Upload
others
View
0
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Arbeitsplan 10.2, Stand: 31.03.2020
Inhalt Mathematik (Gt) .......................................................................................................................................... 1
Deutsch (Gd) ............................................................................................................................................... 2
Englisch (Jr) ................................................................................................................................................ 2
Biologie (Ts) ................................................................................................................................................ 2
Physik (Hr) .................................................................................................................................................. 7
Chemie (Kg) ................................................................................................................................................ 7
Ethik (Tp) ..................................................................................................................................................... 7
Ev. Religion (Bä) ......................................................................................................................................... 8
Kath. Religion (Wj) ...................................................................................................................................... 8
Gesellschaftslehre (Bl) ............................................................................................................................... 8
WP Latein (Wj) .......................................................................................................................................... 18
WP Kunst und Kultur (Sh) ........................................................................................................................ 19
WP PC (Be) ................................................................................................................................................ 20
WP Französisch (Fd) ................................................................................................................................ 22
WP Gesundheit und Soziales (Sf) ............................................................................................................ 31
Bildende Kunst (Fk) .................................................................................................................................. 31
Bildende Kunst (Ho) ................................................................................................................................. 32
Musik (Le) .................................................................................................................................................. 32
Musik (Zc) .................................................................................................................................................. 32
Liebe 10.2, bitte beachtet, dass einige Arbeitsaufträge bis zu den Osterferien Gültigkeit haben, hierzu gab es jedoch in einigen Fächern Nachträge, Erläuterungen oder andere Hinweise. Änderungen sind in mit roter Schrift gekennzeichnet! Andere Aufträge wiederum wurden erneuert. Überprüft also genau, ob ihr tatsächlich in jedem Fach auf dem aktuellen Stand seid. Wir wünschen euch und euren Familien, dass ihr gesund bleibt und freuen uns schon, euch (hoffentlich) nach den Osterferien wiederzusehen!
Mathematik (Gt)
Die am 18.03.20 erteilten Arbeitsaufträge sind bis zu den Osterferien (08.04.) zu erledigen. 1. Schreibe eine Bestätigungsnachricht in die Webuntisgruppe.
2. Bearbeite im Arbeitsheft Schnittpunkt 10 folgende Seiten:
a) Seite 3-9/12 lineare und quadratische Funktionen Zwischenschritte und Berechnungen entweder in das Arbeitsheft oder Mathematikheft; nicht nur Endergebnisse. (Seite 10-11 für die Coolen freiwillig)
3. Bearbeite im Mathematikbuch 10 / Potenzen: a) Lies Seite 52-54:
Löse folgende Aufgaben: S54 Nr.1-4 / Seite 55 Nr. 5-9 Zwischenschritte und Berechnungen entweder in das Arbeitsheft oder Mathematikheft; nicht nur Endergebnisse.
a) Lies Seite 56 und löse die Aufgaben 1-26 auf den Seiten 57-58 Zwischenschritte und Berechnungen entweder in das Arbeitsheft oder Mathematikheft; nicht nur Endergebnisse.
b) Löse im Arbeitsheft 10 S.14 Bei Problemen bitte Mail an [email protected] oder in die Webuntisgruppe!
Deutsch (Gd)
Arbeitsauftrag bis zum 08.04.20
Meldet euch gern bei Rückfragen jeglicher Art unter [email protected] oder über den Messenger!
Es steht euch frei, mir jederzeit Ergebnisse eurer Arbeit zuzuschicken, um eine Rückmeldung dazu zu
erhalten – nutzt dies!
Arbeitet bitte in der kommenden Woche in Vorbereitung auf die noch ausstehende vierte Klassenarbeit in
eurem Arbeitsheft. Sollte dieses nicht jede/r von euch zur Hand haben, meldet euch, damit ich euch die
entsprechenden Seiten zuschicken kann. Zur Selbstkontrolle könnt ihr nach der Bearbeitung das
Lösungsheft zurate ziehen. Auch hier kann ich euch bei Verlust oder Unauffindbarkeit die Seiten zuschicken.
Zu bearbeiten sind die Seiten 15 bis einschließlich 21.
Englisch (Jr) Um im Anschluss an die Klassenarbeit möglichst zügig in das neue Thema einzusteigen soll auch die Zeitenbildung wiederholt werden. Übungen hierzu befinden sich unter: http://onlineuebung.de/englisch/englische-zeiten/ Da im Fach Englisch die Klassenarbeit ansteht sollen zunächst nur die entsprechenden Lerninhalte vertieft werden:
• Die bereits begonnene Vokabelarbeit soll auf möglichst alle Vokabeln der Lektion ausgedehnt werden.
