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Allgemeines Ministerialblatt Nr. 14 München, 30. Oktober 2018 31. Jahrgang DER BAYERISCHEN STAATSREGIERUNG DES BAYERISCHEN MINISTERPRÄSIDENTEN · DER BAYERISCHEN STAATSKANZLEI DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS DES INNERN UND FÜR INTEGRATION DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR WOHNEN, BAU UND VERKEHR DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE UND TECHNOLOGIE DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR FAMILIE, ARBEIT UND SOZIALES DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE 7538-U Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 8. Oktober 2018, Az. 58g-U4454.10-2016/1-75 1 Die Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz für Zuwendungen zu was- serwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) vom 15. März 2016 (AllMBl. S. 1425), die durch Bekanntmachung vom 27. März 2017 (AllMBl. S. 181) geändert worden sind, sind aufgrund der Ergebnisse der Anfang 2018 durch- geführten Evaluierung der Härtefallförderung im Teil B der RZWas 2016 anzupassen. 2 Insbesondere werden folgende Punkte geändert: – Verlängerung der Geltungsdauer der RZWas bis 31. Dezember 2021, – Absenkung der Härtefallschwellen in drei Bereichen: • im Raum mit besonderen Handlungsbedarf nach LEP, • für die Anlagenförderung nach Nr. 2.2.3 RZWas 2016, • für Verbundleitungen und -kanäle sowie Sanierungs- und Strukturkonzepte, – Anhebung der Förderpauschalen für die Sanierung von Wasserleitungen und Kanälen, – Entfall der Deckelung der Gesamt-Zuwendungen auf 1,4 bzw. 1,95 Mio. Euro. 3 Mit dieser Bekanntmachung werden die RZWas 2018 bekannt gegeben. Inhaltsübersicht Allgemeiner Teil I. Beschreibung des Zuwendungsbereichs 1. Anwendungsbereich, Zweck der Zuwendung 2. Gegenstand der Förderung 3. Zuwendungsempfänger 4. Zuwendungsvoraussetzungen 5. Art und Umfang der Zuwendung II. Zuwendungsverfahren 6. Zuständige Bauverwaltung und Bewilligungs- behörde 7. Anmeldung von Vorhaben zur Aufnahme in ein Förderprogramm 8. Zuwendungsanträge 9. Zuwendungsbescheid (zu den Nrn. 4.1 und 4.2 VVK) 10. Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung (zu Nr. 7 VVK) 11. Baurechnung (zu Nr. 6.3 ANBest-K) 12. Verwendungsnachweis, Verwendungsbestätigung (nach Nr. 10 VVK) 13. Abschluss der Förderung III. Schlussvorschriften 14. Einvernehmen 15. Inkrafttreten, Außerkrafttreten 16. Übergangsregelungen Anhang Teil A Förderung nichtstaatlicher Wasserbauvorhaben Teil B Härtefälle der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Teil C Vorhaben zur Umsetzung der EG-Wasserrahmen- richtlinie bei Anlagen der öffentlichen Abwasser- entsorgung Verzeichnis der Anlagen Anlage 1 Nebenbestimmungen für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (NBest-Was 2018) Anlage 2 Ermittlung der Pro-Kopf-Belastung (PKB) Anlage 3 Baustandsbericht Anlage 4 Verwendungsnachweis Anlage 5 Verwendungsbestätigung

Allgemeines Ministerialblatt, 2018-14 · AllMBl. Nr. 14/2018 931 – öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, – Kommunalunternehmen nach Art. 89 der

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AllgemeinesMinisterialblatt

Nr. 14 München, 30. Oktober 2018 31. Jahrgang

DER BAYERISCHEN STAATSREGIERUNGDES BAYERISCHEN MINISTERPRÄSIDENTEN · DER BAYERISCHEN STAATSKANZLEIDES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS DES INNERN UND FÜR INTEGRATION

DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR WOHNEN, BAU UND VERKEHRDES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE UND TECHNOLOGIE

DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZDES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN

DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR FAMILIE, ARBEIT UND SOZIALESDES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE

7538­U

Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

vom 8. Oktober 2018, Az. 58g­U4454.10­2016/1­75

1Die Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz für Zuwendungen zu was-serwirtschaftlichenVorhaben(RZWas2016)vom15. März2016(AllMBl.S.1425),diedurchBekanntmachungvom27.März2017 (AllMBl.S.181)geändertwordensind,sindaufgrundderErgebnissederAnfang2018durch-geführtenEvaluierungderHärtefallförderungimTeilBderRZWas 2016 anzupassen. 2Insbesondere werden folgende Punktegeändert:

– Verlängerung der Geltungsdauer der RZWas bis31.Dezember2021,

– AbsenkungderHärtefallschwellenindreiBereichen:

•imRaummitbesonderenHandlungsbedarfnachLEP,

•fürdieAnlagenförderungnachNr.2.2.3RZWas2016,

•fürVerbundleitungenund-kanälesowieSanierungs-undStrukturkonzepte,

– AnhebungderFörderpauschalenfürdieSanierungvonWasserleitungenundKanälen,

– EntfallderDeckelungderGesamt-Zuwendungenauf1,4bzw.1,95Mio.Euro.

3MitdieserBekanntmachungwerdendieRZWas2018bekanntgegeben.

Inhaltsübersicht

AllgemeinerTeil

I. Beschreibung des Zuwendungsbereichs

1. Anwendungsbereich,ZweckderZuwendung

2. GegenstandderFörderung

3. Zuwendungsempfänger

4. Zuwendungsvoraussetzungen

5. Art und Umfang der Zuwendung

II. Zuwendungsverfahren

6. ZuständigeBauverwaltungundBewilligungs-behörde

7. Anmeldung von Vorhaben zur Aufnahme in ein Förderprogramm

8. Zuwendungsanträge

9. Zuwendungsbescheid(zudenNrn.4.1und4.2VVK)

10. Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung (zuNr.7VVK)

11. Baurechnung(zuNr.6.3ANBest-K)

12. Verwendungsnachweis,Verwendungsbestätigung(nachNr.10VVK)

13. AbschlussderFörderung

III. Schlussvorschriften

14. Einvernehmen

15. Inkrafttreten,Außerkrafttreten

16. Übergangsregelungen

Anhang

TeilA FörderungnichtstaatlicherWasserbauvorhaben

TeilB HärtefällederöffentlichenWasserversorgungundAbwasserentsorgung

TeilC VorhabenzurUmsetzungderEG-Wasserrahmen-richtliniebeiAnlagenderöffentlichenAbwasser-entsorgung

Verzeichnis der Anlagen

Anlage1 NebenbestimmungenfürZuwendungenzu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (NBest-Was 2018)

Anlage 2 Ermittlung der Pro-Kopf-Belastung (PKB)

Anlage 3 Baustandsbericht

Anlage4 Verwendungsnachweis

Anlage5 Verwendungsbestätigung

AllMBl. Nr. 14/2018930

2.1.5 Vorhaben zur Verbesserung des Boden- und Land-schaftswasserhaushalts,

2.1.6Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte,Gefährdungsbetrachtungen Hochwasser sowieGewässerentwicklungskonzepte mit Gewässer-strukturkartierungundWRRL-Umsetzungskonzep-te(besondersVorhaben,dieimRahmenderinter-kommunalenZusammenarbeitumgesetztwerden),EreignisdokumentationzuHochwasser-undStark-regenereignissen und

2.1.7 KoordinierungderinterkommunalenZusammen-arbeit bei der Erstellung von Konzepten und Durch-führung von Vorhaben zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie.

DetailszurFörderungsieheTeilA.

2.2 HärtefällederöffentlichenWasserversorgungundAbwasserentsorgung

GefördertwerdeninFörderprogrammennachNr.7ausnahmsweiseinHärtefällen,wenndiesezueinerunzumutbarenBelastungvonGebietskörperschaf-tensowieBürgerinnenundBürgernführen,folgendebauliche Vorhaben zur Sanierung bestehender Anla-genderöffentlichenWasserversorgungundAbwas-serentsorgung:

2.2.1 die bauliche Sanierung (Erneuerung und Renovie-rung,nichtReparatur)bestehenderTrinkwasserlei-tungenundAbwasserkanäle(Misch-,Schmutz-undNiederschlagswasserkanäle),

2.2.2 der erstmalige Bau von Verbundleitungen für Was-serversorgungsanlagen sowie der erstmalige Bau von VerbundkanälenanstellederSanierungvonKlär-anlagen,

2.2.3diebaulicheSanierungbestehenderTrinkwasser-gewinnungs- und -aufbereitungsanlagen, Trink-wasserspeicher, Kläranlagen, Pumpwerke undRegenbeckensowie

2.2.4derBeitrittdesEinrichtungsträgerszueinemZweck-verband und

2.2.5dieErstellungvonSanierungs-undStrukturkonzep-ten.

DetailszurFörderungsieheTeilB.

2.3 VorhabenzurUmsetzungderEG-Wasserrahmen-richtliniebeiAnlagenderöffentlichenAbwasserent-sorgung

Gefördert werden in Förderprogrammen nachNr.  7 Vorhaben zur Umsetzung der EG-Wasser-rahmenrichtlinie,diebeiAnlagenderöffentlichenAbwasserentsorgung durchzuführen sind (nur in MaßnahmenprogrammenaufgeführteergänzendeMaßnahmen).

DetailszurFörderungsieheTeilC.

2.4 SonderprogrammeundkommunalePilotvorhabenimSinnderZweckbestimmungnachNr.1.

3. Zuwendungsempfänger

Zuwendungenkönnenerhalten:

–Gebietskörperschaften (einschließlich derenEigenbetriebe),

Allgemeiner Teil

I. Beschreibung des Zuwendungsbereichs

1. Anwendungsbereich, Zweck der Zuwendung1DerFreistaatBayernfördertnachdiesenRichtlinienund den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestim-mungen(Art.23und44derBayerischenHaushalts-ordnung – BayHO) wasserwirtschaftliche Vorhaben durch Zuwendungen. 2DieRZWas2018sindergän-zende oder abweichende Verwaltungsvorschriften (Förderrichtlinien)zudenNrn.1bis11und13derVerwaltungsvorschriften für Zuwendungen des Frei-staatesBayernankommunaleKörperschaften(VVK)gemäßNr.15.3VVK(Anlage3zuArt.44BayHO).3GefördertwirdohneRechtspflichtimRahmenderverfügbaren Haushaltsmittel.4Durch Zuwendungen sollenwasserwirtschaftlicheVorhabenvonöffent-lichemInteressegefördertwerden,dieohneZuwen-dungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführtwerdenkönnten. 5Unbeschadet des Art. 8Abs.3desKommunalabgabengesetzes(KAG)werden die notwendigen Vorhaben zur Sicherstellung der Wasserversorgung und der Bau von Abwasseran-lagenmitZuwendungengefördert,uminsbesondereunzumutbarhoheGebühren-undBeitragsbelastun-gen für die Bürger zu vermeiden. 6DieFörderricht-liniensolleneinenwirksamenAnreizfürkosten-günstigeLösungenbieten.7Das Staatsministerium fürUmweltundVerbraucherschutz(StMUV)unddienachgeordnetenBehördenführengemäßNr.12VVKErfolgskontrollenvonFörderprogrammen(Zielerrei-chungs-,Wirkungs-undWirtschaftlichkeitskontrol-len) durch. 8NachfolgendwerdenimAllgemeinenTeildieBestimmungenaufgeführt,diefürdieFör-derungnichtstaatlicherWasserbauvorhaben,öffent-licherWasserversorgungsanlagenundöffentlicherAbwasserentsorgungsanlagen gemeinsam gelten. 9In denTeilenAbisCwerdenergänzendeRegelungenfürdiejeweiligenFörderbereicheaufgeführt.10Son-derregelungeneinesFörderbereichsgeltennichtfüreinenanderenFörderbereich.

2. Gegenstand der Förderung

2.1 NichtstaatlicherWasserbau

GefördertwerdeninFörderprogrammennachNr.7:

2.1.1 Ausbauvorhaben zur Erstellung oder Verbesserung desHochwasserschutzesbebauterGebiete,

2.1.2AusbauvorhabenzurnaturnahenEntwicklungundGestaltung vonGewässernund/oder ihrerAuen,insbesondere zurUmsetzungderEG-Wasserrah-menrichtlinie(besondersVorhaben,dieimRahmenderinterkommunalenZusammenarbeitumgesetztwerden)sowieVorhabenzurSchaffung,Verbesse-rungbzw.ReaktivierungvonRückhalteräumenanGewässern,

2.1.3Gewässerpflege-und-unterhaltungsvorhaben,ins-besonderezurUmsetzungderEG-Wasserrahmen-richtlinie(besondersVorhaben,dieimRahmenderinterkommunalenZusammenarbeitumgesetztwer-den),

2.1.4 BeseitigungvonHochwasserschädenanGewässernundWasserbauten,

AllMBl. Nr. 14/2018 931

– öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse vonGebietskörperschaften,

– KommunalunternehmennachArt.89derGemein-deordnung und

– gemeinsameKommunalunternehmennachArt. 49desGesetzesüberdiekommunaleZusammen-arbeit.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 1DieWirtschaftlichkeitundSparsamkeiteinesVor-habensistnachzuweisen(Nr.6.2.6VVK).2Wenn mehrereLösungenmöglichsind,kannnurdiewirt-schaftlichsteundsparsamsteLösunggefördertwer-den.

4.2 1EskönnennurVorhabengefördertwerden,dienochnichtbegonnenwordensind(Nr.1.3VVK).2Als Vor-habensbeginnistgrundsätzlichderAbschlusseinesder Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu werten. 3BeiBaumaßnahmengeltenPlanung,Baugrunduntersuchungen,Grunder-werbundHerrichtendesGrundstücks(z.B.Gebäu-deabbruch,Planieren),naturschutzfachlicheErhe-bungen sowie naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,dievordemBeginnderHaupt-maßnahmeausgeführtwerdenmüssen, nicht alsBeginn des Vorhabens. 4Das Wasserwirtschaftsamt kannimAusnahmefalldemvorzeitigenBaubeginnschriftlich zustimmen.

5. Art und Umfang der Zuwendung

5.1 Art der Zuwendung1DieZuwendungenwerdenprojektbezogenimWegederAnteilfinanzierungalsZuweisungengewährt.2MitteldesBundesunddesFreistaateswerdenimnichtstaatlichen Bereich für Vorhaben nach den Nrn. 2.1bis2.4imRahmenderRZWas2018bewil-ligt. 3DiejeweiligenFörderbestimmungen,z.B.diederGAK,sinddabeizubeachten.

