowie fürsolcheGrundstückeerhoben,aufdenenAbwasseranfällt,wenn fürsienach§4EWSeinRecht zumAnschlussandieEntwässerungseinrichtungbesteht.EinBeitragwirdauchfürGrundstückeerhoben,dieandieEntwässerungs-einrichtungtatsächlichangeschlossensindoderdieaufgrundeinerSonderverein-barungnach§7EWSandieEntwässerungseinrichtungangeschlossenwerden.

§ 3 Entstehen der Beitragspflicht

DieBeitragspflichtentsteht,sobalddasGrundstückandieTeileinrichtungangeschlossenist.

BeimAnschlussandieTeileinrichtungKanalnetz(innerörtlich),jedocherstdann,wenninderjeweiligenOrtschaft,inwelcherdasKanalnetzbelegenist,nachdem31.12.1991Kanäleneuhergestellt,saniertodererneuertwurden.

AbweichendvonSatz1und2entstehtdiesachlicheBeitragspflicht

1. fürunbebauteGrundstücke,sobaldundsoweitdasGrundstückbebautundtatsächlich angeschlossenwird,

2. fürbebauteGrundstückeinHöhederDifferenz,diesichaustatsächlicherund zulässigerBebauungergibt,erstsoweitundsobalddietatsächlicheBebauung erweitertwird,

3. fürbebauteGrundstückenicht,soweitundsolangedasGrundstückdiedurchschnitt- licheGrundstücksflächeimEntsorgungsgebietderGemeindeRhönblickummehrals 30vonHundertübersteigt.

a) DiedurchschnittlicheGrundstücksflächefürGrundstücke,die vorwiegendWohnzweckendienen,undsonstigeGrundstückebeträgtimEntsor gungsgebietderEinheitsgemeindeRhönblick793m².Hierausergibtsichein Grenzwertvon1.031m².

b) DiedurchschnittlicheGrundstücksflächefürGewerbegrundstücke imEntsorgungsgebietderEinheitsgemeindeRhönblickbeträgt2.494m².HierausergibtsicheinGrenzwertvon3.243m².

Satz3giltnichtfürdietatsächlichbebauteFläche.

§ 4 Beitragspflichtiger

(1) Beitragspflichtigerist,werimZeitpunktderBekanntgabedesBeitragsbescheides EigentümerdesGrundstücks,ErbbauberechtigteroderInhabereinesdinglichenNutzungs-

im Roten Schloss, Marktgasse 106:

036943230-0 6036943230-31Montag 9.00-12.00UhrDienstag 9.00-12.00Uhr 14.00-18.00UhrDonnerstag 9.00-12.00Uhr 14.00-16.00UhrFreitag 9.00-13.00Uhr

Während der Öffnungszeiten sind alle Ämter der Gemeinde (Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt, Bauverwaltung, Kämme-rei, Sekretariat/Hauptamt) besetzt.Die Sprechzeiten des Bürgermeisters der Einheitsgemeinde Rhönblick, Herrn Steppa, finden jeweils am Dienstag von 16.00 - 19.00 Uhr in der Marktgasse 106 in Helmershausen, statt.

Sprechzeiten der Ortsteilbürgermeister:

Herr Peter SpießinBettenhausenMontag 18.00-19.00UhrHerr Rolf SchreiberinGerthausenDieSprechzeitenwerdenimSchaukastenbekanntgegebenHerr Helmut Schuchardt inHelmershausen036943230-29Dienstag 17.00-18.00UhrodernachVereinbarung È01723645800DieSprechstundefindetimNebengebäudedesKultur-hausesstatt(EingangüberdenHofdes„RotenSchlosses“).Herr Günter Herpich inHermannsfeldDonnerstag, 17.00-18.00UhrDieSprechstundedesOrtsteilbürgermeistersfindetimBürodesFeuerwehrgerätehausesinHermannsfeld,StraßeimMitteldorf,statt.Herr Siegfried Abt inSeebaDienstag, 18.00-19.00UhrHerr Silvio Diller inStedtlingen03694363251Mittwoch, 17.00-18.00UhrHerr Erhard Schneider inWohlmuthausen03694367500Jeden1.DienstagimMonat 17.00–18.00UhrundzusätzlichwerktagsnachtelefonischerVereinbarung.

Sprechstunde des Kontaktbereichsbeamten

Dienstagsvon16.00–18.00UhrimNebengebäudedesKulturhausesHelmershausen(EingangüberdenHofdes„RotenSchlosses“) 03694324631

Sprechstunde Schiedskommission:

Schiedsmann,HerrH.Greschat,HelmershausenSprechstundennachtelefonischerVereinbarung:privat 03694367502

URAG GmbH als Geschäftsbesorger für den Eigenbetrieb RhöWA

SprechzeitimBüroiminderHerbesengasse35AinBettenhausen:Mittwochsvon 16.00–18.00UhrAnsprechpartner:BeiStörfällenHerrGreif 01743972387Hauptsitz Verwaltung:URAGGmbHWolfensteinstraße23·06114Halle(Saale)0345523776-0· 60345523776-89

der Ämter der Gemeinde Rhönblick

Öffnungszeiten der Gemeindever-waltung während der Weihnachtsfeiertage

Die Verwaltung der Gemeinde Rhönblickbleibt vom 24.12. bis 31.12.2012 ge-schlossen. AbMittwoch, dem02. Januar2013 sind wir wieder zu den gewohntenÖffnungszeitenfürSieda.

4 Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick ·Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012

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5Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick ·Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012

rechtsimSinnedesArtikels233§4desEinführungsgesetzeszum BürgerlichenGesetzbuch(EGBGB)ist.

(2) SoweitderBeitragspflichtigederEigentümeroderErbbauberechtigte einesGrundstücksistunddiesernichtimGrundbucheingetragenist odersonstdieEigentums-oderBerechtigungslageungeklärtist, soistderjenigebeitragspflichtig,derimZeitpunktdesEntstehensder BeitragspflichtderBesitzerdesbetroffenenGrundstücksist.Beieiner MehrheitvonBesitzernistjederentsprechendderHöheseinesAnteils amMitbesitzzurAbgabeverpflichtet.

(3) MehrereBeitragspflichtigesindGesamtschuldner,beiWohnungs-und TeileigentumsinddieeinzelnenWohnungs-undTeileigentümernur entsprechendihremMiteigentumsanteilbeitragspflichtig.

