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25 Jahre Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg Festschrift 2003

25 Jahre Katholische Beratungsstelle für ... · Zum zweiten die Verpflichtung zur Fachlichkeit der Arbeit und der konsequenten Reflexion. Auch hier stehen wir in einer langen Tradition

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25 JahreKatholische Beratungsstelle für

Schwangerschaftsfragenim Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

Würzburg

Festschrift 2003

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INHALT 3

Inhaltsübersicht

GRUSSWORTEDr. Anke Klaus, Vorsitzende Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4

Dr. Karl Hillenbrand, Ständiger Vertreter des Diözesanadministrators in der Diözese Würzburg . . . . . . . . . . . . . . .7Pia Beckmann, Oberbürgermeisterin der Stadt Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8Gaby Hagmanns, Generalsekretärin der SkF Zentrale e.V. Dortmund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9Stefanie Brutsche-Klein, Stiftungsvorstand der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ . . . . . . . . . . . . . . . . . .10Dr. Thomas Müller, Leiter des Bereichs Pränataldiagnostik der Universitäts-Frauenklinik Würzburg . . . . . . . . . . . . .11

Wir stellen uns vor – das Team der Beratungsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12

Von den Anfängen bis heute: Von der offenen Familienhilfe über das Modellprojekt zur staatlich und kirchlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14

„Wie ein roter Faden...“ Arbeitsgebiete der Katholischen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen . . . . . . . . .16

Krisen und Konflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17

„Allgemeine Beratung“ – eine Antwort auf die Bündelung von Problemen während der Schwangerschaft und nach Geburt des Kindes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19

„Wenn das Herz pocht....“ Sexualpädagogische Arbeitsformen Sexualpädagogische Öffentlichkeitsarbeit der besonderen Art . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21

„Schwanger...wird mein Kind gesund sein?“Beratung im Kontext pränataler Diagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24

Gemeinsam Rahmenbedingungen für einen „äußeren und inneren Boden“ schaffen –Eine Aufgabe der praktischen Sozialarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27

Inanspruchnahme des Beratungsangebotes – Trends . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29

Qualitätsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31

Vernetzung hat viele Gesichter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32

Zwei Beratungsstellen – eine gute Adresse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34

Fachreferat für Schwangerschaftsberatung in der Diözese Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35

„Oh my baby!“ Fotografien junger Mütter von Annet van der Voort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .37

Christa Stewens, Staatsministerin, Bayerisches Staatministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen . . . .6

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4 VORWORT

Vorwort

25 Jahre wird der Fachdienst der Beratungsstelle für Schwan-gerschaftsfragen im SkF Würzburg alt. Dies ist ein guter An-lass die Arbeit auf dem Hintergrund der eigenen Vereinsent-wicklungen aber auch anhand der gesellschaftlichen Verän-derungen zu betrachten.

Schwangerschaftsberatung ist satzungsgemäß eine Kern-aufgabe und hat eine lange Tradition

Schwangerschaftsberatung im Sinne der Vereinsgründerin AgnesNeuhaus ist eine Fürsorge für Mädchen, Frauen und Kinder,die der damalige Verein als Ziel im Namen trug und gehörtseither zu unseren zentralen Aufgaben.In der Sprache des Jahres 1909, als die Ortsgruppe Würz-burg als Verein eingetragen wurde, wurde die Vereinsaufga-be in der Satzung als „Schutz und Rettung der gefährdetenMädchen und der verwahrlosten Jugend“ durch offene, am-bulante und stationäre Fürsorge benannt. Diese etwas seltsamanmutende Formulierung ist aus der familiären, wirtschaftlichenund politischen Realität von Frauen Anfang des letzten Jahr-hunderts gut nachvollziehbar.In der heutigen Satzung liest sich der Zweck und die Aufga-be des Vereins, in seiner Weiterentwicklung als Fachverbandder Jugend- und Gefährdetenhilfe und der Hilfe für Frauen undFamilien in Not, der seine unterschiedlichen Aufgaben auchpräventiv und nachgehend wahrnimmt, sehr viel differenzier-ter. Immer jedoch sind unter den begleiteten „Schützlingen“ derfrühen und der heutigen Jahre Jugendliche, Schwangere, Müt-ter und Säuglinge.In den 60er und 70er Jahren gewinnt der Gedanke der „Hil-fe statt Strafe“ im Zusammenhang mit den zum großen Teil il-legal durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen an Gewichtund mündet in eine Strafrechtsreform des § 218 StGB. Mitdieser Entwicklung kristallisiert sich auch die Notwendigkeitvon spezialisierten Fachdiensten für den Bereich der Schwan-gerschaftsberatung heraus.

Der Fachdienst ist heute so wichtig wie vor 25 Jahren und hat unter manchen Aspekten sogar an Bedeutung ge-wonnen

Heute erscheint diese Veränderung, die 1978 durch die staat-liche Anerkennung auf der Grundlage des Bayerischen Schwan-gerenberatungsgesetzes stattfand, als wegweisend.Ein Fachdienst für die Beratung schwangerer Frauen und ihreBegleitung in den ersten Lebensjahren des Kindes ist nach wievor in den unübersichtlichen Strukturen unserer Gesellschaftnotwendig, insbesondere in Zeiten der Umstrukturierung unddes Abbaus sozialer Systeme und neuer Fragestellungen wiez.B. im Kontext der pränatalen Diagnostik.

Beratung nach dem Statuswechsel

An dieser Einschätzung hat auch die Statusveränderung voneiner staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwanger-schaftsfragen im Jahre 2001 zur Katholischen Beratungsstellefür Schwangerschaftsfragen nichts geändert.

Wer die Diskussion und Auseinandersetzung um den Verbleibin der staatlichen Anerkennung verfolgt hat, weiß, in welchhohem Maße sich der SkF und insbesondere der OrtsvereinWürzburg für diesen eingesetzt hat.Was in der Diskussion aber oft nicht deutlich wurde ist, dassder Anteil der Schwangerschaftskonfliktberatung im Sinne des§ 219 StGB, in der Frauen einen Rechtsanspruch haben, ei-ne stattgefundene Beratung auch bestätigt zu bekommen mitca. einem Siebtel des Beratungsaufwandes zahlenmäßig nureinen kleinen Teil der geleisteten Beratungs- und Begleitungs-arbeit in der Einzelfallhilfe darstellte. Den größten Bereich stell-te vor und auch nach dem Statuswechsel die intensive Bera-tung und Begleitung in der Schwangerschaft und nach derGeburt des Kindes dar. Vielleicht lässt sich daraus auch er-klären, dass die Inanspruchnahme der Beratungsstelle mit jähr-lich ca. 1100 Frauen und Männern in der Einzelfallhilfe un-verändert hoch ist. Auch Frauen im Schwangerschaftskonflikt

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VORWORT 5

im Sinne des § 219 StGB suchen unsere Beratungsstelle auf.Hier ist die Zahl der Ratsuchenden aufgrund des nicht auszu-stellenden Beratungsnachweises auf ca. ein Fünftel der frühe-ren Anfragen zurückgegangen.

Leitsätze unserer Arbeit:

Vier ineinandergreifende Hauptkriterien der Arbeit möchte ichkurz skizzieren:Zum ersten die Orientierung des Arbeitsfeldes an der sichständig wandelnden gesellschaftlichen Realität und den dar-in sich abzeichnenden individuellen und strukturellen Krisenund Notlagen, die immer wieder neue Fragen aufwerfen.Deshalb nehmen wir gesellschaftliche und politische Verant-wortungwahr, durch Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseinsbildungund Mitgestaltung von Regelungen in entsprechenden Gre-mien. Zum zweiten die Verpflichtung zur Fachlichkeit der Arbeit undder konsequenten Reflexion. Auch hier stehen wir in einerlangen Tradition. Neben den grundsätzlichen Standards derBeratungsarbeit wurde schon 1972 die erste Rahmenkonzeptionfür die Arbeit katholischer Schwangerschaftsberatungsstellenerarbeitet und liegt nun in der Fassung des Jahres 2000 vor.Im Jahr 2001 wurde in der Schwangerschaftsberatung das Qua-litätsmanagement-System des Ortsvereins abteilungsspezifischaufgebaut. Qualitätsvolles Handeln ist aber immer auch vernetztes Han-deln, das dritte Leitkriterium, das ich erwähnen möchte. DerOrtsverein Würzburg hat ein eigenes Netzwerk von Hilfs-diensten aufgebaut, das in einem hohen Maße mit den Dien-sten, Behörden und Institutionen der Region zusammenarbei-tet (z.B. Wohngemeinschaft für Mutter und Kind, Frauenhaus,Erziehungsberatung).

Getragen wird unsere Arbeit von einer spirituellen Grund-haltung, die sich im Evangelium verankert und sich an derGottesebenbildlichkeit jedes Einzelnen als Teil der Schöpfungorientiert. Als Fachverband in der Kirche haben wir teil andem caritativen und pastoralen Auftrag der Kirche.

In 25 Jahren Erfahrung der Schwangerschafts- und Schwan-gerschaftskonfliktberatung mit vielen Tausenden von Ratsu-chenden, ihren Krisen, Konflikten, aber auch ihrer Kraft undihrem Mut, hat sich ein Fachdienst entwickelt, der sich weiter-hin im Sinne der Ratsuchenden einmischen und engagieren wird.

Allen, die uns auf diesem Weg begleitet und unterstützt ha-ben, finanziell, aber auch moralisch, den Rücken freihaltend,mutmachend, sei herzlichster Dank gesagt. Wir haben stür-mische Zeiten hinter uns und wissen, dass es bewegt weitergehen wird.

Dr. Anke KlausVositzende SkF e.V. Würzburg

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6 GRUSSWORTE

Christa Stewens

Bayerisches Staatsministerium fürArbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen des Sozial-dienstes katholischer Frauen Würzburg kann stolz auf ein Vier-teljahrhundert erfolgreichen Wirkens zurückblicken – 25 Jah-re beispielhaftes Engagement für Frauen und Kinder in Not.Allen, die ihren Beitrag dazu geleistet haben, gilt mein be-sonderer Dank.

Der Aufgabenbereich des Sozialdienstes katholischer FrauenWürzburg stand von Anfang an im Zeichen der Hilfe für Kin-der und Frauen. Die Beratungsstelle gehörte zu den erstenModellberatungsstellen in Bayern, die im Rahmen des Baye-rischen Modellprogramms „Beratung und Hilfe für Mutter undKind“ ihre Arbeit aufnahmen. 1978 bildete sich der speziali-sierte Fachdienst als wichtige Anlaufstelle für jährlich etwa 1.100Ratsuchende heraus. Die vergangenen 25 Jahre waren ge-kennzeichnet von vielfältigem Engagement auf Bundes- undLandesebene – sei es bei der jahrelangen Vorstandsarbeit inder Arbeitsgemeinschaft der Staatlich anerkannten Beratungs-stellen für Schwangerschaftsfragen der freien Wohlfahrtspfle-ge in Bayern, der Sachverständigenanhörung im Sonderaus-schuss des Deutschen Bundestages zum § 218 StGB oderbei der Mitarbeit in der Arbeitsgruppe der Deutschen Bi-schofskonferenz zur Lösung des Konfliktes um die Beratungs-bescheinigung. Auch das Modellprojekt „Love Talks“, das zueinem verantwortungsbewussten Umgang mit Partnerschaft undSexualität beitragen soll, wurde trägerübergreifend von Würz-burg aus in Bayern aufgebaut.

Nach dem Statuswechsel 2001 ist die Begleitung und Unter-stützung schwangerer Frauen weiterhin das Anliegen der Ka-tholischen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Würz-burg. Die tägliche Herausforderung, hilfesuchenden Frauenbeizustehen und sie auf ihrem Weg zu begleiten, erfordertKraft und Engagement. Ich wünsche den engagierten Mitar-beiterinnen des SkF Würzburg Gottes Segen und weiterhinviel Erfolg bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe.

Christa Stewens

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GRUSSWORTE 7

„Miteinander für das Leben“ – mit diesem Namen der von Bi-schof Paul-Werner vor einigen Jahren ins Leben gerufenen In-itiative lässt sich auch am besten die Beziehung zwischen derDiözese und dem Einsatz der Beratungsstelle für Schwanger-schaftsfragen umschreiben.

Dass dieses Miteinander gerade in den letzten Jahren in man-cher Hinsicht eine „spannende“ Kooperation war, ist dabeikein Nachteil. Echtes Miteinander entsteht gerade unter Chri-sten oft nur im ehrlichen Ringen und Suchen nach dem bestenWeg, die Verantwortung für das Leben in allen seinen Pha-sen in der Verantwortung vor Gott und den Menschen wahr-zunehmen. In diesen Gesprächen über die einzuschlagendeRichtung in der Konfliktberatung habe ich vieles gelernt. Ichhabe die Beraterinnen als einfühlsame Frauen wahrgenom-men, denen es bei ihrem Engagement ausnahmslos darumging, von ihrer christlichen Überzeugung her die Situation derMütter umfassend zu sehen und ihnen auch in schwierigen Si-tuationen Mut zu machen, ihr Kind anzunehmen.

Von daher ist es manchen sicher nicht leicht gefallen, nachder Entscheidung des Papstes und der Bischöfe, welche jadie Eindeutigkeit der kirchlichen Haltung sichern wollte, denbisherigen Weg der staatlichen Anerkennung aufzugeben undihre Arbeit auf veränderter Grundlage weiterzuführen. Ich binder Leitung des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) undallen Beraterinnen dankbar, dass sie sich darauf eingelassenhaben. So schmerzlich der Wegfall institutioneller Sicherun-gen in mancher Hinsicht gewesen sein mag, so bot er dochauch die Gelegenheit, Grundlagen und Ziele intensiv in denBlick zu nehmen sowie das Aufgabengebiet neu zu umschreibenund weiterzuentwickeln.

