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Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe (DBR) R. Ammende / G. Stöcker Berlin, im Januar 2015 Analyse, Empfehlungen und Standard zum Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse in der Krankenpflege gem. § 2 KrPflG angenommen auf der Sitzung des Deutschen Bildungsrates am 03.11.2014 Teil I: Analyse und Handlungsbedarf Die „Bedingungsanalyse des Anerkennungsverfahrens qualifizierter Pflegefachkräfte mit ausländischem Berufsabschluss“ von Bayer / Wörle (2014) zeigt, dass die durch die Gesetzgeber auf EU-Ebene, föderaler und Landesebene initiierte Vereinheitlichung von Aner- kennungsverfahren in der Krankenpflege in Deutschland erste Früchte trägt. Die sehr unterschiedlichen Verfahrensauslegungen und -standards, und die hohen Kosten für die Antragsteller bilden jedoch nach wie vor Hindernisse, die nicht im Sinne der EU Gesetzgebung sind. Auch im „Lernort Praxis“ zeigt sich noch erheblicher Entwicklungsbe- darf hinsichtlich der Einarbeitung, Begleitung durch das Anerkennungsverfahren und der Integration ausländischer Fachpflegeperso- nen. Der derzeitige Stand der Entwicklungen hat noch immer abschreckende Wirkung auf Personen, die ihr Heimatland verlassen und in Deutschland in der Pflege arbeiten wollen. Die „Willkommenskultur“ und Personalentwicklungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Personalbindung in Einrichtungen des Gesundheitswesens sind sehr verbesserungswürdig. Die Rechtsgrundlagen zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse in der Krankenpflege basieren auf der EU-Richtlinie 2013/55/EU und vormals 2005/36/EG, dem § 2 Krankenpflegegesetz (KrPflG) und den §§ 19ff der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KrPflAPrV) und der Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Ertei- lung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes vom 02.08.2013 / Artikel 15. Dieser Entwurf eines Verfah- rensstandards basiert u.a. auf dem Leitfaden der Regierung von Oberbayern vom 17.12.2013 zur Durchführung von Anerkennungs- verfahren.

Anerkennungsverfahren Januar 2015_final

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Deutscher Bildungsrat fr Pflegeberufe (DBR) R. Ammende / G. StckerBerlin, im Januar 2015 Analyse, Empfehlungen und Standard zum Anerkennungsverfahren zur Feststellungder Gleichwertigkeit auslndischer Berufsabschlssein der Krankenpflege gem. 2 KrPflG angenommen auf der Sitzung des Deutschen Bildungsrates am 03.11.2014 Teil I: Analyse und Handlungsbedarf Die Bedingungsanalyse des Anerkennungsverfahrens qualifizierter Pflegefachkrfte mit auslndischem Berufsabschluss von Bayer / Wrle (2014) zeigt, dass die durch die Gesetzgeber auf EU-Ebene, fderaler und Landesebene initiierte Vereinheitlichung von Aner-kennungsverfahren in der Krankenpflege in Deutschland erste Frchte trgt. Die sehr unterschiedlichen Verfahrensauslegungen und -standards, und die hohen Kosten fr die Antragsteller bilden jedoch nach wie vor Hindernisse, die nicht im Sinne der EU Gesetzgebung sind. Auch im Lernort Praxis zeigt sich noch erheblicher Entwicklungsbe-darf hinsichtlich der Einarbeitung, Begleitung durch das Anerkennungsverfahren und der Integration auslndischer Fachpflegeperso-nen. Der derzeitige Stand der Entwicklungen hat noch immer abschreckende Wirkung auf Personen, die ihr Heimatland verlassen und in Deutschland in der Pflege arbeiten wollen. Die Willkommenskultur und Personalentwicklungsmanahmen und Manahmen zur Personalbindung in Einrichtungen des Gesundheitswesens sind sehr verbesserungswrdig.DieRechtsgrundlagenzurFeststellungderGleichwertigkeitauslndischerBerufsabschlsseinderKrankenpflegebasierenaufder EU-Richtlinie2013/55/EUundvormals2005/36/EG,dem2Krankenpflegegesetz(KrPflG)undden19ffderAusbildungs-und Prfungsverordnung (KrPflAPrV) und der Verordnung zur Durchfhrung und zum Inhalt von Anpassungsmanahmen sowie zur Ertei-lung und Verlngerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes vom 02.08.2013 / Artikel 15. Dieser Entwurf eines Verfah-rensstandards basiert u.a. auf dem Leitfaden der Regierung von Oberbayern vom 17.12.2013 zur Durchfhrungvon Anerkennungs-verfahren. DersteigendeFachpersonalmangelinderPflegeresultiertinzunehmenderPersonalakquiseimAusland.Diederzeitigegutewirt-schaftliche Situation, die Lebensqualitt und Stellenangebote im Pflegebereich in Deutschland frdern den Zuzugvon Fachpersonal aus dem Ausland nach Deutschland, - nicht jedoch das derzeitige Ttigkeitsprofil der Pflege in Deutschland. Die Zahlen werden auch in den kommenden Jahren rasant ansteigen.Die Integration auslndischer Pflegefachpersonen jedoch stellt das Gesundheitssystem vor groe Herausforderungen. ZumeinenwerdenuniversitrqualifiziertePflegefachpersonenmitpflegetherapeutischerAusrichtungundPflegefachpersonenaus MedizinischenFachschulenmitmedizinisch-technischemAssistenzprofildieeinesofortigeAnerkennungerhalten,mitvorwiegend nicht akademisch qualifizierten deutschen Pflegekrften in Teams zusammengefhrt. Die Einfhrung in das tradierte deutsche Pflege-system erfolgt ohne normierte Qualifikationsmanahmen lediglich ber eine wie auch immer geartete Einarbeitung am Arbeitsplatz.ZumanderenwerdennichteinheitlichgeregelteAnerkennungsverfahrenimstationrenBereichvonPersonenausdemAusland durchlaufen,diekeinesofortigeAnerkennungerhalten(DrittstaatenundPersonenausEU-Staaten,dievordemBeitrittausgebildet wurden). Auch diese auslndischen Pflegefachpersonen weisen 2-4 jhrige schulische oder universitre Ausbildungen mit sehr unter-schiedlichen Profilen nach. Die Integration der Kolleginnen und Kollegen bentigt Zeit, da ausreichende Sprachkenntnisse auf Niveau B2 Deutsch nachgewiesen werden mssen, und weil Ttigkeitsprofile der Pflege in den Herkunftslndern dieser Pflegefachpersonen sich deutlich von denen deutscher Pflegefachpersonen unterscheiden. Die Zahl der Anerkennungsverfahren hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Der Bericht der Bundesregierung zum An-erkennungsgesetzvom07.04.2014zeigtstarksteigendeZahlenimrztlichenundpflegerischenBereich.ImRegierungsbezirkvon OberbayernstiegendieAntragszahleninderKrankenpflegeseit2010umdas2,5-fache.In85%derFllewurdendieseAnerken-nungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Die Abstimmung vereinheitlichter Verfahren in Anerkennungsverfahren funktioniert beson-ders in verkammerten Berufen gut, da Abstimmungsprozesse zwischenKammern rasch getroffen, und dadurchqualifizierte einheitli-che Verfahren auf den Weg gebracht werden knnen.