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2. Die ärztliche Versorgung 2.1 Allgemeinärztliche und hausärztliche Versorgung 2.1.1 Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin Seit ihrer Gründung durch Beschluss des 61. Deutschen Ärztetages im Jahre 1958 befasst sich die „Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin“ mit Fragen der allgemein- ärztlichen Versorgung. Die ehemals „Deutsche Akademie der Praktischen Ärzte“ wurde vom 81. Deutschen Ärztetag 1978 in „Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin“ umbenannt. Die Grundlagen für die Schaffung des Gebietes „Allgemeinmedizin“, das vom 71. Deut- schen Ärztetag in Wiesbaden 1968 in die Weiterbildungsordnung eingeführt wurde – sowie zwischenzeitlich erfolgte Neufassungen –, sind in der Akademie vorbereitet und mitberatend begleitet worden. Seit dem 84. Deutschen Ärztetag 1981 in Trier – mit dem Schwerpunktthema „Die Bedeutung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen Versor- gung“ – ist dem Deutschen Ärztetag alljährlich über Maßnahmen zur Förderung der Allgemeinmedizin Bericht zu erstatten. Dies geschieht in der Regel durch schriftliche Ausführungen im Rahmen des Tätigkeitsberichts. Vorsitzende der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin ist seit 2003 Frau Dr. Cor- nelia Goesmann, Hannover, stellvertretender Vorsitzender, Dr. Franz Dietz. Der Präsi- dent der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM), Herrn Univ.-Prof. Dr. med. Michael M. Kochen, MPH, FRCGP, ist kooptiertes Mitglied im Vorstand der Akademie. Aktuelle Gesundheits- und Sozialpolitik Die Akademie befasst sich in ihrer Frühjahrs- und Herbstsitzung regelmäßig mit allen aktuellen Fragen der Gesundheits-, Berufs- und Sozialpolitik. Im Berichtsjahr standen dabei die zahlreichen Gesetze des Bundes, wie z. B. im Arzneimittelbereich, zur ver- tragsärztlichen Versorgung sowie zur Gesundheitsreform auf der Basis des Entwurfes eines GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes im Fokus. Trotz des scheinbaren Entgegen- kommens der zuständigen Bundesministerin für Gesundheit, Frau Ulla Schmidt, gegenüber den Hausärzten, wurde in der Akademie Skepsis zu den Plänen zur Gesund- heitsreform angemeldet. Die Positionierung des BMG wurde als Mittel zur Spaltung der Ärzteschaft und damit zu einer weiteren Schwächung der Selbstverwaltung gesehen. Berichtet wurde über die Ärzteproteste auf Bundes- und Landesebene, den ersten bundesweiten Protesttag am 18.01.2006 in Berlin mit 20.000 Teilnehmern, der sich vor- 55 2 Kapitel Die ärztliche Versorgung

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2. Die ärztliche Versorgung

2.1 Allgemeinärztliche und hausärztlicheVersorgung

2.1.1 Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin

Seit ihrer Gründung durch Beschluss des 61. Deutschen Ärztetages im Jahre 1958befasst sich die „Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin“ mit Fragen der allgemein-ärztlichen Versorgung. Die ehemals „Deutsche Akademie der Praktischen Ärzte“ wurdevom 81. Deutschen Ärztetag 1978 in „Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin“umbenannt.

Die Grundlagen für die Schaffung des Gebietes „Allgemeinmedizin“, das vom 71. Deut-schen Ärztetag in Wiesbaden 1968 in die Weiterbildungsordnung eingeführt wurde – sowie zwischenzeitlich erfolgte Neufassungen –, sind in der Akademie vorbereitet undmitberatend begleitet worden. Seit dem 84. Deutschen Ärztetag 1981 in Trier – mit demSchwerpunktthema „Die Bedeutung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen Versor-gung“ – ist dem Deutschen Ärztetag alljährlich über Maßnahmen zur Förderung derAllgemeinmedizin Bericht zu erstatten. Dies geschieht in der Regel durch schriftlicheAusführungen im Rahmen des Tätigkeitsberichts.

Vorsitzende der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin ist seit 2003 Frau Dr. Cor-nelia Goesmann, Hannover, stellvertretender Vorsitzender, Dr. Franz Dietz. Der Präsi-dent der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM), Herrn Univ.-Prof.Dr. med. Michael M. Kochen, MPH, FRCGP, ist kooptiertes Mitglied im Vorstand derAkademie.

Aktuelle Gesundheits- und Sozialpolitik

Die Akademie befasst sich in ihrer Frühjahrs- und Herbstsitzung regelmäßig mit allenaktuellen Fragen der Gesundheits-, Berufs- und Sozialpolitik. Im Berichtsjahr standendabei die zahlreichen Gesetze des Bundes, wie z. B. im Arzneimittelbereich, zur ver-tragsärztlichen Versorgung sowie zur Gesundheitsreform auf der Basis des Entwurfeseines GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes im Fokus. Trotz des scheinbaren Entgegen-kommens der zuständigen Bundesministerin für Gesundheit, Frau Ulla Schmidt,gegenüber den Hausärzten, wurde in der Akademie Skepsis zu den Plänen zur Gesund-heitsreform angemeldet. Die Positionierung des BMG wurde als Mittel zur Spaltung derÄrzteschaft und damit zu einer weiteren Schwächung der Selbstverwaltung gesehen.Berichtet wurde über die Ärzteproteste auf Bundes- und Landesebene, den erstenbundesweiten Protesttag am 18.01.2006 in Berlin mit 20.000 Teilnehmern, der sich vor-

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wiegend gegen die Rahmenbedingungen der ärztlichen Berufsausübung und die weite-ren Gesetzgebungsmaßnahmen, wie das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeits-gesetz (AVWG) richtete. Des Weiteren wurde die Berichterstattung über das Modell derFamiliengesundheitspflegerin (Family Health Nurse) fortgesetzt und das Votum derAkademie für ein alternatives Modell in Form einer zusätzlich qualifizierten Arzthelfe-rin (ab 01.08.2006 Medizinische Fachangestellte) auf der Grundlage von Fortbildungs-kurrikula erneut befürwortet, um damit die Delegation von Leistungen weiterhin unterAufsicht und Verantwortung des Arztes zu belassen. Als wesentlich wurde betont, dieFinanzierung der Tätigkeit der Medizinischen Fachangestellten für erbrachte Leistun-gen sicherzustellen. Die Neugestaltung der Ausbildungsordnung für die MedizinischeFachangestellte (bis 01.08.2006 Arztfachhelferin), die am 01.08.2006 in Kraft tritt, wurdevorgestellt. Berichtet wurde aus der Ständigen Koordinationsgruppe „Versorgungsfor-schung“ der Bundesärztekammer, aus der Fachberufekonferenz sowie über eine Analy-se des Eckpunkte-Papiers des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), soweit es dieWeiterentwicklung der Vergütungssysteme – Amtliche Gebührenordnung für Ärzte(GOÄ) einerseits und Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) andererseits betraf. DerEntwurf eines Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VändG) sowie die EU-Dienstlei-stungsrichtlinie wurden dargestellt.

In der Herbstsitzung stand der Bericht zur Lage unter dem Eindruck des Gesetzesent-wurfes für ein GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG), das von Prof. Fuchs,Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, in seinen Auswirkungen dargestelltwurde. Der außerordentliche Deutsche Ärztetag am 24.10.2006 hatte sich nachdrücklichgegen dieses Gesetzesvorhaben ausgesprochen und zur Aufklärung der Bevölkerungeinen Nationalen Aktionstag beschlossen. Prof. Fuchs erläuterte Ziel und Stand der Vor-bereitungen zu diesem Nationalen Aktionstag. Die Mitglieder der Akademie unterstri-chen in der Diskussion über diesen Sachverhalt, dass sich die Ärzteschaft zurzeit nichtauseinander dividieren lassen dürfe; latent vorhandene Meinungsunterschiede einzel-ner Interessensgruppen sollten zur Verhinderung der drohenden Systemveränderungzurückgestellt werden. Des Weiteren stimmte die Akademie darin überein, dass durchdie Erzwingung eines Hinausschiebens des GKV-WSG Inkraftsetzungszeitpunktes ver-sucht werden sollte, eine Rücknahme des Gesetzesentwurfes zu erreichen. Die Mitglie-der der Akademie haben den Widerstand gegen dieses Gesetzgebungsvorhaben einmü-tig befürwortet; sie haben den von der Regierungskoalition am 25.10.2006 beschlosse-nen Kabinettsentwurf des so genannten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes einmütigabgelehnt und für die Geschlossenheit der Ärzteschaft in der Ablehnung einer solchenSystemveränderung in Richtung eines staatlichen Gesundheitswesens votiert.

Weiterbildung in der Allgemeinmedizin

In der Frühjahrssitzung der Akademie wurde über den Stand der Umsetzung der(Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) durch die Landesärztekammern berichtet;danach hätten alle Ärztekammern im Laufe der ersten Hälfte des Jahres 2006 die Rege-lungen der MWBO in ihr Satzungsrecht übernommen, zudem haben alle Ärztekam-mern das Gebiet „Innere und Allgemeinmedizin“ in seiner Struktur, entsprechend demBeschluss des 106. Deutschen Ärztetages 2003 in Rostock, übernommen. Über dieseStruktur hinaus haben fünf Ärztekammern eine Ergänzung im Bezug auf die Innere

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Medizin mit einer weiteren Facharztkompetenz vorgenommen. Auf Antrag von dreiKammern hat sich der Vorstand der Bundesärztekammer in seiner 29. Sitzung am20.01.2006 mit diesem Thema befasst und zunächst beschlossen, das über dieBeschlüsse des Ärztetages 2003 keine weitere politische Diskussion erfolgen soll unddie weitere inhaltliche Diskussion auf den Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“begrenzt wird. Die Entwicklung der zusätzlichen Facharztkompetenz in den fünf abwei-chenden Kammern sollte beobachtet werden.

Im Weiteren wurde über Auswirkungen des EU-Rechtes im Bezug auf die Anerken-nung einer dreijährigen Weiterbildung und den Titel des Hausarztes berichtet, über einUrteil des Verwaltungsgerichtes Dresden sowie über die Regelungen zur Befugnisertei-lung für die Weiterbildung von Fachärzten für Innere und Allgemeinmedizin. MitNachdruck wurde vor Bestrebungen gewarnt, in einzelnen Landesärztekammern dieErteilung von Weiterbildungsbefugnissen für den Facharzt für Allgemeinmedizingemäß neuer Weiterbildungsordnung im Praxisabschnitt davon abhängig zu machen,dass die Weiterbilder die Facharztqualifikation für Innere und Allgemeinmedizin besit-zen. Dies würde das Fach Allgemeinmedizin in gefährlicher Weise vom Nachwuchsabschneiden und auf die unverzichtbare Weiterbildungsressource, gerade der berufser-fahrenen Allgemeinärzte, verzichten. Inhalte der Inneren Medizin können nach Auffas-sung der Akademie sowohl im stationär-internistischen Abschnitt als auch im Spek-trum qualifizierter Allgemeinmediziner in ausreichendem Maße vermittelt werden.Über das Förderprogramm Allgemeinmedizin wurde berichtet, das über das Jahr 2006hinaus verlängert werden soll, sowie über das Maßnahmenprogramm der Gesundheits-ministerkonferenz zur Aus-, Weiter- und Fortbildung und zur Förderung der Berufs-ausübung in der Allgemeinmedizin. Dazu hat die Akademie beschlossen, die Umset-zung des Initiativprogramms zur Förderung Allgemeinmedizin weiterhin eng zubegleiten und eine Verlängerung der finanziellen Förderung für den ambulantenBereich zu fordern sowie auf eine Umsetzung der Akademieempfehlungen zu denGMK-Beschlüssen hinzuwirken. Das Thema Weiterbildung beschäftigte die Akademieauch in ihrer Herbstsitzung, in der in Anwesenheit des Vorsitzenden der Weiterbil-dungsgremien der Bundesärztekammer, Herr Dr. Hellmut Koch, zunächst der Diskus-sionsstand zum Thema Innere und Allgemeinmedizin dargestellt und gemeinsam erör-tert worden ist. Inhaltlich ging es erneut um die Frage, ob neben der – gemäß den Ärz-tetagsbeschlüssen von Köln und Rostock – bestehenden Regelung zum Facharzt fürInnere und Allgemeinmedizin und zum Facharzt für Innere Medizin mit Schwer-punktbezeichnungen noch zusätzlich der Facharzt für Innere Medizin ohne Schwer-punktbezeichnung als gesondert ausgewiesene Facharzt-Kompetenz eingeführt werdensoll bzw. muss. Nach Dr. Koch sei die Befassung mit dieser Frage durch eine Stellung-nahme der Generaldirektion „Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission ausgelöst;die Europäische Kommission vertritt darin die Meinung, dass die 6-jährige Weiterbil-dungszeit für den Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt nicht ausreicht, um aufeuropäischer Ebene zwei Qualifikationsbescheinigungen – nämlich die für den Schwer-punkt (z.B. Kardiologie) und die für das Fach des Internisten (ohne Schwerpunkt) – zuerhalten. Vor drei Jahren wäre die EU-Kommission noch der Meinung gewesen, mankönne sich mit der 6-jährigen Weiterbildungszeit (bezüglich der Anerkennung auf EU-Ebene) zwischen dem Schwerpunkt (z. B. Kardiologie) und der Inneren Medizin (ohneSchwerpunkt) entscheiden. Nunmehr sei die EU-Kommission der Meinung, dass sich

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die Weiterbildungszeiten, welche auf EU-Ebene für den Schwerpunkt (i. d. R. 3 bis 4 Jah-re) und den Internisten (ohne Schwerpunkt) (5 Jahre) vorgeschrieben sind, hinsichtlichder in Deutschland bestehenden Weiterbildungsordnung für den Internisten mitSchwerpunkt nicht mehr überschneiden und insofern additiv angesehen werden müs-sten. Dies würde dazu führen, dass es in Deutschland den Facharzt für Innere Medizin(ohne Schwerpunktbezeichnung) mit Ablauf des Jahres 2012 (bis dahin gelten nochÜbergangsregelungen) – mit Ausnahme der 5 Bundesländer, in denen die Facharzt-kompetenz Innere Medizin erhalten ist – nicht mehr geben werde. Die Notifizierung fürden Facharzt für Innere Medizin müsste in Brüssel nach dieser Übergangsfrist zurük-kgezogen werden. Die EU-Kommission habe zudem angekündigt (letztmalig mitSchreiben vom 12. Oktober 2006), dass sie für den Fall der Nichtbeachtung des Wegfallsder Notifizierungsgrundlage für den Facharzt für Innere Medizin (nach EU-Definition)ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in die Wege leiten werde. DasBMG habe in diesem Kontext bereits klar gemacht, dass nicht der Bund, sondern viel-mehr die betroffenen Bundesländer durch die empfindlichen Vertragsstrafen in Milli-onenhöhe betroffen wären. Insgesamt sehen der Weiterbildungsausschuss und der Vor-stand der BÄK hier dringenden Handlungsbedarf.

Herr Dr. Koch wies darauf hin, dass die für den hausärztlichen Versorgungsbereichrelevante Regelung des Facharztes für Innere und Allgemeinmedizin nicht angetastetwerden solle; so auch der Vorstand der Bundesärztekammer in seiner Sitzung vom 29. September 2006. Der Vorstand der Bundesärztekammer hatte in der oben genann-ten Sitzung seine grundsätzliche Zustimmung zur Einführung und Entwicklung einerzusätzlichen Facharztbezeichnung für Innere Medizin (ohne Schwerpunktbezeich-nung) – neben dem Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt und dem Facharztfür Innere und Allgemeinmedizin – abgegeben. Die Weiterbildungsinhalte sollten demkommenden 110. Deutschen Ärztetages in Münster zur Beschlussfassung vorgelegtwerden. Herr Dr. Koch macht darauf aufmerksam, dass dieser zukünftige Internistohne Schwerpunktbezeichnung nicht an der hausärztlichen Versorgung teilnehmendürfe, es sei denn, er erbrächte zusätzlich auch die für den Facharzt für Innere und All-gemeinmedizin obligate zweijährige ambulante hausärztliche Weiterbildung (oberhalbder so genannten Basisweiterbildung); zudem hätte er sich ebenfalls der für Fachärztefür Innere und Allgemeinmedizin vorgeschriebenen Prüfung zu unterziehen.

Die Mitglieder der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin stellten fest, dass derFacharzt für Innere Medizin (ohne Schwerpunkt) europaweit eine untergeordnete/unwesentliche Rolle spielt; in zahlreichen Ländern der EU gebe es diesen Facharzt nichtbzw. nicht mehr. Auch für Deutschland wurde die Notwendigkeit des Facharztinterni-sten ohne Schwerpunkt stark bezweifelt. Mit dem Ärztetagsbeschluss von Rostock seisowohl der Facharzt für Allgemeinmedizin als auch der Facharzt für Innere Medizinohne Schwerpunkt im Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin aufgegangen. Dieskönne nunmehr nicht einseitig für den Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktrückgängig gemacht werden. Zudem bestünde die Gefahr, dass Fachärzte für InnereMedizin ohne Schwerpunkt auf verschiedensten Wegen – z. B. bei regionalen Versor-gungsengpässen – für den Bereich der hausärztlichen Versorgung zugelassen würden.Dies widerspräche den Rostocker Beschlüssen, die gerade für den hausärztlichenBereich die Notwendigkeit einer obligaten strukturierten Weiterbildung gesehen hätten.Eine Lösung des Problems – insbesondere des von der EU-Kommission angedrohten

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Vertragsverletzungsverfahrens – wurde von der Mehrheit der Akademie in der Möglich-keit der Notifizierungs-Rücknahme ab dem Jahre 2012 hinsichtlich des Facharztes fürInnere Medizin (ohne Schwerpunkt) gesehen. Die Akademie lehnte einmütig (mit einerEnthaltung) die Ergänzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung um den Facharzt fürInnere Medizin (ohne Schwerpunkt) ab. Der so genannte Allgemein-Internist sei durchden Ärztetagsbeschluss von Rostock im Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin auf-gegangen. Für den Fall, dass sich der 110. Deutsche Ärztetag trotzdem mehrheitlich fürdie Einführung dieser weiteren Säule aussprechen sollte, sähe die Akademie für Allge-meinmedizin die in Rostock erreichte Kompromisslösung für nicht mehr gegeben anund würde sich ihrerseits gezwungen sehen, auf dem 110. Deutschen Ärztetag eineigenständiges Konzept zur inhaltlichen Ausgestaltung der Weiterbildungsordnung desFacharztes für Allgemeinmedizin zur Abstimmung zu bringen.

Abschließend zum Tagesordnungspunkt verständigten sich die Mitglieder der Akade-mie darauf, dass eine Arbeitsgruppe – unter der Leitung von Frau Professor Braun –möglichst bis Ende Januar/Anfang Februar 2007 die Grundzüge eines Konzeptes zurinhaltlichen Ausgestaltung der Weiterbildungsordnung des Facharztes für Allgemein-medizin – welche aus vorgenannten Gründen möglicherweise zum 110. Deutschen Ärz-tetag benötigt werde – erarbeiten soll. Herr Prof. Abholz bot an, bis Ende des Jahres 2006eine Zusammenstellung der Beschäftigungssituation bzw. der aktuellen Gesamtsitua-tion der Allgemein-Internisten auf (west)europäischer Ebene zu erarbeiten.

Medizinische Fachangestellte/Gesundheitsberufe

Das Thema „Medizinischen Fachangestellte“ war in den vergangenen Akademiesitzun-gen, nicht nur im Bezug auf die Neugestaltung der Ausbildung, sondern auch im Hin-blick auf ihre Höherqualifizierung zur Entlastung des Hausarztes, immer wiederGegenstand der Beratungen. Aktualität gewann das Thema insbesondere durch die Pla-nungen der Bundesregierung zur Einbeziehung von nichtärztlichen Heilberufen in dieGesundheitsversorgung. Die Thematik der „Deprofessionalisierung“ war Gegenstandin verschiedenen Fachgremien der Bundesärztekammer, unter anderem auch in derAkademie der Gebietsärzte und dem Ausschuss Medizinische Fachberufe. In allen Gre-mien wurde erörtert, inwieweit ärztliche Tätigkeiten delegierbar sein sollen. Dieses The-ma ist auch Gegenstand des geplanten Gutachtens des Sachverständigenrates imGesundheitswesen und wird hierfür durch die Bundesärztekammer fachlich aufgear-beitet. Erste Informationen ergaben, dass das Sachverständigengutachten vermutlichzum Ergebnis kommt, dass nur durch die steuernde Koordination von nichtärztlichenHeilberufen durch Ärzte ein adäquates Versorgungsniveau erreicht werden kann. Dieskommt letztlich dem von der Bundesärztekammer favorisierten Vorschlag nahe, die inArztpraxen angestellten, und mithin unter der Aufsicht von Ärzten tätig werdendenMedizinischen Fachangestellten weiter zu qualifizieren. Die Akademie machte daraufaufmerksam, dass bei einer – die Arztpraxis quasi verpflichtenden – Einbeziehung vonMedizinischen Fachangestellten in die Patientenversorgung, die Gefahr einer nichtunerheblichen finanziellen Belastung der Praxen zu befürchten sei, welche bei der der-zeitigen Honorarsituation nicht verkraftbar wäre. Insofern sollen bestehende Vergü-tungsregelungen angepasst werden.

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109. Deutscher Ärztetag 2006 in Magdeburg

Die Akademie befasste sich im Vorfeld des 109. Deutschen Ärztetages 2006 in Magde-burg mit den dort vorgesehenen Themen, insbesondere mit dem Thema „Behandlungvon Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen: Gegen Stigma-tisierung – für Stärkung der ärztlichen Psychotherapie“. Frau Dr. Bühren als zuständi-ges Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer führte in dieses Thema ein. DieTeilnehmer der Akademie erörterten diesen Sachverhalt und betonten, dass gerade inder hausärztlichen Versorgung eine psychosomatisch/psychotherapeutische Kompe-tenz für die ärztliche Praxis notwendig ist, um den Patienten angemessen und gut zuversorgen. Der Allgemeinarzt sei kein „Organ-Arzt“, eine Trennung von Psycho- undSoma sei in keinem der ärztlichen Fachgebiete sachgerecht. Die Psychosomatik gehörein die Ausbildung, in die Weiterbildung und in die Fortbildung aller Ärzte. Einigkeitbestand in der Akademie, dass die psychosomatisch/psychotherapeutische Kompetenzin der Weiterbildungsordnung noch stärker als bisher verankert werden müsse; dies gel-te insbesondere für das Gebiet Innere und Allgemeinmedizin. Zudem wurde angeregt,dass sich die Versorgungsforschung mit diesem Thema befassen soll, um aufzuzeigen,welchen Anteil die körperlichen und seelischen Probleme der Patienten im klinischenAlltag haben, bei welchen Fachgruppen, die Erfolge am besten seien, und wie dieseKompetenz vergütet werden muss.

Satzungsänderung Bundesärztekammer/Geschäftsordnung Ärztetag

Die Akademie befasste sich im Vorbereitung des 109. Deutschen Ärztetages auch mitden Vorschlägen zur Satzungsänderung der Bundesärztekammer und zur Änderungder Geschäftsordnung des Ärztetages. Die Beschlussanträge zu § 5 Abs. 1 der Satzungder Bundesärztekammer sahen vor, die Satzung dahingehend zu ändern, dass zusätz-lich zu den beiden vom Deutschen Ärztetag gewählten Ärztinnen und Ärzten, die nebendem Präsidenten und den beiden Vizepräsidenten sowie den Kammerpräsidenten demVorstand der Bundesärztekammer angehören, zwei weitere Vertreter/innen aus derGruppe der Hausärzte (Praktische Ärzte, Fachärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte fürInnere und Allgemeinmedizin) gewählt werden sollen. Die Akademie für Allgemein-medizin sollte dabei das Vorschlagsrecht für vier Kandidatinnen und Kandidaten haben,aus deren Kreis diese beiden Vertreter zu wählen sind. Die Akademie beschloss, die Sat-zungsänderung in der vorgelegten Form zu unterstützen. Im Weiteren wurde auch derBeschlussantrag zu § 16 Satz 2 der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage vorge-stellt, wonach bereits durch ein Drittel der Versammlung geheime Wahlen beschlossenwerden können; derzeit sind für den Beschluss, geheime Wahlen durchzuführen, min-destens die Hälfte der Versammlung notwendig.

Der 109. Deutsche Ärztetag 2006 in Magdeburg hat die Beschlussempfehlungen zurSatzungsänderung der Bundesärztekammer und zur Änderung der Geschäftsordnungdes Ärztetages nicht aufgegriffen.

Influenza-Pandemieplanung

Auf der Basis eines Vortrages von Prof. Fuchs befasste sich die Akademie auch mit derFrage der Influenza-Pandemieplanung, insbesondere soweit es die Rolle der Hausärzte

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in einem solchen Falle betrifft. Die Information wurde mit großem Interesse aufgenom-men und eine Fortsetzung der Unterrichtung auf dem jeweils aktuellen Stand angeregt.

Neue Versorgungsformen – auch unter Berücksichtigung des Vertragsarztrechtsände-

rungsgesetzes

Die Akademie befasste sich auf der Basis einführender Berichte von Herrn Weigeldt,Mitglied des Vorstandes der Akademie, und Herrn Rechtsanwalt Schirmer, Leiter derRechtsabteilung der Bundesärztekammer, mit den auf Grund der berufsrechtlichen undder gesetzlichen Vorgaben in der (Muster-)Berufsordnung (MBO) und im Vertragsarzt-rechtsänderungsgesetz (VÄndG) möglichen neuen Versorgungsformen. Während HerrWeigeldt auf die Bereiche – hausarztzentrierte Versorgung, integrierte Versorgung, Ver-tragswerkstatt der KBV und medizinische Versorgungszentren – einging, erläuterteHerr RA Schirmer wesentliche Änderungen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzesin Bezug auf seine Auswirkungen auf die Struktur der medizinischen Versorgung.

Mit Stand November 2006 existieren 34 Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung,wobei bei 21 Verträgen die Kassenärztlichen Vereinigungen als Vertragspartner beteiligtsind. Bislang umfassende Vereinbarungen sind der Barmer-Vertrag mit bundesweit ca.1,7 Millionen beteiligten Versicherten und etwa 38.000 Hausärzten sowie der Vertragder KV Sachsen-Anhalt mit der AOK, IKK und BKK mit ca. 900.000 Versicherten und1.400 Hausärzten. Einsparpotentiale im Zusammenhang mit der Durchführung derhausarztzentrierten Versorgung seien bislang allerdings nicht nachweisbar. Mit demGKV-WSG sind kassenärztliche Vereinigungen und deren Dienstleistungsgesellschaf-ten als Vertragspartner für Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nicht mehr vor-gesehen, es sei denn der Änderungsvorschlag des Deutschen Bundesrates vom15.12.2006 wird realisiert und die kassenärztlichen Vereinigungen damit wieder in die-se Vertragsform einbezogen.

Die Versorgungsform „Integrierte Versorgung“ spielt derzeit nur eine untergeordneteRolle in Bezug auf die ambulante Versorgung; die Anzahl der Verträge im III. Quartal2006 belaufen sich auf 3.045, die Zahl der teilnehmenden Versicherten zum gleichenZeitpunkt auf 3,8 Millionen und das Vergütungsvolumen auf 577 Millionen Euro. DieAnschubfinanzierung zur Integrierten Versorgung wird mit dem GKV-WSG um einweiteres Jahr (bis 2008) verlängert.

Die Vertragswerkstatt der KBV hat zum Ziel für bestimmte Versorgungsbereiche Ver-sorgungskonzepte zu erstellen und, auf der Basis des § 73 c SGB V (Förderung der Qua-lität in der vertragsärztlichen Versorgung) Vertragsmuster zu erstellen. Derzeit seienfünf Verträge fertig gestellt und stünden damit als Modelle für Vertragsabschlüsse aufLandesebene zur Verfügung, für den Bereich des § 73 c sei mit dem GKV-WSG eine Ver-tragspartnerschaft mit den KVen vorgesehen.

Soweit es medizinische Versorgungszentren betrifft, gibt es nach aktueller Datenlage562 MVZ mit 2183 angestellten Ärzten, wobei die Hausärzte mit 415 Ärzten die größteFachgruppe darstellen. Durchschnittlich arbeiten in einem MVZ 4 Ärzte. Die Mehrzahlder MVZ (65%) befindet sich in der Trägerschaft von Vertragsärzten. Nach aktuellemTrend werden sich in Zukunft verstärkt Kliniken in diesem Bereich engagieren. In Ber-

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lin besteht derzeit bundesweit das größte MVZ („Polikum“) mit insgesamt 45 beschäf-tigten Ärzten. Dieses MVZ hat eine deutlich niedrigere Klinikeinweisungsquote, weistjedoch wenig Einsparungen im Arzneimittelverbrauch, bedingt durch die höhere Mor-bidität der versorgten Patienten, auf. Die Gründung eines MVZ bietet sich vor allem inBallungsgebieten, weniger in ländlichen Regionen, an.

In Ergänzung erläuterte Herr RA Schirmer die wesentlichen Änderungen des VÄndG inBezug auf den Sicherstellungsauftrag, die Praxisgebühr, die Patientenbeteiligung beiden Beratungen zur Vergabe von KV-Zulassungen, die Vergütungsregelungen nach § 85 a-d SGB V, zur Anschubfinanzierung der Integrierten Versorgung, dem morbidi-tätsorientierten Risikostrukturausgleich, der Insolvenzmöglichkeit der Kassen, derAnstellung von Ärzten durch Vertragsärzte – auch eines anderen Fachgebietes – soweitkeine Zulassungsbeschränkungen für das Fachgebiet vorliegen, zur gemeinsamenBerufsausübung und überörtlichen Gemeinschaftspraxen, zum Thema Teilgemein-schaftspraxis, zur Teilzulassung, zur Bedarfsplanung, Altersbeschränkungen, Medizini-schen Versorgungszentren, der Anstellung von psychologischen Psychotherapeutendurch Ärzte sowie der Anstellung von Hochschullehrern der Allgemeinmedizin. Er wiesdarauf hin, dass in Folge des VÄndG zahlreiche untergesetzliche Regelungen (Normen)getroffen werden müssen, wie Bundesmantelverträge, EBM, Richtlinien, Arztnummer,Betriebsstättennummer, Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die eine zeit-nahe Realisierung der Gesetzesregelungen wahrscheinlich nicht möglich machen.

Kursweiterbildung Allgemeinmedizin

Im Rahmen der Akademie findet alljährlich ein Bericht über die regelmäßig stattfin-denden Kursleitertreffen statt. Herr Dr. Schrambke als Leiter dieser Veranstaltung führ-te aus, dass die 240-Stunden-Kursweiterbildung mittlerweile nicht mehr angebotenwird. Im Bereich der 80-Stunden-Kursweiterbildung sei tendenziell eine eher rückläufi-ge Entwicklung festzustellen. In diesem Zusammenhang wurde berichtet, dass die Ver-handlungen zum Förderprogramm Allgemeinmedizin abgeschlossen sind; danach istzukünftig eine zweijährige Förderungsdauer vorgesehen, die nunmehr eine durchge-hende Ausbildung für diesen Zeitraum bei einer Weiterbildungsstelle ermöglicht. KeineEinigung ist bei der Frage der versorgungsbereichsübergreifenden Transferierung vonnicht ausgeschöpften Fördermitteln erzielt worden. Des Weiteren wurde darauf auf-merksam gemacht, dass derzeit ein Vertragsrahmenwerk für eine Verbundweiterbil-dung in der Allgemeinmedizin erarbeitet wird. Die Ergebnisse sollen in der nächstenSitzung der Akademie für Allgemeinmedizin vorgestellt werden.

2.1.2 Statistische Entwicklung in der Allgemeinmedizin

Alljährlich wird die statistische Entwicklung in der Allgemeinmedizin gesondert imTätigkeitsbericht dargestellt; dabei zeigt es sich, dass die Zahl der allgemeinmedizinischtätigen Ärzte (Allgemein-/Praktische Ärzte) in den Bundesländern West seit 1975 zwarvon 27.957 auf 44.767 im Jahre 2006 und damit im Bestand um 16.810 Ärzte gewachsenist, dennoch ist der Anteil an der Zahl aller ambulant tätigen Ärzte permanent von

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52,4 % auf 38,2 % gesunken. Im Vergleich dazu ist die Zahl der Spezialisten im gleichenZeitraum von 25.346 auf 72.735, d. h. um 47.389 Ärzte gewachsen und auch in der Rela-tion von 47,6 % auf 61,9 % gestiegen. Während der Anteil der allgemeinmedizinischtätigen Ärzte im Jahre 1975 noch 52,4 % an der Zahl aller niedergelassenen Ärztebetrug, – die Spezialisten 47,6 % –, ist die zahlenmäßige Entwicklung dieser Arztgrup-pen seitdem permanent gegenläufig. Der Anteil der allgemeinmedizinisch tätigen Ärz-te ist nach Konstanz in den Jahren 1999 und 2000 in den Folgejahren erneut gesunken,und zwar von 40,2 % auf nunmehr 38,1 % (im Vergleich dazu 2004 – 38,5 %, 2005 – 38,4 %). Damit wird die bisherige Entwicklung mit einer kontinuierlichen Abnahme desAnteils der Allgemein-/Praktischen Ärzte und einem kontinuierlichen Zuwachs an Spe-zialisten an der Gesamtzahl aller ambulant tätigen Ärzte weiter fortgesetzt.

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Allgemein-/Praktische Ärzte mit übrigen Alle ambulantJahr Ärzte Gebietsbezeichnungen tätigen Ärzte

Anteil an Anteil an Anteil anAnzahl Sp. 5 in % Anzahl Sp. 5 in % Anzahl Sp. 5 in %

0 1 2 3 4 5 6

Quelle: Statistik der BÄK, ab 1991 einschließlich Praxisassistenten, ab 1994 einschließlich Berlin (Ost)

1975 27 957 52,4 25 346 47,6 53 303 1001976 28 202 51,3 26 772 48,7 54 974 1001977 28 029 49,9 28 128 50,1 56 157 1001978 26 729 46,4 30 837 53,6 57 566 1001979 26 849 45,6 32 059 54,4 58 908 1001980 26 853 44,9 32 924 55,1 59 777 1001981 26 793 44,2 33 859 55,8 60 652 1001982 27 334 43,8 35 084 56,2 62 418 1001983 28 149 44,0 35 883 56,0 64 032 1001984 28 800 43,8 36 980 56,2 65 780 1001985 29 109 43,2 38 254 56,8 67 363 1001986 29 314 42,7 39 384 57,3 68 698 1001987 30 149 42,9 40 128 57,1 70 277 1001988 30 923 43,1 40 828 56,9 71 751 1001989 31 424 42,4 42 616 57,6 74 040 1001990 31 837 42,3 43 414 57,7 75 251 1001991 35 478 43,0 47 065 57,0 82 543 1001992 36 991 42,8 49 401 57,2 86 392 1001993 40 493 43,0 53 609 57,0 94 102 1001994 41 782 42,6 56 288 57,4 98 070 1001995 42 785 42,7 57 358 57,3 100 143 1001996 42 336 41,6 59 365 58,4 101 701 1001997 42 844 41,2 61 021 58,8 103 865 1001998 43 365 40,8 62 817 59,2 106 182 1001999 43 136 40,2 64 226 59,8 107 362 1002000 44 084 40,2 65 621 59,8 109 705 1002001 44 132 39,7 67 040 60,3 111 172 1002002 44 188 39,2 68 440 60,8 112 628 1002003 44 034 38,7 69 695 61,3 113 729 1002004 44 220 38,5 70 601 61,5 114 821 1002005 44 592 38,4 71 612 61,6 116 204 1002006 44 767 38,1 72 735 61,9 117 502 100

06:05 in % + 0,4 + 1,6 + 1,1

Tabelle 1: Entwicklung der Zahl der ambulant tätigen Ärzte seit1975 (alte Bundesländer)

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Die Zahlenentwicklung der Allgemein- und Praktischen Ärzte zum 31.12.2006 sieht imVergleich zum Vorjahr (31.12. 2005) wie folgt aus: Die Zahl der Allgemein-/PraktischenÄrzte ist im Bestand um 175 Ärzte (+0,4 %) gewachsen; im Vergleich dazu stieg derBestand im Jahre 2005 um +372 Ärzte (+0,8 %). Der Anteil der Allgemein-/PraktischenÄrzte an allen niedergelassenen Ärzten ist um 0,3 Prozentpunkte gesunken. Die Zahlder Spezialisten ist im gleichen Zeitraum um 1.123 Ärzte (+1,6 %) gewachsen, zugleichhat auch ihr Anteil um 0,3 Prozentpunkte von 61,6 % auf 61,9 % zugenommen.Zusammenfassend liegt der Bestand von Allgemein-/Praktischen Ärzten zum31.12.2006 bei 44.767, der der Spezialisten bei 72.735, die Anteile der Arztgruppen lie-gen bei 38,1 % Allgemein-/Praktische Ärzte und 61,9 % Spezialisten (siehe Tabelle 1).

Seit der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990 wird die Gesamtzahl ambulanttätiger Ärzte in den alten und neuen Bundesländern zahlenmäßig dargestellt (Tabelle 2).Die Zahl der Allgemein-/Praktischen Ärzte hat in den Jahren seit 1990 bis 2002 zuge-nommen, ging dann aber wieder zurück. Im Jahr 2003 lag die Zahl bei 51.909 (-275 Ärz-te), im Jahre 2004 bei 51.954. Erst im Jahre 2005 ist der Bestand des Jahres 2002 (52.184Ärzte) wieder erreicht worden bzw. mit 52.226 sogar leicht überschritten worden. DerBestand der Allgemein-/Praktischen Ärzte beläuft sich zum 31.12.2006 auf 52.152 (- 0,1 %) bei sinkendem Anteil an der Gesamtzahl der Ärzte von - 0,4 Prozentpunkten.Bei den Spezialisten ist ein kontinuierliches Wachstum der Zahlen seit 1990 von 52.136auf 83.953 (2006) zu verzeichnen. Auch der Zuwachs im letzten Jahr von 82.572 auf 83.953 Ärzten ist mit 1.381 (+1,7 %) weit größer als die Veränderung der Allgemein-/Praktischen Ärzte ( 0,1 %). Die Situation spiegelt sich auch in den Anteilen an derGesamtzahl der Ärzte wieder; während der Anteil der Allgemein-/Praktischen Ärzte per-

64

Allgemein-/Praktische Ärzte mit übrigen Alle ambulantJahr Ärzte Gebietsbezeichnungen tätigen Ärzte

Anteil an Anteil an Anteil anAnzahl Sp. 5 in % Anzahl Sp. 5 in % Anzahl Sp. 5 in %

0 1 2 3 4 5 6

Quelle: Statistik der BÄK, ab 1991 einschließlich Praxisassistenten

1990 40 153 43,5 52 136 56,5 92 289 1001991 43 808 43,9 56 017 56,1 99 825 1001992 45 323 43,4 59 139 56,6 104 462 1001993 48 782 43,3 63 991 56,7 112 773 1001994 49 576 43,1 65 511 56,9 115 087 1001995 50 643 43,1 66 935 56,9 117 578 1001996 50 374 42,1 69 186 57,9 119 560 1001997 50 907 41,7 71 083 58,3 121 990 1001998 51 518 41,3 73 103 58,7 124 621 1001999 51 280 40,7 74 701 59,3 125 981 1002000 52 189 40,6 76 299 59,4 128 488 1002001 52 134 40,1 77 852 59,9 129 986 1002002 52 184 39,7 79 145 60,3 131 329 1002003 51 909 39,2 80 440 60,8 132 349 1002004 51 954 39,0 81 411 61,0 133 365 1002005 52 226 38,7 82 572 61,3 134 798 1002006 52 152 38,3 83 953 61,7 136 105 100

06:05 in % - 0,1 + 1,7 + 1,0

Tabelle 2: Entwicklung der Zahl der ambulant tätigen Ärzte seit1990 (gesamtes Bundesgebiet)

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65

2KapitelDie ärztliche Versorgung

manent sinkt, von 43,5 % 1990 auf 38,3 % 2006, steigt der Anteil der Spezialisten an derGesamtzahl der Ärzte im gleichen Zeitraum von 56,5 % auf 61,7 %.

Die zahlenmäßige Entwicklung der Allgemeinärzte wäre noch ungünstiger verlaufen,hätte nicht über viele Jahre die Gruppe der Praktischen Ärzte die relative Abnahme derAllgemeinärzte innerhalb dieser Arztgruppe ausgeglichen (Tabelle 3 – Entwicklung derZahlen der Allgemein- und Praktischen Vertragsärzte seit 1975 (alte Bundesländer)).Der in den Jahren 1975 bis 1993 stetig wachsende Anteil an Praktischen Ärzten hat sichin den folgenden Jahren (1994 bis 2006) sukzessive verringert, während demgegenüberdie Zahl der Allgemeinärzte seit 1994 bis 2006 kontinuierlich zugenommen hat. Auchim letzten Jahr hat sich diese Entwicklung fortgesetzt, so dass Ende 2006 einem Anteil

Allgemein- undJahr Allgemeinärzte Praktische Ärzte Praktische Ärzte

Anteil an Anteil an Anteil anAnzahl Sp. 5 in % Anzahl Sp. 5 in % Anzahl Sp. 5 in %

0 1 2 3 4 5 6

Quelle: Bundesarztregister der KBV, ab 1994 einschließlich Berlin (Ost)

1975 14 200 57,4 10 557 42,6 24 757 1001976 13 892 56,2 10 829 43,8 24 721 1001977 13 440 54,2 11 350 45,8 24 790 1001978 12 964 52,2 11 849 47,8 24 813 1001979 12 515 50,1 12 466 49,9 24 981 1001980 12 293 49,2 12 687 50,8 24 980 1001981 12 204 48,5 12 947 51,5 25 151 1001982 12 309 48,3 13 197 51,7 25 506 1001983 12 452 47,6 13 720 52,4 26 172 1001984 12 746 47,2 14 276 52,8 27 022 1001985 12 712 46,4 14 693 53,6 27 405 1001986 12 702 45,3 15 337 54,7 28 039 1001987 12 574 44,2 15 873 55,8 28 447 1001988 12 523 43,3 16 400 56,7 28 923 1001989 12 392 42,2 16 944 57,8 29 336 1001990 12 425 41,6 17 409 58,4 29 834 1001991 12 447 40,8 18 024 59,2 30 471 1001992 12 527 40,0 18 805 60,0 31 332 1001993 13 448 38,5 21 497 61,5 34 945 1001994 16 337 46,0 19 171 54,0 35 508 1001995 19 128 54,0 16 314 46,0 35 442 1001996 21 146 59,7 14 280 40,3 35 426 1001997 22 483 63,5 12 939 36,5 35 422 1001998 23 403 65,3 12 410 34,7 35 813 1001999 23 776 67,9 11 249 32,1 35 025 1002000 24 242 69,0 10 882 31,0 35 124 1002001 25 037 70,5 10 471 29,5 35 508 1002002 25 552 71,9 9 985 28,1 35 537 1002003 25 976 73,2 9 507 26,8 35 483 1002004 26 460 74,8 8 937 25,2 35 397 1002005 27 343 77,5 7 948 22,5 35 291 1002006 27 973 79,7 7 132 20,3 35 105 100

06:05 in % + 2,3 - 10,3 - 0,5

Tabelle 3: Entwicklung der Zahl der Allgemein- und PraktischenVertragsärzte seit 1975 (alte Bundesländer)

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von 79,7 % Allgemeinärzten nur noch 20,3 % Praktische Ärzte gegenüberstehen. DemZuwachs der Allgemeinärzte mit + 2,3 %, in absoluten Zahlen mit 630 Ärzten, steht einAbgang von Praktischen Ärzten mit - 10,3 %, in absoluten Zahlen 816 Praktischen Ärz-ten, gegenüber. Diese Entwicklung wird sich auch in den kommenden Jahren fortset-zen, da die Praktischen Ärzte nach und nach altersbedingt ausscheiden werden und dasSGB V nur noch die Zulassung von Allgemeinärzten zulässt.

Die Gesamtzahl der Allgemein-/Praktischen Vertragsärzte, bezogen auf die westlichenBundesländer, einschließlich Berlin Ost, ist 2006 im Vergleich zum 31.12.2005 um 0,5 % gesunken, und zwar von 35.291 auf 35.105 (-186).

In Tabelle 4 ist die Entwicklung der Allgemein- und Praktischen Vertragsärzte seit 1990bis zum 2006, bezogen auf das gesamte Bundesgebiet auf der Grundlage des Bundes-arztregisters der KBV dargestellt. Diese Tabelle bestätigt die zahlenmäßige Entwicklungder Tabelle 3 mit einem Anstieg der Zahl weitergebildeter Allgemeinärzte im Jahre 2006auf 33.715 um 524 Ärzte (+1,6 %); im Vergleich dazu sank die Zahl der Praktischen Ärz-te von 9.111 im Jahre 2005 um 888 Ärzte auf 8.223 (-9,7 %). Die Gesamtzahl der Allge-mein-/Praktischen Ärzte – bezogen auf das gesamte Bundesgebiet – sank um 364 Ärzte(-0,9 %).

66

Allgemein- undJahr Allgemeinärzte Praktische Ärzte Praktische Ärzte

Anteil an Anteil an Anteil anAnzahl Sp. 5 in % Anzahl Sp. 5 in % Anzahl Sp. 5 in %

0 1 2 3 4 5 6

Quelle: Bundesarztregister der KBV

1990 18 481 48,3 19 763 51,7 38 244 1001991 18 631 47,7 20 428 52,3 39 059 1001992 19 141 48,2 20 551 51,8 39 692 1001993 20 148 46,2 23 500 53,8 43 648 1001994 22 548 51,9 20 933 48,1 43 481 1001995 25 326 58,3 18 089 41,7 43 415 1001996 27 342 63,0 16 038 37,0 43 380 1001997 28 690 66,2 14 635 33,8 43 325 1001998 29 660 67,9 13 999 32,1 43 659 1001999 30 072 70,3 12 693 29,7 42 765 1002000 30 552 71,3 12 279 28,7 42 831 1002001 31 307 72,6 11 837 27,4 43 144 1002002 31 758 73,8 11 303 26,2 43 061 1002003 32 081 74,8 10 785 25,2 42 866 1002004 32 416 76,1 10 171 23,9 42 587 1002005 33 191 78,5 9 111 21,5 42 302 1002006 33 715 80,4 8 223 19,6 41 938 100

06:05 in % + 1,6 - 9,7 - 0,9

Tabelle 4: Entwicklung der Zahl der Allgemein- und Praktischen Vertragsärzte seit 1990 (gesamtes Bundesgebiet)

Die Altersstruktur der ambulant tätigen Ärzte (Tabelle 5) zum 31.12.2006 zeigt, dass inden nächsten Jahren weiterhin mit altersbedingten Abgängen in der Allgemeinmedizinvon 8.651 Ärzten (16,6 %) zu rechnen ist; es handelt sich dabei um die Altersgruppe der60jährigen und älteren Allgemein-/Praktischen Ärzte. Die Quote der Spezialisten liegt

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mit einer Ausscheidequote von 15.466 in der gleichen Altersgruppe (60 und älter) zwarbei 18,4 %, dafür liegt die Zahl der jüngeren Spezialisten zwischen dem 35 und 59Lebensjahr bei insgesamt 67 979 Ärzten, während diese Altersgruppen bei den Allge-mein-/Praktischen Ärzten lediglich mit 41.348 Ärzten vertreten sind.

Tabelle 6 mit der Altersstruktur der niedergelassenen Ärzte (ohne Praxisassistenten)zeigt bei den Praktischen Ärzten ein deutlicheres Bild. Da Ärzte ohne Gebietsbezeich-nung als Praktische Ärzte gezählt werden, sind Weiterbildungsassistenten in Tabelle 5bei den Praktischen Ärzten mit enthalten und "verjüngen" diese. In Tabelle 6 sind sienicht enthalten.

67

2KapitelDie ärztliche Versorgung

Anzahlin ProzentAnzahlin ProzentAnzahlin ProzentAnzahlin ProzentAnzahlin Prozent

Summe AnzahlÄrzte in Prozent

ÄrzteAltersgruppe Allgemein- Praktische Allgemein-/ mit übrigen Summe

ärzte Ärzte Praktische Gebietsbe- ÄrzteÄrzte zeichnungen

0 1 2 3 4 5

Quelle: Statistik der BÄK

bis 34

35 bis 39

40 bis 49

50 bis 59

über 60

398 1 755 2 153 508 2 6611,1 11,5 4,1 0,6 2,0

2 879 1 449 4 328 5 822 10 1507,8 9,5 8,3 6,9 7,5

11 945 5 494 17 439 32 726 50 16532,4 35,8 33,4 39,0 36,8

14 845 4 736 19 581 29 431 49 01240,3 30,9 37,6 35,1 36,0

6 764 1 887 8 651 15 466 24 11718,4 12,3 16,6 18,4 17,7

36 831 15 321 52 152 83 953 136 105100,0 100,0 100,0 100,0 100,0

Tabelle 5: Altersstruktur der ambulant tätigen Ärzte zum 31.12.2006 (gesamtes Bundesgebiet)

Anzahlin ProzentAnzahlin ProzentAnzahlin ProzentAnzahlin ProzentAnzahlin Prozent

Summe AnzahlÄrzte in Prozent

ÄrzteAltersgruppe Allgemein- Praktische Allgemein-/ mit übrigen Summe

ärzte Ärzte Praktische Gebietsbe- ÄrzteÄrzte zeichnungen

0 1 2 3 4 5

Quelle: Statistik der BÄK

bis 34

35 bis 39

40 bis 49

50 bis 59

über 60

302 56 358 319 6770,8 0,5 0,8 0,4 0,5

2 523 232 2 755 4 899 7 6547,1 2,2 6,0 6,1 6,0

11 406 4 084 15 490 31 322 46 81232,0 38,8 33,5 38,7 36,8

14 740 4 343 19 083 29 055 48 13841,3 41,3 41,3 35,9 38,0

6 710 1 813 8 523 15 244 23 76718,8 17,2 18,4 18,9 18,7

35 681 10 528 46 209 80 839 127 048100,0 100,0 100,0 100,0 100,0

Tabelle 6: Altersstruktur der niedergelassenen Ärzte zum31.12.2006 (gesamtes Bundesgebiet)

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Die Abbildung zur Altersstruktur der Allgemeinärzte zum 31.12.2006 (siehe Abbildung 2)zeigt, dass ein „Altersberg“ in den nächsten 6 Jahren abgebaut wird, dann für einige Jah-re geringere Abgänge zu verzeichnen sind, ehe sich dann der nächste „Altersberg“ inetwa 10 Jahren mit erneut wachsenden Abgängen abzeichnet.

68

Anzahl

2 000

1 200

1 000

800

600

400

200

2 400

2 600

2 800

3 000

3 200

2 200

1 800

1 600

1 400

19851980 20031990 1991 1992 1993 1994 1995 Jahr1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2004 2005 2006

* Rechnerischer Bruttozugang, einschließlich Umschreibungen

660

360

52030

+ 0,3 % 20+ 0,2 %

480 480

1 270*

2 800*

3 140*

2 340*

1 790*

1 450*1 300*

1 110* 1 140

970

Quelle: Bundesarztregister der KBV,Basis: Vertragsärzte, alte Bundesländer, ab 1995 einschließlich Berlin (Ost)

80+ 0,6 %

920+ 7,4 %

2 380+ 17,7 %

2 790+ 17,1 %

2 020+ 10,5 %

1 340+ 6,3 %

920+ 4,1 %

370+ 1,6 %

470+ 2,0 %

520+ 2,1 %

800+ 3,3 %

990420

+ 1,7 %

930480

+ 1,9 %

Bruttozugang - Abgang = Nettozugang

1 210880

+ 3,3 %

1 120630

+ 2,3 %

Abbildung 1: Altersstruktur der Allgemeinärzte zum 31.12.2006

Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der Brutto und Nettozugänge bei den Allgemeinärztenseit 1980. Diese Abbildung verdeutlicht, dass in den Jahren 1993 bis 1998 die hohen Brut-tozugänge die Abgänge der Allgemeinärzte weit überstiegen, was zu hohen Nettozugängenführte. Ursache dieser hohen Zugänge waren die bereits erwähnten Umschreibungen. Inden Folgejahren gab es eine rückläufige Entwicklung. Bis zum Jahre 2004 hatte sich derBruttozugang bei etwa 1000 eingependelt. Im Jahr 2006 erreichte der Bruttozugang sogar1.210 Ärzte, auch der Nettozugang mit 880 hat sich im Vergleich zu den Vorjahren fast ver-doppelt, was sich zum Einen auf einen verminderten Abgang und zum Anderen auf einenhöheren Zugang an Allgemeinärzten zurückführen lässt. Ursache des hohen Bruttozu-gangs ist, dass sich Allgemeinmediziner mit 3-jähriger Weiterbildung nur bis zum 31.Dezember 2005 in das Arztregister eintragen lassen konnten. Im Jahre 2006 ist ein Brutto-zugang von 1.120, ein Nettozugang von 630 Ärzten zu verzeichnen; damit reduzieren sichbeide Größen, liegen aber immer noch höher als in den Jahren 2002-2004.

Abbildung 3 zeigt die Entwicklung der Bestände der Allgemeinärzte und ihres Anteilsan allen Vertragsärzten. Seit 1993 ist ein Wachstum von 19,3 % auf 28,5 % in 2006 zuverzeichnen; der Anteil der Allgemeinarztbestände an allen Vertragsärzten ist nur sehrmoderat in den letzten 5 Jahren gewachsen; er liegt zudem weit entfernt von der politi-schen Forderung nach einer Relation von 60 % Hausärzten und 40 % Spezialisten.Inwieweit sich jedoch diese Entwicklung verändert, wenn sich die Auswirkungen der

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Neugestaltung der Weiterbildungsordnung mit einer Zusammenführung der Fachge-biete Allgemeinmedizin und Innere Medizin zum neuen Gebiet Innere und Allgemein-medizin zeigen, bleibt abzuwarten.

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Anzahl

1 600

1 400

1 000

800

600

400

200

1 200

Lebensalter30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 8025

1 659

966

Quelle: Bundesarztregister der KBV, Basis: Vertragsärzte einschließlich Partner-Ärzte, gesamtes Bundesgebiet

unter 40 3 094 2 805 - 9,3

40 bis 49 10 805 11 099 + 2,7

50 bis 59 13 621 14 052 + 3,2

60 und älter 5 841 5 935 + 1,6

Summe 33 361 33 891 + 1,6

AltersgruppeAnzahl2005

Anzahl2006

Veränderungin Prozent

Abbildung 2: Entwicklung der Brutto- und Nettozugänge bei Allgemeinärzten seit 1980

Anzahl

30 000

25 000

20 000

15 000

10 000

5 000

35 000

Anteil inProzent

35

30

25

20

151990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006

27 300

20,3 20,219,3

21,2

23,6

25,126,0 26,3

29 700

26,6 26,8

30 600

27,1

33 700

27,4

Quelle: Bundesarztregister der KBV

27,5

20,8

18 500 19 100

22 50027,7

31 800

28,2

32 400

28,5

Abbildung 3: Entwicklung der Bestände der Allgemeinärzte und ihres Anteils an allenVertragsärzten

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2.2 Fachärztliche Versorgung

2.2.1 Deutsche Akademie der Gebietsärzte

Seit dem Jahre 1968 befasst sich die „Deutsche Akademie der Gebietsärzte“ mit derBearbeitung von Berufsfragen der ärztlichen Fachgebiete. Neben dem vom DeutschenÄrztetag gewählten Vorstand der Akademie, den Vertretern der Ärztekammern undärztlichen Berufsverbänden, sind seit Ende der 80er Jahre auch die wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften einbezogen. Das nunmehr bereits langjährigeZusammenwirken ärztlicher Berufsverbände und wissenschaftlich-medizinischer Fach-gesellschaften in der Akademie der Gebietsärzte bei der Beratung von Berufsfragen derFachgebiete hat sich bewährt. Die Akademie ist nicht nur eine Informationsplattformzwischen Bundesärztekammer, Landesärztekammern, ärztlichen Berufsverbänden undwissenschaftlich medizinischen Fachgesellschaften, sondern sie dient auch dem inner-ärztlichen Meinungsbildungsprozess bei aktuellen Fragen der ärztlichen Berufspolitik.

Mit Ablauf der Legislaturperiode beschloss der 106. Deutsche Ärztetag 2003 in Kölneine Neubesetzung des Vorstandes der Akademie. Aus dem Kreis des Vorstandes wur-den als Vorsitzender, Prof. Dr. Heyo Eckel, Göttingen, und als stellvertretende Vorsit-zende, Frau Dr. Ursula Auerswald, Bremen, in ihrem Amt bestätigt; Frau Dr. Auerswaldverstarb im Oktober 2004. Der 108. Deutschen Ärztetag 2005 wählte Dr. Franz-JosephBartmann zum Mitglied des Vorstandes der Akademie. Der Vorstand der Akademiewählte als Nachfolger von Frau Dr. Auerswald Dr. Bartmann in seiner Sitzung am16.12.2005 zum stellvertretenden Vorsitzenden der Akademie. Kooptiertes Mitglied imVorstand der Akademie ist der Präsident der Gemeinschaft fachärztlicher Berufsver-bände, Jörg-Andreas Rüggeberg, Bremen.

Gesundheits- und Sozialpolitik

Die Akademie der Gebietsärzte befasst sich regelmäßig mit der aktuellen Gesundheits-und Sozialpolitik. Im Berichtsjahr waren die Berichte zur gesundheits- und sozialpoliti-schen Lage, die von Seiten des Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Jörg-DietrichHoppe, erstattet wurden, Schwerpunkte der Informationsvermittlung und der Mei-nungsbildung in diesem Gremium. In der Frühjahrssitzung der Akademie am25.03.2006 in Berlin standen die Auswirkungen der Gesetzgebung und Gesetzesplänezur Gesundheitspolitik auf die Berufsausübung der Ärzte im Mittelpunkt der Diskus-sion. Prof. Hoppe verwies auf die Kritik der Ärzteschaft in Form von Ärztedemonstra-tionen mit ca. 30.000 Teilnehmern, die in der Öffentlichkeit nachhaltigen Eindruckhinterlassen hätten; weitere Demonstrationen seien vorgesehen. Er unterrichtete dasGremium über den politischen Zeitplan der weiteren Verhandlungen zur Gesundheits-reform mit weiterhin erheblichem Konfliktstoff für die Ärzteschaft. Die gesundheitspo-litische Gesetzgebung, wie z.B. das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz(AVWG) und das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VändG) wurden erörtert.

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Weitere Themen waren die Tarifauseinandersetzungen zwischen dem Marburger Bundder Tarifgemeinschaft Deutscher Länder, die aktuelle Finanzierungsdebatte mit denModellen der Bürgerversicherung als SPD-Modell und dem Gesundheitsprämienmo-dell der Union, die beide aufgrund der unterschiedlichen Positionen in Reinform nichtrealisiert werden können; möglicherweise werde ein Mittelweg wie in den Niederlandenbeschritten (Drei-Säulen-Finanzierungs-Modell aus Beiträgen der Versicherten, einemfixen Betrag der Arbeitgeber sowie Zuweisungen aus Steuereinnahmen). Die Ausfüh-rungen des Berichts wurden intensiv diskutiert, dabei standen die Auswirkungen derGesundheitsgesetzgebung auf die Berufsausübung der Fachärzte und damit dieZukunft der fachärztlichen Versorgung im Fokus.

In der Herbstsitzung der Akademie am 25.11.2006 berichtete Prof. Hoppe über den Fort-gang der Debatte zur Gesundheitsreform, die zwischenzeitlich in Form eines Referenten-bzw. Kabinettsentwurf konkretisiert wurde; über die dazu anberaumten Anhörungen vordem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages wurde informiert. Die unisonokritische Einstellung aller Betroffenen zu den Regelungen des sog. GKV-WSG, die auch inder Anhörung zum Ausdruck kam, stelle eine Sondersituation dar, die es in dieser Kon-stellation zu anderen Reformgesetzen bisher nicht gegeben habe. Dennoch werde dieGesundheitsreform als Gemeinschaftsprojekt der Regierungskoalition realisiert werdenund zu einer Systemveränderung des Gesundheitswesens führen. Das bisher pluralistischeund selbstverwaltete Gesundheitssystem werde zunehmend in eine staatsmedizinischeForm überführt. Diese politische Tendenz rufe den Widerstand aller Betroffenen hervorund überdeckte einzelne positive Regelungen, wie z.B. zur Palliativmedizin, zu Mutter-Kind-Kuren und im Leistungsrecht. Besonders kritisch gesehen werde die Abschaffung derGKV-Spitzenverbände zugunsten der Bildung eines Spitzenverbandes Bund als Schritt zurAushöhlung der gemeinsamen Selbstverwaltung sowie die „Professionalisierung“ desGemeinsamen Bundesausschusses mit einer Umgestaltung des GBA in eine unterstaatli-che Behörde. Kritisch gesehen werde auch die Schwächung der ärztlichen Selbstverwaltungaufgrund der Aushöhlung des Sicherstellungsauftrages durch Ausgliederung des hausarzt-zentrierten Versorgung und Übertragung von Vertragskompetenzen auf die Krankenkas-sen. Als für die Ärzteschaft besonders gravierend werde das Schicksal der PKV eingeschätzt,insbesondere soweit es die Regelungen zum Basistarif betrifft, mit Hilfe dessen der PrivatenKrankenversicherung systemfremde Strukturen aufgezwungen werden, wie der Kontra-hierungszwang, die Sicherstellung des Tarifs über das SGB V und der unternehmensüber-greifende Risikostrukturausgleich, die letztlich auch durch Quersubventionierung desBasistarifs aus dem PKV-Vermögen und aus den Beiträgen der Vollversicherten zu einerAushöhlung der PKV-Vollversicherung führen werden. Diese Regelungen haben weit rei-chende Auswirkungen auf die Vergütungssituation der Ärzte. Eine verfassungsrechtlichePrüfung werde daher fortgesetzt. Prof. Hoppe geht im Weiteren auf die Regelungen zur ver-tragsärztlichen Vergütung, zu den Wahltarifen in der vertragsärztlichen Versorgung, die vor-gesehenen Regelungen im Krankenhausbereich und in der Arzneimittelversorgung ein.

Über ein Treffen mit den Gesundheitsministern der Länder wurde ergänzend berichtet,das zwar die kritische Sicht der Länder – soweit es ihre Zuständigkeitsbereiche betrifft –deutlich, andererseits jedoch auch klar machte, dass das Reformgesetz realisiert wird.Als allein noch mögliche Handlungsoptionen wurde auf wenige konkrete Änderungs-vorschläge zu einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs verwiesen. Prof. Hoppe gingim Weiteren auf die Strategie der Ärzteschaft und ihren zu organisierenden Widerstand

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

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gegen dieses sog. Reformgesetz ein, auch unter Hinweis auf die politischen Gesprächemit der Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel und weitere politische Gespräche mitGesundheitspolitikern. Er verwies auf den Nationalen Aktionstag vom 04.12.2006 unddie ärztlichen Aktionen, die gemeinsam mit anderen Betroffenen in der Folge geplantsind, um die Bevölkerung über die Auswirkungen der Reform zu unterrichten.

Die sehr intensive Diskussion in der Akademie zeigte die große Verunsicherung derÄrzte, vor allem hinsichtlich der Auswirkungen auf die fachärztliche Versorgung, dieweiterhin generell gefährdet ist und flächendeckend mittelfristig in der bestehendenForm wohl nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Die gesellschaftspolitischen Ziel-setzungen zur Zurückdrängung bzw. Abschaffung der Freiberuflichkeit wurden erörtertund festgestellt, dass die Politik offensichtlich den angestellten Arzt unter staatlicheroder gewerkschaftlicher Kontrolle präferiert. Fazit war, dass die Freiberuflichkeit auf län-gere Sicht weniger Chancen im Wettbewerb mit Kapitalgesellschaften und institutionel-len Gesundheitseinrichtungen haben wird und sich jüngere Ärzte aufgrund dieserUnsicherheit gegen die freiberufliche Tätigkeit entscheiden oder aufgrund ihrer Unzu-friedenheit mit dem System auswandern.

Sachstandsbericht zur Versorgungsforschung

Ausgehend von den Beschlüssen des außerordentlichen Ärztetages 2003 und der Deut-schen Ärztetage der Jahre 2004 und 2005 ist ein Rahmenkonzept zur Förderung der Ver-sorgungsforschung erstellt worden, das von einem Arbeitskreis beim Wissenschaft-lichen Beirat der Bundesärztekammer mit Unterarbeitsgruppen begleitet wird. Überden Stand dieses Projektes berichtete Dr. Bäsler, Referent des Dezernates 6.

Die Durchführungsplanung des Rahmenkonzepts sehe eine Gesamtlaufzeit von 6 Jahren,ein maximales Fördervolumen von 750.000,00 € jährlich, eine Zwischenevaluation nach 3 Jahren, einen jährlichen Zwischenbericht auf dem Deutschen Ärztetag, eine Begleitungder Einzelprojekte durch so genannte „Projektpaten“ und eine Eingrenzung des Förder-gegenstandes auf die drei Themenfelder (1) Implementierung von Leitlinien in den ärzt-lichen Alltag, (2) Einfluss der Ökonomisierung ärztlicher Leistungen auf die Patientenver-sorgung und die Freiheit der ärztlichen Tätigkeit und (3) den Einfluss der maßgeblichenarztseitigen Faktoren (sogenannter „Physician Factor“) auf die Versorgung vor.

Diese drei Themenfelder der Leitlinien, der Ökonomisierung und des „Physician Fac-tors“ werden von Dr. Bäsler anhand verschiedener möglicher Fragestellungen vorgestellt.

In der Konkretisierungsphase sei eine ständige Koordinationsgruppe Versorgungsfor-schung als Steuergremium gebildet worden mit Leitung durch den Vorsitzenden des Wis-senschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer und paritätischer Besetzung durch Ver-tragsärzte und Klinikärzte. Für zu fördernde Projekte sei ein zweistufiges Auswahlverfah-ren und eine Projektbegleitung vereinbart worden. Als Auswahlkriterien für Projektanträgeseien relevant, Patientenorientierung und ärztliche Perspektiven, Originalität, Methodebzw. wissenschaftlicher Ansatz, Transferpotential der Ergebnisse, Verwertungsmöglichkei-ten und Nachhaltigkeit der Maßnahmen, Vorleistungen sowie Interdisziplinarität undKooperation. Es seien drei unterschiedliche Projektarten mit verschiedenen Fördersum-men festgelegt worden: (1) Einzelprojekte mit Modellcharakter mit maximaler Förderdau-

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er über drei Jahre, (2) Querschnittsprojekte mit maximaler Förderdauer von zwei Jahrensowie (3) Kurzgutachten bzw. Expertisen mit maximaler Förderdauer von einem Jahr.

Dr. Bäsler geht dann auf die Projektausschreibung und Projektauswahl ein. Die Aus-schreibung sei im September 2005 erfolgt, Projektskizzen seien bis 19.10.2005 einge-reicht worden; Auswahl der Projektskizzen seien Aufforderungen zur ausführlichenAntragstellung mit Abgabefrist zum 19.01.2006 ergangen, welche nun Ende März 2006abschließend begutachtet worden seien. Insgesamt seien 171 Projektskizzen eingegan-gen, 36 Antragsteller seien aufgefordert worden, einen ausführlichen Projektantrag ein-zureichen. Schließlich seien insgesamt 19 Projekte zur Förderung vorgeschlagen wor-den. 9 Projekte (48 %) beschäftigten sich mit der Implementierung von Leitlinien, 5 Pro-jekte (26 %) untersuchten den Einfluss der Ökonomisierung und weitere 5 Projekte (26 %)beschäftigten sich mit dem Themenfeld „Physician Factor“. 9 Projekte (47 %) würdenden ambulanten Sektor betreffen, 8 Projekte (42 %) thematisierten den ambulanten undden stationären Sektor, 2 Projekte (11 %) betreffen den stationären Sektor alleine.

Abschließend fasst Dr. Bäsler nochmals die Zielsetzung der Bundesärztekammer bei derFörderung der Versorgungsforschung zusammen: die Versorgungsforschung soll helfen,eine interessenabhängige wissenschaftliche Beratung für die Gesundheitspolitik in ihreSchranken zu weisen, sie könne insgesamt einen Impuls zur Förderung der Versor-gungsforschung setzen, werde die Bildung eines Netzwerkes fördern, werde die ärztlichePosition in der gemeinsamen Selbstverwaltung stärken und die Kompetenz der Ärzte-schaft durch belastbare Daten erhöhen und möglicherweise auch den Nachweis führenkönnen, welche Fehlentwicklungen durch eine insuffiziente Gesetzgebung in der Patien-tenversorgung entstanden seien. Langfristig soll die Förderinitiative der Versorgungsfor-schung zu einer nachhaltigen Finanzierung durch andere Drittmittelgeber führen.

Die Akademie diskutierte dieses Thema eingehend und regte an, die Aktivitäten undInitiativen von Fachgesellschaften zur Versorgungsforschung noch besser einzubinden.Wünschenswert wäre auch, dass AWMF-Fachgesellschaften zumindest ideell durch dieBundesärztekammer in dieser Hinsicht unterstützt würden. Die besondere Bedeutungdieses Projektes, wonach die Auswirkungen gesundheitspolitischer Entscheidungengründlicher untersucht und besser im vorhinein präventiv bewertet werden können, wirdanerkannt, wobei die zwischenzeitlich eingesetzte Steuerung von medizinischen Versor-gungsabläufen durch Marktmechanismen und Wettbewerb unbedingt untersucht wer-den sollte, vor allem auch in ihrer Auswirkung auf die Versorgungsqualität und Versor-gungssicherheit. Hierzu sollten unbedingt Versorgungsdaten generiert werden, die bis-lang in Deutschland wegen der freiheitlichen Ausprägung des Gesundheitswesens fürweite Bereiche fehlen. Unterstrichen wird, dass die Versorgungsforschung ein multipro-fessionelles Vorhaben sei und von einer rein ärztlichen Versorgungsforschung daherabgeraten werden müsse; die unterschiedlichen Berufsgruppen im Gesundheitswesenmüssten bei diesen Fragen zusammen arbeiten. Weiterhin wurden im Zusammenhangmit dem Sachstandsbericht Fragen der Wertigkeit der evidenzbasierten Medizin und vonVergütungsanreizen bei leitliniengerechter Vorgehensweise diskutiert. Die Frage derTransparenz der Entscheidungen, z.B. der ständigen Koordinationsgruppe Versorgungs-forschung, wurde angesprochen und angeregt, dass die DFG gebeten werden solle, mehrForschungsprojekte in der Versorgungsforschung zu fördern.

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

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Weiterentwicklung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die Akademie wurde in Form eines Sachstandsberichtes über die Weiterentwicklungder Vergütungssysteme als einem Schwerpunkt der anstehenden Gesundheitsreformund über die Maßnahmen der Ärzteschaft zur Weiterentwicklung der GOÄ unterrichtet(vgl. Abschnitt Amtliche Gebührenordnung für Ärzte). Des Weiteren wurde der Akade-mie das Gutachten zur Ableitung einer GOÄ aus den G-DRG-Kalkulationen, wie es derPKV-Verband vorgeschlagen hatte, durch Prof. Roeder, DRG-Research-Group der Uni-versität Münster, vorgestellt (vgl. Abschnitt Amtliche Gebührenordnung für Ärzte).

Als Fazit stellte Prof. Roeder fest, dass aus DRG-Fallgruppen und ihren Bewertungenkeine individuellen Leistungen, keine individuellen Leistungskomplexe, keine lei-stungs- und fachgebietsbezogenen Leistungsbewertungen, keine ambulanten Lei-stungsbewertungen und daher insgesamt kein durchgängiges GOÄ-System abgeleitetwerden könne. Das von der PKV vorgelegte DRG-basierte Konzept erfülle nicht dieAnforderungen eines durchgängigen und leistungsgerechten Systems im Sinne einerAmtlichen Gebührentaxe; dieses System sei auch bei einer Weiterentwicklung des G-DRGs-Systems nicht erreichbar.