5.2 ZuwendungsfähigeAusgaben

EsgeltenfolgendeGrundsätze:

– Alle Ausgaben, die für die Durchführung derMaßnahmeunabdingbarerforderlichsind(z.B.Gebäudeabbruch,Planieren),sindzuwendungs-fähig,außersiesindentsprechendNr.5.3nichtzuwendungsfähig.

– 1DieimRahmenderInaussichtstellungnachNr.9durch das Wasserwirtschaftsamt getroffenen Fest-legungen zur technischen Bemessung bzw. Zuwen-dungsfähigkeitvonAnlagenteilenbleibenbeiderAbrechnungunverändert.2Das Wasserwirtschafts-amtentscheidet,z.B.auchbeiFeststellungenderRechnungsprüfung, als BewilligungsbehördeüberdieFörderhöheoderdieZuwendungsfähig-keiteinerAusgabe,inFällenvongrundsätzlicherBedeutung unter Beteiligung von Regierung und StMUV.

Zuwendungsfähigsind:

a) 1AusgabenfürInvestitionen,die

– indengeprüften,demZuwendungsbescheidzugrunde liegenden Bauunterlagen vor Aus-führungveranschlagtsind(REWas-Ausgaben),

– nachAusführungderMaßnahmeimBauaus-gabebuchbelegtsind(Ausführungskosten).

2Der Wert unbarer Leistungen (freiwillige Arbeits- undSachleistungenvonGemeinde-,Verbands-oderGemeinschaftsangehörigen)gehörtzudenInvestitionsausgaben. 3FolgendeSätzewerdenanerkannt:

– ArbeitsleistungenbiszudenHöchstsätzen,dievomStaatsministeriumfürErnährung,Land-wirtschaft und Forsten für die Vergütung von Eigenleistungen in der Flurbereinigung jeweils bekanntgemachtwerden,

– Sachleistungenbiszu80%desangemessenenUnternehmerpreises,

soweit die eingesetzten Personen über ausreichen-deFachkenntnisseverfügenunddieLeistungennachgewiesen werden.

b)dieAusgabenfürArchitekten-undIngenieurleis-tungen.

DieseAusgabenentfalleninsgesamt,wennderVorhabensträgereineodermehrerederHOAI-Leistungsphasen drei bis sechs oder acht ganz oder teilweise durch eigenes Personal oder durch PersonaleineranderenkommunalenKörperschaftoderDritteunentgeltlicherbringenlässt.

5.3 NichtzuwendungsfähigeAusgaben

Nichtzuwendungsfähigsind:

a) 1Ausgaben,dieeinandereralsderTrägerdesVorhabenszutragenverpflichtetist.2Dazuzäh-lennichtBeiträgenachderkommunalenBeitrags-undGebührensatzungodervergleichbareBeiträgeDrittersowieBeiträgenachArt.26und42BayWG.

b)Ausgaben der Grundstücksbereitstellung, wieWert,ErwerbundFreimachenderGrundstückeeinschließlichDienstbarkeitenoderBenutzungs-entschädigungen bei nur teil- oder zeitweiserBeanspruchungderGrundstücke.

c) Umsatzsteuerbeträge, die derVorhabensträgerodereinDritter,dervonihmunmittelbarodermit-telbarbeauftragtist,imRahmendeszufördern-denVorhabensInvestitionenzutätigen,nach§15des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehen kann.

d) Ausgaben für Eigenregieleistungen (das sind Leistungen,diederVorhabensträgerdurcheige-nes Personal oder durch Personal einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft erbringenlässt),ausgenommenfürVorhaben,beidenendasWasserwirtschaftsamtausdrücklichzugestimmthat.

e)Ausgaben,diedasWasserwirtschaftsamtinderbaufachlichen Stellungnahme als nicht zuwen-dungsfähigerklärt.

f) Ausgaben, deren Rechtsgrund außerhalb des Bewilligungszeitraums entstanden ist mit Ausnah-mevonLeistungennachNr.4.2Satz3,soweitimZuwendungsbescheid auf diese Rechtsfolge hin-gewiesen wurde.

5.4 HöhederZuwendung1SieheTeileAbisC.2Der Anteil aller Zuwendungen (auchausanderenFörderprogrammen)darfmaxi-mal90%derzuwendungsfähigenAusgabennichtübersteigen.

AllMBl. Nr. 14/2018932

8. Zuwendungsanträge

8.1 Antragsverfahren(zuNr.3VVK)1DerAntragmitdemFormblattMuster1azuArt. 44BayHO und den erforderlichen Antragsunterlagen ist beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt ein-zureichen. 2Vorhaben,dievoraussichtlichnichtindreiJahrenverwirklichtundbeidenentechnischselbstständigeAbschnittegebildetwerdenkönnen,sind in Bauabschnitte zu unterteilen. 3Jeder Bau-abschnitt bildet im Zuwendungsverfahren ein eige-nes Vorhaben.

8.2 Antragsunterlagen

FolgendeBauunterlagensinderforderlich:

– Entwurf für das Vorhaben bzw. den Bauabschnitt,aufgestelltnachden Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (REWas) in der jeweils geltenden Fassung

2-fach

– fürVorhaben,dieTeileinesGesamt-vorhabenssind: EntwurffürdasGesamtvorhaben,aufgestellt nach den Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftli-chen Vorhaben (REWas) in der jeweils geltendenFassung,wennernichtbereitsfrüher beim Wasserwirtschaftsamt eingereicht wurde und dort noch vorliegt

2-fach

– Erläuterung(KurzfassungfürdenimBauabschnittzuförderndenTeil)

2-fach

– Lageplan,indemdiezuförderndenTeilerotgekennzeichnetsind

2-fach

– BeschlussdeszuständigenOrgansdesZuwendungsempfängers,dasVorhabendurchführen zu wollen

2-fach

– ErklärungdesVorhabensträgers,oberdie Zuwendung an einen Dritten weiter-leitet

2-fach

– ErklärungdesVorhabensträgers,oberbzw.derLetztempfängervorsteuer-abzugsberechtigtist(Nr.9desMusters 1azuArt.44BayHO)

2-fach

9. Zuwendungsbescheid (zu den Nrn. 4.1 und 4.2 VVK)1MitdemZuwendungsbescheidwerdenaufgrunddesAntragsnachNr.8dieZuwendungenineinervor-läufigenGrößenordnungfestgesetztunddemZuwen-dungsempfängerdieAuszahlungderZuwendungennachNr.10schriftlichoderinelektronischerFormin Aussicht gestellt. 2Die endgültige Festsetzung der ZuwendungerfolgtmitSchlussbescheidnachNr.13.3DieInaussichtstellungbeinhaltet:– dieFestlegung/Anerkennungderzuwendungs-fähigenAusgaben,

– die Zusage, dass der Staat vorbehaltlich der Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel ZuwendungenindieserHöheleistenwird,wenndas Vorhaben entsprechend dem geprüften Antrag verwirklichtwird,

– dieFestlegungderSchlussratenachNr.10,– die Zustimmung zum Beginn des Vorhabens nach Nr.1.3VVKund

II. Zuwendungsverfahren

6. Zuständige Bauverwaltung und Bewilligungs­behörde1DaszuständigeWasserwirtschaftsamtistdiefach-lichzuständigetechnischestaatlicheVerwaltungnachNr.6.1VVKundNr.3.2ANBest-K.2Es prüft alleVorhaben,fürdieZuwendungenbeantragtwer-den,inbaufachlicherHinsicht.3Für die baufach liche Prüfung aller Vorhaben gelten die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen gemäß Nr. 6.2 VVK.4DaszuständigeWasserwirtschaftsamtistaußerdemBewilligungsbehördeundentscheidetüberdieZu-wendungsfähigkeitderAusgabennachNr. 5.2,dieInaussichtstellungderZuwendungennachNr. 9,dieBewilligungderZuwendungennachNr. 10sowieüber die Schlussabrechnung nach Nr.  13 dieserRichtlinien.

7. Anmeldung von Vorhaben zur Aufnahme in ein Förderprogramm1FürdieeinzelnenFörderbereicheundHaushalts-jahrekönnenFörderprogrammeaufgestelltwerden.2Die Aufnahme eines Vorhabens in die Dringlich-keitslisteundineinFörderprogrammistVorausset-zung für den Erlass eines Zuwendungsbescheids.

7.1 Anmeldung zur Aufnahme in die Ämter- und Dring-lichkeitsliste

ZurAufnahmeindieÄmter-undDringlichkeits-listekönnenbaureifeVorhabenbeimzuständigenWasserwirtschaftsamtangemeldetwerden,dienochnicht begonnen wurden oder für die die Zustimmung zumvorzeitigenBaubeginnnachNr.1.3VVKbereits erteilt wurde.

7.2 AufstellungderÄmter-undDringlichkeitslisten1Anhand der von den Wasserwirtschaftsämtern(WWA) baufachlich vorgeprüften Anmeldungen stellen die WWA Ämterlisten auf und melden diese den Regierungen. 2Die Regierungen erstellen daraus Dringlichkeitslisten.3FürdieDringlichkeitderVor-habenindenÄmter-undDringlichkeitslistensindinnachstehenderReihenfolgemaßgebend:

– die wasserwirtschaftliche Bedeutung des Vor-habens,

– eineBindunganandereVorhabenimöffentlichenInteresse,

– derPlanungs-undVerfahrensstand,

– eine bereits erteilte Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn,

– derbereitserreichteBaufortschritt,

– diedemografischeEntwicklungund

– dieinterkommunaleZusammenarbeit.

7.3 AufstellenderFörderprogramme1Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucher-schutzstelltaufderGrundlagederDringlichkeits-listenderRegierungendieFörderprogrammeauf.2DieZuwendungsempfängerwerdenvomWasser-wirtschaftsamt über die Aufnahme ihres Vorhabens indasFörderprogrammunterrichtetunddabeiauf-gefordert,denZuwendungsantragnachNr.8dieserRichtlinien zu stellen.

AllMBl. Nr. 14/2018 933

– dieMöglichkeitderVorlageeinerVerwendungs-bestätigung(nachAnlage5),

– soweitderZuwendungsempfängereingeförder-tesVorhabennichtselbstausführt,sonderndieZuwendunganeinenDrittenweiterleitenmöch-te,eineWeiterleitungsgenehmigungnachNr.13VVK.

4NebenbestimmungenallerZuwendungsbescheidesind:– dieAllgemeinenNebenbestimmungenfürZuwen-dungenzurProjektförderungankommunaleKör-perschaften(ANBest-K),

– die Nebenbestimmungen für Zuwendun-gen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (NBest-Was2018),

– etwaigeNebenbestimmungenausderbaufach-lichen Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts und

– derBewilligungszeitraum;dasistderZeitraum,innerhalb dessen der ZuwendungsempfängerRechtsgründe für die Leistung von zuwendungs-fähigenAusgabenschaffendarf;erkanninsbeson-derebeiZuwendungenzurProjektförderungüberdaslaufendeHaushaltsjahrhinausgehen,soweithierfür eine haushaltsrechtliche Ermächtigungvorhanden ist.

5DerZuwendungsbescheidsollspätestensfünfMo-natenachEingangder vollständigenUnterlagennachNr.8.2erlassenwerden.6Wird in begründeten Einzelfällenhiervonabgewichen,istderAntragstel-ler zu informieren.

10. Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung (zu Nr. 7 VVK)1DerZuwendungsempfängerfordertdieZuwendungnach Baufortschritt mit einem Baustandsbericht nach Anlage 3 zweifach beim Wasserwirtschaftsamt an. 2Die Zuwendung wird vom Wasserwirtschaftsamt aufgrunddesZuwendungsbescheidsnachNr.9nachAnforderung und Bereitstellung der Haushaltsmit-tel in Raten bewilligt und ausbezahlt1. 3Davon darf dieSchlussratemiteinemAnteilvonbiszu5%derZuwendungengemäßZuwendungsbescheid erstmit Vorlage des Verwendungsnachweises bzw. der Verwendungsbestätigungangefordertwerden.4Die Auszahlungsbeträgewerdencentgenauabgerundet.

11. Baurechnung (zu Nr. 6.3 ANBest­K)1IndemnachNr.6.3.1ANBest-KvomZuwendungs-empfängerregelmäßigzuführendenBauausgabe-buch sind alle Einnahmen und Ausgaben für das Vorhaben in zeitlicher Reihenfolge aufzuführen. 2DieAusgabensindinzuwendungsfähigeundnichtzuwendungsfähigeAusgabenaufzugliedern(sieheAnlage1Nr.4).3NachAbschlussderArbeitensindim Bauausgabebuch die Summen der Einnahmen und Ausgaben für das Vorhaben einzutragen. 4Auf derEinnahmeseiteistanzugeben,welcheEinnah-mennachArtundHöhenocherwartetwerden.5Die AufstellungistvomZuwendungsempfängermitOrts-undTagesangabezuunterschreiben.

12. Verwendungsnachweis, Verwendungsbestätigung (nach Nr. 10 VVK)1DerVerwendungsnachweis nachAnlage 4 bzw.dieVerwendungsbestätigungnachAnlage5undNr. 4NBest-Was2018istdemWasserwirtschaftsamtdreifach vorzulegen. 2DieVerwendungsbestätigunganstelleeinesVerwendungsnachweiseskannnurfürVorhabenzugelassenwerden,beidenenaus-schließlichMitteldesFreistaatesBayernvergebenwerden(Nr.10.3VVK).3DieMöglichkeitderVer-wendungsbestätigungerstrecktsichnichtaufFör-dermaßnahmen,dieganzoderteilweisemitMittelnderEuropäischenUnion,desBundesoderandererDritterfinanziertwerden.4Seit1.August2008istdieVerwendungsbestätigungnurmöglich,wenndasVorhabenaufderGrundlagevonKostenpauschalengefördertwird.