(vergl. Bericht der Bundesregierung 2014). Der Deutsche Bildungsrat fr Pflegeberufe (DBR) pldiert fr die bertragung der Regelung und Durchfhrung von Anerkennungsverfahren an Pflegekammern, sobald diese er-richtet sind.Die Uneinheitlichkeit von Bescheiden, Verfahren, Kosten und Prfungen im Pflegebereich verursacht hohe Kosten frAntragstellerbeigleichzeitigenNiedriglohneinknften,demotiviertAntragstellerundfhrtzusehruneinheitlichenAnerken-nungen von Berufsabschlssen. Die Information und Einbindung des Lernorts Praxis ist noch sehr ausbaufhig. Ein Arbeitsein-satz ohne strukturierte Einarbeitung und Anleitung ist keine Ausgleichsmanahme. forderteineeffiziente,schnelle,einheitlicheundtransparentePrfungvonAntrgenunddieAusgabeeinheitlicher,nachvoll-ziehbarer Bescheide:Die Begleitung, Qualifizierung und Prfung der Antragsteller/innen muss finanziert und zwingend an Schulen nach dem KrPflG oder in Pflegekammern angesiedelt werden.FreineAnerkennunginderGesundheits-undKrankenpflegemssenQualifizierungsmoduleundPraxiseinstzever-pflichtend geregelt werden.Eine entsprechende Ausgleichsmanahme sollte in regelmig stattfindenden modularen Kursen (Studientage) an Schu-len nach dem KrPflG mit definierten Praxiseinstzen stattfinden.BettenfhrendeEinrichtungen,dieanAnerkennungsverfahrenmitwirken,msstenerforderlicheStandardsnachweisen und von der Aufsichtsbehrde genehmigt werden.PersoneninAnerkennungsverfahrensolltenalsPflegehelferinAnerkennungbezeichnetwerdenundeineVergtung analog eines Pflegehelfers erhalten. Nur so wird deutlich, dass es qualifizierte Pflegefachpersonen sind.Der hohe Anteil an Frauen mit betreuungspflichtigen Kindern in Anerkennungsverfahren verweist auf die Notwendigkeit entsprechend familienfreundlicher Konzepte anzubieten. fordert die behrdliche berprfung der Zertifikatsqualitt von Sprachinstituten und eine strkere Berufsorientierung. Teil II:Das Qualifizierungs- und Integrationsmodell Der Deutsche Bildungsrat empfiehlt auf Grundlage bisheriger Erkenntnisse eine Vereinheitlichung der Verfahrensstandards wie folgt: Nach Prfung der Unterlagen und Ausstellung eines Bescheids wird der Antragsteller in einer Schule zu den Verfahrensmglichkeiten beraten, whlt die Manahme aus (Kenntnisprfung oder Anpassungslehrgang / Eignungsprfung oder Anpassungslehrgang). Je nach Qualifizierungsbedarf wird der Besuch von Qualifizierungsmodulen vereinbart. Der Antragsteller stimmt sich wegen der Stu-dientage mit dem Arbeitgeber ab. Der Antragsteller besucht zu festgelegten Terminen den berufsbegleitenden Unterricht und arbeitet sich am Arbeitsplatz mit entsprechender Untersttzung durch Praxisanleiter ein. Sind die festgelegten Unterrichte durchlaufen und ist der Einarbeitungsstandard fertig bearbeitet, und liegt eine Einschtzung des Pra-xisanleiters vor, endet die Manahme mit einer Prfung. DieKenntnisprfunglehntsichanInhalte derstaatlichenPrfunginderGesundheits- undKrankenpflegean. Sieenthlt mndliche und praktische Teile, die in einer Schule nach KrPflG geprft werden knnen. Hierfr muss ein verbindlicher Standard entwickelt und implementiert werden (Inhalt, Dauer und Prfungsinhalte). Die Eignungsprfung bezieht sich nur auf den Ausgleich von Defiziten. Eine Feststellung von Defiziten erfolgt mit dem Bescheid. Aus-gleichsmanahmen mssen individuell geplant werden, und die Prfung muss sich auf die Ausgleichsmanahmen beziehen. Das Abschlussgesprch nach einem Anpassungslehrgang bezieht sich auf Inhalte des Lehrgangs. Whrend des Lehrgangs sind fach-theoretische und fachpraktische Unterweisungen erforderlich. Das Abschlussgesprch ist die mndliche Prfung.Die Wiederholungsmglichkeiten mssen einheitlich geregelt werden. Die Dokumentation und Archivierung des Verfahrens und der Prfung erfolgt inden Schulen nach KrPflG. Die Besttigung ber den AbschlussdesAnerkennungsverfahrensunddieNiederschriftundEmpfehlungderSchulezurAnerkennungerhltdieAufsichtsbe-hrde. Diese prft die Unterlagen und stellt die Urkunde aus. Dauer und InhaltJenachHerkunftslandundAusbildungsjahrweisendieAntragstellersehrunterschiedlicheAusbildungsinhalte-undstundensowie Praxiserfahrungszeiten nach. Nicht Dauer oder Umfang, sondern die Qualitt der Ausgleichsmanahme ist entscheidend fr den Er-folg. Eine einheitliche Quelle zur Bewertung von Pflegeausbildungsgesetzen und Verordnungen der Herkunftslnder im Vergleich zu deutschen Ausbildungsgrundlagenmuss von den zustndigen Ministerien erarbeitet und verffentlich werden, damit ein transparenter Entscheidungsprozess mglich wird. Sprachkompetenz Die Sprachniveaustufe B2 bedeutet, dass die betreffende Person zur selbstndigen Sprachverwendung in der Lage ist. Sie kann die Hauptinhalte komplexer Textezu konkreten und abstrakten Themen verstehen und sich im eigenen Spezialgebiet auch an Fachdi s-kussionenbeteiligen.Siekannsichsospontanundflieendverstndigen,dasseinnormalesGesprchmitMuttersprachlernohne grere Anstrengung auf beiden Seiten gut mglich ist. Sie kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdr-cken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erlutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Mglichkeiten angeben. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die insoweit von Sprachinstituten angebotenen allgemeinsprachlichen Zertifikate und Diplome fr die berprfung der fr die Berufsausbung erforderlichen Sprachkenntnisse nicht geeignet sind. (Gesundheitsministerkonferenz der Lnder (GMK) 2014, TOP 7.3). Erste positive Entwicklungen hinsichtlich pflegesituationsbezogener Sprachunterrichte und -tests sind zubeobachten.berprfungenerworbener SprachkompetenzenvonPersoneninAnerkennungsverfahrenmit abgeschlossenemB2 Sprachzertifikat ergaben bei ca. 50% deutliche Unterschreitungen des bescheinigten Sprachniveaus (unverffentlichter Bericht Aner-kennungsverfahren an der Akademie Stdtisches Klinikum Mnchen 2014). Tabellarische bersicht zur Standardisierung des Verfahrens Zustndigkeit 1Prfung Schulabschluss und Berufsabschluss der Antragstellerin Abgleich der erbrachten Stunden und Inhalte Abgleich der nachgewiesenen Berufserfahrung Zertifikat B2 Deutsch nach EU Referenzrahmen muss vorliegen zustndige Behrde oder Kammer erstellt einen Bescheid, der in allen Bundeslndern gleich ist, und ver-stndlich formuliert ist. 2Entwicklung eines modularen Curriculums fr Personen in Anerkennungsverfahren fr Krankenpflege / Fachkunde mit integriertem Unterricht zur Anwendung von Fachsprache Modul Hygienemanagement Modul Gesprchsfhrung und interkulturelle Pflege Modul Pflegekonzepte Modul Pflegetechniken Modul Gesundheit,Prvention und Prophylaxen Modul Diagnostik, Therapie und Krankheitslehre Modul Pflegeorganisation und Qualittsmanagement Modul Pharmakologie Modul Akut- und Kurzzeitpflege Modul Langzeitpflege Modul Pflegewissenschaft Pflegestandards / EBN in der Pflegepraxis bundeslandbergreifende Arbeits-gruppe erarbeitet ein Rahmencur-riculum und legt Dauer und Um-fang fest Modul RechtModul Skills Training4Standardisierung Prfungs- und Bewertungsverfahren Standardisierung vonKenntnisprfung und Eignungsprfung im Sinne von objective structured clinical examinations (OSCE) Standardisierung Anpassungslehrgang mit Einarbeitungskatalog fr den Einsatzort Praxis Erstellung eines Prfungsausschusses Verantwortliche Behrde regelt, Schulennach KrPflG setzen um 5Genehmigungsverfahren Prfungsausschuss / Prfergenehmigung Standard mit Lehrergenehmigungsliste Behrde oder Kammer 6Beratungsgesprch Die Antragsteller erhalten eine umfassende Beratung zu den Verfahrensregeln Prfungsmodalitten Bildungsangebote fr Antragsteller Praxiseinsatzorte Kosten erforderliche Zeit zur Prfungsvorbereitung oder Dauer und Inhalt des Anpas-sungslehrgangs (legt Schule fest) zugelassene Schulen / Hochschu-len nach dem KrPflG 7Entscheidung durch Antragsteller/in zu Prfungsverfahren Teilnahme an Bildungsangeboten Einsatzort 8Prfung fr Personen ohne Arbeitsplatz oder mit Einsatzort in der huslichen Pfle-ge Kenntnisprfung in der Schule Prfung nach Standard mndlich und praktisch (OSCE) Eignungsprfung in der Schule Prfung nach Standard mndlich und praktisch (OSCE) Prfung fr Personen mit Arbeitsplatz in der stationren Kurz- oder Langzeitpflege Kenntnisprfung in der Schule nach erfolgter Hospitation durch einen Praxisanleiter im stationren Bereich Prfung nach Standard mndlich und praktisch Eignungsprfung in der Schule nach erfolgter Hospitation durch einen Praxisanleiter im Einsatzort Prfung nach Standard mndlich und praktisch Anpassungslehrgang im Krankenhaus oder in der stationren Altenhilfe mit Ab-schlusshospitation und anschlieendem Prfungsgesprch PrfungsausschussDurch Aufsichtsbehrde genehmigt genehmigte Lehrer/innen genehmigte Praxisanleiter/innen genehmigte Prfungsorte 9Dokumentation Protokoll Beratungsgesprch Teilnahmelisten Lehrgangsmodule Protokoll Hospitation Protokoll Prfung Niederschrift BFS fr Krankenpflege oder zertifi-zierter Bildungsanbieter in Koope-ration mit einer BFS fr Kranken-pflege 10Gleichstellung Urkunde Regierungsbehrde prft Nieder-schrift und Bescheinigung und stellt Urkunde aus Hinfhrende Literatur Ammende,Rainer(2014):BerichtzurDurchfhrungvonAnerkennungsverfahreninderKranken-undKinderkrankenpflegeanderAkademie Stdtisches Klinikum Mnchen GmbH. Unverffentlichter Bericht. Bayer,Christina/Wrle,Sandra(2014):BedingungsanalysedesAnerkennungsverfahrensqualifizierterPflegefachkrftemitauslndischem Berufsabschluss.AuszugausderMasterthesisanderTechnischenUniversittMnchen.TUMSchoolofEducation,FakulttfrSport-und Gesundheitswissenschaft / Lehramt berufliche Bildung Gesundheits- und Pflegewissenschaft/Sozialkunde: Unverffentlichtes Skript BQFG (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz) v. vom 6. Dezember 2011, BGBl. I S. 2515, gendert in der Fassung vom 25. Juli 2013, BGBl. I S. 2749DBfK(DeutscherBerufsverbandfrPflegeberufe):ArbeitenimAusland,ChancenundPerspektivenfrdeutschePflegefachpersonen,s. http://www.dbfk.de/download/download/Arbeiten-im-Ausland_final-2013-02-26.pdf DBfK(DeutscherBerufsverbandfrPflegeberufe):VorbereitungvonangeworbenenPflegefachpersonen,Positionspapiervom08/2014,s. http://dbfk.de/download/download/Vorbereitung-von-angeworbenen-Pflegefachpersonen-2014.final.pdf Deutscher Bundestag: Bericht zum Anerkennungsgesetz, Drucksache 18/1000 vom 07.04.2014 DPR(DeutscherPflegerat):ImFokusMigrationauslndischerPflegefachpersonen,Positionspapiervom18.03.2014,s.http://www.deutscher-pflegerat.de/Downloads/Fokuspapiere/focus-dpr_position_auslaendische-Pflegefachpersonen-140318.pdf Europarat(2001)GemeinsamereuropischerReferenzrahmenfrSprachen(GER)s.http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachniveau.php EU-Richtlinie 2013/55/EU des Europischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur nderung der Richtlinie 2005/36/EG ber die AnerkennungvonBerufsqualifikationenundderVerordnung(EU)Nr.1024/2012berdieVerwaltungszusammenarbeitmitHilfedes Binnenmarkt-Informationssystems (IMI-Verordnung), Europisches Amtsblatt L 354 v. 28.12.2013, S. 132-170 GMK(GesundheitsministerkonferenzderLnder):GemeinsameArbeitsgruppederGMKundKMK-KonzeptfrdieEinrichtungeiner lnderbergreifendenGutachtenstellefrGesundheitsberufe,Beschlussder86.GMKvom27.06.2013,PotsdamTop7.1,s. https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=10&jahr=2013 GMK(GesundheitsministerkonferenzderLnder):EckpunktezurberprfungderfrdieBerufsausbungerforderlichenDeutschkenntnissein denakademischenHeilberufen,Beschlussder87.GMKvom27.06.2014,TOP7.3,Hamburg,s. https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=179&jahr= Gllemann,H.(2014):DeutscherPflegenotstand-globaleGesundheitsfachkrftekrise,inZeitschriftDieSchwester/DerPfleger,Heft11/14,S. 1100-1102 KrPflAPrV(Ausbildungs-undPrfungsverordnungfrdieBerufeinderKrankenpflege)BGBl.TeilINr.55v.19.11.2003,S.2263-2273,zuletzt gendertdurch Art. 15 V BGBl. IS. 3005 KrPflG (Krankenpflegegesetz) v. 21.07.2003, BGBl. I, S. 1442-1458, zuletzt gendert durch Art. 5 V v. 21.7.2014 BGBl. I, S. 1301 WHO(Weltgesundheitsorganisation)(2010):GlobalerVerhaltenskodexder WHOfrdieInternationaleAnwerbungvonGesundheitsfachkrften, 63. Weltgesundheitsversammlung, TOP 11.5 vom 21.05.2010, s. http://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/EB126/B126_8-en.pdf Teil III: Bedingungsanalyse des Anerkennungsverfahrens qualifizierter Pflegefachpersonen mit auslndischem Berufsabschluss. TUM School of Education Fakultt fr Sport- und Gesundheitswissenschaft Lehramt berufliche Bildung Gesundheits- und Pflegewissenschaft/Sozialkunde Auszug aus der Masters ThesisBedingungsanalyse des Anerkennungsverfahrens qualifizierter Pflegefachpersonen mit auslndischem Berufsabschluss Condition analysis of the Recognition procedures of certified nurses with foreign vocational qualification (vorlufiger Titel) Masters Thesis von Christiane Bayer undSandra Wrle Inhaltsverzeichnis I.Abstract ....................................................................................................................... 12 1Anmerkung der Verfasserinnen .................................................................................. 13 2Bundesweite Synopse zum Anerkennungsverfahren .................................................. 14 3Methodik und Konzept der Vorgehensweise .............................................................. 15 3.1Konzeption des Fragebogens ...................................................................................... 15 3.2Felderschlieung und Datengenerierung .................................................................... 15 4Ergebnisse der Synopse zum Anerkennungsverfahren ............................................... 19 4.1Frage 1: Name des Bundeslandes ............................................................................... 19 4.2Frage2:GibteseineAusfhrungsbestimmungzuAnerkennungsverfahreninIhremBundesland?(bittezutreffendeAntwort(en)mitx markieren) ................................................................................................................... 19 4.3Frage3:WelcheausgleichendenPrfungsformengibtesinIhremBundesland?NachwelchenStandards(Dauer,Prfungsart:praktisch, mndlich, Prfer usw.) werden diese durchgefhrt? .................................................. 21 4.4Frage 4: Welche Behrde erstellt in Ihrem Bundesland den Bescheid fr den Antragsteller?26 4.5Frage5:SindinIhremBundeslanddieKrankenpflegeschulen/KinderkrankenpflegeschulenindieDurchfhrungvon Anerkennungsverfahren involviert? Wenn ja, wie? .................................................... 29 4.6Frage 6: Welche Vergtung erhalten die Schulen fr Ihre Ttigkeit? ........................ 31 4.7Frage7:GibtesinIhremBundeslandVorbereitungsmanahmenfrPersoneninAnerkennungsverfahren(Lehrgngeetc.)? Wertrgtdie Kosten? ....................................................................................................................... 