In der Diskussion wurden folgende Fragen erörtert:

Die Fehlanreize der DRGs und die Auswirkungen auf die Qualität der stationärenPatientenversorgung. Die Abkehr von der Patientenbehandlung hin zur reinen Preis-orientierung ohne Leistungsbezug. Die Auswirkungen der Diskussion über die ver-meintliche „Gleichheit ärztlicher Leistungen“, die unter dem Motto soziale Gerechtig-keit der politischen Diskussion aufoktroyiert wird und zu der von ärztlicher Seite Argu-mentationshilfen entwickelt worden sind. Hingewiesen wurde auf die systematischenUnterschiede der Vergütungssysteme wegen der völlig unterschiedlichen Rahmenbe-dingungen; soziale Gerechtigkeit dürfe nicht mit Leistungsgleichheit verwechselt wer-den.

Über die Funktion der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte wurde diskutiert, insbe-sondere in ihrer Schutzfunktion für den Patienten; der Staat habe zudem aber diePflicht, den Wert ärztlicher Leistungen in der GOÄ festzustellen.

Die Bewertungsmethodik wurde erörtert und für eine methodenorientierte Gestaltungder GOÄ mit vorrangigem Prinzip der Einzelleistungsvergütung votiert. Die Integrationvon Qualitätsanreizen wurde einerseits angeregt, andererseits vor einer weiteren Kon-trollbürokratie gewarnt.

Die Diskussion über die Zukunft der GOÄ und der Privatliquidation wurde in derHerbstsitzung der Akademie fortgeführt, insbesondere vor dem Hintergrund der Rege-lungen des sog. GKV-WSG und der vorgesehenen Regelungen für den PKV-Bereich, diesich auf die ärztlichen Vergütungen nach GOÄ auswirken werden. Berechnungen derPKV und der privatärztlichen Verrechnungsstellen zeigen die Verluste der Ärzte undKrankenhäuser auf (vgl. Kapitel „Amtliche Gebührenordnung für Ärzte).

Die Akademie regte an, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Aushöhlung der PKV zuverhindern.

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In Zusammenhang mit Vergütungsfragen wurde die Akademie auch über die 1. Über-prüfung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) durch das Bundes-ministerium der Justiz unterrichtet (vgl. hierzu Kapitel Gebührenordnung).

Fortbildungsnachweis

Die Akademie wird wegen der Bedeutung des Themas für alle Fachgruppen regelmäßigüber den Stand der Regelungen zum Fortbildungsnachweis unterrichtet. In der Früh-jahrssitzung wurde das Thema Fortbildung von Krankenhausärzten diskutiert, wonachkünftig 60 % fachspezifische Fortbildung und der Rest einer verpflichtenden Fortbil-dung frei gestaltet werden sollen. Das entsprechende Zertifikat solle dem ärztlichenDirektor vorgelegt werden. In den nächsten 5 Jahren seien keine Sanktionen geplant,falls der Fortbildungspflicht im vorgeschriebenen Umfang nicht nachgekommen wer-de. Die Kammern übernähmen hinsichtlich der Fortbildung Verwaltungsfunktionen;die DKG sei der Übereinkunft beigetreten. In einem Gespräch mit Vertretern der AOKsei das Problem der pharma-gesponserten Fortbildung erörtert worden, dabei wurde alsZiel eine unabhängige Fortbildung gefordert. Neben einem Positionspapier sei ein Tref-fen mit Vertretern der Pharmaindustrie geplant, um die Fortbildung aus dem Sponso-ring der Pharmaindustrie zu lösen.

Auch in der Herbstsitzung wurden die geplanten Änderungen zur Fortbildung der Ärz-te im Krankenhaus im GKV/WSG vorgestellt. Im geltenden § 137 ist eine Beteiligungder Bundesärztekammer an den Regelungen zur Fortbildungspflicht für Ärzte im Kran-kenhaus vorgesehen, diese fehle im Gesetzentwurf. Die Kompetenz solle nunmehrauch für die inhaltliche Gestaltung beim G-BA liegen; dieser soll Inhalt und Umfangvon Fortbildungspflichten von Fachärzten im Abstand von fünf Jahren sowie das Ver-fahren zum Nachweis ihrer Erfüllung festlegen.

Die Mitglieder der Akademie wandten sich gegen diese Schmälerung der Kompetenzender Landesärztekammern, die sich durch Überschreitung der Grenzen der Sozialversiche-rungskompetenz mit Einschränkung der Regelungskompetenz des Berufsrechtes ergeben.

Auswirkungen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VändG) und des GKV-WSG

auf die fachärztliche Versorgung

In der Herbstsitzung schilderte Herr Rechtsanwalt Schirmer den derzeitigen Stand derGesetzgebungsverfahren zum GKV-WSG, insbesondere in seinen Auswirkungen aufdie Versorgungsstrukturen. Er verwies dabei auf die bekannt gewordenen Beschlüssedes Bundesrates, die die Position der KVen bei der Mitwirkung am Vertragswettbewerbwieder stärken würden. Er geht mit seinem Vortrag auf die Einzelheiten der Regelungendes GKV-WSG zu den Versorgungsstrukturen, zum Vergütungsmodell und zu denKrankenhausregelungen ein. Er informierte weiter über den zweiten Durchgang derBeratungen zum Vertragsarztrechtänderungsgesetz, das am 01.01.2007 in Kraft tretenwerde. Die damit ermöglichte Flexibilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit als Folgeder Veränderungen der Berufsordnung erfordere eine Vielzahl untergesetzlicher Nor-men. Geplant sei, die Niederlassung zusätzlich über Zu- und Abschläge zu steuern.Nach der geplanten Neuregelung könnten Vertragsärzte ohne gesetzliche Begrenzungauch Ärzte mit anderen Facharztbezeichnungen sowie mit individueller Arbeitszeitge-

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

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staltung anstellen, sofern nicht Zulassungsbeschränkungen bestehen. Angestellte Ärztewürden Pflichtmitglieder der KVen bei einer Tätigkeit von mindestens 20 Stunden proWoche. Vertragsärzte könnten gleichzeitig angestellte Ärzte im Krankenhaus sein.Krankenhäuser könnten angestellte Ärzte in MVZs beschäftigen. Eine Zweitpraxis wer-de erlaubt, eine Höchstzahl bezüglich der Tätigkeit an weiteren Orten sei nichtbestimmt, wenn diese mit einer Versorgungsverbesserung einherginge. In der Berufs-ordnung sei jedoch festgelegt, dass es nicht mehr als zwei Zweitpraxen geben solle. DerKonflikt mit dem Gesetzgeber, ob Berufsrecht oder Sozialrecht Vorrang haben soll, seizurückgenommen worden; das Berufsrecht sei vorrangig. Berufsausübungsgemein-schaften könnten in mehreren KV-Bezirken tätig werden, wobei ein Hauptsitz für min-destens 2 Jahre bestimmt werden müsse. Bei Teilberufsausübungsgemeinschaften seiein Zusammenschluss von Ärzten mit medizinisch-technischen Leistungen nichtgewollt. Berufsausübungsgemeinschaften seien möglich bezüglich aller zugelassenerLeistungserbringer nicht nur mit Vertragsärzten untereinander. Die Alterszugangs-grenze von 55 Jahren sei ganz gestrichen worden, die Altersgrenze von 68 Jahren seizeitlich dann aufgeschoben worden, wenn eine örtliche Unterversorgung bestehe. Pro-bleme seien absehbar hinsichtlich der budgetierten Gesamtvergütung sowie der Kom-plexität der untergesetzlichen Normgebung.

In der Akademie wurde kritisch angemerkt, dass – obgleich das Vertragsarztrechtsände-rungsgesetz in Kraft trete, die erforderliche untergesetzliche Normgebung nicht ausge-arbeitet sei. Dazu wurde darauf hingewiesen, dass seitens der Ärzteschaft die politischeForderung bestehe, ohne eine ordentliche Vergütungsform das Gesetz mit seiner Flexi-bilisierung nicht zu vollziehen, zumal eine Realisierung der Regelungen des Gesetzeszum Teil erst zum 01.07.2007 geplant sei. Auf die verschiedenen Probleme, u. a. beikammerübergreifenden Praxen in Bezug auf die berufsrechtliche Zuordnung und aufdie Kompetenz zur Beitragserhebung wurde verwiesen. Einige Fragen im Zusammen-hang mit der Gründung von medizinischen Versorgungszentren wurden diskutiert, ins-besondere die Option der Krankenhäuser, mit Hilfe der MVZs an der ambulanten Ver-sorgung teilnehmen zu können. Im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt„Vertragsarztrechtsänderungsgesetz“ wurde die Akademie über den am Vortag gefas-sten Beschluss des Vorstandes der Bundesärztekammer hinsichtlich einer Ergänzungder (Muster-)Berufsordnung zu Teilberufsausübungsgemeinschaften informiert.

Stärkere Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in Versorgungskonzepte – Deprofes-

sionalisierung oder Chance

Die Leiterin des Dezernates 3, Frau Dr. Klakow-Franck, führte in die Thematik ein undging zunächst auf die Wesensmerkmale der freiberuflichen Profession ein.

Bei diesen Wesensmerkmalen handele es sich um ein spezialisiertes Wissen in einemkomplexen Handlungsfeld, Entscheidungs-/Handlungskompetenz, persönliche Verant-wortung, Autonomie im Sinne von individueller Handlungsautonomie und Selbstver-waltung sowie um ethische Verantwortung und Gemeinwohlbindung, weshalb einFreier Beruf auch kein Gewerbe darstelle. Es gebe einen politischen Trend zur Depro-fessionalisierung der Ärzteschaft und zugleich Schwächung der Selbstverwaltung; alsBeispiele hierfür wurde auf die Reform-Gesetze und auf das Sachverständigengutachten

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2005 verwiesen. Angestrebt werde von manchen politischen Vertretern das Ende desärztlichen Therapiemonopols. Vor dem Hintergrund des Trends zur Deprofessionalisie-rung sei auch die angestrebte Entkopplung des Vertragsarztrechtes vom Berufsrecht imVertragsarztrechtsänderungsgesetz aus dem Jahre 2006 zu sehen.

Eine Anhörung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklungen imGesundheitswesen 2006 zur Frage neuer Aufgabenverteilungen und Kooperationsfor-men zwischen Gesundheitsberufen habe den Anspruch nichtärztlicher Gesundheitsbe-rufe, insbesondere der Pflege, der Physiotherapeuten und der psychologischen Psycho-therapeuten das Case-Management zu übernehmen, verdeutlicht. Vorbilder fürerweiterte Aufgabenspektren der Pflegeberufe seien die Nurse-Practioner bzw. Advan-ced-Nursed-Practioner, und der Physician Assistent. Als potentielle Kompetenzerweite-rung für nichtärztliche Gesundheitsberufe würden eine eigenverantwortliche Diagno-stik und Medikation, kleine Therapiemöglichkeiten, eine Steuerungsfunktion im Sinneeines Case-Managements und eine eigene Budgetverantwortung angestrebt. Zwischen-zeitlich habe eine Akademisierung der Pflegeberufe hinsichtlich Pflegewissenschaft,Pflegeausbildung und Pflegemanagement stattgefunden. Zu fragen sei jedoch, ob eineAkademisierung mit einer Qualifizierung für arztersetzende Tätigkeiten einhergehe.

Kritische Erfolgsfaktoren einer Neugewichtung oder Neuverteilung von Aufgaben ausSicht der Bundesärztekammer seien insbesondere der Erhalt von Qualität und Sicher-heit der medizinischen Versorgung sowie die Optimierung von Arbeitsabläufen undArbeitsorganisation. Hierzu gebe es keine Evidenzen bei Einbezug von Pflegeberufenund ihrer Tätigkeiten als Ersatz oder Ergänzung ärztlicher Leistungen. Auch Auswir-kungen auf Wirtschaftlichkeit und der Steigerung der Berufszufriedenheit können bis-lang nicht positiv beantwortet werden.

Die gewandelten Rahmenbedingungen ärztlicher Tätigkeit, wie steigende Komplexität,veränderte Versorgungsbereiche, Bedeutungszuwachs von Gesundheitsförderung undPrävention sowie die gewandelte Rolle und das gewandelte Verständnis von Patientenwurden thematisiert. Die Schlüsselfrage sei, ob es zu einer neuen Aufgabengewichtungzwischen Arzt und nichtärztlichen Gesundheitsberufen unter Beibehaltung der derzei-tigen rechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne eines ärztlich geleiteten Teams bleibeoder ob es zu einer Kompetenzverlagerung mit neuen eigenverantwortlichen Zustän-digkeiten für nichtärztliche Gesundheitsberufe komme und damit eine neue Versor-gungsebene eingeführt werde.

Wesentlich für eine Delegierbarkeit ärztlicher Leistungen an nichtärztliche Gesund-heitsberufe seien deren Qualifikation und das Risikopotential der Leistung.

Für die aktuelle Diskussion sei die Frage wichtig, ob sich die therapeutische Gesamtver-antwortung aufteilen ließe, zum Beispiel in Prozessverantwortung oder Ergebnisver-antwortung und, ob das Arztbild künftig auf den Arzt als austauschbaren Prozess- oderGesundheitsdienstleister hinauslaufe. Als bedeutsam hervorzuheben seien die Allein-stellungsmerkmale des Arztes, insbesondere seines Spezialwissens im Bezug auf nichtdelegationsfähige Kernprozesse von Diagnostik und Therapie und der therapeutischenGesamtverantwortung sowie der besonderen Haltung im Patient-Arzt-Verhältnis. Einärztliches Leitbild müsse entworfen werden, wobei der Arzt der wichtigste Anwalt desPatienten sei, und die Tätigkeit des Arztes von professioneller Autonomie/Freiberuf-

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lichkeit mit Rechten und Pflichten sowie einer Steuerung der medizinischen Behand-lung und Versorgung gekennzeichnet sei.

Voraussetzung für den Führungs- und Steuerungsanspruch des Arztes seien der Erhalteines hohen medizinisch-wissenschaftlichen Qualifikationsniveaus und der klinischenExpertise, die Rekultivierung psychosozialer Kompetenzen in der Arzt-Patient-Bezie-hung und die Aufgeschlossenheit gegenüber Management-Wissen sowie dem Aufbauvon Sozialkompetenzen.

Frau Dr. Klakow-Franck verwies diesbezüglich auf die Weiterentwicklung ärztlicherFührungskompetenz in der Überarbeitung des Curriculums „Ärztliches Qualitätsma-nagement“ und dem Curriculum „Ärztliche Führung“. Bausteine der Professionsent-wicklung seien die Entwicklung von patientenzentrierten Behandlungspfaden durch dieÄrzteschaft, die Qualifizierung des Teams sowie der Dialog und die Kooperation mitden medizinischen Fachberufen, auch in der Fachberufskonferenz der Bundesärzte-kammer, der KTQ und der BQS. Ferner lägen Bausteine der Professionsentwicklung inder Flexibilisierung der ärztlichen Kooperationsformen, der Förderung ärztlich geleite-ter MVZs und eigener integrierter Versorgungskonzepte.

Als Fazit zur Professionsentwicklung betonte Frau Dr. Klakow-Franck, dass veränderteRahmenbedingungen den Bedarf an berufsübergreifenden Versorgungskonzepten erzeu-gen; begrenzte Ressourcen machten noch mehr Patientenzentrierung und Prozessopti-mierung erforderlich. Die Bewältigung der Zukunftsaufgaben sei nur arbeitsteilig mög-lich. Wichtig sei die Synergie der verschiedenen Kompetenzen statt interprofessionellerKonkurrenz; der „human factor“ im Gesundheitswesen werde vom Gesetzgeber verkannt.

Insbesondere komme es auf die Klärung des ärztlichen Leitbildes und die Konzentrationauf Alleinstellungsmerkmale der ärztlichen Profession an: nämlich die therapeutischeGesamtverantwortung für hochqualifizierte Kernprozesse und die professionelle Auto-nomie und Werteorientierung des Arztes als wichtigstem Anwalt des Patienten. Derberufsübergreifende Steuerungsanspruch mache modernes Organisationswissen unddie Weiterentwicklung von Sozial- und Führungskompetenzen erforderlich. Die stärkereEinbeziehung nichtärztlicher Gesundheitsberufe in Versorgungskonzepte beinhalte nurdann eine Chance, wenn die Ärzteschaft hierzu eigene Vorschläge unterbreiten könne.

In der Diskussion wurde auf die Notwendigkeit berufsübergreifender Vereinbarungenund die Bedeutung gewachsener Strukturen, zum Beispiel bei der interprofessionellenZusammenarbeit im Bereich von Psychiatrie und Psychotherapie hingewiesen. Weiter-hin wurde auf die Bedeutung der therapeutischen Gesamtverantwortung verwiesen, diebeim Arzt verbleiben müsse. Bei der Frage, was delegationsfähig sei, solle man sich ander ärztlichen Weiterbildungsordnung orientieren.

Vorbereitung des 109. Deutschen Ärztetages 2006 in Magdeburg

Die Akademie wurde im Frühjahr über die Schwerpunktthemen des 109. DeutschenÄrztetages 2006 in Magdeburg unterrichtet.

TOP 1 – Gesundheits- und Sozialpolitik betreffe die Rahmenbedingungen ärztlicherBerufsausübung in Deutschland mit dem Schwerpunkt der Auswirkungen derUmstrukturierung auf die Patientenversorgung.

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TOP 2 betreffe im Wesentlichen die Problematik der Stigmatisierung von Patienten mitpsychischen Erkrankungen.

TOP 3 gehe auf die Gesundheitsversorgung in Europa ein, mit dem Schwerpunkt derneuen östlichen EU-Beitrittsländer, welche Ärztekammern nach dem Vorbild vonDeutschland und Österreich eingerichtet hätten.

TOP 4 beschäftige sich mit der (Muster-)Weiterbildungsordnung, insbesondere derUmsetzung der letzten Novellierung und der Weiterbildung in der Kinder- und Jugend-psychiatrie/-Psychotherapie

TOP 5 betreffe eine Änderung des § 5 Abs. 1 der Satzung der Bundesärztekammer. Hiergehe es um den Wunsch des Hausärzteverbandes nach mehr Repräsentation im Vor-stand der Bundesärztekammer. Für den Wunsch nach zusätzlichen Sitzen für Hausärz-te sei eine 2/3-Mehrheit notwendig.

Im Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer würden als besondere Punkte erwähntein Sachstandsbericht zur Versorgungsforschung und ein Positionspapier zu indivi-duellen Gesundheitsleistungen.

2.3 Ambulante Versorgung

Mit Beginn der Wahlperiode 2003/2007 hat der Vorstand der Bundesärztekammer eineNeugliederung der Gremien vorgenommen, die sich mit Versorgungsstrukturen befas-sen. Neben dem Ausschuss „Ambulante Versorgung“ nimmt der Ausschuss „Kranken-haus“ schwerpunktmäßig die Arbeit im jeweiligen Versorgungsbereich wahr. Zum Vor-sitzenden des Ausschusses „Ambulante Versorgung“ wurde San.-Rat Dr. FranzGadomski, zum stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Alfred Möhrle benannt. Im Aus-schuss ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit Dr. Andreas Köhler, Berlin, sowiedie Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein mit Dr. Leonard Hansen, Düsseldorf, ver-treten.

Im Berichtsjahr stand die Auseinandersetzung mit den von der Großen Koalition inten-dierten gesundheitspolitischen Gesetzesvorhaben, welche in ihren Konsequenzen ins-besondere den ambulanten Versorgungsbereich in erheblichem Maße betreffen imVordergrund der Beratungen des Ausschusses „Ambulante Versorgung“.

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2.3.1 Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG)

In seiner Sitzung am 27. April 2006 in Berlin befasste sich der Ausschuss „AmbulanteVersorgung“ schwerpunktmäßig mit einer ersten Wertung des Entwurfs des Bundes-ministeriums für Gesundheit (BMG) zum Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechtsund anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – VÄndG).

Zur Rolle der Ärzteschaft hinsichtlich der Entstehung des vorgelegten Entwurfs einesVertragsarztrechtsänderungsgesetzes wurde seitens der gemeinsamen Rechtsabteilungder Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ausgeführt,dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Jahre 2004 angeregt habe, Änderungendes Berufsrechts herbeizuführen. Diese Änderungen sollten den niedergelassenen Ver-tragsärzten eine höhere Beweglichkeit/Flexibilität u. a. in der Frage der Anstellung vonÄrzten und der Betätigung in Kooperationen ermöglichen. Der 107. Deutsche Ärztetagin Bremen hat im Mai 2004 dementsprechende Beschlüsse zur Änderung der (Muster-)Berufsordnung gefasst.

Grundsätzlich war sich die Ärzteschaft bereits zum damaligen Zeitpunkt darin einig,dass die Liberalisierung der Berufsordnung aufgrund der im Vertragsarztbereich zuberücksichtigenden Rahmenbedingungen (z. B. Bedarfsplanung, Budgetierung) nichteins zu eins in den Vertragsarztbereich übernommen werden kann.

Der vorgelegte Entwurf eines Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes war im Februar2006 mit Vorstandsbeschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung insbesonderedeshalb begrüßt worden, da die niedergelassenen Vertragsärzte hierdurch eine Mög-lichkeit erhielten, sich im Wettbewerb mit Medizinischen Versorgungszentren besserzu behaupten.

Folgende im Referentenentwurf des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes enthalteneRegelungen wurden vom Ausschuss „Ambulante Versorgung“ im Rahmen seiner Sit-zung des Ausschusses „Ambulante Versorgung“ am 27. April 2006 eingehend erörtert:

Die Möglichkeit des Vertragsarztes zur Anstellung von Ärzten

In Fachgebieten mit Zulassungsbeschränkungen kann der Vertragsarzt nach wie vorwahlweise einen Arzt derselben Facharztbezeichnung in Vollzeitbeschäftigung oderzwei Ärzte derselben Fachrichtung in Halbtagsbeschäftigung einstellen. In diesen Fäl-len muss auch die bisherige Leistungsbegrenzungsregelung (3%-Regelung) beachtetwerden; bei Feststellung eines lokalen Versorgungsbedarfs kann die Überschreitungdieser Leistungsbegrenzungsregelung genehmigt werden (§ 101 SGB V).

Ärzte in Fachgebieten, für welche keine Zulassungsbeschränkungen vorliegen, könnenvon einem Vertragsarzt angestellt werden (§ 95 Abs. 9 SGB V). Leistungsbegrenzungs-regelungen, wie in Fachgebieten mit Zulassungsbeschränkungen, sind hier nicht vor-gesehen. Eine numerische Begrenzung der Zahl anzustellender Ärzte werde im Refe-rentenentwurf nicht genannt. Gleichwohl ist nach der Auffassung der Rechtsabteilungauf Grund des Grundsatzes der persönlichen Praxisführung bzw. der persönlichen Lei-stungserbringung indirekt eine numerische Begrenzung ableitbar.

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Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die von einem Vertragsarzt angestellten Ärzte ihrer-seits Mitglieder der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung werden. Diese Regelungbezieht sich auch auf die in einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) ange-stellten Ärzte.

Relativierung der Inkompatibilitätsgrenzen und halber Versorgungsauftrag

Durch die im Entwurf des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes vorgesehene Regelungwird die momentan gültige Inkompatibilitätsregelung zukünftig relativiert. Die Inkom-patibilitätsregelung besagt, dass ein niedergelassener Vertragsarzt nicht gleichzeitig alsKrankenhausarzt beschäftigt sein kann und vice versa. Durch die Rechtsprechung desBundessozialgerichtes (BSG) wird dieser Inkompatibilitätsgrundsatz zurzeit bereits beiÄrzten ohne Patientenkontakt – also z. B. bei Laborärzten und Pathologen – nicht striktangewandt.

In Konsequenz dieser Relativierung des Inkompatibilitätsgrundsatzes können nachInkrafttreten des VÄndG in von Krankenhäusern gegründeten medizinischen Versor-gungszentren Krankenhausärzte z. B. im Umfang einer Halbtagsbeschäftigung – nebenihrer klinischen Tätigkeit – beschäftigt werden.

Eine weitere Relativierung der Inkompatibilitätsregelung ergibt sich durch die Ermögli-chung eines halben Versorgungsauftrages im ambulanten Vertragsarztbereich. Erhältein Vertragsarzt einen halben Versorgungsauftrag, kann ihm aus verfassungsrecht-lichen Gründen eine gleichzeitige ärztliche Tätigkeit, z. B. im Klinkbereich, nicht verbo-ten werden.

Tätigwerden des Vertragsarztes an mehreren Orten

Die die Ärzte-Zulassungsverordnung betreffenden Regelungen lassen die vertragsärztli-che Tätigkeit bei einer hierdurch bewirkten Verbesserung der Versorgungssituation wieim Berufsrecht an mehreren Orten ohne Beschränkungen zu. Der Vertragsarzt istjedoch verpflichtet, die Versorgung der Patienten an seinem jeweiligen Vertragsarztsitzsicherzustellen. Bezüglich des im Bundesmanteltarif geregelten Grundsatzes der per-sönlichen Leistungserbringung auch in Zweigpraxen ergibt sich eine Änderung zur bis-herigen Praxis, da aufgrund der beabsichtigten neuen Regelungen die ärztliche Lei-stungserbringung auch in den Zweigpraxen über die angestellten Ärzte erfolgen kann.

Die Rechtsabteilung wies auf die von der KBV vertretene Notwendigkeit hin, dass hin-sichtlich der Zulassung von Zweigpraxen ein Genehmigungsverfahren durchlaufenwerden müsse, welches garantiert, dass es in überversorgten Gebieten nicht zu über-flüssigen Praxisöffnungen kommt. Die im Referentenentwurf vorgesehene „Selbstfest-stellung“ des Vertragsarztes, dass eine Verbesserung der Versorgungssituation durchdie Eröffnung einer Zweigpraxis resultiert, wird von der KBV in keinem Falle akzeptiert.

Gemeinsame Berufsausübung und medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Hinsichtlich einer gemeinsamen Berufsausübung ist mit dem Referentenentwurf allesdas, was die Berufsordnung vorsieht, zukünftig auch im Vertragsarztrecht möglich. Ins-

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besondere betrifft dies die örtlichen und überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaf-ten, die Teilgemeinschaftspraxen sowie die KV- und bezirksübergreifenden Gemein-schaftspraxen. Die durch die neuen Formen der vertragsärztlichen Berufsausübung her-vorgerufene Komplexität wurde von der Rechtsabteilung als administrativ beherrschbareingestuft. Gleichwohl sind hierzu eine Vielzahl von Folgeregelungen (Bundesmantel-vertragsregelungen, Anpassungen des EBM, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Rege-lungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung, Richtgrößenregelungen, Regelungen zur Diszi-plinarhoheit bei KV-übergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften etc.) notwendig.Bei den zu treffenden Regelungen muss darauf geachtet werden, dass Ärzte nicht mitzuviel Bürokratie belastet werden. Auf Grund der Flexibilisierung der gemeinsamenärztlichen Berufsausübung ist die Einführung einer KV-übergreifenden Arztnummernotwendig. In Kombination mit der Betriebsstättennummer der einzelnen Arztpraxisist somit auch zukünftig jederzeit die Transparenz der ärztlichen Leistungserbringunggegeben. Absehbar ist, dass die überörtliche Gemeinschaftspraxis, insbesondere imBereich der medizinisch-technischen Fächer, relevant werde. Für den hausärztlichenVersorgungsbereich habe diese Form eine eher untergeordnete Bedeutung. Zur ver-tragsärztlichen Teilgemeinschaftspraxis wird ausgeführt, dass diese nicht statthaft ist,wenn es hierdurch zu einer Umgehung des Verbots der Zuweisung gegen Entgeltkommt. Die von einer großen Rechtsanwaltskanzlei propagierte Teilgemeinschaftspra-xis zwischen einem Laborarzt und seinen Zuweisern ist insofern nicht statthaft.

In diesem Kontext wurde festgestellt, dass die Anregung zur Ermöglichung der vertrags-ärztlichen Teilzulassung von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ausging, nachdemein früherer Arbeitsentwurf zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz eine entsprechendeRegelung noch nicht vorsah. Die KBV erhoffte sich mit diesen Vorschlägen die Mangel-versorgung in unterversorgten Gebieten zu beheben. Mit diesen Vorschlägen war die Auf-gabe des Inkompatibilitätsgrundsatzes praktisch zwangläufig verbunden gewesen.

Als weitere mit dem Entwurf eines Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes verbundeneNeuregelung wurde die Streichung der bisher notwendigen fachübergreifenden MVZ-Strukur beschrieben. Mithin werden zukünftig auch reine hausärztliche medizinischeVersorgungszentren sowie rein internistische medizinische Versorgungszentren (mitmehreren Schwerpunkten) möglich.

Alters(zugangs)grenze in unterversorgten Gebieten

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die derzeitig ausnahmslos geltendeAlterszugangsgrenze von 55 Jahren für unterversorgte Gebiete aufzuheben. Des Weite-ren ist beabsichtigt, die derzeitige Altersgrenze von 68 Jahren in unterversorgten Gebie-ten bis zur durch den zuständigen Landesausschuss erfolgten Feststellung der Beseiti-gung des Unterversorgungszustandes hinauszuschieben.

Neuregelungen im Bereich der gesetzlichen Zuzahlungspflichten der Versicherten

Zukünftig soll es ermöglicht werden, dass die bei säumigen Zahlern der so genannten„Kassengebühr“ bzw. „Praxisgebühr“ anfallenden Kosten eines durch die Kassenärzt-lichen Vereinigungen eingeleiteten Mahnverfahrens den zahlungspflichtigen Patientenin Rechnung gestellt werden können.

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Verschiebung der GMG-Regelungen zur Reform des vertragsärztlichen Vergütungs-

systems

Mit dem vorgelegten Referentenentwurf ist beabsichtigt, die bisher geltenden gesetz-lichen Fristen zur Reform der vertragsärztlichen Vergütungssysteme zu modifizieren.Demnach wird die Einführung einer morbiditätsorientierten Vergütungsstruktur umzwei Jahre auf den 1. Januar 2009 verschoben. Auch das Auslaufen der Anschubfinan-zierung der integrierten Versorgung (IV-Verträge) wird mit dem Gesetzentwurf um einJahr auf den 31.12.2007 verschoben.

Des Weiteren ist die Abschaffung des GOÄ-Abschlages zum 1. Januar 2007 vorgesehen.

Möglichkeit der Übertragung des Sicherstellungsauftrages auf die Gesetzlichen Kran-

kenkassen

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, dass die Aufsichtsbehörde eines Bundeslandes,bei Feststellung eines von der Kassenärztlichen Vereinigung nicht zu behebendenzusätzlichen Versorgungsbedarfes, den Sicherstellungsauftrag auf die gesetzlichenKrankenkassen übertragen kann. Die Rechtsabteilung führte hierzu aus, dass es völligunklar sei, wie ein zusätzlicher Versorgungsbedarf überhaupt festgestellt werden solle.Außerdem lasse sich aus der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung, dass die zur Dek-kung des (wie auch immer) festgestellten Versorgungsbedarfes von den Kassen ausge-gebenen Mittel von der ärztlichen Gesamtvergütung abgezogen werden müssen, ablei-ten, dass die derzeitig vorhandenen finanziellen Mittel aus der Gesamtvergütung nichtausreichend sind, um genügend Ärzte in unterversorgte Gebiete zu lenken. DieBedarfsplanung wird zurzeit intensiv diskutiert. Eine zukünftige Bedarfsplanung musshiernach insbesondere intelligente Planungssteuerungselemente (Vergütungsanreize,Zuschläge, Abschläge) beinhalten.

Relativierung des Berufsrechts durch übergreifende vertragsrechtliche Regelungen

Mit dem Gesetzentwurf dokumentiere der Gesetzgeber, dass er gewillt ist, die Berufs-ausübungsformen im vertragsärztlichen Bereich unabhängig von den berufsrechtlichenRahmenbedingungen zu gestalten. Der Gesetzgeber ist offensichtlich der Meinung, dasser auf Grund seiner Sozialversicherungskompetenz eigenständige bundeseinheitlichevertragsärztliche Regelungen – und zwar unabhängig und mitunter abweichend von dengeltenden Berufsordnungen der Ärztekammern – schaffen kann. Insofern wurden auchalle in den derzeit gültigen Gesetzestextpassagen enthaltenen Formulierungen „soweitlandesrechtliche Regelungen nicht entgegenstehen“ aus dem Gesetzesentwurf gestri-chen. Demzufolge schafft der Gesetzgeber mit dem vorgelegten Entwurf mehr Rechts-unsicherheit als Rechtsklarheit. Denn es bleibt fraglich, ob nicht trotzdem das Berufs-recht kraft der Logik des Verfassungsrechts hier letztendlich ausschlaggebend ist.

Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass zahlreiche in der Referentenentwurfsfas-sung enthaltene Vorschriften in jedem Falle noch durch KV-spezifische Regelungenangepasst werden müssen, da ansonsten eine praktische Umsetzung nicht möglich ist.

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Die Mitglieder des Ausschusses „Ambulante Versorgung“ stellten zusammenfassendfest, dass in dem vorgelegten Referentenentwurf zum Vertragsarztrechtsänderungsge-setz (VÄndG) zwar die grundlegenden Intentionen der Änderung der (Muster-)Berufs-ordnung berücksichtigt wurden; diese werden jedoch durch den Referentenentwurferheblich erweitert. Die Liberalisierung des Berufsrechtes wurde mit den Beschlussfas-sungen des Deutschen Ärztetages ausdrücklich an eine Verbesserung der Vergütungs-bedingungen auch im vertragsärztlichen Bereich gekoppelt. Diese Forderung wirddurch den vorgelegten Referentenentwurf zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz(VÄndG) nicht erfüllt. Kritisch sah der Ausschuss auch die mit dem Gesetzentwurf ver-bundene Gefährdung des niedergelassenen Facharztes auf Grund der ungleichen Wett-bewerbsbedingungen bei der indirekten Öffnung der Krankenhäuser für die ambulantevertragsärztliche Versorgung. Als besonders kritisch wurde vom Ausschuss „Ambulan-te Versorgung“ die Abkoppelung des Vertragsarztrechtes vom Berufsrecht gesehen.

Die Ergebnisse der Beratungen des Ausschusses „Ambulante Versorgung“ bildeten unteranderem die Grundlage der bis zum 5. Mai 2006 seitens der Bundesärztekammer im Rah-men der Anhörung zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz abzugebenden Stellungnahme.

Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren, in dessen Verlauf noch diverse Ände-rungen zu den oben dargestellten Regelungspunkten Berücksichtigung fanden (so z. B.die Beibehaltung der Maßgeblichkeit der ärztlichen Berufsordnung, auch für den Ver-tragsarztbereich und die generelle Streichung der Alterszugangsgrenze) wurde mitBundestagsbeschluss vom 22. Dezember noch im Jahr 2006 abgeschlossen. Das Gesetzzur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsände-rungsgesetz – VÄndG) wurde am 30. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 66) veröffentlicht und trat zum 1. Januar 2007 in Kraft.

2.3.2 Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV

Zu dem Gesetzentwurf zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-Wettbewerbs-stärkungsgesetz) [BT-Drs. 16/3100 vom 24.10.2006] hat die Bundesärztekammer imHinblick auf die den ambulanten Versorgungsbereich betreffenden Vorschriften auf derGrundlage der Beratungen ihrer für den ambulanten Bereich zuständigen Gremien am06.11.2006 Stellung genommen.

(Wir verweisen hierzu auf die in Kapitel 14, S. 713ff. abgedruckte Gesamtstellungnahmeder Bundesärztekammer zu dem Entwurf des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes).

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2.3.3 Workshop „Förderung von Kooperationen – Perspektiven

eines gemeinsamen Beratungsangebotes von Kassenärzt-

lichen Vereinigungen und Ärztekammern“

Ausgangspunkt für den am 17. August 2006 in Berlin gemeinsam von Bundesärzte-kammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung durchgeführten Workshop waren dieBeschlüsse des Vorstandes der Bundesärztekammer, gemeinsame Sitzungen der Vor-stände der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung undzuletzt die Beschlussfassung in der Klausurtagung des Vorstandes der Bundesärzte-kammer vom 16. bis 18.06.2006 in Dresden zum Tagesordnungspunkt „Strukturen ärzt-licher Versorgung“. Ergebnis dieser Beratungen war, dass anknüpfend an die vorlaufen-den Beschlüsse erneut die Aufgabe, ein gemeinsames Beratungsangebot zu entwickeln,von beiden Häusern aufgegriffen werden soll.

Im Vorfeld des Workshops wurde per Fragebogen eine Bestandsaufnahme zum derzei-tigen Beratungsangebot von Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen fürden Bereich ärztlicher Kooperationen erstellt.

Soweit es die Ergebnisse der Umfrage bei den Ärztekammern betrifft, stellt sich dieSituation so dar, dass das Beratungsvolumen zunimmt, aber keinen Schwerpunkt derAufgabenstellung der Ärztekammern einnimmt. Bei den Kassenärztlichen Vereinigun-gen nimmt diese Aufgabe breiteren Raum ein, wenngleich die Beratungsangebote sehrunterschiedlich angelegt sind. Über die Hälfte der Kassenärztlichen Vereinigungenhabe ein ausgearbeitetes Beratungsportfolio, bewerben dieses Angebot jedoch nicht,sondern werden hauptsächlich nur auf Nachfrage von Ärzten tätig. Die Zusammenar-beit mit den Ärztekammern erfolgt nur in wenigen Kassenärztlichen Vereinigungen (30 %), 60 % der Kassenärztlichen Vereinigungen ziehen externe Berater heran. In fastallen Kassenärztlichen Vereinigungen wird Schulungsbedarf für die Berater gesehen.

Als Fazit ist zu ziehen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen derzeit die Beratungs-aufgabe umfassender und auch intensiver wahrnehmen als die Ärztekammern, jedochauch Verbesserungsbedarf sehen.

Auf der Grundlage dieser orientierenden Erhebung wurde im Rahmen des Workshopsdie Diskussion über die Frage, wie ein gemeinsames Beratungsangebot auszurichtenwäre, geführt.

Die BÄK-Vorstellungen zielen auf eine aktive Beratung in Richtung ärztliche Versor-gungszentren ab, Stichwort „Wettbewerbsmodell der Ärzteschaft“, um den Struktur-wandel in der Versorgung mit zu gestalten und die Wettbewerbsfähigkeit der Ärzte-schaft in Form von ärztlich geleiteten und geprägten Kooperationsformen zu stärken.

Dabei sollen die Grundprinzipien, wie Sicherung der Freiberuflichkeit der niedergelas-senen Ärzte und deren beruflichen Unabhängigkeit, die Weisungsfreiheit von Kosten-trägern und berufsfremden Dritten und der Abbau von bürokratischen vertraglichenAbhängigkeiten sowie auch der Erhalt und die Wiedergewinnung der Definitionsmachtder ärztlichen Selbstverwaltung, gewahrt bzw. gefördert werden.

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Neben den generellen Vorteilen ärztlicher Kooperationen – wie Kosteneinsparungen,besserer Erfahrungs- und Meinungsaustausch, bessere Sicherstellung der Präsenz,mehr Berufszufriedenheit durch größere Freiräume – spielen Fragen der Marktpositionund der Wettbewerbsfähigkeit von Kooperationsformen eine wesentliche Rolle für diekonzeptionellen Vorstellungen der Bundesärztekammer. Die Frage war, welches Modellhat im Wettbewerb der Kooperationsformen die größten Chancen? Als bestehenderneuer Versorgertyp bot sich hierfür das Medizinische Versorgungszentrum an, das dieinterdisziplinäre fachübergreifende und sektorenübergreifende Kooperation in ärzt-licher Trägerschaft ermöglicht und zugleich die Wettbewerbsposition im Kassen-Ver-trags-Wettbewerb verbessert. Um diese Ziele zu erreichen, soll aus Sicht der BÄK dasBeratungsangebot aktiv vermarktet werden.

Dieser Mitgestaltung des Strukturwandels der ärztlichen Versorgung misst die KBVoffensichtlich geringere Bedeutung zu. Ihr Konzept basiert auf einem breit angelegtenBeratungsangebot, dass auf Nachfrage von niedergelassenen Ärzten bereitgestellt wird.Von diesem breit angelegten Beratungsangebot will man auch nicht im Sinne einerPrioritätensetzung für bestimmte Kooperationen wie dem ÄVZ (Ärztlichen Versor-gungszentrum) abweichen. Die strategische Ausrichtung der KVen und der KBV liegtdaher auch eher in einer generellen Stärkung der Dienstleisterfunktion der Kassenärzt-lichen Vereinigungen für niedergelassene Ärzte.

Mögliche Gründe für die Vorbehalte der KBV liegen in der kritischen Beurteilung vonMVZ sowie im Ansatz der BÄK, dass das ÄVZ alle Vertragsformen im Kassenwettbe-werb bedienen können soll, was die Wettbewerbsfähigkeit der Ärzte stärkt. Dies bestä-tigt auch ein Survey der bestehenden MVZ, den die KBV durchgeführt hat und der u. a.ergibt, dass es eine wesentliche Motivation der Ärzte in MVZ ist, im Wettbewerb derVertragsformen besser aufgestellt zu sein. Eingeräumt wurde von Seiten der KBV, dassdie bisherige Distanz zu diesen Versorgungsformen weichen könnte, wenn die KVen –wie in den Eckpunkten 2006 vorgesehen – an IV-Verträgen beteiligt werden.

Ergebnis dieses Workshops war es, dass die unterschiedlichen konzeptionellen Zugän-ge und Vorstellungen beider Organisationen nicht zusammenzuführen sind und vondaher von dem Plan ein gemeinsames Beratungsangebot zu erstellen, Abstand genom-men wurde.

2.3.4 Sicherung der ambulanten vertragsärztlichen Psychotherapie

Der 109. Deutsche Ärztetag 2006 befasste sich, wie an anderer Stelle dieses Tätigkeits-berichtes bereits ausführlich dargestellt, schwerpunktmäßig mit der „Stärkung und För-derung der psychiatrisch-psychosomatisch-psychotherapeutischen Kompetenz im ärzt-lichen Handeln“. Als Ergebnis der Befassung mit diesem Themenkomplex wurden vom109. Deutschen Ärztetag unter anderem verschiedene Entschließungen, die den Bereichder Sicherung der ambulanten vertragsärztlichen Psychotherapie unter den Aspektender Bedarfsplanung und der adäquaten Vergütung betreffen gefasst. In Abstimmungmit dem für den ambulanten Versorgungsbereich zuständigen Dezernat 4 der Bundes-ärztekammer, wandte sich der Präsident der Bundesärztekammer, Herr Professor Dr.

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med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe mit einer dringend formulierten schriftlichen Bittesowohl an die Sprecherin der Arbeitsgruppe des Bundestagsausschusses Gesundheitder SPD-Fraktion, Frau Dr. Carola Reimann, als auch an den stellvertretenden Vorsit-zenden des Bundestagsausschusses Gesundheit, Herrn Dr. Hans Georg Faust. In demSchreiben brachte Herr Professor Hoppe seine Sorge im Zusammenhang mit der Auf-rechterhaltung einer adäquaten psychotherapeutischen Versorgung im vertragsärzt-lichen Bereich zum Ausdruck. Grund seiner Sorge sei die in § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB Vgeregelte und zum 31. Dezember 2008 auslaufende Quotierungsregelung zur Erbrin-gung vertragspsychotherapeutischer Leistungen. Aufgrund dieser Regelung sei in denÄrzte-Bedarfsplanungsrichtlinien für die Zeit bis zum 31. Dezember 2008 sicher zu stel-len, dass jeweils mindestens ein Versorgungsanteil in Höhe von 40 % der allgemeinenVerhältniszahl einerseits den überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutischtätigen Ärzten sowie andererseits den psychologischen Psychotherapeuten vorbehaltenist. Die Bundesärztekammer sei – ebenso wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung –davon überzeugt, dass ein Verzicht auf ein Fortbestehen dieser Regelung zu einer fürdie Patientenversorgung nicht verantwortbaren Reduzierung der Zahl ärztlicherPsychotherapeuten führen würde. Gerade die Kenntnis der großen Unterschiede der zubehandelnden psychischen Krankheiten im Hinblick auf die Mitberücksichtigung kör-perlicher Anteile und deren Auswirkungen erfordere aber neben psychotherapeutischenauch entsprechende ärztliche Erfahrungen.

Der drohende Wegfall der genannten Quotierungsregelung – und die damit einherge-hende Planungsunsicherheit – führe bereits jetzt dazu, dass sich immer weniger Ärztein der Psychotherapie weiterbilden. Verstärkt werde dies durch die im Vergleich zu denpsychologischen Vertrags-Psychotherapeuten bestehenden Vergütungsnachteile derärztlichen Vertrags-Psychotherapeuten.

Herr Prof. Hoppe hat in seinem an Frau Dr. Reimann und Herrn Dr. Faust gerichtetenSchreiben deshalb im Namen des Deutschen Ärztetages sehr eindringlich um derenUnterstützung zur sofortigen Streichung der zeitlichen Befristung der vorgenanntenQuotierungsregelung gebeten – und zwar möglichst noch im Kontext des laufendenparlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zum Wettbewerbsstärkungsgesetz in derGesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG).

2.4 Stationäre Versorgung

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatbereits 1997 hervorgehoben, dass das Gesundheitswesen einen zentralen Wirtschafts-faktor mit erheblichem Wachstums-, Produktivitäts- und Beschäftigungspotential dar-stellt. Über 4 Millionen bzw. 11 % aller Erwerbstätigen sind direkt oder indirekt imGesundheitswesen beschäftigt. Hierbei kommt dem Krankenhaussektor als größterArbeitgeber im Gesundheitswesen eine besonders hohe wachstums- und beschäfti-gungspolitische Bedeutung zu. Krankenhäuser bilden den größten Zweig innerhalb desDienstleistungssektors in der Bundesrepublik Deutschland. Bei einem Umsatzvolumen

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von 65 Milliarden Euro haben die 2.139 Krankenhäuser mit über 1 Million Beschäftig-ten mehr Mitarbeiter als der gesamte Bereich der Kreditinstitute und Versicherungs-unternehmen. Darüber hinaus sind die Krankenhäuser in vielen Städten und Gemein-den die wichtigsten Arbeitgeber sowie Abnehmer für Zulieferer (Medizintechnik, Medi-cal-Produkte, Arzneimittel etc.) und Dienstleistungsunternehmen (Caterer, Service,Wäscherei etc.). Angesichts der wachsenden Nachfrage nach gesundheitlichen Dienst-leistungen werden vom Krankenhaussektor auch zukünftig erhebliche beschäftigungs-wirksame Effekte ausgehen. Die Krankenhäuser sind ein zentraler Teil der sozialenInfrastruktur mit vielfältigen Aufgaben und Funktionen. Sie sichern nicht nur rund umdie Uhr die Krankenversorgung, sondern sind zudem Einrichtungen der Forschungund Entwicklung sowie Stätten der Aus-, Weiter- und Fortbildung nicht nur von Ärztin-nen und Ärzten, sondern auch von vielen anderen Gesundheitsberufen. Vor demHintergrund des in den letzten Jahren enorm gewachsenen medizinischen und medizi-nisch-technischen Fortschritts haben die Krankenhäuser durch immer weiter optimier-te Behandlungsabläufe, umfassende Qualitätssicherungsmaßnahmen und immer wei-ter verbessertes Fallmanagement ein hohes Maß an Behandlungsqualität und Patien-tenorientierung erreichen sowie Arbeitsplätze für hochqualifizierte Beschäftigte imärztlichen, pflegerischen und Verwaltungsbereich bieten und neu schaffen können.

Zudem arbeiten die Krankenhäuser immer wirtschaftlicher und effizienter. Währenddie 2.139 Krankenhäuser in Deutschland Jahr für Jahr durchschnittlich 17 MillionenPatienten stationär behandeln, vollzieht sich parallel dazu ein beträchtlicher Abbau vonKapazitäten. Seit Anfang der neunziger Jahre wurden knapp 160.000 bzw. über 20 %aller Krankenhausbetten abgebaut; parallel dazu ist die Verweildauer in den Kranken-häusern immer weiter zurückgegangen: Betrug die Verweildauer im Krankenhaus 1990noch 15,3 Tage, können die Patienten heute schon nach durchschnittlich 8,6 Tagen ent-lassen werden.

Dennoch wird seit längerer Zeit das Bewusstsein der Öffentlichkeit in der Diskussionüber den Krankenhausbereich vorrangig von der Ausgabenentwicklung in diesem Ver-sorgungsbereich geprägt. Die vor dem Hintergrund des enormen medizinischen undmedizintechnischen Fortschritts qualitativ erheblich erweiterten und verbesserten Mög-lichkeiten der ärztlichen und pflegerischen Versorgung stationär zu behandelnderPatienten werden hierbei nur unzureichend oder gar nicht wahrgenommen und derZusammenhang zur Begründung der Ausgabenentwicklung vielfach nicht sachgerechtbewertet.

Bei der hier erforderlichen Ursachen-Wirkungs-Analyse muss allerdings berücksichtigtwerden, dass die Steigerung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung fürKrankenhausbehandlung eine Vielzahl von Gründen hat. Bereits seit Mitte der siebzigerJahre zeigt die Ausgabenentwicklung erhebliche Zuwächse auf. Dieser Ausgabenanstiegkonnte auch durch eine Vielzahl von den Krankenhausbereich betreffenden Gesetzes-und Verordnungsnovellen nicht nachhaltig gebremst werden. So stieg der Anteil derAusgaben für Krankenhausbehandlung an den gesamten Leistungsausgaben dergesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der Rentner-Krankenversicherungvon 30,1% in 1975 über 32% in 1988 auf über 36% in 2005. Die Gesamtausgaben dergesetzlichen Krankenversicherung für Krankenhausbehandlung stiegen von 3,07 Mrd. €in 1970 über 13,0 Mrd. € in 1980 und 22,8 Mrd. € in 1990 auf über 49,9 Mrd. € in 2005

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– allerdings seit 1990 unter Einschluss der neuen Bundesländer. Beigetragen zu diesendeutlichen Ausgabenzuwächsen hat nicht zuletzt die erhebliche Fallzahlsteigerung inden neunziger Jahren – derzeit allerdings wieder mit leicht fallender Tendenz – in Ver-bindung mit der beachtlichen Verweildauerreduzierung als Ausdruck einer stark gestie-genen Produktivität und Leistungsdichte.

Mehr als jeder dritte Euro aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlichen Krankenversi-cherung wird mithin für den stationären Versorgungsbereich aufgewandt. Berücksich-tigt werden muss hierbei jedoch, dass damit nicht nur die ärztliche und pflegerischeBetreuung der Patienten unter Nutzung modernster Technik sowie invasiver und ande-rer Verfahren zur Diagnostik und Therapie, sondern auch der Einsatz von Arznei-, Heil-und Hilfsmitteln sowie die Unterbringung und Verpflegung der Patienten finanziertwerden. Weitere Ausgabensteigerungen werden auch künftig unausweichlich sein. Diesliegt sowohl in der kontinuierlichen Verbesserung und Erweiterung des Leistungsspek-trums im Krankenhaus als auch in den zu erwartenden enormen demografischen Ver-schiebungen begründet. So nimmt der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölke-rung und damit auch der Anteil älterer Patienten mit ihren behandlungsbedürftigenErkrankungen an der Gesamtzahl der Krankenhauspatienten weiterhin zu.

Seit langen Jahren hält demgegenüber der Trend rückgehender Investitionsfördermittelfür die Krankenhäuser an. Nach einer Umfrage der Arbeitsgruppe Krankenhauswesender Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) sind diegesamten Fördermittel in Deutschland mit knapp 2,7 Mrd. € in 2005 gegenüber demVorjahr nochmals um 4,6% gesunken (West: -3,5%; Ost: -7,9%). Im Vergleich zu 1995fuhren die Länder die Krankenhausfinanzierung damit um 37,6% zurück (West: -34,2%;Ost: -46,1%). Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) bedeutet dies einen Rückgangum knapp 50% innerhalb von zehn Jahren. Bei den Investitionsfördermitteln gibt esdeutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. So betrug die realeVeränderung an Fördermitteln nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) etwafür Berlin gegenüber 1995 -72,3%. In Brandenburg lag der Rückgang im gleichen Zeit-raum bei -47,0%. Hingegen hat Schleswig-Holstein seit 1995 einen Zuwachs von 10,0%zu verzeichnen. Damit hat sich die Schere zwischen den zur Verfügung stehenden Inve-stitionsmitteln und dem tatsächlichen Bedarf stetig weiter geöffnet und zu einer chro-nischen Unterfinanzierung der Krankenhäuser in Deutschland geführt. Hält dieserTrend weiter an, so wird der hohe Versorgungsstandard in Deutschland zunehmendgefährdet. Nach einer Untersuchung des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) hat derInvestitionsstau mittlerweile ein Volumen von rund 50 Mrd. Euro erreicht. Ein ausrei-chendes Investitionsvolumen ist zwingend notwendig, um sowohl dem medizinisch-technischen Fortschritt Stand zu halten, als auch dem erheblichen Investitionsbedarfder Kliniken im Hinblick auf die Herausforderungen in der Versorgung von immer älterwerdenden multimorbiden Patienten zu gewährleisten. Angesichts der hohenVerschuldung der Bundesländer erfordert dieser Betrag eine Neukonzeption der Investi-tionsfinanzierung. Gegenwärtig ist den Krankenhäusern der Weg versperrt, Investitions-mittel durch Abschreibungen über ihre Leistungsentgelte zu erwirtschaften. Abzuwartenbleibt, ob die Gesundheitsministerkonferenz in ihrer für den 08.03.2007 anberaumtenSondersitzung für dieses drängende Problem tragfähige Lösungen wird aufzeigen können.

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2.4.1 Krankenhaus-Gremien der Bundesärztekammer

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird in Fragen und Problemen der stationärenVersorgung durch den Ausschuss und die Ständige Konferenz „Krankenhaus“ sachver-ständig beraten. Vorsitzender dieser Krankenhaus-Gremien ist Rudolf Henke MdL, Mit-glied des Vorstandes der Bundesärztekammer; stellvertretender Vorsitzender ist Prof. Dr. Frieder Hessenauer, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz undebenso Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer. Zu den Sitzungen des Aus-schusses „Krankenhaus“ werden neben den vom Vorstand der Bundesärztekammer beru-fenen Mitgliedern stets Vertreter der maßgeblich am Krankenhauswesen beteiligten ärzt-lichen Verbände als Gäste geladen. Eine Abstimmung zwischen den Landesärztekam-mern in krankenhauspolitischen Fragen erfolgt durch die Ständige Konferenz„Krankenhaus“, in welche die Landesärztekammern sachverständige Vertreter entsenden.

Mit dem Ziel einer engeren Kooperation und Abstimmung in Fragen der ambulantenund stationären Patientenversorgung sind die Vorsitzenden des Ausschusses „Kranken-haus“ und „Ambulante Versorgung“, Rudolf Henke und Sanitätsrat Dr. FranzGadomski, jeweils wechselseitig in den Gremien als Mitglied vertreten.

2.4.2 Krankenhausärzte – Zahlen und Strukturen

Nicht zuletzt durch massive Eingriffe des Gesetzgebers hat sich seit Beginn der neunzi-ger Jahre das mengenmäßige und strukturelle Gefüge zwischen den in Klinik und Pra-xis tätigen Ärzten nachhaltig verändert. Von den insgesamt 400.562 Ärzten, die die Sta-tistik der Bundesärztekammer zum 31.12.2005 auswies (+ 1,6% gegenüber dem Vor-jahr), sind 146.511 im Krankenhaus tätig gewesen. Dies sind nur 0,1% mehr als imVorjahr. 126.252 Ärzte – und damit 0,7% mehr als im Vorjahr – waren zu diesem Zeit-punkt in freier Praxis niedergelassen. Die Zahl der insgesamt ambulant tätigen Ärzte,also einschließlich der in Praxen angestellten Ärzte, stieg auf 134.798 (+ 1,1%). InBehörden, Körperschaften und sonstigen Bereichen waren insgesamt 26.268 Ärzte tätig(- 1,7%). 92.985 Ärzte waren ohne ärztliche Tätigkeit (+ 5,7%). Für die ärztliche Versor-gung der Patienten im Krankenhaus ist darüber hinaus bedeutsam, dass zum31.12.2005 von den niedergelassenen Ärzten 6.092 ihre ambulant behandelten Patien-ten zusätzlich als Belegärzte auch im Krankenhaus stationär versorgten. Dies entsprichteiner leichten Steigerung im Vergleich zum Vorjahr mit 5.966 Belegärzten. Zu den Ein-zelheiten dieser hier nur kursorisch aufgezeigten Entwicklung wird auf die in diesemTätigkeitsbericht wiedergegebenen Ergebnisse der Ärztestatistik bereits zum Stichtag31.12.2006 (späterer Redaktionsschluss) verwiesen.

Für die ärztliche Versorgung in den Krankenhäusern ergibt sich ein wesentliches Struk-turproblem zudem dadurch, dass die Zahl der qualifizierten berufs- und lebenserfahre-nen Krankenhausärzte, auf die sich die ärztliche Versorgung vorrangig stützen könnenmuss, sich nicht – wie eigentlich erforderlich – erhöht, sondern relativ weiter verringerthat. Für die zukünftige Entwicklung der Zahl der Krankenhausärzte wird es vor diesemHintergrund von wesentlicher Bedeutung sein, wie ein schwerwiegender Zielkonflikt

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von den politisch Verantwortlichen beurteilt und gelöst wird: Einerseits erfordert dieIntensivierung der Krankenhausbehandlung unter Verwendung moderner Technik unddie Einführung neuer, oft sehr arbeitszeit- und damit personalaufwändiger Verfahren inDiagnostik und Therapie einen weiter zunehmenden Personal- und damit Mittelein-satz, andererseits birgt die seit langen Jahren strikte Politik der Budgetierung den Kran-kenhäusern die stete Gefahr einer chronischen Unterfinanzierung mit der Folge vonspürbaren Leistungseinschränkungen.

2.4.3 Krankenhäuser im Lichte der Statistik

Nunmehr seit 1991 legt das Statistische Bundesamt (Wiesbaden) die amtliche Kranken-hausstatistik auf der Grundlage der Krankenhaus-Statistikverordnung für das gesamteBundesgebiet vor. Sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern stehendamit über die stationäre Versorgung inhaltlich und methodisch vergleichbare Ergeb-nisse zur Verfügung. In der Bundesrepublik Deutschland standen am 31.12.2005 für diestationäre Krankenbehandlung 2.139 Krankenhäuser mit insgesamt 523.600 Betten zurVerfügung (Vorjahr: 2.166 Krankenhäuser mit insgesamt 531.333 Betten). Dies sind 29Krankenhäuser (- 1,3%) und 7.733 Betten (-1,5%) weniger als im Vorjahr. Hiermit hatsich ein Trend fortgesetzt, welcher schon seit einigen Jahren anhält: Ein Abbau derKrankenhäuser und der in ihnen vorgehaltenen Betten in den Jahren von 1990 bis 2005um 274 Häuser mit insgesamt 142.000 Betten. In den Krankenhäusern betrug 2005 dieBettenauslastung ca. 75,6% und stieg damit gegenüber 2004 leicht um 0,1%. Die durch-schnittliche Verweildauer in den Krankenhäusern verkürzte sich 2005 auf nun 8,6 Tagegegenüber 8,7 Tagen im Vorjahr. Die Gesamtzahl der 2005 in den Krankenhäusern sta-tionär behandelten Patienten betrug 16,845 Mio. – im Vergleich zum Vorjahr wieder einleichter Anstieg um 0,3%.

Die durchschnittlichen Behandlungskosten je Fall lagen im Jahr 2005 bei 3.371 Euro. Dassind 0,6% mehr als 2004 bei einer gleichbleibenden Zahl von 16,8 Millionen Behand-lungsfällen, in der allerdings erstmals gesunde Neugeborene enthalten sind. Die durch-schnittlichen Kosten je Behandlungsfall lagen in den neuen Bundesländern, in Bayern,Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen um bis zu 13,8% unter dem Bundesdurch-schnitt. Die mit 2.907 Euro niedrigsten Behandlungskosten ergaben sich für die Kran-kenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern; im früheren Bundesgebiet waren die Behand-lungskosten mit durchschnittlich 3.257 Euro in Rheinland-Pfalz am geringsten.

Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass die Behandlung der Patienten im Kranken-haus bei ständig erweitertem Leistungsspektrum in den letzten Jahren erheblich perso-nalaufwändiger geworden ist. Für die Beurteilung der Arbeitsleistung der Kranken-hausmitarbeiter ist letztlich die Zahl der in einer bestimmten Zeiteinheit zu betreuen-den Patienten sowie die Art ihrer Erkrankung und Behandlung relevant. Prägend sindzudem die geradezu sprunghaften Fortschritte medizinisch-wissenschaftlicher Erkennt-nisse, welche erhebliche Veränderungen und Intensivierungen von Diagnostik undTherapie im Krankenhaus bewirkt haben.

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2.4.4 Änderungen des Arbeitszeitgesetzes für 2006

Eine wichtige Weichenstellung für die Beachtung eines erforderlichen Gesundheits-und Arbeitsschutzes der Beschäftigten auch im Krankenhuaus stellten die Urteile desEuropäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 03.10.2000 und vom 09.09.2003 dar, mit wel-chen ein Bereitschaftsdienst in Form persönlicher Anwesenheit insgesamt als Arbeits-zeit im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie gewertet wurde. Hiermit ist die bisherigeBereitschaftsdienststruktur und -organisation in den deutschen Krankenhäusern nichtvereinbar. Unter dem Druck insbesondere des EuGH-Beschlusses vom 09.09.2003 hatdie Bundesregierung im Herbst 2003 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeits-zeitgesetzes in das parlamentarische Beratungsverfahren eingeleitet mit dem Ziel, denklaren Vorgaben der Europa-Richter nachzukommen. Im Rahmen eines langwierigen„Vermittlungspokers“ hat sodann der Vermittlungsausschuss Ende 2003 einer Änderungdes Arbeitszeitgesetzes zugestimmt, wonach Bereitschaftsdienste auch in Deutschlandals Arbeitszeit zu werten sind und die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden in derRegel auch für Ärzte gelten soll. Danach ist ab 01.01.2004 der Bereitschaftsdienst inKrankenhäusern nicht mehr länger Ruhezeit, sondern Arbeitszeit. Die Politik ist damitparteiübergreifend ihrer Verantwortung für mehr Gesundheitsschutz am Arbeitsplatzund für mehr Patientensicherheit gerecht geworden. Die Verlängerung der Übergangs-frist in § 25 Abs. 1 ArbZG für Tarifverträge, die am 01.01.2004 bereits galten, hat entge-gen anderer Auffassungen keine Auswirkungen auf die Notwendigkeit zur Beachtungder 48-Stunden-Grenze. Das ergibt die nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsge-richts vom 24.01.2006 gebotene europarechtskonforme Auslegung der Vorschrift.

Allerdings hat die EU-Kommission Mitte 2004 einen Vorschlag zur Änderung der Richt-linie 93/104/EG (EU-Arbeitszeitrichtlinie) unterbreitet, um die Auswirkungen derRechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes, der den Bereitschaftsdienst in vol-lem Umfang als Arbeitszeit wertete, wieder zu vermindern. Nach diesen Vorstellungensoll es in den Krankenhäusern künftig „inaktive“ Bereitschaftsdienstzeiten geben.Damit ist jene Zeit gemeint, in der der Arzt zwar am Arbeitsplatz anwesend sein soll,aber keine Tätigkeit ausüben muss. Diese Zeit würde dann nicht auf die wöchentlicheArbeitszeit angerechnet – es sei denn, nationale Rechtsvorschriften oder Tarifverträgesehen etwas anderes vor. Im Hinblick auf diese beabsichtigte Änderung der Arbeitszeit-Richtlinie hatte die Bundesärztekammer gemäß einer mit großer Mehrheit gefasstenEntschließung des 107. Deutschen Ärztetages 2004 den seinerzeitigen Kommissar fürBeschäftigung und Soziales der Europäischen Kommission aufgefordert, die vom Euro-päischen Gerichtshof festgeschriebene Definition des Bereitschaftsdienstes als Arbeits-zeit eindeutig und uneingeschränkt zu bestätigen. In ihrer Mitteilung zur Revision derArbeitszeit-Richtlinie wies die Kommission darauf hin, dass die Richtlinie zukünftigbesser die derzeitigen Trends widerspiegeln soll, welche in der Gesetzgebung auf natio-naler Ebene sichtbar sind. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 09.09.2003hat in Deutschland dazu geführt, dass in dem daraufhin novellierten Arbeitszeitgesetzab dem 01.01.2004 die gesamte Zeit eines Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit aner-kannt wird. Durch diese gesetzliche Festlegung wird nicht nur der dringend notwendi-ge Arbeitsschutz der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern, sondern hierdurchauch die Sicherheit der Patienten verbessert. Die Bundesärztekammer forderte dahernachdrücklich die europäischen Entscheidungsgremien auf, diese endlich erreichte Ver-

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besserung der Rahmenbedingung zur Arbeitszeit nicht durch eine beabsichtigte Neu-definition der Bereitschaftsdienste mit einer möglichen Differenzierung in eine aktiveund inaktive Zeit zu konterkarieren. Bis Ende 2006 – dem Redaktionsschluss diesesTätigkeitsberichtes – konnten allerdings die politischen Verhandlungen zur Revisionder EU-Arbeitszeitrichtlinien noch nicht abgeschlossen werden.

Weiteres Störfeuer zur zügigen Umsetzung der Neufassung des Arbeitszeitgesetzes ent-fachten Bundesrat und Bundestag Ende 2005 mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes zurÄnderung des Arbeitszeitgesetzes im Rahmen des Fünften Gesetzes zur Änderung desDritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Bundestags-Drucksache 16/109),mit welchem die ursprünglich am 31.12.2005 auslaufende Übergangsfrist um ein weite-res Jahr verlängert werden sollte, um verschiedenen Bereichen, in denen noch nicht denneuen gesetzlichen Vorschriften entsprechende Tarifverträge abgeschlossen werdenkonnten, noch eine weitere Jahresfrist bis zum 31.12.2006 zum Abschluss solcher Ver-träge einzuräumen. Die Bundesärztekammer hatte in ihrer Stellungnahme zu diesemGesetzentwurf diese erneute Fristverlängerung mit Nachdruck abgelehnt. In der Stel-lungnahme hieß es wörtlich: „Anstatt die Krankenhäuser aktiv bei der Einführung neueralternativer Arbeitszeitmodelle zu unterstützen und so deren Wettbewerbsfähigkeit lang-fristig zu sichern und zu verbessern, werden diese Bemühungen durch die vom Gesetz-entwurf zusätzlich vorgesehene einjährige Übergangsfrist für die Umsetzung desArbeitszeitgesetzes um ein weiteres Jahr bis Ende 2006 gefährdet oder gar konterkariert.Eine Verlängerung der Übergangsfrist unterläuft zudem die derzeit laufenden Tarifver-handlungen, indem sie den Druck auf eine zügige Einigung bei den Verhandlungen derTarifpartner herausnimmt. Aus Sicht der Bundesärztekammer ist es in keiner Weiseakzeptabel, die mit der Zielsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auch der Ärz-tinnen und Ärzte in den Krankenhäusern verbundene Novellierung des Arbeitszeitgeset-zes entsprechend der vor über zwölf Jahren in Kraft getretenen EU-Arbeitszeitrichtliniemit einer weiteren, nicht mehr in der Sache begründbaren Übergangsfrist in den deut-schen Krankenhäusern weiterhin außer Kraft zu lassen. Auch die Patientinnen undPatienten wollen nicht länger von übermüdeten Ärzten behandelt werden. Im Gegenteil:Patienten wollen mehr Zeit für das Gespräch mit ihrem Arzt haben; Patienten erwartenzu Recht von ihrem Arzt, Kompetenz, Zuwendung und auch Leistungsfähigkeit. Dies istaber bei Dauereinsätzen von über 24 Stunden nicht möglich. Gesundheitsschutz mussdeshalb auch und gerade für Ärztinnen und Ärzte gelten – und damit auch der erforder-liche Patientenschutz gewährleistet werden. Die Bundesärztekammer fordert daher denGesetzgeber mit Nachdruck auf, die im Gesetzentwurf vorgesehene weitere Verlänge-rung der Übergangsfrist ersatzlos zu streichen. So wie der erforderliche Arbeits- undGesundheitsschutz zum Beispiel für jeden Busfahrer und für jeden Piloten selbstver-ständlich ist, darf er den Ärztinnen und Ärzten in den Krankenhäusern, denen das Wohlvon Millionen Krankenhauspatienten anvertraut ist, nicht länger vorenthalten werden.“

Trotz der in der Anhörung zu verzeichnenden massiven Ablehnungsfront gegen dieweitere Fristverlängerung verabschiedete der Deutsche Bundestag in zweiter und dritterLesung den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 15.12.2005 – wenige Tage späterstimmte auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 21.12.2005 dem Gesetzentwurf zu.

Am 20.09.2006 erfolgte eine öffentliche Anhörung zum Antrag der AbgeordnetenDaniel Bahr (Münster), Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily, weitere Abgeordnete der

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FDP-Fraktion (Bundestag-Drucksache 16/670) zum Thema „Ausgleich für neue Arbeits-zeitmodelle in Krankenhäusern vorziehen“ im Ausschuss für Gesundheit des Deut-schen Bundestages, an der auch die Bundesärztekammer teilnahm. Der FDP-Antragbeinhaltet die Forderung, dass § 6 Abs. 5 Bundespflegesatzverordnung und § 4 Abs. 13Krankenhausentgeltgesetz insofern eine Änderung erfahren, dass die bis zum Jahre2009 vorgesehenen zusätzlichen Mittel zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungenin den Krankenhäusern bereits ab dem Jahre 2006 vollständig abrufbar werden sollen.An diese Forderung geknüpft wird die Bedingung, dass als Voraussetzung der Nachweisder Krankenhäuser über die Vereinbarung zu führen ist, dass ihm zusätzliche Personal-kosten zur Einhaltung der Regelung des Arbeitszeitrechtes entstehen. Es ist eine schrift-liche Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung der Klinik nachzuweisen.

Hintergrund des Regelungsbedarfes ist, dass die mit dem Gesetz zur Modernisierung dergesetzlichen Krankenversicherung (Inkraftsetzung am 01.01.2004) durch Artikel 14 § 6Abs. 5 und Artikel 15 Nr. 3 b Abs. 13 eine Regelung in die Bundespflegesatzverordnungbzw. das Krankenhausentgeltgesetz aufgenommen worden ist, die den Krankenhäuserndie Umstellung auf das neue Arbeitszeitrecht erleichtern sollte. Gemäß dieser Vorgabekönnen Vertragsparteien zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen für die Jahre 2003bis 2009 jährlich einen zusätzlichen Betrag bis zu einer Höhe von 0,2 % vereinbaren. Die-se Quote entspricht ca. einer jährlichen Höhe von 100 Millionen Euro. Bedingt durch dieÄnderung des Arbeitszeitgesetzes zum 01.01.2004 (Bewertung des Bereitschaftsdienstesin Gänze als Arbeitszeit bei gleichzeitiger Anrechnung auf die gesetzliche Höchstarbeits-zeit von 48 Stunden pro Woche) mit einer Übergangsfrist zum 31.12.2005, die – wie obendargelegt – bis zum 31.12.2006 verlängert wurde, ist die im Gesetz zur Modernisierungder gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehene Adaptionsphase bis 2009 nicht mehrzielführend. Demzufolge hat die Bundesärztekammer das Ziel des Antrages der Drucksa-che 16/670, die notwendigen Änderungen in § 6 Abs. 5 Bundespflegesatzverordnung unddes § 4 Abs. 3 Krankenhausentgeltgesetz zur Ermöglichung der Abrufbarkeit der vorge-sehenen Mittel schon im Jahre 2006 vorzunehmen, begrüßt.

Die Bundesärztekammer hat ihre Position durch die nachfolgende Stellungnahme inder mündlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestagesam 20.09.2006 vertreten. Diese Einschätzung wurde – bis auf einen Vertreter der gesetz-lichen Krankenversicherung – durchgehend von den Experten der anderen Organisatio-nen und Verbände geteilt:

„Die Bundesärztekammer begrüßt, dass ihr durch den Ausschuss Gesundheit des Deut-schen Bundestages Gelegenheit zu einer Bewertung des Antrages „Ausgleich für neueArbeitszeitmodelle in Krankenhäusern vorziehen“ (BT-Drs. 16/670) gegeben wird.

Die Bundesärztekammer unterstützt das Ziel des Antrages, mittels Änderungen in § 6 Abs. 5 der Bundespflegesatzverordnung und des § 4 Abs. 13 des Krankenhausent-geltgesetzes die gemäß Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversiche-rung (GMG) bis 2009 vorgesehenen zusätzlichen Mittel zur Verbesserung der Arbeits-zeitbedingungen in den Krankenhäusern schon ab dem Jahr 2006 vollständig abrufbarwerden zu lassen.

