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Adresse des Zahlungsempfängers: Adresse des Zahlungspflichtigen:

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Adresse des Zahlungsempfängers:…

Adresse des Zahlungspflichtigen:…

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Zahlungs-pflichtiger

=Kunde

der Telekom

Spiel & Spaß

Inkassostelle=Bank des

Zahlungsempfängers

Girozentralen/Zentralstellen

1

243

55

6

1. Aufgrund eines Vertrages, z. B. Dienstvertrag der Telekom über Telefongebühren, kann der Zahler dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung geben.

2. Der Zahlungsempfänger verpflichtet sich gegenüber seiner Bank nur solche Lastschriften einzureichen, für die eine Einzugsermächtigung des Zahlungspflichten vorliegt. Die erste Inkassostelle (Bank des Zahlungsempfängers) wird durch den Zusatz „Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen liegt dem Zahlungsempfänger vor“ informiert; er ist rechts oben auf dem Lastschriftzettel aufgedruckt.

3. Der Zahlungsempfänger übersendet die Lastschrift oder Disketten an seine Bank.

4. Die mit dem Lastschrifteinzug beauftragte Bank erteilt ihren Kunden eine Kontogutschrift mit dem Zusatz „Eingang vorbehalten“ („E. v.“). Dieser Zusatz gibt der Inkassostelle das Recht Gutschriften rückgängig zu machen, wenn die Lastschrift vom Zahlungspflichtigen nicht eingelöst wird.

5. Die Lastschriftdaten werden mittels Datenübertragung über Zentralstellen zur Zahlstelle weitergeleitet. Der Einzug durch die Lastschrift erfolgt grundsätzlich nach den Regeln des Überweisungsverkehrs, jedoch in umgekehrter Richtung, d. h. von der Bank des Zahlungsempfängers zur Bank des Zahlungspflichtigen.

6. Die Zahlstelle belastet das Konto des Zahlungspflichtigen, der seinerseits die Kontobelastung aus einem Kontoauszug entnehmen kann.

HypoVereinsbank76020214

Zahlstelle = Bank des Zahlungspflichtigen

Einzugsermächtigung

Zahlungs-empfänger

=

KontoauszugGutschrift E.v.

KontoauszugBelastung

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=Kunde

der Telekom

Spiel & Spaß

_______________=Bank des

_________________________________

1

243

55

6

1. Aufgrund eines Vertrages, z. B. Dienstvertrag der Telekom über Telefongebühren, kann der Zahler dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung geben.

2. Der Zahlungsempfänger verpflichtet sich gegenüber seiner Bank nur solche Lastschriften einzureichen, für die eine Einzugsermächtigung des Zahlungspflichten vorliegt. Die erste Inkassostelle (Bank des Zahlungsempfängers) wird durch den Zusatz „Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen liegt dem Zahlungsempfänger vor“ informiert; er ist rechts oben auf dem Lastschriftzettel aufgedruckt.

3. Der Zahlungsempfänger übersendet die Lastschrift oder Disketten an seine Bank.

4. Die mit dem Lastschrifteinzug beauftragte Bank erteilt ihren Kunden eine Kontogutschrift mit dem Zusatz „Eingang vorbehalten“ („E. v.“). Dieser Zusatz gibt der Inkassostelle das Recht Gutschriften rückgängig zu machen, wenn die Lastschrift vom Zahlungspflichtigen nicht eingelöst wird.

5. Die Lastschriftdaten werden mittels Datenübertragung über Zentralstellen zur Zahlstelle weitergeleitet. Der Einzug durch die Lastschrift erfolgt grundsätzlich nach den Regeln des Überweisungsverkehrs, jedoch in umgekehrter Richtung, d. h. von der Bank des Zahlungsempfängers zur Bank des Zahlungspflichtigen.

6. Die Zahlstelle belastet das Konto des Zahlungspflichtigen, der seinerseits die Kontobelastung aus einem Kontoauszug entnehmen kann.

HypoVereinsbank76020214___________________ = Bank des ________________

______________________

=

Kontoauszug__________

Kontoauszug__________.

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Jetzt das Arbeitsblattausfüllen!

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Arbeitsblatt zum Lastschriftverfahren:

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Lösung zum Arbeitsblatt zum Lastschriftverfahren:

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Vorteile des Lastschriftverfahrens

Zahlungsempfänger • Schnellere Zahlungseingänge, da er den Zeitpunkt der Zahlung selbst

bestimmt und daher nicht von der Willkür des Zahlungspflichtigen abhängig ist.