33 4.8Frage8/9:WelcheKostenkommeninIhremBundeslandaufAntragstellerfrAnerkennungsverfahrenvonderAntragstellungbis Urkundenvergabe zu? ................................................................................................. 36 5Fazit der Ergebnisse .................................................................................................... 41 5.1Rechtsgrundlage fr Ausfhrungsbestimmung und Prfungsmodi ............................ 41 5.2Involvierung der Krankenpflegeschulen in das Anerkennungsverfahren ................... 41 5.3Vergtung der Schulen ............................................................................................... 41 5.4Vorbereitungsmanahmen und Kostentrger in Anerkennungsverfahren .................. 42 5.5Kosten fr den Antragsteller im Anerkennungsverfahren .......................................... 42 6Literaturverzeichnis .................................................................................................... 44 7Abkrzungsverzeichnis ............................................................................................... 45 II.Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ........................................................................ 46 III.Anhang ........................................................................................................................ 47 AVorlage Einladung zur Teilnahme am Fragebogen .................................................... 47 BFragenkatalog .............................................................................................................. 48 I.Abstract Vor dem Hintergrund des Fachkrftemangels in der Gesundheits- und Krankenpflege in Deutschland werden zwecks Personaldeckung und Quali-ttssicherung hufig auslndische Pflegefachpersonen angeworben. Da diese angeworbenen Fachkrfte meist nicht die Qualifikationen des deut-schen Referenzberufes erfllen, mssen sie auf Grundlage des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) eine entsprechende Ausgleichsma-nahme absolvieren. Die Akademie Stdtisches Klinikum Mnchen GmbH bietet solche Anpassungslehrgnge zur Eignungsfeststellung des Gesund-heits- und Pflegeberufes an. In dieser Masterarbeit wurden mit allen an diesem konzipierten Lehrgang beteiligten Personengruppen, gemeint sind Dozenten und Dozentinnen, Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen und Personen im Anerkennungsverfahren, qualitative Interviews durchgefhrt. Ziel dieser Arbeit ist vor allem eine Bedrfnisanalyse ber den Anerkennungsverfahren, um daraus qualitative Verbesserungen abzuleiten. Darber hinaus wird in dieser Arbeit im Auftrag des deutschen Bildungsrates fr Pflegeberufe (DBR) eine bundesweite Synopse zum Anerkennungsverfah-ren durchgefhrt, deren Ziel der Bestimmung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden dient, um daraus erste Erkenntnisse zu gewinnen, die fr die Generierung einheitlicher bundesweiter Standards bei der Durchfhrung von Anerkennungsverfahren zielfhrend sein knnen. 1Anmerkung der VerfasserinnenDie vorliegende bundesweite Synopse zum Anerkennungsverfahren ist Teil einer Masters Thesis, die sich im Rahmen einer qualitativen Befragung auf eine Bedingungsanalyse des Anerkennungsverfahrens qualifizierter Pflegefachpersonen mit auslndischem Berufsabschluss fokussiert. Der Teil der bundesweiten Synopse entstand im Auftrag des Deutschen Bildungsrates fr Pflegeberufe (DBR) und ist in den Kontext der Masters The-sis eingebunden.2Bundesweite Synopse zum Anerkennungsverfahren Wie bereits in Kapitel vier ausfhrlich beschrieben, richten sich die Mindeststandard der Arbeitserlaubnis in Deutschland, zum Beispiel die sprach-lichen Voraussetzungen, die inhaltliche Gestaltung, die Konzeption der Ausgleichsmanahmen oder die Hhe der Gebhren nach dem jeweiligen Bundesland, in dem ein Antragsteller seinen Antrag auf Anerkennung eingereicht hat. Hier wird der Ruf nach einheitlichen Standards laut, der nicht nur den zustndigen Behrden arbeits- und aufwandstechnisch entgegenkommen wrde, sondern vor allem den Antragstellern selbst den Gang zur Behrde erleichtern und mgliche Unklarheiten beseitigen wrde. Im Auftrag des Deutschen Bildungsrates fr Pflegeberufe (DBR) wurde im Kon-text dieser Masterarbeit daher eine Synopse zum Anerkennungsverfahren fr auslndische Pflegefachpersonen erstellt. Ziel dieses Vergleichs ist die Bestimmung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden, um daraus erste Erkenntnisse zu gewinnen, die fr die Generierung einheitlicher bundes-weiter Standards bei der Durchfhrung von Anerkennungsverfahren zielfhrend sein knnen. Da derzeit bereits an einem bundesweit einheitlichen Gebhrensystem gearbeitet wird (vgl. BMBF 2012: 15) bietet die Synopse fr mter und Behrden sowohl auf Bundes- als auch Lnderebene einen wertvollen und hilfreichen berblick ber Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Bundeslndern. 3Methodik und Konzept der Vorgehensweise 3.1 Konzeption des Fragebogens Der Fragebogen basiert auf einem vom DBR erstellten Fragenkatalog (vgl. Anhang). Die Fragen beschftigten sich im Einzelnen mit folgenden Themenschwerpunkten:Ausfhrungsbestimmung zu Anerkennungsverfahren ausgleichenden Prfungsformen und Standards zustndige Behrde im Anerkennungsverfahren Die Involvierung der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen/ Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschulen Vergtung der Schulen fr ihre Ttigkeit Vorbereitungsmanahmen fr Personen in Anerkennungsverfahren Kostenaufkommen fr Antragsteller/ Antragstellerinnen3.2 Felderschlieung und Datengenerierung Fr die Felderschlieung wurden die zustndigen Staatsminiserien, Landesmter und Regierungsbehrden, welche fr die Anerkennung auslndi-scher Qualifikationen fr den reglementierten Beruf der Gesundheits- und Krankenpflege zustndige sind, via E-Mail angeschrieben (vgl. Anhang). Zwecks Rckfragen, bersichts- und Organisationserleichterungen wurde fr die Synopse eine eigene email Kontaktadresse eingerichtet. Inhaltlich richtet sich der Fragebogen nach den Vorgaben des Fragenkatalogs des deutschen Bildungsrates fr Pflegeberufe. Die Kontaktdaten der jeweiligen zustndigen Stellen wurden ber Internetrecherche, teilweise auch ber Telefonate mit den zustndigen Behrden erhoben. Zur Orientierung und Referenz whrend der Recherche ber die zustndigen Stellen dienten die Kontaktdaten aus dem Bericht zum Anerkennungsgesetz des Bundes-ministeriums fr Bildung und Forschung (BMBF) vom 2. April 2014 (vgl. BMBF 2014: 139). Je nach Bundesland wurden die dortigen zustndigen Stellen auf der Regierungs-, Landes-, Bezirks- oder Kommunalebene kontaktiert. Die unterschiedlichen Ebenen sind teilweise Resultat einer man-gelnden Rcklaufquote, sodass teilweise auf eine niedrigere behrdliche Ebene zurckgegriffen werden musste. Hierfr waren vor allem zwei Ar-gumente ausschlaggebend:1.Trotz mehrfachem Kontaktieren keine Antwort von den zustndigen Behrden erhalten 2.Keine Zeit zum Ausfllen des Fragebogens aufgrund begrenzter Ressourcen