Nach Anpassung des Arbeitszeitgesetzes gemäß der Vorgaben der EU-Arbeitszeitricht-linien mit Gültigkeit ab dem 01.01.2004 und mit Ablauf der wiederholt verschobenen

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Umsetzungsfrist auf letztendlich den 31.12.2006 ist der gemäß Gesetz zur Modernisie-rung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgegebene Zeitrahmen bezüglich derAbrufbarkeit der zusätzlichen Mittel bis zum Jahre 2009 obsolet.“

2.4.5 Pauschaliertes DRG-Vergütungssystem für Krankenhaus-

leistungen nach § 17 b KHG

Vier Jahre nach dem Beschluss des Gesetzgebers zur Einführung eines pauschalieren-den Vergütungssystems für allgemeine voll- und teilstationäre Krankenhausleistungenmit Behandlungsfallpauschalen auf der Grundlage eines international angewendetenDiagnosis Related Groups Systems (DRGs) durch das Gesundheitsreformgesetz 2000haben die deutschen Krankenhäuser ihre Leistungsabrechnung seit Anfang 2004 weit-gehend auf das neue G-DRG-Fallpauschalensystem umgestellt. Während die Abrech-nung der neuen Entgelte im Jahr 2003 zunächst noch ausschließlich an freiwillig sichbeteiligenden Krankenhäusern erfolgte („Optionsmodell 2003“), haben ab dem Jahr2004 mit wenigen Ausnahmen alle Krankenhäuser das DRG-System angewendet.

Das dem neuen Vergütungssystem zu Grunde liegende G-DRG-System (German (Refi-ned) Diagnosis Related Groups) soll als Patientenklassifikationssystem dazu dienen, dieBehandlungsfälle anhand festgelegter Kriterien wie Diagnosen, Prozeduren, Alter etc.trennscharf in Gruppen einzuteilen, die sich durch einen jeweils ähnlich hohenBehandlungskostenaufwand auszeichnen. Im Rahmen dieses Vergütungssystems wirdfür jede abrechenbare DRG-Fallgruppe ein Pauschalentgelt ermittelt. Diese Pauschal-entgelte vergüten – vom Grundprinzip her vergleichbar mit den früheren Fallpauscha-len der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) – die fallbezogenen Leistungen (Arzt-,Pflege-, Sachkosten etc.) aller einer DRG-Fallgruppe zugeordneten Behandlungsfällemit einem für jede DRG einheitlichen Preis. Das DRG-System soll nach dem am01.01.2000 in Kraft getretenen und zunächst mit dem Fallpauschalengesetz vom April2002 (Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems fürKrankenhäuser (Fallpauschalengesetz – FPG) umfassend novellierten § 17 b des Kran-kenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) mit Ausnahme der an Einrichtungen oder Abtei-lungen für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapeutischer Medizin erbrachtenLeistungen sämtliche klinische Fachbereiche abdecken. Lediglich für bestimmte Lei-stungsbereiche, die nicht an allen Krankenhäusern bestehen – wie z. B. die Notfallver-sorgung, Vorhaltung spezieller Versorgungsangebote, Ausbildung (insbes. Kranken-pflegeschulen und –ausbildung) sowie die Aufnahme von Begleitpersonen – könnenbundeseinheitliche Regelungen für Zu- und Abschläge festgelegt werden, die auf Dauerunabhängig vom DRG-System vergütet werden.

Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des Fallpauschalengesetzes von 2002 denordnungspolitischen Rahmen für einen mehrjährigen Übergang vom bisherigen in daskünftige Krankenhausfinanzierungssystem geschaffen (vgl. Tätigkeitsbericht derBundesärztekammer 2001/2002). Angesichts des erheblichen Umfanges der im Rah-men der Vorbereitung der DRG-Einführung noch zu bewältigenden Aufgaben wurdedie ursprünglich von der Bundesärztekammer als unrealistisch gewertete Absicht auf-

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gegeben, das neue Vergütungssystem bereits ab dem 01.01.2003 an allen Krankenhäu-sern abrechnungswirksam einzuführen. Dies erfolgte zunächst nur an freiwilligenKrankenhäusern. Um möglichst viele Krankenhäuser zum freiwilligen Eintritt in dasSystem zu bewegen, sollten die im Vergleich mit dem für das Jahr 2003 prospektiv ver-einbarten Budget über die DRG-Abrechnung realisierten Mindererlöse zu 95 % ausge-glichen werden. Nachdem interessierte Krankenhäuser ihren Optionswillen zumUmstieg auf das DRG-Vergütungssystem erst bis zum 31.10.2002 erklären mussten,wurde diese Entscheidungsfrist durch die Zwölfte SGB V-Novelle auf den 31.12.2002verlängert. Eine besondere Motivation für so mögliche „Nachzügler“ ergab sich dabeiaus Artikel 5 des Beitragssatzsicherungsgesetzes vom 23.12.2002 (BSSichG), welchesüberraschend eine „Nullrunde“ für alle im bisherigen Vergütungssystem verbleibendenKrankenhäuser verordnete und nur noch den Optionskrankenhäusern eine Anpassungihres Budgets entsprechend der Veränderungsrate der Grundlohnsumme in Höhe von0,81 % für die alten Bundesländer und 2,09 % für die neuen Bundesländer ermöglichte.

Bis zum 31.12.2002 hatten sich insgesamt 1.281 Krankenhäuser zum Früheinstieg indas Optionsmodell 2003 bereit erklärt. Davon konnten 1.031 Krankenhäuser (80 %) biszum Abschluss des Jahres 2003 tatsächlich in das DRG-Vergütungssystem umsteigen.Mit rund 46 % hatten knapp die Hälfte der Optionskrankenhäuser den Systemwechseljedoch erst im letzten Quartal 2003 vollziehen können. Ab dem 01.01.2004 haben erst-mals alle Krankenhäuser verpflichtend mit dem neuen Vergütungssystem abgerechnet.Das neue Vergütungssystem ist in den Jahren 2003 und 2004 zunächst „budgetneutral”eingeführt worden, so dass es in diesen Jahren unter den Krankenhäusern noch keine„DRG-Gewinner” oder „DRG-Verlierer” gegeben hat.

Ab Beginn des Jahres 2005 schloss sich dann an die budgetneutrale Phase eine sogenannte Konvergenzphase an, in welcher das DRG-System stufenweise budgetwirksa-mer wurde. Während die Krankenhäuser in den budgetneutralen Einführungsjahrendie DRGs noch allein auf der Grundlage krankenhausindividueller Basisfallwerte abge-rechnet haben, welche zur vorübergehenden Bestandssicherung noch ausschließlichauf der Basis der historischen Fallkostenbudgets ermittelt wurden, sollten zunächst dieVergütungen in den Jahren 2005 und 2006 in zwei Stufen einem in diesen Jahren durchdie Selbstverwaltung auf der Landesebene festzulegenden landeseinheitlichen Basisfall-wert angenähert werden. Ab dem Jahr 2007 sollten dann alle Krankenhäuser einesBundeslandes ihre DRG-Fallpauschalen über den landeseinheitlichen Basisfallwertabrechnen, wodurch erstmalig der Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Leistung“erfüllt werden sollte. Konkrete Regelungen für die Ausgestaltung des Krankenhausver-gütungssystems ab dem Jahr 2007 sollte jedoch im Sinne eines „lernenden Systems“erst ein Anschlussgesetz vorgeben.

Während für den DRG-Einsatz ab dem Jahr 2007 angestrebt wurde, abgesehen von denZu- und Abschlagstatbeständen möglichst sämtliche Leistungen für einen Behand-lungsfall über die jeweils zugeordnete DRG-Fallpauschale zu vergüten, sah das Fallpau-schalengesetz noch befristete Öffnungsklauseln für (noch) nicht DRG-gängige Tatbe-stände vor. Danach waren Bereiche, welche sich nach dem Dafürhalten der Selbstver-waltung bei der Ersteinführung des neuen Vergütungssystems noch nicht exakt genugüber DRGs abbilden und bewerten ließen, in den Jahren 2003 und 2004 noch über orts-individuelle Vergütungslösungen zu finanzieren. In Ausnahmefällen sollte die Selbst-

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verwaltung für besondere Leistungen wie z. B. Dialysen oder Gerinnungsfaktoren fürBluterpatienten Zusatzentgelte vereinbaren, welche dann auch neben einer DRG abge-rechnet werden konnte. Für aufwändige Innovationen wurde ab 2005 eine Finanzie-rungslösung auf fallindividueller Basis angedacht.

Die mit der Einführung des neuen Vergütungssystems beauftragten Selbstverwaltungs-parteien auf der Bundesebene, welche die einzelnen Umsetzungsschritte vertraglichregeln sollen (Vertragsparteien), sind einerseits die Spitzenverbände der Krankenkassenund der Verband der privaten Krankenversicherung sowie andererseits die DeutscheKrankenhausgesellschaft mit ihren Mitgliedsverbänden. In Bezug auf medizinischeFragen hat der Gesetzgeber der Bundesärztekammer sowie einem Vertreter der Beruf-sorganisationen der Krankenpflegeberufe, repräsentiert durch den Deutschen Pflegerat,das Recht zur beratenden Teilnahme an den entsprechenden Sitzungen der Vertrags-parteien eingeräumt. Für den Fall, dass die Vertragsparteien der Selbstverwaltung sichauf Grund von Interessenkonflikten nicht einigen können und das Scheitern ihrer Ver-handlungen erklären, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Recht,den strittigen Sachverhalt auf dem Wege der Ersatzvornahme auch ohne die Zustim-mung des Bundesrates per Rechtsverordnung zu regeln.

Die Darstellung der nachfolgend aufgelisteten, für das G-DRG-Fallpauschalensystemrelevanten Gesetze und Verordnungen befinden sich (tlw. mit der zugehörigen Stel-lungnahme der Bundesärztekammer) ausführlich im Tätigkeitsbericht des Jahres 2005bzw. auf der Internetseite der Bundesärztekammer:

– Fallpauschalenänderungsgesetz (FPÄndG) 2003– 2. Fallpauschalenänderungsgesetz (2. FPÄndG) 2004– Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004 (KFPV

2004)– Verordnung zur Bestimmung besondere Einrichtungen im Fallpauschalensystem für

Krankenhäuser für das Jahr 2004 (FPVBE 2004)– Verordnung zur Bestimmung vorläufiger Landesbasisfallwerte im Fallpauschalensy-

stem für Krankenhäuser für das Jahr 2005 (KFPV 2005) vom 12. Mai 2005– Verordnung zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im Fallpauschalensystem

für Krankenhäuser für das Jahr 2005 (KFPV 2005) vom 12. Mai 2005

2.4.6 GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) – Spezifische Regelun-

gen für die Krankenhäuser

Am 01.01.2004 trat das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversiche-rung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) in Kraft. Wegen der noch in das Berichts-jahr 2006 hineinreichenden Auswirkungen wird auf die Darstellung der für den Kran-kenhausbereich relevanten Regelungen mit ihren wesentlichen Schwerpunkten imTätigkeitsbericht 2005 verwiesen.

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2.4.7 Ständige DRG-Fachkommission der Bundesärztekammer

und der AWMF

Die Ständige DRG-Fachkommission eingerichtet bei der Bundesärztekammer – ist eingemeinsames Expertenforum von Bundesärztekammer und AWMF. Die Ständige Fach-kommission DRG bietet den Trägerorganisationen, der Politik und der Selbstverwal-tung feste Ansprechpartner zu medizinisch-fachlichen Fragestellungen im Zusammen-hang mit der Anpassung und Anwendung des G-DRG-Systems. Sie dient ärztlicherseitssowohl der Bestandsaufnahme über den weiteren Anpassungsbedarf des G-DRG-Systems als auch zur Meinungsbildung über durch medizinische Definitionenbestimmte Belange der Diagnosen- und Prozedurenkodierung sowie der Abrechnung.

Vorsitzender der Ständigen DRG-Fachkommission von Bundesärztekammer undAWMF ist Rudolf Henke, Mitglied des Vorstandes und Vorsitzender der Krankenhaus-gremien der Bundesärztekammer. Stellvertretender Vorsitzender ist Prof. Dr. med.Albrecht Encke, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizini-schen Fachgesellschaften – AWMF. Die Geschäftsführung obliegt Markus Rudolphi(Dezernat V der Bundesärztekammer). Die in der Ständigen DRG-Fachkommission ver-tretenen Fachgesellschaften sind im Dokumentationsteil dieses Tätigkeitsberichtesangeführt.

Bei der G-DRG-Revision haben Bundesärztekammer und AWMF über die StändigeFachkommission DRG bedarfsweise die Antragstellung an das InEK im Rahmen desvon der Selbstverwaltung für die G-DRG-Revisionen 2004 – 2007 etablierten Verfahrendes „strukturierten Dialogs“ aktiv unterstützt. Eine direkte konstruktive Zusammenar-beit mit dem InEK ergab sich in Fragen widersprüchlicher oder nicht identischer Vor-schläge zur G-DRG-Anpassung. Die hierzu während des Revisionsverfahrens von derStändigen Fachkommission DRG erarbeiteten Lösungsvorschläge zur Anpassung derDRG-Gruppierung wurden nahezu ausnahmslos umgesetzt. Im Rahmen künftigerAnpassungen der ICD-10 sowie des OPS-301 will auch das DIMDI künftig auf dieExpertise der Ständigen Fachkommission DRG zurückgreifen.

Diskussionsschwerpunkte des Berichtsjahres 2006 mit Kommissionssitzungen am21.02.2006 und 27.10.2006 waren u.a.:– Änderungen im G-DRG-Katalog 2006/2007– Auswirkungen des G-DRG-Fallpauschalenkataloges 2006 aus der Sicht der Maximal-

versorger/Universitätskliniken– Auswirkungen des DRG-Fallpauschalenkataloges 2006 aus der Sicht der Kliniken der

Grund- und Regelversorgung– Änderungen im Verfahren zur Aufnahme Neuer Untersuchungs- und Behandlungs-

methoden (NUB) 2006– Vorstellungen und Diskussionen der Änderung im G-DRG-Katalog 2007 unter beson-

derer Berücksichtigung u.a. der Änderungen im Bereich der mehrzeitigen, beidseiti-gen Eingriffe, der Extremkostenabbildung, der Intensivtherapie, der Schlaganfallbe-handlung, der Integration neuer Zusatzentgelte, der Entwicklung teilstationärer Fall-pauschalen sowie der Kinderheilkunde

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– Vorstellung der neuen Methodik zur Abbildung des Gesamtschweregrades einesBehandlungsfalles (Patient Clinical Complexity Level – PCCL)

– Neue Lösungsansätze zur Verringerung der DRG-bedingten Dokumentationsbela-stung in den Kliniken anhand verschiedener Praxisbeispiele

– Diskussion zu den Prüfungsbedingungen und zur Durchführung der Fallprüfungendurch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen/Diskussion mit Vertretern desMedizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen

– Diskussion zum Einsatz von Dokumentationsassistenten/Clinical Coder

Der neu eingeleitete Dialog mit Vertretern des Medizinischen Dienstes der Spitzenver-bände der Krankenkassen (MDS) sowie der Medizinischen Dienste der Krankenkassen(MDK) gestaltet sich als sachlich und konstruktiv. Von der DRG-Fachkommission alsauch von den benannten Institutionen wurde die Fortsetzung und Intensivierung desDialoges sowohl auf Fachkommissionsebene als aber auch zwischen MDK und Klinikendringend empfohlen. Ein wesentlicher Punkt der Diskussion der DRG-Fachkommis-sion war die mit der Einführung des G-DRG-Fallpauschalensystems in Deutschland ver-bundene Prämisse des 100 %-Abbildungsansatzes. Die eingehenden Diskussionenzeigten deutlich, dass trotz allen Bestrebens der 100 %-Abbildungsansatz des medizini-schen Leistungsgeschehens im Rahmen des G-DRG-Fallpauschalensystems faktischnicht umsetzbar ist.

Die Erörterungen der Kommission erfolgten u.a. mit Vertretern des Bundesministeri-ums für Gesundheit, des Institutes für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEKgGmbH), Vertretern von Kliniken, unabhängigen DRG-Fachexperten und Vertreternder Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG eV).

2.4.8 DRG-Praxisprojekte der DRG Research Group des

Universitätsklinikums Münster

Die DRG Research Group des Universitätsklinikums Münster (http://drg.uni-muenster.de/) hat mit Unterstützung der Bundesärztekammer und in Kooperation mitbetroffenen medizinischen Fachgesellschaften Praxisprojekte zur Evaluation des weite-ren Anpassungsbedarfs des G-DRG-Systems an die Leistungswirklichkeit des deut-schen Gesundheitswesens durchgeführt. Ziel dieser Projekte ist es, die Möglichkeitenund Grenzen der DRG-Fallabbildung anhand sowohl allgemein übertragbarer als auchfachspezifischer Fragestellungen auf der Grundlage von für den jeweiligen Fachbereichaussagekräftigen Daten zu bewerten und daraus Forderungen für eine sachgerechteAusgestaltung des neuen Krankenhausvergütungssystems abzuleiten.

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2.4.9 Verordnung zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im

Fallpauschalensystem für Krankenhäuser 2007

In Weiterentwicklung der Verordnung zur Bestimmung besonderer Einrichtungen desJahres 2005 mit Stand vom 19.09.2006 erfolgte insbesondere in § 1 Abs. 3 zur Regelungder Ausnahme von besonderen Einrichtungen eine Präzisierung der Bedingung fürFachabteilungen mit Schwerpunkten zur Behandlung von Patientinnen und Patientenmit Multipler Sklerose, mit Morbus Parkinson, aber auch Epilepsie. Neben der entspre-chenden Aktualisierung der DRG-Auflistungen in der Verordnung gemäß dem aktuel-len G-DRG-Katalog erfolgte eine Konkretisierung der Bedingungen sowie insgesamteine Präzisierung der Anforderungen des zugrunde zu legenden Datenbestandes fürdie Beantragung einer zeitlich befristeten Ausnahme besonderer Einrichtungen gemäߧ 17 b Abs. 1 Satz 15 Krankenhausfinanzierungsgesetz.

Insgesamt muss festgestellt werden, dass zum Zeitpunkt der Verhandlungen (3. Quar-tal 2006) keine unfassende Übersicht der bundesweiten Anwendung der Regelung zubesonderen Einrichtungen durch betroffene Einrichtungen und Kliniken vorlag. Auf-grund der nur relativ geringfügigen Änderung im Bereich des § 1 Abs. 3 werden dieKernaussagen der Stellungnahme der Bundesärztekammer zur Verordnung zurBestimmung besonderer Einrichtungen im Fallpauschalensystem für Krankenhäuserfür das Jahr 2005 (FPVBE 2005 – s. Tätigkeitsbericht 2005) aufrechterhalten.

2.4.10 G-DRG-Fallpauschalenkatalog 2007

Wie schon in den Jahren zuvor konnte trotz nicht unerheblicher fachlicher Differenzenerneut zeitgerecht der Fallpauschalenkatalog durch die das Institut für das Entgeltsystemim Krankenhaus (InEK gGmbH) tragenden Selbstverwaltungspartner konsentiert werden.

Angesichts der im 4. Quartal des Jahres 2006 laufenden Planungen der Bundesregie-rung zur zukünftigen Neugestaltung wesentlicher Institutionen und Verbände desGesundheitssystems gilt es festzuhalten, dass es der Selbstverwaltung trotz divergenterMeinungen und der Komplexität des Systems zum dritten Mal in Folge gelungen ist,eine gemeinsame Vereinbarung zu treffen.

Am 19.09.2006 wurden von den Selbstverwaltungspartnern neben dem Fallpauschalen-katalog 2007 die zugehörigen Abrechnungsbestimmungen, die Anlagen für Hauptab-teilungen, Belegabteilungen, teilstationäre Versorgung, Zusatzentgelte, die nicht mitdem Fallpauschalenkatalog vergüteten vollstationären/teilstationären Leistungen, dieDeutschen Kodierrichtlinien (Version 2007) sowie die Vereinbarung zur Bestimmungvon besonderen Einrichtungen (VBE 2007) verabschiedet.

Die Anzahl der an der Kalkulationsstichprobe beteiligten Kliniken konnte erneut gestei-gert werden, so dass 225 Krankenhäuser im Jahr 2006 trotz verschärfter Plausibilisie-rung valide Daten von insgesamt 2.863.150 Fällen liefern konnten. Davon betrafen2.427.963 Fälle die Hauptabteilung, 60.426.Fälle die Belegabteilungen sowie 374.726 Fäl-le die teilstationären Einrichtungen.

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Mit der Verabschiedung des G-DRG-Kataloges 2007 erfolgte im Vergleich zum Vorjahreine Steigerung der Anzahl der DRG um 128 auf 1.082 Fallpauschalen Für die Abbil-dung der Belegabteilungen sind 771 DRG in 2007 vorgesehen. Die Abbildung teilstatio-närer Leistungen erfolgt weiterhin nur in einem sehr kleinen Umfang über 5 DRG-Fall-pauschalen (plus 2 im Vergleich zu 2006).

Festzuhalten bleibt, dass durch die Steigerung der Anzahl der an der Kalkulation teil-nehmenden Kliniken und die verschärften Datenabfragen sowie Plausibilitätsprüfun-gen von einer nochmals erhöhten Datenqualität als Berechnungsgrundlage für das Fall-pauschalensystem auszugehen ist.

Der als Gütemaßstab des Systems zugrunde liegende Varianzkoeffizient R2 konnte auf0,7073 gesteigert werden (im Verhältnis zum Vorjahr plus 1,8 %).

Neben zahlreichen Einzelanpassungen im G-DRG-Hauptkatalog wurden insbesonderedie Hauptdiagnosegruppen (MDC) 01, 05 sowie 10 bezüglich der Anzahl der Fallpau-schalen erweitert. Ein wesentlicher Grund für diese Ausweitung war die seit langem sei-tens der Bundesärztekammer und der AWMF geforderte, jetzt in Umsetzung befindli-che Neuregelung für DRG-Fallpauschalen für mehrzeitige Eingriffe. Ziel dieser DRGsoll die bessere Abbildbarkeit von Behandlungsfällen mit mehreren komplexen Eingrif-fen an unterschiedlichen Tagen sein.

Weitere wesentliche Regelungsbereiche sind die verbesserte Abbildung beidseitiger Ein-griffe, die Abbildung von Extremkosten, Intensivmedizin, Behandlung des Schlagan-falls, Behandlung der Patienten mit multiresistenten Erregern sowie verschiedenstealtersbedingte Splits im Bereich der Kinderheilkunde.

Die wiederholt eingeforderte Verbesserung der Abbildung, insbesondere hochaufwän-diger und teurerer Behandlungsfälle, konnte neben den üblichen Analysen zu Diagno-sen (ICD) und Prozeduren (OPS) durch u.a. ergänzende Datenabfragen ermöglicht wer-den.

Problematisch bleibt weiterhin die Abbildung teilstationärer Leistungen. Eine der ent-scheidenden Ursachen ist – im Gegensatz zu den Hauptabteilungs-DRG – die Qualität derKalkulationsdaten für diesen Bereich. Von ca. 374.000 gelieferten Datensätzen konntenlediglich ca. 145.000 die entsprechenden Qualitätsanforderungen erfüllen. Weitere Ursa-chen sind die fallbezogene OPS-Dokumentation in der Krankenhaus-Software-Struktur,die fehlenden teilstationären Kostenstellen sowie die klare Abgrenzbarkeit in einerzugrunde liegenden Definition (derzeit im SGB V nicht gegeben). Mit Hilfe der geliefer-ten Daten erfolgten Kalkulationen z.B. für die Bereiche Diabetes mellitus, Chemotherapie,Rheumatologie, Multimodale Schmerztherapie und Geriatrie. Letztlich konnte nur eineErweiterung um zwei neue teilstationäre DRG (teilstationäre geriatrische Komplexbe-handlung) vorgenommen werden. Bei zunehmend sektorübergreifend konzipiertenBehandlungskonzepten bleibt zukünftig die Abbildung teilstationärer Leistungen aufGrundlage einer noch verbesserten Datenqualität eine erhebliche Herausforderung.

Für die Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) wurde das im Vor-jahr etablierte Verfahren weiter fortgesetzt. Die gemäß § 6 Abs. 2 Krankenhausentgelt-gesetz im Vorjahr bewerteten Leistungen (insbesondere die mit der Statuseingruppie-rung 1) wurden durch das InEK zwecks Überführungsmöglichkeit in den neuen Fall-

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pauschalenkatalog geprüft. Auch hier waren zusätzliche Datenabfragen bei den beteilig-ten Kliniken entscheidend, da für viele der Neuen Untersuchungs- und Behandlungs-methoden noch kein notwendiger Prozedurenschlüssel vorliegt. Die durch das Fehleneines Prozedurendokumentationsschlüssels bedingte übliche zeitliche Verzögerung desEingangs einer NUB-Leistung in den Fallpauschalenkatalog konnte somit für einzelneNUB-Leistungen verkürzt werden. Von 58 Leistungen mit Statuseingliederung 1 konn-ten 16 in 13 neu definierte bzw. etablierte Zusatzentgelte überführt werden. Dies umfas-ste insbesondere teure Medikamente und erst in zweiter Linie sachkostenintensive the-rapeutische Verfahren. Insgesamt erfolgte eine mäßige Steigerung der Zusatzentgelteim Vergleich zum Vorjahr um 19 auf nunmehr 49 mit Bewertungen sowie plus vier auf46 ohne Bewertung.

Eine wesentliche Änderung erfolgte auf Basis intensiver Bemühungen des InEK inRichtung einer verbesserten Abbildung von Nebendiagnosen über die PCCL-Matrix(Patient Clinical Complexity Level). Die dem deutschen G-DRG-System zugrunde lie-gende „australische“ PCCL-Matrix ist nur bedingt mit klaren Begründungen und Datenzur Einteilung hinterlegt. Insofern ist eher von einer durch Experten bestimmte Festle-gung der Schweregrade auszugehen. Um diese Matrix auf Basis der bisher vorliegendenDatensätze an die deutschen Versorgungsverhältnisse anpassen zu können, hat dasInEK im Jahr 2006 erstmals eine eigene neue, datenbasierte Methodik vorgestellt. Fürdiese Neuanpassung des Systems standen insbesondere sehr häufig kodierte, aufwän-dige, aber auch zwischen Kliniken und MDK umstrittene Diagnosen im Vordergrund,da aufgrund des notwendigen Aufwands an Rechnerkapazitäten und Mann-Tagen eineKomplettkalkulation nicht zu bewältigen gewesen wäre. Im Vordergrund stand dabeiu.a. die Abklärung der korrekten Aufwandsdifferenzierung der Schweregrad relevantenDiagnosen bzw. die Neuidentifizierung Schweregrad relevanter Diagnosen. Für denFallpauschalenkatalog 2007 wurden nach diesen Analysen 28 Diagnosen gestrichen,bei 17 erfolgte eine Abwertung, bei 19 eine Aufwertung der CC-Bewertung. 15 Diagno-sen wurden neu aufgenommen.

Das G-DRG-Fallpauschalensystem 2007 umfasst nun neun Schweregrad-Differenzie-rungen (Bezug zur Basis-DRG).

Die weitere Ausgestaltung und deren vergütungsrelevante Auswirkung dieser Methodikbleibt im Jahre 2007/2008 abzuwarten, da nicht unerhebliche vergütungsrelevante Ver-schiebungen die Folge sein könnten. Eine vergütungstechnische Einschätzung deraktuellen G-DRG-Katalog-Version 2007 ist erst nach Freigabe der zugehörigen aktuali-sierten Grouper (durch das InEK) zuverlässig möglich.

Positiv festzuhalten bleibt, dass über 1.000 Vorschläge zur Weiterentwicklung desSystems durch Fachgesellschaften, Verbände etc. eingereicht werden konnten. Diesestarke Beteiligung an der Weiterentwicklung des Systems ist eine entscheidende Grund-lage, um Fehlentwicklungen rechtzeitig entgegensteuern zu können, zumal in dennächsten zwei Jahren die zukünftige Nutzung des G-DRG-Systems nach dem Ende derKonvergenzphase 2009 zur Diskussion steht. Die Geschäftsstelle der Bundesärztekam-mer hat demzufolge sowohl in den Sitzungen der DRG-Fachkommission als auch inden zugehörigen Rundschreiben die Fachgesellschaften, Krankenhäuser etc. erneut umeine rege Beteiligung am Vorschlagsverfahren für das Jahr 2008 gebeten.

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Kritisch zu hinterfragen bleibt u.a. die nicht zuletzt durch die neue aufgesetzte Metho-dik zur Schweregradsabbildung resultierende Komplexität des Fallpauschalensystems.Hier gilt es insbesondere bei der weiteren Ausgestaltung die Sinnhaftigkeit vonbestimmten Datenanforderungen als aber auch von Dokumentationen (multiresistenteErreger, Intensivmedizin etc.) kritisch zu hinterfragen und nach Möglichkeit unnötigeDokumentationsstrukturen zurückzuführen.

Insgesamt handelt es sich beim DRG-System nach wie vor um ein „lernendes System“.Die Aufgabe, eine noch bessere, höhere Abbildungsqualität trotz Verlassens des 100 %-Abbildungsansatzes zu erreichen, wird sich die gemeinsame Selbstverwaltung vonKrankenhäusern und Krankenkassen – und mit ihr gemeinsam auch die Bundesärzte-kammer – noch über Jahre stellen müssen.

2.4.11 Deutsche Kodierrichtlinien

Die gemeinsame Selbstverwaltung von Krankenhäusern und Krankenkassen hatte sichauf Allgemeine und Spezielle Kodierrichtlinien zur Verschlüsselung der Diagnosen undProzeduren nach der ICD-10-SGBV bzw. dem OPS-301 verständigt. Die DeutschenKodierrichtlinien (DKR) wurden unter der Berücksichtigung von Unterschieden zwi-schen den deutschen und australischen Klassifikationen aus den der Falldokumentationfür das AR-DRG-System zu Grunde liegenden Australian Coding Standards (1st Edi-tion) abgeleitet. Die DKR sollen abrechnungsrelevante Ermessensspielräume bei derDiagnosen- und Prozedurenverschlüsselung möglichst weit reduzieren. Die verbindlichvon allen DRG-relevanten Krankenhausabteilungen anzuwendenden DKR sind einunverzichtbares Instrument, um deutschlandweit eine einheitliche Falldokumentation,-kalkulation und -abrechnung im DRG-System zu ermöglichen. Während der Allgemei-ne Teil sich mit Grundsatzfragen wie der nicht unumstrittenen einheitlichen Definitionder Hauptdiagnose beschäftigt, enthält der zweite Teil Anweisungen für die Kodierungspezieller Erkrankungen, Leistungen oder die Art der Dokumentation besonderer Sach-verhalte.

Während in den vergangenen Jahren nur geringfügige Anpassungen vorgenommenwurden, erfolgte in 2004 eine umfassende Überarbeitung. Diese diente weniger inhalt-lichen Änderungen, sondern vielmehr einer Verschlankung der Kodierrichtlinien, mitdem Ziel einer besseren Anwenderfreundlichkeit. Dabei wurde versucht, die Sachver-halte möglichst fachübergreifend in den Allgemeinen Kodierrichtlinien zu regeln unddamit insbesondere die speziellen Kodierrichtlinien, die Ausnahmen zu den Allgemei-nen Kodierrichtlinien darstellen, zu verschlanken. Darüber hinaus erfolgten in einigenBereichen Klarstellungen, um eine einheitliche Kodierung zu ermöglichen.

In der Einleitung zu den Kodierrichtlinien 2006 wurde verdeutlicht, dass diese sich zurWahrung der Übersichtlichkeit auf einen durchgängigen stationären Aufenthalt bezie-hen, auch wenn der zugrunde liegende stationäre Aufenthalt gemäß der Abrechnungs-bestimmungen nicht unbedingt ein Abrechnungsfall sein muss. Bei der Zusammenfüh-rung mehrerer stationärer Aufenthalte sind daher sämtliche Diagnosen und Prozedurenauf den gesamten Abrechnungsfall zu beziehen. Dies kann u.a. dazu führen, dass meh-

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rere Prozeduren unter Summation der Mengenangaben zu einer Prozedur zusammen-zuführen sind, da dem Arzt bei der Kodierung einzelner Aufenthalte zumeist noch keinÜberblick über mögliche weitere stationäre Aufenthalte vorliegen kann.

Weitere Anpassungen erfolgten im Sinne von Streichungen inhaltlicher Redundanzensowie weiterer redaktioneller Anpassung an die aktuellen Klassifikationsversionen(ICD-10-GM, OPS). Die inhaltliche Klarstellung einzelner schon existierender Kodier-richtlinien und die Neuaufnahme bzw. Streichung von Kodierrichtlinien erfolgte, umeine Klarstellung spezifischer Konstellationen zu erreichen (Beispiel: Streichung derDKR 0504 a „Panikattacken mit Phobie“: Streichung wegen fehlender Bedeutung).

Kernpunkte der Anpassung der Deutschen Kodierrichtlinien 2007 waren die Fortset-zung der in den vorhergehenden Jahren begonnenen Verschlankung sowie die Klarstel-lung von Regelungen und Inhalten, die in der Diskussion der Kliniken, insbesonderemit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), wiederholt Schwierigkeitenbereiten. Ziel ist, eine möglichst valide und einheitliche Kodierung und eine darausresultierende sachgerechte Vergütung der Fälle zu erzielen. Dies soll (in Ergänzung zudem eingeleiteten Dialog der Ständigen Fachkommission DRG der Bundesärztekam-mer und AWMF mit dem Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkas-sen und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen) ein weiterer Beitrag sein, dieleider erheblich gestiegenen Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Kliniken und Kran-kenkassen senken zu können. Die Deutsche Kodierrichtlinie 1001 F (maschinelle Beat-mung) wurde beispielsweise geändert. Hier wurde nach längeren Diskussionen derwiederholt umstrittene Tatbestand klargestellt, dass bei der Berechnung der Beat-mungsdauer auch die Dauer der Entwöhnung (inklusive der beatmungsfreien Interval-le) zugerechnet wird. Weiterhin wurde u.a. die Deutsche Kodierrichtlinie 002 F (Haupt-diagnose) präzisiert. Bei der Zuordnung eines Symptoms als Hauptdiagnose ist diezugrunde liegende Diagnose grundsätzliche als Nebendiagnose zu kodieren, ohne aberverpflichtende Kriterien der Nebendiagnosedefinition erfüllen zu müssen.

Einzelne Kodierrichtlinien konnten gestrichen werden. Weiterhin wurde unter Berük-ksichtigung der aktuellen Version der ICD-10-GM neu abgesetzt (Version 2007, OPS-Version 2007 als auch G-DRG-Klassifikationsversion 2007) und angepasst. Neben derAnpassung der Allgemeinen Kodierrichtlinien wurden auch für verschiedenste speziel-le Kodierrichtlinien Änderungen vorgenommen: Infektionskrankheiten, Neubildun-gen, Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems, Krankheiten des Atmungssystems,Krankheiten des Verdauungssystems, Krankheiten der Haut und Unterhaut, Krankhei-ten des Uro-Genitalsystems sowie in den Bereichen Gynäkologie und abnorme klini-sche Befunde. Zur Erleichterung der Handhabung sind diese Änderungen mit Erläute-rungen im jeweiligen Anhang B zu den Kodierrichtlinien für den klinischen Anwenderzusammengestellt. Für das Jahr 2008 soll u.a. eine weitere Verschlankung und ggf. eineKomplettüberarbeitung des Kapitels Gynäkologie zur Diskussion stehen.

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2.4.12 Anpassungen der ICD-10-SGBV und des OPS-301

Um die Dokumentation der für die Anpassung des AR-DRG-Systems auf die deutschenVerhältnisse sowie der für die ökonomische Differenzierung der DRG-Fallpauschalenbedeutsamen Diagnosen und Prozeduren im Rahmen des abrechnungsrelevanten Ent-lassungsdatensatzes zu ermöglichen, wurden die im Krankenhaus eingesetzten Dia-gnosen- und Prozedurenklassifikationen ICD-10-SGBV und OPS-301 unter Berücksich-tigung der australischen Klassifikationen durch das Deutsche Institut für medizinischeDokumentation und Information (DIMDI) überarbeitet. Während die ICD-10-SGBV 2.0zunächst unverändert eingesetzt wurde, wurde der OPS-301 nach zum Teil heftiger Kri-tik an der Version 2.0 nochmals punktuell überarbeitet (Version 2.1). Die unter dem Ein-fluss der DRG-Einführung vorgenommene Modifikation der ICD-10-SGBV sowie ins-besondere des OPS-301 stand auch danach weiter in der Kritik. Hinsichtlich der ICD-10wurde primär deren partielle Inkompatibilität mit der im ambulanten Bereich zunächstin Kraft befindlichen ICD-10-SGBV 1.3 sowie die nicht ausreichende Abbildung medi-zinisch wie ökonomisch relevanter Schweregradunterschiede bemängelt. Bei der Proze-durenverschlüsselung hielten verschiedene medizinische Fachgesellschaften, insbeson-dere im Bereich der nicht-operativen Fachgebiete, die nach ihrer Meinung ausschlagge-benden Leistungen zu unterschiedlichen Anteilen auch in der OPS-301 Version 2.1 fürnicht, nicht vollständig oder nicht korrekt abgebildet.

Bei der Revision der ICD-10 Richtung ICD-10-GM (GM = German Modification) hat sichGrundsätzliches geändert. Bei der Revision der ICD-10 wurde insbesondere mit dererneuten Zusammenführung der Klassifikationen für den stationären und ambulantenBereich einer maßgeblichen Forderung der Bundesärztekammer entsprochen. Lediglichdie Anwendung der Zusatzkennzeichen A, V und Z (für Ausschluss-, Verdachtsdiagno-sen und symptomlose Zustände nach jeweiliger Diagnose) sowie des auf Vorschlag derKBV neu hinzugekommenen Zusatzkennzeichens G (gesicherte Diagnose) bleibt aufden vertragsärztlichen Bereich beschränkt. Neben der für die erneute Zusammenfüh-rung notwendigen grundlegenden Überarbeitung des Kapitels XXI wurden viele Kodesmit dem Ziel der Verbesserung der Abbildung klinischer Schweregrade überarbeitet.

Auch mit der Aufnahme eines optionalen, nicht-amtlichen Teils in den OPS-301 folgtedas DIMDI einem Vorschlag der Bundesärztekammer nach Differenzierung in einenamtlichen „Kern-OPS“ und einen nicht-amtlichen Teil mit der Möglichkeit zur einheit-lichen Dokumentation von ausschließlich wissenschaftlichen Fragestellungen dienen-den Kodes sowie der Erprobung neuer Kodes für Vergütungsfragen. Die weiteren OPS-Anpassungen erstreckten sich vornehmlich auf eine Vereinfachung, insbesondere durchStreichung von in der Anwendung widersprüchlich auslegbarer unspezifischer Prozedu-renkodes sowie auf die Aufnahme zusätzlicher Kodes für nicht-operative Leistungen.

Bei der Überarbeitung der deutschen Modifikation ICD-10-GM Version 2006 wurdenca. 70 Vorschläge aus Fachgesellschaften bzw. von Experten aus der Ärzteschaft berück-sichtigt. Wesentliche Änderungen ergaben sich im systematischen Verzeichnis zur ver-besserten Kodierung z. B. der „Akuten Graft – Versus-Host-Krankheit“, der Sepsis, derakuten Pankretitis oder aber auch der HIV-Infektion. Ebenso wurde der Frührehabilita-tionsindex nach Bartel eingeführt. Das alphabetische Verzeichnis wurde deutlicherweitert. Ziel war eine größtmögliche Kongruenz mit dem Verzeichnis der WHO.

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Ebenso erfolgte im Rahmen der jährlichen Überarbeitung die Anpassung des Operatio-nen- und Prozedurenschlüssels (OPS) zur neuen Version 2006. Viele Prozeduren kön-nen jetzt präziser und differenzierter entschlüsselt werden. Ca. 270 Vorschläge vonFachgesellschaften, Ärzten und Krankenkassen, aber auch des InEK fanden Berück-sichtigung. Es erfolgte eine umfassende Bearbeitung des Kapitels HNO-Erkrankungen,eine Überarbeitung und Ergänzung der Bereiche Frührehabilitation und Komplexbe-handlung und eine Ergänzung von Kodes für zusatzentgeltpflichtige Medikamente.Neben der Anpassung des systematischen Verzeichnisses wurde auch das alphabetischeVerzeichnis deutlich erweitert. Es enthält jetzt mehr als 60.000 Sucheinträge.

Die Version der ICD-10-GM 2007 konnte nach wiederholter Fachberatung am12.10.2006 als amtliche Fassung veröffentlicht werden. Wesentliche Änderungen erfolg-ten in der ICD-Gruppe T 20 bis T 25 (Verbrennung oder Verätzung der äußeren Kör-peroberfläche), den ICD-Gruppen T 29 bis T 32 (Verbrennung oder Verätzung mehrererund nicht näher bezeichnete Körperregionen, den ICD-Gruppen C 81 bis C 96 (Bösarti-ge Neubildung des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes) sowie derhäufig diskutierten Kodierung der Stressinkontinenz (N 393) sowie der nicht näherbezeichneten Harninkontinenz (N 39.4). Ebenso wurde im Bereich der HIV-Krankheitdie international verwendete Klassifikation des Center for Disease Control (CDC) berük-ksichtigt. Weitere Änderungen betrafen die Infektion durch Mykobakterien, Coronarvi-ren, die Schlafapnoe, stenosierte Stents, Stenosen der Trachea sowie die erfolgte Regi-strierung zur Organtransplantation (Änderung vom Kode Z 75.- in U 55.-).

Der OPS 2007 wurde am 09.11.2006 in seiner endgültigen Fassung durch das DIMDI frei-gegeben. 280 Vorschläge der Fachgesellschaften und von Experten der Ärzteschaft sowiedie sich aus der Weiterentwicklung des G-DRG-Kataloges 2007 ergebenden zusätzlichenAnforderungen konnten Berücksichtigung finden. Wesentliche Änderungen erfolgtenu.a. durch die Einführung spezifischer Codes für viele Leistungen gemäß der NeuenUntersuchungs- und Behandlungsmethoden, neuer Codes für Stents und z.B. zur diffe-renzierten Abbildung der Hämodialyse und Hämofiltration sowie zusatzentgeltpflichtigerMedikamente. Hier wurden u.a. vielfältige Umstellungen der hinterlegten Dosisuntertei-lungen vorgenommen. Auch einer seitens der Bundesärztekammer lange eingefordertenVerbesserung der besseren Abbildbarkeit komplexer Leistungsgeschehen wurde durchdie Einführung und Anpassung der Codes wie z.B. für die multimodalen Komplexbe-handlungen Rechnung getragen. Trotz der erzielten Anpassungen bleiben für 2007/2008insbesondere aktuell sehr dokumentationsaufwändige Vorgaben wie z.B. zur Abbildungdes Leistungsaufwandes während der Betreuung von Patienten mit einer Infektion mitmultiresistenten Erregern (MRSE-Dokumentation) kritisch zu hinterfragen und – soweitmedizinisch und DRG-vergütungsrelevant vertretbar – zu verschlanken.

ICD-10-GM und OPS-301 2007 sind auf der Internetseite des DIMDI www.dimdi.deabrufbar. Das Vorschlagsverfahren für das Jahr 2008 wurde fristgerecht gestartet undendet am 28. Februar 2007. Die Fortsetzung der Teilnahme an diesem Vorschlagsver-fahren wurde u.a. durch die Ständige Fachkommission DRG der Bundesärztekammerund der AWMF empfohlen. Das diesbezügliche Antragsverfahren des DIMDI wurdenach seiner Etablierung für das Revisionsverfahren insbesondere auch wegen der enga-gierten Unterstützung durch die DIMDI-Geschäftsstelle positiv aufgenommen.

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Nach Aufforderung des Bundesministeriums für Gesundheit an die betroffenen Ver-bände und Organisationen erging am 17.05.2006 die gemeinsame Stellungnahme derBundesärztekammer und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizini-schen Fachgesellschaften (AWMF) zur weiteren zukünftigen Handhabung des optiona-len Teils des OPS.

Die Diskussion zur weiteren Nutzung/Handhabung des bisherigen erweiterten OPSwird 2007 fortgesetzt werden.

2.4.13 Fallprüfungen am Krankenhaus nach § 17c KHG

Der Gesetzgeber hat mit dem Fallpauschalengesetz (FPG) durch die umstrittene neueRegelung nach § 17c KHG den Weg für Fallprüfungen auf Stichprobenbasis eröffnet,welche auf Initiative der Kostenträgerseite durch den MDK an allen Akutkrankenhäu-sern durchgeführt werden können. Die Fallprüfungen sollen sich mit der korrektenAbrechnung sowie der sachgerechten Stellung der Aufnahme-, Verlegungs- und Entlas-sungsindikation beschäftigen. Zur Durchführung und Methodik der Fallprüfungen sol-len auf der Bundesebene durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Spitzen-verbände der gesetzlichen Krankenkassen Empfehlungen vereinbart werden. Im Ver-lauf waren die Vertragsparteien der Forderung der Bundesärztekammer entgegengekommen und haben die Bundesärztekammer, die AWMF, den VLK sowie den Deut-schen Pflegerat per Anhörung an der Ausarbeitung von Positivkriterien zum Ausschlussder „primären Fehlbelegung“ (ausgeschlossene Notwendigkeit der stationären Aufnah-me) beteiligt. Bundesärztekammer, AWMF und VLK haben hierzu eine Stellungnahme andie Vertragsparteien gerichtet. Basierend auf der durch die Spitzenverbände der gesetz-lichen Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft geeinigte Empfeh-lung zur Konkretisierung des Prüfverfahrens gemäß § 17 c KHG (Appropriateness Evalu-ation Protocol – AEP) wurden Regelungen zur Stichprobenziehung, Datenübermittlung,Verschlüsselungsverfahren, Fortschreibung von DRG-Daten etc. getroffen.

Für den Fall eines überproportionalen Anstieges der an die Kliniken herangetragenenPrüfverfahren wurde eine Erörterung innerhalb der Spitzenverbände der Selbstverwal-tung als auch mit dem Bundesministerium für Gesundheit zur Verdeutlichung der Pro-blematik erwogen. Die Mitglieder der Ständigen Fachkommission DRG der Bundesärz-tekammer und der AWMF vereinbarten, entsprechende Tendenzen der Bundesärzte-kammer und der AWMF zurückzumelden. Dieser Intention folgend, wurde im Rahmender Ständigen Fachkommission DRG der Bundesärztekammer und der AWMF am22.02.2006 entschieden, maßgebliche Vertreter des Medizinischen Dienstes der Spit-zenverbände der Krankenkassen (MDS, Essen) sowie des Medizinischen Dienstes derKrankenkassen der Länder (MDK) zu Erörterung und Problemdiskussion einzuladen.Die Diskussion in der Fachkommissionssitzung am 27.10.2006 konnte erheblich dazubeitragen, dass einerseits Vorurteile abgebaut, andererseits die Kommunikation zwi-schen Vertretern der Ärzteschaft und Kliniken als auch des MDS und des MDK ausge-baut werden konnten. Es wurde vereinbart, diesen Dialog auch im Jahre 2007 fortzuset-zen. Unter anderem wurde erörtert, welche spezifischen Probleme in der täglichen kli-nischen Dokumentation besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, um unnötigen

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Prüfungen seitens der Krankenkassen/dem MDK vorbeugen zu können. Andererseitswurde ebenfalls klargestellt, dass die Fülle der ungezielten Anfragen durch verschiede-ne Krankenkassen sowohl für die betroffenen Ärzte, Ärztinnen und Kliniken als auchden MDK inakzeptabel seien. Dies werde auch durch Repräsentanten des MDS/MDKgegenüber den Krankenkassenverbänden kommuniziert. Die Intention zur Notwendig-keit der Reduktion der Quantität unnötiger Prüfveranlassungen durch die Krankenkas-sen sei auch durch eine Aufnahme in den wenige Tage zuvor veröffentlichten Regie-rungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbes in der GKV vom24.10.2006 zum Ausdruck gekommen, wenngleich diese noch der Detaildebatte bedarf.

Für das Jahr 2007 bleibt abzuwarten, inwiefern dem begonnene Dialog unter demzunehmenden ökonomischen Druck in den Kliniken, aber auch in den KrankenkassenRechnung getragen werden kann. Erfreulicherweise hielt sich bisher die Quantität derStichprobenprüfung gemäß § 17 c KHG in Grenzen.

2.4.14 Erfahrungsaustausch der Landesärztekammern bei der

Krankenhausplanung

Durch diese von der Bundesärztekammer 2005 ergriffene Initiative wird den in den Ärz-tekammern mit Krankenhausfragen befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einForum auf Ebene der Bundesärztekammer geboten, um angesichts der erheblichenUmbrüche im Bereich der Krankenhausplanung und dem zunehmenden Umstruktu-rierungsdruck in den Kliniken zeitnah Erfahrungen und unterschiedliche Lösungsan-sätze miteinander austauschen zu können. Die ersten Sitzungen befassten sich miteiner Identifikation gemeinsamer Problemgebiete sowie einer möglichen zukünftigeninhaltlichen Ausgestaltung. Die Diskussionen zeigten, dass die Beteiligung der Ärzte-schaft bei der Krankenhausplanung der einzelnen Länder sehr unterschiedlich ist undvon einer Nichtbeteiligung bis hin zu einem Stimmrecht in den Planungsausschüssenreicht. Konstatiert wurde weiterhin, dass seitens der Politik auf Landesebene zuneh-mend der Wunsch zur Einbindung medizinischen Sachverstandes der Ärzteschaft beider Ausgestaltung der Krankenhausplanung geäußert werde. Schilderungen über dieErfahrungen in der Diskussion zur Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen undHessen zeigten, dass sich ein deutlicher Wandel von der Bettenzahl-zentrierten Planung,im Sinne eines Paradigmenwechsels hin zu einer fachspezifischen Bedarfs- bzw. Rah-menplanung vollzieht. Neue Steuerungsprinzipien sind u.a. die Festlegung von Versor-gungsgebieten, Planungsgrundsätzen, Schwerpunktfestlegung und u.a. Zentrenbildung.Eine Reduktion der Krankenhausinvestitionsfinanzierung im Zeitraum 1991-2006 istdurchgehend in den Bundesländern zu verzeichnen.

Neben Zentrenbildung und der Sicherung eines Zugangs zu einer wohnortnahen Ver-sorgung waren weitere Aspekte der gemeinsamen Beratungen u.a. die Auswirkungender DRG-Systemeinführung, der Grad der Sicherstellung zukünftiger Krankenhausver-sorgung, mögliche Anzeichen von Unterversorgung in verschiedenen Fachgebieten,die Erarbeitung von Kriterien aus ärztlicher Sicht für eine bedarfsgerechte örtliche oderüberregionale Versorgung. Bei der Diskussion zur Zentrumsbildung zeigte sich ange-

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sichts unterschiedlichster gesetzlicher Rahmenbedingungen (Medizinische Versor-gungszentren § 95 SGB V Transplantationszentrum § 10 TPG, Schwerpunktzentren § 15KHG etc.) die Notwendigkeit einer einheitlichen Definition seitens des Gesetzgebers.Die intendierte Steigerung des Wettbewerbes durch vorhergehende Gesundheitsre-formgesetze sowie die DRG-Einführung in Kombination mit einer Reduktion der Kran-kenhausinvestitionsfinanzierung der Länder haben zu einer deutlichen Steigerung derPrivatisierung von Kliniken in den Bundesländern geführt (Beispiel: Veräußerung derUni-Klinik Mittelhessen an den Rhön-Konzern durch das Land Hessen). Auf Basis wei-terer Beratungen zu den Einflüssen der Privatisierung auf die Krankenhausplanung,zur Sicherung einer Trägervielfalt sowie zu den Entscheidungen und Einschätzungendes Bundeskartellamtes wurde durch den Vorstand der Bundesärztekammer eineArbeitsgruppe zur weiteren Befassung mit dieser Frage einberufen.

2.4.15 Arbeitsgruppe des Vorstands der Bundesärztekammer zur

Privatisierung im stationären Bereich

Basierend auf den Beratungsergebnissen des Erfahrungsaustausches der in den Lan-desärztekammern mit der Krankenhausplanung befassten Mitarbeiter und den zuneh-menden Privatisierungen von Kliniken in Deutschland wurde nach eingehender Bera-tung im Vorstand der Bundesärztekammer Anfang 2006 eine Arbeitsgruppe des Vor-standes zur Befassung mit der Frage: „Mögliche Vor- und Nachteile derPrivatisierung/des Engagements privater Investoren im Bereich der Krankenhäuser“einberufen. Vorsitzender der Arbeitsgruppe ist Rudolf Henke, Mitglied des Vorstandsund Vorsitzender der Krankenhausgremien der Bundesärztekammer.

Nach entsprechender Konzeptions- und Organisationsphase folgten ab März 2006 Bera-tungen der Vorstandsarbeitsgruppe mit führenden Repräsentanten von Verbänden,Ministerien, Wissenschaftlichen Einrichtungen, Privaten Unternehmen sowie weitererEinrichtungen des stationären Gesundheitswesens. Diskussionen und Beratungenerfolgten u.a. mit einem

– Vertreter der Geschäftsstelle sowie des ehemaligen Vorstands des Wissenschaftsrates– Vertreter des Verbandes der Krankenhausdirektoren Nordrhein-Westfalen– Vertreter freigemeinnütziger Träger/Evangelischer Krankenhäuser– Vertreter des Vereins zur Errichtung Evangelischer Krankenhäuser in Berlin– Vertreter des Deutschen Krankenhausinstitutes, Düsseldorf– Vertreter der Hypo-Vereinsbank München– Vertreter der Geschäftsführung der Vivantes-Kliniken GmbH, Berlin– Vertreter des Vorstands des Universitätsklinikums Tübingen– Vertreter des Präsidiums der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizini-

schen Fachgesellschaften Deutschlands– Vertreter der Geschäftsführung der Helios-Kliniken-Gruppe– Vertreter des Vorstandes des Fresenius-Konzerns– Vertreter der Vorstandes der Sana-Kliniken GmbH und Co. KG– Vertreter der Vorstandes Rhön-Klinikum AG

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– Vertreter der Geschäftsführung der Asklepios-Kliniken, Verwaltungsgesellschaft– Vertreter des Bundeskartellamtes– Vertreter der Geschäftsführung der Roland-Berger-Stategy-Consultants Beratungsge-

sellschaft – Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft (Parlamentarischer Staatssekretär)– Vertreter der Geschäftsführung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank– Vertreter des Universitätsklinikums Regensburg– Vertreter der Geschäftsführung des Universitätsklinikums Heidelberg– Vertreter des Verbandes der Universitätsklinika Deutschland– Vertreter der Geschäftsführung des AOK-Bundesverbandes– Vertreter der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission– Vertreter des Vorstands der Techniker Krankenkasse– Vertreter der Deutsche Bank Research-Tochter der Deutschen Bank AG– Vertreter der Geschäftsführung der Horst-Schmidt-Kliniken-Holding gGmbH– Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes

Schleswig-Holstein (Abteilungsleitung)

Ein Teil der Gespräche konnte aufgrund terminlicher Bedingungen nur in einer kleine-ren Delegation vor Ort geführt werden.

Weitere Erörterungen sind vorgesehen mit:– Vertretern der Geschäftsführung der Capio-Group (Klinikkette Schweden)– Geschäftsführung der Ameos-(Klinik)-Gruppe, Zürich– Vertretern des Bereiches Gesundheitspolitik der Vereinigten Dienstleistungsgewerk-

schaft VER.DI

Neben den zukünftigen Arbeitsbedingungen für die in Kliniken privater Trägerschafttätigen Ärztinnen und Ärzte sowie den entsprechenden Rahmenbedingungen für einehochqualitative Patientenversorgung wurden in den im Jahr 2006 geführten Experten-gesprächen insbesondere folgende Themen verstärkt diskutiert:

– Die besonderen Management- und Entscheidungsrahmenbedingungen für Klinikenin öffentlich-rechtlicher und freigemeinnütziger Trägerschaft,

– die limitierenden Faktoren des Klinikmanagements in nicht privater Trägerschaft,insbesondere in Universitätskliniken,

– die wesentlichen Aspekte und ersten Erfahrungen mit Klinikfusionen im Vergleichzu Fusionserfahrungen anderer Wirtschaftsbereiche,

– Relevanz der Trägervielfalt als wesentlicher Parameter einer zukünftig stärker wettbe-werblich ausgerichteten stationären Versorgungsstruktur,

– die Veränderung der Funktion von Krankenkassen und Krankenkassenspitzenver-bänden,

– die im Jahr 2006 begrenzte Verfügbarkeit von auf das Gesundheitssystem und insbe-sondere auf Kliniken adaptierten Rating-Instrumenten der Banken und derenzukünftige Relevanz für die Sicherung der Liquidität der Kliniken,

– die besonderen Schwierigkeiten von Großkliniken am Beispiel des größten kommu-nalen Krankenhauses in Europa,

– die unzureichenden wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen und die mög-lichen Konsequenzen der Anwendung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän-kungen (GWB),

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– Akquise- und Führungsstrategien der vier größten Klinikkonzerne in Deutschland,– die besonderen Vor- und Nachteile einer (Teil-)Privatisierung von Universitätsklini-

ken und der damit verbundenen Neuregelungen des Zusammenspiels zwischen For-schung und Lehre sowie Krankenversorgung,

– die Auswirkungen auf das zukünftige Weiterbildungsangebot sowie die verschiede-nen Klinikstrukturen implizite Sozialisation von Ärztinnen und Ärzten,

– die strategische Bedeutung des Gesundheitssystems für die zukünftige wirtschaftli-che Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland,

– der mögliche Einfluss internationaler Konzerne und Klinikgruppen auf das deutscheGesundheitssystem und insbesondere seine stationären Einrichtungen,

– die spezifischen Vor- und Nachteile der Public Private Partnerships sowie– die Erfahrungen Beteiligter aus der ersten Privatisierung eines Universitätsklinikums

in Europa.

Die Erörterungen dieser Vorstandsarbeitsgruppe werden voraussichtlich im Januar2007 vorerst beendet sein. Ein Zwischenfazit der Facherörterung zur Privatisierung vonstationären Einrichtungen ist, dass der anstehenden Debatte zum zukünftigen Wettbe-werbs- und Ordnungsrahmen der stationären Versorgung (Ende der Konvergenzphase2009) eine für die zukünftigen Arbeitsverhältnisse der Ärztinnen und Ärzte in Kran-kenhäusern erhebliche Bedeutung zukommen wird. Diese Fragestellung wurde daherauch zur zeitnahen Beratung im Ausschuss und in der Ständigen Konferenz „Kranken-haus“ der Bundesärztekammer empfohlen.

2.4.16 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007 – Bedrohung für

die Krankenhäuser

Der nach langwierigen politischen Beratungen im Oktober 2006 von der Großen Koali-tion vorgelegte Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Stärkung desWettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsge-setz), dessen Gesetzgebungsverfahren zum Redaktionsschlusses dieses Tätigkeitsberich-tes noch nicht abgeschlossen war, enthält für den Krankenhausbereich massive Bedro-hungen. Die Krankenhäuser sollen ein Sonderopfer in Höhe von einem Prozent des Bud-gets – also etwa 500 Mio. Euro pro Jahr – erbringen, weil sie angeblich der größteKostenfaktor sind. Dabei sind die Krankenhäuser durch gesetzlich bedingte Kostenstei-gerungen, wie die Mehrwertsteuererhöhungen ab 2007, notwendige Tarifanpassungensowie gestiegene Energiekosten ohnehin finanziell überfordert. Der Entzug von einerhalben Milliarde Euro wird angesichts der überwiegend kritischen Finanzlage vieler Kli-niken und des Investitionsstaus von 30 Milliarden Euro die Situation weiter verschärfenund den Abbau von Personal- und Versorgungskapazitäten beschleunigen. Mit dieserZwangsabgabe will die Politik eine „Marktbereinigung“ erreichen, Krankenhäuser sollenschließen oder fusionieren. Ein Kliniksterben in diesem Ausmaß kann sich aber unsereGesellschaft allein schon wegen der demographischen Entwicklung nicht leisten.

Die Gesamtstellungnahme der Bundesärztekammer zu dem Gesetzentwurf zur Stär-kung des Wettbewerbs der GKV (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) [BT-Drs. 16/3100

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vom 24.10.2006] ist im Dokumentationsteil dieses Tätigkeitsberichtes abgedruckt (S. 713ff.). Im Hinblick auf die den stationären Bereich betreffenden Vorschriftenberuht die Stellungnahme auf den Beratungen der Krankenhaus-Gremien in ihrer Sit-zung am 06.11.2006.

2.4.17 Strategien gegen die Ausbeutung der Arbeitskraft jungerÄrztinnen und Ärzte

In intensiven Diskussionen setzte sich bereits der 104. Deutsche Ärztetag 2001 in Lud-wigshafen mit den in den letzten Jahren innerhalb der Ärzteschaft zunehmend heftigbeklagten Problemen der Ausbeutung der Arbeitskraft, insbesondere junger Ärztinnenund Ärzte und deren immer unerträglicher werdenden Belastungen, auseinander. Zielder von dieser Ärztetagsdebatte ausgehenden Initiativen war es, gemeinsam die Gegen-wehr zu organisieren und nicht länger den Druck von oben nach unten weiterzureichen.

Als Fazit seiner Beratung dieser Thematik appellierte der 104. Deutsche Ärztetag 2001 andie Ärztekammern, eine Ombudsperson zu benennen, welche in den einzelnen Kam-merbereichen eine Beraterfunktion für ausgebeutete Ärztinnen und Ärzte übernimmt.Die Benennung einer solchen Vertrauensperson, an die sich Betroffene jederzeit wendenkönnen, sollte ein erster wesentlicher Schritt sein, um ratsuchenden Ärztinnen und Ärz-ten eine praktische Hilfestellung und moralische Unterstützung zu geben. Auf Grunddessen wurde im November 2004 die dritte Umfrage zur Ermittlung von Erfahrungender Ombudsstellen in den Landesärztekammern durchgeführt, deren Ergebnis eineunverändert wichtige Informationsgrundlage insbesondere für die jungen Ärztinnen undÄrzte darstellt und daher auch im Dokumentationsteil dieses Tätigkeitsberichtes abge-druckt ist. Wegen fast völlig fehlender Inanspruchnahme wurde die Ombudsstelle derÄrztekammer Nordrhein Anfang 2006 auf Grund eines Vorstandsbeschlusses eingestellt.

2.4.18 Krankenhaushygiene

Umgang und Transport von Abfällen aus Krankenhäusern und Einrichtungen des

Gesundheitswesens

Die Entsorgung der Abfälle aus Krankenhäusern und Einrichtungen des Gesundheits-dienstes wird durch das Kreislauf-, Wirtschafts- und Abfallgesetz von 1996 und demEuropäischen Abfallkatalog (EAK) von 1999 geregelt. Die Eigenverantwortlichkeit derKrankenhäuser sowie der Einrichtungen des Gesundheitsdienstes als Abfallerzeugerfür die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung stellt dieses Gesetz mit seinen umfan-greichen untergesetzlichen Regelwerken in den Mittelpunkt der Betrachtungen. Her-steller und Vertreiber von Produkten haben sowohl für die Rückführung in den Wirt-schaftskreislauf als auch für die umweltverträgliche Beseitigung der nichtverwertbarenBestandteile zu sorgen. Grundlage für die ordnungsgemäße Entsorgung sind dieBestimmungen des Abfall-, Infektions-, Arbeitsschutz-, Chemikalien- sowie des Gefahr-gutrechts. Krankenhäuser nehmen auf Grund der Vielfalt anfallender Abfälle sowie der

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hygienischen und ethischen Anforderungen an ihre Beseitigung einen besonderen Stel-lenwert im Kreis der Abfallerzeuger ein. Der Umgang mit und die Entsorgung vonAbfällen stellen Krankenhäuser oftmals vor organisatorische und finanzielle Probleme.Wenn Abfälle unzutreffenderweise als besonders gefährlich oder infektiös eingestuftwerden, kann der Abfall nicht mehr unproblematisch mit dem Hausmüll entsorgt wer-den, sondern muss als Gefahrgut unter besonderen Sicherheitskriterien transportiertund entsorgt werden und würde damit unnötig hohe Kosten für das Krankenhaus ver-ursachen. Um dies zu vermeiden, beteiligt sich die Bundesärztekammer an der Erarbei-tung von Empfehlungen zum Umgang und Transport von Krankenhausabfällen aufinternationaler, europäischer sowie nationaler Ebene. Seit dem Jahr 2001 wurde dieBundesärztekammer vom Bundesministerium für Verkehr um Stellungnahmen zumTransport infektiöser Substanzen gebeten.

Bereits Ende 2004 hat das Verkehrsministerium eine ständige Arbeitsgruppe eingerich-tet, die das Ministerium im Hinblick auf Abfälle im Krankenhaus und im ambulantenBereich sowie Transport von infektiösen Materialien im Gesundheitswesen berät. An die-sen Beratungen sind neben der Bundesärztekammer auch das Robert Koch-Institut unddie Deutsche Krankenhausgesellschaft beteiligt. Das Ergebnis der Beratungen wird inInformationsblättern formuliert und dem Ausschuss des UN-Subcommittee of Expertson the Transport of Dangerous Goods von den jeweiligen Ministerien der Länder zurBeratung und Verabschiedung zugeleitet. In dieser Arbeitsgruppe werden immer wiederThemen angesprochen, bei denen es notwendig ist, dass sich die Ärzteschaft positionie-ren kann. Die Beschlüsse aus nationaler Ebene werden dann auf internationaler Ebeneeingebracht. Im Rahmen eines Symposiums „Infektiöse Materialien – Klassifizierung,Verpackung, Versand, Beförderung und Entsorgung“ für Ärzte, Tierärzte, Mikrobiolo-gen, Gesundheits- und Überwachungsbehörden, Gefahrgutbeauftragte in Krankenhäu-sern und Laboren sowie Transporteure (Kurierdienste und Verpackungshersteller) vom07.-08.09.2006 in Wernigerode konnte die Bundesärztekammer in Form eines Vortragesihre Position darlegen. Im Folgenden ist das Statement angeführt:

„Die Bundesärztekammer setzt sich dafür ein, dass für medizinische Einrichtungen inDeutschland eine Versandlogistik für medizinisches Untersuchungsmaterial bereitge-stellt wird, die sowohl den Anforderungen an eine schnelle und sachgerechte Diagno-stik, wie auch den Anforderungen an die notwendige Versandsicherheit gerecht wird.An der schnellen und kostengünstigen Beförderung von diagnostischen Proben unddaraus isolierten Kulturen zu den Untersuchungseinrichtungen besteht ein großesgesundheitliches und gesamtgesellschaftliches Interesse, denn nur so kann einer weite-ren Ausbreitung von Infektionskrankheiten in Deutschland entgegen gewirkt und denbetroffenen Patienten rasch und wirkungsvoll geholfen werden.

Die Vorschriften des ADR 2005 gemeinsam mit den Vorschriften der IATA bieten stan-dardisierte Bedingungen für einen sicheren Transport diagnostischer Proben bei Einhal-tung der Verpackungsanweisung P650. Damit ist nach Übereinstimmung aller beteiligtenFachleute sichergestellt, dass von einem Transport derartig verpackter Proben keinerleiGefährdung für mittelbar und unmittelbar Beteiligte bzw. andere Dritte ausgehen kann.

Auf die Einhaltung dieser Vorgaben hat die Bundesärztekammer im Deutschen Ärzte-blatt im November 2003 im Rahmen ihrer Mitteilungsrubrik einen dezidierten Artikelzum „Versand von medizinischem Untersuchungsmaterial sicher und vorschriftenkon-

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form“ eindringlich hingewiesen. Dieser fünfseitige Artikel ist auch über die Homepageder Bundesärztekammer einsehbar (www.bundesaerztekammer.de). Eine Veröffentli-chung im Deutschen Ärzteblatt vom Juni 2006 geht zudem auf aktuelle Gegebenheitendes Transports von diagnostischen Proben am Beispiel der „Vogelgrippe“ ein (PD Dr.Thurm Robert Koch-Institut, Dr. Schoeller Bundesärztekammer).

Dringenden Klärungs- und Änderungsbedarf sieht die Bundesärztekammer jedochnoch bei den Transportbedingungen für diagnostische Proben und Kulturen vonbestimmten Erregern der Risikogruppe 3. Nur wenn es möglich ist, diese zukünftignicht nur rasch, sondern auch mit einem von den Krankenkassen bezahlbaren Aufwandzu transportieren, wird das deutsche Gesundheitswesen so ernsten Infektionskrankhei-ten wie Tuberkulose, Hepatitis oder HIV- und EHEC-Infektionen wirksam begegnenkönnen.“

Darüber hinaus ging eine Veröffentlichung „Infektiöse Proben – Was beim Transport zubeachten ist“ im Deutschen Ärzteblatt im Juni 2006 auf aktuelle Gegebenheiten desTransports von diagnostischen Proben am Beispiel der „Vogelgrippe“ ein. Das Untersu-chungsmaterial auf das Vogelgrippe-Virus A/H5N1 muss zahlreichen Vorschriften ent-sprechen, um eine Gefährdung des Personals und der Allgemeinheit auszuschließen(Dtsch. Ärztebl. 103, A-1649/B-1409/C-1361).

Folgende Themen waren in 2006 von Bedeutung:– Transport von diagnostischen Proben bei Vogelgrippe.– Verpackungsfestlegungen bei dem Transport von diagnostischen Proben. Hier waren

wieder zu restriktive Bestimmungen abzuwehren.– Krankenhausmüll, der normalerweise als Hausmüll deklariert wird, soll aus Sicht der

Abfallentsorgungsindustrie als Sondermüll deklariert werden. Die Bundesärztekam-mer hat sich dagegen ausgesprochen.

Aktivitäten auf internationaler Ebene

Zu seiner Beratung hat der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (Econo-mic and Social Council = ECOSOC) ein „UN-Committee“ sowie ein „Sub-Committee ofExperts on the Transport of Dangerous Goods“ eingerichtet, um Empfehlungen für denTransport gefährlicher Güter auf globaler Ebene aussprechen zu können. Derzeit wer-den die UN-Empfehlungen für den Transport gefährlicher Güter, insbesondere die Klas-se 6.2 „Klassifizierung und Beförderung von diagnostischen Proben“ und „An-steckungsgefährliche Abfälle aus Krankenhäusern und anderen Einrichtungen desGesundheitswesens“ im UN-Sub-Committee überarbeitet. Die in diesen Gremien zutreffende Bestimmungen finden Eingang in das sog. „Orange book“ zum Transportgefährlicher Güter. Die darin enthaltenen Regelungen werden durch Selbstbindung derMitgliedsländer der EU in gesetzliche Regelungen der jeweiligen Mitgliedsstaaten über-nommen und haben damit unmittelbare Auswirkungen auf das Gesundheitswesen inder Bundesrepublik Deutschland. Viele von der Ärzteschaft negativ zu bewertende Initi-ativen der Abfallentsorgungsindustrie konnten bislang erfolgreich abgewehrt werden.Auch in 2006 gab es immer wieder Vorstöße der Abfallentsorgungsindustrie, den in denKrankenhäusern und in den Arztpraxen anfallenden Restmüll als Sondermüll zu dekla-

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rieren. Wenn dies durchgesetzt wird, dann kommen große Kosten auf Krankenhäuserund auf Arztpraxen zu, da die Sondermüll-Entsorgung teuer bezahlt werden muss.

Aktivitäten auf europäischer Ebene

Über das Comité Permanent des Médecins Européens (CPME) konnte der Experte derBundesärztekammer auf UN-Ebene im Observer-Status die Sicht der Bundesärztekam-mer einbringen.

2.5 Infektionsschutz – Nationale Influenza-Pandemieplanung

Die Vogelgrippe Influenza A/H5N1 grassiert in Vogelbeständen seit 1997 im asiatischenRaum. Anfang April 2006 wurde die Vogelgrippe A/H5N1 erstmalig im deutschen Nutz-tierbestand nachgewiesen. Nur nach intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel ist es –vorrangig in asiatischen Ländern – in Einzelfällen zu einer Übertragung von Geflügel aufden Menschen gekommen. Aktuelle WHO-Angaben verzeichnen weltweit bisher etwa244 Erkrankungen und 143 Tote. Um von Mensch zu Mensch übertragbar zu sein, mussdas Vogelgrippevirus genetisch so mutieren, dass es die dafür erforderlichen pathogene-tischen Eigenschaften erlangt. Genauer Zeitpunkt, Subtyp des Erregers und die Schwereder nächsten Influenza-Pandemie können jedoch nicht vorhergesagt werden. Für dieVorbereitung auf eine Influenzapandemie ist es sinnvoll, von einem worst-case-Szenario,d.h. von einer hochinfektiösen und hoch pathogenen Virusvariante auszugehen.

