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AGTK Wehrend Vorlesung: Andrologie und instrumentelle Samenübertragung Wintersemester 2006/7, 7. Fachsemester - Kastration männlicher Tiere

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Vorlesung: Andrologie und instrumentelle SamenübertragungWintersemester 2006/7, 7. Fachsemester

- Kastration männlicher Tiere

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Definitionen

Kastration:Ausschaltung der Funktion der Gonaden

- endokrine Funktion weg- germinative Funktion weg

Formen der Kastration:- operatives Entfernen der Keimdrüsen- Kastration durch Bestrahlung- medikamentelle Kastration (in der Regel reversibel)

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Definitionen

Sterilisation:Unterbrechung des Transportes der Gametenin der Regel wird beim männlichen Individuum die Kontinuität der Samenleiter unterbrochen

- endokrine Funktion bleibt erhalten- Zeugungsunfähigkeit

In der Veterinärmedizin seltenAusnahme: Suchböcke, Suchbullen

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Kastration aus rechtlicher Sicht

Tierschutzgesetz (http://bundesrecht.juris.de/tierschg/)

§ 5 (in diesem Zusammenhang relevante Ausschnitte)

(1) An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden. Die Betäubung warmblütiger Wirbeltiere sowie von Amphibien und Reptilien ist von einem Tierarzt vorzunehmen.

.

.(2) Eine Betäubung ist nicht erforderlich,

wenn bei einem vergleichbaren Eingriff am Menschen eine Betäubung in der Regel unterbleibt oder der mit dem Eingriff verbundene Schmerz geringfügiger ist als die mit einer Betäubung verbundene Beeinträchtigung des Befindens des Tieres,

wenn die Betäubung im Einzelfall nach tierärztlichem Urteil nicht durchführbar erscheint.

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Kastration aus rechtlicher Sicht

Tierschutzgesetz (http://bundesrecht.juris.de/tierschg/)

§ 5 (3) Eine Betäubung ist ferner nicht erforderlich

für das Kastrieren von unter vier Wochen alten männlichen Rindern, Schafen und Ziegen, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt,

für das Kastrieren von unter acht Tagen männlichen Schweinen, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt,

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Kastration aus rechtlicher Sicht

§ 6 (in diesem Zusammenhang relevante Ausschnitte)

(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn

der Eingriff im Einzelfall - nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder - bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen- Kastrieren von männlichen Rindern, Schafen, Ziegen Schweinen in den Altersgrenzen von § 5, sofern kein von der normalen anatomischen

Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt - andere Ausnahmen nach § 5

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Kastration aus rechtlicher Sicht

§ 6

- zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder – soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen – zur weiteren Nutzung

oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird

- u. a.

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Möglichkeiten der operativen Kastration

unblutige Kastration: - keine Entfernung des Hodens, sondern Unterbindung der Blutzufuhr durch Quetschen- in der Regel nur beim Wiederkäuer einsetzbar

blutige Kastration:Entfernung der Hoden mit oder ohne seine Adnexe- offene (unbedeckte) Kastration:

der Processus vaginalis wird eröffnet- gedeckte Kastration:

der Pocessus vaginalis bleibt verschlossen

Vorteil der gedeckten Kastration: - Netz- und Darmvorfälle sollen seltener sein

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Allgemeines Vorgehen bei chirurgischer Kastration

- Indikation festlegen und darüber nachdenken- Operationsmethode festlegen und Besitzer über Risiken belehren- Allgemeinuntersuchung- Spezielle Untersuchung – Abweichungen von der Norm?- Sedation/Narkose, Anästhesie- Kastration- Nachbehandlung und Nachkontrolle

(Tetanusprophylaxe bei kl. Wdk. und Pferd)

Bedenke: postoperative Kontrolle, Fliegen

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Zeitpunkt der Kastration

Vor der Geschlechtsreife:- juveniler Körperbau und Verhalten bleibt länger bestehen- verzögerte Wachstumshemmung (eunuchoider Hochwuchs)- erhöhter Fettansatz- Unterdrückung der Entwicklung sekundärer Geschlechtsmerkmale

Nach der Geschlechtsreife:- teilweise partielle Rückbildung der sekundären Geschlechtsorgane- nicht immer mit Libidoverlust verbunden

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Instrumente zur Kastration

Emaskulator: verschiedene GrößenQuetschseite: Seite mit den RillenSchneideseite: zeigt immer hodenwärts

Der Einsatz von Gummiringen zur Kastration ist in Deutschland verboten.

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Instrumente zur Kastration

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Instrumente zur Kastration

Burdizzo-Zange mit Kniebügel nach Kuch

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Prinzip der unblutigen Kastration durch Quetschen

- wechselseitige Kompression des Funiculus spermaticus führt

- zur irreversiblen Unterbrechung der Blutzufuhr für die Hoden (A. testicularis)

- und damit zur Hodenatrophie

Quetschzeit pro Samenstrang: 1 Minute

Überprüfung des Behandlungserfolges:- nach 4 – 6 Wochen deutliche Verkleinerung und

Induration der Hoden

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Kastration Hengst

Methode: nur blutige Kastrationunbedeckt oder bedeckt

am stehenden oder abgelegtem Tier

Beachte: Die Kastration im Stehen stellt nicht die sicherste Methode dar und bedarf deshalb der ausdrücklichen

Einwilligung des Besitzers.

