24
41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20. März 2020 Stadt Aulendorf Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Aulendorferinnen und Aulendorfer, die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen steigt weiter kontinuierlich an. Stand Mittwoch, 18. März 2020, 16:00 Uhr gibt es im Landkreis Ravensburg 93 bestätigte Infizierte. Fünf davon gelten wieder als gesund. Um die Ausbreitung des Coronavirus möglichst weitgehend zu verlangsamen sind klare Vorgaben und die Eigenver- antwortung jeder Bürgerin und jeden Bürgers notwendig. Rechtsverordnung der Landesregierung, Stand 17.03.2020 Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 17. März 2020 eine Rechtsverordnung mit weitreichenden Maßnahmen erlas- sen (siehe S. 5). • Bis zum 19. April 2020 sind Schulen und Kindertageseinrichtun- gen geschlossen. • Für die Betreuung von Kindern, deren beide Elternteile in sys- temrelevanten Berufen arbeiten, werden Notgruppen einge- richtet. Alleinerziehende sind gleichgestellt, wenn sie in einem systemrelevanten Beruf tätig sind. • Versammlungen und sonstige Veranstaltungen sind untersagt. Die zuständigen Behörden können nur aus wichtigem Grund (Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur oder gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen, wenn eine Verlegung nicht möglich ist) unter Auflagen Ausnahmen zulassen. • Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt: – Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater – Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen – Kinos – Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen – alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen – Jugendhäuser – öffentliche Bibliotheken – Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen – Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen – Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen – Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte – Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center – Öffentliche Spiel- und Bolzplätze Von diesen Regelungen gibt es jedoch Ausnahmen. Folgende Be- reiche dürfen geöffnet bleiben: – Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Liefer- dienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigun- gen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel Der Betrieb von Gaststätten wird bis zum 19. April 2020 grund- sätzlich untersagt. Vom diesem Verbot ausgenommen sind Spei- segaststätten, wenn sichergestellt ist, dass die Plätze für die Gäs- te so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den Tischen gewährleistet ist bzw. Stehplätze so gestal- tet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den Gästen gewährleistet ist. Die Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft. Das Sozialministerium ist ermächtigt den Termin des Außerkrafttretens zu ändern. Ausnahmebewilligung des Landkreises Ravensburg Das Landratsamt Ravensburg möchte mit der Ausnahmebewilli- gung zur Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen an Sonn- und Feiertagen und Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetztes sicherstellen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Waren, die besonders nachgefragt sind, gewähr- leistet bleibt. Mit Abweichungen von der täglichen Höchstarbeits- zeit sollen Not- und Rettungsdienste, Feuerwehr, Gerichte, Kran- kenhäuser und andere Einrichtungen funktionsfähig bleiben. Die Ausnamebewilligung vom 18. März 2020 finden Sie auf Seite 3. Neuerungen auf der Homepage Aufgrund der raschen Veränderungen bitten wir Sie sich auf der Homepage der Stadt Aulendorf, www.aulendorf.de, über die ak- tuelle Lage zu erkundigen. Auf der Homepage der Stadt Aulendorf werden laufend aktuelle Informationen, Empfehlungen und Hin- weise eingestellt. Rathaus möglichst anrufen oder anmailen Um die direkten Kontakte zu minimieren und mögliche Ansteckun- gen zu vermeiden, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger sich nach Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu wenden. Dringende, nicht auf- schiebbare Angelegenheiten können nur nach vorheriger Terminab- sprache erledigt werden. Dies gilt für alle städtischen Ämter und Ein- richtungen. Sofern kein Ansprechpartner bekannt ist, können Anfragen unter der Tel-Nr. 07525/934-0 vorgenommen werden. Mit den aufgeführten Maßnahmen leisten wir alle einen Beitrag, dass unsere medizinischen Einrichtungen nicht überfordert wer- den und die Versorgung für alle, die diese benötigen, sicherge- stellt werden kann. Auch zeigen wir uns solidarisch mit unseren älteren und kranken Mitbürgerinnen und Mitbürger, die vom Co- ronavirus besonders gefährdet sind. Matthias Burth, Bürgermeister

41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20. März 2020 Stadt Aulendorf

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,liebe Aulendorferinnen und Aulendorfer,

die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen steigt weiterkontinuierlich an. Stand Mittwoch, 18. März 2020, 16:00 Uhr gibt esim Landkreis Ravensburg 93 bestätigte Infizierte. Fünf davon geltenwieder als gesund. Um die Ausbreitung des Coronavirus möglichstweitgehend zu verlangsamen sind klare Vorgaben und die Eigenver-antwortung jeder Bürgerin und jeden Bürgers notwendig.

Rechtsverordnung der Landesregierung, Stand 17.03.2020Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 17. März 2020eine Rechtsverordnung mit weitreichenden Maßnahmen erlas-sen (siehe S. 5).• Bis zum 19. April 2020 sind Schulen und Kindertageseinrichtun-

gen geschlossen.• Für die Betreuung von Kindern, deren beide Elternteile in sys-

temrelevanten Berufen arbeiten, werden Notgruppen einge-richtet. Alleinerziehende sind gleichgestellt, wenn sie in einemsystemrelevanten Beruf tätig sind.

• Versammlungen und sonstige Veranstaltungen sind untersagt.Die zuständigen Behörden können nur aus wichtigem Grund(Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur oder gesetzlichvorgeschriebene Veranstaltungen, wenn eine Verlegung nichtmöglich ist) unter Auflagen Ausnahmen zulassen.

• Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt: – Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen,

Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater– Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere

Akademien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen,Musikschulen und Jugendkunstschulen

– Kinos– Schwimm- und Hallenbäder,

Thermal- und Spaßbäder, Saunen– alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und

Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen

– Jugendhäuser– öffentliche Bibliotheken– Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen,

Spielbanken, Wettannahmestellen– Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen– Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken,

Kneipen und ähnliche Einrichtungen– Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks

und Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte

– Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center

– Öffentliche Spiel- und Bolzplätze

Von diesen Regelungen gibt es jedoch Ausnahmen. Folgende Be-reiche dürfen geöffnet bleiben:– Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Liefer-dienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigun-gen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Hofläden, Raiffeisen-,Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der GroßhandelDer Betrieb von Gaststätten wird bis zum 19. April 2020 grund-sätzlich untersagt. Vom diesem Verbot ausgenommen sind Spei-segaststätten, wenn sichergestellt ist, dass die Plätze für die Gäs-te so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 mzwischen den Tischen gewährleistet ist bzw. Stehplätze so gestal-tet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen denGästen gewährleistet ist. Die Verordnung tritt am 15. Juni 2020außer Kraft. Das Sozialministerium ist ermächtigt den Termin desAußerkrafttretens zu ändern.

Ausnahmebewilligung des Landkreises Ravensburg Das Landratsamt Ravensburg möchte mit der Ausnahmebewilli-gung zur Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen an Sonn- undFeiertagen und Abweichungen von bestimmten Beschränkungendes Arbeitszeitgesetztes sicherstellen, dass die Versorgung derBevölkerung mit Waren, die besonders nachgefragt sind, gewähr-leistet bleibt. Mit Abweichungen von der täglichen Höchstarbeits-zeit sollen Not- und Rettungsdienste, Feuerwehr, Gerichte, Kran-kenhäuser und andere Einrichtungen funktionsfähig bleiben. DieAusnamebewilligung vom 18. März 2020 finden Sie auf Seite 3.

Neuerungen auf der HomepageAufgrund der raschen Veränderungen bitten wir Sie sich auf derHomepage der Stadt Aulendorf, www.aulendorf.de, über die ak-tuelle Lage zu erkundigen. Auf der Homepage der Stadt Aulendorfwerden laufend aktuelle Informationen, Empfehlungen und Hin-weise eingestellt.

Rathaus möglichst anrufen oder anmailenUm die direkten Kontakte zu minimieren und mögliche Ansteckun-gen zu vermeiden, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger sich nachMöglichkeit telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen undMitarbeiter der Stadtverwaltung zu wenden. Dringende, nicht auf-schiebbare Angelegenheiten können nur nach vorheriger Terminab-sprache erledigt werden. Dies gilt für alle städtischen Ämter und Ein-richtungen. Sofern kein Ansprechpartner bekannt ist, könnenAnfragen unter der Tel-Nr. 07525/934-0 vorgenommen werden.

Mit den aufgeführten Maßnahmen leisten wir alle einen Beitrag,dass unsere medizinischen Einrichtungen nicht überfordert wer-den und die Versorgung für alle, die diese benötigen, sicherge-stellt werden kann. Auch zeigen wir uns solidarisch mit unserenälteren und kranken Mitbürgerinnen und Mitbürger, die vom Co-ronavirus besonders gefährdet sind.

Matthias Burth, Bürgermeister

Page 2: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

2 Aulendorf AktuellFreitag, 20. März 2020

Impressum: „aulendorf aktuell“Herausgeber: Stadtverwaltung Aulendorf, Hauptstraße 35, Schloss, Fax: 07525/934-103, Internet: www.aulendorf.deVerantwortlich im Sinne des Presserechts: BM Burth, Rathaus, Schloss, Tel. 07525/934-100, Abonnement: € 19,50 (jährlich), Auflage: 1.850 Exemplare, Anzeigenpreise: 1-sp./45 mm, s/w = € 0,45 / farbig = € 0,65 Kündigung: jeweils zum Rechnungsjahr: 1. AprilVerantwortlich für den Anzeigenteil: Druckerei Marquart GmbH, Saulgauer Straße 3, 88326 Aulendorf, Tel. 07525/522Anzeigenannahme, Abonnenten Druck u. Verlag: Druckerei Marquart GmbH, Fax 07525/547, [email protected]

Redaktions- & AnzeigenschlussMontag, 23. März 2020, 11.00 Uhr

Redaktionelle Beiträge an [email protected], Telefon 07525/934-107

Anzeigen bitte direkt an die [email protected]

Öffentliche SitzungenMontag, 30. März 2020GR, Ratssaal

Mittwoch, 29. April 2020AUT, Ratssaal

Apothekennotdienst an den Wochenenden/Feiertagen

Samstag, 21. März 2020(Sa. 08.30 Uhr bis So. 08.30 Uhr)Hodrus’sche Apotheke, Altshausen,Hindenburgstr. 36, Tel. 07584/3552

Sonntag, 22. März 2020(So. 08.30 Uhr bis Mo. 08.30 Uhr)Apotheke im Spital, Ravensburg,Bachstr. 51, Tel. 0751/3621584

Alle Apotheken-Notdienste in Ihrer Nähe erfahren Sie unter Tel. 0800/0022833 oderunter www.lak-bw.notdienst-portal.de

Ärztliche Notfallnummern:An den Wochenenden von Samstag 8.00 Uhrbis Montag 8.00 Uhr sowie an Feiertagen von8.00 Uhr bis zum nächsten Tag 8.00 Uhr er-fahren Sie unter folgenden Telefonnummernwelcher Arzt Notfalldienst hat:Ärztlicher Notdienst: 116117Kinderärztlicher Notdienst: 0180/1929288Augenärztlicher Notdienst: 0180/1929346Zahnärztlicher Notdienst: 0180/5911650 bzw. 0180/5911630

Alarmierung bei NotfällenPolizei Aulendorf/Altshausen 07584/92170nach 20.00 Uhr 0751/8036666Notruf (Überfall, Verkehrsunfall) 110Krankentransport, Erste Hilfe,Feuer, Rettungsdienst 112Wasserversorgung Stadt währendund außerhalb der Dienststunden 911185Wasserversorgung für Blönried, Tannhausen und Zollenreute während der Dienststunden 07524/400240nach Dienstschluss: Bereitsch. 0171/4209386Deutsche Telekom 0800/3301000EnBW/Strom 0800/3629477Thüga Energienetze GmbH 0800/7750001Todesfälle 934105nach Dienstschluss: 8437

Der Betrieb des Linienverkehrs wird wegenden schnell fortschreitenden Infektionszah-len der Bevölkerung mit dem Coronaviruseingestellt. Die Einschränkungen des öffent-lichen und sozialen Lebens als dringendeMaßnahme zur Verlangsamung der Pande-mie durch die Landeregierung und denLandkreis führt dazu, dass wir den Busbe-trieb ab Montag 23.03.2020 einstellen. Diesgilt vorerst bis 19.04.2020. Bei Änderungeninformieren wir erneut.Da der Bürgerbus ein Kleinbus mit neun Sit-zen ist, können Schutzmaßnahmen wie ingroßen Linienbussen – Einstieg nur durch

die hintere Tür, erste Reihen unbesetzt las-sen, nicht umgesetzt werden. Senioren und Seniorinnen ebenso wie ande-re Personen, sollten die Gefährdung durchKontakte aller Art reduzieren, darunter auchsoziale Kontakte soweit möglich einschrän-ken und Besorgungen von Angehörigenoder Nachbarn erledigen lassen.Auch unsere engagierten Fahrer müssen ge-schützt werden, da sie teilweise zu den Risi-kogruppen gehören.Wir hoffen auf Ihr Verständnis Bürgerbusverein und Eigenbetrieb Bürgerbus, Stadt Aulendorf

Mit auf dem Bild Fahrer Hartmut Holder (rechts im Bild) und Wolfgang Bartel, Vorsitzender des Bür-gerBusVereins. Foto: Clemens Hering

5000ster Fahrgast im BürgerBusFrau Elfriede Poppenmaier aus Tannhausen darf sich

über einen Gutschein für „Kaffeeklatsch mit Gräfin Paula“ freuen.

Bürgerbusbetrieb wird ab Montag 23.03.2020 eingestellt

Page 3: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

3Aulendorf Aktuell Freitag, 20. März 2020

schäftigung von Arbeitnehmerinnen und Ar-beitnehmern an Sonn- und Feiertagen mitfolgenden Tätigkeiten bewilligt:– Produktion, Verpacken (inkl. Abfüllen), Kom-missionieren, Liefern, Be- und Entladen undEinräumen von Waren des täglichen Bedarfs(z. B. Hygieneartikel, Lebensmittel),

– Produktion, Verpacken (inkl. Abfüllen),Kommissionieren, Liefern, Be- und Entla-den und Einräumen von Medizinproduk-ten, Medikamenten sowie weitere apothe-kenübliche Artikel,

– Produktion, Verpacken (inkl. Abfüllen),Kommissionieren, Liefern, Be- und Entla-den und Einräumen von Produkten, die zurEingrenzung, Bekämpfung und Bewälti-gung der Pandemie durch Coronavirus(SARS-CoV-2) eingesetzt werden

– Medizinische Behandlung und Versorgungvon Patientinnen und Patienten einschließ-lich Assistenz- und Hilfstätigkeiten

2. Abweichend von § 11 Abs. 3 ArbZG wirdfestgelegt, dass für die im Rahmen der Aus-nahmebewilligung geleistete Sonn- und Fei-ertagsbeschäftigung innerhalb eines Zeit-raums von acht Wochen ein Ersatzruhetagzu gewähren ist.

B. Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit1. Abweichend von § 3 ArbZG kann bei denunter Buchstabe A. Nummer 1 genanntenTätigkeiten sowie beia) Not- und Rettungsdiensten sowie bei derFeuerwehr,

b) zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Si-cherheit und Ordnung sowie der Funkti-onsfähigkeit von Gerichten und Behördenund für Zwecke der Verteidigung,

c) in Krankenhäusern und anderen Einrich-tungen zur Behandlung, Pflege und Be-treuung von Personen,

d) beim Rundfunk, bei Nachrichtenagentu-ren sowie bei den der Tagesaktualität die-nenden Tätigkeiten für andere Presseer-zeugnisse, bei tagesaktuellen Aufnahmenauf Ton- und Bildträger,

e) in Verkehrsbetrieben,f) in den Energie- und Wasserversorgungs-betrieben sowie in Abfall- und Abwasser-entsorgungsbetrieben,

g) in der Landwirtschaft und in der Tierhal-tung sowie in Einrichtungen zur Behand-lung und Pflege von Tieren,

h) im Bewachungsgewerbe und bei der Be-wachung von Betriebsanlagen,

i) bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfä-higkeit von Datennetzen und Rechnersys-temen,

die zulässige tägliche Arbeitszeit auf maximalzwölf Stunden pro Tag verlängert werden.2. Abweichend von § 5 Abs. 2 ArbZG mussnach einer Verlängerung der täglichen Ar-beitszeit über elf Stunden hinaus eine unun-terbrochene Ruhezeit von elf Stunden ge-währleistet werden.

C. DokumentationAbweichend von § 16 Abs. 2 ArbZG sind beiInanspruchnahme der Ausnahmebewilligun-gen nach Buchstabe A. und Buchstabe B.die Lage und die Dauer der tatsächlich ge-leisteten Arbeitszeiten (Beginn und Ende)und die Freischichten für jeden Beschäftig-ten in einer Monatsliste zu dokumentieren

Haushaltssatzung der Stadt Aulendorffür das Haushaltsjahr 2020

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung fürBaden-Württemberg hat der Gemeinderat am02.03.2020 die folgende Haushaltssatzung fürdas Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und FinanzhaushaltDer Haushaltsplan wird festgesetzt1. im Ergebnishaushalt mit den folgendenBeträgen1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 26.536.810 €1.2 Gesamtbetrag der ordent-lichen Aufwendungen von - 26.537.425 €1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis(Saldo aus 1.1 und 1.2) von - 615 €1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 €1.5 Gesamtbetrag der außer-ordentlichen Aufwendungen von 0 €1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 €1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von - 615 €2. im Finanzhaushaltmit den folgenden Be-trägen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 25.439.250 €2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 23.725.050 €2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 1.714.200 €2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.867.700 €2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 9.317.900 €2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber-schuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit(Saldo aus 2.4 und 2.5) von -4.450.200 €2.7 Veranschlagter Finanzierungs-mittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -2.736.000 €2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 €2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von - 588.000 €2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber-schuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit(Saldo aus 2.8 und 2.9) von - 588.000 €2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von - 3.324.000 €

§ 2 KreditermächtigungDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit-aufnahme für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf0 EUR, davon für die Ablösung von innerenDarlehen auf 0 EUR.

§ 3 VerpflichtungsermächtigungDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Ver-pflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mitAuszahlungen für Investitionen und Investiti-

ÖffentlicheBekanntmachung

onsförderungsmaßnahmen belasten (Ver-pflichtungsermächtigungen), wird festge-setzt auf 0 EUR.

§ 4 KassenkrediteDer Höchstbetrag der Kassenkredite wirdfestgesetzt auf 5.200.000 EUR.

§ 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festge-setzt1. Für die Grundsteuera) Für die land- und forstwirtschaftlichenBetriebe (Grundsteuer A) auf 600 v.H.

b) Für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 650 v.H.der Steuermessbeträge;

2. Für die Gewerbesteuer auf 370 v.H.der Steuermessbeträge.

§ 6 Weitere BestimmungenDer Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung.Die Haushaltssatzung und der Haushalts-plan für die Stadt Aulendorf für das Haus-haltsjahr 2020 liegen gemäß § 81 Abs. 3GemO in der Zeit von Montag, den23.03.2020 bis einschließlich Mittwoch, den01.04.2020 im Rathaus, Ebene 4, ZimmerNr. 403 während der üblichen Dienststundenöffentlich aus.

Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens-und Formvorschriften der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg oder auf-grund der Gemeindeordnung beim Erlassder Satzung wird nach § 4 der Gemeinde-ordnung unbeachtlich, wenn sie nicht inner-halb eines Jahres seit Bekanntmachung derSatzung unter Bezeichnung des Sachver-halts, der die Verletzung begründen soll,schriftlich gegenüber der Gemeinde geltendgemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenndie Vorschriften über die Öffentlichkeit derSitzung, die Genehmigung oder die Be-kanntmachung der Satzung verletzt wordensind.

Aulendorf, den 09.03.2020gez. Matthias Burth, Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachungdes Landkreises Ravensburg

Ausnahmebewilligung zur Beschäftigungvon Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mern an Sonn- und Feiertagen und für Ab-weichungen von bestimmten Beschrän-kungen des Arbeitszeitgesetzes ausAnlass der Ausbreitung des Coronavirus(SARS-CoV-2) in Deutschland gemäß § 15Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG).Das Landratsamt Ravensburg erlässt aufGrundlage des § 15 Abs. 2 ArbZG in Verbin-dung mit §§ 35 S. 2, 41 Abs. 4 Landesver-waltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)für das Gebiet des Landkreises Ravensburgfolgende

Allgemeinverfügung:A. Ausnahmebewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit1. Auf der Grundlage von § 15 Abs. 2 ArbZGwird abweichend von § 9 ArbZG die Be-

Page 4: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vor-zulegen. Die Arbeitszeitnachweise sind miteiner Aufstellung der betroffenen Beschäf-tigten zwei Jahre lang aufzubewahren undder zuständigen Aufsichtsbehörde auf Ver-langen vorzulegen.