§ 5 Beitragsmaßstab

(1) DerBeitragwirdnachdergewichtetenGrundstücksfläche(Produkt ausGrundstücksflächeunddemNutzungsfaktor)berechnet.

(2) AlsGrundstücksflächegilt:

a) beiGrundstückenimBereicheinesBebauungsplanesdie Fläche,diederErmittlungderzulässigenNutzungzugrunde zulegenist,

b) beiGrundstückenaußerhalbdesGeltungsbereicheseines Bebauungsplanes,

aa)diegänzlichimunbeplantenInnenbereich(§34Baugesetzbuch -BauGB-)liegen,grundsätzlichdiegesamteFlächedes Buchgrundstückes

bb)diesichvomInnenbereichüberdieGrenzendesBebauungs- zusammenhangeshinausindenAußenbereicherstrecken

1. soweitsieaneineErschließungsanlageangrenzen,dieFläche zwischendergemeinsamenGrenzederGrundstückemitder ErschließungsanlageundeinerderortsüblichenBebauung entsprechendenGrundstückstiefe(Tiefenbegrenzung); Grund-stücksteile,dielediglichdiewegemäßigeVerbindung zurErschließungsanlageherstellen,bleibenbeiderBe- stimmungderGrundstückstiefeunberücksichtigt. DiesebeträgtindemEntsorgungsgebietderEinheitsge- meindeRhönblick:0m

2. soweitsienichtaneineErschließungsanlageangrenzen,die FlächezwischenderGrundstücksgrenze,diederErschließ- ungsanlagezu-gewandtistundeinerderortsüblichenBebau ungentsprechendenGrundstückstiefe(Tiefenbegrenzung). DiesebeträgtindemEntsorgungsgebietderEinheitsge- meindeRhönblick:0m

ÜberschreitetdiebeitragsrechtlichrelevantetatsächlicheNutzung dieAbständenachdenZiffern1.und2.,sofälltdieLiniezusammen mitderhinterenGrenzedertatsächlichenNutzung.

c) beibebautenGrundstückenimAußenbereich(§35BauGB) dieGrundflächederandieAbwasseranlageangeschlossenen BaulichkeitengeteiltdurchdieGrundflächenzahl0,2, höchstensjedochdietatsächlicheGrundstücksfläche.Die ermittelteFlächewirddiesenBaulichkeitendergestaltzu- geordnet,dassihreGrenzenjeweilsimgleichenAbstandvon

denAußenwändenderBaulichkeitenverlaufen.BeieinerÜber- schreitungderGrundstücksgrenzedurchdieseZuordnungerfolgt einegleichmäßigeFlächenergänzungaufdemGrundstück.

d) beiGrundstücken,fürdieimBebauungsplandieNutzungalsSport platz,FriedhofoderKleingartenimSinnedesBundeskleingartenge- setzesfestgelegtist,oderdieinnerhalbeinesimZusammen hangbebautenOrtsteils(§34BauGB)tatsächlichsogenutzt werden,dieGrundflächederandieAbwasseranlageangeschloss- enenBaulichkeitengeteiltdurchdieGrundflächenzahl0,2,höchstens jedochdietatsächlicheGrundstücksfläche.DieermittelteFlächewird diesenBaulichkeitendergestaltzugeordnet,dassihreGrenzenjeweils imgleichenAbstandvondenAußenwändenderBaulichkeitenverlau fen.BeieinerÜberschreitungderGrundstücksgrenzedurchdiese ZuordnungerfolgteinegleichmäßigeFlächenergänzungaufdem Grundstück.

(3) DerNutzungsfaktorbeträgt: a) beiGrundstücken,dieineinerderbaulichenodergewerb- lichenNutzungver-gleichbarenWeisegenutztwerdenkönnen (z.B.Friedhöfe,Sportanlagen,Campingplätze,Freibäder, StellplätzeoderDauerkleingärten)oderuntergeordnetbebaut oderuntergeordnetgewerblichgenutztsind,1,0.

b) beiGrundstückenmiteinerBebaubarkeitmiteinemVollge schoss1,0.FürjedesweitereVollgeschosswirdderFaktor um0,5erhöht.

(4) FürdieZahlderVollgeschosseimSinnevonAbsatz3gilt:

a) dieimBebauungsplanfestgesetztehöchstzulässige ZahlderVollgeschosse,

b) soweitderBebauungsplanstattderVollgeschosszahleine Baumassenzahlausweist,dieBaumassenzahlgeteiltdurch 3,5;Bruchzahlenwerdendabeibiseinschließlich0,4aufdie vorausgehendevolleZahlabgerundetundsolcheüber0,4 aufdienächstfolgendevolleZahlaufgerundet,

c) soweitkeinBebauungsplanbestehtoderindemBebaungs- planwederdieZahlderVollgeschossenochdieBaumassen zahlbestimmtsind,dieZahldernachdernäherenUmgebung überwiegendvorhandenenBebauungzulässigenVollge schosse,

d) dieZahldertatsächlichenVollgeschosse,soferndieseZahl höheristalsdienachdemAbsatz4Buchstabea)bisc) ermittelteZahl, e) soweitGrundstückeimAußenbereichliegen(§35BauGB), dieZahlderge-nehmigtenVollgeschosse.WeistdasGrund stückkeinegenehmigteBebauungaufoderüberschreitet dievorhandeneBebauungdiegenehmigteBebauung,istdie ZahlderVollgeschossedervorhandenenBebauung maßgeblich.

(5) VollgeschossesindGeschosse,derenDeckenoberkanteimMittel mehrals1,40müberdieGeländeoberflächehinausragtunddieüber mindestenszweiDrittelihrerGrundflächeeinelichteHöhevonmind- estens2,00mhaben. SoweitfüreinGrundstückkeineBaumassenzahlfestgesetztist,ergibt sichdieGeschosszahlbeiBauwerkenmitVollgeschossen,die höherals3,5MetersindundbeiGebäudenohneVollgeschossauf- teilungdurchTeilungdertatsächlichvorhandenenBaumassemitder

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tatsächlichüberbautenGrundstücksflächeundnochmaligerTeilung desErgebnissesdurch3,5.Bruchzahlenwerdenentsprechend Absatz4Buchstabeb)gerundet.

