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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012 Kapitel 3.1 3. Geschichte, Entwicklungsstand, Rahmenbedingungen und Perspektiven der Dienste und Einrichtungen des Vereins 3.1 Frühförderung und Kindertagesstätten 3.1.1 Allgemeine historische Entwicklung, aktuelle Situation und Herausforderungen sowie Perspektiven im Bereich Frühförderung/Kindertagesstätten

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

Kapitel 3.1

3. Geschichte, Entwicklungsstand, Rahmenbedingungen und

Perspektiven der Dienste und Einrichtungen des Vereins 3.1 Frühförderung und Kindertagesstätten

3.1.1 Allgemeine historische Entwicklung, aktuelle Situation und Herausforderungen sowie Perspektiven im Bereich Frühförderung/Kindertagesstätten

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Kapitel 3.1

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

1 Kapitel 3.1

Historische Entwicklung der Vorschulerziehung in Kindertagesstätten Text: Heidrun Bründel / Klaus Hurrelmann

Einführung in die Kindheitsforschung

Wolfgang Tietze / Hans-Günther Rossbach Erfahrungsfelder in der frühen Kindheit

- Entstehung - verschiedene Formen - Inhalte - idealisierte Form Mutter/Mutter-Kind-Erziehung - Neugestaltung des Erziehungswesen nach dem 1.Weltkrieg (Recht auf Erziehung) - Nationalsozialismus - Nachkriegsentwicklung in BRD und DDR (unterschiedliche Wege eingeschlagen) - Entwicklung BRD - 60er Jahre Reformprozess des Bildungswesen/Neugestaltung antiautoritäre Erziehung - Entwicklung DDR Heutiger aktueller Stand

1991 Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) (S.162 Tietze) - Veränderte Erziehung (S.122 – 132) veränderte Lebenssituation Hurrelmann) - Konzepte der Kindergartenpädagogik - Ziele „Kindergarten als Ort der Begegnung“ - Integrative Erziehung (S.141 Hurrelmann) - Verändertes Rollen- und Personenverständnis von Erzieherinnen (S.143 Hurrelmann) - Herausforderungen (S.153-155 Hurrelmann)

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Kapitel 3.1 2

Teil I Entwicklung der Vorschulerziehung in den letzten 150 – 200 Jahren; Institutionelle Erfahrungsfelder in der Betreuung von Kindern, ausgenommen das Säuglingsalter. (Tietze) Wir beschränken uns auf die Entwicklung in den alten Bundesländern, weil dies die Aus-gangsbasis für unseren Verein ist (historischer Hintergrund). - Der Kindergarten als Einrichtung für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt, wird

auch in den alten Bundesländern seit zwei Jahrzehnten als grundlegender Bestandteil des allgemeinen Bildungswesen betrachtet. In den neuen Bundesländern war dies schon seit 1946 der Fall. In Ost und West gab es einen breiten Konsens, dass jedes Kind in dieser Altersgruppe, die Möglichkeit haben sollte einen Kindergarten zu besuchen.

- 1873 gründete sich der Fröbelverband – nationaler Zusammenschluss.

Unter der Leitung der Fröbelschülerin, Henriette Schrader-Breymann wurde einVolkskindergarten betrieben, der zugleich auch Kindergärtnerinnen ausbildete. Trotz der Ausbreitung institutioneller Kleinkindererziehung, büßte die idealisierte Mutter-Kind-Beziehung des bürgerlichen Familienmodells noch nichts ein.

- Nach Jürgen Meyer (1987) ist seit der Wende zum 20. Jahrhundert eine Verselbständi-gung kindbezogener Motive als Legitimation für eine institutionalisierte, vorschulische Erziehung festzustellen. Ab da wurde von einer eigenständigen, die familiale Erziehung ergänzende Sozialisationsleistung des Kindergartens ausgegangen.

- 1908 wurde vom preußischen Kultusministerium die Ausbildung der Kindergärtnerinnen in

den Lehrplan der Frauenschulen einbezogen.

- 1911 wurden entsprechende Prüfungsbestimmungen für die Absolventinnen der Fachkur-se erlassen. Dies war zugleich der Ausgangspunkt für verstärktes staatliches Engagement im Kindergartenbereich. Im Zuge der beschriebenen Pädagogisierung der Einrichtungen für die älteren Kinder, wurde das Eintrittsalter der Kinder für den Eintritt in die Einrichtung angehoben. Damit fiel die ehemals mitbetreute Gruppe der etwa ein bis drei Jahre alten Kinder aus dem Be-treuungs- und Erziehungsangebot heraus.

Im Krippenbereich stand die „Bewahrfunktion“ immer noch im Vordergrund. - 1922 Reichsjugendwohlfahrtsgesetz – spricht jedem deutschen Kind ein Recht auf Erzie-

hung zu, für das öffentliche Einrichtungen einzutreten haben, wenn der Anspruch des Kindes auf Erziehung durch die Familie nicht erfüllt wurde. Vorrang hatten die kirchli-chen und anderen Wohlfahrtsorganisationen, nur wenn diese nicht eintreten konnten, soll-ten kommunale Einrichtungen geschaffen werden.

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3 Kapitel 3.1

- Während des Nationalsozialismus (1933 – 1945) wurde der Kindergarten wie alle anderen Erziehungsinstitutionen in den Dienst der nationalsozialistischen Ideologie und Herrschaftsinteressen gestellt. Unter anderem wurden die Kindergärten von der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt übernommen und eigene Einrichtungen ge-gründet. Der traditionsreiche Fröbelverband wurde zur Auflösung veranlasst.

- Nach dem zweiten Weltkrieg wurde im Zuge des Wiederaufbaus den Krippen

und dem Kindergarten Funktionen übertragen, wie bereits im 19. Jahrhundert als Nothil-feeinrichtungen um Verwahrlosung und Verelendung zu verhindern.

- Beim Wiederaufbau des Kindergartenwesens in Ostdeutschland wurde bereits

1946 die Einbindung des Kindergartenbereichs in das staatliche Bildungssystem vorgese-hen und durch spätere gesetzliche Regelungen gefestigt.

- Die Entwicklung in der Bundesrepublik verlief unterschiedlich, jedoch blieb der Kinder-garten im administrativen Bereich der Jugendhilfe veranlasst, seine Funktionen auf einer familienergänzenden Erziehung im Bedarfsfall zu beschränken.

- Bis in die 60er Jahre waren Familienpolitik und öffentliche Diskussion weit-

gehend auf ein traditionelles Familienbild gerichtet.

- Für Kinder im Vorschulalter bestand nach diesem Familienbild kein allgemeiner Bedarf an einer außerfamilialen Erziehung. Frauen sollten sich an den drei K’s: Kinder – Küche – Kirche orientieren.

- Ein bis dahin auf Bewachung und Schutz des Kindes angelegtes Erziehungs-programm in

den Einrichtungen wird langsam abgelöst durch eine zu dieser Zeit vorherrschende, ent-wicklungspsychologische Auffassung, nach der sich kindliche Entwicklung als ein von in-nen gesteuerter Reifungsprozess vollzieht.

- Durch die allgemeine gesellschaftliche Diskussion über Bildung und Inhalte

(1965) erhoffte man sich durch vorschulische Erziehung bei sozial unterprivilegierten Kindern Sozialisationsdefizite im Sinne kompensatorischer Erziehung vor Schulbeginn auszugleichen.

- Die stark lernorientierten Ansätze für den vorschulischen Bereich führten zu einer heftigen pädagogischen Kontroverse, die im Zuge der Studentenbewegung entstand (Kitabewegung / antiautoritäre Erziehung)

- In den 70er Jahren fand eine pädagogische Neubewertung des Kindergartens als Bildungs-

institution statt; sowohl ein quantitativer Ausbau der Einrichtungen. - Der Deutsche Bildungsrat (1970) prägte für diesen neuen Bildungsbereich die Bezeich-

nung „Elementarbereich“ (unterste Stufe Bildungswesen) Eine Kindergartenbesuchspflicht gab es nicht.

- Modelversuch 5-jährige in Eingangsstufen an Grundschulen aufzunehmen, blieb aber ein

Versuch; es führte zu Diskussionen über 5-jährige im Kindergarten Schon in der zweiten Hälfte der 70er Jahre verlor der Kindergarten im Kontext einer allge-meinen bildungspolitischen Reformmüdigkeit an bildungspolitischer Priorität und öffentli-chem Interesse.

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Kapitel 3.1 4

Anhang 1 Klaus Hurrelmann Einführung in die Kindheitsforschung - S. 130 Abb. 10: Pädagogische Konzepte des Kindergartens

Vorrangige Ziele des Kindergartens Gesellschaftliche Einstellungen

zum Kindergarten 1960 Bewahren und Betreuen Eher negative Einstellung:

institutionelle Betreuung als Notbehelf; Primat der familiären Erziehung

1970 Förderung der Intelligenz durch kognitiv orientierte Lernprogramme

Gemischte Einstellung: Kindergarten als Unterstützung zur Bewältigung der gewachsenen Bildungsanforderungen, aber Konkurrenz zur Familienbetreuung

1980 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung: Selbständigkeit, Kooperation, Verantwortungsbewusstsein

Positive Einstellung: Kindergarten als Unterstützung zur Bewältigung der Anforderungen der Kindheit und Entlastung der Familien

1990 Integrative Erziehung: Bereitstellen von vielfältigen Angeboten zur Auseinandersetzung mit der Umwelt

Sehr positive Einstellung: Kindergarten als Lebensraum; familiäre und institutionelle Erziehung werden als Einheit verstanden

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5 Kapitel 3.1

Teil II. Aktuelle Entwicklung ab 1970 Klaus Hurrelmann - Veränderte Lebensplanung von Frauen (Berufstätigkeit) führte zu veränderten Lebensrea-

litäten von Eltern und Kindern. - Sekundäre Sozialisation kommt deshalb auch mehr Bedeutung zu.

Die Betreuung in den Kindertagesstätten wird wieder auf dem Hintergrund der Gleichstel-lung von Mann und Frau wie in den 70er Jahren neu diskutiert.

- Es geht darum, Lebensräume für die Kinder zu verbessern und zu sichern. - Über eine gesetzliche Regelung wird Eltern ein Mitspracherecht eingeräumt (Elternbei-

rat). - Kinderbetreuung in Institutionen für Kinder unter drei Jahren wird gesellschaftlich eher

negativ bewertet. Hingegen eine familienergänzende Erziehungsfunktion für 3–5jährige in Kitas als positiv.

- Obwohl sich die Betreuungsplätze erhöht haben, findet in manchen Regionen (Großstäd-

te/Stadtviertel, etc.) nur jedes zweite Kind einen Kindergartenplatz. Im Bundesdurchschnitt sogar nur jedes dritte Kind.

- Die Betreuungszeiten sind sehr unterschiedlich, mit und ohne Mittagessen, Halbtagsbe-treuung und das Angebot an Ganztagesplätzen beträgt nur 13%.

- Einige Eltern ziehen die Betreuung durch Tagesmütter in familiärer Atmosphäre vor, ge-genüber professioneller Betreuung durch Erzieher/innen.

- In Deutschland Ost gab es bis zur Wiedervereinigung eine völlig andere gesellschaftspoli-

tische Betreuung für Kinder in der „familienersetzenden“ Erziehung. Die Erziehung war sehr ideologisch gefärbt und wurde sehr emotional diskutiert. Nach der Wende veränderte sich die Betreuungssituation sehr schnell. Durch die anwachsende Arbeitslosigkeit von Müttern nach der Wiedervereinigung schlie-ßen immer mehr Einrichtungen. So ist die Situation der Betreuungseinrichtungen in den neuen Bundesländern heute ähn-lich unzureichend (regionalbedingt) wie in den alten Bundesländern. Alleinerziehend Mütter in der DDR waren wesentlich besser gestellt als west- deutsche Mütter. Von der Schließung der Einrichtungen ist fast jedes dritte Kind und in Ostberlin sogar je-des zweite Kind betroffen.

- Heute erfreut sich die Institution Kindergarten größter Beliebtheit und wird von den Eltern geradezu politisch eingefordert und hat einen gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsauf-trag.

- Nach dem situationsbedingten Ansatz (Krenz 1994) wird der Kindergarten als Ort der Begegnung definiert. - Das Zusammenleben und die Auseinandersetzung mit anderen Kindern im Kindergarten fördert die Identitätsentwicklung

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Kapitel 3.1 6

- veränderte Umwelt, veränderte Kindheit d.h. Spielkontakte und die Betreuung

altersgemischter Gruppen gewinnen für die Sozialisation der Kinder immer mehr an Bedeutung.

- Spiel- und Erlebnisräume stehen immer weniger zur Verfügung, sodass Kinder ganz auf ihre Eltern angewiesen sind, die ihnen diese Erlebnisräume planen schaffen und ermögli-chen. (Inszenierung der Kindheit)

- Das Verständnis von Weiblichkeit und Männlichkeit ist ein Prozess des Rollen-lernens.

Kinder kommen schon mit von den Eltern übernommenen und internalisierten Rollenbil-dern in den Kindergarten.

- Für den Kindergarten bedeutet dies, dass die Erzieher/innen sich der Geschlechts-

rollenstereotypen bewusst sind und sich mit ihrer eigenen Sozialisation auseinander gesetzt haben.

- Von der geschlechtsspezifischen Rollenvorstellung/Rollenerwartung der Erzieher/inner

hängt nicht nur der Umgang mit den Jungen und Mädchen ab, sondern spielt auch in der Elternarbeit eine große Rolle.

- Familie und Kindergarten stellen unterschiedliche, sich wechselseitig ergänzende Um-

welten für Kinder dar. Ein Spannungsfeld zwischen familiären und institutioneller Erzie-hung ergibt sich aus unterschiedlichen Bedürfnissen zwischen Eltern und Erzieher/innen der Institution Kindergarten.

In der Ergänzung liegt eine Chance zu einem einheitlich laufenden Sozialisationsprozess, in der Verschiedenheit, die Gefahr der Konkurrenz und der Spannungen. (bessere Mütter, besse-re Erzieherinnen) Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erzieher/innen ist für eine ganz-heitliche Erziehungsarbeit und Förderung des Kindes auf sozialer, emotionaler und kognitiver Ebene von großer Bedeutung.

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7 Kapitel 3.1

Anhang 2 Klaus Hurrelmann Einführung in die Kindheitsforschung - S .151 Abb. 12: Außerfamiliäre Erziehung als Widerspruch oder als Ergänzung zur familiären Erziehung Außerfamiliäre Betreuung als Widerspruch zur familiären Erziehung

Außerfamiliäre Erziehung als Ergänzung zur familiären Erziehung

Gefahr einer gestörten Mutter-Kind-Beziehung durch Trennung von der Mutter

Anerkennung der unterschiedlichen familialen Ausgangslagen

Gefahr von Entwicklungsverzögerungen beim Kind

Anerkennung der Berufstätigkeit von Frauen

Angst vor wachsender Konkurrenz für Männer durch berufstätige Frauen

Erkennen eines positiven Zusammenhangs von Rollenzufriedenheit bei Müttern und Entwicklungsverlauf bei Kindern

Gegenseitiges Misstrauen zwischen Müttern und Erzieherinnen

Gleiche Entwicklungschancen durch hohen Anregungsgrad im Kindergarten

Befürchtung bei Müttern, dass ihre Berufstätigkeit negativ bewertet wird

Erlangen von sozialen Fähigkeiten in der Gruppe

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Kapitel 3.1 8

Exkurs: Die Geschichte der Integration, insbesondere im Elementarbereich In Deutschland entstanden Sonderschulen nach dem ersten Weltkrieg aus dem Blinde- und Kriegsversehrtenwesen heraus. Es waren Schulen für Sinnesbehinderte und Körperbehinderte mit „regelentwickelter Intelligenz“. Die Integrationsdiskussion in Deutschland ist vergleichsweise spät und verhältnismäßig zäh in Gang gekommen. Diese Tatsache hängt u.a. mit der Unterbrechung der heilpädagogischen Entwicklung vor und nach dem letzten Weltkrieg zusammen.1 Im zweiten Weltkrieg kam es durch den Nationalsozialismus zum Niedergang des Sonder-schulwesens und der Missachtung aller Behinderten. Erst nach dem zweiten Weltkrieg kam es zu einem Wiederaufbau der ehemaligen Sonderschulen. Gleichzeitig gab es zarte Bestrebun-gen auf Initiative von betroffenen Eltern zur Errichtung von Sonderkindertagesstätten, da bis zu diesem Zeitpunkt die Eltern ihre behinderten Kinder zu Hause selbst betreuten oder in Heime gaben. Zusammen mit Eltern und Fachleuten Tom Mutters 1958 in Marburg die Bun-desvereinigung Lebenshilfe, deren Geschäftsführer er dreißig Jahre lang war. In Deutschland hat sich die Lebenshilfe mit 130.000 Mitgliedern zur größten Selbsthilfeorga-nisation für geistig behinderte Menschen und ihre Familien entwickelt. Die Einrichtung der ersten Sonderkindertagesstätten stellte für die Eltern eine große Erleichte-rung dar. Pädagogische Ansatzpunkte der ersten Sonderkindertagesstätten: Betreuung der Kinder im Alter von 3-14 Jahren in Kleingruppen von 6-8 Kindern mit zwei Erzieher/innen. Im Vordergrund der Bemühungen stand die Förderung des Kindes bzw. die Heilung des „Defektes“ durch Therapie. Die Sonderkindertagesstätten wurden aufgeteilt in Zuständigkeitsbereiche: • lern-, geistig- und körperbehindert • sprach- und hörbehindert Sehbehinderte bzw. blinde Kinder wurden weiterhin an den Blindenschulen betreut. Darüber hinaus gab es eine weitere Differenzierung nach Einfach-, Mehrfach-, Schwermehrfach- und Schwerstmehrfachbehinderte. Diese Einteilungen und die Einschätzungen in die o.g. Diffe-renzierung waren sehr medizinisch orientiert und vermittelten die Vorstellung einer Objekti-vierbarkeit von Behinderung. Es gab wenig Gedanken zum eigenen Erleben des Menschen mit Behinderung, eher war das Ziel der Überlegungen die Anpassung des „Ungewöhnlichen“ an die „Normalität“. Die Sichtweise war durch die medizinisch/psychiatrische Grundhaltung geprägt, den Menschen auf seinen Defekt zu reduzieren und behandeln, ohne die Ganzheit des Menschen mit zu be-rücksichtigen. Angestrebtes Ergebnis der pädagogischen Bemühungen war die Behebung des Defektes.

1 Otto Speck „System Heilpädagogik“ 1996

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9 Kapitel 3.1

Vorherrschende Grundgedanken:

• der „Normale“ bestimmt was nicht normal ist • der „Defekt“ wird zu einem persönlichen Versagen des Menschen mit Behinderung • Bewertung des Menschen mit Behinderung bis hin zur Reduzierung lebenswert oder

lebensunwert. Die Konsequenz war eine klare Aussonderung der Kinder mit Behinderung. „Integration durch Separation“. Zu dieser Zeit, in den 60er Jahren, setzte der Aufbau des Sonderschulwesens ein. Die Aufteilung entstand nach der Art und Form der Behinderung:

• Schule für Geistigbehinderte (später wurde diese umbenannt in Schule für Praktisch Bildbare, wie sie auch heute noch heißt)

• Schule für Lernbehinderte • Schule für Körperbehinderte • Schule für Hörbehinderte und Taube • Schule für Sehbehinderte und Blinde • Schule für Verhaltensgestörte • Schule für Kranke • Sprachheilschule

Trotz dieser Schulvielfalt wurden zu dieser Zeit noch viele Kinder zu Beginn ihrer Schul-pflicht* „ausgeschult“, d.h. sie wurden als nicht „beschulbar“ bzw. nicht bildbar eingestuft und besuchten somit weiter die Sonderkindertagesstätten, waren zu Hause, oder wurden in Heimen untergebracht. Hiervon waren besonders die schwer geistig behinderten und schwer körperbehinderten Kin-der betroffen. * Schulpflicht: Die Schulpflicht beginnt nach Vollendung des 6. Lebensjahres zum 01. August, die Einschu-lung in die Grundschule kann durch ein weiteres Jahr im Kindergarten verschoben werden oder durch die Einschulung in die Sonderschuleersetzt werden. Im Sinne von Unterrichtspflicht wurde 1717 in Preußen eingeführt, d.h. Kinder die nicht an-derweitig Unterricht erhielten (durch Hauslehrer, in Internaten) mussten die Volksschule be-suchen. Die Schulpflicht musste gegen die damals weit verbreitete Kinderarbeit durchgesetzt werden. Allgemeine Schulpflicht im eigentlichen Sinn wurde in der Weimarer Verfassung (Art. 145) 1919 eingeführt, d.h. alle Kinder wurden in eine bestimmte Schulart (Grundschule) einge-schult, außer die behinderten Kinder. In Italien gab es schon Anfang der 70er Jahre Reformbewegungen zur Integration. Mit der Gesundheitsreform, der Psychiatriereform und der Dezentralisierung der staatlichen Dienst-leistungen wurde auch das aussondernde Schulsystem zunehmend in Frage gestellt. Eine brei-te Basisbewegung unterstützte die Forderung nach einer Schule für alle. Großen Einfluss nahm hier Adriano Milani Comparetti. Seine Grundidee „Von der Medizin der Krankheit hin zur Sorge um die Gesundheit“ war nicht einfach ein Konzeptionswechsel. Die Reform der Medizin veränderter Lebenswelten behinderter Kinder.

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

Kapitel 3.1 10

Für Milani Comparetti verlangt diese Haltung einen Reifungsprozess, eine persönliche Ausei-nandersetzung mit den Ängsten der Trauer und Wut, die Krankheit und Behinderung mit sich bringen. Und sie verlangt den unbedingten Respekt vor der Ganzheitlichkeit des Menschen. So sagt er: “Das Leben kann nicht in Therapie verwandelt werden, ohne seine Qualität als Leben zu verlieren.“ Als konsequente Umsetzung dieses Anspruches bedeutete dies für den Pädiater, Neurologen und Psychiater Comparetti die Auflösung aller Sondereinrichtungen. Diese Forderung wurde Ende der Siebziger Jahre zum Gesetz. Seither hat in Italien jedes Kind das Recht, eine Regel-einrichtung zu besuchen. Milani Comparetti gilt als einer, der sich der Idee des Humanismus verschrieben hat. „Er sorgte sich mit Hingabe darum, dass jeder Mensch das Recht besitze, in vollem Ausmaße an der Gesellschaft teilzunehmen. Im gemeinsamen Lernen sah er maßlose Vorteile für alle Kin-der, behinderte und nicht behinderte.“ Das Kind ist Hauptakteur seiner Entwicklung.2 In Deutschland entstanden parallel hierzu Ende der 70er Jahre erste pädagogische Überlegun-gen zur Veränderung der Sonderkindertagesstätten mit folgenden Grundgedanken:

• Durch die Isolation werden Ängste und Vorurteile aufrechterhalten • Durch fehlende Anregungen werden den Kindern mit Behinderung Entwicklungschan-

cen genommen • Neues Ziel: Durch das Zusammenführen von Kindern mit und ohne Behinderung sollen

die „defekten“ Kinder von den „normalen“ Kindern lernen

• Ängste und Vorurteile der „normalen“ Menschen sollen abgebaut bzw. verhindert wer-den,

• Es entstanden erste Integrative Gruppen Integration, das Signalwort für das Prinzip der sozialen Eingliederung behinderter Menschen in natürliche und kulturell gewachsene Gemeinsamkeiten mit anderen Menschen im Lernen, Spielen, Arbeiten, und Geselligsein gemäß den eigenen Bedürfnissen, ist zum weithin be-stimmenden Thema in der Behindertenhilfe geworden. Es lassen sich rückblickend zwei Wege unterscheiden, die verfolgt worden sind, um die sozia-le und kulturelle Eingliederung zu erreichen: 1. der direkte Weg über gemeinsames Leben und Lernen 2. der indirekte Weg über eine besondere individuelle soziale Förderung als Voraussetzung

für mehr Gemeinsamkeit im späteren Leben.3

2 Paritätisches Bildungswerk, Dokumentation der Fachtagung „Von der Behandlung der Krankheit zur Sorge um Gesundheit“ 1996 3 Otto Speck 1994

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11 Kapitel 3.1

1983 erlies das hessische Sozialministerium „Vorläufige Richtlinien für integrative Gruppen in Sonder- und Regelkindertagesstätten“. Diese Richtlinien wurden 1991 neu aufgelegt. Parallel zu dieser Entwicklung kam es 1983 zu einer Reformierung des Schulgesetzes: • Einführung der Schulpflicht für alle Kinder nach Vollendung des 6.Lebensjahres • Recht auf Bildung entsprechend der persönlichen Fähigkeiten • Festschreibung der Bildbarkeit jedes Kindes Da die damalige Sonderkindertagesstätte mit einer großen Altersspanne (3-14Jahre) geplant wurde kam es nun in der Folge der Schulpflicht für alle Kinder nicht mehr zu einer vollen Auslastung der Einrichtungen, denn ein Großteil der Kinder (die 7-14 jährigen) wurde einge-schult. Hierüber entstand nun die Überlegung -parallel zur Einführung der Schulpflicht- Regelgrup-pen in den Sonderkindertagesstätten zu eröffnen, hier noch geprägt von dem Gedankengut der Förderung und Therapie für das Kind mit Behinderung. Der Versuch „scheiterte“ im damaligen Sinne letztlich an den Kinder, die sich nicht trennen ließen! So mussten die pädagogischen Fachkräfte und Eltern vor Ort sich von den Gegebenheiten lehren lassen und einsehen, dass ein großes Interesse der Kinder mit und ohne Behinderung aneinander bestand, sodass man sehr schnell zu gemischten, integrativen Gruppen überging. Pädagogische Sichtweisen veränderten sich hin zur individuellen Einschätzung eines jeden Einzelnen, auch Kinder mit Behinderung wurden mit ihren Stärken und Schwächen gesehen. Es entstanden die „modernen“ Formen der heilpädagogischen Sichtweisen, die am Wohl des Individuums und dessen Lebensqualität orientiert sind. Neben der Entstehung der Integrativen Gruppen wurde Mitte der 80er Jahre die Idee der Ein-zelintegration entwickelt und in Hessen in einem Modellprojekt der Frühförderstelle des Ver-eins Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach zwischen 187 und 1990 im Kreis Offen-bach in 10 Kindertagesstättendurchgeführt. Ab 1989 wurde die Einzelintegration ein fester Bestandteil der Betreuungsangebote für Kin-der mit Behinderung/Entwicklungsverzögerung. Hieraus folgte nun, dass für einige Jahre drei verschieden Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderung/Entwicklungsverzögerung existierten:

1.Heilpädagogische Gruppen 2.Integrative Gruppen und 3.Einzelintegration

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

Kapitel 3.1 12

Die neue Herausforderung der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinde-rung stellte an alle Beteiligte: Erzieher/innen, Träger und Eltern eine Reihe neuer Anforde-rungen. Sie alle müssen:

• sich mit gesellschaftlichen Werten und Normen i.B. auf Normalität, Behinderung und Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen auseinandersetzen,

• die eigenen Haltungen und Einstellungen, Menschenbilder und pädagogischen Zielset-zungen reflektieren,

• konzeptionelle Vorstellungen für die gemeinsame Erziehung entwickeln, • die sozialen Beziehungen zwischen den Kindern und ihren Familien unterstützen, um

Integration auch außerhalb der Institution zu fördern.4

Mitte der 90er Jahre wurde vom LWV beschlossen, dass die noch bestehenden heilpädagogi-schen Gruppen auslaufen sollten und es keine langfristigen Kostenzusagen für solche Grup-pen geben würde. Ziel war es, die heilpädagogischen Gruppen in Integrative Gruppen umzu-wandeln mit der Idee, dass alle Kinder in Integrativen Gruppen mit insg. 15 Kindern integriert werden könnten und das Ganze auch kostengünstiger wäre. 1997 haben die Einzelintegrationsmaßnahmen dann ihren rechtlichen Status verändert. Wäh-rend sie in den ersten 10 Jahren voll als BSHG-Maßnahmen (§100), wurden sie dann zu einer Zusatzleistung der Kinder- und Jugendhilfe (BSHG §101). Die Integrativen Gruppen hinge-gen waren weiterhin der Sozialhilfe zugeordnet (BSHG §§ 39/40 und 100). Mit der Novellierung des §93 BSHG kam es in der Folge in Hessen 1999 zur Angleichung der integrativen Maßnahmen (EI und IG). Es gibt nun keine gesonderten gesetzlichen Regelungen mehr für die beiden Integrationsfor-men, sondern nur noch eine gesetzliche Grundlage zu den „Rahmenvereinbarungen der Angebote für Kinder mit Behinderung in Tageseinrichtungen für Kinder“, die mit Wirkung zum 01.08.1999 in Kraft traten. Zuschüsse werden für die einzelnen Kinder mit einem sog. „behinderungsbedingten Mehr-aufwand“ gezahlt und untergliedern sich in eine Grundpauschale (Unterkunft und Verpfle-gung), eine Maßnahmenpauschale (personelle und sächliche Aufwendungen), sowie eine In-vestitionspauschale (abhängig vom Behinderungsgrad des zu integrierenden Kindes und den daraus notwendigen baulichen Veränderungen). Dies bedeutete eine Angleichung an die Strukturen der Jugendhilfe, der Grundbetrag wird von der Jugendhilfe getragen und der behinderungsbedingte Mehraufwand von der Sozialhilfe (BSHG). Sonstige Voraussetzungen zum Besuch der Kindertagesstätte von Seiten des Kindes und der Einrichtung wurden von beiden Integrationsformen übernommen, angeglichen bzw. ver-mischt, bspw. wurde von der Einzelintegration die Beitragspflicht für alle Kinder festgelegt, Integrationsmaßnahme wird pro Kind und Kindergartenzeit definiert, Erhöhung des Personals um 15 Stunden pro Woche und Kind, regelmäßiger Kindergartenbesuch, Begrenzung für die Anzahl der Fehltage (ansonsten werden Gelder im Verhältnis gekürzt), ...

4 Positionspapier Fachverband Diakonie1993

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

13 Kapitel 3.1

Zusammenfassend kann man sagen, dass sich die Wahlmöglichkeiten sehr verringert haben, die Variationsmöglichkeiten für die Einrichtung haben sich erhöht und die Kosten für den überörtlichen Sozialhilfeträger sind auf die Kommunen abgeleitet. Einige Folgen und Probleme der neuen Rahmenvereinbarungen:

• Fahrtkosten werden nur noch in Ausnahmefällen übernommen, da von einer wohnort-nahen Versorgung gesprochen wird. Der Begriff „Wohnortnähe“ ist aber bezogen auf die Kommune insgesamt, sodass für viele Familien ein langer Weg zu dem ihr ange-botenen integrativen Kindertagesstätte entsteht.

• Da mit den neuen Rahmenvereinbarungen nun alle Kindertagesstätten in die Lage ver-

setzt werden zu integrieren, gleichzeitig aber noch nicht in allen Kindertagesstätten die fachlichen Standards (z.B. es fehlen häufig Gelder für Fortbildung und Supervision, Erstellung eines Förder- und Integrationsplans, Teilnahme am Arbeitskreis Integrati-on, Inanspruchnahme von Beratung) gegeben sind, kann es zu erheblichen Schwierig-keiten mit der Neuen Aufgabe kommen.

• Es gibt keine Orientierung wie der behinderungsbedingte Mehraufwand definiert wird,

welches Kind letztendlich einen Anspruch hat.

• Mit den neuen Rahmenbedingungen können manche Kinder nicht adäquat integriert werden, da z.B. die Gruppenstärke von 20 Kindern eine Überforderung für das Kind darstellt. Die Frage stellt sich, wo können die Kinder ihren Rechtsanspruch auf einen adäquaten Kindergartenplatz einlösen, die über den sog. behinderungsbedingten Mehraufwand“ einen besonderen Betreuungsaufwand haben?

• Die zeigt, dass sich kaum ErzieherInnen für 15 Stunden/Woche finden Personalplanung in

den Kindertagesstätte mit integrativen Maßnahmen wird schwieriger, da die Zusatzkräfte für die integrative(-n) Maßnahme(-n) nur befristet beschäftigt werden, manchmal nur mit Jahresverträgen. Da es zu Kettenverträgen nicht kommen soll wird hier eine große Fluktu-ation von ErzieherInnen Praxis werden, einmal qualifizierte Kräfte scheiden wieder aus und neues evtl. unvorbereitetes Personal kommt neu hinzu. Es kommt zu einem fragilen Personalkonzept, mitunter auch da die Praxis aktuell lassen.

• Sicherstellung von therapeutischer Versorgung und Hilfsmittelversorgung ist nicht

mehr gegeben.

• Während der „Neuorientierung“ entstehen viele Unklarheiten bzgl. der Umsetzung, da die neuen Rahmenvereinbarungen sehr offen sind, was z.T. auch gut sein kann. Mo-mentan zeichnet sich aber eher Verunsicherung ab:

o Wer stellt den behinderungsbedingten Mehraufwand fest? o Nach welchen Kriterien wird dieser festgestellt? o Wie findet die Untersuchung statt? o Wer wird „beratend“ hinzugezogen? → z.B. Stellungnahmen von ErzieherIn-

nen, von Frühförderung, ärztliche Berichte, Befunde, etc.

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

Kapitel 3.1 14

o Wer entscheidet letztendlich, ob eine Integrationsmaßnahme für ein Kind not-wendig ist?

o Wer koordiniert die Integrationsmaßnahmen? o Wer überprüft (nach welchen Kriterien), ob ein Kindergarten geeignet ist? o Wie sollte eine Kindertagesstätte gut auf eine kommende Integrationsmaß-

nahme vorbereitet werden? o Planungsunsicherheiten für Kindergarten und Träger

• Die Standards, wie sie im Modellprojekt Einzelintegration erarbeitet wurden, sind nicht mehr relevant.

• Durch die kindbezogenen befristeten Arbeitsverträge findet keine kontinuierliche In-

tegration in einer Einrichtung statt, so dass es zu häufig wechselndem Personal kom-men kann und die Einrichtungen nicht auf langfristige Erfahrungswerte aufbauen kön-nen, ebenso wenig die heilpädagogische Fachberatung der Frühförderstelle in der Be-ratung der Einrichtungen.

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3.1.2 Geschichte und Entwicklungsstand von Frühförderung

und Kindertagesstätten des Vereins

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

1 Kapitel 3.1.2

3.1.2.1 Kindertagesstätte Tabaluga - Die Entwicklung der ehemaligen Sonderkindertagesstätte über eine

integrative Kindertagesstätte hin zur „Regeleinrichtung“ Im Jahre 1978 wird die Sonderkindertagesstätte in Hainburg , Ortsteil Klein-Krotzenburg, als erste Einrichtung des 1975 gegründeten Vereins „Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offen-bach e.V.“ in Betrieb genommen. Mitglieder des Vereins sind alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Die Kindertagesstätte löst die ehemalige Sonderkindertagesstätte der Lebenshilfe für Kinder mit geistiger Behinderung ab. Geplant, gebaut und umgesetzt wird sie für vier heilpädagogi-sche Gruppen mit je 6-8 Kindern. Therapieräume, ein Bewegungsraum, Rückzugs-Ruheräume sowie mehrere Funktionsräume stehen zur Verfügung. In den damaligen Sonderkindertagesstätten stehen die Bemühungen der Heilung des Kindes durch Therapie im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund entwickelt sich, durch die Zusam-menarbeit der Erzieherinnen und der in der Sonderkindertagesstätte tätigen Krankengymnas-tin und einer Logopädin, ein heilpädagogisch-therapeutisches Konzept. Die gemachten Erfahrungen mit verhaltensauffälligen Kindern aus „Regeleinrichtungen“, die in den folgenden Jahren zunehmend nach Hainburg kommen und eine öffentliche Diskussion über vorschulische Erziehung, d.h. 5-jährige in Eingangsstufen an Grundschulen aufzuneh-men, sowie erste pädagogische Überlegungen zur Veränderung der Sonderkindertagesstätte führen zur Auseinandersetzung mit dem bestehenden Konzept. Vor diesem Hintergrund muß 1983 die Angliederung einer Vorschulklasse für lern- und ver-haltensgestörte Kinder in Hainburg gesehen werden. Obwohl erfolgreich – einige Kinder können die Grundschule besuchen – wird das Projekt nach einem Probelauf nicht mehr wei-tergeführt. Im Herbst 1985 erfährt die Einrichtung eine grundlegende Änderung ihres Konzeptes. Ab diesem Zeitpunkt wird die Kindertagesstätte auch für nichtbehinderte Kinder geöffnet. In zwei der fünf Gruppen wird seitdem das Ziel der gemeinsamen Förderung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung verfolgt. Mit einem Betreuungsschlüssel von zwei Erzieherinnen, zwei Zivildienstleistenden und/oder einer Vor- bzw. Anerkennungspraktikantin können auch schwierigste und betreuungsaufwen-dige Kinder begleitet, gefördert und betreut werden. Es werden 30 behinderte und 12 nichtbe-hinderte Kinder in zwei integrativen Und drei heilpädagogischen Gruppen betreut. In den in-tegrativen Gruppen werden drei bis vier Kinder mit Behinderung und sechs bis sieben Kinder ohne Behinderung gemeinsam gefördert. Diese Betreuungsform wird durch das Sozialminis-terium als Modellprojekt finanziell unterstützt, d.h. die Differenz zur I-Gruppe mit 15 Kindern wird erstattet. Der individuelle Entwicklungsstand der einzelnen Kinder ist Ausgangspunkt für ein ganzheit-liches Förderkonzept, wobei die Beziehungsarbeit als Voraussetzung für Entwicklung die Grundlage bildet. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Pädagogen und Therapeuten bilden einen Schwerpunkt des Konzeptes.

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Kapitel 3.1.2 2

Die Kindertagesstätte gerät 1990 in eine schwierige finanzielle Lage, verursacht durch die Streichung der Zuschüsse für die integrativen Gruppen und den Rückstand der Zahlungen Pflegekosten des Landeswohlfahrtsverbandes. Die finanzielle Situation wurde durch die neue Geschäftsführung 1992 geklärt und konsolidierte sich. Die Sprachtherapeutin wird bei Neubesetzung der Stelle aus fachlichen und finanziellen Gründen an den Sprachheildienst bei der Frühförderung angegliedert. Die Kindertagesstätte Hainburg wird Behandlungsstelle. In den folgenden Jahren nimmt der Druck von politischen Entscheidungsträgern sowie seitens des Landeswohlfahrtsverbandes wegen der Reduzierung der Betreuungszahlen von Kindern mit Behinderung auf die Kindertagesstätte zu. Sozialpolitisch wird in dieser Zeit die wohnort-nahe soziale Integration favorisiert. 1993/1994 erfolgt der Entzug der Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt für die bei-den integrativen Kleingruppen. Der Kindertagesstätte wird die Auflage erteilt, integrative Gruppen mit zehn nichtbehinderten Kindern und fünf behinderten Kindern einzurichten. Aus zwei integrativen Gruppen entsteht eine I-Gruppe, weitere 24 Kinder mit Behinderung werden in vier heilpädagogischen Gruppen betreut. Im Zuge der wohnortnahen Einzelintegration kommt es vermehr zur Aufnahme von be-treuungsaufwendigen Kindern aus umliegenden Gemeinden. Zwischen Landeswohlfahrtsver-band, Landes- und Kreisjugendamt, den Gemeinden Hainburg, Seligenstadt, Mainhausen und der Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach e.V. wird eine Umstrukturierung, die die Reduzierung der Platzzahl für Kinder mit Behinderung vorsieht und zur Mehraufnahme von „Regelkindern“ führt, beschlossen. Eine erste Analyse ergab folgende Problemstellungen: - Kita ist in kein Wohngebiet integriert - Keine Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel - Wenig Anmeldungen von nichtbehinderten Kindern - Seligenstadt streicht den Gemeindebeitrag für nichtbehinderte Kinder, die in der Kita

betreut werden - Verzögerte Einbindung der Kita in die Kindertagesstättenplanung der Gemeinde

Hainburg - Notwendige Öffentlichkeitsarbeit - 1994 Budgetierung auf dem Niveau von 1992 - Die nichtbehinderten Kinder sollen aus der geplanten neuen Ortsmitte von Hainburg

kommen, und der dort geplante Kindergarten wird zugunsten einer Erweiterung der Kita Tabaluga zurückgestellt.

- Gleichzeitig erfolgt eine Reduzierung des Einzugsgebietes für die Betreuung von Kin-dern mit Behinderung auf Seligenstadt, Mainhausen und Hainburg

Die Umstrukturierung sieht die Schließung der heilpädagogischen Gruppen bis 2000 vor. Vorschläge, wie z.B. die Einrichtung einer integrativ arbeitenden Krabbel- oder Hortgruppe sowie einer Familiengruppe werden vom Landesjugendamt begrüßt, jedoch finden diese Be-treuungsformen keine finanzielle Unterstützung bei den zuständigen politischen Entschei-dungsträgern.

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3 Kapitel 3.1.2

Es folgt eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, in der die Arbeitsweise der Kindertagesstätte vorgestellt wird, u.a. Krabbelgruppen-Info-Kaffee, Schnuppertag, Feste (20 Jahre Kita, 10 Jahre Integration), Festschrift, Hainburger Markt, Kinderfaschingsumzug, St. Martinsfeier, externe Hospitationen von Erzieher/innen aus Kindertagesstätten, Studierenden aus Fach-hochschulen, Erzieher/innen und Heilpädagogen/innen in der Ausbildung u.a. Zum Kindergartenjahr 1997/1998 kommt es zur Eröffnung einer zweiten integrativen Gruppe und zu Beginn 1998/1999 zur Einrichtung der dritten I-Gruppe. Ziel dieser Umstrukturierung ist die Einrichtung von drei integrativen Gruppen und einer Regelgruppe, d.h. perspektivisch sollen 50 nichtbehinderte und 15 Kinder mit Behinderung betreut werden. Grundsätzlich steht die Integrative Kindertagesstätte Tabaluga mit ihrem pädagogisch thera-peutischen Betreuungsangebot für „schwierige“ und „betreuungsaufwendige“ Kinder aus dem Ostkreis Offenbach weiterhin zur Verfügung. Die neuen Rahmenvereinbarungen auf der Grundlage des § 93 BSHG treten im August 1998 in Kraft. Sie sehen eine generelle wohnortnahe Betreuung von behinderten Kindern vor. Dies heißt für unsere Einrichtung – keine Finanzierung des Fahrdienstes, Übergangslösung für in-tegrative Gruppen bis 2001, Auflösung der dritten heilpädagogischen Gruppe und Umwand-lung in eine integrative Gruppe. Der Spatenstich für den geplanten Anbau wird am 09.03.2000 vorgenommen. Das der Kita zusätzlich von der Gemeinde Hainburg überlassene Gartengrundstück wurde neu gestaltet und kann bald „bespielt“ wwerden. Es kommt zu konzeptionellen Überlegungen: - Natur-bezogenes Konzept: Tiere etc. - Waldtage/Waldgruppe - Psychomotorisch-orientiertes Konzept – z.B. Bewegungsbaustelle - Besonderes pädagogisch-sprachtherapeutisches Konzept Aufgrund der neue eingerichteten kreisweiten Koordinationsstelle kommt es vermehr zu An-fragen und Aufnahmen von Kindern, die besondere heilpädagogisch-therapeutische Be-treuungsbedingungen und Kleingruppen benötigen, meist einer Einzelbegleitung durch eine Bezugsperson bedürfen und nicht wohnortnah integriert werden können. Daran zeigt sich, dass die neuen Rahmenbedingungen entsprechend § 93 BSHG – die sich an der Einzelintegration orientieren – eher ein idealtypisches Konzept der Integration darstellen und in der Betreuung von Kindern mit speziellen Behinderungen an ihre Grenzen stoßen. Es ist eine Tendenz feststellbar, Kinder wieder zu Hause zu betreuen und eine Gegenentwick-lung zu befürchten hin zu Einrichtungen, in der wieder Kinder mit einem besonderen pädago-gischen und therapeutischen Bedarf gefördert und betreut werden können. Zur Zeit werden in der Kita Tabaluga 30 Kinder ohne und 23 Kinder mit Behinderung in vier Gruppen, d.h. in drei integrativen und einer heilpädagogischen Kleingruppe betreut.

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Kapitel 3.1.2 4

Eine bedarfsgerechte, regional bezogene Umstrukturierung der Kindertagesstätte Tabaluga hin zur „Regeleinrichtung“ mit einem besonderen Betreuungsangebot, bezogen auf Kinder mit Behinderung, soll in den nächsten Jahren abgeschlossen sein. Gemeinsam mit den politisch Verantwortlichen müssen Problemlösungen gefunden werden, die Übergangsphase flexibel gestaltet sowie in dieser Phase die Einrichtung finanziell abgesi-chert werden.

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5 Kapitel 3.1.2

3.1.2.2 Kindertagesstätte Martin-Luther-Park –

Entwicklungsgeschichte 1968 - 2002

Sonderkindertagesstätte Flurstraße, Offenbach Im November 1968 gründeten Eltern von Kindern mit Behinderungen den gemeinnützigen Verein zur Förderung und Betreuung spastisch Gelähmter und anderer Körperbehinderter e.V. Sie sahen neben der gegenseitigen Information und Hilfe, der Unterrichtung der Öffentlich-keit über die Probleme ihrer Kinder, als vordringliche Aufgabe ihres Vereins, die Errichtung einer Tagesstätte. Als Schwerpunkt wurde die medizinische Förderung durch Krankengym-nastik, Beschäftigungstherapie und Logopädie gesehen. Im April 1971 wurde auf der Rosenhöhe in Offenbach, unter Mithilfe der Eltern, mit 20 be-hinderten Kindern die Sonderkindertagesstätte eröffnet. Durch behördliche Unterstützung und private Spenden konnte nach bescheidenen Anfängen, vor allem nach dem Umzug im Jahr 1973 in die Flurstraße, die Tagesstätte bis zu 24 Kinder im Vorschulalter, mit den unterschiedlichsten Behinderungen, in drei heilpädagogischen Gruppen aufnehmen. Dieser Kindergarten galt als Provisorium und sollte, wenn Stadt oder ein größerer Verein eine Einrichtung errichtet, aufgelöst werden. (Dauer des Provisoriums 24 Jahre) Die Aufgaben des Vereins beschränkten sich nicht nur auf den Ausbau der Kindertagesstätte. Aus einer Privatinitiative eines Mitglieds entwickelte sich eine Freizeitgruppe behinderter Jugendlicher. Der Vorstand des Vereins und eine Geschäftsführerin waren ehrenamtlich tätig. Ab 1972 wurde die Geschäftsführerin stundenweise eingestellt. Der Verein hatte sich dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen und war Mitglied im Dachver-band der Vereine zur Förderung und Betreuung spastisch Gelähmter und anderer Körperbe-hinderter. Die Sonderkindertagesstätte war mit hauptamtlichen Fachkräften personell gut ausgestattet: Pädagogische Leiterin, hauptamtliche Geschäftsführerin, Sozialpädagoginnen, Erzieherinnen, eine Beschäftigungstherapeutin (Vollzeit), eine Krankengym- nastin (Vollzeit), eine Logopädin (Vollzeit), Berufs- und Vorpraktikantinnen und sechs Zivildienstleistende.