Der Wegfall der staatlichen Förderung hat die „politische“ Di-mension kirchlicher Beratung eher noch verstärkt. Es geht da-rum, die Gesellschaft daran zu erinnern, dass der Mensch

nicht sein eigener Schöpfer ist, der Anfang und Ende des mensch-lichen Lebens bestimmen und darüber verfügen kann. Ebenweil unser Leben kein Zufallsprodukt darstellt, sondern Ge-schenk Gottes ist und von daher Gemeinschaft braucht, stehtauch die Schwangerschaftsberatung in allen ihren Aspektenim Dienst des „Miteinander“. Indem sie versucht, die Situationvon Mutter und Kind mit den familiären und gesellschaftlichenRahmenbedingungen zu vermitteln und Hilfen der kirchlichenGemeinschaft anbietet, macht sie deutlich: Eine Entscheidungim Blick auf das „Ja zum Leben“ stellt nie nur eine Privatan-gelegenheit dar, sondern ist immer in übergreifenden Bezie-hungen zu sehen. Die vielfältigen Aktivitäten gerade ange-sichts neuer Herausforderungen in Gentechnik und Biomedi-zin lassen sich aus diesen Voraussetzungen sehr konsequentableiten.

Noch eines sei festgehalten: Die Arbeit unserer Beraterinnenist kein „Randgebiet“ der Seelsorge, sondern zählt zu denKernaufgaben pastoralen Handelns. Von daher verbinde ichmit dem Dank der Bistumsleitung zum 25-jährigen Bestehender Schwangerenberatung im SkF unsere Hoffnung auf dieweitere vertrauensvolle und bereichernde Zusammenarbeit imDienst am Leben. Als Kuratoriumsvorsitzender der bischöflichenStiftung „Miteinander für das Leben“ bin ich darüber hinausauch ganz persönlich sehr froh, mit dieser Einrichtung in ei-nem ständigen Kontakt zu stehen, der sich inzwischen zu ei-ner echten Verbundenheit entwickelt hat.

Dr. Karl Hillenbrand

Dr. Karl Hillenbrand

Ständiger Vertreter des Diözesanadministratorsin der Diözese Würzburg

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8 GRUSSWORTE

Die Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen inWürzburg besteht nunmehr seit 25 Jahren. Sie ist damit einrelativ junger Ableger des Sozialdienstes katholischer Frauen,dessen Würzburger Ortsverband im Jahr 1909 von einemkleinen Kreis sozial engagierter Frauen gegründet wurde, diesich um gefährdete Mädchen und junge Frauen kümmerten.Aus diesen Anfängen ist durch die Übernahme neuer Aufga-ben heute ein breit gefächertes Angebot differenzierter sozia-ler, therapeutischer und heilpädagogischer Hilfen geworden.Die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen ist darin einzentrales Element.

In unserer Region hat die Katholische Beratungsstelle die läng-ste Tradition als Fachdienst der Schwangerschaftsberatung inder freien Wohlfahrtspflege. Dementsprechend verfügt sie übereine große Erfahrung in der differenzierten Unterstützung Rat-suchender mit ihren oft sehr komplexen Problemen. Sie ist einfester Bestandteil des sozialen Netzes und arbeitet intensiv mitanderen Diensten und Behörden zusammen. Auch für denFachbereich Soziales der Stadt Würzburg ist sie ein kompe-tenter Ansprechpartner.

Die Katholische Beratungsstelle bietet ein breites Spektrum anBeratung und Hilfe. Sie berät nicht nur bei allen Fragen, dieSexualität, Familienplanung und Schwangerschaft und damitzusammenhängende Probleme und Konflikte betreffen, son-dern unterstützt auch bei der Existenzsicherung, indem sie übergesetzliche Ansprüche informiert, finanzielle Unterstützung ver-mittelt und im Umgang mit Behörden und bei der Durchset-zung von Rechtsansprüchen hilft. Die Beraterinnen wollen Frau-en in Not- und Konfliktlagen helfen, sich für ihr ungeborenesKind zu entscheiden.

Für uns Christen hat die im sozialen Dienst praktizierte Näch-stenliebe ein festes Fundament in der Erfahrung, dass jedervon uns – ob alt, jung, gesund oder krank, behindert odernicht behindert, geboren oder ungeboren - von Gott ange-nommen und geliebt ist. Ich danke allen Mitarbeiterinnen undMitarbeitern der Katholischen Beratungsstelle für Schwanger-schaftsfragen und wünsche Ihnen die Kraft und das Gottver-trauen, die nötig sind, um die bei ihnen Rat suchenden Men-schen in diesem Sinne auch in Zukunft wirksam zu unterstüt-zen.

Pia Beckmann

Pia Beckmann

Oberbürgermeisterinder Stadt Würzburg

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In diesem Jahr feiert der SkF Würzburg das 25jährige Beste-hen seiner Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen. Das istGrund zur Freude und zum Dank.Allen Frauen, die mit Herz und Verstand in den vergangenen25 Jahren den Dienst an Hilfe suchenden Frauen getan ha-ben, allen, die die Schwangerschaftsberatungsstelle im Orts-verein Würzburg beruflich oder ehrenamtlich mitgestaltet ha-ben, möchte ich im Namen der Bundeszentrale und dem Zen-tralvorstand meinen herzlichen Dank sagen und an diesemTag alles Gute für die Zukunft wünschen. Den Dank der vie-len Frauen, über tausend im Jahr, die bei Ihnen Rat und Hilfefanden und Ihnen ihr Vertrauen entgegengebracht haben, er-fahren Sie sicherlich auch bei einem solchen Jubiläum.

Schwangerschaftsberatung ist ein originäres Arbeitsfeld desSkF und Sie haben sich im besonderen Maße in diesem Fach-gebiet seit 1978 engagiert. Neben der Beratungsarbeit mitIhrer Klientel haben Sie vor allem intensive verbands- und kir-chenpolitische Lobbyarbeit zum Wohle dieser Ratsuchendengeleistet. So haben Sie konstruktiv bei der Sachverständigen-anhörung im Sonderausschuss des Bundestags zur Frage derGestaltung des § 218 StGB nach dem Einigungsvertrag bei-getragen, ferner haben Sie in der Arbeitsgruppe der Deut-schen Bischofskonferenz zur Lösung des Konfliktes um die Be-ratungsbescheinigung die SkF-Position offensiv vertreten. Beider Neuorientierung der Schwangerschaftsberatung haben Sieentscheidend an der Neukonzeptionierung und Sicherung desBeratungsnetzes mitgearbeitet und das innovative trägerüber-greifende Projekt „Love Talks“ mit auf die Beine gestellt. Die-ses sexualpädagogische Präventionsprojekt hat Vorbild- und Mo-dellcharakter und speziell in Bayern viele Nachahmerinnengefunden. Und natürlich ist es ein gutes Beispiel und Vorbildfür die gelungene Neuorientierung der SkF Schwangerschafts-beratung durch Erweiterung unserer Beratungs- und Hilfean-gebote, ebenso wie Ihr Engagement auf dem Gebiet der Be-ratung im Kontext von Pränataldiagnostik. Kompetente Impul-se haben wir von unseren Würzburger Frauen auch stets inder Zentrale erhalten, z. B. durch ihre Mitarbeit im Familien-kreis und Arbeitskreis Schwangerschaftsberatung.

In überzeugender Weise haben Sie den Grundgedanken un-serer Gründerin Agnes Neuhaus in ihrer Arbeit verwirklichtund weitergeführt: Frauen, Kindern und Familien in schwieri-gen Lebenslagen Hilfe und Unterstützung zu geben.

Angesichts der offensiven staatlichen Rotstiftpolitik insbeson-dere bei der Finanzierung caritativer und sozialer Aufgabensehen Sozialverbände wie der unsrige sich heute und in Zu-kunft besonderen Herausforderungen gegenüber, denn direk-te Auswirkungen sind für unsere Klientel unausweichlich. Ge-rade bei der Altersversorgung sind bei den augenblicklichenPlänen der Regierung Frauen in erster Linie die Verliererinnen:auf Grund ihrer unterbrochenen Erwerbsbiographien durchGeburt und Kindererziehung sowie durch nichtversicherungs-pflichtige geringfügige Beschäftigungsverhältnisse können Müt-ter der politischen Forderung nach Jahrzehnte langer Vollbe-schäftigung nicht gerecht werden.

Ich hoffe und wünsche, dass von dem heutigen Jubiläum neueEnergie ausgeht, um sich den aktuellen Herausforderungen zustellen, und hierbei insbesondere Partei für Frauen und Kinderzu ergreifen, die unserer Hilfe bedürfen. Die aktuellen sozial-politischen Entwicklungen tangieren alle unsere Ortsvereineund Einrichtungen, so dass die Zentrale und der Vorstand ver-stärkte Aufmerksamkeit den verbandspolitischen Entwicklun-gen, Konzeptionen und Überlegungen gibt, um auch künftigBeratung und Hilfe auf hohem Qualitätsstandard anbieten zukönnen und stets mit unserer Arbeit dem Anspruch des Ver-bandsmottos gerecht zu werden:

SkF Da sein – Leben helfen.

Ich wünsche dem SkF Würzburg und seinen Mitarbeiterinnender Schwangerschaftsberatung einen gelungen Festtag undfür die Zukunft Kraft und Mut, gute Ideen und das nötige Durch-haltevermögen für ihre wichtige Arbeit.

Gaby Hagmans

GRUSSWORTE 9

Gaby Hagmans

GeneralsekretärinSkF-Zentrale e.V.

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Im Namen der Stiftungsverwaltung der Landesstiftung „Hilfefür Mutter und Kind“ darf ich der Katholischen Beratungsstel-le für Schwangerschaftsfragen des Sozialdienstes katholischerFrauen Würzburg herzlich zu ihrem 25-jährigen Jubiläum gra-tulieren.

25 Jahre Beratungstätigkeit bedeuten, dass die Beraterinneneine Vielzahl von Frauen mit Rat, Tat und Hilfe ermutigt ha-ben, Ja zu ihrem Kind zu sagen und damit einen wertvollenBeitrag zum Lebensschutz geleistet haben. Hierfür möchte ichIhnen im Namen der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“von ganzem Herzen danken.

Besonders danken möchte ich den Mitarbeiterinnen der Be-ratungsstelle für ihre Mithilfe bei der Vergabe von Stiftungs-mitteln der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“. Die Lan-desstiftung geht auf die königliche Wohlfahrtsstiftung des bay-erischen König Ludwig III. und seiner Gemahlin Marie-There-se zurück, die diese Stiftung aus Anlass ihrer goldenen Hochzeitzur Unterstützung kinderreicher Familien ins Leben gerufen hat-ten. Im Jahr 1978 wurde die Stiftung mit einem neuen Auf-gabengebiet versehen und so die Landesstiftung „Hilfe für Mut-ter und Kind“ ins Leben gerufen. Die Stiftung, die im Märzdiesen Jahres somit ebenfalls ihr 25-jähriges Bestehen feierte,möchte schwangeren Frauen, Alleinerziehenden und Familien,die sich in einer Notlage befinden, individuelle Hilfe zukom-men lassen. In den vergangenen 25 Jahren konnte über240.000 schwangeren Frauen mit etwa 340 Millionen Euroeine Perspektive für ein Leben mit ihrem Kind eröffnet werden. Doch die finanzielle Unterstützung aus Stiftungsmitteln ist nur

ein Teil einer wirklichen Unterstützung von hilfesuchenden Frau-en. Ebenso notwendig ist es, den schwangeren Frauen durcheine umfassende, auf die jeweilige Lebenssituation abge-stimmte Beratung Mut für ein Leben mit ihrem Kind zu ma-chen. Diese wichtige Aufgabe wird von den Schwanger-schaftsberatungsstellen übernommen, die dann im Einzelfallbei der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ Leistungenfür ihre Klientin beantragen. Ich hoffe sehr, dass Beratungs-stellen und Stiftungsverwaltung auch in den nächsten Jahrenzum Wohl der hilfesuchenden Frauen gut zusammenarbeitenwerden.

Gerade in einer Zeit, in der der Bedarf an Beratung und Stif-tungsmitteln aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lagein Deutschland steigt, wünsche ich allen Beraterinnen der Be-ratungsstelle für Schwangerschaftsfragen des Sozialdiensteskatholischer Frauen Würzburg auch für die Zukunft viel Kraftbei der Beratung und Begleitung hilfesuchender Frauen.

Stefanie Brutsche-Klein

10 GRUSSWORTE

Stefanie Brutsche-Klein

Stiftungsvorstand der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“

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GRUSSWORTE 11

Dr. Thomas Müller

Leiter des Bereichs Pränataldiagnostik der Universitäts-Frauenklinik Würzburg

Die pränatale Diagnostik ist ein wesentlicher Teil der präna-talen Medizin, dem Bereich der Frauenheilkunde und Ge-burtshilfe, der die Betreuung von Mutter und Kind in allen Pha-sen der Schwangerschaft bis zur Geburt beinhaltet. Eine umfassende Schwangerenvorsorge ist heute ohne Präna-tal- bzw. Ultraschalldiagnostik nicht mehr denkbar und dieWeiterentwicklung der Pränataldiagnostik ist bemerkenswert.So muß heute z. B. kein Kind mehr an einer Blutgruppenun-verträglichkeit versterben und in der Gebärmutter unterver-sorgte Kinder können rechtzeitig entbunden werden. Allerdingskann es durch die vorgeburtliche Diagnose von Fehlbildungenoder Erkrankungen zu schweren Konflikt- und Belastungssitua-tionen kommen. Zusätzlich werden bereits heute viele, in naher Zukunft mögli-cherweise alle, Schwangeren vor die Entscheidung gestellt,ob sie Testverfahren zur individuellen Risikospezifizierung inAnspruch nehmen möchten. Hier werden neue Fragen aufge-worfen. Wie genau will ich wissen, ob mein Kind gesundist ?Das breite Spektrum unterschiedlicher Lebensanschauungenund Werthaltungen, unterschiedlicher persönlicher Erfahrun-gen und Familiensituationen, wie es in einer pluralistischenGesellschaft gegeben ist, wird zu vielen unterschiedlichen Ant-worten führen.