§6 Kostenspaltung

DerBeitragwirdfür

1. dasKanalnetz,inklusiveHausanschlüsseimöffentlichenVerkehrs raum(innerörtlich),

unddie

2. Kläranlage,inklusiveZubringersammler,

gesondertundinbeliebigerReihenfolgeerhoben.

§ 7 Beitragssatz

DerAbwasserbeitragsetztsichwiefolgtzusammen:

1.TeilbeitragfürKanalnetz(innerörtlich): 1,08EURjem²gewichtete Grundstücksfläche2.TeilbeitragfürKläranlage: 0,57EURjem²gewichtete Grundstücksfläche.

§ 8 Fälligkeit

DerBeitragwirddreiMonatenachBekanntgabedesBeitragsbescheidesfällig.SoweitmitderBeitragsfestsetzung(Festsetzungsbescheid)nichtzugleichdieZahlungsaufforderung(Leistungsbescheid)erfolgt,wirdderBeitragdreiMona-tenachBekanntgabederZahlungsaufforderungfällig.

§ 9 Stundung

(1) DerBeitragfürbebaute,gewerblichgenutzteGrundstückewirdauf Antragzinslosgestundet,soweitundsolangederEigentümernach weist,dass

1. dasVerhältnisdergenutztenGrundstücksflächezudernicht genutztenGrundstücksflächedasVerhältnis1:3überschreitet und 2. dienichtgenutztenGrundstücksteilenichtzuwirtschaftlich zumutbarenBedingungenveräußertwerdenkönnen.

DieStundungwirdaufdieGrundstücksflächebegrenzt, dieüberdasinSatz1Nr.1genannteVerhältnishinausgeht.

und

(2) DerBeitragwirdaufAntragsolangezinslosgestundet,wieGrund stückealsKleingärtenimSinnedesBundeskleingartegesetzesvom 28.Februar1983(BGBI.IS.210)inderjeweilsgeltendenFassung genutztwerdenundderBeitragspflichtigenachweist,dassdiedarauf befindlichenGebäudenichtzumdauerhaftenWohnengeeignetsind oderfürgewerblicheZweckegenutztwerden.

und

(3) DerBeitragwirdaufAntragzinslosgestundet,soweitundsolange GrundstückealsFriedhofgenutztwerden. und

(4) DerBeitragwirdaufAntragzinslosgestundet,soweitundsolange GrundstückemitKirchenbebautsind,diezurReligionsausübung genutztwerden,soweitdiesenichttatsächlichandieEntwässerungs einrichtungangeschlossensind.

§ 10 Ablösung, Vorauszahlung

(1) DerBeitragkannvordemEntstehenderBeitragspflichtabglöst werden.DerAblösungsbetragrichtetsichnachdervoraussichtlichen HöhedesBeitrags.EinRechtsanspruchaufAblösungbestehtnicht. DieAblösungerfolgtdurchVereinbarungzwischenderGemeinde unddemBeitragspflichtigen.

(2) VorauszahlungenkönnennachMaßgabederrechtlichenVoraus- setzungenerhobenwerden.§8giltentsprechend.

§ 11 Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse

(1) DieAufwendungenfürdieHerstellung,Anschaffung,Verbesserung, Erneuerung,VeränderungundBeseitigungsowiefürdieUnterhaltung desTeilsdesGrundstücksanschlussesimSinnedes§1Abs.3EWS, dersichnichtimöffentlichenStraßengrundbefindet,sindderGe meindeinderjeweilstatsächlichentstandenenHöhezuerstatten.

(2) DerErstattungsanspruchentstehtmitAbschlussderjeweiligen Maßnahme.Schuldnerist,werimZeitpunktdesEntstehensdes ErstattungsanspruchsEigentümerdesGrundstücksoderErbbau- berechtigterist.§8giltentsprechend.

§ 12 Gebührenerhebung

DieGemeindeerhebtfürdieBenutzungderEntwässerungseinrichtungGrund-gebührenundvonanschließbarenGrundstückenEinleitungsgebührenbzw.vonnichtanschließbarenaberentsorgtenGrundstückenBeseitigungsgebüh-rensowievonGrundstücken,dienach§9Abs.2EWSmiteinerGrund-stückskläranlagezuversehensind,Einleitungs-undBeseitigungsgebühren.

§ 13 Grundgebühr

DieGrundgebührwirdbeianschließbarenGrundstückennachdemNenn-durchfluss(Qn)derverwendetenWasserzählerberechnet.BefindensichaufeinemGrundstücknichtnurvorübergehendmehrereWasseranschlüsse,sowirddieGrundgebührnachderSummedesNenndurchflussesdereinzelnenWasserzählerberechnet.SoweitWasserzählernichteingebautsind,wirdderNenndurchflussgeschätzt,dernötigwäre,umdiemöglicheWasserentnahmemessenzukönnen.

SiebeträgtbeiderVerwendungvonWasserzählernmit Nenndurchfluss

bis 2,5m³/h 67,00Euro/Jahr bis 6m³/h 160,80Euro/Jahr bis 10m³/h 268,00Euro/Jahr

§ 14 Einleitungsgebühr

(1) DieEinleitungsgebührwirdnachMaßgabedernachfolgendenAbsätze nachderMengederAbwässerberechnet,diederEntwässerungsein richtungvondenangeschlossenenGrundstückenzugeführtwerden. DieEinleitungsgebührbeträgt2,45Europrom³Abwasser.(2) WirdbeiGrundstückenvorEinleitungderAbwässerindieEnt-

6 Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick ·Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012

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7Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick ·Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012

wässerungsanlageeineVorklärungodersonstigeVorbehandlungder AbwässeraufdemGrundstückdurchgeführt,soermäßigensichdie nach§2Abs.1und2veranlagtenEinleitungsgebührenauf1,40EUR prom³Abwasser.DasgiltnichtfürGrundstückemitgewerblichen odersonstigenBetrieben,beidenendieVorklärungoderVorbehand lunglediglichbewirkt,dassdieAbwässerdemdurchschnittlichen VerschmutzungsgradoderderüblichenVerschmutzungsartder eingeleitetenAbwässerentsprechen.