Im Gegensatz zu der jedes Jahr wiederkehrenden Influenza führt bei einer Influenzap-andemie die fehlende Grundimmunität in der Bevölkerung zu einer erhöhten Zahl vonschweren Erkrankungen und Toten, auch außerhalb der bekannten Risikogruppen. Ineinem realistischen Szenario muss mit einer etwa zehnfach höheren Zahl von Kran-kenhauseinweisungen und Todesfällen gerechnet werden. Diese kann rasch die Funk-tionstüchtigkeit des Wirtschaftslebens und der öffentlichen Ordnung gefährden sowiezu einer Überlastung der Gesundheitsstrukturen führen. Die Kapazität von Kranken-häusern wird schnell ausgeschöpft sein und die Versorgung der Erkrankten überwie-gend den ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten obliegen. Aus diesen Gründen stehenbei der Planung und Vorbereitung auf ein solches Ereignis die Reduktion der Zahl vonErkrankungen und Todesfällen im Mittelpunkt sowie eine gut organisierte Versorgungder Patienten vor Ort. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich umfassend aufeine Influenza-Pandemie vorzubereiten.

Auf Grund eines Appells der WHO im Jahr 1999 an alle Nationen wurde der NationalePandemieplan (Teile I-III) in den Jahren 2004/2005 auf Bundesebene erarbeitet und ver-öffentlicht. Derzeit stehen sieben Landespandemiepläne den regionalen Akteuren zurVerfügung. Weitere sieben Pläne sind in der Entwurfsphase. Diese Pläne werden vonden Influenzapandemie-Beauftragten der Landesärztekammern derzeit bewertet. Die

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Influenzapandemie-Beauftragte der Bundesärztekammer führt die Informationenzusammen und stellt diese den Influenzapandemie-Beauftragten der Landesärztekam-mern für die weitere Arbeit in den Landesärztekammern zur Verfügung.

2.5.1 Besonderheit der Situation

Die wirkungsvollste Maßnahme, um die Bevölkerung vor einer Influenza-Pandemie zuschützen, ist die Gabe eines spezifischen Pandemieimpfstoffes. Dieser Impfstoff kannaber erst entwickelt werden, wenn das Pandemievirus existiert. Bricht eine Pandemieaus, würde es mindestens drei bis sechs Monate dauern, bis erste Impfdosen verfügbarwären. Der Bund stellt 20 Millionen Euro zur Entwicklung eines Prototypen zur Verfü-gung. Verträge mit den Firmen Novartis und GlaxoSmithKline sind hierfür abgeschlos-sen worden. Die Länder beabsichtigen, Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zu ordern.Bei zweimaliger Impfung sind es 160 Millionen Impfdosen, die erst nach und nach derBevölkerung zur Verfügung stehen. Derzeit wird mit Impfstoffherstellern verhandelt. Esist noch keine Logistik aufgebaut, die eine zügige Durchimpfung gewährleistet.

Bis die Impfung zur Verfügung steht, können therapeutisch und prophylaktisch antivi-rale Arzneimittel (z.B. Neuraminidasehemmer) eingesetzt werden. Sie dämpfen denInfektionsverlauf und vermindern somit potentiell die Mortalitätsrate. Neuraminidase-hemmer sind aber nicht unbegrenzt verfügbar. Deshalb haben die Länder mit den Arz-neimittelherstellern Bezugskontingente vereinbart. Vom Robert Koch-Institut wirdempfohlen, dass die Länder für die Therapie antivirale Arzneimittel (Neuraminidase-hemmer) für 20% ihrer Bevölkerung erwerben und einlagern. Diese Empfehlung habendie nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Bundesländer mit einer zunächsterfolgten Einlagerungsquote von durchschnittlich 12% der Bevölkerung deutlich unter-schritten. Dies ist allein schon für den therapeutischen Ansatz zu knapp bemessen. ZurProphylaxe wird nicht bevorratet, hier fordern Bund und Länder die Arbeitgeber auf, zubevorraten. Damit Arbeitgeber überhaupt rezeptpflichtige Arzneimittel bevorraten dür-fen, wurde hierfür das Arzneimittelgesetz entsprechend geändert. Durch die geringeBevorratung wird im Ernstfall eine harte Rationierung notwendig.

Im nationalen Rahmen beabsichtigen aber Bund und Länder, wie auch im NationalenPandemieplan Teil I festgelegt, die Pandemie weitestgehend im Rahmen der Regelver-sorgung zu bekämpfen, um nicht den Katastrophenfall ausrufen zu müssen. Denn imFalle einer Katastrophe unterliegen alle veranlassten Aktivitäten der finanziellen und haf-tungsrechtlichen Verantwortung von Bund und Ländern; dies soll vermieden werden.

Zu konkreten Planungsmaßnahmen im Rahmen der Regelversorgung stehen aber nochviele zuständigkeits- und haftungsrechtliche Fragen sowie auch die Frage der Kosten-übernahme durch die Krankenversicherungen offen, da es hierfür keine Rechtsgrundla-gen gibt. Die Forderung von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundes-vereinigung (KBV), Rechtsgrundlagen zu schaffen, wird von Bund und Ländern abge-lehnt, so dass finanzielle und haftungsrechtliche Probleme auf Ärztinnen und Ärztezukommen werden. Bund und Länder gehen zwar davon aus, dass die gesetzlichen undprivaten Krankenversicherungen die Pandemievorbereitung und -bekämpfung finanzie-

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ren, aber bei konkreten Verhandlungen der zuständigen Gremien der KBV mit Vertre-tern der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich gezeigt, dass die Krankenversicherersich für die Finanzierung nicht zuständig halten. Dazu müssen Lösungen gefunden wer-den. Vor diesem Hintergrund erfolgten die Aktivitäten der BÄK und der KBV.

2.5.2 Einbeziehung der Ärzteschaft in die nationale Influenza-

Pandemieplanung durch Bund und Länder

Die Einbeziehung der Ärzteschaft durch das Bundesministerium für Gesundheit(BMG) erfolgte Mitte 2005. Da der Öffentliche Gesundheitsdienst in den letzten Jahrenstark personell geschwächt wurde, suchten Bund und Länder andere Akteure imGesundheitsdienst, die die knappen antiviralen Arzneimittel verteilen. Die Bundesärz-tekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung wurden aufgefordert, zu prüfen,inwieweit bereits bestehende klinische Leitlinien in die Vorbereitung auf eine Influen-zapandemie eingebunden werden können bzw. welche neuen Leitlinien noch erstelltwerden müssen, die zur Verteilung und zum Umgang mit knappen Mitteln, d. h. mitantiviralen Arzneimitteln und Impfstoffen Aussagen treffen. Im Kern fordern sie dieärztliche Spitzenorganisationen auf, für den Fall einer Pandemie, Risikogruppen zudefinieren, aus denen eine Priorisierung von Patienten ableitbar wird, die dann bevor-zugt medikamentös versorgt werden sollten, wie sog. Schlüsselpersonen, die die öffent-liche Sicherheit aufrecht erhalten, wie z. B. Polizisten.

Dieses Ansinnen lehnen die BÄK und die KBV strikt ab, da dies auf der Ebene derunmittelbaren Patient-Arzt-Beziehung auf eine harte Rationierung hinauslaufen würde.Gesundheitsrisiken und Überlebenschancen eines behandlungsbedürftigen Patientengegenüber den anderen, meist noch unbekannten Patienten abwägen zu müssen, istzutiefst unethisch und mit der ärztlichen Berufsauffassung nicht vereinbar. Auch recht-lich ist der Arzt seinem Patienten gegenüber individuell verantwortlich. Bei gegebenerIndikationsstellung müssen Ärztinnen und Ärzte auch angesichts der Mittelknappheitim Gesundheitswesen unter ethischen und rechtlichen Aspekten antivirale Arzneimit-tel rezeptieren. Dabei muss angesichts dieser Knappheit die Indikation sicherlichbesonders sorgfältig gestellt werden. Inwieweit das Rezept in einer Apotheke eingelöstwerden kann, hängt allein davon ab, wie lange der Vorrat reicht.

Eine Benennung von Risikogruppen im Vorfeld scheidet auch aus, weil naturgemäßdiese Gruppen vor Verbreitung des Virus gar nicht bekannt und definiert werden kön-nen. Die Darlegung dieser Position von BÄK und KBV in vielen Gesprächen mit derBund-Länder-Koordinierungsgruppe ergab, dass diese Position letztendlich akzeptiertwurde und in den jeweiligen Pandemieplänen der Länder andere Lösungen gefundenwurden, wie das Austeilen von Bezugsscheinen für Schlüsselpersonen, die nach Vorla-ge eines Rezeptes und des Bezugsscheines antivirale Arzneimittel aus einem gesonder-ten Kontingent des Vorrates beziehen können.

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2.5.3 Stand der Vorbereitungen/Vernetzung

Die Vorsorge für eine Influenza-Pandemie erfordert ein stringentes und konsequentesHandeln der Politik. Die BÄK erklärte sich bereit, ihren Beitrag zu leisten und die ärzt-liche Expertise für die Erarbeitung von Empfehlungen für den Pandemiefall einzubrin-gen, lehnte aber weiterhin strikt eine Priorisierung von Risikogruppen ab.

– Die Länder wurden aufgefordert, eine ausreichende Bevorratung geeigneter antivira-ler Arzneimittel vorzunehmen, wie vom Pandemieplan Teil II des Robert-Koch Insti-tuts empfohlen, d.h. eine Bevorratung für mindestens 20% der Bevölkerung vorzuse-hen. Nur so kann die Schwelle zur Entwicklung einer unbeherrschbaren Katastro-phensituation erhöht werden. Nicht zuletzt durch die von BÄK und KBV immerwieder vorgetragenen Forderungen gegenüber Bund und Ländern diese Forderungbekräftigte, fand ein Umdenken statt. In einer Presseerklärung der Bundesgesund-heitsministerin Ulla Schmidt am 22.03.2006 wurde eine Erhöhung der Bevorratungan antiviralen Arzneimitteln für 20 % der Bevölkerung durch die Länder angekün-digt.

Weitere Aktivitäten der Bundesärztekammer bzw. der Kassenärztlichen Bundesvereini-gung waren:

– BÄK und KBV arbeiten seit Ende September 2005 in drei von sechs Unterarbeits-gruppen der Expertenarbeitsgruppe „Nationale Pandemieplandung“ des RobertKoch-Instituts: „Unterarbeitsgruppe Antivirale Arzneimittel“ des Robert Koch-Insti-tuts, „Unterarbeitsgruppe Medizinische Versorgung, Schutzmaßnahmen, Folgenab-schätzung“ des Robert Koch-Instituts sowie „Unterarbeitsgruppe Pandemische Impf-stoffe“ des Robert Koch-Instituts.

– Auf Bitten der Geschäftsführer der Landesärztekammern hat die BÄK ein Koordinie-rungsgremium mit den Influenzapandemie-Beauftragten der Landesärztekammerngebildet, um die zahlreichen Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene aufeinanderabzustimmen. Die erste Sitzung in der BÄK fand am 19.01.2006 statt. Insgesamt tra-fen sich die Influenzapandemie-Beauftragten der Landesärztekammern in fünf Sit-zungen, um Strukturen für die Landesärztekammern und Ärztinnen und Ärzte zuerarbeiten. Eine Namens- und Adressliste wurde für die Influenzapandemie-Beauf-tragten der Landesärztekammern mit dem Ziel des Austauschs von Informationenvon der BÄK erstellt. Die Influenzapandemie-Beauftragten der Landesärztekammerneinschließlich der BÄK geben ihren ärztlichen Sachverstand in die Erarbeitung vonInfluenza-Pandemieplänen der Länder und deren Umsetzung ein und stehen dabeiin einem konstruktivem Dialog mit Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen undderen zuständigen Behörden. Die KBV hat ein gleichgerichtetes Gremium eingerich-tet. Die Zusammenarbeit lässt Doppelarbeiten vermeiden. Die ArbeitsgruppeInfluenzapandemie-Beauftragte der Landesärztekammern hat Unterarbeitsgruppengebildet, die konkrete Materialien und Empfehlungen für die ärztlichen Organisatio-nen erarbeitet haben:

– Einen Rahmen-Notfallplan „Influenza-Pandemie“ wurde der Bundesärztekammerund den Landesärztekammern zur Verfügung gestellt.

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– Es werden Informationen erarbeitet, die auch im Rahmen von Fortbildungen nieder-gelassene Ärzte und Krankenhausärzte unterstützen sollen, sich auf der Grundlageaktuellen Wissens und eingehender Kenntnisse für ihr Personal und den ihnenanvertrauten Patienten einsetzen zu können. Ein entsprechender Fortbildungskata-log wurde erstellt und vom Vorstand der Bundesärztekammer und von den Landes-ärztekammern anempfohlen.

– Patienteninformationen in Form eines Flyers „Fragen und Antworten zur Vogelgrip-pe“ wurden verfasst, gedruckt und den Landesärztekammern für interessierte Ärztin-nen und Ärzte in Krankenhaus und Praxis zur Verfügung gestellt. Das Deutsche Ärz-teblatt vom 17.11.2006 sowie Pressemitteilungen der Pressestelle der Bundesärzte-kammer haben auf diesen Flyer hingewiesen (Dtsch. Ärztebl. 2006 103: A-3076/B-2678 / C-2569). Es zeigt sich eine große Nachfrage.

– Zur verbesserten Kommunikation und Zusammenarbeit hat die Bundesärztekammereine Datenbank „Pandemieplanung der Ärzteschaft“ den Influenzapandemie-Beauf-tragten der Landesärztekammern zur Verfügung gestellt.

– Über die Arbeit der Influenzapandemie-Beauftragten der Landesärztekammernberichtete das Deutsche Ärzteblatt am 10.03.2006 mit dem Titel „Vogelgrippe: Zeit-vorteil kaum genutzt“. Die Bundesärztekammer appelliert an die Bundesländer, bes-ser für den Pandemiefall vorzusorgen. Auch den Ärzten empfiehlt sie eine rechtzeiti-ge Vorbereitung. (Dtsch. Ärztebl. 103: A-582 / B-506 / C-486).

– Auf Initiative der Bundesärztekammer hat sich eine Arbeitsgruppe des Weltärztebun-des in Chile Anfang Oktober 2005 gebildet. Sie erarbeiteten eine Entschließung zurPositionierung des Weltärztebundes zu diesem Thema mit Stand Oktober 2006. Teil-nehmer der Bundesärztekammer an dieser internationalen Arbeitsgruppe warenHerr Dr. Parsa-Parsi und Frau Dr. Annegret Schoeller. Die Entschließung wurde andie Länderregierungen, an die ärztlichen Organisationen und an den einzelnen Arztgerichtet.

– Prof. Dr. Löwer, Präsident des Paul-Ehrlich Instituts, stellte sich in der Vorstandssitzungam 23.03.2006 zur Diskussion und berichtete über den aktuellen Stand der Verhand-lungen von Bund und Ländern mit den Impfstoffherstellern. Ein Impfstoff der „zwei-ten Generation“ wird favorisiert. Er besteht aus einem Vollvirus und einem speziellenAdjuvanz und hat den Vorteil, dass weitaus weniger Impfstoffmengen für die Durch-impfung der Bevölkerung benötigt werden, als bei den herkömmlichen Impfstoffen.

– Im Mai 2006 fasste der 109. Deutsche Ärztetag in Magdeburg eine Entschließung „Konsequente Vorbereitung auf eine potentielle Influenza-Pandemie ist eine gesamt-staatliche Aufgabe“. Diese Entschließung richtet Appelle an Bund und Länder undlegt Aufgaben dar, die ärztliche Organisationen und jeder einzelne Arzt/Ärztin leistenmüssen.

– Im Juni 2006 wurde eine Influenza-Kommission für den Pandemiefall beim RobertKoch-Institut gebildet. Diese Kommission führt Risikoabschätzungen durch, benenntRisikogruppen anhand der Surveillancedaten etc. und berät Bund und Länder. ImPandemiefall müssen die Experten umfassend zur Verfügung stehen. Die BÄK hatfür diese Kommission Mitglieder benannt.

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– Eine Arbeitsgruppe der Bundesärztekammer, Kassenärztlichen Bundesvereinigungund der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege nahm am28.08.06 ihre Arbeit auf, Influenza-Pandemiepläne für die Praxis und für das Kran-kenhaus zu erarbeiten. Das Ergebnis dieser Arbeit wird im Deutschen Ärzteblattpubliziert.

– Da die Thematik Postexpositions- und Langzeitprophylaxe mit antiviralen Arzneimit-teln nach wie vor noch viele Fragen offen lässt, erarbeiten derzeit Bundesärztekam-mer, Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Arzneimittelkommission der Deut-schen Ärzteschaft eine weitere Empfehlung, die im Deutschen Ärzteblatt veröffent-licht wird. Im Pandemiefall sind z.B. in der ärztlichen Praxis Situationen denkbar, beidenen (noch) symptomfreie Personen, die Kontakt zu Influenzapatienten hatten, füreine Postexpositionsprophylaxe infrage kommen. Angesichts der Arzneimittelknapp-heit handelt es sich hierbei um einen schwierigen ethischen Konflikt, den es abzuwä-gen gilt, zumal zumindest Oseltamivir grundsätzlich zur prophylaktischen Verwen-dung zugelassen ist. Die Verschreibung von antiviralen Arzneimitteln zur Postexpo-sitionsprophylaxe wird dann umso leichter fallen, wenn die öffentliche Bevorratungerhöht oder gar ausreichend ist. Das Gremium hat sich am 17.08.2006 konstituiert.

2.5.4 Forderungen der Ärzteschaft

Es besteht national und international die Aufgabe, sich auf eine Influenza-Pandemievorzubereiten. Die Ärzteschaft wird hierzu ihren Beitrag auf vielen Ebenen leisten. DieBundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich in politi-schen Erklärungen zu der Verantwortung der Ärzteschaft bekannt, im Pandemiefall alleAnstrengungen zu unternehmen, um die ärztliche Versorgung soweit wie möglich imRahmen der ambulanten und stationären Versorgung zu gewährleisten. Eine besonde-re Herausforderung ist der Umstand, dass die Bekämpfung einer Influenzapandemieim Rahmen der Regelversorgung stattfinden soll und damit finanzielle und haftungs-rechtliche Fragen für Ärztinnen und Ärzte zu klären sind. Die Bundesregierung mussgesetzliche Rahmenbedingungen erstellen, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten dereinzelnen Akteuren im Gesundheitswesen festschreiben und klären, ob der Staat oderdie Krankenversicherungen die Kosten für die Vorbereitung einer Pandemie und dieBehandlung der Patienten mit dem damit verbundenen ärztlichen Mehraufwand über-nehmen.

Folgende weitere Forderungen sind weiterhin an Bund und Länder, an ärztliche Institu-tionen sowie an den einzelnen Arzt und die einzelne Ärztin zu richten:

Bund und Länder sind aufgerufen, ihre staatliche Verpflichtung zur Daseinsfürsorge fürdie Bevölkerung nach Art. 2 des Grundgesetzes zu übernehmen und sich umfassendauf eine potentielle Influenzapandemie vorzubereiten. Hierzu gehören vor allem einekonsequente Vorgehensweise zur Bevorratung und Vergabe von antiviralen Arzneimit-teln zu therapeutischen und/oder prophylaktischen Zwecken und eine zeitadäquate Ver-fügbarkeit von wirksamen Pandemieimpfstoffen für die Bevölkerung. Dies hat im Inter-esse der gesamten Bevölkerung zu erfolgen. Eine bundeseinheitliche Anwendungsstra-

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tegie von Arzneimitteln ist auch die notwendige Voraussetzung für eine überzeugendeAußenvertretung der Bundesrepublik in internationalen Fachgremien, wie in der Euro-päischen Union oder in der Weltgesundheitsorganisation, mit dem Ziel, eine wirksamePandemieeindämmung vereinbaren zu können.

Ziel muss sein, dass der Nationale Pandemieplan mit Festlegungen der Verantwortlichkei-ten bis in den kommunalen Bereich hinein ausdifferenziert wird. Aufgrund des föderalenAufbaus der Bundesrepublik ist eine Abstimmung und eine klare Festlegung der Zustän-digkeiten und Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern unabdingbar. InsbesondereFragen zur Sicherstellung der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Wasseretc, zur Bevorratung von Schutzkittel, Atemschutz etc. des Personals im Gesundheitssek-tor, zur Festlegung von Bettenkapazitäten, der Anzahl von Beatmungsplätzen etc. im Kran-kenhaus, zur Durchführung von Massenimpfungen, zur Vergabe von Neuraminidase-hemmern sind dringend zu klären. Für Aufgabenbereiche, für die keine Bundeskompetenzbesteht, aber von der Sache her ein einheitliches Handeln zur flächendeckenden gleichmä-ßigen Gesundheitsversorgung geboten ist, muss zumindest eine funktionierende Koordi-nierungsstelle mit Entscheidungsbefugnis gemeinsam von Bund und Ländern eingerich-tet werden. Diese könnte ggf. die Bund-Länder-Arbeitsgruppe oder die beim Bundesmini-sterium des Inneren eingerichtete Bund-Länder-Koordinierungsgruppe sein.

BÄK, Landesärztekammern sowie KBV und Kassenärztliche Vereinigungen sollten ihreärztliche Expertise gegenüber Bund und Ländern einbringen und diese beraten sowiebei Fehlentwicklungen diese benennen und Lösungen aufzeigen.

Ärztinnen und Ärzte nehmen ihre Aufgaben bei dieser Vorbereitung wahr, erwartenaber auch eine präzise Aufgabenabgrenzung zu den anderen Beteiligten auf kommuna-ler, Landes- und Bundesebene. Es müssen klare Verantwortlichkeiten für alle Akteurefestgelegt werden.

Ärztinnen und Ärzte setzen sich für eine hohe Beteiligung an den empfohlenen Imp-fungen, insbesondere an der (saisonalen) Grippeschutzimpfung sowohl beim medizini-schen Personal als auch bei Ihren Patienten ein.

Diese Forderungen wurden im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht unter dem Titel„Influenza-Pandemieplanung der Ärzteschaft: Der Gesetzgeber muss Farbe bekennen“.Die Bundesärztekammer appelliert an die Politik, sich rechtzeitig auf eine Influenza-Pandemie vorzubereiten und die Zuständigkeiten klar festzulegen. (Dtsch. Ärztebl.2006 103: A-3076 / B-2678 / C-2569).

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2.6 Arbeitsmedizin – Betriebsärztliche Ver-sorgung

Die Gesundheit zu erhalten und zu fördern, aus dem Arbeitsleben resultierende schäd-liche Einflüsse zu verhindern, Krankheiten und Gesundheitsschäden früh zu erkennensowie eine berufliche Wiedereingliederung nach länger dauerndem krankheitsbeding-tem Ausfall zu begleiten, ist Ziel einer wirksamen Gesundheitsvorsorge am Arbeits-platz. Insbesondere vor dem Hintergrund auch neuer rechtlicher Grundlagen haben diehierauf ausgerichteten Bemühungen der Arbeitsmedizin an Bedeutung gewonnen.Angesichts zunehmender Erkenntnisse über arbeitsbedingte Erkrankungen hat sich inden letzten Jahrzehnten die Arbeitsmedizin zu einer quasi vierten Säule im Gesund-heitswesen neben der ambulanten und stationären Versorgung sowie dem öffentlichenGesundheitsdienst entwickelt.

2.6.1 Paradigmenwechsel im Arbeitsschutz

Es besteht bereits seit Jahren Beratungsbedarf im Hinblick auf die Thematik „Paradig-menwechsel im Arbeitsschutz“. Mit Besorgnis wird festgestellt, dass der deutscheArbeitsschutz in seiner Gänze in Frage gestellt wird. Es besteht die Gefahr, dass dasNiveau des Gesundheitsschutzes in kleinen und mittleren Betrieben sinkt. Der Druckdes Mittelstandes auf die Länderregierungen und in der Folge auf die Bundesregierungkleine und mittlere Unternehmen deutlich zu entlasten, zeigte Wirkung. Dass sich derDruck der Wirtschaft verstärkt, zeigte auch die Bundesratsinitiative Baden-Württem-bergs „Flexibilisierung im Bereich des Arbeitssicherheitsgesetzes“ (Drucksache710/04), beschlossen am 26.11.2004. Diese forderte das frühere Bundesministerium fürWirtschaft und Arbeit (BMWA) auf, die Rechtsvorschriften zur Gewährleistung vonSicherheit und Gesundheit bei der Arbeit darauf hin zu prüfen, welche Vorschriften zurErreichung von Arbeitsschutzzielen unverzichtbar und welche Deregulierungen gegen-über dem heutigen Rechtszustand möglich sind. In diese Prüfung sollen auch die Nor-men der Unfallversicherungsträger einbezogen werden. Die Initiative stellt das Arbeits-sicherheitsgesetz in Frage, indem gefordert wird, die Bestellpflicht für Betriebsärzte zubeschränken. Betriebsärzte sollen nur noch in Betrieben tätig werden, in denen einehohe Unfall- und Gesundheitsgefahr für den Beschäftigten besteht. In den Unterneh-men, in denen die Bestellpflicht entfällt, sollen auch die vorgeschriebenen Einsatzzeitenfür Betriebsärzte abgeschafft werden. Die Pflicht zur Bildung von Arbeitsschutzaus-schüssen soll flexibel und bedarfsgerecht gestaltet werden. Eine hierzu gebildeteArbeitsgruppe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), an der auchdie Bundesärztekammer beteiligt ist, hat 2004 ihre Arbeit aufgenommen und wird sievoraussichtlich in 2007 abschließen.

Andere gleich gerichtete Initiativen, wie die Erstellung der (Muster-)Unfallverhütungs-vorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2), zeigen, dassder Druck der Unternehmer auf die Politik seine Wirkung gezeigt hat. Die BGV A2

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wurde als Mustertext Ende Juli 2004 gebilligt. In dieser BGV A2 kann der Unternehmerzwischen einer modifizierten Regelbetreuung und einer „alternativen bedarfsorientier-ten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung“ in Betrieben bis zu 50Beschäftigten wählen. Die so genannte alternative betriebsärztliche Betreuung bedeutet,dass der Unternehmer mehr Verantwortung dort übernehmen soll, wo bisher der Rateines Betriebsarztes hätte eingeholt werden müssen. Der Unternehmer soll durch einSeminar für den Arbeitsschutz motiviert und informiert werden, Gefährdungen zu ana-lysieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Nach dem Abschlussder Motivations- und Informationsmaßnahmen soll der Unternehmer über die Not-wendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden können. DieEinwände des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) und derDeutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM) sowieder Bundesärztekammer (BÄK) wurden hierbei nicht berücksichtigt. Es wird sich inZukunft zeigen, ob sich dieses Konzept als sinnvoll für einen effektiven Arbeitsschutzder Arbeitnehmer erweisen wird.

Dieser beschriebene Wandel im Arbeitsschutz wird als nicht umkehrbar angesehen. Diealternative Betreuung von Arbeitnehmern wird in Zukunft die Regel werden. Bis 2006haben sich alle gewerblichen Berufsgenossenschaften für die BGV A2 entschieden. DerWegfall von Ermächtigungen nach staatlichen Vorschriften zur Durchführung vonarbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Gefahrstoffverordnung undder Biostoffverordnung ist auch ein Zeichen dafür, dass mit dem Wegfall von recht-lichen Verantwortlichkeiten zu rechnen ist. Die wirtschaftliche Betroffenheit der Unter-nehmer ist ins Zentrum des Handelns gesetzt worden. Über 97 % der Betriebe könnennun alternativ betreut werden. Ferner sollen bis zum 31.12.2008 auch Großbetriebe ein-bezogen werden. Diese alternative Betreuung wird nur qualitativ hochwertig sein kön-nen, wenn eine wirkungsvolle Überwachung durch die Berufsgenossenschaften bzw.der Arbeitsschutzbehörden stattfindet. Mit einem realistischen Blick auf die neue Situa-tion muss aus den neuen Bedingungen das Beste gemacht werden.

Eine Möglichkeit, den Unternehmern darzulegen, welchen Profit sie erlangen, wenn siesich des Sachverstandes des Betriebsarztes bedienen, wäre, im Rahmen der Pflichtse-minare für die Unternehmer zu referieren und so einen Kontakt aufzubauen. AusSchleswig-Holstein wird berichtet, dass ein Seminar für niedergelassene Ärzte bewirkthat, dass im Nachgang des Seminars etwa 10% der niedergelassenen Ärzte auf dieBetriebsärzte zugegangen sind, weil sie von ihnen betreut werden wollten. Berufspoliti-sche Vertreter der Betriebsärzte gehen auf die einzelnen Berufsgenossenschaften zuund werben eindringlich dafür, dass der Unternehmer bei der Durchführung derGefährdungsanalysen im Betrieb von einem Betriebsarzt unterstützt wird. Zukünftigwird es immer wichtiger, dass die Betriebsärzte im Konsens mit anderen Fachärztenbesser zusammenarbeiten und sich an Qualitätszirkeln von niedergelassenen Ärztenbeteiligen. Das Augenmerk soll auf kollegiale Netzwerke gerichtet werden, um sich nichtnur national, sondern auch international zu orientieren. Ziel ist ein einheitliches Auftre-ten der Betriebsärzte auch in Europa. Der VDBW ist in der Vereinigung der Europäi-schen Fachärzte (UEMS) Mitglied geworden, um auch von dort aus agieren zu können.

Die Form der Überwachung der Durchführung des so genannten Unternehmermodellsist zwar noch offen, jedoch erwartet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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(BMAS) von den gewerblichen Berufsgenossenschaften, dass sie ihr Unternehmermo-dell evaluieren. Dies wird sicherlich dazu beitragen, die Qualität zu verbessern. Es istnotwendig, den Betriebsarzt vor Ort zu sensibilisieren, damit er von dort aus aktiv wer-den kann.

Die Förderung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses wird zudem eine vorrangigeAufgabe sein müssen. An die Arbeitgeber muss appelliert werden, vermehrt betriebs-ärztliche Sachkompetenz einzusetzen, damit mehr Weiterbildungsstellen eingerichtetund finanziert werden können. Zunehmend muss beim ärztlichen Nachwuchs gewor-ben und herausgestellt werden, dass die Arbeitsmedizin ein wichtiges ärztliches Aufga-benfeld mit attraktiven Bedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten ist. Der Betriebs-arzt muss sich als Gesundheitsmanager den neuen Rollenanforderungen stellen, jedochmuss er den Wandel zum sog. Gesundheitsmanager vor allem mit seinem ärztlichenSelbstverständnis prägen.

2.6.2 Berührungslose Augeninnendruckmessung als betriebsärzt-

liche Screening-Methode

Es besteht eine offene Kontroverse zwischen den Fachärzten für Augenheilkunde undBetriebsmedizin. Die Betriebsärzte sehen in der Tonometrie ohne Berührung des Aug-apfels eine Screening-Methode, die im Sinne einer Gesundheitsleistung auch vonBetriebsärzten angeboten werden sollte. Die Tonometrie mit Berührung des Augapfelsgilt für Betriebsärzte als fachfremde Leistung. Sie geht nach Einschätzung der Bundes-ärztekammer über zulässige Screening-Untersuchungen hinaus und widerspricht derWeiterbildungsordnung sowohl für das Gebiet „Arbeitsmedizin“ als auch für die Zusatz-bezeichnung „Betriebsmedizin“. Für beide Qualifikationsstufen gelten folgende Weiter-bildungsinhalte: Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in den arbeits-medizinischen Vorsorge-, Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchungen einschl. ver-kehrsmedizinischer Fragestellung. Als Untersuchungs- und Behandlungsverfahren istdefiniert: Beurteilung des Hör- und Sehvermögens mittels einfacher apparativer Technik.

Die Tonometrie ohne Berührung des Augapfels ist nach Ansicht der Betriebsärzte einetechnisch so gut aufbereitete Methodik, dass sie von Optikern, aber auch von Arbeits-medizinern und Betriebsärzten durchführbar ist. Der jahrelange Rechtsstreit zwischenAugenärzten und Augenoptikern über die Zulässigkeit der Durchführung der berüh-rungslosen Augeninnendruckmessung wurde inzwischen dahingehend geklärt, dassAugenoptiker diese Untersuchung anbieten und durchführen können. Dabei habenOptiker jedoch darauf hinzuweisen, dass die Messung des Augeninnendrucks nicht mitder Glaukom-Vorsorge gleichzusetzen ist. Der erhöhte Augeninnendruck stellt lediglicheinen Risikofaktor in der Glaukomgenese dar. Die Glaukom-Vorsorge fordert auch dieBeurteilung der Papille sowie die Untersuchung des statischen Gesichtsfeldes. DieTonometrie ist somit ein Teil von mehreren Bausteinen in der Glaukom-Vorsorge. Diesmuss bei dieser Screening-Untersuchung eindeutig klargestellt werden.

Zum fachlichen Hintergrund der Glaukom-Erkrankung ist festzuhalten, dass je nachStudie die Prävalenz der okulären Hypertension in der Bevölkerung bei etwa 2-10%

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liegt. Die Prävalenz des primären Offenwinkelglaukoms im Alter von über 40 Jahrenliegt bei etwa 2% und steigt mit zunehmendem Alter an. Die Prävalenz der normalenDruckglaukome liegt bis zu einem Drittel der primären Offenwinkelglaukome. Diesbedeutet, dass ein hoher Anteil an einem gemessenen normalen Augeninnendrucknicht auf ein Glaukom hinweist. In Deutschland ist das Glaukom die zweithäufigsteErblindungsursache. Mehr als 50% der Glaukomerkrankten in den Industrieländernsind sich ihrer Erkrankung nicht bewusst. Risiko in der Entstehung eines Glaukomssind das Alter, Glaukome in der Verwandtschaft 1. Grades, sowie eine hohe Myopie(über -5 Dpt). Faktoren, die für den Verlauf und die Behandlung des Glaukoms mögli-cherweise von Bedeutung sind, sind die Hypertonie, die Hypotonie, Vasus-Spasmus,Diabetes mellitus sowie Migräne.

Die Augenärzte sprechen neben den Optikern auch den Betriebsärzten die Kompetenzzu dieser Art der Untersuchung ab. Sie stehen auf dem Standpunkt, dass weder Optikernoch Ärzte anderer Facharztrichtungen diese Untersuchung durchführen dürfen. DieAugenärzte gestehen den Betriebsärzten allerdings zu, zu den gleichen Bedingungenwie die Optiker tätig werden zu können.

Dieses Themengebiet wurde vom Ausschuss und der Ständigen Konferenz „Betriebs-ärztliche Versorgung“ am 10.02.2006 beraten. Die Gremien stellten fest, dass sich dasRollenbild des Betriebsarztes in den letzten Jahrzehnten stark verändert hat. Diesbedeutet, dass das Anbieten von Gesundheitsleistungen in den Betrieben einen immergrößeren Stellenwert einnimmt. So genannte Gesundheitstage werden zunehmend vonden Unternehmen finanziert, von Betriebsärzten durchgeführt und von den Beschäftig-ten angenommen. Der Bedarf ist groß, so genannte Screenings, wie Bluthochdruck-Screening, Augeninnendruckmessung, Gewichtsüberprüfung etc. für Beschäftigteanzubieten. Der Wandel der Lebensbedingungen spiegelt sich auch in beruflichen Tätig-keiten wider und im beruflichen Selbstverständnis von Arbeitsmedizinern undBetriebsärzten.

Die Screening-Untersuchungen sollten indikationsbezogen und qualitativ hochwertigdurchgeführt werden. Die Indikation für solche Untersuchungen soll neben arbeitsbe-dingten Erkrankungen auch Erkrankungen, die durch Lebensweisen entstehen, umfas-sen. Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde können die Tonometrie ohne Berüh-rung des Augapfels auf der Grundlage ihrer erworbenen Fachkenntnisse durchführen.Darüber hinaus müssen dem Untersuchten die Möglichkeit und die Grenzen dieserUntersuchung aufgezeigt werden.

2.6.3 Impfungen durch Betriebsärzte

Betriebsärztliche Tätigkeit hat in vielerlei Hinsicht in zurückliegenden Jahren einenWandel erfahren. Dies ist insbesondere ein Resultat aus den sich verändernden Pro-duktions- und Arbeitsbedingungen. Diese Entwicklung spiegelt das Gesetz überBetriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit nurbedingt wider. Auch im Zusammenhang mit der Influenza-Pandemie-Diskussion wirdsich die Frage nach den Aufgaben des Betriebsarztes neu stellen. Eine regionale Ärzte-

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kammer hat 2005 jedoch einem Betriebsarzt untersagt, allgemeine Grippeschutzimp-fungen in den Betrieben durchzuführen. Der Verband Deutscher Betriebs- und Werks-ärzte e. V. ist gegen diese Position politisch vorgegangen. Diese strittige Auffassung wur-de auch in der Ständigen Konferenz der Vertreter der Geschäftsführungen der Landes-ärztekammern und in der Ständigen Konferenz der Rechtsberater der Ärztekammernsowie in den Arbeitsmedizin-Gremien im Berichtjahr 2006 beraten.

Die intensive Befassung mit diesen Themen ergab, dass Betriebsärzte sehr wohl Imp-fungen durchführen dürfen. Die juristische Bewertung der (Muster-)Weiter-bildungsordnung für die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ hat ergeben, dass das„Impfen“ im Gebiet „Arbeitsmedizin“ ggf. Grippe- und Schutzimpfungen einschließt.Bei denjenigen, die die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ tragen, ist zu beachten,dass die Zusatz-Weiterbildung „Betriebsmedizin“ eine Facharztanerkennung mit einemGebiet der unmittelbaren Patientenversorgung voraussetzt. Welche Gebiete dies sind,ist ebenfalls in der (Muster-)Weiterbildungsordnung bestimmt. Daher darf im Einzelfallnicht jeder Betriebsarzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ Grippeschutz-impfungen durchführen. Viel mehr muss diese Tätigkeit auch von der Gebietsdefinitionumfasst sein. Zudem konnte im Rahmen der (Muster-)Weiterbildungsordnung aus demJahr 1992 die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ bislang auch ohne Facharztweiter-bildung erlangt werden. Für diese Ärzte besteht keine Gebietsbeschränkung im obendargestellten Sinne.

Aufgabe des Betriebsarztes ist es, Beratungsangebote zu unterbreiten und Informa-tionsveranstaltungen in Unternehmen durchzuführen, um die Notwendigkeit regelmä-ßiger Impfungen den Mitarbeitern darzulegen und gleichzeitig auch Impfungen anzu-bieten. Neben dem Angebot an Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie und Poliokann z. B. eine betriebliche Impfaktion zur Zeiten einer saisonalen Grippe verhindern,dass die Belegschaft in einer Abteilung oder eines ganzen Betriebes krankheitsbedingtausfällt. Schutzimpfungen zählen zu den wichtigsten und effektivsten medizinischenPräventionsmaßnahmen. Impfungen weisen einen hohen Kosten-Nutzen-Effekt aufund tragen damit zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen bei.

2.6.4 Konzept der Ärztekammer Schleswig-Holstein zur arbeits-

medizinischen Fortbildung

Um eine qualitativ hochwertige Fortbildung für Arbeitsmediziner und Betriebsärztegewährleisten zu können, ist es unumgänglich, das traditionelle Rollenverständnis mitneuen Inhalten zu ersetzen. Diese aktive Rollenwahrnehmung ist ohne qualitätssi-chernde Maßnahmen und eine kontinuierliche Aktualisierung des verfügbaren Fach-wissens nicht denkbar. Aus diesem Grund hat die Steuerungsgruppe „Qualitätssiche-rung betriebsärztlicher Tätigkeit“ der Ärztekammer Schleswig-Holstein einen Fortbil-dungskurs für Betriebsärzte als Angebot zur Erfüllung der Fortbildungspflichtentwickelt. Relevante Fortbildungsthemen für Betriebsärzte sind in einer Listezusammengestellt worden. Darüber hinaus besteht die Ansicht der ÄrztekammerSchleswig-Holstein, dass nach geltender Berufsordnung jeder Arzt im Rahmen von

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5 Jahren 250 Fortbildungspunkte sammeln soll, um auf den aktuellsten Stand seinesFaches zu bleiben. Von insgesamt 250 Punkten fordert die Ärztekammer Schleswig-Holstein die Erbringung von 30 Punkten pro Jahr bzw. 150 in 5 Jahren, die nach dieserFortbildungsliste fachspezifisch erbracht werden müssen. Wer dieses Kriterium erfüllt,kann in eine Betriebsärzte-Liste der Ärztekammer aufgenommen werden. Diese Listesolle eine Orientierung für nachfragende Unternehmen sein. Insbesondere vor demHintergrund, dass die staatlichen Ermächtigungen mit ihren Kontrollmechanismenweggefallen sind, wurde ein besonderes Fortbildungskonzept erarbeitet.

Ausschuss und Ständige Konferenz „Betriebsärztliche Versorgung“ der Bundesärzte-kammer befürworten zwar im Februar 2006 qualitativ hoch stehende betriebsärztlicheFortbildungen, jedoch sollen nach ihrer Auffassung die Landesärztekammern ihre inno-vativen Ideen und Vorschläge in die Arbeitsgemeinschaft für Weiter- und Fortbildungeinbringen, so dass ein für alle Ärztekammern einheitliches Muster entwickelt werdenkann. Ferner wird kritisiert, dass 150 Punkte in der fachgebundenen arbeitsmedizini-schen Fortbildung erlangt werden müssen. Darüber hinaus wird auch die Koppelungmit einer Vorzugsliste von Betriebsärzten, die diese Punkte erlangt haben, von der Ärz-tekammer als bedenklich angesehen. Diese Sichtweise hat auch der Deutsche Senat fürärztliche Fortbildung in seiner Sitzung am 30.08.2006 bestätigt.

2.6.5 Neuordnung des Weiterbildungsganges für das Gebiet

„Arbeitsmedizin“ und für den Bereich „Betriebsmedizin“ im

Rahmen der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsord-

nung

Bereits seit langem haben sich Ausschuss und Ständige Konferenz „BetriebsärztlicheVersorgung“ dafür ausgesprochen, die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ entfallenzu lassen, um damit die Doppelqualifikation des Gebietes „Arbeitsmedizin“ und derZusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ für eine betriebsärztliche Tätigkeit entfallen zulassen. Eine derartige Konstruktion ist in Europa ansonsten nicht vorzufinden. Der 106. Deutsche Ärztetag befasste sich im Mai 2003 in einer ersten Beratung mit derNovellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung und beschloss hierbei auch eineNeufassung des Gebietes „Arbeitsmedizin“. Der 107. Deutsche Ärztetag 2004beschloss im Rahmen einer weiteren Beratung die Beibehaltung der Zusatzbezeich-nung „Betriebsmedizin“.

Ausschuss und Ständige Konferenz „Betriebsärztliche Versorgung“ haben bereits seit1995 dafür plädiert, die Zusatzbezeichnung, insbesondere die 2-jährige „Selbstweiter-bildung“, ersatzlos entfallen zu lassen. Dieser Zielvorstellung hatten sich seinerzeit dieWeiterbildungs-Gremien sowie auch der Vorstand der Bundesärztekammer angeschlos-sen. Dieser Schritt, Doppel- und Mehrfachqualifikationen zu vermeiden, hat bewirkt,dass die gesamte Weiterbildungsordnung daraufhin überprüft wurde, Redundanzenabzuschaffen. Der 107. Deutsche Ärztetag 2004 beschloss jedoch, die Zusatzbezeich-nung „Betriebsmedizin“ beizubehalten, jedoch wurde sie inhaltlich und zeitlich auf ein

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höheres Niveau gestellt. Die Landesärztekammern haben zudem die 2-jährige „Selbst-weiterbildung“ – schon aus qualitätssichernden Erwägungen – abgeschafft.

Dennoch gingen die Diskussionen im Jahre 2006 auf Landesärztekammerebene, ins-besondere in Bayern, weiter. Beispielsweise werden immer wieder Fragen aufgeworfen,ob die „learning by doing“-Variante zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Betriebs-medizin“ doch noch beibehalten werden kann, oder die Weiterbildungszeit zur Erlan-gung der Zusatzweiterbildung „Betriebsmedizin“ verkürzt werden kann. Fünf Ärzte-kammern haben die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ abgeschafft. Sechs Kam-mern haben die Bestimmungen gemäß (Muster-)Weiterbildungsordnung 2004; davonvier Kammern mit verkürzten Weiterbildungszeiten von 36 Monaten auf 24 bzw. 21Monate umgesetzt. Die Ärztekammern Niedersachsen und Schleswig-Holstein habendie (Muster-)Weiterbildungsordnung von 1992 mit der autodidakten Weiterbildung bei-behalten. Dies ist aus Sicht eines qualitativ hoch stehenden Gesundheitsschutzes amArbeitsplatz durch qualifizierte Betriebsärzte nicht vertretbar (Stand: Oktober 2006).

Ferner wurden in 2006 die Weiterbildungsrichtlinien für die Weiterbildung zur Zusatz-bezeichnung „Betriebsmedizin“ auf Grund von Vorarbeiten des fachlich zuständigenDezernates verabschiedet.

2.6.6 Kursbuch Arbeitsmedizin

Im Rahmen einer Sitzung am 16.02.2005 hat sich eine Arbeitsgemeinschaft für die Wei-ter- und Fortbildung in der Arbeitsmedizin gebildet. Beteiligt an dieser Arbeitsgemein-schaft sind Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedi-zin (DGAUM), des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW), derArbeitsmedizinischen Akademien, der Akademie des Hauptverbandes der gewerb-lichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und der Bundesärztekammer (BÄK).

Die Arbeitsgemeinschaft ist auf Dauer eingerichtet worden, um die Weiter- und Fortbil-dung in der Arbeitsmedizin zu systematisieren und zu strukturieren sowie zu prüfen, wel-che Inhalte der entfallenen Ermächtigungskurse nach staatlichem und berufsgenossen-schaftlichem Recht in die theoretische Weiter- und Fortbildung Eingang finden können.Die Arbeitsmedizin-Gremien der Bundesärztekammer unterstützen diese Aktivitäten.

Die erste Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft ist, für die Bundesärztekammer inhaltlichund formal das Kursbuch Arbeitsmedizin mit Stand 2000 zu novellieren und zu prüfen,welche Teile der Inhalte der ehemaligen Ermächtigungskurse nach staatlichen Regelun-gen hier implementiert werden sollen. In mehreren Sitzungen im Berichtsjahr 2006wurde das Kursbuch novelliert. Ziel ist es, den Entwurf des Kursbuches ArbeitsmedizinAnfang 2007 dem Vorstand der Bundesärztekammer zur Verabschiedung vorzulegen.

Der nächste Schritt wird sein, die arbeitsmedizinische Fortbildung zu strukturieren. Einecurriculäre strukturierte Fortbildung kann nur die Bundesärztekammer und nicht ein Ver-band oder eine Gesellschaft anbieten. Voraussetzung für diese Fortbildung ist, dass derKurs interdisziplinär, vom Vorstand der Bundesärztekammer beschlossen und nach Absol-vierung der Kurse die Bezeichnung führbar ist. Beispiel hierfür ist die curriculäre Fortbil-

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dung der Bundesärztekammer für Umweltmedizin. Die Arbeitsgemeinschaft nahm am19.11.2006 ihre Tätigkeit auf. Es soll eine sog. „Virtuelle Akademie“ im Internet eingerich-tet werden, die strukturierte Fortbildungsangebote der einzelnen Akademien offeriert.

2.6.7 Qualitätssicherung/Güteprüfung in der betriebsärztlichen

Versorgung

Die Sicherung der Qualität der ärztlichen Tätigkeit ist ein wichtiger Bestandteil derBerufsausübung.

Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) gründete nach einge-henden Vorarbeiten Anfang 1999 eine unabhängige Gesellschaft mit dem Namen”Gesellschaft zur Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Betreuung” (GQB). AlsGesellschafter dieser Gütegemeinschaft stellt der Berufsverband sicher, dass die Quali-tätssicherung betriebsärztlicher Berufsausübung in ärztlicher Hand bleibt. Die Gütege-meinschaft hat die Geschäftsform einer GmbH mit Sitz in Karlsruhe und ist Trägerin desQualitätssicherungssystems. Sie führt auf Antrag Qualitätsprüfungen durch, dazu bedientsie sich qualifizierter Auditoren. Die Schulung der Auditoren orientiert sich an dem Leit-faden für das Audit für Qualitätssicherung sowie dem „Curriculum für ärztliches Qua-litätsmanagement“ der Bundesärztekammer (weitere Details s. Tätigkeitsbericht 2004).

Der Gütegemeinschaft ist ein Beirat unter Beteiligung der Bundesärztekammer, derÄrztekammer Schleswig-Holstein, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales,des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, des Hauptverbandesder gewerblichen Berufsgenossenschaften, der Bundesvereinigung der DeutschenArbeitgeberverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Verbandes DeutscherSicherheitsingenieure, der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltme-dizin sowie des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V zur Seite gestellt.In diesem Beirat, der ein bis zwei Mal im Jahr tagt, hat die Bundesärztekammer dieMöglichkeit, die Aktivitäten der Gesellschaft zu begleiten und aktuelle Themen zu for-cieren. Das Prüfungsinstrument ist überarbeitet und den aktuellen Gegebenheitenangepasst worden. In der Sitzung des Beirates am 22.11.2006 ist der Entwurf eines Prü-fungsinstruments abschließend beraten worden.

2.6.8 Arbeitsgruppe „Verordnung arbeitsmedizinischer Vorsor-

geuntersuchungen“ beim Bundesministerium für Arbeit

und Soziales

Das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat im Oktober2004 dem Kooperationskreis „Betriebsärzte“, in dem auch die Bundesärztekammer ist,mitgeteilt, dass auch weitere Initiativen zur Entbürokratisierung des Arbeitsschutzesangestrebt werden. Das Arbeitssicherheitsgesetz soll dahingehend novelliert werden,

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dass die Bestellpflicht für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte nach § 2 ASiG aufBetriebe beschränkt sein soll, in denen nur Beschäftigten mit großen Unfall- undGesundheitsgefahren eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung anzubieten ist.

Es soll eine Verordnung „Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung“ erarbeitet wer-den, die alle arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen aus allen gesetzlichen undberufsgenossenschaftlichen Regelungen in einer Verordnung zusammenführt. Hierzuist eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Die Bundesärztekammer ist in dieserArbeitsgruppe tätig, um sich dafür weiterhin einzusetzen, dass ein grundlegenderArbeitsschutz gewährleistet bleibt. Es ist aber festzustellen, dass das Ministeriumbestrebt ist, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nicht mehr als verpflichten-de Leistung des Arbeitgebers vorzusehen. Die Bundesärztekammer, der Verband Deut-scher Betriebs- und Werksärzte e. V. und die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizinund Umweltmedizin e. V. lehnen dies ab. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedi-zin und Umweltmedizin e. V. erarbeitet derzeit ein eigenes Konzept als „Leitlinien“ denArbeitsmedizin-Gremien der Bundesärztekammer zur Beratung vorlegen.

2.6.9 Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“

Für den Stichtag 31.12.2005 wurde die Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“erstellt. Zusammengefasst auf Bundesebene sowie nach Ärztekammer-Bereichengegliedert, werden diejenigen Ärzte ausgewiesen, welche nach abgeschlossener Weiter-bildung die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung„Betriebsmedizin“ erlangt haben sowie diejenigen, die nach Erfüllung der Vorausset-zungen der Übergangsregelungen von § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 a oder 2 b Unfallver-hütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A2)“ überdie arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Darüber hinaus sind auch diejenigen Ärz-te erfasst, welche die nach § 6 Abs. 2 UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeits-sicherheit (BGV A2) erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, um – befristet in derRegel auf drei Jahre – im Rahmen einer zweijährigen selbstständigen betriebsärztlichenTätigkeit in einem „geeigneten Betrieb“ die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“erwerben zu können. Die frühere sog. „staatliche Anerkennung als Betriebsarzt“ in denneuen Bundesländern ist nur dann berücksichtigt, wenn eine Umwandlung in dieZusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ durch die jeweilige Ärztekammer erfolgt ist.

Als Ergebnis der vorliegenden Statistik ist festzustellen, dass die Anzahl der Ärztinnenund Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gegenüber der zuletzt mit Stand vom31.12.2004 ermittelten Gesamtzahl von 12.238 sich zum Stichtag 31.12.2004 auf 12.430moderat – und damit um 1,3% verringert hat.

Eine deutliche Senkung der Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischerFachkunde vom Jahr 2000 auf 2002 ist vor allem durch die umfassende EDV-Umstellungund Neuausrichtung der Erhebungsgrundlagen in den Landesärztekammern zu erklä-ren. Es erfolgten insbesondere Bereinigungen von Doppel- und Mehrfachnennungenunterschiedlicher Stufen der arbeitsmedizinischen Fachkunde gemäß § 3 Unfallverhü-

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tungsvorschrift „Betriebsärzte“ und damit einhergehend die Erfassung nur der jeweilshöchsten betriebsärztlichen Qualifikation im Bereich sämtlicher Ärztekammern.

Zum 31.12.2005 wies die Statistik der Bundesärztekammer auf Bundesebene im Einzel-nen folgende Ergebnisse auf (in Klammern: Steigerung gegenüber dem Jahr 2003):

1. Ärzte mit Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ 4.722 (+3,8%)

2. Ärzte mit Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ 6.221 (-1,6%)

3. Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 a) und 2 b) UVV „Betriebsärzte“

900 (-9,6%)

4. Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gem. § 6 Abs. 2 UVV „Betriebsärzte“

424 (-35,0%)

Gesamtzahl der Ärzte mit betriebsärztlicher Qualifikation 12.267 (-1,3%)

Der hohe Rückgang der arbeitsmedizinischen Fachkunden gem. § 6 Abs. 2 UVV„Betriebsärzte“ von 35% ist dadurch zu erklären, dass fast alle Landesärztekammern die„learning by doing“-Weiterbildung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Betriebsme-dizin“ abgeschafft haben.

Eine Tabelle mit aufgeschlüsselter Gliederung nach Ärztekammer-Bereichen sowie einDiagramm zur Entwicklung der Gesamtzahl qualifizierter Betriebsärzte von 1991 bis2005 sind im Dokumentationsteil dieses Tätigkeitsberichtes enthalten.

2.6.10 Wegfall von Ermächtigungen zu arbeitsmedizinischen Vor-

sorgeuntersuchungen nach dem Gefahrstoffrecht

Am 01.01.2005 trat eine Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die EG-Richtlinie 98/24/EG und an andere EG-Richtlinien in Kraft (ver-öffentlicht im Bundesgesetzblatt 2004, Teil I Nr. 74, S. 3758 vom 29.12.2004). Mit derNovellierung der Gefahrstoffverordnung (Artikel 1), Biostoffverordnung sowie der Gen-technik-Sicherheitsverordnung hat sich die Bestellung von Ärztinnen und Ärzten, diearbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen dürfen, grundlegend geän-dert. § 15 Abs. 3 GefStoffV besagt: „Der Arbeitgeber hat die Durchführung der arbeits-medizinischen Vorsorgeuntersuchungen durch Beauftragung eines Arztes sicherzustel-len. Er darf nur Ärzte beauftragen, die Fachärzte für Arbeitsmedizin sind oder dieZusatzbezeichnung Betriebsmedizin führen. Der beauftragte Arzt hat für arbeitsmedi-zinische Vorsorgeuntersuchungen, die besondere Fachkenntnisse oder eine spezielleAusrüstung erfordern, Ärzte hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen.“

Diese rechtliche Regelung hat zur Folge, dass bisherige Ermächtigungen auf Grundlagedieser Verordnungen für die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeunter-suchungen für Ärztinnen/Ärzte entfallen. Nur noch Fachärzte für Arbeitsmedizin undÄrzte mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ sind gesetzlich berechtigt, diesearbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchzuführen. Übergangsregelungen

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sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Jedoch kann die zuständige Behörde nach § 20GefStoffV auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers im Einzelfall Ausnahmen von denVorschriften erteilen, wenn die Durchführung der Vorschriften eine unverhältnismäßi-ge Härte darstellt. Daneben werden in den Bundesländern Bayern, Sachsen und Schles-wig-Holstein auch individuelle Lösungen gesucht, um für einen ÜbergangszeitraumHärtefälle zu vermeiden.

Diese in den §§ 3, 6 Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte fürArbeitssicherheit (BGV A2)“ aufgeführten Varianten der arbeitsmedizinischen Fach-kunde spiegeln zwar die derzeitigen Bedingungen der Landesärztekammern zur Ertei-lung einer arbeitsmedizinischen Fachkunde wider, da aber gesetzliche Vorschriften vor-rangig anzuwenden sind, sind nach derzeitiger Rechtslage ab 01.01.2005 nur noch Ärz-tinnen/Ärzte, die die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbe-zeichnung „Betriebsmedizin“ nachweisen können, berechtigt, arbeitsmedizinische Vor-sorgeuntersuchungen nach GefStoffV, BioStoffV und GenTSV durchzuführen. Alleanderen Ärztinnen/Ärzte, auch Ärztinnen/Ärzte mit den übrigen Formen der arbeits-medizinischen Fachkunde dürfen nicht mehr nach der GefStoffV (§ 15), der BioStoffV(§ 15) sowie der GenTSV (Anhang VI) untersuchen.

Dies kann bedeuten, dass diejenigen Ärzte, die sich nach § 6 Abs. 2 Unfallverhü-tungsvorschrift „Betriebsärzte“ in der zweijährigen durchgehenden regelmäßigen Tätig-keit befinden, nicht mehr genügend arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungendurchführen können, mit der Konsequenz, dass sie die Voraussetzungen zum Erhaltder Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ nicht mehr erfüllen können. Dies mussbedacht werden, wenn zum jetzigen Zeitpunkt dieser Qualifizierungsweg – soweit nochrechtlich möglich – gewählt wird.

Darüber hinaus dürfen diejenigen Ärzte, welche die arbeitsmedizinische Fachkundenach § 6 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte“ bereits besitzen, nichtmehr nach der GefStoffV, nach der BioStoffV und der GenTSV arbeitsmedizinische Vor-sorgeuntersuchungen durchführen.

Zusätzlich zu den o. g. Ärztinnen/Ärzten mit arbeitsmedizinischer Fachkunde wurdenbislang durch die Behörden auch Fachärzte ohne betriebsärztliche Qualifikation, wie z.B. Pulmologen, Dermatologen, Hals-, Nasen- und Ohrenärzte ermächtigt. DieseErmächtigungen entfallen ebenfalls. Nach § 15 Abs. 3 Satz 3 GefStoffV muss jedochdie beauftragte Ärztin/der beauftragte Arzt für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersu-chungen, die besondere Fachkenntnisse oder spezielle Ausrüstung erfordern, Ärztin-nen/Ärzte hinzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen. So werden zukünftig Spezi-alisten für Organerkrankungen nicht mehr durch Ermächtigungen unmittelbar, son-dern im Rahmen von Konsilien hinzugezogen.

In ihrer Sitzung am 10.02.2006 stellten die Arbeitsmedizin-Gremien fest, dass nochAnfang des Jahres 2005 über diese Neuregelungen viel Unwissenheit in der Ärzteschaftherrschte. Die Publikation über die Auswirkung dieser Rechtsänderung der Bundesärz-tekammer im Deutschen Ärzteblatt am 29.08.2005 und später auch in den Ärzteblätternder Landesärztekammern hat dem jedoch entgegengewirkt.

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2.7 Qualitätssicherung ärztlicher Berufs-ausübung

2.7.1 Einleitung

Wie andere berufspolitische Felder auch, war das Themengebiet über Qualitätssiche-rung und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen von den Vorbereitungen undKontroversen über das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) dominiert, des-sen Inkrafttreten (bei Redaktionsschluss des Tätigkeitsberichts) zum 01.04.2007 geplantwar. Obwohl auch nach Einschätzung des Sachverständigenrats zur Begutachtung derEntwicklung im Gesundheitswesen die Ursachen für die Krise des GKV-Systems weni-ger auf der Ausgabenseite, als auf der Einnahmenseite des Systems zu suchen sind, istes der Bundesregierung mit dem am 24.10.2006 vorgelegten Gesetzesentwurf nichtgelungen, ein allgemein überzeugendes Finanzierungsmodell zu entwickeln, das denHerausforderungen der stagnierenden Arbeitsmarktsituation und der demographi-schen Entwicklung gerecht zu werden verspricht. Im Hinblick auf die Ausgabenseitesoll mit dem GKV-WSG laut Koalitionsvereinbarung von November 2005 der Struktur-reform-Kurs des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) von 2004 fortgeschrieben wer-den, der im Kern auf einer Ablösung des sog. Korporatismus bzw. des für das deutscheGesundheitssystem bislang typischen Selbstverwaltungsprinzips beruht. Die neueSteuerungsphilosophie setzt dabei einerseits auf eine stärkere Zentralisierung undAdministrierung der Steuerungskompetenzen auf bzw. von der Bundesebene, u. a.erkennbar an der vorgesehenen– „Verhauptamtlichung“ des G-BA (§ 91 SGB V),– Egalisierung der Krankenkassen (Zusammenführung in einen Spitzenverband,

§ 171a SGB V),– Erhöhung der direkten Eingriffsmöglichkeiten für das BMG (z. B. im Hinblick auf

die Festlegung des abschließenden GKV-Leistungskatalogs, vgl. § 94) und denBundesgesetzgeber (z.B. im Hinblick auf die Festlegung der Beitragssätze, vgl. §§ 241, 242),

– „Neutralisierung“ von Selbstverwaltungsorganisationen (z.B. der BQS) (§ 137a SGB V).

Andererseits wird die Entwicklung von der Erprobung verschiedener Wettbewerbsele-mente flankiert, unter denen u. a. hervorzuheben sind:– Intensivierung des Vertragswettbewerbs (vgl. § 73b, selektivvertragliche „hausarztzen-

trierte Versorgung“ in Konkurrenz zur konventionellen KV-Versorgung durch den Haus-arzt, sowie § 73c, besondere ambulante ärztliche Versorgung“) mit noch nicht absehba-ren Folgen für die flächendeckende Sicherstellung der ambulanten Versorgung,

– Verlängerung der extrabudgetären Finanzierung von IV-Verträgen (§ 140a ff.),– Einführung von Pay-for-Performance (PFP)-Elementen in Gestalt von Qualitätsnach-

weis-gekoppelten Zuschlägen, allerdings ausschließlich für die vertragsärztliche Ver-sorgung, sowie

– die Erhöhung der Wahlfreiheiten für die Versicherten einschließlich der Möglichkeitdes Selbstbehalts (vgl. § 53).

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

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Die probatorische Einführung von Marktelementen im Rahmen des GKV-WSG wirdflankiert durch eine teilweise mit dem ärztlichen Berufsrecht in Konflikt stehende Fle-xibilisierung ärztlicher Kooperationsformen in dem zum 01.01.2007 in Kraft getretenenVertragsarztrechtsänderungsgesetz. Die vom Bundesministerium für Gesundheit eben-falls als Instrumente zur Förderung des Wettbewerbs beworbene Einführung des PKV-Basistarifs und der Portabilität der Altersrückstellungen dürfen bei genauerer Betrach-tung nicht zu den wettbewerbsfördernden Instrumenten gezählt werden, da sie imErgebnis auf eine Unterhöhlung des PKV-Systems bzw. Auflösung des zweigegliedertenKrankenversicherungssystems hinauslaufen (vgl. Kapitel GOÄ).

Innerhalb dieser mit dem GMG begonnenen Neukonstruktion des Steuerungssystemsfür das GKV-System haben „Qualität“ bzw. Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellungeinen Bedeutungswandel erfahren. Die Qualität der medizinischen Versorgung wirdnicht mehr allein als „moral case“ unter ärztlich-professionellem Blickwinkel betrachtet,orientiert am therapeutischen Nutzen/Outcome für den einzelnen Patienten, sondernals Instrument zur Versorgungssteuerung. Qualitätssicherung erfüllt dabei zwei unter-schiedliche Funktionen: Durch die Einführung verbindlicher Mindeststandards fürStruktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sollen medizinisch nicht vertretbare Qualitäts-einbußen, die durch die zwecks Erhöhung der Ressourceneffizienz in den vergangenenJahren eingeführte Pauschalisierung der Vergütung – zunächst für den stationärenBereich in Gestalt der DRG-Fallpauschalen, nun bevorstehend für die ambulante Ver-sorgung – nicht auszuschließen sind, vermieden werden. Wenn darüber hinaus im Sin-ne des Qualitätswettbewerbs besonders gute Qualität besonders belohnt werden soll,wird „Qualität“ bzw. Qualitätssicherung und -darstellung in einer zweiten Stufe schließ-lich selbst zum „business case“ bzw. zu einem Anreizsystem, das allerdings eigene Fehl-entwicklungsrisiken in sich birgt, wie zum Beispiel eine Ausfilterung schlechter Risikenim Interesse des eigenen Marketings.

Der Umbau des GKV-Systems mit dem Ziel der Ablösung des sog. Korporatismus unddie Einführung neuer finanzieller und nicht-monetärer Anreizsysteme spiegelt eineDiskussion wieder, die vor dem Hintergrund der offenen Fragen zur zukünftigen Finan-zierbarkeit von Gesundheitsausgaben und zur Steigerung von Effizienz und Wirtschaft-lichkeit der Versorgung trotz der Unterschiedlichkeit der einzelnen Gesundheitssyste-me derzeit in allen westlichen Industriestaaten geführt wird. Marktorientierte Systemewie in den USA neigen dabei derzeit zu einer stärkeren Regulierung des Marktes, wäh-rend staatliche Gesundheitssysteme wie der britische NHS die Einführung von Wettbe-werbselementen, wie z. B. Pay for Performance, erproben. Die bisherigen internationa-len Erfahrungen machen zum einen deutlich, dass jedes einzelne Steuerungs- bzw.Anreizsystem immer auch „perverse incentives“ enthält, weshalb verschiedene Ansätzemiteinander kombiniert werden sollten. Daneben werden – wichtig gerade im Hinblickauf eine qualitätsgetriggerte Steuerung der Versorgung – große Probleme bei derAkzeptanz bzw. Implementierung ausschließlich in Top-down-Methodik oder an derärztlichen Profession vorbei entwickelter Qualitätsstandards sichtbar. Dies unterstreichtdie Notwendigkeit, dass die verschiedenen Beteiligten im Sinne umfassenden Qua-litätsmanagements adäquat einbezogen werden müssen, wenn die für alle westlichenIndustriestaaten durch die demographische und ökonomische Entwicklung bevorste-henden Veränderungsprozesse im Gesundheitswesen erfolgreich bewältigt werden sol-len.

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Die aus dem GKV-WSG herauslesbare Qualitätspolitik des Bundesgesetzgebers präsen-tiert sich hingegen als Verkürzung auf Qualitätskontrollansätze, Überschätzung derzentralistischen Steuerbarkeit eines komplexen Systems und Einführung autoritärerFührungsstrukturen. Das nicht nur in Deutschland politisch geschürte Misstrauengegen die ärztliche Profession, das Gegeneinanderausspielen von Ärzteschaft undnichtärztlichen Gesundheitsberufen oder von Patienteninteressen und den „Lobby-Interessen“ der Ärzteschaft behindert eine rationale, von professioneller Kompetenzgetragene patientenorientierte Weiterentwicklung des Gesundheitswesens.

In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf mit Datum vom 03.11.2006 hat dieBundesärztekammer ausführlich zu den einzelnen qualitätssicherungsrelevantenAspekten des GKV-WSG Stellung genommen. Der geplante Umbau der gemeinsamenSelbstverwaltung in einen regierungsnahen, zentraladministrativen Steuerungsapparatbirgt a priori die Risiken für eine Entfernung vom Versorgungsalltag, Überregulierungund Bürokratie. In Anbetracht der wie oben skizzierten unzureichenden bis problema-tischen Qualitätsstrategie des GKV-WSG müssen selbst grundsätzlich als positiv zu wer-tende Regelungen, wie es z. B. die sektorübergreifende Zusammenführung bislangsektoral abgeschotteter QS-Maßnahmen im neuen § 137 SGB V darstellt, kritisch gese-hen werden. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der sektorübergreifenden Quali-tätssicherung nach § 137a steht die vom BMG favorisierte Option zur Diskussion, dievon den Selbstverwaltungspartnern gegründete Bundesgeschäftsstelle Qualitätssiche-rung (BQS) in ein selbstverwaltungsfreies „fachlich unabhängiges Institut“ umzuwan-deln; die Zukunft des von der Selbstverwaltung in jahrelanger Entwicklungsarbeit eta-blierten Netzwerks zwischen Bundes- und Landesebene und die Kontinuität der exter-nen vergleichenden Qualitätssicherung wird damit gefährdet. Dieses Beispiel magstellvertretend verdeutlichen, wie gerade im Bereich der Qualitätssicherung gut funk-tionierende Selbstverwaltungsstrukturen durch den geradezu selbstzweckhaft geführ-ten Feldzug gegen den sogenannten Korporatismus infragegestellt werden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die aus dem GMG übernommene doppel-gleisige neue Steuerungsphilosophie des GKV-WSG im Ergebnis zu einer sozialgesetz-lichen Überreglementierung der zentral-admistrativ gesteuerten Regelversorgung füh-ren dürfte. Gleichzeitig sollen Wettbewerbselemente erprobt werden. Regelungen oderAnreizsysteme, um diese beginnende Marktorientierung in Richtung eines patienten-zentrierten Qualitätswettbewerbs zu lenken, fehlen jedoch weitgehend bzw. werdendem Markt selber überlassen. Vor diesem Hintergrund sieht sich die Bundesärztekam-mer mehr denn je darin bestätigt, den Weg eines patientenzentrierten, ärztlich-profes-sionell betriebenen Qualitätsmanagements im Sinne des dem Gemeinwohl verpflichte-ten öffentlichen Auftrags der Landesärztekammern konsequent weiterzuverfolgen.Wenn die Versichertenbeiträge im GKV-System zukünftig nicht allein dem Preis, son-dern der Qualität der Leistung folgen sollen, bedarf es aus Sicht der Qualitätssiche-rungsgremien der Bundesärztekammer hierzu insbesondere einer Entideologisierungder Qualitätspolitik des Bundesgesetzgebers, eine Anwendung der Methoden umfas-senden Qualitätsmanagements und eine kontinuierliche Weiterentwicklung der fach-lich unabhängigen Qualitätssicherung, wie sie in den vergangenen Jahren von den ver-schiedenen Partnern der Selbstverwaltung gefördert wurde.

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2.7.2 Arbeitsschwerpunkte berufsimmanenter Qualitätssicherung

Ausschuss „Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung“

Der Ausschuss „Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung“ berät aktuelle Themen derQualitätssicherung und unterstützt den Vorstand der Bundesärztekammer bei entspre-chenden Beschlussfassungen. Durch inhaltliche Rückkopplungen mit der Ständigen Kon-ferenz Qualitätssicherung (siehe Schaubild sowie separaten Abschnitt) können einzelneThemen selektiv einer breiteren Diskussion zugeführt werden oder umgekehrt die Ergeb-nisse solcher Diskussionen mit Vertretern der Landesebene in die Ausschussberatungeneingebunden werden. Unter dem Vorsitz von Dr. Jonitz fanden im Berichtszeitraum 2006zwei Sitzungen des Ausschusses statt. Zu den Beratungsthemen zählten dabei:– Auswirkungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes auf die Qualitätssicherung

mit der Perspektive sektorübergreifender Regelungen sowie mit besonderer Berük-ksichtigung der Weiterentwicklung der BQS (siehe auch Abschnitt 2.7.6 „Bundesge-schäftsstelle Qualitätssicherung“, S. 171)

– Richtlinien und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (siehe auchAbschnitt 2.7.3 „Gemeinsamer Bundesausschuss – Stellungnahmerecht der Bundes-ärztekammer“, S. 155)

– Qualitätssicherung privatärztlicher Leistungen (an den Vorstand überwiesenerAntrag des 109. Deutschen Ärztetags)

– Stand und Entwicklung von Disease-Management-Programmen nach § 137f SGB V– Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien (Überarbeitung der Richtlinie

Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen; siehe auchAbschnitt 2.7.4 „Medizinproduktegesetz/Laboratoriumsmedizin“, S. 162f.)

– Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik und Computertomographie (Überarbei-tung der Leitlinien; siehe auch Abschnitt 2.7.4 „Röntgenverordnung und Strahlen-schutzverordnung“, S. 163f.)