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Kapitel 3.1.2 6

Personell besetzt waren die Gruppen bis 1981 mit einer Erzieherin, einer Berufspraktikantin und ein bis zwei Zivildienstleistende. Dann wurden nach den neuen Richtlinien von 1981 für Sonderkitas und heilpädagogische Gruppen, zwei Fachkräfte (Erzieherinnen) und zwei pädagogische Hilfskräfte (Vor- u. Be-rufspraktikanten/innen und Zivildienstleistende eingesetzt. Die Sonderkindertagesstätte unterhielt einen eigenen Fahrdienst mit vier eigenen Bussen. Die Tagesstätte bestand aus zwei miteinander verbundenen Wohnhäusern, einem Nebenge-bäude und einem Garten. Einzugsgebiet war Stadt und Kreis Offenbach. Die Gruppenstärke betrug 6 –8 Kinder, wobei bei der Zusammensetzung der Anteil der schwerst- und mehrfachbehinderten Kinder auf die Bedürfnisse und Notwendigkeiten der gesamten Gruppe abgestimmt wurde. Förderkonzeption Die Förderkonzeption dieser Tagesstätte umfasste sowohl die allgemeine Zielrichtung der Arbeit mit Kindern, als auch konkrete Handlungsanweisungen für eine individuelle Ent-wicklungsförderung. Der Schwerpunkt lag in der Förderung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes und war hauptsächlich an den Bedürfnissen des Kindes orientiert. Die Förderung umfasste die Festigung und Erweiterung der vorhandenen, sowie die Entwicklung neuer Fähigkeiten in den Bereichen der Motorik, Wahrnehmung, der Sprache, Gruppenfähigkeit, Kreativität, etc. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Pädagogen/innen u. Therapeuten/innen nahm hier ihren Anfang und wurde fester Bestandteil der Konzeption. Integrationsbestrebungen Die Integrationsbestrebungen im In- und Ausland beschäftigten auch die Mitarbeiter/innen der Einrichtung. Anfang der 80ziger Jahre wurde sich auch hier mit den Ideen der Integration aus-einandergesetzt. Da es von den Räumlichkeiten und dem Gebäude her keine Möglichkeiten gab, die Einrich-tung in einen integrativen Kindergarten umzuwandeln, wurde 1985 bei der Behindertenhilfe Stadt u. Kreis Offenbach e.V. um eine Übernahme angefragt. Am 21.9.1993 wurde unter der Trägerschaft des Vereins Behindertenhilfe für Stadt u. Kreis Offenbach e.V., der erste Spatenstich für die neue Einrichtung gemacht. Für eine Übergangsphase von zwei Jahren, wurden vom Landeswohlfahrtsverband und Lan-desjugendamt vier integrative Gruppen und eine Regelgruppe genehmigt. Danach sollten die 80 Kindern der Einrichtung in drei integrative und zwei Regelgruppen aufgeteilt werden.

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7 Kapitel 3.1.2

Integrative Kindertagesstätte Martin-Luther-Park

Eröffnung: 02.01.1996 In der Kindertagesstätte wurden 60 Regelkinder und 20 Kinder mit den unterschiedlichsten Behinderungen und Auffälligkeiten, im Alter von drei bis sechs Jahren, in vier integrativen (10 zu 5) und eine Regelgruppe (20 Kinder) betreut. Einzugsbereich ist die Stadt Offenbach. Die Betreuungszeiten waren für die I-Gruppen von 8.30 bis 14.30 Uhr und für die Regelgrup-pe von 8.00 bis 16.00 Uhr. Früh- und Spätdienst wurde für die Regelkinder der I-Gruppen bei Berufstätigkeit der Eltern angeboten. Wir sehen unsere Aufgabe in der Förderung, Betreuung und Erziehung von Kindern, die mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnissen im Mittelpunkt unserer pä-dagogischen Arbeit stehen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Pädagogen und Therapeuten ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Der individuelle Entwicklungsstand der einzelnen Kinder ist Ausgangspunkt für ein ganzheitliches Förderkonzept. Wir sehen unsere Arbeit als familienergänzende und erweiterte Erziehung; deshalb ist uns eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern sehr wichtig, durch:

- Aufnahme und Anamnesegespräche - Elterngespräche - Beratung in Krisen und Konfliktsituationen - Gesprächskreis für Eltern mit einem Kind mit Behinderung - Feste, Ausflüge, Bastelnachmittage und themenbesogene Elternabende

Ziele der Arbeit - Integration heißt gemeinsames Leben, Lernen, Lachen und Streiten - Integration ist ein ständiger Prozess - Integration findet täglich und überall im Alltag statt z.B. im Zusammenleben mit Kindern aus anderen Kulturen, Religionen und Kindern mit Behinderungen

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Kapitel 3.1.2 8

- Integration bedeutet nicht Mitleid, sondern Akzeptanz von unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen EINMALIG SPASSHABEN MITEINANDER SPIELEN ZUSAMMENGEHÖRIGKEIT STREITEN LACHEN ZEIT RÜCKSICHT TOLERANZ UNTERSCHIED - Spielen und Lernen ohne Leistungsdruck - Selbständigkeit, Selbstvertrauen und Eigenaktivität unterstützen und aufbauen - Auseinandersetzung mit Umwelt und Lebenssituation ermöglichen - Sicherheit im Umgang mit anderen Menschen erreichen

- Rücksichtnahme und Verantwortung übernehmen Personalbesetzung (Stand 1996): 1 Leiterin 1 Verwaltungsangestellte Pädagogische Mitarbeiterinnen: 10 Fachkräfte (Erzieher/innen u. Heilerzieherpfleger) 1 Sozialpädagogin (20 Std. pro Woche, bezuschusst durch das Landesjugendamt, wegen hohem Ausländeranteil) 1 Sozialassistentin 1 Berufspraktikantin im Anerkennungsjahr Therapeutische Mitarbeiterinnen Die therapeutische Versorgung erfolgt durch die Behandlungsstelle der Frühförderung. Die Sprachtherapien werden von einer Logopädin des ambulanten Sprachheildienstes (20 Std.) abgedeckt. Die Krankengymnastik sowie Psychomotorik wird von einer Krankengym-nastin (38,5 Std.) und die Ergotherapie von einer Ergotherapeutin (38,5 Std.) der Frühförder-stelle mit Dienstort Martin-Luther-Park übernommen. Ärztliche Betreuung: Ein (Orthopäde) untersucht jedes Quartal alle behinderten Kinder, stellte Rezepte für Kran-kengymnastik, Psychomotorik und Ergotherapie aus, verordnete orthopädische Hilfsmittel und berät die Therapeutinnen.

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9 Kapitel 3.1.2

Technisches Personal: 1 Hauswirtschafterin/Köchin 1 Küchenhilfe 1 Behindertenarbeitsplatz (Küche und Wäschebereich) 1 Hausmeisterstelle 2 Reinigungskräfte Zivildienstleistende – 5 Stellen Die Zivildienstleistenden sind für den Fahrdienst zuständig. Sie holen die Kinder am Morgen von Zuhause ab und bringen sie am Mittag wieder zurück. In den Fahrzeugen ist jeweils ein Fahrer und eine Begleitperson. In der Zeit von 8.30 – 14.30 Uhr sind die Zivildienstleistenden in den Gruppen unter Anleitung als Hilfskräfte tätig und übernehmen oft Einzelbetreuung eines schwerstbehinderten Kindes. Schwerpunkte der Arbeit in den ersten drei Jahren war die fachliche Auseinandersetzung des „neuen und alten Teams“. Zur Unterstützung wurden Supervisionen, heilpädagogische Fachberatung durch die Frühför-derung des Vereins und eine zweijährige Team- und Organisationsberatung eingesetzt. Auch der hohe Ausländeranteil in der Einrichtung (ca. 50 %) veränderte die Arbeitsbedingungen und erforderte von den Mitarbeiterinnen ein multikulturelles Denken. Am 01.08.1999 traten die neuen Rahmenvereinbarungen in Kraft. Nach Gesprächen mit dem Jugendamts- und Sozialamtsleiter der Stadt Offenbach wurde fol-gendes Ergebnis festgehalten: Die Kindertagesstätte kann weiterhin Kinder aus dem ganzen Stadtgebiet aufnehmen, wenn vorher geprüft wurde, ob der naheliegendere Kindergarten geeignet oder ungeeignet ist. Kos-tenübernahme und Fahrtkostenanträge werden vom Jugendamt und Sozialamt geprüft. Der Jugendamtsleiter sah es als notwendig an, dass Kinder mit erhöhtem Betreuungsaufwand wei-terhin im Martin-Luther-Park betreut werden, da ein Großteil der städtischen Kitas noch nicht über die notwendigen Erfahrungen, Kompetenzen, personelle Ausstattung und therapeutische Versorgung verfügen. Die Kindertagesstätte war durchgängig voll belegt. Die 20 Integrationsplätze immer besetzt. Im Januar 2000 wurde wegen Bedarf ein Integrationsplatz in der Regelgruppe eingerichtet. Die Übergangsregelung für die sogenannten „Altfälle“ in der Rahmenvereinbarung lief zum 31.07.02 aus. Wegen großer Nachfrage nach weiteren Integrationsplätzen wurde die Regelgruppe 2002/2003 schrittweise in eine I-Gruppe mit 15 Regel- und drei Kinder mit Behinderung um-gewandelt. Geplant ist für das neue Kitajahr 2003/2004 eine fünfte I-Gruppe.

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Kapitel 3.1.2 10

Fachlichkeit und Kompetenzen weiterhin zu fördern ist unser Ziel. Die gute interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Pädagogen u. Therapeuten, die besonde-ren Angebote für die Kinder, (durch die kitaeigenen Busse) das große Beratungsangebot für Eltern in Alltags- oder Krisensituationen wird weiterhin ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit sein. Die Einrichtung weist die vollen Fachkraftstunden für die behinderten Kinder in jeder Gruppe auf. Finanziell ist dieser Personalschlüssel auf Dauer nicht mehr zu halten. In jeder Gruppe sind ein bis zwei Kinder mit hohem Betreuungs- und Pflegeaufwand d.h., sie benötigen eine Einzelbetreuung.

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Kapitel 3.1.2.3

3.1.2.3 Ambulanter Sprachheildienst - noch nicht ausgeführt -

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1 Kapitel 3.1.2 - FF

3.1.2.4 Frühförder- und Frühberatungsstelle – Die Geschichte Die heutige Frühförderstelle wurde am 01. Oktober 1980 vom Verein Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach unter dem Namen „Frühberatungsstelle für Risikokinder –pädagogische Frühförderung- für Stadt und Kreis Offenbach“ gegründet. Im Zuge wissenschaftlich-pädagogischer Erkenntnisse um die besondere Bedeutung der frü-hen kindlichen Entwicklung sollte i.R. der Bildungskommission ergänzend zur medizinischen Versorgungseinrichtung ein kind- und familienorientiertes (mobil / ambulantes Angebot für die Stadt und den Kreis Offenbach geschaffen werden, da es bis zum damaligen Zeitpunkt in Offenbach noch keine Institution gab, die sich Kindern der Altersgruppe 0-4 Jahren mit Ent-wicklungsgefährdung, -verzögerung, oder Behinderung und deren Familien annahm. Aus den Erfahrungen der damaligen vereinseigenen Sonderkindertagesstätte Hainburg (heute Integrative Kindertagesstätte Tabaluga) wurde geschöpft, und eine engagierte und erfahrene Mitarbeiterin gründete unter der Trägerschaft des Vereins Behindertenhilfe die Frühbera-tungsstelle. Mit der Gründung der Frühberatungsstelle und dem einem Jahr zuvor (1979) gegründeten „Ambulanten Sprachheildienst“ hat sich der Verein zur Aufgabe gemacht, die Lücke in der Betreuung von Kindern der Altersgruppe 0-4 Jahren mit Entwicklungsgefährdung, -verzögerung, oder Behinderung und deren Familien zu schließen. Die Leitidee: Die Leitidee der Frühberatungsstelle war damals das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe für die Familien. Basierend auf dem Prinzip der Freiwilligkeit für die Inanspruchnahme des Angebots der Frühberatungsstelle stand nun den Eltern eine pädagogische Fachkraft für ihre Beratung und für die Förderung ihres Kindes zur Verfügung. Voraussetzung war eine vorliegende medizinische Indikation. Kostenfaktor für die Inanspruchnahme der Frühberatungsstelle: Die Inanspruchnahme von Frühfördermaßnahmen für Kinder, die unter §39 BSHG fallen, sind ein Rechtsanspruch für die Familien und somit entstanden damals der Familie keine Kos-ten, da die Maßnahme über den örtlichen Sozialhilfeträger –Eingliederungshilfe- getragen wurde und auch noch werden. Sinnvollerweise wurde der Standort der Frühberatungsstelle von der damaligen Sonderkinder-tagesstätte in Hainburg nach Offenbach in die damals schon gut eingeführte medizinische Vorsorgeeinrichtung der Kinderklinik des Stadtkrankenhauses „Risikosprechstunde“ verlegt, sodass hier auch die unverzichtbare interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Pädia-tern, den Krankengymnasten mit der Pädagogin, sowie in beratender Funktion ein Psychologe gewähleistet war. Gleichzeitig war die Kooperation mit der vom gleichen Verein getragenen Sprachtherapeutinnen des „Ambulanten Sprachheildienstes“ gegeben.

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Kapitel 3.1.2 - FF 2

Darüber hinaus war eine rege Öffentlichkeitsarbeit angesagt, um über das neue Angebot der frühen pädagogischen Hilfen und der Unterstützung zur Selbsthilfe möglichst viele betroffene Eltern zu informieren und zur Annahme dieser Angebote zu motivieren. Gleichzeitig wurde eine Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt umgesetzt. Hier war die neue Einrichtung auf die Empfehlung durch weitere Stellen angewiesen, die mit Kindern und Eltern Kontakt haben, insb. die niedergelassenen Kinderärzte und Hausärzte, andere Kliniken, niedergelassene Therapeuten, Ämter, sowie natürlich die Presse. An diesen Stellen persönlichen Kontakt zu knüpfen, Zusammenarbeit anzubieten, war der Schwerpunkt der ersten Monate in der Aufbauphase der neuen Einrichtung. Gleichzeitig mussten Förder-mittel beantragt und begründet werden. Die ersten Angebote: Die Angebote der Frühförderung gliederten sich in drei Arbeitsbereiche:

1. Frühberatung Zur Beratung und Anleitung der Eltern und/oder sonstiger enger Bezugspersonen des Kindes im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe, 2. Frühförderung

Als gezielte heilpädagogische Übungsbehandlung mit dem Kind und 3. Interdisziplinarität

Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten, Ämtern, Institutionen. Die Zielgruppe: Die Zielgruppe waren Kinder im Alter von 0-4,

• bei denen es sich um Risikokinder handelte, • bei denen sich eine Entwicklungsverzögerung abzeichnete, • die von einer Behinderung bedroht waren, oder • die behindert waren, sowie deren Familien.

Die ersten Familien: Begonnen wurde mit den ersten 16 Kindern und ihren Eltern, die ab dem Jahreswechsel 1980/`81 regelmäßig in ein- bis zweiwöchentlichem Rhythmus von der Pädagogin in Form von mobiler Frühförderung betreut wurden, d.h. die Pädagogin ging -nach vorheriger Termin-absprache- zur Familie nach Hause. Die Intention des Hausbesuchs war, dem noch sehr klei-nen Kind die Geborgenheit der häuslichen Atmosphäre zu erhalten, was gleichzeitig eine Ent-lastung der Familie darstellte. Die Entwicklung: Nach dem ersten halben Jahr seit Bestehen der neuen Einrichtung hatte sich die Zahl der an-gemeldeten Familien in der Frühberatungsstelle bereits auf 46 erhöht. Die Zahl wuchs mit dem steigenden Bekanntheitsgrad der Frühberatungsstelle.

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3 Kapitel 3.1.2 - FF

Schnell waren die Kapazitäten erschöpft und es kam zu personellen Erweiterungen. Es wur-den nun eine weitere Pädagogin, sowie eine Ergotherapeutin eingestellt, und der Psychologe der Risikosprechstunde stand mit einer halben Stelle der Frühberatungsstelle zur Verfügung. Es begann eine Suche nach gemeinsamen Räumlichkeiten für die Frühberatungsstelle und den Ambulanten Sprachheildienst, aber leider fand sich kein geeignetes Objekt. Der Umzug in den Heusenstammer Weg: Die Erweiterung des Teams machte einen Umzug in größere Räumlichkeiten dringend not-wendig. 1987 war es dann so weit, die Frühberatungsstelle zog innerhalb Offenbach in den Heusenstammer Weg 10. Das Erdgeschoss und die halb ausgebauten Souterrain-Räumlichkeiten eines Zweifamilienhauses wurden die neuen Räume. Das Erdgeschoss wurde zu Büros gestaltet und es gab nun die Möglichkeit in den Souterrainräumen einen (sehr klei-nen) Therapieraum einzurichten und ein großes Spielzimmer, das für Erstgespräche, Mut-ter/Vater-Kind-Gruppen, und (in Ausnahmen) zu ambulanten Frühfördermaßnahmen genutzt werden konnte. Das interdisziplinäre Team der Frühförderstelle: Das Team wuchs im Laufe der Zeit zu einem interdisziplinären Team mit den Fachbereichen (Heil-)Pädagogik, Krankengymnastik, Beschäftigungstherapie (heute: Ergotherapie) und Psy-chologie in enger Kooperation mit dem Ambulanten Sprachheildienst. Als weiteres Feld der Frühberatungsstelle / Frühförderstelle kam der Bereich der Beratung für Kindertagesstätten hinzu. Frühförderung bis zum Schuleintritt: Mit der Verabschiedung der „alten“ Richtlinien des hessischen Ministeriums und mit dem Inkrafttreten der „neuen“ vorläufigen Richtlinien für Frühförderung in Hessen verlängerte sich 1987 die Zuständigkeit der Frühförderung in die Kindergartenzeit hinein, die Familien hatten nun den Anspruch auf Frühfördermaßnahmen bis das Kind zur Schule gehen wird. Vorher endete Frühförderung mit dem 4. Lebensjahr. Die Unterstützung von Kindern mit Entwicklungsverzögerung/Behinderung in Regeleinrich-tungen wurden nun möglich, die Frühförderin des Kindes konnte nun kontinuierlich auch im Kindergarten (oder zu Hause) weiter betreuen, da sie das Kind schon gut kannte. Auf dem Hintergrund der Orientierung an der Normalität, als eine der Grundlagen des Kon-zeptes der Frühförderstelle kam der Gedanke, dass für alle Kinder der Eintritt in den Kinder-garten ein großer Einschnitt im Leben eines Kindes bedeutet, sowohl für Kinder mit Entwick-lungsverzögerung/Behinderung, als auch für „Regelkinder“. Es bedeutet eine Herausforde-rung an die Entwicklung eines Kindes und eine große Chance neue Erfahrungen in einem neuen Sozialisationsfeld zu machen.

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

Kapitel 3.1.2 - FF 4

Die Integrationsdiskussion seit den 80er Jahren verweist auf die allgemein zu beobachtende Ausgrenzung der Behinderten aus der Gesellschaft. Viele Projekte fanden auf Bundes- und Landesebene, sowie auf kommunaler Ebene zum Thema „Integrative Gruppen“ und „Integra-tive Kindergärten“ statt. Diese fanden viel Aufmerksamkeit und eine breite Zustimmung. In wissenschaftlichen Kreisen, insb. auf den Universitäten, hatte das Thema „Integration“ bzw. „Nichtaussonderung“ große Bedeutung. In der Frühförderstelle gab es viele Diskussionen zu den Themen „Sonderkindertagesstätte“, „Integrative Gruppen“ und „Gemeinsame Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern im Regelkindergarten“ (die sog. „Einzelintegration“). Die Notwendigkeit den pädagogischen Alltag eines Kindergartens auf die besonderen Be-dürfnisse des Kindes mit Behinderung/Entwicklungsverzögerung abzustimmen war unbestrit-ten. Die Idee zu einem neuen Modell entstand. Das Modell „Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder“ – die Einzelintegration: Die Frühförderin aus dem Bereich der „pädagogischen Hausfrühförderung“ soll über den Kindergarteneintritt hinaus für die Familie zuständig sein, im Kindergarten sollen –wie bei den nichtbehinderten Kindern auch- die Erzieher/innen zuständig und verantwortlich sein. Für pädagogische Fragen der Erzieher/innen in der Umsetzung der Einzelintegration im Kinder-garten sollte eine weitere Fachkraft der Frühförderstelle zur Verfügung stehen. In der Frühförderstelle entstand ein neuer Fachbereich, die Fachberatung. Eine Pädagogin hatte nun ausschließlich den Auftrag Erzieher/innen in Kindergärten zu auffälligen Kindern in Regeleinrichtungen zu beraten und Erzieher/innen zu beraten, die ein behindertes oder ent-wicklungsverzögertes Kind aufnahmen, in der Regel aber keine verbesserten Rahmenbedin-gungen hatten. Inhalt der Beratung waren damals Fragen zur Betreuung, Integration oder „Nicht-Aussonderung“ von Kinder mit Entwicklungsverzögerung/ Behinderung. Durch die Rahmenbedingungen im Regelkindergarten konnte nicht gewährleistet werden, dass das Kind mit Entwicklungsverzögerung/Behinderung adäquat integriert wird. Es entstand mit Unterstützung des Vereins, dem Landeswohlfahrtsverband, dem Sozialdezer-nenten und des Kreisausschusses des Kreises Offenbach ein Modell in der Frühförderstelle zum Projekt „Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder in Regelkin-dergärten“ die sog. Einzelintegration. Im Vordergrund des Projektes stand die soziale Integration des Kindes mit Entwicklungsver-zögerung/Behinderung. Die Idee des Modells kam zur Umsetzung im Kreis Offenbach, hier waren beteiligt: die Früh-förderstelle, insbesondere ist hier die Fachberaterin und der Psychologe zu erwähnen, die Krankengymnastin und die Ergotherapeutin der Frühförderstelle, die Sprachtherapeutin des Ambulanten Sprachheildienstes, Erzieher/innen und Träger von verschiedenen am Modell beteiligten Kindergärten, Supervisor/innen, sowie die beteiligten Kinder und Ihre Eltern.

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

5 Kapitel 3.1.2 - FF

In Orientierung an den Rahmenbedingungen der Sonderkindergärten wurde ein „Paket“ ent-wickelt, das sich in folgende fünf Punkte umsetzte:

1. Rahmenbedingungen (Gruppenstärke, Anzahl der ErzieherInnen, Zeitfaktor) 2. Therapeutische Versorgung 3. Fachberatung 4. Fortbildung 5. Supervision

Durch hinreichend gute Gestaltung der genannten Punkte sollte es zu einer besseren Qualifi-zierung der Regelkindergärten kommen. Grundsatz war, dass alle fünf Punkte –das „Paket“- von den Kindergärten und ihren Trägern erfüllt werden mussten, es durften keine Einzeldienstleistungen der Frühförderstelle angefor-dert werden, um nicht auf wichtige Elemente des Pakets zu verzichten. Das Modell lief von 1987-1990 und es waren insgesamt 14 Kinder mit Entwicklungsverzöge-rung/Behinderung in 12 Gruppen von 10 Kindergärten beteiligt. Davon waren in 10 Gruppen je ein Kind und in zwei Gruppen je 2 Kinder. Die Umsetzungsphase beinhaltete:

• Gespräche mit den beteiligten Eltern • (Vor-)Gespräche in den entsprechenden Kindergärten • Herstellung der geplanten Neuen Rahmenbedingungen für Regelkindergärten • Kooperation zwischen den ErzieherInnen, der Fachberatung und den Therapeutinnen

der Frühförderstelle als begleitende Maßnahmen zur Betreuung im Kindergarten. Nach den drei Projektjahren wurde ein Erfahrungsbericht zur Einzelintegration im Kreis Offenbach erstellt. Es kam zu einer landesweiten Umsetzung der Einzelintegrationsmaßnah-me unter verbesserten Rahmenbedingungen in den Regelkindergärten, die mittels der Finan-zierung durch den LWV umgesetzt wurden. Einige aus der Sicht des Modellprojektes sinnvolle Rahmenbedingungen konnten nicht umge-setzt werden, aber die Grundidee kam zur Umsetzung. Auch im Laufe der nächsten „Entwick-lungsjahre“ unserer Stelle wurden einige Ideen modifiziert, verändert und durch neue Erfah-rungswerte ersetzt. Zusätzlich stellte der Kreis Offenbach noch einige Jahre Mittel zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Verfügung. Die Frühförderstelle wächst: Der Fachbereich Pädagogische Fachberatung konnte mit einer weiteren Stelle aufgestockt werden. Die Verabredung der Einbindung des Psychologen mit halber Stelle der damaligen Risiko-sprechstunde (heute das Sozialpädiatrische Zentrum) wurde abgelöst durch einen in der Früh-förderstelle angestellten Psychologen (halbe Stelle), der sein Aufgabengebiet ausschließlich in der Frühförderstelle hatte.

Monika Wehking kam 01.04.94 zur FF

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

Kapitel 3.1.2 - FF 6

Räumliche Erweiterung: Durch die Erweiterung des Teams der Frühförderstelle in allen Fachbereichen wurden bald die Räume zu knapp und der Verein nahm die Gelegenheit zum Jahreswechsel 1994/´95 wahr, auch das Obergeschoss des Hauses im Heusenstammer Weg anzumieten. Die inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Angebotsstrukturen für die Familien konnten so erweitert wer-den und man folgte somit den fachlichen Standards in der allgemeinen Entwicklung der Früh-förderarbeit. 1996 wurde die Sonderkindertagesstätte Flurstraße in Offenbach von der Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach e.V. übernommen. Dies bedeutete auch die Übernahme der dort tätigen Therapeuten in die Frühförderstellen (Ergotherapie und Krankengymnastik finden die Anbindung in der Frühförderstelle Heusenstammer Weg und Sprachtherapie im Ambulanten Sprachheildienst). Die integrativen Kindertagesstätten des Vereins – Integrative Kindertagesstätte Tabaluga in Hainburg und Integrative Kindertagesstätte Martin-Luther-Park in Offenbach- wurden Be-handlungsstellen der Frühförderstellen, d.h. ein Teil der therapeutischen Dienste hatte seinen festen Einsatzort in dem jeweiligen Kindergarten und versorgt primär die dort betreuten Kin-der. 1997 kam die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule in Weiskirchen auf den Verein zu, mit dem Anliegen eine Krankengymnastin vom Verein Behindertenhilfe für die Schule für Prak-tisch Bildbare anzustellen. Durch die finanzielle Beteiligung des Kreises Offenbach (neben der Finanzierung über die Krankenkassen) konnte dies verwirklicht werden. Die Kranken-gymnastin hat ihren Einsatzort in der Schule für Praktisch Bildbare und ist der Frühförderstel-le sachlich zugeordnet und findet dort auch den fachlichen Austausch. 1997 gab es durch die Budgetierung der Frühförderstelle ein verändertes Verfahren. Von der früheren Einzelfallabrechnung ging man nach gemeinsamen Verhandlungen über zu einer Budgetierung, was u.a. auch eine geringere Administration für beide Seiten zur Folge hatte. Kontinuierliche Weiterentwicklung des Konzeptes der Frühförderstelle / erwei-ternde Angebote: Inhaltlich wurde das Konzept der Frühförderstelle fortlaufend modifiziert und weiterentwi-ckelt. Der Beratungsauftrag der „heilpädagogischen“ Fachberatung erweiterte sich in den Jahren zu einem Angebot, das alle integrativ arbeitenden Kindertagesstätten in Anspruch nehmen kön-nen. In der fachlichen Weiterentwicklung von „Integration“ oder der „gemeinsamen Erzie-hung von Kindern mit Behinderung/Entwicklungsverzögerung“ wurde deutlich, dass es einer-seits nicht nur um die soziale Integration der Kinder gehen kann, aber auch nicht nur um die Förderung der Kinder. Eine sinnvolle Kombination, der sich nicht ausschließenden Bedin-gungen ist notwendig. Hierzu kann das heilpädagogische Fachwissen der Fachberatung aus dem interdisziplinären Team der Frühförderstelle angefragt werden. Arbeitskreise für integrativ arbeitende Erzieher/innen mit unterschiedlichen Schwerpunkten wurden verstärkt angeboten, um Themen ressourcenorientiert bündeln zu können, Erfah-rungsaustausch unter den integrativ arbeitenden Erzieher/innen verschiedener Einrichtungen zu ermöglichen, Multiplikatoreffekte zu nutzen.

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

7 Kapitel 3.1.2 - FF

Darüber hinaus wurde 1997 aufgrund der immer wiederkehrenden Anfragen von Erzie-her/innen ein Konzept für einrichtungsbezogene Fortbildungen durch die Frühförderstelle entwickelt. Dieses Angebot richtet sich an Kindertagesstätten und wird je nach Thema von den jeweiligen Mitarbeiter/innen der einzelnen Fachbereiche oder fachbereichsübergreifend angeboten. Nach dem im ersten Jahr schon viele Anfragen kamen, wurden schon 1998 sehr viele Fortbil-dungsangebote der Frühförderstelle abgerufen und 1999 sind –da dies kein Schwerpunktan-gebot ist- schon die Grenzen der Kapazität erreicht. Die Angebote werden von den Kindertagesstätten positiv aufgenommen, allerdings soll dies nicht zu einem Schwerpunkt werden, sondern ist nur als ein Element der breiten Angebotspa-lette der Frühförderstelle zu verstehen. Inzwischen liegt auch ein entsprechender Fortbil-dungskatalog zur Weitergabe vor. Deutlich wird an dieser Stelle der hohe Bedarf an Fortbildungsmaßnahmen der Erzieher/innen in Kindertagesstätten. Nicht zuletzt durch die Entwicklung der wohnortnahen Integration sind die Erzieher/innen aus dem Regelbereich in hohem Maße gefordert sich der z.T. immer noch neuen Herausforderung „Integration“ zu stellen. Die Nachfrage zu präventiver Beratung und Integrationsberatung wurden in den letzten Jahren größer und die Tendenz ist steigend, insb. auch aufgrund der neuen Rahmenvereinbarung In-tegration seit August 1999, da hierdurch nun jeder Kindergarten in die Lage versetzt wird ein Kind mit Behinderung/Entwicklungsverzögerung aufzunehmen aber häufig keine Erfahrun-gen vorhanden sind. Hier ist eine konzeptionelle Veränderung in der heilpädagogischen Fach-beratung aufgrund der sich verändernden Bedürfnissen der Erzieher/innen im Bereich sinnvoll und notwendig. Durch eine hohe Nachfrage an Gruppenangeboten für Kinder konnte von den Therapeuten der Frühförderstelle eine therapeutische Gruppe mit psychomotorischen Elementen angeboten werden. Für die Durchführung können die Räume in den Behandlungsstellen genutzt werden. Themenzentrierte Projekte konnten im Frühförderteam umgesetzt werden und auch der Stel-lenwert interner Fortbildungsmaßnahmen gewinnt an Bedeutung, um die Ressourcen im eige-nen Team - neben den kollegialen Fallbesprechungen - optimaler zu nutzen. Der Bereich Diagnostik in der Frühförderung gewann mehr und mehr an Bedeutung und wur-de kontinuierlich ausgebaut, insb. auch mit speziellen Verfahren wie standardisierte Testver-fahren. Durch die Möglichkeit individueller Betrachtungsweisen eines Kindes und seiner Entwick-lung in verschiedenen Lebensumwelten kann die Entscheidung über weitere Vorgehensweisen sehr individuell erfolgen. Niederfrequente bis hochfrequente Maßnahmen können sehr genau be- und abgestimmt werden. Hier ist die enge Kooperation mit dem Ambulanten Sprachheildienst, den niedergelassenen Kinderärzten und anderen externen Institutionen äußerst wichtig. Das Jahr 1999 war geprägt von einer sehr intensiven Konzeptphase. Diese steht in Verbin-dung mit der Organisationsentwicklung auf Vereinsebene.

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Kapitel 3.1.2 - FF 8

Aktuell ergibt sich im Jahr 2000 aus der Organisationsentwicklung im Bereich Frühförderstel-len und Kindertagesstätten ein veränderter Name für die Frühförderstelle Heusenstammer Weg. Sie wird zukünftig „Frühförder- und Frühberatungsstelle“ heißen. Im Herbst 2000 soll nach Verhandlungen mit der Stadt Offenbach die Krankengymnastin der Schule für Körbehinderte –Fröbelschule in der Stadt Offenbach-, die zur Zeit dort selbständig arbeitet, vom Verein übernommen werden, analog dem Modell in Weiskirchen von 1997. Da die Unterstützung und Hilfen für die Familien und ErzieherInnen wie sie die Frühförder-stelle in ihrem komplexen System anbietet eine große Herausforderung darstellt, erfordert die Frühförderarbeit eine hohe fachliche und persönliche Kompetenz für die in der Frühförder-stelle Tätigen. Die Möglichkeit zur fachlichen Fort- und Weiterbildung stehen regelmäßig zur Verfügung.Zur Reflexion der eigenen Arbeit sind kollegiale Beratungen/Fallbesprechungen und externe Supervision unabdingbar und sichern an dieser Stelle die Qualität unserer Arbeit. Dokumentation: Zur fallbezogenen Dokumentation der Arbeit wird für jedes Kind ein interdisziplinär abge-stimmtes Förderkonzept erstellt und regelmäßig fortgeschrieben. Außerdem werden Daten erhoben, die neben der Statistik für die Leistungsdokumentation auch Erhebungen über die Entwicklung der Frühförderung in Stadt und Kreis Offenbach ermöglicht. Hier ist die Entwicklung im Bereich Datenverarbeitung eine große Erleichterung, da die Früh-förderstelle mit ausreichenden Computern und Programmen bestückt ist.

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9 Kapitel 3.1.2 - FF

Frühförder- und Frühberatungsstellen des Vereins Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach heute:

Frühförder- und Frühberatungsstelle Ludwigstraße 36 63067 Offenbach

Leistungsangebote Frühförder- und Frühberatungsstelle: 1. Pädagogische Frühförderung 2. Heilpädagogische Fachberatung 3. Therapeutische Frühförderung

- Logopädie - Krankengym - Ergothera

4. Psychologischer Dienst 5. Audiometrie 6. Verwaltung

Angaben Zahl der MA ???

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Kapitel 3.1.2 - FF 10

1. Pädagogische Frühförderung: • (Entwicklungs-)Diagnostik /-verlauf

Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik • Kontinuierliche heilpädagogische Förderung des Kindes • Beratung der Eltern / Erziehungsberechtigten Themen der Eltern können sein:

- Auseinandersetzung mit der Behinderung / Beeinträchtigung des Kindes - Aufklärung, Besprechung über den Entwicklungsstand des Kindes - Fördermöglichkeiten für das Kind - Welche Möglichkeiten hat mein Kind? - Trauerverarbeitung - Zukunftsfragen (Kindergarten, Schule, Erwachsensein, ...) - Familie, Umwelt und Gesellschaft - Geschwistersituation

• Mutter-Kind-Gruppen / Vater-Kind-Gruppen • Interne und externe interdisziplinäre Zusammenarbeit 2. Heilpädagogisch-fachtherapeutische Dienste: Krankengymnastik: • Diagnostik / Befunderhebung

Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik • Regelmäßige Krankengymnastik für das Kind:

Allg. Krankengymnasik und Bobath-Therapiemethode ∗ im häuslichen Umfeld der Familie ∗ in den Behandlungsstellen: − Integrative Kindertagesstätte Martin-Luther-Park − Integrative Kindertagesstätte Tabaluga ∗ sowie in Kindertagesstätten, die integrativ arbeiten

• Kindbezogene Beratung der Eltern • Kindbezogene Beratung von Erzieher/innen

- Vernetzung von Therapie und Kindergartenalltag mit regelmäßigem Austausch und Zusammenarbeit

• Therapeutisches Gruppenangebot mit psychomotorischen Elementen • Interne und externe interdisziplinäre Zusammenarbeit

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11 Kapitel 3.1.2 - FF

Ergotherapie: • Diagnostik / Befunderhebung

Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik • Regelmäßige Ergotherapie für das Kind:

Allgemeine Ergotherapie und Sensorische Integrationstherapie nach Jean Ayres ∗ im häuslichen Umfeld der Familie ∗ in der Behandlungsstelle: − Integrative Kindertagesstätte Martin-Luther-Park ∗ sowie in Kindertagesstätten, die integrativ arbeiten

• Kindbezogene Beratung der Eltern • Kindbezogene Beratung von Erzieherinnen

- Vernetzung von Therapie und Kindergartenalltag mit regelmäßigem Austausch und Zusammenarbeit

• Therapeutisches Gruppenangebot mit psychomotorischen Elementen • Interne und externe interdisziplinäre Zusammenarbeit 3. Psychologischer Dienst: • Eltern- oder Elternteilgespräche zu speziellen Themenbereichen (i.d.R. in begrenztem Um-

fang) • Elterngesprächskreise • Diagnostikverfahren ( z.B. Entwicklungsdiagnostik / Leistungsdiagnostik für Schulanfän-

ger) • Interne interdisziplinäre Fallgespräche • Interne und externe interdisziplinäre Zusammenarbeit 4. Heilpädagogische Fachberatung: • Integrationsberatung in Kindertagesstätten mit integrativen Maßnahmen:

- Hospitation in der Kindergruppe und anschließende Beratung der Erzieher/innen

(Entwicklungseinschätzung des Kindes, Förder- und Spielangebote für das Kind, Fragen zum Integrationsprozess des Kindes, der Gruppe, des Kindergartens.) - zusätzliche Beratung der Erzieher/innen am Nachmittag - bei Bedarf gemeinsame Gespräche mit Eltern

• Unterstützung bei der Vorbereitung von Integrativen Maßnahmen in Kindertagesstätten

- sog. Vorfeldberatung • „Freie Beratungen“:

Beratung von Erzieher/innen über Kinder die auffällig in der Regelgruppe sind (nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern)

- Hospitation in der Kindergruppe und anschließende Beratung der Erzieher/innen

- zusätzliche Beratung der Erzieher/innen am Nachmittag - bei Bedarf gemeinsame Gespräche mit Eltern

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Kapitel 3.1.2 - FF 12

• Verschiedene Arbeitskreise Für ErzieherInnen in vierwöchigem Rhythmus • 1xjährlich eine sechstägige Fortbildungsreihe für ErzieherInnen • Interne und externe interdisziplinäre Zusammenarbeit Interdisziplinarität

Interne Vernetzung aller Fachbereiche der beiden Frühförderstellen: � Pädagogische Frühförderung � Heilpädagogisch-fachtherapeutische Dienste : Krankengymnastik, Ergothe-

rapie und Sprachtherapie / Kommunikationsförderung � Psychologischer Dienst � Heilpädagogische Fachberatung

- Vernetzung der Fachbereiche der Frühförderstellen mit externen Einrichtungen, wie z.B.:

� Kindertagesstätten (vereinseigene und externe) � niedergelassene Kinderärzte � Sozialpädiatrisches Zentrum � Psychologische Beratungsstellen / Erziehungsberatungsstellen � niedergelassene therapeutische Praxen � Ämter � etc.

Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit findet in regelmäßigen Abständen kindbezogen statt, darüber hinaus bestehen Kooperationsformen zwischen den Einrichtungen / Praxen und den Frühförderstellen. Ein Schwerpunkt dieser interdisziplinären Zusammenarbeit ist die Erstellung eines interdis-ziplinär abzustimmenden Förderkonzept, sowohl als Ersterstellung als auch fortlaufende Fort-schreibung des Förderkonzeptes bis zur Beendigung der Frühfördermaßnahme. • Perspektiven s. RK Teil B (an welcher Stelle?) • 1997 Budgetierung im Kreis Offenbach • 1997 Andrea Elm ⇒ KG in der PB-Schule, Anbindung an die FF • Umstellung des Konzeptes , insbesondere der hFb aufgrund der neuen RV-Integration? • Genauere Beschreibung von Methoden/Orientierungen/Angebote in der FF (→ hier an

dieser Stelle, oder auch in Teil B?) • Umzug von Heusenstammer Weg/Lortzingstr. in die Ludwigstraße 136 und damit räumli-

che Zusammenlegung der beiden Frühförder- und Frühberatungsstellen

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

Kapitel 3.1.2 - Schulsozialarbeit

3.2 Schulsozialarbeit

- noch nicht ausgeführt -

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©Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach e. V. 2011 1

3.3 Autismus-Therapieinstitut

3.3.1 Zur Geschichte des Autismus-Therapieinstituts 1970 schlossen sich Eltern autistischer Kinder in Lüdenscheid zusammen und gründeten den bundesweiten Selbsthilfeverein „Hilfe für das autistische Kind“. Autismus war damals im Vergleich zu anderen Störungen/Behinderungen noch ein recht jun-ges Syndrom, das erstmals 1942 von Leo Kanner (USA) bzw. Hans Asperger (Österreich) beschrieben wurde. In den Siebziger-Jahren war Autismus in medizinischen und pädagogi-schen Fachkreisen in Deutschland noch weitgehend unbekannt. Von etwa 6000-7000 autisti-schen Kindern, die aufgrund epidemiologischer Untersuchungen in Deutschland erwartet wurden, waren dem Bundesverband Mitte der Siebziger-Jahre gerade 600 bekannt (Cordes, 1977). Viele autistische Kinder fielen damals selbst aus dem System der Sondereinrichtungen auf-grund ihrer schweren Verhaltensauffälligkeiten heraus. Eltern mit autistischen Kindern fühl-ten sich isoliert und alleine gelassen. Ziel des Bundesverbandes war, zur Aufklärung beizutra-gen, die Früherkennung, die Schul- und Arbeitssituation autistischer Menschen zu verbessern und spezielle Therapie- und Fördermöglichkeiten zu schaffen. Mitte der Siebziger- bis Mitte der Achtziger-Jahre gründeten sich unter dem Dach des Bun-desverbandes bundesweit viele Regionalverbände, die wiederum spezielle Therapie- und Be-ratungsstellen für autistische Menschen aufbauten. Der Verein "Hilfe für das autistische Kind, Regionalverband Rhein-Main e.V." gründete sich 1976, das Autismus-Therapieinstitut Langen wurde 1977 von diesem Verein gegründet. Am 15.2.1977 wurde der erste Psychologe im „Institut zur Therapie autistischer Verhaltens-störungen“ angestellt und konnte mit Therapien in einer angemieteten 2 ½-Zimmer-Wohnung in der Weserstrasse 11 in Langen beginnen. Die Geschäftsführung erfolgte ehrenamtlich durch den Vorstand des Vereins „Hilfe für das autistische Kind, Regionalverband Rhein-Main e.V.“ Finanziert wurden die ersten Therapien durch Zuschüsse des LWV, der Stadt Frankfurt und von den Eltern selbst aufgebrachten Mitteln. Im Frühjahr 1977 sagte die Stadt Frankfurt die Kostenübernahme der Therapien nach dem BSHG zu. Im Oktober 1977 konnte die zweite Psychologin in Teilzeit beschäftigt werden. 1984 erfolgte die Umbenennung in „Autismus-Therapieinstitut“. Warum diese Namensänderung? Zum ersten war sie Folge des sich verändernden Verständnisses vom Autismus: Es zeigte sich, dass Autismus mehr als eine Verhaltensstörung ist, sondern sehr tiefgreifend in die ge-samte Entwicklung eingreift, alle Aspekte der Persönlichkeit des Menschen umfasst, und meist zu einer lebenslangen Behinderung führt. Zum zweiten erkannte man, dass die autistischen Verhaltensstörungen wie Stereotypien usw. nicht einfach Störungen, sondern zugleich Versuche der autistischen Menschen sind, ihre Wahrnehmungen zu ordnen, ihre Spannungen in den Griff zu bekommen - also auch sinnvolle Verhaltensweisen für das Überleben (vgl. Feuser).

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2 ©Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach e. V. 2011

Zum Dritten legte das Wort "Verhaltensstörungen" nahe, in der Therapie ginge es nur um Verhaltensänderung der autistischen Menschen. Tatsächlich geht es aber in der Therapie auch um Gefühle (z.B. Ängste), Wahrnehmungen, Entwicklungen, Beziehungen …… und das Sys-tem; denn oft sind es die Menschen im sozialen Umfeld, die lernen müssen, mit diesen so genannten autistischen Verhaltensstörungen zurechtzukommen. Ab Mitte der Achtziger-Jahre erfolgte unter der Leitung des Diplompsychologen Gerhardt Wiener (1979-2002) ein behutsamer und kontinuierlicher Ausbau des Autismus-Therapieinstituts: Konzeptionelle Weiterentwicklungen, in welche die oben genannten Über-legungen einflossen, die Übernahme neuer Aufgabenfelder, personelle und räumliche Erwei-terungen und nicht zuletzt strukturelle Veränderungen prägten die nächsten Jahre. 1990 erfolgte die Anerkennung als spezielle Frühförderstelle durch das Land Hessen. In den folgenden Jahren wurde versucht, durch räumliche und personelle Ausweitung der ständig zunehmenden Nachfrage nach Therapieplätzen gerecht zu werden und der wachsen-den Institution durch strukturelle Veränderungen eine tragfähige Grundlage zu erhalten: 1992 erfolgte der Umzug in neue Praxisräume in der Westendstrasse. 1993 ging die Ge-schäftsführung des Therapieinstituts, die bisher ehrenamtlich von einem Mitglied des Vor-stands des Trägervereins wahrgenommen wurde, auf das Therapieinstitut und dessen Leiter, Gerhardt Wiener, über. 1999 wurden zusätzliche Therapieräume in der Nähe (Gartenstrasse) angemietet. Im Jahr 2000 waren im Autismus-Therapieinstitut acht qualifizierte Therapeutinnen und The-rapeuten über die Grenzen des Rhein-Main Gebietes hinaus tätig. Das Leistungsangebot des Autismus-Therapieinstituts umfasste nicht nur die Therapie für autistisch behinderte Men-schen aller Altersgruppen und die begleitende Beratung der Familien und Bezugspersonen sondern auch die Mitwirkung bei der Förder- und Entwicklungsdiagnostik, die interdisziplinä-re Zusammenarbeit mit pädagogischen, pädiatrischen, psychiatrischen, medizinischen und therapeutischen Einrichtungen sowie Öffentlichkeitsarbeit, Fachvorträge und die Beratung und Fortbildung für andere Institutionen und Fachkräfte. Im Jahr 2001 wurde mit dem Kreisausschuss Offenbach eine „Vereinbarung über Leistung, Vergütung sowie Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung nach §§ 93 ff. Bundessozialhilfe-gesetz und §§ 77 ff. SGB VIII“ sowie die „Vereinbarung über die Vergütung der Leistungen des Autismus-Therapieinstitutes in Langen“ abgeschlossen. Die Kostenträger in anderen Städten und Kreisen übernehmen diese in der Regel. Im Jahr 2002 wurde die schon in den vergangenen Jahren geführte Diskussion nach langfristi-gen tragfähigen Strukturen und Rechtsformen für das Autismus-Therapieinstitut wieder auf-gegriffen. Überlegungen, inwieweit Größe und Angebotsstruktur des Therapieinstituts durch die Strukturen eines Selbsthilfevereins perspektivisch weiterhin gesichert und ausgebaut wer-den können, der wachsende Kostendruck einerseits und eine

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©Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach e. V. 2011 3

lange Warteliste andererseits führten zur Entscheidung des Elternvereins, die Trägerschaft des Autismus-Therapieinstituts zum 01.01.2003 auf den Verein „Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach e.V.“ zu übertragen. Im Jahr 2005 wurde die erste feste Außenstelle in Frankfurt-Heddernheim eröffnet. Damit konnte Familien aus Frankfurt und dem nördlichen Einzugsgebiet ein ortsnahes Angebot ge-macht werden. Im Jahr 2006 folgte die Außenstelle Darmstadt. Am 15.02.2007 – auf den Tag genau 30 Jahre nach Gründung – zog das Autismus-Therapieinstitut in neue 300 m² große Räume in der Moselstrasse 11 in Langen um. Das besondere Zusammentreffen von Vergangenheit und Zukunft wurde am 22. Juni 2007 gefeiert.