(3) AlsAbwassermengegeltendiedemGrundstückausderWasserver sorgungsanlagezugeführtenWassermengenabzüglichdermittels geeichtenWasserzählersnachweislichaufdemGrundstück verbrauchtenoderzurückgehaltenenWassermengen.DerNachweis derverbrauchtenundderzurückgehaltenenWassermengenobliegt demGebührenpflichtigen.DieWassermengenwerdendurchWasser zählerermittelt.SiesindvonderGemeindezuschätzen,wenn

1. einWasserzählernichtvorhandenistoder 2. derZutrittzumWasserzähleroderdessenAblesung nichtermöglichtwirdoder 3. sichkonkreteAnhaltspunktedafürergeben,dassder WasserzählerdenwirklichenWasserverbrauchnichtangibt.

§ 15 Beseitigungsgebühr

(1) DieBeseitigungsgebührwirdnachdemRauminhaltderAbwässer berechnet,dievondennichtangeschlossenenGrundstückenundaus denGrundstückskläranlagenangeschlossenerGrundstückeabtrans portiertwerden.DerRauminhaltderAbwässerwirdmiteiner geeignetenMesseinrichtungfestgestellt.

(2) DieGebührbeträgt a) 34,39Europrom³AbwasserauseinerabflusslosenGrube, b) 34,39Europrom³Abwasser(Fäkalschlamm)auseiner Grundstückskläranlage.

§ 16 Entstehen der Gebührenschuld

(1) DieEinleitungsgebührentstehtmitjederEinleitungvonAbwasserin dieEntwäs-serungsanlage.DieBeseitigungsgebührentstehtmitjeder EntnahmedesRäumguts.

(2) DieGrundgebührenschuldfüranschließbareGrundstückeentsteht erstmalsmitdemTag,deraufdenZeitpunktderbetriebsfertigen HerstellungdesAnschlussesfolgt.DieGemeindeteiltdem GebührenschuldnerdiesenTagschriftlichmit.ImÜbrigenentsteht dieGrundgebührenschuldmitdemBeginneinesjedenTagesinHöhe einesTagesbruchteilsderJahresgrundgebührenschuldneu.

(3) DieGrundgebührenschuldfürnichtanschließbareGrundstückeent- stehterstmalsmitdemTag,deraufdenTagderInbetriebnahmedes Nutzraums(Faulraumbzw.Sammelraum)folgt.ImÜbrigenentsteht dieGrundgebührenschuldmitdemBeginneinesjedenTagesinHöhe einesTagesbruchteilsderJahresgrundgebührenschuldneu.

§ 17 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldnerist,werimZeitpunktdesEntstehensderGebüh renschuldEigentümerdesGrundstücksoderähnlichzurNutzungdes Grundstücksdinglichberechtigtist.Gebürenschuldneristauchder InhabereinesaufdemGrundstückbefindlichenBetriebes.Mehrere GebührenschuldnersindGesamtschuldner.

(2) SoweitAbgabepflichtigerderEigentümeroderErbbauberechtigte einesGrundstücksistunddiesernichtimGrundbucheingetragenist odersonstdieEigentums-oderBerechtigungslageungeklärtist,so istderjenigeabgabepflichtig,derimZeitpunktdesEntstehensder AbgabepflichtderBesitzerdesbetroffenenGrundstücksist.Beieiner MehrheitvonBesitzernistjederentsprechendderHöheseinesAnteils amMitbesitzzurAbgabeverpflichtet.

§ 18 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung

(1) DieEinleitungbzw.Beseitigungwird–jährlich-abgerechnet.Die Grund-undEinleitungs-bzw.Beseitigungsgebührenwerdeneinen MonatnachBekanntgabedesGebührenbescheidesfällig.

(2) AufdieGebührenschuldsind11monatlicheVorauszahlungen,be- ginnendimFebruarjedenJahresundjeweilszumletztenKalendertag desMonatsinHöheeinesZwölftelsderJahreabrechnungdesVor- jahreszuleisten.FehlteinesolcheVorjahresrechnung,sosetztdie GemeindedieHöhederVorauszahlungunterSchätzungderJahres gesamteinleitungfest.

§ 19 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner

DieBeitrags-undGebührenschuldnersindverpflichtet,derGemeindedie fürdieHöhederSchuldmaßgeblichenVeränderungenunverzüglichzumeldenundüberdenUmfangdieserVeränderungen–aufVerlangenauchunterVorlageentsprechenderUnterlagen–Auskunftzuerteilen.

§ 20 In-Kraft-Treten

DieSatzungtrittam01.01.2013inKraft.GleichzeitigtrittdieSatzungvom02.07.2007inderFassungderBekanntma-chung vom12.10.2007sowie die2.Änderungssatzung in der FassungderBekanntmachungvom20.11.2009außerKraft.

Rhönblick,16.11.2012 SteppaBürgermeister

Ende der amtlichen Bekanntmachungen

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8 Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick ·Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012

Liebe Theaterfreunde,

am 12. Januar 2013 um 14.30 Uhr und 19.30 Uhr laden die „an Gä-ber“ aus Helmershausen zur Premiere ins Kulturhaus ein. Gespielt wird die Komödie

„Ätsch, jetzt gründen wir eine Bank“ von Hans Schimmel

WerdieTheatergruppekennt,weißschon,dassesdabeisicherwie-derrechtlustigzugehenwird.MalmitGeldnursoumsichwerfen,odergareineeigeneBankzubesitzen,nadaswäredochwas.Oder?WährenddasfürdiemeistenMenschennurUtopiebleibt,kanndasPublikumdaranteilhaben,wieesdochfunktionierenkann.DennaufderTheaterbühneistfastallesmöglich.Einmal eine Bank zu besitzen, anstatt sie auszurauben, hätten sichauch die beiden Berufsganoven Adi und Kurt sicher nicht träumenlassen,dochdankderpfiffigenOmaGrießesindsieaufeinmalmitten-drin,imBankgeschäft.HabensiedochfrüherIhrenLebensunterhaltimmernurdurch„krum-me Dinger“ finanziert, lernen sie schnell als Hobbybanker undmitUnterstützungdurchAdi’sEhefrauAndrea einenHaufen „Kohle“ zuscheffeln.DochschonbaldistdasvieleGeldfürsiemehrFluchalsSegen,dasieansolcheUnsummennichtgewöhntsind.DiestellvertretendeVorsitzendeeineranderenBank,einGroßindustri-ellermitMachocharakter,dieBesitzerineinesBlumenladensinGeld-not,eineKommissarinundihrAssistent,gebensichinderungewöhn-lichenBankdieKlinkeindieHand.Alsdannauchnochjemandauftaucht,umsichbeiKurtundAdiumeinenJobinderBankzubewerben,istdasChaosnahezuperfekt.Wasnurtun???DocheswärekeineKomödie,wennsichbeialldenTurbulenzennichtamEndealleszumGutenwendenwürde.DasBühnenstückorientiert sichanderBankenkriseundbeleuchtetsieaufhumorvolleArt.Was ein Goldfisch, namens Karlchen, in dieser außergewöhnlichenBankfüreinenRollespielt?Daraufdarfmannochgespanntsein.