– Qualitätssicherung in der Transfusionsmedizin (siehe auch gleichnamigen Abschnitt2.7.4, S. 159f.)

– Qualitätssicherung in der Transplantationsmedizin (siehe auch gleichnamigenAbschnitt 2.7.4, S. 160f.)

– Qualitätsmanagement in Arztpraxen, Weiterentwicklung KTQ (siehe auch dieAbschnitte „Qualitätsmanagement“ und „KTQ“)

– Entwicklung eines gemeinsamen Qualitätsberichts von Bundesärztekammer undLandesärztekammern (siehe auch Abschnitt zum kammerübergreifenden Qualitäts-bericht, S. 144f.)

– Entbürokratisierung/Dokumentationsoptimierung bei ärztlichen Tätigkeiten– Aktionsbündnis Patientensicherheit/CIRS (siehe auch Abschnitt „Fehlermanage-

ment und Patientensicherheit“, S. 139ff.)– Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin (Stellungnahme der

Bundesärztekammer zum Methodenpapier, siehe auch eigenen Abschnitt zumIQWiG, S. 157ff.)

– Programm für nationale Versorgungsleitlinien (NVL), Perspektiven der Implementie-rung von Leitlinien sowie Abschluss des Leitlinien-Clearingverfahrens (siehe auch dieAbschnitte zu NVL (S. 142ff.) und ÄZQ (2.7.6, S. 167) sowie Kapitel 2.8 des ÄrztlichenZentrums für Qualität in der Medizin, S. 177ff.)

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– Qualitätssicherung in der Allergologie – Curriculum Ärztliches Qualitätsmanagement (siehe auch gleichnamigen Abschnitt

2.7.5, S. 164f.)– Curriculum Ärztliche Führung (siehe auch gleichnamigen Abschnitt 2.7.5, S. 165ff.)

Zu den Sitzungen lädt der Ausschuss regelmäßig externe Referenten mit ausgewiesenerExpertise zur Vorstellung ausgewählter Themen ein, die anschließend vertiefend disku-tiert werden. So erläutete Prof. Busse von der Technischen Universität Berlin den Ein-fluss der Europäischen Union auf die nationalen Gesundheitssysteme. Im Mittelpunktder Präsentation stand dabei die sogenannte „Offene Methode der Koordinierung(OMK)“, bei der die Mitgliedsstaaten der EU versorgungsrelevante Ziele zunächst uni-onsweit einheitlich festlegen, die anschließende Umsetzung aber nach landesindivi-dueller Maßgabe erfolgt. Zielerreichung und Fortschritt sollen dabei anhand zuvor kon-sentierter und ebenfalls einheitlicher Indikatoren regelmäßig dargelegt und verglichenwerden. In der Diskussion des Vortrags wurden vor allem die methodischen Grenzensolcher Globalindikatoren und die Risiken ihrer Interpretation deutlich. Auch zeigtesich eine generell eher sozial- als gesundheitspolitisch motivierte Sichtweise der EU, inder die tatsächlichen Fortschritte des deutschen Gesundheitswesens in Bezug auf hoch-

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Abbildung 1: Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer

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entwickelte Qualitätssicherungssysteme in der Verantwortung einer funktionierendenSelbstverwaltung nur unzureichend abgebildet werden können.

Eine solche potentielle Vorreiterrolle Deutschlands wurde in einem weiteren Gastvor-trag vorgestellt, bei dem Frau Lelgemann vom Ärztlichen Zentrum für Qualität eineBewertung des Ende 2005 ausgelaufenen Leitlinien-Clearingverfahrens gab. Dabeikonnte entgegen der oft geübten Pauschalkritik an der Qualität deutscher Leitlinien einim internationalen Vergleich hohes Niveau festgestellt werden, wobei auch die Therapi-eempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft hervorgehobenwurden. Als Fundament der hohen Leitlinienqualität wurde eine strukturierte Vorge-hensweise bzw. Einhaltung methodischer Standards bei der Erstellung identifiziert.Handlungsbedarf besteht noch bei der Implementierung der Leitlinien in den klini-schen Alltag, wobei der Ausschuss Vorschläge für eine entsprechende Weiterentwik-klung diskutierte, darunter die Steigerung der Akzeptanz durch eine stärkere Partizipa-tion der Anwender bei der Entwicklung der Leitlinien.

Ständige Konferenz „Qualitätssicherung“ der Bundesärztekammer

Zur Koordinierung der Aktivitäten der Landesärztekammern und zur Herstellung einesständigen Informationsflusses zwischen der Landes- und der Bundesebene ist auch fürden Themenkomplex Qualitätssicherung eine Ständige Konferenz bei der Bundesärzte-kammer eingerichtet.

Die Ständige Konferenz „Qualitätssicherung“ hat im Berichtszeitraum zweimal getagt.

Weiten Raum nahm die Diskussion über die Positionierung von Bundesärztekammerund Landesärztekammern auf dem Gebiet von Qualitätssicherung und Qualitätsma-nagement ein. Basis für diese Diskussion war eine Anfang 2006 vorgelegte interneBestandsaufnahme über alle Aktivitäten der Bundesärztekammer und der Landesärzte-kammern auf diesem für die ärztliche Berufsausübung so wichtigem Gebiet.

Es wurde in den Sitzungen verdeutlicht, dass die Ärztekammern mit der Entwicklungvon Qualitätssicherungsmaßnahmen nicht nur eine Ordnungsfunktion übernehmen,sondern zugleich Dienstleistungsaufgaben für ihre Mitglieder. Die Qualitätssicherungs-maßnahmen der Ärztekammern verstehen sich dabei weniger als Kontrollinstrument,denn als Förderung der Qualität durch Schaffung von Transparenz, Unterstützung voninterkollegialem Austausch und berufsgruppenübergreifenden Dialog. Sie stellen einenzentralen Beitrag zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Kompetenzen des einzel-nen Arztes („continuous professional development“) als auch der ärztlichen Professionals Ganzes dar.

Verstärkt wurde dieser Aspekt auch in diesem Berichtsjahr durch die Präsentation kon-kreter Projekte der Landesebene in den Arbeitssitzungen der Ständigen Konferenz Qua-litätssicherung. Konkret waren dies die Berichte aus Thüringen über ein Benchmark-projekt in der Intensivmedizin und aus Westfalen-Lippe über die Qualitätssicherung inder Onkologie.

Breiten Raum nahm das Thema „Krankenhausqualitätsbericht nach § 137 SGB V“ ein.Dazu war von der Ständigen Konferenz Qualitätssicherung eine Arbeitsgruppe einge-setzt worden, die im Berichtszeitraum zweimal tagte und ein „Positionspapier der

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Bundesärztekammer zur Weiterentwicklung der Qualitätsberichte von Krankenhäusern“www.bundesaerztekammer.de/30/Qualitaetssicherung/40Stat/05Positionspapier/index.htmvorlegte, welches in der Sitzung am 09.05.2006 abschließend beraten und anschließendsowohl der Öffentlichkeit vorgestellt als auch in die Beratungen im zuständigen Unter-ausschuss beim G-BA eingebracht wurde. Eine daraus abgeleitete Veröffentlichungerschien auch im Deutschen Ärzteblatt unter dem Titel Qualitätsberichte: Mehr Orien-tierungshilfe statt größerer Textmengen (Dtsch. Ärztebl 2006 103: A2840-2842).

Weitere Themen in den beiden Sitzungen der Ständigen Konferenz im Mai und imDezember 2006 waren:– Qualitätssicherung in der Laboratoriumsmedizin– Patientensicherheit/Fehlermanagement/Risikomanagement– Qualitätssicherung und Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-

WSG)– Cirsmedical Deutschland; Fehlerlernsystem von BÄK und KBV– Weiterentwicklung von KTQ

• Vervollständigung des Dienstleistungsangebotes• Sektorübergreifende Perspektive• Erfahrungen bei der Implementierung im ambulanten Bereich.

(Zu den Details siehe auch die nachfolgenden Unterabschnitte dieses Tätigkeitsbe-richts.)

Patientensicherheit

Der Schutz von Patienten vor fehlerhaften Behandlungsprozessen und die kontinuierli-che Weiterentwicklung von Methoden zur Erhöhung der Patientensicherheit zählenzum Kern des professionellen Selbstverständnisses. Ärztlichem Handeln liegt dasAnliegen zugrunde, stets die Sicherheit von Patienten zu gewährleisten. Gleichzeitigwissen wir, dass sich auch in der Medizin – ähnlich wie in anderen komplexen Arbeits-gebieten wie etwa der Luftfahrt – unerwünschte Ereignisse und Fehler nicht gänzlichvermeiden lassen. Jüngsten Erkenntnissen zufolge ist davon auszugehen, dass jährlichbei etwa 5-10 % der Krankenhauspatienten unerwünschte Ereignisse auftreten, wobei essich in ca. 2-4 % dieser Fälle um vermeidbare, d. h. fehlerbedingte Ereignisse handelt.

Aus Sicht der Bundesärztekammer steht bei der Auseinandersetzung mit dem ThemaPatientensicherheit die Vorbeugung von Fehlern im Zentrum des Interesses. Hierbeihandelt es sich um ein komplexes Unterfangen, da die Ursachen von Fehlern meistmultifaktoriell sind. Der medizinische Fortschritt, als auch die Zunahme von chroni-schen Erkrankungen und Multimorbidität, moderne Behandlungskonzepte, die einepräzise interdisziplinäre und multiprofessionelle Zusammenarbeit erforderlichmachen, sowie schließlich wachsender wirtschaftlicher Druck und steigende Arbeitsbe-lastung bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen bringen neue Herausforderungenim Bereich der Medizin hervor. Gute Medizin zu gewährleisten wird kontinuierlicherschwert, gleichzeitig erzeugen die veränderten Rahmenbedingungen einen neuenBedarf zur Entwicklung von Fehlervermeidungsstrategien in der Medizin. Zur klassi-schen retrospektiven Aufarbeitung von Behandlungsfehlern unter haftungsrechtlichemBlickwinkel sind Verfahren zur Erkennung von systembedingten Verbesserungspoten-

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tialen hinzugetreten. Moderne Methoden der Fehlerprävention in der Medizin basierenauf dem prozessorientierten Ansatz, der davon ausgeht, dass Fehler in einer medizini-schen Behandlung weniger häufig auf dem schicksalhaften Versagen einer Einzelper-son, als vielmehr auf der Verkettung mehrerer Schwachstellen in der Organisation derLeistungserbringung beruhen.

Die Bundesärztekammer ist auf mehreren Ebenen im Bereich Patientensicherheit aktiv.

Gemeinsames Fehlermeldesystem von BÄK und KBV: Cirsmedical DeutschlandIm Auftrag von BÄK und KBV betreibt das ÄZQ seit April 2006 das internetbasierte Feh-lermeldesystem Cirsmedical.de (www.cirsmedical.de, http://www.forum-patientensi-cherheit.de/cirsmedical) das sich derzeit noch in der Aufbauphase befindet. Es handeltsich hierbei um ein bundesweit in dieser Form einzigartiges, da sowohl fachgruppen-als auch einrichtungsübergreifendes anonymes Berichts- und Lernsystem für kritischeEreignisse und Fehler in der Medizin (Critical Incident Reporting System for MedicalCare).

Zentrales Moment von Fehlermeldesystemen ist die Analyse von Fehlerberichten unddie Ableitung von Erkenntnissen für die Fehlerprävention.

Die Meldungen, die über Cirsmedical.de erfasst werden, sollen zukünftig von einem nochzu etablierenden Beirat bestehend aus ausgewiesenen Fachexperten analysiert und dieErgebnisse als Empfehlungen zur Fehlerprävention im Internet veröffentlicht werden.

Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V.Unter dem Dach des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e. V. (APS) vernetzen sichzwischenzeitlich ca. 120 Akteure aus den Bereichen ärztliche Selbstverwaltung, medizi-nische Fachgesellschaften, Gesundheitsfachberufe, Patientenvertreter u. a., die sich inDeutschland mit dem Thema Fehlermanagement/Patientensicherheit auseinanderset-zen. Entsprechend der Entschließung des 108. Deutschen Ärztetages, die der ThematikPatientensicherheit und ärztliches Fehlermanagement eine hohe berufspolitischeBedeutung attestiert hat, ist die Bundesärztekammer über Dr. Jonitz, Vorsitzender derQS-Gremien der Bundesärztekammer, der zugleich zum stellvertretenden Vorsitzendendes APS gewählt wurde und Frau Dr. Klakow-Franck, Leiterin von Dezernat 3, imAktionsbündnis Patientensicherheit e. V. vertreten.

Zu den Themen – Medikationsfehler, – Eingriffsverwechselungen und Patientenidentifikation, – Fehlermeldesysteme/CIRS (Critical Incident Reporting System) sowie – Behandlungsfehler-/Schadensmelderegister

hat das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. jeweils eine Arbeitsgruppe eingerichtet.

Auftrag der Arbeitsgruppen ist es, konkrete Handlungsempfehlungen für Maßnahmenzu formulieren, die dazu führen, dass die Patientensicherheit in Deutschland gesteigertund ein Beitrag zur Fehlerprävention geleistet werden kann. Das Dezernat 3 derBundesärztekammer ist Mitglied in den beiden Arbeitsgruppen

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– Fehlermeldesysteme/CIRS und – Behandlungsfehlerregister/Schadensmelderegister.

AG Behandlungsfehlerregister/SchadensmelderegisterDiese Arbeitsgruppe wird von Dr. Jonitz und Dr. Lauterberg (AOK-Bundesverband)geleitet. In 2006 hat die Arbeitsgruppe zweimal getagt. Folgende Arbeitsergebnisse lie-gen zwischenzeitlich vor: – Schriftliche Befragung potentieller Registerhalter (62 Institutionen wurden befragt):

Die Befragung von Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen, Haftpflicht-versicherungen, Patientenverbänden u. a. ergab, dass derzeit keine Institution überein Register verfügt, das bundesweit Fälle von Behandlungsfehlervorwürfen bzw.Behandlungsfehlerereignissen erfasst. Eine Ausnahme stellt die bundeseinheitlicheStatistik zur Tätigkeit der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärz-tekammern dar (MERS – Medical Error Reporting System).

– Handlungsempfehlung zu Behandlungsfehlerregistern:Ein zentrales Moment der Handlungsempfehlung wird der sog. Kerndatensatz sein.Im Sinne einer gemeinsamen Taxonomie soll es anhand eines übergreifenden Kern-datensatzes ermöglicht werden, Informationen aus den vorhandenen Behandlungs-fehler und Schadensregistern so zusammenzuführen, dass relevante Fragestellun-gen zur Fehlerprävention bearbeitet werden können. Der von der Arbeitsgruppe vor-zuschlagende Kerndatensatz wird sich eng an den Parametern, die in derbundeseinheitlichen Statistik der Ärztekammern erfasst werden, orientieren.

AG Fehlermeldesysteme/CIRSErgebnis der insgesamt vier Sitzungen in 2006 ist ein Entwurf einer Handlungsemp-fehlung zur Etablierung von Fehlermeldesystemen im Krankenhaus(http://www.aktionsbuendnis-patientensicherheit.de/material/cirsempf.pdf).

CIRS werden dabei verstanden als freiwillige Berichtssysteme, die das ‚Lernen aus Feh-lern’ in den Mittelpunkt stellen. Als berichtenswert werden dieser Empfehlung entspre-chend sowohl positive, risikovermeidende Ereignisse, wie auch alle Ereignisse, die derBerichtende zukünftig vermieden sehen möchte’, erachtet. Die Handlungsempfehlungdes Aktionsbündnisses Patientensicherheit e. V. konzentriert sich auf folgende siebenPhasen bei der Einführung von CIRS in Einrichtungen:1. Entscheidungsphase2. Planungsphase3. CIRS Einführung4. Umsetzung von Evaluation und Auswertung5. Organisation von Verbesserungsmaßnahmen im Risikomanagement6. Umgang mit Rückmeldungen 7. Evaluierung der ersten Erfahrungen mit CIRS

In einem nächsten Schritt wird die AG CIRS sich auf die Erarbeitung eines Kerndaten-satzes für CIRS konzentrieren.

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Aktivitäten zu Patientensicherheit auf europäischer EbeneGesundheitsdienstleistungen werden in zunehmendem Maße nicht nur innerhalb derjeweils eigenen Länder, sondern vermehrt grenzüberschreitend erbracht und inAnspruch genommen. Vor diesem Hintergrund gewinnt auch die Frage, wie der Schutzvon Patienten vor Fehlern in der Medizin auch länderübergreifend sichergestellt werdenkann, auf EU-Ebene an Bedeutung. Die Europäische Kommission wird durch eine HighLevel Group (HLG) beraten, die sich u. a. mit dem Thema Patientensicherheit befasst.Die HLG der Europäischen Kommission ist mit – Vertretern der Regierungen der Mitgliedsstaaten (25) und – Mitgliedern der europäischen Kommission (12)

besetzt.

Die HLG hat zum Thema Patientensicherheit eine AG Patient Safety eingerichtet, dieaus – benannten Fachexperten der Mitgliedsstaaten, – Vertretern der World Alliance for Patient Safety, – Europaratsmitgliedern, – OECD-Vertretern und – Vertretern Europäischer Vereinigungen für

• Ärzte (CPME), • Patienten (EPF), • Krankenschwestern (EFN),• Apothekern (PGEU) und • Krankenhäusern (HOPE)

besteht.

Als nationalen Fachexperten hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Dr. Jonitz benannt und in die AG Patient Safety entsandt.

In 2006 standen insbesondere die Themen Berichtssysteme und Netzwerkbildung imVordergrund. Ziel der AG Patient Safety ist es, Empfehlungen für Maßnahmen zu formu-lieren, die die Steigerung der Patientensicherheit in den EU-Mitgliedstaaten adressieren.

Als Mitglied im Ausschuss „Sicherheit der gesundheitlichen Versorgung, der sozialenSicherung und der Gesundheitsökonomie“ (Organisation of health care, social securityand health economics des CPME – Comité Permanent des Médecins Européens –Standing Committee of European Doctors/Ständiger Ausschuss der Europäischen Ärz-te) des CPME wurde Dr. Jonitz beauftragt, zum Thema Patientensicherheit in diesemAusschuss regelmäßig Bericht zu erstatten.

Programm für Nationale Versorgungsleitlinien (NVL)

Das Nationale Programm für Versorgungsleitlinien (NVL) von Bundesärztekammer(BÄK), Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften(AWMF) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) nimmt sich prioritärer Versor-gungsbereiche an, für die ein Konsens zwischen den zuständigen Fachgruppen über wis-senschaftlich begründete und praktikable medizinische Maßnahmen notwendig erscheint.Nationale Versorgungsleitlinien sollen dabei systematische, evidenzbasierte Entschei-

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dungshilfen über die angemessene Vorgehensweise bei speziellen Gesundheitsproblemenschnittstellenübergreifend und interdisziplinär zur Verfügung stellen. Auf diese Weise solldie Aktualisierung praktikabler Handlungsempfehlungen nach dem besten verfügbarenStand der medizinischen Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Kriterien der evidenz-basierten Medizin gewährleistet werden. Anders als die gesetzlichen Behandlungspro-gramme nach § 137f SGB V (DMPs) verstehen sich die nationalen Versorgungsleitlinien alsein allein ärztlichem Sachverstand und wissenschaftlicher Evidenz geschuldetes Konzeptunter ausdrücklicher Einbeziehung der Bereiche der Prävention und der Rehabilitation.Die Versorgungsleitlinien des NVL-Programms gehören zu den meistverbreiteten deutsch-sprachigen Leitlinien; zwischen Juni 2005 und Mai 2006 wurden etwa 65.000 Leitlinien-Dokumente von der Leitlinien-Datenbank der AWMF (www.awmf-leitlinien.de) abgerufen.Für die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist das ÄrztlicheZentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) mit der operativen Durchführung und Koordi-nation des Programms betraut (siehe auch die ausführliche Darstellung des ÄZQ im Tätig-keitsbericht sowie im Internet unter www.azq.de bzw. www.versorgungsleitlinien.de).

Derzeit sind Nationale Versorgungsleitlinien zu den Themen Asthma, Typ-2-Diabetes,chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) und koronare Herzkrankheit (KHK)verfügbar. Die Entwicklungsarbeit zu den Themen Depression, Herzinsuffizienz undRückenschmerz wurde in 2006 aufgenommen. Nationale Versorgungsleitlinien bestehenin der Regel aus mehreren Komponenten, wobei die Leitlinien im engeren Sinne einer-seits als Kurzfassung mit Darlegung der konsentierten Versorgungs-Eckpunkte und -Empfehlungen, der Empfehlungsgrade sowie der zugrunde liegenden Quellen und ande-rerseits als Langfassung mit zusätzlichen Evidenzgraden sowie Querverweisen zu denQuellen vorliegen. Darüber hinaus gibt es eine Patientenversion als laienverständlicheBegleitinformation, eine Praxishilfe in Form kurzer Informationen (Kitteltaschenversion,Checklisten, Praxishilfen) für medizinisches Personal bzw. Ärzte und schließlich einenMethoden-Bericht mit Angaben zur Methodik der Erstellung der jeweiligen Leitlinie.

Unabhängig von den einzelnen Versorgungsleitlinien informiert ein grundsätzlicherMethodenreport für das gesamte NVL-Programm über Hintergründe, Ziele und Verfah-rensweisen. Die Geschäftsführung aus Dezernat 3 der Bundesärztekammer war zuletzt imSeptember 2006 in die Aktualisierungsarbeiten des Methodenreports einbezogen worden.Dazu gehörte auch ein Priorisierungskonzept für die Auswahl von Leitlinienthemen, dasgemeinsam mit dem für Qualitätssicherung zuständigen Dezernat der KassenärztlichenBundesvereinigung vorbereitet worden war. Ebenfalls im Methodenreport verankert wirdeine systematische Vorgehensweise bei der Einbeziehung von Patienten in das Programmfür NVL, nachdem Patienten erstmals bei der Erstellung der NVL Asthma erfolgreich ein-bezogen worden waren und damit seit 2005 am NVL-Programm regelmäßig beteiligt sind.

Mit Blick auf die Verbreitung und anschließende Evaluation der Versorgungsleitlinien wurdeim zuständigen Planungsgremium des ÄZQ verabredet, dazu geeignete Qualitätsindikatorenaus den Leitlinien abzuleiten. Mit Hilfe eines zu erarbeitenden Manuals soll die Erstellungund Beurteilung der Qualitätsindikatoren auf eine methodisch solide Basis gestellt werden.Es ist vorgesehen, dabei auch die vorhandene Expertise der Bundesgeschäftsstelle Qualitäts-sicherung gGmbH (BQS) einzubeziehen, wo bereits eine umfangreiche Datenbank zu denim Verfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung im stationären Bereich ver-wendeten Qualitätsindikatoren angelegt worden ist (siehe dazu auch den Abschnitt zur BQS).

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Kammerübergreifender Qualitätsbericht

Mit Beschluss vom 17.12.2004 beauftragte der Vorstand der Bundesärztekammer dieGeschäftsführung der Bundesärztekammer einen aktuellen Überblick über die Aktivitä-ten von Bundesärztekammer und Landesärztekammern auf dem Gebiet der Qualitäts-sicherung zusammenzustellen.

Konkreter Anlass war die im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) geschaf-fene geballte Richtlinienkompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses im Feld vonQualitätssicherung und Qualitätsmanagement. Sowohl im Hinblick auf die Ärzteschaftselbst, als auch im Hinblick auf die breite Öffentlichkeit sollten die Zuständigkeit für dieQualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung und die einzelnen Beiträge der Ärzte-kammern deutlicher dargestellt werden, um einer drohenden kompletten Vereinnahmungder Qualitätssicherungsinitiative durch den Bundesgesetzgeber und einer einseitigenFunktionalisierung für Zwecke des GKV-Systems wirksam entgegen treten zu können.

Zur Erhebung des Iststandes bei den Landesärztekammern wurde in Zusammenarbeit mitder Landesärztekammer Sachsen eine Checkliste erarbeitet und Anfang 2005 versandt. AufBasis des im September 2005 abgeschlossenen, vollständigen Rücklaufs zeigt sich ein kom-plexes Bild der Aktivitäten der Landesärztekammern auf dem Gebiet der Qualitätssicherung.

Die Qualitätssicherung nimmt in allen Landesärztekammern eine herausragende Positionein. In 16 der 17 Landesärztekammern sind hauptamtlich mehrere Personen im BereichQS/QM tätig, in fast allen Geschäftsstellen sind eigene Abteilungen für QS/QM eingerichtet.

Viele mittlerweile gesetzlich fundierte QS/QM-Verfahren greifen auf Projekte der Ärz-tekammern zurück. So ist z. B. die externe vergleichende QS nach § 137 SGB Vzurückzuführen auf freiwillige externe QS-Verfahren in der Chirurgie, Perinatologieund Neonatologie, mit z. T. 30-jähriger Tradition.

Neben der Umsetzung der externen stationären Qualitätssicherung von stationären Lei-stungen gemäß § 137 SGB V durch eigene Landesprojektstellen Qualitätssicherungoder Mitwirkung in den hierfür zuständigen Lenkungsgremien steht vor allem dieImplementierung neuer Qualitätssicherungsverfahren im Vordergrund. Besonders her-vorzuheben sind hier die Verfahren zur Neonatologie und zu Schlaganfallpatienten, dievon einem großen Teil der Landesärztekammern durchgeführt werden. Als weitere Ein-zelbeispiele können u. a. die Notfallversorgung von Herzinfarktpatienten, QS-Verfah-ren präklinische Notfallrettung, im Gesundheitssport, zur Dehnungsbehandlung derHalsschlagader, Anästhesieerhebungen, weiter die QS Mukoviszidose, in der Psycho-therapie, Peer Review in der Pathologie, QS zur In-vitro-Fertilisation, zum akuten Koro-narsyndrom oder zur Diabetologie genannt werden.

Die in dem „kammerübergreifenden Qualitätsbericht“ aufgeführten Tätigkeitsschwer-punkte der Bundesärztekammer, insbesondere die Organisationsstruktur, lassen sichden entsprechenden Abschnitten dieses aktuellen Tätigkeitsberichts entnehmen.

Die aus dem Gesamtbericht zu entnehmenden zahlreichen Aktivitäten von Landesärz-tekammern und Bundesärztekammer dokumentieren neben der formalen, in den Heil-berufs- und Kammergesetzen verankerten Zuständigkeit für die Qualitätssicherungärztlicher Berufsausübung ein eindrucksvoll vitales, zukunftsorientiertes Engagement

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der verfassten Ärzteschaft für die Sicherstellung einer qualitativ möglichst hochwerti-gen medizinischen Versorgung der Bevölkerung.

Eine erste Version der für die interne Diskussion vorgesehenen umfassenden Darstel-lung der von den Landesärztekammern und der Bundesärztekammer vorgehaltenenStrukturen und bereits etablierten konkreten Qualitätssicherungsmaßnahmen ist inden QS-Gremien im November 2005 diskutiert worden. Nach Vornahme einer Reihevon Ergänzungen als Folge dieses Diskussionsprozesses wurde im ersten Quartal 2006die sogenannte Langfassung des ersten kammerübergreifenden Qualitätsberichtes allenLandesärztekammern zur weiteren Analyse und zur Beförderung der Fortentwicklungvon Qualitätssicherungsaktivitäten auf Landesebene zugestellt.

Aus der Diskussion über die umfangreiche Darstellung der Qualitätssicherung beiBundesärztekammer und Landesärztekammern entstand der Wunsch, eine Kurzfas-sung für eine breitere öffentliche Präsentation und Diskussion zu erstellen. Dazu war esallerdings erforderlich, ergänzende Information bei allen Landesärztekammern einzu-holen, um der Öffentlichkeit ein präziseres Bild von den ganz konkreten Projekten ver-mitteln zu können. Der damit verbundene Aufwand hat dazu geführt, dass erst zum Jah-resende ein Entwurf für diese Veröffentlichung im Rahmen der Ständigen KonferenzQualitätssicherung vorgestellt werden konnte. Erscheinen wir die Darstellung der Qua-litätssicherungsaktivitäten zu Beginn des Jahres 2007.

Health Technology Assessment (HTA)

Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung unterhalten auf Be-schluss beider Vorstände seit 2002 eine gemeinsame HTA-Arbeitsgruppe zur Erstellungevidenzbasierter Berichte zum medizinischen Stellenwert und therapeutischen Nutzenneuer Behandlungsmethoden. Unter Health Technology Assessment (HTA) wird diesystematische, evidenzbasierte Bewertung medizinischer Verfahren und Technologienim Hinblick auf deren Effekte auf die Gesundheit des Einzelnen, das Gesundheitssy-stem und die Gesellschaft verstanden. Die Dimensionen der Bewertung können dabeiüber die bloße medizinische Wirksamkeit hinausgehen und auch ökonomische, ethi-sche, soziale und rechtliche Auswirkungen berücksichtigen. Bewertet werden vorzugs-weise Therapieformen und Diagnoseverfahren. HTA-Berichte dienen als Instrumentder Entscheidungsfindung für die Aufnahme oder Zurückweisung neuer Verfahren undTechnologien in die medizinische Regelversorgung.

Die gemeinsame HTA-Arbeitsgruppe von Bundesärztekammer und KassenärztlicherBundesvereinigung verfasste und veröffentlichte HTA-Berichte zu den Themen „Laser-induzierte interstitielle Thermotherapie (LITT) bei malignen Tumoren“, „Minimalinva-sive Wirbelsäulenkathetertechnik nach Racz“, „Radiumchloridtherapie bei MorbusBechterew“ und zuletzt „Permanente interstitielle Brachytherapie (Seed-Implantation)bei lokal begrenztem Prostatakarzinom“. Diese HTA-Berichte haben Eingang in diegesundheitspolitische Diskussion gefunden und wurden auch von Institutionen wiedem BfArM, dem BMG, dem G-BA und dem IQWiG bei Entscheidungen und Evidenz-berichten berücksichtigt. Alle Berichte sind auf den Internetseiten der Bundesärzte-kammer, www.bundesaerztekammer.de, unter dem Schlagwort „Health TechnologyAssessment“ frei zugänglich und vollständig abrufbar.

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Die im Zuge der Erstellung der HTA-Berichte erworbene methodische Kompetenz beider evidenzbasierten Nutzenbewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsme-thoden konnte die Bundesärztekammer auch im Hinblick auf die Anfertigung von Stel-lungnahmen gem. § 91 Abs. 8a SGB V zu Richtlinien des Gemeinsamen Bundesaus-schusses sowie zu den zahlreichen Evidenzberichten des Instituts für Qualität und Wirt-schaftlichkeit in der Medizin in vielfältiger Weise nutzen (siehe auch in denentsprechenden Abschnitten). Die Bewertung vermeintlicher oder tatsächlicher Innova-tionen mit ihren Konsequenzen für die Gestaltung des GKV-Pflichtleistungskatalogs hatin Deutschland durch die gesetzlich verankerten Kompetenzzuweisungen an staatlichebzw. halbstaatliche Gremien zunehmend Bedeutung erlangt. So wurde im Jahr 2000auch beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information(DIMDI) die Deutsche Agentur für HTA, „DAHTA@DIMDI“, gegründet. Die Agenturbetreibt ein Informationssystem für HTA-Berichte und führt ein Programm zu derenErstellung durch. Die Bundesärztekammer ist Mitglied im Kuratorium HTA beim DIMDI. Aufgabe des Kuratoriums ist u. a., die eingereichten Themenvorschläge fürHTA-Berichte bezüglich der medizinischen Bedeutsamkeit und der Relevanz für diemedizinische Versorgung zu priorisieren. Auch Entscheidungen des GemeinsamenBundesausschusses und vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesund-heitswesen erstellte Evidenzberichte basieren im Wesentlichen auf der HTA-Methodik.

2.7.3 Qualitätssicherung nach SGB V

Gemeinsamer Bundesausschuss – Beteiligungsrecht der Bundesärztekammer nach

§ 137 SGB V

Gemäß § 137 SGB V Abs. 1 ist die Bundesärztekammer an den Beschlüssen desGemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Themen der Qualitätssicherung bei nach§ 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern zu beteiligen. Anders als beim Stellung-nahmerecht der Bundesärztekammer entsprechend § 91 Abs. 8a SGB V besteht hier-mit die Möglichkeit, im Zuge der Beratungen auf Ebene von Unterausschüssen undArbeitsgruppen gestaltend in die Richtlinienentwicklung des G-BA einzugreifen. DiesesBeteiligungsrecht ist auf den stationären Sektor beschränkt und beinhaltet kein Stimm-recht auf Ebene des zuständigen Beschlussgremiums, in diesem Fall dem G-BA in sei-ner Zusammensetzung nach § 91 Abs. 7 SGB V. Seit Mitte 2006 ist die Bundesärzte-kammer als Beobachter in den Sitzungen des Beschlussgremiums vertreten.

Das G-BA-Gremium für Fragen der Krankenhausbehandlung lässt seine Beschlüssedurch drei Unterausschüsse vorbereiten (siehe Graphik). Das Beteiligungsrecht derBundesärztekammer gilt für die beiden Unterausschüsse „Externe stationäre Qualitäts-sicherung“ und „Sonstige stationäre Qualitätssicherung“. Die Themen des drittenUnterausschusses, „Methodenbewertung“, sind der Bundesärztekammer hingegen nurüber den Weg des Stellungnahmerechts nach § 91 Abs. 8a SGB V zugänglich (siehegesonderten Abschnitt zum Stellungnahmerecht, S. 155ff.).

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Unterausschuss Externe stationäre QualitätssicherungDer Unterausschuss Externe stationäre Qualitätssicherung beschäftigt sich vorrangigmit den Aktivitäten der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) als zentraleEinrichtung zur Koordinierung und Durchführung externer vergleichender Qualitätssi-cherung auf Bundesebene. In 2006 befasste sich der Unterausschuss vor allem mit einerNeufassung der für Krankenhäuser im Sinne von § 108 SGB V verbindlichen Verein-barung zur Qualitätssicherung. Hintergrund waren v. a. umfangreiche Erweiterungenim Verfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung zur Sicherung der Daten-validität sowie zur Vereinheitlichung des sogenannten Strukturierten Dialogs. Zur Fest-legung dieses zentralen Elements der Qualitätsverbesserung in der Vereinbarung hatteder Unterausschuss bereits 2005 die AG „Berichterstattung und Strukturierter Dialog“eingesetzt. Die einheitlichen Regelungen zum Strukturierten Dialog sind als Reaktionauf die bislang sehr heterogene Umsetzung in den einzelnen Bundesländern zu werten.Ebenfalls Aufnahme in die Vereinbarung fand das in der AG „Datenvalidierung“ ausge-arbeitete Datenvalidierungsverfahren, das 2005 in drei Bundesländern im Rahmeneiner Pilotphase erprobt worden war und aus den beiden Elementen „Statistische Basis-prüfung“ und „Stichprobenverfahren mit Datenabgleich“ anhand von Patientenaktenbesteht. Zur Ausarbeitung der neuen Vereinbarung war schließlich eine eigene AG„Qualitätsvereinbarung“ eingesetzt worden. Die geänderte Vereinbarung wurde imAugust 2006 vom G-BA-Beschlussgremium nach § 91 Abs. 7 SGB V verabschiedetund wird 2007 in Kraft treten.

Der Unterausschuss Externe stationäre Qualitätssicherung hat auch die Freigabe derjährlichen BQS-Bundesauswertung durch den G-BA vorzubereiten, in der die Ergeb-nisse der deutschen Krankenhäuser für die vom Verfahren erfassten Leistungsbereiche

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Abbildung 2: G-BA nach § 91 Abs. 7 SGB V

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der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Im Juni 2006 beschloss der G-BA die Bundesaus-wertung für die Daten des Jahres 2005. Der Unterausschuss bereitete die im November2006 durchgeführte BQS-Ergebniskonferenz vor. Als Novum wurde dabei ein Ablauf inForm verschiedener Workshops umgesetzt, so dass für die Teilnehmer der Ergebnis-konferenz die Möglichkeit gezielter und vertiefender Auswahl von Präsentationenbestand. Auch die Bundesärztekammer hatte hierzu Vorschläge eingebracht, u. a. zurRolle von Leitlinien und Qualitätsindikatoren zur methodischen Weiterentwicklung desVerfahrens.

Der Unterausschuss empfahl für das Jahr 2007, die im Verfahrensjahr 2006 dokumen-tationspflichtigen BQS-Leistungsbereiche fortzuführen. Neu hinzukommen werden dieLeistungsbereiche Pankreas- und Lungentransplantation. Eine Änderung betrifft denbisherigen Leistungsbereich „Pflege: Dekubitusprophylaxe“, der ab 2007 vom neuenLeistungsbereich „Generalindikator Dekubitusprophylaxe“ abgelöst wird. Zur Begren-zung des Datenvolumens wird hier die Dokumentationspflicht auf die ersten 3 Monatedes Jahres und auf Patienten ab 75 Jahren eingeschränkt sein.

Für die Auswahl neuer Leistungsbereiche wurden Möglichkeiten einer besseren Syste-matisierung durch die Entwicklung eines Priorisierungsverfahrens beraten. Dabei han-delt es sich um die Weiterentwicklung des sog. Sternverfahrens, bei dem 2003 eineBewertung aller Leistungsbereiche anhand eines einheitlichen Kriterienkatalogs durch-geführt worden war. Seitens der G-BA-Geschäftsführung und der BQS sind erste Vor-schläge für ein Bewertungsinstrument vorgelegt worden, die allerdings bislang nochnicht abschließend beraten werden konnten. Als Grund für die Verzögerungen betrach-tete der Ausschuss unter anderem das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, dessen Aus-wirkungen auf eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung im 2. Halbjahr 2006noch nicht sicher absehbar waren. Die mangelnden Möglichkeiten der Longitudinalbe-obachtung von Behandlungen waren auch ein wichtiger Hinderungsgrund für die Auf-nahme weitere Leistungsbereiche, die etwa von Fachgesellschaften der BQS vorgeschla-gen wurden.

SollstatistikZur Vermeidung der sog. „Überdokumentation“ von BQS-Daten, d. h. Vollständigkeits-raten von mehr als 100%, wurden im Unterausschuss Maßnahmen zur Eindämmungdieses Phänomens beraten. Dazu war in 2005 eine eigene AG „Sollstatistik“ eingesetztworden. Die Vorschläge aus der AG beinhalteten eine bessere Information der Kran-kenhäuser sowie eine Erweiterung des QS-Datensatzes. Außerdem sollte der Auslöse-mechanismus zur Erfassung dokumentationspflichtiger Daten präzisiert werden. Über-dokumentation entsteht vor allem durch die unklare Zählweise von Verbringungslei-stungen, Leistungen im Rahmen der integrierten Versorgung, Behandlungausländischer Patienten, Bundeswehrangehörigen etc. In den Beratungen wurde deut-lich, dass es sich hierbei nicht um ein rein technisches Problem handelt, das alleindurch Neujustierung des BQS-Auslösefilters zu beheben ist, sondern grundlegende Dif-ferenzen in der Auslegung des SGB V bezüglich der Erfassungspflichtigkeit von Lei-stungen bestehen. Gegen Ende des Berichtsjahres einigte sich der Unterausschuss aufein grundsätzliches Überdenken des bisherigen Auslösemechanismus für dokumenta-tionspflichtige Qualitätssicherungsdaten. Der bisherige Auslösefilter basiert auf den

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Diagnosis Related Groups (DRGs). Für das Jahr 2007 hat die BQS den Auftrag erhalten,die Möglichkeiten einer Umstellung zugunsten eines stärker leistungs- anstelle abrech-nungsorientierten Auslösers zu prüfen. Mit dieser Entscheidung wurden auch Forde-rungen der Krankenkassen nach einer Verschärfung der Sanktionsgrenze für unvoll-ständige Dokumentationen durch die Krankenhäuser ausgesetzt.

RoutinedatenVor dem Hintergrund der immer wieder aufkommenden Debatte um die Nutzbarkeitsog. Routinedaten für Zwecke der Qualitätssicherung wurde der Unterausschuss Exter-ne stationäre Qualitätssicherung vom G-BA im März 2006 beauftragt, entsprechendeVerwendungsoptionen für die externe vergleichende Qualitätssicherung im Kranken-haus rechtlich und fachlich zu prüfen. Dazu wurde eine eigene AG „Routinedaten“ ein-gesetzt, die im Juni 2006 erstmals tagte. Die AG konzentrierte sich auf den Datensatzdes BQS-Leistungsbereichs Dekubitusprophylaxe. Hierbei wurde geprüft, wie vieleItems des Datenbogens für Zwecke der Qualitätssicherung aus Routinedaten, d. h.unter Nutzung von Daten nach § 21 KHEntgG sowie nach § 301 SGB V, gedeckt wer-den könnten. Bei eher uneinheitlicher Beurteilung dieses Ausmaßes durch die AG (dieSchätzung der BQS markierte mit ca. 50% den mittleren Bereich der Einschätzungen)wurde erneut deutlich, dass die gesetzliche Zweckbestimmung von Daten einer Mehr-fachnutzung juristische Grenzen setzt, dass Routinedaten für eine valide Darstellungqualitätsrelevanter Parameter nur eingeschränkt tauglich sind, und dass die diversenKrankenhausinformationssysteme (KIS) in aller Regel eine simple Verknüpfung vonAbrechnungs- mit Qualitätssicherungsdaten nicht zulassen. Beim letzten Punkt wärendie Softwarehersteller gefragt, die ihre KIS-Produkte aber vornehmlich unter Abrech-nungsgesichtspunkten konzipieren.

Geodarstellung und Analyse auffälliger QualitätsindikatorenEin weiteres Beratungsthema des Unterausschusses Externe stationäre Qualitätssiche-rung war die sogenannte Geodarstellung zu Länderauswertungen auf Basis der BQS-Daten von 2005. Die Geschäftsstelle der BQS hatte die Ergebnisse zu 17 besonders auf-fälligen BQS-Indikatoren (im BQS-Ergebnisreport für 2005 als „C-Indikatoren“ bezeich-net) bundeslandspezifisch in Form einer kartographischen Darstellung aufgearbeitet.Ziel war nach Angaben der BQS die Förderung des internen Benchmarkings der Ländermit der Absicht eines Anstoßes zur Qualitätsverbesserung. Vertreter der Länder hattendiese Darstellungsform als noch ergänzungsbedürftig eingestuft, was zur Bildung einerAG zur Überarbeitung der Geodarstellung führte. Vorerst wurde die Geodarstellung alsinternes Instrument deklariert; nicht zuletzt aufgrund des ausdrücklichen Zuspruchsder Patientenvertreter im G-BA im Sinne eines auch nach extern zu richtenden Beitragshöherer Transparenz wird jedoch die weitere Entwicklung bzw. Verwendung in 2007noch zu beobachten sein.

Mit Einsetzung einer weiteren AG „Analyse auffälliger Qualitätsindikatoren“ vertiefteder Unterausschuss seine Beratungen zu den sogenannten C-Indikatoren. Dabei ginges nicht um plakative Darstellungsmöglichkeiten, sondern um eine Ursachenanalyseder festgestellten Auffälligkeiten. Nach ersten Ergebnissen ist lediglich ein Teil der C-Indikatoren als Hinweis auf tatsächliche Versorgungsdefizite zu interpretieren. Die

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AG wird sich in 2007 auch mit Vorschlägen zur Lösung der unterschiedlichen Problemebefassen.

Prüfauftrag für QualitätsindikatorenIm Zusammenhang mit der Überarbeitung der Vereinbarung für Qualitätsberichte derKrankenhäuser, die in der Zuständigkeit des Schwestergremiums Unterausschuss Son-stige stationäre Qualitätssicherung liegt, wurde beraten, ob die BQS einen Prüfauftragfür die Eignung von Qualitätsindikatoren zur Darstellung in den Qualitätsberichtenerhalten solle. Der G-BA nach § 91 Abs. 7 bestätigte diesen Auftrag trotz dissenterDiskussion im Unterausschuss Externe Qualitätssicherung. Das Ergebnis der Prüfung,mit der die Fachgruppen befasst worden sind, wird Anfang 2007 erwartet.

Unterausschuss Sonstige stationäre QualitätssicherungDer Unterausschuss Sonstige stationäre Qualitätssicherung befasst sich mit der Umset-zung der in § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 6 SGB V genannten Aufgaben, mit Aus-nahme des Verfahrens der externen vergleichenden Qualitätssicherung, das demSchwesterausschuss Externe stationäre Qualitätssicherung vorbehalten ist:– Entwicklung von Kriterien für die indikationsbezogene Notwendigkeit und Qualität

der im Rahmen der Krankenhausbehandlung durchgeführten diagnostischen undtherapeutischen Leistungen, insbesondere aufwändiger medizintechnischer Leistun-gen; dabei sind auch Mindestanforderungen an die Strukturqualität einschließlich imAbstand von fünf Jahren zu erfüllender Fortbildungspflichten der Fachärzte und andie Ergebnisqualität festzulegen.

– Erstellung eines Kataloges planbarer Leistungen, bei denen die Qualität des Behand-lungsergebnisses in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leistungenabhängig ist, Mindestmengen für die jeweiligen Leistungen je Arzt oder Kranken-haus und Ausnahmetatbestände.

– Entwicklung von Grundsätzen zur Einholung von Zweitmeinungen vor Eingriffen.– Vergütungsabschläge für zugelassene Krankenhäuser, die ihre Verpflichtungen zur

Qualitätssicherung nicht einhalten.– Festlegung von Inhalt und Umfang eines im Abstand von zwei Jahren zu veröffentli-

chenden strukturierten Qualitätsberichts der zugelassenen Krankenhäuser, in demder Stand der Qualitätssicherung dargestellt wird.

Gleichwohl kommt es immer wieder zu Überschneidungen der Beratungsthemen inden Unterausschüssen, etwa zur Frage der verpflichtenden Veröffentlichung von BQS-Indikatoren in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser oder der Beratung von Quali-tätssicherungsmaßnahmen in der pädiatrisch-hämatologisch-onkologischen Versor-gung oder der Surveillance nosokomialer Infektionen (s. u.).

Qualitätsberichte der KrankenhäuserFür die Vereinbarung zu Inhalt und Umfang der Qualitätsberichte der Krankenhäusernach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V ist seit 2004 der Gemeinsame Bundesaus-schuss zuständig. Die Qualitätsberichte waren erstmals für das Jahr 2004 von den Kran-kenhäusern zu erstellen und bis zum 30. September 2005 durch die Landesverbände derKrankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen sowie den Verband der privaten

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Krankenversicherung im Internet zu veröffentlichen. Im November 2005 hatte derUnterausschuss Sonstige stationäre Qualitätssicherung des G-BA mit einer grundle-genden Überarbeitung begonnen, nachdem auswertbare Ergebnisse vorlagen. Ange-sichts der sehr heterogenen Gestaltung und Aussagekraft der Berichte hatte der Unter-ausschuss eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um Änderungsvorschläge zugunsten infor-mativerer Berichte auszuarbeiten. Im Juni 2006 wurde eine grundlegend überarbeiteteAnlage zur Vereinbarung, in der Inhalt und Format des Berichts verbindlich festgelegtwerden, präsentiert. Zu einer Verabschiedung im Beschlussgremium des G-BA imAugust 2006 kam es entgegen den ursprünglichen Planungen allerdings zunächst nicht,da trotz zahlreicher AG-Sitzungen noch immer Details klärungsbedürftig verbliebenwaren, etwa zur Einrichtung einer zentralen Annahmestelle der Berichte. Nach Zurück-verweisung an den Unterausschuss und nochmaliger Überarbeitung beschloss der G-BA schließlich im Oktober 2006 die neue Vereinbarung. Die wesentlichen Änderun-gen zur Vorversion betreffen:– neue Gliederung, dabei Aufhebung der Trennung in „Basis“- und „Systemteil“, da die

Trennung als nicht zweckmäßig festgestellt wurde und die Bezeichnungen die hinter-legten Inhalten nur unzutreffend beschrieben. Auch die bisherige Untergliederung in„allgemeine“, „fachabteilungsbezogene“ und „fachabteilungsübergreifende“ Struk-tur- und Leistungsdaten entfällt. Statt dessen sind künftig übergeordnete kranken-hausbezogene Struktur- und Leistungsdaten im ersten Abschnitt (Teil A) und spe-zielle Struktur- und Leistungsdaten abteilungsbezogen bzw. – je nach der Organisa-tionsform – auf die jeweilige Organisationseinheit bezogen in Teil B darzustellen.Spezielle Maßnahmen der Qualitätssicherung werden in einem gesonderten Teil Cdargestellt. Das Qualitätsmanagement wird zusammenfassend in einem Teil D dar-gestellt. Dem Qualitätsbericht wird ein Inhaltsverzeichnis vorangestellt, außerdem istkünftig eine Einleitung vorgesehen, in dem das Krankenhaus kurz vorgestellt werdenkann und Verantwortliche für den Qualitätsbericht sowie Ansprechpartner genanntwerden sollen

– durch vorgegebenen Auswahllisten bei den Strukturangaben soll eine bessere Ver-gleichbarkeit erzielt werden

– individuelle Darstellungen, etwa zur Organisationsstruktur des Krankenhauses oderzu besonderen Kompetenzen, sollen über Freiräume hervorgehoben werden können

– Verzicht auf die Auflistung der TOP-30 DRG für das gesamte Krankenhaus und derTOP-10 DRG für die Fachabteilungen, statt dessen Darstellung der häufigsten Haupt-diagnosen und durchgeführten Prozeduren mit ICD-10 bzw. OPS-Schlüssel sowieDarstellung weiterer sogenannter „Kompetenzdiagnosen“ und „Kompetenzprozedu-ren“ mit Angabe der jeweiligen Fallzahlen

– die Qualitätsberichte sind in zwei Versionen zur Verfügung zu stellen: als maschi-nenlesbare Datenbankversion im XML-Format, die vergleichende Auswertungenermöglicht, und eine aus diesen Daten zu generierende pdf-Leseversion, die im Inter-net zu veröffentlichen ist

– zur Entgegennahme der Qualitätsberichte von den Krankenhäusern richten die Spitzen-und Landesverbände der Krankenkassen, die Verbände der Ersatzkassen und der Verbandder privaten Krankenversicherung eine gemeinsame Annahmestelle ein (s. u.). Diesestellt die Qualitätsberichte der Geschäftsstelle des G-BA unverändert in beiden Datenfor-maten bis zum 30. September des maßgeblichen Jahres zur Verfügung. Die Geschäfts-stelle des Gemeinsamen Bundesausschusses leitet die Qualitätsberichte unverändert an

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die nicht in der Vereinbarung genannten, jedoch nach § 137 SGB V zu beteiligendenOrganisationen (Bundesärztekammer, Deutscher Pflegerat) sowie an die Patientenvertre-ter nach § 140f SGB V und die Deutsche Krankenhausgesellschaft weiter

– als gemeinsame Annahmestelle zur Entgegennahme der Qualitätsberichte soll dieITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen KrankenversicherungGmbH) fungieren, die im Auftrag aller Spitzenverbände der Krankenkassen Aufga-ben zur Vorbereitung, Realisierung und Optimierung der Datenaustauschverfahrenwahrnimmt

Noch nicht abgeschlossen werden konnte in 2006 die Datensatzspezifikation bzw. dieXML-Modellierung. Die Arbeitsgruppe beim G-BA soll die Datensatzbeschreibungunter Einbeziehung externen Sachverstands dem Unterausschuss Ende Januar 2007vorgelegen. Auch die abschließende Neufassung der Ausfüllhinweise muss noch erfol-gen, die bisher in einer separaten Anlage formulierten Ausfüllhinweise verloren mit derBeschlussfassung zur Änderung der Vereinbarung ihre Gültigkeit. Schließlich soll zuden Qualitätsberichten noch eine Lesehilfe für Patienten erarbeitet werden, wobei demUnterausschuss ein erster Entwurf durch die Patientenvertreter und die G-BA-Geschäftsstelle vorgelegt werden soll.

Zu einer Befassung des Schwesterausschusses Externe stationäre Qualitätssicherungmit dem Thema Krankenhausqualitätsberichte kam es durch den Berichtsteil zur exter-nen vergleichenden Qualitätssicherung. Ausgangspunkt waren dissente Ansichten überAusmaß und Verbindlichkeit der Berichterstattung über Ergebnisse aus dem BQS-Ver-fahren. Hierzu wurden die Fachgruppen der BQS um ein Votum ersucht, ob und welcheQualitätsindikatoren für eine verpflichtende Darstellung in den Berichten geeignet seinkönnten. Die Ergebnisse der Überlegungen sind für März 2007 angekündigt. Bis dahinist im C-Teil des Qualitätsberichts eine neue Tabelle lediglich als Platzhalter vorgesehen.

Die Bundesärztekammer hatte durch Einsetzung einer eigenen Arbeitsgruppe aus Mit-gliedern der Ständigen Konferenz Qualitätssicherung bereits im Mai 2006 ein Konzepterarbeitet, in dem eine Vorschlagsliste für verbindlich darzustellende Indikatoren ent-halten ist, d. h., neben der Aussage, die Veröffentlichung ausgewählter Qualitätsindika-toren einheitlich und verpflichtend vorzugeben, wurden auch Vorschläge für Indikato-ren erstellt. Das Positionspapier und die Indikatorenliste sind im Internet unterwww.bundesaerztekammer.de nachzulesen.

StrukturqualitätskonzepteIm Mai 2006 wurde vom G-BA die vom Unterausschuss Sonstige stationäre Qualitätssi-cherung und der AG Strukturqualitätskonzepte vorbereitete Vereinbarung zur Kinde-ronkologie beschlossen. Die zum 01.01.2007 in Kraft getretene Vereinbarung enthält v. a. Anforderungen an die Qualifikation des Personals, der Organisation und Infra-struktur der in Frage kommenden Krankenhäuser bzw. Abteilungen. Ursprünglich warvorgesehen gewesen, auch eine explizite Mindestmenge von Neubehandlungsfällen proJahr für kinderonkologische Zentren vorschreiben zu wollen. Dieses Anliegen konntenicht durchgesetzt werden, gleichwohl bedeuten die in der gültigen Vereinbarung getrof-fenen Strukturanforderungen einen steuernden Eingriff in die Krankenhausplanung.

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Überschneidungen mit dem Unterausschuss Externe stationäre Qualitätssicherungergaben sich durch die Überlegung, die Notwendigkeit einer solchen Strukturqualitäts-vereinbarung zunächst durch eine Abbildung der Versorgungsqualität in der Kinderon-kologie zu belegen und dazu einen neuen BQS-Leistungsbereich „Pädiatrisch-hämato-logisch-onkologische Versorgung“ einzurichten. Nicht zuletzt angesichts der starkenSpezialisierung dieses Versorgungssegments wurde allerdings von einer doppeltenQualitätssicherung nach Maßgaben von § 137 SGB V wieder abgesehen.

Mit dem Ziel einer weiteren Vereinbarung zur Strukturqualität setzte der Unteraus-schuss eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Strukturqualitätskonzepts Positro-nen-Emissionstomographie (PET) bei der Indikation nichtkleinzelliges Lungenkarzinomein. Darin sollen Eckpunkte einer möglichst auch sektorübergreifenden Qualitätssiche-rung festgelegt werden. Die Beratungen in der Arbeitsgruppe hatten bis Ende 2006 nochzu keinem abstimmungsfähigen Entwurf einer Strukturqualitätsvereinbarung geführt.

MindestmengenDer Unterausschuss Sonstige stationäre Qualitätssicherung ist auch für den Themen-komplex Mindestmengen nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB V zuständig. Im Jahr2006 kam es bei den bereits bestehenden Mindestmengen für Lebertransplantation,Nierentransplantation, komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus, komplexe Ein-griffe am Organsystem Pankreas und für Stammzelltransplantationen zu deutlichenErhöhungen der geforderten Frequenzen. Erstmals gültig ab dem 1. Januar 2006 wurdeeine verbindliche Mindestmenge für die Leistung Kniegelenk-Totalendoprothese (Knie-TEP) mit 50 Eingriffen pro Krankenhaus und Jahr. Auch die Leistung Koronarchirurgiewurde in den G-BA-Katalog der Mindestmengen aufgenommen, allerdings ohne Nen-nung einer konkreten Mindestmenge. Die Bundesärztekammer hat die Festsetzung vonMindestmengen wiederholt hinterfragt und dazu begleitend auch mehrere kritischeVeröffentlichungen publiziert (siehe unter www.bundesaerztekammer.de). Dies giltauch für die Planungen, weitere Leistungen unter die Mindestmengenregelung zu stel-len, etwa Bauchaortenaneurysma und Perkutane transluminale coronare Angioplastie(PTCA). Vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen(IQWiG) wurden dazu Literaturberichte über die wissenschaftlichen Bewertungen desZusammenhangs zwischen Mindestmengen und Ergebnisqualität vorgelegt. Für koron-archirurgische Eingriffe wurde anhand von BQS-Daten eine Schwellenwertberechnungfür Mindestmengen vorgenommen. Dieser Bericht zur Koronarchirurgie bestätigtenachdrücklich die Zweifel der BÄK an der Entscheidung des G-BA, koronarchirurgischeEingriffe in den Mindestmengenkatalog aufzunehmen, da der unterstellte Zusammen-hang zwischen Menge und Qualität für keinen der Ergebnisparameter bestätigt werdenkonnte. Für die Indikationen Bauchaortenaneurysma und PTCA ergaben sich bei inkon-sistenter Datenlage unsichere und allenfalls schwache Mengen-Qualitäts-Beziehungen,so dass sich die Ableitung und Festsetzung von Schwellenwerten durch den G-BA ver-bieten sollte. Allerdings hatte eine ähnliche Ergebnislage für die Leistung Kniegelenk-Totalendoprothesen den G-BA nicht davon abgehalten, eine willkürliche Mindestmengefestzulegen, die daher als rein politische Setzung im Sinne der Versorgungssteuerungim Krankenhausbereich interpretiert werden muss.

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In diesem Zusammenhang hatte die Bundesärztekammer in ihrer Beteiligtenfunktionauch die Ende 2005 durch den G-BA gefasste Änderung der Mindestmengenvereinba-rung kritisiert, wonach die methodischen Anforderungen für den Nachweis einesZusammenhangs zwischen Leistungsmenge und Ergebnisqualität drastisch abgesenktworden waren (Verzicht auf kausalen Zusammenhang zwischen Leistungsmenge undErgebnisqualität, Verzicht auf Festlegung bzgl. des Varianzerklärungsanteils der Fall-zahl für die Ergebnisqualität, Verzicht auf Forderung nach Übertragbarkeit der Ergeb-nisse).

Übergangsregelung für MindestmengenDer Unterausschuss befasste sich auch mit Anträgen von Krankenhäusern, im Rahmenvon Einzelprüfungen die Leistung Kniegelenk-Totalendoprothese trotz Unterschreitensder Mindestmenge im Rahmen einer Übergangsregelung weiterhin durchführen zudürfen (Karenzregel). Die Karenzregel sieht vor, dass Krankenhäuser, die knapp unterdieser Anzahl liegen (40 bis 49 Eingriffe pro Jahr) und im BQS-Verfahren zur stationä-ren Qualitätssicherung die geforderten Referenzwerte für ausgewählte Indikatorennicht verfehlen, auch im Folgejahr Knie-TEP-Operationen durchführen dürfen. DieIndikatoren beziehen sich dabei auf die Indikationsstellung, die Letalität, die postopera-tive Beweglichkeit des Knies, das Auftreten postoperative Wundinfektion sowie auf neuaufgetretene Dekubitalulzera. Über die Anträge von Krankenhäusern auf Inanspruch-nahme der Karenzregel entscheidet der Unterausschuss Sonstige stationäre Qualitätssi-cherung, der dazu ab Mitte 2006 zu einem schriftlichen Umlaufverfahren der Mitgliederüberging. Noch nicht absehbar ist die Weiterführung der Übergangsregelung in 2007.Zwischen Mitgliedern des Unterausschusses konnte hierzu in der letzten Sitzung desJahres 2006 kein Konsens erzielt werden.

Mindestmengen-BegleitforschungIm Rahmen der vom G-BA finanzierten Mindestmengen-Begleitforschung konnte dieArbeitsgruppe um Prof. Geraedts, Düsseldorf, erste Zwischenauswertungen vorlegen.Die Begleitforschung soll retrospektiv analysieren, welche Auswirkungen die seit 2004geltenden Mindestmengen auf die Patientenversorgung haben. Die Folgen der Herauf-setzung der bestehenden Mindestmengen sowie der ab 2006 eingeführten Mindest-menge für die Kniegelenk-Totalendoprothese sind ebenfalls Bestandteil der Untersu-chungen. Neben Erkenntnissen zur Versorgungsqualität sollen auch Fragen der Umver-teilung von Krankenhausleistungen und deren Auswirkungen insbesondere imländlichen Bereich berücksichtigt werden. Für die erste Sitzung des Projektbeirats, indem auch die Bundesärztekammer mitwirkt, hatte Prof. Geraedts im März 2006 einenStatusbericht zum Stand der Aufgabenbewältigung seines Forschungsvorhabens sowieeinen Entwurf eines Erhebungsbogens für die Leistungserbringung bei Knie-TEP vor-gelegt, welcher eine Liste von Items zu Strukturdaten, Qualitätsmanagement, Prozess-und Ergebnisqualität sowie Risikofaktoren enthält. Einer Zwischenauswertung zufolgewar im Jahr 2004 bundesweit immerhin rund ein Viertel der Krankenhäuser (485 von1.710) von mindestens einem der Mindestmengen-relevanten Leistungsbereiche betrof-fen gewesen. Je nach Bundesland schwankte diese Zahl zwischen 16% (Bayern) und75% (Bremen). Davon erreichten je nach Bundesland und Leistungsbereich 33% bis100% der entsprechenden Abteilungen die Mindestmengen für 2004.

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Surveillance nosokomialer InfektionenDer Unterausschuss Sonstige stationäre Qualitätssicherung hatte sich auch mit Überle-gungen zur Surveillance nosokomialer Infektionen zu befassen. Auslöser war eine Bittedes Bundesministeriums für Gesundheit, vor dem Hintergrund auslaufender Förder-mittel für das Nationale Referenzzentrum für Surveillance nosokomialer Infektionen(angesiedelt als gemeinsame Einrichtung an den beiden jeweiligen Instituten für Hygie-ne und Umweltmedizin der Freien Universität Berlin und der Humboldt-UniversitätBerlin) eine Übernahme dieses Themas als Leistungsbereich im Sinne einer verpflich-tenden Qualitätssicherungsmaßnahme nach § 137 SGB V zu prüfen. Mit Blick auf dieMöglichkeit der Einrichtung eines neuen BQS-Leistungsbereichs war auch der Schwe-sterausschuss Externe stationäre Qualitätssicherung in die Beratungen einbezogen wor-den. Bis Ende 2006 konnte in keinem der beiden Unterausschüsse eine eindeutige Emp-fehlung für das beschlussfassende Gremium des G-BA erzielt werden. Aus Sicht derBundesärztekammer erscheint das zur Beratung vorgelegte Verfahren fachlich plausibelund nützlich, allerdings wird ein eindeutiges Votum durch eine in Fachgesellschaftenund Expertenkreisen seit Jahren strittige Beurteilung erschwert. Eindeutiger als kritischzu sehen ist hingegen ein absehbarer Anstieg des ärztlichen Dokumentationsaufwandsbei ungeklärter Gegenfinanzierung der entstehenden Mehrkosten. Noch bedenklicherist das dem Antrag unterliegende Konzept, neue Maßnahmen der Qualitätssicherungnicht auf Basis belegter Qualitätsdefizite in den Rechtskreis des SGB V zu verschieben,sondern wegen an anderer Stelle aufgetretener Finanzierungsschwierigkeiten.

Gemeinsamer Bundesausschuss – Stellungnahmerecht der Bundesärztekammer nach

§ 91 Abs. 8a SGB V

Laut § 91 Abs. 8a SGB V ist der Bundesärztekammer bei Beschlüssen des Gemeinsa-men Bundesausschusses (G-BA), deren Gegenstand die Berufsordnung der Ärzteberührt, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Da die Bundesärztekammer im G-BA ohne Stimmrecht repräsentiert ist, eröffnet das Stellungnahmerecht – nebeneiner Beteiligtenfunktion auf Unterausschussebene im Bereich der stationären Quali-tätssicherung – die Möglichkeit, ärztliche Perspektive und Kompetenz in die Richtli-niengebung des G-BA einfließen zu lassen. Der G-BA hat das Procedere von Stellung-nahmen nach § 91 Abs. 8a SGB V mittlerweile in seine Verfahrensordnung aufge-nommen. Als Folge ist auch eine Verbesserung des Informationsflusses vom G-BA andie Geschäftsführung der Bundesärztekammer festzustellen, indem etwa für Stellung-nahmen notwendige Beratungsunterlagen umfassender und mit längerem zeitlichenVorlauf zur Verfügung gestellt werden.

Im Berichtsjahr 2006 wurden durch die Geschäftsführung der Bundesärztekammer fol-gende Stellungnahmen gem. § 91 Abs. 8a SGB V angefertigt und dem G-BA über-mittelt:1) Photodynamische Therapie bei pathologischer Myopie und weiteren Indikationen

[G-BA nach § 91 Abs. 5, Unterausschuss Ärztliche Behandlung]2) Positronen-Emissionstomographie (PET) beim nichtkleinzelligem Lungenkarzinom:

Übernahme in der vertragsärztlichen Bereich [G-BA nach § 91 Abs. 5, Unteraus-schuss Ärztliche Behandlung]

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3) Bewertungsverfahren über die Hippotherapie [G-BA nach § 91 Abs. 5, Unteraus-schuss Heil- und Hilfsmittel]

4) Aktualisierung der Psychotherapie-Richtlinien [G-BA-Gremium nach § 91 Abs. 5,Unterausschuss Psychotherapie]

5) Akupunktur [G-BA-Gremium nach § 91 Abs. 5, Unterausschuss ÄrztlicheBehandlung]

6) Protonentherapie beim Prostatakarzinom [G-BA-Gremium nach § 91 Abs. 7,Unterausschuss Methodenbewertung]

7) Änderung der Krebsfrüherkennungsrichtlinien (Früherkennung Zervixkarzinom)[G-BA-Gremium nach § 91 Abs. 5, Unterausschuss Prävention]

8) Änderung der Richtlinie Häusliche Krankenpflege (Einführung des intermittieren-den transurethralen Einmalkatheterismus) [G-BA-Gremium nach § 91 Abs. 5,Unterausschuss Häusliche Krankenpflege]

9) Phototherapeutische Keratektomie (PTK) [G-BA-Gremium nach § 91 Abs. 5,Unterausschuss Ärztliche Behandlung]

10) Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (Krankengeldanspruch für arbeitsloseVersicherte) [G-BA-Gremium nach § 91 Abs. 5, Unterausschuss Arbeitsunfähig-keit]

11) Protonentherapie beim Rektumkarzinom [G-BA-Gremium nach § 91 Abs. 7,Unterausschuss Methodenbewertung]

12) Änderung der Psychotherapie-Richtlinien Anlage 1 Nr. 3 (Bewertungsverfahrenüber die Gesprächspsychotherapie bei Erwachsenen) [G-BA-Gremium nach § 91Abs. 5, Unterausschuss Psychotherapie]

13) Positronen-Emissionstomographie (PET) beim nichtkleinzelligen Lungenkarzi-nom: Übernahme in den vertragsärztlichen Bereich, Empfehlungen zu Eckpunktender Qualitätssicherung [G-BA nach § 91 Abs. 5, Unterausschuss ÄrztlicheBehandlung]

Die Richtlinien-Beschlüsse des G-BA zur Anerkennung bzw. Nichtanerkennung medi-zinischer Verfahren und Leistungen stützen sich im Wesentlichen auf die Einholungvon Stellungnahmen sowie auf die Auswertung von Literatur. Bei der Prüfung von Sach-verhalten und der Formulierung ihrer Stellungnahmen nutzt die Geschäftsführung derBundesärztekammer dabei die methodische Kompetenz, die beim Verfassen vonHealth-Technology-Assessments (HTAs) gesammelt werden konnte (siehe auch denAbschnitt „Health-Technology-Assessment“). Bedingt durch in aller Regel sehr engeFristsetzungen des G-BA zur Abgabe der Stellungnahmen ist eine regelmäßigeBeschlusseinholung durch die Geschäftsführung der Bundesärztekammer im Rahmenvon Sitzungen des Vorstands nicht möglich, gewährleistet ist aber die Abstimmung mitdem Präsidenten sowie weiteren Vorstandsmitgliedern entsprechend den inhaltlichenBezügen der Stellungnahmen. Gleiches gilt für die Einbeziehung der anderen Dezerna-te und themenspezifisch hinzugezogener Sachverständiger, deren Ablauf im Sinneeiner Prozessoptimierung systematisch standardisiert worden ist. Durch von derGeschäftsführung entwickelte Instrumente des Projektmanagements, wie Checklisten,Terminpläne, Redaktionskonferenzen etc., konnten die Stellungnahmen nach § 91 Abs. 8a SGB V trotz des kurzfristigen und teilweise parallelen Bearbeitungsbedarfs sehrheterogener Themen stets form- und fristgerecht an den G-BA geliefert werden.

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Positionierung der Bundesärztekammer gegenüber dem Institut für Qualität und Wirt-

schaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin (IQWiG) besteht seit2004 und ist – abgesehen von der Möglichkeit, im Rahmen eines „Generalauftrags“eigenverantwortlich zu wissenschaftlicher Arbeit im Gesundheitswesen aktiv zu werden– im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses oder des Bundesgesundheitsmini-steriums tätig. Ziel gemäß § 139a Abs. 3 SGB V ist die Bearbeitung von Fragengrundsätzlicher Bedeutung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen dergesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen sowie die Bereitstellung dies-bezüglicher Information für die Öffentlichkeit und Patienten. Die Bewertung medizini-scher Leistungen hat dabei fachlich unabhängig zu geschehen.

Das IQWiG gliedert sich derzeit in die Ressorts „Arzneimittelbewertung“, „Medizini-sche Biometrie“, „Versorgungsqualität“, „Nichtmedikamentöse Verfahren“, „Verwal-tung“, „Gesundheitsökonomie“, „Gesundheitsinformation“ sowie „Kommunikation“.Ein neuntes Ressort „Studienkoordination“ ist in Planung, um bei unsicheren Nutzen-bewertungen die Durchführung aussagekräftigerer Studien anzuregen und eventuellauch zu koordinieren.

Träger des IQWiG ist die gleichnamige Stiftung, die über einen Stiftungsrat zur Reprä-sentation der Trägerverbände und einen Vorstand als Exekutivorgan verfügt. Mitglieddes Stiftungsrats ist auch der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Prof.Fuchs. Als beratende Gremien unterhält das IQWiG ein Kuratorium und einen Wissen-schaftlichen Beirat. Das Kuratorium setzt sich aus Vertretern von Organisationen desGesundheits- und Sozialwesens zusammen, darunter die Bundesärztekammer, diedurch ihre stellvertretende Hauptgeschäftsführerin, Frau Dr. Klakow-Franck, repräsen-tiert wird. Die Mitglieder des Kuratoriums haben die Möglichkeit, vor einer Veröffentli-chung von wissenschaftlichen Empfehlungen durch das IQWiG eigene Stellungnah-men hierzu abzugeben.

IQWiG-Aufträge zu MindestmengenIm Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses befasste sich das IQWiG intensivmit wissenschaftlichen Fragestellungen zu Mindestmengen nach § 137 Abs. 1 Satz 3Nr. 3 SGB V. Bereits im Jahr 2005 zeigte das IQWiG mittels Schwellenwertsberech-nungen anhand von BQS-Daten für die Leistung Kniegelenk-Totalendoprothese (Knie-TEP), dass die festgesetzte Mindestmenge von 50 Eingriffen pro Krankenhaus und Jahrnicht auf angemessener Evidenz beruht. Die kritische Haltung der Bundesärztekammerzu Mindestmengen als Versorgungssteuerungsinstrument – bereits 2004 ausführlichthematisiert im Rahmen des 107. Deutschen Ärztetags in Bremen – wurde im Hinblickauf die Schwierigkeit, Schwellenwerte mit einem über bloße statistische Assoziationenhinausgehenden kausalen Zusammenhang nachzuweisen, der dann auch zu einer kli-nisch bedeutsamen Qualitätsverbesserung führt, voll bestätigt.