D. BefristungDie Bewilligung nach den Buchstaben A.und B. ist bis zum 30. Juni 2020 befristet.

E. Inkrafttreten und Anordnung der sofortigen Vollziehung1. Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41Abs. 4 LVwVfG am Tage nach der Bekannt-machung als bekannt gegeben. Sie tritt mitdiesem Zeitpunkt in Kraft.2. Aufgrund von § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwal-tungsgerichtsordnung wird im öffentlichenInteresse die sofortige Vollziehung angeord-net. Ein Widerspruch gegen die Allgemein-verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

HinweiseMindestens 15 Sonntage im Jahr müssen be-schäftigungsfrei bleiben (§ 11 Abs. 1 ArbZG).Auf die Regelung des § 15 Abs. 4 ArbZGwird hingewiesen. Danach darf die Arbeits-zeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnittvon 6 Kalendermonaten oder 24 Wochennicht überschreiten.Nach § 4 ArbZG dürfen Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer nicht länger als 6 Stundenohne Ruhepause beschäftigt werden. DieArbeit ist durch im Voraus feststehende Ru-hepausen von mindestens 30 Minuten beieiner Arbeitszeit von mehr als sechs bis zuneun Stunden und 45 Minuten bei einer Ar-beitszeit von mehr als neun Stunden insge-samt zu unterbrechen. Die Ruhepausen kön-nen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens15 Minuten aufgeteilt werden.Die unter den Buchstaben A. und B. genann-ten Ausnahmeregelungen gelten für Beschäf-tigte über 18 Jahre. Für minderjährige Be-schäftigte bleibt es bei den Regelungen desJugendarbeitsschutzgesetzes. Für schwan-gere und stillende Frauen gelten die Regelun-gen des Mutterschutzgesetzes.Diese Genehmigung ersetzt nicht die Mitbe-stimmungsrechte des Betriebsrates nach §87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVfG).

BegründungI.Die Infektionen mit dem Virus SARS-CoV-2breiten sich in großer Geschwindigkeit inDeutschland flächendeckend aus. Am 16.März 2020 hat die Landesregierung aufGrund der Empfehlungen der WHO und desRKI drastische Maßnahmen getroffen, umdie Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.Dazu gehören neben der Schließung vonSchulen und Kindergärten weitgehende Ein-schränkungen des öffentlichen Lebens.II.Die vorliegende Entscheidung ergeht aufGrundlage des § 15 Abs. 2 ArbZG. Nach die-ser Vorschrift kann die Aufsichtsbehörde ab-weichend u.a. von §§ 3 und 11 Abs. 2 ArbZGdie Beschäftigung von Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmern über die zulässigeHöchstarbeitszeit von täglichen acht Stun-den zulassen, soweit über die im ArbZG vor-gesehenen Ausnahmen hinaus weitergehen-de Ausnahmen im öffentlichen Interesse

dringend nötig werden. Ferner kann die Auf-sichtsbehörde Ausnahmen von § 9 Abs. 1ArbZG zulassen und Sonn- und Feiertagsar-beit für zulässig erklären.Für den Erlass einer solchen Bewilligung inForm dieser Allgemeinverfügung ist dasLandratsamt Ravensburg sachlich und ört-lich zuständig nach §1 Abs. 3 der Arbeits-schutzzuständigkeitsverordnung in Verbin-dung mit §18 des LVGIII.Nach § 15 Abs. 2 ArbZG kann die Aufsichts-behörde über die im Gesetz vorgesehenenAusnahmen hinaus weitergehende Ausnah-men zulassen, soweit sie im öffentlichen In-teresse dringend nötig sind. Diese Voraus-setzungen liegen vor.Die im Arbeitszeitgesetz neben § 15 Abs. 2ArbZG vorgesehenen gesetzlichen und be-hördlichen Ausnahmen und Abweichungenvom Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot rei-chen nicht aus, um die im dringenden öffent-lichen Interesse zu erledigenden Arbeitenausführen zu können.Das für die Erteilung einer Ausnahmegeneh-migung auf der Grundlage des § 15 Abs. 2ArbZG erforderliche dringende öffentlicheInteresse ist gegeben. Öffentliche Interessensind grundsätzlich nur Interessen der Allge-meinheit. Außer Betracht zu bleiben habendamit in der Regel alle privaten, insbesonde-re wirtschaftlichen Belange der Betriebe, dieArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anSonn- und Feiertagen beschäftigen wollen.Das öffentliche Interesse muss auch ein ge-wisses Gewicht haben. Erforderlich ist, dassdie Maßnahmen einem erheblichen Teil derBevölkerung dienen. Die Ausnahme mussschließlich dringend nötig werden. Das istnur der Fall, wenn ohne eine unverzüglich er-teilte Ausnahmebewilligung ganz erhebliche,für die Allgemeinheit nicht hinnehmbareNachteile entstehen, diese aber durch dieAusnahme vermieden werden können.Diese Voraussetzungen sind erfüllt. Infektio-nen mit dem Virus SARS-CoV-2 sind inzwi-schen in allen Bundesländern nachgewie-sen. Die Anzahl der Infizierten nimmt aktuellweiter zu und die WHO hat die Ausbreitungdes Virus als Pandemie eingestuft. Die durchdie Länder zur Eindämmung der Ausbrei-tung zu ergreifenden Maßnahmen reichenvon der Untersagung von Veranstaltungenbis hin zur Schließung von Schulen und Kin-dertageseinrichtungen. Die Bevölkerung istdazu angehalten, soziale Kontakte – soweites möglich ist – zu vermeiden.Die hierdurch entstehende Verunsicherungder Bevölkerung führt zu einer vermehrtenBevorratung an diversen Artikeln des tägli-chen Bedarfs wie Trockenlebensmitteln, Hy-gieneartikeln, Desinfektionsmitteln und der-gleichen. Die dadurch entstehenden Lückenim Einzelhandel und in Apotheken könnenzu weiterer Verunsicherung der Bevölkerungüber die aktuelle Versorgungslage führen.Um dies zu verhindern und die Versorgungder Bevölkerung im Einzelhandel und inApotheken mit Waren, die im Zusammen-hang mit der Verbreitung des SARS-CoV-2und der Erkrankung mit COVID-19 beson-ders nachgefragt sind, sicherzustellen, istdie Zulassung der Produktion und Kommis-

sionierung dieser Waren, die Be- und Entla-detätigkeiten von Transportfahrzeugen mitdiesen Waren sowie die weiteren damit zu-sammenhängenden Tätigkeiten, die obenexplizit aufgeführt sind, an Sonn- und Feier-tagen im öffentlichen Interesse dringend nö-tig. Ferner wird die flexible Erbringung medi-zinischer Behandlung und Versorgung unteranderem auch in niedergelassenen Arztpra-xen an Sonn- und Feiertagen ermöglicht.Darüber hinaus ist im weiteren Verlauf derAusbreitung der Infektion mit einem stark er-höhten Krankenstand bei den Beschäftigtenzu rechnen. Durch Quarantänemaßnahmen,Grenzschließungen und etwaige Verpflich-tungen zur Kinderbetreuung aufgrund derSchließung Schulen und Kindergärten kön-nen zusätzliche Fehlzeiten von Personal ent-stehen. Um möglichen kritischen Personal-engpässen in systemrelevanten Branchenvorzubeugen, wird daher die Begrenzungder täglichen Höchstarbeitszeit für diese Be-schäftigten für einen befristeten Zeitraumauf zwölf Stunden erhöht. Damit haben dieBetriebe die nötige Flexibilität, um mit demvorhandenen Personal kurzzeitig erhöhteFehlzeiten auszugleichen und die für die Ver-sorgung der Bevölkerung und die Funktions-fähigkeit der Infrastrukturen unverzichtbarenLeistungen sicherzustellen.Da die derzeitige Entwicklung der Ausbreitungdes Virus und der Erkrankungen nicht vollstän-dig abschätzbar ist, wurde unter Berücksichti-gung des im Grundgesetz verankerten Sonn-und Feiertagsschutzes diese Bewilligung be-fristet bis zum 30. Juni erlassen.IV.Das Interesse der Allgemeinheit an der sofor-tigen Vollziehung dieser Ausnahmegenehmi-gung zur umgehenden Sicherstellung derVersorgungslage der Bevölkerung überwiegtdas eventuelle Aufschubinteresse der vondieser Allgemeinverfügung Betroffenen.Ohne die sofortige Ermöglichung von Aus-nahmen ist die lückenlose Versorgung derBevölkerung und die Funktionsfähigkeit dersystemrelevanten Infrastruktur gefährdet.Demgegenüber sind die Interessen der in denrelevanten Branchen beschäftigten Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmern an beschäf-tigungsfreien Sonn- und Feiertagen sowie aneiner Begrenzung der Höchstarbeitszeit aufzehn Stunden für den begrenzten Zeitraumder Ausnahmegenehmigung von geringeremGewicht. Daher muss vorliegend das Interes-se der aufschiebenden Wirkung eines Wider-spruchs gegenüber dem besonderen öffentli-chen Interesse am sofortigen Vollzug dieserAusnahmegenehmigung zurücktreten.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Allgemeinverfügung kann in-nerhalb eines Monats nach BekanntgabeWiderspruch beim Landratsamt Ravens-burg, Friedenstraße. 6, 88212 Ravensburgerhoben werden.Wir weisen darauf hin, dass gegen die An-ordnung der sofortigen Vollziehung gemäß §80 Abs. 5 VwGO beim VerwaltungsgerichtSigmaringen, Karlstraße 13, 72488 Sigma-ringen Antrag auf Wiederherstellung der auf-schiebenden Wirkung gestellt werden kann.

Ravensburg, den 18. März 2020Harald Sievers, Landrat

4 Aulendorf AktuellFreitag, 20. März 2020

Page 5: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

5Aulendorf Aktuell Freitag, 20. März 2020

dem Virus (z.B. Risikogebiet plus Symptomeoder Kontakt mit einem Infizierten) ist unbe-dingt ärztlicher Rat einzuholen. In diesem Fall muss vorab die telefonischeKontaktaufnahme mit dem Hausarzt erfolgen.

Vorerst keine Besuche zu Alters- und Ehejubiläen

Mit der Verordnung der Landesregierungund der Allgemeinverfügung des Landkrei-ses Ravensburg versuchen wir unsere älte-ren und kranken Mitmenschen so gut esgeht zu schützen. Aus diesem Grund sehenwir uns dazu gezwungen, die Besuche desBürgermeisters zu den Alters- und Ehejubi-läen ab sofort auszusetzen. Wir bitten um IhrVerständnis.

Matthias Burth, Bürgermeister

Verordnung der Landesregie-rung über infektionsschützendeMaßnahmen gegen die Ausbrei-tung des Virus SARS-Cov-2 (Co-rona-Verordnung – CoronaVO)vom 17. März 2020Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den §28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 des Infek-tionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Ar-tikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020(BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wirdverordnet:

§ 1 Einstellung des Betriebs an Schulen,Kindertageseinrichtungen und Kinderta-gespflegestellen(1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durch-führung außerunterrichtlicher und andererschulischer Veranstaltungen an den öf-fentlichen Schulen, Schulkindergärten,Grundschulförderklassen und den Schu-len sowie Schulkindergärten in freier Trä-gerschaft,

2. die Nutzung schulischer Gebäude fürnichtschulische Zwecke,

3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungensowie Kindertagespflege und

4. der Betrieb von Betreuungsangeboten derverlässlichen Grundschule, flexiblenNachmittagsbetreuung, Horte sowie Hor-te an der Schule

untersagt.(2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nichtfür Schulen am Heim an nach § 28 LKHG an-erkannten Heimen für Minderjährige soweitdie Schüler ganzjährig das Heim besuchensowie Sonderpädagogische Bildungs- undBeratungszentren mit Internat, die ganzjähriggeöffnet sind. Die Untersagung gilt fernernicht für Schulen der Altenpflege, Altenpfle-gehilfe, Krankenpflege, Krankenpflegehilfe,Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege(Hebammen), Notfallsanitäter sowie Schulenzur Ausbildung von Medizinisch-technischenAssistenten und PharmazeutischtechnischenAssistenten, soweit dort Schüler und Schüle-

rinnen geprüft und unterrichtet werden, derenAbschluss bis spätestens 30. Mai 2020 erfol-gen soll sowie für die Weiterbildung für Inten-sivkrankenpfleger. Das Kultusministeriumkann Ausnahmen von Absatz 1 für die Son-derpädagogischen Bildungs- und Beratungs-zentren mit den Förderschwerpunkten emo-tionale und soziale Entwicklung, Sehen,Hören, geistige Entwicklung, körperliche undmotorische Entwicklung, Schülerinnen undSchüler in längerer Krankenhausbehandlungsowie die entsprechenden Einrichtungen desfrühkindlichen Bereichs zulassen, sofern diesaufgrund des besonderen Förder- und Be-treuungsbedarfs erforderlich ist.(3) Das Kultusministerium kann zur Durch-führung schulischer AbschlussprüfungenAusnahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Ab-satz 1 Nummer 4 und 5 zulassen. Dasselbegilt für das Sozialministerium in Bezug aufGesundheitsberufeschulen und Schulen fürSozialwesen sowie für das Ministerium fürLändlichen Raum und Verbraucherschutz imlandwirtschaftlichen Bildungsbereich.(4) Ausgenommen von der Untersagungnach Absatz 1 sind Schülerinnen und Schü-ler an Grundschulen, an Grundschulstufenvon Sonderpädagogischen Bildungs- undBeratungszentren, Grundschulförderklassen,Schulkindergärten, und den Klassenstufen 5und 6 der auf der Grundschule aufbauendenSchulen sowie Kinder in Kindertageseinrich-tungen und Kindertagespflege, sofern beideErziehungsberechtigte oder die oder der Al-leinerziehende in Bereichen der kritischen In-frastruktur im Sinne von Absatz 6 tätig undnicht abkömmlich sind. Alleinerziehendengleichgestellt sind Erziehungsberechtigtedann, wenn die oder der weitere Erziehungs-berechtigte aus zwingenden Gründen, zumBeispiel wegen einer schweren Erkrankung,an der Betreuung gehindert ist. Für dieseKinder wird eine Notbetreuung bereitgestellt,die sich auf den Zeitraum des Betriebs imSinne des Absatz 1 erstreckt, den sie ersetzt.Die Notbetreuung findet in der jeweiligen Ein-richtung, die das Kind bisher besuchte,durch deren Personal in möglichst kleinenGruppen statt; Ausnahmen hiervon sind nurbei objektiver Unmöglichkeit zulässig. § 5Absatz 2 findet auf den gemeinsamen Ver-zehr von Speisen bei einer Notbetreuungentsprechende Anwendung. Vom Mindest-personalschlüssel des § 1 KiTaVO kann inder Notbetreuung abgewichen werden, so-fern die Wahrnehmung der Aufsichtspflichtdennoch uneingeschränkt möglich ist.(5) Ausgeschlossen von der Notbetreuunggemäß Absatz 4 sind Kinder,1. die in Kontakt zu einer infizierten Personstehen oder standen, wenn seit dem Kon-takt mit einer infizierten Person noch nicht14 Tage vergangen sind, oder

2. die sich innerhalb der vorausgegangenen14 Tage in einem Gebiet aufgehalten ha-ben, das durch das Robert Koch-Institut(RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Ri-sikogebiet ausgewiesen war; dies giltauch, wenn das Gebiet innerhalb von 14Tagen nach der Rückkehr neu als Risiko-gebiet eingestuft wird, oder

3. mit Symptomen eines Atemwegsinfektsoder erhöhter Temperatur.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Aktuelle Informationen zum Coronavirus so-wie Antworten auf häufige Fragen finden Sieauf der Homepage des Sozialministeriums(https://sozialministerium.baden-wuerttem-berg.de). Dort sind u.a. Antworten auf häufiggestellte Fragen zusammengestellt.Das Robert-Koch-Institut (www.rki.de) infor-miert Sie u.a. über Fallzahlen, Infektions-schutzmaßnahmen und gibt Informationenfür Reisende in verschiedenen Sprachen.

Wohin kann ich mich als Bürger wenden?Für Fragen zum Coronavirus hat das Lan-desgesundheitsamt eine Hotline eingerich-tet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen undMitarbeiter montags bis sonntags zwischen9 und 18 Uhr unter 0711 904-39555 Auch der Landkreis Ravensburg hat eineTelefonhotline für Bürgerinnen und Bürgereingerichtet. Die Telefonnummer lautet 075185-5050. Dieses ist Montag bis Freitag zuden Dienstzeiten durchgehend erreichbar.Das Infotelefon der gesetzlichen Kranken-kassen erreichen Sie unter 0800 8484-111. Bitte beachten Sie, dass Sie über diesenService nur allgemeine Informationen erhal-ten. Bei einem Verdacht der Infektion mit

Stadt informiert

Maßnahmen wegen Corona-Virus

Terminvereinbarung für die Einsicht-nahme bei öffentlichen Auslegungenvon Bebauungsplänen, Satzungen u.ä.

Sehr geehrte Einwohner und Einwohnerinnen,Für die Einsichtnahme von Planunterlagenmit Anlagen und Satzungen vereinbarenSie bitte ebenfalls einen Termin. Für die– öffentliche Auslegung zu Bebauungs-plänen, sonstigen Satzungen nach Bau-gesetzbuch beim Bauamt unter Tel. 934-146 oder 934-149

– öffentliche Auslegung der Haushaltssat-zung und des Haushaltsplanes bei derKämmerei unter Tel. 934-123 od. 934-122

Die Telefonzentrale erreichen Sie unterTel. 934-0 zu folgenden Zeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Mo. – Mi. 13.30 – 16.00 Uhr Do. 13.30 – 18.00 UhrWir bitten Sie nur die unbedingt notwendi-gen Dinge noch in direktem Kontakt – nachTerminvereinbarung – direkt im Rathauszu erledigen.Dies dient zum einen dem Schutz der Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auchder direkte Kontakt von Wartenden, z.B.vor dem Bürgerbüro, wird dadurch mini-miert und dient dem Schutz aller Einwoh-ner und Einwohnerinnen. Matthias Burth, Bürgermeister

Page 6: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

leistungen erbringen können und zugleich dieStudierbarkeit gewährleistet ist. Mensen undCafeterien bleiben bis zum 19. April 2020 ge-schlossen. Die Landesbibliotheken bleibenbis 19. April 2020 für den Publikumsverkehrgeschlossen. Online-Dienste können für diewissenschaftliche Nutzung geöffnet bleiben.(2) Das Wissenschaftsministerium wird ge-mäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durchRechtsverordnung die Dauer der Untersa-gung nach Absatz 1 zu verlängern sowieAusnahmen in begründeten Einzelfällen zu-zulassen. Das Recht der zuständigen Behör-den, weitergehende Maßnahmen nach demInfektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibthiervon unberührt.

§ 3 Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen(1) Zusammenkünfte in Vereinen und sonsti-gen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowiedie Wahrnehmung von Angeboten in Volks-hochschulen, Musikschulen und sonstigenöffentlichen und privaten Bildungseinrich-tungen im außerschulischen Bereich sowieReisebusreisen sind untersagt.(2) Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen,Synagogen und die Zusammenkünfte ande-rer Glaubensgemeinschaften sind untersagt.(3) Sonstige Versammlungen und sonstigeVeranstaltungen sind untersagt.(4) Die zuständigen Behörden können auswichtigem Grund unter Auflagen zum Schutzvor Infektionen Ausnahmen vom Verbot nachden Absätzen 1 bis 3 zulassen. Ein wichtigerGrund liegt insbesondere vor, wenn1. Versammlungen und sonstige Veranstal-tungen der Aufrechterhaltung der kriti-schen Infrastruktur im Sinne von § 1 Ab-satz 6 dienen oder

2. es sich um gesetzlich vorgeschriebeneVeranstaltungen handelt und eine Verle-gung des Termins nicht möglich ist.

(5) Das Sozialministerium wird gemäß § 32Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord-nung die in den Absätzen 1 bis 3 genannteGrenze der Teilnehmendenzahl zu ändernund hierbei auch unterschiedliche Grenzenfür Veranstaltungen in geschlossenen Räu-men und unter freiem Himmel festzusetzen.

§ 4 Schließung von Einrichtungen(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wirdbis zum 19. April 2020 untersagt:1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbe-sondere Museen, Theater, Schauspiel-häuser, Freilichttheater,

2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, ins-besondere Akademien, Fortbildungsein-richtungen, Volkshochschulen, Musik-schulen und Jugendkunstschulen,

3. Kinos,4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal-und Spaßbäder, Saunen,

5. alle öffentlichen und privaten Sportanla-gen und Sportstätten, insbesondere Fit-nessstudios sowie Tanzschulen, und ähn-liche Einrichtungen,

6. Jugendhäuser,7. öffentliche Bibliotheken,8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spiel-hallen, Spielbanken, Wettannahmestellen,

9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnli-che Einrichtungen,

10. Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Dis-kotheken, Kneipen und ähnliche Einrich-tungen, sofern nicht unter § 5 fallend,

11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- undTierparks und Anbieter von Freizeitaktivi-täten (auch außerhalb geschlossenerRäume), Spezialmärkte, Wettannahme-stellen, und ähnliche Einrichtungen,

12. alle weiteren Verkaufsstellen des Einzel-handels, die nicht zu den in Absatz 3 ge-nannten Einrichtungen gehören, insbe-sondere Outlet-Center,

13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze.(2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb weitererEinrichtungen zu untersagen oder den Be-trieb von der Einhaltung von Auflagen ab-hängig zu machen.(3) Die nach den Leitlinien der Bundesregie-rung und der Regierungschefs der Bundes-länder zum einheitlichen Vorgehen zur weite-ren Beschränkung von sozialen Kontaktenim öffentlichen Bereich angesichts der Coro-na-Epidemie in Deutschland vom 16. März2020 nicht zu schließenden Einrichtungen(Einzelhandel für Lebensmittel, Wochen-märkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränke-märkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Droge-rien, Tankstellen, Banken und Sparkassen,Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsa-lons, der Zeitungsverkauf, Hofläden, Raiffei-sen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfs-märkte und der Großhandel) haben dafür zusorgen, dass die erforderlichen Hygiene-standards, die Steuerung des Zutritts unddas Vermeiden von Warteschlangen sicher-gestellt ist. Zu diesem Zweck wird ihnen ge-stattet, auch an Sonn- und Feiertagen zu öff-nen. Das Wirtschaftsministerium wirdermächtigt, dazu Auflagen festzulegen.