13. Abschluss der Förderung1DieFörderungwirddurchSchlussbescheidabge-schlossen. 2Das Wasserwirtschaftsamt setzt mit dem SchlussbescheiddieZuwendungenaufderGrund-lagedernachNr.9erteiltenInaussichtstellungunddesnachNr.12vorgelegtenVerwendungsnachwei-sesbzw.derVerwendungsbestätigungendgültigfest.3Die Schlusszahlung erfolgt aufgrund eines geson-dertenBewilligungsbescheidsgemäßNr.10.4Der im Rahmen der Inaussichtstellung ermittelte Zuwen-dungssatzbleibtunverändert.5Die im Rahmen der Inaussichtstellung in Abstimmung mit dem Wasser-wirtschaftsamt getroffenen Festlegungen zur Bemes-sungbzw.ZuwendungsfähigkeitvonAnlagenteilenbleibenebensounverändert.6Das Wasserwirtschafts-amtentscheidet,z.B.auchbeiFeststellungenderRechnungsprüfung,alsBewilligungsbehördeüberdieFörderhöheoderdieZuwendungsfähigkeiteinerAufwendung,inFällenvongrundsätzlicherBedeu-tungunterBeteiligungvonRegierungundStMUV.

III. Schlussvorschriften

14. EinvernehmenDieBekanntmachungergeht,soweiterforderlich,imEinvernehmen mit den Staatsministerien der Finan-zen,fürLandesentwicklungundHeimat,desInnernundfürIntegrationundfürWohnen,BauundVer-kehrsowienachAnhörungdesBayerischenOberstenRechnungshofs.

15. Inkrafttreten, Außerkrafttreten1DieseBekanntmachungtrittam1.November2018in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 au-ßerKraft.2DieBekanntmachungdesBayerischenStaatsministeriums für Umwelt und Verbraucher-schutz über die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) vom15.März 2016 (AllMBl. S. 1425), die durchBekanntmachungvom27.März2017(AllMBl.S.181)geändertwordenist,trittmitAblaufdes31.Oktober2018außerKraft.

16. ÜbergangsregelungenFür die Bewilligungen von Vorhaben aus früheren FörderrichtliniengeltendieFestlegungenderNr.10entsprechend.

Dr. Rüdiger Detsch Ministerialdirektor

1 Hinweis:JenachHaushaltslagekönnensichWartezeitenbeiderAuszahlung ergeben.

AllMBl. Nr. 14/2018934

nalenFinanzausgleich),gemäßMuster5zuArt.44BayHO

– AusgabenderProjektsteuerung(Kosten-gruppe 713) bei Vergabe an Dritte und ZustimmungderBewilligungsbehörde

Zuwendungsfähig sind inAusnahme zuNr. 5.3:

– der Grundstückswert beim Grunder-werb im Rahmen von Vorhaben nach den Nrn. 2.1.1,2.1.2und2.1.3(NähereswirdvomStMUVmitUMSbekanntgegeben).

– 1Ausgaben für Eigenregieleistungen bei VorhabennachdenNrn.2.1.3und2.1.4sowiefürVorhabennachNr.2.1.2,beide-nendasWasserwirtschaftsamtausdrück-lich zugestimmt hat (nur tatsächlicheBau-undPflegeleistungen).2Ausgaben für Eigenregieleistungen werden bis zu denHöchstsätzen,dievomStaatsministe-riumfürErnährung,LandwirtschaftundForsten für die Vergütung von Eigenleis-tungen in der Flurbereinigung jeweils be-kanntgegebenwerden,anerkannt.3Für den ggf. erforderlichen Einsatz von Eigen-gerätengeltendieAusführungendiesesSchreibens entsprechend. 4Ausgaben für Eigenregieleistungen zur Vorbereitung und Begleitung von Vorhaben nach den Nrn.2.1.2bis2.1.4könnenalsförderfähiganerkanntwerden.5Die Eigenregieleis-tungenkönnendurcheinenpauschalenAufschlag auf die zuwendungsfähigenAusgabengefördertwerden.6Die Aner-kennungderZuwendungsfähigkeitvonvorbereitenden und Vorhaben begleiten-den Leistungen des VorhabensträgersinEigenregiesetztderenausdrücklicheBeantragungdurchdenVorhabensträgervoraus. 7Nurwenndieo.g.Leistungenbeantragtwurden,könnendiesebeiderAbrechnung im Verwendungsnachweis berücksichtigtwerden.

5.2 Buchst. b 1DieAusgabenfürArchitekten-undIngeni-eurleistungenkönnenpauschalmiteinemZuschlagvon15%aufdiezuwendungsfähi-genInvestitionsausgabengefördertwerden.2DieAusgabenfürdenGrunderwerbwer-den bei der Berechnung des Zuschlags nicht einbezogen. 3Bei Investitionsausgaben über 5MillionenEurobeträgtderZuschlag10%.

Zu Nr. 5.3 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben

NichtzuwendungsfähigsindinErgänzungzurNr.5.3:

– Ausgaben für die Unterhaltung und den Betrieb (aus-genommenUnterhaltungsvorhabennachdenNrn.2.1.3und2.1.4)sowiefürdieInstandsetzungbestehenderAnlagen infolge ungenügender Unterhaltung oder un-sachgemäßerBenutzung;

– Baunebenkosten, unbeschadet für Leistungen nachNr. 5.2Buchst.aundb.

Zu Nr. 5.4 Höhe der Zuwendung1DieZuwendungwirdberechnetalsProduktausdenzu-wendungsfähigenAusgabenunddemZuwendungssatz.

Anhang

Teil A – Förderung nichtstaatlicher Wasserbauvorhaben

Ergänzungen zum Allgemeinen Teil1Hinweis:WerdenMittel des Bundes imRahmen derRZ-Was2018bewilligt,sokönnenergänzendeBestim-mungen notwendig werden. 2Diese werden mit dem Zu-wendungsbescheidgemäßNr.9festgelegt.

Zu Nr. 3 Zuwendungsempfänger1ZuwendungenkönnenimRahmenihrerZuständigkeitnebendeninNr.3genanntenZuwendungsempfängernauch erhalten

– Wasser-undBodenverbände,

– Landschaftspflegeverbände.2WerdenZuwendungennichtkommunalenTrägernge-währt,sogeltenanstellederfürkommunaleTrägergel-tenden Bestimmungen die entsprechenden Regelungen derVVzuArt.44BayHOsowiederANBest-P.

Zu Nr. 4 Zuwendungsvoraussetzungen1InAbweichungzuNr.4.2könnenGewässerpflege-undUnterhaltungsmaßnahmennachNr.2.1.3sowieVorhabenzurBeseitigungvonHochwasserschädennachNr.2.1.4auchnachbereitserfolgtemBaubeginngefördertwerden.2Zubeachtenist:

– eine Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn ist nichterforderlich,

– dieAntragsunterlagenfürZuwendungensindspätestensdreiMonatenachVorhabensbeginndemWWAvorzu-legen,

– derVorhabensbeginndarfzumZeitpunktderAufnahmeinsFörderprogrammnichtmehralszweiJahrezurück-liegen.

4.3 1Ausbauvorhaben zur Erstellung oder Verbesse-rung des Hochwasserschutzes bebauter Gebietenach Nr.  2.1.1 werden nur gefördert, wenn diezuwendungsfähigen Ausgaben mehr als 50 000Euro betragen. 2VorhabennachdenNrn.2.1.2bis2.1.7werdennurgefördert,wenndiezuerwartenden Zuwendungen 5 000 Euro übersteigen.

4.4 VorderBeantragungeinerZuwendungnachNr.2.1.6hateinAbstimmungsgesprächzwischenWasserwirt-schaftsamtunddemZuwendungsempfängerzuer-folgen.

Zu Nr. 5.1 Art der Zuwendung1ZuwendungenwerdenkommunalenTrägernprojektbezo-genimWegederAnteilfinanzierungalsZuweisungen,dennichtkommunalenTrägernalsZuschussgewährt.

Zu Nr. 5.2 Zuwendungsfähige Ausgaben

5.2Buchst.a ZuwendungsfähigsindinErgänzungzuNr. 5.2:

– Ausgaben für die Bautafel

– Ausgaben für die künstlerische Aus-gestaltung nach Kostengruppe 750 der DIN 276-1imRahmenderKostenricht-werte,jedochhöchstensnachMaßgabederNr.5.2.1.2FAZR(RichtlinieüberdieZuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalenBauvorhabenimkommu-

AllMBl. Nr. 14/2018 935

2DerAnteilallerZuwendungen(auchausanderenFörder-programmen)darf75%derzuwendungsfähigenAusgabennicht übersteigen. 3VorhabenimRahmenderinterkommu-nalenZusammenarbeitwerdenbevorzugtgefördert.4Die FördersätzefürdieFördergegenständenachdenNrn.2.1.1bis2.1.7werdenvomStMUVmitUMSbekanntgegeben.

Zu Nr. 7 Anmeldung von Vorhaben zur Aufnahme in ein Förderprogramm1DerZuwendungsantragnachNr.8.1giltauchalsAn-meldungzumFörderprogramm.2Falls der endgültige Zu-wendungsantragbeiAufstellungderDringlichkeitslistedemWWAnochnichtvorliegt,reichenfürVorhabennachNr.2.1vereinfachteAntragsunterlagen(formloserAntrag,AusgabenberechnungmitErmittlungderGesamt-undderzuwendungsfähigenAusgaben,ggf.ÜbersichtslageplanmitKennzeichnungderzuförderndenMaßnahme).

Zu Nr. 8 Zuwendungsanträge

ErgänzendzuNr.8.1Antragsverfahren:

ZuwendungsanträgekönnennurfürVorhabeneingereichtundbearbeitetwerden,fürdiedieBaureifegegebenist(beiBauvorhaben:öffentlich-rechtlicheGenehmigung,Grundstücksverfügbarkeit,imHaushaltsplandesVorha-bensträgersenthalten).

ErgänzendzuNr.8.2Antragsunterlagen:

fürVorhabennachNr.2.1: ÜbersichtüberdiefinanziellenVerhältnissedesVorhabensträgers(Muster2zuArt.44BayHO)

nur auf Anforderung

FürVorhabennachNr.2.1.1,dieTeileinesGesamtvorhabenssind,gilt ein vorliegendes Hochwasser-schutz-undRückhaltekonzeptnachNr.2.1.6mitbeschlossenerVor-zugsvariante(GesamtkonzeptfürHQ100+15%-Schutz)alsEntwurffürdasGesamtvorhaben.

2-fach

Zu Nr. 9 Zuwendungsbescheid

FürdenFall,dassderVorhabensträgereinWasser-undBodenverbandoderLandschaftspflegeverbandist,sindan-stellederANBest-KdieAllgemeinenNebenbestimmungenfürZuwendungenzurProjektförderung(ANBest-P)indieNebenbestimmungendesZuwendungsbescheidsmitauf-zunehmen.

Zu Nr. 10 Bewilligung und Auszahlung der Zuwendungen

DerMindestrückbehaltbeträgt5%derZuwendungen,mindestens jedoch 5 000 Euro.

Zu Nr. 12 Verwendungsnachweis, Verwendungsbestäti­gung

BehandlungvonMehrausgaben:

– 1ErkennbarewesentlicheMehrausgabensindbeiderBewilligungsbehördeumgehendanzuzeigen.2Die An-erkennungvonMehrausgabenerfolgtimRahmenderPrüfung des Verwendungsnachweises.

– 1ErhöhungenderBauausgabenbeiplankonformerAus-führungkönnengrundsätzlichnachVorlagedesVer-wendungsnachweisesgefördertwerden.2DieserGrund-satz steht unter dem Vorbehalt ausreichend verfügbarer Haushaltsmittel. 3NotwendigeAbweichungenvondie-semGrundsatzwerdenvomStMUVzentralundfüralle

Vorhaben gültig festgelegt. 4Auf die vorab zu erfüllenden MitteilungspflichtendesZuwendungsempfängersnachNr.5ANBest-Kwirdhingewiesen.

Teil B – Härtefälle der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Begriffsbestimmungen:1Bei einer Reparatur werden nur punktuelle, örtlichbegrenzteSchädenbehoben,diekeinewesentlicheVer-längerungderNutzungsdauereinerganzen(Kanal-)Hal-tungerwartenlässt(z.B.beiAbdichtungeinereinzelnenRohrverbindung). 2BeiderRenovierungwirdeineNut-zungsdauer von 25 bis 50 Jahren für eine ganze (Kanal-)Haltung,z.B.durchAuskleidungmiteinemInlinerwieder-hergestellt,ohnedasseineErneuerunginoffenerBauweiseoder Rohrvortriebsverfahren erfolgt. 3Erneuerung bedeutet Neubaueinerganzen(Kanal-)HaltunginoffenerBauweiseoder Rohrvortriebsverfahren bzw. Berstlining-Verfahren.

Ergänzungen zum Allgemeinen Teil

Zu Nr. 3 Zuwendungsempfänger

GefördertwerdenZuwendungsempfängernachNr.3,dieBeiträgeund/oderGebührenerheben.

Ausgenommen sind die Fernwasserversorgungsunterneh-men:

– WasserversorgungBayerischerWald,

– WasserversorgungSteinwaldgruppe,

– FernwasserversorgungOberfranken,

– FernwasserversorgungFranken,

– FernwasserversorgungMittelmain,

– FernwasserversorgungOberesAllgäu.

Zu Nr. 4.1 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit1BeiderbaufachlichenPrüfungderVorhabennachNr. 2.2entfälltdiePrüfungaufAngemessenheitderAusgabennachNr.6.2.6.1VVK.2BeiVorhabennachdenNrn.2.2.1,2.2.4und2.2.5entfälltzusätzlichdiePrüfungaufWirt-schaftlichkeit.3VorhabennachdenNrn.2.2.2und2.2.3könnennurgefördertwerden,wenndiePlanungvorAuf-tragsvergabe vom Wasserwirtschaftsamt baufachlich auf WirtschaftlichkeitundSparsamkeitgeprüftwurde.

Zu Nr. 4.2 Baubeginn1Auftragsvergabenab1.Januar2016sindförderunschäd-lich. 2DavonabweichendkannbeiVorhabennachdenNrn. 2.2.2und2.2.3erstdannförderunschädlichmitdemBaubegonnenwerden,wenndiePlanungvomWasserwirt-schaftsamtaufWirtschaftlichkeitundSparsamkeitgeprüftund freigegeben wurde.