Der IQWiG-Evidenzbericht vom Januar 2006 für die Indikation „elektiver Eingriff Bau-chaortenaneurysma“ wurde von der BÄK kritisch kommentiert. Die Datenlage zumZusammenhang zwischen Leistungsmenge und Ergebnisqualität wurde als insgesamtinkonsistent, die methodische Qualität der Studien als weitgehend unzureichend

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bewertet. Weder ließ sich eine konkrete Mindestmenge ableiten noch konnte von einerÜbertragbarkeit der Ergebnisse auf deutsche Versorgungsverhältnisse ausgegangenwerden. Im Fazit des Mindestmengen-Berichts des IQWiG zum Bauchaortenaneurys-ma wurde diese komplexe Gemengelage der Ergebnisdaten aus Sicht der Bundesärzte-kammer nicht adäquat wiedergegeben und ein aus den Ergebnisdaten in der dargestell-ten Weise nicht ableitbarer Zusammenhang zwischen Krankenhaus-Fallzahl und Leta-lität beschrieben. Andererseits räumte das IQWiG richtigerweise ein, dass sich einkonkreter Schwellenwert für eine Mindestmenge für die Indikation Bauchaortenaneu-rysma aus den Ergebnissen nicht sinnvoll ableiten lasse.

Zu dem im Februar 2006 folgenden IQWiG-Evidenzbericht für die Indikation „Perkuta-ne transluminale coronare Angioplastie (PTCA)“ verfasste die Bundesärztekammerebenfalls eine Stellungnahme. Auch hier wurde deutlich aufgezeigt, dass sich aus denStudiendaten eine kausale Beziehung zwischen Fallzahl und Qualität oder ein Schwel-lenwert nicht ableiten ließen.

Auch für koronarchirurgische Eingriffe nahm das IQWiG anhand deutscher Daten eineSchwellenwertberechnung für Mindestmengen vor. Dieser Bericht zur Koronarchirur-gie bestätigte nachdrücklich die Zweifel der Bundesärztekammer an der Entscheidungdes Gemeinsamen Bundesausschusses, koronarchirurgische Eingriffe in den Mindest-mengenkatalog aufzunehmen, da der unterstellte kausale Zusammenhang zwischenMenge und Qualität für keinen der Ergebnisparameter bestätigt werden konnte.

Methodenpapier des IQWiGEine weitere Stellungnahme der Bundesärztekammer betraf das Methodenpapier desIQWiG. Das IQWiG veröffentlichte erstmalig Anfang 2005 ein eigenes Methodenpapier,in dem die Arbeitsweise des Instituts dargelegt wird. Dazu zählen Beschreibungen desErstellens von Berichten, zur Vergabe von Aufträgen an Dritte, zu Regeln für die Anhö-rung von Sachverständigen, zur Publikation von Ergebnissen etc. Für das Teilaufgaben-gebiet der Bewertung des Arzneimittelnutzens ist eine solche öffentliche Methodendar-legung mit § 35b Abs. 1 Satz 3 SGB V gesetzlich vorgeschrieben: „Das Institutbestimmt einheitliche Methoden für die Erarbeitung der Bewertungen [des Nutzens vonArzneimitteln] und veröffentlicht diese abruffähig im Internet.“ Vorgesehen ist außer-dem eine jährliche Überarbeitung der Methoden, wobei auch Hinweise aus den für dasInstitut zuständigen Gremien (wissenschaftlicher Beirat und Kuratorium des IQWiG)einbezogen werden sollen. Zur jüngsten Fortschreibung des Methodenpapiers hatte dieBundesärztekammer über die Geschäftsführung von Dezernat 3 dementsprechend eineStellungnahme an das IQWiG gesandt. Zuvor war auf Basis einer vorläufigen Stellung-nahme der Geschäftsführung mit Stand vom 25.09.2006 die kritische Kommentierungdes Methodenpapiers vom Ausschuss „Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung“begrüßt worden. Die Bundesärztekammer hatte die in der Neufassung des Methoden-papiers enthaltene ausführliche Würdigung methodischer Aspekte positiv gewürdigt,allerdings eine sehr heterogene Detailtiefe in der Darstellung der Methodik festgestellt.So kontrastierten überaus ausführliche Schilderungen einzelner wissenschaftlicherMethoden mit weniger konkreten, teilweise mit deutlichem Interpretationsspielraumbehafteten Passagen. Letzteres galt oft gerade für die zum Verständnis der Einbindungdes Instituts in das strukturelle Umfeld notwendigen Fragen, etwa zum Auftragsver-

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hältnis mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss oder zur Priorisierung von Aufträgen.Auch andere, für den gesetzlichen Auftrag bedeutsame Kapitel, etwa zur Nutzenbewer-tung von Arzneimitteln oder zu gesundheitsökonomischen Analysen, erschienen nochverbesserungsfähig im Sinne eines transparenten Vorgehens. Dies gilt umso mehr vordem Hintergrund der im geplanten Wettbewerbsstärkungsgesetze in der GesetzlichenKrankenversicherung (GKV-WSG) vorgesehenen Erweiterung des IQWiG-Auftrags aufdie Kostendimension von Arzneimitteln.

Insgesamt sollte aus Sicht der Bundesärztekammer die vom Gemeinsamen Bundesaus-schuss gewollte „Evidenzkonzentration“ beim IQWiG von Seiten der Ärzteschaft kon-struktiv-kritisch begleitet werden, um im Hinblick auf die Versorgungsrelevanz nebender erforderlichen Methodenkompetenz eine adäquate Berücksichtigung der klinischenExpertise und der Patientenerfahrungen zu gewährleisten. Genutzt werden solltendabei auch die auf Seiten der medizinischen Fachgesellschaften und der verfassten Ärz-teschaft vorhandenen Kompetenzen, die etwa durch die Arzneimittelkommission derdeutschen Ärzteschaft, das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin oder diegemeinsame Arbeitsgruppe für Health Technology Assessment von Bundesärztekam-mer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung aufgebaut worden sind.

2.7.4 Qualitätssicherung nach spezialgesetzlichen Regelungen

Qualitätssicherung in der Transfusionsmedizin

Die Bundesärztekammer ist gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut Herausgeberinder „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendungvon Blutprodukten (Hämotherapie)“. Gesetzliche Grundlage ist das Transfusionsgesetz(TFG), das der Bundesärztekammer die Aufgabe der Feststellung des allgemein aner-kannten Standes der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Anwendung vonBlutprodukten zuweist. Dies beinhaltet im Sinne der §§ 15 und 18 TFG auch die Fest-legung eines Systems der Qualitätssicherung bei der Anwendung von Blutprodukten,dessen Überwachung durch die Ärzteschaft vorzunehmen ist.

Im November 2005 waren mit Bekanntgabe im Bundesanzeiger die Richtlinien Hämo-therapie nach umfassenden Vorarbeiten in einer novellierten Form erschienen (abruf-bar im Internet unter www.bundesaerztekammer.de, für weitere Informationen zu denRichtlinien Hämotherapie in diesem Bericht siehe den entsprechenden Abschnitt imKapitel „Wissenschaft und Forschung“). Betroffen von den Neuformulierungen warauch der Teilabschnitt 1.6 zur Qualitätssicherung. Durch Präzisierung der Aufgaben desQualitätsbeauftragten Hämotherapie und der Landesärztekammern war darin ein kla-res Signal zugunsten der Wahrnehmung der im Transfusionsgesetz geforderten Über-wachungsfunktion der Ärzteschaft gesetzt worden.

Erwartungsgemäß führte die Richtliniennovellierung in der Folge zu vermehrten Rück-fragen der von der Umsetzung mittelbar und unmittelbar Betroffenen bezüglich derAuslegung einzelner Richtlinienvorgaben bei der Geschäftsführung der Bundesärzte-kammer. Dies betraf etwa die durch die Novellierung neu gefassten Qualifikationsan-

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forderungen für Qualitätsbeauftragte. Für diese Zielgruppe waren spezielle Fortbil-dungsangebote durch die Kammern entwickelt worden, die auf einem Mitte 2005 vomVorstand der Bundesärztekammer verabschiedeten 40-stündigen Mustercurriculumberuhen. Damit wurde eine alternative Qualifikationsmöglichkeit zum 200-stündigen„Curriculum Ärztliches Qualitätsmanagement“ geschaffen.

Eine aus Sicht der Qualitätssicherung interessante Einzelanfrage von Seiten einer Lan-desärztekammer berührte den Aspekt der ärztlichen Haftpflichtproblematik. So wurdeder Fall eines Arztes bekannt, der die Funktion eines externen QualitätsbeauftragtenHämotherapie ausüben wollte, von seiner Haftpflichtversicherung aber signalisiertbekam, dass sich diese erweiterte Tätigkeit nicht mit dem bisher abgedeckten Haf-tungsrisiko in Einklang bringen ließe. Eine diesbezügliche Prüfung durch die gemein-same Rechtsabteilung von BÄK und KBV ergab, dass dazu keine ergänzenden Informa-tionen oder Lösungsvorschläge im Sinne bereits bekannter und vergleichbarer Sachla-gen bekannt waren. Die Auswirkung von Maßnahmen der Qualitätssicherung aufversicherungsrechtliche Aspekte bzw. die Gestaltung von Haftpflichtprämien konnteallerdings in einem anderen Themenbereich beobachtet werden. So gestaltete sich fürviele programmverantwortliche Ärzte des bundesweiten Mammographie-Screeningsder Abschluss eines Haftpflichtversicherungsvertrags für diese Tätigkeit schwierig, dadie Versicherer auf eine unklare Kalkulationsgrundlage verwiesen. Eine einheitlicheLösung vermochten auch Spitzengespräche mit Vertretern der Versicherungswirtschaftunter Moderation des Bundesgesundheitsministeriums nicht herbeizuführen, maßgeb-lich bleibt also vorerst die individuelle Vertragsgestaltung.

Für das Jahr 2007 ist die erneute Durchführung einer zuletzt im Jahr 2005 stattgefunde-nen Informationsveranstaltung zur Qualitätssicherung in der Transfusionsmedizinunter Einbeziehung aller Landesärztekammern vorgesehen. Hier wird Gelegenheitbestehen, Erfahrungen mit der Umsetzung der novellierten Richtlinien Hämotherapieauszutauschen und einzelne Aspekte gezielt zu vertiefen.

Qualitätssicherung in der Transplantationsmedizin

Die Qualitätssicherung im Bereich der Transplantationsmedizin ist auf Bundesebenemit dem Transplantationsgesetz (TPG) einerseits und dem Sozialgesetzbuch (SGB V)andererseits in zwei verschiedenen Rechtskreisen geregelt. Aus § 137 SGB V entstehtfür Krankenhäuser und damit auch für die Transplantationszentren die Verpflichtungzur Teilnahme an externer vergleichender Qualitätssicherung, die seit 2004 in der Ver-antwortung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der von hieraus beauf-tragten Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) gGmbH liegt. Das TPG unddie daraus abgeleiteten Verträge nennen weitere Beteiligte, darunter die Bundesärzte-kammer, die nach § 16 TPG zur Erstellung von Richtlinien im Bereich Transplantationzuständig ist, und bei der mit der Ständigen Kommission Organtransplantation, derÜberwachungskommission und der Prüfungskommission mehrere Gremien angesie-delt sind (siehe dazu auch das Kapitel „Wissenschaft und Forschung“ des Tätigkeitsbe-richts). Mit der Richtlinie nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 TPG der Bundesärztekammer liegtseit 2001 eine dezidierte untergesetzliche Normgebung zur Qualitätssicherung vonMaßnahmen der Organtransplantation vor. Die organisatorische Realisierung der in

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dieser Richtlinie festgelegten Inhalte erfolgt im Verfahren der externen vergleichendenQualitätssicherung nach § 137 SGB V durch die BQS.

Im Jahr 2004 war mit dem Leistungsbereich Herztransplantation erstmals ein Verfah-ren der Qualitätssicherung nach § 137 SGB V für die Transplantationsmedizin bei derBQS angelaufen. In 2006 folgten mit Lebertransplantation, Leberlebendspende, Nieren-transplantation und Nierenlebendspende weitere verpflichtende Leistungsbereiche. Für2007 werden zwei weitere Leistungsbereiche – Lungen und Herz-Lungentransplanta-tion sowie Pankreas und Pankreas-Nierentransplantation – dazukommen. Zwei dieserLeistungsbereiche, nämlich die Leber- und die Nierentransplantationen (jeweils ein-schließlich der Lebendspenden), unterlagen in 2006 der Mindestmengenregelunggemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB V, das heißt, nur noch solche Krankenhäuserdurften diese Leistungen erbringen, die auch die festgelegten Frequenzen der Trans-plantationen erfüllen (Lebertransplantationen: 20 pro Krankenhaus und Jahr, Nieren-transplantationen: 25 pro Krankenhaus und Jahr).

Im Zuge der stetigen Verbesserung des Verfahrens wurde Ende 2006 bei der BQSbegonnen, die Vollständigkeit der dokumentierten Transplantationsfälle zu erhöhen.Insbesondere bei Patienten mit langen Klinikaufenthalten war es aus datentechnischenGründen zu Untererfassungen gekommen. Hier wird für 2007 ein Konzept der BQSerwartet, mit dem die Erfassung aller Organtransplantationen für die externe verglei-chende Qualitätssicherung gewährleistet werden kann.

Durch die eingangs geschilderte Einflussnahme zweier Rechtskreise auf Regularien derQualitätssicherung besteht für dieses Gebiet ein erhöhter Abstimmungsbedarf. Seitensder Geschäftsführung der Bundesärztekammer wurden daher die bereits 2005 aufge-nommenen dezernatsübergreifenden Arbeitsgespräche unter Einbeziehung weiterernach SGB V und TPG Beteiligter in 2006 fortgeführt. Beratungsgegenstand war unteranderem die Richtlinie der Bundesärztekammer nach § 16 Satz 1 Nr. 4 TPG zurmedizinischen Beurteilung von Organspendern. Hierzu wurde ein gemeinsamer Ände-rungsantrag der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhaus-gesellschaft zur Weitergabe von Qualitätssicherungs-Daten der BQS an die Koordinie-rungsstelle (und unter besonderen Bedingungen auch an die Vermittlungsstelle) disku-tiert. Hintergrund der fraglichen Richtlinienformulierung ist die beabsichtigteUnterstützung der Transplantationszentren und der Koordinierungsstelle bei der Erfül-lung ihrer gesetzlichen Berichtspflichten nach TPG durch das Verfahren der BQS. Hier-bei zeigte sich noch Abklärungsbedarf beim Datenfluss, insbesondere unter demAspekt der Weitergabe von Rohdaten über die BQS.

Ein weiteres Thema der gemeinsamen Arbeitsgespräche war der seit Jahren beklagteMangel an Spenderorganen und die unterschiedlichen Strategien, die Allokationssitua-tion zu verbessern. Aus Sicht der Qualitätssicherung wurde dazu festgestellt, dass dieMangelversorgung nicht allein auf Defizite bei der Ermittlung potentieller Organspen-der bzw. der diesbezüglichen Prozessqualitätssicherung zurückführbar und folglichauch nicht allein mit deren Mitteln zu lösen ist. Als vorrangig notwendig angesehenwurde vielmehr eine breiter angelegte Förderung der Organspendebereitschaft in derdeutschen Gesellschaft sowie eine gezielte Ansprache und gegebenenfalls Fortbildungder Ärzte auf den Intensivstationen der Kliniken, die von diesen als kollegiale Unter-stützung und nicht als Versuch der Fremdbestimmung verstanden werden kann.

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Medizinproduktegesetz/Laboratoriumsmedizin

Mit dem Medizinproduktegesetz werden drei Richtlinien des Europäischen Parlamen-tes und des Rates in nationales Recht umgesetzt: Richtlinie über aktive implantierbaremedizinische Geräte (90/385/EWG) v. 20.06.1990, Richtlinie über Medizinprodukte(93/42/EWG) v. 14.06.1993 und Richtlinie über In-Vitro-Diagnostika (98/79/EG) v.01.08.1998.

Mit dem Medizinproduktegesetz und den daraus abgeleiteten Verordnungen werdengrundlegende Anforderungen an die Herstellung von sicheren Medizinprodukten eben-so formuliert wie die Anforderungen an die sachgerechte und sichere Handhabung derMedizinprodukte. Für letzteres sind die Konkretisierungen in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung zu finden. Diese ist für Ärztinnen und Ärzte bzw. alle Anwendervon Medizinprodukten die Orientierung für den sachgerechten Gebrauch.

Mit der letzten großen Novellierung des Medizinproduktegesetzes, wirksam gewordenzum 01.01.2001, ist für die „Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherungquantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ nunmehr die Medizinpro-dukte-Betreiberverordnung die Rechtsgrundlage und nicht mehr wie in den vorange-gangenen zwei Jahrzehnten die Eichordnung.

Parallel zur Novellierung des Medizinproduktegesetzes ist die Richtlinie der Bundes-ärztekammer aktualisiert worden. Das Grundprinzip ist dabei nicht verändert worden.Es gab aber schon vor vier Jahren sowohl auf Seiten der Fachgesellschaften als auch desMinisteriums und der Landesbehörden den Wunsch, eine neue umfassendere Richtli-nie zur Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien zu schaffen, die auch moder-ne Aspekte von Qualitätsmanagement und Teilaspekte der Prä- und Postanalytik auf-greift.

Dies lässt die neue, breit angelegte Verordnungsermächtigung in der Betreiberverord-nung zu. Deshalb wurde bereits Ende 2003 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Fach-gesellschaften, der Industrie, den Behörden, der KBV, der DKG und dem dvta, also mitallen von der Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien betroffenen Kreisengegründet.

Diese Arbeitsgruppe hat ein Gesamtkonzept dahingehend erstellt, dass nunmehr eineumfassendere Richtlinie vorgesehen ist mit einem allgemeinen Teil, in welchem dieoben schon skizzierten Anforderungen an Qualitätsmanagement und an Prä- und Post-analytik niedergelegt sind, und daran anschließend dann in speziellen Teilen, indem diebisherige auf die Klinische Chemie konzentrierte Richtlinie der Bundesärztekammerebenso aufgehen soll, wie die bisher daneben stehenden Richtlinien zur Mikrobiologieund Immunhämatologie.

Es soll mit der umfassenderen Richtlinie also auch erreicht werden, die bisher neben-einander stehenden Richtlinien in ein Gesamtkonzept zu integrieren.

Nachdem 2005 in einem gestuften Anhörungsverfahren, zu Anfang des Jahres schriftlichund dann nach Erstellung einer neuen Version des Gesamtkonzeptes einer neuen Labor-richtlinie der Bundesärztekammer in einem zweiten Schritt am 17.10.2005 in einemmündlichen Anhörungsverfahren, mit allen Betroffenen Fachgesellschaften und Organi-sationen Konsens über die neue und erweiterte „Richtlinie der Bundesärztekammer zur

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Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ erzielt werden konn-te, fanden im Jahr 2006 intensive Beratungen über einen ersten speziellen Teil statt.

Konkret ist dies die Überleitung der bisher gelten Richtlinie zur Qualitätssicherungquantitativer Laboratoriumsmedizinscher Untersuchungen in Form eines Teils B 1 indas neue Gesamtkonzept. Auch dazu fand im Berichtsjahr am 27.11.2006 eine Anhö-rung statt. Nachdem 2005 das neue Gesamtkonzept breite Zustimmung gefunden hat-te, ist auch für den ersten speziellen Teil festzustellen, dass in einer konstruktivenDiskussion über den Vorschlag in der o. g. Anhörung, wiederum mit allen betroffenenFachgesellschaften und Organisationen, Konsens erzielt werden konnte.

Vor einer Beschlussfassung im Vorstand der Bundesärztekammer ist allerdings abzuwar-ten, wie die derzeitige Rechtsgrundlage, die Betreiberverordnung im Jahre 2007 u. U. aucherst später geändert wird. Hier besteht der Wunsch der betroffenen Organisationen, aberauch des Bundesministeriums für Gesundheit künftig einen allgemeinen Verweis auf dieRichtlinie der Bundesärztekammer vorzunehmen in Analogie zu den Verweisen auf Richt-linien der Bundesärztekammer im Transplantationsgesetz und Transfusionsgesetz.

Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung

Im Strahlenschutzrecht sind grundlegende Anforderungen europaweit durch die Richt-linie 96/29/EURATOM des Rates vom 13.05.1996 formuliert. In nationales Recht umge-setzt sind diese Anforderungen durch die Röntgenverordnung und die Strahlenschutz-verordnung. Diese beiden Regelungen richten sich primär an die sogenannten Betreibervon Einrichtungen mit ionisierender Strahlung. (Bezüglich der Überprüfung der Einhal-tung der Vorschriften der Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung (sieheauch Abschnitt „Zentraler Erfahrungsaustausch der ärztlichen Stellenausführung“). Fürdie Bundesärztekammer ist die Novellierung der Röntgenverordnung im Jahr 2004Anlass gewesen, eine Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der beiden Leitlinien zur Quali-tätssicherung in der Röntgendiagnostik bzw. Computertomographie einzusetzen.

Diese Arbeitsgruppen bestehen jeweils aus Vertretern der radiologisch- bzw. teilradiolo-gisch tätigen Fachgesellschaften, der Industrie, der KBV und der „Ärztlichen Stellengem. Röntgenverordnung“.

Die Arbeitsgruppen haben im September 2004 mit ihren Beratungen begonnen.

Auf der Grundlage der oben genannten europäischen Richtlinie und daraus abgeleiteteuropäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik, zur Qualitäts-sicherung in der pädiatrischen Röntgendiagnostik, zur Qualitätssicherung in der Com-putertomographie und zur Qualitätssicherung in der Mammografie sowie unter Heran-ziehung der einschlägigen internationalen und nationalen Normen wird derzeit dieNovellierung der beiden Leitlinien der Bundesärztekammer gemäß aktuellen Stand vonWissenschaft und Technik vorbereitet. Wesentliches Moment für die Leitlinien ist auchweiterhin die Festlegung der Bildqualität aus medizinisch-ärztlicher, diagnostischerSicht. Daraus ergeben sich dann grundlegende Anforderungen an technische Parameter.

Die Überarbeitung der beiden Regelwerke wird umfangreicher ausfallen als ursprüng-lich angenommen wurde, da nicht nur grundsätzliche Korrekturen bezüglich der kon-sequenten Einbeziehung digitaler Verfahren vorgenommen werden, sondern auch ent-

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sprechend dem vorangeschrittenen Stand von Wissenschaft und Technik, Aktualisie-rungen in praktisch allen Abschnitten der Leitlinien. Des Weiteren hat sich die Notwen-digkeit gezeigt, einige Abschnitte z. B. im Bereich Angiographie komplett neu hinzu-zufügen. Ein breit angelegtes Abstimmungsverfahren in allen in den Arbeitsgruppenvertretenen Fachgesellschaften, insbesondere aber auch mit allen ärztlichen Stellennach Röntgenverordnung und mit den Landesbehörden war zeitlich nicht so eng umzu-setzen, wie ursprünglich geplant. Die Folge ist, dass die Beratungen erst Anfang 2007abgeschlossen werden können.

Der Beratungsstand ist allerdings schon in den Gemeinsamen Ausschuss Qualitätssi-cherung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Spitzenverbänden der Kranken-kassen hinein berichtet worden. Der Hintergrund ist, dass die Bundesärztekammerunabhängig von speziellen Regelungen, wie z. B. Qualitätssicherungsregelungen fürden vertragsärztlichen Bereich nach § 135 SGB V, auch weiterhin mit den LeitlinienAnforderungen an alle Betreiber von Röntgenanlagen respektive Computertomogra-phen adressieren wird, also auch an Krankenhäuser und privatärztlich tätige Ärztinnenund Ärzte. Wie schon bei den jetzt noch geltenden Leitlinien wird darauf zu achten sein,dass die überprüfbaren Anforderungen an die Betreiber von Röntgenanlagen bzw. Com-putertomographen nicht divergieren mit den vorgenannten Regelungen für den ver-tragsärztlichen Bereich. Es ist deshalb eine Abstimmung mit dem zuständigen Gre-mium für Regelungen nach dem Vertragsarztrecht sinnvoll und notwendig, um zugegebener Zeit die Aktualisierung der Leitlinien der Bundesärztekammer mit Anpas-sungen entsprechender Verträge und Vereinbarungen nach SGB V zu homogenisieren.

2.7.5 Curricula zur Qualitätssicherung

Curriculum Ärztliches Qualitätsmanagement

Das gemeinsam von Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung undArbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften getrageneKonzept zur Qualifizierung auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements und der ange-wandten Qualitätssicherung konnte 2006 ein 10jähriges Jubiläum begehen. Es wird weiter-hin von den Landesärztekammern bzw. entsprechend autorisierten Kursveranstalternumgesetzt. Die Entscheidung, den an industriellen Anforderungen orientierten Konzeptenzur Qualifizierung auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements ein eigenes Curriculum ent-gegenzusetzen, welches Ärztinnen und Ärzte speziell für die systematische Durchführungvon Qualitätssicherungsmaßnahmen im Gesundheitswesen qualifiziert, wird nach wie vorbegrüßt. Dies zeigten auch die aktuellen Diskussionen im Kreis der Kursveranstalter, diedazu dienten, eine neue, nunmehr die 4. Auflage des Curriculum zu erarbeiten.

Die bewährte Grundstruktur des Curriculum ist dabei erhalten geblieben, den Forde-rungen nach neuen Schwerpunktsetzungen ist aber nachgekommen worden. DieGrundstruktur wurde dabei nicht geändert, weil in Umsetzung der Beschlüsse zurMusterweiterbildungsordnung auf dem Deutschen Ärztetag 2003 sukzessive bei allenLandesärztekammern die Zuatzbezeichnung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ einge-führt werden wird. Damit können Ärztinnen und Ärzte, die das Curriculum absolviert

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haben, in immer mehr Landesärztekammern die Zusatzbezeichnung beantragen undnach Anerkennung ihre entsprechende Qualifikation auch förmlich ausweisen.

In der neuen, der 4. Auflage wird die Benennung der Zusatzbezeichnung in der (Muster-)Weiterbildungsordnung im Titel des Curriculum übernommen. Die Neuauflage wirdjetzt kürzer und griffiger „Curriculum Ärztliches Qualitätsmanagement“ heißen.

Neue Schwerpunkte sind mit einer stärkeren Betonung von Fehlermanagement undPatientensicherheit, Organisations- und Führungsverständnis sowie neuere Konzeptezur Patientenautonomie gesetzt. Des Weiteren wird die Planung, Durchführung undPräsentation eines Qualitätsmanagementprojektes im Sinne einer umfassenden Lern-zielkontrolle herausgearbeitet.

Mit der Aktualisierung wird zugleich belegt, dass nicht nur Qualitätsmanagement einlebendiger Prozess ist, sondern auch die Grundlagen der Vermittlung von Kenntnissen,Fähigkeiten und Fertigkeiten im Qualitätsmanagement einer ständigen Fortentwik-klung bedürfen.

Ergänzende und vertiefende Kursangebote zum Fehlermanagement und für schonniedergelassenen Ärzte komplementieren die Initiative der verfassten Ärzteschaft zurVermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Qualitätsmanage-ment ebenso wie ein bereits 2005 fertig gestelltes spezielles Kursangebot für Qualitäts-management in der Transfusionsmedizin. Mit diesem 40stündigen Kurs sind die Vor-aussetzungen für die Übernahme der Position eines Qualitätsbeauftragten in der Trans-fusionsmedizin komplettiert.

Die Perspektive für die Qualifizierungsmaßnahme auf dem Sektor Qualitätsmanage-ment ist nach wie vor positiv. Es ist zwar eine gewisse Beruhigung bei der Teilnehmer-frequenz in den Kursen auf Landesebene zu beobachten. Der Trend zur gesetzlich ver-pflichtenden Einführung von Qualitätsmanagement in den Einrichtungen des Gesund-heitswesen macht aber deutlich, dass ein permanenter Bedarf an qualifiziertenÄrztinnen und Ärzten besteht, diese Prozesse zu steuern und zu begleiten.

Das Curriculum ist über die Internetseite der Bundesärztekammer sowie in einer klei-neren Auflage auch über den Formularverlag des Deutschen Ärzteverlages in der Schrif-tenreihe „Texte und Materialien der Bundesärztekammer zur Fortbildung und Weiter-bildung“ verfügbar: www.bundesaerztekammer.de.

Curriculum Ärztliche Führung: Ausbau ärztlicher Führungskompetenzen als zentrales

Element der ärztlichen Professionsentwicklung

Die Rahmenbedingungen für die Sicherstellung einer patientengerechten Versorgunghaben sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert. Leitenden Klinikärztenund Praxisinhabern wird im Spannungsfeld zwischen dem Anspruch einer bestmög-lichen Patientenversorgung einerseits und der Marktöffnung im Gesundheitswesenandererseits eine Quadratur des Kreises abverlangt: Den Erwartungen an Unterneh-menserfolg und Wirtschaftlichkeit stehen begrenzte finanzielle und personelleRessourcen, stetig steigende Anforderungen an die Leistungserbringer (u. a. im Bereichder Dokumentation medizinischer Leistungen), eine zunehmende Arbeitsbelastung undStresssymptomatik bei den Mitarbeitern, suboptimale Arbeitsorganisation und -bedin-

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gungen und Konflikte mit der kaufmännischen Geschäftsführung oder Vertragspartnerngegenüber. Vor diesem Hintergrund ist der Professionsentwicklung im Bereich ärzt-licher Führung ein hoher Stellenwert beizumessen. Die Vermittlung modernen Füh-rungswissens u. a. über Organisationswandel, eine noch stärker am Patienten ausgerich-tete Prozessorientierung sowie eine Steigerung von Kommunikations-, Kooperations-und Koordinationsfähigkeit ist angesichts des dynamischen Wandels im Gesundheits-wesen erforderlich. Die Führungskompetenzen von Ärzten dürfen sich dabei nicht aufstrategisch-planerisches und betriebswirtschaftliches Know-how beschränken, sondernmüssen insbesondere auf dem Ausbau der psychosozialen Kompetenzen gründen.

Die Zielsetzung des Curriculums „Ärztliche Führung“ liegt darin, ein von Ärzten kon-zipiertes und spezifisch auf die Anforderungen an ärztliche Führungskräfte ausgerich-tetes Fortbildungsangebot zu schaffen. Der Ausschuss „Qualitätssicherung ärztlicherBerufsausübung“ hatte sich im November 2005 dafür ausgesprochen, dass der Erstent-wurf des Curriculums „Ärztliche Führung“ aus dem Jahr 2004 weiterentwickelt wird.Besondere Berücksichtigung werden hierbei die Ergebnisse der beiden Pilotseminarefinden, die in Kooperation mit der Bayerischen Landesärztekammer im Oktober 2005und Oktober 2006 durchgeführt wurden.

Das Pilotseminar von 2005 wurde in 2006 über eine schriftliche Befragung der Semi-narteilnehmer evaluiert. Von insgesamt 24 Fragebögen gingen 16 beantwortet bei derBundesärztekammer ein. Als zentrale Ergebnisse der Befragung lassen sich folgendePunkte zusammenfassen:– Nach Einschätzung der Pilotseminarteilnehmer sollte die Bearbeitung von Fragen,

die sich direkt aus dem ärztlichen Alltag ergeben, im Zentrum stehen („typische Situ-ationen ärztlicher Führung“).

– Eine angemessene Übersicht über die gängigen Führungsinstrumente und -stile soll-te vermittelt werden.

– Außerdem sollte ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, um die Anwendung der vor-gestellten Führungsinstrumente im Rahmen des Kurses praktisch zu erproben.

– Besondere Wertschätzung erfuhr die Auswahl der Referenten, die durchgängig aufeine mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung im Gesundheitswesen bzw. immedizinischen Bereich zurückgreifen und somit einen direkten Bezug zur konkretenUmsetzung von ärztlicher Führung herstellen konnten.

– Die Reflexion der eigenen Rolle als Führungskraft im Kursverlauf wurde ebenfalls alssehr wichtig bewertet.

Im Anschluss an die vorgenannten Ergebnisse wurden von der Autorengruppe des Cur-riculums u. a. folgende Alleinstellungsmerkmale vorgeschlagen: 1. Alle Ebenen der medizinischen Versorgung, d. h. die Mikro-, Meso- und Makroebe-

nen zu Führung im ärztlichen Bereich werden im Curriculum berücksichtigt. 2. Das Curriculum bezieht sowohl die Vermittlung von theoretischen Grundlagen zur

Führung, die Vorstellung und praktische Erprobung von Führungsinstrumenten, alsauch die Reflexion konkreter ärztlicher Führungserfahrungen mit ein.

3. Ausschließlich im Gesundheitswesen erfahrene Referenten sollen als Dozenten fürdieses Fortbildungsangebot gewonnen werden.

4. Die Erfahrungen und Problemstellungen der Kursteilnehmer sollen als integraleBestandteile in den Seminaren reflektiert und bearbeitet werden.

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Das zweite Pilotseminar ‚Ärztliche Führung’ der Bayerischen Landesärztekammer (Oktober 2006) bestätigte die von der Autorengruppe vorgelegte Konzeption des Curri-culums als Kompetenzvermittlung und -training für ärztliche Führungskräfte.

Im Sinne eines Peer Review-Verfahrens ist geplant, die Referenten der beiden Pilotse-minare, die in 2005 und 2006 durchgeführt wurden, in die Schlussredaktion des Curri-culums mit einzubeziehen.

Nach Abschluss des Review-Verfahrens im Februar 2007 wird das Curriculum „ÄrztlicheFührung“ dem Vorstand der Bundesärztekammer zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

2.7.6 Qualitätssicherung mit und in anderen Organisationen

Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)

Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung gründeten im März 1995die „Zentralstelle der deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Medizin“(ÄZQ) als gemeinsame und paritätisch besetzte Einrichtung und wandelten diese imJuli 1997 in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts um. Anfang 2003 erfolgte die bis heu-te gültige Umbenennung in „Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin“. Zweckdes ÄZQ ist die Unterstützung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundes-vereinigung bei ihren Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung ärztlicher Berufs-ausübung.

Nach Auslaufen des Leitlinien-Clearingverfahrens Ende 2005 liegen die Schwerpunkteder Arbeit des ÄZQ in der operativen Durchführung und Koordination des Programmsfür Nationale Versorgungsleitlinien (zum Thema NVL siehe auch die gesondertenAbschnitte im Tätigkeitsbericht), in der Initiierung und Weiterentwicklung der evidenz-basierten Medizin, der Beurteilung von Methoden und Instrumenten der Qualitätsför-derung und Transparenz in der Medizin (z. B. Leitlinien, Qualitätsindikatoren, Patien-teninformationen), im Bereich Patientensicherheit/Fehler in der Medizin etc. Für dasletztgenannte Aufgabengebiet hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung ihr inter-netbasiertes Fehlermeldesystem „CIRSmedical“ dem ÄZQ zur Fortsetzung und weite-ren Pflege in gemeinsamer Trägerschaft von KBV und Bundesärztekammer im Herbst2005 übergeben.

Einzelheiten zu diesen und weiteren Aktivitäten sind dem gesonderten Abschnitt diesesTätigkeitsberichts zum Thema ÄZQ oder im Internet unter www.azq.de zu entnehmen.

Kooperation für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (KTQ®)

Bei KTQ handelt es sich um ein spezifisch für die Belange des Gesundheitswesens aus-gerichtetes Zertifizierungsverfahren. Aus Sicht der Bundesärztekammer sollten nichtIndustrienormen und/oder technische Handlungsanleitungen, sondern die Belangeund Bedürfnisse der Patienten im Mittelpunkt eines Qualitätsmanagementsystems ste-hen. Nach der vom BMG geförderten Entwicklungsphase wurden in Kooperation vonBundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft, den Spitzenverbänden der

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Krankenkassen sowie unter Beteiligung des Deutschen Pflegerats im Jahr 2001 dieKTQ-GmbH gegründet.

Zum 01.07.2006 waren 498 Krankenhäuser nach KTQ zertifiziert. Seit Inkrafttreten derQualitätsmanagementrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sind nunmehrauch die in der ambulanten Versorgung tätigen Ärzte und Psychotherapeuten sowieMedizinische Versorgungszentren dazu verpflichtet, bis 2010 ein Qualitätsmanage-mentsystem einzuführen. KTQ hat deshalb sein Zertifizierungsspektrum bereits imJahr 2004 um ein spezielles Zertifizierungsverfahren für den ambulanten Bereicherweitert. Das KTQ-Zertifizierungsverfahren wird außerdem für die Bereiche Rehabili-tation sowie Pflegeinrichtungen und alternative Wohnformen angeboten.

Die Bewertung des in den jeweiligen Versorgungseinrichtungen – Krankenhaus, Praxis,Reha-Einrichtung oder Pflegeheim – eingeführten Qualitätsmanagements erfolgt imKTQ-Zertifizierungsverfahren jeweils nach derselben Methodik: Gegliedert nach ver-schiedenen Kategorien (Patientenorientierung, Mitarbeiterorientierung, Sicherheit,Informationswesen, Führung und Qualitätsmanagement) wird der Stand der Qualitäts-managementeinführung jeweils nach der Struktur des so genannten PDCA-Zyklusbeurteilt, dies gilt sowohl für die Vorbereitungsphase der Selbstbewertung als auch fürdie Fremdbewertung der Versorgungseinrichtung durch externe, von der KTQ-GmbHakkreditierte Visitoren. Um die Implementierung von KTQ im ambulanten Bereich zuunterstützen, wurde im November 2006 ein neues KTQ-Handbuch für Praxisinhaberund Medizinische Versorgungszentren herausgegeben, das einen problemorientierten,pragmatischen Einstieg in die Qualitätsmanagement-Thematik fördern soll.

Vorsitzender des Gesellschafterausschusses der KTQ-GmbH, der die Steuerungsgruppeder GmbH darstellt, ist seit dem 01.01.2007 Herr Dr. Jonitz, Vorsitzender der Quali-tätssicherungsgremien der Bundesärztekammer. Weitere Mitglieder des KTQ-Gesell-schafterausschusses für die Bundesärztekammer sind Herr Dr. Theo Windhorst, Mit-glied des Vorstands der Bundesärztekammer, sowie Frau Dr. Klakow-Franck, Dezernat 3der Bundesärztekammer. Der frühere Vorsitzende des KTQ-Gesellschafterausschusses,Herr Prof. Kolkmann, wurde zum Ehrenvorsitzenden der KTQ-GmbH ernannt. Ihreneue Führungsposition im Gesellschafterkreis der KTQ-GmbH will die Bundesärzte-kammer insbesondere dazu nutzen, das KTQ-Zertifizierungsverfahren unter sektor-übergreifenden Gesichtspunkten weiter zu entwickeln.

Zentraler Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen nach Röntgenverordnung und

Strahlenschutzverordnung (ZÄS)

Mit den umfassenden Novellierungen der Strahlenschutzverordnung und der Röntgen-verordnung, abgeschlossen in den Jahren 2001 bzw. 2002, wurden auch die Aufgabender Ärztlichen und Zahnärztlichen Stellen präziser formuliert. Die grundlegenden Auf-gaben sind skizziert in § 83 der Strahlenschutzverordnung bzw. 17a der Röntgenver-ordnung. In diesen Vorschriften ist auch geregelt, dass die Ärztlichen Stellen sich min-destens einmal jährlich in dem sogenannten Zentralen Erfahrungsaustausch der Ärzt-lichen Stellen zusammenfinden, um Fragen der Anwendung der Strahlenschutz-verordnung bzw. der Röntgenverordnung zu diskutieren, sich auszutauschen undGrundlagen zu schaffen für eine weitestgehend einheitliche Anwendung der Strahlen-schutzverordnung bzw. der Röntgenverordnung auf Länderebene.

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Weiter konkretisiert sind die Aufgaben der Ärztlichen Stellen in der „Richtlinie überÄrztliche und Zahnärztliche Stellen“ vom Januar 2004. Die Ärztlichen (und Zahnärztlichen) Stellen sollen darauf hinwirken, dass – die Vorgaben zur Qualitätssicherung der Strahlenschutzverordnung und Röntgenver-

ordnung beachtet werden,– die technische Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden,– die Strahlen erzeugende Geräte dem Stand der Technik entsprechen und– bei ungerechtfertigtem Überschreiten der diagnostischen Referenzwerte unverzüg-

lich Abhilfe geschaffen wird.

Um dies zu realisieren, werden von den Betreibern in regelmäßigen Abständen (in derRegel alle zwei Jahre) Unterlagen über durchgeführte Sachverständigenprüfungen,Konstanzprüfungen und einige weitere Bereiche ebenso eingefordert wie Patientenauf-nahmen. Letztere werden herangezogen, um die Bildqualität auf der Grundlage der„Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik“und der „Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Computerto-mographie“ zu überprüfen.

Im Rahmen dieser Prüftätigkeit haben die Ärztlichen Stellen eine Mittlerfunktion zwi-schen dem Betreiber der Röntgenanlage bzw. einer strahlentherapeutischen Einrich-tung und der für den Strahlenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde auf Länderebene.Die Ärztlichen Stellen haben keine Sanktionsbefugnisse, sie melden allerdings bei fest-gestellten schwerwiegenden Verstößen oder wiederholten Verstößen gegen die Strah-lenschutzverordnung bzw. Röntgenverordnung entsprechend an die Länderbehörde,die dann entscheidet, welche Maßnahmen zu treffen sind.

Der Zentrale Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen, der eine einheitliche Verfah-rensweise in der Umsetzung der Strahlenschutzverordnung bzw. Röntgenverordnungebenso sicherstellen soll wie eine vergleichbare Darstellung der Ergebnisse der Tätigkeitder Ärztlichen Stellen, hat im Berichtsjahr zweimal getagt.

Die Frühjahrssitzung fand am 2./3.05.2006 in Düsseldorf und die Herbstsitzung am13./14.11.2006 in Berlin statt. Seit der Etablierung von Ärztlichen Stellen auch für dieBereiche Strahlentherapie und Nuklearmedizin sind die Sitzungen des ZÄS thematischentsprechend aufgegliedert. Es wurde über die gutachterliche Tätigkeit der ärztlichenStellen aus allen drei Bereichen – Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearme-dizin – ebenso berichtet und diskutiert wie über Themen von übergreifender Bedeutung.

Auch für die Bereiche Strahlentherapie und Nuklearmedizin kann jetzt von Routinetä-tigkeit der ärztlichen Stellen gesprochen werden. In einer Reihe von Bundesländern lau-fen jetzt bereits die im zweijährigen Rhythmus angesiedelten Wiederholungsbegutach-tungen. Es zeigen sich Erfolge insoweit, als Anlagen identifiziert werden konnten, dienicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, und diedaraufhin von den Betreibern entweder den aktuellen Erfordernissen entsprechendumgerüstet oder abgemeldet wurden. Die konsequente Umsetzung der Anforderungennach Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung durch Ärztekammern undKassenärztliche Vereinigungen, also die zuständigen Körperschaften der diagnostischund therapeutisch mit strahlenden Verfahren umgehenden Ärzte, zeigt die gewünschteWirkung, eine ständige Qualitätsverbesserung in diesen Bereichen.

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In den beiden Sitzungen des ZÄS wurden jeweils auch Berichte aus anderen Gremienvorgetragen, hier insbesondere aus dem Bund-Länderausschuss Röntgenverordnungund den dort etablierten verschiedenen Arbeitsgruppen sowie aus verschiedenenArbeitsausschüssen des DIN. Die Berichte aus den Arbeitsausschüssen des DIN sindinsofern für die Arbeit der Ärztlichen Stellen immer besonders wichtig, weil zahlreichetechnische Details in der Röntgendiagnostik, der Strahlentherapie und der Nuklearme-dizin in nationalen bzw. zunehmend internationalen Normen geregelt werden. IndemÄrzte und Medizinphysiker, die in den Ärztlichen Stellen bzw. für die Ärztlichen Stellenaktiv sind, in den entsprechenden nationalen und internationalen Normungsgremientätig sind, ist nicht nur der Informationsfluss zwischen den verschiedenen Gremiengewährleistet, sondern auch dafür Sorge getragen, dass die im ständigen Dialog mit denBetreibern entsprechender Einrichtungen gewonnenen Erfahrungen in die Aktualisie-rung nationaler und internationaler Normen einfließen und somit ein großes Maß anPraktikabilität erreicht werden kann.

In beiden Sitzungen wurde auch über den Stand der Realisierung des Mammogra-phiescreenings berichtet und diskutiert. Dazu ist festzuhalten, dass zum 01.01.2004durch eine Änderung der Krebsfrüherkennungsrichtlinien die formellen Grundlagengeschaffen sind, ein Screeningprogramm für die Altersgruppe der 50- bis 69-jährigenFrauen als Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung zuetablieren. Sukzessive wird derzeit das flächendeckende Netz, mit entsprechendenScreeningeinrichtungen etabliert. Ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherungs-aspekte im Screeningprogramm ist die Konstituierung von Referenzzentren, die eineregelmäßige Überprüfung der Screeningeinrichtungen gewährleisten. Bei diesen Refe-renzzentren werden die Aufgaben anzusiedeln sein, die Ärztlichen Stellen nach Rönt-genverordnung bisher für die kurative Mammographie übernommen haben. D. h., dieReferenzzentren werden die Betreiber von Mammographieeinrichtungen regelmäßigbegutachten und im Dialog mit ihnen dafür Sorge tragen, dass die aktuellen techni-schen Standards zur Begrenzung der Strahlenbelastung eingehalten werden. Auch die-se Abstimmung mit einem relativ neuen Bereich ist für die Ärztlichen Stellen nachRöntgenverordnung bzw. Strahlenschutzverordnung sehr wichtig, um klare Kompe-tenzabgrenzung zu erreichen und ein vergleichbares Vorgehen in der Beurteilung derEinrichtungen, die Röntgenstrahlen einsetzen, zu gewährleisten. Für Nordrhein-West-falen konnte in der Herbstsitzung eine entsprechende Vereinbarung zwischen den ärzt-lichen Stellen und dem Referenzzentrum in Münster vorgestellt werden, die ganz klardie Zuständigkeiten der beiden Bereich in der Mammographie regelt und dafür sorgt,dass keine Doppelprüfungen bei Betreibern entsprechende Anlagen erfolgen; ein akti-ver Beitrag zur Entbürokratisierung.

Die nunmehr ins zweite Jahrzehnt gegangene Geschichte des Zentralen Erfahrungs-austauschs der Ärztlichen Stellen, gegründet auf Initiative von Bundesärztekammer,Kassenärztlicher Bundesvereinigung und dem Anfang der 90-iger Jahre für den Strah-lenschutz noch zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kann als Bei-spiel gut funktionierender, sachorientierter Selbstverwaltung gelten. So sind die in derzweiten Hälfte der 90-iger Jahre von den Ärztlichen Stellen selbst formulierten „Emp-fehlungen zur Arbeit der Ärztlichen Stellen“ jetzt eingeflossen in die o. g. Richtlinieüber die Ärztlichen und Zahnärztlichen Stellen. Damit haben die Ärztlichen Stellenselbstbestimmt, welche Unterlagen sie für ihre Prüfungen benötigen und wie sie im

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Rahmen ihrer Prüfung ihrer Beratungstätigkeit vorgehen. Die Einmündung in eineRichtlinie nach Röntgenverordnung bzw. Strahlenschutzverordnung hat dabei mehrRechtssicherheit geschaffen.

Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS)

Die Umsetzung des Verfahrens der externen vergleichenden Qualitätssicherung gem. § 137 SGB V ist Aufgabe der in Düsseldorf ansässigen Bundesgeschäftsstelle Quali-tätssicherung gGmbH (BQS). Gesellschafter der BQS sind die Bundesärztekammer, dieDeutsche Krankenhausgesellschaft und die Spitzenverbände der Krankenkassen unterBeteiligung des PKV-Verbandes und des Deutschen Pflegerats. Seit 2001 werden bei derBQS stationär erbrachte medizinisch-pflegerische Leistungen mit dem Ziel der konti-nuierlichen Verbesserung der Versorgungsqualität zentral erfasst und ausgewertet. Dieeinzelnen Krankenhäuser erhalten damit gleichzeitig Impulse für das hausinterne Qua-litätsmanagement und die klinische Arbeit in den einzelnen Abteilungen. In der jähr-lich erscheinenden BQS-Bundesauswertung werden detaillierte Analysen der Daten derdeutschen Krankenhäuser dargestellt. Parallel dazu wird der „BQS-Qualitätsreport“publiziert, in dem Ergebnisse aus der BQS-Bundesauswertung bewertet und mit zahl-reichen Erläuterungen versehen sind.

Seit 2004 ist der Gemeinsame Bundesausschuss für die externe Qualitätssicherungnach § 137 SGB V verantwortlich und neuer Auftraggeber der BQS. Trotz Auflösungdes Bundeskuratoriums Qualitätssicherung konnte auf diese Weise die durch die BQSgewährleistete Kontinuität der externen vergleichenden Qualitätssicherung für Kran-kenhäuser unter Beteiligung der Bundesärztekammer aufrechterhalten werden. Im G-BA zählt die Bundesärztekammer nach § 137 SGB V mit dem Verband der PrivatenKrankenversicherung und den Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe zu denVerfahrensbeteiligten mit beratender Funktion ohne Beschlussrecht.

BQS-ErgebniskonferenzDie BQS-Geschäftsstelle berichtet jährlich im Rahmen der BQS-Ergebniskonferenzüber die Ergebnisse zur medizinischen und pflegerischen Qualität der deutschen Kran-kenhäuser des jeweils vorausgegangenen Jahres. Auf der Ergebniskonferenz „Externestationäre Qualitätssicherung 2005“ wurden im November 2006 in Berlin vor allem dieBereiche Herzmedizin, Knochen- und Gelenkerkrankungen, Pflege, Neugeborene undihre Mütter sowie Frauenerkrankungen ausführlich vorgestellt und diskutiert. Dazuwurden den Teilnehmern Workshops mit den entsprechenden thematischen Vertie-fungsmöglichkeiten angeboten. Insgesamt lagen die Ergebnisse von 1.501 Krankenhäu-sern in Form von 2,62 Millionen Datensätzen vor. Damit sind rund 16 Prozent der 16,63Millionen Krankenhausfälle aus dem Jahr 2005 dokumentiert worden. Die BQS-Geschäftsstelle bewertet die Ergebnisse fortlaufend und bereitet sie für die Ergebnis-konferenzen auf.

Besondere Aufmerksamkeit auf der 2006 durchgeführten Ergebniskonferenz fand auchdas Instrument des sogenannten „Strukturierten Dialogs“, welcher der Ursachenklä-rung bei auffälligen Ergebnissen – bei Bedarf auch vor Ort im betroffenen Krankenhaus– dient. Der Strukturierte Dialog ist in der ab 1. Januar 2007 gültigen Neufassung der

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Vereinbarung über Maßnahmen der Qualitätssicherung für zugelassene Krankenhäu-ser erstmals einheitlich und umfassend geregelt. Die Umsetzung des StrukturiertenDialogs findet für die Mehrzahl der vom Verfahren erfassten Leistungsbereiche in derVerantwortung der jeweiligen Landesgeschäftsstellen in den Bundesländern statt.

BQS-Qualitätsreport und -Indikatoren-DatenbankNeben dem Informationsforum der Ergebniskonferenz gibt die BQS außerdem denjährlichen BQS-Qualitätsreport als Broschüre heraus (auch als CD erhältlich oder imInternet unter www.bqs-qualitaetsreport.de). Als neue Darstellungshilfen sind im BQS-Qualitätsreport 2005 zeitliche Verlaufsbetrachtungen der Ergebnisse sowie eine Katego-risierung der Qualitätsziele nach dem Grad ihrer Zielerreichung aufgenommen wor-den. Unverändert gilt, dass die Voraussetzung für ein faires Benchmarking unter denKrankenhäusern in validen und reliablen Qualitätsindikatoren sowie einer adäquatenAdjustierung patientenbezogener Risikofaktoren liegen, weil die Ergebnisqualität einerLeistung hiervon maßgeblich beeinflusst werden kann. Über die angewandten Metho-den der Risikoadjustierung und über die Anwendung und Nutzung der mehr als 300Qualitätsindikatoren gibt die BQS in ihrer Qualitätsindikatoren-Datenbank Auskunft.Quasi als Nebenprodukt des Kerngeschäfts ist damit ein umfangreiches Methodenwis-sen zur Messung von Qualität angewachsen, das seit Juni 2005 der Öffentlichkeit undauch der Forschung als Informationsquelle zur Verfügung steht. Mit der Intention, dieQualitätsbeurteilungen der BQS transparent und nachvollziehbar darzustellen, sinddetaillierte und empirisch unterfütterte Informationen zu Funktionsweise, Referenzbe-reichen, Berechnungsgrundlagen, Literaturquellen etc. frei einsehbar (im Internetunter www.bqs-outcome.de bzw. www.bqs-qualitaetsindikatoren.de).

Weiterentwicklung des BQS-VerfahrensAus Sicht der Bundesärztekammer ist die Weiterentwicklung des BQS-Verfahrens zueinem sektorenübergreifenden Instrument der externen vergleichenden Qualitätssiche-rung ein prioritäres Anliegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist mit einer sektor-übergreifenden Richtlinienkompetenz für Qualitätssicherung und Qualitätsmanage-ment im GKV-System ausgestattet. Im Hinblick auf die Umsetzung von sektorübergrei-fenden Qualitätssicherungsmaßnahmen wurde daher sowohl im Gesellschafterkreisder BQS als auch im Kreise der G-BA-Mitglieder über die Option beraten, die BQS zueiner Institution für sektorübergreifende Qualitätssicherung und -Darstellung auszu-bauen.

Die BQS-Gesellschafter (Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft undSpitzenverbände der Krankenkassen unter Beteiligung des PKV-Verbandes und desDeutschen Pflegerats) favorisieren den Erhalt der BQS als eine vom G-BA strikt getrenn-te, eigenständige Gesellschaft der Selbstverwaltungsorganisationen, die zur sektorüber-greifenden Ausdehnung des Aufgabenkatalogs den Gesellschafterkreis um die Kassen-ärztliche Bundesvereinigung erweitern soll. Soweit der Bundesärztekammer bekanntist, plädieren auch die G-BA-Mitglieder für einen Erhalt der Eigenständigkeit der BQS,jedoch wird der Fortbestand des vergabefreien In-house-Auftragsverhältnisses zwischenG-BA und BQS in den Mittelpunkt gestellt und eine Trägeridentität zwischen Auftrag-geber (d. h. den Mitgliedsorganisationen des G-BA) und Auftragnehmer (d. h. den

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Gesellschaftern der BQS) gefordert; dies würde im Ergebnis zu einem Ausschluss derBundesärztekammer aus der BQS führen. Aus Sicht der Bundesärztekammer ist, imEinklang mit einem entsprechenden Rechtsgutachten, die Notwendigkeit einer100%igen Trägeridentität zu bezweifeln. Auch wären die Negativfolgen beim Ausschei-den der Bundesärztekammer im Hinblick u. a. auf die Akzeptanz und die fachlicheUnabhängigkeit des BQS-Verfahrens gravierend. Bundesärztekammer und Kassenärzt-liche Bundesvereinigung vereinbarten daraufhin in einem Spitzengespräch zu Fragender Qualitätssicherung den Entwurf eines gemeinsamen Positionspapiers, das – wie dieBQS-Gesellschafter – den Ausbau der BQS zu einer Institution für sektorübergreifendeQualitätssicherung unter Verbleib der Bundesärztekammer bei gleichzeitiger Aufnah-me der Kassenärztliche Bundesvereinigung vorschlägt:– Ausbau bzw. Beauftragung der BQS mit der Umsetzung sektorübergreifender QS-

Maßnahmen, – keine Abkoppelung der BQS von den Selbstverwaltungsorganisationen, sondern

Erhalt der Trägerstruktur bei gleichzeitiger Erweiterung des Gesellschafterkreises umdie Kassenärztliche Bundesvereinigung;

– Entwurf eines entsprechend geänderten BQS-Gesellschaftervertrages durch diegemeinsame Rechtsabteilung von Bundesärztekammer und KassenärztlicherBundesvereinigung;

– außerdem Überarbeitung des BQS-Gesellschaftervertrages im Hinblick auf die fach-liche Unabhängigkeit der BQS-Fachgruppen und der BQS-Geschäftsstelle, die deut-licher als derzeit im Vertrag zum Ausdruck gebracht bzw. ausdrücklich verankert wer-den müsste;

– zügige Aufnahme der Verhandlungen mit der KBV durch die BQS-Gesellschafterver-sammlung (ein entsprechender Beschluss war von der BQS-Gesellschafterversamm-lung am 12.09.2006 gefasst worden).

Durch Erscheinen des ersten Arbeitsentwurfs zum geplanten Wettbewerbsstärkungsge-setzes in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) im August 2006 wurde fürdie Gesellschafter der BQS bzw. die Mitglieder des G-BA der Handlungsdruck, eineeigene Lösung zur Entwicklung und Umsetzung der anstehenden sektorübergreifen-den Qualitätssicherung zu finden, verstärkt. Der Arbeitsentwurf ordnete die sektor-übergreifende QS-Richtlinienzuständigkeit zwar weiterhin dem G-BA zu, sah aber imHinblick auf die Entwicklung und Umsetzung der QS-Maßnahmen eine öffentlicheAusschreibung und anschließende Beauftragung einer nicht mehr nur „fachlich unab-hängigen“, sondern auch von den Selbstverwaltungsorganisationen unabhängigenInstitution vor (vgl. § 137a SGB V).

Ende 2006 waren die endgültige Gestaltung des GKV-WSG sowie insbesondere die Bera-tungen im Hinblick auf den neuen § 137a SGB V noch nicht abgeschlossen.

Deutsches Institut für Normung (DIN)

Die Ärzteschaft arbeitet in einer Reihe von Normenausschüssen und Fachbereichen beimDIN mit, um zu gewährleisten, dass Normen, die Einfluss auf die Handhabung von Pro-dukten haben bzw. Dienstleistungen direkt betreffen, für den medizinischen Versorgungs-alltag praktikabel sind und nicht in die ärztliche Entscheidungskompetenz eingreifen.

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

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Die Tätigkeit der Bundesärztekammer konzentriert sich auf die Normentwicklung imZuständigkeitsbereich des Normenausschusses Medizin (NAMed) mit seinen verschie-denen Fachbereichen. In den Fachgruppen, wo die konkrete Normungsarbeit stattfin-det, wird in der Regel in enger Abstimmung mit den medizinisch- wissenschaftlichenFachgesellschaften im Einzelfall die Besetzung festgelegt.

Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem DIN ist eine Kooperationsvereinbarungdie 1996 geschlossen wurde. Deren Eckpunkte sind:– Angemessene Vertretung der Bundesärztekammer im Präsidium des DIN, der Kom-

mission Gesundheitswesen, im Beirat des Normenausschusses Medizin (NAMed), ineinschlägigen Fachbereichen und Arbeitsausschüssen des NAMed und in den Len-kungs- und Arbeitsgremien anderer relevanter Normenausschüsse (z. B.: NAR, NARK);

– Regelungen zum Antragsrecht der Bundesärztekammer, der Bearbeitung von Rege-lungsgegenständen durch das DIN und deren Finanzierung;

– Regelungen zur Veröffentlichung nationaler, europäischer und internationaler Nor-men als Sonderdrucke des DIN durch die Bundesärztekammer zur Information derÄrzteschaft über die für sie relevanten Normen und

– Regelungen zur frühzeitigen, wechselseitigen Information über Normungs- bzw.Regelungsvorhaben auf dem Gebiet des Gesundheitswesens.

Die Vertreter der Bundesärztekammer in Gremien des DIN sind: Dr. Jonitz im Präsi-dium des DIN sowie Dr. Schäfer als Vorsitzender und Herr Brüggemann als weiteresMitglied der verfassten Ärzteschaft im Beirat NAMed, dem Gremium im DIN, dasGrundsatzfragen der Normung in der Medizin erörtert und über den Start neuer natio-naler Normungsvorhaben bzw. die deutsche Beteiligung an internationalen Normungs-vorhaben entscheidet. Letzteres, die Beteiligung an internationalen Normungsvorhabenist mittlerweile die Regel, da nationale Vorhaben in Zeiten der Globalisierung zuneh-mend den Charakter von Handelshemmnissen bekommen haben, denn die Erschlie-ßung internationaler Märkte zu befördern.

Festzuhalten ist schließlich, dass die Bundesärztekammer durch Herrn Brüggemannauch im Vorstand der Stiftung zur Förderung der Normung im Bereich der Medizin ver-treten ist. Diese Stiftung ist eine wichtige Einrichtung zur Finanzierung der Nor-mungsarbeit, die sich ansonsten deckt aus immer geringer werdenden Bundeszuschüs-sen und den direkt von den an einzelnen Normungsprojekten beteiligten Organisatio-nen, in der Regel Industrieunternehmen, zu leistenden Beiträgen.

Deutsche Diagnostika Gruppe (DDG)

Die DDG wurde 1982 von Vertretern der Hersteller von In-Vitro-Diagnostika, von Fach-gesellschaften, Behördenvertretern, Berufsverbänden und weiteren an der Weiterent-wicklung der Qualität in der Laboratoriumsmedizin interessierten Organisationengegründet. Die Bundesärztekammer ist ihr Anfang der 90er Jahre beigetreten. Die Ver-tretung nimmt Herr Brüggemann, Geschäftsführung der Bundesärztekammer, wahr. Ineinem regelmäßigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch wird versucht, nach außeneinvernehmlich Grundpositionen einer qualitativ hochstehenden Labordiagnostik inder Bundesrepublik Deutschland darzustellen. In den 20 Jahren sind dazu zahlreicheStellungnahmen erarbeitet und verschiedene Veranstaltungen durchgeführt worden.

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Die DDG hat immer wieder ihre Sachkenntnis in Gesetzgebungsverfahren eingebracht.Eine zentrale Ausarbeitung zum Qualitätsmanagement in medizinischen Laboratorienist die Schrift „Gute Labordiagnostische Praxis – GLDP“.

Die in dem Dokument zusammengefassten Forderungen an Qualitätsmanagement inmedizinischen Laboratorien fließen auch in die aktuellen Arbeiten bei der Bundesärzte-kammer zur Neuformulierung einer „Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitäts-sicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ ein.

Bereits im Jahre 2004 hat sich die DDG unter dem Titel „Patientenorientierte Qualitätssi-cherung der Laboratoriumsmedizin beim Probentransport“ kritisch zu den Auswirkun-gen von Outsourcing laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen im stationärenBereich geäußert. In der Ausarbeitung wurde festgestellt, dass eine zeitnahe und patien-tennahe Diagnostik auch unter schwieriger gewordenen finanziellen Bedingungengewährleistet sein muss. Es gibt zwar eine Reihe von Untersuchungen, die in größerenzentralen Laboreinheiten durchgeführt werden können, daneben sind aber viele Untersu-chungen, schon wegen der Beschaffenheit des Untersuchungsmaterials, zeitkritisch. Des-halb müsse, so die DDG, ein sinnvoller Kompromiss gesucht werden, ökonomisch sinn-volle Konzentrationen vorzunehmen, dabei aber Laborkompetenz auch im einzelnenKrankenhaus zu erhalten, um die zeitnahe Analytik bei Bedarf gewährleisten zu können.

Im Berichtsjahr hat die DDG einen Vorschlag zur Verbesserung der Kommunikation zwi-schen Ringversuchsveranstaltern und Diagnostikaindustrie erarbeitet, der helfen soll, beiproblematischen Ergebnissen von Ringversuchen schneller zu klären, welche Störfakto-ren Einfluss genommen haben können. Tatsache ist, dass die Ringversuchsprobenmanchmal Substrate enthalten, die nicht von allen Analysesystemen gleich, d. h. ohneVerzerrung der Messergebnisse, verarbeitet werden können. Hier müssen u. U. differen-ziertere Untergruppen bei den Ringversuchsteilnehmern gebildet werden, um zu gerech-ten Auswertungen zu kommen. Dazu ist es aber sehr oft notwendig, mit den Herstellernder Systeme bzw. der Reagenzien Informationen auszutauschen. Über die Vereinfachungder entsprechenden Kommunikation ist mit Hilfe der DDG ein Weg gefunden worden.

www.deutsche-diagnostica-gruppe.de.

Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinproduk-

ten – ZLG

Im Jahre 1995 wurde bei der ZLG (Zentralstelle der Länder für den Gesundheitsschutzbei Arzneimitteln und Medizinprodukten) das Sektorkomitee Medizinische Laborato-rien mit der Zielsetzung, die Anforderungen an die freiwillige Akkreditierungen vonmedizinischen Laboratorien zu vereinheitlichen, eingerichtet. Es wirken zahlreicheFachgesellschaften in dem Sektorkomitee mit, ebenso wie die Bundesärztekammer (ver-treten durch Herrn Brüggemann) und verschiedene Behördenvertreter sowie einigeAkkreditierungsstellen. In mehrjähriger Arbeit ist ein Handbuch zum Qualitätsma-nagement für medizinische Laboratorien erarbeitet worden, mit einem allgemeinen Teilmit grundlegenden Anforderungen zum Qualitätsmanagement für alle Laboratorienund mit einer Reihe von speziellen Teilen für die jeweiligen Spezialgebiete. Seit einigenJahren wird auf der Grundlage dieses Handbuchs Qualitätsmanagement in medizini-schen Laboratorien eingeführt und wird von Akkreditierungsstellen Audits durchge-

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führt und eine Akkreditierung gegenüber medizinischen Laboratorien ausgesprochen.Anliegen der Bundesärztekammer ist es, dafür Sorge zu tragen, dass Akkreditierungmedizinischer Laboratorien, die in der Routineversorgung tätig sind, weiterhin freiwil-lig bleibt und eine Anerkennung für diejenigen Laboratorien darstellt, die sichbesonders intensiv mit Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement auseinanderset-zen. In der Frühjahrssitzung 2006 des Sektorkomitees wurden Anwendungsfragen derAkkreditierung diskutiert wie, wie z. B. die Schulung von Auditoren. Es wurden fernerAktualisierungen der Checklisten für die Akkreditierung beraten und beschlossen.Aktuelle Fragen der Labordiagnostik wurden ebenfalls erörtert, wie z. B. der Umgangmit selbst hergestellten In-Vitro-Diagnostika. Die Medizinprodukte aus der sogenann-ten In-Haus-Herstellung sind zwar von der CE-Kennzeichnungspflicht ausgenommen,es bestehen aber Unklarheiten, welche Tests als kommerziell verwendet einzustufensind und welche tatsächlich für die Eigenanwendung im engeren Sinne. Die Vertreterder Fachgesellschaften sehen bei einer zu engen Auslegung die Forschung und die Ent-wicklung von Tests für besondere, seltene Untersuchungen gefährdet. Durch eineÄnderung im Medizinproduktegesetz, die für 2006 erwartet wurde, sollte Klarheitgeschaffen werden. Die Beratungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen worden.

Die ZLG hat sich wie schon 2005 für den allgemeine Teil auch im aktuellen Berichtsjahrin die Beratungen über die neue Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssiche-rung in medizinischen Laboratorien eingeschaltet und einige Vorschläge zum Text desersten speziellen Teils zur „Klinischen Chemie“ unterbreitet (siehe dazu den gesonder-ten Abschnitt in diesem Tätigkeitsbericht). www.zlg.de

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Abbildung 3: Gremien in denen die Bundesärztekammer ehren- und hauptamtlich ver-treten ist

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

2.8 Ärztliches Zentrum für Qualität in derMedizin (ÄZQ)

2.8.1 Aufgaben des ÄZQ

Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) ist eine gemeinsame Einrich-tung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) mit Sitzin Berlin. Im Auftrag seiner Träger analysiert, initiiert und organisiert das Institut seit1995 Projekte auf dem Gebiet der medizinischen Qualitätsförderung und Qualitätssi-cherung. Dabei kooperiert das ÄZQ mit in- und ausländischen Partnern.

Die Arbeitsschwerpunkte des ÄZQ sind– Erarbeitung und Bewertung von Leitlinien, Qualitätsindikatoren und Patienteninfor-

mationen zu wichtigen medizinischen Themen;– Verbreitung und Implementierung evidenzbasierter Leitlinien und Patienteninfor-

mationen;– Koordination von Maßnahmen zur Fehlerprävention und Förderung der Patientensi-

cherheit;– Methodenentwicklung für Leitlinien und evidenzbasierte Gesundheitsversorgung;– Sondierung und Bewertung von Qualitäts-Innovationen.

Beim ÄZQ angesiedelt sind– die Geschäftsstelle des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin e. V. (DNEbM);– die Geschäftsstelle des Guidelines International Network, einer gemeinnützigen

Gesellschaft nach Schottischem Recht (G-I-N);– die Schriftleitung der Zeitschrift für ärztliche Fortbildung und Qualität im Gesund-

heitswesen, gemeinsames Organ von ÄZQ, AWMF, DNEbM, Deutschem CochraneCenter, G-I-N, IQWiG (ZaeFQ);

– die Schriftleitung des Kompendiums Evidenzbasierte Medizin, deutschsprachige Ver-sion von BMJ Clinical Evidence Concise.

2.8.2 Gremien/Mitarbeiter/Mitgliedschaften

Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin ist eine Gesellschaft des bürger-lichen Rechts. Die ihm übertragenen Aufgaben bearbeitet es mit folgenden Gremienund Einrichtungen: Verwaltungsrat, Planungsgruppe, Erweiterte Planungsgruppe,Expertenkreise, Geschäftsführung.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat übt für BÄK und KBV, als die Gesellschafter des ÄZQ, die Vertre-tungsberechtigung auf das ÄZQ aus. Er beschließt im Rahmen der Vorgaben der Haus-haltspläne beider Gesellschafter über den Haushaltsplan, die Erstellung der Jahresrech-

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nung und die Finanzplanung des ÄZQ. Der Verwaltungsrat trifft ferner die Entschei-dungen in organisatorischen Grundsatzfragen. Der Verwaltungsrat entscheidet ein-stimmig. Tabelle 1 nennt die Mitglieder des Verwaltungsrates 2006.

Tabelle 1: Mitglieder des ÄZQ-Verwaltungsrates 2006

Institution Namen der Mitglieder

Bundesärztekammer Prof. Dr. J.-D. Hoppe (stellv. Vorsitz 2006), Prof. Dr. C. Fuchs, Dr. G. Jonitz

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Dr. A. Köhler (Vorsitz 2006), E. Gramsch, Dr. L. Hansen, U. Weigeldt

Den Vorsitz führt jährlich wechselnd der Vorstandsvorsitzende der KassenärztlichenBundesvereinigung oder der Präsident der Bundesärztekammer.

Planungsgruppe

Die Planungsgruppe übernimmt die fachliche Leitung des ÄZQ. Sie trifft die grund-sätzlichen Entscheidungen für die Arbeit und bestimmt die Arbeitsaufträge, die an dieMitarbeiterinnen der ÄZQ-Geschäftsstelle und die Expertenkreise vergeben werden. Sieentscheidet abschließend darüber, welche Arbeitsergebnisse des ÄZQ an die Organevon BÄK und KBV weitergeleitet werden – u.a. als Grundlage einer einheitlichenBeschlussfassung der Träger des ÄZQ.

Mitglieder der Planungsgruppe sind je vier vom Vorstand der BÄK und vom Vorstandder KBV benannte Mitarbeiter. Die Planungsgruppe bestimmt jährlich wechselnd einenVorsitzenden aus den von den beiden Vorständen Benannten. Die Planungsgruppe ent-scheidet einstimmig. Die Zusammensetzung der Planungsgruppe 2006 ist in Tabelle 2angegeben.

Tabelle 2: Mitglieder der Planungsgruppe 2006 des ÄZQ

Institution Namen der Mitglieder

Bundesärztekammer Dr. G. Jonitz, (Vorsitz 2006), Dr. C. Goesmann, Prof. Dr. F. Hessenauer, Dr. R. Klakow-Franck

KassenärztlicheBundesvereinigung

E. Gramsch (stellv. Vorsitz 2006), Dr. B. Gibis, Dr. L. Hansen, Dr. A. Hellmann

Erweiterte PlanungsgruppenDie Planungsgruppe zieht für Fragen, welche im Rahmen der Beziehungen zu anderenOrganisationen (z.B. der AWMF oder den Spitzenorganisationen der gesetzlichenKrankenversicherungen und der Krankenhäuser) auf dem Feld der Qualitätssicherungvon Bedeutung sind, zusätzlich Vertreter dieser Organisationen hinzu (=Erweiterte Pla-nungsgruppe).

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Deutsches Leitlinien-ClearingverfahrenDiese Erweiterte Planungsgruppe wurde erstmalig 1999 als Steuergruppe des Leitlinien-Clearingverfahrens etabliert. Aufgrund der geänderten politischen Rahmenbedingun-gen des Leitlinien-Clearingverfahrens durch die Novellierung des SGB V von 2003 end-ete die vertraglich und programmatische Kooperation der Spitzenorganisation derSelbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen auf dem Gebiet der Leitlinienarbeit2005 (siehe hierzu Tätigkeitsbericht 2005).