§ 5 Einschränkung des Betriebs von Gaststätten(1) Der Betrieb von Gaststätten wird bis zum19. April 2020 grundsätzlich untersagt.(2) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenom-men sind Schank- und Speisegaststättensowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass1. die Plätze für die Gäste so angeordnetwerden, dass ein Abstand von mindes-tens 1,5 Metern zwischen den Tischengewährleistet ist,

2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Ab-stand von mindestens 1,5 Metern zwi-schen den Gästen gewährleistet ist und

3. Schank- und Speisegaststätten frühes-tens ab sechs Uhr geöffnet haben dürfenund spätestens ab 18 Uhr geschlossenwerden müssen.

(3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb vonGaststätten weitergehend zu untersagenoder den Betrieb von der Einhaltung weitererAuflagen abhängig zu machen.

§ 6 Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen(1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG sowie teilstatio-näre Einrichtungen für Menschen mit Pflege-und Unterstützungsbedarf oder mit Behin-derungen einschließlich Kurzzeitpflege dür-fen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchs-zwecken betreten werden. Hiervonausgenommen sind

6 Aulendorf AktuellFreitag, 20. März 2020

(6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Ab-satz 4 sind insbesondere1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverord-nung (BSI-KritisV) bestimmten SektorenEnergie, Wasser, Ernährung, Informati-onstechnik und Telekommunikation, Ge-sundheit, Finanz- und Versicherungswe-sen, Transport und Verkehr,

2. die gesamte Infrastruktur zur medizini-schen und pflegerischen Versorgung ein-schließlich der zur Aufrechterhaltung dieserVersorgung notwendigen Unterstützungs-bereiche, der Altenpflege und der ambulan-ten Pflegedienste, auch soweit sie über dieBestimmung des Sektors Gesundheit in § 6BSI-KritisV hinausgeht,

3. Regierung und Verwaltung, Parlament,Justiz- und Abschiebungshaftvollzugsein-richtungen sowie notwendige Einrichtun-gen der öffentlichen Daseinsvorsorge(einschließlich der Einrichtungen gemäß §36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit Be-schäftigte von ihrem Dienstherrn unab-kömmlich gestellt werden,

4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige)sowie Notfall-/Rettungswesen einschließ-lich Katastrophenschutz,

5. Rundfunk und Presse, 6. Beschäftigte derBetreiber bzw. Unternehmen für denÖPNV und den Schienenpersonenverkehrsowie Beschäftigte der lokalen Busunter-nehmen, sofern sie im Linienverkehr ein-gesetzt werden,

7. das Personal der Straßenmeistereien undStraßenbetriebe,

8. Bestatter.(7) Das Kultusministerium kann über die inAbsatz 6 genannten Bereiche hinaus weitereBereiche der kritischen Infrastruktur lagean-gepasst festlegen.(8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder,deren bisher besuchte Einrichtung einemBetriebsverbot unterliegt und für die nachden Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vor-gesehen ist, dürfen die betreffenden Einrich-tungen nicht betreten. Die Personensorge-berechtigten haben für die Beachtung derBetretungsverbote zu sorgen.(9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord-nung die Dauer der Untersagung nach Ab-satz 1 zu verlängern sowie deren Bedingun-gen festzulegen und die Ausgestaltung derNotbetreuung nach den Absätzen 4 und 5anzupassen. Das Recht der zuständigen Be-hörden, weitergehende Maßnahmen nachdem Infektionsschutzgesetz anzuordnen,bleibt hiervon unberührt.

§ 2 Hochschulen(1) Der Studienbetrieb an den Universitäten,Pädagogischen Hochschulen, Kunst- undMusikhochschulen, Hochschulen für ange-wandte Wissenschaften, der DHBW und denAkademien des Landes wird bis zum 19. April2020 ausgesetzt; bereits begonnener Studi-enbetrieb wird bis zu diesem Zeitpunkt unter-brochen. Online-Angebote sind weiterhinmöglich. Über die Nachholung von ausgefal-lenen Veranstaltungen und Prüfungen ent-scheidet die Hochschule in eigener Verant-wortung. Die Hochschulen sorgen dafür, dassdie Studentinnen und Studenten alle im Som-mersemester 2020 vorgesehenen Studien-

Page 7: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

Unterstützung im Alltag (z. B. Freizeitausfahr-ten für behinderte und pflegebedürftige Men-schen). Ergänzend hierzu werden – soweit dieals Gruppenveranstaltung angelegt – auch– Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Abs.1 Nr. 2 SGB XI, i.V.m. § 7 UstA-VO und

– Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGBXI i.V.m. § 8 UstA-VO

eingestellt.(8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord-nungen weitere Regelungen zum Schutz ge-fährdeter Personen vor einer Infektion mitSARS-Cov-2 zu treffen und die Regelungenin diesem Paragraphen zu ändern.(9) Über die Zutrittsverbote nach den Absät-zen 1 bis 4, ist durch die Einrichtungen in ei-ner vor Zutritt gut sichtbaren Weise, bei-spielsweise durch einen auffälligen Aushangan den Zugangstüren, zu informieren.

§ 7 Betretungsverbote(1) In den in § 6, § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz1 genannten Einrichtungen, insbesondereHochschulen, Schulen und Kindergärten,gilt, soweit deren Betrieb nicht gänzlich ein-gestellt wird, ein generelles Betretungsver-bot für Personen, die sich in den letzten 14Tagen in Risikogebieten im Ausland oder be-sonders betroffenen Regionen im Inlandnach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben,die Kontakt zu einer infizierten Person hattenoder die Symptome eines Atemwegsinfektsoder erhöhte Temperatur zeigen.(2) Gewerbliche Übernachtungsangebotedürfen nur zu notwendigen und ausdrücklichnicht zu touristischen Zwecken genutzt wer-den.

§ 8 Weitere Maßnahmen nach dem InfektionsschutzgesetzDas Recht der zuständigen Behörden, wei-tergehende Maßnahmen zum Schutz vor In-fektionen zu erlassen, bleibt von dieser Ver-ordnung unberührt. Für den Erlass vonMaßnahmen nach dem Infektionsschutzge-setz ist das Sozialministerium zuständigeoberste Polizeibehörde. Das Sozialministeri-um übt die Fachaufsicht für Maßnahmen dernach § 1 Absatz 6 der Verordnung des Sozi-alministeriums über Zuständigkeiten nachdem Infektionsschutzgesetz zuständigenOrtspolizeibehörden aus.

§ 9 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Ver-kündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die gleich-lautende Verordnung vom 16. März 2020 au-ßer Kraft.

§ 10 Außerkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020außer Kraft.(2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin des Au-ßerkrafttretens zu ändern.

Stuttgart, den 17. März 2020

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:KretschmannStrobl SitzmannDr. Eisenmann UnterstellerDr. Hoffmeister-Kraut LuchaHauk WolfHermann

7Aulendorf Aktuell Freitag, 20. März 2020

1. Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mitAusnahme der Fachkrankenhäuser fürGerontopsychiatrie,

2. psychosomatische Fachkrankenhäusersowie

3. kinder- und jugendpsychiatrische Fach-krankenhäuser

jeweils einschließlich der zugehörigen Ta-geskliniken.(2) Stationäre Einrichtungen für Menschenmit Pflege- und Unterstützungsbedarf odermit Behinderungen sowie von einem Anbie-ter verantwortete ambulant betreute Wohn-gemeinschaften für nach dem Wohn-, Teilha-be- und Pflegegesetz dürfen grundsätzlichnicht mehr zu Besuchszwecken betretenwerden. Die Einrichtungen können den Zu-tritt zu Besuchszwecken erlauben, wenn ge-eignete Maßnahmen zum Schutz vor Infek-tionen getroffen werden können.(3) Der Zutritt von externen Personen zu denin Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungenaus sonstigen, insbesondere beruflichenGründen ist nur in Ausnahmefällen und mitZustimmung der Leitung der Einrichtung ge-stattet. Im Falle der Gewährung des Zutrittssind geeignete Vorkehrungen zum Infekti-onsschutz zu treffen.(4) Personen, die in den vorausgegangenen14 Tagen in Kontakt zu einer infizierten Personstanden, und Personen mit Anzeichen fürAtemwegserkrankungen oder mit erhöhterTemperatur ist der Zutritt zu den in Absatz 1und 2 genannten Einrichtungen untersagt.Wenn diese Personen eine Einrichtung zumZweck der Behandlung oder Aufnahme betre-ten wollen, ist vorab das Einverständnis derEinrichtung einzuholen. Hiervon darf nur inNotfällen abgewichen werden. Soweit mög-lich, sind auch in diesen Fällen Maßnahmenzum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.(5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischenVersorgung und des Pflegebetriebs können inder Einrichtung tätige Personen, denen nachAbsatz 4 der Zutritt untersagt wäre, nach Ab-wägung die berufliche Tätigkeit in der Einrich-tung unter Beachtung von Schutzmaßnah-men fortsetzen. Die Entscheidung über dieFortsetzung der Tätigkeit und die erforderli-chen Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung.(6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4können durch die Einrichtungen für naheste-hende Personen im Einzelfall, beispielsweiseim Rahmen der Sterbebegleitung oder zurBegleitung eines erkrankten Kindes und unterAuflagen zugelassen werden. In Fällen nachAbsatz 4 sind zwingend geeignete Maßnah-men zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.(7) Betreuungs- und Unterstützungsangebo-te im Vor- und Umfeld von Pflege werden,soweit sie als Gruppenangebote durchge-führt werden, aufgrund einer erhöhten An-steckungsgefahr, insbesondere für die be-sonders betroffenen vulnerablen Gruppen,einstweilen eingestellt. Hierzu zählen insbe-sondere:Angebote nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 Sozialge-setzbuch (SGB) XI i. V. m. § 6 Abs. 1 Unter-stützungsangebote-Verordnung (UstA-VO),u. a. Betreuungsgruppen (für Personen mitüberwiegend kognitiven Einschränkungen, z.B. demenziell erkrankte pflegebedürftigeMenschen) oder auch sonstige Angebote zur

Maßnahmen wegen Corona-Virus

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,Sehr geehrte GästeAufgrund der stark zunehmenden Fällevon Infizierten im Landkreis und im ge-samten Land ist das Rathaus nicht mehrwie sonst zugänglich.Bitte wenden Sie sich nach Möglichkeittelefonisch bzw. per Mail an die Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter. Sie erreichen unsere Zentrale unter Tel 934-0Wir bitten Sie nur die unbedingt notwendi-gen Dinge noch in direktem Kontakt –nach Terminvereinbarung – direkt imRathaus zu erledigen. Dies dient zum einen dem Schutz der Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auchder direkte Kontakt von Wartenden, z.B.vor dem Bürgerbüro, wird dadurch mini-miert und dient dem Schutz aller Einwoh-ner und Einwohnerinnen.

Matthias Burth, Bürgermeister

Corona-Virus – Durchführung von Tests

Die Ärzteschaft des Landkreises Ravens-burg weist ausdrücklich und eindringlichdarauf hin, dass Corona-Tests an der Ab-strichstelle nur nach einem vorherigenHausarztkontakt durchgeführt werden. Fol-gende Unterlagen sind dabei vorzulegen:– Meldebogen– Laborauftrag– Laboraufkleber– VersicherungskartePersonen ohne diese Unterlagen werdenwieder weggeschickt.Wir bitten um Beachtung!

Matthias Burth, Bürgermeister

Page 8: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

Merkblatt für Personen mit einem höheren Risiko für einenschweren Krankheitsverlauf einer Coronavirus-ErkrankungWelche Personen zählen zu den Risikogrup-pen für einen schweren Krankheitsverlauf?Ein erhöhtes Risiko für einen schwerenKrankheitsverlauf einer Coronavirus-Erkran-kung (COVID-19) besteht für Menschen, die60 Jahre und älter sind. Das Risiko an derKrankheit zu versterben steigt ebenfalls mitdem Alter. Besonders betroffen sind Men-schen, die 80 Jahre und älter sind. Hinter-grund hierfür ist, dass das Immunsystem mitzunehmendem Alter auf Infektionen wenigergut reagiert als bei Jüngeren.Unabhängig vom Alter besteht ein erhöhtesRisiko für einen schweren Krankheitsverlaufbei Menschen mit Grunderkrankungen.Dazu zählen vor allem:• Chronische Atemwegserkrankungen• Bluthochdruck• Herz-Kreislauf-Erkrankungen• Diabetes• Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen

• Krebs

Wie können sich Risikopersonen schützen?Die allgemeinen Hygienemaßnahmen geltenfür Risikopersonen in besonderem Maße:• Gute Händehygiene: häufiges Händewaschen mit Seife

• Abstand halten zu Menschen, die niesen oder husten

• Einwegtaschentücher benutzen• Nicht mit ungewaschenen Händen ins Gesicht fassen

• Auf Händeschütteln und engen Körperkontakt wie Umarmung zur Begrüßung verzichten

Bei Auftreten einer durch Viren verursachtenLungenentzündung können zusätzliche In-fektionen durch Bakterien begünstigt wer-den, daher gilt für Personen die 60 Jahre

oder älter sind und für Personen die an be-stimmten Grunderkrankungen leiden:• Sprechen Sie Ihren Arzt auf eine Pneumokokken-Impfung an, sofern Sienicht schon einen Impfschutz haben.

Im Alltag sollten soziale Kontakte so weit alsmöglich reduziert werden. Dabei sollten fol-gende Tipps beachtet werden:• Einkäufe außerhalb der Haupteinkaufs-zeiten erledigen oder Einkäufe vor dieWohnungstür liefern lassen (z. B. von Familienangehörigen, Nachbarn)

• Öffentliche Nahverkehrsmittel möglichstaußerhalb der Stoßzeiten nutzen undHandschuhe tragen, um Erregerüber-tragung über die Hände zu vermeiden

• Geschäftliche und private Treffen meiden,die nicht unbedingt notwendig sind

• Auf Familienfeiern verzichten, Einzelbesuche bevorzugen

• Größere Menschenansammlungen vermeiden

• Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern sind nur noch inAusnahmen gestattet (Kinder, im Notfalloder in der Versorgung von Sterbenden)

Welche Aktivitäten sind ohne Risiko möglich?Freizeit- oder Sportaktivitäten an der frischenLuft, sofern man dabei keinen engen Kontaktzu anderen Personen hat (z. B. Spaziergang,Fahrradfahren)

Scherenschleifer auf dem Wochenmarkt

Am kommenden Donnerstag, den26.03.2020 bietet Herr Mohr mit seinem„Berger Schleifwägele“ wieder seine Diensteals Scheren- und Messerschleifer an.Außerdem finden Sie wie üblich frische re-gionale Produkte wie Obst, Gemüse, Back-waren, Wurst, Fleisch, Käse, Eier und Ge-würze.

Wilder Müll und Rattenproblematik

Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass das Ablagern von Müll außerhalbvon dafür zugelassenen Abfallbeseitigungs-anlagen verboten ist. Bitte entsorgen Sie Ih-ren angefallenen Müll in den dafür vorgese-henen Müllbehältern oder auf demWertstoffhof. Wild abgelagerter Müll belastetdie Umwelt und muss auf Kosten der Allge-meinheit entsorgt werden. Zudem ziehen wilder Müll und nicht richtigverschlossene Müllbehälter Ungeziefer undRatten an. Achten Sie daher bitte darauf,dass die Deckel von Müllcontainern ge-schlossen, ebenso gelbe Säcke gut zuge-bunden und Futtermittel für Tiere an mög-lichst für Ratten unerreichbaren Plätzenzwischengelagert sind.Zudem sollten keine Essensreste in der Toi-lette, im Gewässer oder auf dem Kompost entsorgt werden, da dies Ratten zusätzlichanlockt und die Rattenpopulation rasant an-steigen lässt.

Ratten können gefährliche Krankheitenübertragen, wie etwa Salmonellen, Trichinel-lose (Fadenwürmer) und Cholera. Sollten Sie Ratten sichten, wenden Sie sichbitte an den städtischen Betriebshof (Tel.:911185), sodass dieser entsprechend ent-gegenwirken kann. Bei einem Rattenbefallauf Privatgrundstücken müssen Eigentümerund Bewohner allerdings selbst einenSchädlingsbekämpfer beauftragen. Ordnungsamt

Sitzungsbericht der Gemeinde-ratssitzung vom 02.03.2020

Bekanntgaben, Mitteilungen,Bekanntgabe nichtöffentl. gefassterBeschlüsse, Protokoll

Rugetsweiler Brücke – AbbruchBM Burth gibt bekannt, dass in der Nachtvom 04.03.2020 der Abbruch der Rugetswei-ler Brücke erfolgt. Gegenüber dem ursprüng-lichen Antrag auf artenschutzrechtliche Ge-nehmigung mussten nun noch drei weitereBäume gefällt werden. Durch den kürzlichenstarken Sturm wurden diese so beschädigt,dass die Verkehrssicherungspflicht eine Fäl-lung erfordert hat. Die Stadt hat dies mit demLandratsamt im Vorfeld abgestimmt.

StadtputzeteFrau Thoma teilt mit, dass die Jugendfeuer-wehr am 25.04.2020 eine Stadtputzetedurchführen wird. Corona-VirusBM Burth teilt bezüglich des Corona-Virusmit, dass die Stadt über die Ministerien, denGemeindetag und die weiteren Behördensehr gut über den Corona-Virus informiertwird. Die Schulen und Kindergärten sindebenfalls entsprechend informiert.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster BeschlüsseBM Burth teilt mit, dass aus der letzten Sit-zung keine nichtöffentlich gefassten Be-schlüsse bekannt zu geben sind.

EinwohnerfragestundeEs gibt keine Anfragen aus der Einwohner-schaft.

Haushaltsplan Stadt mit Wirtschafts-plänen Eigenbetriebe für das Jahr 2020BM Burth erläutert, dass der Entwurf desHaushaltsplanes 2020 inklusive der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe am20.01.2020 in den Gemeinderat eingebrachtwurde.Der städtische Haushaltsplan und der Wirt-schaftsplan des Eigenbetriebs Tourismuswurden am 12.02.2020 im Verwaltungsaus-schuss vorberaten. Die Vorberatung derWirtschaftspläne der Betriebswerke Aulen-dorf und der Stadtwerke Aulendorf erfolgteam 05.02.2020 im Ausschuss für Umweltund Technik. Auf die ursprünglich vorgesehene Kreditauf-nahme im Bereich der Wasserversorgungkonnte nach der Änderungsliste verzichtetwerden. Damit ist lediglich die Kreditaufnahme im Be-reich der Abwasserbeseitigung in Höhe von1,5 Mio. Euro genehmigungspflichtig.

8 Aulendorf AktuellFreitag, 20. März 2020

Page 9: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

SR Groll stellt den Antrag, 1.500 Euro für dieKlimakompensation der Stadt für eine Maß-nahme, die auf der Gemarkung Aulendorfumgesetzt werden soll, in den Haushalt miteinzustellen. Denkbar wäre vor Ort Bäume zupflanzen. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt,unter der Voraussetzung, dass die Maßnah-me vor Ort umgesetzt wird. BM Burth teilt mit, dass die Prüfauftrage derBUS-Fraktion zur Beratung in den Verwal-tungsausschuss verwiesen werden. Dem wird einstimmig zugestimmt. Die Haushaltssatzung und die Wirtschafts-pläne für das Jahr 2020 werden einstimmigbeschlossen.

Erhaltungs- und Gestaltungssatzungder Stadt Aulendorf1. Zustimmung zum Planentwurf2. Beteiligung der Öffentlichkeit undAnhörung der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange

BM Burth begrüßt Frau Zeese vom beauf-tragten Büro FPZ. Aktuell besteht ein hoher Veränderungs-druck, insbesondere in den Innenstädten.Die Umsetzung von Neubauprojekten ist vorallem für Wohnnutzung derzeit wirtschaftlichattraktiv. Bei Neubauvorhaben wird einegrößtmögliche Ausnutzung angestrebt, derstädtebauliche Kontext wird nicht entspre-chend berücksichtigt. Oft werden vorhande-ne Gebäude abgebrochen und damit gehenwichtige prägende Elemente des Stadtbildsunwiederbringlich verloren.Die historisch gewachsene Innenstadt erhältihre besondere Prägung maßgeblich durchdie überlieferte Gestalt ihrer Bebauung. Beider Sanierung historischer Bauten kommt esdurch die Verwendung moderner Baustoffeund Techniken immer wieder zu einem Ver-lust des charakteristischen Aussehens einesGebäudetyps. Schlimmstenfalls erscheintein altes Gebäude nach der Sanierung wieein Neubau. Damit hat nicht nur das Gebäu-de selbst seine historische Identität einge-büßt, auch das Stadtbild verliert einen prä-genden Bestandteil.Ziel der Stadtentwicklung ist es, die hetero-gene Ortsstruktur der Stadt Aulendorf zu ei-nem besonderen Ort zu entwickeln. Die Er-haltung des überlieferten Stadtbildes derStadt Aulendorf ist dabei eine Aufgabe vonhoher kultureller Bedeutung. Das Stadtbildträgt wesentlich zur Identität der Stadt unddamit auch zur Identifikation ihrer Bewohnerund Besucher mit der Stadt bei. Deshalb sollen klare Spielregeln für das Er-halten, Sanieren und Weiterbauen in der ge-samten Innenstadt von Aulendorf aufgestelltwerden. Für diesen Wandel im Umgang mitder Stadt und ihrer prägenden Strukturen ge-hört auch eine umfassende Information undBeteiligung der Bürgerschaft von Aulendorf,um Akzeptanz und Mitwirkungsbereitschaftzu ermöglichen.Bis Mitte 2018 wurde als 1. Arbeitsstufe eineStadtbildanalyse erarbeitet, die die Eigenartund Besonderheiten der Stadtstruktur in derInnenstadt von Aulendorf dokumentiert. Inder Innenstadt von Aulendorf sind noch zahl-reiche stadtbildprägende Gebäude erhalten.Diese sind jedoch z. T. stark sanierungsbe-

dürftig, daher besteht großer Handlungsbe-darf im Hinblick auf den Umgang mit diesenGebäuden. Um das historisch gewachsene Stadtbildvon Aulendorf zu bewahren und qualitätsvollweiterzuentwickeln wurde auf der Grundlageder Stadtbildanalyse eine Erhaltungs- undGestaltungssatzung für die Innenstadt vonAulendorf formuliert. Darin wird der Sanie-rung und Wiedernutzbarmachung bestehen-der Gebäude klarer Vorrang vor Abbruch undNeubebauung eingeräumt. Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung istein Instrument zum Schutz städtebaulich er-haltenswerter Bereiche. Die Erhaltungssat-zung übernimmt dabei eine vorsorgendeRolle, während die Gestaltungssatzung einaktives Instrument zur Bewahrung einesschutzwürdigen Ortsbildbereichs vor stören-den gestalterischen Veränderungen darstellt. Mit der Erhaltungs- und Gestaltungssatzungsoll der sorgsame Umgang mit der vorhan-denen Bausubstanz herausgearbeitet undinsgesamt das Bewusstsein für die vorhan-denen einzigartigen Werte der Innenstadt ge-stärkt werden. Ziel der Satzung ist der Erhaltdes Typischen und Identitätsstiftenden einer-seits und die Fortentwicklung der Innenstadtmit der notwendigen und dem Ort angemes-sen Qualität in Städtebau und Gestaltung an-dererseits. Die Satzung ist nicht darauf aus-gelegt, den heutigen Zustand des Ortsbildeszu konservieren, sondern eine lebendigeWeiterentwicklung zu ermöglichen und zu ei-nem harmonischen Gesamtbild zu führen.Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzungstellt ein zentrales Steuerungsinstrument fürdie Stadtentwicklung dar, welches jedochnicht alle wichtigen städtebaulichen Belangeabdecken kann. Dafür wurde aufbauend aufder Stadtbildanalyse und weitere vorliegendePlanungen eine integrierte städtebaulicheRahmenplanung für die Innenstadt von Au-lendorf erforderlich. Die Rahmenplanung für die Innenstadt sollden Bezug zur Gesamtstadt herstellen unddabei den historischen Kernbereich derStadt Aulendorf sichern sowie die besonde-ren vorhandenen Potenziale hervorheben(Topografie, Wohnqualität, Gestaltqualität,Baugeschichte und Identität) und umsichtigeund kleinräumige Entwicklungsperspektivender einzelnen Stadtquartiere aufzeigen.Der Rahmenplan zeigt als informelles Plan-werk die Entwicklung mit Grundsatzaussa-gen zu Nutzungen und zur Erschließung auf.Für eine umfassende Steuerung der bauli-chen Entwicklung der Stadt Aulendorf müs-sen auch Aussagen zur Kubatur der Gebäu-de, d.h. zur Gebäudehöhe und Zahl derGeschosse, der Dachform und Dachneigungsowie zur überbaubaren Grundstücksflächeund zur Nutzung getroffen werden. Dafürsind städtebauliche Neuordnungskonzepteals Voraussetzung für Bebauungspläne erfor-derlich. Damit können bauplanungsrechtli-che Festlegungen getroffen und qualifizierteBebauungspläne für Teilbereiche der Innen-stadt aufgestellt werden.Weitere mögliche Instrumente zur Steuerungder Stadtentwicklung sind z. B. der Einsatzeines mobilen Gestaltungsbeirats, ein Kom-munales Förderprogramm sowie eine

umfassende Beratung und Begleitung vonSanierungsmaßnahmen und Projektent-wicklungen.Der nun zur Beratung und Beschlussfassungvorliegende Satzungsentwurf für die Erhal-tungs- und Gestaltungssatzung sieht vor, derSanierung und Wiedernutzbarmachung be-stehender Gebäude klaren Vorrang vor Ab-bruch und Neubebauung einzuräumen (Er-haltungssatzung). Die Beschlussfassung über den Abbruch vonGebäuden in der Innenstadt obliegt gemäß dervorgeschlagenen Regelung der Erhaltungssat-zung dem Gemeinderat. Ist ein Abbruch unterBerücksichtigung wirtschaftlicher und bau-technischer Gegebenheiten städtebaulich ver-tretbar oder technisch alternativlos sieht derSatzungsentwurf vor, dass der Abbruch vonGebäuden erst dann erfolgen darf, wenn einegenehmigte, den Zielsetzungen der Satzungentsprechende Planung für die anschließendeNeubebauung vorliegt. Zudem soll die Neube-bauung möglichst vor Ablauf der vorliegendenBaugenehmigung errichtet worden sein (Hin-weis auf ein Baugebot gemäß § 176 Abs. 2BauGB und ein Modernisierungs- und In-standsetzungsgebot gemäß § 177 BauGB).Auf diese Weise soll vermieden werden, dassüber längere Zeit unbebaute Lücken negativeWirkungen im Stadtgefüge entfalten.Für eine Neubebauung sieht der Satzungsent-wurf zwei Lösungsmöglichkeiten vor. Das Vor-haben erfüllt die klaren gestalterischen Spiel-regeln des Regelwerks, wodurch ein Einfügenvon Neubauten in die historische Stadtstruk-tur gewährleistet ist. Es sind jedoch auchneue architektonische und städtebaulicheQualitäten grundsätzlich gewollt und möglich.Dabei steht „Qualität“ im Vordergrund. Solldabei von den Regelungen der Satzung abge-wichen werden, ist dies gemäß Satzung mög-lich, jedoch ist in solchen Fällen ein Architek-tenwettbewerb durchzuführen. Dadurch wirdsichergestellt, dass die beste Lösung zur Um-setzung kommt. Vertreterinnen und Vertreterdes Gemeinderats sowie der Verwaltung sindim Rahmen des Preisgerichts eng in die Ent-scheidungsfindung eingebunden.Die Genehmigungspflicht für die Errichtungbaulicher Anlagen umfasst alle Grundstückeim Geltungsbereich der Satzung. Auf dieseWeise soll sichergestellt werden, das auf denbisher nicht bebauten, aber bebaubarenGrundstücksflächen und im Fall der Wieder-errichtung von Gebäuden präventiv kontrol-liert wird, ob durch die beabsichtigte bauli-che Anlage nachteilige Auswirkungen auf diezu schützende städtebauliche Gestalt ent-stehen, die diese schützenswerte städte-bauliche Gestalt beeinträchtigen.Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung re-gelt zudem Sanierungs- und Umbaumaß-nahmen an bestehenden Gebäuden. Hier-durch wird sichergestellt, dass derhistorische Bestand pfleglich behandelt wird,in Einzelfällen können damit auch Fehler derVergangenheit zurückgebaut werden. Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung istin Form einer Stadtbildfibel aufbereitet, umden Regelungsinhalt und die Auslegung dereinzelnen Anforderungen durch positive Bei-spiele und Erläuterungen gut verständlichdarzustellen. Sie gibt klare Antworten auf

9Aulendorf Aktuell Freitag, 20. März 2020

Page 10: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

Fragen z. B. zur wirtschaftlichen Bauweise,dem Konflikt zwischen Denkmalschutz undEnergieeinsparverordnung (z. B. Wärme-dämmung) und technische Anforderungen,wie Photovoltaikanlagen. Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzungdient als Handbuch für die Bauherren undihre planenden Architekten. Damit soll im Vor-feld der Baueingabeplanung die Abstimmungzwischen allen Beteiligten erleichtert werden.Im nächsten Verfahrensschritt soll nun mitdem vorliegenden Entwurf die Beteiligungder Öffentlichkeit und die Anhörung der Be-hörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange durchgeführt werden.SR Holzapfel hält zwingende Architekten-wettbewerbe für schwierig. Frau Zeese erläutert, dass Architektenwett-bewerbe bei der Gestaltung helfen können.Ein Beispiel hierfür ist die prägnante Stelledes Gasthauses am Bühl, hier ist ein Wettbe-werb angezeigt. Das Gesicht der Stadt wirdan genau diesen Stellen geprägt. Es hatnichts mit Einschränkung zu tun, sondern nurmit einer Verbesserung. Denkbar wäre auchein Investorenwettbewerb. SR M. Halder hält diese Vorgabe ebenfalls fürschwierig, weil sie den potentiellen Bauherrnauch nicht unerheblich Geld kosten wird. Frau Zeese erläutert, dass ein Paradigmen-wechsel erfolgen muss. SR Zimmermann hält ein Architektenwettbe-werb mit fünf Architekten für zu viel. Manmuss auch an die potentiellen Bauherrendenken. Alternativ wäre für ihn eine Reduzie-rung auf drei Architekten oder eine Vorgabe,Alternativvorschläge zu bringen. Der Gemeinderat beschließt mit 13 Ja-Stim-men, 1 Enthaltung und 1 Nein-Stimme:1. Die Anzahl der Teilnehmer für den gefor-derten Architektenwettbewerb (§ 6 Abs. 8der Satzung) wird von 5 auf 3 reduziert. 2. Die Regelung für die Solarnutzung derDachflächen wird überarbeitet. 3. Der Gemeinderat billigt den vorliegendenEntwurf der Erhaltungs- und Gestaltungssat-zung in der Fassung vom 07.01.2020.4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit demvorliegenden Entwurf der Erhaltungs- und Ge-staltungssatzung in der Fassung vom07.01.2020 die Beteiligung der Öffentlichkeitund die Anhörung der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange durchzuführen.

Grundschule – GrundsatzbeschlussAbbruch Bauteil 1928Herr Blaser erläutert, dass im Zuge von Um-bauarbeiten im Jahr 2007 im Untergeschossbereichsweise erhebliche Mängel in tragen-den Bauteilen festgestellt wurden.Die Umbauarbeiten wurden damals darauf-hin eingestellt und umfangreiche statischeUntersuchungen durchgeführt.Am 23.07.2008 hat die Schulbaukommissiondes Kultusministeriums mit Vertretern desRegierungspräsidium Tübingen und desLandratsamtes Ravensburg nach einer Orts-besichtigung der Grundschule in anschlie-ßender Sitzung den Beschluss gefasst, denBauteil 1928 als Schulgebäude aufzugebenund die Entwidmung beschlossen.Durch verschiedene Auflagen und zusätzli-chen statischen Maßnahmen (Einbau vonStahlträgern/Stahlstützen und zusätzliche

Brandmelder) konnte der Bauteil 1928 fürden Unterricht bis Schuljahresende Juli 2009weiter genutzt werden.Der Umzug in die zwischenzeitlich errichte-ten Ersatzcontainer wurde zu Schulbeginn imSeptember 2009 vollzogen.Nach langen und intensiven Verhandlungenmit dem Land und dem Landratsamt für ei-nen Ersatzneubau mit 7 Klassenzimmern,Mensa, Küche, Lehrerzimmer, Verwaltungs-räume, Mehrzweckraum und WC-Anlagenhat der Gemeinderat am 18.06.2012 denAuftrag zum Grundschulneubau vergeben.Seit dem Leerstand muss der Gebäudeteil1928 im zweijährigen Rhythmus von einemStatiker begangen und besichtigt werden.Die steigenden Schülerzahlen und der somitfehlende Raumbedarf mit steigenden Anfor-derungen vor allem in der Ganztagesbetreu-ung mit Mittagsessen fordert einen weiterenAnbau im Bereich der Grundschule. Die wei-tere Verwendung des Bauteils 1956 wirdebenfalls noch Auswirkungen auf das Raum-programm haben. Zur Realisierung derSchulerweiterung muss der Gebäudeteil von1928 abgebrochen werden. Die Abbrucharbeiten in dieser Größenord-nung können durch den entstehenden Lärmund aus Gründen der Verkehrssicherheit nurin den Sommerferien 2020 durchgeführt wer-den, wenn mit dem Anbau im Frühjahr/Som-mer 2021 begonnen werden soll. Mit denVorarbeiten wie dem Ausbau von Böden, Tü-ren, Decken und Fenster sowie der Baustel-lenabsicherung muss bereits vor den Ferienbegonnen werden. Die reinen Abbrucharbei-ten einschließlich Abtransport des Bau-schutts nehmen mit Sicherheit die ganzen 6Wochen Ferien in Anspruch.Die Zusammenhänge und Gegebenheitenzwischen den verschiedenen Bauteilen inBezug auf die Nutzungen und aus versor-gungstechnischer Sicht sind sehr komplexund erfordern eine frühzeitige Vorbereitungund Umsetzung von Maßnahmen.Mit der Aufstellung von vorbereitenden Maß-nahmen wurde bereits begonnen und mitPlanern und Schule Lösungen gesucht undbesprochen. Für die Erstellung des Baugesuchs zum Ab-bruch wird das Büro Kasten beauftragt. DasBüro Kasten wurde auch mit der Planung desGrundschulneubaus beauftragt und hat da-durch gute Vorkenntnisse in den Zusammen-hängen.Die Abbrucharbeiten werden öffentlich aus-geschrieben. Für die Ausschreibung der Abbrucharbeitenmit Bauleitung und Untersuchung der ver-bauten Baumaterialien muss ein entspre-chendes Fachbüro beauftragt werden. Hier-zu werden 2 bis 3 Angebote eingeholt.Die Stellung des notwendigen SiGeKo wirdvom Büro Kasten durchgeführt.Entsprechende Aufträge oder Verträge wer-den nach Eingang der Angebote geprüft undentsprechend der Vergabesummen im jewei-ligen Gremium oder vom Bürgermeister ver-geben.Weiter wird vorgeschlagen, dass für die an-grenzenden Gebäude in der Schulstraße einBeweissicherungsverfahren vor Beginn derAbbrucharbeiten durchgeführt wird. Das Be-

weissicherungsverfahren wird vorbeugenddurchgeführt, da bekanntlich öfters durchplötzliche Risse in Gebäuden es zu Rechts-streitigkeiten kommt.Im Haushalt 2020 hat das Bauamt für denAbbruch 350.000,00 € und für den Neubaueinen Anteil von 300.000,00 € eingeplantund eingestellt.Es ist geplant den ersten Vorentwurf vom ge-planten Grundschulanbau am 30.03.2020 alserstes Konzept in den Gemeinderat einzu-bringen.Der Gemeinderat beschließt einstimmig:1. Dem Grundsatzbeschluss für den Ab-bruch des Bauteils 1928 an der Grundschulein den Sommerferien 2020 wird zugestimmt.2. Der Vorgehensweise zur Umsetzung derunter den Punkten 2 bis 5 beschriebenenVorarbeiten wird zugestimmt. NotwendigeAufträge können zu gegebener Zeit entspre-chend der Zuständigkeit vergeben werden.3. Zum Verfahren des Abbruchs wie unterPunkt 6 angeführt wird wie folgt zugestimmt:– Für die Erstellung des Baugesuchs zumAbbruch wird das Büro Kasten vorgeschla-gen. Die Beauftragung erfolgt nach Eingangeines Angebotes im zuständigen Gremiumoder durch den Bürgermeister.– Die Abbrucharbeiten werden öffentlich aus-geschrieben.– Für die Erstellung der Ausschreibungsunter-lagen mit Bauleitung und vorheriger Prüfungund Begutachtung aller verbauten Bau-mate-rialien werden von 2 bis 3 geeigneten BürosAngebote eingeholt. Die Vergabe erfolgt nachPrüfung der Angebote im zuständigen Gremi-um oder durch den Bürgermeister.– Für die Stellung des notwendigen SiGeKowird das Büro Kasten vorgeschlagen. DieBeauftragung erfolgt nach eingegangenemAngebot im zuständigen Gremium oderdurch den Bürgermeister.– Für das Beweissicherverfahren der angren-zenden Gebäude wie oben angeführt werden2 bis 3 Angebote von Gutachtern eingeholtund entsprechend der Vergabesumme im zu-ständigen Gremium oder Bürgermeister ver-geben.4. Das Baugesuch zum Abbruch des Bau-teils 1928 wird rechtzeitig erstellt, bei derBaurechtsbehörde eingereicht und im Aus-schuss für Umwelt und Technik vorgestellt.

Änderung der Richtlinienzur KulturförderungFrau Johler erläutert, dass der Gemeinderatim Jahr 2018 das tagestouristische Konzeptfür die Stadt Aulendorf beschlossen hat. AlsZiele des Konzeptes wurden dabei unter an-derem folgende definiert:– Generierung einer zusätzlichen Wertschöp-fung und Stärkung vorhandener Anbieterdurch mehr Nachfrage und Umsätze – Ermunterung alter und neuer Anbieter durchdie Stadtverwaltung, neue Events bzw. Ange-bote zu entwickeln und in den Markt einzu-führen (Indikator: zwei neue Events im Jahr)Damit soll eine Attraktivitätssteigerung für dieGäste der Beherbergungsbetriebe und derlokalen Bevölkerung sowie eine Image- undProfilbildung der Anbieter und der Stadt Au-lendorf erfolgen. Als Veranstaltungsbudget aus dem Konzeptheraus wurden für die Bezuschussung von

10 Aulendorf AktuellFreitag, 20. März 2020

Page 11: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

neuen Events 6.000 € vorgeschlagen. AlsGrundlage für diese Förderungen wurden dieKulturförderrichtlinien erarbeitet. Grundsätz-lich antragsberechtigt ist danach jeder, dersich innerhalb der Stadt Aulendorf in künstle-rischer, kultureller oder touristischer Formengagiert. Es muss sich dabei nicht um einenAulendorfer Bürger handeln. Nicht unter die-se Förderrichtlinien fallen Gewerbetreibende,Gastronomiebetriebe, politische Parteien imSinne des Grundgesetzes und Religionsge-meinschaften. Zu fördernde Vorhaben sollenfür jede Bürgerin bzw. für jeden Bürger zu-gänglich sein.Außerdem sollten folgende weitere Voraus-setzungen erfüllt werden: – Sie sollten einen Beitrag zur Entwicklungund Pflege des Tourismus in der Stadt Aulen-dorf leisten;– Sie sollten den (tages)touristischen Zielender Stadt entsprechen, indem sie insbeson-dere das Schlossareal (Park, Hofgarten,Schloss) und den Steegersee beleben undbewerben; – Sie sollten eine überregionale Resonanz er-warten lassen, was an Angebotsform undbeworbenem Raum festgemacht wird; – Sie sollten direkt oder indirekt zu einer loka-len Wertschöpfung führen, in dem gastrono-mische, kulturelle oder gewerbliche Anbietermit eingebunden sind oder davon profitierenkönnen; – Sie sollten in hohem Maße imageprägendoder innovativ sein (z.B. neue Formate bein-halten). – Ziel sollte die dauerhafte Etablierung einesneuen Events für Bürger und Gäste sein. Im Rahmen der Beratung letztes Jahres hatsich gezeigt, dass eine Nachbesserung erfol-gen muss. Deshalb wird die bisherige Be-punktungsmatrix gestrichen. Zudem werdendie bisherigen Voraussetzungen weicher ge-fasst und sind nur noch „Schwerpunktthe-men“. Der Sinn und Zweck dieser Änderungist, dass die Entscheidung nicht mit einerstrengen Bepunktung erfolgt, sondern wiebei der Vereinsförderung oder auch bei derBürgerstiftung. Damit würden an einer ge-meinsamen Beratung alle Anträge vorliegenund der Verwaltungsausschuss würde an-hand der Schwerpunktthemen entscheiden,welcher Antrag eine Förderung erhält und inwelcher Höhe. Bisher mussten alle Voraus-setzungen einzeln bepunktet werden. Nunmit der Änderung könnte sich die Verwaltungvorstellen, dass nicht alle Themen umfasstsein müssen, diese als Anhaltspunkt in derEntscheidung dienen, aber relativ schwam-mig (bewusst) gefasst sind. Zudem wurden einige Regelungen der Ver-einsförderrichtlinie eingearbeitet. Ausdrücklich darüber zu beraten ist noch, obauch laufende Projekte gefördert werdenoder nur neue Projekte. Die Verwaltung könn-te sich auch die Förderung von laufendenProjekten vorstellen, auch, weil davon auszu-gehen ist, dass nicht jedes Jahr neue, innova-tive Projekte erarbeitet werden, für die dannauch noch eine Förderung beantragt wird. Ergänzend zu der Beratung im Verwaltungs-ausschuss schlägt die Verwaltung für dasJahr 2020 folgende Vorgehensweise vor: – Anträge können gestellt werden bis zum

Datum, dass in der Richtlinie vorgesehen ist– Entscheidung erfolgt wie in der Richtlinievorgesehen im Herbst– Abweichend zu den Folgejahren schlägt dieVerwaltung vor, dass auch Projekte die zu die-sem Zeitpunkt der Entscheidung schon statt-fanden, gefördert werden können. Vorausset-zung ist, dass diese im Jahr 2020 stattfanden!– Sofern der Gemeinderat dieser Vorgehens-weise nicht zustimmen können, sind die Mit-tel für die Kulturförderung im Nachtrag fürdas Jahr 2020 zu streichen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig: 1. Die Richtlinien zur Kulturförderung werdenwie in der Anlage zur Vorlage dargestellt ge-ändert. 2. Der abweichenden Vorgehensweise fürdas Jahr 2020 wird wie von der Verwaltungvorgeschlagen zustimmt. 3. Es können auch laufende Projekte geför-dert werden.

Aufstellungsbeschluss zur Errichtungeiner Freiflächenphotovoltaikanlageauf den Grundstücken Flst. Nrn. 744/8und 1491, BlönriedBM Burth erläutert, dass die ABO WIND AG,Wiesbaden, beabsichtigt, auf der Gemar-kung Blönried eine Freiflächen-Photovoltai-kanlage zu errichten. Die Freiflächenanlagesoll entlang der Bahnlinie von Altshausennach Aulendorf auf Gemarkung Blönried aufden Grundstücken Flst. Nrn. 744/8 und 1491in einem sogenannten 110 m-Randstreifenerrichtet werden. Die installierte Leistung der Anlage soll nachaktueller Planung insgesamt 2 MW (peak)betragen. Die Anlage besteht im Wesentli-chen aus den nachfolgenden Komponenten:Photovoltaikmodule, Gestell, Elektroverteiler,Wechselrichter, Trafostation sowie aus derVerkabelung der elektrischen Komponentenuntereinander. Die Module werden fest aufgeständert mit-tels Leichtmetallkonstruktion als Freiland-Montagesystem und nach Süden hin ausge-richtet. Die Neigung der Modulflächenbeträgt nach der aktuellen Planung 20 Gradgegenüber der Horizontalen. Im Querschnitteines Gestells (Modultisch) werden je 4 Mo-dule übereinander angeordnet. Die Unter-kunft der geneigten Modulfläche liegt ca. 80cm über der Geländeoberkante. Die Ober-kante der Modulfläche hat eine Höhe von ca.2,50 m. Jeder Modultisch verfügt je nach sta-tischer Anforderung über 10 Pfosten aus ver-zinktem Stahlblech. Die Pfosten werden jenach statischer Vorgabe bis zu 2 m tief ein-gerammt. Der Abstand zwischen den Modul-tischen beträgt zwischen 4 – 5 m.Die Anlage muss aus Gründen des Versiche-rungsschutzes eine Einzäunung erhalten. Beider Zaunanlage handelt es sich um einenMaschendrahtzaun mit einer Maschenweitevon ca. 0,50 x 0,50 m. Im Zuge der Planung ist die Erstellung einesvorhabenbezogenen Bebauungsplanes undeine Änderung des Flächennutzungsplanesnotwendig. Eine Standortalternativenprüfungist in diesem Verfahren durchzuführen. ImRahmen einer ersten Machbarkeitsuntersu-chung wurde die untere Naturschutzbehördeum eine erste Stellungnahme gebeten. VonSeiten der unteren Naturschutzbehörde wer-

den zum jetzigen Planungsstand Bedenkengegen das Vorhaben vorgebracht.Im Januar 2020 fand eine weitere Bespre-chung mit Vertretern der ABO WIND AG,Landratsamt Ravensburg und der Stadt Au-lendorf statt um die naturschutz- und arten-schutzfachlichen Themen zu besprechen.Von Seiten des Vorhabenträgers wird dieAuffassung vertreten, dass die naturschutz-und artenschutzfachlichen Themen über-wunden bzw. durch geeignete Maßnahmenausgeglichen werden können.Die ABO WIND AG hat nun beantragt für dieErrichtung einer Freiflächenphotovoltaikanla-ge auf den Grundstücken Flste. Nrn. 744/8und 1491 einen Aufstellungsbeschluss zu fas-sen. Die ABO WIND AG möchte die Errichtungder Anlage nicht über vorhabenbezogenenBebauungsplan durchführen, sondern über ei-nen allgemeinen Bebauungsplan in Kombina-tion mit einem städtebaulichen Vertrag, in demz.B. die Kostentragung durch die ABO WINDAG geregelt wird. Aus Sicht der Verwaltungkann diese Vorgehensweise mitgetragen wer-den. Da die betroffenen Flächen im derzeit gül-tigen Flächennutzungsplan als landwirtschaft-lichen Flächen ausgewiesen sind, ist paralleleine Änderung des Flächennutzungsplanes indiesem Bereich durchzuführen.Allgemeines Ziel der Planung ist, entspre-chend den Bestrebungen des Gesetzgebers,den Anteil des aus erneuerbaren Energien er-zeugten Stroms bis zum Jahr 2050 deutlichzu erhöhen. Hierzu soll eine geeignete, nochverfügbare Fläche, genutzt werden.Der Gemeinderat beschließt mit 10 Ja-Stim-men und 5 Nein-Stimmen:1. Für den im Lageplan der ABO WIND AGvom 07.02.2020 dargestellten Planbereichwird der Bebauungsplan „Photovoltaik-Frei-flächenanlage in Aulendorf“ aufgestellt.2. Der Bebauungsplan wird im Regelverfah-ren nach Europarecht (EAG-Bau) aufgestellt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Auf-stellungsbeschluss öffentlich bekannt zu ma-chen.4. Es ist vorgesehen, das Gebiet als Sonsti-ges Sondergebiet zur Nutzung der Sonnen-energie gemäß § 11 Baunutzungsverordnungfestzusetzen. Die Planung betrifft ein Gebiet,das im wirksamen Flächennutzungsplan alsFläche für die Landwirtschaft dargestellt ist.Der Flächennutzungsplan wird parallel zurAufstellung des Bebauungsplans geändert(§ 8 Abs. 3 BauGB).5. Allgemeines Ziel der Planung ist, dem Be-darf an erneuerbarer Energie zu entsprechenund dazu eine geeignete noch verfügbareFläche zu nutzen.

Neuausrichtung Gutachterausschussund Bestellung von GutachternBM Burth erläutert, dass der Gutachteraus-schuss der Stadt Aulendorf zuletzt in der Sit-zung des Gemeinderates am 08.12.2014 für4 Jahre bis zum 31.12.2018 bestellt wurde.Eine Neubestellung ist seither nicht erfolgt.Die Aufgaben werden von den bisherigenMitgliedern weiterhin wahrgenommen. ImGutachterausschuss sind derzeit folgendePersonen vertreten.Hans-Peter Beilharz VorsitzenderDieter Gruber Stellv. VorsitzenderGerhard Reich Mitglied

11Aulendorf Aktuell Freitag, 20. März 2020

Page 12: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

Hartmut Holder MitgliedMartin Epple MitgliedMichael Haga MitgliedGünter Spähn MitgliedAndreas Sulzer Mitglied, FinanzamtAndreas Held Mitglied, FinanzamtGemäß § 2 der Gutachterausschuss-Verord-nung sind der Vorsitzende und die ehren-amtlichen weiteren Gutachter für die Dauervon vier Jahren jeweils zu bestellen.Die wesentlichen Aufgaben des Gutachter-ausschusses sind:– Erstattung von Gutachten über den Ver-kehrswert von bebauten und unbebautenGrundstücken

– Führung der Kaufpreissammlung– Ermittlung und Veröffentlichung von Bo-denrichtwerten

Zur Unterstützung des Gutachterausschus-ses wird derzeit die Führung und Auswertungder Kaufpreissammlung durch das Bera-tungs- und Bewertungsbüro von HerrnHans-Peter Beilharz durchgeführt.Für die Ermittlung und Veröffentlichung derBodenrichtwerte und des Marktberichts wer-den die vom Beratungs- und Bewertungsbü-ro Beilharz erfassten Daten der Kaufpreis-sammlung an das Büro Weiß/Werttax GmbHübermittelt. Das Büro Weiß/Werttax konver-tiert die Daten und erstellt daraus die gesetz-lich geforderten Unterlagen für die Boden-richtwerte und Marktberichte.Diese Praxis hat sich in den letzten Jahrensehr gut bewährt. Die Erledigung der um-fangreichen und zeitintensiven Aufgabenkann von der Geschäftsstelle des Gutachter-ausschusses bzw. des Bauamtes zeitlichund inhaltlich nicht geleistet werden. Bei 27umliegenden Kommunen wird das Gutach-terwesen auf diesem Weg durch die BürosBeratungs- und Bewertungsbüro Beilharzund Weiß/Werttax bearbeitet. Zum 11.10.2017 ist die neue Gutachteraus-schussverordnung in Kraft getreten. Hinter-grund für die Änderung der Gutachteraus-schussVO war die Auffassung des LandesBaden-Württemberg, dass eine zeitgemäßeAufgabenerledigung der Gutachterausschüs-se u.a. folgende Punkte umfassen muss:– Einsatz von Fachsoftware für Führung derKaufpreissammlung, Ableitung von Werter-mittlungsdaten und Erstattung von Ver-kehrswertgutachten

– Schaffung der Voraussetzungen für die au-tomatisierte Datenübermittlung an datener-hebende Stellen bei Land, Bund und EU

– Teilnahme am ImmobilienmarktberichtDeutschland

– Bereitstellen der Bodenrichtwerte im BO-RIS des jeweiligen Landes

– Schaffung von Markttransparenz durch re-gelmäßige Herausgabe von Immobilien-marktberichten

– Präsentation der Daten zum jeweiligen Im-mobilienmarkt im Internet

– Fortbildung der Gutachter und Mitarbeiterder Geschäftsstelle, v.a. zu den Wertermitt-lungsrichtlinien des Bundes

Ziel der Neuordnung des Gutachterwesensist die Schaffung von homogenen sachlichenund räumlichen Teilmärkten und der Abgleichvon Wertermittlungsmethoden und der Ab-gleich der Inhalte der Kaufpreissammlung.

Zum Stand 2017 gab es in Baden-Württem-berg 900 Gutachterausschüsse. Im gesam-ten weiteren Bundesgebiet gab es 312 Gut-achterausschüsse. Die Anzahl derGutachterausschüsse schwankt von einemAusschuss in Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt bis 96 in Bayern. Die wesentlichste Änderung ergibt sich ausder Begründung zur GutachterausschussVO.Das Land Baden-Württemberg sieht alsRichtgröße 1.000 Kaufpreisfälle für einenGutachterausschuss vor. In der Stadt Aulen-dorf werden durchschnittlich ca. 150 Kauf-preisfälle aufgenommen. Mit dieser Regelung soll ein größerer Zustän-digkeitsbereich mit zusammenhängendenMarkt- und Verwaltungsstruktur sowie einebelastbare Datenlage geschaffen werden. Insbesondere vor der Umsetzung der Grund-steuerreform ist eine rechtssichere undrechtzeitige, flächendeckende und fachlichqualifizierte Ermittlung von Bodenrichtwertenund Wertermittlungsfaktoren wichtig.In den vergangenen 12 Monaten fanden Ge-spräche zwischen den Kommunen über diezukünftige Neuausrichtung des Gutachter-wesens statt.Im Landkreis Ravensburg soll es zukünftigzwei Gutachterausschüsse geben. Der Be-reich Allgäu wird von der Stadt Wangen ver-sorgt und das Schussental mit dem westli-chen Landkreis von der Stadt Ravensburgoder der Stadt Weingarten. Die Aufgaben-übertragung soll zum 01.01.2023 erfolgen,da die Umstellung von den Städten Wangenbzw. Ravensburg/Weingarten nicht frühergeleistet werden kann und auch die Zeiträu-me für die Grundstücksmarktberichte beach-tet werden müssen.Vor diesem Hintergrund wird von der Verwal-tung vorgeschlagen die Amtszeit des jetzi-gen Gutachterausschusses bis zum31.12.2022 zu verlängern. Im Vorfeld wurdemit den bestellten Gutachtern Kontakt auf-genommen.Herr Gerhard Reich steht als Gutachter imGutachterausschuss nicht mehr zur Verfü-gung. Die weiteren Mitglieder stehen für eineVerlängerung der Bestellung zur Verfügung.Der Gemeinderat bestellt mit 10 Ja-Stimmenund 5 Nein-Stimmen folgende Personen fürdie Zeit bis zum 31.12.2022 als Mitgliederdes Gutachterausschusses:– Hans-Peter Beilharz– Dieter Gruber– Hartmut Holder– Martin Epple– Michael Haga– Andreas Sulzer, Finanzamt Ravensburg– Andreas Held, Finanzamt Ravensburg

Sitzungsberichte im Aulendorf Aktuell –weitere VorgehensweiseSeit der letzten Beratung über die Erstellungdes Sitzungsberichts ist nun rund fünf Jahrevergangen, zudem hat sich die Besetzungdes Gremiums deutlich verändert, auch dieSchriftführung im Gemeinderat hat sich ge-ändert. Deshalb sieht die Verwaltung die Not-wendigkeit, über diesen Beschluss noch-mals zu beraten bzw. diesen auf Aktualität zuprüfen, ob es für diese Auffassung nach wievor einen Konsens gibt. Aus der Sicht derVerwaltung stellt der Sitzungsbericht neben

den Berichten aus der Schwäbischen Zei-tung die Hauptinformationsquelle für Bürgerdar, insbesondere für die Bürger, die nochnicht sehr Internetaffin sind. Aus der Sicht der Verwaltung sollte folgen-des beraten werden: 1. Lange Beschlussfassungen: Sollen nachwie vor lange Beschlussfassungen vollstän-dig abgedruckt werden? Hier sind beispiels-weise Beschlussfassungen gemeint wie die-se kürzlich über die Gebührenkalkulationenoder im Rahmen von Bebauungsplanverfah-ren. Die Verwaltung schlägt vor, die Be-schlussfassungen künftig nur noch stark ver-kürzt abzudrucken. 2. Wie wird künftig mit Wortmeldungen um-gegangen? Bisher wurden wesentliche Wort-meldungen abgedruckt, allerdings nicht mitNamen des Gemeinderates, sondern ent-sprechend der Beschlussfassung beispiels-weise „Ein Gemeinderat teilt mit, dass…“.Dies ist aus der Sicht der Verwaltung nichtmehr zeitgemäß, vor allem, weil auch in derSchwäbischen Zeitung Namen abgedrucktwerden. Dies wirkt manchmal auch merkwür-dig, wenn direkt in diesem Bericht ein Antrageines Gemeinderates gestellt wird, weil An-träge namentlich dargestellt werden. Im Kon-text kann dies für den nicht vollständig überdie damalige Beschlussfassung informiertenBürger so wirken, als ob es hier Darstellungs-fehler seitens der Verwaltung gibt. Zudemwird darauf hingewiesen, dass im Bürger-Rats-Informationssystem das gesamte öf-fentliche Protokoll einsehbar ist. Von daherist es nicht unbedingt schlüssig, dass im In-ternet alle Wortmeldungen ersichtlich ist, imMitteilungsblatt jedoch nur stark gekürzt undohne Namensnennung. Es wird vorgeschla-gen, künftig keine Wortmeldungen mehr ab-zudrucken. Wortmeldungen, die zu einer Än-derung des Beschlusses führen, werden wiefolgt abgedruckt „Aus der Mitte des Gremi-ums wurde beraten…“ (o.ä.).3. Soll abgedruckt werden, wer für die Sit-zungen entschuldigt ist? Hierfür gibt es bis-her keine Regelung. Die Verwaltung sprichtsich dagegen aus. 4. Werden weiterhin Sitzungsberichte nur fürdie Gemeinderatssitzungen geschriebenoder auch für die Ausschüsse? Der Aufwandwürde sich erhöhen, allerdings wäre es ausder Sicht der Verwaltung richtiger, weil durchdie Änderung der Wertgrenzen der Hauptsat-zung auch wichtigere Punkte ausschließlichin den Gremien beraten werden. 5. Wie lange sollen die Sitzungsberichte undErgebnisprotokolle auf der städtischenHomepage einsehbar sein? Bisher sind diesefür das gesamte Jahr vorgehalten, diesmacht es auf Dauer unübersichtlich. Es wirdvorgeschlagen, dies für jeweils drei Monatevorzuhalten.6. Zur bisherigen Beschlussfassung: Wirdbeibehalten, dass Anträge namentlich ge-nannt werden?Der Gemeinderat beschließt einstimmig: 1. Längere Beschlussfassungen können aufden wesentlichen Inhalt zusammengefasstwerden. Bei Verkürzungen erfolgt ein Hinweismit Link auf die vollständig abgedruckte Ver-sion auf der städtischen Homepage. 2. Wortmeldungen werden nicht mehr auf-

12 Aulendorf AktuellFreitag, 20. März 2020

Page 13: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

geführt. Wesentliche Wordmeldungen, die zueiner abweichenden Beschlussfassung füh-ren, werden im Sitzungsbericht aufgeführt.3. Es wird nicht aufgeführt, wer für die Sit-zung entschuldigt ist. 4. Zukünftig werden auch Sitzungsberichtefür die Ausschuss-Sitzungen geschrieben. 5. Sitzungsberichte und Ergebnisprotokollewerden drei Monate auf der städtischenHomepage vorgehalten. Es erfolgt ein Hinweisauf das Archiv im Ratsinformationssystem. 6. Anträge werden weiterhin namentlich auf-geführt.

Zeitvertragsarbeiten für anfallendeTiefbauarbeiten – VergabeJahresvertrag 2020/2021BM Burth teilt mit, dass die im Laufe einesJahres anfallenden Tiefbauarbeiten regelmä-ßig im Umfang folgender Leistungsbereichedes Standardleistungsbuchs für Zeitver-tragsarbeiten im Bauwesen (StLB-BauZ)ausgeschrieben werden. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe des Rahmenvertrages für Zeit-vertragsarbeiten für anfallende Tiefbauarbei-ten im Jahr 2020/2021 an die Helmut Kemp-ter GmbH & Co KG/Baienfurt zu einemgeschätzten Auftrags-volumen von brutto127.853,60 €.

Einführung Jobticket – Prüfauftrag BUSFrau Thoma teilt mit, dass die BUS-Fraktionim Rahmen der Haushaltsberatung für dasJahr 2019 einen Prüfauftrag zum Thema„Jobticket“ an die Verwaltung gerichtet hat. Beim Jobticket wird einem Arbeitnehmervom Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeits-verhältnisses eine vergünstigte oder kosten-lose ÖPNV Fahrkarte überlassen oder einZuschuss zu einer ÖPNV Fahrkarte bezahlt.Die Vorgehensweisen können sich von Ar-beitgeber zu Arbeitgeber und von Verkehrs-verbund zu Verkehrsverbund unterscheiden. Das Jobticket ist kein bestimmter Rechtsbe-griff und ist nicht an ein vorgegebenes Ver-fahren gebunden. Jeder Arbeitgeber kann Artund Umfang der Förderung frei wählen undwenn nötig Verträge mit Verkehrsverbündenschließen.Sämtliche Förderungen belasten den Haushaltdirekt, da keine Gehaltsumwandlung stattfin-det, sondern die Förderung ein Aufwand zu-sätzlich zu den ohnehin geschuldeten Entgel-ten ist. Da durch die unterschiedlichenWohnorte unterschiedliche Beschäftigte unterunterschiedliche Tarife fallen, wäre es ausGründen der Gleichbehandlung sinnvoll, einenfesten Förderbetrag festzusetzen. Den Restdes Tickets müssten die Beschäftigten selberzahlen, was problemlos sein sollte, da auchjetzt schon alle unterschiedliche Anfahrtswegeund damit auch unterschiedliche finanzielleBelastungen durch den Arbeitsweg haben.Die Verwaltung hatte für die Vorberatung am12.02.2020 einen monatlichen Festbetrag von20 € für die regelmäßige Nutzung des ÖPNVfür den Arbeitsweg vorgeschlagen. Der Verwal-tungsausschuss hat als Empfehlung an denGemeinderat einstimmig eine Förderung von50 % des Monatstickets bei einem Maximalzu-schuss von 60 €/Monat beschlossen. Diesentspricht einer 50 %-Förderung des teuerstenMonatstickets im Bodo-Gebiet (8 Zonen).

Dies soll auch für künftige Beschäftigte bzw.bei Stellenneubesetzungen ein Anreiz seinfür Bewerber, die einen weiteren Arbeitsweghaben.Der Gemeinderat beschließt einstimmig dieEinführung eines Jobtickets bzw. einen Zu-schuss für die Beschäftigten der Stadt für dieregelmäßige Nutzung des ÖPNV für den Ar-beitsweg i.H.v. 50 % der Monatsfahrkarte bismaximal 60 €/Monat.

VerschiedenesTore auf GrundschulsportplatzSRin K. Halder teilt mit, dass das von ihrschon mehrfach angesprochene Problem mitden ungesicherten Toren auf dem Grund-schulsportplatz sich bei dem letzten Sturmdeutlich gezeigt hat, ein Tor fiel dabei auf dieStraße. Die SGA sollte dies dringend klären,weil es für die spielenden Kinder und Ju-gendlichen sehr gefährlich ist. Die Verwaltung wird sich nochmals mit derSGA abstmmen.

Anfragen gem. § 4 GeschäftsordnungEs werden keine Anfragen gestellt.

Auf Grund der aktuellen Situa-tion bleibt der Hofgartentreffbis auf Weiteres geschlossen.Der Familientreff bleibt derzeit geschlossen.Das Integrationsmanagement berät aktuellnur noch telefonisch oder per E-Mail unterden bekannten Kontaktdaten. Persönliche Beratungen nur im Notfall undmit vorheriger telefonischer Anmeldung un-ter folgender Nummer: 0176 – 13 62 56 65Wir danken für Ihr Verständnis. Ihr Hofgar-ten-Treff-Team.

Liebe Besucherinnen und Besucher des Familientreffs

Wir möchten Sie dazu aufrufen sich gegen-seitig zu schützen.

Hofgarten-Treff

Aufgrund der derzeitig raschen Verbreitungdes Corona Virus bleibt unser Familientreffbis voraussichtlich Ostern geschlossen.Es werden in dieser Zeit keine Gruppen, Vor-träge, Veranstaltungen Sitzungen und Tref-fen im Familientreff stattfinden.Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Veranstaltungen Dienstagstreff Hofgarten

Die Veranstaltungen des StadtSeniorenRa-tes jeweils am Dienstag im Hofgarten-Trefffallen im Monat März aus.Wir informieren Sie an dieser Stelle wie esweitergeht. Momentan möchten wir nieman-den gefährden.

„Bücher – wie Vorlesen undZuhören richtig Spaß macht“Bericht über das Thema am 13.02.2020:Frau Stützle und Frau Hermann von der Ka-tholisch-Öffentlichen Bücherei in Aulendorfwaren zu Gast im Elterncafé und stelltenmehrere ihrer Lieblings-Kinderbücher vor.Die Begeisterung für Bücher und fürs Vorle-sen sprang sofort auf die zahlreichen Elternund Kinder über. Für viele war die Büchereinoch nicht bekannt, und so konnte durchdieses Thema bei den Kleinsten und bei denEltern Interesse geweckt werden, sich dortmit Lesefutter einzudecken. Die Themenangebote des Elterncafés habensich inzwischen gut etabliert. Viele Eltern nut-zen die Chance, gezielt Informationen zu be-stimmten Themen zu bekommen oder bei denReferenten persönliche Fragen zu stellen.

Als neue Erdenbürger begrüßen wir:Anni Metzler, Tochter von Nicole und Chris-toph Metzler, Winkelstock 2, Aulendorf

In die Ewigkeit abberufen wurden:Irmgard Häring-Felder, Aulendorf

Standesamt

13Aulendorf Aktuell Freitag, 20. März 2020

Page 14: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

Diözese sagt öffentliche Gottesdienste ab

Kirchengemeinderatswahl findetnur per Briefwahl statt

Liebe Gemeinde,die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat ihreEmpfehlungen für den Umgang mit Gottes-diensten in der Corona-Krise überarbeitetund massiv verschärft. So sind alle öffentlichen Eucharistiefeiernund anderen Gottesdienste bis einschließ-lich 19. April abgesagt. Die Sonntagspflichtist für diesen Zeitraum ausgesetzt. Die Pfarr-kirchen in der Diözese bleiben aber geöffnet,um Gläubigen die Möglichkeit zum Gebet zugeben. Dies hat Bischof Dr. Gebhard Fürstzusammen mit dem von ihm geleiteten Kri-senstab der Diözese am Montagvormittagbeschlossen. Die Absage bis 19. April giltauch für alle Veranstaltungen kirchl. Träger. „Es ist eine sehr schmerzliche Entschei-dung, die mir schwerfällt und die wir so nochnie zu treffen hatten. Als Kirche wollen wirden Menschen gerade in dieser schwerenZeit nahe sein und sie begleiten. Das Gebotder Nächstenliebe, Fürsorge und Barmher-zigkeit gegenüber Menschen, die besondereZuwendung benötigen, leitet unser Handelnweiterhin, gerade in dieser schweren undkritischen Zeit“, sagt Bischof Gebhard Fürst. Unser Pfarrbüro ist weiterhin als pastoraleAnlaufstelle zu den gewohnten Zeiten (außerDonnerstagabend) aber nur per Telefon oderE-Mail erreichbar. Die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter sind weiterhin in seelsorgerlichen Fra-gen ansprechbar. Außerdem finden Sie zu-künftig auf der Homepage der Kath.Kirchengemeinde, als Ersatz für die Gottes-dienste und geistlich spirituellen Angebote,Impulse und Gebete.Versammlung oder Treffen der Ministrantenim Gemeindehaus und die geplanten Treffeder kirchlichen Gruppierungen sind leider bisauf weiteres untersagt.Die Erstkommunionfeier wird auf die Zeitnach den Sommerferien verschoben. Damitfindet der geplante Elternabend am Freitagnicht statt. Den genauen Termin für die Erst-kommunion wird evtl. nach Osterferien be-kannt gegeben.

Frau Zita Döllezum 90. GeburtstagFrau Dorothea Heidezum 80. Geburtstag

Herrn Willi Jakob Kraftzum 80. Geburtstag

Frau Josefa Geiselmannzum 80. Geburtstag

Wir gratulieren herzlich

Kirchen

der drastischen Vorkehrungsmaßnahmen derLandesregierung haben wir uns entschlos-sen, den offenen Mittagstisch Aulendorf abkommenden Donnerstag, den 19.03.2020vorerst ruhen zu lassen. Somit beendet deroffene Mittagstisch frühzeitig seine diesjähri-ge Saison, welche noch bis zum 26.03.2020geplant war. Allen Besucherinnen und Besu-chern wünschen wir, dass sie gut und ohneAnsteckung durch diese Zeit gelangen. UnserDank geht an das Team unter Leitung vonFrau Christa Nässler sowie an alle Besucher,die den offenen Mittagstisch zu dem gemachthaben, was er heute ist.

Evangelische ThomaskircheAlle Gottesdienste und Gemeinde-veranstaltungen der Evangelischen

Thomasgemeinde Aulendorf müssen aufgrund der Corona-Krise

bis auf Weiteres ausfallen!Das Pfarrbüro wird trotzdem zu den üblichenSprechzeiten besetz sein. Wenn Sie einenseelsorgerlichen Kontakt wünschen, könnenSie sich nach wie vor an Pfr. Jörg Weag wen-den.Bestattungen werden weiterhin durchge-führt, mit gewissen Einschränkungen bei derGestaltung. Außerdem finden Sie zukünftig auf derHomepage der Thomasgemeinde, als Ersatzfür die Gottesdienste und geistlich spirituel-len Angebote, Predigten und Impulse inschriftlicher Form. Ebenso wird jeweils amWochenende eine neue Predigt in Papier-form am Schaukasten bei der Kirche abzu-holen sein. Darüber hinaus weisen wir aufdie vielfältigen Gottesdienstfeiern in Fernse-hen und Radio und auf Onlineangebote hin.In dieser Ausnahmesituation sind die Solida-rität und der Zusammenhalt von uns allengefragt. Es ist auch ein Gebot christlicherNächstenliebe, dass wir uns der Verantwor-tung bewusst sind, das Unsere dazu zu tun,die Verbreitung der Infektion möglichst ein-zudämmen. Und wir wollen diejenigen, diejetzt besonders auf Hilfe angewiesen sindunterstützen.Wer zu den Risikogruppen gehört und seineWohnung möglichst nicht verlassen sollte,wer Hilfe benötigt, z.B. in Form von Einkäufen,der kann sich telefonisch im EvangelischenPfarramt melden (Tel.2660). Wir schicken ih-nen Menschen, die dies für sie erledigen.Ansonsten entnehmen Sie bitte aktuelle In-formationen, wie es mit dem Gemeindelebender Thomasgemeinde Aulendorf weitergeht,der Tagespresse oder schauen Sie auf unse-rer Homepage oder im Schaukasten nach. In der Hoffnung auf Ihr Verständnis und demWunsch, dass wir diese Krise gemeinsamund mit Gottes Hilfe bewältigen und alleszum Schutz der besonders gefährdetenMenschen tun, grüße ich Sie herzlich Ihr Pfr. Jörg Weag

Gottesdienste Neuapostolische Kirche

Sonntags um 9.30 Uhr Donnerstags um 20.00 Uhr

14 Aulendorf AktuellFreitag, 20. März 2020

Der für die Firmung geplante Elternabend imApril findet nicht statt.Auch Trauungen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart werden bis Ende Mai nicht stattfin-den. Die Tauffeiern werden verschoben. In drin-genden Ausnahmesituationen können Pries-ter und Diakone das Taufsakrament im en-gen Familienkreis spenden. Beerdigungen (Beisetzung) finden nach denbehördlichen Vorgaben der teilnehmendenPersonenzahl (aktuell bis 20 Personen odernach Rücksprache bis 50 Personen) weiter-hin statt. Requien werden nachgeholt. Im Allgemeinen werden die Hauskommuni-on, Besuchsdienste und Krankensalbungeingestellt. Die Seelsorgerinnen und Seelsor-ger stehen aber auch in dieser Krisensituati-on an der Seite der Kranken. Bei einer dring-lichen Notwendigkeit (zum Beispiel einerlebensbedrohlichen Situation) bringen sie –unter Beachtung der geltenden rechtlichenLage und der besonderen Hygienemaßnah-men – auch weiterhin die Heilige Kommunionund spenden die Krankensalbung. Für die bestellten Messintentionen, die An-liegen unserer Gemeinde und die besonde-ren Intentionen werden von den Priestern dieHl. Messen gefeiert, die nicht öffentlich sind.Wir beten für die Begleitung Gottes in dieserKrisenzeit.Die Diözese verweist auf die medialen Got-tesdienstübertragungen, die ausgeweitetwerden. So wird die sonntägliche Eucharis-tiefeier um 9.30 Uhr in der Domkirche St.Marin in Rottenburg bis auf weiteres live aufder diözesanen Homepage drs.de übertra-gen. Für die Feier der Kar- und Ostertagewerden Lösungen erarbeitet, die rechtzeitigbekannt gegeben werden.Die Kirchengemeinderatswahl findet am22. März 2020 statt, allerdings ausschließ-lich als Briefwahl. Die Wahllokale bleibengeschlossen. Abgabefrist für Wahlbriefe istSonntag, 22. März, 16 Uhr im Einwurfbrief-kasten des Pfarramts. Einkaufshilfe: Für diejenigen, die durch dieaktuelle Situation sehr stark eingeschränktsind, wollen wir beim Einkaufen behilflichsein. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro permail oder telefonisch. Auch junge Menschen,die gerne diesen Dienst wahrnehmen möch-ten, bitten wir, sich im Pfarrbüro zu melden.Der Krisenstab der Diözese Rottenburg-Stutt-gart beobachtet die Entwicklung permanentund wird die oben genannten Maßnahmengegebenenfalls der aktuellen Situation anpas-sen. Auf der diözesanen Homepage drs.de istimmer der aktuelle Stand der Maßnahmen ab-rufbar. Auch auf unserer Homepage könnenSie die aktuellen Informationen lesen.Ich bitte alle mit Gottvertrauen und ange-messenem und notwendigem menschlichenHandeln in dieser Situation das Leben zu ge-stalten. GOTT IST MIT UNS!Ihr Pfr. Anantham Antony SVD

Offener Mittagstisch pausiertSaisonale Infektionskrankheiten erforderneine erhöhte Achtsamkeit und Maßnahmen,um sich und andere vor Ansteckung zuschützen. Dazu kommen im Moment die Aus-wirkungen des Coronavirus. In Anbetracht

Page 15: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

Die Gottesdienste in Bad Saulgau finden inunserer Kirche in der Kramerstr. 12 statt!(Parkmöglichkeit auch auf dem Friedhofs-Parkplatz). Zu allen Gottesdiensten sind Sieherzlich willkommen!Bei Fragen und für Mitfahrgelegenheit wen-den Sie sich bitte an den Gemeindevorste-her Christian Föll, Tel. 07524-9939943Infos: www.nak-sued.de oder www.nak.org

Gottesdienste im Schönstatt-Zentrum

Heilige Messe10 Uhr Sonntag – Vortragssaal od. Paulusraum19 Uhr jeden 1. Freitag im Monat in der Kapelle

Eucharistische AnbetungSonntag 14.00 – 17.00 Uhr5. Sonntag und Feiertage 11.00 – 17.00 Uhr Mittwoch 17.00 – 18.30 Uhr (gestaltet)Freitag 10.00 – 12.00 Uhr (während der Schulzeit gestaltet)An jedem 18. des Monats 17.00 – 19.00 Uhr

Bündnisfeier mit Verbrennen der KrugpostAn jed. 18. des Monats 19 Uhr in der Kapelle

Konzert „Gitte, Maxi und diealten Hasen” leider abgesagt!Aus gegebenem Anlass ist das Jazz-Benefiz-Konzert für kommenden Sonntag abgesagt.Ein Ersatztermin ist in Planung und wird zueinem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Abgesagt: Konzert SalterisLeider müssen wir das Konzert der Gruppe„Salteris“ am 4. April 2020 im Dorfgemein-schaftshaus Tannhausen absagen. Wir freuenuns, wenn Sie bei zukünftigen Veranstaltun-gen wieder bei uns zu Gast sind. Vielen Dankan die Gruppe Salteris für das Verständnis.Der Verein Dorfgemeinschaft Tannhausen e.V. www.dorfgemeinschaft-tannhausen.de

Absage „The StringBeanParty“Das Konzert „The StringBeanParty“ in derGärtnerei „feine Pflanzen“ Leser findet auf-grund der aktuellen Situation nicht statt.

Bahnhofsmissionen geschlossen

Aufgrund der Corona-Krise sinddie Bahnhofsmissionen Biber-

ach und Aulendorf ab Dienstag, 17. Märzbis auf Weiteres geschlossen.Diese Maßnahme findet zum Schutz der eh-renamtlichen Mitarbeitenden, der Reisendenund Gäste statt.

Veranstaltungen

Vereine & Institutionen

Auch der Reisebegleitservice „Bahnhofs-mission mobil“ und das Kinderbegleitange-bot „Kids in Tour“ sind ausgesetzt.Auch weitere Bahnhofsmissionen stellenoder schränken ihren Dienst ein. Bitte infor-mieren Sie sich vor Antritt der Reise.

Schließung Sozialladen Aufgrund der Corona-Epidemie

und den damit verbundenen Empfehlungenzur Einschränkung unnötiger sozialer Kontak-te ist der Sozialladen seit dem 16.3. zu-nächst bis Ende des Monats geschlossen.Es handelt sich hierbei um eine Vorsichtsmaß-nahme zu Ihrem Schutz und dem unserer eh-renamtlichen Mitarbeiter*innen. Während derSchließung können selbstverständlich auchkeine Kleiderspenden angenommen werden.Wir bitten um Ihr Verständnis und werden Sierechtzeitig informieren, wann der Ladenbe-trieb wieder aufgenommen wird.

DGH Zollenreute e.V.Hauptversammlung abgesagtAufgrund des Coronavirus sagen der DGHZollenreute e.V. ihre Hauptversammlung amDienstag den 24.März, ab.Der neue Termin wird dann Rechtzeitig überdie Presse bekannt gegeben.

Jahreshauptversammlung vomMSC Aulendorf entfällt

Die Jahreshauptversammlung am 29.3.2020muss wegen der momentanen Corona Si-tuation abgesagt werden und zu einem spä-teren Zeitpunkt stattfinden.

Singstunden entfallenAufgrund der Corona-Krise entfallen dieSingstunden bis nach den Osterferien.

DAV AulendorfHallenklettern setzt aus

Aufgrund der Coronakrise muss das Don-nerstagsklettern bis auf weiteres eingestelltwerden.Wir informieren sobald der Kletterbetriebwieder aufgenommen werden kann.

Narrenzunft Aulendorf e.V.Vereins-Sitzung

Die Sitzung mit den Vereinen. ist bis auf Wei-teres verschoben. Sobald sich die Coronala-ge wieder entspannt hat, wird auch die Nar-renzunft hoffentlich wieder zur „Normalität“zurückkehren können.

Liederkranz Aulendorf e.V.

Wanderung verschobenDie für den 29.3.2020 vorgesehene Wande-rung vom Flughafen Friedrichshafen insZeppelindorf wird auf einen späteren Zeit-punkt verschoben.Ihr werdet dann rechtzeitig informiert.

Kneipp im Frühjahr

Wenn die Lufttemperaturen angenehmerwerden, überall die ersten Blumen erschei-nen, die Sträucher Grün ansetzen und dieTage endlich länger werden, dann lockt dieNatur, sich draußen zu bewegen. Im Gartensind die Sträucher zu schneiden, Beete um-zugraben, das letzte Laub zu entfernen; dasalles sind wichtige und die Gesundheit stär-kende Aktivitäten. Manch sportliche Aktivitätwird wieder gestartet: Fahrrad fahren, Wal-king, Joggen, Paddeln, Reiten, die Liste kannbeliebig erweitert werden. Doch nach einerlängeren Winterpause ist Achtsamkeit mitsich selbst und seinen Liebsten wichtig. Gut,wer auf seinen Körper hört, der nach körper-lichen Anstrengungen auch Pausen braucht.Die Regeneration ist genauso wichtig wiedas regelmäßige Training. Wer ein paar Pfun-de über den Winter zugelegt hat, nutzt nundie Gelegenheit, wieder sein Idealgewicht zuerreichen. Knochen, Gelenke, Muskeln unddie entsprechen den Bindegewebe müssenerst wieder in Hochform kommen, also vor-sichtig, jedoch zielstrebig und effizient üben.Auch Vitamine und Spurenelemente sindnach dem langen Winter knapp, allen voranVitamin D. Dieses kann nun durch dosierteSonnenbäder unter der stärkeren Sonne„aufgetankt“ werden – aber immer so vor-sichtig, dass kein Sonnenbrand auftritt. An-dere Vitamine und Spurenstoffe führen wirmit den frischen Salaten und Gemüsen inausreichender Menge zu. Der eifrige Natur-beobachter Sebastian Kneipp schaute denHühnern bei deren Kräutersuche zu, undempfahl beispielsweise die jungen Brenn-nesselblätter als besonders gesund – nichtnur als Teeaufguss, sondern auch im Salat.Bärlauch, Pfefferminze, Löwenzahn undZinnkraut sind Zutaten mit gesunden Inhalts-stoffen. Immer noch beliebt sind die soge-nannten Frühjahrskuren, bei denen manüberschüssige Schlacken loswerden möch-te. Heute spricht man auch von Entgiftungbzw. Detox. Allerdings kommt es dabei gele-gentlich zu falschen Vorstellungen: der Darmmuss nicht wie ein Ofenrohr gereinigt wer-den, weil seine Schleimhäute in Verbindungmit den Darmbakterien dies ständig selbstbesorgen. Hier ist der Ansatz, mit Abführmit-teln und Einläufen für eine „Säuberung“ zusorgen sogar gefährlich, weil mit dem künst-lich erzeugten Durchfall ein Mineralienverlusteinhergeht, der schlimmstenfalls zu lebens-bedrohlichen Herzrhythmusstörungen führenkann. Hingegen gibt es durchaus uner-wünschte Ablagerungen im Bereich der Blut-gefäße (Arterien), die sich mit Ultraschall als

15Aulendorf Aktuell Freitag, 20. März 2020

Page 16: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

16 Aulendorf AktuellFreitag, 20. März 2020

Auf dem Bild abgebildet ist die scheidende erste Vorsitzende Margit Zinser-Auer, der neue erste Vorsitzende Bernd Pfeiffer und Alfred Pfeiffer, schei-dendes Ausschussmitglied nach 32 Jahren Mitgliedschaft im Ausschuss. Die Mitglieder des neuen Ausschusses.

Plaques deutlich darstellen lassen. Arterio-sklerose wird oft nur als Verkalkung gesehen,die Plaque-Ablagerungen bestehen aber vorallem aus Fetten und treten bevorzugt beiMenschen mit erhöhten Fett- und Choleste-rinwerten im Blut auf. Als der amerikanischeKardiologe Ornish vor rund 30 Jahren zeigte,dass die Plaques durch ein simples Pro-gramm auf fettarmer, kalorienreduzierter Er-nährung und Bewegung abgebaut werden,galt dies als Sensation. Sein ausgefeiltesProgramm entsprach weitgehend der inEuropa bewährten Frühjahrskur. Späterkonnte die Reduzierung von Plaques aberauch beispielsweise für Kuren mit hochdo-siertem Knoblauch gezeigt werden. Kneippund andere sprachen früher in diesem Zu-sammenhang auch von Blutreinigungskuren– in der Vorstellung, das Blut sei von uner-wünschten Stoffen zu befreien (wie Fett undCholesterin). Auch Reize mit kaltem Wasserwürden nach Kneipp dazu beitragen, „Schla-cken zu lösen“ und über dass Blut zu denAusscheidungsorganen zu bringen.

Kneipp MitgliederversammlungAnfang des Monats hielt der Kneippverein Au-lendorf seine Mitgliederversammlung ab. DieMitglieder hatten sich in großer Zahl trotz Co-rona zusammengefunden, um das Kneippjahr2019 Revue passieren zu lassen und die Wei-chen für die Zukunft zu stellen. In diesem Jahrstanden Vorstandswahlen auf der Tagesord-nung. Der alte Vorstand wurde geschlossenzum neuen Vorstand gewählt. Der 1. Vorsit-zende Dr. Eisenlauer schwor die Mitlieder aufdas Jahr 2021 ein, in dem bundesweit der200. Geburtstag des Sebastian Kneipp gefei-ert wird. Die Vorbereitungen auf viele landes-weite und lokale Aktionen sind bereits ange-laufen. Eine Sonderbriefmarke und eineGedenkmünze sind schon beschlossen. DasGesundheitskonzept nach Kneipp als Präven-tions- und Heilungskonzept ist aufgrund sei-ner Natürlichkeit wieder top aktuell. Jeder istaufgerufen eine persönliche Gesundheits-kompetenz zu erwerben, um seine Selbsthei-lungsmöglichkeiten eigenständig einsetzen zukönnen. Die Natur stellt viele Möglichkeitenzur Verfügung sich preisgünstig selbst- undeigenverantwortlich zu therapieren.

Alle Mitglieder sind aufgerufen ihr Wissenüber Kneipp an andere weiterzugeben, dievon Sebastian Kneipp noch nichts gehörthaben. Hilfe zur Selbsthilfe entlastet dasüberlastete Gesundheitssystem und stärktdas persönliche Selbstbewusstsein. In die-sem Sinne sind alle eingeladen die Angebotedes Vereins wahrzunehmen und so ein Mit-glied der großen Kneippfamilie zu werden.

Wechsel an der Spitze derVereinsführung und Neuaus-richtung der Jugendarbeit

Die diesjährige Generalversammlung desMusikvereins Tannhausen e.V. brachte einenWechsel in der Vereinsführung mit sich. DieSitzung war geprägt von Rotation der ver-antwortlichen Posten, Neuausrichtung derJugendarbeit und viel Dank für ein gelunge-nes vergangenes Vereinsjahr.Die Totenehrung hatte einen besonderenStellenwert mit liebem Gedenken an den imHerbst 2019 verstorbenen EhrendirigentenHugo Nägele und den verstorbenen passi-ven Mitgliedern des vergangenen Jahres.Die bisherige erste Vorsitzende Margit Zin-ser-Auer hat schon bei der Versammlung imletzten Jahr angekündigt, die Vereinsführungin diesem Jahr abgeben zu wollen. Die Mit-glieder des Vereins wählten geheim den bis-herigen Stellvertreter der VorsitzendenBernd Pfeiffer mit sehr großem Zuspruchzum ersten Vorsitzenden im Verein. Neu inder Vorstandschaft sind der jetzige Stellver-treter Uwe Kesenheimer, Daniela Noll, die fürden scheidenden Marcus Pfeiffer als aktiveBeisitzerin nachgerückt ist und Tanja Laub,die das Amt des passiven Beisitzers von Al-fred Pfeiffer übernommen hat. Entsprechend der im letzten Jahr neu ge-schaffenen Geschäftsordnung für den Ver-ein, wurde der Bereich „Jugendausbildungund -vertretung“ um eine Person erweitert.Die Kinder und Jugendlichen in Ausbildungund im Verein haben unter sich Isabel Mockals Jugendleiterin gewählt. Jugendvertrete-rin im Ausschuss ist die scheidende ersteVorsitzende Margit Zinser-Auer.

Das Angebot der Jugendarbeit reicht von dermusikalischen Früherziehung ab vier Jahrenzum Blockflötenunterricht bis zur Ausbildungam Instrument. Schon während der Ausbil-dung sind die Kinder herzlich eingeladen anverschieden Aktivitäten der Kinder und Ju-gendlichen im Verein teilzunehmen. Geplantwar, dass nach den Osterferien der nächsteBlockflötenkurs beginnt. Näheres ist bei Mar-git Zinser-Auer unter [email protected] zu erfahren. Dirigentin Vanessa Leuter berichtete von ei-nem positiven musikalischen Jahr mit erfolg-reichem Frühlingskonzert neben erfreulichenAuftritten und insgesamt meist gutem Pro-benbesuch. Sie bedankte sich im Besonde-ren beim neuen Vorsitzenden, Bernd Pfeiffer.Er besuchte alle Proben, die sie angesetzthat. Dicht gefolgt von Lars Kesenheimer undArmin Leuter, die jeweils an einer Probe nichtteilnehmen konnten und von Klaus Merk, dernur zwei Proben versäumt hat.Die beiden Kassenprüfer Kai Pfeiffer und Mi-rek Schob bescheinigten eine tadellose Kas-senführung des Kassiers Florian Laub undempfahlen der Versammlung die Entlastungder Vorstandschaft.Nach den Wahlen haben sich die aktiven Mu-sikanten zum Chor formiert und Alfred Pfeifferzur großen Wertschätzung seiner Arbeit einpersönlich gedichtetes Lied gesungen „Oh,wie wird des sai ohne Di?“ beinhaltete dasWehklagen. Seit Beginn des Vereins 1988 warer ununterbrochen Mitglied der Vorstand-schaft. Auf seinen Wunsch wurde das Amtdes passiven Mitgliedes neu besetzt.Im Anschluss wurde Margit Zinser-Auer vonden Musikerinnen und Musikern ebenfalls be-sungen mit dem schlichten Titel „OifachDankschee“. Acht Jahre lang hatte sie dasAmt der ersten Vorsitzenden inne und prägtemit unermüdlichem persönlichem Einsatz dasGeschehen im Musikverein Tannhausen e.V..Unter großem Applaus der Anwesenden be-kam sie ein Präsent und Blumen überreicht.Die kleine Ständlesbesetzung umrahmte dieSitzung musikalisch und zeigte, wie auch nurfünf Musiker einer Musikkapelle für guteStimmung sorgen können.Die Vorbereitungen auf das Jahreskonzertam Samstag, 28.03.2020 liefen bereits aufHochtouren. Aufgrund der Corona-Krisewurde dieser Konzert-Termin abgesagt.

Page 17: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

17Aulendorf Aktuell Freitag, 20. März 2020

Mitglieder-versammlung

mit geringer BeteiligungDie Auswirkungen des Corona-Virus machtesich auch bei der Mitgliederversammlungdes VdK Ortsverbandes Aulendorf am ver-gangenen Samstag bemerkbar. So hattensich einige Mitglieder aus Angst vor einerAnsteckung abgemeldet, so dass die Ver-sammlung aufgrund der Teilnehmerzahl ei-nen familiären Charakter hatte. Von einem Mitgliederzuwachs konnte der Vor-sitzende Eugen Neff berichten, so dass derOrtsverband zur Zeit aus 219 Mitgliedern be-steht. Allerdings nähmen auch die Austritteaus dem Verband zu, da einige neu eingetre-tene Mitglieder auch wieder prompt kündigen,wenn ihr Ziel durch die Hilfe des VdK erreichtworden ist. Der Ortsverbandsvorsitzende warbesonders mit einer Erstberatung bei der Pfle-geversicherung, Rentenversicherung unddem Schwerbehindertenrecht tätig. Weiterteilte er einen Vorstandsbeschluss mit, nachdem die persönlichen Wünsche zu Geburtsta-gen nicht mehr wie bisher ab 60, sondern inbestimmten Abstufungen erst ab dem 70. Le-bensjahr überbracht werden. Dass die Gesel-ligkeit nicht zu kurz kommt, war dem Berichtder Schriftführerin Christa Neff zu entnehmen.Sie berichtete von einer Gartenbesichtigungmit anschließenden Kaffee und Kuchen beiFamilie Jauch in Blönried, einem Dinnete-Es-sen mit nur 10 Teilnehmern in Vorsee. Höhe-punkt des Programmes war die Busfahrt anden Bodensee mit einer Schiffahrt von derHöri bis nach Schaffhausen am Rheinfall miteinem zweistündigen Zwischenhalt in Steinam Rhein. Die geplante Besichtigung des Uhr-machermuseum in Bad Wurzach wurde auf-grund geringer Teilnehmerzahl abgesagt. Ab-schluss des Jahres war die Nikolausfeier imSchönstattzentrum. Der Kassenbericht von Kassiererin MonikaAsmus-Zoll zeigte einen erfreulichen, wennauch etwas geringeren Kassenstand wie imVorjahr, so dass auch weiterhin eine finanzielleBeteiligung des Ortsverbandes zu seinen Ver-anstaltungen möglich ist. Die KassenprüferAnton Laux und Franz Kahle bescheinigteneine tadellose Kassenführung, so dass die an-schließende Entlastung der Vorstandsschafteinstimmig erfolgte. Anschließend wurde das

neue Jahresprogramm vorgestellt. Im Ver-gleich zum Vorjahr wurden Programmpunkte,bei den kein großes Mitgliederinteresse be-stand nicht mehr angeboten. In diesem Jahrwird es u. a. zwei Tagesausflüge geben, imJuli eine Bahnfahrt zur Landesgartenschau inÜberlingen und im September eine Busaus-fahrt zur Zugspitze incl. Zugspitzrundfahrt mitZahnradbahn und Seilbahn. Den Abschluss des Nachmittags bildete einDia-Vortrag über die schönste Seereise derWelt, eine 15-tägige Schifffahrt mit den Hur-tigruten zum Nordkap und zurück inclusiveBergen- und Dovre-Bahn.

DLRG OrtsgruppeCorona-Virus

schränkt auch uns einLiebe Mitglieder, das Corona-Virus schränktauch unsere DLRG Ortsgruppe ein und dieaktuelle Entwicklung zwingt uns ebenfalls zudrastischen Maßnahmen. Der Landesverband Württemberg weist un-ter Bezugnahme auf §6 Abs. 6 unserer Sat-zung nachfolgendes für alle Gliederungendes DLRG-Landesverbandes Württemberge.V. verbindlich an:Ab sofort wird der Übungsbetrieb im DLRG-Landesverband Württemberg e.V. und derDLRG-Jugend vorläufig bis 30.04.2020ausnahmslos eingestellt.Gleiches gilt für alle Lehrgänge, sowie Ge-meinschaftsveranstaltungen auf allen Gliede-rungsebenen. Davon erfasst sind ausnahms-los auch alle bereits terminierten Haupt-versammlungen der Ortsgruppen, sowie diegeplanten Bezirkstage und Bezirksräte.Da die Schlüsselausgabe am „DLRG-Check-in“ in der Schwaben-Therme Aulendorf nichtdurchführen dürfen, ist der Eintritt in dieSchwaben-Therme Aulendorf zum DLRG-Tarif nicht möglich. Die Bezirksmeisterschaften des Bezirks sindebenso davon betroffen, ob diese im Herbstnachgeholt werden ist noch offen. Auch die Bezirksratstagung am 24. April2020 ist davon betroffen, den Delegiertenwerde ich nachdem der neue Termin fest-steht diesen mitteilen. Selbstverständlich versuchen wir von derVorstandschaft Euch auf dem Laufenden zuhalten.

Zu den geplanten Veranstaltungen:Das Grillen 09. Mai 2020 und das Zelten vom09. auf den 10. Mai 2020 kann nach derzeiti-gem Informationsstand stattfinden. Die Ein-ladung für das Grillen und die Anmeldemög-lichkeit folgt in Kürze. Die Anmeldung zumZelten ist bereits online und die Jugendver-treter hoffen auf viele Anmeldungen!Für die Hütte vom 26. – 28. Juni 2020 ist dieAnmeldung ebenfalls online, es freut uns,wenn sich noch viele für diese Veranstaltunganmelden, nur wenn viele mitmachen, kön-nen wir dieses Event in den nächsten Jahrenweiterhin anbieten.Am Samstag, 25. Juli 2020 feiern wir 70 Jah-re DLRG in Aulendorf, ein Helferaufruf wer-den wir in einer gesonderten Mail versenden. Wer uns beim 12-Stunden-Rutschen (vom29. auf 30. Juli 2020) unterstützen möchte,meldet sich bitte über die Homepage an. DieStarterplätze sind nun knapp, die Anmeldun-gen für die Helfer-Kinder, Wachgänger undTrainer-Helfer werden in den nächsten Tagenverteilt. Die Restplätze vergeben wir imWindhund-Verfahren. Sofern das Trainingsverbot des Landesver-bandes nicht früher aufgehoben wird, wirdunser nächstes Training und Übungsabendam 5. Mai 2020 stattfinden. Bitte beachtet,dass dann bereits die Sommeröffnungszeitenin der Schwaben-Therme Aulendorf gelten. Euch allen wünsche ich, dass Ihr gesundbleibt!

SGA – Abteilung WSGErfolgreiches Wochenende

für die Skirennläufer der SGASilvan Bösch wird Gesamtsieger im KanziCup des Bezirk SüdBei herrlichem Wetter fanden in Balder-schwang am vergangenen Sonntag, die bei-den noch ausstehenden Slalomrennen desBezirks Süd statt. Trotz frühlingshafter Tem-peraturen richtete der SV Falken Wangen diebeiden Rennen der Kanzi Cup Rennserie beiguten Pistenverhältnissen aus.Silvan Bösch überzeugte mit zwei sehr gutenLäufen und gewann beide Rennen in seinerAltersklasse U 14. Im ersten Rennen fuhr er

Bild: Karl Achberger Bild: Privat

Page 18: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

sogar die fünftbeste Laufzeit aller Teilnehmer.Da Silvan die ganze Rennserie konstant sehrgut dabei war und insgesamt vier erste Plät-ze, einen zweiten und einen vierten Platz be-legte, holte er sich den Gesamtsieg derRennserie in seiner Altersklasse mit sensa-tionellen 56 Punkten Vorsprung.Eine super Leistung erzielte Maya Faiß. Imersten Rennen noch auf Platz drei, gab sie amNachmittag nochmals richtig Gas und fuhr soim zweiten Rennen auf Platz zwei. Durch die-se beiden hervorragenden Ergebnisse zog siean ihrer Konkurrentin aus Leutkirch noch vor-bei und holte sich in der Gesamtwertung denzweiten Platz in der U14 weiblich.Mara Reisch gelangen am Sonntag auch zweitolle Läufe. Sie belegte im ersten Rennen denzweiten und im zweiten Durchgang den drit-ten Platz. Diese Leistung ist umso beachtli-cher, da Mara in zwei vorangegangenen Ren-nen schwer stürzte. Durch diese beidenStürze hatte sie nur vier gewertete Rennen.Sie erreiche dennoch in der Gesamtwertungden vierten Platz in der U14 weiblich. Diesenteilte sie sich mit einer weiteren Aulendorferin,mit Marie Gruber. Marie belegte am Sonntagin beiden Rennen den 5. Platz.Bei den U16 männlich fuhr Denis Esslingerzunächst auf Platz vier, diese Leistung konn-te er im 2. Lauf noch steigern und erreichteeinen tollen dritten Rang. Er belegte in derGesamtwertung den vierten Platz in seinerAltersklasse.Zwei vierte Plätze erreichte auch Lea Sterk inder Altersklasse U16 weiblich. Sie wurde inder Gesamtwertung fünfte mit fünf gewerte-ten Rennen. Leider etwas Pech hatte Nina Herrmann ineinem starken U12 Teilnehmerfeld. Sie stürz-te, stieg aber tapfer zum Tor zurück und be-endete ihr Rennen mit einem 12. Platz. AmNachmittag fuhr sie einen tollen Lauf undbelegte Platz vier.Der jüngste SGA Rennläufer Jakob Herr-mann fuhr mit seinen 6 Jahren in beiden Ren-nen fehlerlos durch den mit 46 Toren ausge-steckten Stangenwald. Das ist eine superLeistung, für die er im zweiten Rennen mitPlatz drei und einem Pokal belohnt wurde. Inder Gesamtwertung der U8 männlich kamJakob mit dem 8. Platz unter die Top Ten. Laura Herrmann schied leider im ersten Ren-nen durch einen „Einfädler“ aus, in einemkonzentrierten zweiten Lauf erreichte sie denvierten Platz. Niclas Siegel fuhr auf die Plätze8 und 10.In der Vereinswertung erreichte die SG Au-lendorf den 6. Platz im Bezirk Süd. Zu die-sem Ergebnis trugen Lukas Bengel mit viergewonnenen Rennen, Fabian Preuss und Li-nus Moser bei.Am nächsten Wochenende richtet die SGAulendorf zusammen mit dem SC Kress-bronn die Bezirksmeisterschaften in Damülsaus. Zuschauer sind herzlich willkommen.

SGA – Abteilung RadtreffMit dem Mountainbike zur Sebastianskapelle

Bei bestem Radwetter waren 15 Teilnehmer,12 Männer, 3 Frauen zum Start der SGA-Aus-fahrt am Bahnhof gekommen. Über den Tann-wald mit zwei Wurzelpfadpassagen und durchdas Steinacher Ried ging es nach Bad Wald-see. Dort zum Frauenberg und Tannenbühlam Kletterpark vorbei und weiter nach Hais-terkirch. Hier beginnt der Anstieg über denStationenweg zur 758 m hohen Sebastianska-pelle, einem meistbesuchten Wallfahrtsziel inOberschwaben. Sie wurde im 15. Jahrhundererrichtet und 1892 neu erbaut. Das zentraleDeckengemälde stammt von Gebhard Fugel.Hinter dem Altargitter befinden sich ein neo-klassizistischer Altar mit einer Sebastiansfigur.Im Verlauf des Jahres 2011 fand eine weitereumfassende Innen- und Außenrestaurierungder Kapelle statt, die über 180.000 Euro kos-tete. Am 9. Oktober 2011 wurde die Kapelleim Rahmen eines Festgottesdienstes wieder-eröffnet. Dabei wurde eine Holzfigur, denSankt Sebastian darstellend, links am Ein-gang aufgestellt. Sie stand seit 1987 am Altar.

Diese Figur stammt vom Laienschnitzer FranzRupp aus Arnach. Er hatte sie 25 Jahre zuvorder Kirchengemeinde geschenkt. Die originaleSebastiansfigur, die vor über 25 Jahren ausder Kapelle gestohlen worden war, fand sichim Jahre 2011 beim Landeskriminalamt Mün-chen.. Sie wurde am 9. Oktober 2011 wiederauf dem Altar aufgestellt. Wir folgten weiterder Strecke über die Grabener Höhe links amWaldrand entlang zum Bühlerhof und zurücknach Graben und zur Sebastianskapelle. Jetztging es steil bergab nach Hittelkofen und übereinen Trail zum Golfplatz, von dort am Seeund Krankenhaus vorbei über eine Treppe hi-nauf zum Bahnhof in Bad Waldsee. Wiederüber den Tannwald und Tannhausen hattenwir unseren Startpunkt nach 3 Stunden, 45 Ki-lometern und 450 Höhenmetern erreicht. Text und Bild: Gerhard Maucher

SGA – Abteilung TischtennisBezirksjahrgangssichtung

Platz 1 an Nadine Blaser (U18) und EmanuelKunz (U15) – Platz 2 an Janosch Merk (U15),Eleonora Preiß (U11), Plätze 3 an BenediktSchmotz (U18), Nele Angele (U12), DaschaSchneider (U14)Überaus erfolgreich präsentierten sich dieNachwuchskräfte bei der Bezirksjahrgangs-sichtung in Isny. Hatten sich insgesamt

18 Aulendorf AktuellFreitag, 20. März 2020

Der erfolgreiche Nachwuchs der SG Aulendorf mit Betreuern

Ist Ihre Hausnummergut erkennbar?

Im Notfall kann das entscheidendfür rasche HILFE durch den ARZToder den RETTUNGSDIENST sein!

Page 19: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

schon 16 Spieler/innen für dieses Saison-highlight qualifiziert, so übersprangen nunmit Nadine Blaser, Eleonora Preiß, EmanuelKunz und Janosch Merk die nächste Hürdeund schafften die Qualifikation zum Schwer-punkt Ende März.Nadine Blaser wurde ihrer Favoritenrolle ge-recht und holte sich sicher Platz 1 in der U18Konkurrenz, da sie nur eine Niederlage erstim letzten Spiel hinnehmen musste, wo be-reits alles entschieden war. Nun darf sie sichmit der Elite der weiteren Bezirke Ulm, Do-nau und Ostalb messen.Eine Topleistung lieferten die U15 Jungs ab.Souverän Turniersieger wurde ungeschlagenEmanuel Kunz, dicht gefolgt mit nur einerNiederlage im direkten Vergleich von Ja-nosch Mer. Beide holten sich somit die Fahr-karte zum Schwerpunkt. Platz 7 von KevinRapsch rundete das gute Ergebnis ab.Maximilian Köhler (U14) scheiterte knapp amEinzug in die Endrunde, zeigte dennoch ge-konnte Ballwechsel und Jakob Schultheißund Marcel Maier (beide U12) sammeltenwertvolle Turniererfahrung auf hohem Niveau. Bei den Jungen U18 verfehlte BenediktSchmotz mit Platz 3 nur denkbar knapp dieQualifikation, Marvin Kösler mit Platz 5wusste ebenfalls zu gefallen.Bei den jüngeren Mädchen zeigte der Nach-wuchs eine tolle Leistung und große Fort-schritte. Platz 2 von Eleonora Preiß und die

Qualifikation stachen hervor, jedoch konnteauch Jelena Sikic mit dem Einzug in die End-runde und Platz 6 voll überzeugen. Nele An-gele glänzte bei den U12 mit einem sehr guten3.Platz und auch Selina Bensel (7.) und JanaNuritdinow (8.) der Besten im Bezirk konntengefallen. Lisa Schneider (U14) verpasste miteiner guten Leistung und Platz 4 nur knappdas Treppchen, was ihrer Schwester Daschabei den Mädchen U15 mit Platz 3 gelang. Ein großer Dank geht an die eingesetztenBetreuer, die unseren Nachwuchs durchwertvolle Tipps zu guten Platzierungen ver-halfen und sich an den gezeigten Leistungenerfreuen konnten.

Sportclub Blönried e.V.Jahreshauptver-

sammlung verschobenLiebe Spieler/Innen, Freunde und Gönner desSportclub Blönried e.V., angesichts der dyna-mischen Lageentwicklung bei der Verbreitungdes Corona-Virus, was bereits die Aussetzungvon Spiel- und kompletten Trainingsbetriebund die Schließung der kompletten Schulenund Kitas zur Folge hat, haben wir uns ent-schieden, unsere Jahreshauptversammlungauf unbestimmte Zeit zu verschieben. Wir bitten um Verständnis!

Corona im bodoHinweise zu Abonnements

& ZeitkartenAuch der Bodensee-Oberschwaben Ver-kehrsverbund (bodo) hilft mit, den Verlaufder Coronavirus-Pandemie einzudämmen.Aktuell gibt es weitere Regelungen zum Um-gang mit bar gekauften Zeitkarten sowie imVorverkauf erworbenen Tickets. Kürzlichwurden bereits der Ticketverkauf im Bus ein-gestellt und die vorderen Einstiegstüren ge-schlossen um Fahrgäste und Fahrpersonalmöglichst gut zu schützen. Alle Maßnahmen sind einheitlich abge-stimmt mit den Landes- und Bundesverbän-den sowie Behörden auf Landes- und Bun-desebene. Die Regelungen gelten bis aufWeiteres. Aktuelle Informationen, auch zurDauer der Maßnahmen, gibt es unterwww.bodo.de oder im bodo-Serviceportalunter www.serviceportal.bodo.de

Tickets im Vorverkauf & ZeitkartenWer bereits einen bodo-Fahrschein im Vor-verkauf erworben hat, z.B. eine TageskarteNetz, kann diese einreichen und erhält eineRückerstattung. Dies gilt für bis einschließ-lich Freitag, den 13. März 2020 gekaufte Ti-ckets für Reisen zwischen dem 13.03. und –nach aktuellem Stand – 30.04.2020. Ebenfalls rückerstattet werden bar gekaufteZeitkarten. Fahrscheine zum sofortigenFahrtantritt sind von einer Erstattung ausge-schlossen.Was ist zu tun: Erstattungsformular unter ser-viceportal.bodo.de auf der Unterseite „Coro-navirus im bodo“ downloaden, ausfüllen undsamt Original-Fahrschein senden an: Boden-see-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH(bodo), Kundenservice, Bahnhofplatz 5,88214 Ravensburg. Wer das Erstattungsfor-mular nicht downloaden kann, sollte die Kon-todaten zur Rücküberweisung dem Original-Ticket beilegen. Das Porto wird mit derTicketerstattung ebenfalls rückerstattet.

Abonnements Wer Inhaber eines bodo-Abonnements ist,kann dieses auf Grund der derzeitigen be-sonderen Situation aussetzen. Hierfür isteine entsprechende Meldung beim jeweili-gen AboCenter notwendig. Nicht benötigteMonatsabschnitte müssen dann an die Aus-gabestelle zurückgesendet werden. EineListe der im bodo zuständigen AboCenter isteingestellt unter serviceportal.bodo.de.

bodo-Serviceportal: FAQs, Fahrplaneinschränkungen & mehrNeueste Entwicklungen und Infos rund umden öffentlichen Personennahverkehr imbodo-Gebiet bietet das Serviceportal unter www. serviceportal.bodo.deDie wichtigsten Fragen & Antworten, das Er-stattungsformular und allgemeine Hinweisesind hier verfügbar. Ebenfalls gelistet und ste-tig aktualisiert sind hier Fahrplaneinschrän-kungen sowie ggf. eingestellte Bus- undBahnlinien auf Grund der Corona-Pandemie.

Informationen

19Aulendorf Aktuell Freitag, 20. März 2020

Unterbrechung des Kursprogrammsder vhs Oberschwaben aufgrundder aktuellen Situation durch den

Corona-VirusDie am vergangenen Freitag von der Lan-desregierung angeordnete Schließung derSchulen, Kindergärten und sonstigen Bil-dungseinrichtungen betrifft auch die Volks-hochschulen. Die Verantwortlichen der Ver-bandsversammlung der vhs Oberschwabenhaben die Schließung nach der am Samstagauf Landkreisebene einheitlich vereinbartenRegelung angeordnet.Daher müssen wir alle Kurse und Veranstal-tungen, die aktuell stattfinden bzw. biszum 19.04.2020 beginnen sollten, absa-gen. Sobald es die Lage erlaubt, werden wirüberlegen, wie und ob wir ausgefallenenKurstermine und Kurse nachholen können.Informationen zu aktuellen Entwicklungenveröffentlichen wir auf unserer Homepage:www.vhs-oberschwaben.de

Die vhs Oberschwaben sucht Kursleiter*innen!

Um ein vielfältiges Programm bieten zu kön-nen, brauchen wir immer engagierte Kurslei-ter*innen, die Spaß daran haben, ihre Kompe-tenzen, Fertigkeiten und Fähigkeiten an

Schulen & Kindergärten

Aulendorf · AltshausenBad Buchau · Bad SaulgauBad Schussenried

Volkshochschule Oberschwaben

Andere weiterzugeben. Sie haben ein interes-santes Hobby oder sprechen eine Fremdspra-che und können sie unterrichten? Sie sindSpezialist in ihrem Beruf und möchten neben-beruflich unterrichten? Dann melden Sie sich! Wir suchen für alle unsere Standorte – Alts-hausen, Aulendorf, Bad Buchau, BadSchussenried und Bad Saulgau – immerneue Kursleiter*innen, vor allem in den Berei-chen Sprachen, Computer/IT und Kultur undGestalten. Im Herbstsemester 2020 planenwir das Schwerpunktthema „Umwelt – Natur– Nachhaltigkeit“. Wenn Sie dafür passendeIdeen für Kurse, Vorträge oder Workshopshaben und Lust, sie der vhs Oberschwabenanzubieten, dann nehmen Sie bitte Kontaktmit uns auf: E-Mail: [email protected], Tel: 07525 923934-0

Informationen zu AbläufenInformationen zu Abläufen während der Co-rona-Pandemie in den Schulsozialarbeitendes Erzb. Kinderheims Haus Nazareth.Gerne stehen wir Eltern in pädagogischenKrisensituationen beratend zur Seite! – bitte keine Anfragen zur medizinischen Si-tuation oder Betreuungsformen/-angeboten

– zusätzliche empfehlen wir, sich unter fol-gendem Link: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publika-tionen/Broschueren_Flyer/COVID_19_Tipps_fuer_Eltern.pdf?__blob=publicationFile nützliche Tipps einzuholen.

Unser Info- und Notfalltelefon ist eingerich-tet: 0176-6340 1447, Mo – Fr von 9 – 17 Uhr

Page 20: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

In eigener SacheDer bodo-Kundenservice ist mit heutigemStand noch wie gewohnt erreichbar per Tele-fon oder E-Mail. Auf Grund erhöhter Nachfra-gen kann es jedoch zu einer längeren Bear-beitungszeit von schriftlichen Anfragenkommen bzw. die telefonische Erreichbarkeiterschwert sein. Schnelle und direkte Informa-tionen bietet das Serviceportal unter service-portal.bodo.de und wird daher empfohlen.

Aktuelle FahrplaneinschränkungenWie bereits in der vergangenen Woche ver-meldet, verkehren die Busse im LandkreisLindau seit Dienstag, den 17. März 2020nach Ferienfahrplan. Das heißt, alle im Fahr-plan mit „S“ (=Schulzeit) gekennzeichnetenKurse verkehren nicht. In den LandkreisenBodenseekreis und Ravensburg gilt zu-nächst noch der reguläre Fahrplan. Ab Mon-tag, den 23. März 2020 gilt dann auch in die-sen beiden Landkreisen und damit imgesamten Verbundgebiet der Ferienfahrplan. Einzelne Bürgerbusse haben den Verkehrzum Schutz von Fahrpersonal und Fahrgäs-ten eingestellt. Detaillierte Informationen bie-ten hier die jeweiligen Gemeinden bzw. Bür-gerbusvereine.Informationen zu Einschränkungen imSchienenpersonenverkehr sind den Websei-ten der Deutschen Bahn (bahn.de) sowie derBodensee-Oberschwaben-Bahn (bob-fn.de)zu entnehmen.

Theatergruppe Ebersbach-Musbach e.V.Aufführungen absagen

Leider müssen wir unsere geplanten Auf-führungen im März 2020 absagen.Da wir in der Verantwortung unserer Zu-schauer stehen und die Unsicherheiten undevtl. gesundheitlichen Auswirkungen wegendes Corona-Virus nicht abzuschätzen sind,haben wir uns schweren Herzens für diesenSchritt entschieden.Gerne führen wir »Die etwas wilde Hoch-zeitsnacht« zu einem anderen Zeitpunkt auf.www.theatergruppe-ebersbach-musbach.de

Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V.Jahreshauptversammlung –

TerminverschiebungAufgrund der aktuellen Entwicklung in Sa-chen Corona-Virus verschiebt der MR Alb-Oberschwaben e.V. die Jahreshauptver-sammlung in Boms. Ein Ersatztermin wirdrechtzeitig bekanntgegeben. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihr Netzbetreiber Netze BW GmbH informiert

Wir alle verfolgen mit Sorge die Entwicklungbei der Ausbreitung des Corona-Virus. MitBlick auf die Energieversorgung möchten wirIhnen versichern: Die Netze BW weiß umihre besondere Verantwortung als Betreibervon Strom- und Gasnetzen. Wir haben früh-zeitig personelle und technische Maßnah-men getroffen, dieser Verantwortung auch in

der aktuellen Situation gerecht zu werden.Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine An-haltspunkte dafür, dass es durch die Pande-mie in unserem Verantwortungsbereich zuEinschränkungen in den Netzen kommt.Über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin den Leitstellen, den Regional- und Be-zirkszentren und den regionalen Entstör-diensten sind dafür in unserem gesamtenNetzgebiet für Sie im Einsatz.

St. Elisabeth-Stiftung„Ziel ist, dass gefährdeteMenschen nicht mit dem Virus in Kontakt kommen“

Es gibt nach aktuellem Kenntnisstand kei-nen Fall von Corona in Einrichtungen der St.Elisabeth-Stiftung. Trotzdem ist die Stiftungzusammen mit ihren Tochterfirmen und Be-teiligungen mit insgesamt 2.500 Mitarbeiten-den von den Entwicklungen rund um die Co-rona-Infektionen unmittelbar betroffen.„Unsere ganze Arbeit gilt im Moment demZiel, dass besonders gefährdete Menschen,die in unseren Einrichtungen leben, nicht mitdem Virus in Kontakt kommen“, sagt Matthi-as Ruf, Vorstand der St. Elisabeth-Stiftung.„Genauso wichtig ist uns aber auch die Ge-sundheit unserer Mitarbeitenden. Sie leistenGroßartiges bei der Bewältigung dieser au-ßergewöhnlichen Situation.“ Auf Verordnung der Landesregierung sindBesuche in Alten- und Pflegeheimen sowiestationären Einrichtungen für Menschen mitBehinderung nur noch mit Erlaubnis der Ein-richtungsleitung und unter Schutzvorkehrun-gen möglich. Die Altenhilfe und der Heggba-cher Wohnverbund der St. Elisabeth-Stiftunghaben die Möglichkeiten für Besuche inWohnangeboten für Menschen mit Behinde-rung, Pflegeheimen und Hospizen in denletzten Tagen bereits stark eingeschränkt.Seit dem 16. März 2020 sind die Einrichtun-gen ganz für Besucher geschlossen. „Medi-zinisch notwendige Besuche sind natürlichweiter möglich“, sagt Annette Köpfler, Leite-rin der Altenhilfe der St. Elisabeth-Stiftung. Inbesonderen Fällen – zum Beispiel, wenn einBewohner im Sterben liegt – stehen die Tü-ren der Einrichtungen weiter für Angehörigeoffen. „Das gilt natürlich in besonderemMaße für unsere Hospize“, hebt Köpfler her-vor. „Wir bitten Angehörige, sich telefonischmit unseren Einrichtungen in Verbindung zusetzen, wenn sie Fragen zu Besuchsregelun-gen haben“, ergänzt Renate Weingärtner,Leiterin des Heggbacher Wohnverbunds. Inallen Fällen vereinbart die Einrichtungsleitungmit den Besuchern individuelle Maßnahmenzum Schutz der restlichen Bewohnerschaft.Alle Einrichtungen treffen bei Besuchen be-sondere hygienische Vorkehrungen – Besu-cherinnen und Besucher sind gebeten, eige-nen Mundschutz mitzubringen.Der Heggbacher Werkstattverbund hat dieFörder- und Betreuungsbereiche (FuB) in denWerkstätten für behinderte Menschen Ehin-gen, Heggbach und Laupheim geschlossen.Aufgabe der FuB ist es, Menschen mit be-sonders schweren Behinderungen zu beglei-ten und zu fördern. „Viele der Menschen, diebei uns in den FuB kommen, gehören zu dem

durch das Coronavirus besonders gefährde-ten Personenkreis“, begründet Roland Hü-ber, Leiter des Heggbacher Werkstattver-bund die Schließung. „Weil sich zudem inden FuB jeden Tag viele Menschen treffen,die an ganz unterschiedlichen Orten leben,ist das Risiko hoch, dass das Virus dort wei-tergegeben werden kann.“ Die von derSchließung betroffenen Menschen werdenjetzt an ihren Wohnorten betreut – viele lebenin den Wohngruppen des HeggbacherWohnverbunds. „Dort können sie besser vordem Virus geschützt werden“, sagt Hüber.Von der Schließung von Schulen und Kinder-gärten sind im Geschäftsbereich Kinder-Ju-gend-Familie sechs Standorte betroffen. Ge-schlossen ist seit Dienstag die Schule St.Franziskus in Ingerkingen. St. Franziskus isteine Katholische Freie Ganztagesschule fürKinder und Jugendliche mit geistigen odermehrfachen Behinderungen. Ein großer Teilder Schülerinnen und Schüler lebt nicht zu-hause bei den Eltern, sondern direkt nebender Schule im Bereich Wohnen und BegleitenIngerkingen. „Diese Kinder und Jugendlichekönnen wir nicht allein lassen“, sagt Wolf-Die-ter Korek, Leiter des Geschäftsbereichs Kin-der-Jugend-Familie der St. Elisabeth-Stif-tung. „Mit Unterstützung des Personals derSchule ist die Betreuung tagsüber gesichert.“Auch der Bereich Wohnen und Begleiten In-gerkingen hat die Besuchsregeln angepasstund weitere Maßnahmen ergriffen, um diedort lebenden Kinder und Jugendlichen mitBehinderungen vor dem Virus zu schützen. An die Schule angegliedert ist der Schulkin-dergarten St. Maria in Riedlingen, den Kindermit sonderpädagogischem Förderbedarf,mit Körperbehinderung und im Einzelfall mitUnterstützungsbedarf im Bereich der kogni-tiven Entwicklung besuchen. Dieser Kinder-garten ist geschlossen, die Kinder müssenvon den Eltern zuhause betreut werden.Dasselbe gilt auch für die Kindertagesstätteim Wohnpark St. Georg in Meckenbeuren unddie Casa Elisa in Ravensburg. Die St. Elisa-beth-Stiftung hält in der Casa Elisa drei Not-gruppen mit jeweils fünf Kindern aufrecht:Hier werden Kinder betreut, deren Eltern in„systemrelevanten“ Berufen beschäftigt sindund vor allem im benachbarten St. Elisabe-then-Klinikum arbeiten. In allen Kitas kom-men die Mitarbeitenden vorerst regulär zumDienst. Das gilt auch für die beiden Kitas St.Franziskus und Gut Betha in Ulm im StadtteilEselsberg, die die St. Elisabeth-Stiftung An-fang des Jahres von der Katholischen Ge-samtkirchengemeinde Ulm übernommen hat.Therme, Saunaland, SinnWelt und Fitness-studio im Jordanbad sind seit dem 17. März2020 vorläufig geschlossen. Die St. Elisa-beth-Stiftung und die JordanTherme GmbHsetzen mit der Schließung eine Verordnungvom 16. März 2020 um der Landesregierungum. In der Therme und im Bereich Jordan-bad Gesund & Fit finden damit vorläufigauch keine Kurse mehr statt. Die Physiothe-rapie im Bereich Jordanbad Gesund & Fit istvon der Schließung nicht betroffen. Den Betrieb deutlich heruntergefahren hat dasGästehaus St. Theresia, das die St. Elisabeth-Stiftung in Eriskirch am Bodensee betreibt.Touristische Aufenthalte wurden storniert, ak-tuell übernachten dort noch Monteure.

20 Aulendorf AktuellFreitag, 20. März 2020

Page 21: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

21Aulendorf Aktuell Freitag, 20. März 2020

Veranstaltungskalendervom 20. bis 28. März 2020

Aufgrund der Allgemeinverfügung über das Verbot und die Einschränkungen von Veranstaltungen zur Eindämmung der durch SARS-CoV-2 (neuartiges Corona-Virus 2019)

verursachten Atemwegserkrankungen ist es untersagt, öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen durchzuführen.

Landkreis schränkt abfallwirt-schaftliche Dienstleistungen einStationäre Problemstoffsammlungen

im März und April entfallenKreis Ravensburg – Ab Donnerstag, den 19.März, schränkt der Landkreis aufgrund deraktuellen Lage zum Corona-Virus bis aufWeiteres seine abfallwirtschaftlichen Dienst-leistungen ein.In den beiden kreiseigenen Entsorgungszen-tren Ravensburg-Gutenfurt und Wangen-

Obermooweiler werden deshalb ab Donners-tag kein Sperrmüll, Hausmüll, Gewerbemülloder Bauschutt mehr angenommen undzwar weder von gewerblichen noch von pri-vaten Anlieferern. Alle kostenfreien Abgabe-möglichkeiten, wie zum Beispiel Leichtver-packungen (Gelber Sack), Papier, Glas undkabelbetriebene elektrische Geräte ohneAkku und Batterie bestehen weiterhin, auchdie Grüngutabgabe ist nach wie vor möglich.Ersatzlos gestrichen werden auch die statio-nären Problemstoffsammlungen in Bad Wur-zach am 20. März, in Ravensburg-Gutenfurtam 3. April und am 17. April im Bauhof Wil-helmsdorf. Die mobilen Problemstoffsamm-lungen finden erst wieder ab Mai 2020 statt.

Informationen dazu gibt es auf der Homepa-ge des Landratsamtes unter www.rv.de inder Rubrik Abfallwirtschaft.Die Dienstleistungen auf den gemeindlichenWertstoffhöfen bleiben unverändert. Auf-grund der vorgenannten Einschränkungenzur Abgabe von Sperrmüll verlängert sichdie Gültigkeit der gelben Sperrmüllkarte2019 bis zum 31. Dezember 2020.Das Abfallwirtschaftsamt im Landratsamtweist in seiner Pressemitteilung auch daraufhin, dass sowohl die kommunalen Entsor-gungszentren als auch die gewerblichenWertstoffhöfe überlastet sind. Es könnendeshalb nur noch dringende Anlieferungenangenommen werden.

Page 22: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

GmbHSatz · Druck · Verarbeitung

Druckerei Marquart

Saulgauer Str. 3 · 88326 AulendorfTelefon 07525/522· Fax 07525/547 e-mail: [email protected]

Hauptstraße 65 · 88427 Otterswang · Telefon 0 75 25/82 81Fax 0 75 25/9118 89 · E-Mail: [email protected]

LAUXBäckerei-Konditorei

Da unsere Osterausstellungdieses Jahr nicht stattfindenkann, gibt es unsere handge-schöpften Schokoladenartikel

ab jetzt zum Verkauf

Page 23: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt

Kornhausstraße 488326 Aulendorf

Telefon 0 75 25/84 05Telefax 0 75 25/89 50Mobil 01 71/3 14 35 48

[email protected]. – Fr. 8.00 – 18.00 Uhr, Sa. 10.00 – 14.00 Uhr

Wir sind die Profis

und für Sie da!

Wir verkaufen Ford, Daihatsu und Gebrauchtwagen (alle Marken)

Auto Beck

Mode

Wir suchen ab sofort einen freundlichen Mitarbeiter (m/w/d)

in Teilzeit/AushilfeTelefon 07525/911640

AulendorfHauptstraße 63

Anwaltskanzlei SchmidJosef Schmid Rechtsanwalt

Hauptstraße 4188326 Aulendorf

Tel. 07525/7622Fax 07525/2848

Mobil 0171/7102081www.raschmid.de

Page 24: 41. Jahrgang – Nr. 12 – erscheint wöchentlich Freitag, 20 ...€¦ · D erG sam tb g dv h nK i-aufnahme für Investitionen und Investitions - förderungsmaßnahmen wird festgesetzt