bei hoher ArbeitsverdichtungInsgesamt wurden drei zeitlich festgelegte Fristen festgesetzt, um eine ausreichende Zeitspanne zur Beantwortung der Fragen zu ermglichen. Von 16 kontaktierten zustndigen Stellen in Deutschland fr Gesundheits- und Krankenpflegeberufe haben insgesamt 13 den Fragebogen ausgefllt und zurckgesendet, was einer Rcklaufquote von 81 % entspricht. Die Informationen der zustndigen Stellen, welche den Fragebogen nicht ausgefllt haben (betrifft die Bundeslnder Brandenburg, Bremen und Hessen) berufen sich auf Quellen von Rainer Ammende, Akademieleitung der StKM GmbH, der im Kontext der Fragestellung bereits Datenmaterial gesammelt hatte. Eine Ausnahme stellt auch das Bundesland Saarland dar: Anstelle der zustndigen Stelle, das Ministerium fr Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Referat D 2 (zustndig fr Gesundheits- und Pflegefachberu-fe) stammen die vorliegenden Informationen aus der Servicestelle zur Erschlieung auslndischer Qualifikationen des IQ Netzwerkes Saarland mit Sitz in Saarbrcken. Die folgende Tabelle stellt eine bersicht der bundesweit kontaktierten Stellen dar. Tab. 1: Kontaktierte Stellen auf Regierungs-, Landes-, Bezirks- und Kommunalebene Bundesland (Abk.)Kontaktierte Zustndige StelleKontakt (email-Adresse) Baden-Wrttemberg (BW) Regierungsprsidium [email protected] Bayern (BY) Bayerisches Staatsministerium fr Gesundheit und Pflege [email protected] Berlin (BE) Landesamt fr Gesundheit undSoziales (LAGeSo) Berlin [email protected] Brandenburg (BB) Landesamt fr Umwelt, Ge-sundheit und Verbraucher-schutz (LUGV) Referat akademi-sche Heilberufe und Gesund-heitsfachberufe Quelle: Herr Rainer Ammende BremenQuelle: Herr Rainer Ammende Bundesland (Abk.)Kontaktierte Zustndige StelleKontakt (email-Adresse) (HB) Hamburg (HH) Behrde fr Gesundheit und Verbraucherschutz Amt fr Gesundheit Referat Fachberufe imGesundheitswesen [email protected] Hessen (HE) Quelle: Herr Rainer Ammende Mecklenburg-Vorpommern (MV) Landesamt fr Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abteilung 1 Landesprfungsamt fr Heilbe-rufe [email protected] Niedersachsen (NI) Niederschsisches Landesamt fr Soziales, Jugend und Familie [email protected] Nordrhein-Westfalen (NW) Bezirksregierung Dsseldorf, Dezernat 24 [email protected] Rheinland-Pfalz (RP) a) Landesamt fr Soziales, Ju-gend und Versorgung (LSJV) Landau b) Landesamt fr Soziales, Ju-gend und Versorgung Koblenz, Gesundheit und PharmazieHeilberufe [email protected] [email protected] Bundesland (Abk.)Kontaktierte Zustndige StelleKontakt (email-Adresse) Saarland (SL) Servicestelle zur Erschlieung auslndischer Qualifikationen - IQ Netzwerk Saarland, Saarbr-cken [email protected] Sachsen (SN) Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV) [email protected] Sachsen-Anhalt (ST) LandesverwaltungsamtSachsen-Anhalt [email protected] Schleswig-Holstein (SH) Landesamt fr soziale Dienste Schleswig-Holstein lasd 327 - Abt. 3 Gesundheits-schutz [email protected] Thringen (TH) Thringer Landesverwaltungs-amt, Referat 550, Gesundheits-wesen [email protected] 4Ergebnisse der Synopse zum Anerkennungsverfahren 4.1 Frage 1: Name des Bundeslandes Diese Frage war lediglich fr die Zuordnung der Fragebgen notwendig, die Antworten sind implizit in Tab. 1 abgebildet. 4.2 Frage2:GibteseineAusfhrungsbestimmungzuAnerkennungsverfahreninIhrem Bundesland? (bitte zutreffende Antwort(en) mit x markieren) Tab. 2: Ausfhrungsbestimmungen Rechtsgrundlage KrPflG Zustzlichelandesrechtliche Bestimmungen Individuelle Festlegung Andere BWxxx BYx BEx BBk.A. HBx HHx HEk.A.MVxKrPflAPrV NIx NWxxx RPxx SLx SNx STx SHx(VO zur Durchfhrung und zum Inhalt von Anpassungsma-nahmen sowie zur Erteilung und Verlngerung von Berufser-laubnissen in Heilberufen des Bundes vom 02.08.2013 THx Abb. 1: bersicht Ausfhrungsbestimmungen 4.3 Frage 3: Welche ausgleichenden Prfungsformen gibt es in Ihrem Bundesland? Nach welchenStandards(Dauer,Prfungsart:praktisch,mndlich,Prferusw.)werden diese durchgefhrt? Tab. 3: PrfungsformenKenntnisstandprfungenEignungsprfungenAnpassungslehrgnge BWxx BYxxx BExxx BBxxx HBxx HHxxx HExxx MVxxx NIxxx NWxxx RPxxx SLxxx SNxxx STxxx SHxx THxxx Tab. 4: Prfungsformen und Standards Kommentare Kenntnisstand- prfungen Eignungs- prfungen Anpassungslehrgnge BWmeist nach Lehrgang praktische und mndliche Prfung Dauer je nach Defizit BYk.A.k.A. k.A. BEEntsprechend den in den Ausbildungs- und Prfungsordnungen vorgeschriebenen Verfah-ren BBkeine Standards vorhanden, orientiert sich an den Staatsprfungen Durchgefhrt durch das Europische Bildungswerk, Fortfhrung ungewiss HBKenntnisprfungen ver-laufen inhaltlich und vom Anspruch wie die Ab-schlussprfungen in den Krankenpflegeberufen Anpassungslehrgnge und Anerken-nungsprfung werden vom Paritti-schen Bildungswerk durchgefhrt. Es gibt keine Unterschiede im Proce-dere zwischen Brgern aus EU-Staaten, die keine automatische Aner-kennung erhalten, und Brgern aus Drittstaaten. Die Anerkennungsprfungen nehmen externe Prfer ab, die aus den staat-lich anerkannten Krankenpflegeschu-len kommen. HHPraktisch/mndlich An einer Hamburger Pfle-geschule wird mndlich Praktisch die praktische Pr-fung erfolgt in der Im Rahmen eines Modellversuchs bis einschl. 31.12.14 wird in einem Ham-burger Krankenhaus in Zusammenar-Kommentare Kenntnisstand- prfungen Eignungs- prfungen Anpassungslehrgnge geprft, die praktische Prfung erfolgt in der Hochschule fr ange-wandte Wissenschaften Hochschule fr an-gewandte Wissen-schaften beit mit einem freien Trger ein An-passungslehrgang in bis zu sechs Mo-dulen angeboten. Die Fortsetzung ggf. unter vernder-ten Rahmenbedingungen ist noch ungesichert. HEEinreichen entsprechen-der Unterlagen die Eignungsprfung besteht aus einem mndlichen und/oder prakti-schem Teil und wird an einer Kranken-pflegeschule durch-gefhrt. Praktikum in der allgemeinen Kran-kenpflege in einem Krankenhaus, wel-ches selbst ausbildet (eigene Schule oder Kooperation) MVStandards siehe: VO zur Durchfhrung und zum Inhalt von Anpassungsmanahmen sowie zur Erteilung und Verlngerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes, mit der die KrPflAPrV gendert wurde NIAlle Prfungsformen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des KrPflG. Kommentare Kenntnisstand- prfungen Eignungs- prfungen Anpassungslehrgnge NWFr Drittstaatler/innen: Art: mndlich und prak-tisch Dauer: mndlich ca. 45 Minuten, praktisch: meh-rere Stunden Prfer/innen: Arzt/rztin (Prfungsvorsitzende/r) und zwei Fachpr-fer/innen Fr EU-Stattler/innen Art: nur praktisch Dauer: mehrere Stunden Prfer/innen: Arzt/rztin (Pr-fungsvorsitzende/r) und zwei Fachpr-fer/innen Fr Drittstaatler/innen und EU-Stattler/innen (bei Drittstaatler/innen mit Abschlussgesprch) Dauer: individuell nach festgestellten Defiziten Prfer/in: Pflegeschule /Praxis-anleiter/in RPFestlegung je nach Defizit Durchfhrung nach Vorgaben APrV SLwird von Krankenpflege-schule, Universittsklinik Homburg durchgefhrt. Sie besteht aus dem prak-tischen und mndlichen Teil der Prfung der Krankenpflegeausbildung Gleiche Verfahrens-weise wie Kenntnis-prfung Dauer wird vom