Eine Theaterkarte als Weihnachtsgeschenk? Kein Problem, die Gelegenheit ist da! Der Kartenvorverkauf wird am Sonntag, 02.12.2012 zum „17. Rhöner Weihnachtsmarkt“ von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr stattfinden. Wo? Im Vereinsheim der Theatergruppe (Nebengebäude am Kulturhaus Helmershausen).

Die „an Gäber“ wünschen allen Lesern, schon jetzt, ein schönesWeihnachtsfestundvielGesundheitfürdasneueJahr.

Ansprechpartner:E.Hamm (036943)63192M.Sobania (036943)67424

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9Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick ·Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012

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Liebe Mitglieder und Freunde der Volkssolidarität!

DasJahr2012neigtsichdemEndezu.VieleHöhenundTiefenwarenzubewältigen.EinGrundmehrzumAbschlusszusammenzukommenundeinpaarbesinnlicheStundenzuverbringen.UnsereAdventsfeier findetam09.12.2012um14:00 UhrimSaalderGemeindeHermannsfeldstatt.BeivorweihnachtlichemFlairwollenwirgemeinsamschöneStundenverbringen.WirfreuenunsaufEuerkommen.Rückmeldung bitte bis spätestens 03.12.2012.WirwünschenAllendienichtkommenkönneneinenschönenAdvent,besinnlicheFesttageundallesGutefürdasneueJahr2013.

-Der Vorstand-i.A. D. Recknagel

Weihnachtstraum unterm Lindenbaum in Seeba

EsgibteinenTraumdenglaubtmankaum,denWeihnachtszauberuntermSeebarerLindenbaum.Am 8. Dezember um 16:00 Uhr, ist hier in Seeba Weihnachtsstim-mung pur.EinHobbymarktlädtzumStöberneinundauchbeiunshierGastzusein.ZwiebelkuchenundKesselgulaschwerdensehrleckerundWaffelngibt’svomZuckerbäcker.IhrsehtesgibtalleswasdasHerzbegehrtundunsereKinderwerdenvoneinemWeihnachtsmannmitkleinenGeschenkenbeschert.Um17.00UhrgibtesinderMarienkirchezuSeebaeinAdventssin-gen,derSingkreisBettenhausenlässtdieschönstenWeihnachtsliedererklingen.

Wirladenalleeinausfernundnah,wirSeebaersindauchalleda.

Advents-Singen in der Stedtlinger Kirche

Die Kirchgemeinde Stedtlingen lädt zum 3. Advents-Sonntag, dem 16.12.12, um 17.00 Uhr, zu einer weihnachtlichen, musikalischen Feier in die Stedtlinger Kirche ein.DergemischteChorderStedtlingerLandfrauensingtstimmungsvolleLiederzurAdvents-undWeihnachtszeit.ErfreulicherweisekonntenwiedereinigeMädchenundJungenmotiviertwerdenmitzuwirken.SiewerdenalsGruppeoderalsSolistensingenundVerserezitierenund damit das Gesangsprogramm des Landfrauen-Chores berei-chern.DasKirchenkonzertzurAdventszeitistüberdieJahrezueinerbelieb-tenundnachgefragtenVeranstaltunggeworden.DieKirchgemeindehofftdeshalbauchdiesmalwiederaufregenBe-such.DerEintrittistfrei.SpendenzurAbdeckungderdemChorentstehen-denKostenfürdenÜbungsbetriebundfürdieweitereInstandhaltungderKirchealskulturellerTreffpunkt,werdenerbeten.

Randolf Hänisch

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Vorweihnachtlicher Kunsthandwerkermarkt

Wir laden Sie zur Einstimmung auf die bevorstehende Adventszeit zu unserem Weihnachtsmarkt am 24.11.2012

von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr in die Schreinerei Licht in Bettenhausen ein.

attraktive Weihnachtsangebote Vorführungen der mitwirkenden Kunsthandwerker, Geschenkideen für Jung und Alt

- die ideale Gelegenheit für DAS besondere Weihnachtsgeschenk! - Weitere mitwirkende Handwerker:

Heißer Suppentopf Selbstgebackener Kuchen

Glühwein Kaffee

Töpferei Filzarbeiten Drechslerei Schnitzerei Herzhafte Wurstwaren Leckeres Weihnachtsgebäck Korbflechter

Für die Kinder:

Kinderbasteln Familienpuzzle basteln

Kräuter, Düfte u.v.m. Holzspielsachen Kunstgewerbe u.v.m.

Wir freuen uns auf einen wunderschönen Tag mit Ihnen! Das Team der Schreinerei Licht Telefon 036943-63160 Meininger Str. 148 www.schreinerei-licht.de 98617 Bettenhausen - Rhönblick [email protected]

10 Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick · Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012

Singen WIR im Schein der Kerzen... –herzliche Einladung in die „Marienkirche“ Seeba

Advent-mitjederWocheleuchteteineKerzemehranunseremAdvents-kranz,bevoramHeiligabendeinganzerLichterbaumzumFestderWeih-nachtleuchtet.

In der Natur ist endgültig Ruhezeit eingekehrt, damit sie sich im Jah-reskreiswieder aufsNeueundWunderbarste entfalten kann.AuchwirMenschenbrauchenabundzusolche„AUS-Zeiten“,damitwirdiewe-sentlichenDingenichtausdenAugenverlieren.Deshalb:NutzenSiedieseGelegenheitauchfürsichundgenießenSiemitunsMomenteinmagischemmildemLichterschein.Undzwar

am Samstag, dem 08. Dezember 2012 um 17:00 Uhr.