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Kapitel 3.3 - AD

3.4 Ambulanter Dienst

- noch nicht ausgeführt -

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

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3.5 Wohnen (Koordinationsstelle, Wohneinrichtungen, Betreutes Wohnen)

3.5.1 Allgemeine historische Entwicklungen, aktuelle Situation und

Herausforderungen sowie Perspektiven im Arbeitsfeld Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung

Ambulante und stationäre Hilfen in der Behindertenhilfe im Bereich Wohnen stehen in der Bundesrepublik Deutschland vor Zukunftsfragen, die sich aus drei wesentlichen aktuellen Entwicklungslinien herleiten lassen. 1. Das Ende der Arbeitsgesellschaft und die mit ihr eingetretene Finanzkrise des Staates

führt zu einer Infragestellung des bisherigen Systems staatlicher Transfers in das System sozialer Leistungen. Die Reform und der „leistungsgerechte“ Umbau des Sozialstaats steht auf dem Programm zukunftsorientierter Sozialpolitik. Die zu beobachtenden Aus-wirkungen hiervon sind vielschichtig und greifen unmittelbar in das bestehende System der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen ein.

2. Die Qualität sozialer und rehabilitativer Arbeit sieht sich spätestens seit Anfang der neunziger Jahre in ihrer sowohl fachlichen wie auch institutionellen Weiterentwicklung mit unterschiedlichen Interessen konfrontiert und steht auf dem Prüfstand. Hierbei zeich-nen sich zwei Linien der Qualitätsdiskussion ab, die in unterschiedliche, z.T. gegensätzli-che Erfordernisse einmünden: Betriebswirtschaftliche dominierte und staatlicherseits fa-vorisierte Qualitäts(management)interessen mit Forderungen nach erhöhter Effizienz ei-nerseits und an der Weiterentwicklung bzw. Aufrechterhaltung von Lebensqualität der Nutzer von angebotenen Hilfen der Behindertenhilfe interessierte andererseits.

3. Gleichsam quer zu diesen vorgezeichneten Entwicklungsschwerpunkten liegt der aus der

Historie der bundesdeutschen Behindertenhilfe sich herleitende fachliche und sozial-politisch legitimierte Stand an Werten und Zielen der sozialen Rehabilitation, wie er sich im neuen, nunmehr auch gesetzlich verbrieften Paradigma der Selbstbestimmung und Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung manifestiert. Dieses scheint – auf den ersten Blick – das bisherige klassische Fürsorge-modell abzulösen. Andererseits entstehen angesichts der demographischen Entwicklung neue soziale Verantwortlichkeiten und sowohl Planungs-, Konzeptualisierungs- als auch Finanzierungserfordernisse, die Kostendämpfungsbemühungen zuwiderlaufen.

Diese drei markanten Entwicklungslinien dominieren die augenblickliche fachliche Diskussi-on und sozialpolitische Herausforderung in den stationären und ambulanten Hilfen der bun-desdeutschen Behindertenhilfe im Bereich Wohnen. Die sich dahinter erschließenden Felder sind nicht von einander trennbar, sondern auf einander bezogen und finden sich je nach Dis-kussionstand und Interessensbindung mal hier, mal dort.

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Die Gefahr einer im Sinne von Ideologie missbräuchlichen Nutzung der Argumente der Ge-genseite ist deutlich gegeben. Auf einen Punkt gebracht, um die besondere Herausforderungs-lage für die stationären und ambulanten Hilfen kenntlich zu machen: Mitunter erscheinen die Anstrengungen und Verknüpfungen als die berühmt-berüchtigte Quadratur des Kreises. Die Behindertenhilfe und die Leistungen für die betroffenen Menschen sollen nicht nur besser, sondern auch billiger werden. Im folgenden sollen Details der beschriebenen Entwicklungslinien herausgearbeitet und zu einander in Bezug gesetzt werden. Finanzkrise und Umbau des Sozialstaats Knapper werdende sozialstaatlich verfügbare Ressourcen haben zu einer radikalen Umorien-tierung im Sinne einer grundlegenden Ökonomisierung des Sozialen geführt: Mehr Effizienz, mehr Effektivität, mehr Markt , mehr Wettbewerb, dadurch (vermeintlich) mehr Qualität und sogenannte Kundenorientierung, die soziale Arbeit als Dienstleistung. Den nicht mehr zeitgemäßen Wohlfahrtsstaat im Auge wurde/wird ein Umbruch in der Sozi-alpolitik eingeleitet, der in der ökonomischen Krise des Sozialstaats auch die Chance einer neuen Kultur des Helfens und des Sozialen sieht, z.B. über die Ausweitung von bürgerschaft-lichem Engagement. Mit gesetzlichen Weichenstellungen wie der Reform des § 93 BSHG (Einrichtungsfinanzie-rung), aber auch dem Aufgreifen der bislang verborgen schlummernden sozialpolitischen Steuerungsinstrumente des § 46 BSHG (Gesamtplan) wird eine an Wirkung orientierte und auf höhere Effizienz des sozialstaatlichen Mitteleinsatzes ausgelegte Sozialpolitik im Bereich der Angebote der Behindertenhilfe angestrebt. Regelungen auf Länderebene wie z.B. die so-zialpolitische Vereinbarung in Hessen über den Ausbau des kostengünstigeren Betreuten Wohnens betreiben über sogenannte Belegungskonferenzen die Steuerung von „Fällen“ und die Beschneidung von Trägerautonomie und Wunsch- und Wahlmöglichkeiten der vielzitier-ten Kunden. Mit dem Mitte der neunziger Jahre vollzogenen Systemwechsel vom Selbstkostendeckungs-prinzip zum Grundsatz der Vergütung beschriebener Leistungen und marktvermitteltem Wettbewerb über Leistung, Qualität und Preise stellt der novellierte § 93 BSHG auch die Qualität der erbrachten Leistungen auf den Prüfstand vor dem Hintergrund des sogen. „Maß des Notwendigen“, von propagierter Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Bei dem von den zuständigen Sozialleistungsträgern in der Eingliederhilfe für Menschen mit Behinderung zunehmend eingesetzten Instrument Gesamtplan (gem. § 46 BSHG) handelt es sich um ein Instrument zur Steuerung von Qualität und Quantität in der Einzelfallsachbearbei-tung der Eingliederungshilfe, die gleichzeitig DV-gestützte Controlling-Daten für die politi-sche und strategische Steuerung liefern können. Mit dem Gesamtplan will der sich vom reinen Kostenträger zum Sozialleistungsträger wandelnde überörtliche Träger der Sozialhilfe in der heutigen Zeit angesichts verknappter sozialstaatlicher Ressourcen eine klare sozialpolitische Steuerungsfunktion übernehmen. Er geht damit weit über das bisher übliche Verwaltungshan-deln hinaus. Mit der aktiv steuernden Rolle sollen Leistungen für Menschen mit Behinderung im Hinblick auf die Wirkung effektiver erbracht und gleichzeitig Mittel effizienter eingesetzt werden.

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Da hierbei das vor Ort in den ambulanten und stationären wohnbezogenen Hilfen für Men-schen mit Behinderung etablierte Arbeitsbündnis und die an der Lebenswelt des Nutzers ori-entierte Hilfeplanung unmittelbar berührt werden, stellen sich angesichts des Eingriffs in die Autonomie beruflichen sozialen Handelns sowohl Fragen des Professionalisierungsgrades der Verwaltung als auch Fragen und Aspekte des Schutzes von Vertrauen und Intimität der einge-gangenen Hilfebeziehungen. Die hierbei intendierte bessere (Ergebnis- und/oder Wirkungs-) Kontrolle beruflichen sozialen Handelns unter bürokratischen und ökonomischen Gesichtspunkten führt zu einer Ausweitung bürokratisch-administrativer Macht und damit zu einer Einschränkung und mittelfristig zur Aufhebung nicht nur professioneller Autonomie. Ambulante und stationäre Formen der Hilfen im Wohnen stehen hierbei vor der Herausforde-rung, ihre Professionalität und Autonomie gegen die neuen ökonomischen Prinzipien von Markt und Preis, Dienstleistung und Kunde zu verteidigen. Die prinzipielle Nicht-Standardisierbarkeit ist gerade das Charakteristikum, welches das professionellen Handeln im Feld sozialer Arbeit von der klassischen Dienstleistung gegenüber einem Kunden unterschei-det. Qualität als neuer Leitbegriff in der Behindertenhilfe In der Diskussion um Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in den verschiedenen Handlungsfeldern beruflicher sozialer Arbeit dominieren seitens der Sozialleistungsträger primär kostenpolitische Aspekte. In der Behindertenhilfe stellt sich aus dieser Sicht zukünftig und unablässig die Frage nach der Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes sowie der von neoli-beralen Protagonisten vertretenen – und hier in Frage gestellten - Grundausrichtung am Ge-danken von Dienstleistung und Kunde. Das bestehende System an ambulanten und stationären wohnbezogenen Hilfen wird von die-ser Seite als historisch gewachsenes institutionszentriertes System gesehen, das den zukünfti-gen Anforderungen sowohl aus zweckmäßiger, wirtschaftlicher und ausreichender, auf das notwendige Maß zu beschränkender Sicht nicht gewachsen sei. Zudem sei fraglich, ob das bestehende System den sich zunehmend und - zu Recht - artikulierenden Ansprüchen auf selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung gerecht werden könne. Fachlich, aus der Perspektive der Nutzer stationärer und ambulanter wohnbezogener Hilfen stellt sich die Frage nach Qualität aus ganz anderer Sicht: Qualität bedeutet hier für sie – sub-jektiv wie objektiv – Lebensqualität. Abhängig vom Grad ihrer Behinderung und der damit verbundenen besonderen sozialen, weil hilfebedingten Abhängigkeit ist hier die Frage der Betreuungs- und Beziehungsqualität im Arbeitsbündnis unmittelbar berührt. Stationäre und ambulante Hilfen stehen deshalb hier vor der unausweichlichen Herausforde-rung, Kriterien eigener Qualität und Professionalität zu entwickeln und nachzuweisen. Im Zuge der verbreiteten Übernahme betriebswirtschaftlichen Denkens werden auch hier oftmals Konzepte favorisiert, die - die einmalige externe Prüfung der Qualität vor Augen - vorrangig auf verfahrensorientierte Instrumente abhebt. So lassen sich viele Träger von Einrichtungen der Behindertenhilfe auch im Bereich Wohnen im Sinne von DIN ISO zertifizieren.

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Die Lebens- und Wohnqualität der Menschen mit Behinderung und die besondere Bezie-hungspraxis im Arbeitsbündnis als eines besonders professionalisierungsbedürftigen Hand-lungsfeldes sind jedoch nur mittels einer fachlich-inhaltlichen, auf beruflicher Selbstkontrolle und -Evaluation aufbauenden Prüfung von Qualität möglich. Bei dieser Prüfung geht es weni-ger um eine quantifizier- und messbare Kontrolle von Qualität, sondern um die kontinuierli-che (Weiter-) Entwicklung der besonderen Qualität beruflicher sozialer Arbeit. Diese muss sich an konsensualen Zielen der sozialen Rehabilitation ebenso messen lassen wie an den operationalisierbaren Indikatoren und Zielsetzungen für Lebensqualität und Wohlbefinden der Nutzer/Bewohner. Stationäre und ambulante Hilfen stehen im Bereich Wohnen somit vor der Herausforderung, individuelle Hilfeplanung als Beziehungsprozess auf dem Boden eigener Werte und Ziele zu gestalten und damit eigene Kriterien von Qualität zu entwickeln. Wie diese Hilfe im Sinne von Prozessqualität erbracht wird, ist für die von den Hilfe- und Unterstützungsleistungen betroffenen Menschen wichtig. Hierzu gehört die weitergehende Professionalisierung der Mitarbeiter/innen für eine reflektierte Gestaltung des Arbeitsbünd-nisses. Standardisierte Abläufe und Verfahren unterstützen diesen Prozess. Sie allein bilden jedoch kein Qualitätsmerkmal aus, da sie technizistisch, bürokratisch-formal und lediglich quantitativ-relevant bleiben. Im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses sind daher von den ambulanten und stationären Hilfen Methoden der Selbstevaluation der Fremdevaluation vorzuziehen. Instru-mente der Qualitätssicherung müssen sich zudem für einen regelmäßigen und alltagsintegrier-ten Einsatz eignen. Zu Widersprechen ist Versuchen der Implementierung externer Qualitäts-kontrollen und –nachweise, die einen Eingriff in die Autonomie beruflichen sozialen Han-delns darstellen und lediglich oftmals quantifizier- bzw. reduzierbare Kostenaspekte ins Feld führen und dabei nur Strukturqualitäten und vermeintliche Wirkungsgrade erheben. Selbstbestimmung als neues Paradigma Mit dem neuen Paradigma der Selbstbestimmung in der bundesdeutschen Behindertenhilfe kommt ihre historische Entwicklung zu einem vorläufigen Abschluss. Der vollzogene Um-bruch ist signifikant. Mit der ursprünglich aus der Selbsthilfebewegung des angloamerikani-schen Raumes herkommenden Forderung wird die endgültige Abkehr von einem einst medi-zinisch dominierten, den Menschen mit geistiger Behinderung als nur defektgeprägtes Wesen betrachtendes Menschenbild manifest. Die Veränderungen, die mit dieser neuen Leitidee einhergehen, beherrschen die Diskussion in der deutschen Behindertenhilfe über alle Interessensgruppen im Sozialhilfedreieck hinweg. Sie berühren nicht nur das historisch gewandelte Menschenbild, sondern auch die Frage der Angemessenheit von Hilfen und ihren bisherigen Organisationsformen und –strukturen wie auch die Frage der Professionalität der Fachkräfte und ihres sich wandelnden neuen berufli-chen Rollen- und Selbstverständnisses. Darüber hinaus werden im Hinblick auf die neoliberale Ökonomisierung des Sozialen auch Fragen einer neuen sozialen Verantwortung aktuell und müssen angesichts umfassender sozi-alstaatlicher Kosteneinsparbemühungen und Kostenverlagerungen im Interesses der Betroffe-nen und ihres nach wie vor gegebenen Hilfe- und Unterstützungsbedarfes beantwortet wer-den.

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Angesichts einer zunehmend sich individualisierenden und von den Lebensstilen her plurali-sierenden Gesellschaft muss die geforderte verstärkte Ambulantisierung der Hilfen für Men-schen mit Behinderung vorrangig einer Isolierung des Individuums durch Schaffung professi-oneller und nichtprofessioneller sozialer Netzwerke Einhalt gebieten. Die Gefahr besteht, dass unter dem Leitbild der Selbstbestimmung die Behindertenhilfe sich wandelt von fürsorglicher Belagerung hin zu wohlwollender Vernachlässigung. Der Bundesgesetzgeber hat (im SGB IX von 2001) nachdrücklich Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zum politischen und programmatischen Ziel erklärt. Das Bild vom Menschen mit Behinderung hatte in den letzten Jahren eine Abkehr vollzogen vom traditionell medizinischen Modell, vom Bild des Menschen mit Behinderung als eines behandlungsbedürftigen Mängelwesens, schließlich als eines in der Summe defektorientierten hin zu einem mit der Fähigkeit zur Selbstregulation und Selbstbestimmung befähigtem Wesen mit Bedürfnissen, die allen Menschen gleich sind. Dieser Wandlung entspricht in wenigen Jahrzehnten der Weg vom Patienten zum viel zitier-ten Kunden, vom Objekt staatlicher Verwahrung, dann der Fürsorge und nun zum Subjekt der eigenen Lebensgestaltung, das neben kultureller und gesellschaftlicher Teilhabe auch Partizi-pation an den Bedingungen und Strukturen der Hilfegewährung einfordert. Das Konzept eines persönliches Budgets, mit dem der Mensch mit Behinderung seine neue Kundenrolle auch gegenüber dem System angebotener Hilfen wahrzunehmen versteht, stellt gleichsam die krö-nende Verkörperung dieses neuen Paradigmas dar. Aus der Sicht der Vertreter eines verschlankten, „leistungsgerechteren“, modernisierten Sozi-alstaats ergeben sich an die Anbieter ambulanter und stationärer Hilfen hierbei Forderungen nach der Überwindung der alten (verwahrenden, überversorgenden) Behindertenhilfe hin zu zeitgemäßen, passgenauen individuellen Hilfearrangements und Eingliederungshilfen, die Wunsch- und Wahlmöglichkeiten erst wirklich eröffnen. Der institutionsgeprägte Anbietermarkt mit einem nach wie vor zu großen stationären Heim-bereich soll sich auf diesem Wege wandeln zu einem den Nachfrageinteressen eher gerecht werdenden Markt freiwählbarer Dienstleistungen in Gestalt individualisierter Wohnformen. Aus professionstheoretischer Sicht ist v.a. bei Menschen mit einer geistigen Behinderung mit ihrem spezifischen Autonomieproblem dem neuen Paradigma der Selbstbestimmung differen-zierter und widersprüchlicher zu begegnen: Die stellvertretende Übernahme von Entschei-dungszwang und Begründungsverpflichtung ist hier notwendiger, in der Regel auf Dauer ge-stellter Teil beruflicher sozialer Arbeit. Stationäre und ambulante Hilfen müssen sich deshalb folgerichtig darauf hin kritisch überprüfen, inwieweit sie die Herstellung und professionali-sierte Handhabung von Arbeitsbündnissen ermöglichen und unterstützen oder inwieweit sie diese gerade erschweren oder verhindern. Hierin liegt eine besondere Herausforderung an ihre Professionalisierungsbedürftigkeit vor allem auch im Hinblick auf ihre Konzeptualisierungen und Verfahren der Hilfeplanung. Der Auftrag Begleitung von Lebenswegen von Menschen mit geistiger Behinderung erstreckt sich hinsichtlich seines beruflichen Selbstverständnisses dann von der umfänglichen Betreuung und stellvertretenden Übernahme bis hin zu Formen der Assistenz und Beratung. Reflexivität im Sinne beruflicher Selbstkontrolle stellt hierbei ein wesentliches Moment sonderpädagogischer Professionalität unter der Leitidee der Selbstbe-stimmung dar.

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Verknüpf(t)en sich mit der neuen Leitidee der Selbstbestimmung auf Seiten der sozialpoliti-schen Entscheidungsträger noch Hoffnungen auf eine Kostendämpfung angesichts weiter steigender Fallzahlen in der Behindertenhilfe/Eingliederungshilfe unter anderem auch über Modelle, die ein hilfebedarfsabhängiges, gestuftes Wohnen im Verbund (mit Intensiv Betreu-tem Wohnen als neueste Schöpfung) und einen Ausbau des Betreuten Wohnens im Sinne der alten Reha-Kette vorsehen, so steht die Behindertenhilfe angesichts der verzögert eingetrete-nen demographischen Entwicklung auch bei den Menschen mit geistiger Behinderung vor neuen Zukunftsfragen und neuen finanziellen Erfordernissen. Hier müssen durch regionale und überregionale Planungsprozesse initiiert flächendeckend Angebote für die Hilfen zur Gestaltung des Tages im dritten und vierten Lebensabschnitt der Menschen mit Behinderung geschaffen werden, die als Lebensbegleitung älterer und alt ge-wordener Menschen mit Behinderung Bereiche umfassen wie die Vorbereitung auf den Über-gang in den Ruhestand, eine sinnstiftende Freizeitgestaltung, eine tagesstrukturierende All-tagsbewältigung, Bildung, Gesundheitsförderung und Übernahme von ins Betreuungskonzept integrierter Pflege (durch entsprechend weiter-/qualifiziertes Personal) sowie die psychosozia-le Begleitung und Auseinandersetzung mit Leben, Sterben und Tod. Eine Herausforderung für die ambulanten und stationären Hilfen liegt auch in der Schaffung einer altengerechten Infrastruktur der Wohnregion ebenso wie in der Kooperation und Ver-netzung mit anderen Eingliederungshilfeträgern und Trägern von Altenhilfeangeboten. Wei-terhin bleibt die Abgrenzung und der Erhalt von Leistungen der Eingliederungshilfe für Men-schen mit Behinderung gegenüber den reinen Versorgungsleistungen der Pflege nach dem SGB XI (PflegversG) ein sozialpolitisches weil fachliches Gebot der Stunde.

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3.5.2 Geschichte und Entwicklungsstand des Vereins Behindertenhilfe im Arbeitsfeld Wohnen Zeittafel 15.10.1982 Inbetriebnahme des ersten ‚Behindertenwohnheims’ in Langen (36 Plätze);

später Umbenennung in Albrecht-Tuckermann-Wohnanlage (01.07.1995) 01.01.1985 Inbetriebnahme der zweiten Wohnanlage in Offenbach (42 Plätze)

01.01.1986 Inbetriebnahme der Wohngruppe Martin-Luther-Park in Offenbach (5 Plätze) unter dem verlängerten Dach der Wohnanlage in Offenbach 1987 Entstehen einer Tagestruktur für 2 Senioren in der Wohnanlage Langen 01.12.1992 Einstellung des ersten hauptamtlichen Geschäftsführers des Vereins 01.10.1994 Entstehen und Aufbau der Koordinationsstelle Wohnen (KoWo) 01.03.1995 Beginn des Aufbaus des Ambulant Betreuten Wohnens im Verein mit 20 anerkannten Plätzen 01.12.1995 Start der Organisationsentwicklung im Verein durch ein sogenanntes „Moderiertes Zukunftsgespräch“ 01.01.1996 Inbetriebnahme der dritten Behindertenwohnanlage in Dietzenbach (48 Plätze); Umbenennung in Philipp-Jäger-Wohnanlage (01.07.2006) Einleitung einer bundesweiten Reform der Sozialhilfegesetzgebung (§ 93 BSHG) mit Umstellung der Finanzierungsgrundlage ab 1999: 01.03.1996 Inbetriebnahme der ambulant betreuten Wohngemeinschaft in Offenbach-Bieber (Flurstraße) (6 Plätze) 01.01.1997 Erweiterung des Ambulant Betreuten Wohnens durch Übernahme des CBF Dreieich und seines Angebotes (nunmehr 41 anerkannte Plätze) 1998 Entwicklung von Leitlinien für den Verein als erstem Schritt zur Erstellung eines Vereinshandbuches im Rahmen der Organisations- entwicklung

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01.05.1998 Inbetriebnahme der Wohngruppe Dreieich-Offenthal (8 Plätze) unter dem verlängerten Dach der Albrecht-Tuckermann-Wohnanlage Langen 01.01.1999 Reform des BSHG § 93: Vom Selbstkostendeckungsprinzip zum prospektiven Pflegesatz mit Leistungs- und Vergütungsvereinbarung: Einführung des sogen. Metzler-Verfahrens (HMB-Verfahren) und Bildung von Gruppen mit vergleichbarem Hilfebedarf, zuerst für den Bereich Wohnen, später auch für die Tagesgestaltung der Senioren in den Wohneinrichtungen des Vereins 01.07.1999 Inbetriebnahme der Wohngruppe Steinheimer Tor Seligenstadt (15 Plätze) unter dem verlängerten Dach der Albrecht-Tuckermann-Wohnanlage Langen 2001 Ausbau und Erweiterung der Tagesstruktur für Senioren in der Albrecht- Tuckermann-Wohnanlage (17 belegte Plätze zum 01.09.2007) 01.04.2001 Auflösung der ambulant betreuten Wohngemeinschaft Flurstraße in Offenbach-Bieber infolge fehlender Nachfrage und Auszug der Bewohner ins betreute Einzel- oder Paarwohnen 2002 Organisation der Dienste und Einrichtungen des Vereins im Rahmen der Organisationsentwicklung in Betriebseinheiten 2002 Organisation der Wohneinrichtungen in drei Wohnverbünden (Langen, Offenbach, Dietzenbach) 01.01.2003 Inbetriebnahme Wohngruppe Rodgau (13 Plätze) in Rodgau-Jügesheim im Wohnverbund Offenbach 15.12.2004 Bewilligung und Anerkennung von sechs Plätzen im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit körperlicher Behinderung 01.01.2005 Systemwechsel durch hessenweit neue Vereinbarung im Ambulant

Betreuten Wohnen in Hessen durch LWV: Umstellung von Personal-schlüsseln auf Fachleistungsstunden

01.06.2005 Auflösung des Dienstes Betreutes Wohnen und regionale Anbindung und Integration in die drei bestehenden Wohnverbünde in Langen, Offenbach und Dietzenbach

2006 Erstellung einer Pflegekonzeption für die Dienste und Einrichtungen des Vereins

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Juni 2007 Genehmigung für den Neubau der geplanten Wohnanlage Obertshausen sowie eines Projektes Stationär Begleitetes Wohnen im Wohnverbund Langen

Dezember 2007 Start einer umfangreichen Baumaßnahme zur Verbesserung der Wohn- qualität der Bewohner/innen in der Wohnanlage in Offenbach. Ein Anbau führt zur Auflösung aller Doppelzimmer in der Einrichtung und zu mehr Räumlichkeiten für die Tagesstruktur. Die Gruppenräume werden erweitert.

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Vorbemerkung Geschichte und Entwicklung des Vereins Behindertenhilfe im Arbeitsfeld Wohnen sind ge-prägt von einer sowohl quantitativen Ausweitung der bestehenden Angebote an betreuten Wohnplätzen als auch einer inhaltlich wie auch organisatorisch angemessenen qualitativen Bewältigung dieses Prozesses. Zum äußeren Kontext dieser Entwicklung zählen zum einen sehr wesentlich die sich ver-ändernden sozialstaatlichen Rahmen- und Finanzierungsvoraussetzungen in der Eingliede-rungshilfe für Menschen mit Behinderung, zum anderen die vom Verein Behindertenhilfe und seiner Gesamtbetriebsleitung seit Mitte der 90er Jahre aktiv und offensiv betriebene Or-ganisationsentwicklung mit dem Ziel, das Vereinsmotto „Wir begleiten Lebenswege“ inhalt-lich und fachlich zu konzeptualisieren. Eine Rückschau auf Geschichte und Entwicklung wird daher nicht bei einer bloßen Auf-zählung verbleiben können, sondern gleichzeitig die Entwicklungsstränge deutlich und sicht-bar zu machen versuchen, die einerseits als strukturelle Voraussetzungen gegeben und ent-sprechend aktiv „assimiliert“ und als sich stellende neue Herausforderungen angenommen werden mussten, und andererseits aufzuzeigen versuchen, dass die Entwicklung des Vereins nicht nur als Reaktion auf Geschichte verstanden werden kann, sondern der Verein mit be-wussten, zielführenden Entscheidungen und Begründungen aktiv den Bereich Wohnen gestal-tet und weiterentwickelt hat. Dass dieser Weg verständlicherweise, zumal, wenn er den sich selbst gesetzten Prinzipien einer offenen und diskursiven sowie partizipativen Auseinandersetzung um die „richtige“ Lösung folgt, nicht immer linear und reibungslos verlief und umgehend von Erfolg gekrönt war, versteht sich hierbei von selbst. Die folgende Darstellung der Geschichte und der Entwicklung des Arbeitsfeldes Wohnen im Verein Behindertenhilfe verzichtet (daher) der Klarheit der Darstellung halber gleichwohl auf die Darlegung aller notwendigerweise eingegangenen Umwege eingedenk der Weisheit, dass ein Weg beginnt, indem man ihn geht oder dass - angesichts der Identität wie auch Identifi-kation fördernden Form der langen Wanderung - mitunter der Weg auch das Ziel war. Albrecht-Tuckermann-Wohnanlage (Behindertenwohnheim Langen) Mit dem Bau der ersten Wohneinrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung in Stadt und Kreis Offenbach in Langen 1980 reagierte der Verein Behindertenhilfe auf die sichtbar gewordene Bedarfslage, erwachsenen Menschen mit einer geistigen Behinderung jenseits des häufig schon „in die Jahre gekommenen“ Elternhauses ein eigenes Zuhause im Rahmen einer stationären Betreuung zu ermöglichen. Die „beschützende Werkstatt für Behinderte“ der Arbeiterwohlfahrt in Offenbach war bereits zu Beginn der 70er Jahre entstanden und hielt den nun nach Langen in die erste Behinderten-wohnanlage ziehenden Menschen eine sinnstiftende und externe Tagesstruktur durch Beschäf-tigungs- und Arbeitsmöglichkeiten vor. Die heutige Albrecht-Tuckermann-Wohnanlage bot 36 Menschen einen Wohnplatz und damit Betreuung und Begleitung außerhalb der von der Werkstatt für Behinderte geleisteten Betreuung während der Arbeitszeiten.

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Gleichsam als „Arbeiterwohnheim“ gedacht, war weder an die Betreuung eines Personenkrei-ses von Menschen mit schwerer Behinderung noch an den irgendwann anstehenden Verbleib der Menschen als Ruheständler nach dem Arbeits- und Erwerbsleben mit zusätzlich steigen-dem Bedarf an Hilfe und Pflege gedacht. Zudem galt nach damaligen gesellschaftlichen Vor-stellungen eines angemessenen Betreuungs-, Wohn- und Lebensstandards für Menschen mit geistiger Behinderung und nach folgerichtigen Bewilligungskriterien des Landes Hessen und des Landeswohlfahrtsverbandes das klassische Doppelzimmer durchaus (noch) als angemes-sen im Rahmen der heimgesetzlichen Heimmindestbauverordnung. So sind bis heute 24 der 36 Plätze in der Wohnanlage in Langen Doppelzimmer. Sie stellen heute eine in die Zukunft gerichtete strukturell gegebene Hypothek und zunehmende Belastung im Leben und dem Be-treuungsalltag für alle Beteiligten dar: für Angehörige, Mitarbeiter/innen und die Bewoh-ner/innen selbst. Zudem erschweren sie bei Neuaufnahmen eine adäquate Belegung. Obwohl von den aktiven Vertretern der Lebenshilfe als Elternorganisation von Menschen mit geistiger Behinderung lange gefordert, kam in den ersten Jahren des „Behindertenwohnheims Langen“ die Nachfrage nach betreuten Wohnplätzen nicht so recht in Gang. Über Jahre stag-nierte die Belegung bei ca. 90% Auslastung. Dies lag zum einen an dem bereits in Planung und später ab 1985 bezugsfertigen zweiten Wohnheim des Vereins in Offenbach als auch an der nach wie vor gültigen Erkenntnis, dass statistisch gegebene Nachfrage mit der realen Nachfrage in diesem Bereich durchaus nicht identisch ist: Der Ablöseprozess von einem Kind mit Behinderung stellt sich vor allem für Eltern der älteren Generation nach wie vor erschwert und als ein häufig gegebenes Hindernis dar, rechtzeitig und zum objektiven Wohle beider Seiten diese Trennung und Gewährung eines eigenen neuen Lebensmittelpunktes für das „Kind“ zu ermöglichen. So wurden seinerzeit in Langen aus belegungs- und finanzierungsbedingten Gründen auch die Tore für eine stetig steigende Nachfrage nach Wohnplätzen aus den Psychiatrischen Landes-krankenhäusern (Riedstadt, Weilmünster und Herborn) geöffnet, wo Menschen mit geistiger Behinderung aus dem Kreis Offenbach und benachbarter Regionen unter Umständen seit Jah-ren untergebracht waren und mittlerweile als fehlplaziert eingestuft wurden: Im Rahmen der durch die Psychiatrie-Enquete von 1975 eingeleiteten Reformbewegung in der bundes-deutschen Psychiatrie wurden „Wege zurück in die Gemeinde“ und weg von einem rein me-dizinischen Bild von Behinderung unternommen. So konnten Menschen aus diesen Kliniken mit zum Teil jahrelang geschlossenen Unterbringungen freie Wohnplätze in Langen in An-spruch nehmen und leben zum Teil auch heute noch dort. Die Wohnanlage Langen wurde am 01.09.1982 dem Verein bezugsfertig gleichsam auf der grünen Wiese im Norden Langens übergeben. Es war zu dieser Zeit die zweite Einrichtung des Vereins nach der „Sonderkindertagesstätte“ in Hainburg (Klein-Krotzenburg), der heuti-gen Kita Tabaluga. Der Verein Behindertenhilfe, 1975 gegründet und in den ersten 14 Jahren das Werk der beiden ersten Vorsitzenden, den 1. Kreisbeigeordneten und Sozialdezernenten des Kreises Offenbach, Wilhelm Thomin und Alfons Faust, wurde mehr oder weniger als Teil des Kreissozialdezernats betrachtet und bis 1992 von einem leitenden Verwaltungsdirektor als Geschäftsführer nebenamtlich geführt. Vernetzungen, Kooperationsstrukturen, eine Vereins- und Führungskultur, geschweige denn ein gemeinsames Leitbild waren nicht gegeben bzw. auch von der Größe des Vereins her nicht erforderlich und/oder gewünscht.

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In vielerlei Hinsicht wurde nicht zuletzt auch aufgrund fehlender vergleichbarer weiter-entwickelter Angebote in Nachbarregionen in den Behindertenwohnanlagen in Langen und Offenbach bis Ende der 80er Jahre Pionierarbeit in vielerlei Hinsicht geleistet. Ein an den Erfordernissen sozialer Arbeit angelehnter Qualitätsbegriff, die Konzeptualisierung der Be-treuungsarbeit und der Beziehungsgestaltung mit den Nutzern bis in die Bereiche der Hilfe-planung, Dokumentation und Evaluation waren ebenso unbekannt wie einheitliche Aussagen zu Personalführung und –entwicklung im Verein. Gleichwohl konnte mit der Inbetriebnahme des zweiten Wohnheimes des Vereins in Offen-bach und der parallelen Neubesetzung der Heimleiterstelle in Langen in diesem Arbeitsfeld Wohnen neue Wege kooperativer Zusammenarbeit ausgebildet und durchaus ähnliche Ent-wicklungen z.B. in Hinsicht auf die Gestaltung einer spezifischen Betriebskultur beschritten werden. Die mittlerweile über 27 Jahre währende Freundschaft und kollegiale Kooperation der beiden Leiter der heutigen Wohnverbünde Offenbach und Langen hat bereits in den An-fängen des Wohnbereichs Positives für die Entwicklung des Wohnens im Verein bewirken können. Vieles war neu, musste erst auch im Mitarbeiterkreis diskutiert, erstritten, entwickelt, beantragt, durchgefochten oder einfach gemacht und später als Erfolg erfahren und ausgewie-sen werden. Behindertenwohnanlage Offenbach (Behindertenwohnheim Offenbach) Die zweite Behindertenwohnanlage in Offenbach mit 42 Plätzen war seit Januar 1985 Zuhau-se und Orientierungspunkt für die aus Stadt Offenbach kommenden Nutzer und Angehörigen. Anders als in Langen, wo überwiegend Kreisbewohner und Bewohner aus benachbarten Städ-ten und Kreisen die Mehrzahl bildeten, war das Behindertenwohnheim in Offenbach dadurch auch wochentags Anlaufstelle für die Angehörigen, die ihre Kinder nun im Heim besuchten und sie in den ersten Jahren überwiegend auch noch an den Wochenenden zu sich nach Hause holten. Auch waren die neuen Offenbacher Bewohner und ihre Angehörigen/ Eltern im Durchschnitt (ca.10 Jahre) jünger und entsprechend auch aktiver. Für die Gestaltung des Arbeitsbündnisses mit den vergleichsweise häufig präsenten Eltern stellte dies für Leitung und Mitarbeiter/innen eine besondere Aufgabenstellung dar. Nicht zuletzt aus diesen Gründen gab es in Offenbach mehr und andere Erfordernisse in Richtung Eltern- und Angehörigen-arbeit als im Vergleich zu Langen, wo doch schon recht bald viele Bewohner durch Tod der Eltern kaum noch oder zumindest nicht mehr regelmäßige Angehörigenkontakte hatten, auf das Wohnheim als ihr ausschließliches Zuhause angewiesen waren und dort ihren Lebensmit-telpunkt endgültig entwickeln mussten. Eine „fortschrittliche Novität“, die sowohl bei Angehörigen als auch bei Vorstand und neben-amtlichem Geschäftsführer seinerzeit nicht auf Gegenliebe stieß, war das 1985/1986 in beiden Wohnheimen gestartete Projekt einer Außenwohngruppe, um Bewohnern jenseits der Heim-strukturen mit Voll- und Zentralversorgung einen eigenen zu gestaltenden Lebensraum zuzu-gestehen, der mehr Entfaltungs- und Verselbstständigungsmöglichkeiten bieten sollte. Während in Langen das Projekt nicht erfolgreich umgesetzt werden konnte, weil die vom Kostenträger LWV geforderte 90%ige-Belegung noch nicht erreicht werden konnte, wurde fünf Bewohnern des Behindertenwohnheims Offenbach ermöglicht, 1987 in zwei benachbar-ten 3-Zimmerwohnungen im Wohn(neubau)gebiet des damals neu entstehenden Martin-Luther-Parks in der Offenbacher Innenstadt einzuziehen. Diese Wohngruppe Martin-Luther-Park hat mit wechselnder Belegung bis heute Bestand und ist so die erste Außenwohngruppe einer Wohneinrichtung im Verein geworden.

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Die fehlende positive Resonanz sowohl seitens der Angehörigen als auch der seinerzeitigen Vereinsführung resultierte aus ähnlichen, miteinander durchaus verwandten Motiven. Sie können aus heutiger sozialpolitischer Sicht fast wie ein Anachronismus und Sakrileg anmu-ten: Angehörige eines Kindes mit Behinderung haben, selbst wenn es das Erwachsenalter längst er-reicht hat, bis heute den legitimen, nachvollziehbaren Gedanken an eine umfassende Si-cherheit und Fürsorge für ihr Kind und glauben, diesen nur in einer entsprechend umfassend versorgenden und betreuenden Wohneinrichtung sichergestellt zu sehen. Selbstbestimmung und Autonomie gelten für diese bevorzugte Lebenswelt nicht als attraktiv und werden prinzi-piell mit unwägbarem und daher nicht gewolltem Risiko gleichgesetzt. Die Vereinsführung seinerzeit sah mit solchen dezentralen Projekten zudem die Zukunft ihrer geplanten neuen großen Wohneinrichtung in Dietzenbach gefährdet und konnte erst dann überzeugt werden, als ein kurzfristiger Bedarf und kein Einnahmeausfall auf Seiten des/r stationären Wohnhei-me/s zweifelsfrei belegt werden konnte. Philipp-Jäger-Wohnanlage (Behindertenwohnheim Dietzenbach) Das projektierte Neubauvorhaben Behindertenwohnanlage Dietzenbach wurde seit Ende der 80er Jahre geplant, musste jedoch im Laufe des Planungsprozesses bis zu seiner endgültigen Fertigstellung 1995 einige räumliche und konzeptionelle Änderungen berücksichtigen, die den ursprünglich geplanten Charakter als Wohneinrichtung mit ausschließlich Einzelzimmern inkl. eigener Nasszellen veränderte. Es hatte sich zwischenzeitlich nämlich gezeigt, dass ein erheblicher Bedarf und Nachfrage an Wohnplätzen für Menschen mit geistiger und mehr-facher Behinderung bestand, den das Bauvorhaben in der ursprünglich geplanten Form nur unzureichend hätte befriedigen können. So fand unter Beteiligung von Vertretern, Eltern und Fürsprechern von Selbsthilfegruppen, allen voran der Lebenshilfe in Stadt und Kreis Offenbach und ihrem damaligen 1.Vorsitzenden Albrecht Tuckermann, ein initiierter Umdenkprozess statt, der schließlich in einer neuen baulichen und konzeptionellen Ausrichtung des geplanten Vorhabens mündete. Zu guter letzt musste auch noch den Kosteneinsparbemühungen der öffentlichen Hand Tribut gezollt werden, so dass einige Vorhaben, die in erster Linie der Lebens- und Betreuungs-qualität des avisierten Personenkreises zugute gekommen wären (z.B. Bällchenbad, weitere Räumlichkeiten für Beschäftigung im Keller etc.), ersatzlos gestrichen wurden. Vor der Inbe-triebnahme zeichnete sich zudem ab, dass im Sinne der Ausgliederungs- und Enthospi-talisierungsbemühungen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen in seiner ihm eigenen Dop-pelrolle als Kosten- /Leistungsträger einerseits und auch Krankenhaus- und Heimträger ande-rerseits die Aufnahme eines Personenkreises angedacht war, der aus den LWV-eigenen Heil-pädagogischen Einrichtungen v.a. in Riedstadt in die neue Behindertenwohneinrichtung ver-legt werden sollte und der - zu einem gewissen Teil - auch vorher schon Verbindungen in die Region Stadt und Kreis Offenbach gehabt hatte. Diese Absicht wurde zur Grundlage der För-der- und Zuschussleistungen von LWV und Land Hessen und hatte für den Träger die Konse-quenz, eine Wohngruppe aufzubauen, die bis heute als „geschlossene Gruppe“ geführt wird. Zu Anfang bestand dabei der Personenkreis dieser „geschlossenen Wohngruppe“ überwie-gend aus Menschen mit hohen Verhaltensauffälligkeiten mit unterschiedlichen Doppeldiagno-sen, geprägt durch jahrelange Hospitalismuserfahrungen.

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Diese neue Wohneinrichtung mit 48 Wohnplätzen unterschied sich somit erheblich von den bereits bestehenden Wohneinrichtungen in Offenbach und Langen und verfügte auch nur über zwei sogenannte „Reha-Gruppen“. Eine weitere dritte Wohngruppe war für den Personenkreis der Menschen mit mehrfacher Behinderung vorgesehen, die außerhalb der Wohneinrichtung in der Tagesförderstätte unter dem verlängerten Dach der Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Offenbach betreut werden. Eine Neuerung und Abkehr vom bisherigen Konzept der beiden älteren Wohnheime stellte diese Einrichtung aber auch deshalb dar, weil von Anbeginn Pflege im Sinne von Grund- und Behandlungspflege zum integralen Bestandteil der Eingliederungshilfeleistungen dieser Ein-richtung wurde. Auch die Erfahrungen im Bereich der Intensivpflege haben im Laufe der Zeit dazu geführt, dass Menschen mit geistiger Behinderung im Gegensatz zu früher auch im Sin-ne von „Wir begleiten Lebenswege“ in lebenskritischen Situationen weiterhin betreut werden können. Die Qualifikation des Personals und die Organisation des Hauses in Bezug auf die von Beginn an zu leistende Pflege macht(e) bis heute einen wesentlichen Unterschied zur bisherigen Aus-richtung der alten Wohnheime aus und hat zu einem positiven Wandel in der Ausrichtung und des Stellenwertes der Pflege insgesamt im Verein geführt. Heute ist die im Jahre 2006 in Philipp-Jäger-Wohnanlage Dietzenbach umgetaufte Wohnan-lage auch über die Grenzen des Landkreis Offenbach hinaus Ansprechpartner für die Betreu-ung von Menschen mit unterschiedlich hohem Hilfebedarf. Ambulant Betreutes Wohnen In das Jahr 1995 fällt auch der Startschuss des Ambulant Betreuten Wohnens im Verein Be-hindertenhilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. So machte sich in diesem Jahr der Verein mit seinem neuen ambulanten Wohnangebot in der Öffentlichkeit bekannt und gewann sukzessive das Interesse von vornehmlich jüngeren Menschen mit geistiger Behinderung für diese Wohnform. Mit Wirkung zum 01.03.1995 wurde der Verein Behindertenhilfe als Träger des Ambulant Betreuten Wohnens durch den LWV Hessen anerkannt und eine Belegungs-größe von 20 Betreuungsplätzen zur Verfügung gestellt. Parallel zu ersten Aufnahmen von Einzelpersonen und einem Paar wurden auch intensive und umfangreiche Vorbereitungen zur Belegung und Errichtung einer ersten ambulant betreuten Wohngemeinschaft für sechs Men-schen in Offenbachs Stadtteil Bieber unternommen. Die seinerzeit (noch) mit Betreuungsschlüsseln operierenden Kostenzusagen banden im ersten Jahr neun Menschen in das Ambulant Betreute Wohnen des Vereins ein. Inhaltliche Schwer-punkte des ersten Jahres lagen in dem Kontaktaufbau und der Bekanntmachung, der Bedarfs- ermittlung der Klientel, dem Aufbau einer Verwaltung, der Konzeptionserstellung und der Festlegung eines Neuaufnahmeverfahrens für diesen neuen Personenkreis sowie letztendlich im Belegungsbeginn inkl. Planung und Umsetzung des Projektes „Wohngemeinschaft Flur-straße“ in Offenbach-Bieber.