Zu Nr. 4 Zuwendungsvoraussetzungen

ZusätzlichzudenNrn.4.1und4.2gibtesfolgendeZuwen-dungsvoraussetzungen:

4.3 Härtefallschwellen1DieHärtefallförderungwird für Vorhaben nachdenNrn.2.2.1,2.2.3und2.2.4gewährt,wenndienach Anlage 2 ermittelte Pro-Kopf-Belastung der Vergangenheit(Vergangenheits-PKB)fürdieöffent-liche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung getrenntodergemeinsam(beideckungsgleichemSatzungsgebiet)berechneteinederinNr.4.3.1ge-

AllMBl. Nr. 14/2018936

h)AusgabenfürdieErschließungneuerBaugebietemitWasserleitungenundKanälen,

i) AusgabenfürAnschlussleitungen(DIN4046)undAn-schlusskanäle(DIN1986Teil100),soweitsienichtTeilderöffentlichenEinrichtungsind,

j) AusgabenfürVerwaltungsgebäude,Dienst-undWerk-dienstwohnungen und

k)die verrechnete Abwasserabgabe nach §10 Abs. 3Abwasserabgabengesetz(AbwAG).

Zu Nr. 5.4 Höhe der Zuwendung1Es sind im Folgenden für die Berechnung der Zuwen-dungen jeweils nur diejenigen Längen bzw. diejeni-genAusgabenabdemZeitpunktansetzbar,abdemdie Berechnung der Pro-Kopf-Belastung für die Vergangenheit erstmaligzurÜberschreitungeinerHärtefallschwellenachNr.4.3führt.2DiefolgendenFestbeträgesindfürAnlagenderWasserversorgungNettobeträge(ohneUmsatzsteuer)undfürAnlagenderAbwasserentsorgungBruttobeträge(mit Umsatzsteuer).

5.4.1HöhederZuwendungfürVorhabennachNr.2.2.1:1DieFörderungvonWasserleitungenundAbwas-serkanälenerfolgtlängenabhängig.2Der Festbetrag beträgtfürVorhabennachNr.2.2.1überderHärte-fallschwelle1nachNr.4.3.1:

– 120EuroZuwendungprosaniertemMeterWasser-leitung,

– 180 Euro Zuwendung pro renoviertem MeterAbwasserkanalund

– 360EuroproerneuertemoderimTrennsystemerst-maliggebautemMeterAbwasserkanal;

mindestensjedoch50%bzw.maximal90%derAus-gaben nach Ausführung.3DerFestbetragbeträgtdavonabweichendfürVor-habennachNr.2.2.1abErreichenderHärtefall-schwelle 2nachNr.4.3.2:

– 180EuroZuwendungprosaniertemMeterWasser-leitung,

– 270 Euro Zuwendung pro renoviertem MeterAbwasserkanalund

– 540EuroproerneuertemoderimTrennsystemerst-maliggebautemMeterAbwasserkanal;

mindestensjedoch80%bzw.maximal90%derAus-gaben nach Ausführung.4DieLängenwerdeninganzenMeternermittelt;Schächtewerdenübermessen.5BeiTrennsystemenzählensowohldiesaniertenLängendesSchmutz-alsauchdesNiederschlagswasserkanals.6Es sind nurdieLängenindemUmfangförderfähig,indembestehendeLeitungenundKanälesaniertwerden.

5.4.2HöhederZuwendungfürVorhabennachNr.2.2.21DieFörderungvonWasserleitungenundAbwas-serkanälenerfolgtlängenabhängig.2Der Festbetrag beträgtfürVorhabennachNr.2.2.2:

– 80EuroZuwendungproerstmaliggebautemMeterWasserleitung und

– 150 Euro Zuwendung pro erstmalig gebautem MeterAbwasserkanal;

mindestensjedoch50%bzw.maximal90%derAus-gaben nach Ausführung.

nanntenHärtefallschwellenüberschreitet.2Die Pro-Kopf-Belastung ist für das gesamte Satzungsgebiet zu ermitteln. 3Das Satzungsgebiet im Sinne der RZWas 2018entsprichtdemräumlichenGeltungsbereich,indemeinheitlicheBeiträgeundGebührenerhobenwerden. 4EindeckungsgleichesSatzungsgebietistgegeben,wennsichdasSatzungsgebietderöffent-lichen Wasserversorgung und das Satzungsgebiet derkommunalenAbwasserentsorgungbei75%derangeschlossenen Einwohner zum Datum Stichtag auf Seite 2 der Anlage 2 überschneiden; dies ist vom Antragsteller nachzuweisen. 5EindeckungsgleichesSatzungsgebietistaußerdemgegeben,wenn75%derEinwohnerinSatzungsgebietenliegen,derenPro-Kopf-Belastung in gemeinsamer Betrachtung über derHärtefallschwelleliegt.

4.3.1Härtefallschwellen 1 für Vorhaben nach denNrn. 2.2.1,2.2.3und2.2.4:

Vergangen-heits-PKB:

PKB Wasser-versorgung

PKB Abwasser-entsorgung

GemeinsameBetrachtung

>4100Euro/EZD

Getrennte Betrachtung

>2150Euro/EZD

>3350Euro/EZD

Im Raum mit besonderem Handlungsbedarf nach demLandesentwicklungsprogramm2 gelten davon abweichendfolgendeHärtefallschwellen:

Vergangen-heits-PKB:

PKB Wasser-versorgung

PKB Abwasser-entsorgung

GemeinsameBetrachtung

>3100Euro/EZD

Getrennte Betrachtung

>1600Euro/EZD

>2500Euro/EZD

4.3.2Härtefallschwellen2fürVorhabennachNr.2.2.1fürdiehöherenFörderpauschalennachNr.5.4.1:

Vergangen-heits-PKB:

PKB Wasser-versorgung

PKB Abwasser-entsorgung

GemeinsameBetrachtung

>6150Euro/EZD

Getrennte Betrachtung

>3200Euro/EZD

>5000Euro/EZD

Im Raum mit besonderem Handlungsbedarf nach demLandesentwicklungsprogramm2 gelten davon abweichendfolgendeHärtefallschwellen:

Vergangen-heits-PKB:

PKB Wasser-versorgung

PKB Abwasser-entsorgung

GemeinsameBetrachtung

>4600Euro/EZD

Getrennte Betrachtung

>2400Euro/EZD

>3750Euro/EZD

Zu Nr. 5.3 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben

ZusätzlichzuNr.5.3Buchst.abisfsindnichtzuwendungs-fähig:

g)AusgabenfürdieReparatur,dieUnterhaltungunddenBetrieb,

2 ListederLandkreiseundGemeindensieheunter: www.landesentwicklung-bayern.de

AllMBl. Nr. 14/2018 937

3DieLängenwerdeninganzenMeternermittelt;Schächtewerdenübermessen.4Beim Bau von Ver-bundleitungenund-kanälensindnurdieLeitungs-undKanallängenansetzbar,dieimnotwendigenundsparsamen Umfang erforderlich sind.

5.4.3HöhederZuwendungfürVorhabennachNr.2.2.3

DieZuwendungbeträgt, jeweils fürAnlagenderöffentlichenWasserversorgungundAbwasserent-sorgung,250EurojeangeschlossenenEinwohner3 einmaligimZeitraum2016bis2021,maximal70%der Ausgaben nach Ausführung.

5.4.4HöhederZuwendungfürVorhabennachNr.2.2.41Der aufnehmendeZweckverband erhält, jeweilsfürAnlagenderöffentlichenWasserversorgungundAbwasserentsorgung,40EurojeaufgenommenenEinwohner4einmaligimZeitraum2016bis2021,maximal100000Euro.2Zusätzlicherhältderaufneh-mendeZweckverbanddieZuwendung,diederauf-genommeneEinrichtungsträgernachdenNrn. 2.2.1bis2.2.3erhaltenwürde,wennernocheigenständigwäre.

5.4.5HöhederZuwendungfürVorhabennachNr.2.2.5

DieZuwendungbeträgt,jeweilsfürKonzeptederöffentlichenWasserversorgungundAbwasserent-sorgung,20EurojeangeschlossenenEinwohner5 einmaligimZeitraum2016bis2021,maximal70%derAusgabenundmaximal50000Euro.

5.5 Förderausschluss

Nach Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayAbwAG ist fürZuführungsanlageneineFörderunggänzlichausge-schlossen,wennfürdiesegemäߧ10Abs.4AbwAGeineVerrechnungnachdem1.Januar2007erklärtworden ist.

Zu Nr. 7.1 Anmeldung zur Aufnahme in die Ämterliste 1WennfürVorhabennachdenNrn.2.2.1,2.2.3und2.2.4die Gesamt-Pro-Kopf-Belastung (Summe aus Vergan-genheits-undZukunfts-PKBentsprechendAnlage2)imSatzungsgebietübereinerderHärtefallschwellennachNr. 4.3liegt,kannderVorhabensträgermitdenAntrags-unterlagennachNr.8einenAntragaufAufnahmedesSat-zungsgebietsindasHärtefallprogrammstellen.2Dieser AntragaufAufnahmeindasHärtefallprogrammistfürVorhabennachdenNrn.2.2.1und2.2.4gleichzeitigderZuwendungsantragnachNr.8.

Zu Nr. 7.2 Aufstellung der Ämterlisten 1AbweichendvonNr.7.2erstellendieWasserwirtschafts-ämterdieÄmterlisteundlegendieseunmittelbardemStMUVvor.2Bei der Aufstellung der Ämterlisten nach Nr. 7.2istdieHöhederPro-Kopf-Belastungdasmaßgeb-liche Kriterium.

Zu Nr. 8.1 Antragsverfahren

AlleVorhabennachdenNrn.2.2.1,2.2.3und2.2.4,dieeinAntragstellerabÜberschreitenderHärtefallschwellenachNr.4.3.1,frühestensabdem1.Januar2016,biszum

31. Dezember2021verwirklicht,werdenineinemVor-habengefördert.

Zu Nr. 8.2 Antragsunterlagen1FürVorhabennachdenNrn.2.2.1,2.2.3und2.2.4istvomAntragstellerzusätzlichdieAnlage2vorzulegen.2Für Vor-habennachdenNrn.2.2.1und2.2.4sindkeineEntwürfenach REWas vorzulegen.

Zu Nr. 9 Zuwendungsbescheid1Der Bewilligungszeitraum wird auf 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2021 festgesetzt. 2EineSchlussrateentfällt.3Anstelle von Baustandsberichten und Verwendungsnach-weisensindVerwendungsbestätigungennachAnlage5vorzulegen. 4InAbhängigkeitvomFördergegenstandundderPro-Kopf-BelastungkönnenfolgendeZuwendungs-bescheideerlassenwerden:

9.1 ZusagederHärtefallförderungfürVorhabennachdenNrn.2.2.1,2.2.3und2.2.4abÜberschreitenderHärtefallschwelle1nachNr.4.3.11WennfürVorhabennachdenNrn.2.2.1,2.2.3und2.2.4einederHärtefallschwellennachNr.4.3.1über-schrittenist,wirdmitZuwendungsbescheidderMit-telabruf für den Zeitraum bis 31. Dezember 2021 in Aussicht gestellt. 2DerVorhabensträgerkannjährlichZuwendungennachdenNrn.5.4.1,5.4.3und5.4.4fürdiejenigenLängenabrufen,dieabdemDatumkassenwirksamwurden,abdemdieBerechnungderPro-Kopf-Belastung für die Vergangenheit erstma-ligzurÜberschreitungderHärtefallschwellenachNr. 4.3.1geführthat,frühestensab1.Januar2016,spätestensbis31.Dezember2021.

9.2 ZusagederHärtefallförderungfürVorhabennachNr. 2.2.1abÜberschreitenderHärtefallschwelle2nachNr.4.3.21WennfürVorhabennachNr.2.2.1einederHärte-fallschwellennachNr.4.3.2überschrittenist,wirdmitZuwendungsbescheidderMittelabruffürdenZeitraum bis 31. Dezember 2021 in Aussicht gestellt. 2DerVorhabensträgerkannjährlichZuwendungennachNr.5.4.1fürdiejenigenLängenbzw.diejenigenAusgabenabrufen,dieabdemDatumkassenwirk-samwurden,abdemdieBerechnungderPro-Kopf-Belastung für die Vergangenheit erstmalig zur Über-schreitungeinerHärtefallschwellenachNr.4.3.2geführthat,frühestensab1.Januar2016,spätestensbis31. Dezember2021.

9.3 InaussichtstellungderHärtefallförderung1WennkeinederHärtefallschwellennachNr.4.3.1imAntragsjahrüberschrittenwird,durchEinrech-nungdernachAnlage2erklärtenzukünftigenIn-vestitionenabererwartetwerdenkann,dasseinederHärtefallschwelleninkünftigenJahrenüberschrit-tenwird,wirdeinzukünftigerMittelabruffürdenZeitraum bis 31. Dezember 2021 in Aussicht gestellt. 2DerAntragstellerhatmitaktualisierterAnlage2dieÜberschreitungeinerderHärtefallschwellennachNr.4.3.1nachzuweisen;ererhältdanneinenZuwen-dungsbescheidnachNr.9.1.

9.4 Zuwendungsbescheide für Vorhaben nach denNrn. 2.2.2und2.2.5

FürVorhabennachdenNrn.2.2.2und2.2.5werdenZuwendungenfürdasbeantragteProjektinAussichtgestellt.

3 EinwohnermitHauptwohnsitz,dieimSatzungsgebietzumStichtag30.Juni2013andieöffentlicheWasserversorgungoderAbwasser-entsorgung angeschlossen waren.

4 EinwohnermitHauptwohnsitz, die erstmalig demZweckverbandangegliedert werden.

5 EinwohnermitHauptwohnsitz,dieimKonzepterfasstsind.

AllMBl. Nr. 14/2018938

SummederermitteltenInvestitionsausgabennachNr.5.2Buchst. a der Planungs- und Ausführungsausgaben zuge-rechnet,soferndiePauschalenichtentfällt(sieheNr.5.2Buchst. b). 2Liegt die Summe der ermittelten Investitions-ausgabenüber5MillionenEuro,beträgtderZuschlag9%.3Für gesonderte Alternativplanungen (wenigstens Leis-tungsphase1und2)erhöhtsichderPauschalzuschlagjebeauftragtesweiteresIngenieurbüroum1,5,maximalum3,0Prozentpunkte. 4Die tatsächlichangefallenenAus-gabenfürArchitekten-undIngenieurleistungensind,so-weitsieimBauausgabebucherfasstwerden,dortalsnichtzuwendungsfähigauszuweisen.