Landesamt fr Sozia-les, Zentralstelle fr Gesundheitsberu-fe, festgelegt. Durchfhrung liegt bei den Kranken-pflegeschulen Grundlage fr alle Prfungsformen ist die Verordnung zur Durchfhrung und zum Inhalt-von Anpassungsmanahmen . vom 02.08.2013, Artikel 15, 20a und 20b der Ausbil-dungs- und Prfungsverordnung fr Berufe in der Krankenpflege SNVorgaben/ Standards gem 20 b Abs. 3 KrPflAPrV Vorgaben/ Standards gem 20 a Abs. 2 KrPflAPrV (fr Ausbildun-Kommentare Kenntnisstand- prfungen Eignungs- prfungen Anpassungslehrgnge gen aus EU-Mitgliedstaaten) 20 b Abs. 2 KrPflAPrV (fr Ausbil-dungsnachweise aus Drittstaaten) STk.A.k.A. k.A. SHs. VO zur Durchfhrung und zum Inhalt von An-passungsmanahmen sowie zur Erteilung und Verln-gerung von Berufserlaub-nissen in Heilberufen des Bundes vom 02.08.2013 In Form von Praktika THEs gilt hierbei die Rechtsgrundlage des KrPflG. Abb. 2: Ausgleichende Prfungsformen 4.4 Frage4:WelcheBehrdeerstelltin IhremBundeslandden Bescheid fr den Antragsteller? Tab. 5: Zustndige Behrde AntwortKommentar BWRegierungsprsidium Stuttgartseit 01.10.2014 Allgemeinzustndigkeit fr ganz BW, davor je nach Wohnsitz/ Arbeitsplatz das entsprechende Regie-rungsprsidium Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg oder Tbingen BYJeweilige Bezirksregierung Regierung von Oberbayern, Regierung von Niederbay-ern, Regierung von Schwaben, Regierung von Ober-franken, Regierung von Mittelfranken, Regierung von Unterfranken und der Regierung von Oberpfalz BELandesamt fr Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) seit Bestehen der gesetzlichen Regelungen AntwortKommentar BBLandesamt fr Umwelt, Gesund-heit und Verbraucherschutz HBDer Senator fr Gesundheit Referat 40: Rechtsangelegenhei-ten Gesundheit, Beruferecht, Sozialversicherung HHBehrde fr Gesundheit und Ver-braucherschutz seit: Nicht bekannt HERegierungsprsidium Darmstadt MVSeit 2006 Landesamt fr Gesund-heit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Landesprfungs-amt fr Heilberufe; zuvor seit 1992 Landesprfungs-amt fr Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern als eigenstndige Behrde NINds. Landesamt fr Soziales,Jugend & Familie NWLandesprfungsamt fr Medizin, Psychotherapie und Pharmazie(Bezirksregierung Dsseldorf)seit 2008stellt nur fachliche Gleichwertigkeit fest, Rest des Ver-fahrens beim rtlichen Gesundheitsamt RPLandesamt fr Soziales Jugend und Versorgung Landau seit 01.01.2000 SLLandesamt fr Soziales, Zentral-stellefr Gesundheitsberufe seit: Nicht bekannt AntwortKommentar SNKommunaler Sozialverband Sach-sen seit August 2008 STLandesverwaltungsamt Landes-prfungsamt fr Gesundheitsbe-rufe seit: 1993 SHLandesamt fr soziale Dienste seit: Nicht bekannt THThringer Landesverwaltungsamt (Tlw.) seit 01.01.2014 4.5 Frage5:SindinIhremBundeslanddieKrankenpflegeschulen/ KinderkrankenpflegeschulenindieDurchfhrungvonAnerkennungsverfahren involviert? Wenn ja, wie? Tab. 6: Involvierung der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen/ Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschulen in Anerkennungsver-fahren AntwortArt der Involvierung BWk.A. BYJaEinige Berufsfachschulen fr (Kinder-)Krankenpflege organisieren Anpassungs-lehrgnge und fhren Eignungs- und Kenntnisprfungen durch. BEJaDurchfhrung von Kenntnis- bzw. Eignungsprfungen BBJaEine Schule fhrt die Prfungen durch HBNeinKeine Krankenpflegeschulen, nur das Parittische Bildungswerk, Landesver-band Bremen HHJaAn einer Hamburger Pflegeschule wird mndlich geprft Im Rahmen eines Modellversuchs bis einschl. 31.12.14 wird in einem Ham-burger Krankenhaus in Zusammenarbeit mit einem freien Trger ein Anpas-sungslehrgang in bis zu sechs Modulen angeboten HEJaDie Eignungsprfungen knnen nur dort durchgefhrt werden MVJaDurchfhrung von Kenntnis- und Eignungsprfungen sowie Anpassungslehr-gngen an einer Krankenpflegeschule in M-V; bei Anpassungslehrgngen auch Zusammenarbeit mit anderen Bundeslndern (Berlin, Hamburg) NIJaSie untersttzen - sofern erforderlich - im Feststellungsverfahren durch fachli-che Gutachten. Sie fhren die o. g. Ausgleichsmanahmen durch. NWJaFhren Anpassungslehrgnge durch,stellen Fachprfer/innen fr Prfungen RPJaDurchfhrung der Kenntnis- und Eignungsprfungen,Vorbereitungskurse zur Kenntnis- und Eignungsprfung Theoretische Betreuung whrend der Anpassungslehrgnge,Durchfhrung des Abschlussgesprches SLJaIn der Durchfhrung von Anpassungslehrgngen und Kenntnis- bzw. Eignungsprfung SNJaDie Krankenpflegeschulen bieten beispielsweiseAnpassungslehrgnge fr zugewanderte Gesundheits- und Krankenpfleger/ -innen an. STJaDurchfhrung von Kenntnis- und Eignungsprfungen sowie Anpassungslehr-gngen SHJaFhren bei Bedarf fachbezogene Sprachprfungen durch Fhren Kenntnisprfungen mit Vorbereitung durch THJaBei dem praktischen Teil der Prfungen/ des Abschlussgesprches beim An-passungslehrgang lt. der Rechtsgrundlage des KrPflG 4.6 Frage 6: Welche Vergtung erhalten die Schulen fr Ihre Ttigkeit? Tab. 7: Vergtung der Schulen AntwortBWk.A. BYFr Anpassungslehrgang oder Eignungs-/Kenntnisprfung ca. 600,00 plus evtl. Fahrtkos-ten fr Lehrkrfte. Den Betrag legen die Schulen selbst fest, daher knnen die Kosten je nach Schule variieren. BEEventuelle Kosten fr die Vorbereitung auf die Prfung knnen die Schulen mit den An-tragstellern/innen frei aushandeln; fr die Prfungen selbst erhalten die Prfer/innen Ho-norare nach der Honorarverordnung (Honved) des Landes Berlin BBGebhrenerhebung obliegt der Schule, keine weiteren Vorgaben durch die Behrden HBdas Parittische Bildungswerk finanziert sich ber die Lehrgangs- bzw. Prfungsgebhren, die externen Prfer werden ber die Prfungsgebhren vergtet HHDerzeit 500,00 fr die praktische Prfung und 250,00 fr die mndliche Prfung. Diese Kosten ndern sich eventuell ab 2015.HEEs wird vermerkt, dass die Antragssteller die Kosten fr die Eignungsprfung tragen ms-sen. MVDie Schule erhebt eigenstndig Gebhren fr die Durchfhrung von Kenntnis- und Eig-nungsprfungen sowie Anpassungslehrgngen. NIRichtet sich nach dem tatschlichen Aufwand und kann nicht pauschal beziffert werden. Kosten werden an den Antragsteller durchgereicht. AntwortNWPrfung: Vergtung nach AMEG (16,00 pro Prfung) Anpassungslehrgang: individuelle Vereinbarungen RPJede Schule erhebt in eigener Zustndigkeit Gebhren fr Prfungen (derzeit ca. 300,00 ) vom Antragsteller selbst bzw. Arbeitsagentur SLKeine Vergtung bekanntSNnicht bekannt STDie Vergtung richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand.SHKeine Vergtung durch das Lasd. Direkte Abrechnung entstehender Kosten mit dem An-tragsteller bzw. eventuell mit einem Kostentrger, z. B. Arbeitsagentur. THKeine Vergtung 4.7 Frage7:GibtesinIhremBundeslandVorbereitungsmanahmenfrPersonenin Anerkennungsverfahren (Lehrgnge etc.)