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Mit der Zunahme an betreuten Klienten erweiterte sich auch sukzessive das Mitarbeiterteam in den Folgejahren, wobei es 1996 zur Vorbereitung und Einleitung der Kooperation mit dem bereits 1992 in Dreieich-Offenthal gegründeten Ambulant Betreuten Wohnen des CBF Dreieich kam (Wohnhaus Friedhofstraße 10, spätere Außenwohngruppe Dreieich-Offenthal des Wohnverbund Langen ab Mai 1998). Sowohl in Offenbach-Bieber als auch in dem ab 1997 durch die Fusion der ambulanten Dienste des CBF und des Vereins Behindertenhilfe übernommenen Ambulant Betreuten Wohnens in Dreieich-Offenthal trat der Verein gegenüber den Klienten als Vermieter und Vertragspartner der Betreuungsverträge auf. Von dieser Kopplung der Miet- mit den Betreu-ungsverträgen wurde später wieder abgerückt, und den Klienten und ihren gesetzlichen Ver-tretern selbst die Anmietung der Wohnung überlassen. Die Übernahme des Vereins CBF durch den Verein Behindertenhilfe zum 01.01.1997 mar-kiert die beginnende Ausweitung de Ambulant Betreuten Wohnens in Stadt und Kreis Offen-bach und bedeutete auch die Zusammenführung unter einer Leitung. Ab 01.01.1997 standen somit 41 anerkannte Plätze zur Verfügung, 28 für Kreis- und 13 für Stadtbewohner. Weitere zukünftig benötigte Plätze mussten in der Folge jeweils nach Bedarf für das Kreis- und das Stadtgebiet beim LWV beantragt werden. Einerseits durch den Trend nach mehr Selbstbestimmung und Autonomie in den eigenen vier Wänden und andererseits durch den Bezug von erstmals neu gewährten Erwerbsunfähigkeits-renten auch materiell dazu ausreichend in die Lage versetzt, suchte ein zunehmend größer werdender Teil der in den beiden bestehenden Wohngemeinschaften wohnenden Klienten das Einzel –oder auch Paarwohnen in selbst angemieteten Wohnungen. So kam es in der Folge erst in Dreieich-Offenthal zur Aufgabe dieses Hauses für das Ambulant Betreute Wohnen und zur Umwidmung mit neuer Klientel als Außenwohngruppe der Langener Albrecht-Tuckermann-Wohnanlage und später ab 1999 auch in der Wohngemeinschaft Flurstraße in Offenbach-Bieber zu einem vermehrten Auszug der dort lebenden ambulant betreuten Men-schen. Offenkundig bestand und besteht eine Nachfrage nach dieser Wohnform bei dieser Klientel immer weniger. 2000/2001 löste sich die betreute Wohngemeinschaft Flurstra-ße sukzessive auf. Bis zum Jahre 2004 entwickelte sich das Ambulant Betreute Wohnen als eigenständiger Dienst des Vereins Behindertenhilfe stetig weiter, wenngleich die Zuwachsraten in der Bele-gung sich nicht wie von LWV und Verein gewünscht entwickelten. Bei je 28 bewilligten Plätzen für Stadt und Kreis Offenbach waren am 31.12.2004 23 in der Stadt und 20 Plätze im Kreisgebiet belegt. Das Jahr 2005 wurde zum Umbruchjahr des Ambulant Betreuten Wohnens in Hessen und dadurch bedingt auch in der Organisation und Einbindung in die Wohnangebote des Vereins Behindertenhilfe: Mit Beginn des Jahres trat eine neue (Zusatz-)Vereinbarung zum Betreuten Wohnen in Hessen in Kraft und die Zuständigkeit ging – vorläufig (bis 31.12.2008 ?) – an den überörtlichen Sozialhilfeträger LWV Hessen über. Die Finanzierung erfolgt seitdem über

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sogenannte Fachleistungsstunden, die ein Integrierter Hilfeplan über den ermittelten Hilfe-bedarf des einzelnen Klienten fachlich begründet. Ein hessenweit einheitliches Preisniveau wurde mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege für alle Träger des ambulant Betreuten Wohnens in Hessen festgelegt/ vereinbart. Nicht nur die bisher eingehaltene 100%-Fachkraftquote (Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss) der LWV-Vorgängervereinbarung stand damit einer dauerhaften kostendeckenden Leistung nicht nur im Verein Behindertenhilfe entgegen. Auch die zentrale Leitungs- und Organisations-struktur des Ambulant Betreuten Wohnens standen so zur Disposition. Mit Beschluss der Betriebsleitung wurde mit Wirkung zum 01.06.2005 die Auflösung des zentralen Dienstes und die Regionalisierung und Angliederung des Ambulant Betreuten Wohnens an die bestehenden Wohnverbünde in Langen, Offenbach und Dietzenbach be-schlossen. Nur auf diesem Wege schien eine nachhaltige finanzielle Konsolidierung und in-haltliche Fortführung der Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens auf hohem Niveau möglich. Im Laufe der Zeit wurde der dadurch gestiftete Nutzen für die Differenzierung der Wohn-angebote in den Wohnverbünden deutlich, es mehrten sich fachlich positive Einschätzungen gegenüber dem Gefühl des Verlustes des bisher Erreichten und Vertrauten. Eine unerwartete zusätzliche Herausforderung stellte für das Ambulant Betreute Wohnen und die in ihm betreuten Klienten die zum 01.07.2005 durch eine Änderung im Sozialgesetzbuch 12 vorgenommene Änderung dar, auch das Einkommen und Vermögen der Klienten zur Prü-fung der sozialhilferechtlichen Leistungsgewährung heranzuziehen und eine entsprechende Eigenbeteiligung einzufordern. Überdies wurden die Eltern von Klienten im Umfang von mo-natlich € 26,00 an den Kosten des Ambulant Betreuten Wohnens beteiligt und somit den sta-tionären Bewohnern „gleichgestellt“. Einige Klienten kehrten daraufhin dem Ambulant Be-treuten Wohnen den Rücken. Koordinationsstelle Wohnen (KoWo) Mit der Ausweitung der Wohnangebote durch das Hinzukommen eines dritten Wohnheimes und der Errichtung des Ambulant Betreuten Wohnens einerseits sowie einem stetig steigenden Bedarf und Nachfrage nach Wohn- und Betreuungsplätzen und einem zunehmenden Bera-tungsbedarf andererseits entstand 1994/1995 die heute als Koordinationsstelle Wohnen (KoWo) bekannte Koordinations- und Beratungsstelle für den Lebensbereich Wohnen beim Verein Behindertenhilfe. Mit ihrem zentralen Informations- und Beratungsangebot wirkt sie sowohl nach innen und außen und als Steuerungsinstrument bei Neubelegungen. Die Beratung ist vorwiegend präventiv ausgerichtet und soll den Familien Orientierung in den Angeboten an Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten beim Verein Behindertenhilfe geben. Darauf aufbauend kann ein persönlicher Lebensentwurf entwickelt und umgesetzt werden. Bedarfe und Wünsche der betroffenen Menschen werden seitdem zielführend erfasst und bei der Planung weiterer Angebote des Vereins im Bereich Wohnen berücksichtigt.

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Die Aufgabenstellung der KoWo wurde im Laufe der Weiterentwicklung umfänglich ausge-staltet:

• Aufbau des Ambulant Betreuten Wohnens 1995-1997 • Information und Beratung für den Lebensbereich Wohnen • Beratung hinsichtlich ergänzender Unterstützungsangebote in der Familie und Vernet-

zung mit den Ambulanten Diensten • Ansprechpartner und Informationsstelle für allgemeine Fragen und • Vermittlung an Einrichtungen und von weiteren Hilfen • Abstimmung der individuellen Wohnbedürfnisse und –bedarfe des Menschen mit Be-

hinderung mit den vorhandenen Wohnformen • Eine der jeweiligen Lebensphase entsprechende, individuelle und passgenaue Wohn-

platzvermittlung • Führen und Bearbeiten der zentralen Warteliste für stationäre und ambulante Wohn-

angebote und Kontaktpflege • Bedarfserhebung und Analyse der Anfragen • Planung neuer, bedarfsgerechter Wohnprojekte

Nach der Zusammenführung des Ambulant Betreuten Wohnens des Vereins Behindertenhilfe mit dem des CeBeef am 01.01.1997 entkoppelte sich die KoWo vom Ambulant Betreuten Wohnen und installierte sich als eigenständiger Fachdienst. Zu einer zunehmend wichtigeren Aufgabe entwickelte sich die Erstellung und Fortschreibung einer Gesamtwarteliste (heute: Bedarfsliste) sowie die damit verbundene Bearbeitung von Neuanfragen. Die Gesamtwarteliste bietet als Informationssystem die Sicherheit und Gewähr, eine differen-zierte Betrachtung des Bedarfs der nachfragenden Klientel zu erkennen und rechtzeitig auf Nachfrageveränderungen zu reagieren. Planung und Steuerung neuer Wohnangebote finden hier ihren Ausgangspunkt. Die Anfragen für alle angebotenen Wohnformen werden seither dort zentral gesammelt, aufgearbeitet und gepflegt. Als zentrale Anlaufstelle übernahm die Koordinationsstelle Wohnen frühzeitig mit der Fort-schreibung dieses wichtigen Instrumentariums Warteliste auch die fachlich angemessene Ein-schätzung nach der im Einzelfall passenden Wohnform und die Vermittlung über die Vernet-zung mit den Einrichtungen. Mit der zentralen Erfassung der Neuanfragen kommt der Koordinationsstelle die wichtige Aufgabe der Vermittlung auf freie Wohnplätze zu. Die hierauf bezogenen Abläufe wurden zwischenzeitlich professionalisiert und in einer in der Betriebsleitung abgestimmten fachli-chen und organisatorischen Routine festgelegt und beschrieben. Das Anfrage- und weitere Aufnahmeprozedere ist seitdem für alle Beteiligten im Verein transparent und nachvollzieh-bar gestaltet worden. Durch die Weiterentwicklung und Ausweitung der betreuten Wohnmöglichkeiten im Verein durch die Bildung von externen Wohngruppen bei gleichwohl weiter bestehender hoher Nach-frage nach neuen Wohnplätzen und Wohnprojekten kam der Koordinationsstelle über die Be-darfserhebung und Marktbeobachtung im Laufe der Jahre eine zunehmend wichtigere

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Steuerungs- und Koordinationsrolle zu. Neben der betriebsleitungsinternen Vernetzung des Wohnverbundsystems des Vereins lag ein zunehmend wichtiger werdender Bestandteil der Arbeit der Koordinationsstelle in der Anregung und Mitwirkung bei Planung und Konzipie-rung neuer bedarfsgerechter Wohnangebote wie der künftigen Wohnanlage Obertshausen und des Stationär Begleiteten Wohnens in Langen. Aber bereits der Errichtung der Wohngruppen Steinheimer Tor in Seligenstadt (Wohnverbund Langen 1999) und auch der Wohngruppe Rodgau (Wohnverbund Offenbach 2003/2004) gin-gen Kooperationsgespräche zwischen der KoWo und den ortsansässigen Vereinen „Licht-blick“ bzw. „Gemeinsam mit Behinderten“ als Bauherren voraus. Ziel beider Kooperationen war der zügige und flächendeckende Ausbau des wohnortnahen Betreuungs- und Wohnange-botes in den Regionen Seligenstadt und Rodgau und die Erweiterung der Angebote um einen neuen attraktiven Baustein. Grundsätzlich sollte den künftigen Nutzern der neuen Wohnpro-jekte ein Verbleib im vertrauten Umfeld mit den gewachsenen sozialen Bezügen ermöglicht werden. Angesichts fehlender ausgewiesener Kurzzeitplätze in den in der Regel zu mehr als 100% belegten Wohneinrichtungen des Vereins kam auf die Koordinationsstelle in den letzten Jah-ren vermehrt das Problem der Unterbringungsnotwendigkeiten bei sogenannten Notfällen zu. Mit der bestehenden vollen Kapazitätsauslastung wird die Handlungsmöglichkeit der Koordi-nationsstelle bei der Beratung und Vermittlung in familiären Notsituationen immer mehr ein-geschränkt. Kurzzeitige Betreuungen im Krankheits- und Urlaubsfall von Ange-hörigen sind derzeit kaum oder nur sehr schwer zu realisieren. Angesichts einer erwarteten deutlichen Zu-nahme der Anfragen nach Kurzzeitunterbringungen ist hier ein noch nicht bewältigtes Struk-turproblem des Bereichs Wohnen zu registrieren, wird mit den drei Kurz-zeitzimmern in der neuen Wohnanlage Obertshausen aber mittelfristig gelöst werden können. Neue Aufgaben im Rahmen ihrer mitwirkenden Planungs- und Steuerungsfunktion bei Nach-fragen und Neuaufnahmen wuchsen der Koordinationsstelle durch die seit 2004 eingerichte-ten und danach regelmäßig durchgeführten Regional- und ab 2005 auch der Belegungs- bzw. Hilfeplankonferenzen zu. Die vom LWV hessenweit eingeführten Regionalkonferenzen haben aus seiner Sicht das Ziel, für die Betreuung der betroffenen Menschen in der Region mehr Planungssicherheit in Bezug auf stationäre und teilstationäre Plätze zu erreichen und die Verzahnung von stationären und ambulanten Angeboten im Sinne der Betroffenen zu ermöglichen. Seit 2005 finden regelmäßig 2-3 mal jährlich für die Region Stadt und Kreis Offenbach Bele-gungs- bzw. Hilfeplankonferenzen statt. Konkret stellt sich diese Konferenzform das Ziel ei-ner adäquaten Versorgung von Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung. Dies bedeutet bei Neubelegungen die Auf- und Abgabe der Entscheidungshoheit, die bislang nahe-zu allein der Träger inne hatte, soweit er die entsprechende Kostenzusage des Kosten-/ Leis-tungsträgers für einen Nutzer vorliegen hatte. Nunmehr spricht die Hilfeplankonferenz eine Empfehlung über die Belegung der vorhandenen Plätze im Bereich Wohnen aus, wobei die endgültige Entscheidung und damit die endgültige Wahl/Festlegung eines geeigneten, auf den ermittelten individuellen Hilfe- und Förderbedarf zugeschnittenen Wohn- und/oder tagestruk-turierenden Betreuungsangebots für den nachfragenden Menschen mit Behinderung beim Kosten-/Leistungsträgers verbleibt.

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Die Mitwirkung an diesen stattfindenden Konferenzen erhöht die Bedeutung und Funktion der Koordinationsstelle nicht nur für die Planung künftiger Wohneinrichtungen im Sinne re-gionaler Sozialplanung, sondern bezogen auf die Alltagsgeschäfte entstand ein neues Gewicht auf Seiten der Koordinationsstelle durch ihre nicht unerhebliche Rolle bei der Mit-wirkung über die Entscheidung/Vereinbarung über den Zugang im konkreten Einzelfall zu einem kon-kreten Wohnangebot des Vereins, sei es stationär, teilstationär oder ambulant. Dieser Um-stand musste in den organisatorischen Abläufen und Prozessen der Betriebsleitung anerkannt und neu verankert werden. Die Ergebnisse dieses Prozesses wurden im Jahr 2007 in der betrieblichen Routine zum Vor-aufnahmeverfahren festgeschrieben. Im Jahr 2002 übernahm die Koordinationsstelle Wohnen zusätzlich die Leitung für die Schul-sozialarbeit an der Schule für Praktisch Bildbare in Langen, die mit der Schulsozial-arbeit an der PB-Schule in Rodgau-Weißkirchen 2003 und in Heusenstamm 2007 erweitert wurde. Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit körperlicher Behinderung Zu einem neuen Aufgabenfeld im Verein hat sich seit 2004/2005 das Ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit körperlicher Behinderung entwickelt. Nachdem im Sommer 2004 erste Gespräche mit dem LWV Hessen stattgefunden hatten, erhielt der Verein Behinderten-hilfe im Einvernehmen mit Stadt Offenbach und dem Kreis Offenbach zum 15.12.2004 die Bewilligung, Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit körperlicher Behinderung anzu-bieten (6 anerkannte Plätze). Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit Behinderung, bei denen der Unter-stützungsbedarf durch eine vorrangig körperliche Behinderung begründet ist (z.B. ZNS-Erkrankung, Muskelerkrankungen, Cerebralparese, Schädel-Hirn-Trauma, Spina bifida, Or-ganerkrankungen) und die aufgrund dieser Behinderung eine psychosoziale Betreuung benö-tigen, um ihr Leben in der eigenen Wohnung selbstbestimmt zu gestalten und am gesellschaft-lichen, kulturellen und politischen Leben teilzuhaben. Da der LWV diese Hilfe als „Unterstützung im Übergang“ betrachtet, z.B. um biographisch bedingte Entwicklungshindernisse zu kompensieren, Sozialisationsdefizite auszugleichen etc., ist diese Leistungsgewährung auf max. 3 Jahre hin ausgelegt. Eine Betreuung über diesen Zeitraum hinaus ist im Einzelfall mit dem LWV abzustimmen. Wie sonst im Bereich Wohnen überall wird auch hier durch regelmäßige jährliche Entwicklungsberichte die Notwendigkeit der Maßnahmefortführung überprüft. Vorrangige Aufgaben und Zielsetzungen in diesem neuen Feld des Ambulant Betreuten Woh-nens liegen in der psychischen Bearbeitung von Problemlagen der Klienten, der Hilfe und Unterstützung ihrer Lebensgrundlagen sowie bei der Wahrung und Schaffung eines struktu-rierten Alltags sowie dem Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte. Die Neuerungen in den sozialpolitischen Rahmenbedingungen des Ambulant Betreuten Woh-nens seit 2005 haben natürlich nicht vor der Zielgruppe der Menschen mit körperlicher Be-hinderung Halt gemacht, so dass die oben beschriebenen Prozesse und Begleiterschei-nungen auch hier wieder zu finden sind. Ende 2006 waren von den mittlerweile anerkannten je 6 Plätzen für Stadt und Kreis Offenbach je 2 im betreuten Einzelwohnen belegt.

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Durch Anfragen und aus Erkenntnissen aus den Begutachtungen im Auftrag des LWV wurde für Stadt und Kreis Offenbach zudem eine Versorgungslücke für diesen Personenkreis er-kennbar: Die Menschen, die nicht mehr oder noch nicht in der Lage sind, mit einer ambulan-ten Betreuung in der eigenen Wohnung zu leben, finden zur Zeit in der Region kein stationä-res Wohn- und Betreuungsangebot. Ihnen stehen derzeit nur Alten – und Pflege-einrichtungen zur Verfügung, die ihrer Alters- und Interessenslage jedoch nicht entsprechen. Organisatorisch wurde das Ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit körperlicher Be-hinderung im Jahr 2008 dem Ambulanten Dienst zugeordnet. Damit wird der Arbeits-bereich für erwachsene Menschen mit körperlicher Behinderung in eine Hand zusammen-geführt. Zusammenfassender Rück- und Ausblick Wie beschrieben haben sich die Wohnangebote für Menschen mit Behinderung in den ver-gangenen Zeiträumen seit Bau des ersten Wohnheimes in Langen sowohl quantitativ erweitert als auch differenziert auf unterschiedliche Bedarfe und Interessen der Betroffenen und Verän-derungen in den sozialpolitischen Rahmenbedingungen reagiert. Aus den Behindertenwohnheimen der 80er Jahre, den „Wohnanlagen“ für Menschen mit Be-hinderung in den 90ern haben sich seit der Jahrtausendwende die unterschiedlichen Wohnan-gebote in den einzelnen Regionen mit den Wohnanlagen als Zentren zu Wohn-verbünden erweiternd entwickelt, die mittlerweile insgesamt ein breites Spektrum an differenzierten Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten anbieten. Diese können in einer vollstationären Betreu-ung, u.U. auch mit interner Tagestruktur in einer großen Wohnanlage ebenso bestehen wie in dem Angebot einer externen Wohngruppe oder Ambulant Betreuten Wohnen, d.h. dem wei-testgehend selbstbestimmten Leben und Wohnen in der eigenen Wohnung mit der Einrich-tung einer Betreuung als aufsuchender Begegnung. Ein völlig neues Projekt stellt das avisierte Stationär Begleitete Wohnen dar, das als Projekt eine sinnvolle Verbindung und Ergänzung zwischen stationärem und Ambulant Betreutem Wohnen darstellt und eine Lücke im Versorgungsnetz des Vereins im Bereich Wohnen schließen soll: In Langen entstehen derzeit 12 Einzelzimmerappartements mit angeschlosse-nen Gemeinschaftsräumlichkeiten und angedachter zugehender Betreuung. Dem bestehenden Nachfragedruck und dem Bedarf an weiteren stationären Plätzen wird das lange schon vom Verein konzipierte und nun endlich auch von Land Hessen und LWV bewilligte neue Bau-vorhaben Behindertenwohnanlage Obertshausen in Zukunft gerecht werden (ab 2009). Dessen ungeachtet geht der Trend aus kostenpolitischen Gründen unterstützt durch fachliche Vorgaben aus der wissenschaftlichen Pädagogik und Forderungen von Selbsthilfeverbänden eindeutig in Richtung einer zunehmenden Ambulantisierung der Hilfen im Bereich Wohnen. Die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen im Bereich Wohnen bei Neuaufnahmen durch die Belegungs-/Hilfeplankonferenz für Stadt und Kreis Offenbach legt hiervon beredt Zeugnis ab. Der Bundesgesetzgeber unterstützt dieses Anliegen, indem er ab 2008 alle Menschen mit Be-hinderung mit dem Rechtsanspruch auf ein sogenanntes Persönliches Budget ausstattet, das die autonome Rolle und den vermeintlichen Kunden-Habitus des Menschen mit Behinderung

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unterstreichen und ihm die Befriedigung eigener Bedürfnisse sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben über die neue Rolle als marktfähiger Kunde sicherstellen helfen soll. Betrachtet man vor diesem Hintergrund rückwirkend die Geschichte der Wohneinrichtungen, wird der viel zitierte Paradigmenwechsel mehr als deutlich: Zahlte der Kosten-/Leistungs-träger noch bis in die Mitte der neunziger Jahre nach dem Prinzip des sogenannten Selbstkos-tendeckungsprinzips die qua Prüfung legitimierten Aufwendungen der Wohneinrichtungen mittels eines pauschalen Pflegesatzes, so sind über die Reform des Bundessozialhilferechts – Stichwort § 93 BSHG – seit 1996 sukzessive neue sozialwirtschaftliche Elemente mit mehr Trägereigenverantwortung und folgerichtig prospektiven Entgelten zum Maßstab der Einrich-tungsfinanzierungen im Bereich Wohnen eingezogen worden. Mit der Umstellung auf Gruppen mit vergleichbarem Hilfebedarf ab dem Jahr 2000 wurde zudem im Rahmen der Sozialhilfereform und des Wechsels von einer einrichtungsbezogenen Finanzierung bestehender Angebote hin zu einer mehr individualisierenden und personellen Zentrierung der finanzierten Hilfeangebote ein neuer Weg eingeschlagen. Das bundesweit in unterschiedlichen Nuancierungen eingeführte sogenannte „Metzler-System“ wird zum Prüf-stein, ob der vom Nutzer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter und der Einrichtung geltend ge-machte individuelle Hilfe- und damit auch Finanzierungsbedarf von der Seite des Kosten- und Leistungserbringers auch in dieser Form und Höhe anerkannt wird. Markt- und sozialwirtschaftliche Aspekte haben in der Führung von Einrichtungen mittler-weile unverkennbar die Oberhand gewonnen und sind aus der Tätigkeit beruflicher sozialer Arbeit nicht mehr weg zu reflektieren oder auszublenden. Gleichzeitig ist in diesem Span-nungsfeld ein neues Paradigma erschienen, das den Nachweis der Qualität beruflicher sozialer Arbeit einfordert und gleichzeitig die Prüf- und Überprüfbarkeit der Wirksamkeit der einge-leiteten Maßnahmen zum Ziel hat. Wie in Kapitel 3.5.1 VHB beschrieben, kommt dies ange-sichts der Einsparbemühungen nicht selten einer Quadratur des Kreises gleich. Professionalisierung und Vereinshandbuch Durch seine interne Organisationsentwicklung seit 1995 hat es der Verein Behindertenhilfe geschafft, diesem Trend zu zertifizierbaren und messbaren Parametern für die Abläufe und die Erbringung von Qualität auch in der als Dienstleistung (miss-)verstandenen beruflichen sozia-len Arbeit ein eigenes inhaltlich an Leitlinien der sozialen Arbeit orientiertes Konzept entge-genzusetzen, das seine positive Wirkung in den Entwicklungen der Einrichtungs- konzeptio-nen und der Individuellen Hilfeplanung als Teil der Qualitätspolitik des Vereins (bereits) voll entfaltet (hat). Ausgehend von der Frage, was die besondere Herausforderung beruflicher sozialer Arbeit ist, kommt die Rahmenkonzeption (in VHB Bd.3) zu weitreichenden Erkenntnissen, die es den Einrichtungen auf plausible Art ermöglicht (hat), die von ihr geleistete Arbeit in der Begeg-nung mit Menschen mit Behinderung zu beschreiben und sich darin angemessen wiederzufin-den. Stichworte wie Autonomie der Lebenspraxis, Arbeitsbündnis, Fallver-

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stehen, Routinen und Krise haben zu einem überaus produktiven Ansatz der Reflektion und Selbstvergewisserung der eigenen Arbeit in den Wohneinrichtungen geführt. Die Professio-nalisierungsbedürftigkeit dieser Tätigkeit und die notwendige habituelle Sozialisierung im Begegnungsgeschehen mit den Klienten/Nutzern der Betreuungs- und Wohnangebote wird zum großen Leitthema und Herausforderung in der alltäglichen Arbeit in allen Wohnver-bünden. Das Fallverstehen ermöglicht im Rahmen der Individuellen Hilfeplanung einen neuen diagnostischen Blick auf die besondere Wirklichkeit und Lebensgeschichte des Nutzers. Team- und Personalentwicklung haben deshalb in den letzten Jahren versucht, dieses Thema in den Wohneinrichtungen breit anzugehen und im Rahmen der Mitarbeiterkommunikation zu verankern. Für den Gesamtverein und seine Dienste und Einrichtungen ist dieser Prozess aus-führlich in den Vereinshandbüchern Bd.1, 2 und 3 beschrieben worden. Zukunftsthemen: Pflegebedürftigkeit und Älterwerden Herausforderungen anderer Art stellen für alle Wohnverbünde die Zukunftsthemen: Zunehmende Pflegebedürftigkeit der Bewohner/innen und der im Zusammenhang mit dem Älterwerden verbundene notwendige Aufbau interner Tagesstrukturen dar. Durch die beson-deren unterschiedlichen Bedingungen vor Ort sind und mussten die jeweiligen Ein-richtungen in den vergangenen Jahren hier ganz unterschiedliche Wege gehen. Während sich z.B. die Albrecht-Tuckermann-Wohnanlage aufgrund des Alters der Einrichtung mit ihren Bewohne-rinnen und Bewohnern gleichsam gemeinsam der demografischen Aufgabe stellen musste, weil zunehmend mehr Heimbewohnerinnen und -bewohner das Arbeits- und Beschäftigungs-leben in der Werkstatt verließen, war für die Wohnanlage in Dietzenbach von Anbeginn ange-sichts vereinbarten Betreuungsauftrages einer besonderen Zielgruppe (s.o.) die Notwendigkeit einer sowohl betreuenden als auch pflegenden Aufgabe gegeben. Dem schwierigen Thema der zunehmenden Pflegebedürftigkeit der Bewohner in den Einrich-tungen haben die Wohnverbünde versucht, über eine dienst- und einrichtungs-übergreifende Pflegekonzeption inhaltlich gerecht zu werden. Ein hierzu gegründetes Pflegekompetenzteam übernahm im Jahr 2005 auch die Aufgabe der Beschreibung von Pflegeplanung- und –prozess und der Pflegevisite. Dabei wird dem besonderen Qualitäts-gedanken im Verein Behinderten-hilfe Rechnung getragen, indem das Augenmerk auf der beruflichen Eigenkontrolle und der Selbstevaluation durch Pflegebeauftragte aus den Diensten und Einrichtungen und einer spe-ziell beauftragten Pflegefachkraft im Verein liegt. Ziel ist es, den Mitarbeiter/innen im Verein eine Grundlage für ihr professionelles Handeln zu geben und die Qualität der Pflege für die Nutzer/innen in den verschiedenen Diensten und Einrichtungen zu sichern. Ausgangsvoraussetzung für die konzeptionellen Überlegungen in diesem Arbeitsfeld im Rahmen der Eingliederungshilfeleistungen sind die Annahme der Gleichberechtigung und Gleichgewichtung von Pädagogik und Pflege als eigenständigen Fachdisziplinen im Rahmen des praktizierten ganzheitlichen Ansatzes.

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Die demografische Entwicklung hat vor den Toren der ältesten Wohneinrichtungen in Offen-bach und Langen nicht Halt gemacht und seit Mitte der neunziger Jahre verstärkt den Aufbau einer internen Tagestruktur für die Senioren in den Wohnanlagen vorangetrieben. Hochrech-nungen für die nächsten 7-10 Jahre zeigen, dass dann z.B. in Langen 75% der Heimbewohner ganztägig in den Einrichtungen versorgt und betreut werden müssen. Der sich schon zu Be-ginn der 90er Jahre abzeichnenden Herausforderung haben sich die Wohneinrichtungen ge-stellt und den internen Aufbau von Tagesstrukturmaßnahmen inhaltlich und organisatorisch positiv bewältigt. Die weitere zahlenmäßige Zunahme und gegebenenfalls auch zunehmende Pflegebedürftigkeit wird hier jedoch sicherlich auch einen neuen Anpassungsprozess in den Wohneinrichtungen mit sich bringen müssen. Ob die Wohnanlagen immer und jederzeit auf den gestiegenen Bedarf personell, fachlich, räumlich und sächlich angemessen werden reagieren können, wird sich zeigen müssen. Die Entwicklung zu Seniorenheimen für Menschen mit geistiger Behinderung, wie sie exem-plarisch die Wohnanlage in Langen durchschreitet, hat einen erheblichen Nachteil für Neuan-fragen vor allem jüngerer Menschen – nicht zuletzt bei weiter bestehendem hohen Doppel-zimmeranteil. Auswege aus diesem strukturellen Dilemma werden derzeit mit der Projektie-rung und Realisierung von An- und Umbauten an den Wohnanlagen beschritten. Sozial- und kostenpolitisch ist das Thema der Abgrenzung von Eingliederungshilfeleistungen für Menschen mit Behinderung nach dem SGB XII und der Pflege immer wieder neu auf der Agenda, zumal letztere ein immer größeres Gewicht in den Hilfeleistungen vor Ort im statio-nären Bereich gewinnt und mitunter die Legitimation durch eine falsch verstandene Sichtwei-se der Pflege die eigenen Arbeit erschwert. Fazit Die beschriebene fachliche und organisatorische Weiterentwicklung im Arbeitsfeld Wohnen des Vereins hätte so nicht stattfinden können, hätte es nicht die dafür notwendigen vereinsin-ternen Rahmenbedingungen gegeben. Das Ergebnis aus fachlicher Kompetenz und wirtschaft-licher Gesundheit wäre rückblickend nicht möglich gewesen, ohne die Bereitschaft der Be-triebsleitung zur vertrauensvollen Kooperation, selbstkritischen Offenheit und die Toleranz, eigene Entwicklungen auch im Sinne einer „Fehlerkultur“ zuzulassen. Diese in der Betriebs-leitung im Wohnen anzutreffende soziale Kompetenz hat zu einem engagierten, verantwor-tungsvollen Umgang mit den übernommen Führungsaufgaben geführt und damit eine in die-ser Form eher seltene personelle und menschliche Kontinuität gesichert. Dies wiederum war nur möglich, weil organisatorisch flache Hierarchien und dezentrale Ent-scheidungsprozesse sowie das Prinzip der Selbstorganisation im Verein ein hohes Gewicht und Ansehen genießen, das sich immer wieder neu bewähren (können) muss. Die demokratische Organisation des Vereins, seiner Dienste und Einrichtungen und die prak-tische Umsetzung in reales Führungshandeln, vorgelebt in Gestalt des seit 1992 tätigen haupt-beruflichen Geschäftsführers des Vereins, haben die positive Gestaltung und Weiterentwick-lung in dieser Form erst möglich gemacht.

Page 83: 3. Geschichte, Entwicklungsstand, Rahmenbedingungen und ...€¦ · Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012 Kapitel 3.1 3. Geschichte, Entwicklungsstand, Rahmenbedingungen und Perspektiven

3.6 Sozialen Wandel als Chance nutzen: Das Bewährte

weiterentwickeln, Neues integrieren

- Perspektiven, Strategien und Anforderungen an die

Weiterentwicklung der Angebote des Vereins

Behindertenhilfe im Jahr 2010 3.6.1 Vorbemerkung Der Verein hat sich seit 1992 dynamisch entwickelt. Bestehende Angebote wurden weiter-entwickelt, neue Angebote wurden aufgebaut, Dienste und Einrichtungen anderer Träger übernommen und integriert. Die Zahl der Mitarbeiter/innen hat sich von rd. 140 auf rd. 400 erhöht. Dies fand vor dem Hintergrund einer rasanten sozialpolitischen Entwicklung und damit ein-hergehenden Veränderung der Rahmenbedingungen und Finanzierungsgrundlagen statt. Bei-spiele hierfür sind die Umstellung auf prospektive Leistungsentgelte, der Ausbau der ambu-lanten Angebote, die Integration in die Kindertagesstätten und die Frühförderverordnung. Die Organisation des Vereins musste dabei ständig den neuen Erfordernissen angepasst wer-den. Neue Entwicklungen galt es zu analysieren, unsere Angebote weiterzuentwickeln und neue aufzubauen. Der Verein hat diese Anpassungsprozesse bisher hervorragend gemeistert. Er ist fachlich in ganz Hessen anerkannt und in seiner Funktion als Anwalt gefragter Ansprechpartner für die betroffenen Menschen und deren Angehörige, die Politik sowie die Verwaltung. Alle Angebo-te werden genutzt und geschätzt. Grundlage für diesen Erfolg war der partizipative Veränderungsprozess, mit dem es gelungen ist, die Mitarbeiter/innen für einen eigenen Weg der Verbesserung der Lebensqualität der be-troffenen Menschen zu gewinnen und zu begeistern sowie die Zusammenarbeit mit den Selbsthilfeorganisationen, die das rechtzeitige Erkennen von Bedarfe und Entwicklungen er-möglichte. Dieser eigene Weg hat im Vereinshandbuch seine Beschreibung gefunden und basiert auf einem Qualitätsverständnis, welches die Gestaltung der fachkundigen, hilfreichen und ver-trauensvollen Beziehung zu den Nutzer/innen hervorhebt und auf den Säulen Führung und Personalentwicklung, Evaluation der fachlich organisatorischen Routinen und Individuelle Hilfeplanung ruht. Wenn wir auch glauben, dass wir durch den von uns gewählten permanenten Partizipations- und Organisationsentwicklungsprozess auf dem richtigen Weg sind, sollte doch den Prinzi-pien der Transparenz und der ständigen Reflektion der Arbeit folgend eine aktuelle Bewer-tung der Situation und des Standes unserer Arbeit erfolgen. Dabei muss vor dem Hintergrund des sozialen Wandels auch eine sozialpolitische Bewertung und Einordnung stattfinden.

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

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Die Grundannahmen unserer Arbeit gemäß dem Motto „Wir begleiten Lebenswege“ sind da-bei aus heutiger Sicht:

• Die Arbeit des Vereins ist weiter dringend erforderlich, um in Stadt und Kreis Offen-bach und darüber hinaus ein qualitativ gutes und den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen angemessenes Angebot vorzuhalten.

• Er setzt dabei auf engagierte und in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung qualifi-

zierte Mitarbeiter/-innen und einen beständigen Partizipationsprozess mit den Betrof-fenen.

• Der Verein wird zunehmend mit seinen Angeboten mit anderen Trägern in Konkur-

renz treten. Es ist verstärkt notwendig, den Verein als unverwechselbaren Anbieter mit einem fachlich anerkannten Leistungsspektrum in der Öffentlichkeit zu verankern. Es gilt, das gewonnene Vertrauen zu erhalten und auszubauen.

• Der gesellschaftliche Wandel verändert auch die Bedürfnisse der Menschen mit Be-

hinderung. Diese Veränderungen zu erkennen und in praktisches Handeln umzusetzen wird über die zukünftige Entwicklung des Vereins entscheiden.

• Um auf die sozialpolitischen Rahmenbedingungen Einfluss zu nehmen, ist seine Rolle

als Anwalt und Solidaritätsstifter weiter wichtig und auszubauen.

3.6.2 Allgemeine Ausgangslage 3.6.2.1 Sozialer Wandel Als Sozialer Wandel wird die Veränderung in der Struktur eines sozialen Systems bezeichnet. Er ist auf verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen zu beobachten, auf der Makroebene der Sozialstruktur und Kultur, auf der Mesoebene der Institutionen, korporativen Akteure und Gemeinschaften, auf der Mikroebene der Personen und ihrer Lebensläufe. Eine tiefgehende Analyse des sozialen Wandels ist an dieser Stelle nicht möglich. Jeder Wan-del setzt seiner Zeit einen Rahmen, wird von den Menschen getragen oder auch abgelehnt, berührt die Entwicklung in den Institutionen und Einrichtungen und die persönlichen Vorstel-lungen und Ziele der Menschen. Zur Weiterentwicklung unserer Arbeit für und mit den Men-schen mit Behinderung gilt es Veränderungen zu erkennen, zu bewerten und als wichtig und gut erkannte Möglichkeiten zu nutzen. Risiken müssen erkannt und Chancen genutzt werden. Unser Verein will seinen Beitrag zur Ausgestaltung des Sozialen Wandels leisten. Dazu trägt das vorliegende Papier bei.

Page 85: 3. Geschichte, Entwicklungsstand, Rahmenbedingungen und ...€¦ · Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012 Kapitel 3.1 3. Geschichte, Entwicklungsstand, Rahmenbedingungen und Perspektiven

Die Haupttrends der sozialstrukturellen Modernisierung bzw. ihre Ergebnisse lassen sich u. a. auf folgende Punkte verdichten:

• Leistungs- und Wohlstandsgesellschaft • Wissens- und Bildungsgesellschaft • Industrielle Dienstleistungsgesellschaft • Umschichtung nach oben und höhere Aufwärtsmobilität, aber fortbestehende Mobili-

tätsbarrieren • Lockerung und Pluralisierung, aber keine Auflösung des sozialen Schichtgefüges • Vertikale soziale Ungleichheiten • Dynamische, sozial zersplitterte Randschichten – zunehmende Armut • Verringerung der sozialen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern • Verlust des Monopols der bürgerlichen Familie sowie Lockerung und Differenzierung

der Formen des privaten Zusammenlebens • Geburtenrückgang – steigende Lebenserwartung – Alterung • Multiethnische Gesellschaft

Vor dem Hintergrund dieser Trends steht auch die Eingliederungshilfe für Menschen mit Be-hinderung vor einem großen Wandel. Noch ist nicht abzusehen, in welchem Tempo und mit welchen konkreten Maßnahmen die Weiterentwicklung der Sozialhilfe erfolgt. Die Richtung ist absehbar: Mehr Eigenverantwortung, Rückverlagerung von Verantwortung des Staates an die Bürger und die Zivilgesellschaft, Individualisierung der Hilfen sowie Stärkung des Dienst-leistungsgedankens. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein guter Wegweiser für die Entwicklung der Ein-gliederungshilfe, und die damit verbundene Stärkung der Rechte der Menschen mit Behinde-rung ist eine Chance für einen Weg in eine inklusive Gesellschaft, den Betroffene und profes-sionelle Begleiter gemeinsam in Partnerschaft gestalten müssen. Die politisch Verantwortli-chen sollten dafür auf der Basis der UN-Konvention den rechtlichen Rahmen schaffen. Zuvor sollte ein breiter gesellschaftlicher Diskurs geführt werden, wohin der Weg gehen soll. Dieser Diskurs steht aus unserer Sicht noch am Anfang und hat noch nicht die Ebene der Fachöffent-lichkeit verlassen, auf der aber auch noch sehr kontrovers diskutiert wird. Erst wenn eine in-klusive Gesellschaft als Chance für alle Bürger gesehen, insbesondere für Kinder, Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung, und als Ziel von der breiten Bevölkerung getragen wird, kann die Vision ihre Wirkung entfalten. Nicht nur die Institutionen müssen sich bewe-gen, die Gesellschaft als Ganzes muss dies mittragen. Die Vorstellung und das Ziel einer inklusiven, somit solidarisch getragenen Gesellschaft, von Menschen, die sich in der Kommune gegenseitig stützen, respektieren und auch helfen, ist in einer Welt, der alles rational erklärbar und technisch allseits beherrschbar scheint und zudem global ausgerichtet ist, eine sinnstiftende Möglichkeit, die Menschen begeistern kann und Zusammenhalt ermöglicht. Inklusion als Ziel, welches in Gänze nicht erreichbar sein wird oder vielleicht sogar kann, eröffnet den Weg in eine Bürgergesellschaft. Die Menschen in ihr können, wenn sie es denn wollen oder ihnen möglich ist, ihr Leben selbst in die Hand neh-men. Dabei darf sich Inklusion nicht quasi als Heilsversprechung der Politik auf eine sich eher aus-einanderdriftende Gesellschaft erweisen. Das damit verbundene Versprechen muss einlösbar sein, ernsthaft angestrebt und schrittweise umgesetzt werden. Sonst wird die Hoffnung zur Enttäuschung und führt zum Rückschritt und zur Destruktion.

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

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Inklusion darf damit nicht lediglich der ideologische Ersatz für eine desintegrierende und die partielle Einzelinteressen verfolgende Gesellschaft sein, sie bedarf der notwendigen materiel-len Grundlagen und der gesetzlich verankerten Rechte. Sie ist nur in einer solidarischen und demokratischen Gesellschaft möglich, in der die Bürger mit einem starken Staat im Rücken ihr Leben frei und selbst gestalten können. Voraussetzung für ein Gelingen ist die tatsächliche Übergabe der Verantwortung für die Ent-wicklung dieses Weges an die Bürger selbst, die ihn selbst gestalten müssen und dafür ein Wahlrecht der Möglichkeiten erhalten. Nur dieses Wahlrecht ermöglicht, dass der Weg der Inklusion nicht zu einer Sackgasse wird. Das heißt aber nicht, dass der Staat dabei untätig zusehen oder sich zurückziehen darf, sondern er muss die Verantwortung für die Beschaffung und Zurverfügungstellung der notwendigen und geforderten materiellen Ressourcen über-nehmen und die Legitimation des Weges sichern. Bei der Umsetzung eines Kostensparmo-dells mit der Bezeichnung „Bürgergesellschaft“ droht der wohl nicht mehr aufzuholende Ver-lust der Glaubwürdigkeit der Politik und eine Gefahr für unsere demokratische Grundord-nung. Die beschriebene Entwicklung ist nicht neu und bricht nicht gleichsam „über Nacht“ über uns herein, sie zeichnet sich seit Jahren ab. Die Integrationsdebatte in den siebziger und achtziger Jahren mit der Entstehung der sozialen Bewegungen wie Selbsthilfegruppen etc. gab die Rich-tung vor, der auch der Verein sich verpflichtet fühlt. Seine fachliche Antwort darauf wurde im VHB festgelegt: „ Die Angebote des Vereins, ….. , sollen die Menschen mit Behinderung dabei unterstützen, ein Leben so normal wie möglich zu führen. Die Hilfen sollen dazu so gestaltet werden, dass diese den Bedürfnissen und der jeweiligen individuellen Lebenssituati-on der Nutzer/innen entsprechen. Begleiten heißt deshalb auch, Anwalt zu sein, eine besonde-re Verantwortung zu haben für den Schutz und die Rechte der Menschen mit Behinderung“ (VHB Bd. 1 Quo Vadis, S. 9). Diese Grundlinien waren Maßstab für die Weiterentwicklung der Angebote der Dienste und Einrichtungen in den vergangenen Jahren. Die Maßnahmen waren Professionalisierung im Bereich der Individuellen Hilfeplanung, Aus-gestaltung und Evaluation der fachlichen und organisatorischen Routinen und Personalent-wicklung. Ergebnis war ein mit den Selbsthilfegruppen abgestimmtes, bedarfsgerechtes An-gebot mit ständiger Weiterentwicklung und deren Ergänzung durch neue Angebote. Der inhaltlichen Weiterentwicklung waren Grenzen gesetzt durch die Rahmenbedingungen der Kostenträger. Hier könnten durch eine gelungene Weiterentwicklung der Sozial- und Ein-gliederungshilfe tatsächlich bessere Lebensbedingungen für die Menschen mit Behinderung entstehen. Beispiele wären ein Leistungsgesetz mit einem Rechtsanspruch auf Leistungen der Teilhabe, Wegfall der Einkommens- und Vermögensanrechnung und der Trennung ambu-lant/stationär. Damit könnten dem Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen zum Durchbruch verholfen und die Beantragungsverfahren entbürokratisiert und vereinfacht werden. Der Weg zur personenbezogenen Förderung, wie in Hessen in Zukunft vorgesehen, kann ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sein. Bei zukünftigen Planungen und konzeptionel-len Weiterentwicklungen sollte vermehrt die sozialräumliche Orientierung als eine der wich-tigen Zielperspektiven ins Auge gefasst werden können. Dies ist bisher aus leistungsrechtli-chen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich.

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Vor diesem Hintergrund ist die Vorstellung und Verwirklichung von Inklusion aus unserer Sicht eine Vision und bedarf einer gesamtgesellschaftlichen Debatte auf der Basis „In welcher Gesellschaft wollen wir Leben“ (Aktion Mensch). Diese grundlegende Debatte ist noch zu führen. Eine inklusive Gesellschaft ist als eine Zielbeschreibung zu verstehen, der Weg ist weder zu verordnen noch über bürokratische Vorschriften zu erzwingen. Eine solidarische Gesellschaft ist eine auf Dauer gestellte Aufgabe an alle Menschen, sie bedarf der Zusammenarbeit der gesellschaftlichen Gruppen. Insbesondere die Menschen mit Behinderung benötigen hierzu Partner. Sozialer Wandel und Auswirkungen auf die Lebenspraxis

• Sozialer Wandel bewirkt die Auflösung traditionaler Lebensformen und traditionaler

Deutungs- und Sinnstiftungsmuster. • Hierdurch erfolgt eine Autonomisierung der Lebenspraxis und die Ermöglichung neuer

Freiheitsräume. • Zugleich resultiert eine gesteigerte Belastung des einzelnen mit neuen individuellen Ent-

scheidungs- und Sinnstiftungsnotwendigkeiten, da traditionale Entlastungen in der Bewäl-tigung des Bewährungsproblems durch „vorgezeichnete“ Lebenswege und Bewährungs-karrieren entfallen.

• Die gesellschaftlich bedingten Folgeprobleme sozialen Wandels werden der einzelnen Lebenspraxis individualisierend angelastet.

• Dabei mangelt es in unterschiedlichem Ausmaß an positiven Entwürfen neuer Kulturen des bewusst und kollektiv gestalteten Umganges mit Erziehung, Krankheit, Behinderung, Alter, Sterben und Tod.

(VHB Band 3 Kapitel 1.7.5 Seite 78 Stand 01.12.2005) Den sozialen Wandel als Chance nutzen, um das Bewährte weiterzuentwickeln und Neues zu integrieren: Unser Verein bietet aufgrund seiner Struktur und Fachlichkeit dafür die besten Voraussetzungen und ist bereit, Verantwortung zu übernehmen. Ob durch die Krise der Finanzmärkte und die finanzielle Situation der öffentlichen Hand die anstehenden Reformen verhindert, verzögert oder gar beschleunigt werden, ist allerdings noch offen. . 3.6.2.2.1 Sozialpolitische Rahmenbedingungen 3.6.2.2.2 UN Konvention über die Rechte von Menschen mit

Behinderung „Die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Ver-wirklichung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung. Seit März 2009 ist die Kon-vention auch für Deutschland verbindlich. Der Staat hat nun die Aufgabe, die Bestimmungen der Konvention einzuhalten und diese, entlang der verbindlichen Zielvorgaben, aktiv umzu-setzen. Die Konvention steht als verbindliche Grundlage für einen Wechsel in der deutschen Behindertenpolitik hin zur rechtebasierten, am Menschen ausgerichteten Perspektive.