Zu Nr. 5.3 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben

ZusätzlichzuNr.5.3Buchst.abisfsindnichtzuwendungs-fähig:

g)Baunebenkosten, unbeschadet für Leistungen nachNr. 5.2Buchst.b,

h) Ausgaben für die Unterhaltung und den Betrieb sowie für die Instandsetzung bestehender Anlagen infol-geungenügenderUnterhaltungoderunsachgemäßerBenutzung,

i) die verrechnete Abwasserabgabe nach §10 Abs. 3AbwAG.

Zu Nr. 5.4 Höhe der Zuwendung

DieZuwendungbeträgt50%derzuwendungsfähigenAus-gaben,maximal1MillionEuro.

Nr. 5.5 Förderausschluss

NachArt.16Abs.1Satz3BayAbwAGistfürZuführungs-anlageneineFörderunggänzlichausgeschlossen,wennfürdiesegemäߧ10Abs.4AbwAGeineVerrechnungnachdem1.Januar2007erklärtwordenist.

Zu Nr. 10 Bewilligungen und zu Nr. 12 Verwendungs­bestätigung und zu Nr. 13 Abschluss der Förderung1DieZuwendungenkönnenmaximaleinmaljährlichmitVerwendungsbestätigungnachAnlage5bisspätestens31. Dezember 2021 abgerufen werden. 2Erdiente Zuwen-dungen,dieineinemKalenderjahrnichtzurAuszahlungbeantragtoderausgezahltwurden,könnenauchindenFolgejahren beantragt oder ausgezahlt werden.

Zu Nr. 16 Übergangsregelungen1DerDemografiefaktoraufSeite1derAnlage2berechnetsichab1.Januar2020ausdemVerhältnisderEinwohner-zahlenzumStand31.Dezember2008und31.Dezember2018.2Die Berechnung der Einwohnerzahl mit Demogra-fiefaktorberechnetsichab1.Januar2020ausdenEin-wohnerzahlen zum Stand 30. Juni 2016. 3Der auf Seite 2 in Anlage 2 genannte Betrachtungszeitraum für die Investi-tionenderVergangenheitvom1.Januar1992biszumDa-tumStichtagändertsich

– ab1.Januar2020auf1.Januar1993bisDatumStichtagund

– ab1.Januar2021auf1.Januar1994bisDatumStichtag.

Teil C – Vorhaben zur Umsetzung der EG­Wasser rahmenrichtlinie bei Anlagen

der öffentlichen Abwasserentsorgung

Ergänzungen zum Allgemeinen Teil

Zu Nr. 4 Zuwendungsvoraussetzungen

4.3 EswerdennurVorhabengefördert,derenzuwen-dungsfähigeAusgabenmehrals50000Eurobetra-gen.

Zu Nr. 5.2 Buchst. b Ausgaben für Architekten­ und Ingenieurleistungen1DieAusgabenfürArchitekten-undIngenieurleistungenwerdenmiteinempauschalenZuschlagvon10%aufdie

AllMBl. Nr. 14/2018 939

Anlage 1RZWas2018

Nebenbestimmungen für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben

(NBest­Was 2018)

DieseNebenbestimmungenergänzendieAllgemeinenNebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projekt-förderung an kommunaleKörperschaften (ANBest-K),Anlage 3azuArt.44BayHOund–soweiteinschlägig–dieAllgemeinenNebenbestimmungenfürZuwendungenzurProjektförderung(ANBest-P),Anlage2zuArt.44BayHO.

1. Anforderung und Verwendung der Zuwendung

(zuNr.1ANBest-K)

1.1 1Als fachbezogene Ausgabengliederung gemäßNr.  1.2 ANBest-K werden alle mit dem Zuwen-dungszweckzusammenhängendenAusgabenalseinEinzelansatzdefiniert.2Das sind die zuwendungs-fähigenAusgabennachZuwendungsbescheid.3Eine PrüfungderAnsätzederAusgabengliederunggemäßREWashinsichtlichder20-%-Regelistdeshalbnichtnotwendig.

1.2 1Die Zuwendung wird entsprechend dem Baufort-schritt in Raten bewilligt und ausbezahlt. 2Die Raten sindmitdemFormular„Baustandsbericht“gemäßAnlage3RZWas2018bzw.mitVerwendungsbestä-tigungennachAnlage5RZWas2018beimWasser-wirtschaftsamt anzufordern. 3DieSchlussrategemäßNr.10RZWas2018kannerstnachVorlagedesVer-wendungsnachweisesnachAnlage4RZWas2018bzw.derVerwendungsbestätigungnachAnlage5RZWas2018angefordertwerden.

1.3 1DerBewilligungsbehördeistanzuzeigen,wenndieZuwendungendurchdenZuwendungserstempfängerweitergeleitet werden. 2IndiesemFallbehältsichdieBewilligungsbehördevor,zusätzlicheAuflagenzurWeiterleitungderZuwendungentsprechendNr.13VVK festzusetzen.

2. Vergabe von Aufträgen und Ausführung(zuNr.3ANBest-K)

2.1 DerZuwendungsbescheiderlischt,wenndasVor-habennichtspätestensdreiJahrenachErlassderInaussichtstellung begonnen ist.

2.2 Das Vorhaben ist entsprechend dem geprüften Ent-wurfunddennachNr.6.2.6.2VVKinderbaufach-lichenStellungnahmefestgelegtenAuflagenauszu-führen.

2.3 1BeischwerenVerstößengegendieVergabegrund-sätzenachNr.3ANBest-KbleibengrundsätzlichdieAusgabenfürdiejeweiligeAuftragseinheit,beiderderVerstoßfestgestelltwurde,beiderFestsetzungderzuwendungsfähigenAusgabenunberücksichtigt.2Würde der Ausschluss der jeweiligen Auftragsein-heitzueinemvölligenodersehrweitgehendenFör-derausschlussfürdasGesamtvorhabenunddamitzueinererheblichenHärtefürdenZuwendungs-empfängerführen,kannderKürzungsbetragauf20bis25%derGesamtzuwendungbeschränktwerden.3EshandeltsichhierbeiumeinenRahmen,derbeiVorliegenbesondererGründesowohlüber-alsauchunterschrittenwerdenkann.

2.4 BeiZuwendungenvonmehrals250000EuroisteineBautafelaufzustellen,diedenjeweilsgeltendenVor-gaben entspricht.

3. Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstände(zuNr.4ANBest-K)

3.1 Der Zuwendungsempfänger hat die gefördertenAnlagenordnungs-undsachgemäßzuunterhaltenund zu betreiben.

3.2 WerdengeförderteGegenständenachderInbetrieb-nahmewenigerJahrefürdenZuwendungszweckgenutztalsnachstehendfestgelegt,ermäßigensichdie dafür festgelegten Zuwendungen je fehlendem vollenJahrumdenangegebenenProzentsatz:– 20JahrebeiGrundstücken,alsoum5%jeJahr,– 12,5JahrebeiBautenundbaulichenAnlagen,alsoum8%jeJahrund

– 5JahrebeitechnischenEinrichtungen,MaschinenundGeräten,alsoum20%jeJahr.

4. Nachweis der Verwendung(zuNr.6ANBest-K)

4.1 1Der Verwendungsnachweis ist nach Anlage 4bzw.dieVerwendungsbestätigungnachAnlage5 RZWas2018zuerstellenunddreifachdemWasser-wirtschaftsamt vorzulegen. 2Dem Verwendungsnach-weisbzw.derVerwendungsbestätigungisteinLage-plan nach dem Stand der Ausführung des Vorhabens (Bestandslageplan) beizugeben.

4.2 DemVerwendungsnachweisistdasBauausgabebuchbeizugeben;imFallederVerwendungsbestätigungist das Bauausgabebuch nur auf Anforderung der Bewilligungsbehördevorzulegen.

4.2.1 ImBauausgabebuchsindalleEinnahmenundAus-gaben für das Vorhaben in zeitlicher Reihenfolge aufzuführen und am Ende aufzusummieren.

4.2.2DerEinnahmeteilistmindestenszugliedernindieSpalten:– laufendeNr.desBelegs,– TagderWertstellung,– Einzahler (für Zuwendungen genügt die Angabe „Staat“),

– Betrag,– Aufschlüsselung des Betrags in weiteren Spalten

nach der Aufgliederung der Finanzierung in der Zusicherung,

– vondenzuwendungsfähigenAusgabenabzuset-zende Einnahmen und

– Bemerkungen.

4.2.3DerAusgabeteilistmindestenszugliedernindieSpalten:– laufendeNr.desBelegs,– TagderZahlungsanordnung(kann,wennderTagderRechnungsfeststellungeingetragenwird,vorder Vorlage des Verwendungsnachweises nachge-tragenwerden),

– Tag der Rechnungsfeststellung, nur soweit fürZweckedesZuwendungsabrufsnotwendig,weilderTagderZahlungsanordnungzunächstnichteingetragenwerdensoll,

– DatumderAuftragsvergabe,

AllMBl. Nr. 14/2018940

nisieren,dasssiedenallgemeinanerkanntenRegelnderTechnikentspricht.2Das WWA benennt in der baufachlichenStellungnahmekonkretvorzunehmen-de Schritte.

5.4 1DerZuwendungsempfängerhatfürVorhabennachdenNrn.2.2.1,2.2.3und2.2.4RZWas2018mitderVerwendungsbestätigungeinenNachweisderTeil-nahmeaneinemBenchmarking-Projektinnerhalbder letzten drei Jahre vorzulegen bzw. die Selbstver-pflichtungzuerklären,innerhalbvondreiJahrenaneinemBenchmarking-Projektteilzunehmen.

6. Zusätzliche Nebenbestimmungen für Zuwendungen zu Vorhaben an Gewässern dritter Ordnung

6.1 Bei Vorhaben zur Unterhaltung und Pflege vonGewässernsindmitdenZuwendungenauchetwa-ige auf den Freistaat Bayern als Beteiligten entfal-lendeAusgabenbeiträgenachArt.26Abs.2BayWG ab gegolten.

6.2 BeiGewässerausbauvorhabensindmitdenZuwen-dungen auch etwaige auf den Freistaat Bayern als VorteilziehendenentfallendeAusgabenbeiträgenachArt.42Abs.2BayWGabgegolten.

7. Zusätzliche Nebenbestimmungen für Zuwendungen zu Vorhaben nichtkommunaler Träger

7.1 1DieGewährungbzw.RückforderungderZuwen-dungsindsubventionserheblichimSinnvon§264Strafgesetzbuch. 2DerAntragssteller/dieAntragstel-lerin wird auf die Bestimmungen des Subventions-gesetzes in Verbindung mit Art. 1 des Bayerischen Strafrechtsausführungsgesetzes hingewiesen. 3Entsprechend §4 des Subventionsgesetzes sindScheingeschäfte und Scheinhandlungen für dieBewilligung,GewährungoderRückforderungundWeitergewährungoderdasBelasseneinerSubven-tion oder eines Subventionsvorteils unerheblich.4Das bedeutet,dassfürdieBeurteilungdertatsächlichgewollteSachverhaltmaßgeblichist.5Der Antragstel-ler/dieAntragstellerinwirddaraufhingewiesen,dassvorsätzlichoderleichtfertigfalscheoderunvollstän-digeAngabensowiedasvorsätzlicheoderleichtfer-tigeUnterlasseneinerMitteilungüberÄnderungenin diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Sub-ventionsbetrug(§264StGB)zurFolgehabenkönnen.

7.2 BeiderVergabevonAufträgensinddieUmwelt-richtlinienfürdasöffentlicheAuftragsweseninderjeweils geltenden Fassung zu beachten.

7.3 Für nichtkommunale Träger gelten anstelle derBestimmungenderANBest-KdieBestimmungenderANBest-P.

– Empfänger,ZweckderAusgaben,– Betrag,– Abschlagszahlungen,– Aufschlüsselung nach den Kostengruppen der Kos-tenermittlung,

– anteiligenachNr.5.3RZWas2018nichtzuwen-dungsfähigeBeträge,

– zuwendungsfähigeAusgaben,– Bemerkungen.

4.2.41Nach Abschluss der Arbeiten sind im Bauaus-gabebuch die Einnahmen und Ausgaben für die Finanzierungsabschnitte und für das Vorhaben auf-zurechnen. 2Unter den Aufrechnungen ist auf der Einnahmeseiteanzugeben,welcheEinnahmennachArtundHöhenocherwartetwerden.3Auf der Aus-gabeseiteistzubestätigen,dassweitereAusgabenfürden Finanzierungsabschnitt oder für das Vorhaben nichtmehrindiezuwendungsfähigenAusgabenauf-genommen werden1. 4Die Aufrechnungen sind vom ZuwendungsempfängermitOrts-undTagesangabezu unterschreiben.

4.2.5DieBaurechnungist,solangeimZuwendungsbe-scheidnichtsanderesgeregeltist,fünfJahrenachVorlage des Verwendungsnachweises aufzubewah-ren.

5. Zusätzliche Nebenbestimmungen für die Härte­fallförderung öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

5.1 1FürVorhabennachNr.2.2RZWas2018istanstelleeines Verwendungsnachweises eine Verwendungs-bestätigung nach Anlage 5 vorzulegen (Nr. 10.3VVK). 2MitderVerwendungsbestätigunghatderVorhabensträgereinenBestandsplannachAusfüh-rungmitDarstellungdersanierten/erneuerten/neuerstelltenLeitungen,KanäleundAnlagenvorzulegen.3FürVorhabennachdenNrn.2.2.1bis2.2.3und2.2.5 RZWas2018sinddieAusführungskostenmitzuteilen,für den Beitritt zu einem Zweckverband nachNr. 2.2.4RZWas2018istderVertragvorzulegen.

5.2 1DerZuwendungsempfängeristverpflichtet,dieVor-teileausderFörderungvonWasserversorgungs-undAbwasseranlagenandieBeitrags-undGebühren-pflichtigenderEinrichtungnachdenhierfürmaß-geblichen Bestimmungen des Kommunalabgaben-gesetzes weiterzugeben. 2Bei der Verzinsung des Anlagekapitals bleibt der ausZuwendungenauf-gebrachteKapitalanteilaußerBetracht(Art.8Abs. 3Satz2KAG).

5.3 1Der Zuwendungsempfänger hat die technische Betriebsführung der Wasserversorgung so zu orga-

1 FürdenFall,dassAusgabennochstrittigsind,wirdaufdieMög-lichkeiteinesvorläufigenVerwendungsnachweisesgemäßNr.6.1ANBest-Khingewiesen.

