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ER Stadt Erlangen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung in Erlangen Sicher Radfahren

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Sicher Radfahren ... · ER Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr Sicheres und rücksichtsvolles Fahren im Straßenverkehr ist

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Stadt ErlangenAmt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

in Erlangen

SicherRadfahren

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Erlangen ist Bayerns Fahrradhaupt-stadt. Ein Drittel der Wege wird mit dem Fahrrad zurückgelegt. Wenige Steigungen und kurze Wege im Stadt-gebiet machen das Fahrrad für alle zu einem wichtigen Verkehrsmittel.

Radfahren macht Spaß und ist gesund. Wir wollen dazu beitragen, dass die vielen Wege mit dem Rad unfallfrei und sicher zurückgelegt werden. Um Unfälle zu vermeiden, ist rücksichts-volles und regelkonformes Fahren sehr wichtig. Dieses Faltblatt enthält die wichtigsten Informationen über die Fahrradstadt Erlangen und wie Sie dort verkehrssicher und unfallfrei Radfah-ren können.

Viel Spaß beim stets sicheren Radeln wünscht

Ihr Oberbürgermeister

Dr. Florian Janik

Unterwegs in Bayerns Fahrradhauptstadt

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Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr

Sicheres und rücksichtsvolles Fahren im Straßenverkehr ist die Grundvorausset-zung, um Unfälle zu vermeiden. Der § 1 der Straßenverkehrsordnung gibt hierfür die Rahmenbedingungen für alle Verkehrsteilnehmer vor:

Tipp: Radfahrer sollten sich im Straßenraum nach außen selbstbewusst, gleich-zeitig innerlich aber vorausschauend und defensiv verhalten. Bei Interaktionen mit anderen Verkehrsteilnehmern bietet es sich an, Blickkontakt zu suchen, um sicher-zustellen, dass man nicht übersehen wird.

§ 1 Straßenverkehrsordnung:1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert

ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhal-

ten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeid-bar, behindert oder belästigt wird. §§

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Die Radverkehrsinfrastruktur in Erlangen wird ständig weiterentwickelt. Überarbei-tete Gesetze und aktuelle Erkenntnisse aus der Unfallforschung sorgen für Verän-derungen. Hierzu gehören insbesondere Radwege, die in Form von sogenannten Schutz- und Radfahrstreifen parallel zur Fahrbahn markiert werden.

Radfahrstreifen sind mit einem Breitstrich von der Fahrbahn abgetrennt. Sie sind benutzungspflichtig und dürfen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nicht überfahren wer-den. Schutzstreifen gibt es dort, wo die Straße nicht breit genug für einen Rad-fahrstreifen ist. Sie sind durch gestrichelte Linien von der Fahrbahn abgetrennt und dürfen z. B. bei Begegnungsverkehr von Kfz überfahren werden, sofern da-bei Radfahrer nicht behindert werden.

An geeigneten Stellen, so zum Beispiel in Tempo-30-Zonen, wird der Radver-kehr auf der Fahrbahn geführt.

Hinweis für Autofahrer: Entlang von vielen Straßen in Erlangen führen Bord-steinradwege, die mit rotem Plattenbelag oder einer Markierungslinie vom Gehweg abgetrennt sind. Breite und Absicherung zur Fahrbahn entsprechen in den meisten Fällen nicht mehr den aktuellen Richtlinien und Gesetzen. Radfahrer dürfen also auch die Fahrbahn benutzen. Der Radfahrer verhält sich damit korrekt und sollte weder angehupt noch zu knapp überholt oder geschnitten werden.

Typen von Radwegen

Radfahrstreifen in der Drausnickstraße

Radverkehr auf der Fahrbahn in einer Tempo-30-Zone

Schutzstreifen in der Mozartstraße

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Radwegebenutzungspflicht – Wo dürfen und wo müssen Radler fahren?

Ist an einem Radweg eines dieser drei blauen Schilder angebracht, so ist dieser be-nutzungspflichtig. Die Fahrbahn darf dann vom Radfahrer nicht befahren werden.

Ist der Radweg nicht beschildert oder mit diesem Schild gekennzeich-net, so kann grundsätzlich die Fahrbahn benutzt werden.

Zu schmaler, nicht richtlinienkonformer Bordsteinradweg in der Zeppelinstraße ohne Benutzungspflicht. Radfahrer haben die Wahlfreiheit zw. Fahrbahn- oder Radwegnutzung

Richtlinienkonformer Zweirichtungs-radweg in der Paul-Gossen-Straße mit Benutzungspflicht

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Radwegebenutzungspflicht – Wo dürfen und wo müssen Radler fahren?

Radverkehr in Einbahnstraßen

Radler brauchen ein lückenloses, geradliniges und komfortables Radverkehrsnetz. Eine Maßnahme hierfür ist die Freigabe von Einbahnstraßen für den gegengerich-teten Radverkehr. Ein Großteil der vielen Einbahnstraßen ist dementsprechend in Gegenrichtung befahrbar.

Einbahnstraßen dürfen vom Radverkehr in Gegenrichtung befahren werden, wenn die Einbahnstraßenschilder mit Zusatzzeichen versehen sind, die die Radver-kehrsfreigabe kennzeichnen:

Für Radfahrer, die eine freigegebene Einbahnstraße entgegen der Fahrtrich-tung benutzen, gilt bei jeder queren-den Straße der Grundsatz „rechts vor links“ und am Ende der Einbahnstraße die dort gültige Vorfahrtsregelung.