Programm für Nationale VersorgungsLeitlinienDem Kooperationsvertrag zwischen BÄK, AWMF und KBV von 2003 zum Programmfür Nationale VersorgungsLeitlinien entsprechend wird für die Abstimmungen undEntscheidungen im Rahmen des NVL-Programms die Planungsgruppe des ÄZQgenutzt, u.z. erweitert um Repräsentanten der AWMF. Dieses Gremium entscheideteinstimmig.

Tabelle 3: Mitglieder der Erweiterten Planungsgruppe des Programms für NationaleVersorgungsLeitlinien

Institution Namen der Mitglieder

Bundesärztekammer undKassenärztliche Vereinigung

Mitglieder der Planungsgruppe (siehe Tabelle 2)

Arbeitsgemeinschaft derWissenschaftlichen MedizinischenFachgesellschaften

Prof. Dr. A. Encke (Präsident der AWMF), PD Dr. I. Kopp (stellvertr. Vorsitzende der Leitlinienkommission der AWMF), Prof. Dr. H.K. Selbmann (Mitglied des Vorstandsund Vorsitzender der Leitlinienkommission derAWMF)

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung initiiert, koordiniert und implementiert die Projekte des ÄZQ(siehe Abbildung 1) im Rahmen der Ressorts – Qualität in der Medizin – Evidenzbasierte Medizin/Leitlinien– Medizinische Informationen/Patienteninformationen– Koordination/Organisation

Die Entscheidung über die Beschäftigung der Mitarbeiter der Geschäftsführung obliegtdem Verwaltungsrat. Die kaufmännische Geschäftsführung liegt bei der kaufmänni-schen Abteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

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Abbildung 1: Organigramm des ÄZQ 2006

Im Berichtszeitraum waren in der Geschäftsstelle des ÄZQ die in Tabelle 4 genanntenMitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Tabelle 4: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÄZQ-Geschäftsstelle

Name Funktion / Ressort

Prof. Dr. Günter Ollenschläger Leiter des ÄZQ, Ressorts: EbM, Med. Information, Institutsleitung

Dr. Christian Thomeczek Geschäftsführer im ÄZQ, Ressorts:Qualität/Patientensicherheit, Organisation

Monika Lelgemann MSc Ressortleitung EbM/Leitlinien (bis 9/06)

Dr. PH Dipl. Ing. Sylvia Sänger Ressortleitung Med. Informationen

Dr. Susanne Weinbrenner, MPH Wiss. Mitarbeiterin Drittmittel (bis 9/06)Ressortleitung EbM/Leitlinien (ab 10/06)

Dipl.-Soz. Päd. Marga Cox Referentin der Geschäftsführung,Geschäftsführerin DNEbM

Dipl.-Dok. Inga König Informationsvermittlungsstelle (IVS)

Dr. Christina Niederstadt, MPH Wiss. Mitarbeiterin – Drittmittel (ab 4/06)

Dr. Monika Nothacker, MPH Wiss. Mitarbeiterin – Drittmittel (ab 11/06)

Dr. Julia Rohe, MPH Wiss. Mitarbeiterin – Patientensicherheit (ab 10/06)

Martha Roith Sekretariat (seit 02/.06 in Elternzeit)

Dana Rütters Informationsvermittlungsstelle (IVS) (ab 12/06)

Dr. Frank Thalau MPH, MSc Wiss. Mitarbeiter – Leitlinien (bis 12/06)

Henning Thole Wiss. Mitarbeiter – Leitlinien (bis 12/06)

Dipl.-Bibl. Henrike Trapp M.A. Informationsvermittlungsstelle (IVS) (ab 11/06 in Mutterschutz)

Dr. Antje Vega Pérez Wiss. Mitarbeiterin – Drittmittel (ab 10/06)

Dr. Dagmar Villarroel Gonzales, MPH Wiss. Mitarbeiterin – Drittmittel

Martina Westermann Sekretariat

Meryem Willner Sekretariat

Dr. Babette Bürger Redaktion ZaeFQ

Dr. Angela Maienborn Geschäftsführerin G-I-N

I. Drumm, Frau N. Töpler, Frau E. Mohl, Frau D. Rütters (bis 11/06), Frau C Schäfer

Studentische Aushilfen

Mitgliedschaften

– Das ÄZQ ist Initiator und Gründlungsmitglied des Guidelines International Network(www.g-i-n.net) sowie

– Initiator und Fördermitglied des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin(www.ebm-netzwerk.de).

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– Seit April 2005 ist das ÄZQ Mitglied im Health Evidence Network (HEN), einem vomWHO-Regionalbüro für Europa koordinierten Informationsdienst für Entschei-dungsträger im Gesundheitswesen.

2.8.3 Projekte des ÄZQ 2006

2004 hatten sich BÄK und KBV auf folgende Ziele im Bereich „Qualität im Gesund-heitswesen“ geeinigt: – Die Konzepte und Maßnahmen zum Qualitätsmanagement/Qualitätssicherung sind

innovativ und praktikabel zu gestalten. – Die Entwicklung neuer Konzepte und Qualitätsinitiativen erfolgt auch unabhängig

vom jeweiligen gesetzlichen Auftrag.– Es sollen methodische Grundbausteine geschaffen werden, die von Ärztekammer

und KBV gemeinsam genutzt werden können.

Beide Institutionen verfolgen diese Ziele gemeinsam unter Nutzung ihrer EinrichtungÄrztliches Zentrum für Qualität in der Medizin. Es besteht darüber Konsens, dass dieZuständigkeit ärztlicher Körperschaften für das Thema Qualität erhalten bleiben muss.Auf dieser Grundlage wurden für das ÄZQ die in Tabelle 5 zusammengestelltenArbeitsschwerpunkte festgelegt.

Tabelle 5: Arbeitsschwerpunkte des ÄZQ

Evidenzbewertung und Leitlinienerstellung

Qualitätssicherung medizinischer Informationen für Patienten und Ärzte

Methodische Grundlagenarbeit

Testung und Besetzung neuer Themenfelder

Austauschplattform mit außerärztlichen Gremien

Dienstleister für BÄK und KBV

Vorrangige Projekte des ÄZQ und seiner Partner waren im Berichtszeitraum:– das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien;– das Aktionsprogramm der deutschen Ärzteschaft zu Patientensicherheit und Fehler-

prävention;– der Patienteninformations-Dienst der Ärzteschaft „patienten-information.de“;– das Informationsprogramm für Qualitätsmanagement Q-M-A.

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

2.8.4 Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL-Pro-

gramm)

Hintergrund und Ziele

Leitlinien sind heutzutage nicht mehr aus dem medizinischen Alltag wegzudenken undein wesentliches Instrument der Qualitätsförderung und Transparenz.

Vor diesem Hintergrund entwickeln die Mitgliedsgesellschaften der AWMF seit vielenJahren Leitlinien. Dabei handelt es sich vorrangig um Empfehlungen für speziellemedizinische Fachgebiete. Solche „Klinischen Leitlinien oder Praxisleitlinien“ sind inder Regel auf umschriebene Teilbereiche des Versorgungsgeschehens ausgerichtet undbeschreiben nur selten organisatorische Rahmenbedingungen der Patientenversor-gung, oder Nahtstellen zwischen den verschiedenen Disziplinen bzw. Versorgungsbe-reichen (Primäre Prävention – Sekundäre Prävention – Kuration – Rehabilitation). Umdiesen Defiziten abzuhelfen, existiert seit 2002 das von der BÄK initiierte Programm fürNationale VersorgungsLeitlinien (NVL-Programm) – seit 2003 in gemeinsamer Träger-schaft von BÄK, AWMF und KBV, koordiniert durch das ÄZQ.

Das NVL-Programm zielt auf die Entwicklung und Implementierung versorgungsbe-reichübergreifender Leitlinien zu ausgesuchten Erkrankungen hoher Prävalenz unterBerücksichtigung der Methoden der evidenzbasierten Medizin. Insbesondere sindNationale VersorgungsLeitlinien inhaltliche Grundlage für die Ausgestaltung von Kon-zepten der strukturierten und integrierten Versorgung.

Die Empfehlungen sollen den interdisziplinären Konsens aller an einem Versorgungs-problem beteiligten deutschen Fachgesellschaften auf der Grundlage der besten verfüg-baren Evidenz wiedergeben. Verantwortlich für die Formulierung sind die Mitgliedsge-sellschaften der AWMF, die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft undandere Organisationen, die sich durch die Entwicklung hochwertiger Leitlinien in demjeweiligen Themenbereich hervorgetan haben oder unmittelbar davon betroffen sind.Zu diesem Zweck entsenden die sich für ein bestimmtes Thema zuständig fühlendenFachgesellschaften und Organisationen Mandatsträger in die entsprechenden Leitli-niengruppen. Die Beteiligung von Patienten an der Entwicklung von NVL erfolgt inAbstimmung mit dem Patientenforum bei der Bundesärztekammer. Das Verfahrenwird vom ÄZQ koordiniert. Die Kosten des Programms werden von BÄK, AWMF, KBVsowie den beteiligten Fachgesellschaften getragen.

Die an den bisher publizierten NVL beteiligten Organisationen sind in Tabelle 6zusammengestellt.

Über die Methodik des NVL-Programms wurde in den vergangenen Jahren regelmäßigberichtet. Das Verfahren (siehe hierzu Abbildung 2) wird in Abstimmung zwischenBÄK, AWMF und KBV unter Berücksichtigung von internationalen Erkenntnisse undGesichtspunkten der Praktikabilität kontinuierlich weiterentwickelt.

Die Vorgehensweisen sind im NVL-Methodenreport niedergelegt, der unter www.versorgungsleitlinien.de/methodik allgemein zugänglich ist.

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Tabelle 6: Organisationen, die sich an den bisher publizierten Nationalen Versorgungs-Leitlinien beteiligten

Organisation Funktion / Bearbeites Thema

AWMF Träger des NVL-Programms

AkdÄ (Arzneimittelkommission der dtsch. Ärzteschaft) Typ 2 Diabetes 2002/2006,Asthma, COPD, KHK

ÄZQ Koordination & Organisation

BÄK Träger des NVL-Programms

DDG (Deutsche Diabetes Gesellschaft) Typ 2 Diabetes 2002/2006

DEGAM (Dtsch. Ges. für Allgemein- & Familienmedizin) Asthma, COPD, KHK, Typ 2 Diabetes 06

Deutsche Atemwegsliga Asthma, COPD

DGA (Dtsch. Ges. für Angiologie) Typ 2 Diabetes 2006

DGCH (Dtsch. Ges. für Chirurgie) Typ 2 Diabetes 2006

DGfW (Dtsch. Ges. für Wundheilung und Wundbe-handlung)

Typ 2 Diabetes 2006

DGIM (Dtsch. Ges. für Innere Medizin) Typ 2 Diab. 2002/2006, Asthma, COPD, KHK

DGK (Dtsch. Ges. f. Kardiol. – Herz- & Kreislaufforschg.) KHK

DGN (Dtsch. Ges. für Neurologie) Typ 2 Diabetes 2006

DGP (Dtsch. Ges. für Pneumologie & Beatmungsmedizin) Asthma , COPD

DGPM (Dt. Ges. f. Psychosomat. Med. & Psychotherapie) Typ 2 Diabetes 2006

DGPMR (Dtsch. Ges. f. Physikal. Med. & Rehabilitation) Typ 2 Diabetes 2006

DGPR (Dt. Ges. f. Präv. & Rehab. von Herz-Kreislauferkr.) KHK

DGPRAEC (Dtsch. Ges. der Plastischen, Rekonstrukti-ven & Ästhetischen Chirurgen)

Typ 2 Diabetes 2006

DGTHG (Dt. Ges. f. Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie) KHK

DOG (Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft) Typ 2 Diabetes 2006

DRG (Deutsche Röntgengesellschaft) Typ 2 Diabetes 2006

FKDS (Fachkommission Diabetes Sachsen) Typ 2 Diabetes 2002/2006

GfN (Gesellschaft für Nephrologie) Typ 2 Diabetes 2006

GPP (Gesellschaft für pädiatrische Pneumologie) Asthma

KBV Träger des NVL-Programms

Patientenforum bei der Bundesärztekammer NVL-Begutachtung, Entwick-lung NVL-basierter Patien-tenleitlinien

VDBD (Verband der Diabetesberatungs- und Schu-lungsberufe Deutschland)

Typ 2 Diabetes 2006

Wissensnetzwerk evidence.de der Univ. Witten/Herdecke Patientenleitlinie Asthma

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Abbildung 2: Idealtypischer Algorithmus der NVL Erstellung, Stand 12/06

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NVL-Verbreitung und -Implementierung

Maßnahmen zur effektiven Verbreitung und Implementierung sind wesentlicheBestandteile des NVL-Programms. Zur NVL-Verbreitung wurden im Berichtzeitraumdie nachstehend genannten Maßnahmen realisiert.

Tabelle 7: Maßnahmen zur Verbreitung Nationaler Versorgungsleitlinien

Zielgruppen Maßnahmen

Gesamte Ärzteschaft Publikation klinisch relevanter NVL-Empfehlungenauf den Mitteilungsseiten des Deutschen Ärzteblattes

Betroffene Arztgruppen /Wissenschaftliche Fachgesell-schaften, Berufsverbände

– Publikation in Organen von Fachgesellschaftenund Ärztekammern,

– Publikationsreihe im Deutschen Ärzte-Verlag– Präsentation auf Fachkongressen – Verlinkung zwischen Webseiten von Fachgesell-

schaften und NVL-Webseite (www.versorgungsleitlinien.de)

Leitlinien-Nutzer / -Methodiker – E-Publikation aller NVL-Dokumente auf www.versorgungsleitlinien.de

– E-Publikation im Leitlinien-Info-System der AWMF– E-Publ. im Info-System des Guidelines Internatio-

nal Network

Nutzer zertifizierter Fortbildung Integration in Online-CME-Programme

Ärztliche Selbstverwaltung – E-Publ. auf der Leitlinien-Seite der Bundesärzte-kammer

Patienten Publikation der NVL-PatientenLeitlinien im Deut-schen Ärzte-Verlag und über www.versorgungsleitlinien.de.

Presse und interessierte Kreise Presseinformationen zum Zeitpunkt der NVL-Verabschiedung

An der Verbreitung der veröffentlichten NVL beteiligen sich auch kooperierende Fachge-sellschaften durch Diskussion der Thematik in den Fachorganen und auf wissenschaft-lichen Kongressen. Besonders engagiert waren im Berichtszeitraum die Fachgesellschaf-ten für Allgemein- und Familienmedizin für Innere Medizin und für Kardiologie.

Die bekannte Kooperation mit der Universität Witten-Herdeke auf dem Gebiet der leit-liniengestützten zertifizierten Fortbildung (www.leitlinien-wissen.de – siehe Tätigkeits-berichte des Vorjahres) konnte fortgeführt werden.

Projekte zur Implementierung Nationaler VersorgungsLeitlinien wurden im Berichts-zeitraum in Kooperation mit verschiedenen Partnern in den Bereichen Qualitätsma-nagement, Qualitätsindikatoren, Leitlinien-Adaptation durch Qualitätszirkel und Fort-bildung durchgeführt (siehe Tabelle 8).

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Tabelle 8: Projekte zur Implementierung Nationaler Versorgungsleitlinien

Maßnahmen Projekte (Partner)

Integration von NVL-Empfehlungenin Qualitätsmanagement-Programme

NVL-Integration in das QEP®-Programm(KBV, Berufsverband der Pneumologen)

Entwicklung von Qualitätsindikatorenzu Nationalen VersorgungsLeitlinien

Qualitätsstandards für NVL-Qualitätsindikato-ren (AWMF, BQS, BÄK, KBV)

Integration von NVL-Empfehlungenin regionale Leitlinien

Manual zur Entwicklung regionaler Leitlinien(PMV forschungsgruppe“ an der Universitätzu Köln und der „Leitliniengruppe Hessen).

Evaluation von leitlinienbasiertenFortbildungsmaßnahmen

Leitlinien-Implementierungsstudie Asthma(LISA) an der Uni Witten Herdeke im Rahmender BÄK-Förderung Versorgungsforschung(Uni Witten-Herdeke, AkdÄ, BÄK)

NVL-Integration in Praxis-QM-SystemeZur Implementierung der NVL in die Arbeitspraxis wurde zusammen mit der KBV einProjekt initiiert, um die Inhalte der NVL prototypisch in das QM-System der KBV(QEP®) zu integrieren. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe zusammen gestellt, diezunächst die Machbarkeit und die Adaptierbarkeit analysieren soll: Dr. M. Barczok(Bundesverband der Pneumologen) , Dr. F. Diel, MPH (KBV), Dr. A. Hellmann (KBV,Bundesverband der Pneumologen), Dr. T. Hering (Bundesverband der Pneumologen),Dr. P. Klein (KBV), Prof. Dr. W. Niebling (NVL-Autor), Dr. A. Schneider (UniversitätHeidelberg), H.Thole (ÄZQ). Aus dem umfangreichen Qualitätszielkatalog von QEP®

konnte ein Set von Qualitätszielen identifiziert werden, das unmittelbar von der NVLhinterlegt werden kann, und so die Implementierung ausgewählter NVL-Empfehlun-gen in Praxis-QM-Systeme ermöglicht. Die Praxistestung der Ergebnisse ist für 2007geplant.

Entwicklung von Qualitätsindikatoren zu NVLQualitätsindikatoren (Klinische Messgrößen) gehören mit zu den wirksamsten Instru-menten für die Leitlinien-Implementierung. Die NVL-Steuergruppe beschloss deshalb2006, dass jede NVL künftig Empfehlungen zu praktikablen Qualitätsindikatoren ent-halten soll. Dabei sollen solche Messgrößen den international akzeptierten Standardsfür Qualitätsindikatoren entsprechen (siehe Konsenspapier „Beurteilung KlinischerMessgrößen“ von BÄK, KBV, AWMF und ZI (Tätigkeitsbericht 2001). Vor diesemHintergrund wurde 2006 ein Expertenkreis eingerichtet, dessen Mitglieder bis Mitte2007 eine Anleitung zur Entwicklung von Qualitätsindikatoren für Nationale Versor-gungsLeitlinien entwickeln werden: Dr. G. Blumenstock (Uni Tübingen). Prof. Dr. M.Geraedts (Uni Düsseldorf), Dr. B. Gibis (KBV), Prof. Dr. W. H. Jäckel (Uni Freiburg), Dr.R. Klakow-Franck (BÄK), PD Dr. I. Kopp (AWMF), Dr. V. Mohr (BQS), Prof. Dr. G.Ollenschläger (ÄZQ – Moderation). Auf der Grundlage dieses Manuals sollen künftigQualitätsbewertungen von NVL-Messgrößen durchgeführt werden.

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Handbuch zur Entwicklung regionaler LeitlinienNationale Leitlinien werden erst durch Anpassung an die Versorgungsrealität wirksam.Hierzu eignen sich insbesondere Handlungsempfehlungen regionaler Arztgruppen.Vor diesem Hintergrund kooperiert das ÄZQ seit 1999 mit der Leitliniengruppe Hessen– Hausärztliche Pharmakotherapie und der PMV forschungsgruppe der Universität zuKöln. In dieser Partnerschaft wurde 2000 bis 2003 das Projekt »Implementierung inter-disziplinärer Leitlinien für wichtige Versorgungsbereiche« im Rahmen des Modellpro-gramms zur Förderung der medizinischen Qualitätssicherung des Bundesministeri-ums für Gesundheit unterstützt (siehe hierzu: Tätigkeitsberichte der Vorjahre).Bestandteil dieses Projektes war die Erarbeitung eines „Handbuchs zur Entwicklungregionaler Leitlinien“, welches Anfang 2006 fertiggestellt wurde.

Tabelle 9: Inhaltsverzeichnis des Handbuchs zur Entwicklung regionaler Leitlinien(Auszug)

• Die Entwicklung von Leitlinien in Deutschland

• Leitlinien in der strukturierten medizinischen Versorgung

• Kontext der Leitlinienentwicklung in Hessen

• Leitlinienentwicklung

• Gestaltung und Disseminierung

• Implementierung

– Implementierungskonzept

– Erfahrungen der Leitliniengruppe Hessen zur Implementierung

– Implementierungshindernisse

• Monitoring, Evaluation und Überarbeitung

• Funktionen von Leitlinien im System der vertragsärztlichen Versorgung (GKV)

– Informative und regulative Funktionen von Leitlinien

– Welche Verpflichtungen entstehen für die Ärzte?.

– Welche Verpflichtungen entstehen für den Patienten?

– »Gruppenzwang« und rechtliche Rezeption

Das Handbuch beruht ganz wesentlich auf den Erfahrungen der »Leitliniengruppe Hes-sen« und dem Konzept der Nationalen Versorgungsleitlinien. Das Handbuch ist als Leit-faden und Hilfestellung für Gruppen aus dem ambulanten Bereich konzipiert, die mitder Leitlinienarbeit beginnen wollen und Anregungen für den Arbeitsprozess suchen.Es ist auf der ÄZQ-Webseite unter http://www.aezq.de/publikationen/0index/schriftenreihe/view frei zugänglich.

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Evaluation leitlinienbasierter FortbildungsmaßnahmenDas ÄZQ unterhält seit 2004 eine Kooperation mit dem Wissensnetzwerk der Univer-sität Witten/Herdecke zur Betreibung der internetbasierten Fortbildungsplattformwww.leitlinien-wissen.de.

Im Rahmen dieser Partnerschaft, an der auch die AkdÄ beteiligt ist, beteiligte sich dasÄZQ 2006 erfolgreich mit dem gemeinsamen Konzept der „Leitlinien-Implementie-rungs-Studie-Asthma“ (LISA) an der Ausschreibung der Bundesärztekammer zur För-derung der Versorgungsforschung.

Abbildung 3: Eckpunkte der LISA-Studie zur Leitlinien-gestützten Fortbildung

Hauptziele der Studie sind die Entwicklung und Evaluation tragfähiger Strategien fürdie systematische Implementierung von Leitlinien, der Vergleich von dezentralen ver-sus personen- und präsenzgebundenen interdisziplinären Strategien sowie die Ablei-tung und Nutzung von Erkenntnissen für den Wissenstransfer mit zukünftigen evi-denzbasierten Leitlinien. Die Interventionen und Untersuchungen der Studie startenAnfang 2007 (siehe Abbildung 3).

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Publizierte VersorgungsLeitlinien – Sachstand

Derzeit existieren die in Tabelle 10 genannten Nationalen VersorgungsLeitlinien. Zu denThemen Depression, Herzinsuffizienz, Rückenschmerz und weiteren Fragestellungendes Typ-2-Diabetes sind NVL in Arbeit. Alle bisher konsentierten Leitlinien wurden vomVorstand der Bundesärztekammer als „Leitlinien der Bundesärztekammer“ beschlossen.

Hintergrund und Entstehungsgeschichten dieser Leitlinien sind in den Tätigkeitsbe-richten der Vorjahre ausreichend gewürdigt worden. Nachstehend werden zu den 2006publizierten NVLn nur ausgewählte Aspekte genannt. Zur ausführlichen Informationsei auf das Internet-Angebot www.versorgungsleitlinien.de verwiesen.

Tabelle 10: Im Jahr 2006 gültige Nationale VersorgungsLeitlinien

Thema Kommentare gültig bis

Asthma (2005) Nr. 1 der Nutzerstatistik der AWMF-Leitli-nien von Herbst 05 bis Sommer 06

04 / 07

COPD (2006) Nr. 12 der Nutzerstatistik der AWMF-Leitli-nien – November 06

01 / 08

Chronische KHK (2006) Entwicklungszeit: 4 Jahre 05 / 08

Typ-2-Diab.mell.–Netzhaut-komplikationen (2006)

09 / 08

Typ-2-DM-Fußkompli-katio-nen (2006)

10 / 08

NVL COPDDie NVL COPD wurde im Februar 2006 verabschiedet. Sie nimmt u.a. zu folgend en Fra-gen Stellung: Diagnosesicherung durch objektive Messungen, medikamentöse Stufen-therapie der COPD, nichtmedikamentöse Maßnahmen, Verhalten bei Exazerbation, evi-denzbasierte Prävention und Rehabilitation, Maßnahmen ohne ausreichenden Wirk-samkeitsnachweis, Koordination von hausärztlicher und spezialisierter, ambulanter,akutstationärer und rehabilitativer Betreuung.

An ihrer Erstellung waren die in Tabelle 11 genannten Experten beteiligt.

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Tabelle 11: An der Erarbeitung der NVL COPD Beteiligte

Beteiligte Fachgesellschaft/ Organisation Benannte Experten (Leitlinien-Autoren)

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)

Prof. Dr. med. Dieter Ukena und Dr. med. Gisela Schott MPH

Deutsche Atemwegsliga Prof. Dr. med. Heinrich Worth

Deutsche Gesellschaft für Allgemein- undFamilien-Medizin (DEGAM)

Prof. Dr. med. Heinz Harald Abholz

Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)

Prof. Dr. med. Helgo Magnussen

Deutsche Gesellschaft für Pneumologie undBeatmungsmedizin (DGP)

Prof. Dr. med. Adrian Gillissen

Deutsche Gesellschaft für Prävention undmedizinische Rehabilitation (DGPMR)

Dr. med. Konrad Schultz

Die Autorengruppe wurde durch folgende Experten unterstützt: Prof. Dr. med. Peter von Wichert, AWMF; PD Dr.med. Ina Kopp, AWMF (Modera-tion); Monika Lelgemann MSc (Epi), Dr. med. Frank Thalau MPH MSc, Prof. Dr. Dr.med. Günter Ollenschläger, ÄZQ (Redaktion und Koordination).

NVL Chronische KHKDie NVL Chronische KHK wurde im Mai 2006 verabschiedet. Sie nimmt u.a. zu folgen-den Fragen Stellung: Nichtinvasive und invasive Diagnostik, Prognose und Risikostrati-fizierung, Symptomkontrolle und Sekundärprophylaxe, Indikationen zur Revaskulari-sation (Vergleich PCI versus CABG), Koordination von hausärztlicher und spezialisier-ter, ambulanter, akutstationärer und rehabilitativer Betreuung.

An ihrer Erstellung waren die in Tabelle 12 genannten Experten beteiligt.

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Tabelle 12: An der Erarbeitung der NVL Chron. KHK Beteiligte

Beteiligte Fachgesellschaft/Organisation Benannte Experten (Leitlinien-Autoren)

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzte-schaft (AkdÄ)

PD Dr. med. Ulrich Laufs

Deutsche Gesellschaft für Allgemein- undFamilien-Medizin (DEGAM)

Prof. Dr. med. Norbert Donner-Banzhoff

Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin(DGIM)

Prof. Dr. med. Karl Werdan

Deutsche Gesellschaft für Kardiologie- Herz-und Kreislaufforschung (DGK)

Prof. Dr. med. Hans-Joachim Trappe

Deutsche Gesellschaft für Prävention undRehabilitation von Herz- und Kreislauferkran-kungen (DGPR)

Prof. Dr. med. Klaus Held

Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- undGefäßchirurgie (DGTHG)

Prof. Dr. med. Hans-Reinhard Zerkowski

Die Autorengruppe wurde durch folgende Experten unterstützt: Prof. Dr. med. Christoph Bode, DGK; Prof. Dr. med. Emmeran Gams, DGTHG; Dr. med. Simone Heinemann, DGK; Prof. Dr. med. Eckart Fleck, DGK; Dr. med. Christoph Klein, DGK; PD Dr. med. Brigitte Osswald, DGTHG; Prof. Dr. med. Bernhard Rauch, DGPR; Dr. med. Martin Russ, DGIM; Prof. Dr. med. Ulrich Tebbe, DGK. Moderation: PD Dr. med. Ina Kopp, AWMF. Redaktion: Monika Lelgemann MSc (Epi), Dr. med. Lothar Heymans, Prof. Dr. Dr.med. Günter Ollenschläger, ÄZQ.

Nationale VersorgungsLeitlinien zum Themenbereich Typ-2-Diabetes Die Erstellung von VersorgungsLeitlinien zu diabetologischen Themen gestaltet sichaufgrund der Breite der Thematik und der Fülle der beteiligten Organisationen komple-xer als bei den vorgenannten Leitlinien-Projekten.

Aus diesem Grund wird die Erarbeitung der Diabetes-NVL durch eine Steuergruppekoordiniert (s. Tabelle 13).

Tabelle 13: Steuergruppe der NVLn zum Typ-2-Diabetes

Benannter Repräsentant Fachgesellschaft / Organisation

Prof. Dr. H. H. Abholz DEGAM

Prof. Dr. F. A. Gries AKdÄ

Frau Dr. N. Haller Verband d. Diabetesberatungs- und Schulungsberufe(VDBD)

Frau PD Dr. I. Kopp AWMF

Prof. Dr. R. Landgraf DDG

Prof. Dr. Dr. G. Ollenschläger ÄZQ

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

In Analogie zu den Leitlinien der Deutschen Diabetes-Gesellschaft werden zu den inTabelle 13 genannten, verschiedenen diabetologischen Schwerpunktbereichen jeweilsseparate NVL erarbeitet.

Tabelle 14: Themen NVL Typ-2-Diabetes (Stand: 12/2006)

1. Definition & Diagnostik

2. Primärprävention

3. Therapie (Basistherapie, Orale Antidiabetika, Insulintherapie)

4. Makrovaskuläre Komplikationen

5. Nephropathie

6. Netzhautkomplikationen

7. Fußkomplikationen

8. Neuropathie

9. Geriatrische Aspekte

10. Schulung und Kontrolle

Im Jahr 2006 wurden Leitlinien zu den Themen:– Prävention und Therapie von Netzhautkomplikationen– Präventions- und Behandlungsstrategien für Fußkomplikationenpubliziert.

NVL Typ-2-Diabetes – Prävention und Therapie von Netzhautkomplikationen Die NVL wurde im Oktober 2006 verabschiedet. Sie nimmt u.a. zu folgenden FragenStellung: Risikofaktoren, Prognose und Prävention der diabetischen Netzhautkomplika-tionen; augenärztliche und diabetologische Behandlungsoptinen; Kooperation zwi-schen Hausärzten, Diabetologen und Augenärzten.

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Tabelle 15: An der Erarbeitung der NVL Typ-2-Diabetes – Netzhautkomplikationen Beteiligte

Beteiligte Fachgesellschaft/ Organisation Benannte Experten (Leitlinien-Autoren)

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft(AkdÄ)

Prof. Dr. Hans-Gert Struck

Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) Prof. Dr. Hans-Peter Hammes

Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Familien-Medizin (DEGAM)

Dr. Bernd Hemming

Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) vertreten durch die DDG

Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) PD Dr. Klaus-Dieter Lemmen und Prof. Dr. Bernd Bertram

Fachkommission Diabetes Sachsen Dr. Claudia Jochmann

Die Autorengruppe wurde durch folgende Experten unterstützt: Steuergruppe derNVL zum Diabetes, 2. Auflage: Prof. Dr. H. H. Abholz (DEGAM), Prof. em. Dr. F. A.Gries (AkdÄ), Frau Dr. N. Haller (VDBV), Prof. Dr. R. Landgraf (DDG); Frau Dr. K. Schott, AkdÄ; PD Dr.med. Ina Kopp, AWMF (Moderation); Henning Thole, Monika Lelgemann MSc (Epi), Prof. Dr. Dr.med. Günter Ollenschläger, ÄZQ (Redaktion und Koordination).

NVL Typ-2-Diabetes – Präventions- und Behandlungsstrategien für Fußkomplikatio-

nen Die NVL wurde im November 2006 verabschiedet. Sie nimmt u.a. zu folgenden FragenStellung: Wie kann der Patient für eine möglichst frühe Entdeckung vorhandener Risi-kofaktoren sorgen? In welchen Abständen sollte der Patient hausärztlich untersuchtwerden? Welche effektiven Untersuchungsmethoden gibt es, um zuverlässig, schnellund kostengünstig zu Risikoeinschätzungen zu kommen?

Welche Risikofaktoren kann der Patient selber beeinflussen, auf die Beseitigung wel-cher Risikofaktoren sollten die betreuenden Ärzte hinweisen? Welche Möglichkeitender Diagnoseoptimierung gibt es? Welche Behandlungsoptionen stehen zur Verfügung?Wie lässt sich das Management zwischen den Versorgungsebenen und -bereichen opti-mieren?

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Tabelle 16: An der Erarbeitung der NVL Typ-2-Diabetes – Fußkomplikationen Beteiligte

Beteiligte Fachgesellschaft/ Organisation Benannte Experten (Leitlinien-Autoren)

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft(AkdÄ)

Prof. Dr. F. Arnold Gries

Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) Dr. Stephan Morbach

Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Familien-Medizin (DEGAM)

Dr. Til Uebel

Deutsche Gesellschaft für Angiologie – Gesellschaftfür Gefäßmedizin (DGA)

Dr. Hubert Stiegler

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCh) Prof. Dr. Hartwig Bauer

Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie (DGG) Prof. Dr. Herbert Imig, Prof. Dr. Gerhard Rümenapf

Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) vertreten durch die DDG

Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruk-tiven & Ästhetischen Chirurgen (DGPRAEC)

Prof. Dr. Günter Germann

Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und Wund-behandlung (DGfW)

PD Dr. Gunnar Riepe / PD Dr. Maria Witte (Vertretung)

Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) PD Dr. Gunnar Tepe

Fachkommission Diabetes Sachsen Dr. Ulrike Rothe, PD Dr. Matthias Weck

Die Autorengruppe wurde durch folgende Experten unterstützt: Steuergruppe derNVL zum Diabetes, 2. Auflage: Prof. Dr. H. H. Abholz (DEGAM), Prof. em. Dr. F. A.Gries (AkdÄ), Frau Dr. N. Haller (VDBV), Prof. Dr. R. Landgraf (DDG); Frau Dr. K. Schott, AkdÄ; PD Dr.med. Ina Kopp, AWMF (Moderation); Henning Thole, Monika Lelgemann MSc (Epi), Prof. Dr. Dr.med. Günter Ollenschläger, ÄZQ (Redaktion und Koordination).

In Vorbereitung befindliche VersorgungsLeitlinien – Sachstand

NVL DepressionIm Jahr 2006 wurden die Arbeiten an der NVL Depression (siehe hierzu Tätigkeitsbe-richt des Vorjahres) fortgeführt. Die Veröffentlichung ist für die 2. Hälfte 2007 geplant.

NVL Rückenschmerz / KreuzschmerzDie Entwicklung einer Nationale VersorgungsLeitlinie aus dem VersorgungsbereichRückenschmerzen wurde als weiteres NVL Thema im August 2006 beschlossen.

Eine multidisziplinäre Autorengruppe wurde im Oktober 2006 konstituiert. Zu diesemZeitpunkt waren die in Tabelle 17 genannten Organisationen in der Leitliniengrupperepräsentiert. In der ersten Sitzung des Expertenkreises im Dezember 2006 wurden diezu bearbeitenden Fragestellungen auf den Bereich Kreuzschmerz eingegrenzt.

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Als Grundlage der NVL dienen folgende Leitlinien der beteiligten Fachgesellschaften,sowie eine europäische Leitlinien:– Empfehlungen zur Therapie von Kreuzschmerzen. Arzneimittelkommission der

Deutschen Ärzteschaft (AKDÄ), Entwurf der 3. Auflage.– Kreuzschmerzen. Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedi-

zin (DEGAM), 2003.– European Guidelines for the Management of Acute (WG 1) / Chronic Nonspecific

Low Back Pain (WG 2) and Prevention in Low Back Pain (WG 3). COST B13 WorkingGroup on Guidelines of Acute and Chronic Low Back Pain and Prevention, 2004.

Die Fertigstellung der NVL ist für Ende 2007 geplant.

Tabelle 17: An der Erarbeitung der NVL Kreuzschmerz Beteiligte (Stand: 12/2006)

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCh)

Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)

Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM)

Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie (DGNC)

Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)

Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC)

Deutsche Gesellschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation (DGPMR)

Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie(DGPM)

Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW)

Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU)

Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS)

Deutsche Röntgengesellschaft (DRG)

Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM)

Patientenforum

Bundespsychotherapeutenkammer

Kassenärztliche Vereinigung Berlin

Zentralverband für Physiotherapeuten und Krankengymnasten (ZVK)

2.8.5 Evidenzberichte des ÄZQ

Wie bereits im Tätigkeitsbericht des Vorjahres dargestellt, wurde 2005 – in Ergänzungzum NVL-Programm und zu dessen Unterstützung – ein Template für „Evidenzberich-te des ÄZQ“ entwickelt.

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Im Berichtszeitraum wurden die folgenden 3 Themen in diesem Kontext bearbeitet:

– Suizidalität – Risiko und Screening (Anschluss-Projekt des Deutschen Leitlinien-Clearingverfahrens;

– Lokal begrenztes Prostata-Karzinom (im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Uro-logie);

– Früherkennung Mamma-Karzinom (im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Seno-logie).

Evidenzbericht „Suizidalität“

Vor dem Hintergrund der enormen Bedeutung der Suizidalität als zweithäufigste Todes-ursache in der Altersgruppe der 15-35jährigen sollte mit dem Evidenzbericht ein Über-blick über die zu diesem Thema gegeben Empfehlungen in der nationalen und interna-tionalen Literatur gegeben werden. Übergeordnetes Ziel war, Maßnahmen zu identifi-zieren, die zum verbesserten Erkennen einer Suizidgefahr und zu einer ggf. folgendenEinleitung von Interventionen führen.

Hierzu sollten die im Folgenden aufgeführten Schlüsselfragen beantwortet werden.

Schlüsselfragen:1. Welche Instrumente existieren für ein Screening im Hinblick auf die Beurteilung der

Suizidalität bei Patienten mit einer nachgewiesenen Depression?2. Welchen Nutzen hat die Verwendung solcher Instrumente?3. Gibt es neben Patienten mit einer bestehenden Depression weitere Risikogruppen

mit einem erhöhtem Suizidrisiko? 4. Gibt es Empfehlungen hinsichtlich einzuleitender Maßnahmen nach Festestellung

einer erhöhten Suizidgefahr?

Im Juni 2006 wurden der Evidenzbericht sowie der separat erstellte Methodenberichtabgeschlossen und von der Planungsgruppe verabschiedet. Der Methodenberichtnimmt Stellung zu der Frage, ob sich klinische Fragen anhand der Arbeit mit Quellenaufbereiteter Evidenz (vornehmlich Leitlinien) beantworten lassen. Anhand der proto-kollierten Vorgehensweise und der in der Arbeitsgruppe generierten Erkenntnisse wur-de ein modellhaftes Vorgehen entwickelt, das in der Bearbeitung weiterer Themen über-prüft und gegebenenfalls modifiziert wird.

Der Evidenzbericht wird 2007 in der Schriftenreihe des ÄZQ publiziert.

Evidenzbericht „Lokal begrenztes Prostata-Karzinom”

Im Sommer 2006 begann eine vertragliche Kooperation zwischen der Deutschen Gesell-schaft für Urologie (DGU) und dem ÄZQ, durch die das ÄZQ mit der Erarbeitung vonEvidenzrecherchen und -analysen zum Themenbereich „Lokal begrenztes Prostatakar-zinom“ beauftragt wurde. Die Ergebnisse dieses Projektes sollen in die Leitlinien-Arbeitder DGU einfließen. Am Ende der Leitlinienentwicklung sollten 24 Schlüsselthemendie klinischen Fragen – soweit evidenzbasiert möglich – beantwortet werden können.

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Das auf 2 Jahre angelegte Projekt wird durch die Deutsche Krebshilfe finanziert.

In einzelnen sollen die in Tabelle 18 genannten Themenbereiche bearbeitet werden.

Neben der Organisation eines Workshops im Juli 2006 zur Schulung der DGU-Fach-spezialisten in der praktischen Methodik der Evidenzbasierten Medizin wurden seitensdes ÄZQ systematische Recherchen für Schlüsselthemen des spezifizierten Themenbe-reiches durchgeführt. Die Ergebnislisten wurden den beteiligten DGU-Fachspezialistenüber eine eigens eingerichtete Internet-Plattform zugänglich gemacht.(www.s3-leitlinie-prostatakarzinom.de/)

Eine Evidenzaufbereitung der ersten Schlüsselthemen ist erfolgt und wurde der DGUzur Verfügung gestellt.

Tabelle 18: Themen für Evidenzrecherchen zur S3 Leitlinie Prostatakarzinom der DGU

1. Stellenwert des watchful-waiting

2. Stellenwert der active-surveillance-Strategie

3. Stellenwert der radikalen Prostatektomie

4. Stellenwert der Strahlentherapie

5. Stellenwert der Brachytherapie / Seedbehandlung

6. Stellenwert der Hormontherapie

7. Stellenwert der Lymphadenektomie

8. Stellenwert der adjuvanten Therapie

9. Stellenwert der neoadjuvanten Therapie

10. Stellenwert alternativer interventioneller Verfahren?

11. Behandlung des metastasierten Prostatakarzinoms

12. Besonderheiten von Rezidiv-Tumoren

13. Therapie des hormonresistenten Prostatakarzinoms

14. Einfache Androgendeprivation (Orchiektomie, LHRH-Analoga) versus maximaleAndrogendeprivation

15. Stellenwert der intermittierenden Androgenblockade

16. Diagnostik, Stadien-Einteilung, Befund-Bewertung

17. Stellenwert der Biopsie

18. Stellenwert anderer Verfahren zur Diagnostik der Tumorausbreitung

19. Stellenwert genetischer und molekularer Untersuchungen

20. Stellenwert der Rehabilitation

21. Stellenwert von Verlaufskontrollen / Nachsorge-Parameter

22. Prävention (inkl. Ernährung)

23. Stellenwert von Früherkennung / Screening

24. Testosteronsubstitution im Zusammenhang mit dem Prostata-Ca.

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Evidenzbericht Früherkennung Mamma-Karzinom

Im Berichtszeitraum vereinbarte das ÄZQ eine Kooperation mit der KonzertiertenAktion Brustkrebs-Früherkennung in Deutschland, vertreten durch die Autorin der S3-Leitlinie Brustkrebs-Früherkennung in Deutschland (AWMF-Leitlinienregister077/001), Frau PD Dr. U.S. Albert, Universität Marburg. Ziel dieser Zusammenarbeit istdie Erstellung von Evidenzberichten zu den in Tab. 19 genannten Themen, und zwar inVorbereitung der Aktualisierung der genannten Leitlinie. Die Finanzierung des Projektserfolgt durch die Universität Marburg mit Mitteln der deutschen Krebshilfe.

Tabelle 19: Themen für Evidenzrecherchen zur S3 Leitlinie Brustkrebsfrüherkennung

Thema

1. Stellenwert der ergänzenden Sonographie für die Brustkrebsfrüherkennung

2. Nutzen der Doppelbefundung und Nutzen von CAD-Systemen für Screening-Mammographien

3. Diagnostische Wertigkeit der Her-2/neu-Bestimmung

4. Diagnostische Wertigkeit minimal-invasiver Biopsieverfahren zur Brustkrebsfrü-herkennung

5. Stellenwert der steuernden Bildgebung bei offenen Biopsien

Das Projekt hat eine voraussichtliche Laufzeit bis Frühjahr 2007. Folgeprojekte zu gynä-kologischen Leitlinien sind geplant.

2.8.6 Qualität in der Medizin

Patientensicherheit und Risikomanagement

Seit 2001 ist das ÄZQ im Themenbereich „Patientensicherheit/Fehler in der Medizin“aktiv und unterhält hierzu einen Expertenkreis Patientensicherheit.

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Tabelle 20: Expertenkreis Patientensicherheit

Benannter Experte Fachgesellschaft / Organisation

Prof. Dr. W. J. Bock AWMF, Düsseldorf

Prof. Dr. D. Conen Kantonsspital Aarau

Prof. Dr. A. Ekkernkamp Unfallkrankenhaus Berlin

Dr. D. Everz Bundesärztekammer, Berlin

Prof. Dr. G. Fischer Medizinische Hochschule Hannover

Prof. Dr. F. Gerlach Institut für Allgemeinmedizin Kiel

Dr. B. Gibis Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin

E. Gramsch Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (Vorsitz desExpertenkreises)

Dr. G. Jonitz Ärztekammer Berlin

Dr. R. Klakow-Franck Bundesärztekammer, Berlin

Dr. U. Oesingmann Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Dortmund

Rechtsanwalt H.-D. Schirmer Gemeinsame Rechtsabteilung von BÄK und KBVBundesvereinigung, Berlin

U. Smentkowski Ärztekammer Nordrhein, Düsseldorf

Im Berichtszeitraum lag ein Arbeitsschwerpunkte in den Themenbereichen– Fortbildungskonzept Patientensicherheit– CIRS– Weiterentwicklung des Informationsforums Patientensicherheit des ÄZQ– Kooperation mit internationalen und nationalen Projekten

Fortbildungskonzept Patientensicherheit2006 wurden die Arbeiten am Fortbildungskonzeptes „Patientensicherheit” des ÄZQ(siehe Vorjahresbericht) abgeschlossen.

Schwerpunkte des Schulungsangebotes sind das Erkennen und der Umgang mit uner-wünschten Ereignissen bzw. Fehlern im medizinischen Umfeld sowie kommunikativeFähigkeiten weiter zu entwickeln, Teamfähigkeit weiter auszubauen und die gängigenInstrumente des Fehlermanagements bzw. der Patientensicherheit kennen zu lernen.Die Schwerpunkte des Fortbildungskonzeptes sind in Tabelle 21 dargestellt.

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Tabelle 21: Inhaltsverzeichnis des Fortbildungskonzeptes Patientensicherheit

1. Vorwort

2. Fortbildungskonzept Patientensicherheit

2.1 Ausgangssituation

2.2 Ziele des Fortbildungsprogramm

2.3 Zielgruppen des Fortbildungsprogramm

2.4 Teilnahmevoraussetzung

2.5 Aufbau des Fortbildungskonzeptes

3. Lerninhalte / Lernziele

A Grundlagen

B Theoretische Ansätze / Konzepte

C Kommunikation / Teamwork

D Instrumente / Umsetzung / Weitervermittlung

4. StufensystematikStufen des Fortbildungskonzept PatientensicherheitKursgestaltung

5. Modellstundenpläne

6. Detailbeschreibung der Lerngebiete

A Grundlagen

B Theoretische Ansätze / Konzepte

C Kommunikation / Teamwork

D Instrumente / Umsetzung / WeitervermittlungIncident Reporting

Instrumente zur FehleranalyseSimulatorentrainingHuman factor engineering

Glossar PatientensicherheitLiteratur

CIRS2006 wurden Pflege und Weiterentwicklung des 2005 durch die KBV initiierten Fehler-meldesystem CIRSMEDICAL:DE (http://www.cirsmedical.de/) durch das ÄZQ über-nommen. Gleichzeitig wurden im Auftrag von BÄK und KBV Planungen für den weite-ren Ausbau des Systems angestellt, und zwar mit folgenden Zielen: – Verknüpfung und Kooperation mit anderen CIRS-Systemen;– Ausbau als sektorübergreifendes Serviceangebot für die verschiedensten ärztlichen

Berufsgruppengruppen;– Optimierung der Benutzerfreundlichkeit.

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Forum PatientensicherheitDas ÄZQ unterhielt seit 2002 auf seiner Webseite www.aezq.de ein Informations- undFortbildungsangebot zum Thema „Patientensicherheit / Fehlermanagement“ weiter. ImBerichtszeitraum wurde dieser Infodienst als „Forum Patientensicherheit“(www.forum-patientensicherheit.de) inhaltlich und formal weiterentwickelt. Das ForumPatientensicherheit wird aktuell über nationale und internationale Aktivitäten infor-mieren und Zugang zu deutschsprachigen und ausländischen Initiativen ermöglichen.Die Redaktion des Forums Patientensicherheit wird dabei durch einen Redaktionsbeiratausgewiesener Experten unterstützt.

Tabelle 22: Inhalt Forum Patientensicherheit

– CIRSmedical

– Übersicht: Fehlerprävention / Patientensicherheit

– Fehlerhäufigkeit

– Fehlerursachen

– Maßnahmen zur Fehlerprävention

– Aktionsplan zur Fehlerprävention in Deutschland

– Literatursammlung

– Linksammlung

– Glossar Patientensicherheit

– Redaktion, Beirat

– Mailingliste „Patientensicherheit”

Internationale und nationale KooperationenDer Europarat hat sich in den letzten Jahren des Themas Patientensicherheit durch dieErarbeitung einer entsprechenden Empfehlung für die Mitgliedstaaten gewidmet. Andiesem Projekt des „COE-Committees of Experts on Management of Safety and Qualityin Health Care” war ein Mitglied der ÄZQ-Geschäftsführung als „Invited Observer“beteiligt. Die Arbeiten wurden im Frühjahr 2006 mit der Verabschiedeung der Empfeh-lung des Europarates Rec(2006)7 „Recommendation on management of patient safetyand prevention of adverse events in health care“ abgeschlossen

Weitere internationale Kooperationen betrafen 2006 die Beteiligung am – EU-Projekt „Safety Improvement for Patients In Europe (SImPatIE)“: Entwicklung

international anwendbarer Indikatoren und Nomenklatur zur Patientensicherheit – Management Komitee des internationalen Kongresses „Patient Safety Research – sha-

ping the European Agenda“ zur Patientensicherheit im September 2007 in Porto, dervon der WHO World Alliance for Patient Safety, der UK Faculty of Public Health anddem University College London, ausgerichtet wird.

Mitglieder der Geschäftsführung waren an der Gestaltung des Symposiums Medizin-schadensfälle und Patientensicherheit in Bonn am 6./7.10.2006 beteiligt und berichte-ten ferner zum Thema Patientensicherheit bei verschiedenen nationalen Veranstaltun-gen.

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Bereits im letzten Tätigkeitsbericht wurde über die Gründung des AktionsbündnisPatientensicherheit (APS) – u.a. unter Beteiligung von BÄK, KBV und ÄZQ – berichtet.

2006 beteiligte sich das ÄZQ an mehreren Arbeitsgruppen des APS unter andern zuCIRS und Schadensdatenbänken. Die AG CIRS veröffentlichte hierzu im Oktober 2006seine „Handlungsempfehlung zur Einführung von CIRS im Krankenhaus“ an derenErarbeitung das ÄZQ maßgeblich mitbeteiligt war.

Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung durch den Arzt (Q-M-A)

Seit 2002 existiert ein Informationsangebot des ÄZQ zum Qualitätsmanagement in derambulanten Versorgung („Q-M-A“), und zwar als Internetversion (www.Q-M-A.de) und– als „Kompendium Q-M-A“ in Form einer Monographie im Deutschen Ärzteverlag,Köln. Nachdem die ersten beiden Auflagen des Kompendiums (2003 und 2004) vergrif-fen sind, plant der Verlag eine Neuauflage für 2007. Die entsprechenden inhaltlichenVorarbeiten wurden im Berichtzeitraum abgeschlossen. Weiterhin wurde im Berichts-zeitraum das Internetangebot Q-M-A aktualisiert (siehe Tabelle 23).

Tabelle 23: Inhalte von Q-M-A

– Definitionen und Konzepte des Qualitätsmanagements

– Qualitätsmanagement aus Sicht des Patienten

– Eckpunkte des Qualitätsmanagements in der Arztpraxis

– Übersicht über QM-Methoden und –Instrumente

– Qualitätszirkel

– Leitlinien

– Messgrößen, Kriterien, Qualitätsindikatoren

– Fehlermanagement, Patientensicherheit

– Audit / Visitation

– Externe, vergleichende Verfahren, Benchmarking

– QM-Darlegungs- / Zertifizierungssysteme

– Rechtlicher Rahmen des Qualitätsmanagements

– Zukunft des Qualitätsmanagements in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung

2.8.7 Patienteninformation/Patientenbeteiligung

Der Themenbereich Patienteninformation und Patientenbeteiligung wird im ÄZQ seit1999 bearbeitet. In diesem Rahmen wurden 2006 die folgenden drei Schwerpunktegesetzt, wobei die Reihenfolge der Aufzählung die Priorität widerspiegelt:– Patientenbeteiligung am Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien;– Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung medizinischer Laieninformationen und

Bereitstellung qualitätsgeprüfter Behandlungsinformationen;– Maßnahmen zur Berücksichtigung von Qualitätsaspekten der Patientenversorgung.

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Patientenbeteiligung am Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien

Die Beteiligung von Patienten am Programm für Nationale VersorgungsLeitlinienbasiert auf drei wesentlichen Voraussetzungen:

1. Die Patientenbeteiligung an der Leitlinienentwicklung gehört zu den methodischenQualitätsanforderungen ärztlicher Leitlinien (siehe unter „Das Deutsche Leitlinien-Bewertungs-Instrument DELBI – www.delbi.de);

2. Die Patientenbeteiligung am Programm für NVL wurde von den Trägern des Pro-gramms als ein wichtiger Bestandteil gewünscht und festgelegt;

3. Die Patientenbeteiligung am Programm für NVL ist ein wichtiges Anliegen derPatientenselbsthilfe. Sie wurde durch das Patientenforum bei der Bundesärztekam-mer anlässlich des 13. Treffens des Patientenforums am 17. Juni 2004 festgelegt undbeschlossen.

Die Beteiligung von Patienten am Programm für Nationale VersorgungsLeitlinienerfolgt im Rahmen der Erstellung der NVL sowie bei der Umsetzung der NVL in einePatientenLeitlinie.

Ziele der Patientenbeteiligung im Rahmen der Entwicklung der NVL:

– Einbringen von Erfahrungen, Perspektiven, Präferenzen und Erwartungen derBetroffenen mit der Versorgung der Erkrankung in den Redaktionsprozess der NVL;

– Beteiligung an der Formulierung von Schlüsselfragen der NVL und Formulierungund Graduierung der Empfehlungen;

– Förderung der Einbringung verallgemeinerbarer Patientenerfahrungen durchden/die benannten Patientenvertreter durch Unterstützung des Austauschs mit denentsendenden Organisationen der Selbsthilfe.

Ziele der Patientenbeteiligung im Rahmen der Umsetzung der NVL in eine Patienten-Leitlinie (PL):

– Bereitstellung evidenzbasierter Entscheidungsgrundlagen für Patienten;– Förderung des Verständnisses der Erkrankung und ihrer Konsequenzen für das

Leben des Patienten;– Ergänzung der Inhalte der NVL durch spezifische, für das Leben mit der Erkrankung

aus Betroffenensicht wichtige Informationen;– Stärkung von Empowerment und Selbstverantwortung der Patienten;– Schaffung von Transparenz bezüglich der sektorenübergreifenden Versorgung bei

chronischen Erkrankungen;– Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung;– Unterstützung der Implementierung der NVL durch die Verbreitung der Patienten-

Leitlinie zur NVL.

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Tabelle 24: Status der PL und Zusammensetzung der Patientengremien

Erkrankungen Status Zusammensetzung Patientengremien

ASTHMA AbgeschlossenPatientenLeitlinie veröffent-licht in 03/2006www.asthma.versorgungsleitlinien.de/

Ingrid Voigtmann, Marliese Köster, AndreaWallrafen (Deutscher Allergie- und Asthma-bund, DAAB), Armin Schafberger (FORUMfür chronisch kranke und behinderte Men-schen im PARITÄTISCHEN), Jutta Hun-dertmark-Mayser (DAG SHG)

COPD AbgeschlossenPatientenLeitlinie veröffent-licht in 12/2006www.copd.versorgungsleitlinien.de/

Ingrid Voigtmann, Marliese Köster, AndreaWallrafen (Deutscher Allergie- und Asthma-bund, DAAB), Armin Schafberger (FORUMfür chronisch kranke und behinderte Men-schen im PARITÄTISCHEN), Jutta Hun-dertmark-Mayser (DAG SHG)

KHK Zur öffentlichen Kommen-tierung bis 31.12.2006 insInternet eingestellt. DanachÜberarbeitung und Veröf-fentlichung der Finalver-sion (voraussichtlich Febru-ar 2007) www.khk.versorgungsleitlinien.de/

Dr. Karl-Gustav Werner, Rainer Zurkowsky, HFI e.V., Prof. Dr. GerhardEnglert (FORUM für chronisch kranke undbehinderte Menschen im PARITÄTI-SCHEN), Dr. Jutta Hundertmark-Mayser(DAG SHG e.V.)

Fußkomplika-tionen bei Typ-2-Diabetes

Erste Sitzung des Patienten-gremiums am 11. September 2006Kommentierung der NVList erfolgt. Start mit Patien-tenLeitlinie Januar 2007

Gabriele Buchholz, Dr. Herrmann Fink,Manfred Wölfert (Deutscher DiabetikerBund), Dr. Jutta Hundertmark-Mayser(DAG SHG), Ass. Jur. Christoph Nachtigäl-ler (BAG SELBSTHILFE)

Kreuzschmerz Erste Sitzung des Patienten-gremium erfolgte am01.12.2006erstmalig Teilnahme einesPatientenvertreters im NVL-Autorenteam (12/2006)Start mit PatientenLeitlinienach Fertigstellung Langfas-sung NVL (Ende 2007)

Rolf Dienst (Bundesverband Skoliose-Selbst-hilfe e. V. ), Rüdiger Fabian (DeutscheSchmerzhilfe e.V.), Ursula Faubel (DeutscheRheuma-Liga Bundesverband e.V.), LudwigHammel (Deutsche Vereinigung MorbusBechterew e.V.) – gleichzeitig Patientenver-treter im Expertenkreis, Harry Kletzko(Deutsche Schmerzliga e.V.), ChristophNachtigäller (BAG SELBSTHILFE e.V.)

Herzinsuffi-zienz

Benennungsverfahren fürPatientenvertreter abge-schlossenBeginn der Arbeit im Janu-ar 2007

Dr. Karl-Gustav Werner, Rainer Zurkowsky,HFI e.V., Prof. Dr. Gerhard Englert (FORUMfür chronisch kranke und behinderte Men-schen im PARITÄTISCHEN), Dr. Jutta Hun-dertmark-Mayser (DAG SHG e.V.)

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Begleitende Methodik

Tabelle 25: Methodik zum Programm für NVL allgemein

Dokument Zielsetzung / Inhalt Bearbeitungsstatus

Methoden-ReportPatienten-beteiligung

Legt die systematische Vorgehens-weise der Patientenbeteiligungam Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien fest.

Abgeschlossen und veröf-fentlicht unter www.versorgungsleitlinien.de (Metho-dik)

Handbuch Patienten-beteiligung

Ist eine Arbeitsanleitung undgleichzeitig Schulungsunterlagefür Patientenvertreter, die in dieErstellung von Leitlinien invol-viert sind.

In Bearbeitung(Veröffentlichung im 2. Quartal 2007 vorgesehen.)

Aktion Status

Methoden-Report Patienten-Leitlinie zur NVL Asthma

Abgeschlossen und veröffentlicht in 04/2006www.versorgungsleitlinien.de/themen/pdf/pll_asthma_report.pdf

Methoden-Report Patien-tenLeitlinie zur NVL COPD

Abgeschlossen und veröffentlicht in 12/2006www.versorgungsleitlinien.de/themen/pdf/pll_copd_report.pdf

Methoden-Report Patien-tenLeitlinie zur NVL KHK

In Arbeit

Tabelle 26: Methodenreports zu den PatientenLeitlinien (legen detailliert die Vorgehensweise bei der Erstellung der PatientenLeitlinien dar)

Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung medizinischer Laieninformationen und

Bereitstellung qualitätsgeprüfter Behandlungsinformationen

Seit seiner Gründung im Jahr 1995 beschäftigt sich das ÄZQ im Auftrag seiner Träger mitFragen der Qualität in der Medizin. Zunehmend erfolgte eine Ausweitung dieser Aktivitä-ten auf Qualitätsaspekte von Patienteninformationen und der Patientenversorgung.

Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung medizinischer Laieninformationen:

– Die Erfahrungen, die im ÄZQ aus dem seit 1999 etablierten Clearingverfahren fürPatienteninformationen gewonnen wurden, bildeten die Grundlage für ein „ManualPatienteninformation – Empfehlungen zur Erstellung evidenzbasierter Patientenin-formationen“. Mit diesem Manual, an dessen Erstellung verschiedene Kooperations-partner beteiligt waren, wurde ein Standard für evidenzbasierte Patienteninformatio-nen geschaffen (www.patienten-information.de/content/download/manual_patienteninformation_04_06.pdf).

– Von 2001-2005 wurde das ÄZQ durch die Spitzenverbände der Krankenkassen alsunabhängige Verbraucher- und Patientenberatung gefördert. Während dieser Zeit

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

konnte das Clearingverfahren für Patienteninformationen fest etabliert werden. Allemedizinischen Laieninformationen, die Behandlungsalternativen darstellen, werdenauf ihre methodische Qualität hin bewertet. Die Bewertung mit dem DISCERN-Instrument (www.discern.de) liefert für Patienten und ratsuchende Verbrauchereinen Anhaltspunkt zur Qualität der betreffenden Information(en). Die Bewertungmit dem Instrument Check-In (www.patienten-information.de/content/gesundheitsinfos/download/check_in.pdf) dient der Unterstützung der Informationsanbieter beider Verbesserung der Qualität der Patienteninformationen. Alle Behandlungsinfor-mationen werden mit beiden Instrumenten bewertet.

– Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin ist seit Januar 2006 als deutscherKooperationspartner in das von der Europäischen Union geförderte Projekt„MedIEQ – Quality Labelling of Medical Web Content Using Multilingual Informa-tion Extraction“ eingebunden. Hierbei geht es um die Automatisierung der Identifi-kation von Qualitätsaspekten von Patienteninformationen. Siehe dazu unter „Dritt-mittelprojekte“ das Kapitel „1.9.2 MedIEQ“.

Bereitstellung qualitätsgeprüfter Behandlungsinformationen

Der internetbasierte Patienteninformationsdienst www.patienten-information.de bietetden Zugang zu qualitätsgeprüften Behandlungsinformationen sowie weiteren ergän-zenden Informationen zu verschiedenen Erkrankungsgebieten.

Bestandteile des Patienteninformationsdienstes sind:– Datenbank qualitätsgeprüfter Behandlungsinformationen sowie weiterer unterstüt-

zender Informationen– Linksammlungen / Downloadbereiche– Newsmeldungen– Veranstaltungskalender für Patienten– Kontakt und Austausch (Möglichkeit für Patientenanfragen, Kontaktformular für

Anfragen zur Website u. ä.)– Nutzerumfragen

Die Informationen, die in der Datenbank enthalten sind, bilden das Kernstück desAngebotes. Sie werden kontinuierlich gepflegt.

Tabelle 27: Art der in der Datenbank befindlichen Informationen (Stand: 12/2006)

Beschreibung der Information Anzahl

Quellen in der Datenbank insgesamt 941

Informationen zur Beschreibung medizinischer Maßnahmen 344

Begleitinformationen 202

Selbsthilfe / Beratungsstellen 234

Fachgesellschaften / wissenschaftliche Organisationen 160

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Tabelle 28: Übersicht über den Bewertungsstatus (Stand: 12/2006)

Bewertete Quellen Anzahl

Mit DISCERN bewertete Quellen 331

Alle DISCERN-Bewertungen 799

Mit Check-In bewertete Quellen 259

Alle Check-In Bewertungen 514

Anmerkung: Aufgrund der intensiven Pflege der Datenbank mussten im Verlauf des vergangenenJahres eine große Anzahl der aufgenommenen (und zum Teil bewerteten) Links zu ver-schiedenen Informationen wieder gelöscht werden. Die Ursachen hierfür waren:

– Die entsprechenden Informationen waren nicht mehr vorhanden und konnten auchnicht unter einer anderen Adresse aufgefunden werden;

– Informationen, die vormals als unabhängig aufgenommen wurden, wurden nun-mehr von kommerziellen Anbietern übernommen.

Ausblick für 2007Für 2007 ist eine stärkere Serviceorientierung des Patienteninformationsportals geplant.Mit der Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes wurde im Dezember 2006 begon-nen.

Maßnahmen zur Berücksichtigung von Qualitätsaspekten in der Patientenversorgung

Woran erkenne ich eine gute Arztpraxis – Checkliste für Patientinnen und PatientenDie im Jahr 2005 veröffentlichte „Checkliste: Woran erkennt man eine gute Arztpraxis?“fand auch in 2006 eine große Resonanz vor allem in der Laienpresse. Es wurden zu die-sem Thema vom ÄZQ verschiedene Interviews gegeben.

Im Dezember 2006 wurde damit begonnen, die bis dahin eingegangenen Rückmeldun-gen aufzuarbeiten und eine Aktualisierung der Checkliste vorzubereiten. Die Veröffent-lichung der aktualisierten Checkliste ist für das 2. Quartal 2007 vorgesehen.

Mitarbeit im Evaluationsbeirat der Unterarbeitsgruppe „Gesundheitliche Kompetenz

erhöhen, Patientensouveränität stärken“Das Modellprojekt gesundheitsziele.de geht auf einen Beschluss der 72. Gesundheits-ministerkonferenz (GMK) von Juni 1999 in Trier zurück, mit dem sich die GMK dafürausspricht, die Gesundheitspolitik zielorientierter auszurichten, und die Verantwort-lichen in Bund, Ländern und Gemeinden auffordert, tragfähige Gesundheitsziele zuentwickeln. Am 30. Juni 2006 beschloss die 79. GMK, den nationalen Zieleprozessweiterhin zu unterstützen. Die Unterarbeitsgruppe hat unter Leitung von Frau Prof. Dr.Ulrike Maschewsky-Schneider Kriterien definiert, anhand derer eine Evaluation desGesundheitsziels „Gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Patientensouveränität stär-ken“ möglich ist.

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Unterstützung der Qualitätssicherung der SelbsthilfeberatungDas im Rahmen der Modellförderphase des ÄZQ als Stelle der unabhängigen Verbrau-cher- und Patientenberatung entwickelte „Curriculum Patientenberatung“ (siehewww.patienten-information.de/content/gesundheitsinfos/projekte/download/curriculum_ebm_patinfo.pdf) wurde auch in 2006 eingesetzt. In einem Tageskurs wurden imDezember 2006 Angehörige verschiedener Selbsthilfegruppen, die in der Beratung tätigsind, auf den Gebieten der Informationsrecherche, kritischen Bewertung und Vermitt-lung evidenzbasierter Informationen geschult.

Unterstützung des Empowerment der Patienten und VerbraucherAnfragen von Patienten und Verbrauchern, die bezüglich gesundheitlicher Fragestel-lungen über den internetbasierten Patienteninformationsdienst an das ÄZQ gerichtetwurden, betrafen die folgenden Bereiche:

Tabelle 29: Anfragen von Patienten und Verbrauchern zu folgenden Bereichen

Anfragethema Anzahl

Arzt- / Kliniksuche 28

Spezielles medizinisches Problem 21

Arzneimittelauskunft 10

Abrechnungsfragen 5

Patientenrechte 5

Fehler / Beschwerden 4

Sonstige Anfragen 43

Anfragen insgesamt in 2006 116

Das ÄZQ übernimmt dabei keine medizinische Beratung sondern übt vielmehr eine ArtLotsenfunktion aus. Das bedeutet, dass zu den entsprechenden Anfragen kompetenteAnsprechstellen wie Patientenberatungsstellen, Arzneimittelauskunftsdienste, die Arzt-suche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Kompetenznetze, Tumorzentren, wis-senschaftliche medizinische Fachgesellschaften u.v.m. vermittelt werden.

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2.8.8 Schulung/Fortbildung/Kongresse/Workshops

Evaluation 2006 – 7. Jahrestagung des Deutschen Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V.

Die 7. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin e.V. fand gemein-sam mit der 52. Jahrestagung der Deutschen Region der Internationalen BiometrischenGesellschaft vom 6.-9. März 2006 in Bochum statt. Zum Thema „Evaluation im Gesund-heitswesen“ sind 350 Teilnehmer in 40 wissenschaftlichen Sitzungen in einen Erfah-rungsaustausch getreten.

Ein Download aller Abstracts der Beiträge dieser Tagung ist unter der folgenden Adres-se möglich: www.evaluation2006.de.

Internationaler Workshop „Evidence based Medicine and Clinical Practice Guidelines –

Facts and Fiction“

Am 5. Oktober 2006 fand organisiert von Günter Ollenschläger und Monika Lelgemann,ÄZQ in den Räumen der Bundesärztekammer ein internationaler Workshop zum Thema„Evidence based Medicine and Clinical Practice Guidelines – Facts and Fiction“ in Berlin statt.Neben zehn Referenten aus Australien, Neuseeland, Großbritannien, Holland und Deutsch-land nahmen auch 50 Teilnehmer aus der deutschen „EbM- und Leitlinienszene“ teil.

Nähere Informationen zum Programm und die Präsentationen sind im Internet veröf-fentlicht unter der Adresse:www.aezq.de/aezq/veranstaltungen/workshop_tgl_aezq/view

2.8.9 Drittmittelprojekte zu EbM und Informationsqualität

EU-Projekt – Leonardo – internationales EbM-Curriculum

Im Jahr 2005 ist das ÄZQ von einer Europäischen Gruppe gebeten worden, sich an dem EU-Projekt Leonardo zu beteiligen. Neben dem ÄZQ sind Partner aus England, Polen, Italien,Ungarn, den Niederlanden, Spanien und der Schweiz beteiligt. Das ÄZQ erhält dabei Förder-mittel, um über 2 Jahre eine 50 % Stelle für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter zu besetzten.

Leonardo euebm ist ein Pilotprojekt, das zum Ziel hat, ein europaweit einheitliches inte-griertes Basiscurriculum für evidenzbasierte Medizin zu entwickeln, in dem eine besse-re Verzahnung zwischen dem Erlernen der EbM-Techniken und der eigenen Patienten-versorgung erreicht werden soll. Mit Hilfe der Lehrinhalte und Techniken, die entspre-chend dem Curriculum vermittelt werden, soll eine möglichst große Gruppe an Ärztenin die Lage versetzt werden, EbM praxisnah für und mit ihren Patienten umzusetzen. Inder konkreten Anwendung von EbM an ihren individuellen Patienten können Ärzteerfahren, dass die Integration von EbM in ihre tägliche Arbeit ihr Spektrum an Bera-tungs- und Behandlungsmöglichkeiten erweitert. Die Einheitlichkeit des akkreditiertenCurriculums garantiert die Vergleichbarkeit der Qualifikation innerhalb Europas.

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Bei der Gestaltung des Curriculums werden moderne Methoden der Wissensvermittlungberücksichtigt sowie ein „Werkzeugkasten“ mit Lehr- und Lernmaterialien zusammenge-stellt, der das Lernen von EbM in der Praxis erleichtern soll. Alle Inhalte und Produkte wer-den am Ende des Projektes auf der Internetseite www.ebm-unity.org/ zur Verfügung stehen.

Bereits erfolgte AktivitätenIm Jahr 2006 wurde eine Online-Umfrage an Institutionen, Organisationen und Perso-nen gestartet – zur Erfassung von bereits existierenden EbM-Lehrangeboten in den teil-nehmenden Ländern in den letzten 3-4 Jahren. Die Ergebnisse der Umfrage befindensich derzeit in der Auswertung.

Es wurden 5 Lehr-/Lerneinheiten entwickelt, die internetbasiert die EbM basiertenGrundlagen im Umgang mit systematischen Übersichtsarbeiten vermitteln. Neben derSchriftversion gibt es eine Audio- und Videoversion der Lerninhalte.

Anschließend an jede der 5 Lerneinheiten gibt es jeweils einen Aufgabenblock, in wel-chem die Kursteilnehmer das Erlernte praktisch umsetzen sollen. Diese Ausarbeitungist mit einem dem Arzt zugeordneten Tutor zu besprechen. Kursteilnehmer und Tuto-ren erhalten jeweils ein Handbuch, in welchem die zu erreichenden Ziele sowie unter-stützende Materialien enthalten sind. Die Tutoren erhalten zusätzlich Anleitungen undKommentare für mögliche Hilfestellungen für die Teilnehmer.

Abschließend zu jeder Lerneinheit werden die Lernerfolge anhand von Multiple-ChoiceFragen überprüft. Alle 5 Lerneinheiten müssen erfolgreich abgeschlossen werden zurErreichung der Akkreditierung.

Derzeit befinden sich die Lehr- und Lernmaterialien in der Übersetzung aus dem Englischen.