AllMBl. Nr. 14/2018 941

Anlage 2 RZWas 2018

Ermittlung der Pro-Kopf-Belastung (PKB)

(zu Nr. 4.3 Teil B RZWas 2018)

Zum Ausfüllen bitte die Erläuterungen der Seiten 3 und 4 beachten.

Antragsteller: (Gemeinde oder Zweckverband)

Satzungsgebiet, für das die PKB ermittelt wird:

Gemeindekennziffer:

Berechnung des Demografiefaktors

Einwohner mit Hauptwohnsitz zum 31. Dezember 2004 (EZ 2004)1

Einwohner mit Hauptwohnsitz zum 31. Dezember 2014 (EZ 2014)1 Demografiefaktor =

Berechnung der Einwohnerzahl mit Demografiefaktor (EZD)

zum 30. Juni 20132 x Demografie-faktor3 EZD

An eine öffentliche Wasserversor-gung angeschlossene Einwohner:

x = = EZDWV

An eine kommunale Abwasseranlage angeschlossene Einwohner:

x = = EZDAW

Geplante Sanierungsvorhaben in den künftigen Jahren

Alle Angaben in ganzen Zahlen Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021

Wasserleitung Sanierung Nr. 2.2.1 in Meter

Wasserleitung Verbund Nr. 2.2.2 in Meter

Investitionen in Wasser-Anlagen Nr. 2.2.3 Euro

Abwasserkanal Renovierung Nr. 2.2.1 in Meter

Abwasserkanal Erneuerung Nr. 2.2.1 in Meter

Abwasserkanal Verbund Nr. 2.2.2 in Meter

Investitionen in Abwasseranlagen Nr. 2.2.3 Euro

Beitritt zu einem Zweckverband Nr. 2.2.4 Jahr

1 Ab 1. Januar 2020 zählen die Einwohnerzahlen zum Stand 31. Dezember 2008 und 31. Dezember 2018. 2 Ab 1. Januar 2020 zählen die Einwohnerzahlen zum Stand 30. Juni 2016. 3 Wenn der Demografiefaktor kleiner 1,00 ist, wird der Demografiefaktor im Quadrat (^2) genommen.

Eingang WWA

AllMBl. Nr. 14/2018942

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AllMBl. Nr. 14/2018 943

Erläuterungen

Die Pro-Kopf-Belastung (PKB) wird pro Satzungsgebiet ermittelt, indem die Pro-Kopf-Belastungen

– getrennt für die Wasserversorgung (WV) und Abwasserentsorgung (AW) und

– getrennt nach Ausgaben der Vergangenheit und der Zukunft

ermittelt und anschließend addiert werden. Dabei gelten folgende Ansätze:

– Demografiefaktor:

Aus der demografischen Entwicklung der Einwohnerzahlen im Zeitraum 31. Dezember 2004 bis

31. Dezember 2014 (ab 1. Januar 2020 gilt der Zeitraum 31. Dezember 2008 bis 31. Dezember

2018) wird wie folgt der Demografiefaktor errechnet.

Demografiefaktor = Einwohner zum 31. Dezember 2014 Einwohner zum 31. Dezember 2004

Dabei ist die Gesamtzahl der Einwohner mit Hauptwohnsitz im betrachteten Gemeindegebiet anzu-

setzen, wie sie jeweils zum Zeitpunkt 31. Dezember 2014 bzw. 31. Dezember 2004 im statistischen

Jahrbuch des Landesamts für Statistik (LfStat) angegeben ist. Der Demografiefaktor wird auf zwei

Stellen nach dem Komma berechnet. Der Demografiefaktor eines Zweckverbands oder einer Zweck-

vereinbarung wird errechnet, indem die am Zweckverband bzw. der Zweckvereinbarung angeschlos-

senen Einwohner der jeweiligen Mitgliedsgemeinden zum Stand 31. Dezember 2014 mit dem Demo-

grafiefaktor der jeweiligen Mitgliedsgemeinde multipliziert und durch die Gesamtzahl aller am Zweck-

verband angeschlossenen Einwohner dividiert werden.

– Einwohnerzahl mit Demografiefaktor [EZD]:

Der Demografiefaktor wird dann mit der jeweiligen Zahl der im Satzungsgebiet wasserversorgten

bzw. abwasserentsorgten Einwohner zum Zeitpunkt 30. Juni 2013 (ab 1. Januar 2020 gilt der Zeit-

punkt 30. Juni 2016) multipliziert. Dabei ist die Gesamtzahl der wasserver- bzw. abwasserentsorgten

Einwohner mit Hauptwohnsitz im betrachteten Satzungsgebiet anzusetzen. Die Einwohnerzahl mit

Demografiefaktor wird ganzzahlig berechnet. Wenn der Demografiefaktor kleiner 1,00 ist, wird der

Demografiefaktor im Quadrat (^2) genommen.

EZDWV = an eine öffentliche Wasserversorgung angeschlossene Einwohner x Demografiefaktor

EZDAW = an eine kommunale Abwasseranlage angeschlossene Einwohner x Demografiefaktor

Auf Gemeindeebene sind die Zahlen in Spalte 4 der Erhebung über die Wassereigenversorgung und

-entsorgung privater Haushalte 2013 (§ 7 Abs. 3 Umweltstatistikgesetz) in der Statistik 7P.1 „Ge-

meinden mit öffentlicher und privater Wasserversorgung 2013“ bzw. in der Statistik 7P.2 „Gemeinden

mit öffentlicher und privater Abwasserentsorgung 2013“ des LfStat zum Stand 30. Juni 2013 ange-

geben. Ab 1. Januar 2020 gelten die Statistiken zum Stand 30. Juni 2016.

AllMBl. Nr. 14/2018944

Zur Seite 2:

– Investitionen der Vergangenheit [Euro]:

Dies sind alle bisherigen baulichen Investitionen in öffentliche Trink- und Abwasseranlagen, ein-schließlich Anschlussentgelte, die seit 1. Januar 1992 (ab 1. Januar 2020 siehe Nr. 16 RZWas) bis zum Stichtags-Datum (24:00 Uhr) im betrachteten Satzungsgebiet kassenwirksam angefallen sind. Es gehen neben den baulichen Investitionen des Vermögens- bzw. Finanzhaushalts4 auch Ausga-ben bzw. Auszahlungen für die bauliche Unterhaltung5 in die Investitionen der Vergangenheit ein. Der in dieser Anlage verwendete Begriff der „Investitionen“ weicht insoweit vom haushaltsrechtlichen Investitionsbegriff ab. Zu den baulichen Investitionen zählen auch die dazugehörigen Architekten- und Ingenieurleistungen, Ausgaben für Baugebiete und Anschlussentgelte sowie für maschinen- und elektrotechnische Ausrüstungen. Bei Abwasseranlagen können auch bauliche Investitionen für Blockheizkraftwerke und Klärschlammtrocknungsanlagen angesetzt werden, die über Beiträge und Gebühren finanziert worden sind. Ausgaben für Spülfahrzeuge oder Ähnliches sind keine baulichen Investitionen. Von den angefallenen Investitionen (brutto) sind die erstattete Mehrwertsteuer, die er-haltenen Zuwendungen (EU, Bund, Freistaat), verrechnete Abwasserabgabe und Beiträge von Stra-ßenbaulastträgern abzuziehen. Darlehen und FAG-Stabilisierungshilfen sind nicht in Abzug zu brin-gen. Die Pro-Kopf-Belastung der Vergangenheit nimmt von 2016 bis 2021 zu, wenn Investitionen ge-tätigt werden. Investitionen, die z. B. im Jahr 2017 getätigt werden, gehören bei Antragstellung im Jahr 2016 noch zu den Investitionen der Zukunft, bei Antragstellung im Jahr 2018 jedoch zu den In-vestitionen der Vergangenheit.

– Investitionen der Zukunft [Euro]:

Hier sind alle anstehenden Investitionen in bauliche Sanierungen von öffentlichen Trink- und Abwas-seranlagen in den Jahren bis einschließlich 2021 im betrachteten Satzungsgebiet zu erfassen, die sich künftig auf Beiträge und Gebühren auswirken werden. Hierbei sind von den zu erwartenden In-vestitionen (brutto) die zu erstattende Mehrwertsteuer und noch ausstehende Zuwendungen (EU, Bund, Freistaat, verrechnete Abwasserabgabe und Beiträge von Straßenbaulastträgern) abzuziehen. Zu erwartende Zuwendungen nach diesem Härtefallprogramm, Darlehen und FAG-Stabilisierungshilfen sind nicht in Abzug zu bringen.

– Getrennte oder gemeinsame Betrachtung WV und AW

Die Härtefallförderung wird für Vorhaben nach den Nrn. 2.2.1, 2.2.3 und 2.2.4 gewährt, wenn die nach Anlage 2 ermittelte Pro-Kopf-Belastung der Vergangenheit (Vergangenheits-PKB) für die öffent-liche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gemeinsam (bei deckungsgleichem Satzungsge-biet) oder getrennt berechnet die in Nr. 4.3.1 genannten Härtefallschwellen überschreitet. Ein de-ckungsgleiches Satzungsgebiet ist gegeben, wenn sich die Satzungsgebiete der öffentlichen Was-serversorgung und Abwasserentsorgung bei 75 % der angeschlossenen Einwohner zum Stichtags-Datum überschneiden; dies ist vom Antragsteller nachzuweisen.

4 Vgl. die Gruppen 94 bis 96 der Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan für die Haushalte der Gemeinden und Ge-

meindeverbände (ZVKommGrPl), Anlage 4 zu Nr. 2.1 der Vorschriften über die kommunale Haushaltssystematik nach den Grundsätzen der Kameralistik (VVKommHSyst-Kameralistik) bzw. die Kontenart 785 der Zuordnungsvorschrift zum Kommu-nalen Kontenrahmen Bayern (ZuVoKommKR), Anlage 5 zu Nr. 2.5 der Vorschriften über die kommunale Haushaltssystema-tik nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (VVKommHSyst-Doppik).

5 Vgl. die Gruppe 51 der ZVKommGrPl bzw. die Kontenart 722 der ZuVoKommKR.

AllMBl. Nr. 14/2018 945

Baustandsbericht – Nr.

zum Anfordern von Zuwendungen

1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben

Vorhaben

Zuwendungsempfänger

Bankverbindung (IBAN, BIC)

Zuwendungsbescheid des WWA ............................... Az.:

Datum Ende Bewilligungszeitraum

2. Angaben zur Finanzierung und Baustand zum Berichtstag

Ausgaben des Vorhabens in €

Zuwendungen in €

insgesamt zuwendungsfähig Soll Ist Differenz

2 3 4 5 6

1 Vorhaben (gem. Zuwendungs-bescheid)

2 Kostenanfall bis:

3. Erklärung des Zuwendungsempfängers Das o. g. Vorhaben ist zu ................% fertiggestellt. Entsprechend dem erreichten Baufortschritt werden

Zuwendungen in Höhe von ..............................€ angefordert.

Datum Unterschrift _______________ _____________________________ 4. Vermerk zur Bewilligung (vom zuständigen WWA auszufüllen)

V-Art Gebiet Nr.Kennzeichen Verfahrensschritt

Vorläufige Festsetzung der Zuwendung durch das WWA:K-Typ € Cent Datum / Unterschrift

Zuwendung

Endgültige Festsetzung durch das StMUV:K-Typ € Cent aus Kap./Titel

Zuwendung

K-Typ € Cent aus Kap./TitelZuwendung

Name Datum, Unterschrift

Anlage 3RZWas 2018

AllMBl. Nr. 14/2018946

- 2 -

Hinweise zum Baustandsbericht

Der Baustandsbericht ist nach Nr. 10 RZWas 2018 vom Zuwendungsempfänger auszufüllen und zweifach

dem Wasserwirtschaftsamt zu übergeben.

Die Zuwendungen werden vom Wasserwirtschaftsamt aufgrund des Zuwendungsbescheids nach Nr. 9

RZWas 2018 entsprechend der Bereitstellung der Haushalts- und Betriebsmittel in Raten bewilligt und aus-

bezahlt. Davon soll die Schlussrate mit einem Anteil von bis zu 5 % der Zuwendungen, jedoch mindestens

5 000 € bei Vorhaben nach Nr. 2.1 RZWas 2018, erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises angefor-

dert werden. Die Zahlung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung nach Nr. 10 der RZWas 2018.

Die Auszahlungsbeträge werden centgenau abgerundet.

Zu Nr. 2 Angaben zu Finanzierung und Baustand zum Berichtstag

In der Zeile „Vorhaben“ sind die Ausgaben und Zuwendungen nach dem im Zuwendungsbescheid festge-

legten Finanzierungsplan einzutragen. In die Spalte 3 sind die zuwendungsfähigen Ausgaben laut Planung

(Ausgabenberechnung nach REWas) einzutragen.

In der Zeile „Ausgabenanfall bis“ sind folgende Angaben einzutragen:

Spalte 1: der Berichtstag

Spalte 2: die angefallenen Gesamtausgaben des Vorhabens zum Berichtstag laut Bauausgabebuch

Spalte 3: die angefallenen zuwendungsfähigen Ausgaben zum Berichtstag laut Bauausgabebuch

Spalte 4: die erdienten Zuwendungen aufgrund des Baufortschritts ermitteln sich aus dem Verhältnis der

angefallenen zuwendungsfähigen Ausgaben nach Bauausgabebuch zu den zuwendungsfähigen Ausga-

ben des Vorhabens laut Zuwendungsbescheid (Ausgabenberechnung nach REWas) multipliziert mit den

im Zuwendungsbescheid in Aussicht gestellten Zuwendungen:

Zeile 2, Spalte 3

Erdiente Zuwendung = x Zeile 1, Spalte 4

Zeile 1, Spalte 3

Spalte 5: bereits ausbezahlte Zuwendungen für das Vorhaben

Spalte 6: die sich aus den Spalten 4 und 5 ergebende Differenz

Zu Nr. 3 Erklärung des Zuwendungsempfängers

Hier ist die erbetene Zuwendung einzutragen. Der Baustandsbericht ist vom Vorhabensträger rechtsverbind-

lich zu unterschreiben. Der Zuwendungsempfänger kann die Bauoberleitung mit dem Aufstellen des Bau-

standsberichts beauftragen. Das Wasserwirtschaftsamt ist von der Ermächtigung der Bauoberleitung schrift-

lich zu unterrichten.