MitTexten,LiedernundvorallemdemGEMEINSAMENSINGENalterundneuerWeisenmöchtenwirSieundunseinstimmenaufdieZeitderRuhe,desLichts,derBesinnlichkeit…derZeitdesAdvent.

Es freuen sich auf Ihr Kommen der Singkreis Bettenhausen und der Kinderchor „Sim sala SING“

(mitbekanntenundneuenkleinenundfröhlichenGesichtern).

DiesesAdventskonzertbetrachtenwiralsBenefizveranstaltungzugunstenderKirchturm-SanierunginSeebaundbedankenunsimVorausfürIhreZuwendungen.

Einladung zur Weihnachtsfeier der Landfrauen, Ortsgruppe Stedtlingen

DieLandfrauenund-männerladenam05.12.2012um14.00Uhr,zurdiesjährigenWeihnachtsfeierindenKulturrauminStedtlingenrechtherzlichein.DerKindergartenwirdeinMärchenaufführen.FürSpeisenundGetränkeistbestensgesorgt.

Die Landfrauen der Ortsgruppe Stedtlingen

DRK- Seniorenclub Bettenhausen lädt herzlich ein:

zurAdventsfeieramNikolaustag,den6.Dezember2012,indieGaststätte„GrillstubeMey“.Wirbeginnen,wiebereitsangekündigt,mitdemMittagessenum12.00Uhr.NachdemKaffeetrinkenbeiStollen,PlätzchenundKaffeeundaltbe-wehrterWeise,lassenwirdenTagausklingen.InderZwischenzeiterfreuenwirunsmiteinemProgrammdesKindergartens,auchsingenwirwiedergemeinsamunsereWeihnachtslieder.

BisdahineineschöneAdventzeitundallesGute!

Margot Licht

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11Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick ·Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012

Seniorenweihnachtsfeier in Seeba

AmFreitag,dem14.12.2012,findetum14.30UhrimLandgasthofinSeeba,diediesjährigeSeniorenweihnachtsfeierstatt.AlleSenioren vonSeebasind recht herzlich zuKaffeeundKucheneingeladen.UmrahmtwirddieFeiervoneinemkleinenProgramm.

Siegfried AbtOrtsteilbürgermeister

Seniorenweihnachtsfeier in Wohlmuthausen

AmMittwoch,dem05.12.2012,um15.00Uhr,findetunserediesjäh-rigeWeihnachtsfeierinderAltenSchuleinWohlmuthausenstatt.AlleSeniorinnenundSeniorensowiealleBackhaushelfersinddazuherzlichsteingeladen.

MatthesVorsitzender

Es heleft kei jommern, kei Weh on Ach –zum 30. lasse mer`s richtig krach!

UnterdiesemMottolädtderBCCherzlichein:

MitseinemselbstgestaltetenProgrammstehtderBCC-NachwuchsamSonntag, dem 27.01.2013, 14:11 Uhr beim KinderkarnevalaufderBühnedesKulturhausesHelmershausen.

WirladenSiealleherzlicheinzumBüttenabend am Samstag, dem 02.02.2013, 20:11 UhrundzumSeniorenkarneval am Sonntag, dem 03.02.2013, 14:00 Uhr ebenfallsimKulturhausHelmershausen.

Bettehause Helau!

Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Bettenhausen

AmFreitag,dem09.11.2012 fandeineMitgliederversammlungderJagdgenossenschaftBettenhausenstatt.

DurchdieMitgliederversammlungwurden folgendeBeschlüssege-fasst:

1. JagdweiterhininEigenregiemiteinheimischenJägern– MarkoEngelmannistJagdaufseher2. ZuwendungandieOrtschaftBettenhauseninHöhevonca. 15.000€fürEigenanteilderGemeinde„Straßenbau NeuerWeg“3. AnschaffungeinerKühlzellefürWildbretca.3.100€

4. AntragaufUnterstützung InstandhaltungBrücke Faschau–abgelehnt

Der Vorstand

Der Kaninchenzuchtverein Helmershauseninformiert:

DienächsteMitgliederver-sammlungfindetamFreitag,07.12.2012inErika´sGrillstubeinBettenhausenstatt.Beginnistum19.00Uhr.

Der Vorstand

Der TSV Blau-Weiß Helmershausen e.V. 1922 informiert:

KreisligaStaffel 1 (Meiningen)

Sonntag, 02.12.201214.00 Uhr TSV05Utendorf– SGHerpf/HelmershausenII

Nachwuchs

Ab sofort jeden MONTAG 17.00UhrBambini-TrainingfüralleJahrgän-geab2006undjünger,in der Sporthalle Bettenhausen!!!

Sportlerheimvermietung

Unser Sportlerheim kann man mieten.InformationenbeiHerrnUweDreißigackerTel.:(036943)60380undMo-bil:0170-9294741odergerneauchimInternetunterwww.tsvhelmershausen.de

Der Gartenverein „Rhönfrieden e.V.“ bietet Gartenparzellen zur Pacht an.

DiefixenKostenproJahrbelaufensichauf17,-€,hiersinddiePacht,Mitgliedsbeitrag,StromanschlussundderWasseranschlussenthalten.Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Wolf,Peter Tel.:036943-67566Zippel,Matthias Tel.:036943-24692Wilk,Rene Tel.:036943-60388

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12 Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick · Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012

Anzeigenannahme: „Gemeinde Rhönblick“, Marktgasse 106 · 98617 Rhönblick Telefon: 036943 230-20 · Frau Liebscher Telefax: 036943 230-31Redaktionsschluss: 20.11.2012Das Amtsblatt wird monatlich kostenlos allen Haushalten im Verbreitungsgebiet zugestellt. Im Bedarfsfall erhalten Sie Einzelstücke gegen eine Gebühr von 1,- € bei der Gemeindeverwaltung in Helmershausen.Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.