Eine kompetente psychosoziale Beratung kann hilfreich sein,die individuell richtige Entscheidung in solchen Konfliktsituationenzu treffen und das Angebot einer solchen ist unverzichtbarerBestandteil einer guten Pränataldiagnostik.

Wir gratulieren zum Geburtstag und wünschen uns zum Woh-le unserer Patientinnen eine weiterhin so gute Zusammenar-beit

Dr. Thomas Müller

Leiter des Bereichs Pränataldiagnostikder Universitäts-Frauenklinik Würzburg

1. Stellvertretender Leiter der Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe derDEGUM (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin)

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Mit einer Mitarbeiterin startete die Modellphase der Bera-tungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Jahre 1975. Erst1978 konnte auf vorerst anderthalb Fachkräfte aufgestocktwerden. Die weitere Personalentwicklung orientierte sichstark an dem kontinuierlich steigenden Beratungsbedarf undder für die Region 2 berechneten Personalschlüssel. Letzteresetzten aber auch eine Grenze, obwohl der Bedarf sich ste-tig weiter entwickelte.

Heute arbeitet die Beratungsstelle mit 10 Diplom-Sozialpä-dagoginnen (FH) (5,12 Planstellen plus Fachreferat) und dreiVerwaltungskräften (2,23 Planstellen) an den drei StandortenWürzburg, Kitzingen und Lohr.

Alle Mitarbeiterinnen in der Beratungsarbeit haben mit Ar-beitsbeginn berufsbegleitend eine Fortbildung in derSchwangerschaftskonfliktberatung absolviert. Diese Fortbil-dung wurde ergänzt durch jährliche fachspezifische Fort-und Weiterbildungen und Fachtage.

Da unsere „dienstzeitjüngste“ Teamkollegin in der Beratungseit 1992 tätig ist, sind wir ein sehr erfahrenes Team.

In dieser Zeit hat sich jede Kollegin eine ergänzende Spezi-alisierung erarbeitet, die das gesamte Team und unser Ar-beitsspektrum bereichert.

Tatkräftig unterstützt werden wir durch drei Fachkolleginnenin der Verwaltung, Sachbearbeitung und an Telefon und Tür.

Gemeinsam nutzen wir zur Reflexion unserer Arbeit regelmäßig eine externe Supervision.

Ehemalige Kolleginnen: Angelika Bechter, Christine Bernard-Gunesch, Marjo Ferber, Margarete Fierley, Maria Hember-ger, Kirsten Karbach, Renate Luckert, Anita Neubert, MartinaRenner, Beate Schlett-Mewis, Carmen Spitznagel, AndreaTeichmann, Bianca Tischner

Elfriede Wagner,

Hauptstelle Würzburgu. Außenstelle Kitzingen

Barbara Rothen,Verwaltungsfachkraft,Hauptstelle Würzburg

Sonja Giller,Verwaltungsfachkraft,Hauptstelle Würzburg bis23.10.2003,wird zwecks Mutterschutzesvon Barbara Rothen abgelöst

Martine Matreux,Verwaltungsfachkraft,Außenstelle Lohr

Birgit Brückner, Diplom-Sozialpädagogin (FH),Beraterin, stellv. Leitung Hauptstelle Würzburgund Leiterin Außenstelle Kitzingen

12 TEAM

Wir stellen uns vor

– das Team der Beratungsstelle

Verwaltungsfachkraft,

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Monika Strobel, Diplom-Sozialpädagogin (FH),Beraterin,Hauptstelle Würzburg

Susanne Resch, Diplom-Sozialpädagogin (FH),Beraterin, seit 2000 in der Ausbil-dung zur Gestalttherapeutin,Hauptstelle Würzburg und Außenstelle Lohr

Ulrike Weber, Diplom-Sozialpädagogin (FH),Beraterin, seit 2000 in der Ausbildungzur systemischen Beraterin,Hauptstelle Würzburg

Anna Elisabeth Thieser, Diplom-Sozialpädagogin (FH),Abteilungs- und Bereichsleiterin, Diözesanreferentin, Ehe-, Familien- und Lebensberaterin, Moderatorin „LoveTalks“

Michaela Zezula, Diplom-Sozialpädagogin (FH),Beraterin und Diözesanreferentin (Fachbereich PD),Ausbildung in Systemischer Familien-therapie und Gestalttherapie

Gaby Hautsch-Langanki, Diplom-Sozialpädagogin (FH),Beraterin,Moderatorin für das Modell „LoveTalks“,Leiterin Außenstelle Lohr

Margarete Hombach-Reich, Diplom-Sozialpädagogin (FH),Beraterin,Ausbildung in Systemischer Familien-therapie,Hauptstelle Würzburg

Margot Kirchgeßner, Diplom-Sozialpädagogin (FH),Beraterin, spezialisiert im Fachbereich PD, Hauptstelle Würzburg und Außenstelle Kitzingen

Monika Eckert, Diplom-Sozialpädagogin (FH),Beraterin, spezialisiert im Fachbereich PD,Hauptstelle Würzburg

TEAM 13

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1975 Seit 1.Oktober 1975 arbeitete die Beratungsstelledes SkF auf der Grundlage des Bayerischen Modellprogramms„Hilfe für Mutter und Kind“ unterstützt durch wissenschaftlicheBegleitung und intensive Fort- und Weiterbildung für eine spe-zifische Beratung in Schwangerschaftskrisen und -konflikten.

1976 Reform des § 218 StGB: Der §218 b StGB enthältdie verpflichtende Beratung.

1978 Als „Modellberatungsstelle“ besonders qualifiziert wur-de diese als eine von 18 Schwangerschaftsberatungsstellenin Bayern mit Bescheid vom 20.11.1978 staatlich anerkannt.Als Einzugsbereich wurden die kreisfreie Stadt Würzburg, so-wie die Landkreise Kitzingen, Main-Spessart und Würzburgfestgelegt.

1980 Umzug der Schwangerschaftsberatungsstelle von derFriedrichstraße in die Neutorstraße 11. Mit der bahnhofsna-hen Lage wird die Einrichtung ihrer Versorgungsfunktion für dieRegion Main-Spessart, Kitzingen und Würzburg gerecht.

1985 Eröffnung der ersten Außenstelle der Staatlich aner-kannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen in Kitzingenin den Räumen des Caritasverbandes, Schrannenstraße 10,mit zwei Sprechtagen in der Woche. Ab 1986 wird diesestaatlich gefördert.

1988 Die zweite Außenstelle wird im Raum Main-Spessartin Lohr eingerichtet. Sie dient ebenso der besseren wohnort-nahen Versorgung von Ratsuchenden.

1990 Der Einigungsvertrag bestimmt in Artikel 31 Abs.4Satz 1, dass spätestens bis zum 31.Dezember 1992 einegemeinsame Regelung zu treffen ist, „die den Schutz des vor-geburtlichen Lebens und die verfassungskonforme Bewältigungvon Konfliktsituationen schwangerer Frauen vor allem durch recht-lich gesicherte Ansprüche für Frauen, insbesondere auf Bera-tung und Hilfe, besser gewährleistet, als dies in den beidenTeilen Deutschlands derzeit der Fall ist.“

1990 Auf Anfrage des Caritasverbandes für die DiözeseWürzburg e.V. übernimmt die Leitung der Beratungsstelle die

Aufgaben der Diözesanreferentin, einer Fachberatungsstellefür den Bereich der Schwangerschaftsberatung.

1991Aufgrund der kontinuierlich steigenden Nachfrage ziehtdie Außenstelle Kitzingen in die Falterstraße 5. Sie ist nun andrei und ab dem Folgejahr an vier Wochentagen geöffnet.Bis zum Jahr 1994 wird die Anzahl der Beratungsstunden um76 % zunehmen.

1992 Der Deutsche Bundestag beschließt das Schwange-ren- und Familienhilfegesetz. Aufgrund einer Einstweiligen An-ordnung des Bundesverfassungsgerichtes tritt es vorerst nichtin Kraft. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes legt dieGeltung einzelner Vorschriften und eine Übergangsregelung fest.

1993 Die Außenstelle Lohr bietet ergänzend zur Einzelfall-hilfe eine Gruppe für allein erziehende Frauen an. Sie ermög-licht den Erfahrungsaustausch, vermittelt Informationen, unter-stützt in der Bewältigung der aktuellen Lebenssituation und ver-ringert die Isolation in der ländlichen Struktur der Wohnorte.

1993 Aufgrund akuter Raumnot zieht die Hauptstelle Würz-burg von der Neutorstraße in die Ludwigstraße 29 um.

1993 Die Leiterin der Würzburger Beratungsstelle wird nachzweijähriger Vorstandsarbeit zur 1. Vorsitzenden der Arbeits-gemeinschaft der staatlich anerkannten Beratungsstellen fürSchwangerschaftsfragen der freien Wohlfahrtspflege gewählt.In Kleingruppen werden trägerübergreifend die Auswirkungendes Bundesverfassungsgerichtsurteils auf die Beratungsarbeitdiskutiert.

1994 Intensivierung des Kontaktes zur Universitäts-Frauenkli-nik durch fachlichen Austausch mit Krankenschwesterngruppe,die sowohl Patientinnen mit Kinderwunsch als auch Patientin-nen im Kontext eines Schwangerschaftsabbruches versorgenund begleiten.

1995 Das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz(SFHÄndG) tritt in Kraft.

1995 Auf einem Beraterkongress in Aachen wird das sexu-alpädagogische Modell „LoveTalks“ aus Österreich vorgestellt.

14 VON DEN ANFÄNGEN B IS HEUTE

Von den Anfängen bis heute:

Von der offenen Familienhilfe über das Modellprojekt zur staatlich und kirchlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

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Nach einer Ausbildung in Österreich verfügt die Beratungs-stelle Würzburg über die erste ausgebildete Moderatorin inDeutschland und bestätigt die Übertragbarkeit des Modells aufdeutsche Verhältnisse.

1998 In drei Bundesländern wird das Modellprojekt „El-tern-Lehrer-Schüler: Partner in der Sexualerziehung“ in enger Zu-sammenarbeit mit dem Österreichischen Institut für Familienfor-schung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärungdurchgeführt.Die Schwangerschaftsberatungsstelle im SkF wird Koordina-tionsstelle für die Ausbildung von ModeratorInnen und dieImplementierung des Modells in Bayern

1998 Papst Johannes Paul II. fordert die deutschen Bischö-fe auf „Wege zu finden“, durch die das Zeugnis der Kirchenicht verdunkelt und gleichzeitig ermöglicht wird, wirksam inder Beratung präsent zu bleiben. Ausgelöst wird die Ausein-andersetzung durch die unterschiedliche Einschätzung der Wir-kung des Beratungsnachweises, der objektiv einen Schwan-gerschaftsabbruch nicht rechtfertigt, sondern eine stattgefundeneBeratung bescheinigt.

1998 Eine Arbeitsgruppe wird von der Deutschen Bi-schofskonferenz berufen. In ihr arbeiten u.a. die Generalse-kretärin der SkF-Zentrale und die Leiterin der SkF-Beratungs-stelle für Schwangerschaftsfragen in Würzburg an einem Lö-sungsvorschlag.

1999 Die deutschen Bischöfe sprechen sich mehrheitlichfür den Verbleib in der gesetzlich vorgeschriebenen Schwan-gerschaftsberatung aus. Als Ersatz für den Beratungsnachweiswird die Einführung eines Beratungs- und Hilfeplans verein-bart. Er soll den Sinn von Beratung auch in der Öffentlichkeitverdeutlichen.

1999 Bischof Paul-Werner Scheele gründet die Stiftung„Miteinander für das Leben“ und beruft Generalvikar Dr. KarlHillenbrand, Elisabeth Patrzek vom Katholischen Frauenbundund Anna Elisabeth Thieser, Leiterin der SkF- Beratungsstellefür Schwangerschaftsfragen, ins Stiftungskuratorium.

2000 Nach erneuter Intervention des Papstes entscheidensich die deutschen Bischöfe, sukzessive die Ausstellung vonBeratungsnachweisen in ihren Diözesen zu untersagen, jedochdie Unterstützung für Ratsuchende weiter zu intensivieren.

2001 Bischof Paul-Werner Scheele setzt diese Entscheidungzum 1.Januar 2001 um. Dies bedeutet den Wegfall der staat-lichen Anerkennung der Schwangerschaftsberatungsstelle, dakein Beratungsnachweis mehr ausgestellt werden kann. Obwohlalle anderen Aufgaben weiter wahrgenommen werden, ent-fällt jegliche staatliche und kommunale Förderung. Die Diö-zese trägt 100% der Kosten der Beratungsstelle. Auf der Grundlage der Bischöflichen Richtlinien vom 15.12.2000 wird die Beratungsstelle weiter anerkannt. Sie trägt zurTransparenz nach außen den Namen „Katholische Bera-tungsstelle für Schwangerschaftsfragen“.

2001 Das Modellprojekt „LoveTalks“ ist abgeschlossen.Die ausgebildeten ModeratorInnen arbeiten in ganz Bayern.Das sexualpädagogische Konzept ist trägerübergreifend ein-setzbar. Zwei Mitarbeiterinnen der Schwangerschaftsbera-tungsstelle im SkF Würzburg (Hauptstelle und Außenstelle Lohr)sind für diese Projektarbeit zertifiziert.

2001 Umzug der Außenstelle Kitzingen in die Moltkestra-ße 10 in Kitzingen. Aufgrund der weiterhin hohen Nachfra-ge nach dem Statuswechsel werden die Öffnungszeiten un-verändert beibehalten. Eine neue Kooperation entsteht durchdie gemeinsame Nutzung der neuen Räume mit der Bera-tungsstelle für Ehe-, Familien-, und Lebensfragen der DiözeseWürzburg – ein Modell, das sich schon in der AußenstelleLohr bewährt hat.