? Wer trgt die Kosten? Tab. 8: Vorbereitungsmanahmen und Kostentrger in Anerkennungsverfahren VorbereitungsmanahmenKostentrgerBWVorbereitungsmanahmen werden von verschiedenen Einrichtungen an-geboten Kostenbernahme durch Antragsteller bzw. teil-weise evtl. durch den zuknftigen Arbeitgeber oder Agentur fr Arbeit BYJa, an einigen privaten Bildungsein-richtungen Kosten trgt der Antragsteller BEDie Antragsteller/innen, hufig durch Bildungs-gutscheine oder Mittel der Arbeitsagentur untersttzt BBLehrgnge finden an ausgewhlten Bildungseinrichtungen statt.Kosten werden Teilnehmer/innen in Rechnung gestellt. HBAnpassungslehrgngeSelbstfinanzierung oder weiterbildungsbedingte Freistellung von der derzeitigenArbeit sowie Frderung der Lehrgangskosten ber die Arbeitsagentur (Bildungsgutschein, Pro-jekt Wegebau) HHAnpassungslehrgnge,VorbereitungslehrgngeDie Kosten fr den o.g. Anpassungslehrgang wer-den derzeit im Rahmen des Modellversuchs VorbereitungsmanahmenKostentrgerdurch den Europischen Sozialfonds getragen. Es existieren Vorbereitungslehrgnge zudem fr die Personen, die sich einer Kenntnis-oder Eignungsprfung unterziehen mssen, Die Finanzierung erfolgt ber die Arbeitsagentur/das Jobcenter, das Hamburger Stipendienprogramm oder in Einzelfllen durch die Antragsteller/innen.Sofern die Teilnehmer den Vorbereitungslehr-gang berufsbegleitend durchfhren, kann der Arbeitgeber Mittel ber Wege Bau beantragen.HESoweit bekannt - nein bzw. auf Initia-tive von Einrichtungen (Mgliche Teil-nahme am Unterricht,) MVEs knnen bei Bedarf individuelle Ver-einbarungen zur Untersttzung bei der Vorbereitung auf die Kenntnis- bzw. Eignungsprfungen mit der Schu-le getroffen werden Es knnen bei Bedarf individuelle Vereinbarun-gen zur Untersttzung bei der Vorbereitung auf die Kenntnis- bzw. Eignungsprfungen mit der Schule getroffen werden, die Kosten trgt i.d.R. der Antragsteller selbst. Anpassungslehrgnge werden i.d.R. durch Bil-dungsgutscheine, bei fehlender Anspruchsbe-rechtigung auch vom Antragsteller selbst finan-ziert. Vorbereitungsmanahmen zu Anpassungs-lehrgngen gibt es nicht. Knftig evtl. auch finanzielle Untersttzung durch das IQ-Netzwerk. VorbereitungsmanahmenKostentrgerNIWie sich Antragsteller auf eine Eig-nungs- oder Kenntnisprfung vorbe-reiten, liegt in der Verantwortung der Antragsteller.Kosten mssen grundstzlich von den Antragstel-lern bernommen werden. NWInsgesamt an vier Standorten, keine Pflicht zur Absolvierung Kosten werden teilweise vom Arbeitsamt ber-nommen, ansonsten Selbstzahler/innen, Hhe und Dauer variieren nach Anbieter RPVorbereitungskurse zur Kenntnis- oder Eignungsprfung bei Kranken-pflegeschulen Die Antragsteller tragen die Kosten,bzw. bei zertifizierten Manahmen die Agentur fr Arbeit. SLEs gibt bis dato noch keine Vorberei-tungsmanahmen SNVorbereitungslehrgnge fr Kenntnis-prfungen Kostenbernahme z.B. ber die Agentur fr Arbeit mglich (Bildungsgutschein) STJa, VorbereitungslehrgngeDie Kosten werden von der Agentur fr Arbeit und von Selbstzahlern bernommen.SHeine Schule bietet 1x im Jahr einen Vorbereitungskurs mit Kenntnispr-fung ber das Wegebau-Projekt an Einzelne Kenntnisprfungen mit Vor-bereitungen werden von verschiede-nen Krankenpflegeschulen nach Be-darf angeboten. Der Antragsteller muss sich selbst um die Kos-tenbernahme kmmern. THKeine Lehrgnge z.Z., individuelle Vor-bereitung in Absprache mit den An- VorbereitungsmanahmenKostentrgertragsteller, den Praxiseinrichtungen bzw. Schulen 4.8 Frage8/9:WelcheKostenkommeninIhremBundeslandaufAntragstellerfr Anerkennungsverfahren von der Antragstellung bis Urkundenvergabe zu? Tab. 9: Kosten fr den Antragsteller im Anerkennungsverfahren AnerkennungslehrgangAnerkennungsprfungErlaubnis zur Fhrung der Berufsbe-zeichnung BWk.A.k.A.fr Urkunde: 100,00 fr Gesund-heits- und Krankenpflegehelfer 150,00 fr Gesundheits- und Kran-kenpfleger BYca. 600,00 ca. 600,00 ca. 65,00 (25,00 Urkundengebhr, 40 Verwaltungsgebhr) Sonstige: Erlaubniserteilung ohne Anpassungsmanahme ca. 65 Erlaubniserteilung mit vorheriger Anpassungsmanahme ca. 665 Ablehnung der Anerkennung ca. 30,00 BEunterschiedlichunterschiedlich115,00 EU 164,00 Drittstaat Kosten fr einen Anpassungslehrgang oder Kenntnis- bzw. Eignungsprfung werden durch die durch-fhrenden Einrichtungen erhoben und sind unterschiedlich hoch. AnerkennungslehrgangAnerkennungsprfungErlaubnis zur Fhrung der Berufsbe-zeichnung BBAusstellung Urkunde: Brger aus EU-Lndern: 120,00 Brger aus Drittstaaten: 150,00 Sonstige: Weitere Kosten (z.B. Gebhren der Schulen)liegen im Ermessensspielraum der Schulen HBKeine Auskunft erteiltKeine Auskunft erteilt (600,00-800,00 ) 96,00 HHKeine (bis 31.12.14 ESF)(optionaler Vorberei-tungskurs ca. 3.000 ) Prfung derzeit 750 , falls nur praktisch 500,00 ) 35,00 Sonstige: Bearbeitungsgebhr lt. Gebhrenordnung 45,00 - 350,00 in der Regel betrgt die Gebhr jedoch zwischen 150,00 und 220,00 . HE150,00 Sonstige: - Ablehnung des Antrages auf Erteilung der Erlaubnis:112,50 - Rcknahme des Antrages auf Erteilung der Erlaubnis:75,00 - Kopien (je Kopie): 0,20 MVa) ohne Kenntnispr-fung/ Eignungsprfung 50,00 150,00 b) mit Kenntnisstandpr-fung/ Eignungsprfung 100,00 300,00 c) Anpassungslehrgang ohne ab-schlieende Prfung 50,00 150,00 d) Anpassungslehrgang mit abschlie-ender Prfung 100,00 300,00 AnerkennungslehrgangAnerkennungsprfungErlaubnis zur Fhrung der Berufsbe-zeichnung Sonstige: Die Kosten werden im Einzelfall ermittelt und sind abhngig von dem entstande-nen Verwaltungsaufwand. Hinzu kommen Kosten, die von dem Bildungstrger fr die Durchfhrung von Kenntnis- und Eignungsprfungen sowie Anpassungslehrgngen erhoben werden. Die Gebhr fr die Erteilung der Erlaubnis zur Fhrung der Berufsbezeichnung (Urkunde) betrgt je nach Verwaltungsaufwand 25,00 - 40,00 . NILegt die ausfhrende Einrichtung fest und knnen von hiernicht beziffert werden. Legt die ausfhrende Einrichtung fest und knnen von hiernicht beziffert werden. 53,00 Sonstige: Gebhren fr den Feststellungsbescheid: ca. 200,00 , je nach Aufwand NWSonstige: Verwaltungsgebhr (200,00-350,00 bei EU-Stattler/inne/n je nach Verwaltungs-umfang, 350,00 bei Drittstaatler/inne/n) Kosten fr Beglaubigungen und bersetzungen, Sonstiges Auslagen fr Prfungen/Kosten fr Anpassungslehrgnge Sprachprfungsgebhren Verwaltungsgebhr fr Urkundenerteilung AnerkennungslehrgangAnerkennungsprfungErlaubnis zur Fhrung der Berufsbe-zeichnung RPNicht bekannt Vereinbarungzwischen dem Antrags-steller und dem jeweili-gen Krankenhaus Ca. 300,00 Eigene Zustndigkeit der Schulen Die Gebhren fr die Gleichwertigkeitsprfung (= Ttigkeit der Verwal-tung) richtet sich nach dem Zeitaufwand und bewegt sich in dem vor-gegebenen Gebhren-rahmen von 50,00 bis 300,00 Die Verwaltungsgebhr frdie Erlaubnisurkunde betrgt 44,00 Sonstige: Vorbereitungskurse bis zu 4500,00 Eigene Zustndigkeit der Schulen Kosten fr die Durchfhrung der Anpassungsmanahme (= Gebhr Prfung) Von der Behrde zu erhebende Gebhren fr den Bescheid ber die Gleichwertigkeit zwi-schen 50,00 und 300,00 je nach Aufwand Erteilung der Berufsurkunde 44,00 SLEine explizite Regelung gibt es bis dato nicht.Bei dem bisher einzigen bekannten Anpassungs-lehrgang erhielt die Antragstellerin eine Ausbildungsvergtung, es entstanden keine Kosten Ca. 650,00 60,00 AnerkennungslehrgangAnerkennungsprfungErlaubnis zur Fhrung der Berufsbe-zeichnung Sonstige: Kosten fr bersetzungen, Beglaubigungen (Apostille/Legalisation), Fhrungszeugnis, rztliches Attest, Prfungsgebhren, ggf. Kosten fr Sprachkurs und