Postoperative Komplikationen: - Darm- und Netzvorfall - Blutungen - Samenstranggranulome - Schwellungen und Ödem - Infektionen

Siehe Vorlesung Pferdechirurgie

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Kastration Bulle

Methode: - blutige Kastration (unbedeckt oder bedeckt)- unblutige Kastration am stehenden oder

abgelegtem Tier mit der Burdizzo-Zange- Ochsenmast in Deutschland kaum Bedeutung

- Alter bei Kastration: 2 bis 5 Monate

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Blutige Kastration Bulle

Kappschnitt: bedeckte Methode

unbedeckte Methode

Quetschstellen für die Burdizzo-Zange

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Kastration nach Kappschnitt

- Verlagerung der Hoden möglichst weit in Richtung der Leistenringe- Fixierung der Hoden durch waagrechtes Anlegen einer Klemme distal der Nebenhodenschwänze- Absetzen des distalen Pols des Skrotums distal der Klemme- Lösen der Klemme- Vorlagern der vom Processus vaginalis überzogenen Hoden

außerhalb der Wunde- Stumpfes Freipräparieren der Hoden und Absetzen mit Emaskulator (Schneiden und Quetschen)- Durchstichligaturen im Bereich der Samenstränge- Hautwunde kann offen bleiben

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Kastration Bock

Im Alter unter vier Wochen ohne Betäubung möglich, wenn keine Abweichungen von der anatomischen Norm vorhanden.

-unblutige Methode mit der Burdizzo-Zange- blutige Kastration: - scrotale Methode

- pubale Methode-Scrotale Methode

- Kapp-Schnitt mit Schere- Vorlagerung der Hoden im Processus vaginalis- doppelte Ligatur mit Durchstechung distaler Samenstrang - Absetzen der Hoden im Bereich der Samenstränge mit Emaskulator- Hautwunde offen lassen

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Kastration Bock

Pubale Methode- Hautschnitt in der Medianen kranial des Skrotums- Processus vaginalis wird nicht geöffnet- Freipräparieren des Hodens (Durchtrennen der Lig. scroti)- doppelte Ligatur mit Durchstechung Samenstrang - Absetzen der Hoden im Bereich der Samenstränge mit Emaskulator- Wunde wird verschlossen

Zur Vermeidung von Serombildung umwickeln des Skrotums mit Klebeband.

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Anästhesie bei Schaf- und Ziegenböcken zur KastrationVorbereitung:24 – 48 Std. hungern (gilt nicht für Jungtiere)Prämedikation: 0,02 mg/kg Atropin (i. m.) – zweifelhaft, da Speichel eingedickt wird.

Besser: - Intubation- Hochlagerung des Nackens

Anästhesie0,2 mg/kg Xylazin (i. m.)10 mg/kg Ketamin (i. m.)

erst Xylazin nach 10 Minuten Ketamin-GabeAnästhesiedauer: 40-45 Minuten; Verlängerung der Anästhesie: Nachdosieren von 5-10 mg/kg KetaminBeachte: Überdosierung vermeiden (Wiegen)

insbesondere Zwergziegen sind sehr empfindlich gegenüber Xylazin

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Analgesie bei Schaf- und Ziegenböcken zur Kastration

- Gabe von Flunixin/Meglumin (2 mg/kg KM)

- Zumindest am Tag der Operation

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Kastration der Saugferkel

- Nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland nur noch innerhalb der ersten 7. Lebenstage ohne Betäubung erlaubt

- ab dann: Kastration durch Tierarzt mit Betäubung und anschließender Verwendung schmerzstillender Mittel

- Norwegen: Kastration nur noch durch einen Tierarzt unter Schmerzausschaltung, ab 2009 ganz verboten

Alternativen- Ebermast- Immunokastration (Immunisierung gegen GnRH)- GnRH-Downregulation- Selektion geruchsarmer Tiere

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Kastration der Saugferkel

- Keine Abweichungen von Norm (Brüche, Kryptorchismus)- Fixation auf dem Rücken mit Beinen nach vorne

Wenn möglich, Fixationshilfen nutzen.- Besprühen des Skrotum mit Desinfektionslösung- Hoden nach kaudal drücken- mit einem Schnitt (bis ins Hodenparenchym) freilegen- Hoden vordrücken- Durchtrennen des Samenstranges- Abbinden und Vernähen der Hautwunde nicht notwendig- Infektionsprophylaxe mit Spray oder Suspension

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Kastration

dient der Fleischqualität

- zur Vermeidung des ebertypischen Geschlechtsgeruches, der physiologischerweise als Pheromon wirkt

Pheromone: Wirkstoffe, die nicht aus endokrinen Drüsen abgegeben werden

dienen der Informationsübermittlung zwischen Individuen einer Population

- Geschlechtsgeruch ist beim adulten Eber noch 6 – 12 Wochen nach der Kastration nachweisbar

Busch u. Holzmann, 2004

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Kastration Rüde

Methoden: - blutige Verfahren- Beispiel: präskrotale Kastration

- Injektion von sklerosierenden Substanzen in den Hoden (abzulehnen)

- medikamentelle Unterdrückung- Gestagene- GnRH-Implantate

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Kastration Rüde

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Kastration Kater

Methoden: - blutige Verfahren- Beispiel: skrotale Kastration

- Injektion von sklerosierenden Substanzen in den Hoden (abzulehnen)

- medikamentelle Unterdrückung- Gestagene- GnRH-Implantate

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Rüde oder Hündin?