2002 Wiederholtes Gespräch der Beratungsstellen und Trä-gervertreter mit Bischof Dr. Paul-Werner Scheele und HerrnGeneralvikar Dr. Karl Hillenbrand. Aktueller Anlass: Austauschüber die Entwicklung der Katholischen Beratungsstellen fürSchwangerschaftsfragen ein Jahr nach dem Statuswechsel.

2003 Jubiläum 25 Jahre Katholische Beratungsstelle fürSchwangerschaftsfragen im SkF Würzburg e.V.

VON DEN ANFÄNGEN B IS HEUTE 15

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Wie ein roter Faden ziehen sich die Arbeitsgebiete der Katholischen Beratungsstelle durch die Fragen und Lebensthemen, diemit Fruchtbarkeit, Schwangerschaft und Verlusterfahrungen einhergehen.

Damit sind die Kernaufgaben der Beratungsstelle umrissen. Sie finden ihre Entsprechungen in staatlichen (§§ 2, 5 und 6 Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz, Ausnahme: keinAusstellen der Beratungsbescheinigung, da keine Pflichtberatung, sondern ein freiwilliges Beratungsangebot besteht) und kirch-lichen Regelwerken (Bischöfliche Richtlinien als Grundlage für die kirchliche Anerkennung).

Übersicht der Arbeitsgebiete, in Zuordnung zu der Aufgabenstellung in den Bischöflichen Richtlinien:

Ein kontinuierlicher Anpassungsprozess der Beratungstätigkeit auf die Erfordernisse Einzelner und Gruppen macht es sinnvoll,immer wieder genauer in die einzelnen Beratungsgebiete hineinzuschauen.

16 ARBE ITSGEB IETE

„Wie ein roter Faden...“

Arbeitsgebiete der Katholischen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Aufgaben der Katholischen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragenin Verbindung mit den Bischöflichen Richtlinien

Wir informieren, beraten und unterstützen:Frauen, Männer, Paare, Familien und Gruppen

in einer Not-undKonfliktlagein derSchwanger-schaft undnach derGeburt desKindes

� vgl.BischöflicheRichtlinien§ 1 (1 - 2)§ 2

bei Fragen imZusammen-hang mit einerSchwanger-schaft

bei derVorbereitungauf die neueLebens-situationmit demKind

� vgl.BischöflicheRichtlinien§ 1 (1)

vor, währendund nachpränatalerDiagnostik

bei einermöglichenoderfestgestellten

des Kindes

� vgl.BischöflicheRichtlinien§ 1 (4 - 5)

- Öffentlich- keitsarbeit

- Gespräch mit Multi- plikatoren und Vertre- terInnen anderer Fachdienste

- Aufbau und Nutzung von Netzwerken

bei Verlusteines Kindesdurch Fehl-oderTotgeburt

nachSchwanger-schaftsab-bruch

� vgl.BischöflicheRichtlinien§ 1 (6 - 7)

zu Fragen derFruchtbar-keit,Sexualität,Familienpla-nung undEmpfängnis-regelung

� vgl.BischöflicheRichtlinien§ 1 (3)

- Workshop mit Gruppen

- Love-Talks

über gesetzlicheAnsprüche (z. B.Mutterschutz,Erziehungsgeld,Kindergeld)

Adoption

KinderbetreuungwieKrabbelgruppe,Kindergarten,Tagesmütter,Pflegefamilien

Angebote fürAlleinerziehende

� vgl. BischöflicheRichtlinien § 3

- Gruppe für Alleinerziehende

Vermittlung vonfinanziellerUnterstützungdurch staatlicheund kirchlicheStellen

Hilfe im Umgangmit Behörden undbei derDurchsetzungvonRechtsansprü-chen

� vgl.BischöflicheRichtlinien § 3

Stiftung / Fondsz. B.

- Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“

- Bischöflicher Hilfsfonds

- „Miteinander für das Leben“

Wir informieren, beraten und unterstützen: Frauen, Männer, Paare, Familien und Gruppen

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Schwangerschaft schafft Veränderung und Veränderungen kön-nen krisenhaft verlaufen.

Der Terminus „Schwangerschaftskonflikt“ hat sich in den letz-ten Jahren für die Situation des „Sich-nicht-in-der-Lage-fühlens“,das Kind austragen zu können und somit in einem Entschei-dungskonflikt (Schwangerschaft oder Schwangerschaftsab-bruch) geraten zu sein, herausgebildet. Schwangerschafts-konfliktberatung wird darüber hinaus durch einen hohen Zeit-druck der Ratsuchenden gekennzeichnet.

Die Anlässe für die Kontaktaufnahme in unserer Beratungsstellelassen sich einteilen nach

- Frauen, die grundsätzlich die Schwangerschaft austragenmöchten, aber keinen gangbaren Weg für sich finden

- Frauen, die sich in der akuten Abwägungsphase befindenund eine Hilfestellung durch die Beratung erhoffen

- Frauen, deren Entscheidungsprozess sich in der Form ver-dichtet hat, dass ein Schwangerschaftsabbruch wahrschein-lich wird

- Frauen, die für sich fest entschlossen sind, einen Schwan-gerschaftsabbruch durchzuführen zu lassen.

Neben diesen Untergliederungen ist der Auslöser für denSchwangerschaftskonflikt von großer Bedeutung. Allerdings lässtsich die Vielschichtigkeit der Konfliktkonstellation selten auf ei-nen Nenner bringen. Daher möchte ich im Folgenden nurgrundsätzliche Reflexionskriterien in Form von Anfragen for-mulieren.

- War die Schwangerschaft gewünscht, bewusst geplant, hat-te sie einen festen Stellenwert in der Lebensplanung, warsie unvorstellbar, zu diesem Zeitpunkt oder überhaupt?

- Mit welchem Partner ist die Schwangerschaft, das Leben miteinem Kind, denkbar, ist ein allein Erziehen vorstellbar?

- Wie viele Energien und Ressourcen psychischer, physischerund materieller Art stehen zur Verfügung?

- Hat sich im Rahmen der vorgeburtlichen Untersuchungen ein

Hinweis auf eine mögliche Behinderung des Kindes gezeigtoder wurde ein positiver Befund erhoben?

- Ist anhand einer Diagnose das Überleben des Kindes mög-lich, oder wird es kurz nach der Geburt voraussichtlich ver-sterben?

All diese zu klärenden Anfragen stehen dabei nicht isoliert fürsich, sondern greifen ineinander, lösen komplexe individuelleGefühlslagen und Einschätzungen aus.

Der gesetzliche Rahmen

Der Gesetzgeber hat im Strafgesetzbuch den rechtlichen Rah-men für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchenfestgelegt. Regelt der § 218 StGB den Straftatbestand, sowerden im § 218a die Bedingungen für die Straflosigkeit be-nannt. Zu diesen Bedingungen gehört u a., dass die Schwan-gere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durcheine Bescheinigung nach § 219 Abs.2 Satz 2 nachgewie-sen hat, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriffhat beraten lassen. Seit der Empfängnis dürfen nicht mehr alszwölf Wochen vergangen sein.Das Schwangeren- Familienhilfeänderungsgesetz beschreibt inseinen §§ 5 und 6 Inhalt und Durchführung der Schwanger-schaftskonfliktberatung. Im § 7 SFHÄnDG werden die nähe-ren Bestimmungen zur vorher erwähnten Beratungsbescheini-gung aufgeführt. Diese Bescheinigung kann seit dem 1. Janu-ar 2001 von unserer Beratungsstelle nicht mehr ausgestelltwerden.

Auswirkungen auf die Wahl der Beratungsstelle

Aufgrund der Ausbildung und Erfahrung der Mitarbeiterinnenist die Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragenfür die Beratung und Begleitung in Schwangerschaftskonflik-ten prädestiniert. Daher gehört die Schwangerschaftskonflikt-beratung zu einem festen und zentralen Beratungsangebot. Anfragen bezüglich einer Schwangerschaftskonfliktberatungwerden hinsichtlich der Erwartungshaltung der Ratsuchenden

KR ISEN UND KONFL IKTE 17

Krisen und Konflikte

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18 KRISEN UND KONFL IKTE

von uns sehr differenziert geklärt. Vergegenwärtigt man sichdie zu Beginn des Beitrags skizzierten Beratungsanlässe, so kannfestgestellt werden: Je bedeutsamer der Ratsuchenden die Aus-stellung der Beratungsbescheinigung nach einem Beratungs-gespräch ist, um so eher entscheidet sich die Ratsuchende fürden Besuch einer staatlich anerkannten Beratungsstelle. An-dererseits wählen Frauen, deren Schwangerschaft die 12.Woche noch nicht überschritten hat, bewusst unser Bera-tungsangebot zur Schwangerschaftskonfliktberatung aus, nach-dem eine Beratungsbescheinigung nach §219 StGB von ei-ner anderen Beratungsstelle ausgestellt wurde.

Ist die 12. Schwangerschaftswoche überschritten, oder gehtes um die Schwangerschaftskonfliktberatung im Kontext vonpränataler Diagnostik, so verliert der Beratungsnachweis fürdie Wahl der Beratungsstelle an Bedeutung. Stellt der Arzteine medizinische Indikation für einen Schwangerschafts-abbruch, so sieht der Gesetzgeber keine Pflichtberatungim Schwangerschaftskonflikt und somit keinen Bera-tungsnachweis vor.

Beratung in diesem Sinne ist also immer ein freiwilli-ges Angebot.Termine zur Schwangerschaftskonfliktberatung und Kri-senintervention werden immer innerhalb von dreiWerktagen von uns angeboten.

Inhaltlich darf bei der Diskussion um die Schwan-gerschaftskonfliktberatung nicht übersehen wer-den, dass es sich auch in der allgemeinenSchwangerschaftsberatung oft um konflikthaf-tes Geschehen handelt, das individuell unter-schiedlich be- und verarbeitet wird.

Anna Elisabeth Thieser

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Um den wenig konkreten Begriff der sogenannten „allgemei-nen Beratung“ zu verdeutlichen und die darin liegenden Kri-sen zu beschreiben, werde ich im folgenden ein durchausrealistisches Fallbeispiel konstruieren.

Fallbeispiel:

Frau H. wendet sich telefonisch an unsere Beratungsstelle.Sie ist im 6. Monat schwanger; ihr erstes Kind ist zwei Jah-re alt. Vor einer Woche hat sie erfahren, dass ihr ameri-kanischer Ehemann, ein Armeeangehöriger, eine Beziehungzu einer anderen Frau hat und gestern ist er mit seinen Sa-chen aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. FrauH. weiß nicht, wo er sich aufhält. Geld hat er ihr nicht da-gelassen. Da es sich bei der Wohnung um eine von derArmee angemietete Unterkunft handelt, kann Frau H. nachder Trennung von ihrem Ehemann nicht in der Wohnungbleiben.Frau H. befindet sich in einer akuten Lebenskrise. So vieleneue Fragen strömen auf sie ein. Sie benötigt Unterstützungbei der Existenzsicherung, bei der Wohnungssuche und beider Bewältigung ihrer neuen Lebenssituation mit bald zweikleinen Kindern. Für den nächsten Tag wird ihr ein freierKrisentermin in der Beratungsstelle angeboten.

Den Beratungstermin am nächsten Tag nimmt Frau H. ge-meinsam mit ihrer kleinen Tochter und einer Freundin wahr.Sie ist in einer physisch und psychisch schlechten Verfas-sung, hat die halbe Nacht wach gelegen, viel geweint.Als sie beginnt, von ihrer Situation zu erzählen, bricht sieerneut in Tränen aus. Auf Nachfrage der Beraterin wirddeutlich, wie sehr sie das Verhalten ihres Ehemannes ver-letzt hat und wie ohnmächtig sie sich fühlt. Nachdem siemerkt, dass im Gespräch Raum für ihre Gefühle, Sorgenund Ängste ist, sagt sie, dass sie froh ist, hergekommen zusein und dass es ihr gut tut, mit einer außenstehenden Per-son über ihre Situation zu sprechen.

Nach und nach klärt sich in der Anamnesephase die viel-schichtige Situation. Es gelingt “Licht in das Chaos“ zu brin-gen und die Schritte zu besprechen, die nun nach und nachanstehen. Mögliche Ressourcen werden erfragt und eineAufgabenverteilung vorgenommen. Gleich während der Be-ratung ruft die Beraterin beim zuständigen Sozialamt anund vereinbart für Frau H. einen dringenden Termin zur erst-maligen Vorsprache bei ihrem Sachbearbeiter. Sie besprichtmit ihr, welche Unterlagen sie zur Antragstellung mitnehmensoll und bietet ihr an, sie bei Fragen oder Problemen zurSozialhilfe zu beraten und zu unterstützen.

Frau H. hat sich bereits 50 Euro bei ihrer Freundin gelie-hen, um Windeln und Nahrungsmittel einkaufen zu kön-nen. Zu einer weitergehenden Unterstützung ist die eben-falls allein erziehende Freundin nicht in der Lage. Zu ihrenEltern, die schon lange geschieden sind, hat Frau H. kei-nen Kontakt. Um die Notsituation bis zum ersten Terminbeim Sozialamt, wo sie wegen eines Vorschusses nachfra-gen wird, zu überbrücken, wird ihr eine einmalige unbü-rokratische finanzielle Soforthilfe aus dem Bischöflichen Hilfs-fonds gewährt.