Einbahnstraße Bohlenplatz: für den Rad-verkehr in Gegenrichtung freigegeben

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Fahrradstraßen

Im Erlanger Radwegenetz gibt es derzeit sieben Fahrradstraßen mit einer Länge von insgesamt 5 km. In Fahrradstraßen darf anderer Fahrzeugverkehr als Radver-kehr die Straße nicht benutzen, es sei denn, es ist durch Zusatzzeichen erlaubt.

Gemäß aktueller Straßenverkehrs-ordnung kommt die Ausweisung von Fahrradstraßen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrs art ist oder dies bald zu erwar-ten ist.

Alle Erlanger Fahrradstra-ßen sind per Zusatzzei-chen für den Kfz-Verkehr freigegeben. Auto- und Lieferverkehr ist dem Rad-verkehr untergeordnet und darf diesen weder behindern, noch gefährden. Wenn nötig, muss der Kfz-Verkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

Fahrradstraßen sind ein wichtiger Bestandteil im Radverkehrsnetz:

- Sie eröffnen Radfahrern sichere und schnelle Wege durch die Stadt.

- Nebeneinander Fahren ist erlaubt.

- Auf querende Fußgänger muss der Radverkehr dennoch achten und entspre-chend Rücksicht nehmen.

Die Fahrradstraße Schronfeld ist ein wichtiges Verbindungs element zwischen Stadtosten und Innenstadt

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Radverkehr in Fußgängerzonen

In Erlangen sind einige Fußgängerzonen ganztägig (z. B. Altstädter und Neustädter Kirchenplatz), andere zeitweise während den Lieferverkehrszeiten von 18:30 bis 10:30 Uhr (z. B. Hauptstraße) für den Radverkehr freigegeben.

Radfahrer dürfen Fußgänger zu keiner Zeit behindern oder gefährden. Es ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

Das Miteinander in Fußgängerzonen kann nur funktionieren, wenn auf den schwä-cheren Verkehrsteilnehmer Rücksicht genommen wird. Dem Fußgänger gebührt also besonderer Schutz und dies nicht nur in Fußgängerzonen, sondern auch auf Gehwegen und im komplet-ten Straßenraum. Radfahrer erwarten Rücksichtnahme von Autofahrern, ebenso müssen alle Radler gegenüber dem Fußgängerverkehr besonders auf-merksam und achtsam sein.

Für den Radverkehr ganztägig freigegeben Fußgängerzone in der Südlichen Stadtmauerstraße zwischen Kammerer- und Hauptstraße

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Weitere wichtige Hinweise zur Radverkehrssicherheit

Die Straßenverkehrsordnung schreibt ein Rechtsfahrgebot vor. Dieses gilt auch für den Radverkehr. Wer Radwege linksseitig benutzt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern handelt verkehrssicherheitsgefährdend. Bei Unfällen mit Radfahrerbeteiligung in Erlangen ist das sogenannte Geisterradeln die häufigste Ursache. Sonderfall: linksseitig auf Radwegen Radeln ist dann erlaubt, wenn diese für den Zweirichtungsverkehr freigegeben sind.

Radfahren bei Dunkelheit ohne funktionierende und ausreichende Beleuch-tung ist äußerst gefährlich. Defekte Fahrradleuchten müssen daher sofort re-pariert oder ausgetauscht werden. Hell strahlende Leuchten sollten korrekt eingestellt sein, damit sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

Radeln auf Gehwegen bewirkt eine starke Gefährdung von Fußgängern. Es ist deshalb auch verboten. Ausnahmen bilden Gehwege, die mit einem

Zusatzzeichen für den Radfahrer frei-gegeben sind. In diesem Fall muss Schrittgeschwindigkeit gefahren wer-den. Der Radler ist dem Fußgänger untergeordnet.

Bei Unfällen mit Radfahrerbeteiligung in Erlangen ist Geisterradeln die häufigste Ursache

Gehwegradeln stellt eine besondere Gefährdung für Fußgänger dar

Für den Zweirichtungsradverkehr freigegebener Radweg in der Werner-von-Siemens-Straße

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Impressum: Stadt Erlangen, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Gebbertstraße 1, 91052 Erlangen, Telefon: 09131/86-1302

Inhaltliche Bearbeitung Martin Groschund Redaktion: Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Layout und Satz: Manuela Keller-Denzler Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Fotos: Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung ADFC Erlangen

Stand: November 2016

Stadt Erlangen, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Gebbertstraße 1, 91052 Erlangen

Amtsleitung: Annette Willmann-Hohmann, Tel.: 09131/86-1301 E-Mail: [email protected]

Abteilungsleitung Verkehrsplanung: Dr. Christian Korda, Tel.: 09131/86-1327 E-Mail: [email protected]

Sachgebietsleitung konzeptionelle Verkehrsplanung und ÖPNV: Martin Grosch, Tel.: 09131/86-1036 E-Mail: [email protected]

Sachgebietsleitung Signaltechnik und Straßenplanung: Thomas Laubensdörfer, Tel.: 09131/86-1349 E-Mail: [email protected]

Stadt Erlangen, Amt für Umweltschutz und Energiefragen Schuhstraße 40, 91052 Erlangen

Ansprechpartner Radverkehr: Joachim Kaluza, Tel.: 09131/86-2632 E-Mail: [email protected]

Stadt Erlangen, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt Nägelsbachstraße 26, 91052 Erlangen

Milos Janousek, Tel.: 09131/86-2253 E-Mail: [email protected]

Polizeiinspektion Erlangen-Stadt, Sachbereich Verkehr Schornbaumstraße 11, 91052 Erlangen

Günther Neubauer, Tel.: 09131/760-0 E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner