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5. Frühjahrstagung Telemedizin „Telemedizin und Pflege – sind wir bereit für neue Lösungen?
Zugang der Pflege zur Gesundheitstelematik: TeleCare, elektronische Pflegeakte, interoperable Vernetzung
Marius Greuèl, PFLEGEWERK Managementgesellschaft mbH, Berlin
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EU-Projekte für AAL und TeleHomecare 2007-2016
EU Projekt zur Versorgungsforschung (2015-2019)
SUSTAIN
Chronisch kranke Menschen über 65
Begleitet, berät und evaluiert 14 Verbesserungsprojekte in sieben
europäischen Ländern
Untersucht vier Dimensionen: • Patientenzentrierung • Prävention • Geborgenheit und Sicherheit • Wirtschaftlichkeit
3
4
Tele Homecare
Pflege
Betreutes Wohnen
Therapie
Versorgungsbereiche
1 Ambulante Pflege
2 Palliativpflege
3 Beatmungspflege
4 Vollstationäre Pflege
Koordinierende
Stelle
Bedarfs- assessment
24 h
Erreichbarkeit
Fach-ärzte
KSD
Individuelles Modulpaket
Zugänge der Versicherten
Leistungen/ Setting
1 Rehabilitation 2 Technische Assistenz 3 Entlastung Angehörige 4 Eigenkompetenz
Krankenhaus
Haus-ärzte
Spezialisierung Entlassmanagement § 39 Abs. 1 a SGB V
Vertrag
5
Weight scale Pulsoxymeter/SPO2
Asthma Monitor Glucometer
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Tele Homecare mit Vitalsensoren
Blood pressure
HIS Portal
Patient’s home
Gateway
Patient
Telemonitoring device
2
3
4
Server /
Database
Data transmission
Data access through Home Care portal
1 General
Practitioner
Hospital
Specialist
4
Server /
Database HospitalServer /
Database
HomeCare Service
4
4
Tele Homecare mit Vitalsensoren
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Telemonitoring mit Onlineportal
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Marius Greuèl
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Alarmmanagement Automatische Benachrichtigung über Veränderungen des Gesundheitszustandes bzw. Verletzung bestimmter Messwertgrenzen (auch Tendenzalarm).
Portal
Webbasierte Telemonitoring-Plattform, die Messwerte speichert, graphisch aufbereitet und analysiert.
Automatisches Versenden von Reports.
Telemonitoring mit Onlineportal
Tourenplanung: Steuerung von Case Mix und Deckungsbeitrag
§ 37 SGB V Behandlungspflege
§ 36 SGB XI Grundpflege/HWV
§ 69/69 SGB XII Hilfe zur Pflege
Privatleistungen
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Beispiele: Maßnahmen: „Prozesssteuerung und Durchführung“: - Monitoring der Risikowerte/-profile (u.a. Blutdruck; BMI,
Bauchumfang, Laborwerte etc.) - Monitoring der (nicht) medikamentösen Interventionen (u.a.
Bewertung der Selbstmanagementfähigkeiten/ Compliance; u.a. der Hilfebedarfe der
- Patientenmanagement, Casemanagement, Überleitungsmanagement, Bedarfserfassung, Beschaffung zur Fortführung der klinischen Diagnostik, Therapie und Indikation
Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V
„Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V“
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Leider völlig unbekannte eHealth-Initiative des G-BA für die Übernahme von Telemonitoring durch die Pflege
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Sicht der Krankenkassen:
(Mike Grieger, AOK)
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Gutachten des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen (SVR)
Das Gutachten von 2014 kritisiert die Methodenschwäche der bisherigen Studien, auch der europäischen Projekte zu
Telemonitoring und widerspricht der Belastbarkeit der Daten bzgl. Wirksamkeit für die Umsetzung in der Regelversorgung
http://www.svr-gesundheit.de/index.php?id=465
Stand der Evaluation
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Seite 579-582 "Der Nutzen des Einsatzes dieser Technologien muss somit differenziert betrachtet und in qualitativ hochwertigen Studien belegt werden. Wootton (Wootton 2012) analysierte 22 systematische Reviews und 141 randomisierte, kontrollierte Studien zur Evaluation verschiedenster Verfahren der Telemedizin bei 37 695 Patienten mit Hypertonie, Herzinsuffizienz, Asthma, COPD oder Diabetes mellitus. 73 % der Studien berichten signifikant positive Effekte der telemedizinischen Intervention auf den jeweils gewählten Zielparameter, 26 % keinen Effekt und nur 1 % (zwei Studien) eine negative Auswirkung. Es ließen sich keine Unterschiede zwischen den Arten der Intervention nachweisen: Das apparativ aufwendigere Telemonitoring war beispielsweise nicht besser als strukturierte, regelmäßige Telefonkontakte. Viele Studien sind von niedriger methodischer Qualität und es wird ein starker Publikationsbias vermutet, d. h. negative Ergebnisse wurden vermutlich seltener publiziert. Die mangelhafte Qualität sowie die Heterogenität der Studien sowohl im Hinblick auf die Interventionen als auch die evaluierten Outcomes gestatten bislang noch keine Aussage zum Nutzen der Telemedizin allgemein bei chronischen Krankheiten." Und weiter: "In einem Meta-Review stellten Purcell et al. (Purcell et al. 2014) fest, dass der Einsatz von Telemonitoring bei Hypertonie zu einer Zunahme der Medikationsadhärenz und einer besseren Einstellung des Blutdruckes führen kann; ein Einfluss auf patientenrelevante Endpunkte ist jedoch nicht belegt. Für Herzinsuffizienz fand sich insgesamt ein positiver Effekt auf die Mortalität, Lebensqualität, Häufigkeit von Hospitalisierungen und eine Reduktion der Kosten. Wie die Autoren dieses Meta-Reviews selbst betonen, liegt die Schwäche dieser Synthese in der Diversität der Interventionen, von Telefonkontakten bis hin zur kontinuierlichen Übertragung physiologischer Parameter und einer ärztlichen 7-Tage-/24-Std.-Bereitschaft, wie auch in der Metaanalyse von Wooton (Wooton 2012) hervorgehoben wurde." Ernüchterndes Fazit: "Insgesamt können die vorliegenden Studien noch keine hinreichenden Belege dafür liefern, welche Art der Telemedizin (von Apps über Telefonate bis Monitoring physiologischer Parameter) bei chronischen Erkrankungen den größten Effekt besitzt oder sich als besonders kosteneffektiv erweist (Pandor et al. 2013)." Ein ähnliches Biild zeichnet sich ab auch in Deutschland (Köhlerstude etc.). Folgendes betrifft ja auch ReH und U4H: "Hinzu kommen zahlreiche methodische Unterschiede der Implementierung von Telemedizin in einem Kontext von zusätzlicher Betreuung durch Pflegekräfte, Call-Center oder Ärzte und vor allem der Patientenselektion (Middeke 2012). Es bestehen noch zahlreiche offene Fragen auch hinsichtlich der Barrieren zur Implementierung, sowohl seitens der Patienten als auch der Gesundheitsprofessionen (Boyne/Vrijhoef 2013). Zu beachtende Aspekte sind die Wahrung des Datenschutzes bei der Übertragung sensibler, patientenbezogener Daten sowie die Gewährleistung qualitätsgesicherter medizinsicher Leistungen im Rahmen der Telemedizin." Von daher ist verständlich, dass sich die Kassen von unseren EU-Projekten als Referenzprojekte nicht sonderlich überzeugen lassen wollen, wenn das höchste Gutachtergremium der GKV dieses so formuliert, auch wenn unsere Ergebnisse ja noch nicht vorliegen. Gleiches gilt für den G-BA, der dieses ja schon seit 2012 betont.
Auszüge…
Seite 579"Der Nutzen des Einsatzes dieser Technologien muss somit differenziert betrachtet und in
Es ließen sich keine Unterschiede : Das apparativ
aufwendigere Telemonitoring war beispielsweise nicht besser als
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Und weiter: "In einem Meta-Review stellten Purcell et al. (Purcell et al. 2014) fest, dass der Einsatz von Telemonitoring bei Hypertonie zu einer Zunahme der Medikationsadhärenz und einer besseren Einstellung des Blutdruckes führen kann; ein Einfluss auf patientenrelevante Endpunkte ist jedoch nicht belegt. Für Herzinsuffizienz fand sich insgesamt ein positiver Effekt auf die Mortalität, Lebensqualität, Häufigkeit von Hospitalisierungen und eine Reduktion der Kosten. Wie die Autoren dieses Meta-Reviews selbst betonen, liegt die Schwäche dieser Synthese in der Diversität der Interventionen, von Telefonkontakten bis hin zur kontinuierlichen Übertragung physiologischer Parameter und einer ärztlichen 7-Tage-/24-Std.-Bereitschaft, wie auch in der Metaanalyse von Wooton (Wooton 2012) hervorgehoben wurde."
Auszüge…
. Für Herzinsuffizienz fand sich insgesamt ein positiver Effekt auf die Mortalität, Lebensqualität, Häufigkeit von Hospitalisierungen und eine
Reviews selbst betonen, liegt die Schwäche dieser Synthese in der Diversität der
Tage-/24-
MAST - Model for ASsessment of Telemedicine
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"So ist für einen Zugriff auf Notfalldaten, Daten eines elektronischen Medikationsplans einschließlich der Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit oder Daten einer elektronischen Patientenakte gemäß § 291a Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 neben der Zustimmung des Versicherten immer auch der technische Einsatz eines Heilberufsausweises bzw. eines entsprechenden Berufsausweises eines zugriffsberechtigten Leistungserbringers nach dem so genannten Zwei-Schlüssel-Prinzip (Heilberufsausweis und Gesundheitskarte) erforderlich. (DGN, 2015)“ „In der Erläuterung zum Gesetzentwurf steht: „Daher erhalten Angehörige eines nichtakademischen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, ein auf den lesenden Zugriff beschränktes Zugriffsrecht auf die medizinischen Daten nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, soweit es zur Versorgung erforderlich ist. [...] Voraussetzung für den Zugriff ist, dass sie sich mit einem elektronischen Heilberufsausweis authentifizieren.“ (Prof. Dr. Ursula Hübner, VPU, 1-2016)
Planungsstudie „Interoperabilität“ (Szenario)
neben der Zustimmung des Versicherten immer auch der technische Einsatz eines Heilberufsausweises bzw.
Prinzip
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eines nichtakademischen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die
ein auf den lesenden Zugriff beschränktes Zugriffsrecht auf die
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„Technische Unterstützungssystem“ Wir wollen, dass ältere und pflegebedürftige Menschen ihren Alltag in der eigenen Wohnung weitgehend selbstbestimmt bewältigen können. Die Entwicklung von Angeboten altersgerechter Begleitung und technischer Unterstützungssysteme wollen wir daher weiter fördern und sie in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufnehmen. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/koalitionsvertrag-inhaltsverzeichnis.html
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Ausblick: Der Koalitionsvertrag fokussiert im SGB XI auf TeleHomecare
Wir wollen, dass ältere und pflegebedürftige Menschen ihren Alltag in der eigenen Wohnung weitgehend selbstbestimmt bewältigen können. Die Entwicklung von Angeboten altersgerechter Begleitung und technischer Unterstützungssysteme wollen wir daher weiter fördern und sie in den
5. Frühjahrstagung Telemedizin „Telemedizin und Pflege – sind wir bereit für neue Lösungen?
Vielen Dank!
Marius Greuèl, PFLEGEWERK Managementgesellschaft mbH, Berlin