Herausgeber/Redaktion/ „Gemeinde Rhönblick“, verantwortlich für amtlichen Marktgasse 106 · 98617 Rhönblickund nicht amtlichen Teil: Telefon: 036943 230-24, Frau Hartmann Telefax: 036943 230-31 e-mail: [email protected] www.gemeinde-rhoenblick.deSatz/Herstellung: DWH Druck und Werbezentrum GmbH

Gleimershäuser Str. 7 · 98617 Meiningen/Dr.A. www.epm-medien.de Tel.: 03693 931801 · Fax 03693 931916

Gratulation in die Ortsteile der Gemeinde Rhönblick

8

für diesen Monat

Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick · Ausgabe 03/2012 vom 29.02.2012

Hermannsfeld04.05. Herrn Rudolf Schröder, 83 Jahre14.05. Herrn Helmut Tumma, 76 Jahre25.05. Frau Helga Zschiesche, 65 Jahre

Stedtlingen 13.05. Frau Helene Krüger, 74 Jahre15.05. Frau Brigitte Rücker, 78 Jahre30.05. Frau Christina Dietrich, 68 Jahre31.05. Herrn Otto Erdmann, 94 Jahre

Wohlmuthausen008.05. Herrn Erhard Kuhles, 74 Jahre08.05. Frau Angelika Matthes, 65 Jahre13.05. Herrn Hartmut Vogt, 69 Jahre29.05. Frau Marlene Völker, 68 Jahre

Bettenhausen04.05. Frau Hildegard Fick, 77 Jahre07.05. Herrn Herbert Sawade, 75 Jahre08.05. Herrn Gerhard Fick, 78 Jahre09.05. Frau Leni Burckhardt, 79 Jahre16.05. Herrn Hans-Dieter Döring, 69 Jahre16.05. Herrn Bernd Roeder, 71 Jahre21.05. Frau Ingrid Baumbach, 73 Jahre22.05. Herrn Erich Rinko, 71 Jahre26.05. Frau Lilli Herget, 80 Jahre26.05. Herrn Rolf Baumbach, 72 Jahre27.05. Herrn Rolf Heinze, 66 Jahre

Helmershausen01.05. Frau Sieglinde Nestler, 69 Jahre04.05. Herrn Hermann Zentgraf, 85 Jahre06.05. Herrn Peter Wolf, 74 Jahre12.05. Herrn Kurt Moschkau, 69 Jahre 19.05. Frau Doris Mai, 73 Jahre23.05. Frau Leni Koch, 80 Jahre27.05. Frau Erna Naß, 85 Jahre29.05. Frau Ursula Schmidt, 73 Jahre30.05. Frau Renate Semisch, 70 Jahre

Herausgeber/Redaktion/ „Gemeinde Rhönblick“, verantwortlich für amtlichen Marktgasse 106 · 98617 Rhönblickund nicht amtlichen Teil: Telefon: 036943 230-24, Frau Hartmann Telefax: 036943 230-31 e-mail: [email protected] www.gemeinde-rhoenblick.deSatz/Herstellung: EPM Werbeagentur & Druckerei GmbH Gleimershäuser Str. 7 · 98617 Meiningen/Dr.A. Tel.: 03693 931801 · Fax 03693 931916

Anzeigenannahme: „Gemeinde Rhönblick“, Marktgasse 106 · 98617 Rhönblick Telefon: 036943 230-20 · Frau Liebscher Telefax: 036943 230-31Redaktionsschluss: 20.04.2012Das Amtsblatt wird monatlich kostenlos allen Haushalten im Verbreitungsgebiet zugestellt. Im Bedarfsfall erhalten Sie Einzelstücke gegen eine Gebühr von 1,- € bei der Gemeindeverwaltung in Helmershausen.Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.

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Bettenhausen04.12. Frau Hella Schadt, 72 Jahre11.12. Frau Heidrun Marks, 66 Jahre12.12. Frau Anna Blache, 77 Jahre13.12. Herr Karl-Heinz Kirsch, 65 Jahre14.12. Frau Anita Schlöffel, 77 Jahre22.12. Frau Maria Schadt, 84 Jahre23.12. Frau Erika Mey, 68 Jahre24.12. Herr Erwin Dreißigacker, 79 Jahre26.12. Herr Dieter Hack, 65 Jahre26.12. Herr Klaus Kniesa, 71 Jahre

Gertshausen16.12. Frau Anna Sippel, 81 Jahre18.12. Herr Dieter Bauß, 75 Jahre

Haselbach03.12. Herr Herbert Fehringer, 78 Jahre07.12. Frau Waltraud Landgraf, 83 Jahre

Seeba06.12. Herr Walter Uloth, 78 Jahre10.12. Frau Hilde Göpfert, 80 Jahre

Hermannsfeld05.12. Frau Marlene Hoffmann, 71 Jahre23.12. Herr Kurt Kümpel, 72 Jahre

Helmershausen01.12. Herr Helmut Spiegel, 74 Jahre07.12. Frau Helga Wenzel, 84 Jahre

8

für diesen Monat

Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick · Ausgabe 03/2012 vom 29.02.2012

Hermannsfeld04.05. Herrn Rudolf Schröder, 83 Jahre14.05. Herrn Helmut Tumma, 76 Jahre25.05. Frau Helga Zschiesche, 65 Jahre

Stedtlingen 13.05. Frau Helene Krüger, 74 Jahre15.05. Frau Brigitte Rücker, 78 Jahre30.05. Frau Christina Dietrich, 68 Jahre31.05. Herrn Otto Erdmann, 94 Jahre

Wohlmuthausen008.05. Herrn Erhard Kuhles, 74 Jahre08.05. Frau Angelika Matthes, 65 Jahre13.05. Herrn Hartmut Vogt, 69 Jahre29.05. Frau Marlene Völker, 68 Jahre

Bettenhausen04.05. Frau Hildegard Fick, 77 Jahre07.05. Herrn Herbert Sawade, 75 Jahre08.05. Herrn Gerhard Fick, 78 Jahre09.05. Frau Leni Burckhardt, 79 Jahre16.05. Herrn Hans-Dieter Döring, 69 Jahre16.05. Herrn Bernd Roeder, 71 Jahre21.05. Frau Ingrid Baumbach, 73 Jahre22.05. Herrn Erich Rinko, 71 Jahre26.05. Frau Lilli Herget, 80 Jahre26.05. Herrn Rolf Baumbach, 72 Jahre27.05. Herrn Rolf Heinze, 66 Jahre