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

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Sie fasst zentrale Grundsätze wie Selbstbestimmung, soziale Inklusion, Gleichstellung, Nicht-diskriminierung und Partizipation als menschenrechtliche Anliegen, die über individuelle Rechte abgesichert werden. Der praktische Gebrauch dieser Rechte, gleichberechtigt mit an-deren, ist das Kernstück der Konvention“ (aus: Kurzdarstellung der Monitoring-Stelle zur UN-Konvention). In 50 Artikeln werden vier zentrale Forderungen bzw. Ansprüche formuliert:

• Selbstbestimmung und Unabhängigkeit • Volle gesellschaftliche Teilhabe • Angemessener Lebensstandard • Gesellschaftliche Wertschätzung

bezogen auf die relevanten Lebensbereiche wie Bildung (einschließlich der frühkindlichen Förderung), Wohnen, Arbeit und Freizeit. Während in der englischsprachigen Version im Artikel zur Bildung von der inclusion gespro-chen wird, spricht die deutsche Übersetzung von der vollständigen Integration und einem in-tegrativen Bildungssystem (Artikel 24.1. und 2.e). Artikel 19 legt fest, dass die Menschen mit Behinderung gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben; sie sollen Zugang zu gemeinde-nahen Unterstützungsdiensten haben, gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit sollen auch ihnen zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen. Dies gilt auch für die Teilhabe am kulturellen Leben sowie Erholung, Freizeit und Sport. Persönliche Mobilität ist sicherzustellen und die Zugänglichkeit zum allgemeinen Ar-beitsmarkt. Was aber meint der durch die UN-Behindertenkonvention neu aufgetauchte Begriff der Inklu-sion? Es geht dabei um die uneingeschränkte Teilhabe als Ziel „eines Prozesses der umfas-senden strukturellen Veränderungen im Sinne der Beseitigung von bildungspolitischen, insti-tutionellen, baulichen, sozialen und wirtschaftlichen Be-Hinderungen, die einer gesellschaftli-chen Teilhabe entgegenstehen“ (Stein/Lanwer, 2006, S. 92 f). Dies bedeutet den Wechsel von der objektbezogenen Förderung zur personenbezogenen Förderung. Zugleich geht es um die Einbindung dieses Prozesses in die „community“, das Gemeinwesen, in soziale Netzwerke. Hier hat der aktuelle Begriff „Sozialraumorientierung“ seine Wurzeln. Bewertung Die UN-Behindertenrechtskonvention ist die Basis für eine Stärkung der Rechte der Men-schen mit Behinderung und für eine Weiterentwicklung der Hilfen und Unterstützungsange-bote. Sie wird die Menschen und die Institutionen verändern. Mit dem in ihr auch auftauchen-den und wohl zur Zeit am meisten diskutierten Begriff der Inklusion wird die Realisierung des Integrationsgedankens in seiner Ur-Fassung verstanden bzw. als Konzept „optimierter und erweiterter Integration“. Inklusion wird als Begriff verstanden, der auf die Notwendigkeit integrativer Prozesse auf allen Ebenen verweist, alle Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit ins Auge fasst, nicht nur die Menschen mit Behinderung, der ihre individuelle pädagogische Unterstützung einfordert und auf ein Umfeld hinarbeitet, in dem der faktischen Heterogenität jeder Gruppe Rechnung getragen wird.

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Leitlinie ist die Respektierung der Unterschiede ohne Diskriminierung, also Gleichheit in der Vielfalt. Inklusion in Erziehung und Bildung bedeutet den Abbau von Barrieren für Lernen und Teilhabe aller Menschen, nicht nur solcher mit Beeinträchtigungen oder solcher, denen besonderer Förderbedarf zugesprochen wird. Eine inklusive Gesellschaft entsteht nicht allein durch den Abbau von Barrieren, der Aspekt des Umfeldes steht an zentraler Stelle. Weiterhin geht es um die gemeinsame Sozialisation aller Menschen, d. h. ein verstärktes Bemühen um diejenigen, die am Rande stehen. Sie erfor-dert eine grundlegende neue Einstellung und Haltung der Menschen selbst. Das damit verbundene Menschenbild entspricht den Leitlinien der Arbeit des Vereins und hat sich als tragend bei der Ausgestaltung der Hilfen erwiesen.

3.6.2.2.2 Reform der Eingliederungshilfe Die Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist überfällig und wird von der Liga der Wohlfahrtsverbände ausdrücklich gefordert. Von Seiten der Politik gibt es verschiedene Vorschläge. Am differenziertesten ist der Beschluss der Arbeits- und Sozialmi-nisterkonferenz der Länder (ASMK) aus dem Jahr 2009, basierend auf den beiden vorherge-henden Konferenzen und den Ergebnissen von zwei Bund-Länder-Arbeitsgruppen (Weiter-entwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen). Ausgangspunkt war auch eine Untersuchung der BAG der überörtlichen Träger der Sozialhilfe zur Entwicklung der Fallzahlen in der Eingliede-rungshilfe aus 2006. Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Parallel zu den Gesetzgebungsarbeiten sollen gem. dem Beschluss der ASMK folgende Fra-gestellungen vertieft bearbeitet werden:

• Entwicklung von Maßstäben für ein einheitliches Verfahren zur Bedarfsermittlung • Trennung der Leistungen zum Lebensunterhalt einschließlich des Wohnens von den

Fachleistungen der Eingliederungshilfe • Förderung des (trägerübergreifenden) Persönlichen Budgets • Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt • Abgrenzung der Leistungen der Eingliederungshilfe zu den Leistungen der Pflegever-

sicherung und Hilfe zur Pflege • Entwicklung von Handlungsstrategien für den Auf- und Ausbau eines inklusiven So-

zialraumes, insbesondere mit den Kommunen • Einleitung von mehr inklusiver Bildung • Erarbeitung eines beruflichen Orientierungsverfahrens, dass bis zum Ende der Schul-

zeit durchgeführt wird • Entwicklung eines nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN Behindertenkon-

vention Die jetzige Bundesregierung hat eine Reform der Eingliederungshilfe nicht in ihr Regierungs-programm aufgenommen. Es ist noch offen, ob sie dem Vorschlag der ASMK folgend noch in dieser Legislaturperiode deren Vorschläge umsetzen wird.

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

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Hierbei wird es um viel Geld gehen, auch wenn von den Ländern betont wird, dass es nicht das Ziel ist, Leistungen einzuschränken oder gar wegfallen zu lassen. Unabhängig davon soll jedoch eine Kostenneutralität angestrebt werden. Ein bedeutender Streitpunkt ist die Forde-rung, dass der Bund sich angemessen an den Kosten beteiligen soll. Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen Die 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz erwähnt auch den Anspruch auf ein inklusives Leben bereits im Kindes- und Jugendalter. Entsprechende Rahmenbedingungen müssen ge-setzt werden. Diese sollen insbesondere berücksichtigen:

• die Hilfe- und Unterstützungsbedarfe sollen unter Wahrnehmung der Gesamtpersön-lichkeit abgedeckt werden.

• Hilfen so weit als möglich aus einer Hand • Hilfeleistungen sollen bedarfsgerecht, zielgenau und zeitnah erbracht werden • Die Schnittstellenproblematik zwischen Jugend- und Sozialhilfe soll gelöst werden

Eine Arbeitsgruppe wurde beauftragt, die vor Ort entwickelten Kooperationsformen zwischen Sozial- und Jugendhilfe zu analysieren und Vorschläge zu entwickeln, wie erzieherische und behinderungsbedingte Hilfen nahtlos ineinander greifen können. Als ein denkbarer Ansatz wird die Zusammenführung der Eingliederungshilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugend-hilfe gesehen. Um die damit verbundenen weitreichenden finanziellen, organisatorischen und personellen Konsequenzen zu bewerten, wird eine sorgfältige Aufbereitung gefordert. Bewertung Eine wirklich tiefgreifende und den tatsächlichen Wünschen und Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung entsprechende Reform wird vor dem beschriebenen Hintergrund wohl auf sich warten lassen. Realistisch aus heutiger Sicht wird die Entwicklung eines nationalen Handlungsplanes zur Umsetzung der UN-Behinderten-Konvention in der aktuellen Legislaturperiode sein. Auf-grund der steigenden Fallzahlen und der damit einhergehenden Kostensteigerungen könnte aber der Druck auf die Bundesregierung noch größer werden, ein „Kostensparmodell“ relativ schnell umzusetzen. Die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz aufgestellten Fragen bedürfen aus Sicht des Vereins zudem der Differenzierung in folgenden Bereichen:

• Die Reform der Eingliederungshilfe muss so konzipiert werden, dass ein einheitliches Leistungsgesetz für alle Menschen mit Behinderung eröffnet wird, ohne Einkommens- und Vermögensanrechnung

• Die Vorgaben der UN-Konvention müssen umfassend umgesetzt und praxistauglich konkretisiert werden

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• Das zu schaffende Bedarfsfeststellungsverfahren muss die individuellen Förder- und

Unterstützungsbedarfe adäquat erfassen, partizipativ ausgestaltet sein und die soziale Pflegeversicherung einbeziehen

• Individuelle Bedürfnisse und Wünsche müssen Berücksichtigung finden, soweit sie sich auf die Gestaltung menschlicher Beziehungen und persönlicher Lebensräume richten

• Die Koordinierung der Leistungen und die Bedarfserhebung darf nicht allein der Trä-ger der Sozialhilfe ausüben

• Ambulante Leistungserbringung muss allen Menschen unabhängig von der Schwere der Behinderung offen stehen

• Haushaltsvorbehalte und Finanzkraftklauseln sind mit dem Prinzip der personenzen-trierten Bedarfsdeckung nicht vereinbar

• der Maßnahmekatalog der möglichen Hilfen muss offen sein • Qualitätsmaßstäbe sind zu erstellen, die auch für die Preisgestaltung gelten • Unabhängige Beratungs- und Unterstützungsstrukturen sind zu fördern • Das Persönliche Budget muss Antragsleistung bleiben • Die Eingliederungshilfe muss im Verhältnis zu den Leistungen der sozialen Pflegever-

sicherung für die Menschen mit Behinderung die umfassendere und bedarfsdeckende Hilfe bleiben

• Entbürokratisierung auf allen Ebenen wie Antragsstellung, Bedarfserhebung, Leis-tungsdokumentation und Abrechnung der Leistungen

Mit einer Berücksichtigung dieser Aspekte könnte die Umsetzung der Reform der Eingliede-rungshilfe zu einer tatsächlichen Verbesserung der Lebenssituation der Menschen mit Behin-derung beitragen. Als ein Zwischenschritt könnte von der Politik aufgrund des Handlungsdruckes durch die UN-Konvention die Zusammenführung der Eingliederungshilfe unter dem Dach der Jugend- und Sozialhilfe favorisiert und umgesetzt werden. Dies würde aus unserer Sicht ohne die ge-forderte sorgfältige Aufarbeitung der Schnittstellen zu einem organisatorischen Chaos und zum Verlust von Rechten der Menschen mit Behinderung führen (siehe auch Kapitel 2.3.3). 3.6.2.2.3 Der 13. Kinder- und Jugendhilfebericht der Bundesregierung Parallel und ergänzend zu den vorgenannten Überlegungen und Vorschlägen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz greift der 13. Kinder- und Jugendhilfebericht ebenfalls die Frage der Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen auf. Vor dem Hintergrund des Berichts wird die Frage aktuell, inwieweit die Unterstützungsleis-tungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien sich an den Lebensla-gen orientieren müssen und nicht an Institutionen und Sozialgesetzbüchern. Diskutiert und vielfach von den Jugendämtern gewünscht wird eine „große“ Lösung, dass heißt, die Zusammenlegung von Eingliederungshilfe und Jugendhilfe unter dem Dach der Jugendhilfe. Dabei geht man davon aus, dass ein Sondersystem für Kinder und Jugendliche mit Behinderung mit der UN-Konvention nicht vereinbar sein wird.

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

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Bewertung Das Deutsche Jugendinstitut und der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen führen auf einer Fachtagung am 28.01.2010 in Berlin dazu folgendes auf: Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe haben sich zu zwei getrennten, weitgehend gegenseitig abgeschotteten Welten entwickelt. Die Praxis der Leistungsträger ist durch scharfe Abgrenzung zwischen Sozialhilfe, Jugendhil-fe und Krankenkassen geprägt. Die Angebote in der Behindertenhilfe, der Jugendhilfe und der Gesundheitshilfe sind nicht aufeinander bezogen. Es entstehen „Verschiebebahnhöfe“ und aus Sicht der Betroffenen bisweilen „schwarze Angebotslöcher“. Im Zusammenwirken von Eingliederungshilfe und Jugendhilfe entstehen zwei Problemberei-che:

• Zuständigkeit • Distanz und Wahrnehmungsprobleme der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber körper-

lich- und geistig behinderten Kindern und ihren Familien

Die Jugendhilfe ist zukünftig gefordert, sich für alle Kinder und Jugendlichen zuständig zu fühlen und zu einer engen Kooperation mit Gesundheits- und Eingliederungshilfe zu kom-men. Auf kommunaler Ebene sollten inklusive Prozesse etabliert werden, die das Kind bzw. den Jugendlichen mit Behinderung in seiner Möglichkeit der Lebensführung in den Focus aller Anstrengungen rückt. Kooperationen mit den fachspezifischen Professionen und der Selbsthilfe unterstützen diese Prozesse. Ein entsprechender Fachdiskurs müsste umgehend beginnen. Weitere Anforderungen wären:

• Kein isolierter Blick auf die Behinderung sondern ganzheitliche Betrachtung der Fa-milie und deren besondere Lebenssituation und besondere Unterstützungsbedarfe

• Alle Leistungen müssen allen Kindern und Jugendlichen zugänglich sein • Einheitliche und gemeinsame Hilfeplanung • Eine interdisziplinäre Gesamtverantwortung für die Gestaltung des Leistungs- und

Unterstützungsprozesses • Kommunale Familienpolitik muss Schwerpunkte für besonders belastete Familien bil-

den, und bei jugendpolitischen Planungen muss die Bedeutung für Kinder mit Behin-derung und ihre Familien mitgedacht werden

Folgende Bedingungen sind aus Sicht des Vereins bei einer möglichen Zusammenlegung von Eingliederungshilfe und Jugendhilfe in die Jugendhilfe unabdingbar:

• Keine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII darf auf dem Weg ins SGB VIII verloren gehen

• Keine Ausweitung der Kosten- und Unterhaltsheranziehung der Eltern • Der Rechtsanspruch im SGB VIII darf nicht schwächer ausgestaltet sein als im SGB

XII • Entsprechende finanzielle und organisatorische Ausstattung der Jugendhilfe • Die Hilfen für Kinder mit Behinderung dürfen nicht nur zusätzliche Aufgabe werden,

sondern müssen zum Kerngeschäft zählen

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• Die personelle Ausstattung der Jugendhilfe muss ausreichend sein und den fachlichen Anforderungen der neuen Aufgaben entsprechen. Spezifische Fachlichkeit muss zur Verfügung stehen und entwickelt werden

• Beim Übergang zum Erwachsenenleben und zu den Leistungen der Eingliederungshil-fe müssen klare und streitfreie Schnittstellen geschaffen werden

Eine Einbindung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung in das SGB VIII ist eine „his-torische“ und sicher auch mühsame Aufgabe und bedarf der gründlichen Vorbereitung sowohl auf gesetzgeberischer Seite als auch auf Seite der Jugendhilfe und ist ohne Kooperation und enge Vernetzung mit den bisher zuständigen Sozialleistungsträgern und Leistungserbringern nicht erfolgreich. Sie scheint sinnvoll, wenn dadurch die Standards der UN-Konvention reali-siert werden und die Errungenschaften der Eingliederungshilfe nicht zurückgefahren werden. Mögliche auftretende Umsetzungsprobleme könnten zu einer erheblichen Verunsicherung der Familien führen und die Akzeptanz vermindern. Die Erfahrungen bei der Umsetzung der „Komplexleistung Frühförderung“ bundesweit und in Hessen zeigen die problematische Pra-xis der Leistung aus einer Hand bei weiter unterschiedlichen Kostenträgerschaft aber auch die Schwierigkeiten bei unterschiedlicher Kostenträgerschaft. Man sollte aber beachten, dass die Synergieeffekte in einer integrierten Lösung nicht über-schätzt werden sollten. Auch in einer engen Kooperation zwischen Jugendhilfe, Eingliede-rungshilfe und Gesundheitswesen wären die Standards der UN-Konvention umzusetzen. Die-ser Weg wird auch im 13. Kinder- und Jugendhilfebericht der Bundesregierung zunächst fa-vorisiert und ist aus unserer Sicht realistisch. Die schon jetzt (auch in unserem Verein) prakti-zierte Kooperation kann vor dem Hintergrund der im Teil E des Berichtes vorgenommenen Empfehlungen vertieft und erweitert werden. Diese Empfehlungen sind u. a.:

• Die Schaffung verbindlicher Kooperationsformen und Netzwerkbildungen von Kin-der- und Jugendhilfe, der Gesundheitsversorgung und der Eingliederungshilfe

• Die Vernetzungsstrukturen sollen ausdrücklich auf bestehende Regelstrukturen auf-bauen und in diese eingebunden werden

• Bei der kommunalen Planung sollen prinzipiell alle Kinder und Jugendliche in den Blick genommen werden

• Die Koordination der Netzwerke sollte durch das Kinder- und Jugendhilfesystem er-folgen

3.6.2.2.4 Das Verhältnis Eingliederungshilfe/Pflege Das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege ist aus zweierlei Perspektiven wichtig be-trachtet zu werden:

1. die fachliche und inhaltliche Diskussion und Abgrenzung zwischen den Leistungs-merkmalen von Eingliederungshilfe und Pflege, wobei diese Fragestellung sich zur grundsätzlichen Erörterung des Verhältnisses von Pflege und Pädagogik weitet

2. sowie die sozial- und leistungsrechtliche Betrachtung der Systeme Eingliederungshilfe gem. SGB XII und Pflege gem. SGB XI unter besonderer Betrachtung der avisierten bundespolitischen Reformvorhaben in dieser Legislaturperiode

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Von der intendierten Reform der Eingliederungshilfe und den Vorschlägen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder war bereits die Rede (Kapitel 3.6.2.2.2). Parallel hierzu ist von der Bundesregierung ein Reformvorhaben initiiert worden, das im Rahmen des SGB XI Pflegeversicherung ein neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit beschreibt. Damit soll auch ein neues bundesweit einheitliches und verlässliches Begutachtungsinstrument zur Fest-stellung des Pflegebedarfs entwickelt und eingeführt werden. Der gegenwärtige Begriff der Pflegebedürftigkeit steht in der Kritik, weil er sich auf lebensbereichbezogene Verrichtungen konzentriert und allgemeine soziale und kommunikati-ve Aspekte der Betreuung, Beaufsichtigung, Anleitung, aber auch der Kommunikation und sozialen Teilhabe nicht ausreichend berücksichtigt. Der vorgestellte Entwurf einer ganzheitli-chen wie auch nachhaltigen Weiterentwicklung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit greift dabei die aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse ebenso auf wie auch die gesellschaftlichen bzw. gesellschaftspolitischen Veränderungen und Entwicklungen. Als Herausforderung und besondere Problematik stellt sich diese Aufgabe dabei allerdings in leistungsrechtlicher Hinsicht dar. Ist mit der angestrebten Neudefinition von Pflegebedürftigkeit einerseits die Abkehr von ei-nem vormals stark medizinisch geprägten und auch sehr verrichtungsbezogenen Verständnis von Pflegebedürftigkeit zu begrüßen, so stellt sich angesichts der Öffnung auch für nicht so-matisch bedingte Einschränkungen der Selbständigkeit unter Betrachtung von Lebenslagen, Kontextfaktoren und gegebenen Teilhabemöglichkeiten die Frage nach leistungsrechtlichen Überschneidungen bzw. Abgrenzungen mit Lebenssituationen von Menschen mit (geistiger) Behinderung in der Leistungsart Eingliederungshilfe. Mit der Frage nach der leistungsrechtlichen Bewertung der Schnittstellenproblematik der bei-den großen Reformvorhaben in Eingliederungshilfe und Pflege geht die fachlich-inhaltliche Erörterung des Verhältnisses von Eingliederungshilfe und Pflege einher. Nach unserem auch pflegewissenschaftlich abgesicherten Verständnis verstehen wir Pflege als allgemeine menschliche Notwendigkeit und Aufgabe, die Menschen umfassend und lebenslang brauchen. Pflege steht demnach eng mit körperlichem und psychischem Wohlbefinden im Kon-takt/Leben in einer Umwelt in Verbindung und sichert/befriedigt individuelle Bedürfnisse in elementaren Lebensbereichen und –fragen. Wer im Sinne individueller Selbstpflege nicht mehr für sich selbst sorgen kann, muss diese auf andere Menschen übertragen. Menschen brauchen neben der Pflege aber auch Bildung und damit Chancen zur persönlichen Entwicklung. Bildung ist der Prozess, mit der sich der Mensch die Welt aneignet, ein Bild von ihr macht. Bildung ermöglicht individuelle Entwicklung, menschliche Individualität und Au-tonomie durch Aneignung der Kultur. Dieser Vermittlung stellt sich Pädagogik. Pflege und Pädagogik berücksichtigen also unterschiedliche Grundbedingungen des Mensch-seins: das Vorhandensein körperlicher Bedürfnisse und die Notwendigkeit der Aneignung von Kultur. Auch wenn Pflege das ganze Leben umfasst, sind neben der Pflege weitere Bildungs-angebote notwendig, damit nicht der Fokus allein auf den organisch bedingten Bedürfnissen verbleibt. Pädagogik hat deshalb einen über die Pflege hinausgehenden Auftrag.

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Nur Pflege allein reicht nicht aus, um ein Leben lebenswert und reichhaltig zu machen. Men-schen mit schwersten Behinderungen benötigen aus diesem Grund neben einer qualifizierten medizinisch wie auch pädagogisch verstandenen Pflege zusätzlich mehr pädagogische Ange-bote als alle anderen. Bewertung Die Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Einbeziehung von kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen entspricht einem veränderten Pflegeverständnis. Ein neues Begutachtungsinstrument ist deshalb zu begrüßen. Besonderer Augenmerk ist jedoch auf die leistungsrechtliche Ausgestaltung zu legen. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff muss für das Recht der Pflegeversicherung im SGB XI sowie für die Sozial-/ Eingliederungs-hilfe im SGB XII identisch gelten, um ein Auseinandertriften der Systeme zu vermeiden. Das für den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff entwickelte neue Begutachtungsassessment und die vor allem in Hessen vom Leistungsträger LWV offensiv betriebene Implementierung einer neuen personenzentrierten Hilfeplanung mit eingeschlossenem neuen Begutachtungs-/Bedarfsfeststellungsverfahren müssen auf einander abgestimmt sein und vor allem die neuen Paradigmen Inklusion und Teilhabe sowie Sozialräumliche Orientierung abbilden. Beide Re-formvorhaben müssen im Interesse der Leistungspraxis und der betreuten betroffenen Men-schen aufeinander abgestimmt werden. Dies scheint sich jedoch nach augenblicklichem Stand in weiter Ferne zu befinden. Die Haltung der Fachleute wie auch die der betroffenen beiden Bundesministerien lassen gegenwärtig zumindest keinen anderen Schluss zu. Im Gegenteil: Es ist eher noch eine gegenläufigere Bewegung zu befürchten. Im neuen Begutachtungsassessment des SGB XI soll basierend auf acht Modulen künftig auf fünf leis-tungsrechtlich relevante Bedarfsstufen/-grade rekurriert werden und die Pflegeversicherung will sich künftig vor allem vor dem aus dem ambulanten Bereich kommenden Vorwurf der „Minutenpflege“ schützen, wohingegen im Vorhaben des überörtlichen Sozialhilfeträgers in Hessen mit der personenzentrierten Hilfeplanung die Zukunft in „zeitbasierten Vergütungen“ gesehen wird, weil angeblich dies der Vorstellung passgenauer Hilfen entspreche und damit genau die Abkehr von Bedarfsgruppen vollzogen werden soll. Unabhängig davon bleibt es ein Gebot der gleichberechtigten Teilhabe am Rechtssystem, auch im Sinne der Un-Behindertenrechtskonvention, auch Menschen mit wesentlicher Behin-derung die vollen Pflegeleistungen nach SGB XI zu gewähren. 3.6.2.2.5 Das neue Heimvertragsgesetz (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz WBVG) Seit 01.10.2009 gilt für die Heimverträge eine neue gesetzliche Grundlage. Auch die Altver-träge müssen entsprechend einer festgelegten Übergangszeit (bis 30.04.2010) umgestaltet bzw. angepasst werden. Ziel des neuen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes WBVG ist es im Sinne des Verbraucherschutzes, die Rechte der in Heimen lebenden Menschen als Ver-braucher/Kunde besser zu schützen. Für den Verein bedeutet dies, dass wir in der neuen Ver-tragsgestaltung und darüber hinaus noch besser unserer Informationspflicht nachkommen und unsere Leistungen vor Vertragsabschluss transparent machen müssen.

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Das neue WBVG regelt (nur) die vertragsrechtliche Seite des Verhältnisses zwischen „Unter-nehmer“ und „Verbraucher“, die ordnungsrechtliche Seite des früheren Bundesheimgesetzes dagegen bleibt nach der Förderalismusreform des Bundes nunmehr eine vom Land Hessen im Rahmen eines neuen Länderheimgesetzes noch zu regelnde Aufgabe. Gegenstand des WBVG sind Verträge, bei denen die Überlassung von Wohnraum mit der Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen einhergeht. Während das frühere Bundes-heimgesetz seinen Anwendungsbereich über die Definition von Heimen festgelegt hatte, stellt das neue WBVG auf Vertragsgestaltungen ab, die einen besonderen Schutzbedarf auslösen. Dieser Schutzbedarf ergibt sich aus der doppelten Abhängigkeit der Heimbewohner, die von ihrem Vertragspartner sowohl den Wohnraum als auch die Pflege- bzw. Betreuungsleistungen erhalten. Das WBVG gilt damit für Verträge, für die einerseits bereits das HeimG zuständig war, bleibt andererseits aber jetzt auch offen für neue Wohnformen. Es gilt nicht für die Fälle, wo ein Unternehmer über die Wohnraumüberlassung hinaus lediglich allgemeine Unterstützungsleis-tungen anbietet. Bei Verträgen im Ambulant Betreuten Wohnen z.B. wird es deshalb künftig darauf ankommen, wie das über die Zurverfügungstellung von Wohnraum hinausgehende Angebot im Einzelfall ausgestaltet ist. Neben der Formulierung eines besonderen Schutzbedarfes bei getrennten Verträgen zur Wohnraumüberlassung auf der einen und für Pflege- und Betreuungsleistungen auf der ande-ren Seite formuliert das WBVG auch das Erfordernis vorvertraglicher Informationen, die kongruent sein müssen mit den späteren vertraglichen Regelungen. Zudem sollen diese in „leicht verständlicher Sprache“ gehalten sein. Bewertung Der Verein begrüßt im Sinne des verstärkten Verbraucherschutzes das neue Heimvertrags-recht. Es stärkt deutlich die Rechte von Bewohnern/innen. Es eröffnet zudem neue Chancen zur Verwirklichung der Teilhabe. Im Gegensatz zum früheren Heimgesetz kann das WBVG prinzipiell für alle Wohnformen gelten, seine Anwendbarkeit orientiert sich an bestimmten vertraglichen Leistungen. Die Art und Weise der Wohnform ist nicht mehr ausschlaggebend. Relevant und von besonderem Schutz ist aus Sicht des Gesetzgebers die doppelte Abhängig-keit von Menschen, bedingt dadurch, dass ein Träger/Unternehmer ihnen gegenüber sowohl Wohnraum als auch Pflege- und Betreuungsleistungen überlässt. Für den Verein bedeutet dies im Hinblick auf die weitere Ausgestaltung und Ausdifferenzie-rung seines Wohnangebotes, das er in Fällen, wo er z.B. in ambulant betreuten Wohngemein-schaften auch als Wohneigentümer/Vermieter auftritt, dieses Gesetz seine Wirkung entfaltet. Angesichts neuer Projekte im Verein, die jenseits stationärer Angebote liegen, wie z.B. die avisierte ambulante betreute Wohngemeinschaft in Rodgau-Jügesheim, stellt das WBVG eine neue mit den einzelnen Klienten zu regelnde Vertragsgrundlage dar.

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3.6.2.2.6 Die Entwicklung der beruflichen sozialen Arbeit Im Gegensatz zu ihrer volkswirtschaftlichen und sozialen Bedeutung erfährt die beruflich soziale Arbeit eine geringe gesellschaftliche Wertschätzung. Soziale Arbeit gilt als Tätigkeits-feld für Idealisten, als wenig professionell und wird schlecht entlohnt. Die Zahlen der Hilfebedürftigen steigen wie auch die Aufgaben im sozialen Bereich. Trotz der hohen Zahl an Menschen ohne Arbeit stehen dem Arbeitsmarkt nicht genügend Erzie-her/innen, Sozialarbeiter/innen oder –pädagogen sowie Altenpfleger/innen zur Verfügung. Selbst Hilfskräfte sind schwer zu finden (siehe Debatte um die Zivildienstleistenden). Aufgrund des Kostendrucks in den Diensten und Einrichtungen sinkt die Fachkraftquote kon-tinuierlich. In der ambulanten Pflege ist bundesweit schon längst der Notstand ausgebrochen, ohne illegal Beschäftigte aus dem Ausland wäre eine Versorgung nicht mehr möglich. Die Antwort der Politik ist zur Zeit der Ausbau des Einsatzes von ehrenamtlichen Helfern. Dies kann aber nur als zusätzliche Maßnahme sinnvoll sein. Zudem führt die Debatte zu einer weiteren Abwertung der professionellen Helfer. Diesen Trend zu stoppen, muss zu einem wichtigem Anliegen der Politik werden. Es bedarf des Ausbaus der Ausbildungsstätten, einer offensiven Werbung für die sozialen Berufe, der weiteren Professionalisierung und einer angemessenen Entlohnung. 3.6.2.3 Fachliche Entwicklungen Die Erarbeitung des Vereinshandbuches hat die fachliche Entwicklung des Vereins wesentlich beeinflusst mit nachhaltigen pädagogischen Festlegungen und Zielbestimmungen, die auch heute noch aktuell sind und bleiben werden. Folgende handlungsleitende Prinzipien in der Beziehung zu den Nutzern/innen der Angebote wurden festgelegt:

• Partnerschaft und Verstehen • Autonomie und Selbstbestimmung • Bedürfnisorientierung und Individualisierung • Ganzheitlichkeit

• Früherkennung und Rechtzeitigkeit von Angeboten und Hilfen • Lebensweltorientierung und Familienorientierung • Partizipation

Vor dem Hintergrund der aktuellen sozialpolitischen Entwicklung ist es sinnvoll, auf einige der „neuen“ Begrifflichkeiten und Inhalte einzugehen, auch unter dem Aspekt, inwieweit die-se schon Einfluss auf unsere Arbeit nehmen, oder ob diese tatsächlich zu einer Bereicherung der fachlichen Entwicklung führen. Aber auch einige aktuelle Entwicklungen des Klientels sind anzuführen.

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3.6.2.3.1 Partizipation Die Einbeziehung der Menschen mit Behinderung und ihrer Familien

• bei der Weiterentwicklung der Angebote • und in den Prozess der Hilfeerbringung

ist seit Jahren fachlicher Standard im Verein. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Selbsthilfegruppen und den Elternvertretungen und in Abstimmung mit den Betroffenen wurden die bisherigen Angebote aufgebaut und weiter-entwickelt. Es ist ein System an Unterstützungsangeboten entstanden, dass aktuell weitestgehend die vor-handenen Bedarfe (noch bewusste Ausnahme: Arbeitsangebote) abdeckt. Unsere Dienstleistungen stellen konsequent den einzelnen Klienten als ganzen Menschen mit seinem je individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf sowie Besonderheiten, Dynamiken und Paradoxien von Hilfebeziehungen in den Mittelpunkt. Basis sind die besonderen Lebenslagen und Wünsche der Betroffenen. Diese ganzheitliche Betrachtungsweise ist in unserem Ver-ständnis die besondere Qualität beruflicher sozialer Arbeit. Durch die im Vereinshandbuch festgelegten Standards sind alle Beteiligten in den Prozess der Hilfeplanung eingebunden. Die dort beschriebene und festgelegte Ausgestaltung des Arbeits-bündnisses sieht einen partizipativen Aushandlungsprozess im Bereich Planung, Evaluation und Erbringung der Hilfen vor. Wir grenzen uns damit von sog. Kundenmodellen ab, die diese besondere Qualität der berufli-chen sozialen Arbeit nicht in den Focus stellen und damit den Beziehungsaspekt der beruflich sozialen Arbeit negieren (vgl. hierzu VHB). 3.6.2.3.2 Ambulantisierung und sozialräumliche Orientierung, Ambulantisierung Unter dem Stichwort der „Ambulantisierung“ verfolgen die Kostenträger schon seit einiger Zeit eine Qualitätsverbesserung der Leistungen, leider aber vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen und mit einer erwarteten Kostensenkung der Eingliederungshilfe insgesamt. Dies hat dazu geführt, dass Menschen mit leichter Behinderung in ambulanten Wohnformen betreut werden können, Menschen mit hohem Hilfebedarf (Pflege, Beaufsichtigung) oder starken Verhaltensauffälligkeiten sind davon aber weitgehend ausgeschlossen. Trotz aller Beteuerungen dies zu ändern, ist es weiter die Realität für die betroffenen Men-schen. Einzelfälle, die dies über den Klageweg geändert haben, sind sicher nicht als Regelfall zu sehen. Es ist zu befürchten, dass dies auch in Zukunft (trotz UN-Konvention) aus Kosten-gründen so bleiben wird.

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Sozialräumliche Orientierung Durch die sozialräumliche Orientierung können die Partizipation und die Teilhabechancen der betroffenen Menschen verbessert werden, wenn eine kommunale Teilhabeplanung sie in kon-krete Maßnahmen in ihrer gewohnten Umgebung einbezieht und wenn die Unterstützungsan-gebote der Dienste und Einrichtungen so ausgestaltet sind, dass sie dem Normalisierungsprin-zip entsprechen. Sozialräumliche Orientierung bedeutet aber auch die Rückverlagerung von Verantwortung an die Bürger und die Zivilgesellschaft und dass die Bürger in den Stadtteilen zu einem solidari-schen Miteinander finden. Im Rahmen der Neuordnung der Sozialhilfe durch das SGB XII ist die Eingliederungshilfe dem Aktivierungsparadigma und die Hilfeempfänger zum bürgerschaftlichen Engagement verpflichtet. Dadurch wurde sie in einen neuen sozialpolitischen Kontext gerückt. Durch die Betonung der Eigenverantwortlichkeit und der primären Zuständigkeit von Fami-lien für materielle und soziale Hilfen bei gleichzeitiger Betonung des Nachrangigkeitsprinzips ist auch die Zivilgesellschaft aufgefordert, sich in Form von bürgerschaftlichem Engagement an den Aufgaben der Sozialhilfe zu beteiligen. Dadurch ist die Sozialhilfe anschlussfähig ge-worden an den Diskurs über Zivilgesellschaft, Bürgerkommune und bürgerschaftlichen En-gagement. Bewertung Auch dieses neue (als Gemeinwesenarbeit bezeichnet alte) Paradigma wird wohl in naher Zukunft nichts daran ändern, dass ähnlich wie bei der Ambulantisierung die Kostenbegren-zung für den Kostenträger eine tragende Rolle spielt. Wenn Hilfen dort erbracht werden sol-len, wo jeder Mensch seinen Lebensmittelpunkt hat (nämlich in seinem sozialen Umfeld bzw. der eigenen Wohnung), ist dies ein sinnvoller Weg und unterstützenswert. Dies setzt eine weitgehende und partizipativ gestaltete kommunale Teilhabeplanung voraus und den Wegfall der gesetzlichen Regelungen, die Kostenvorbehalte beinhalten. Als Gesamtkonzept für alle Menschen mit Behinderung wird die sozialräumliche Orientie-rung (in Beachtung der UN-Konvention) zu erheblichen Kostensteigerungen führen, auch wenn man modellhaft davon ausgeht, dass die Zivilgesellschaft unterstützend in Form von Nachbarschaftshilfe eingreift. Die Erfahrungen im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens sind zur Zeit andere: Nur leichter behinderte Menschen können in dieser Wohnform leben, soziale Kontakte sind gering, die Menschen vereinsamen. Zudem ist aktuell auf der gesell-schaftlichen Ebene eher eine Entsolidarisierung und Polarisierung zu betrachten. Dies belegen auch Ergebnisse der Forschungen im Bereich der Stadtsoziologie. Nachbar-schaftliche Kontakte bestehen nur noch punktuell. Es entstehen inszenierte und entlokalisierte Nachbarschaftsbeziehungen. Tatsächlich vorhandenes Freiwilliges Engagement im Einzelfall schafft allerdings kein trag-fähiges und verlässliches Netz an Hilfe. Zudem könnten sich die Bürger auf Dauer überfordert fühlen und das Engagement könnte eher zurückgehen. Schließlich ist hier nicht nur ein den individuellen Vorstellungen und partiellen Interessen genügendes kurzfristiges oder sporadi-sches Engagement gefragt, sondern sehr oft auf Dauer gestellte und verlässliche Hilfe.

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Warum zivilcouragierte Bürger soziale Arbeit besser, erwartbarer und kontinuierlicher erledi-gen können, diesen Beweis bleibt man schuldig. Möglichkeiten des Bürgerversagens werden gar nicht erst in Erwägung gezogen. Professionelle Hilfe wird daher auf Dauer gestellt weiter erforderlich sein, bürgerschaftliches Engagement kann diese sinnvoll ergänzen. Die Menschen mit Behinderung benötigen auch weiterhin Anwälte für die Durchsetzung ihrer Interessen. Sie werden nicht dadurch nicht-behindert, wenn wir sie den leider noch desintegrativen und seg-regierenden Gesellschaftsprozessen im Quartier überlassen. Wo es im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und mit dem Auftrag des Sozialhilfe-trägers möglich ist, wird die sozialräumliche Orientierung auch von den Diensten und Ein-richtungen des Vereins umgesetzt. Beispiele: Frühförderstelle, Ambulanter Dienst und Ambu-lant Betreutes Wohnen. Tatsächlich werden dadurch im Einzelfall die Teilhabechancen der Menschen mit Behinderung verbessert. Sozialräumliche Orientierung bedeutet für unsere Dienste und Einrichtungen den weiteren Ausbau der Kooperation mit den Institutionen auf lokaler Ebene, die enge Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement und enge Abstimmung mit den vor Ort arbeitenden Fachdiens-ten. Diese Zusammenarbeit wird von uns auch jetzt schon gesucht und betrieben, hängt aber auch davon ab, ob solche Strukturen schon bestehen und ob für uns ein Auftrag (fehlende Finanzierung) besteht. Netzwerke der notwendigen Fachdienste vor Ort sind schon immer ein Garant für Qualität, scheitern aber oft nicht allein am fehlenden Willen der Menschen, sondern an der Finanzie-rung. Gerade der Blick von verschiedenen Menschen mit verschiedenen Aufträgen und Pro-fessionen auf den gleichen „Fall“ ist eine der Grundlagen zum „Fallverstehen“ im Sinne, was ist hier der „Fall“, was steht an. Dies ist sehr zeitaufwendig, und geht zur Zeit noch allzu oft zulasten der Hilfe am Menschen. Netzwerke und Quartiersmanagement können diese Hilfe aber nicht ersetzen, sondern sind zusätzlich erforderlich. Unsere Dienste und Einrichtungen müssen sich daher weiter in einem ständigen Prozess damit befassen, inwieweit die Angebote in Einbeziehung des sozialen Umfeldes individualisierend und den Wünschen der Betroffenen entsprechend erfolgen. Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen muss ausschlaggebend für die Weiterent-wicklung auf der Grundlage von fachlich anerkannten Standards sein. Das bedeutet auch, ver-schiedenen und sich teilweise widersprechenden oder gar ausschließenden Interessen und Bedarfen zu entsprechen. Als Beispiel sollen hier die zum Teil weit divergierenden Wünsche der jungen und alten Eltern angeführt werden. Eine überforderte Zivilgesellschaft und leere Kassen der sozialen Hand sind schlechte Vo-raussetzungen für ein schnelles Gelingen einer inklusiven Gesellschaft. Dies entbindet unse-ren Verein nicht davon, diesen Weg mit zu gestalten und als aktiver Solidaritätsstifter zu be-gleiten.

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3.6.2.3.3 Personenzentrierte Hilfen Alle Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe werden in der Regel aufgrund eines individu-ellen Hilfeplans, der mit den Betroffenen abgestimmt ist, erbracht. Der Hilfeplan geht aber immer noch von verschiedenen Leistungsformen aus. Im Rahmen eines Modellprojektes werden vom LWV in Hessen personenzentrierte Hilfen erprobt. Alle Leistungen, die für den Menschen mit Behinderung erforderlich sind (Freizeit, Wohnen, Arbeit etc.) werden neu erfasst und in eine „zeitbasierte“ Vergütung umgerechnet. Damit soll das Denken in Leistungsformen und –angeboten überwunden und das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung erweitert werden. Die Feststellung der Bedarfe in Form der personenzentrierten Hilfe ist auch Basis für das Persönliche Budget. Der Wechsel von der objektbezogenen Förderung zur personenbezogenen Förderung wäre somit auch im stationären Bereich vollzogen. Bewertung Ein einheitliches kostenträgerübergreifendes Bedarfsfeststellungssystem für alle Lebensberei-che ist die Grundlage für personenzentrierte Hilfen. Dieses Ziel ist sinnvoll, wird aber vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen äußerst schwer umzusetzen sein. Die Erfahrun-gen der hessischen Modellregionen sind daher abzuwarten. Zur Zeit zeichnet sich ab, dass die Leistungen der Pflege nicht angemessen einbezogen werden (s. a. Kapitel 2.3.4). Offen ist die Bemessung der Bedarfe für z. B. Nachtbereitschaft oder Beaufsichtigung sowie der Pflege. Wird das Wunsch- und Wahlrecht eines Menschen mit schwerer Behinderung tat-sächlich ernst genommen, kann dies eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung in der eigenen Woh-nung erfordern, die erheblich mehr kostet als eine Betreuung in einer Einrichtung. Dies ist ein Preis, der vor dem Hintergrund der UN-Konvention von einer solidarischen Gesellschaft zu zahlen wäre. Alles andere wäre eine ideologische Mogelpackung und ein Kostensparinstru-ment. Zu beachten ist allerdings dabei auch, dass das Verfahren zu einer Erhöhung des Verwal-tungsaufwandes führen wird, der nicht finanziert ist und eigentlich nicht im Verhältnis zum Ergebnis steht. Allein für die Menschen mit Behinderung in unseren Wohnverbünden müssten jährlich mind. 240 Hilfeplankonferenzen stattfinden, in denen die Hilfen für die einzelnen Menschen detailliert festgelegt, evaluiert und zeitlich bemessen werden müssten und an denen der Philosophie entsprechend Vertreter des LWV, der Kommune, aller in der Region tätigen Träger der verschiedenen Dienste, die Betroffenen und deren Vertreter teilnehmen müssten. Die Zahl wird sich dann erhöhen, wenn im Verlaufe eines Jahres sich die Bedarfe verändern und angepasst werden müssen. Bundesweit leben übrigens rd. 340.000 Menschen in stationä-ren und ambulanten Wohnmaßnahmen. Rechnet man dies dann auf alle Menschen mit Behinderung um, die Hilfe erhalten (ambulante Hilfen, Hilfen zur Arbeit etc.), wird sich die Zahl der notwendigen Hilfeplankonferenzen noch um ein vielfaches erhöhen und es wird deutlich, dass intelligentere Maßnahmen wie Träger-budgets sicher eine Alternative sein könnten.

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3.6.2.3.4 Pflege in unseren Diensten und Einrichtungen Die Sicherstellung der notwendigen Pflege ist eines der wichtigen und aktuellen Herausforde-rungen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung in den Diensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. In unserem Ambulanten Dienst haben wir einen anerkannten Pflege-dienst nach SBG XI integriert. Unsere stationären Wohneinrichtungen sind nach § 43 a SGB XI als Behinderteneinrichtung anerkannt, in denen Pflege geleistet wird. Die Pflegekassen leisten dazu einen finanziellen Beitrag direkt an den LWV. Es besteht aber kein Vertragsver-hältnis zwischen unseren Wohnverbünden und den Pflegekassen und wir haben keinen Ver-sorgungsvertrag. Auch in unseren Kindertagesstätten leisten wir Grund- und teilweise Be-handlungspflege. Rechtlich ist dies nur über eine Vereinbarung mit den Eltern und ggf. dem zuständigen Arzt (Einweisung) abgesichert. Bewertung

Als ambulante und stationäre Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen wir somit auch den Anforderungen an eine fachgerechte Pflege genügen und unsere Mitarbeiter/-innen entsprechend qualifizieren. Dazu haben wir ein Pflegekompetenzteam gegründet. Unter Leitung der leitenden Pflegefachkraft unseres Ambulanten Dienstes sind in den Diensten und Einrichtungen Pflegebeauftragte benannt, die gemeinsam an der Qualitätsentwicklung arbei-ten und übergreifende Pflegevisiten durchführen. Dies hat zu einer wesentlichen Verbesse-rung der Pflege beigetragen. Die Heimaufsicht hat darauf sehr positiv reagiert. Vor dem Hintergrund der bestehenden sozialpolitischen Diskussion (siehe Kapitel 2.3.4) wird die weitere Entwicklung abzuwarten sein. Es besteht aber im Gegensatz zu den Aussagen des LWV, der an dem Vorrang der Eingliederungshilfe nichts ändern möchte, die Gefahr, dass unsere stationären Einrichtungen zu Pflegeeinrichtungen werden und die Eingliederungshilfe lediglich als Annexleistung gezahlt wird. Dies würde den Charakter der Arbeit in den Einrich-tungen wesentlich verändern und für viele junge Menschen mit Behinderung bedeuten, ihr Leben in einer Pflegeeinrichtung zu verbringen. Dies wäre eine wesentliche Verschlechterung der Lebensqualität, da die Leistungen der Pflegekasse (noch) nicht auf die besonderen Be-dürfnisse der Menschen mit Behinderung ausgerichtet sind. 3.6.2.3.5 Ältere Menschen mit Behinderung

Die sich durch den demografischen Wandel verändernde Gesellschaft, die zunehmende Le-benserwartung und durch die Tatsache, dass viele Menschen mit geistiger Behinderung dem Euthanasie-Mord des Nationalsozialismus zum Opfer gefallen sind, erreicht nun die erste Ge-neration der Menschen mit geistiger Behinderung das höhere Alter. Das Älterwerden dieses Personenkreises stellte den Bereich der Behindertenhilfe vor ganz neue Anforderungen. In den stationären Einrichtungen verschiebt sich der Anteil von noch werktätigen und schon in den Ruhestand gegangenen Bewohnern und Bewohnerinnen zunehmend. In einzelnen Häu-sern sind schon ein Drittel bis zur Hälfte der Bewohner tagsüber in der Einrichtung. Hierzu werden innerhalb der Einrichtungen (insbesondere Albrecht-Tuckermann-Wohnanlage und Wohnanlage Offenbach) besondere Lebensräume geschaffen und ein Konzept einer „sinnin-tegrierenden“ Tagesstruktur aufgebaut.