Um Frau H. bei der Wohnungssuche zu unterstützen, hän-digt ihr die Beraterin eine Liste aller Wohnungsunternehmenvor Ort aus, informiert sie über die Möglichkeit, beim Amtfür Wohnungswesen einen Wohnberechtigungsschein zubeantragen und bespricht weitere Möglichkeiten der Woh-nungssuche. Des weiteren informiert sie über in Frage kom-mende Einmalige Hilfen des Sozialamts und der Landesstiftung„Hilfe für Mutter und Kind“. Frau H. wird sich bis zum näch-sten Gespräch mit den Wohnungsunternehmen in Verbindungsetzen, wo nötig, einen Bewerberfragebogen ausfüllen undsich auf eine Liste der Wohnungssuchenden setzen lassen.Um die Dringlichkeit zu untermauern, bietet ihr die Berate-rin an, ggf. selbst Kontakt mit dem Wohnungsunternehmen(z. B. St. Bruno-Werk) aufzunehmen. Frau H. will sich außer-dem bis zum nächsten Gespräch Gedanken darüber ma-

AL LGEMEINE BERATUNG 19

„Allgemeine Beratung“

– eine Antwort auf die Bündelung von Problemen während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes

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20 ALLGEMEINE BERATUNG

chen, ob für sie ein Aufenthalt in einer Mutter-Kind-Einrich-tung in Frage kommt.

11/2 Stunden sind vergangen, die Grenzen der Aufnahme-fähigkeit sind erreicht. Die Beraterin schreibt Frau H. nochauf, welche Unterlagen für einen Antrag an die Landesstif-tung „Hilfe für Mutter und Kind“ benötigt werden und ver-einbart für die nächste Woche einen neuen Termin mit ihr.Um rechtzeitig über die notwendigen Mittel für die Ausstattungfür das Baby verfügen zu können, soll der Erstantrag andie Landesstiftung möglichst schon in der nächsten Wochegestellt werden. Außerdem soll der Stand der Dinge eruiertund die nächsten Schritte geplant werden. So kommen z.B.zu der psychischen Belastung noch gesundheitliche Proble-me (vorzeitige Wehen, Bandscheibenprobleme), sodass FrauH. eine Unterstützung bei Kinderbetreuung und Haushalts-führung benötigt. Frau H. verabschiedet sich mit dem Satz„Es ist so gut, dass es solche Stellen gibt; ich hätte sonstnicht mehr weiter gewusst.“Erst nachdem die akute existentielle Notlage abgewandtist, wird es möglich sein, sich mit der bestehenden Schwan-gerschaft, der Beziehung zu dem zu erwartenden Kind,dem eigenen veränderten Lebensentwurf, der früheren Paar-situation und der Erfahrung der Verlassenheit auseinanderzu setzen.Eine längerfristige Begleitung hat begonnen.

Zum Beratungsalltag gehört die Kooperation mit zahlreicheninternen und externen Partnern.

Im konkreten Fall ist eine Kooperation u.a. mit folgenden Dien-sten angezeigt:

– Sozialhilfeverwaltung– Amt für Wohnungswesen– Wohnungsunternehmen– Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“– Amt für Versorgung und Familienförderung (Antrag auf Ak-

tualisierung des gekürzten Landeserziehungsgeldes wegenTrennung vom Ehemann)

– Amerikanischer Sozialdienst– Krankenkasse– Sozialstation– WoGe (Appartements des SkF für Mutter und Kind)– Jugendamt: Wirtschaftliche Jugendhilfe (Kostenträger)

Das Beratungs- und Begleitungsangebot umfasst je nach Wunscheinmalige oder kontinuierliche Kontakte in der Schwanger-schaft und bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.

Birgit Brückner

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Love

Talk

s...

1. Beratungsgespräche

Oft ist es nicht so einfach, einen Gesprächspartner zu finden,mit dem man offen seine Fragen zu Freundschaft, Sexualitätund Verhütung ansprechen kann.Die Beratung bietet einen geschützten und verschwiegenenRahmen. Hier ist es möglich zu sagen und zu fragen, wasman denkt, in seiner eigenen Sprache. Dabei kann man ano-nym bleiben. Da die Beratung kostenlos ist, kann sie zudem nach Bedarfgenutzt werden.Am leichtesten vereinbart man telefonisch einen Termin.

2. Workshops zu Themen wie Freundschaft, Kör-per, Fruchtbarkeit, Sexualität, Sprachfähigkeit

Gruppen haben die Möglichkeit, sich unterschiedliche The-men gemeinsam zu erarbeiten und sich darüber auszutau-schen. Dazu bieten wir altersentsprechend und geschlechts-spezifisch unterschiedliche Workshops an. Diese orientieren sichan den Bedürfnissen der TeilnehmerInnen. Sie können sich z.B.über zwei bis vier Zeitstunden oder einen Tag bzw. Wochen-ende erstrecken.Angesprochen sind Jugendliche, Multiplikatoren und alle, diesich mit den o.g.Themen auseinandersetzen wollen.

SEXUALPÄDAGOGISCHE ARBE ITSFORMEN 21

„Wenn das Herz pocht...“

Sexualpädagogische Arbeitsformen

3.„LoveTalks“ - ein sexualpädagogisches Schulprojekt für Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen

Das Projekt „LoveTalks“ geht davon aus, und die Erfahrungender Beratungsarbeit belegen dies, dass für ein Gelingen vonSexualität und Partnerschaft primär Kommunikationsfähigkei-ten und erst sekundär Wissen entscheidend sind. Daher bie-tet das Projekt in drei Stufen einen interdisziplinären Kommu-nikationsprozess unter dem Motto „Miteinander reden – von-

einander lernen“ an, der von speziell ausgebildeten externenModeratoren unserer Beratungsstelle begleitet wird. Miteinan-der heißt in diesem Fall: Mütter und Väter, Lehrerinnen undLehrer, Schülerinnen und Schüler sprechen, gestalten und pla-nen gemeinsam. Dies geschieht in Form von Arbeitskreistref-fen.

Die UmsetzungDie drei Schritte des Modells „LoveTalks“:

1. Die Entscheidung für das Umsetzendes Modells an einer Schule:Nach dem Befürworten der Schulleitungpräsentiert ein/e ModeratorIn das Modellin einer LehrerInnenkonferenz, am Eltern-abend und in einem SchülerInnenge-spräch. Stimmen alle drei Gruppen derDurchführung zu, werden die Interessier-ten zu fünf Arbeitskreistreffen eingeladen.

2. Die Arbeitskreistreffen:Bei den ersten drei Treffen kommen El-tern, SchülerInnen und LehrerInnen zuunterschiedlichen, an den Bedürfnissender TeilnehmerInnen orientierten Themenmiteinander ins Gespräch und lernen dieSichtweisen voneinander kennen. Beizwei weiteren Treffen wird gemeinsamdas Projekt der schulischen Sexualerzie-hung geplant. Der/die externe Mode-ratorIn unterstützt die Zusammenarbeitdurch Methodik und Fachwissen undschafft so die Basis für ein gutes Ge-sprächsklima.

3. Das Projekt:Nach Abschluss des letzten Arbeitskrei-ses findet das Schulprojekt statt. Von Schu-le zu Schule werden sehr unterschiedli-che Projekte in den Arbeitskreisen erar-beitet. Zur Orientierung einige Beispie-le: Workshops zu „Liebe und Partner-schaft“, „Schwangerschaft und Geburt“,„Verhütung“, „Grenzen setzen“, „In ande-re Rollen schlüpfen“; Exkursionen zu Frau-enärzten, Geburtshäusern und Familien-beratungsstellen, Podiumsdiskussionen,Erarbeitung eines Aufklärungsbuchs vonVolksschülerInnen für VolksschülerInnenoder einer AIDS-Informationsbroschüreund viele weitere Projekte sind möglich.

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Ausgehend von den Bedürf-nissen der TeilnehmerInnen be-gleiten „LoveTalks“ - Modera-toren die Gruppe währendder Arbeitskreise.

Grundsätzlich ist das Mo-dellprojekt „LoveTalks“ füralle Schulformen geeignet.Der Ansatz ist interdiszi-plinär und geschlechts-spezifisch.

Diese neue Form der Sexualerziehung wurde vomÖsterreichischen Institut für Familienforschung (ÖIF) entwickelt. Im Jahr 1998 bildete das ÖIF erstmals ModeratorInnen inDeutschland aus. Unterstützt wurde dieses Pilotprojekt von derBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. In Bayern über-nahm der SkF die Koordinationsstelle für den auf zweieinhalbJahre festgelegten Projektzeitraum. In dieser Zeit wurden 15ModeratorInnen ausgebildet. Seit dem Schuljahr 1999/2000führen die ModeratorInnen in verschiedenen Orten BayernsVorgespräche, LehrerInnenkonferenzen, Elternabende, Schüle-rInnengespräche und Arbeitskreistreffen des Modells „Love Talks“durch.

„Es wäre schön, wenn solche Arbeitskrei-se und Workshops eines Tages sicher zumSchulalltag gehören würden“

Ein Beispiel für eine Projektarbeit LoveTalks istdie Moderation des Landkreisgymnasiums Veits-höchheim.Moderiert wurden die Arbeitskreistreffen von Gabriele Hautsch-Langanki, unterstützt durch Margarete Hombach-Reich.

An den ersten drei Arbeitskreistreffen tauschten sichdie teilnehmenden Mütter und LehrerInnen zu ver-schiedenen, selbstgewählten Themen, unterstützt durch

verschiedene didaktische Methoden aus. Themen der ersten drei Treffen waren:

– Kennenlernen– Liebeshaus bauen– Sprache der Sexualität– Verhütung– Verantwortung– Selbstbewusstsein– Körpersprache– Selbstwahrnehmung– Rolle Mann/Frau

Die Erarbeitung des Schulprojekts unter Berücksichtigung derSchülerInneninteressen stand am 4. und 5. Arbeitskreis imMittelpunkt.

Gemeinsam entschied sich die Gruppe in Abstimmung mit derSchulleitung für drei Projekttage. Wie in der Lehrerkonferenzfestgelegt und mit den Eltern des Jahrgangs abgestimmt, rich-tete sich das Angebot an drei achte Klassen des Gymnasi-ums Veitshöchheim. Als Arbeitsform wurden vorrangig Workshops gewählt, diesowohl von Müttern, LehrerInnen als auch von unserer Bera-tungsstelle geleitet und begleitet wurden.

22 SEXUALPÄDAGOGISCHE ARBE ITSFORMEN

„Auf keinem anderen lebenswichtigen Gebiet blei-ben Elternhaus und Schule dem Heranwachsen-den so viel schuldig, überlassen ihn so sehr sichselbst und dem unkontrollierten Einfluss zum Teilgefährlicher Miterzieher, lassen ihn so schlechtvorbereitet ins Leben stolpern, wie auf dem derSexualität.

(Prof. D. Kurt Loewit, Klinik für med. Psychologie undPsychotherapie der Universität Innsbruck)

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Die Workshops beinhalteten thematisch, gestalterisch und spie-lerisch die Themenkreise:

- „Wie spreche ich an“: ein Rollenspiel um verschiedene Ver-haltensweisen zu reflektieren und Kommunikationsregeln zuerkennen und zu erproben

- „Soaps“ unter der Lupe- Medien „ein toller Typ“, „ein tolles Mädchen“- Musik, Liebe, Sexualität etc.... in Liedern, Popsongs- „Stop and go“, Erfahrungen mit Nähe und Distanz- Körpervorgänge – Fruchtbarkeit – Verhütung- „Was gehört für mich zu einer Beziehung ?“ gemeinsam

bauen wir „Liebeshäuser”

Die ergänzend aufgebaute Bücherecke zum Thema „Liebe,Partnerschaft, Sexualität ....“ wurde sehr begeistert von den Schü-lerInnen aufgenommen.

Wichtig war sowohl für die Mädchen eine Frauenarztpraxiszu besuchen, als auch für die Jungs eine Urologische Praxiszu besichtigen.Bei dieser Gelegenheit war es auch möglich Fragen an denArzt/die Ärztin zu stellen, d. h. ganz ohne „Patient sein zumüssen“ miteinander ins Gespräch zu kommen.

Dass die Projekttage gelungen waren, bestätigten uns die Ju-gendlichen mit ihrer Begeisterung und dem Wunsch „so wasmüssen wir jedes Jahr wiederholen“.

Aber auch die Mitarbeit in den 5 Arbeitskreisen wurde vonden TeilnehmerInnen als positiv und konstruktiv beurteilt.

Rückmeldungen von LehrerInnen

„Der Austausch mit Eltern und Kollegen/Kolleginnen hat mirpersönlich viel gebracht.“

„Bekannte Themen wurden auf neue Art angesprochen, Ent-deckung anderer, neuer Aspekte“.

Rückmeldungen von Müttern

„Ich habe durch die Arbeitskreistreffen neue Sichtweisen ge-lernt und einen völlig neuen Gesprächspunkt mit meinem Kindgefunden, da wir ja beide an diesem Projekt beteiligt sind.“

„Die Möglichkeit andere Menschen kennen zu lernen, der Ge-dankenaustausch der entstand und die angenehme, vertrau-ensvolle Atmosphäre waren positiv.“

„Es wäre schön, wenn solche Arbeitskreise und Workshopseines Tages sicher zum Schulalltag gehören würden.“

Gabriele Hautsch-Langanki

SEXUALPÄDAGOGISCHE ARBE ITSFORMEN 23

Von Jugendlichen erbautes „Liebeshaus“

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In den letzten 10 Jahren wurden die vorgeburtlichen Unter-suchungsmethoden in einem rasanten Tempo weiterentwik-kelt. Dadurch wurde Pränatale Diagnostik (PD) für schwange-re Frauen und in der Gesellschaft immer mehr zum Thema. Ge-fördert wurde dies durch die öffentliche bioethische Diskus-sion im Hinblick auf Präimplantationsdiagnostik (PID), Genom-forschung, Stammzellforschung, Embryonenforschung, Klonenusw.Die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen wurde in die-sem Zusammenhang in den letzten Jahren immer häufiger an-gefragt. Um den gestiegenen, komplexen Anforderungen die-ses Bereichs auf verschiedenen Ebenen gerecht zu werden,wurde die Konzeption der Zentrale des Sozialdienst kath. Frau-en von 1997 im Jahr 2002 unter Mitarbeit des SkF Würzburgüberarbeitet und erweitert. Neben der Ausdifferenzierung derveränderten und erweiterten Beratungssituationen wurde dieinterdisziplinäre Kooperation und Vernetzung der verschie-denen beteiligten Fachdienste stärker berücksichtigt. Damit ein-her geht eine intensivierte Öffentlichkeitsarbeit, um auf diepsychosoziale Situation der Frauen in unserer Gesellschaft auf-merksam und das Beratungsangebot im Bereich der vorge-burtlichen Untersuchungen bekannter zu machen.