AllMBl. Nr. 14/2018 947

Anlage 4 RZWas 2018

Verwendungsnachweis ______________________________________ Bewilligungsbehörde

______________________________________ Anschrift

______________________________________ Anschrift

______________________________________ Ort, Datum

1. Zuwendungsempfänger

� Stadt � Markt � Gemeinde � VG � Zweck-verband

� Landschafts-pflegeverband

� Sonstige

Name

Landkreis

Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

Bankverbindung (IBAN, BIC)

Auskunft erteilt (Name, Telefon-Nr., Fax)

Region

amtl. Gemeindekennziffer

2. Finanzierung des Vorhabens

Vorhaben

Zuwendungsbescheid des

vom Az.: Summe der in Aussicht gestellten Zuwendungen €

3. Sachlicher Bericht über Art und Umfang des geförderten Vorhabens

Entwurfsverfasser Bauoberleitung örtl. Bauleitung Baubeginn1 Bauende

1 Baubeginn ist das Datum der Vergabe des ersten Bauauftrags.

AllMBl. Nr. 14/2018948

- 2 -

4. Zahlenmäßiger Nachweis

4.1 Zuwendungsfähige Ausgaben

nach Zuwendungsbescheid nach Ausführung des Vorhabens

nach Bauausgabebuch

€ €

Nur für Vorhaben nach den Nrn. 2.1 und 2.4 RZWas 2018:

� Die zuwendungsfähigen Ausgaben nach Bauausgabebuch übersteigen die zuwendungsfähigen Aus-gaben nach Zuwendungsbescheid. Die Mehrausgaben wurden angezeigt.

4.2 Einnahmen zur Deckung der zuwendungsfähigen Ausgaben (zfK)

Art nach Zuwendungsbescheid nach Ausführung des Vorhabens

SOLL IST

€ % € €

Zuwendung Freistaat Bayern

(K71..)

Zuwendung EU

(K7...)

Zuwendung GemAgr

(K73..)

Zuwendung (Ursprung).....................

(K7...)

Zinsgünstige Darlehen

(K5...)

Eigenleistung

(K5...)

Summe zfK Nach Bauausgabebuch

(K4...)

AllMBl. Nr. 14/2018 949

- 3 -

5. Bestätigung des Zuwendungsempfängers

Die Gewährung bzw. Rückforderung der Zuwendung sind subventionserheblich im Sinn von § 264 des

Strafgesetzbuchs. Der Antragssteller/die Antragstellerin wird auf die Bestimmungen des Subventionsge-

setzes in Verbindung mit Art.1 des Bayerischen Strafrechtsausführungsgesetzes hingewiesen. Entspre-

chend § 4 des Subventionsgesetzes sind Scheingeschäfte und Scheinhandlungen für die Bewilligung,

Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines

Subventionsvorteils unerheblich. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sach-

verhalt maßgeblich ist. Der Antragsteller/die Antragstellerin wird darauf hingewiesen, dass vorsätzlich

oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlas-

sen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug

(§ 264 StGB) zur Folge haben können.

In Kenntnis der strafrechtlichen Bedeutung unvollständiger oder falscher Angaben wird versichert, dass:

a) die Einnahmen und Ausgaben nach den Rechnungsunterlagen im Zusammenhang mit dem geförder-

ten Vorhaben angefallen sind und mit der Baurechnung übereinstimmen,

b) die nicht zuwendungsfähigen Beträge, Rückforderungen und Rückzahlungen abgesetzt wurden,

c) die Zuwendung ausschließlich zur Erfüllung des im Bewilligungsbescheid näher bezeichneten Zuwen-

dungszwecks verwendet wurde und die im Zuwendungsbescheid genannten Auflagen und Bedingun-

gen eingehalten wurden.

Der Zuwendungsempfänger

– hat die geförderte Anlage antragsgemäß erstellt und am ......................... in Betrieb genommen.

– hat dem Verwendungsnachweis als Anlage einen Bestandslageplan und das Bauausgabebuch beige-

fügt.

Alle mit der Zuwendung zusammenhängenden Belege, Verträge und sonstigen Unterlagen können wäh-

rend der im Zuwendungsbescheid (einschließlich Nebenbestimmungen) festgelegten Aufbewahrungsfrist

jederzeit zum Zwecke der Verwendungsprüfung oder Prüfung durch den Bayerischen Obersten Rech-

nungshof oder die EU eingesehen oder zur Vorlage bei der prüfenden Stelle angefordert werden.

Dem Zuwendungsempfänger ist bekannt, dass die Zuwendung im Falle ihrer zweckwidrigen Verwendung

der Rückforderung und Verzinsung unterliegt.

Zuwendungsempfänger

Ort, Datum Unterschrift

AllMBl. Nr. 14/2018950

- 4 -

6. Prüfung der Verwendung durch die Bewilligungsbehörde

6.1 Prüfung und Anerkennung von Mehrausgaben für Vorhaben nach den Nrn. 2.1 und 2.4 RZWas 2018

� Die zuwendungsfähigen Ausgaben nach Bauausgabebuch übersteigen die zuwendungsfähigen Aus-gaben nach Zuwendungsbescheid. Die Mehrausgaben werden als zuwendungsfähig anerkannt.

Dienststelle Ort, Datum Unterschrift

6.2 Prüfung gemäß Nr. 11 VV zu Art. 44 BayHO bzw. Nr. 11 VVK

� Der Verwendungsnachweis wurde im vereinfachten Verfahren gemäß Nr. 11.1 VV zu Art. 44 BayHO bzw. Nr. 11.1 VVK auf Anhaltspunkte für die Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs geprüft.

� Der Verwendungsnachweis wurde in die stichprobenweise Auswahl der vertieft zu prüfenden Verwen-dungsnachweise aufgenommen und auf Anhaltspunkte für die Geltendmachung eines Erstattungsan-spruchs sowie auf die Anforderungen in Nrn. 11.1.1 bis 11.1.3 VV zu Art. 44 BayHO bzw. Nrn. 11.1.1 bis 11.1.3 VVK geprüft. Das Ergebnis ist beiliegendem Prüfungsvermerk zu entnehmen.

Dienststelle Ort, Datum Unterschrift

6.3 Prüfung in baufachlicher Hinsicht

� Der Verwendungsnachweis wurde in die stichprobenweise Auswahl der nach Nr. 6.2 VV zu Art. 44 BayHO in Verbindung mit Nr. 7 BayZBau bzw. Nr. 6.2.8.1 VVK baufachlich zu prüfenden Verwen-dungsnachweise aufgenommen. Das Ergebnis ist beiliegendem Prüfungsvermerk zu entnehmen.

Dienststelle Ort, Datum Unterschrift

6.4 Die zuwendungsfähigen Ausgaben ändern sich durch die Prüfung �nicht � auf: __________ Euro

Vermerke zur Bewilligung der Schlussrate

V-Art Gebiet Nr.Kennzeichen Verfahrensschritt

Vorläufige Festsetzung der Zuwendung durch das WWA:K-Typ € Cent Datum / Unterschrift

Zuwendung

Endgültige Festsetzung durch das StMUV:K-Typ € Cent aus Kap./Titel

Zuwendung

K-Typ € Cent aus Kap./TitelZuwendung

Name Datum, Unterschrift

AllMBl. Nr. 14/2018 951

Anlage 5 RZWas 2018

Verwendungsbestätigung

Für Vorhaben nach Nr. 2.2 RZWas 2018 sind die Zuwendungen entsprechend der Ergänzung zu den Nrn. 10, 12 und 13

RZWas 2018 im Teil B RZWas 2018 maximal einmal jährlich mit diesem Formblatt „Verwendungsbestätigung“ abzuru-

fen.

_________________________________________________________ Bewilligungsbehörde oder im Zuwendungsbescheid genannte Behörde

1. Zuwendungsempfänger

□ Stadt □ Markt □ Gemeinde □ Verwaltungs-

gemeinschaft

□ Zweckverband □ ___________________

Name (bei kreisangehörigen Zuwendungsempfängern mit Angabe des Landkreises)

Anschrift

Bankverbindung (IBAN, BIC)

Auskunft erteilt (Name, Telefon-Nr., E-Mail)

Satzungsgebiet, für das dieser Antrag gestellt wird

Zuwendungsbescheid vom, Az.

Vorsteuerabzugsberechtigung □ Ja □ Nein Teilnahme am Benchmarking im Jahr

2. Vorhaben

Bezeichnung des Vorhabens Fördergegenstand: □ Nr. 2.2.1 □ Nr. 2.2.2 □ Nr. 2.2.3 □ Nr. 2.2.4 □ Nr. 2.2.5 □ Nr. 2.4 RZWas 2018

Eingang WWA

AllMBl. Nr. 14/2018952

-2-

3. Sachlicher Bericht und Zahlennachweis

In der folgenden Aufstellung ist jeweils die Differenz der Längen und Ausgaben gegenüber der letzten

Verwendungsbestätigung (VB) anzugeben bzw. ab dem Datum, ab dem die Berechnung der Pro-Kopf-

Belastung für die Vergangenheit erstmalig zur Überschreitung einer der Härtefallschwellen geführt hat,

frühestens ab 1. Januar 2016.

Für folgende Leistungen wird erstmalig eine Förderung nach Nr. 2.2 bzw. 2.4 RZWas 2018 beantragt:

Längen in Meter

Euro pro Meter

Zuwendungsfähige Ausgaben im Bauausgabebuch in Euro

Beantragte Zuwendung in Euro

Spalte 1 2 3 4

Sanierungsvorhaben nach Nr. 2.2.1 RZWas 2018 über der Härtefallschwelle 1 nach Nr. 4.3.1 RZWas 2018:

Meter sanierte Wasserleitung 120 1

Meter renovierter Abwasserkanal 180 1

Meter erneuerter Abwasserkanal 360 1

Sanierungsvorhaben nach Nr. 2.2.1 RZWas 2018 über der Härtefallschwelle 2 nach Nr. 4.3.2 RZWas 2018:

Meter sanierte Wasserleitung 180 2

Meter renovierter Abwasserkanal 270 2

Meter erneuerter Abwasserkanal 540 2

Verbundvorhaben nach Nr. 2.2.2 RZWas 2018

Meter Verbundleitung Wasserleitung 80 1

Meter Verbundleitung Abwasserkanal 150 1

Folgende Einwohner sind maßgebend bzw. folgende Ausführungsausgaben sind angefallen:

Einwohner EZ

Euro / EZ

für Anlagensanierungen nach Nr. 2.2.3 RZWas 2018

250 3

für Beitritt zu einem Zweckverband nach Nr. 2.2.4 RZWas 2018

40 4

für Sanierungskonzepte nach Nr. 2.2.5 RZWas 2018

20 5

Vorhaben nach Nr. 2.4 RZWas 2018 Längen in Meter

Euro / Meter

Sonderprogramm „Kanalkataster“ 1

Ausgaben, die ein anderer Vorhabensträger zu tragen verpflichtet ist und Sonstiges -

Summe der beantragten Zuwendung

1 Spalten 1 x 2, mindestens 50 %, maximal 90 % der Spalte 3

2 Spalten 1 x 2, mindestens 80 %, maximal 90 % der Spalte 3

3 Spalten 1 x 2, maximal 70 % der Spalte 3

4 Spalten 1 x 2, maximal 100 000 Euro

5 Spalten 1 x 2, maximal 70 % der Spalte 3 und maximal 50 000 Euro

AllMBl. Nr. 14/2018 953

-3-

4. Bestätigung

Die Gewährung bzw. Rückforderung der Zuwendung sind subventionserheblich im Sinn von § 264 des

Strafgesetzbuchs. Der Antragssteller/die Antragstellerin wird auf die Bestimmungen des Subventionsge-

setzes in Verbindung mit Art. 1 des Bayerischen Strafrechtsausführungsgesetzes hingewiesen. Entspre-

chend § 4 des Subventionsgesetzes sind Scheingeschäfte und Scheinhandlungen für die Bewilligung,

Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines

Subventionsvorteils unerheblich. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sach-

verhalt maßgeblich ist. Der Antragsteller/die Antragstellerin wird darauf hingewiesen, dass vorsätzlich

oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlas-

sen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug

(§ 264 StGB) zur Folge haben können.

In Kenntnis, dass die Verwendungsbestätigung einen Verwendungsnachweis darstellt, und der strafrecht-

lichen Bedeutung unvollständiger oder falscher Angaben wird versichert:

a) Die Zuwendung wurde ausschließlich zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid näher bestimmten

Zuwendungszwecks verwendet; die im Zuwendungsbescheid genannten Bedingungen und Auflagen

wurden eingehalten.

b) Alle mit der Zuwendung zusammenhängenden Belege, Verträge und sonstigen Unterlagen können

während der im Zuwendungsbescheid (einschließlich Nebenbestimmungen) festgelegten Aufbewah-

rungsfrist jederzeit zum Zwecke der Verwendungsprüfung oder Prüfung durch den Bayerischen

Obersten Rechnungshof eingesehen oder zur Vorlage bei der prüfenden Stelle angefordert werden.

c) Dem Zuwendungsempfänger ist bekannt, dass die Zuwendung im Falle ihrer zweckwidrigen Verwen-

dung der Rückforderung und Verzinsung unterliegt und ihm bei Abgabe einer unrichtigen Verwen-

dungsbestätigung der Beweis für die zweck- und fristgerechte Verwendung obliegt.

..................................................................................... (Datum, Unterschrift)

Dienstsiegel

AllMBl. Nr. 14/2018954

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5. Prüfung der Verwendung gemäß Nr. 11 VVK durch die Bewilligungsbehörde

� Die Verwendungsbestätigung wurde im vereinfachten Verfahren gemäß Nr. 11.1 VVK auf Anhaltspunkte für die Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs geprüft.

� Die Verwendungsbestätigung wurde in die stichprobenweise Auswahl der vertieft zu prüfenden Verwen-dungsbestätigungen aufgenommen und auf Anhaltspunkte für die Geltendmachung eines Erstattungsan-spruchs sowie auf die Anforderungen in Nrn. 11.1.1 bis 11.1.3 VVK geprüft. Das Ergebnis ist beiliegen-dem Prüfungsvermerk zu entnehmen.