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Der bei dieser Personengruppe oft sehr ausgeprägte Pflegeaufwand, die Zunahme an demen-tiellen Erkrankungen sind neben den Bedürfnissen der aktiven Rentner oft ein Spagat für die Mitarbeiter. Bewertung Es hat sich gezeigt, dass die Menschen mit geistiger Behinderung mit ihren teilweisen sehr langen Arbeitsbiografien mithilfe sanfter Übergangsmodelle, z.B. Teilzeitmodelle, auf den Ruhestand besser vorzubereiten sind. Auch fehlen oft Vorstellungen und Erwartungen an ei-nen zufrieden stellenden Lebensabend und der Verlust von jahrzehntelanger identitätsstiften-der Arbeit ist nicht mit ersatzweise angebotenen „Bastelstunden“ wettzumachen. Hier gilt es weiterhin das Konzept sinnstiftender Tagesstruktur an den individuellen Werten und Bedürfnissen – kreativ und individuell – auszurichten. Unterstützter Ruhestand heißt hier auch insbesondere weiterer Ausgrenzung vorzubeugen und neue Möglichkeiten der Teilhabe zu erschließen (z.B. die regelmäßige Teilnahme an Veran-staltungen für Senioren der Kirchengemeinden etc.). Der Beschäftigung mit der eigenen Biografie kommt im Alter eine besondere Aufgabe zu. Menschen mit geistiger Behinderung benötigen Hilfen, um den Prozess der Erinnerung zu gestalten und zu strukturieren. Aus der persönlichen Lebensgeschichte entsteht Identität und Selbstwertgefühl. Die Bewahrung der Lebensgeschichte durch Dokumentation und ausführli-che Anamnesen und die Pflege von entsprechendem Material (z.B. Fotoalben, Erinnerungs-stücke) zeigt gerade im letzten Lebensabschnitt viel an Sicherheit, Orientierung und allgemei-ne Lebenszufriedenheit. Zu diesem Thema wurde im Rahmen eines Projektes und in der Aus-gestaltung sog. Biografiebögen viel an lebensgeschichtlichen Daten bewahrt. Sterbebegleitung Der Wert und die Würde des Menschen misst sich auch im Umgang mit dem Tod und den Sterbenden. Begleitung des Lebensweges heißt für uns auch diesen letzten Weg, entsprechend unseres Menschenbildes zu gestalten. Hierzu werden unsere Mitarbeiter/innen ständig fortgebildet und es haben sich in den Einrich-tungen verschiedene Rituale und fachliche Routinen im Umgang mit Tod, Trauer und Sterben ausgebildet. 3.6.2.3.6 Personen mit herausforderndem Verhalten und/oder besonderem psychosozialen Unterstützungsbedarf In unseren stationären Wohneinrichtungen leben zur Zeit auch Menschen mit geistiger Behin-derung, die entweder durch besonderes herausforderndes Verhalten und/oder fremdaggressi-ves/selbst-verletzendes Verhalten versuchen auf sich aufmerksam zu machen. Dieses Verhal-ten hat für die Betroffenen subjektiv Sinn, oftmals lässt sich über mühsame Fallrekonstruktio-nen deren Muster identifizieren und die Genese fallverstehend aufschlüsseln. Vor allem in persönlichen Krisen treten gehäuft die herausfordernden Verhaltensweisen zutage und stellen für die Vergemeinschaftung der Wohngruppe und die Mitbewohner/innen, aber auch für unse-re Mitarbeiter/innen eine große berufliche und nicht selten auch private Belastung dar.

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Auch von Angehörigen vieler betroffener Mitbewohner/innen wird die Gemeinschaftsfähig-keit dieser Personen angezweifelt und ein Ausweg in einer Verlegung in der psychiatrischen Versorgung nahe stehenden Einrichtungen gesucht. Bestehende und bewährte Routinen im Alltag versagen oftmals, Grenzverletzungen, Übergriffe auch körperlicher Art, Totalverweigerungen der Medikation bis hin zur Ablehnung von Nahrungs- und Flüssigkeits-aufnahme gehören dann ebenso zum umfangreichen Verhaltensrepertoire, dem die Einrich-tung mit ihren Mitarbeitern sich stellen muss. Neben pädagogischen Kriseninterventionen und ggf. auch kurzzeitigen Klinikeinweisungen, sofern sie medizinisch und oder auch rechtlich vertretbar, indiziert sind, gibt es derzeit keine weiteren institutionellen Alternativen. Mitarbei-ter/innen, Mitbewohner/innen fühlen sich nicht zu Unrecht hier oftmals allein gelassen. Bera-tung und Aufarbeiten des Konfliktes können nur eingeschränkt für Abhilfe sorgen. Für das friedliche, harmonische Zusammenleben in einer gemeindenahen Wohneinrichtung/-gruppe stellen diese Menschen oft eine schwere Hypothek dar, Hilflosigkeit und Ausweglosigkeit sowie Resignation aller Beteiligten sind die Folge. Nicht selten herrscht auch der Eindruck, dass Gruppengröße und die damit evozierte soziale Dynamik und Unruhe in diesen Fällen Krisen verschärfend wirkt. Bewertung Aktuell ist, dass ein neuer Personenkreis verstärkt durch Nachfrage und mangels anderer An-gebote im sozialen Netz auf unsere Einrichtungen zukommt. Der Kinder- und Jugendhilfe entwachsen zeigen sich in der Regel Menschen mit Lernschwierigkeiten und besonderem psychosozialen Unterstützungsbedarf. Die Zuordnung zur Gruppe der Menschen mit wesent-licher geistiger Behinderung erfolgt dann per Zuweisungsdiagnostik, wenngleich dieser Per-sonenkreis sich oftmals stark von der Zielgruppe Menschen mit geistiger Behinderung unter-scheidet und auch selbst versucht, sich deutlich von ihr abzugrenzen. Nicht mehr leichte geis-tige Behinderung steht dann im Vordergrund, sondern eine individuell sehr unterschiedliche Kombination aus destruktivem Sozialverhalten, psychischen Problemen bzw. psychosozialer und emotionaler Verwahrlosung, Obdachlosigkeit, Antriebsmangel, Selbstüberschätzung, Verweigerung, Bindungsunfähigkeit, Kriminalität, oft gepaart mit Suchtverhalten. Unsere derzeitigen Hilfesysteme reagieren hilflos und können eine bedarfsgerechte Unterstützung nicht anbieten. Es ist eine Zunahme von Nachfragen für diesen Personenkreis für alle Berei-che der Angebote der Behindertenhilfe zu beobachten. Die sich stellenden Fragen sind, wie der Verein dieser zunehmenden Nachfrage begegnen kann, wie und ob er ihnen auch von seinem satzungsgemäßen Auftrag her gerecht werden soll und dies auch könnte und wie er eine wirksame und nachhaltige Unterstützung für diesen Per-sonenkreis der Menschen mit besonderem psychosozialen Unterstützungsbedarf gestaltet und organisiert.

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3.6.3 Die Antworten des Vereins auf die aktuellen Herausforderungen 3.6.3.1 Die Ebene des Gesamtvereins Sozialpolitische Ausrichtung Der Verein versteht sich als Motor der Weiterentwicklung der Rechte der Menschen mit Be-hinderung sowie der Angebote in Stadt und Kreis Offenbach und auf Landesebene. Er bietet zur Verwirklichung der Teilhabe der Menschen mit Behinderung Unterstützung und Beglei-tung in fast allen Lebensbereichen an. Die Rolle des Vereins als Anwalt und Solidaritätsstifter soll weiter gelebt und ausgebaut wer-den. Er setzt sich ein für die in der UN-Behindertenrechtscharta festgelegten allgemeinen Grundsätze (Artikel 3) wie Achtung der Würde, Nichtdiskriminierung, volle und wirksame Teilhabe, Achtung von Unterschiedlichkeit, Chancengleichheit, Zugänglichkeit, Gleichbe-rechtigung und die Achtung der Fähigkeiten und die Wahrung der Identität von Kindern mit Behinderungen und alle weiteren dort beschriebenen Rechte. Diese allgemeinen Rechte bedürfen der Konkretisierung und Ausgestaltung in Ausführungs-gesetzen. Der Verein setzt sich ein für ein Leistungsgesetz für die Menschen mit Behinde-rung, welches einkommens- und vermögensunabhängig sowie unbürokratisch eine umfassende Hilfe ermöglicht und für ein umfassendes und uneingeschränktes Wahlrecht auf die Leistung, die sie wünschen. Das Festschreiben des Wahlrechts der Leistungen wird aus unserer Sicht das Gelingen der Reform positiv beeinflussen. Der ÖPNV muss uneingeschränkt die Mobilität der Menschen mit Behinderung ermöglichen, alle Gebäude müssen zugänglich und nutzbar sein. Durch Pressearbeit, Durchführung eigener Veranstaltungen und Teilnahme an Veranstaltun-gen anderer Institutionen sowie Gremienarbeit und persönliche Kontakte sowie die Ausgestal-tung seiner Angebote trägt er der UN-Behindertenrechtscharta Rechnung. Er arbeitet mit an den Schnittstellen und Übergängen der Institutionen und der Kostenträger, insbesondere auch zwischen der Jugend- und Sozialhilfe. Er baut an tragfähigen Netzwerken mit und erbringt neben der individuell notwendigen konkreten Hilfe auch Beratungsleistungen für Eltern, Angehörige und andere Institutionen. Die Zusammenarbeit mit den Selbsthilfeor-ganisationen wird weiter gepflegt. Fachliche Weiterentwicklung Berufliche soziale Arbeit entwickelt sich ständig weiter. Viele neue Methoden und Erkennt-nisse sind aufzugreifen, zu bewerten und umzusetzen. Die Qualität der Leistungen wird im-mer mehr zum Gradmesser in der Öffentlichkeit. Qualität meint in unserem Sinne nicht nur die Schaffung und Evaluation angemessener Organisationsstrukturen sondern auch einen an-gemessenen Bildungsstand der Mitarbeiter/innen.

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Wir sind in vielen Fachgremien vertreten und legen auf Fortbildung großen Wert. Seit einigen Jahren führen wir in Ergänzung von externen Fortbildungen auch interne Fortbildungen mit vereinsinternen und externen Referenten durch. Diese dienen sowohl dem besseren Ver-ständnis und Umsetzung der Inhalte des VHB aber auch der Vermittlung neuer fachlicher Konzepte und Erkenntnisse. Damit bewirken wir auch die Gewinnung und Bindung von Mit-arbeiter/innen auf dem umkämpften Arbeitsmarkt. Wir haben uns auch als Träger für die Tätigkeit im freiwilligen sozialen Jahr anerkennen las-sen, damit wir dem Rückgang an Zivildienstleistenden begegnen können. In den Betriebsleitungssitzungen findet neben Steuerungs- und Leitungsaufgaben auch ein fachlicher Austausch und kollegiale Beratung statt, auch betriebseinheitsübergreifend. In Fachtagen werden mehrmals jährlich betriebseinheitsübergreifend für alle Ebenen des Ver-eins wichtige Themen aufgegriffen und bearbeitet. Sie dienen der fachlichen Weiterentwick-lung und geben Anstöße für die praktische Arbeit. Themen waren u. a. Individuelle Hilfepla-nung, Kinderschutz, Fallverstehen, Pflege, Inklusion und Unterstützte Kommunikation. Dies wird fortgesetzt. Im Rahmen der Projektarbeit werden komplexe Problem- und Aufgabenstellungen ganzheit-lich und systematisch gelöst sowie größere Entwicklungsvorhaben geplant und realisiert. Pro-jekte waren und sind u. a. Beratung im Verein, Elternarbeit, Unterstützte Kommunikation und Sozialräumliche Orientierung. Das Projekt Sozialräumliche Orientierung hat zur Zeit einen großen Stellenwert im Verein. Es wird im Wohnverbund Langen durchgeführt. Die Ergebnisse sollen dann gemeinsam bewertet und Folgerungen für alle Dienste und Einrichtungen geprüft und festgelegt werden. Konkurrenz Entgegen der erwarteten Entwicklung ist das Auftreten von Konkurrenzanbietern noch über-schaubar geblieben. Eine Änderung dieser für den Verein guten Ausgangsituation ist aber weiterhin sozialpolitisch gewünscht. Unsere Strategie bisher war, durch den Ausbau eines differenzierten, qualitativ hochwertigen Angebotes in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Selbsthilfeorganisationen notwendige Bedarfe umfassend einzulösen. Das Leitmotiv „Wir begleiten Lebenswege“ wirkte motivierend auf die Mitarbeiter/innen und schaffte Vertrauen bei den Betroffenen. Der gelungenen Einlösung dieses Versprechens verdanken wir unsere gute Ausgangsposition für die Zukunft. Diesen Weg wollen wir weitergehen. Die Zusammen-arbeit mit den Selbsthilfeorganisationen ist weiter auszubauen auch in Richtung von Koopera-tionen oder gemeinsamen Projekten. Nicht alles müssen wir in Zukunft selbst oder allein an-bieten. Um den gewachsenen Anforderungen der Nutzer zu entsprechen, müssen unsere Angebote aber noch flexibler ausgestaltet werden (z. B. für die Umsetzung im Rahmen eines Persönli-chen Budgets). Wir wollen als professioneller Partner der Menschen mit Behinderung gesehen werden, der ihnen hilft, ihre Interessen durchzusetzen und sie professionell begleitet. Dadurch verbreitern wir unsere Akzeptanz und verankern uns weiter in der Gesellschaft.

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Wir müssen daher Konkurrenz nicht fürchten, sondern als Wahlmöglichkeit der Nutzer/innen zwischen möglichen alternativen Angeboten betrachten. Sie sollen das ihren Bedürfnissen und weltanschaulichen Vorstellungen entsprechende Angebot wählen dürfen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dies auch von den Kostenträgern mitgetragen wird, die oft allein den Preis der Leistung als Gradmesser heranziehen. Öffentlichkeitsarbeit Gesellschaftlicher Wandel bietet nicht nur Chancen für die Menschen, er führt auch zur Ver-unsicherung und zu Ängsten (Sozialer Abstieg, Armut, Ausgrenzung etc.). Wir wollen den Menschen Mut machen für den Wandel, wollen durch das Aufgreifen von Themen den öffent-lichen Diskurs fördern und Transparenz und Vertrauen herstellen. Die Menschen sollen Mut bekommen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und zu gestalten. Die Eltern und Angehörigen von Menschen mit geistiger Behinderung bedürfen dazu eines Gefühles der Sicherheit und Verlässlichkeit. Wir wollen in Veranstaltungen und Seminaren mit der Zielrichtung Selbstorganisation und Begleitung bedeutsame Themen aufgreifen. Aber auch die Pressearbeit selbst stellt einen wichtigen Beitrag dar. Die Darstellung unserer Angebote unter dem Aspekt „best practice“ schafft Vertrauen und führt zur Bindung der Be-troffenen an unseren Verein. Die zahlreichen Einweihungs- und Jubiläumsfeiern in unserem Verein haben einen breiten Raum eingenommen und haben uns in der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Ziel ist es auch, in größeren Abständen eine Fachtagung zu organisieren. Dies ist bisher immer wieder aufgrund der Arbeitsbelastung in den Hintergrund gerückt. Positive Öffentlichkeitsarbeit wirkt auch auf die potentiellen Spender und Stifter. Zusammen mit einer zielgerichteten Sponsorenarbeit ergibt sich damit die Grundlage für zusätzliche Fi-nanzmittel. Profil/Corporate Identity Unser Verein ist im Sinne des Marketing eine Marke geworden. Der Slogan „Wir begleiten Lebenswege“ ist bekannt und wirkt vertrauensbildend. Briefbögen, die Beschriftung der PKW, die Broschüren und der Internetauftritt sind aus einem Guss und wirken ansprechend. Die Mitarbeiter/innen verstehen sich als Begleiter von Lebenswegen und die Betroffenen be-ziehen sich darauf. In Zukunft wird es sehr wichtig sein, diese Marke zu erhalten und die da-mit verbundenen Werte und Inhalte nicht zu verwässern. Wir verstehen uns als ein mittelständischer Verein in der beruflichen sozialen Arbeit, in des-sen Zentrum die fachkundige, hilfreiche und vertrauensvolle Beziehung zu den Nutzer/innen der Angebote steht. Wir wollen weiter Anwalt und Solidaritätsstifter sein.

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Geschäftsführung Die Geschäftsführung versteht sich als primus inter pares in der Betriebsleitung des Vereins und übernimmt die organisatorische und fachliche Steuerung nach Innen und Außen. Das da-für geschaffene Leitungs- und Kommunikationssystem wurde ständig weiterentwickelt und trägt. Nach Außen wirkt sie vernetzend durch die Arbeit in Gremien. Dies führt zu dem rechtzeiti-gen Erkennen von Entwicklungen und hat mit dazu beigetragen, dass sich unsere Angebote ständig weiter- und fortentwickelt haben. Die Planung der Angebote, Organisations-, Quali-täts- und Konzeptionsentwicklung sowie die inhaltliche Weitergestaltung des Gesamtprofils sind als wesentliche Führungsaufgabe identifiziert und werden gezielt betrieben. Um die Aufgaben qualifiziert wahrnehmen zu können, wurde eine Referentenstelle geschaf-fen mit den Schwerpunkten Fundraising, Öffentlichkeitsarbeit, Betriebliche Bildungsmaß-nahmen und Unterstützung der freiwilligen/ehrenamtlichen Mitwirkenden im Verein. Die Einrichtung dieser Stabsstelle hat sich bewährt. Weitere Aufgaben, vor allem auch im Bereich der Betrieblichen Bildung, werden in Zukunft zu bewältigen sein. Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle wurde als Dienstleister für die Dienste und Einrichtungen konsequent ausgebaut. Das Controlling-System des Vereins ist hervorragend, Personal- und Rechnungs-wesen sind durch entsprechende DV-Programme gut gerüstet. Die Einführung eines Leis-tungsabrechnungsprogramms, eines Dienstplanprogramms und eines Fachdokumentations-programms des gleichen Anbieters findet zur Zeit statt und wird 2011 abgeschlossen sein. Dies wird weiter dazu beitragen, dass die Verwaltung des Vereins professionell und effizient erfolgt. 3.6.3.2 Interdisziplinäre Frühförder- und –beratungsstelle Das bisherige Angebot der IFF hat sich bewährt. Dies gilt insbesondere für die interdisziplinä-re Zusammensetzung des Teams, die mobile Förderung in der Familie und in den Kinderta-gesstätten. In Zukunft wollen wir uns an der Weiterentwicklung des Netzes früher Hilfen auf lokaler Ebene noch enger beteiligen und eine klare Profilierung und Positionierung von IFF in diesem Netzwerk erreichen. Die interne Vernetzung und Kooperation mit dem Ambulanten Dienst des Vereins ist zu sichern und weiterzuentwickeln. Besondere Herausforderungen werden die Veränderungstendenzen des Klientels bzw. der Störungsbilder und Auffälligkeiten, die veränderte Situation und das veränderte Klima im Kinder- und Jugendschutz, die neue Inklusionsdebatte für den Übergang in die Schule und bei der Integration von U3 Kindern sein. Hilfreich wäre eine Reduzierung des Verwaltungs- und eine Vereinheitlichung des Dokumentationsaufwandes.

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3.6.3.3 Kindertagesstätten Die Kindertagesstätten haben mit ihrem Schwerpunkt „Integration“ einen hohen fachlichen Stellenwert in Stadt und Kreis Offenbach. Sie bieten auch schon zur Zeit darüber hinaus wei-tere Schwerpunkte an wie Migrationsarbeit, Kinder unter 3 Jahren oder Waldgruppe. Weitere konzeptionelle Schwerpunkte sollen sich bedarfsgerecht und stadtteilbezogen bilden, z. B. Angebote für Eltern. Dieser Weg zu einem Familienzentrum soll weiter beschritten werden. Der Übergang zu den Schulen soll weiter gemeinsam mit diesen ausgestaltet werden. Wir legen weiterhin sehr viel Wert auf die Entwicklung der Sprachkultur und die Förderung der Sprachfähigkeiten der Kinder. Die Zukunft der Kindertagesstätte Tabaluga muss endgültig gesichert werden auf der Basis der vorliegenden Vorschläge. Auch die Verlagerung in eine andere Kommune kann dabei eine wichtige Alternative sein. 3.6.3.4 Autismus-Therapieinstitut Durch die Regionalisierung haben wir für die Nutzer/innen eine wesentliche Qualitätsverbes-serung des Angebotes erzielt. Dieses soll bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Eine wich-tige Aufgabe wird die Etablierung der Außenstellen in die lokale Struktur der jeweiligen Kommunen sein. Wir werden immer mehr als Kompetenzzentrum gesehen und als Beratungsstelle angefragt. Dies gilt es auszubauen und eine Finanzierung zu sichern. Die personelle Ausstattung muss gewährleisten, dass sich die Warteliste auf einem vertretba-ren Niveau bewegt. Das Klientel im Autismus-Therapieinstitut verändert sich aufgrund verbesserter Diagnose-möglichkeiten. So ist zu erwarten, dass das Alter der Kinder, wenn sie die Diagnose Autismus erhalten weiter sinkt, aber auch vermehrt jugendliche und erwachsene Menschen mit der Di-agnose "Autismusspektrumsstörung" ohne Intelligenzminderung Unterstützung suchen. Kon-zeptionell gilt es, die Angebote des Therapieinstituts auf diesen erweiterten Personenkreises hin weiterzuentwickeln und durch Gestaltung individueller Settings den neuen Herausforde-rungen und Erkenntnissen anzupassen. Für Familien mit sehr jungen Kindern müssen bezie-hungs- und ressourcenorientierte Angebote entwickelt werden. Für Jugendliche sind in be-stimmten Phasen Gruppenangebote in Ergänzung zur Einzeltherapie zu entwickeln. Dabei gilt es aber auch, für autistische Menschen mit geistiger - oder mehrfacher Behinderung das fachlich qualifizierte Angebot weiterhin sicherzustellen, neue Erkenntnisse zu integrieren und die Methodenvielfalt weiter auszubauen.

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3.6.3.5 Sozialarbeit an den Förderschulen Die Sozialarbeit an den Förderschulen für Praktisch Bildbare hat sich innerhalb kürzester Zeit etabliert und ist fachlich hervorragend aufgestellt. Die besondere Herausforderung wird es aufgrund der beschränkten Kapazitäten sein, aus der Vielzahl an Anforderungen die Aufgaben herauszufiltern, die aktuell bedeutsam und notwendig sind. Dies ist immer wieder auszuba-lancieren und mit der Schulgemeinde abzustimmen. Die Kooperation und Vernetzung mit anderen Diensten im Sozialraum sowie unserem Ambulanten Dienst und den Wohnverbünden wird weiter gestärkt. Vor allem sollten auch die Eltern beim Übergang ihrer Kinder von der Schule ins Berufsleben und zum selbständigen Leben außerhalb der Familie eine Begleitung erfahren. 3.6.3.6 Wohnverbünde Mit der Konzeption der Wohnverbünde haben wir ein zukunftsorientiertes und flexibles Wohnsystem geschaffen mit regionalen Strukturen und individuellen Betreuungsangeboten. Die Nutzer/-innen unserer Wohnangebote können dadurch ihre sozialen Bezüge und eine weitgehende Konstanz der Bezugspersonen auch bei einer Veränderung der Betreuungsbedar-fe erhalten. Wir ermöglichen aber auch wohnortnahes Wohnen und damit eine der Voraussetzungen für eine mögliche Inklusion. Die Einbindung und die (angeleitete) Teilhabe der Bewohner/innen der Wohnangebote in die/den Stadt(teil) ist seit vielen Jahren gelebte Praxis und soll weiterentwickelt werden. Aber auch der umgekehrte Weg (das Hereinholen von Nachbarn und gesellschaftlichen Gruppen in die Wohngruppen) wird gepflegt. Wir erfahren sehr viel Offenheit gegenüber den Menschen mit Behinderung und die Bereitschaft, mit ihnen gemeinsame Aktivitäten zu unternehmen. Wir erleben uns dabei aber immer noch als Motor und unentbehrlichen Begleiter dieses Prozesses. Wir wollen nachbarschaftliches Zusammenleben fördern und die Ressourcen des Sozialraums erschließen. Die vom Kostenträger zur Zeit geplante Umstellung auf personenzentrierte Hilfen kann für unser Wohnverbundsystem eine sinnvolle Weiterentwicklung bedeuten. Sie erfordert aller-dings eine Änderung in der Haltung: Nicht die Wohnanlage oder die Wohngruppe, die Institu-tion, bildet den Bezugspunkt, sondern der Mensch mit Behinderung, der unter Nutzung seines Wahlrechtes in einer Wohnung lebt, die er von uns oder anderen angemietet hat; gleich ob dies in einer Wohnanlage, Wohngruppe oder einer fremd angemieteten Wohnung ist. Dies dürfte für uns umso einfacher sein, als der Verein durch die Erfahrungen mit dem ABW und dem SBW, die inhaltliche Ausrichtung des VHB und die bisher gelebte Praxis unserer Mitar-beiter/innen diese Entwicklung zumindestens in Ansätzen vorweggenommen hat. Der Ver-waltungsaufwand dürfte aber erheblich steigen. Besser geeignet für die zielgerichtete Umset-zung der Hilfe wäre ein Trägerbudget.

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Trotz der Umstellung auf die personenbezogene Förderung halten wir aufgrund des Wunsch- und Wahlrechts und der finanziellen Rahmenbedingungen (Nachtbereitschaft, Aufsichts-pflicht, etc.) unsere Wohnanlagen und Wohngruppen für zukunftsfähig. Wir sollten die vor-handenen räumlichen Gegebenheiten sinnvoll nutzen und uns inhaltlich den neuen Gegeben-heiten anpassen. Allerdings wird eine teilweise Sanierung (Zimmer mit Bäder, Pflegebäder, größere Gruppenräume, Umbau zu Appartements) erforderlich sein. Als mittelfristiges Ziel sollen sich alle vier Wohnverbünde mit ihren stationären Angeboten (Wohnanlagen, Wohngruppen, SBW) zu Ansprechstationen für die betroffenen Menschen in der Region entwickeln und auch weitergehende Hilfen anbieten oder vermitteln unter Nut-zung der Angebote des Vereins und auch anderer Anbieter. Damit öffnen sich die Einrichtun-gen nach außen, schaffen eine Akzeptanz der Einrichtung in der Region und binden die Rat-suchenden an unseren Verein. Dies gilt natürlich weiter auch für die Menschen, die im Rah-men des ABW betreut werden. Entsprechende individuelle Konzepte, die die regionalen Besonderheiten berücksichtigen, werden wir entwickeln. Damit könnten in Offenbach, Obertshausen, Dietzenbach, Rodgau, Seligenstadt, Dreieich, Langen und wie geplant in Rödermark entsprechende regional ausge-richtete und verankerte Ansprech- und Begleitungsstationen entstehen. Auch die Einbezie-hung der Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Tabaluga ist zu prüfen. Der bisherige Weg der Wohngruppe Seligenstadt und des Wohnhauses Elisabethenstrasse kann als eine positive Richtungsentwicklung herangezogen werden. Eine weitere Öffnung der internen Tagesstruktur für externe Besucher ist geplant. Die dafür zum Teil noch zu schaffenden Räumlichkeiten außerhalb des Wohnbereiches sollen auch da-rüber hinaus für weitere Aktivitäten zur Verfügung stehen. Dies erfolgt in Kooperation mit anderen im Umfeld tätigen Organisationen und mit unserem Ambulanten Dienst. Für die Rentner müssen sinnstiftende Angebote, für junge Menschen müssen Bildungs- und Beschäf-tigungsangebote bereit stehen. Aufgrund der sozialpolitischen Veränderungen, die wir zur Zeit nur annähernd kennen und deren Umsetzung und Folgen nicht absehbar sind, werden sich voraussichtlich Chancen erge-ben, auch für Menschen mit schwerer Behinderung ein Leben in der eigenen Wohnung außer-halb einer stationären Einrichtung zu ermöglichen. Die notwendige Kreativität ist vorhanden, auf die finanzielle Ausstattung müssen wir noch warten. Wenn von Seiten der Kostenträger ernsthaft der Weg der Inklusion gestaltet werden soll, wird kein Weg an einer besseren Finan-zierung vorbeigehen. Die noch ungeklärte Frage ist auch, inwieweit ergänzende Leistungen der Pflegeversicherung dabei helfen können oder müssen. Langfristiges Ziel ist für den Verein ein unterstütztes Leben in der eigenen Wohnung für alle Menschen mit Behinderung, wenn sie dies wünschen, und zwar mit allen Hilfen, die notwen-dig sind. Dass dieses auch für die Menschen mit schwerer Behinderung und herausfordern-dem Verhalten möglich wird, dafür werden wir uns einsetzen.

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3.6.3.7 Ambulanter Dienst/Koordinationsstelle Wohnen Der Ambulante Dienst ist aufgrund seiner jetzigen Struktur und der Ausgestaltung seiner Hilfsangebote für die Zukunft gut gerüstet. Er bietet seine Hilfen sozialräumlich orientiert überwiegend in der häuslichen Umgebung oder am Bildungsort Schule an. Gruppenangebote ergänzen (auch auf den Wunsch der Sozialhilfe-träger und der Eltern) das Angebot. Die Angebote im Einzelnen: Der Assistenz- und Pflegedienst ermöglicht durch seinen interdisziplinären Ansatz (Pflege plus Eingliederungshilfe) und seinen flexiblen inhaltlichen Angeboten ein selbstbestimmtes Leben im gewohnten sozialen Umfeld. Der Familienunterstützende Dienst ermöglicht den Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und entlastet die Eltern. Aufgrund eines mit allen betroffenen Personen abgestimmten Hilfeplans finden die Aktivitäten in der Regel wohnortnah statt. Ziel ist neben der Entlastung der Eltern die Verselbstständigung und ein Zuwachs an Autonomie. Wir ermöglichen eine bedürfnisorientierte Urlaubs- und Freizeitgestaltung auch in der Gruppe. In Zusammenarbeit mit stadtteilbezogenen Angeboten unterstützen wir integrative Aktivitäten. Für die Schüler/innen der Förderschulen für praktisch Bildbare bieten wir eine Nachmittags-betreuung in vereinseigenen Räumlichkeiten an. Die Schulassistenz unterstützt die Schüler/innen in den Förderschulen und in den Regelschu-len (Gemeinsamer Unterricht). Der Fahr- und Begleitdienst ist weiter als Ersatz und Ergänzung des ÖPNV notwendig und wird auf dem bestehenden Niveau fortgeführt. Alle diese Aktivitäten und Angebote orientieren sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen und zielen in Abstimmung mit diesen auf einen Zuwachs an Autonomie und Integ-ration in die Gesellschaft ab. Zur Verbesserung der Qualität soll den Wünschen der Betroffenen entsprechend in Zukunft bei der Leistungserbringung eine gemeinsame Prüfung der Einbeziehung des Umfeldes erfol-gen, z. B. in Form von schrittweiser Integration in einen Sportverein. Dies könnte im Einzel-fall auch zu einer Ressourcenoptimierung in der Betreuungsarbeit, andererseits zu einer Ver-änderung der Aufgaben der Regionalkoordinatoren führen. Der AD und die Koordinationsstelle Wohnen werden eine wesentliche Bedeutung bei der Entwicklung der Wohnverbünden zu regionalen Ansprech- und Begleitstationen erhalten. Der AD kann ergänzend Freizeitaktivitäten anbieten, mögliche SGB XI Leistungen können durch den Assistenz- und Pflegedienst erbracht werden.

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Die Koordinationsstelle Wohnen berät weiter über die Wohnangebote des Vereins und ar-beitet zur Erstellung eines „Gesamthilfepakets“ eng mit dem AD, den Wohnverbünden und der Schulsozialarbeit zusammen. Sie nimmt weiter eine Schlüsselstellung bei der Vernetzung und Weiterentwicklung der An-gebote des Vereins ein. 3.6.3.8 Neue Aufgaben Der Verein hat sich immer auf das „Kerngeschäft“, die Hilfen für die Menschen mit Behinde-rung, konzentriert und nicht in andere Bereiche diversifiziert (z. B. Seniorenarbeit). Dies hat zu einer hohen Akzeptanz und Fachlichkeit geführt und hat sich bewährt. Um in Zukunft unser Motto „Wir begleiten Lebenswege“ weiter ausgestalten zu können, ist ein Einstieg in die Hilfen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorstellbar, auch in Kooperation mit anderen Trägern. Gerade in der beruflichen Tätigkeit erfahren Menschen Selbstverwirklichung, Anerkennung und Res-pekt. Damit wollen wir einen Beitrag zur Inklusion der Menschen mit Behinderung leisten. Auch die Begleitung der Gestaltung von Übergängen in entwicklungstypischen Phasen für Eltern und ihre Kinder sollte zu einer wichtigen Aufgabe des Vereins werden. Dafür gilt es die Angebote in den Diensten und Einrichtungen weiterzuentwickeln sowie spezielle und neue Angebote (Kurse, Wochenendseminare etc.) zu kreieren. Das schon 1996 angestrebte Ziel einer Beratungsstelle, sowohl in sozialrechtlicher als auch psychosozialer Ausrichtung, ist weiter zu verfolgen. Auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft übernehmen wir Verantwortung und gestalten die sich verändernde kommunale Angebotsstruktur mit. Wir verstehen uns als Spezialist für integrative Prozesse und Begleitung der Menschen mit Behinderung und bieten den Diensten und Organisationen auf der regionalen Ebene partnerschaftliche Unterstützung und Zusam-menarbeit an. Dazu gehört die enge Zusammenarbeit mit den kommunalen Verwaltungen. Auf die sich dadurch für die Menschen mit Behinderung neu eröffnenden Lebenswege wollen wir sie begleiten und ihnen die Sicherheit und Unterstützung geben, die sie benötigen.

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A N H A N G BAND 3

I. Thematisch gegliedertes Literaturverzeichnis

zur Rahmenkonzeption

1. Berufs- und professionssoziologische Theorieansätze

1.1. Zur älteren berufs- und professionssoziologischen Diskussion 1.2. Zur neueren berufs- und professionssoziologischen Diskussion 1.3. Zum systemtheoretischen Ansatz einer Theorie der Professionen 1.4. Zum Ansatz einer strukturtheoretischen Professionalisierungstheorie 2. Zentrale Thematiken und Gegenstandsbereiche im Kontext einer strukturtheoretischen Profes-

sionalisierungstheorie

2.1. Hermeneutisch-qualitative Verfahren und Methoden und Fallverstehen 2.2. Klinische Soziologie 2.3. Arbeitsbündnis, hilfreiche Beziehung, Rahmen und Setting 2.4. Übertragungsprozesse, psychosoziale Abwehrmechanismen und Familientherapie 2.5. Lebenspraxis, Autonomie, Identität und Authentizität 2.6. Entwicklungspsychologie, Bindungstheorie, Sozialisation und Sozialisationstheorie, Gesundheitswis-

senschaften 2.7. Fachliche Kooperation, Interdisziplinarität, case-management und Sozialtherapie 3. Historisch-gesellschaftliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungstendenzen sozialer

Arbeit 3.1. Sozialer Wandel und Lebenspraxis 3.2. Die Ökonomisierung des Sozialen, Verwaltungsreform und neue Steuerungsmodelle 3.3. Soziale Arbeit, Frauenarbeit, das Verhältnis der Geschlechter, Migration und „Gefühlsarbeit“ als sozial-kulturelles Kapital auf dem internationalen Arbeitsmarkt 3.4. Selektive Professionalisierung, Laiisierung und Ehrenamt 4. Berufliche soziale Arbeit und Organisation 4.1 Führung, Leitung und Coaching 4.2 Organisation und Supervision 4.3 Konzeptionsentwicklung, Organisationsentwicklung, Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung,

Evaluation und Organisationsberatung

4.3.1. Arbeitsfeldübergreifende Arbeiten 4.3.2. Bereich Frühförderung und Kindertagesstätten 4.3.3. Bereich Wohnen und Ambulante Hilfen

5. Personalentwicklung und berufs- und arbeitsfeldübergreifende Weiterbildungsgänge im Bereich

beruflicher sozialer Arbeit sowie übergreifende Weiterbildungsverfahren und Methoden 5.1. Personalentwicklung 5.2. Berufs- und arbeitsfeldübergreifende Weiterbildungsgänge sowie übergreifende

Weiterbildungverfahren und -methoden Erläuterung zur Literaturliste

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Die fett und kursiv gedruckten Literaturabgaben beziehen sich auf Arbeiten, die entweder einführend und orientierend sind oder wichtige Grundlagenarbeiten darstellen. Damit soll neben der thema-tischen Gliederung der Literaturliste eine weitere Hilfe zur praktischen Verwendung und auch Weiterentwick-lung der Literaturliste gegeben werden. Wenn wichtige Arbeiten unter mehreren thematischen Gliederungspunkten von Relevanz sind, sind sie dort jeweils erneut aufgeführt. Falls eine Literatur in einer Einrichtung oder einem Dienst vorhanden ist, wird die entsprechende Literaturangabe abschließend mit der unterstrichenen Abkürzung der jeweiligen Einrichtung bzw. des jeweiligen Dienstes versehen. Abkürzungen: GS Geschäftsstelle MLP Kita Martin-Luther Park TABA Kita Tabaluga FF/SPR Frühförderung und Ambulanter Sprachheildienst FF Frühförderung WAO Wohnanlage Offenbach ATWA Albrecht Tuckermann Wohnanlage Langen WAD Wohnanlage Dietzenbach KOW Koordinationsstelle Wohnen AD Ambulante Dienste

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1. Berufs- und professionssoziologische Theorieansätze 1.1. Zur älteren berufs- und professionssoziologischen Diskussion

Daheim, H. (1972): Soziale Herkunft, Schule und Rekrutierung der Berufe. In: Luckmann,T./ Sprondel, W.M. (Hg.): Berufssoziologie. Köln: 53-68 Goode, W.J. (1972): Professionen und Gesellschaft. Die Struktur ihrer Beziehungen. In: Luckmann , T./Sprondel, W.M. (Hg.): Berufssoziologie. Köln: 157-167 Hartmann, H. (1972): Arbeit, Beruf, Profession. In: Luckmann, T./Sprondel, W.M. (Hg.): Berufssoziologie. Köln: 193-223 Lüscher, K. (1972): Berufliche Sozialisation. In: Luckmann, T./Sprondel, W.M. (Hg.): Berufssoziologie. Köln: 219-238 Luckmann, T./Sprondel, W.M. (Hg.) (1972): Berufssoziologie. Köln Marshall, T.H. (1963): The Recent History of Professionalism in Relation to Social Strukture and Social Policiy. In : Ders.: Class, Status and Citizenship. Sociology at the Crossroads and other Essays. London Parsons, T. (1964): Die akademischen Berufe und die Sozialstruktur. In: Ders.: Beiträge zur soziologischen Theorie. Neuwied: 160-178 Parsons, T. (1965): Struktur und Funktion der modernen Medizin. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 3, Probleme der Medizin-Soziologie:10-37 Rüschemeyer, D. (1969): Freie und akademische Berufe. In: Bernsdorf, W. (Hg.): Wörterbuch der Soziologie. Stuttgart: 301-305 Rüschemeyer, D. (1972): Ärzte und Anwälte: Bemerkungen zur Theorie der Professionen. In: Luckmann, T./Sprondel, W.M. (Hg.): Berufssoziologie. Köln: 169-181 Co Weber, M. (1968): Wissenschaft als Beruf. In: Ders.: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre. Tü-bingen: 582-613 Wilensky, H.L. (1972): Jeder Beruf eine Profession? In: Luckmann, T./Sprondel, W.M- (Hg.)Berufssoziologie. Köln: 198-215 1.2. Zur neueren berufs- und professionssoziologischen Diskussion

Buchholz, M.B. (1997): Psychoanalytische Professionalität. Andere Anmerkungen zu Grawes Herausforde-rung. In: Forum der Psychoanalyse. Zeitschrift für kritische Theorie und Praxis. Bd. 13, H.1 Combe, A./Helsper, W. (Hg.) (1997): Pädagogische Professionalität. Untersuchungen zum Typus päda-gogischen Handelns. Frankfurt a.M. FF/SPR Combe, A./Helsper, W. (1997): Einleitung. Pädagogische Professionalität, historische Hypotheken und aktuelle Entwicklungstendenzen. In: Dies.: Pädagogische Professionalität. Frankfurt a.M.: 9-48 FF/SPR Daheim, J. (1992): Zum Stand der Professionssoziologie. Rekonstruktion machttheoretischer Modelle der Profession. In: Dewe, B. et al. (Hg.): Erziehen als Profession. Zur Logik professionellen Handelns in pädagogischen Feldern. Opladen: 21-35 Dewe, B./Ferchhoff, W./Radtke, F.O. (Hg.) (1992): Erziehen als Profession. Zur Logik professionellen Handelns in pädagogischen Feldern. Opladen Dewe, B./Ferchhoff, W./Scherr, A./Stüwe, G. (Hg) (1993): Professionelles soziales Handeln. Soziale Arbeit im Spannungsfeld zwischen Theorie und Praxis. Weinheim, München Dewe,B. (1999): Lernen zwischen Vergewisserung und Ungewißheit – Reflexives Handeln in der Er-wachsenenbildung. Opladen

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Ferchhoff, W./Kurtz, Th. (1998): Professionalisierungstendenzen der Sozialen Arbeit in der Moderne. In: Neue Praxis, Zeitschrift für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Sozialpolitik, H.28, 203-224 Freidson, E. (1975): Dominanz der Experten. Zur sozialen Struktur der medizinischen Versorgung. München Freidson, E. (1986): Professional Powers. A Study of the Institutionalization of Formal Knowledge. Chicago, London Freidson, E. (1979): Der Ärztestand. Berufs- und wissenssoziologische Durchleuchtung einer Profession. Stutt-gart Freidson, E. (1994): Professionalism Reborn. Theory, Prophecy and Policy. Univ. Press. Chicago Gildemeister, R. (1992): Neuere Aspekte der Professionalisierungsdebatte. Soziale Arbeit zwischen immanenten Kunstlehren des Fallverstehens und Strategien kollektiver Statusverbesserung. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Heft 2: 193-223 Heinz, W.R. (1995): Arbeit, Beruf und Lebenslauf. Eine Einführung in die berufliche Sozialisation. München Kaul, M./ Marotzki, W./ Schweppe, C. (Hg.): Biogrphie und Profession. Bad-Heilbrunn / OBB Larson, M.S. (1977): The Rise of Professionalism. A Sociological Analysis. Berkeley, Los Angeles, London Lehmenkühler-Leuschner, A. (1993): Professionelles Handeln und Supervision. Eine Einführung in pro-fessionssoziologische Grundlagen. In: Forum Supervision,Nr.2,1.Jg. FF/SPR Schaeffer, D. (1990): Psychotherapie zwischen Mythologisierung und Entzauberung. Therapeutisches Handeln im Anfangsstadium der Professionalisierung. Opladen Schütze, F. (1992): Sozialarbeit als „bescheidene“ Profession. In: Dewe, B./Ferchhoff, W./Radtke, F.O. (Hg.): Erziehen als Profession. Opladen: 131-171 Schütze, F. (1993): Die Fallanalyse. Zur wissenschaftlichen Fundierung einer klassischen Methode der sozialen Arbeit. In: Rauchenbach, T./Ortmann, M./Karsten, M.E. (Hg.): Der sozialpädagogische Blick. Lebensweltliche Methoden in der sozialen Arbeit. Weinheim, München: 191-223 1.3. Zum systemtheoretischen Ansatz einer Theorie der Professionen

Kurtz, Th. (1998): Professionen und professionelles Handeln. Soziologische Überlegungen zur Klärung einer Differenz. In: Peters, S. (Hg.):Professionalität und betriebliche Handlungslogik. Pädagogische Pro-fessionalisierung in der betrieblichen Weiterbildung als Motor der Organisationsentwicklung. Bielefeld: 105-118 Luhmann, N. (1982): Die Funktion der Religion. Frankfurt Luhmann, N. (1987): Codierung und Programmierung. Bildung und Selektion im Erziehungssystem. In: Luh-mann, N.: Soziologische Aufklärung 4. Opladen: 182-201 Luhmann, N. (1991). Das Kind als Medium der Erziehung. In: Zeitschrift für Pädagogik 37, 19-40 Luhmann, N. (1997): Erziehung als Formung des Lebenslaufs. In : Lenzen, D./Luhmann, N. (Hg.): Wei-terbildung im Erziehungssystem. Lebenslauf und Humatogenese als Medium und Form. Frankfurt a.M.: 11-29 Luhmann, N./Schorr, E.K. (Hg.) (1982): Das Technologiedefizit der Erziehung und die Pädagogik In: Luh-mann, N./Schorr, E.K. (Hg.): Zwischen Technologie und Selbstreferenz. Frankfurt a.M. Luhmann, N./Schorr, E.K. (1992): Zwischen Absicht und Person. Frankfurt a.M. Luhmann, N. (2002): Das Erziehungssystem der Gesellschaft. Frankfurt FF/SPR Merten, R. (1997): Autonomie der Sozialen Arbeit. Zur Funktionsbestimmung als Disziplin und Profession. Weinheim, München Merten, R. (2000): Systemtheorie sozialer Arbeit. Opladen Stichweh, R. (1992): Professionalisierung, Ausdifferenzierung von Funktionssystemen, Inklusion. Be-trachtungen aus systemtheoretischer Sicht. In: Dewe, B./Ferchhoff, W./Rattke, F.O. (Hg.): Erziehen als Profession. Opladen: 26-49 Stichweh, R. (1994): Wissenschaft, Universität, Profession. Soziologische Analysen. Frankfurt a.M. Stichweh, R. (1997): Professionen in einer funktional differenzierten Gesellschaft. In: Combe, A./Helsper, W.H. (Hg.): Pädagogische Professionalität. Untersuchungen zum Typus pädagogischen Handelns. Frankfurt a.M. FF/SPR

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1.4. Zum Ansatz einer strukturtheoretischen Professionalisierungstheorie

Allert, T.(1989): Braucht jede Profession eine Supervision? Soziologische Anmerkungen zum Autonomiean-spruch und Supervisionbedarf professioneller Tätigkeiten. In: Berker,P./Buer, F. (Hg.): Praxisnahe Su-pervisionsforschung. Münster: 16-45 Becker, R. (2002): Rekonstruktive Problem-, Prozeß- und Strukturevaluation als Beitrag zur Qualitätsent-wicklung und – sicherung in der sozialen Arbeit. Homepage des Institutes für hermeneutische Sozial- und Kulturforschung e.V. (IHSK), www.ihsk.de Conrad, T. (1981): Die Professionalisierbarkeit und der Professionalisierungsgrad pädagogischen Handelns und das Selbstbild des Lehrers. Diplomarbeit für Soziologie. Frankfurt a.M. Jansen ,A./ Liebermann, S. (2002): Eine professionalisierungstheoretische Bestimmung von Qualität und deren Evaluation in der Sozialen Arbeit. Anmerkungen aus der gutachterlichen Praxis in der Erzie-hungshilfe.Homepage des Institutes für hermeneutische Sozial und Kulturforschung e.V. (IHSK). www.ihsk.de Koring, B. (1989): Eine Theorie pädagogischen Handelns. Theoretische und empirisch- hermeneutische Unter-suchungen zur Professionalisierung der Pädagogik. Weinheim Koring, B. (1992): Grundprobleme pädagogischer Berufstätigkeit. Bad Heilbrunn Koring, B. (1992): Die Professionalisierungsfrage der Erwachsenenbildung. In: Dewe, B./Ferchhoff,W./Radtke, F.O. (Hg.): Erziehen als Profession. Zur Logik professionellen Handelns in pädagogischen Feldern. Opladen Lehmenkühler-Leuschner, A. (1993): Professionelles Handeln und Supervision. Eine Einführung in pro-fessionssoziologische Grundlagen. In: Forum Supervision, Nr 2, 1.Jg FF/SPR Maiwald, K.-O. (1997): Die Herstellung von Recht: Eine exemplarische Untersuchung zur Professionali-sierungsgeschichte der Rechtsprechung am Beispiel Preußens im ausgehenden 18. Jahrhundert. Berlin Oevermann, U. (1978): Probleme der Professionalisierung in der berufsmäßigen Anwendung sozialwissen-schaftlicher Kompetenz. Einige Überlegungen zu Folgeproblemen der Einrichtung berufsorientierender Studiengänge für Soziologen und Politologen. Unveröffentl. Manuskript. Frankfurt a.M. FF/SPR Oevermann, U. (1981): Mitschrift des Vortrages: Professionalisierung der Pädagogik – Professionalisierbarkeit pädagogischen Handelns. Im Institut für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung der FU Berlin. Oevermann, U. (1983): Hermeneutische Sinnrekonstruktion: Als Therapie und Pädagogik mißverstanden oder: Das notorische strukturtheoretische Defizit pädagogischer Wissenschaft. In: Garz, D./Kraimer, K. (Hg.): Brauchen wir andere Forschungsmethoden? Frankfurt a.M.: 113-155 Oevermann, U. (1991): Genetischer Strukturalismus und das Problem der Erklärung der Entstehung des Neuen. In: Müller-Doohm, S. (Hg.): Jenseits der Utopie. Frankfurt a.M.: 267-339 Oevermann, U. (1993 a): Struktureigenschaften supervisorischer Praxis. Exemplarische Sequenzanaly-se des Sitzungsprotokolls der Supervision eines psychoanalytisch orientierten Therapie-Teams im Methodenmodell der objektiven Hermeneutik. In: Barde, B./Mattke, D. (Hg.): Therapeutische Teams,- Theorie, Empirie, Klinik. Göttingen: 141-269 Oevermann, U. (1995): Ein Modell der Struktur von Religiosität. Zugleich ein Strukturmodell von Le-benspraxis und von sozialer Zeit. In: Wohlrab-Sahr, M. (Hg.): Biographie und Religion. Zwischen Ri-tual und Selbstsuche. Frankfurt a.M., New York: 27-102 Oevermann, U. (1997): Theoretische Skizze einer revidierten Theorie professionalisierten Handelns: In: Combe, A./ Helsper,W.: Pädagogische Professionalität. Untersuchungen zum Typus pädagogischen Handelns. Frankfurt a.M.: 70-182 Oevermann, U. (1997 a): Die Architektonik einer revidierten Professionalisierungstheorie und die Pro-fessionalisierung rechtspflegerischen Handelns. Vorwort zu: Wernet, A.: Professioneller Habitus im Recht. Berlin Oevermann, U. (1997 b): Literarische Verdichtung als soziologische Erkenntnisquelle. Sze-nische Realisierung der Strukturlogik ärztlichen Handelns in Arthur Schnitzlers „Professor Bernhardi“. In: Wicke, M: (Hg.): Konfiguration lebensweltlicher Strukturphänomene. Op-laden: 276-335 Oevermann, U. (1998 a): Konzeptualisierung von Anwendungsmöglichkeiten und praktischen Anwendungs-feldern der objektiven Hermeneutik (Manifest der objektiven hermeneutischen Sozialforschung. Unveröffentl. Manuskript. Frankfurt a.M.