Im Fachreferat Schwangerschaftsberatung der Diözese Würz-

burg, das dem SkF Würzburg e. V. angegliedert ist, konntenfür den Schwerpunkt „Pränatale Diagnostik“ mit den Aufga-benbereichen Öffentlichkeitsarbeit, Kooperations- und Vernet-zungsarbeit, konzeptionelle Weiterentwicklung, Fort- und Wei-terbildung, Dokumentation, Vertretung auf Diözesan-, Bundes- undLandesebene, fachliche Beratung der Träger, 19,25 Stundenzur Verfügung gestellt werden. Auf der Beratungsebene wurde durch Spezialisierung von zweiBeraterinnen für die Beratung im Kontext Pränataler Diagno-stik den hohen Anforderungen Rechnung getragen.

Wie ist die Situation für die betroffenen Frauen?

„Ich bin schwanger! 7. Woche sagt der Arzt. Ich freuemich, denn es hat endlich geklappt! Was es wohl für einKind wird? Aber halt, erst mal die ersten Wochen abwar-ten! Vielleicht hält die Schwangerschaft ja nicht, gibt es jaöfter, Abgänge bis zur 12. Woche. In 2 Wochen soll ichzur Ultraschalluntersuchung, damit wir sehen können, oballes in Ordnung ist. Der Arzt hat mich auch auf eine neueUntersuchungsmöglichkeit aufmerksam gemacht, irgendwasmit Blutuntersuchung, Nackenfaltenmessung und so. Dakönnte ich erfahren, ob bei mir das Risiko für ein Kind mitDown-Syndrom hoch ist oder nicht. Müsste ich aber selbstbezahlen. Soll ich das machen? Muss ich das machen?Meine Freundin sagt: ja natürlich! Fast alle machen dasheute! Meine Eltern sagen: Na wenn Du das Down-Syn-drom erkennen kannst, so ein Kind muss man doch heutenicht mehr bekommen! Klar machst Du das! Mein Partnersagt: Ich fände es gut, die Untersuchung zu machen, daskönnen wir für die Gesundheit unseres Kindes schon tun!Aber tu, was Du für richtig hältst! Eigentlich wollte ich einfach ein Kind! Und jetzt muss ich schongleich solche Entscheidungen treffen! Und was ist, wennda ein erhöhtes Risiko rauskommt? Wenn das Kind nichtgesund ist??? Mir schwirrt der Kopf, ich weiß gar nicht,was ich jetzt machen soll! Fruchtwasseruntersuchung gibt’sauch noch, Triple Test und was weiß ich noch alles....“

24 BERATUNG IM KONTEXT PRÄNATALER D IAGNOST IK

„Schwanger … ... wird mein Kind gesund sein?“

Beratung im Kontext pränataler Diagnostik

Schwerpunktsetzung „Beratung im Kontext Pränataler Diagnostik“ innerhalb des Referats Schwangerschaftsberatung auf diözesaner Ebene und in der Beratungsarbeit

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In diesem Spannungsfeld befinden sich Frauen, wenn sieschwanger werden.Sie wünschen sich ein gesundes Kind. Das ist normal und na-türlich und von jeher ein Wunsch werdender Eltern.Sie müssen sich entscheiden, ob sie vorgeburtliche Untersu-chungen in Anspruch nehmen wollen, die schon beim erstenUltraschall beginnen, was den meisten Frauen erst später inallen möglichen Konsequenzen bewusst wird. Es gibt keine Verpflichtung, Untersuchungen durchführen las-sen zu müssen! Sie haben ein „Recht auf Nichtwissen“. Sie müssen sich überlegen, was ein positiver Befund* für sieund ihr Leben bedeuten würde. (* Anzeichen für Vorliegen ei-ner Behinderung)Sie müssen sich bei Vorliegen eines positiven Befundes inner-halb von kurzer Zeit entscheiden, ob sie einen weiteren Testmachen wollen, die Schwangerschaft fortführen oder einenSchwangerschaftsabbruch durchführen lassen.Diese Entscheidung, egal in welche Richtung sie diese tref-fen, begleitet sie ihr ganzes Leben.Sie stehen unter großem gesellschaftlichen, zeitlichen und per-sönlichen Druck.

Einordung des „Risikos Behinderung“Mit der Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten imBereich der vorgeburtlichen Untersuchungen entwickelte sichin der Gesellschaft die Vorstellung, man könne Sicherheit dar-über gewinnen, ob das erwartete Kind eine Behinderung ha-be oder nicht, wenn man nur alle Untersuchungsmöglichkei-ten, die es gibt, in Anspruch nimmt. Das führt bei vielen Be-troffenen zu Ideen von Machbarkeit, Kontrollierbarkeit undVorhersehbarkeit, wenn sie über ein Kind nachdenken. EineGarantie für die Gesundheit eines Kindes gibt es jedoch nicht.3 % der Kinder kommen mit Behinderungen zur Welt: 1% ge-netisch bedingt (die zum Teil vor Geburt durch PD feststellbar,jedoch nicht therapierbar sind), 2 % entstehen während derSchwangerschaft oder während der Geburt (Quelle: Schwan-ger sein – ein Risiko? Netzwerk gegen Selektion durch Prä-nataldiagnostik). Über 90 % der Behinderungen entstehen im

späteren Leben durch Unfälle und Krankheiten. Die Mehrzahlder Betroffenen möchte eine Behinderung möglichst aus-schließen, da es für sie schwer vorstellbar ist, in unserer aufPerfektionismus und Leistung angelegten Gesellschaft mit ei-nem behinderten Kind zu leben.

Die gesetzliche SituationSeit dem Wegfall der „embryopathischen Indikation“ im Jah-re 1995 sind Schwangere nicht mehr verpflichtet, im Erwä-gen eines Schwangerschaftsabbruchs bzw. vor der Durchfüh-rung eines Schwangerschaftsabbruchs (nach z. B. einer Frucht-wasseruntersuchung und einem positiven Befund) eine Schwan-gerschaftsberatungsstelle aufzusuchen. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass eine diagnostizier-te Behinderung des Kindes einen Schwangerschaftsabbruchbegründen kann und Behinderung in dieser Weise stigmati-siert wird.Die Erfahrung zeigt jedoch, dass durch diese Gesetzesände-rung nicht weniger Schwangerschaftsabbrüche nach der Dia-gnose einer Behinderung durchgeführt werden. Allerdings bil-det nun die medizinische Indikation den Begründungszusam-menhang. Sie beinhaltet die ärztliche Feststellung, dass derFrau aufgrund der diagnostizierten Behinderung des Kindesim Sinne des § 218ff StGB ein Austragen der Schwanger-schaft nicht zuzumuten ist und ein Schwangerschaftsabbruchdaher rechtskonform bis zur Geburt durchgeführt werden. Auf eine freiwillige Beratung hat die Frau /das Paar sowohlvor, als auch während und nach vorgeburtlichen Untersuchungeneinen Rechtsanspruch.

Der Konfliktstoff, den obige Regelung in sich birgt, bringt esmit sich, dass sowohl auf Seiten der Ärzte, der Beraterinnenals auch der Politiker Regelungsbedarf deutlich wird und Re-gelungsversuche unternommen werden. Aktuell verabschie-dete die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfeein Positionspapier zum Schwangerschaftsabbruch nach pränataler Diagnostik, dessen Forderungen teilweise in einenAntrag einer Gruppe von Politikern der CDU/CSU auf eine

BERATUNG IM KONTEXT PRÄNATALER D IAGNOST IK 25

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Psychosoziale Beratung ist ein Angebot an Menschen, die sichmit Konflikten und Problemen auseinandersetzen müssen, diesie momentan nicht alleine oder mit ihrer Familie in befriedigen-der Weise bewältigen können, und sich dabei Unterstützungwünschen. Ihre Methodik setzt sich aus psychologischen, psycho-therapeutischen, sozialpädagogischen und – für christlich orien-tierte Träger seelsorgerisch-theologischen Aspekten zusammen.

Vor Inanspruchnahme pränataler Diagnostikkann dies bedeuten, dass eine Schwangere ihre Verwirrungoder Verunsicherung angesichts des großen Angebots der prä-natalen Diagnostik thematisiert, sich über die Untersuchungs-möglichkeiten informiert, sich mit deren Vorteilen und Risiken aus-einandersetzt und sich dann ggf. für eine Diagnostik entschei-det, die vor ihrem persönlichen individuellen Erfahrungshintergrundfür sie tragbar ist. Bereits zu diesem Zeitpunkt ist die Klärungder Frage wichtig, was ein positiver Befund für sie bedeutenwürde.

Während pränataler Diagnostik (z. B. Fruchtwasseruntersuchung)kann es notwendig sein, als Ansprechpartner zur Verfügung zustehen, weil die Schwangere die Wartezeit auf das Untersu-chungsergebnis als sehr belastend erlebt, weil sie verunsichertist, die Ungewissheit kaum aushält oder konkrete Ängste auf-tauchen.

Nach einem auffälligen Befund kann es für die Schwangere und ihren Partner in einem Schwan-gerschaftskonflikt hilfreich sein, in der Beratung Zeit und Raumzu haben, ambivalente Gefühle zu äußern sowie sowohl den Wegdes Lebens mit einem Kind mit Behinderung in ihrer Vorstellungdurchzugehen, wie auch den Weg eines eventuellen spätenSchwangerschaftsabbruchs. Hierbei kann es entlasten, die ge-setzlich festgeschriebenen Unterstützungsmöglichkeiten und dieRessourcen im sozialen Umfeld zu erkennen. Auch Informatio-nen von Selbsthilfegruppen über eine bestimmte Erkrankung oderChromosomenveränderung können Betroffene als unterstützenddabei erleben, eine klarere Vorstellung von einem Leben mit die-sem Kind zu bekommen. Ziel der Beratung ist es, die Frau undihren Partner beim Finden einer für sie tragbaren Entscheidungzu unterstützen, die nur vor dem persönlichen Lebenshintergrundgetroffen werden kann.

Nach Schwangerschaftsabbruchkann die Frau das Bedürfnis haben, in der Beratung das Erleb-te zu besprechen, ihre Trauer zum Ausdruck zu bringen, denVerlust ihres Kindes zu verarbeiten oder Ängste in Bezug auf ei-ne neue Schwangerschaft zu äußern und zu bearbeiten.

26 BERATUNG IM KONTEXT PRÄNATALER D IAGNOST IK

Gesetzesinitiativebzgl. Spätabbrüchen und Pflichtberatung ein-gingen. Auch die Wohlfahrtsverbände sehen die Notwendigkeit derVerbesserung der Situation für die Betroffenen. Die SkF Zen-trale in Dortmund sowie die Landesstelle Bayern e.V. sprechensich für eine freiwillige Beratung im Kontext von pränatalerDiagnostik aus, da die Engführung auf die Pflichtberatung dem

erweiterten, differenzierten Beratungsbedarf (z. B. Präventionin Schulen und Bildungseinrichtungen bereits im Vorfeld einerSchwangerschaft) sowie dem gesellschaftlichen Handlungs-bedarf (z. B. Sicherung der Rahmenbedingungen für ein Le-ben mit Behinderung) in diesem Bereich nicht gerecht wird.

Michaela Zezula

Was ist psychosoziale Beratung im Kontext pränataler Diagnostik und in welchen Situationen und Fragen ist sie sinnvoll?

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BERATUNG IM KONTEXT PRÄNATALER D IAGNOST IK 27

Erst wenn die elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Woh-nung etc. gesichert sind, wird Energie frei, sich tiefgreifenderund differenzierter mit Problemlagen auseinander zu setzen.

Daher besteht eine enge Wechselwirkung zwischen psycho-sozialer Beratung und konkreter Hilfevermittlung.Stiftungen und Fonds leisten neben den Rechtsansprüchen wieMutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsvor-schuss oder Sozialhilfeleistungen einen wichtigen Beitrag. Esbedeutet aber eine gravierende Fehleinschätzung, anzunehmen,Stiftungen oder Fonds könnten Existenzen absichern. Hier istnach wie vor das gesetzlich definierte soziale Sicherungssys-tem gefragt.

Vorwiegend folgende Stiftungen dienen in unserer Arbeit da-zu, „Härten“ abzufedern, um Perspektiven entwickeln zu kön-nen:

Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“

Ziel: Sie will „schwangeren Frauen und Müttern mit Kleinkin-dern, die sich in einer seelischen und wirtschaftlichen Notla-ge befinden, schnell und unbürokratisch helfen und ihnen inausweglos erscheinender Situation eine Perspektive für ein ge-meinsames Leben mit dem Kind eröffnen.“

Umfang:Wurden z.B. 1981 bei einer Zahl von 466 Ratsuchenden87 Anträge an die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“gestellt, so hat sich der Umfang bis heute bei 1097 Ratsuchendenauf 484 Antragstellungen erhöht. Da es sich bei den An-tragszahlen um Erst- und Zusatzgesuche handelt, kann jedochnicht direkt auf das Verhältnis von Ratsuchenden und der An-zahl der Antragstellungen geschlossen werden. Vielmehr spielen der Anlass der Beratung, die individuelle Le-bens- und Einkommenssituation sowie der Zeitpunkt der An-tragstellung eine besondere Rolle.

Seit 1991 liegt die durchschnittliche Zahl der gestellten An-träge bei ca. 500 Gesuchen im Jahr. Durch die Beratungsstelle wurden im Jahr 2002 ca. 530.000Euro an Ratsuchende vermittelt.