Beschaffungskosten ggf. Reisekosten fr fehlende Unterlagen z.B. Ar-beitszeugnisse, Konformittsbescheinigungen, etc..Die Hhe der Kosten kann bis zu mehreren hundert Euro betragen. Genaue Kosten sind einzelfallabhngig, so knnen bersetzungskosten je nach Umfang und Sprache sehr stark variieren. SNNicht bekannt60,00 bis 250,00 40,00 Sonstige: Verwaltungsgebhr i.H.v. 60,00 bis 250,00 STbis 5.000,00 ca. 200,00 90,00 SHUnbekanntunbekannt40,00 Sonstige: Je nach Aufwand fallen nach der Landes-VO ber Verwaltungsgebhren Betrge zwischen 40 und 225 Euro an. TH200,00 200,00 50,00 Sonstige: 200,00 bei Kenntnis-/ Eignungsprfung bzw. Anpassungslehrgang 5Fazit der Ergebnisse 5.1 Rechtsgrundlage fr Ausfhrungsbestimmung und Prfungsmodi Von insgesamt 16 Bundeslndern hat die Mehrheit (88 %)das Krankenpflegegesetz (KrPflG) als geltende Rechtsgrundlage fr die Ausfhrungsbe-stimmung zum Anerkennungsverfahren.Die Kenntnisstandprfungen und Anpassungslehrgnge werden als Ausgleichsprfung in allen Bundes-lndern angewendet. Bei 13 von 16 Bundeslndern (81%) werden Eignungsprfungen als Ausgleichsmanahme herangezogen. Drei Lnder (BW, HB und SH) fhren keine Eignungsprfungen, sondern ausschlielich Kenntnisstandprfungenund Anpassungslehrgnge durch. 5.2 Involvierung der Krankenpflegeschulen in das AnerkennungsverfahrenIn 14 von 16 Bundeslndern (88%) sind die Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in das Anerkennungsverfahren involviert. Die Hauptaufgaben der Schulen fallen hierbei auf folgende vier Bereiche:Durchfhrung von Anerkennungslehrgngen, Kenntnis- und Eignungsprfungen Untersttzung im Feststellungsverfahren durch fachliche Gutachten Durchfhrung fachbezogener Sprachprfungen Beim praktischen Teil der Prfungen 5.3 Vergtung der Schulen Im Saarland und in Sachsen ist entweder keine Vergtung der Schulen fr ihre Ttigkeit bekannt bzw. ist davon auszugehen, dass es diese (wie in Thringen) nicht gibt. Neben Bayern, wo ca. vorliegt, vergten demnach aller Bundeslnder die Schulen. Die Antworten sind hierbei bezglich der Hhe der Vergtung breit gefchert und konkrete Zahlen wurden zudem selten genannt. So reicht die Spannweite von 16 pro Prfung (NW) ber etwa 300 (RP) bis hin zu 500-600 (BY, HH), wobei die individuellen Regelungen jedes Bundeslandes zu bercksichtigen sind. Wie in Abb. 3 ersichtlich wird, legen in den meisten Fllen die Schulen die Hhe der Vergtung selbst fest. Abb. 3: Vergtung der Schulen 5.4 Vorbereitungsmanahmenund Kostentrgerin Anerkennungsverfahren In elf von 16 Bundeslnder gibt es Vorbereitungsmanahmen fr Personen im Anerkennungsverfahren, in drei Lndern (He, SL und TH) gibt es keine Lehrgnge zur Vorbereitung. Die Kosten haben in aller Bundeslnder der Antragsteller/ die Antragstellerin selbst zu bernehmen. Als wei-tere Kostentrger werden die die Bundesagentur fr Arbeit, die in Form von Bildungsgutscheinen, einer Teilkostenbernahme oder Projekten unter-sttzt, und in manchen Fllen auch der zuknftige Arbeitgeber genannt. 5.5 Kosten fr den Antragsteller im Anerkennungsverfahren Die Kosten im Anerkennungslehrgang betragen zwischen 200,00 (TH) und 5000,00 (ST). Bei der Anerkennungsprfung werden Gebhren zwischen 60,00 (SN, bis 800,00 (HB) erhoben. Die meisten Bundeslnder liegen schtzungsweise bei einem Betrag zwischen 200,00 und 300,00 .Die Erlaubnis zur Fhrung der Berufsbezeichnung kostet zwischen 25,00 (BY) und 90 (ST). Hinzu kommen gegebenenfalls zustzli-che Kostenfaktoren wie Verwaltungsgebhren, Kopierkosten, Gebhren bei Rcknahme des Antrages auf Erteilung der Erlaubnis, Fhrungszeug-nisse, rztliche Atteste oder Kosten fr Beglaubigungen und bersetzungen. Auffllig ist bei allen drei Kostenpunkten die immense Kostenspanne sowohl zwischen den einzelnen Bundeslndern als auch zwischen den Kostenpunkten per se.6Literaturverzeichnis Bundesministerium fr Bildung und Forschung (BMBF) (2014): Bericht zum Anerkennungsverfahren. Online- Publikation, abrufbar ber: http://www.bmbf.de/pub/bericht_anerkennungsgesetz_2014.pdf [Zugriff 30.10.2014]. 7AbkrzungsverzeichnisAbk. Abkrzung(en) ca. circa ggf.gegebenenfallsIQ(Netzwerk) Integration durch Qualifikation k.A.keine Angabe KrPflGKrankenpflegegesetz KrPflAPrVKrankenpflegeausbildungs- und Prfungsverordnung LAGeSOLandesamt fr Gesundheit und Soziales Berlin LasdLandesamt fr soziale Dienste Schleswig-Holstein Nds.NiederschsischesTab.Tabelle II.Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abb. 1: bersicht Ausfhrungsbestimmungen ........................................................................ 20 Abb. 2: Ausgleichende Prfungsformen .................................................................................. 26 Abb. 3: Vergtung der Schulen................................................................................................ 42 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Kontaktierte Stellen auf Regierungs-, Landes-, Bezirks- und Kommunalebene ......... 16 Tab. 2: Ausfhrungsbestimmungen ......................................................................................... 19 Tab. 3: Prfungsformen ........................................................................................................... 21 Tab. 4: Prfungsformen und Standards .................................................................................... 22 Tab. 5: Zustndige Behrde ..................................................................................................... 26 Tab.6:InvolvierungderGesundheits-undKrankenpflegeschulen/Gesundheits-undKinderkrankenpflegeschuleninAnerkennungsverfahren .................................................................................................................................................. 29 Tab. 7: Vergtung der Schulen ................................................................................................ 31 Tab. 8: Vorbereitungsmanahmen und Kostentrger in Anerkennungsverfahren .................. 33 Tab. 9: Kosten fr den Antragsteller im Anerkennungsverfahren ........................................... 36 Anhang Vorlage Einladung zur Teilnahme am Fragebogen Sehr geehrte Damen und Herren,sehr geehrte Frau/ Herr,im Auftrag des deutschen Bildungsrates fr Pflegeberufe und im Kontext unserer Masterarbeit fhren wir, zwei Studierende der Technischen Uni-versitt Mnchen mit dem Studienfach Gesundheits- und Pflegewissenschaften und Sozialkunde, eine Synopse zum Anerkennungsverfahren fr auslndische Pflegefachpersonen durch. Ziel dieses Vergleichs ist die Bestimmung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden, um daraus erste Er-kenntnisse zu gewinnen, die fr die Generierung einheitlicher bundesweiter Standards bei der Durchfhrung von Anerkennungsverfahren zielfh-rend sein knnen. Wir bitten Sie stellvertretend fr Ihr Bundesland uns mit ihren Informationen in der brisanten Thematik Anerkennungsverfahren zu untersttzen und damit zu konstruktiven Verbesserungen beizutragen. Bitte fllen Sie hierzu den beigefgten Fragebogen aus(Dauer ca. 5 Minuten) und senden diesen bitte bis sptestens anVielen Dank im Voraus fr ihr Engagement.

Mit freundlichen Gren, AFragenkatalog