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Oevermann, U. (1998 b): Struktur und Genese der professionalisierten Praxis als gesellschaftlichen Ortes der stellvertretenden Krisenbewältigung. Langfassung des Antrages des Projektes im SFB/FK 435 Wis-senskultur und gesellschaftlicher Wandel der Universität Frankfurt a.M. Unveröffentl. Manuskript. Frank-furt a.M. Oevermann, U. (1998 c): Der professionalisierungstheoretische Ansatz des Teilprojektes .Unveröffentl. Manu-skript. Frankfurt a.M. Oevermann, U. (2000 a): Dienstleistung der Sozialbürokratie aus professionalisierungstheoretischer Sicht. In: von Harrach, E.M-/Loer, Th./Schmidtke, O.: Verwaltung des Sozialen. Konstanz: 57-92 GS Oevermann, U. (2000 b): Mediziner in SS-Uniform. Professionalisierungstheoretische Deutung des Falles Münch. In: Kramer, H. (Hg.): Die Gegenwart der NS-Vergangenheit. Berlin, Wien: 18-76 Co Oevermann U. (2000 c): Das Verhältnis von Theorie und Praxis im theoretischen Denken von Jürgen Habermas – Einheit oder kategoriale Differenz ? In: Müller-Dohm, S.: Das Interesse der Vernunft. Frankfurt: 411- 464 Oevermann U. (2000 d): Die Methode der Fallrekonstruktion in der Grundlagenforschung sowie der klinischen und pädagogischen Praxis. In: Kraimer, K. (Hg.): Die Fallrekonstruktion. Sinnverstehen in der sozialwissenschaftlichen Forschung. Frankfurt: 58-156 Oevermann, U. (2000 e): Die Farbe – Sinnliche Qualität, Unmittelbarkeit und Krisenkonstellation.- Ein Bei-trag zur Konstitution von ästhetischer Erfahrung. In: Fehr, M. (Hg.): Die Farbe hat mich – Positionen zur nichtgegenständlichen Malerei. Essen: 426-473 Oevermann, U. (2001): Die Soziologie der Generationsbeziehungen und der historischen Generationen aus strukturalistischer Sicht und ihre Bedeutung für die Schulpädagogik. In: Kramer, R.-T./Helsper, W./Busse, S. (Hg.): Pädagogische Generationsbeziehungen. Opladen: 78-128 Oevermann, U. (2002): Professionalisierungsbedürftigkeit und Professionalisiertheit pädagogischen Han-delns. In: Kraul, M./Marotzki, W./Schweppe, C. (Hg.): Biographie und Profession. Bad Heilbrunn / OBB.: 19-63 Rock, K. (2001): Sonderpädagogische Professionalität unter der Leitidee der Selbstbestimmung.Bad Heil-brunn / OBB. WAO FF/SPR Twardella, J. (2004/05): Rollenförmig oder als „ganze Person“? Ein Beitrag zur Diskussion über die Pro-fessionalisierungstheorie und die Struktur pädagogischen Handelns. In: Pädagogische Korrespondenz, Heft 33 Welter-Enderlin, W./Hildenbrand,B. (1996): Systemische Therapie als Begegnung. Stuttgart: 9-64 Wernet, A. (1997): Professioneller Habitus im Recht. Untersuchungen zur Professionalisierungsbedürftig-keit der Strafrechtspflege und zum Professionshabitus von Strafverteidigern. Mit einem Vorwort von Ulrich Oevermann. Berlin Wernet, A. (2003): Pädagogische Permissivität. Schulische Sozialisation und pädagogisches andeln jenseits der Professionalisierungsfrage. Opladen Wernet, A. (2004/05): Pädagogische Professionalität „außer Dienst“. Eine Replik auf Twardella. In: Päda-gogische Korrespondenz, Heft 33, 75-86 Wolf, M. (1996): Klinische Soziologie und psychoanalytische Organisationsentwicklung. In: Bruns, G. (Hg.):Psychoanalyse im Kontext: Soziologische Ansichten der Psychoanalyse. Opladen: 171- 194 2. Zentrale Thematiken und Gegenstandsbereiche im Kontext einer strukturtheoretischen Profes-

sionalisierungstheorie 2.1. Hermeneutisch-qualitative Verfahren und Methoden und Fallverstehen Allert, T. (1998): Die Familie. Fallstudien zur Unverwüstlichkeit einer Lebensform. Berlin, New-York Bauriedl, T. (1980): Beziehungsanalyse. Das dialektisch-emanzipatorische Prinzip der Psychoanalyse und seine Konsequenzen für die psychoanalytische Familientherapie. Frankfurt a.M. Bauriedl, T. (1994): Auch ohne Coach. Psychoanalyse als Beziehungstheorie und ihre Anwendungen. Stuttgart Burkholz, R./Gärtner, Ch./Zehentreiter, F. (Hg.) (2001): Materialität des Geistes. Zur Sache Kultur – im Diskurs mit Ulrich Oevermann. Weilerswist FF/SPR

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Flick, U./Kardoff, E.v./Keupp, H./Rosenstiel, L.v./Wolff, S. (Hg.) (1991): Handbuch qualitative Sozialfor-schung. München Flick,, U. (1995): Qualitative Forschung. Theorie, Methoden, Anwendungen in Psychologie und Sozialwissen-schaften. Reinbek bei Hamburg Garz, D./Kraimer, K. (Hg.) (1983): Brauchen wir andere Forschungsmethoden. Frankfurt a.M. Garz, D. (Hg.) (1994): Die Welt als Text. Theorie, Kritik und Praxis der objektiven Hermeneutik. Frankfurt a.M. Grathoff, R. (1989): Milieu und Lebenswelt. Frankfurt a.M. Habermas, J. (1968): Erkenntnis und Interesse. Frankfurt a.M. Hildenbrand, B. (1988): Geschichtenerzählen als Prozeß der Wirklichkeitskonstruktion in Familien. In: System Familie (3): 227-236 Hildenbrand, B. (1991): Alltag als Therapie. Ablöseprozesse Schizophrener in der psychatrischen Über-gangseinrichtung. Bern Hildenbrand, B. (1998): Biographieanalysen im Kontext von Familiengeschichten: Perspektiven einer Klini-schen Soziologie. In: Bohnsack, R./Marotzki, W. (Hg.): Biographieforschung und Kulturanalyse. Trans-disziplinäre Zugänge qualitativer Sozialforschung. Opladen: 205-224 Hildenbrand, B. (1999): Die Reziprozitätslücke. Überlegungen zur Problematik, als Sozialforscher einen „Fall“ mit seiner Struktur zu konfrontieren. In: Psychotherapie und Sozialwissenschaft, Jg.1. Jena Hildenbrand, B. (2005): Fallrekonstruktive Familienforschung. Opladen Hitzler,R./Honer, A. (Hg.) (1997): Sozialwissenschaftliche Hermeneutik. Opladen Leber, A. (1988): Zur Begründung des fördernden Dialogs in der psychoanalytischen Heilpädagogik. In: Iben, G. (Hg.): Das Dialogische in der Heilpädagogik. Mainz: 41-61 Lorenzer, A. (1970 a): Kritik des psychoanalytischen Symbolbegriffs. Frankfurt a.M. Lorenzer, A. (1970 b): Sprachzerstörung und Rekonstruktion. Frankfurt a.M. Lorenzer, A. (1974): Die Wahrheit der Psychoanalytische Erkenntnis. Frankfurt a.M. Oevermann, U./Allert, T./Konau, E./Krambeck, J./Schröder-Caesar, E./Schütze, Y. (1976): Beobachtungen zur Struktur der sozialisatorischen Interaktion. In: Lepsius, R.M. (Hg.): Zwischenbilanz der Sozioligie. Stuttgart: 274-295 Oevermann, U./Allert, T./Konau, E./Krambeck,J. (1979): Die Methodologie einer objektiven Hermeneutik und ihre allgemeine forschungslogische Bedeutung in den Sozialwissenschaften. In: Soeffner, H.G. (Hg.): Interpretative Verfahren in den Text- und Sozialwissenschaften. Stuttgart: 352-434 FF/SPR Oevermann, U. (1979): Sozialiosationstheorie. Ansätze zu einer soziologischen Sozialisationstheorie und ihre Konsequenzen für die allgemeine soziologische Analyse. In: Lüscher, G. (Hg.): Deutsche Soziologie seit 1945,. Sonderheft 21 der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie. Opladen: 143168 Oevermann, U./Konau, E. (1980): Struktureigenschaften sozialisatorischer und therapeutischer Interaktion. DFG-Antrag. Frankfurt a.M. Oevermann, U. (1981): Fallrekonstruktion und Strukturgeneralisierung als Beitrag der objektiven Hermeneutik zur soziologisch-strukturtheoretischen Analyse. Unveröffentl. Manuskript. Frankfurt a.M. (Download- URL-Adresse: http://wwwrz.uni-frankfurt.de/~hermeneu). Oevermann, U. (1983): Zur Sache. Die Bedeutung von Adornos methodologischem Selbstverständnis für die Begründung einer materialen soziologischen Strukturanalyse. In: Friedeburg, L.v./Habermas, J. (Hg.): Adorno Konferenz. Frankfurt a.M. Oevermann, U. (1984): Neue Sekten als Ort der Verweigerung von Lebenspraxis. In: Messer, S. et al. (Hg.): Beratung im Umfeld von Jugendreligionen. Göttingen: 113-120 Oevermann, U./Schuster, L./Simm, A. (1985): Zum Problem der Perseveranz in Delikttyp und modus operandi. Bundeskriminalamt Wiesbaden. Wiesbaden Overmann, U. (1986): Kontroversen über sinnverstehende Soziologie. Einige wiederkehrende Probleme und Mißverständnisse in der Rezeption der „objektiven hermeneutik“. In: Aufenanger, S./Lenssen,M. (Hg.): Handlung und Sinnstruktur. München Oevermann, U. (1986/1987): Eugene Delacroix – biographische Konstellation und künstlerisches Handeln. In: Georg Büchner Jahrbuch 6, Frankfurt a.M., Hain: 12-58 Oevermann, U. (1988): Eine exemplarische Fallrekonstruktion zum Typus verwissenschaftlichter Identi-tätsformen. In: Brose, H.G./Hildenbrand, B. (Hg.): Vom Ende des Individuums zur Individualität ohne Ende. Opladen: 243-286 Oevermann, U. (1991): Genetischer Strukturalismus und das sozialwissenschaftliche Problem der Erklärung der Entstehung des Neuen. In: Müller-Doohm, S. (Hg.): Jenseits der Utopie. Frankfurt a.M. 267-335

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Oevermann, U. (1992): Die Emergenz und die Determination des Neuen. Reflexionen über Kreativität und Individuierung aus der Sicht der objektiven hermeneutischen Sequenzanalyse. Unveröffentl. Manu-skript. Frankfurt a.M. Oevermann, U. (1993 a): Struktureigenschaften supervisorischer Praxis. Exemplarische Sequenzanaly-se des Sitzungsprotokolls der Supervision eines psychoanalytisch orientierten Therapie- Teams im Me-thodenmodell des objektiven Hermeneutik. In: Barde, B./Mattke, D. (Hg.): TherapeutischeTeams – Theo-rie, Empirie, Klinik. Göttingen: 141-269 Oevermann , U. (1993 b): Die objektive Hermeneutik als unverzichtbare methodologische Grundlage für die Analyse von Subjektivität. Zugleich Kritik der Tiefenhermeneutik. In: Jung, Th./Müller-Doohm, S. (Hg.): „Wirklichkeit“ im Deutungsprozess, Verstehen und Methoden in den Kultur- und Sozi-alwissenschaften. Frankfurt a.M.: 106-189 Oevermann, U. (1993c): Charakter-Zeichen und Zeichen-Charakter. Soziologische Überlegungen zu Susanne Ritters Malerei. In: Susanne Ritter – Bildnisse. Bensheim, Düsseldorf: 65-74 Oevermann, U. (1994 a): Möglichkeiten der Therapieverlaufsanalyse in der objektiven Hermeneutik. Eine exemplarische Analyse der ersten Minuten einer Fokaltgerapie aus der Ulmer Textbank („der Student“). In: Garz,D./Kraimer, K. (Hg.): Die Welt als Text. Frankfurt a.M.: 383-427 Oevermann, U./Leidinger, E./Simm, a./Störmer, Th./Tykwer, J. (1994): Kriminalistische Datenerschlie-ßung. Zur Reform des kriminalpolizeilichen Meldedienstes. In: Bundeskriminalamt Wiesbaden: Sonderband der BKA-Forschungsreihe. Wiesbaden Oevermann, U. (1998 d): Die Fallrekonstruktion als naturwüchsige, evaluative und supervisorische Methode in der professionalisierten pädagogischen Praxis. Unveröffentl. Manuskript. Frankfurt a.M. Oevermann, U. (1999a): Strukturale Soziologie und Rekonstruktionsmethodologie. Vortrag am 11.november im

Rahmen der Ringvorlesung „Zentrale Themen der Soziologie und Politologie in Frankfurt“ zum 25jährigen Bestehen des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main. In: Glatzer, W. (Hg.): Ansichten der Gesellschaft: Frankfurter Beiträge aus Soziologie und Politikwissenschaft. Opladen: 72-84

Oevermann U. (2000 e): Die Methode der Fallrekonstruktion in der Grundlagenforschung sowie der klini-schen und pädagogischen Praxis. In: Kraimer, K. (Hg.): Die Fallrekonstruktion. Sinnverstehen in der sozialwissenschaftlichen Forschung. Frankfurt: 58-156 Oevermann, U. (2003): Regelgeleitetes Handeln, Normativität und Lebenspraxis. Zur Konstitutionstheorie der

Sozialwissenschaften. In: Link, J./ Neuendorf, H. (Hg.): Das Normale im Diskursnetz soziologischer Grundbegriffe. Heidelberg

Richter, H.E. (1974): Lernziel Solidarität. Reinbek Richter, H.E. (1977): Hat die Psychoanalyse in der Randgruppenarbeit eine Chance? In: Kutter, P. (Hg.) : Psychoanalyse im Wandel. Frankfurt a.M.: 122-147 Soeffner,H.G. (Hg.): Interpretative Verfahren in den Sozial- und Textwissenschaften. Stuttgart Soeffner, H.G. (Hg.) (1989): Auslegung des Alltags – Der Alltag der Auslegung. Zur wissenssoziologischen Konzeption einer sozialwissenschaftlichen Hermeneutik. Frankfurt a.M. Soeffner, H.G. (1990): Die Ordnung der Rituale. Auslegung des Alltags II. Frankfurt a.M. Soeffner, H.G. (1992): Die Auslegung des Alltags. Frankfurt a.M. Strauss, A. (1994): Grundlagen qualitativer Sozialforschung. München Völpert, F. (1985), „Frühförderung und Familiendynamik-Überlegungen zur Notwendigkeit von Supervision in: Frühförderung interdisziplinär, 4.Jg.München und Basel, S. 145-150) Völpert, F. (1997): Erleben, reflektieren, handeln – ein Seminarmodell für den Erwerb beziehungsanalytischer

Kompetenz in der Arbeit mit Paaren und Familien. In: Herberth, F./ Maurer, J. (Hg.) (1997): Die Ver-änderung beginnt im Therapeuten. Anwendungen der Beziehungsanalyse in der psychoanalytischen Theorie und Praxis. Frankfurt a.M.

Wagner, H.-J. (2001): Objektive Hermeneutik und Bildung des Subjekts. Weilerswist FF/SPR Wernet, A. (2000): Einführung in die Interpretationstechnik der Objektiven Hermeneutik. Opladen Wolf, M. (2000): Szene, szenisches Verstehen. In: Mertens, B./Waldvogel, B. (Hg.): Handbuch psy-choanalytischer Grundbegriffe. Stuttgart, Berlin, Köln FF/SPR 2.2. Klinische Soziologie Dewe, B./Radtke, O.F. (1989): Klinische Soziologie – eine Leitfigur der Verwendung sozialwissenschaftlichen Wissens. In: Beck, U./Bonß, W.: Weder Sozialtechnologie noch Aufklärung? Analysen zur Ver-wendung sozialwissenschaftlichen Wissens. Frankfurt a.M.: 46-71 Hildenbrand, B. (1997): Biographieanalysen im Kontext von Familiengeschichten: Die Perspektive einer Klinischen Soziologie. In: Bohnsack, R./Marotzki, W. (Hg.): Biograhhieforschung und Kulturanalyse – Transdisziplinäre Zugänge qualitativer Sozialforschung. Opladen: 205-224

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Howaldt, J./ Kopp, R. (hg.) (1998): Sozialwissenschaftliche Organisationsberatung. Auf der Suche nach einem pezifischen Beatungsverständnis.. Berlin Lehmann, J. (1991): Ansprüche an eine solide Beraterqualifizierung für Soziologen. Hoffnungen, Erwartungen und Erfahrungen eines Praktikers. In: Sozialwissenschaften und Berufspraxis (SUB), 20.Jg., Heft 1, 65-76 Ley, Th. (2000): Erfahrungen mit dem Einsatz der objektiven Hermeneutik in der sozialwissenschaftlichen Ausbildung von Polizeibeamtinnen und –beamten. In: V. Harrach, E.-M./ Loer, Th./ Schmidtke, O. (Hg.) (2000): Verwaltung des Sozialen. Konstanz: 317-341 Oevermann, U. (1978): Probleme der Professionalisierug in der berufsmäßigen Anwendung sozialwissen-schaftlicher Kompetenz. Einige Überlegungen zu Folgeproblemen der Einrichtung berufsorientierender Studiengänge für Soziologen und Politologen. Unveröffentl. Manuskript. Frankfurt a.M. FF/SPR Overmann, U. (1990): Klinische Soziologie. Konzeptualisierung, Begründung, Berufspraxis und Ausbildung. Unveröffentl. Manuskript. Frankfurt a.M. Oevermann, U. (1996): Konzeptualisierung von Anwendungsmöglichkeiten und praktischen Arbeitsfeldern der objektiven Hermeneutik. (Manifest der objektiv hermeneutischen Sozialforschung). Unveröffentl. Manuskript. Frankfurt a.M. Oevermann. U. (2002a): Klinische Soziologie auf der Basis der Methodologie der objektiven Hermeneutik – Manifest der objektiven hermeneutischen Sozialforschung. Homepage des Instituts für her-meneutische Sozial- und Kulturforschung e.V. (IHSK), www.ihsk.de Wirth, L. (1931): Clinical Sociology. Am J. of Sociology, 37, 49-66 Wolf, M. (1994): Institutionsanalyse in der Supervision. In: Pühl, H.: Handbuch der Supervision, Beratung und Reflexion in Ausbildung, Beruf und Organisation. Berlin: 133-151 Wolf, M. (1995): Stellvertretende Deutung und stellvertretende Leitung. Funktionen und Kompetenzen des psychoanalytischen Teamsupervisors. In: Becker, H. (Hg.): Psychoanalytische Teamsupervision. Göttingen: 126-178 Wolf, M. (1996): Klinische Soziologie und psychoanalytische Organisationsentwicklung. In: Bruns, G. (Hg.): Psychoanalyse im Kontext: soziologische Ansichten der Psychoanalyse. Opladen 2.3. Arbeitsbündnis, hilfreiche Beziehung, Rahmen und Setting Allert, T./ Bieback-Diehl, L./ Oberle, H./ Seyfarth, E. (1994): Familie, Milieu und sozialpädagogische Inter-vention. Münster Bauriedl, T. (1980): Beziehungsanalyse. Das dialelktisch-emanzipatorische Prinzip der Psychoanalyse und seine Konsequenzen für die psychoanalytische Familientherapie. Frankfurt a.M. Bauriedl, T. (1994): Auch ohne Coach. Psychoanalyse als Beziehungstheorie und ihre Anwendungen. Stuttgart Becker, S. (Hg.) (1995): Helfen statt Heilen. Beiträge der 1. Fachtagung für Psychoanalytische Sozialarbeit Berlin und Brandenburg e.V.. Ernst Federn zum 80. Geburtstag. Gießen Becker, S. (Hg.) (1996): Setting, Rahmen, therapeutisches Milieu in der psychoanalytischen Sozialarbeit. Gießen. FF/SPR Deserno, H. (2000): Arbeitsbündnis. In: Mertens, W./ Waldvogel, B. (Hg.): Handbuch psychoanalyti-scher Grundbegriffe. Stuttgart FF/SPR Fengler, J. (1998): Helfen macht müde. Zur Analyse und Bewältigung von Burnout und beruflicher De-formation. München Goffman, E. (1974): Rahmen-Analysen. Frankfurt a.M. Hähner, U. u.a. (Hg.) (1997): Vom Betreuer zum Begleiter: Eine Neuorientierung unter dem Paradigma der Selbstbestimmung. Marburg WAO Krebs, H./Müller, B. (1998): Der psychoanalytisch-pädagogische Begriff des Settings und seine Rahmenbedin-gungen im Kontaxt der Jugendhilfe. In: Datler, W./Finger-Trescher, U./Büttner, Ch. (Hg.): Jahrbuch für psychoanalytische Pädagogik, Bd.9. Gießen: 15-40 Lazar, R.A. (2000): Container-Contained. In: Mertens, W./Waldvogel, B. (Hg.): Handbuch psychoanalyti-scher Grundbegriffe FF/SPR Ludewig, K. (1997): Systemische Therapie. Grundlagen klinischer Theorie und Praxis. Stuttgart. Metzler, H./ Wacker, E. (Hg.) (1998): Soziale Dienstleistungen. Zur Qualität helfender Beziehungen. Tü-bingen FF/SPR Mertens, W. (1992): Arbeitsbündnis. In: Mertens, W.: Kompendium psychoanalytischer Grundbegriffe. München: 28-31 Müller, B. (1995): Außensicht – Innensicht, Beiträge zu einer analytisch orientierten Sozial-pädagogik. Freiburg im Breisgau

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2.5. Lebenspraxis, Autonomie, Identität und Authentizität und Behinderung Bundesarbeitsgemeinschaften und Fachverbände des Deutschen Caritasverbandes(Hg.) (2000): Entwurf für

ein Positionspapier zur Selbstbestinmmung von Menschen mit Behinderung in den Einrichtungen und Diensten, Freiburg FF/SPR

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Vom Betreuer zum Begleiter: Eine Neuorietierung unter dem Paradigma der Selbstbestimmung. Marburg WAO

Heinemann, E./ de Groef, J. (Hg.) (1997): Psychoanalyse und geistige Behinderung. Mainz. FF/SPR Hofmann, T./Klingmüller, B. (1994): Abhängigkeit und Autonomie. Neue Wege in der Geistigbehindertenpädagogik. Berlin Honneth, A. (2000): Objektbeziehungstheorie und postmoderne Identität. Über das vermeintliche Veraltern der Psychoanalyse. In: Psyche 11, S 1087 – 1109 Jacobson, E. (1978): Das Selbst und die Welt der Objekte. Frankfurt a.M. Orginal 1963 Keupp, H. (1994).: Ambivalenzen postmoderner Identität; in: Beck, Ulrich und Beck-Gernsheim, Elisabeth (Hrsg.); Riskante Freiheiten; Frankfurt a.M., S. 336-350, Kohlberg, Lawrence (2000): Die Psychologie der Lebensspanne. Frankfurt a.M. Krappmann, L. (1969): Soziologische Dimensionen der Identität; Stuttgart Ludewig, K. (1997): Systemische Therapie. Grundlagen klinischer Theorie und Praxis. Stuttgart Lüpke, H., von (2000): Das Spiel mit der Identität als lebenslanger Entwicklungsprozeß. In: Lüpke, H., von ./ Voß, R.: Entwicklung im Netzwerk. Systemisches Denken und professionsübergrei-fendes Handeln in der Entwicklungsförderung. Neuwied : S.84-96 FF/SPR Lüpke, H., von (2001): Frühe Entwicklungsphasen in ihrer Bedeutung für die Frühförderung. Neuere Forschungsergebnisse. In: Hessisches Sozialministerium und Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. (Hg.): An-Sichten über Frühförderung. Ergebnisse aus Wissenschaft und Praxis. Marburg: S.289 298 FF/SPR Lüpke, H., von (2001): Stimmigkeit im lebenslangen Entwicklungsprozeß. Konsequenzen für die Ent-wicklungsförderung. In: Hessisches Sozialministerium und Bundesvereinigung Lebenshilfe für Men-schen mit geistiger Behinderung e.V. Hg.): An-Sichten über Frühförderung. Ergebnisse aus Wis-senschaft und Praxis. Marburg: 311-322 FF/SPR Krappmann, L. (1971): Soziologische Dimensionen der Identität. Strukturelle Bedingungen für die Teil-nahme an Interaktionsprozessen. Stuttgart Levi-Strauss, C. (1975): Die Religion schriftloser Völker. In: Levi-Strauss, C.: Strukturale Anthropologie II. Frankfurt a.M.: 76-84 Mead, G.H. (1934): Geist, Identität und Gesellschaft. Frankfurt a.M. (1973)

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Subjekts. In: Becker, R. / Franzmann, A. / Liebermann, S. (Hg.): Eigeninteresse und Gemeinwohlbin-dung. Kulturspezifische Ausformungen in den USA und Deutschland. Konstanz: 19-38

Oevermann, U. (2001a): Bewährungsdynamik und Jenseitskonzepte – Konstitutionsbedingungen von Le-benspraxis. Delmenhorst. In: Schweidler, W. (Hg.) : Wiedergeburt und kulturelles Erbe. St.Augustin: 289-338 Oevermann, U. (2001b): Die Soziologie der Generationenbeziehungen und der historischen Generationen aus

strukturalistsicher Sicht und ihre Bdeutung für die Schulpädagogik. In:Kramer, R.-T./ Helsper, W./ Busse, S. (hg.): Pädagogische Generationsbeziehungen. Opladen: 78-128

Oevermann, U. (2002): Professionalisierungsbedürftigkeit und Professionalisiertheit pädagogischen Handelns. In: Kraul, M./Marotzki, W./Schweppe, C. (Hg.): Biographie und Profession. Bad Heilbrunn / OBB.: 19- 63 Reiche, R. (1999): „An die Stelle einer Triebtheorie tritt dann ...“ (Habermas). Historische Hinweise aus der Perspektive der Kritischen Theorie des Subjekts. In: Psychosozial, 22.Jg., Nr.75, 1999, H.1 Resch et al. (1999): Entwicklungspsychopathologie des Kindes- und Jugendalters. Ein Lehrbuch. Weinheim FF/SPR Rock, K. (2001): Sonderpädagogische Professionalität unter der Leitidee der Selbstbestimmung.Bad Heil-brunn / OBB. WAO FF/SPR Rödler, P. (1993): Menschen, lebenslang auf Hilfe anderer angewiesen. Grundlagen einer allgemeinen basa-len Pädagogik. Frankfurt am Main FF/SPR

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

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Roth, G. (1994): Das Gehirn und seine Wirklichkeit. Kognitive Neurobiologie und ihre philosophischen Konsequenzen. Frankfurt FF/SPR Roth, G. (2001): Fühlen, Denken, Handeln. Wie das Gehirn unser Verhalten steuert. Frankfurt FF/SPR Rudolf, G. (2000): Psychotherrapeutische Medizin und Psychosomatik. Stuttgart Schapp, W.(1976): In Geschichten verstrickt – Zum Sein von Mensch und Dingen.Wiesbaden Schnorr, H.C., 1989: Aspekte einer psychoanalytisch orientierten Pädagogik für Personen mit einer geistigen Behinderung – Geistige Behinderung als Ich-Schwäche; in: Hans Georg Trescher u.a. /Hrsg.) Jahrbuch für psychoanalytische Pädagogik 4, S. 200-219 Schreiber, U (2000): Mitbestimmung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. In: Verband

katholischer Einrichtungen und Dienste für lern- und geistigbehinderte Menschen (VKELG) e.V. (Hg.): Tagungsbericht der Arbeitstagung für Träger und Leiter von Caritaswerkstätten und Förderstätten 2000, Freiburg

Simon, F.B./ Stierlin, H. (1984): Die Sprache der Familientherapie. Ein Vokabular. Stuttgart Stern, D.N. (1998): Die Lebenserfahrung des Säuglings. Stuttgart. FF/SPR Stierle, K.H. (1979): Erfahrung und narrative Form. Bemerkungen zu ihrem Zusammenhang in Fiktion und Historiograhie. In: Kocka, J/Nipperdey, T (Hg.): Theorie und Erzählung in der Geschichte. Beiträge zur Historik Bd.3. München Verband katholischer Einrichtungen und Dienste für lern- und geistigbehinderte Menschen e.V. (VKELG) (Hg.)

(2000): „Selbstbestimmung – muß das sein?“ Auseinandersetzung mit einem schwierigen Zhema. Dokumantation der Arbeitstagung vom 18.-20.1.2000 in Heiligenstadt

Wagner, H.-J. (2001): Objektive Hermeneutik und Bildung des Subjekts. Weilerswist FF/SPR Weber, M. (1988): Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus. In : Weber, M.: Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie I. Tübingen: 17-206 Welter-Enderlin, R.(1999): Wie aus Familiengeschichten Zukunft entsteht. Neue Wege systemischer The-rapie und Beratung. Freiburg Welter-Enderlin, R./Hildenbrand, B. (2004): Systemische Therapie als Begegnung. Stuttgart. Winnicott, D.W. (1976): Symptomtoleranz in der Pädiatrie. In: Winnicott, D.W.: Von der Kinderheil-kunde zur Psychoanalyse. München: 130-152. Orginal 1953 FF/SPR Winnicott, D.W. (1984): Ich-Integration in der Entwicklung des Kindes. In: Winnicott, D.W.:Reifungsprozesse und fördernde Umwelt. München: 72-81. Orginal 1962 FF/SPR Winnicott, D.W. (1984): Ich-Verzerrung in der Form des wahren und falschen Selbst. In: Winnicott, D.W.: Reifungsprozesse und fördernde Umwelt. München: 182-199. Orginal 1960 FF/SPR Wohlrab-Sahr, M. (1995) (Hg.): Biographie und Religion. Zwischen Ritual und Selbstsuche.Frankfurt a.M., New York Wolfensberger, W. (1986): Die Entwicklung des Normalisierungsgedankens in den USA und Kanada. In: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. (Hg.): Normalisierung – eine Chance für Menschen mit geistiger Behinderung. Marburg: 45-62 Zehentreiter, F. (1990): Technokratisierung der Identitätsformation und Resistenz der Lebenspraxis – die Methode der strukturalen Hermeneutik als Paradigma soziologischer Analyse der Gegenwartskultur. Phil. Diss.. Frankfurt a.M. 2.6. Entwicklungspsychologie, Bindungstheorie, Sozialisation und Sozialisationstheorie, Gesundheitswissenschaften Ainsworth, M.D.S. (1977): Feinfühligkeit versus Unempfindlichkeit gegenüber Signalen des Babys. In : Grossmann; K E. (Hg.): Entwicklung der Lernfähigkeit in der sozialen Umwelt. München: 98-107 Allert, T. (1998): Die Familie. Studien zur Unverwüstlichkeit einer Lebensform. Berlin, New York Antonovsky, A.(1979): Health, stress , and coping. Jossey-Bass, San Francisco Antonovsky, A. (1997): Salutogenese. Zur Entmysthifizierung der Gesundheit.In: Franke, A.. Tübingen Antonovsky, A. (1991): Meine Odyssee als stressforscher. In: Rationierung der medizin.Argument-Sonderband, Jahrbuch., Bd.17. Berlin für kritische Medizin Bauriedl, T. (1998): Die Triangulatität menschlicher Beziehungen und der Fortschrittsglaube in der psy-choanalytischen Entwicklungstheorie. In: Bürgin, D. (Hg.): Triangulierung. Der Übergang zur Elternschaft. Stuttgart Bowlby, J. (1975: Bindung. Eine Analyse der Mutter-Kind-Beziehung. München Bowlby,J. (1976): Trennung. Psychische Schäden als Folge der Trennung von Mutter und Kind. München Brisch, K.H.(1999): Bindungsstörungen. Von der Bindungstheorie zur Therapie. Stuttgart FF/SPR

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Brisch, K.H./ Kächele, H. (1999): Entwicklungsorientierte Evaluation in der Psychotherapie. In: Oerter, R./ Hagen,C., von/ Röper, G./ Noam, G. (Hg.) (1999): Klinische Entwicklungspsychologie.

Weinheim FF/SPR Brisch, K.H./ Grossmann, K.E./ Grossmann K./ Köhler, L. (Hg.) (2002): Bindung und seelische Ent-wicklungswege. Grundlagen, Prävention und klinische Praxis. Stuttgart FF/SPR Bronfenbrenner, U. (1981): Die Ökologie der menschlichen Entwicklung. Stuttgart Bründel, H./Hurrelmann, K. (1996): Einführung in die Kindheitsforschung. Weinheim FF/SPR Buchholz, M.B. (1993): Dreiecksgeschichten. Göttingen, Zürich Buchholz, M.B. (1995): Die unbewußte Familie. Lehrbuch der psychoanalytischen Familientherapie. Mün-chen Bürgin, D. (Hg.) (1998): Triangulierung. Der Übergang zur Elternschaft. Stuttgart BZgA- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hg.)(1999): Leitbegriffe der Gesundheitsförderung. Schwabenheim a.d. Selz FF BZgA- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hg.)(2001): Was erhält den Menschen gesund? – Antonovskys Modell der Salutogenese; Reihe Forschung und Praxis der Gesundheitsförderung FF Cierpka, M. (Hg.) (1995): Handbuch der Familiendiagnostik. Berlin, Heidelberg, New York Dornes, M. (1993): Der kompetente Säugling. Die präverbale Entwicklung des Menschen. Frankfurt a.M. FF/SPR Dornes, M. (1997): Die frühe Kindheit. Entwicklungspsychologie der ersten Lebensjahre. Frankfurt a.M. FF/SPR Dornes, M.,.( April 1998): Bindungstheorie und Psychoanalyse; in Psyche, Zeitschrift für Psychoanalyse und ihre Anwendungen; Stuttgart, , S. 299-348 Dornes, M. (2000): Die emotionale Welt des Kindes. Frankfurt a.M. FF/SPR Fischer, G./Riedesser, P. (2003): Lehrbuch der Psychotraumatologie. München Frevert, G.u.a. (1996): Familiäre Lebenszyklen; in: Cierpa, Manfred (Hrsg.); Handbuch der Familiendiagnostik; Berlin, S. 163 - 193 Grossmann; K E. (Hg.): Entwicklung der Lernfähigkeit in der sozialen Umwelt. München Habermas, J. (1968): Thesen zur Theorie der Sozialisation. Stichworte und Literatur zur Vorlesung im Sommer- Semester 1968, Frankfurt a.M. Herpertz-Dahlmann, B./Resch, F./Schulte-Markwort,M./Warnke, A.(2005): Entwicklungspsychatrie. Bio-psychologische Grundlagen und die Entwicklung psychischer Störungen. Stuttgart FF Hurrelmann, K./ Ulich, D. (Hg.) (1991): Neues Handbuch der Sozialisationsforschung. Weinheim, Basel FF/SPR Hurrelmann, K. (1993): Einführung in die Sozialisationstheorie. Weinheim FF/SPR Keller, H. (Hg.) (1998): Lehrbuch Entwicklungspsychologie. Bern FF/SPR Kunz, S./ Scheuermann, U./Schürmann, I. (2004): Krisenintervention. Ein fallorientiertes Arbeitsbuch für Praxis und Weiterbildung. Weinheim FF Kusch, M./ Labouvie, H. (1999): Evaluation von Entwicklungsprogrammen. In: Oerter, R./ Hagen,C., von/ Röper, G./ Noam, G. (Hg.) (1999): Klinische Entwicklungspsychologie. Weinheim FF/SPR Kohlberg, Lawrence (2000): Die Psychologie der Lebensspanne. Frankfurt a.M. Lazarus, R.S. (1991): Stress und Stressbewältigung – Ein Pradigma. In: Filipp, H.-S. (Hg.): Kritische Le-bensereignisse. München Lorenz, R. (2004): Salutogenese. Grundwissen für Psychologen, Mediziner, Gesundheits- und Pflegewissen-schaftler. München FF Luhmann, N. (1982): Liebe als Passion. Zur Codierung von Intimität. Frankfurt a.M. Luhmann, N. (1984): Soziale Systeme. Grundriß einer allgemeinen Theorie. Frankfurt a.M. Luhmann, N. (1989): Sozialisation und Erziehung. In: Rottdus, W. (Hg.): Erziehung und Therapie aus syste-mischer Sicht. Dortmund: 77-89 Luhmann, N. (1990): Sozialsystem Familie. In: Luhmann, N. (Hg.): Soziologische Aufklärung 5: Konstruktivistische Perspektiven. Opladen: 196-217 Luhmann, N. (1991): Das Kind als Medium der Erziehung. In: Zeitschrift für Pädagogik 37, 19-40 Maturana, H.R./Varela, F. (1997): Der Baum der Erkenntnis. München Mathe, Th. (2003): Medizinische Soziologie und Sozialmedizin. Hg. Tersak, J. Idstein Mertens, W. (1994): Entwicklung der Psychosexualität und der Geschlechtsidentität. Bd.1: Geburt bis 4. Lj, Bd.2: Kindheit und Adoleszenz. Stuttgart, Berlin, Köln

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

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Noam, G. G. (2001): Reifung in der Lebensspanne: Die Suche nach dem tieferen Sinn. In: Röper, G./von Hagen, C./Noam, G. (Hg.): Entwicklung und Risiko. Perspektiven einer Klinischen Entwicklungs psychologie: Stuttgart: 27-67 FF/SPR Oerter, R./ Hagen,C., von/ Röper, G./ Noam, G. (Hg.) (1999): Klinische Entwicklungspsychologie. Weinheim FF/SPR Oerter, R./ Noam, G. (1999): Der konstruktivistische Ansatz. In: Oerter, R./ Hagen,C., von/ Röper, G./ Noam, G.

(Hg.) (1999): Klinische Entwicklungspsychologie. Weinheim FF/SPR Oerter, R./ Montada, L. (Hg.) (1998): Entwicklungspsychologie. Weinheim FF/SPR Olbrich, Erhard: Die Entwicklung der Persönlichkeit im menschlichen Lebenslauf; in: Oerter, Rolf und Montada, Leo (Hrsg.); Entwicklungsspychologie, München 1982, S. 91-123 Oevermann, U./ Allert, T./ Konau, E./ Krambeck, J./ Schröder-Caesra, E./ Schütze, Y. (1976): Beobachtungen zur Struktur sozialisatorischer Interaktion. In: Lepsius, R. (Hg.): Zwischenbilanz der Soziologie, Stuttgart: Abgedruckt in: Auwärter, M./ Kirsch, , E./ Schröter, K. (1976): Kommunikation, Inter-aktion und Identität. Frankfurt a.M.: 371-403 Oevermann, U. (1976 a): Programmatische Überlegungen zu einer Theorie der Bildungsprozesse und zur Strate-gie der Sozialisationsforschung. In: Hurrelmann, K (Hg.): Sozialisation und Lebenslauf. Reinbek: 34-52 Oevermann, U. (1979): Sozialisationstheorie. Ansätze zu einer soziologischen Sozialisationstheorie und ihre Konsequenzen für die allgemeine soziolöogische Analyse. In: Lüschen, G. (Hg.): Deutsche Sozio-logie seit 1945. Sonderheft 21 der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie. Opladen: 143-168 Oevermann, U. (1993): Struktureigenschaften supervisorischer Praxis. In: Barde, B./Mattke, D. (Hg.): Thera-peutische Teams. Göttingen: 141-269 Oevermann, U. (2000 f): Der Stellenwert der „peer-group“ in Piagets Entwicklungstheorie. Ein Modell der Theorie der sozialen Konstitution der Ontogenese. In: Katzenbach, D./ Steenbuck, O. (Hg.): Piaget und die Erziehungswissenschaft heute. Frankfurt am Main: 411-464 Papousek, M./ Papousek, H. (1990): Intuitive elterliche Früherziehung in der vorsprachlichen Kommunikation. I.Teil: Grundlagen und Verhaltensrepertoire. In: Sonderdruck aus Sozialpädiatrie in Praxis und Klinik 12, Nr. 7, Mainz: 521-527 Papousek, M./ Papousek, H. (1990): Intuitive elterliche Früherziehung in der vorsprachlichen Kommunikation.