Oft dienten diese Hilfen zur Schaffung geeigneten Wohn-raums bei anstehenden Umzügen, Wohnungsrenovierungenoder der Vorbereitung auf das Kind durch eine entsprechen-de Ausstattung. Aber auch Hilfen zur Kinderbetreuung wurdengewährt.

Bis September 2003 wurden im Zuge der Konsolidierung desStiftungshaushaltes wiederholt die Vergaberichtlinien und derOrientierungsrahmen für die Bemessung der Höhe der einzel-nen Leistungen verändert. Darüber hinaus werden den ein-zelnen Beratungsstellen nun Budgets zugeteilt. Schon jetzt zeigtsich, dass aufgrund der veränderten Härtefallregelungen auchbedürftige Ratsuchende vielfach nicht mehr unter die Einkom-mensgrenze für eine Antragstellung fallen. Die gesamten Aus-wirkungen werden aber erst nach Ablauf eines Jahres zu ana-lysieren sein und von uns in die Gespräche mit der Landes-stiftung eingebracht werden.

Bischöflicher Hilfsfonds

Falls Hilfen nach dem BSHG oder Leistungen aus der Lan-desstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ nicht gewährt werdenbzw. nicht ausreichen, kommt im Einzelfall eine Antragstellungan den Bischöflichen Hilfsfonds in Betracht. Diese kann auchnoch bis zum ersten Lebensjahr des Kindes erfolgen, währenddie Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ einen Erstkon-takt mit der Beratungsstelle in der Schwangerschaft voraus-setzt.Damit entsteht ein sich ergänzendes gestaffeltes System derHilfsinstrumente. Auch hier steht die individuelle Hilfe zur Abwendung von Not-lagen im Kontext von Schwangerschaft und Geburt im Vorder-

Gemeinsam Rahmenbedingungen für einen „äußeren und inneren Boden“schaffen – eine Aufgabe der praktischen Sozialarbeit

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28 RAHMENBEDINGUNGEN

grund. Im Jahr 2002 wurden insgesamt ca. 74.000 Euro anUnterstützung zu diesem Zweck über die Beratungsstelle ver-mittelt.

Stiftung „Miteinander für das Leben“

Die Stiftung „Miteinander für das Leben“ ist eine Solidari-tätsaktion der Diözese Würzburg für Frauen und Familien,die durch eine Schwangerschaft oder nach der Geburteines Kindes in Not geraten. Die Initiative weiß sich demchristlichen Auftrag verpflichtet, die Würde des Men-schen in jeder Phase des Lebens zu schützen, von derZeugung bis zum Tod.

Ist eine Hilfe z.B. aufgrund des Alters des Kindes odereines verspäteten Erstantrags, z.B. da die Mutter nichtvon der Existenz der Beratungsstelle wusste, über dieanderen Hilfsmaßnahmen nicht mehr möglich, sokann ggf. diese Stiftung in Notsituationen weiterhelfen.In der Höhe von ca. 9.000 Euro wurden im letz-ten Jahr zweckgebundene finanzielle Hilfe über un-sere Beratungsstelle geleistet.

Fazit:Alle genannten Hilfsinstrumente dienen nebender Information über gesetzliche Ansprüche, derHilfe im Umgang mit Behörden und bei derDurchsetzung von Rechtsansprüchen der indi-viduell im Beratungskontrakt ausgearbeitetenkonkreten Teilziele im Sinne einer Krisenbe-wältigung und Perspektiventwicklung zur Stabilisie-rung der äußeren Lebensbedingungen der Ratsuchenden.

Anna Elisabeth Thieser

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RAHMENBEDINGUNGEN 29

Seit dem Jahr 1978 haben ca. 30.000 Menschen in derSchwangerschaftsberatungsstelle des SkF Beratung und Be-gleitung gefunden. Dabei unberücksichtigt bleibt die Zahl derTeilnehmerInnen in der Gruppen- und Öffentlichkeitsarbeit.

Seit dem Jahr 1995 suchen uns jährlich mehr als 1000 Frau-en und Männer in der Einzelfallhilfe auf. In den letzten dreiJahren lässt sich ein Durchschnitt von ca. 1100 Ratsuchendenverzeichnen. Dabei ist die Zahl der Ratsuchenden immer ab-hängig von der Zeitintensität der einzelnen Beratungen undBegleitungen und der zusätzlich durchgeführten Gruppen- undÖffentlichkeitsarbeit.

Erst seit dem Jahr 1982 werden die Beratungsstunden in ähn-licher Weise wie heute erfasst. Seit dieser Zeit sind ca. 50.000Beratungsstunden in der Einzelfallhilfe geleistet worden.

Ca. 3000 Stunden werden derzeit jährlich in der Einzelfall-hilfe für diese Aufgabe verwandt.

Da die zeitliche Kapazität der Beratungsstelle beschränkt istund die Ressourcen voll ausgeschöpft sind, verändern sich dieAnteile der längerfristigen Beratung, der Gruppenarbeit undder Zahl der Ratsuchenden je nach dem von außen ange-fragten Bedarf.Trends: Die Inanspruchnahme der Beratungsstelle ist konstantan der Grenze der Beratungskapazität der Einrichtung.Schwerpunkt ist die Krisenintervention in der Schwangerschaftund nach der Geburt des Kindes sowie die längerfristige Be-ratung und Begleitung in der Einzelfallhilfe

Nach dem Statuswechsel ist der Anteil der Schwanger-schaftskonfliktberatungen aufgrund des nicht auszustellenden Be-

ratungsnachweises zurückgegangen. Etwaein Fünftel dieser Personengruppe (ca. 30von früher 150 Personen) sucht uns mit derFrage „Schwangerschaftsabbruch: ja odernein“ derzeit außerhalb der Pflichtberatungauf.Diese Verschiebung führt zur höheren Ge-samtbelastung der Beratungsstelle, da derAnteil der oftmals einmalig stattfindendenBeratungen nach § 219 StGB durch lang-fristige Begleitungen in krisenhaften Lebens-situationen ersetzt wurde.Beratungen nach Tot- und Fehlgeburt, nachSchwangerschaftsabbruch oder im Kontextvon pränataler Diagnostik sind nicht primärquantitativ, sondern qualitativ zu beschrei-ben. Die immer noch wirksame Tabuisie-rung der Themen als auch ihre hohe Kri-

Inanspruchnahme des Beratungsangebotes – Trends

Unsere Zielgruppen sind Frauen, Männer, Einzelne, Paare und Gruppen.Alle Beratungsangebote können je nach Wunsch einmalig oder längerfristig in Anspruch genommen werden.

Entwicklung: Stundenumfang der Einzelfallhilfe / Gruppenarbeit und Öffentlichkeitsarbeit

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

3500

4000

4500

19781979

19801981

19821983

19841985

19861987

19881989

19901991

19921993

19941995

19961997

19981999

20002001

2002

Jahreszahl

Stu

nd

en

Gruppenarbeit undÖffentlichkeitsarbeit

BeratungsstundenEinzelfallhilfe

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30 TRENDS

senhaftigkeit erschweren paradoxerweise oft den Zugang zuBeratungsstellen. Allerdings lassen sich auch in diesen Berei-chen in den vergangenen drei Jahren steigende Tendenzender Inanspruchnahme verzeichnen. Hier scheint die intensi-vierte Öffentlichkeitsarbeit und stärkere interdisziplinäre Ver-netzung langsam zu greifen. Beides gestaltet sich sehr ar-beitsintensiv, erweist sich aber als einzige Chance, Ratsu-chende in Krisen schnell auf psychosoziale Unterstützung hin-weisen zu können und zu begleiten.

Die Vielzahl der Anfragen im sexualpädagogischen Bereichist nicht zu bearbeiten. Daher haben wir innerhalb der Bera-tungsstellenkapazität ein Kontingent in Höhe von 5 bis 15%für die sexualpädagogische Gruppenarbeit festgelegt. Ein hö-herer Prozentsatz würde sich negativ auf die Wartezeiten fürKlienten der Einzelfallhilfe auswirken.

Konzeptionelle Weiterentwicklungen, Gremienarbeit zur Ver-besserung der Rahmenbedingungen von Frauen und Männernmit Kindern, Kooperationsgespräche im sozialen Netzwerkmit anderen Diensten, Behörden und Institutionen gehörendarüber hinaus zu den Aufgaben der Beratungsstelle, um überdie direkte Arbeit mit dem Klientel hinaus in deren Sinne ef-fektiv und unterstützend tätig sein zu können.

Anna Elisabeth Thieser

Verteilung der Arbeitsformen im Jahr 2000

81%

14%

5%

Einzelfallhilfe Gruppenarbeit

Öffentlichkeitsarbeit

Verteilung der Arbeitsformen im Jahr 2001

79%

15%

6%

Einzelfallhilfe

GruppenarbeitÖffentlichkeitsarbeit

Verteilung der Arbeitsformen im Jahr 2002

86%

6%

8%

Einzelfallhilfe

GruppenarbeitÖffentlichkeitsarbeit

Verhältnis: Frauen und Männer in der Einzelfallhilfe

881 922 902

183221 195

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

Jahr 2000 Jahr 2001 Jahr 2002

Männer

Frauen

Einzelfallhilfe

GruppenarbeitÖffentlichkeitsarbeit

Verteilung der Arbeitsformen im Jahr 2000

Verteilung der Arbeitsformen im Jahr 2001

Verteilung der Arbeitsformen im Jahr 2002

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QUAL ITÄTSMANAGEMENT 31

Schon in den Jahren 1972/73 wurden Rahmenrichtlinien fürdie Arbeit der Katholischen Schwangerschaftsberatungsstellenerarbeitet, die die Standards der fachlichen Qualifikation vonMitarbeiterinnen (Ausbildung, Fortbildung, Supervision, Be-rufserfahrung usw.), der personellen und räumlichen Ausstat-tung, der Aufgabenstellungen, Vernetzungen usw. definierten.Die letzte Fassung dieser Rahmenkonzeption aus dem Jahr 2000wird derzeit in einer bundesweiten Befragung aller katholi-schen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen in Träger-schaft des Sozialdienstes katholischer Frauen und der Caritasevaluiert. Dabei werden Nutzerinnen, Beraterinnen, Leitungs-kräfte, Diözesanreferentinnen und Trägervertreter mit jeweilsabgestimmten Fragebögen durch das unabhängige Institut „ISL-Sozialforschung“ anonym befragt. Die Ergebnisse dieser Qua-litätskontrolle dienen zur Bewertung und Weiterentwicklungder Rahmenkonzeption und der auf dieser Grundlage geleistetenArbeit.

Gleichzeitig wird mit der Einführung des DatenerfassungssystemsEbis zum 01.01.2004 ein umfassenderes Instrument zur Ana-lyse der Entwicklungen in den Schwangerschaftsberatungsstel-len vorliegen. Schon das bisherige Erfassungsprogramm derGOD hat regional als auch bundesweit Aussagen zur Alters-struktur, den Problemlagen etc. ermöglicht und damit die Grund-lage für sozialpolitische als auch fach-liche Stellungnahmen geliefert.

Der Sozialdienst katholischer FrauenWürzburg e.V. hat unterstützt durchexterne Berater ein eigenes Qua-litätsmanagement-System eingeführt.Auch die Beratungsstelle für Schwan-gerschaftsfragen ist seit dem Jahr2001 beteiligt und erstellt durch dasBeschreiben von Abteilungsprozes-sen wie Terminvergabe, Erstge-spräch, Kontaktaufnahme der Klien-ten, Führung von Klientenakten usw.ein Qualitätshandbuch, das Arbeits-

abläufe, die Einhaltung des Datenschutzes u.v.m. transparentmacht und verbindlich, aber nicht statisch, festlegt.

Immer wieder erhalten wir Rückmeldungen von Klienten, diesich mündlich oder schriftlich bedanken und uns auf dieseWeise zeigen, dass sich der kontinuierliche Einsatz für Qua-litäts- und Konzeptentwicklung lohnt.

Anna Elisabeth Thieser

HaltungenEinstellungen

KlärungenDefinitionen

OrganisationAdministration

Ehrlichkeit, Transparenz, KraftCommitment

wer sind wirwas wollen wirwie wollen wir es

System, HandbuchAnweisungen, Formulare, ListenAufzeichnungen, Regelungen

Ebenen der Qualität (SQM Dr. P. Schopf)

„…Ja, dies ist genau der Grund, warum ich Ihnen diesenBrief beigelegt habe – ich möchte mich wirklich einmalausdrücklich bei Ihnen bedanken. Peter, Luise* und ich wis-sen ganz genau, dass wir ohne Ihre Hilfe schon längst auf-gegeben hätten. Ich muss Ihnen endlich mitteilen, wie unsIhre Arbeit geholfen hat. Schon die Beratungen in derSchwangerschaft haben mir in dieser schwierigen Zeit sehrviel Kraft gegeben. Auch die finanziellen Hilfen möchteich auf jeden Fall hervorheben, denn ohne Ihr Engagementsähe es sicherlich sehr schlecht für uns aus. Wenn es IhreHilfe damals und heute für uns nicht gegeben hätte, hätteich mich, als ich von der Schwangerschaft erfuhr und da-durch verunsichert und hilflos war, sicherlich anders ent-schieden.“ (* Namen geändert)

Qualitätsmanagement

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Sozialhilfeverwaltung/Fachbereich Soziales

Amt für Wohnungswesen

Wohnungsunternehmen

Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“

Amt für Versorgung und Familienförderung

Amerikanischer Sozialdienst

Krankenkasse

Sozialstation

WoGe (Appartements des SkF für Mutter und Kind)

Jugendamt: Wirtschaftliche Jugendhilfe (Kostenträger)

Schuldnerberatung

Suchtberatung

Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Allgemeiner Sozialer Dienst

Arbeitsamt

Tagespflegebörse

Gewerbeaufsichtsamt

Arbeitsgericht (Rechtspfleger)

Wohngeldstelle

Frühförderstelle

Gesundheitsamt

u.v.m.