• Liquidität kann besser geplant werden• Vereinfachung des Mahnwesens, denn Zahlungseingänge müssen nicht

gesondert überwacht werden; Nichtbezahlung ist durch Lastschrift erkenntlich

• Sofortige Gutschrift des Betrages Zahlungspflichtiger • Schutz vor Versäumnissen, keine Terminüberwachung• Keine Mahngebühren• Rückgaberecht von 6 Wochen bei Einzugsermächtigung• Zeitersparnis• Nicht auf festgeschriebenen Betrag festgelegt, wie ein Dauerauftrag

Zahlungsempfänger Schnellere Zahlungseingänge planbare Liquidität Vereinfachung des Mahnwesens Sofortige Gutschrift

Zahlungspflichtigen • Schutz vor Versäumnissen• Keine Mahngebühren• Rückgaberecht (6 Wochen)• Zeitersparnis• Nicht auf festgeschriebenen Betrag festgelegt

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Nachteile des Lastschriftverfahrens

• Willkür des Zahlungsempfängers • Verlust des Überblicks, z.B. beim Einkauf

mit EC-Karte, • Zeitpunkt der Bezahlung kann im

Gegensatz zur Überweisung nicht selbst gewählt werden: Einschränkung der Liquidität: Konto muss Deckung aufweisen sonst Gefahr der Sollzinsen

• Willkür des Zahlungsempfängers • Verlust des Überblicks• Zeitpunkt fremdbestimmt:

Gefahr der Sollzinsen

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Abbuchungsauftrag

Der Zahlungspflichtige erteilt schriftliche einen Auftrag (Abbuchungsauftrag), dass der Zahlungsempfänger vom Konto des Zahlungspflichtigen abbuchen darf. Der Abbuchungsauftrag wird beim Kreditinstitut hinterlegt.

Worin besteht der Unterschied zum Lastschrifteinzugsverfahren?         

Zahlstelle prüft bei Vorlage einer Lastschrift durch den Zahlungsempfänger, ob ein Abbuchungsauftrag der Bank vorliegt.

Zahlungs-pflichtiger

=Kunde

der Telekom

Spiel & Spaß

Zahlungs-empfänger

=

Einzugs-ermächtigung

HypoVereinsbank76020214

Abbuchungs-auftrag

X

Bei Nichtvorliegen des Abbuchungsauftrages wird die Lastschrift nicht eingelöst.Eine Lastschrift-Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen ist nicht möglich, lediglich der Auftrag selbst kann widerrufen werden.                            

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Abbuchungsauftrag

1. Vereinbarung über Forderungseinzug (z. B. Rechnung der Wasserwerke)2. Vorlage des Abbuchungsauftrages3. Konto-Verbindung bei der Hausbank als Voraussetzung für Lastschr.Verf.4. Einreichung der Lastschrift bei Hausbank5. Gutschrift6. Weitergabe der Lastschrift7. Verrechnung über Girozentralen8. Belastung des Kontos und Kontoauszug

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Nichteinlösung/ Widerspruch des Zahlungspflichtigen bei der Einzugsermächtigung

• Die Widerspruchsfrist beträgt 6 Wochen • Beim Abbuchungsverfahren ist kein Widerspruch

möglich

Nichteinlösung von Lastschriften durch die Zahlstelle • Beim Abbuchungsauftrag, wenn dieser nicht vorliegt• Konto des Zahlungspflichtigen ist nicht gedeckt• Lastschrift ist unanbringlich, weil Kontonummer nicht

existiert, Kontoinhaber und Zahlungspflichtiger nicht identisch sind oder das Konto erloschen ist.

• Rücklastschriften sind für Zahlungsempfänger gebührenpflichtig (teuer!)

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Arbeitsblätter für Schüler

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Vorteile des Lastschriftverfahrens

Zahlungsempfänger Zahlungspflichtigen

Nachteile des Lastschriftverfahrens

Page 15: Adresse des Zahlungsempfängers: … Adresse des Zahlungspflichtigen: …

Nichteinlösung/ Widerspruch des Zahlungspflichtigen bei der Einzugsermächtigung

• Die Widerspruchsfrist beträgt 6 Wochen • Beim Abbuchungsverfahren ist kein _____________

möglich.

Nichteinlösung von Lastschriften durch die Zahlstelle • Beim Abbuchungsauftrag, wenn dieser nicht _______• Konto des Zahlungspflichtigen ist nicht ____________• Lastschrift ist unanbringlich, weil

_________________________________________, Kontoinhaber und Zahlungspflichtiger nicht identisch sind oder das Konto _____________________________.

• Rücklastschriften sind für ________________________ gebührenpflichtig (teuer!)

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Abbuchungsauftrag

Der Zahlungspflichtige erteilt schriftliche einen Auftrag (Abbuchungsauftrag), dass der Zahlungsempfänger vom Konto des Zahlungspflichtigen abbuchen darf. Der Abbuchungsauftrag wird ___________________________________________________________________________________________.

Worin besteht der Unterschied zum Lastschrifteinzugsverfahren?         

=Kunde

der Telekom

Spiel & Spaß

=

HypoVereinsbank76020214

Zahlstelle prüft bei Vorlage einer Lastschrift durch den Zahlungsempfänger, ob _______________________________________________________________.Bei Nichtvorliegen des Abbuchungsauftrages wird die Lastschrift nicht eingelöst.Eine Lastschrift-Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen ist nicht möglich, lediglich der Auftrag selbst kann _________________________________.          

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Abbuchungsauftrag

1. Vereinbarung über Forderungseinzug (z. B. Rechnung der Wasserwerke)2. Vorlage des Abbuchungsauftrages3. Konto-Verbindung bei der Hausbank als Voraussetzung für Lastschr.Verf.4. Einreichung der Lastschrift bei Hausbank5. Gutschrift6. Weitergabe der Lastschrift7. Verrechnung über Girozentralen8. Belastung des Kontos und Kontoauszug