Ausblick für 2007Die Auswertung der Online-Umfrage zu existierenden Lehrangeboten für EbM wirdabgeschlossen. Zu Beginn des Jahres 2007 wird eine Pilotierung der entwickelten Mate-rialien an ca. 10 Ärzten in 2 verschiedenen Zentren in Deutschland erfolgen. Insgesamtwird europaweit das Material mit ca. 50 Ärzten getestet. Anschließend erfolgt die Aus-wertung der Pilotphase.

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Abbildung 4: Screenshot der Website des Leonardo-Projektes

MedIEQ – Qualitätsbewertung medizinischer Informationen

Seit dem Januar 2006 ist das ÄZQ für einen Zeitraum von drei Jahren an einem von derEuropäischen Union geförderten Projekt zur Automatisierung der Qualitätsbewertungmedizinischer Informationen im Internet beteiligt. Das Projekt MedIEQ steht für „Qua-lity Labelling of Medical Web Content using Multilingual Information Extraction(www.medieq.org/).

Das Projektkonsortium besteht aus internationalen Partner aus sechs europäischenLändern: – Griechenland: National Center for Scientific Research „Demokritos“ (NCSR) und

I-sieve Technologies Ltd.– Spanien: Universidad Nacional de Educación a Distancia – Natural Language proces-

sing and Information Retrieval Group (UNED) und Medical Association of BarcelonaCOMB – Department of Web Mèdica Acreditada (WMA)

– Tschechische Republik: University of Economics in Prague – Department of Infor-mation and Knowledge Engineering (UEP)

– Finnland: Helsinki University of Technology, Neural Networks Research Center(HUT)

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

– Schweiz: Geneva University Hospitals – Service of Medical Informatics (HUG)– Deutschland: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (AZQ)

Die Projektpartner verfügen über langjährige Erfahrung auf den Gebieten der Qualitäts-bewertung medizinischer Informationen, der automatisierten Internet Suche (Web Craw-ling und Spidering), sowie der Informationsverarbeitung (Informationsextraktion, IE).

Abbildung 5: Screenshot der Website von www.medieq.org

HintergrundAufgrund der zunehmenden Bedeutung medizinischer Informationen im Internetsowohl für medizinische Berufsgruppen als auch für Patienten und Verbraucherbeschäftigen sich verschiedene Qualitätsinitiativen seit Jahren mit der kritischen Bewer-tung der Qualität von medizinischen Internetangeboten. Entsprechende Bewertungenwurden in der Vergangenheit dabei stets „von Hand“ ausgeführt, was bei der unüber-schaubaren Fülle an Informationen nicht umfassend zu leisten ist. Aus diesem Grundwird jetzt im Rahmen des von der EU geförderten Programms MedIEQ die Grundlageeiner Automatisierung der Qualitätsbewertung medizinischer Internetangebotegeschaffen.

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SachstandMit Hilfe einer Reihe von maschinenlesbaren Kriterien zur Bewertung der Qualitätmedizinischer Webseiten werden im Rahmen von MedIEQ Technologien entwickelt,die die Qualitätsbewertung medizinischer Webseiten teilweise automatisieren. Bei der Auswahl und Festlegung solcher maschinenlesbaren Qualitätskriterien werdendie folgenden Bewertungskriterien berücksichtigt:– Check-In Instrument, entwickelt beim ÄZQ in Zusammenarbeit mit dem Patienten

Forum (www.patienten-information.de/content/gesundheitsinfos/download/check_in.pdf)

– Bewertungskriterien der Initiative „Web Mèdica Acreditada“ der Ärztekammer Barce-lona (wma.comb.es/eng/codi.htm)

– international anerkannten Qualitätskriterien für medizinische Webseiten, wie der HONCode (www.hon.ch/HONcode/Conduct.html ) und die Empfehlungen der europäischenUnion in eEurope 2002: Qualitätskriterien für Webseiten zum Gesundheitswesen(http://europa.eu.int/information_society/eeurope/ehealth/quality/text_en.htm)

Das ÄZQ ist schwerpunktmäßig für die Erstellung und Durchführung einer Evalua-tionsstrategie des MedIEQ-Systems, so wie für die Auswahl der zur Evaluation erforder-lichen Qualitätskriterien verantwortlich. Bisher wurden für die automatisierte Quali-tätsbewertung elf Qualitätskriterien ausgewählt, die die erste Version des RDF-Schemas(Resource Description Framework – www.w3.org/TR/rdf-schema) bilden. Es handeltsich dabei um formelle Kriterien wie zum Beispiel das Datum der letzten Aktualisie-rung, das Vorhandenseins eines Qualitätssiegels auf der Website, den/die Namendes/der Autors/en, Kontaktdetails der Autoren, etc.

Der erste Prototyp, der voraussichtlich im Juni 2007 fertig wird, unterstützt zwei voninsgesamt sieben geplanten Sprachen (Englisch, Spanisch) und berücksichtigt dieersten elf zur Qualitätsbeurteilung ausgewählten Kriterien des RDF-Schemas.

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

2.8.10 Außendarstellung des ÄZQ

Internetangebote des ÄZQ

www.aezq.de

Abbildung 6: Screenshot der neuen Introseite von www.aezq.de

Die Internetangebote www.versorgungsleitlinien.de, www.leitlinien.de, www.patienteninformation.de und www.forum-patientensicherheit.de wurden durch die Health on theNet Foundation geprüft und hat das weltweit anerkannte HON-Logo erhalten.

www.aezq.de/aezq

Ziele und Zielgruppen des AngebotesDas Angebot www.aezq.de/aezq stellt die Organisations- und Arbeitsstruktur des Ärzt-lichen Zentrums für Qualität in der Medizin dar und ist die Plattform und Ausgangs-punkt für alle Projekte des ÄZQ mit Internetpräsenz. Zielgruppen sind Experten undKooperationspartner des ÄZQ, sowie alle Personen, die sich für die Arbeitsinhalte desÄZQ interessieren.

InhalteInhalte von www.aezq.de/aezq sind:– Organisationsinformationen (Aufgaben, Ziele, Gremien, Strukturen, Personalia)

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– Berichte und Publikationen– Bereich für aktuelle Meldungen – Themenspezifische Linksammlungen– Projektübersicht– Kommunikationsbereich (Mailinglisten, Newsletter, Kontaktformular)

Im Berichtszeitraum stand insbesondere Anfang 2006 die Veröffentlichung und die Prä-sentationen der neuen Internetangebote www.versorgungsleitlinien.de undwww.forum-patientensicherheit.de im Vordergrund. Darüber hinaus wurde Ende 2006eine neue Introseite zur besseren Übersicht aller Internetangebote ins Netz gestellt.

Weitere PlanungFür die nähere Zukunft ist geplant, die Internetseite des ÄZQ übersichtlicher zu struk-turieren und somit leichter navigierbar zu machen.

www.versorgungsleitlinien.de

Abbildung 7: Screenshot von www.versorgungsleitlinien.de

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Ziele und ZielgruppenDas Informationsportal www.versorgungsleitlinien.de ist seit März 2006 etabliert. Es istdas Informationsportal des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL-Pro-gramm) unter Trägerschaft von Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der Wissen-schaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften und der Kassenärztlichen Bundesverei-nigung. Das Internetangebot von www.versorgungsleitlinien.de richtet sich an Ärztin-nen und Ärzte aller Versorgungsbereiche, die Kooperationspartner der Ärzteschaft,Patienten und ihre Angehörigen, die Herausgeber von „Strukturierten Behandlungs-programmen“ und Leitlinien und an die Öffentlichkeit zur Information über gute medi-zinische Vorgehensweise.

Inhaltewww.versorgungsleitlinien.de bietet:

– Volltexte, Implementierungshilfen und die Darlegung der verwendeten Methodik zuden bisher existierenden Nationalen VersorgungsLeitlinien Asthma, COPD, Typ-2-Diabetes (Netzhaut-, Fußkomplikationen) und KHK

– Informationen über den Bearbeitungsstand und Entwürfe der in Bearbeitung befind-lichen Nationalen VersorgungsLeitlinien zu den Themen Depression, Herzinsuffi-zienz und Kreuzschmerz (bei der Aufnahme neuer Themen erfolgt die Ausweitungdes Angebotes)

– Zugang zu Praxishilfen, wie Checklisten und Formularen, zur Unterstützung derAnwendung der NVL-Empfehlungen in Klinik und Praxis

– Linklisten zertifizierter Fortbildungsangebote zu den NVL-Themen– PatientenLeitlinien zu den Nationalen VersorgungsLeitlinien und ausgewählte Links

zu Patienteninformationen über die entsprechenden Erkrankungen– Aktuelle Informationen zu den einzelnen Nationalen VersorgungsLeitlinien und zum

NVL-Programm insgesamt– Hintergrundinformationen zum NVL-Programm und Materialien zur Methodik der

Leitlinienerstellung

Zugriffstatistik: Die Zugriffszahl stieg 2006 kontinuierlich an; bis Ende des Jahres aufca. 10.000 Visits im Monat.

Weitere Planung Für das Jahr 2007 ist neben der kontinuierlichen Pflege die Vervollständigung des Ange-bots von www.versorgungsleitlinien.de durch die Erstellung eines Glossars und einerFragen/Antwort-Sammlung (FAQs) geplant.

www.leitlinien.de

Ziele und ZielgruppenDas Angebot www.leitlinien.de richtet sich an alle Personen, die sich mit der Erstellung,Implementierung und Anwendung von ärztlichen Leitlinien befassen.

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InhalteLeitlinien.de ist das deutschsprachige Portal zu Leitlinien in der Medizin mit Links zu :

– deutschen und internationalen Leitlinien-Datenbanken und -Listen – Leitlinien verschiedener Anbieter für ausgewählte Krankheitsbilder – Literatur-Datenbanken zum Thema Leitlinien und Qualität in der Medizin

Informationen und Materialien:– zur Qualitätsbewertung von Leitlinien (Leitlinienqualität)– zur Verbreitung und Nutzung von Leitlinien (Implementierung) – zu Leitlinien-Clearingverfahren international– Zugriff auf den interkativen Online-Newsletter – www.news.leitlinien.de – für Leitli-

nienentwickler und Anwender (siehe unten)

Zugriffstatistik: Die Zugriffszahl liegt bei ca. 10.000 Visits pro Monat.

Weitere PlanungFür das Jahr 2007 ist eine Neustrukturierung des Angebotes www.leitlinien.de/home_htmlmit dem Ziel einer verbesserten Nutzerorientierung geplant.

www.patienten-information.de

Abbildung 8: Screenshot von www.patienten-information.de

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Ziele und ZielgruppenZiel von Patienten-Information.de ist die Unterstützung von:– Patienten und Verbrauchern: durch Bereitstellung handverlesener und qualitätsge-

prüfter Informationen – Informationsanbietern: durch Rückmeldung der Ergebnisse bewerteter Patientenin-

formationen, die zur Verbesserung der Qualität und Nutzerorientierung beitragen– Praktisch tätigen Ärzten: durch Bereitstellung qualitätsgeprüfter Informationen, die

sie ihren Patienten empfehlen können, um die gemeinsame Entscheidungsfindungzu unterstützen

– In der Patientenberatung tätigen Personen: durch Information und Aufklärung überMöglichkeiten der Einschätzung der Qualität von Informationen und Internetange-boten

InhalteInhalte des Angebotes sind:

Information– Gesundheitsinformationen kommentierte Linksammlung zu qualitätsgeprüften

deutschsprachigen Patienteninformationen (DISCERN, CHECK-IN)– Patientenschulungsprogramme– Literatur für Patienten– Linksammlung zu verlässlichen englischsprachigen Informationen– Informationen über das ÄZQ und seine Arbeit auf dem Gebiet der Patienteninforma-

tion und Patientenbeteiligung

Empowerment– Materialien über die Qualität und Hilfen zur Qualitätseinschätzung von Informatio-

nen für Verbraucher und Informationsanbieter– Möglichkeit für Patientenanfragen– Veranstaltungskalender für Patientenveranstaltungen

Kommunikation– Kontaktformulare für Patientenanfragen zu Gesundheitsthemen– Diskussionsforum

Zugriffstatistik: Die Zugriffszahl liegt bei ca. 20.000 Visits pro Monat.

Weitere Planung– Fortführung der Bewertung der Informationen nach DISCERN (für Patienten und

Verbraucher) und Check-In (als Rückmeldung für Informationsanbieter)– Kontinuierliches Qualitätsmanagement der Inhalte (Linkaktualisierung, erneute

Überprüfung der bewerteten Informationen nach spätestens 2 Jahren)– Überarbeitung des Angebotes unter dem Aspekt einer besseren Serviceorientierung.

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www.forum-patientensicherheit.de

Abbildung 9: Screenshot von www.forum-patientensicherheit.de

Ziele und ZielgruppenSeit Mai 2006 ist unter www.forum-patientensicherheit.de ein eigenständiges Informa-tionsportal erreichbar, das frei zugänglich über Fehlerprävention und Sicherheitskulturinformiert. Kernstück des Webangebots ist ein anonymes Berichts- und Lernsystem zuunerwünschten Ereignissen und Fehlern in der Medizin (CIRS = Critical IncidentReporting System), das von allen Ärzten genutzt werden kann.

Das Forum Patientensicherheit ist ein gemeinsames Programm von Bundesärztekam-mer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und wird vom Ärzt-lichen Zentrum für Qualität in der Medizin betreut.

Das Internetangebot von www.forum-patientensicherheit.de richtet sich an Ärztinnenund Ärzte aller Versorgungsbereiche, die Kooperationspartner der Ärzteschaft undPatienten und ihre Angehörigen.

InhalteDas Forum Patientensicherheit www.forum-patientensicherheit.de bietet Informatio-nen über:– CIRSmedical – Fehlerhäufigkeit und Fehlerursachen

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

– Maßnahmen zur Fehlerprävention – Aktionsplan zur Fehlerprävention in Deutschland – Linksammlung (Kategorien: Deutschland, Schweiz, International)– Glossar Patientensicherheit – Newsletter, RSS-Feed– Diskussionsforen und Veranstaltungen

Zugriffstatistik: Die Zugriffszahl stieg bis Ende 2006 auf ca. 3.000 Visits pro Monat an.

www.q-m-a.de

Abbildung 10: Screenshot von www.q-m-a.de/home_html

InhalteInhalte des Angebotes Q-M-A sind:– Rechtlicher Rahmen für das Erfordernis eines Qualitätsmanagements– Definitionen und Erläuterungen des QM– Patientensicht auf QM– QM in der Arztpraxis– Übersicht über QM-Methoden und Instrumente– QM- Darlegungs- und Zertifizierungssysteme

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– Autoren, Glossar, Checklisten, Patientenfragebogen, Checklisten, Literatur

Zugriffstatistik: Die Zugriffszahl liegt bei ca. 4.000 Visits pro Monat.

Weitere PlanungFür das Jahr 2007 ist eine Neustrukturierung des Angebotes www.q-m-a.de/home_htmlmit dem Ziel einer verbesserten Nutzerorientierung geplant.

Newsletter

Mit seinen zu verschiedenen Themen erscheinenden Newslettern verfolgt das ÄZQ zweiZielrichtungen: Service und Information. Die Service-Newsletter bieten kontinuierlich the-menorientiert aktuelle Recherchen, der Informations-Newsletter gibt regelmäßig einenÜberblick über den Stand der am ÄZQ bearbeiteten Projekte und organisatorische Belange.

Informations-Newsletter des ÄZQDer Newsletter des ÄZQ ist im Berichtszeitraum vier Mal erschienen (März, Juni, Ok-tober, Dezember). Er informiert alle Interessierten regelmäßig über die Arbeit des ÄZQ.Jeder ÄZQ-Newsletter erscheint in elektronischer Form, wird per Email an die Abon-nenten verschickt und berichtet über aktuelle Entwicklungen zu den Projekten, OnlineAngebote und der Geschäftsstelle des ÄZQ. Ergänzt werden diese Informationen durchMeldungen der Partner des ÄZQ, Konferenzberichte, Veranstaltungshinweise und On-line-Tipps. Interessierte können den Newsletter jederzeit abonnieren und auch wiederabbestellen.

Zum ÄZQ-Newsletter:

www.aezq.de/aktuelles/newsletterseite/view

Service-Newsletter des ÄZQ

Newsletter „Effekte von Leitlinien“Als einen besonderen Service für Leitlinienentwickler und Anwender hat das ÄZQeinen webbasierten interaktiven Online-Newsletter eingerichtet. Monatlich werdennach festgelegten Kriterien Publikationen zum Thema „Effekte oder Effektivität oderEvaluation von Leitlinien“ aus einem Pool von ca. 100 unter Medline neu erschienenenArbeiten ausgewählt. Sie werden sowohl inhaltlich als auch methodisch kommentiertund auf der Website www.news.leitlinien.de veröffentlicht.

Der Newsletter „Effekte von Leitlinien“ informiert im monatlichen Turnus über aktuel-le Entwicklungen auf dem Gebiet der Methodenentwicklung im Bereich medizinischerLeitlinien, vor allem im Hinblick auf die Fragen der Effekte von Leitlinien im “realenLeben”, also in der gelebten Krankenversorgung. Darüber hinaus – und im Unterschiedzu einem „normalen“ Newsletter, der lediglich per Email versendet wird – besteht füralle Abonnenten die Möglichkeit, sich auf der Webseite in die wissenschaftliche Diskus-sion aktiv einzubringen. Zu allen eingestellten Artikeln und Artikel-Kommentaren kön-nen Sie als Leser eigene Kommentare anfügen.

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Zum Newsletter „Effekte von Leitlinien“:

www.news.leitlinien.de/newsletter-abonnieren/

Newsletter „Patientensicherheit“Einen weiteren neuen Service-Newsletter bietet das Forum Patientensicherheit, umInteressierte über aktuelle Themen und relevante Literatur zum Thema Patientensi-cherheit zu informieren.

Zum Newsletter „Patientensicherheit“:

www.forum-patientensicherheit.de/service/newsletter

Pressemitteilungen

Über die Arbeit des ÄZQ und seiner Kooperationspartner wird regelmäßig über Presse-meldungen sowohl die Fachöffentlichkeit als auch die interessierte Öffentlichkeit infor-miert.

Information der FachöffentlichkeitFür Fragen, die für die Fachöffentlichkeit und die Patientenselbsthilfe von Relevanz sindwerden Presseinformationen über einen eigenen und kontinuierlich gepflegten Mail-verteiler herausgegeben.

Dieser Mailverteiler erreicht:– Das Deutsche Ärzteblatt– Ärzteblätter und KV Mitteilungsblätter– Pressestellen von KBV, BÄK, LÄK’s und KV’en– Webmaster von BÄK, LÄK’s, KBV, KV’en– Alle Partner im Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien– Patientenforum, Patientenselbsthilfe– AWMF– Medizinische Fachzeitschriften– EbM Mailverteiler– Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses

Im Jahr 2006 wurden Meldungen zu den folgenden Themen herausgegeben:

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Tabelle 30: Pressemitteilungen des ÄZQ in 2006

Datum Titel der Pressemitteilung

06.12.06 PatientenLeitlinie „Chronisch Obstruktive Lungenerkrankung (COPD)“veröffentlichtwww.aezq.de/aktuelles/pdf_presse/presseinfo11.pdf

07.09.06 Einigung zur Versorgung von Patienten mit Chronischer KHK erzieltwww.aezq.de/aktuelles/newsletterseite/presse/pdf_presse/presseinfo10_2006.pdf

31.07.06 Patientenleitlinie COPD steht zur öffentlichen Kommentierungwww.aezq.de/aktuelles/newsletterseite/presse/pdf_presse/presseinfo9_2006.pdf

19.06.06 Einheitliches Basiscurriculum Evidenzbasierte Medizin in Europa. Geför-dert im Rahmen des „Leonardo da Vinci“ – Berufsbildungsprogramm derEuropäischen Unionwww.aezq.de/aktuelles/newsletterseite/presse/pdf_presse/pressein-fo8_2006.pdf

29.05.06 „Effekte von Leitlinien – Informations-, Lern- und Diskussionsportal zurEvaluation und Effekten von Leitlinien“www.aezq.de/aktuelles/newsletterseite/presse/pdf_presse/pressein-fo7_2006.pdf

23.05.06 „Forum Patientensicherheit“ mit neuem Design onlinewww.aezq.de/aktuelles/newsletterseite/presse/pdf_presse/presseinfo6_2006.pdf

25.04.06 Das Europäische Projekt MedIEQ zur automatisierten Bewertung medizi-nischer Internetangebotewww.aezq.de/aktuelles/newsletterseite/presse/pdf_presse/presseinfo5_2006.pdf

21.04.06 Nationale VersorgungsLeitlinie chronische koronare Herzkrankheit (N-V-LKHK)www.aezq.de/aktuelles/newsletterseite/presse/pdf_presse/presseinfo4_2006.pdf

20.04.06 Auf dem Weg zu einem Qualitätsstandard für Patienteninformationenwww.aezq.de/aktuelles/newsletterseite/presse/pdf_presse/presseinfo3_2006.pdf

19.04.06 Patientenleitlinie zu Asthma im Internet verfügbarwww.aezq.de/aktuelles/newsletterseite/presse/pdf_presse/presseinfo2_2006.pdf

21.02.06 Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien geht mit neuem Webauf-tritt onlinewww.aezq.de/aktuelles/newsletterseite/presse/pdf_presse/presseinfo1_2006.pdf

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Information der interessierten ÖffentlichkeitErgebnisse der Arbeit des ÄZQ, die auch und gerade für die interessierte Öffentlichkeitrelevant sind, werden über den Informationsdienst Wissenschaft einem großem Abon-nentenkreis von Medizinjournalisten zugänglich gemacht.

Im Jahr 2006 wurden folgende Meldungen über den IDW herausgegeben:

Tabelle 31: Pressemeldungen über den IDW

Datum Titel der Pressemitteilung

06.12.2006 PatientenLeitlinie Chronisch Obstruktive Lungenerkrankung (COPD)veröffentlichtwww.idw-online.de/pages/de/news188335

26.10.2006 PatientenLeitlinie zur NVL KHK zur Kommentierung freigegebenwww.idw-online.de/pages/de/news181930

17.10.2006 EbM-Curriculum – Wake up callwww.idw-online.de/pages/de/news180183

08.09.2006 Einigung zur Versorgung von Patienten mit Chronischer KHK erzieltwww.idw-online.de/pages/de/news174395

01.08.2006 Patientenleitlinie COPD steht zur öffentlichen Kommentierungwww.idw-online.de/pages/de/news170278

Veröffentlichungen

ÄZQ-SchriftenreiheSeit 1998 existiert die “äzq Schriftenreihe“ (bis 2003: „Schriftenreihe des ÄrztlichenZentrums für Qualität in der Medizin”). Bisher sind 27 Bände erschienen oder befindensich im Druck. Eine Auflistung der äzq-Schriftenreihe befindet sich unterhttp://www.aezq.de/publikationen/0index/schriftenreihe/view.

VeröffentlichungenAbholz HH, Gillisen A, Magnussen H, Schott G, Schultz K, Ukena D, Worth H, von Wichert P,

Kopp I, Thalau F, Lelgemann M, Ollenschläger G, Bundesärztekammer (BÄK), Arbeitsgemein-schaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), KassenärztlicheBundesvereinigung (KBV). Nationale Versorgungsleitlinie COPD. Berlin, Düsseldorf: 2006[cited: 2006 Jun 08]. Available from: http://www.versorgungsleitlinien.de/themen/copd

Berdel D, Buhl R, Dierkesmann R, Niebling W, Schultz K, Ukena D, Worth H, von Wichert P,Ollenschläger G, Kopp I. Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma: Empfehlungen und Evidenzzum Thema „Asthma-Prävention“. Z Arztl Fortbild Qualitatssich 2006;100(6):425-30

Bertram B, Hammes HP, Hemming B, Jochmann C, Lemmen KD, Struck HG, Abholz HH, GriesFA, Haller N, Landgraf R, Kopp I, Thole H, Lelgemann M, Ollenschläger G, Bundesärztekam-mer (BÄK), Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften(AWMF), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Nationale VersorgungsLeitlinie Typ-2-Diabetes-Netzhautkomplikationen. 2006 [cited: 2006 Dez 22]. Available from: http://www.dia-betes.versorgungsleitlinien.de

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Bundesärztekammer (BÄK), Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachge-sellschaften (AWMF), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Ärztliches Zentrum für Qua-lität in der Medizin (ÄZQ). Patientenleitlinie Asthma. Report. Version 1.1. 2006 [cited: 2006May 22]. Available from: http://www.versorgungsleitlinien.de/themen/pdf/pll_asthma_report.pdf

Härter M, Bermejo I, Ollenschläger G, Schneider F, Gaebel W, Hegerl U, Niebling W, Berger M.Improving quality of care for depression: the German Action Programme for the implementa-tion of evidence-based guidelines. Int J Qual Health Care 2006;18(2):113-9

Held K, Laufs U, Trappe HJ, Zerkowski HR, Bode C, Gams E, Heinemann S, Fleck E, Klein C,Osswald B, Rauch B, Russ M, Tebbe U, Kopp I, Heymans L, Lelgemann M, Ollenschläger G,Bundesärztekammer (BÄK), Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fach-gesellschaften (AWMF), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Nationale Versorgungs-leitlinie Chronische Koronare Herzkrankheit. Berlin, Düsseldorf: 2006 [cited: 2006 Jun 08].Available from: http://www.versorgungsleitlinien.de/themen/khk

Hoppe J, Köhler A, Ollenschläger G, Encke A, Kopp I, Selbmann HK. Nationale Versorgungsleit-linie COPD-Klinisch relevante Auszüge aus der Leitlinie. Dt Arztebl 2006;103:A-1324-7

Kopp I, Lelgemann M, Berdel D, Buhl R, Dierkesmann R, Niebling W, Schultz K, Ukena D, WorthH, von Wichert P, Ollenschläger J, Ollenschläger G. Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma:Empfehlungen und Evidenz zum Thema „Asthma in der Schwangerschaft“. Frauenarzt 2006;inDruck

Kopp I, Lelgemann M, Ollenschläger G. Nationale Versorgungsleitlinie Asthma: Methodik undEntwicklungsprozess. Z Arztl Fortbild Qualitatssich 2006;100:411-8

Lelgemann M, Ollenschläger G. Leitlinien-Stellenwert und Nutzung im klinischen Alltag. In: Zer-kowski HR, Baumann G, editors. HerzAkutMedizin. Ein Manual für die kardiologische, herz-chirurgische, anästhesiologische und internistische Praxis. 2nd ed. Darmstadt: Steinkopff;2006. p. 787-94

Lelgemann M, Schneider M. Management der frühen rheumatoiden Arthritis-KN Rheuma. In:Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), editor. Von der Forschung in die Ver-sorgung. Kompetenznetze in der Medizin. Berlin: 2006. p. 22-3

Lelgemann M, Ollenschläger G. Evidenzbasierte Leitlinien und Behandlungspfade. Ergänzungoder Widerspruch? Internist (Berl) 2006;47(7):690-8

Lelgemann M, Cox M, Thalau F, Thole H, Thomeczek C, Trapp H, Ollenschläger G. Das DeutscheLeitlinien-Clearingverfahren 1999-2005-Hintergrund, Zielsetzung, Ergebnisse. Abschlussbe-richt. Norderstedt: BoD, Books on Demand; 2006 [cited: 2006 Jun 28]. Available from:http://www.leitlinien.de/clearingverfahren/index/clearing/view

Lelgemann M, Kopp I, Ollenschläger G. Die Nationale Versorgungs-Leitlinie Asthma 2005. Einzusammenfassender Bericht. Med Klin (Munich) 2006;101(11):900-4

Ollenschläger G, Kopp I, Lelgemann M, Sänger S, Heymans L, Thole H, Trapp H, Lorenz W, Selb-mann HK, Encke A. Nationale Versorgungsleitlinien von BÄK, AWMF und KBV: Hintergrund,Methodik und Instrumente. Med Klin (Munich) 2006;101(10):840-5

Ollenschläger G, Lelgemann M, Sänger S. Nationale VersorgungsLeitlinien. Hilfen für die Orien-tierung in Zeiten von Disease Management und Integrierter Versorgung. Berl Arzte2006;(11):14-21

Ollenschläger G. Qualitätsmanagement. In: Haisch J, Hurrelmann K, Klotz T, editors. Medizini-sche Prävention und Gesundheitsförderung. Bern: Huber; 2006. p. 249-54

Ollenschläger G. Neue Kooperationsformen: evidenzbasierte Versorgung mit Hilfe von Gesund-heitszielen. In: Schauder P, Berthold H, Eckel H, Ollenschläger G, editors. Zukunft sichern:Senkung der Zahl chronisch Kranker. Verwirklichung einer realistischen Utopie. Köln: Dt. Ärz-te-Verl.; 2006. p. 472-9

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Ollenschläger G. Nationales Leitlinienprogramm. In: Schauder P, Berthold H, Eckel H, Ollen-schläger G, editors. Zukunft sichern: Senkung der Zahl chronisch Kranker. Verwirklichungeiner realistischen Utopie. Köln: Dt. Ärzte-Verl.; 2006. p. 466-71

Ollenschläger G. Leidvolle Leitlinien? Editorial. Berl Arzte 2006;(4):3Ollenschläger G, Lelgemann M, Kopp I. Die Nationale VersorgungsLeitlinie KHK 2006: Ein

zusammenfassender Bericht. Med Klin (Munich) 2006;101(12):993-8Ollenschläger G, Bucher HC, Donner-Banzhoff N, Forster J, Gaebel W, Kunz R, Müller OA, Neu-

gebauer EAM, Steurer J, Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM e.V.). Kom-pendium evidenzbasierte Medizin 2006. Clinical Evidence Concise. 5th ed. Bern: Huber; 2006.

Ollenschläger G. Evidenzbasierte präventive Maßnahmen zur Senkung der Zahl chronisch Kranker.In: Schauder P, Berthold H, Eckel H, Ollenschläger G, editors. Zukunft sichern: Senkung der Zahlchronisch Kranker. Verwirklichung einer realistischen Utopie. Köln: Dt. Ärzte-Verl.; 2006. p. 48-57

Sänger S, Brunsmann F, Englert G, Quadder B, Ollenschläger G. Patientenbeteiligung am Pro-gramm für Nationale VersorgungsLeitlinien-Ergebnisse, Erfahrungen und Konsequenzen ausder Erstellung von Patientenleitlinien. Z Arztl Fortbild Qualitatssich 2006;100:in Druck

Sänger S, Lelgemann M, Kopp I. Patientenbeteiligung an der NVL-Asthma-ein Werkstattbericht.Z Arztl Fortbild Qualitat 2006;100(6):447-52

Sänger S, Quadder B, Brunsmann F. Welche Evidenz will der Patient? In: Lehrbuch Evidenzba-sierte Medizin. 2nd ed. Köln: Dt. Ärzte-Verl.; 2006. p. in Druck

Sänger S, Kopp I, Müller M. Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien geht mit neuemWebauftritt online. Q-med 2006;14(1):12-3

Sänger S, Ollenschläger G. Nationale VersorgungsLeitlinien und Patientenleitlinien. PraktischesBeispiel einer Patientenbeteiligung. Forum DKG 2006;(3):49

Sänger S, Trapp H, Ollenschläger G. Information, Interaktion, Transparenz und Qualitätsma-nagement-die Nationalen VersorgungsLeitlinien im Internet. Z Arztl Fortbild Qualitatssich2006;100:476-7

Sänger S. Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V. Dtsch Ges Chirurgie/Mitteilun-gen 2006;2

Sänger S, Lang B, Klemperer D, Thomeczek C, Dierks ML. Manual Patienteninformation. Emp-fehlungen zur Erstellung evidenzbasierter Patienteninformationen. äzq Schriftenreihe; 25.Norderstedt: BoD, Books on Demand; 2006 [cited: 2006 May 23]. Available from:http://www.patienten-information.de/content/download/manual_patienteninforma-tion_04_06.pdf

Sänger S, Dierks ML. Kritische Bewertung von Gesundheitsinformationen für medizinische Lai-en. In: Lehrbuch Evidenzbasierte Medizin. 2nd ed. Köln: Dt. Ärzte-Verl.; 2006. p. in Druck

Schauder P, Berthold H, Eckel H, Ollenschläger G. Zukunft sichern: Senkung der Zahl chronischKranker. Verwirklichung einer realistischen Utopie. Köln: Dt. Ärzte-Verl.; 2006.

Schauder P, Ollenschläger G. Ernährungsmedizin. Prävention und Therapie. 3rd ed. München:Elsevier; 2006.

Schubert I, Lelgemann M, Kirchner H, von Ferber C, von Ferber L, Ollenschläger G, ÄrztlichesZentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ). Handbuch zur Entwicklung regionaler Leitlinien.äzq Schriftenreihe; 26. Norderstedt: BoD, Books on Demand; 2006.

Thalau F. Konsens in Leitlinien-Zusammenfassung der Diskussion. Z Arztl Fortbild Qualitatssich2006;100:in Druck

Thole H, Thalau F, Lelgemann M. Kritische Bewertung von Leitlinien. In: Lehrbuch Evidenzba-sierte Medizin. 2nd ed. Köln: Dt. Ärzte-Verl.; 2006. p. in Druck

Thomeczek C. Operation Luftfahrt. nahdran 2006;(2):20-5Thomeczek C, Ollenschläger G. Fehlermeldesysteme-aus jedem Fehler auch ein Nutzen?. Bedeu-

tung von Fehler- und „Incident-Reporting-Systems“ in Industrie und Medizin. Rechtsmedizin2006;16(6):355-60

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228

Villaroel D, Thomeczek C. Das Europäische Projekt MedIEQ zur automatisierten Bewertungmedizinischer Internetangebote. Q-med 2006;14(3):70-2

Vollmar HC, Schürer-Maly CC, Lelgemann M, Koneczny N, Koch M, Butzlaff M. Online-Fortbil-dung auf der Basis nationaler Versorgungsleitlinien : Die Fortbildungsplattform leitlinien-wis-sen.de. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 2006;49(5):412-7

Vollmar HC, Schurer-Maly CC, Frahne J, Lelgemann M, Butzlaff M. An e-learning platform forguideline implementation-evidence- and case-based knowledge translation via the Internet.Methods Inf Med 2006;45(4):389-96

Vorträge und PosterpräsentationenIm Kontext verschiedener Projekte haben die Geschäftsführung und die Mitarbeiter desÄZQ auf zahlreichen nationalen Kongressen und Expertenrunden über die Arbeit desÄZQ berichtet:

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Tabelle 32: Vorträge und Posterpräsentationen

Engelhardt R, Goetzel E, Weinbrenner S, Lelgemann M. Evidenzbasierung von Emp-fehlungen in Leitlinien der Entwicklungsstufe S3 der Arbeitsgemeinschaft der Wis-senschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Evaluation 2006-7. Jah-restagung DNEbM, 6.-9.3.2006. Bochum: 2006.

Lelgemann M. Grading Evidence and Recommendations-Von der Evidenz zur Emp-fehlung. Workshop für Leitlinienentwickler, Deutsches Cochrane Zentrum Freiburg,24.-25.3.2006. Freiburg: 2006.

Lelgemann M. Einführung in die Evidenzbasierte Medizin. Workshop für Ärzte in derPraxis, Praxisnetz Mannheim/Qualinet, 3.-4.2.2006. Mannheim: 2006.

Lelgemann M. Nutzenbewertung ärztlicher Leitlinien. Deutsches Netzwerk für Quali-tätsentwicklung in der Pflege-Symposium, 24.2.2006. Berlin: 2006.

Lelgemann M, Thole H, Thalau F. Von der Evidenz zur Empfehlung-“kontra Kon-sens“. Evaluation 2006-7. Jahrestagung DNEbM, 6.-9.3.2006. Bochum: 2006.

Lelgemann M. Leitlinien als Instrument des Informationstransfers. 5. Deutscher Kon-gress für Versorgungsforschung, 11.-13.5.2006. Ludwigshafen: 2006.

Lelgemann M. Evidenzbasierte Medizin-praktisches Werkzeug oder theoretischesKonzept?. Kurs „Ärztliches Qualitätsmanagement“ der Ärztekammer Berlin,31.8.2006. Berlin: 2006.

Lelgemann M. Kritischer Umgang mit Arzneimitteln-eine Einführung. DeutscherÄrztekongress/Charité Fortbildungsforum, 18.-20-9.2006. Berlin: 2006.

Lelgemann M. Von der klinischen Fragestellung zur Empfehlung: Evidenzbasierungvon Leitlinien. 26. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Seniologie, 21.8.-2.9.2006. Dresden: 2006.

Lelgemann M. Grading Evidence and Grading Recommendations / does it really helphealth care practitioners? Gemeinsamer Workshop von ÄZQ und Therapeutic Guide-lines Ltd., Australia „Evidence Based Medicine and Clinical Practice Guidelines“,5.10.2006. Berlin: 2006.

Ollenschläger G. Evidence-based medicine and guidelines in daily clinical practice: initi-atives by self-governing medical bodies. 102. Jahrestagung der DOG Deutsche Ophtal-mologische Gesellschaft e.V. 23.-26.09.2004, Berlin. German Medical Science 2006;

Sänger S. Patienteninformationen recherchieren-bewerten-vermitteln. Tageskurs fürAngehörige von Selbsthilfegruppen nach dem Curriculum Patientenberatung. Bre-men: 2006.

Sänger S, Englert G, Brunsmann F, Quadder B, Ollenschläger G. Patient und Arzt alsTeam-nicht nur im Sprechzimmer. Einbeziehung von Patienten in das Programm fürNationale VersorgungsLeitlinien. Poster zum 4. Deutschen Kongress PartizipativeEntscheidungsfindung in der Medizin, 30.03.-01.04.2006, Heidelberg. 2006.

Sänger S. Woran erkennt Mann/Frau eine gute Arztpraxis? Schulung von ehrenamt-lichen Beratern der Rheumaliga. Berlin: 2006.

Sänger S. Evidenzbasierte Medizin und Patienteninformationen. Vorlesung imMasterstudiengang Consumer Health Care. Berlin: Charité; 2006.

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Sänger S. Evidenzbasierte Medizin und Patienteninformation. Schulung im Rahmendes Lübecker EbM Kurses. Lübeck: Institut für Sozialmedizin, UniversitätsklinikumSchleswig-Holstein; 2006.

Sänger S. Leitlinienbasierte Patienteninformationen-reicht eine Übersetzung derExpertensprache aus?. 7. Jahrestagung des Deutschen Netzwerk EvidenzbasierteMedizin e.V. Bochum: 2006.

Sänger S. Informationsmanagement für Pflegeforscher. Vorlesung im Rahmen derAusbildung Pflegewissenschaft an der FH Jena. Jena: 2006.

Thalau F. Evidenz-basierte Medizin und Leitlinien im hausärztlichen Bereich. Kaiser-Friedrich-Stiftung, 28.9.2006. Berlin: 2006.

Thalau F. Evidenz-basierte Medizin-rationelle Entscheidungshilfe im ärztlichen All-tag, Standards und Leitlinien. 9. Wiedereinstiegskurs für Ärzte, Kaiser-Friedrich-Stif-tung, 14.1.2006. Berlin: 2006.

Thalau F. Evidenz-basierte Medizin-integraler Bestandteil von QM? Seminar Qua-litätsmanagement, Bayerische Landesärztekammer, 16.5.2006. München: 2006.

Thalau F. Evidenz-basierte Medizin-integraler Bestandteil von QM? Seminar Qua-litätsmanagement, Bayerische Landesärztekammer, 8.10.2006. München: 2006.

Thalau F. Evidenz-basierte Medizin-integraler Bestandteil von QM? Seminar Qua-litätsmanagement, Bayerische Landesärztekammer, 28.1.2006. Bad Bayersoien: 2006.

Thalau F, Trapp H, Lelgemann M, Ollenschläger G. Strategien für die Recherche nachkomplexer Evidenz zum Thema Leitlinienimplementierung. Evaluation 2006-7. Jah-restagung DNEbM, 6.-9.3.2006 (Poster). Bochum: 2006.

Thomeczek C. Patientensicherheit in der Medizin-wo stehen wir, was ist im Fluss. 3.Kongress Qulitätssicherung in ärztlicher Hand-zum Wohle des Patienten,6./7.10.2006. Düsseldorf: 2006.

Thomeczek C. Patientensicherheit und Risikomanagement-Was können wir aus derLuftfahrt lernen?. 57. Jahrestagung der DGNC zusammen mit der JapanischenGesellschaft für Neurochirurgie, 13.5.2006. Essen: 2006.

Thomeczek C. Patientensicherheit. Kurs Zusatzweiterbildung Qualitätssicherung derÄK Berlin, 30.11.2006. Berlin: 2006.

Thomeczek C. Wie messe ich Qualität? Konzepte zur Messung von Sicherheit undSicherheitskultur. Symposium Medizinschadensfälle und Patientensicherheit,6./7.10.2006. Bonn: 2006.

Thomeczek C. Unerwünschte Ereignisse als Teil eines Riskmanagements. VI. Foren-sische Gespräche Kiel-Lübeck: „Der ärztliche Behandlungsfehler“-Charakteristik undBegutachtungspraxis, 1.12.2006. Lübeck: 2006.

Thomeczek C. Risikomanagement, Fehlermanagement-sind die Konzepte der Luft-fahrt auf das Gesundheitswesen übertragbar?. 16. Münchner Qualitätsforum,23.11.2006. München: 2006.

Thomeczek C. Methodik der Leitlinienentwicklung. Expertengespräch des Bachelorstu-dienganges Physiotherapie. Dresden International University, 14.3.2006. Dresden: 2006.

Tabelle 32: Fortsetzung

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Im ÄZQ betreute Dissertationen

Heymans L. Untersuchungen zu Akzeptanz und Implementierung medizinischer Leitlinien.Med. Fakult., Uni Köln 2006

Weingart O. Nutzung von Qualitätskriterien für Patienteninformationen in der Patientenbera-tung unter besonderer Berücksichtigung der Evidenzbasierten Medizin. Med. Fakult., Uni Köln2006

Weisner N. Inhaltliche und methodische Relevanz international angebotener Leitlinien darge-stellt an Leitlinien zu den Themen: Idiopathisches Parkinsonsyndrom und Akutes Quer-schnittsyndrom. Med. Fakult., Uni Köln 2006

2.8.11 Am ÄZQ angesiedelte Einrichtungen in 2006

Geschäftsstelle des Deutschen Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V.

Am ÄZQ angesiedelt ist die Geschäftstelle des Deutschen Netzwerks EvidenzbasierteMedizin e. V. und wird von Dipl. -Soz.Päd. Marga Cox (Geschäftsführerin), MartinaWestermann (Sekretariat) sowie Dipl .-Dok. Inga König (Online-Redaktion) betreut.

Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin DNEbM e. V. wurde im Oktober 2000gegründet, um Konzepte, Theorien und Methoden der EbM im deutschsprachigenRaum weiter zu entwickeln, die Aus-, Weiter- und Fortbildung in EbM zu fördern undträgt dazu bei, dass evidenzbasierte Quellen zugänglich gemacht werden. Das Netzwerkhat zurzeit 700 Mitglieder und 43 Fördermitglieder. Das ÄZQ ist eines der 43 Förder-mitglieder durch deren Beitrag u.a. der kostenfreie Zugriff von Mitgliedern auf kosten-pflichtige Evidenzquellen wie die Cochrane Library sichergestellt werden kann. Diesesteht den Mitgliedern des DNEbM im Internetangebot www.ebm-netzwerk.de in einempasswortgeschützen Bereich zur Verfügung.

Thomeczek C. Das unerwünschte Ereignis in der Medizin-Arten, Begriffe, Definitio-nen. Symposium Medizinschadensfälle und Patientensicherheit, 6./7.10.2006. Bonn:2006.

Thomeczek C. CIRS-Critical Incident Reporting Systeme. Kurs Risikomanagementder Bayerischen Landesärztekammer, 22.9.2006. Bad Bayersoien: 2006.

Thomeczek C. Aufbau einer Fehlerkultur in der Medizin-Was können wir aus derLuftfahrt lernen? 10. Jahrestagung der IGLD, 30.3.2006. Göttingen: 2006.

Thomeczek C. Fehlermanagement. Kurs Qualitätsmanagement der ÄrztekammerNordrhein, 9.3.2006. Düsseldorf: 2006.

Thomeczek C. Indikatoren für QM und RM: Abgrenzung und Gemeinsamkeiten. 13.Jahrestagung der GQMG, 27./28.4.2006. Berlin: 2006.

Thomeczek C. Incident Reporting Systeme-in jedem Zwischenfall ein Fehler?. Sym-posium Medizinschadensfälle und Patientensicherheit, 6./7.10.2006. Bonn: 2006.

Tabelle 32: Fortsetzung

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Das Organ des DNEbM ist die Zeitschrift für ärztliche Fortbildung und Qualität imGesundheitswesen ZaeFQ (s.u.).

Das im Auftrag von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigungdurch das DNEbM erstellte „Curriculum EbM“ (2. Auflage 2005), dient als wichtigeGrundlage für die Zertifizierung von EbM-Kursen. Seit März 2006 besteht die Möglich-keit, einen Kurs zum Thema Evidenzbasierte Medizin vom Deutschen Netzwerk Evi-denzbasierte Medizin (DNEbM) zertifizieren zu lassen. In zweijähriger Arbeit habenExperten auf dem Gebiet der evidenzbasierten Medizin ein Verfahren zur formalenAnerkennung von EbM-Kursen entwickelt.

In 2006 wurde mit den Vorbereitungen der Jahrestagung 2007 des DNEbM in Berlinbegonnen, die unter dem Motto „EbM in Qualitätsmanagement und operativer Medi-zin“ stehen wird. Aktuelle Informationen unter www.ebm-kongress.de.

Geschäftsstelle des Guidelines International Network

Das internationale Leitlinien-Netzwerk Guidelines International Network (G-I-N) wurde2002 auf Initiative des ÄZQ gegründet. Es handelt sich dabei um einen Zusammen-schluss von Organisationen, welche weltweit in den Prozess der Leitlinienentwicklungund -implementierung involviert sind. Ziele dieses Netzwerkes sind: Optimierung derEntwicklung und Nutzung medizinischer Leitlinien, Einsparung von Ressourcen beider Leitlinien-Entwicklung, systematische Analyse der Effekte von Leitlinien imGesundheitssystem. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Mitglieder von G-I-N zumgegenseitigen Austausch aller für die Leitlinien-Erstellung notwendigen Hintergrund-informationen.

Die Geschäftsstelle von G-I-N ist beim ÄZQ angesiedelt und wird von Dr. Angela Mai-enborn (Geschäftsführerin von G-I-N) und Martina Westermann (Sekretariat) betreut.Im Berichtszeitraum standen die Konsolidierung des Netzwerkes, Erweiterung der Mit-gliedschaft sowie Weiterentwicklung und Pflege der internet-gestützten Leitlinien-Bibliothek (International Guideline Library) von G-I-N im Mittelpunkt der Aktivitäten.Außerdem ist das Netzwerk in zwei Europäischen Projekten: Simpatie und EUnetHTAvertreten. 10 weitere Organisationen sind 2006 Mitglieder geworden, dem Netzwerkgehören jetzt 70 Organisationen aus 34 Staaten aus Amerika, Asien, Australien/Ozea-nien und Europa an (weitere Information unter www.g-i-n.net/index.cfm?fuseaction=ourmembers).

Kern der Netzwerkarbeit ist die International Guideline Library. Sie enthält über 3.800Leitlinien-Dokumente der G-I-N Mitglieder und hat sich damit zur größten Leitlinien-Datenbank weltweit entwickelt. Der ansonsten kostenpflichtige Zugang zur Internatio-nalen Leitlinien-Bibliothek ist für Kooperationspartner des ÄZQ kostenfrei.

Weitere Informationen zur Arbeit des Netzwerks finden sich im Jahresbericht 2006(www.g-i-n.net/download/files/G_I_N_Annual_Report_2006.pdf) sowie in regelmäßi-gen Beiträgen in dem deutschsprachigen G-I-N Organ ZaeFQ(http://www.elsevier.de/artikel/805117&_osg=834301&_hsg=833820).

Im Oktober 2006 fand in Wien und in Budapest das diesjährige „Netzwerk Treffen“ des Gui-delines International Network statt, an dem 123 Teilnehmer aus 19 Ländern teilnahmen.

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

Der G-I-N Vorstand hatte im letzten Jahr beschlossen, zukünftig jährlich zwischen gro-ßen internationalen G-I-N Kongressen (Wellington, Neuseeland 2004, Lyon, Frankreich2005) und regionalen Netzwerktreffen zu wechseln. Dieses Jahr gab es ein G-I-N Satel-liten Symposium Asia/Pacific parallel zu der HTAi 2006 Konferenz in Adelaide, Austra-lien und ein G-I-N Regional Symposium Europe „Guidelines on the Danube“ in Öster-reich und Ungarn.

Die G-I-N Veranstaltung in Wien bildete den Rahmen für das 1. Österreichische Leitli-niensymposium. Das wissenschaftliche Programm über den aktuellen Stand der Leitli-nienaktivitäten in den Gesundheitssystemen aus aller Welt gestalteten vornehmlich Mit-glieder des G-I-N Vorstandes. Günter Ollenschläger berichtete dort in mehreren Plenar-vorträgen über die wichtige Rolle die der Implementierung von Leitlinien sowie dieEinbeziehung von Patienten in die Erstellung und Implementierung von Leitlinien.

Im Rahmen des G-I-N Symposiums in Wien fand auch die jährliche Mitgliederver-sammlung des Guidelines International Network statt. Neuer Vorsitzender des Netz-werkes ist Dave Davis (University of Toronto, Kanada). Die Position des stellvertreten-den Vorsitzenden bekleiden gemeinsam Jean Slutsky (Agency for Healthcare Researchand Quality, USA) und Jako Burgers (Dutch Institute for Healthcare Improvement,Niederlande). Günter Ollenschläger, Leiter des ÄZQ wurde in seinem Amt als Schatz-meister bestätigt. Airton Stein (Conceição Hospital Porto Alegre, Brasilien) und AntonioVaz Carneiro (Center for EBM, University of Lisbon School of Medicine, Portugal) wur-den neu in den Vorstand gewählt.

Schriftleitung der Zeitschrift für ärztliche Fortbildung und Qualität im Gesundheits-

wesen

Das offizielle Publikationsorgan des ÄZQ ist seit August 2000 die Zeitschrift für ärztli-che Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen (ZaeFQ) im Verlag Elsevier,gegründet 1904 von E. von Bergmann, M. Kirchner und R. Kutner. Die redaktionelle Lei-tung dieser Zeitschrift erfolgt durch Frau Dr. Babette Bürger.

Diese Zeitschrift, herausgegeben vom Leiter des ÄZQ, ist darüber hinaus auf das Publi-kationsorgan des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin (DNEbM), des Deut-schen Cochrane Zentrums, der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizini-schen Fachgesellschaften (AWMF), des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medi-zin (ÄZQ) sowie des Guidelines International Network (G-I-N). Seit April 2006 ist dieZaeFQ auch das offizielle Publikationsorgan des Instituts für Qualität und Wirtschaft-lichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die ca. 700 Mitglieder des DNEbM erhalten dieZaeFQ als Bestandteil der Mitgliederleistung.

Die Themenschwerpunkte der ZaeFQ (siehe Tabelle 33) berücksichtigen im Berichts-zeitraum häufig die Arbeitsschwerpunkte des ÄZQ.

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Tabelle 33: Themenschwerpunkte der ZaeFQ in 2006

Nr./Jahr Themenschwerpunkte 2006

1/2006 Ein Jahr GMG – Neue Rechtsfragen der Vertragsärztlichen Versorgung

2/2006 Mindestmengen

3/2006 EbM und QM in der Onkologie

4/2006 Neurologische Erkrankungen

5/2006 Chronic Care

6/2006 NVL-Asthma

7/2006 Wege zur Qualität – IQWiG-Herbstsymposium 2005

8/2006 Versorgungsforschung

9+10/2006 Wunschmedizin – der Arzt im Spannungsfeld zwischen medizinischNotwendigem und Patietenbegehren

2.9 Notfall- und Katastrophenmedizin

Der Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätswesen“ der Bundesärzte-kammer, seit Oktober 2004 unter dem Vorsitz von Herrn Sanitätsrat Dr. Gadomski,Präsident der Ärztekammer des Saarlands, setzt sich für eine Weiterentwicklung dernotfall- und katastrophenmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Bundesre-publik Deutschland ein.

In der Notfallmedizin werden grundsätzlich zwei Systeme für die Versorgung von Akut-und Notfällen unterschieden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte gewährleistenim Zuge des Sicherstellungsauftrages die Gesamtversorgung inner- und außerhalb derSprechzeiten und versorgen Patienten mit nicht unmittelbar vital bedrohlich erschei-nenden Erkrankungen. Für die Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen exi-stiert die notärztliche Versorgung der Rettungsdienste. Eine Verzahnung der beidenVersorgungssysteme ist möglich und sinnvoll.

2.9.1 Vergütung der Notfallrettung

Die Bundesärztekammer fordert seit langem die Notfallrettung als eigenständige medi-zinische Leistung in die Krankenbehandlung des § 27 SGB V aufzunehmen und nichtweiterhin unter Krankentransportleistungen in § 133 SGB V zu regulieren. Imgeplanten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird völlig undifferenziert ein 3 %igerAbschlag auf die vertraglich vereinbarten Vergütungen der Fahrkosten gefordert. DieBundesärztekammer hat Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser pauschalierten Maßnah-

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me geäußert. Die o. g. Forderung der Bundesärztekammer gewinnt insbesondere imZusammenhang mit dem DRG-basierten Entgeltsystem an Bedeutung, da von einerzunehmenden Unterfinanzierung mit Wegfall von Notarztstandorten und notärztlichenAnfahrtspunkten in den Kliniken auszugehen ist. Die Qualität der Notfallversorgung impräklinischen Bereich sowie die weiterführende Notfallbehandlung der Patienten in denKliniken erscheinen deutlich gefährdet.

2.9.2 Rettungsassistentenausbildung

Die Bundesärztekammer setzt sich seit langem für eine Erweiterung der Rettungsassi-stentenausbildung auf drei Jahre ein. Im Rahmen der Mitwirkung der Bundesärzte-kammer bei der Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst (SKRD) wurde beimBundesministerium für Gesundheit nochmals eindringlich auf die Notwendigkeit einersolchen erweiterten Rettungsassistentenausbildung sowie auf das seit Januar 2005 kon-sentierte „Eckpunktepapier zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes“ derSKRD hingewiesen. Es hat jedoch den Anschein, dass erneut einzelne und seit vielenJahren diskutierte Probleme, zu denen zumindest in Teilbereichen schon Lösungengefunden wurden, dem Bundesministerium für Gesundheit erneut Anlass bieten, dasGesetzesvorhaben zu verzögern.

2.9.3 Notfalldatensatz

Auf der elektronischen Gesundheitskarte eines Patienten sollen als freiwillige Anwen-dung auch medizinische Daten gespeichert werden. Neben der Dokumentation vonArzneimitteln sollen von Beginn an auch Notfalldaten gespeichert werden. Die Bereit-stellung von Notfalldaten soll dazu dienen, für die notfallmedizinische Versorgungergänzende und notfallmedizinisch relevante Informationen zur Verfügung zu stellen.Wegen der hohen Eilbedürftigkeit in einem Notfall müssen die Daten für die Notfall-versorgung unverzüglich bereitgestellt werden. Daher müssen sie von der elektroni-schen Gesundheitskarte ohne Netzzugang ausgelesen werden können (§ 291a Abs. 3Satz 1 Nr. 1 SGB V). Der Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätswe-sen“ der Bundesärztekammer hat an der inhaltlichen Gestaltung des Notfalldatensatzesmaßgeblich mitgewirkt. Der Notfalldatensatz wurde mit der Bundesvereinigung derArbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND), der Deutschen Interdiszi-plinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und der DeutschenGesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) abgestimmt.

Mit diesen Daten erhalten Ärzte die Möglichkeit, im Notfall schnell und übersichtlichaufbereitete, ergänzende, notfallmedizinisch relevante anamnestische Informationenabzurufen. Insbesondere bei nicht ansprechbaren oder nicht auskunftsfähigen Patien-ten, aber auch bei Patienten mit komplexen (internistischen) Krankheitsbildern kanndies überaus hilfreich sein.

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2KapitelDie ärztliche Versorgung

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2.9.4 Reanimationsempfehlungen

Ende des Jahres 2005 wurden neben den internationalen auch die neuen europäischenRichtlinien zur kardiopulmonalen Wiederbelebung veröffentlicht. Die Bundesärzte-kammer betreibt, wie in den Vorjahren, den Prozess der nationalen Konsensbildung aufder Basis des aktuellen Wissensstandes. Abweichungen zwischen den internationalenund den bisherigen nationalen Reanimationsempfehlungen werden festgestellt undbewertet, neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufgegriffen, diskutiert und, falls sinn-voll, bundesweit empfohlen. Ziel ist es auch diesmal, zu vermeiden, dass es auf demBoden noch nicht hinreichend diskutierter Erkenntnisse zu uneinheitlichen nationalenoder gar regionalen Empfehlungen kommt.

Im Jahr 2006 hat eine Arbeitsgruppe der Bundesärztekammer zunächst „Eckpunkte derBundesärztekammer für die Reanimation 2006 basierend auf den ERC-Leitlinien für dieWiederbelebung 2005“ erarbeitet und im Deutschen Ärzteblatt am 07.04.2006 (Dtsch. Ärz-tebl 2006 103: A-960/B-813/C-785) veröffentlicht (ERC = European Resuscitation Council).

Im Mai 2006 konnte im Deutschen Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung bei derBundesärztekammer der so genannte „Nationale Konsens“ erzielt werden. Im Einzel-nen sieht der Beschluss vor: 1. Der Deutsche Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung bei der Bundesärztekam-

mer stimmt dem Papier „Eckpunkte der Bundesärztekammer für die Reanimation2006 basierend auf den ERC-Leitlinien für die Wiederbelebung 2005“, Stand24.03.2006 formal zu.

2. Im Deutschen Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung bei der Bundesärztekam-mer besteht Konsens, dass die ERC-Leitlinien 2005 die Basis für deutsche Reanima-tionsempfehlungen darstellen.

3. Der Deutsche Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung bei der Bundesärztekammerstellt klar, dass die Algorithmen der ERC-Leitlinien 2005 auch in Deutschland Gültig-keit haben. Dies schließt ausdrücklich nicht aus, dass für Ausbildungsunterlagen einein Bezug auf die Form andere, allerdings inhaltsgleiche Darstellung gewählt werdenkann. Weiterhin spricht nichts dagegen, dass die ausbildenden Organisationen und Ver-bände sich auf eine gemeinsame Darstellung in den Ausbildungsunterlagen einigen.

Die Arbeitsgruppe Reanimationsempfehlungen der Bundesärztekammer hat, unter-stützt durch weitere Autoren, im Jahr 2006 ausführliche Empfehlungen für die Wieder-belebung in Deutschland erarbeitet, welche Anfang 2007 in der 4. Auflage des Buches„Reanimation – Empfehlungen für die Wiederbelebung“ veröffentlicht werden. Schonvorab wurden im Deutschen Ärzteblatt am 28.08.2006 Erläuterungen zu den Eckpunk-ten gegeben (Dtsch. Ärztebl 2006 103: A-2263/B-1963/C-1895).

2.9.5 Katastrophenvorsorge

Die mittlerweile drei Jahre alten Forderungen des 106. Deutschen Ärztetages 2003 anBund und die Länder, wonach im Hinblick auf die staatliche Daseinsfürsorge für diemedizinischen Versorgungsmöglichkeiten bei Großschadensereignissen und Katastro-

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phen besondere Vorkehrungen bzw. gesetzliche Grundlagen eingefordert wurden,haben nichts an Aktualität verloren.

Trotz der umfangreichen Vorbereitungen auf die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 hatder 109. Deutsche Ärztetag vor dem Hintergrund der Bedrohung der Bevölkerungdurch Katastrophen die Verantwortlichen in Bund und Ländern aufgefordert, unter Ein-beziehung der weiteren zuständigen Behörden und Organisationen Grundlagen zuschaffen, die die Umsetzung der „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung inDeutschland“, Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatorender Länder 2002, zu gewährleisten.

Maßnahmepläne und Umsetzungsstrategien, die eine reibungslose und erfolgreicheSchadensbekämpfung durch ein effizientes Zusammenwirken aller betroffenen Stellen(horizontale und vertikale Ebenen) sichern sollen, müssen auch vor dem Hintergrundder aktuellen Erfahrungen bei Überschwemmungen und bei der Bedrohung durch dieVogelgrippe auf den Prüfstand gestellt werden.

Der besonderen Herausforderung der Kommunikation und Arbeit an den Schnittstellenist durch geeignete Maßnahmen jenseits von schriftlichen An- und Verordnungen zubegegnen. Dies muss von allen politischen, administrativen und operativen Ebenen ver-folgt werden. „Nicht leistbare Vorsorgeziele“ sind der Bevölkerung offen zu benennen.

Festzuhalten ist:

Die Diagnosis Related Groups (DRG) führen zu Personal- und Bettenabbau in den vor-handenen Krankenhäusern und zur Schließung von Krankenhäusern. Die Vorhalteko-sten für Großschadensfälle und Katastrophen werden durch die DRG nicht abgedeckt.

Die Reservelazarett-Organisation der Bundeswehr ist weitgehend aufgelöst, gleiches giltfür die Vorsorge im Zivilschutz.

2.10 Ärzte im öffentlichen Dienst – Öffent-licher Gesundheitsdienst

In den letzten Jahren wurden die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdiensteszunehmend durch die Entwicklung von Wissenschaft, Medizin und Technik, die wach-sende Bedeutung des Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie die fortschreitendeGesundheits- und Sozialgesetzgebung geprägt. Dementsprechend erfuhr der öffentli-che Gesundheitsdienst verstärkt eine inhaltliche Neu-Orientierung zu einem „aufsu-chenden Gesundheits-Service“, um alle Zielgruppen – insbesondere auch soziale Rand-gruppen – zu erreichen. Neben der ambulanten und stationären Versorgung kommtsomit dem öffentlichen Gesundheitsdienst als „dritter Säule” des Gesundheitswesensmit seinen vorrangigen Aufgaben im Bereich der Bevölkerungsmedizin, der Präventionund der Gesundheitsförderung und Beratung ein besonderer Stellenwert zu. Die „sub-sidiären“ bzw. „komplementären“ Leistungsangebote der Gesundheitsämter – insbe-

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sondere in ihren sozialkompensatorischen Funktionen – ergänzen den ambulanten undstationären Bereich zu einem in allen Zweigen zusammenwirkenden Gesundheitswesen.

Im Vordergrund der Arbeit des Ausschusses „Ärzte im öffentlichen Dienst“ der Bundes-ärztekammer stehen der Ausbau effizienter und problemgerechter Strukturen sowie eineoptimale Aufgabenerfüllung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Vorsitzender diesesAusschusses ist Dr. Udo Wolter, Präsident der Landesärztekammer Brandenburg undMitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer. Der stellvertretende Vorsitzende, Dr.Klaus Walter, vertritt den Bundesverband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdien-stes e. V. Ein wichtiger Ausgangspunkt bei allen Überlegungen ist die Stellung des Arz-tes im öffentlichen Gesundheitsdienst nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern vor allemauch in der Beziehung zu den im Krankenhaus und in freier Praxis tätigen Ärzten.

2.10.1 Qualitätssicherung im amtsärztlichen Gutachtenwesen

Durch die föderalistische Struktur des Gesundheitswesens in der BundesrepublikDeutschlands liegt die Hoheit für das Gesundheitswesen bei den Ländern. Dies bedeutet,dass je nach Land unterschiedliche Formulare, Empfehlungen und Gesetzesgrundlagenbestehen, so dass hier keine Vergleichbarkeit vorhanden ist. Im öffentlichen Gesund-heitswesen ist eine Vereinheitlichung durch die kommunale Struktur noch schwieriger.Sie führt dazu, dass jeder Landkreis in den Flächenländern in eigener Organisation dieamtsärztliche Begutachtung inhaltlich und formal gestalten kann, sofern nicht – wie diesbei der Begutachtung von Beamtinnen und Beamten zur vorzeitigen Versetzung in denRuhestand geschehen ist – mit ministeriellen Erlass ein bestimmter Standard für dieBegutachtung gefordert wird. Bei der Vorbereitung dieses Erlasses, der von Niedersach-sen seinen Ausgang nahm, waren Amtsärztinnen und Amtsärzte maßgeblich beteiligt.

Die Bundesärztekammer prüft derzeit auf der Grundlage eines ihres eingereichten Vor-schlages einer Gruppe von Amtsärzten, inwieweit bundeseinheitlich – ähnlich wie dieEntwicklung von Behandlungsleitlinien durch die ärztlichen Fachgesellschaften – einebundesweite Empfehlung von Standards für amtsärztliche Begutachtung über dieBundesärztekammer möglich ist. Ein wesentlicher Schritt, die Strukturqualität imöffentlichen Gesundheitswesen zur stärken, ist anhand des Curriculums „Grundlagender medizinischen Begutachtung“ der Bundesärztekammer Fortbildungskurse zu die-ser Thematik durchzuführen. Darüber hinaus muss überlegt werden, wie die Prozess-qualität transparent dargestellt werden kann. Der Ausschuss „Ärzte im öffentlichenDienst“ hat in seiner Sitzung am 05.12.2006 dieses Curriculum der Bundesärztekam-mer als Grundlage hierfür begrüßt. Der Aufbau von Qualitätszirkeln ist sinnvoll. DieBundesärztekammer versteht sich hierbei als Moderator. Die Fachgesellschaften sinddie Experten, die Leitlinien für ihr Fach erarbeiten sollen. Wenn dieser Vorschlag eineüberregionale Initiative werden soll, können diese Vorarbeiten nach Abstimmunginnerhalb des Verbandes der Bundesärztekammer übergeben und von ihr als Empfeh-lung verabschiedet und veröffentlicht werden. Ein mögliches Gremium zur weiterenErarbeitung von Qualitätssicherungsmaßnahmen können die Prüfungsausschüsse derLandesärztekammern sein. Diese Ausschüsse könnten ferner Multiplikatoren für die

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Qualitätssicherungsbemühungen der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes inden Landesärztekammern sein. Der Bundesverband der Ärzte des öffentlichen Gesund-heitsdienstes e. V. wird die zahlreichen Aktivitäten, die in den Ländern zur Qualitätssi-cherung der Strukturqualität und Prozessqualität geleistet wurden, zusammenführen,um daraus eine Grundsatzposition zu bilden und diese zur breiten Abstimmung denzuständigen Stellen zur Stellungnahme zuzusenden. Nach Abschluss dieses Stellung-nahme-Verfahrens werden die Empfehlungen der Bundesärztekammer zur Beratungund Verabschiedung zugestellt werden.

2.10.2 TVöD für Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesund-

heitsdienstes

Die Tarifabschlüsse TVöD und TV-L sowie die vom Marburger Bund erreichten Verein-barungen für Ärzte an Krankenhäusern und Universitätskliniken sehen besondereBedingungen vor. Diese Krankenhaustarife gelten allerdings nicht für an den Gesund-heitsämtern bzw. im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) tätige Ärztinnen und Ärzte.Dies wird zu Schwierigkeiten bei der Gewinnung und Erhaltung von ärztlichem Perso-nal im öffentlichen Gesundheitsdienst führen, weil der Verdienst hier eindeutig niedri-ger ist als im Krankenhaus. Die Gleichstellung der Ärztinnen und Ärzte des öffent-lichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) mit an Krankenhäusern angestellten Ärztinnen undÄrzten ist deshalb notwendig. Der Berufsverband der Ärzte des öffentlichen Gesund-heitsdienstes hat hierzu eine Pressemitteilung herausgegeben, deren Inhalt sich auchdie Bundesärztekammer zu Eigen gemacht hat (siehe Abdruck im Dokumentationsteil,S. 523f.). Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass hier eine Chancenungleichheitbesteht und die Gefahr droht, dass der ÖGD künftig kein qualifiziertes Personal für sei-ne vielschichtige und verantwortungsvolle Tätigkeit gewinnen kann. Die Presseabtei-lung der Bundesärztekammer sowie das Deutsche Ärzteblatt werden sich an dieserInformationskampagne beteiligen.

2.10.3 (Muster-)Weiterbildungsordnung für das Gebiet „Öffentli-

ches Gesundheitswesen“

Der 99. Deutsche Ärztetag in Köln hat bereits 1996 nach offiziellen Abstimmungsge-sprächen mit Vertretern der Aufsichtsbehörden der Länder die Inhalte des Gebietes„Öffentliches Gesundheitswesen“ neu geordnet und in die (Muster-)Weiterbildungsord-nung verbunden mit der Empfehlung an die Landesärztekammern, diese zu überneh-men, aufgenommen. In dieser Beschlussfassung sind die Voraussetzungen dafürgeschaffen worden, dass das seit langen Jahren von der Bundesärztekammer gemein-sam mit dem Bundesverband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst verfolgteZiel realisiert werden kann, den vorher staatlich geprägten Weiterbildungsgang „Arztfür öffentliches Gesundheitswesen“ in die Zuständigkeit der Ärztekammern zu über-führen. Zur Realisierung der Neuordnung der Weiterbildung für das Gebiet „Öffentli-

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ches Gesundheitswesen“ muss dieser Beschluss in den Heilberufs- bzw. Kammergeset-zen der Länder verankert werden. Obwohl sich Länder im Vorfeld der Novellierung der(M-)WBO einhellig bereit zeigten, die Zuständigkeiten zur Regelung dieses Weiterbil-dungsganges den Ärztekammern zu übertragen, verzögert sich dieser Prozess auf Lan-desebene bis heute. Eine bundeseinheitliche Überführung dieser Gebietsweiterbildungins Kammerrecht soll nicht aufgegeben werden, auch in Anbetracht dessen, dass essicherlich auch in Zukunft politisch motivierte Ansprüche der Länder auf eine Einfluss-möglichkeit bei der Gestaltung dieses Weiterbildungsganges geben wird.

2.10.4 Entwurf eines (Weiterbildungs-)Kursbuches „Öffentliches

Gesundheitswesen“

Um auch die Weiterbildungsinhalte des 6-monatigen Kurses den heutigen Anforderun-gen anzupassen, beschloss der Ausschuss „Ärzte im öffentlichen Dienst“ bereitsAnfang 2004, ein bundeseinheitliches Kursbuch für den 6-monatigen theoretischenKurs zur Erlangung der Gebietsbezeichnung „Öffentliches Gesundheitswesen“ zu ent-wickeln. Die Kursmodule sollten so gestaltet werden, dass sie mit europäischen Stan-dards kompatibel (Richtlinie 2001/19/EG des Europäischen Parlamentes und des Ratesvom 14.05.2001) sind. In den derzeitig stattfindenden Kursen werden insbesondereeuropäische Themen ungenügend vermittelt.

Durch diesen neuen Lehrgang soll für Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesund-heitswesen eine Grundlage gebildet werden, um nach Abschluss ihrer Weiterbildungden European Master of Public Health (EMPH) bzw. European Certificate of PublicHealth (ECPH) durch einen Zusatzstudiengang erlangen zu können. Im Rahmen die-ses Zusatzstudienganges werden insbesondere Kenntnisse der europäischen Ge-sundheits-, Sozial- sowie Public Health-Systeme, Kenntnisse der Rolle Europas imBereich Public Health, Kenntnisse der gesundheitlichen Situation in Europa sowieFähigkeiten zur vergleichenden Analyse, Problemerkennung und Ableitung von Pro-blemlösungsvorschlägen vermittelt. Die Voraussetzung für den Erwerb dieser Zusatz-qualifikation ist die vollständige Ableistung einer grundständigen PH-Qualifikation (60Credits nach ECTS). 12 Credits müssen im Ausland erworben werden sowie weitere 12Credits müssen Themen mit europäischen Inhalt umfassen. Die Strukturierung derKurse in Credits (25-30 Arbeitsstunden) soll eine Vergleichbarkeit der Kurse auf euro-päischer Ebene gewährleisten. Dieses Vorgehen wird auch für andere Fächer die Kurs-gestaltung der Zukunft sein. Eine zu erstellende Abschlussarbeit muss mindestens 20%europäischen Inhalt umfassen, welches von externen Gutachtern begutachtet und vonanderen Gutachtern verteidigt wird.

Die Erarbeitung eines novellierten Kursbuches „Öffentliches Gesundheitswesen“ hatwesentlich mehr Zeit in Anspruch genommen als erwartet. Nach derzeitigem Bera-tungsstand in der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen soll der Entwurf Mittedes Jahres 2007 dem Ausschuss „Ärzte im öffentliche Dienst“ der Bundesärztekammerzur weiteren Beratung vorliegen.

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