32 VERNETZUNG

Vernetzung hat viele Gesichter

Schon in den Beschreibungen der Arbeitsfelder wurde sicht-bar, in welch hohem Maße die Beratungsstelle mit anderenDiensten, Behörden und Einrichtungen vernetzt ist.

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VERNETZUNG 33

Drei Beispiele ganz unterschiedlicher Kooperationsformen möch-te ich daher herausgreifen.

Die Kooperation mit dem Fachbereich Soziales:

Laut Angaben der bundesweiten GOD- Statistik formulieren94,2% der Ratsuchenden in der Schwangerschaft Problemedurch die finanzielle Situation. Ca. 20% der Schwangerenund 30 % bis 40 % der beratenen Frauen nach der Geburtdes Kindes beziehen Sozialhilfe. In 79% der Beratungen lei-sten wir Hilfe bei Behördenkontakten. Daher sind die Sach-bearbeiterInnen der Sozialhilfeverwaltungen für uns wichtige An-sprech- und Kooperationspartner. Persönliche Kontakte und ge-meinsame Besprechungen erleichtern die Zusammenarbeit undermöglichen es immer wieder grundsätzliche Vereinbarungenim Sinne der Ratsuchenden zu treffen.

Die Kooperation mit der Universitäts-Frauenklinik Würz-burg, insbesondere des Bereichs Pränataldiagnostik

Zwar thematisieren 7,5% der Ratsuchenden in der Schwan-gerschaft die Angst vor einer Behinderung des Kindes, aberes ist noch immer eine geringe Zahl von Frauen, die eine Be-ratung gezielt vor der Inanspruchnahme einer Pränataldiagnostikanfragt.Zunehmend ist dagegen die Anfrage nach psychosozialer Be-ratung nach einem positiven Befund. Aufgrund der Krisenhaftigkeit der Situation ist eine vertrauens-volle Zusammenarbeit mit den betreuenden Ärzten für eineschnelle und fundierte psychosoziale Begleitung unerlässlich. Hier hat sich die gegenseitige Wertschätzung im fachlichenErfahrungsaustausch bewährt.

Die Kooperation mit der Beratungsstelle für Ehe- Familien-und Lebensfragen der Diözese Würzburg in den Außen-stellen Kitzingen und Lohr

Ein ganz andere Form der Kooperation begründet sich in dergemeinsamen Nutzung von Beratungsräumen. Insbesonderein den Außenstellen hat diese Kooperationsform es ermöglicht,

eine ausreichende räumliche Ausstattung zu gewährleisten.Darüber hinaus besteht eine „Verwandtschaft“ der Bera-tungsdienste. Zwar steht die Schwangerschaft, wenn wir an-gefragt werden, für Ratsuchende im Vordergrund, aber 32,2%der Frauen berichten neben einer Vielzahl von anderen Pro-blemen auch von Schwierigkeiten in der Paarbeziehung.

Ergänzend zu der institutionellen Vernetzung verfügt die Bera-tungsstelle über Ansprechpartner anderer Fachdisziplinen (Ju-risten, Theologen, Ärzte, usw.) um bei schwierigen Sachver-halten verweisen oder selbst Informationen einholen zu kön-nen.

Vernetzung ganz wörtlich genommen erinnert daran, dassdurch ein internes EDV-Netzwerk und E-Mail-Adressen Ab-stimmungen und Anfragen schnell und unbürokratisch möglichgeworden sind.

Anna Elisabeth Thieser

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34 ZWEI BERATUNGSSTEL LEN – E INE GUTE ADRESSE

Nach mehr als zwei Jahren ist es gut, sich daran zu erinnern,was die Ausgangspunkte und Ziele der Kooperation von SkFund EFL in Kitzingen waren und wie die Zusammenarbeit bis-lang verlief. Ich möchte dies aus der Sicht der EFL beschrei-ben.

Ein wichtiges Ziel der EFL in der Region Kitzingen, in der wirseit über 15 Jahren tätig sind, war seit dem Jahr 1998 mehrProfil zu zeigen. Dazu war eine räumliche Veränderung not-wendig. Diese räumliche Veränderung war allerdings schwer zu be-gründen, denn die Ausnutzung der benötigten Räume war biszum Jahr 2000 mit einem bzw. zwei Tagen Beratung in derWoche veranschlagt. Die notwendige Konsequenz daraus lagnahe: Wenn überhaupt eine eigene Beratungsstelle aufge-macht werden sollte, dann brauchten wir einen Kooperations-partner.Der Partner konnte in seiner beraterischen Ausrichtung und inseiner corporate identity nicht grundverschieden von unserereigenen sein. Aus diesen Vorgaben würde sich dann das ge-meinsame Raumkonzept ergeben.

Suche nach geeigneten Räumen

Bei unserer Suche nach Räumen und Kooperations-partnern kam uns entgegen, dass der SkF im No-vember 2000 auch neue Räume in Kitzingen such-te. Innerhalb weniger Tage verständigten wir uns undbegannen Räume für zwei Außenstellen zu suchen.Auf Grund logistischer Vorarbeit durch den SkF, desWissens um gemeinsame Ziele und des Wissens umein ähnliches Selbstverständnis gelang es uns inner-halb kürzester Zeit Räume zu finden und gemeinsameinzurichten. Ein Kraftakt, der sich lohnte.

Gemeinsame Räume

Was bedeutet es im konkreten beraterischen Alltag,gemeinsam mit einer anderen Stelle zu kooperieren?

Wir teilen uns die gemeinsam genutzten Räume: Wartezim-mer, Personalräume, aber auch technische Anlagen – ein enor-mer finanzieller Gewinn für beide Stellen. Auch andere an-fallende Arbeiten, die eine Beratungsstelle mit sich bringt, tei-len wir uns.

Für unsere Klienten bedeutet das, dass wir gemeinsam ein gu-tes Raumangebot für Beratung zur Verfügung stellen können(das sich eine Stelle alleine vielleicht gar nicht so leisten könn-te).Es gibt einen großen Bereich in dem sich Fragen und Pro-bleme bei Schwangerschaft und Konflikte in der Ehe über-schneiden. Die gemeinsame Beratungsstelle bietet die Mög-lichkeit, sich in Fachfragen gut und schnell verständigen zukönnen. Zum einen gibt es kurze Wege, wenn fachspezifische Fragenbestehen oder Klienten weiter verwiesen werden. Zum ande-ren ist es gerade bei Außenstellen, wo man häufiger alleinearbeitet, wichtig, in ein Team eingebunden zu sein. Auch ander „Arbeits- und Bürokultur“ des Partners kann man teilhaben.Aus diesen Erfahrungen heraus lässt sich sagen: Die Koope-ration lohnt sich – ich denke, für alle Seiten.

Hermann Nickel, Dipl. Theol., Ehe-, Familien- und LebensberaterBeratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Zwei Beratungsstellen – eine gute Adresse

Kath. Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen (SkF) und Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen, Diözese Würzburg

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AUFGABEN DER D IÖZESANEBENE 35

Die Rahmenkonzeption für katholische Schwangerschaftsbe-ratungsstellen überschreibt die Aufgaben des Diözesanrefera-tes: „Vor allem gehört dazu die Weiterentwicklung des Bera-tungskonzeptes in Abstimmung mit den zentralen Trägern, Be-obachtungen der gesellschaftlichen Veränderungen, Wahr-nehmungen anwaltschaftlicher Funktion für schwangere Frauen,Kinder und Familien.“

Konkret werden die Aufgaben wie folgt benannt:–- Subsidiäre Unterstützung und Förderung der Arbeit der Orts-

ebene in personeller, fachlicher, konzeptioneller, finanziel-ler und organisatorischer Hinsicht;

–- Durchführung von Konferenzen und Fachtagungen für Trä-ger, Beraterinnen und Mitarbeiterinnen;

–- Weitergabe aller relevanten Informationen der Landes- undBundesebene;

–- Mitwirkung bei der Überprüfung der Beratungsstellen (z.B.der Qualität der Arbeit nach §14 Bischöfliche Richtlinien)

Fort- und WeiterbildungDazu gehören:– Sicherstellung von Fortbildungs- und Supervisionsangebo-

ten;–- Zusammenarbeit mit relevanten Fortbildungsträgern;–- Durchführung von Arbeitskreisen zu spezifischen Fachfra-

gen;–- Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter-

innen im pastoralen und sozialen Dienst.

Beispiele: Immer wieder werden Fachfragen und Entwicklun-gen aufgegriffen und ebenen- und ortsvereinsübergreifend be-arbeitet. Fachtag: „Datenschutz und Schweigepflicht“, Inten-sivseminar: „Sozialhilferechtliche Ansprüche von werdendenMüttern, Wöchnerinnen und deren Kindern“, Fachtag: „Trau-er und Abschied“, Fachseminar: „Systemischer Ansatz in derSchwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung“

Im Jubiläumsjahr fand am 7. Juli eine Informationsveranstal-tung zur „Babybedenkzeit“ statt. Dazu waren auch VertreterInnenanderer Institutionen herzlich eingeladen.

Dokumentation und Statistik–- Erstellung des Diözesanberichtes und Auswertung der Sta-

tistik.Seit Bestehen des Fachdienstes werden durch alle katholischenSchwangerschaftsberatungsstellen anonym bundesweit ein-heitlich Daten erfasst, die Aussagen über Entwicklungen inKatholischen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen er-möglichen. (Alterstruktur der Ratsuchenden, Einkommensquellen,Problemkonstellationen, Unterstützungsmöglichkeiten und Um-fang der Inanspruchnahme). Diese Daten lassen sich von unsauf Orts-, Diözesan- und Bundesebene auswerten.

Öffentlichkeitsarbeit- Diözesane Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützung der ört-lichen Öffentlichkeitsarbeit sowie Mitwirkung bei bzw. Durch-führung von Aktionen in der Diözese.

In diesem Jahr fand während der Mainfrankenmesse auf demStand der Diözese Würzburg in Halle 1 eine fachübergrei-fende Vorstellung der unterschiedlichsten Dienste in der Diö-zese Würzburg statt. Die Katholische Beratungsstelle für Schwan-gerschaftsfragen informierte unter der Überschrift Frausein,Mannsein, Partnerschaft über aktuelle Themen des Arbeitsge-

Aufgaben der Diözesanebene:

Fachreferat Schwangerschaftsberatung im Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg

Monika Strobel auf der Mainfrankenmesse

Page 35: 25 Jahre Katholische Beratungsstelle für ... · Zum zweiten die Verpflichtung zur Fachlichkeit der Arbeit und der konsequenten Reflexion. Auch hier stehen wir in einer langen Tradition

bietes und lud Jugendliche zum Würfelspiel mit Fragen zur Pu-bertät, Fruchtbarkeit und Freundschaft ein.In Kooperation mit der Katholischen Hochschulgemeinde ver-anstaltete die Beratungsstelle am 6. Mai 2003 einen Vor-tragsabend zum Thema: „Vom Defekt zur Vielfalt“ Wie Spra-che unsere Sicht von „Behinderung“ beeinflusst.

Mit dem Jubiläum wird die Wanderausstellung „Oh my baby“eröffnet. Eine genauere Information finden Sie auf der letztenSeite.

Vertretung, Kooperation und Vernetzung

Das beinhaltet:-– Vertretung der katholischen Schwangerschaftsberatungsstel-

len auf Diözesan- und Landesebene;-– Mitarbeit in entsprechenden kirchlichen und staatlichen

Gremien;–- konzeptionelle Weiterentwicklung des Beratungsangebotes

im Diözesanbereich;–- Weiterentwicklung flankierender Maßnahmen; –- Zusammenarbeit mit der Bistumsleitung:

* Mitwirkung bei der bischöflichen Anerkennung der Be-ratungsstellen;* Geschäftsführung des/Mitwirkung im Bewilligungsaus-schuss des „BischöflichenHilfsfonds“ entsprechend der diö-zesanen Vorgaben;

-– Zusammenarbeit mit dem Deutschen Caritasverband undder Zentrale des Sozialdienst katholischer Frauen.

In den vergangenen Jahren wurde im Referat an vielfältigenKonzepten und Materialien zur präventiven Arbeit, der Bera-tung nach Schwangerschaftsabbruch, der Beratung im Kon-text pränataler Diagnostik usw. auf Bundes- und Landesebe-ne mitgearbeitet.

In der Beratungsarbeit lässt sich beobachten:– ein Verlust von Versorgungs- und Betreuungskompetenz aufder Elternebene unabhängig von sozialen Brennpunkten. Hier

setzen derzeit verschiedene Konzepte und Theorien an. Einerseits das Konzept „baby-bedenkzeit“, das mit Säug-lingssimulatoren ein Hilfsmittel zum vielfältigen Einsatz bereit-stellen möchte (Elternkurse, Prävention eines Schütteltrauma,Bewusstmachung von Elternverantwortung insbesondere beiJugendlichen usw.). Andererseits die verstärkte Reflexion der Mut-ter-Kind-Beziehung auf dem Hintergrund der Bindungstheorie.

– eine zunehmende Verarmung von Familien mit (mehreren)Kindern durch Arbeitslosigkeit bzw. unsichere Arbeits- und Ein-kommensverhältnisse. Aufgrund des Anstiegs verschuldeter Fa-milien sind wir in der Beratung immer stärker mit Wohnungs-kündigungen, Räumungsklagen, Lohn- und Kontopfändungenetc. bei Klienten konfrontiert, die gravierende Auswirkungenauf die gesundheitliche und psychosoziale Situation der be-troffenen Kinder und Erwachsenen haben. Durch die im Jahr2004 bevorstehende Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfeund Sozialhilfe wird sich diese prekäre Situation voraussicht-lich noch verstärken.

Anlass genug, den immer neuen Herausforderungen auch nach25 Jahren kämpferisch und phantasievoll zu begegnen.

Anna Elisabeth Thieser

36 AUFGABEN DER D IÖZESANEBENE

Infotag „baby-bedenkzeit“