Helmershausen01.05. Frau Sieglinde Nestler, 69 Jahre04.05. Herrn Hermann Zentgraf, 85 Jahre06.05. Herrn Peter Wolf, 74 Jahre12.05. Herrn Kurt Moschkau, 69 Jahre 19.05. Frau Doris Mai, 73 Jahre23.05. Frau Leni Koch, 80 Jahre27.05. Frau Erna Naß, 85 Jahre29.05. Frau Ursula Schmidt, 73 Jahre30.05. Frau Renate Semisch, 70 Jahre

Herausgeber/Redaktion/ „Gemeinde Rhönblick“, verantwortlich für amtlichen Marktgasse 106 · 98617 Rhönblickund nicht amtlichen Teil: Telefon: 036943 230-24, Frau Hartmann Telefax: 036943 230-31 e-mail: [email protected] www.gemeinde-rhoenblick.deSatz/Herstellung: EPM Werbeagentur & Druckerei GmbH Gleimershäuser Str. 7 · 98617 Meiningen/Dr.A. Tel.: 03693 931801 · Fax 03693 931916

Anzeigenannahme: „Gemeinde Rhönblick“, Marktgasse 106 · 98617 Rhönblick Telefon: 036943 230-20 · Frau Liebscher Telefax: 036943 230-31Redaktionsschluss: 20.04.2012Das Amtsblatt wird monatlich kostenlos allen Haushalten im Verbreitungsgebiet zugestellt. Im Bedarfsfall erhalten Sie Einzelstücke gegen eine Gebühr von 1,- € bei der Gemeindeverwaltung in Helmershausen.Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.

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Umschuldung Kauf Neubau

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für diesen Monat

Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick · Ausgabe 03/2012 vom 29.02.2012

Hermannsfeld04.05. Herrn Rudolf Schröder, 83 Jahre14.05. Herrn Helmut Tumma, 76 Jahre25.05. Frau Helga Zschiesche, 65 Jahre

Stedtlingen 13.05. Frau Helene Krüger, 74 Jahre15.05. Frau Brigitte Rücker, 78 Jahre30.05. Frau Christina Dietrich, 68 Jahre31.05. Herrn Otto Erdmann, 94 Jahre

Wohlmuthausen008.05. Herrn Erhard Kuhles, 74 Jahre08.05. Frau Angelika Matthes, 65 Jahre13.05. Herrn Hartmut Vogt, 69 Jahre29.05. Frau Marlene Völker, 68 Jahre

Bettenhausen04.05. Frau Hildegard Fick, 77 Jahre07.05. Herrn Herbert Sawade, 75 Jahre08.05. Herrn Gerhard Fick, 78 Jahre09.05. Frau Leni Burckhardt, 79 Jahre16.05. Herrn Hans-Dieter Döring, 69 Jahre16.05. Herrn Bernd Roeder, 71 Jahre21.05. Frau Ingrid Baumbach, 73 Jahre22.05. Herrn Erich Rinko, 71 Jahre26.05. Frau Lilli Herget, 80 Jahre26.05. Herrn Rolf Baumbach, 72 Jahre27.05. Herrn Rolf Heinze, 66 Jahre

Helmershausen01.05. Frau Sieglinde Nestler, 69 Jahre04.05. Herrn Hermann Zentgraf, 85 Jahre06.05. Herrn Peter Wolf, 74 Jahre12.05. Herrn Kurt Moschkau, 69 Jahre 19.05. Frau Doris Mai, 73 Jahre23.05. Frau Leni Koch, 80 Jahre27.05. Frau Erna Naß, 85 Jahre29.05. Frau Ursula Schmidt, 73 Jahre30.05. Frau Renate Semisch, 70 Jahre

Herausgeber/Redaktion/ „Gemeinde Rhönblick“, verantwortlich für amtlichen Marktgasse 106 · 98617 Rhönblickund nicht amtlichen Teil: Telefon: 036943 230-24, Frau Hartmann Telefax: 036943 230-31 e-mail: [email protected] www.gemeinde-rhoenblick.deSatz/Herstellung: EPM Werbeagentur & Druckerei GmbH Gleimershäuser Str. 7 · 98617 Meiningen/Dr.A. Tel.: 03693 931801 · Fax 03693 931916

Anzeigenannahme: „Gemeinde Rhönblick“, Marktgasse 106 · 98617 Rhönblick Telefon: 036943 230-20 · Frau Liebscher Telefax: 036943 230-31Redaktionsschluss: 20.04.2012Das Amtsblatt wird monatlich kostenlos allen Haushalten im Verbreitungsgebiet zugestellt. Im Bedarfsfall erhalten Sie Einzelstücke gegen eine Gebühr von 1,- € bei der Gemeindeverwaltung in Helmershausen.Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.

Gratulation in die Ortsteile der Gemeinde Rhönblick

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Günstige Zinsen für Baudarlehen

Umschuldung Kauf Neubau

12.12. Frau Erika Wilk, 67 Jahre16.12. Herr Gerhard Feyser, 82 Jahre16.12. Frau Christa Brommer, 73 Jahre17.12. Frau Grete Arndt, 84 Jahre18.12. Frau Waltraud Hoffmann, 73 Jahre21.12. Frau Melanie Golle, 75 Jahre22.12. Herr Gisbert Spiegel, 76 Jahre24.12. Frau Beate Hofmann, 65 Jahre28.12. Frau Brigitte Repp, 75 Jahre29.12. Herr Rolf Guthmann, 77 Jahre

Stedtlingen04.12. Frau Renate Krieg, 71 Jahre04.12. Frau Doris Tänzler, 70 Jahre10.12. Herr Günter Göpfert, 80 Jahre13.12. Frau Rosemarie Baum, 74 Jahre13.12. Frau Lissi Huneshagen, 72 Jahre16.12. Frau Maritta Metsch, 65 Jahre28.12. Herr Hans-Erhard Dietrich, 73 Jahre31.12. Frau Sigrid Hänisch, 77 Jahre

Wohlmuthausen20.12. Herr Edwin Schreiber, 78 Jahre23.12. Frau Ilse Gerlach, 88 Jahre27.12. Herr Walter Haritz, 74 Jahre

Redaktionsschluss für die nächste erscheinende Ausgabe ist der 12.12.2012.Später eingereichte Mitteilungen können nicht mehr berücksichtigt werden!