II.Teil: Früherkennung von Störungen und therapeutische Ansätze. In: Sonderdruck aus Sozialpädiatrie in Praxis und Klinik 12, Nr. 8, Mainz: 579-583

Papousek, M. et al. (1994) : Vom ersten Schrei zum ersten Wort. Anfänge der Sprachentwicklung in der Vorsprachlichen Kommunikation. Bern FF/SPR Papousek, M./ von Hofacker, N./ Malinowski, M./ Jacubeit, T./ Cosmovici, B. (1994): Münchener Sprechstunde

für Schreibabys. Erste Ergebnisse zur Früherkennung und Prävention von Störungen der Verhaltensre-gulation und der Eltern-Kind-Beziehungen. Sonderruck aus Sozialpädiatrie in der Pädiatrie für Praxis und Klinik 16, Nr 11, Mainz: 680-686

Papousek, M. (1996): Die intuitive elterliche Kompetenz in der vorsprachlichen Kommunikation als Ansatz zur Diagnostik von präverbalen Kommunikations- und Beziehungsstörungen. In: Kindheit und Entwick-lung, 5, 140-146

Papousek, M. (1997): Entwicklungsdynamik und Prävention früher Störungen der Eltern-Kind-Beziehungen. In: Analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, 28, 5-30 Papousek, M. (1998): Das Münchner Modell einer interaktionszentrierten Säuglings-Eltern-Beratung und

Psychotherapie. In: von Klitzing, K. (Hg.): Psychotherapie und Beratung in der frühen Kindheit. Göt-tingen FF/SPR

Papousek, M. (1999): Regulationsstörungen der Frühen Kindheit: Entstehungsbedingungen im Kontext der Eltern-Kind-Beziehungen. In: Oerter, R./ Hagen,C., von/ Röper, G./ Noam, G. (Hg.) (1999): Klini-sche Entwicklungspsychologie. Weinheim

Pauls, H.(2004): Kliische Sozialarbeit. Grundlagen und Methoden psycho-sozialer Behandlung.Weinheim FF Psyche (2002) Jg. 56, H 9/10: Sonderband. Entwicklungsforschung, Bindungstheorie, Lebenszyklus

Pforr, U.: Behinderte Adoleszenz – Übr die Bedeutung der „Lebensphase Adoleszenz“ bei geistig behinderten Menschen; in: Krebs, Eggert u.a. (Hrsg.); Lebensphase Adoleszenz; 1997; S. 196-209 Resch, F.; Beitrag der klinischen Entwicklungspsychologie zu einem neuen Verständnis von Normalität und Patologie; in: Oerter, Rolf und von Hagen, Claudia (Hrsg.); Klinische Entwicklungsspsychologie, Weinheim 1999, S. 606-622 Röper, G./von Hagen,C./Noam, G. (Hg.) (2001): Entwicklung und Risiko. Perspektiven einer Klinischen Ent-wicklungspsychologie. Stuttgart Rollett, B./Wernez, H. (Hg.) (2002): Klinische Entwicklungspsychologie der Familie. Stuttgart FF/SPR Roth, G. (1997): Das Gehirn und seine Wirklichkeit. Kognitive Neurobiologie und ihre philosophischen Konsquenzen. Frankfurt am Main

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

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Roth, G. (2001): Fühlen, Denken, Handeln. Wie das Gehirn unser Verhalten steuert. Frankfurt, FF/SPR Rudolf, G (2000): Psychotherapeutische Medizin und Psychosomatik, Stuttgart Schmidt, S. (2000): Bindung und Coping. Schmidt-Denter, U. (1996): Soziale Entwicklung. Ein Lehrbuch über soziale Beziehungen im Laufe des menschlichen Lebens. Weinheim Schneewind, K.A. (1998) : Familienentwicklung. In: Oerter, R./ Montada, L. (Hg.) (1998): Entwicklungspsychologie. Weinheim: 128-166 FF/SPR Schon, L. (1995): Entwicklung des Beziehungsdreieckes Vater-Mutter-Kind. Stuttgart Schon, L. (2000): Triangulierung. In: Mertens, W./ Waldvogel, B. (Hg.): Handbuch psychoanalytischer Grundbegriffe. Stuttgart: .732-737 FF/SPR Schnorr, Heike C.; Aspekte einer psychoanalytisch orientierten Pädagogik für Personen mit einer geistigen Be-hinderung – Geistige Behinderung als Ich-Schwäche, in: Hans Georg Trescher u.a. (Hrsg.); Jahrbuch für Psy-choanalytische Pädagogik 4, 1989; S. 200-219 Stern, D.N. (1998): Die Lebenserfahrung des Säuglings. Stuttgart. FF/SPR Stern, D.N. (1998): Die Mutterschaftskonstellation. Stuttgart FF/SPR Strauß, B. (2000): Bindung. In: Mertens, W./ Waldvogel, B. (Hg.): Handbuch psychoanalytischer Grundbegriffe. Stuttgart: 98-102 FF/SPR Suess, G.J./ Pfeifer, W.K.P. (Hg.) (1999): Frühe Hilfen. Die Anwendungen von Bindungs- und Klein-kindforschung in Erziehung, Beratung, Therapie und Vorbeugung. Gießen FF/SPR Suess, G.J./ Scheuerer-Englisch/ Pfeifer, W.K.P. (Hg.) (2001): Bindungstheorie und Familiendynamik. Anwendungen der Bindungstheorie in Beratung und Therapie. Gießen FF/SPR Weinert, F.E. (Hg.) (1998): Entwicklung im Kindesalter. Weinheim 2.7. Fachliche Kooperation, Interdisziplinarität, case-management und Sozialtherapie Barde, B./ Mattke, M. (Hg.) (1993): Therapeutische Teams. Göttingen, Zürich Breuer, M. (1989): Familientherapie im Netz psychosozialer Institutionen. Kooperation: Anspruch und Wirklichkeit. In: Psychosozial, 12.Jg., H.40, Ewers, M. (2000). Das anglo-amerikanische Case Management: Konzeptionelle und methodische Grundlagen. In: Ewers, M./ Schaeffer, D. (Hg.): Case Management in Theorie und Praxis. Bern, Göttingen: 53-90 FF/SPR Ewers, M./ Schaeffer, D. (Hg.) (2000): Case Management in Theorie und Praxis. Bern, Göttingen FF/SPR Hargens, J./v. Schlippe, A. (Hg.) (1998): Das Spiel der Ideen. Reflektierendes Team und systemische Praxis. Dortmund FF/SPR v. Lüpke, H./ Voß, R. (Hg.) (2000): Entwicklung im Netzwerk. Systemisches Denken und professions-übergreifendes Handeln in der Entwicklungsförderung. Neuwied FF/SPR Kleinschnittger, J. (2001): Psychoanalytische Sozialtherapie gestern und heute. Eine praxisorientierte Standortbestimmung. In: Psychoanalytische Familientherapie. Zeitschrift für Paar-, Familien- und Sozialtherapie, 2.Jg.,Nr.2, H.1 (2001) Gießen: 95-120 SPR/FF Kröger, F./ Hendrischke, A./ McDaniel, S. (Hg.) (2000): Familie, System und Gesundheit. Systemische Kon-zepte für ein soziales Gesundheitswesen. Heidelberg: 165-222 Möhring, P./ Neraal, T. (Hg.) (1991): Psychoanalytisch orientierte Familien- und Sozialtherapie. Das Giessener Konzept in der Praxis. Opladen Raiff, N.R./ Shore, B.K (1997): Fortschritte im Case Management. Freiburg i.B. FF/SPR Richter, H.E. (1974): Lernziel Solidarität. Reinbek Richter, H.E. (1991): Sozialtherapie. In: Möhring, P./ Neraal, T. (Hg.): Psychoanalytisch orientierte Fami-lien- und Sozialtherapie. Das Giessener Konzept in der Praxis. Opladen: 24-30 FF/SPR Schlippe von ,A./ Schweitzer, J.(1999): Lehrbuch der systemischen Therapie und Beratung. Göttingen Schweitzer, J. (1998): Gelingende Kooperation. Systemische Weiterbildung in Gesundheits- und Sozi-alberufen. Weinheim und München FF/SPR Wendt, W.R. (2001): Case Management im Sozial- und Gesundheitswesen. Eine Einführung. Freiburg i.B. FF/SPR Wirth, H.-J. (1981): Behinderte Kommunikation. Probleme der Kooperation in der Behindertenarbeit. In: Psy-chosozial 2/81, 79-98 Wirth, H.-J. (1999): Psychoanalytische Sozialtherapie. Unveröffentl. Manuskript eines Vortrages in Berlin

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3. Historisch-gesellschaftliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungstendenzen sozialer Arbeit

3.1. Lebenspraxis und sozialer Wandel Allert, T. (1998): Die Familie – Fallstudien zur Unverwüstlichkeit einer Lebensform. Berlin, New York Allert, T./ Bieback-Diehl, L./ Oberle, H./ Seyfarth, E. (1994): Familie, Milieu und sozialpädagogische Inter-vention. Münster Buchholz, M.B. (1995): Die unbewußte Familie. Lehrbuch der psychoanalytischen Familientherapie. IV. Die Erweiterung des mehrgenerationalen Ansatzes – Familien in der Moderne. München: 368-449 Burguriere, A./ Klaptisch-Zuber, Ch./ Segalen, M./ Zonaben, F. (Hg.) (1997/1998): Geschichte der Fami-lien Bd. 1-4. Farnkfurt a.M., New York, Paris Beck, U. (1986): Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne. Frankfurt a.M. Beck, U./ Beck-Gernsheim, E. (Hg.) (1990): Das ganz normale Chaos der Liebe. Frankfurt a.M.

Beck-Gernsheim, E. (1992): Arbeitsteilung, Selbstbild und Lebensentwurf. Neue Konfliktlagen in der Familie. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozial-psychologie (44). Opladen: 273-360 Beck, U./ Beck-Gernsheim,E. (1994): Riskante Freiheiten. Frankfurt a.M. Beziehungsdynamik, Zeitschrift für psychoanalytische Paar-, Familien- und Sozialtherapie, (2000): Die Fami-lie im gesellschaftlichen Umbruch. Herausforderungen an die Psychoanalytische Familienthetapie.1.Jg., H.1. Giessen Bourdieu, P. (1997): Das Elend der Welt. Konstanz Bourdieu, P.(1998): Gegenfeuer. Konstanz Burkart, G./ Kohli, M. (1992): Liebe - Ehe – Elternschaft: Die Zukunft der Familie. München Daheim,H./ Schönbauer,G. (1993): Soziologie der Arbeitsgesellschaft. Grundzüge und Wandlungstendenzen der Erwerbsarbeit. München Gabriel, K./ Herlth, A./ Strohmeier, K.P. (1997): Modernität und Solidarität. Konsequenzen gesellschaftli-cher Modernisierung. Freiburg i.B., Basel, Wien Geißler, R. (1996): Die Sozialstruktur Deutschlands. Opladen Giddens, A. (1997): Jenseits von Links und Rechts. Frankfurt a.M. Girschner, G. (1990): Theorie sozialer Organisationen. Eine Einführung in Funktionen und Perspektiven von Arbeit und Organisation in der gesellschaftlicg-ökologischen Krise. Weinheim Goody, J. (1989): Die Entwicklung von Ehe und Familie in Europa. Frankfurt a.M. Habermas, J. (1981): Theorie des kommunikativen Handelns. Bd. 1 und 2. Frankfurt a.M. Habermas, J. (1988): Handlungen, Sprechakte, sprachlich vermittelte Interaktionen und Lebenswelt. In: Haber-mas, J.: Nachmetaphysisches Denken. Frankfurt a.M.: 63-104 Habermas, J. (2001): Die Zukunft der menschlichen Natur. Auf dem Weg zu einer liberalen Eugenik? Frankfurt a.M. Hantel-Quitmann, W./ Kastner, P. (Hg.) (2002): Die Globalisierung der Intimität. Die Zukunft intimer Bezie-hungen im Zeitalter der Globalisierung. Gießen Harrach von, E.-M./ Loer, T./ Schmidtke, O. (2000): Verwaltung des Sozialen. Formen der Bewältigung eines Strukturkonflikts. Mit Beiträgen von Ulrich Oevermann und Thomas Ley. Konstanz GS Honneth, A. (2000): Objektbeziehungstheorie und postmoderne Identität. Über das vermeintliche Veraltern der Psychoanalyse. In: Psyche 11, S. 1087-1109 Krappmann, L. (1996): Kinderbetreuung als kulturelle Aufgabe. In: Tietze, W. (Hg.): Früherzie-hung, Trends, internationale Forschungsergebnisse, Praxisorientierungen. Neuwied, Kriftel, Berlin: 20-29 Küchenhoff, J. (Hg.) (1998): Familienstrukturen im Wandel. Basel Lüscher, K./ Schultheis, F./ Wehrspaun, M. (Hg.) (1988): Die „postmoderne“ Familie. Familiale Strategien und Familienpolitik in einer Übergangszeit. Konstanz Lüscher, K./ Schultheis,F. (1993): Generationsbeziehungen in „postmodernen“ Gesellschaften. Konstanz Mayer, K.U. (Hg.) (1990): Lebensverläufe und sozialer Wandel. Sonderheft 31 der Kölner Zeitschrift für Sozio-logie und Sozialpsychologie. Opladen Meyer, Th. (1992): Modernisierung der Privatheit. Differenzierungs- und Individualisierungsprozesse des familialen Zusammenlebens. Opladen Münch, R. (1995): Dynamik der Kommunikationsgesellschaft. Frankfurt a.M. Oevermann, U. (1983 a): Kann Arbeitsleistung weiterhin als basales Kriterium der Verteilungsgerechtigkeit dienen? Unveröffentlichtes Manuskript. Frankfurt a.M. download unter http:/www.objektivehermeneutik.de

Page 132: 3. Geschichte, Entwicklungsstand, Rahmenbedingungen und ...€¦ · Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012 Kapitel 3.1 3. Geschichte, Entwicklungsstand, Rahmenbedingungen und Perspektiven

Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

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Oevermann, U. (1984): Neue Jugendsekten als Ort der Verweigerung von Lebenspraxis. In: Messner, S. et al (Hg.): Beratung im Umfeld von Jugendreligionen. Göttingen: 113-120 Oevermann, U. (1988): Eine exemplarische Fallrekonstruktion zum Typus verwissenschaftlichter Identi-tätsformen. In: Brose, H.G./ Hildenbrand, B. (Hg.): Vom Ende des Individuums zur Individualität ohne Ende. Opladen: 243-286 Oevermann, U. (1997): Gebildeter Fundamentalismus oder pragmatische Krisenbewältigung. In: Stadler, P./Kreysa, G. (Hg.): Potentiale und Grenzen der Konsensfindung zu Bio- und Gentechnik. Frankfurt Dechema: 125-187 FF/SPR Oevermann, U (1998 c): Ethische Verantwortung, Beschäftigung, Globalisierung. In: Unternehmen und Gesellschaft, 2 (1998), 14-20 Oevermann, U. (1999): Die Krise der Arbeitsgesellschaft und das Bewährungsproblem des modernen Sub-jekts. Vortrag Sommerakademie der Studienstiftung des Deutschen Volkes, St. Johann, 15.9.1999, unpubl. Man. als download unter http://www.objektivehermeneutik.de Oevermann, U. (2000): Gemeinschaft und Gesellschaft und die Globalisierung des Arbeitsmarktes – Über das Spannungsverhältnis von Gemeinwohlorientierung und Eigeninteresse-Rationalität in der Krise der Arbeitsgesellschaft. Unveröffentlichtes Manuskript. Frankfurt am Main. Psychosozial 88, (2002): Soziales Handeln in der Konkurrenzgesellschaft. Gießen FF/SPR Reiche, R. (1999): „An die Stelle einer Triebtheorie tritt dann ...“ (Habermas). Historische Hinweise aus der Perspektive der Kritischen Theorie des Subjekts. In: Psychosozial, 22.Jg., Nr.75, 1999, H.1 Rifkin, J. (1997): Das Ende der Arbeit und ihre Zukunft. Frankfurt a.M. Schimank, U./ Volkmann, U. (Hg.) (2000): Soziologische Gegenwartsdiagnosen I. Opladen Schwinn, T. (1998): Soziale Ungleichheit und funktionale Differenzierung. Wiederaufnahme einer Diskussion. (Hg.): Abschied von der Normalfamilie? Partnerschaft contra Elternschaft. Berlin: 91-101 Shklar, J.N. (1997): Über Ungerechtigkeit. Erkundungen zu einem moralischen Gefühl. Frankfurt a.M. Weber, M. (1973): Wissenschaft als Beruf. In: Weber, M. (Hg.): Gesammelte Aufsätze zur Wissenschafts-lehre. Tübingen Wehrspaun, Ch./ Wehrspaun, M./ Lange, A. (1994): Kindheit im Individualisierungsprozeß: Sozialer Wandel als Herausforderung der sozialökologischen Sozialisationsforschung. In: Zeitschrift für Sozialisations-forschung und Erzeihungssoziologie, 14, 115-128 Sennett, R. (1998): Der flexible Mensch. Die Kultur des neuen Kapitalismus. Berlin Zehentreiter, F. (1990): Technokratisierung der Identitätsformation und Resistenz der Lebenspraxis – die Me-thode der strukturalen Hermeneutik als Paradigma soziologischer Analyse der Gegenwartskultur. Phil. Diss.. Frankfurt a.M. 3.2. Die Ökonomisierung des Sozialen, Verwaltungsreform und neue Steuerungsmodelle Beck, R./Schwarz, G. (1997): Personalentwicklung. Alling FF/SPR Bobzien,M./Stark, W./Straus, F. (1996): Qualitätsmanagement. Alling FF/SPR Engelhard, H.D./Graf, P./ Schwarz ,G. (1996): Organisationsentwicklung. Alling FF/SPR Fachhochschule Darmstadt, Fachbereich Sozialpädagogik (2001): Ökonomisierung des Sozialen und die Zu-kunft der Sozialen Arbeit, Herausforderungen wirtschaftlichen Denkens und Handelns auf die soziale Arbeit. Dokumentation 3. Fachbereichstag soziale Arbeit. Darmstadt FF/SPR Halfar, B. (Hg.) (1999): Finanzierung sozialer Dienste und Einrichtungen. Baden-Baden Harrach v., E.M./ Loer, T./ Schmidtke, O. (2000): Die Verwaltung des Sozialen. Formen der Bewältigung eines Strukturkonfliktes. Mit Beiträgen von Ulrich Oevermann und Thomas Ley. Konstanz GS Heinze, R./ Schmid, J./ Strünck, Ch (1997): Zur politischen Ökonomie der sozialen Dienstleistungsproduktion. Der Wandel der sozialen Wohlfahrtsverbände und die Konjunktion der Theoriebildung. In: Kölner Zeitschrift für Sozioloie, 49, 242-271 Kleve, H. (2001): Systemtheorie und Ökonomisierung Sozialer Arbeit. Zur Ambivalenz sozialarbeiterischer Trends. In: Neue Praxis, 31.Jg., 2001, H.1 Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGSt) (1991): Dezentrale Ressourcenverantwortung: Überlegungen zu einem neuen Steuerungsmodell. Bericht 12/1991. Köln Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGSt) (1992): Wege zum Dienstleistungsunternehmen Kommunalverwaltung. Fallstudie Tilburg. Bericht 19/1992. Köln Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGSt) (1993): Das neue Steuerungsmodell. Bericht 5/1993 Köln Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGSt) (1993): Ein neues Verfahren der Steuerung kommunaler Haushalte. Bericht 6/1993. Köln Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGSt) (1994): Definition und Beschreibung von Produkten. Bericht 8/1994. Köln Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGSt) (1994): Outputorientierte Steuerung der Jugendhilfe. Bericht 9/1994. Köln

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©Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach e. V. 2011 19

Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGSt) (1995): Qualitätsmanagement. Bericht 6/ 1994. Köln Kröger, R. (Hg.) (1999): Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe. Neuwied & Kriftel Long, S. (2000): Preis und Tyrannei der Kundenorientierung: Eine Gruppen- und Gesellschaftsanalyse aus systemischer und psychoanalytischer Sicht. In: Freie Assoziation, 3.Jg. (2000),H.1 Maeder, Ch. (2001): Der moralische Kreuzzug des „New Public Management“ in der Schweiz. In: sozialersinn,, 1/2001: 191-204 Olk, T. (1995): Zwischen Korporatismus und Pluralismus. Zur Zukunft der freien Wohlfahrtspflege im bun-desdeutschen Sozialstaat. In: Rauschenbach, T. u.a.: Von der Wertegemeinschaft zur Dienstleistungsgemein-schaft. Frankfurt: 98-122 Peterander, F./ Speck, O. (Hg.) (1999): Qualitätsmanagement in sozialen Einrichtungen. München FF/SPR Scheurer, J. (1997): Externe Gutachten bei Verwaltungsreformen – politische Funktionen. In : Sozialwissenschaften und Berufspraxis, Heft Nr.1, Jg. 20, 31-40 Schütte, W. (2001): Modernisierung von innen? Auf dem Weg zu einem anderen Sozialstaat. Verwaltungsre-form und ihre Folgen für öffentliche Dienstleistungen. In: ARCHIV für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, ArchsozArb. Frankfurt a.M.: 52-73 FF/SPR Speck, O. (1999): Die Ökonomisierung sozialer Qualität. München FF/SPR Speck. O. (1999): Marktgesteuerte Qualität – eine neue Sozialphilosopie? In: Peterander, F./Speck, O.(Hg.) Qualitätsmanagement in sozialen Einrichtungen. München FF/SPR Weiß, M./ Weishaupt, H. (Hg.) (2000): Bildungsökonomie und neue Steuerung. Frankfurt a.M. 3.3. Selektive Professionalisierung, Laiisierung, Ehrenamt und Bürgerengagement

Hohm, H.J. (2001): Pflege zwischen selektiver Professionalisierung, forcierter Ökonomisierung und Laiisierung. In: Pflegedokumentation. H.5, 53. Jg. FF/SPR Jacob, G. (1993): Zwischen Dienst und Selbstbezug. Eine biographieanalytische Untersuchung ehrenamtlichen Engagements. Opladen Keupp, H. (2002): Bürgerengagements als Ziel, Bedingung und Herausforderung sozialer Arbeit in der Zivilge-sellschaft – Fachliche Essentials. In: Psychosozial, 25.Jahrgang, Nr.88, Gießen Maelicke, B. (1998): Ehrenamtlichkeit. In: Arnold, U./Maelicke, B. (Hg.): Lehrbuch der Sozialwirt-schaft. Baden-Baden: 559-565 Müller, S. (1998): Darf helfen wer will? Notizen zum sozialen Ehrenamt. In: Metzler, H./ Wacker, E. (Hg.): Soziale Dienstleistungen. Zur Qualität helfender Beziehungen. FF/SPR Notz, G. (1989): Frauen im sozialen Ehrenamt. Ausgewählte Handlungsfelder: Rahmenbedingungen und Optio-nen. Freiburg i.Br. Beiträge zur Gesundheitsökonomie 28 (1992): Pflege braucht Eliten. Denkschrift zur Hochschulausbildung für Lehr- und Leitungskräfte in der Pflege. Psychosozial 88, (2002): Soziales Handeln in der Konkurrenzgesellschaft. Gießen FF/SPR Rauchfleisch, U. (2001): Arbeit im psychosozialen Feld. Beratung, Begleitung, Psychotherapie, Seel-sorge. Göttingen FF/SPR Rauschenbach, T./Müller, S./ Otto,U. (1988): Vom öffentlichen und privaten Nutzen des Ehrenamtes. In: Müller,S./Rauschenbach, T. (Hg.): Das soziale Ehrenamt. Nützliche Arbeit zum Nulltarif. Weinheim, München: 223-242 Müller,S./Rauschenbach, T. (Hg.): Das soziale Ehrenamt. Nützliche Arbeit zum Nulltarif. Weinheim, Mün-chen Putnam, R.D. (Hg.) (2001): Gesellschaft und Gemeinsinn. Sozialkapital im internationalen Vergleich. Gütersloh Rektorat der Fachhochschule Neubrandenburg (Hg.) (1997): Pflege im Spannungsfeld von Professionalisierung und Laientätigkeit. Beiträge im Rahmen des 2. Neubrandenburger Pflegesymposi-ums. Neubrandenburg Sahmel, K.H. (2001): Grundfragen der Pflegepädagogik. Berlin, Stuttgart, Köln

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

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3.4. Soziale Arbeit als Frauenarbeit, das Verhältnis der Geschlechter, Migration und „Gefühlsar-beit“ als sozial-kulturelles Kapital auf dem internationalen Arbeitsmarkt

Becker-Schmidt, R. (1992): Geschlechterverhältnisse und Herrschaftszusammenhänge. In: Kuhlke, Ch./ KoppDedetoff, H./Ramming, U. (Hg.): Wider das schlichte Vergessen. Berlin: 216-236 Bischoff, C. (1997): Frauen in der Krankenpflege. Zur Entwicklung von Frauenrolle und Frauenberufstä-tigkeit im 19. Und 20. Jahrhundert. Frankfurt a.M., New York Faist, Th. (2000 a): The Volume and Dynamics of International Migration and Transnational Social Spaces. Oxford

Faist, Th. (Hg.) (2000 b): Transstaatliche Räume. Politik, Wirtschaft und Kultur in und zwischen Deutschland und der Türkei. Bielefeld Friese, M. (1996): Arbeit im Privathaushalt: Die Rückseite der Individualisierung. In: Scholz, H. (Hg.): Auf-brüche – Brüche – Ausbrüche in Ost und West. Nation – Kultur – Geschlechterverhältnisse. Berlin Geissler, B./ Meier, F./Pfau-Effinger, B. (Hg.)(1998): FrauenArbeitsMarkt. Berlin Geissler, Birgit (1998): Weibliche Lebensführung und Erwerbsverlauf. Ein lebenslauftheoretischer Beitrag zur Analyse der Frauenarbeit. In: Geissler, B./ Meier, F./Pfau-Effinger, B. (Hg.): FrauenAr-beitsMarkt. Berlin: 15-164 Gottschall, K. (2000): Soziale Ungleichheit und Geschlecht. Kontinuitäten und Brüche, Sackgassen und Er-kenntnispotentiale im deutschen soziologischen Diskurs. Opladen Hochschild, A.R. (1990): Das gekaufte Herz. Zur Kommmerzialisierung von Gefühlen. Frankfurt a.M. Jimenez Laux, R.M. (2001): Soziales Kapital und Geschlecht auf dem Arbeitsmarkt. In: Sozialersinn. Zeitschrift für hermeneutische Sozialforschung.H 3, 435-457 Lewis, J. (2000): Wohlfahrtsstaat und unbezahlte Betreuungsarbeit. In: L‘ homme. Zeitschrift für femi-nistische Geschichtswissenschaft. Das Geschlecht der Europa. 11.Jg., H.2: 251-268 Lutz, H. (2000): Geschlecht, Ethnizität, Profession. Die neue Dienstmädchenfrage im Zeitalter der Globa-lisierung. Reihe interkulturelle Studien (iks), 1. MünsterThiessen, B (1997): Individualisierung und Reproduk-tion. Analyse prekärer Arbeitsverhältnisse im Privathaushalt. Werkstattberichte des IBL Nr.5 Universi-tät Bremen Notz, G.: (1989): Frauen im sozialen Ehrenamt. Ausgewählte Handlungsfelder: Rahmenbedingungen und Optionen. Freiburg i.Br. Werlhof, C.von (1978): Frauenarbeit: der blinde Fleck in der Kritik der politischen Ökonomie. In: Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis 1: 18-32 4. Berufliche soziale Arbeit und Organisation 4.1. Leitung, Führung und Coaching Beck, R./Schwarz, G. (1997): Personalentwicklung. Alling FF/SPR Boskamp, P./ Knapp.R. (Hg.) (1999): Führung und Leitung in sozialen Organisationen. Handlungsorientierte Ansätze für neue Managementkompetenz. Neuwied FF/SPR Conrad, T. (1998),“ Einige grundsätzliche Überlegungen zur Elternarbeit sowie zu Leitung und Leitungserfor-dernis in der Frühförderung unter besonderer Berücksichtigung typischer und situationsspezifischer Übertra-gungsphänomene“. Schriftliche Abschlußarbeit zum Bausteine-Seminar „Führen-Leiten-Organisieren“ einer Kindertagesstätte, einer Frühförderstelle 1997/1998 der Lebenshilfe für geistig Behinderte, Landes-verband Hessen, Marburg. FF/SPR DGSv aktuell 4.2000, Informationsdienst der Deutschen Gesellschaft für Supervision e.V.. Münster Fischer, M./ Graf, P. (2000): Coaching. Gestaltung von Reflexions- und Lernprozessen. Augsburg FF/SPR Grün, A.(2002): Menschen führen – Leben wecken. Münsterschwarzach Lotmar. P./ Tondeur,E. (1996): Führen in sozialen Organisationen. Stuttgart Kernberg,O.F. (1997): Innere Welt und äußere Realität. Anwendungen der Objektbeziehungstheorie, III.Teil, Das Individuum in der Gruppe. Stuttgart Kernberg, O. F. (2001): Die moralische Dimension der Führung. In: Psychosozial, 24.Jg. , Nr.85, Hejt III FF/SPR Beck, R./Schwarz, G. (1997): Personalentwicklung. Alling FF/SPR

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Neubauer, W. (1999): Führen und Leiten in sozialen Organisationen. In : Boskamp,P./ Knapp, R. (Hg.) : Führng und Leitung in sozialen Organisationen. Handlungsorientierte Ansätze für neue Management-kompetenz. FF/SPR Neiwied Kessel, L.v. (1995): Führungsaufgaben in Human Sevice Organisations (HSO). Organisationsberatung, Super-vision, Clinical Management. Jg.2, H. 3, 243-251 Schwarz, G. (1995): Sozialmanagement. Alling FF/SPR Schwarz,P./ Purtschert, R./ Giround, Ch. (1996): Das Freiburger Managment-Modell für Nonprofit- Orga-nisationen (NPO). Stuttgart FF/SPR Schwarz, G./ Beck, R. (1997): Personalmanagement. Alling. FF/SPR Supervision 3/2000: Coaching – Supervision. Münster Weinert, A.B. (1998): Organisationspsychologie. Ein Lehrbuch. Weinheim Wolf, M. (2002): Frauen und Männer in Organisationen und Leitungsfunktionen. Unbewußte Prozesse und die Dynamik von Macht und Geschlecht. Frankfurt a.M. Wolf, M. (2002): Das Unbewusste in der Organisation. Zur Dynamik von Gruppe, Organisation und

Führung. In: Wolf, M. (2002): Frauen und Männer in Organisationen und Leitungsfunktionen. Un-bewußte Prozesse und die Dynamik von Macht und Geschlecht. Frankfurt a.M.

4.2. Organisation und Supervision Allert, T./Bieback-Diel, L./ Oberle, H./ Seyfarth, E. (1994), Familie, Milieu und sozial-pädagogische Intervention, Münster. Allert, T.(1989): Braucht jede Profession eine Supervision? Soziologische Anmerkungen zum Autonomiean-spruch und Supervisionbedarf professioneller Tätigkeiten. In: Berker,P./Buer, F. (Hg.): Praxisnahe Su-pervisionsforschung. Münster: 16-45 Baumann, S.(1987), „Der Gegenstand psychodynamisch orientierter Supervision , in: Frühförderung inter-disziplinär, 6.Jg., München und Basel, S. 150-158: FF/SPR Becker, H. (Hg.) (1995) Psychoanalytische Teamsupervision. Göttingen Fatzer, G. (Hg.) (1990): Supervision und Beratung. Köln Kernberg, O.F. (1980), „Das Individuum in der Gruppe“, in: ders. , Innere Welt und äußere Realität. An-wendungen der Objektbeziehungstheorie, Stuttgart. Lehmenkühler-Leuschner, A. (1993), „Professionelles Handeln und Supervision. Eine Einführung inprofessionssoziologische Grundlagen, in: Forum Supervision, Nr.2, 1. Jahrgang. FF/SPR Menzos,S. (1976), Interpersonale und institutionalisierte Abwehr, Frankfurt am Main. Oevermann, U. (1993), „Struktureigenschaften supervisorischer Praxis. Exemplarische Sequenzanalyse der Sitzungsprotokolls der Supervision eines psychoanalytisch orientierten Therapie-Teams im Me-thodenmodell der objektiven Hermeneutik“, in: B.Barde/M. Mattke (Hg.), Therapeutische Teams, Göttin-gen und Zürich, S.141-269. Przytulla, H. (1985), „Supervision – eine problematische Methode, Probleme am Arbeitsplatz zu lösen“, in: Frühförderung interdisziplinär, München ,4.Jg., S.151-156. Pühl, H. (Hg.) (1994), Handbuch der Supervision. Beratung und Reflexion in Ausbildung, Beruf und Orga-nisation, Berlin. Schaeffer, D. (1992),“(Aids)-Supervision und professionelles Handeln“, in: Supervision, Heft 21, S.10-27. Schütze, F. (1984), Professionelles Handeln, wissenschaftliche Forschung und Supervision. Versuch einer systematischen Überlegung, Kassel GHK. Völpert, F. (1985), „Frühförderung und Familiendynamik-Überlegungen zur Notwendigkeit von Supervision in: Frühförderung interdisziplinär, 4.Jg.München und Basel, S. 145-150) Völpert, F. (1997): Erleben, reflektieren, handeln – ein Seminarmodell für den Erwerb beziehungsanalytischer

Kompetenz in der Arbeit mit Paaren und Familien. In: Herberth, F./ Maurer, J. (Hg.) (1997): Die Ver-änderung beginnt im Therapeuten. Anwendungen der Beziehungsanalyse in der psychoanalytischen Theorie und Praxis. Frankfurt a.M.

Weigand, W. (1987), „Zur beruflichen Identität des Supervisors“, in: Supervision 11, Hg. Akademie für Ju-gendfragen Münster. Weigand, W. (1994): Interventionen in Organisationen. Ein Grenzgang zwischen Teamsupervision und

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Wittenberger, G. (1988), „Supervision-eine neue Profession auf dem Psychomarkt?“. In: Gruppenpsy-chotherapie und Gruppendynamik Heft 1, S.15-43.

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Wolf, M. (1994), „Institutionsanalyse in der Supervision“, in: H.Pühl, Handbuch der Supervision, Berlin ,S.133- 151. Wolf, M. (1995): Stellvertretende Deutung und stellvertretende Leitung. Funktionen und Kompetenzen des psychoanalytischen Teamsupervisors. In: Becker, H. (Hg.): Psychoanalytische Teamsupervision. Göttingen: 126-178 4.3. Konzeptionsentwicklung, Organisationsentwicklung, Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung, Evaluation und Organisationsberatung 4.3.1. Arbeitsfeldübergreifende Arbeiten Beck, R./Schwarz,G. (1995), Konfliktmanagement, Alling. FF/SPR Beck, R./Schwarz, G. (1997), Personalentwicklung, Alling. FF/SPR Becker, R. (2002): Rekonstruktive Problem-, Prozeß- und Strukturevatuation als Beitrag zur Qualitätsent-wicklung und – sicherung in der sozialen Arbeit. Homepage des Institutes für hermeneutische Sozial- und Kulturforschung e.V. (IHSK), www.ihsk.de Bobzien,M./Stark, W./Straus, F. (1996), Qualitätsmanagement, Alling. FF/SPR Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e.V. (BEB) (Hg.) (2001): Gesundheit und Behinderung. Exper-tise zu bedarfsgerechten gesundheitsbezogenen Leistungen für Menschen mit geistiger und mehrfacher behinderung als notwendiger Beitrag zur Verbesserung ihrer Lebensqualität und zur Förderung ihrer Partizi-pationschancen. Reutlingen. Download www.beb-ev.de FF/SPR Donabedian, A. (1982). An Exploration of struktur, process and outcone Approaches to Qualitiy Assessment. In: Selbmann, H.K./Überla, K (Hg.): Quality Assessment of Medicak Care. Beiträge zur Gesundheitsökonomie. Bd. 15. Gerlingen Engelhardt, H.D./Graf, P./Schwarz, G. (1996), Organisationsentwicklung, Alling. FF/SPR Engelhardt, H.D. (1999), Organisationsmodelle, Alling. Fatzer, G. (Hg.): Organisationsentwicklung für die Zukunft. Ein Handbuch. Köln Frühauf, T. (1995). Leistungsbeschreibung, Entgeltberechnung und Qualitätssicherung. Fachliche Überlegungen aus der Sicht der Lebenshilfe für geistig Behinderte. Marburg Graf, P. (1996), Konzeptentwicklung, Alling. FF/SPR Hamel, T./ Windisch, M. (2000): QUOFHI, Qualitätssicherung Offener Hilfen für Menschen mit Be-hinderung. Marburg FF/SPR Iding, H. (2000): Hinter den Kulissen der Organisationsberatung. Opladen FF/SPR Irskens, B./ Vogt, H. (Hg.)(2000): Qualität und Evaluation, Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Frankfurt a.M. Jansen ,A./ Liebermann, S. (2002): Eine professionalisierungstheoretische Bestimmung von Qualität und deren Evaluation in der Sozialen Arbeit. Anmerkungen aus der gutachterlichen Praxis in der Erzie-hungshilfe.Homepage des Institutes für hermeneutische Sozial und Kulturforschung e.V. (IHSK). www.ihsk.de König, E./ Volmer, G. (1994): Systemische Organisationsberatung. Grundlagen und Methoden. Weinheim König, E./ Volmer, G. (1997): Praxis der systemischen Organisationsberatung. Weinheim Küpper, W./ Ortmann, G. ( Hg.) (1992): Mikropolitik. Rationalität, Macht und Spiele in Organisationen. Opladen Küper, W./ Felsch, A. (1998): Macht, Handlung, Struktur. Facetten mikropolitischer Organisationsanalyse. Opladen Kurtz, Th. (1998): Professionen und professionelles Handeln. Soziologische Überlegungen zur Klärung einer Differenz. In: Peters, S. (Hg.):Professionalität und betriebliche Handlungslogik. Pädagogische Pro-fessionalisierung in der betrieblichen Weiterbildung als Motor der Organisationsentwicklung. Bielefeld: 105-118 Lohmer, M. (Hg.) (2000), Psychodynamische Organisationsberatung, Konflikte und Potentiale in Ver-änderungsprozessen,Stuttgart. Lotmar,P./Tondeur,E. (1989), Führen in sozialen Organisationen, Bern, Stuttgart, Wien. Luhmann, H. (1992): Kommunikationssperren in der Unternehmensberatung. In: Königswieser, R./ Lutz, Ch. (Hg.): Das systemeische evolutionäre Management. Neue Horizonte für Unternehmer. Wien: 236-249

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Vom Betreuer zum Begleiter: Eine Neuorietierung unter dem Paradigma der Selbstbestimmung. Marburg WAO

Hamel, T./ Windisch, M. (2000): QUOFHI, Qualitätssicherung Offener Hilfen für Menschen mit Be-hinderung. Marburg FF/SPR Hensel, U. (2001): Qu An Ta, Qualitätssicherung der Angebote in der Tagesförderung für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung, Marburg Institut für Technologie und Arbeit. Verband katholischer Einrichtungen und Dienste für lern- und geistig behinderte Menschen e.V. (Hg.)(1998): Einführung eines Qualitäts Management Systems (QMS) orientiert an SYLQUE. Handlungsanleitungen für Wohneinrichtungen der Caritas-Behindertenhilfe, Freiburg im Breisgau Mc.Govern, R./ Oberste-Ufer, R./ Rohrmann, A./ Schädler, J./ Schwarte, N. (Hg.)(2000): Qualität und Kon-sumentenorientierung in Offenen Hilfen für behinderte Menschen und ihre Angehörigen, Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität-Gesamthochschule Siegen, ZPE Schriftenreihe Nr.6, Siegen Metzler, H. (1997): Hilfebedarf und Selbstbestimung. Eckpunkte des Lebens im Heim für Menschen mit B Behinderung: In: Zeitschrift für Heilpädagogik 48 (1997), H. 10, 405-4011 FF/SPR Peterander,F./Speck,O. (Hg.) (1999), Qualitätsmanagement in sozialen Einrichtungen, München. FF/SPR Peters, S. (Hg.) (1998): Professionalität und betriebliche Handlungslogik: Pädagogische Professionalisierung in der betrieblichen Weiterbildung als Motor der Organisationsentwicklung. Bielefeld Schädler, J. (1999): Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in Einrichtungen und Diensten für Men-schen mit geistiger Behinderung. Marburg FF/SPR Schaeffer,D./ Moers, M./ Steppe, H./ Meleis, A. (Hrsg.) Pflegetheorien. Beispiele aus den USA. Bern Schwarte,, N./Oberste-Ufer, R. (1997): LEWO – Lebensqualität in Wohnstätten für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung. Ein Instrument zur Qualitätsentwicklung. Ein Handbuch der Bun-desvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.. Marburg WAD Schwarte, N./ Schädler, J./ Oberste-Ufer, R. (Hg.) (1998): Lebensqualität im Wohnen geistig behinderter Menschen Schwarte, N./ Oberste-Ufer, R. (2001): LEWO II – Lebensqualität in Wohnstätten für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung. Ein Instrument für fachliches Qualitätsmanagement, Marburg WAD Theunissen, G. (1999): Assistenz – ein Schlüsselbegriff nicht nur für Menschen mit einer Körperbehinderung. In: Bundesverband evangelischer Behindertenhilfe (BeB) (Hg.): Zur Orientierung, 3/99, 8-10. Stuttgart

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Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

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5. Personalentwicklung und berufs- und arbeitsfeldübergreifende Weiterbildungsgänge im Bereich beruflicher sozialer Arbeit

5.1. Personalentwicklung Beck, R./Schwarz, G. (1997), Personalentwicklung, Alling. FF/SPR Becker, R. (2002): Rekonstruktive Problem-, Prozeß- und Strukturevaluation als Beitrag zur Qualitätsent-wicklung und – sicherung in der sozialen Arbeit. Homepage des Institutes für hermeneutische Sozial- und Kulturforschung e.V. (IHSK), www.ihsk.de Breuer-Zimmer, M. (2001): Familiäre Bindung und institutionelle Verstrickung. Zur Bedeutung von Supervision und berufsbezogener Selbsterfahrung für Mitarbeiter helfender Berufe. In: Psychoanalytische Fami-lientherapie. Zeitschrift für Paar-, Familien –und Sozialtherapie, 2.Jg., Nr.2, H.1 (2001). Giessen: 77-94 FF/SPR Brinkmann, R.D. (1998): Vorgesetzten-Feed-Back, Rückmeldung zum Führungsverhalten. Heidelberg Clemenz, M./ Beier, Ch./ Buchen, S./ Deserno, H./ Gaertner, A./ Graf-Deserno, S. (1992): Psychoanalyse in der Weiterbildung: Zur Professionalisierung sozialer Arbeit. Opladen Dewe,B. (1999): Lernen zwischen Vergewisserung und Ungewißheit – Reflexives Handeln in der Er-wachsenenbildung. Opladen Finger-Trescher, U./ Krebs, H./ Müller, B./ Gstach, J. (Hg.) (2002): Professionalisierung in sozialen und pädagogischen Feldern. Jahrbuch für psychoanalytische Pädagogik 13. Gießen FF/SPR Heinold-Krug, E./ Griep, M./ Klenk, W. ( ) : EFQM, Version Erwachsenenbildung/ Weiterbildung, Deutsches Institut für Erwachsenenbildung, Frankfurt a.M. KGSt-Bericht 4 (1998): Kontraktmanagement: Steuerung über Zielvereinbarungen. Köln Koring, B. (1992): Die Professionalisierungsfrage der Erwachsenenbildung. In: Dewe, B./Ferchhoff,W./Radtke, F.O. (Hg.): Erziehen als Profession. Zur Logik professionellen Handelns in pädagogischen Feldern. Opladen Laske/Gorbach (Hg.): Spannungsfeld Personalentwicklung. Wiesbaden Lerche, W./ Krautscheid, CH./ Olejnik/ A./ Selg (1999): Personalentwicklung in Sozialorganisationen, Frankfurt am Main FF/SPR Nölke, E. u.a. (1992): Professionalisierung durch Weiterbildung? Zu den Möglichkeiten und Grenzen einer Weiterbildung für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen. In: Neue Praxis 22, H 5, 395-412 Peterander,F./Speck,O. (Hg.) (1999), Qualitätsmanagement in sozialen Einrichtungen, München. Schwarz, G./Beck, R. (1997), Personalmanagement, Alling. FF/SPR Schweitzer, J. (1998): Gelingende Kooperation. Systemische Weiterbildung in Gesundheits- und Sozi-alberufen. Weinheim und München FF/SPR 5.2. Berufs- und arbeitsfeldübergreifende Weiterbildungsgänge und Weiterbildungsangebote sowie übergreifende Weiterbildungverfahren und -methoden Bundesverband Psychoanalytische Paar- und Familientherapie e.V. (Hg.) (1999): Konzepte und Forschungser-gebnisse der Psychoanalytischen Paar- und Familientherapie, Familienberatung und Sozialtherapie. Gießen FF/SPR Datler, W./ Datler, M./ Sengschmied, I./ Wininger, M. (2002): Psychoanalytisch-pädagogische Konzepte der Aus- und Weiterbildung. Eine Literaturübersicht. In: Finger-Trescher, U./ Krebs, H./ Müller, B./ Gstach, J. (Hg.) (2002): Professionalisierung in sozialen und pädagogischen Feldern. Jahrbuch für psychoanalytische Pädagogik 13. Gießen: 141-171 FF/SPR Finger-Trescher, U./ Krebs, H. (2001): Pädagogische Qualifikation auf psychoanalytischer Grundlage. Der „Frankfurter Arbeitskreis für Psychoanalytische Pädagogik e.V.“ (FAPP) bietet Fort- und Wei-terbildung für Fachkräfte des Sozial-, Erziehungs- und Bildungswesens an. In: SOZIAL EXTRA, Zeit-schrift für Soziale Arbeit und & Sozialpolitik, 9 (2001): 47-51 Frankfurter Arbeitskreis für Psychoanalytische Pädagogik (FAPP): Fort- und Weiterbildungsprogramme. Leipziger Straße 10, 60487 Frankfurt am Main. Homepage: www.psychoanalyse.uni-frankfurt.de/fapp Hargens, J./v. Schlippe, A. (Hg.) (1998): Das Spiel der Ideen. Reflektierendes Team und systemische Praxis. Dortmund FF/SPR Institut für psychosooziale Fortbildung und Praxisberatung (IPFP): Fort- und Weiterbildungsangebote. Wil-helminenstraße 8, 65193 Wiesbaden

Page 140: 3. Geschichte, Entwicklungsstand, Rahmenbedingungen und ...€¦ · Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012 Kapitel 3.1 3. Geschichte, Entwicklungsstand, Rahmenbedingungen und Perspektiven

Vereinshandbuch Band 3 Stand 01.08.2012

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Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Psychoanalytische Pädagogik in Theorie und Praxis, Fort- und Wei-terbildung,. Pädagogisches Institut, Colonel-Kleinmann-Weg 2, 55099 Mainz Möhring, P./ Neraal, T. (Hg.): Psychoanalytisch orientierte Familien- und Sozialtherapie. Das Giessener Kon-zept in der Praxis. Opladen FF/SPR Hargens, J./v. Schlippe, A. (Hg.) (1998): Das Spiel der Ideen. Reflektierendes Team und systemische Praxis. Dortmund FF/SPR Richter, H.E. (1991): Sozialtherapie. In: Möhring, P./ Neraal, T. (Hg.): Psychoanalytisch orientierte Fami-lien- und Sozialtherapie. Das Giessener Konzept in der Praxis. Opladen: 24-30 FF/SPR Schweitzer, J. (1998): Gelingende Kooperation. Systemische Weiterbildung in Gesundheits- und Sozi-alberufen. Weinheim und München FF/SPR Wölpert, F. (1997): Erleben, reflektieren, handeln – ein Seminarmodell für den Erwerb beziehungsanalytischer Kompetenz in der Arbeit mit Paaren und Familien. In: Herberth, F./ Maurer, J. (Hg.): Die Veränderung beginnt im Therapeuten. Anwendungen der Beziehungsanalyse in der psychoanalytischen Theorie und Praxis. Frankfurt am Main: 203-219