Dienststelle Ort, Datum Unterschrift

Die zuwendungsfähigen Ausgaben ändern sich durch die Prüfung �nicht � auf: __________ Euro

Vermerke zur Bewilligung der Schlussrate

V-Art Gebiet Nr.Kennzeichen Verfahrensschritt

Vorläufige Festsetzung der Zuwendung durch das WWA:Zuwendung K-Typ € Centbislang bewilligt

Zuwendung K-Typ € Cent Datum / Unterschriftdieses Antrags

Zuwendung K-Typ € Centbewilligt+beantragt

Endgültige Festsetzung durch das StMUV:K-Typ € Cent aus Kap./Titel

Zuwendung

K-Typ € Cent aus Kap./TitelZuwendung

Name Datum, Unterschrift

AllMBl. Nr. 14/2018 955

Herrmann/Sieglerschmidt,Umweltgeschichte und Kau­salität,EntwurfeinerMethodenlehre,2018,IX,49Sei-ten,Preis9,99€,essentials,ISBN978-3-658-20920-9.

DerBandkonzentriertsichaufwissenschaftstheoretischeund wissenschaftsmethodische Fragen in der Umwelt-geschichte. Er beginnt mit den umwelthistorischen An-fangs-bzw.Erstereignissenundberücksichtigtdieunter-schiedlichenKausalitätsmodelle(NaturwissenschaftundGeisteswissenschaft).

Robert/Bousquet,Geowissenschaften,dieDynamikdesSystems Erde, 2018, XXIII, 1017 Seiten, Preis 89,99€,Lehrbuch,ISBN978-3-662-50392-8.

DasLehrbuchbildetmitüber800erklärendenGrafikenund anschaulichen Fotos eine Synthese aller ThemenrundumdieGeowissenschaften.Eswirdeinumfassen-des und kohärentes Bild der Entwicklung unseres Pla-netenvonseinenAnfängenbishinzuseinemheutigenZustandentworfen.DasWerkbieteteinenausführlichenRohstoff-/Ressourcen-Teil und beschreibt umfangreichden Gesteinskreislauf und die Prozesse dahinter. DerBand behandelt nach der Einführung die vier großenThemen Entstehungsgeschichte, Dynamik der Erdeund deren Untersuchung mit geophysikalischen undstrukturgeologischen Methoden, Gesteinskreislauf undGebirgsbildungsprozesse und abschließend Ressour-cen der Erde. Die zahlreichen Literaturhinweise am jeweiligenThemenendehelfenbeiderVertiefungindieMaterie.

Weyer,Geschichte der Chemie,2018,Extrasonline.

Band 1, Altertum, Mittelalter, 16. bis 18. Jahrhundert, XIV,576Seiten,Preis89,99€,ISBN978-3-662-55797-6.

Band 2, 19. bis 20. Jahrhundert, X, 462 Seiten, Preis89,99€,ISBN978-3-662-55801-0.

DaszweibändigeWerkumfasstdiegesamteGeschichtederChemievondenAnfängenderZivilisationbishinzum20. Jahrhundert. Die Darstellung beschreibt den Wandel unddasverbindendeElementderChemie imLaufederJahrhunderteund integriertdabeiaktuelleForschungs-ergebnisse. Band 1 behandelt im ersten Teil die früheChemieimAltertumundMittelalter,dieimWesentlichenaus den drei Komponenten praktische Chemie, Natur-philosophieundAlchemiebestand.ImzweitenTeilfolgtdieBeschreibungderEpochederneuzeitlichenChemievom16. bis 18. Jahrhundert, in der sich dieChemie ineinemkomplexenProzess zueinerWissenschaft entwi-ckelte. Band 2 behandelt diemoderneChemie vom 19.und20.Jahrhundert.HierwerdendievielseitigenFaktenundTendenzenbeschrieben,diediesekennzeichnet:dieEntwicklungvonderIdeemassiverAtomebiszudenEle-mentarteilchen,dieErforschungderLebensvorgänge,dieOrdnungssysteme für die Elemente und die organischen Verbindungen u. v. m. Die chemische Industrie sowie die AusbildungunddasBerufsbilddesChemikerssindent-halten.

Dörfelt/Ruske, Die pileaten Porlinge Mitteleuropas, Morphologie, Anatomie, Bestimmung, 2018, XIX, 380Seiten,Preis37,99€,Lehrbuch,ISBN978-3-662-56759-3.

Der Band hilft mit seinen zahlreichen farbigen und de-taillierten Abbildungen bei der Bestimmung der pileaten Porlinge(HolzbewohnendeBaumpilzemitröhrenartigenFruchtschichten)Mitteleuropas. ImerstenTeilwirddie

Springer Spektrum, Springer DE, Berlin u. a.

Lucius/Loss-Frank/Lane, Biologie von Parasiten, 3.,aktualisierteundüberarbeiteteAuflage2018,XVII,546Seiten,Preis39,99€,Lehrbuch,ISBN978-3-662-54861-5.

Das Buch führt in die Biologie parasitärer Einzeller,WürmerundArthropodeneinunddecktdengesamtenStoff des Fachgebiets Parasitologie ab. Es befasst sich mit parasitärenKrankheiten vonMenschundTier undgehtausführlichaufwichtigeInfektionserreger(Malaria,Wurminfektionen)ein.DieParasit/Wirt-Koevolution,dieZellbiologiesowiedieImmunologieundGenomewerdengründlichdargestellt.AnhandhäufigerVertreterwerdenexemplarischtypischeLebenszyklen,dieImmunreaktio-nenunddieresultierendenKrankheitsbildererklärt.

Clauser, Grundlagen der angewandten Geophysik – Seismik, Gravimetrie, 2018, XII, 375 Seiten, Preis29,99€,Lehrbuch,ISBN978-3-662-55309-1.

DasLehrbuchführtindieGrundlagenderSeismikundGravimetrie einunderklärt,wie elastischeWellenundUnterschiede der Gesteinsdichte zur SichtbarmachungvonStrukturen imUntergrundgenutztwerdenkönnen.WeiterhinwerdendieGrundlagenderVerarbeitungdigi-talerseismischerSignaleerläutertunddieverschiedenenMethodenderBearbeitungundInterpretationseismischerund gravimetrischer Daten detailliert beschrieben. Es bietet zur Dateninterpretation eine anschauliche Hilfe-stellung.

Frey, Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Res­sourcen, Erfolgsfaktoren in komplexen sozial-ökologi-schenSystemen,2018,XI,287Seiten,Preis44,99€,ISBN978-3-662-55445-6.

DerMensch betreibt an vielen natürlichen RessourcenRaubbau,aberesgibtauchGegenbeispielenachhaltigerNutzungvonGemeingütern.DasBuchzeigtdieErfolgs-faktoren für eine ökologischeNutzung von natürlichenRessourcenaufunddiskutiert,welcheHauptfaktorendieSteuerungsozial-ökologischerSystemebeeinflussen.Eswerden verschiedeneMethoden derDatenanalyse erör-tert und neue prognosestarke und empirisch fundierteModellevorgestellt.

Bauer/Freeden/Jacobi/Neu, Handbuch Oberflächen­nahe Geothermie, 2018, XXXIII, 819 Seiten, Preis149,99€,ISBN978-3-662-503006-5.

Grundlagen wie das thermische Regime der Erde, dieoberflächennahe Geologie, geologisch-geophysikali-sche Grundlagen, zugrunde liegende mathematischeMethoden, Risikomanagement und Bohrtechnikenwerden in dem Handbuch vermittelt. Es werden in den angewandtenKapitelnGeothermieprojekteausderSichteines Bauherrn beleuchtet und z. B. Heizlastberech-nung, hydraulische Abgleichung, Projektmanagement,zuberücksichtigendeUmweltaspekte,FinanzierungundFördermöglichkeiten und Anlagendimension behandelt.DasWerkbefasstsichauchmitdenverfahrenstechnischenGrundlagen,derMaschinentechnik,derQualitätssiche-rung,derArbeitssicherheitunddemGesundheitsschutzetc. Obwohl der Schwerpunkt auf Deutschland, Öster-reichundderSchweiz liegt,wird auchaufdie oberflä-chennaheGeothermiebrancheweltweiteingegangenunddie Herausforderungen, die Chancen und die Perspek-tiven werden aufgezeigt.

Literaturhinweise

AllMBl. Nr. 14/2018956

Hillebrecht,Sabbaticals für die Personalentwicklung, Arbeitshilfen für Arbeitnehmer und Personalabteilung,2018,XII,43Seiten,Preis9,99€,essentials,ISBN978-3-658-20647-5.

Sabbaticals sind imZeichen derWork-Life-Balance einwichtigesInstrumentderMitarbeiterbindungundderEr-holung.IndemBandwerdendieAnlässefürSabbaticalsstrukturiertundArbeitnehmernwieauchPersonalabtei-lungendieMöglichkeitenfüreinefaire,karrierefördern-deGestaltungaufgezeigt.

Kreutzer, Führungs­ und Organisationskonzepte im digitalen Zeitalter kompakt,Agilitäterreichen,Prozes-sebeschleunigen,Change-Managementimplementieren,2018,X,91Seiten,Preis32,99€,ISBN978-3-658-21447-0.

DasBuchvermitteltwichtigeDenkanstößezurWeiterent-wicklung der Unternehmensorganisation und der Füh-rungsprozesse, die wegen der tiefgreifenden Verände-rungenimdigitalenZeitalterunerlässlichsind.Weiterhinwirdaufgezeigt,dassdurcheinstärkeresEmpowermentderMitarbeiterProzessebeschleunigtwerdenkönnen.Eswirderläutert,warum inUnternehmendiedominieren-de Performance-Engine durch eine Innovations-Engine zuergänzenist.ZentraleFragenzurBewältigungdieserAufgabenwerdenkompetentbeantwortet.

Dörig,Chefsache Präsenzielle Führung, 2018, XVIII,196Seiten,Preis28,99€,E-Bookinside,ISBN978-3-658-20464-8.

DasBuch behandelt die Frage,wieManager undFüh-rungskräfte einUnternehmenbzw. sich selbstund ihreMitarbeiterrichtigunderfolgreich führenkönnen.EineanspruchsvolleFührungbrauchtPräsenzundEssenzaufallenStufendesManagements.DasBuch regtanFüh-rungsverhalten zu hinterfragen und gibt viele nützliche Tipps aus dem Alltag, in den wichtigen und sensiblenBereichenderFührungimSicherheits-,Notfall-undKri-senmanagement.BeispieleausderPraxiswerdenmitun-konventionellenAnregungenausdemAlltagkombiniert.

Vogel/Weißer/Hartmann,Smart City – Digitalisierung in Stadt und Land, Herausforderungen und Handlungs-felder, 2018, 81 Seiten, Preis 44,99€, ISBN 978-3-658-19045-3.

Wie Kommunen die Möglichkeiten der DigitalisierungnutzenundumsetzenkönnenwirdamBeispielderStadtArnsbergdargestellt.EinedigitaleAgendafürStädteundGemeindenaufdemWegzurStadtderZukunftwirdindem Buch anhand der vollzogenen und der noch anste-hendenSchrittederStadtArnsbergundderRegionexem-plarisch gezeigt.

MorphologieundAnatomiederPorlingevorgestellt,bevorimzweitenTeilnäheraufdieeinzelnenArteneingegan-genwird.ZwischendenArtbeschreibungenfließeninte-ressanteFaktenüberdieVerbreitung,dieNutzungoderauchErklärungenzuungewöhnlichenNamensgebungenwieZunderschwamm,Apothekerschwammetc.ein.

Glandt, Praxisleitfaden Amphibien­ und Reptilien­schutz,schnell,präzise,hilfreich,2018,XIII,308Seiten,Preis24,99€,Research,ISBN978-3-662-55726-6.

Der Band bietet in übersichtlicher Form schnelle und zu-verlässige Informationen über alle mitteleuropäischenAmphibien- undReptilienarten.Der Schwerpunkt liegtbeiderGefährdungderArten,derenUrsachenundbeson-dersaufdenpraktischenSchutz-undHilfsmaßnahmen.Der Amphibien- und Reptilienschutz wird eingebettet in denGesamtkomplexNaturschutz,wozueinvorangestell-tes allgemeines Kapitel dient.

Gradmann,Robert Koch,ausgewählteTexte,2018,V,212Seiten,Preis29,99€,KlassischeTextederWissenschaft,ISBN978-3-662-56453-0.

DerBandgibteinengutenÜberblicküberdiewichtigstenArbeitsgebietevonRobertKoch.Erenthält,nebeneinerEinleitung,eineReihevonAufsätzenzuseinenwichtigs-ten Arbeitsgebieten: Ätiologie, Epidemiologie und dieTechnik undMethodik des Labors. Das Buch versuchtdenLesermitdemAutorKochvertrautzumachen,deresverstand,auchweitreichendeErkenntnisseinklarerundanschaulicher Weise zu Papier zu bringen und durch Rei-seberichtedenKontaktmitderÖffentlichkeitseinerZeitzupflegen.

Springer Gabler, Springer DE, Berlin u. a.

North/Reinhardt/Sieber-Suter, Kompetenzmanagement in der Praxis, Mitarbeiterkompetenzen systematischidentifizieren,nutzenundentwickeln,mitvielenPraxis-beispielen,3.,aktualisierteunderweiterteAuflage2018,XVI,342Seiten,Preis34,99€,ISBN978-3-658-16871-1.

In dem Fachbuch wird beschrieben, wie InstitutionenundPersonenKompetenzen systematisch identifizieren,nutzen,entwickelnundabsichernkönnen.AusUnterneh-men,öffentlichenVerwaltungen,BildungseinrichtungenundVerbändenwerdenzahlreicheBeispielevonpraxiser-probtenLösungenundWerkzeugengezeigt.NebenvielennützlichenTippsundeinemhilfreichenGlossarwirdaufVeränderungen des Kompetenzmanagements durch dieDigitalisierung und den demografischenWandel sowieaufdieEntwicklungagilerOrganisationeneingegangen.

Herausgeber / Redaktion: BayerischesStaatsministeriumdesInnernundfürIntegration, Odeonsplatz3,80539München,Telefon(089)2192-01,E-Mail:[email protected]

Technische Umsetzung:BayerischeStaatsbibliothek,Ludwigstraße16,80539München

Druck: JustizvollzugsanstaltLandsbergamLech,Hindenburgring 12, 86899LandsbergamLech,Telefon(08191)126-725,Telefax (08191)126-855, E-Mail:[email protected]

ISSN 1867­9072

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