• Für die Vertiefung der Bedingungssätze (Conditionals/If-Sätze) stehen zahlreiche kostenfreie Online-Übungen zur Verfügung; unter anderem schulminator.com, mit denen die Grammatik weiter geübt werden kann.
• Die erarbeiteten Inhalte zu den Themengebieten Gandhi, Child Labour, Sweatshops, Arranged Marriages sollen gründlich wiederholt und abrufbar sein, da diese die Basis der anstehenden Bildbeschreibung bilden. Per Internetrecherche können die bereits bestehenden Fact Sheets ergänzt werden. YouTube bietet zahlreiche Beiträge zu allen Themengebieten, unter anderem kann der Film ‘Gandhi‘ ausgeliehen werden.
Für Rückfragen stehe ich gerne jederzeit unter [email protected] zur Verfügung.
Biologie (Ts) Bitte beachten! Nachtrag zu dem am 18.03.20 erteilten Arbeitsauftrag vom 31.03.20
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Erziehungsberechtigten,
leider ist es nicht möglich, die Hausarbeiten im Fach Biologie wie geplant zu bewerten (siehe aktuelles Rundschreiben
der Bildungsministerin Frau Dr. Hubig vom 27.03.20 (Abb. 1)).
Abb.1 Auszug aus dem Rundschreiben des Ministeriums für Bildung vom 27.03.20, Seite 3
Wir möchten aber weder die bereits erbrachten noch die ausstehenden Arbeiten schmälern. Es haben sich schon sehr
viele Schüler viel Arbeit gemacht und gute Ergebnisse abgegeben, die wir gerne honorieren möchten. Was wir euch
anbieten möchten ist, dass ihr freiwillig eure Ergebnisse abgebt, um eure Bio Note etwas aufzuwerten: Jedes
eingereichte Exemplar bekommt von uns eine Rückmeldung anhand des Bewertungsbogens und ihr sollt selbst
entscheiden, ob ihr die Note annehmt oder nicht. Betrachtet es also als Chance, denn Hausarbeiten werden euch
zukünftig in der Oberstufe oder in der Berufsschule noch häufiger begegnen.
Wir empfehlen, trotz der besonderen Situation, die Arbeitsmaterialien so gut wie möglich zu bearbeiten. DIe
Auseinandersetzung mit der Thematik stellt die Grundlage für den regulären Unterricht nach erneutem Schulbeginn
dar.
Bei Rückfragen könnt ihr/ können Sie uns gerne per Mail oder telefonisch erreichen.
Rebekka Schäfer ([email protected])
Anne Trossen ([email protected])
Sarah Schneider ([email protected])
Bewertungsbogen Hausarbeit Biologie 10: Wie wurden wir Menschen?
Name: Klasse:
Abgabedatum: Note:
Termingerecht eingereicht? 08.04.2020 bis 13.00Uhr ja nein
Kriterium Erklärung
positiv ++ + 0 - --
Erklärung negativ
An-merkungen
Layo
ut Äußerer
Eindruck und Gliederung
Überschrift, Teilüberschriften, Struktur im Dokument erkennbar,
Nicht lesbar, keine Strukturierung erkennbar
Spra
che
Rechtschreibung/ Grammatik
Kaum/keine Fehler viele Rechtschreib-/ Grammatikfehler
Verständlich-keit
Ordentlicher Satzbau, Zusammenhänge sind verständlich
Unzusammen-hängende Sätze; unvollständige Sätze
Fachsprache Treffende Nutzung von Fachbegriffe
Keine Nutzung von Fachbegriffen, falsche Nutzung der Fachbegriffe
Quellen-angaben
Vollständige Quellenangabe am Ende der Arbeit (Siehe Anhang)
Keine/fehlende Quellenangaben
Inh
alt
Vollständig-keit.
Alle Aufgaben erfüllt.
Einzelne Aufgaben nur teilweise/ nicht erfüllt
Richtigkeit Alle Antworten sind richtig.
Antworten sind fehlerhaft oder am Thema vorbei.
Bilder
Geeignet, passend unpassend
im Text aufgegriffen, mit Quellenangabe oder selbstgezeichnet
Ohne Zusammenhang mit dem Text, keine Quellenangabe
Schluss-folgerung
Abschließende Beantwortung der Frage „Wie wurden wir Menschen?“
Hauptfrage wurde nicht beantwortet
Anhang
Alle verwendeten Quellen müssen angegeben werden. Wird ohne Kennzeichnung aus geschützten Texten (=
urheberrechtliche Werke) abgeschrieben, spricht man von einem Plagiat. Die Übernahme von Ideen und Gedanken
anderer Autoren ohne Quellenangabe ist ein schwerer Verstoß gegen die wissenschaftlichen Regeln.
Merke:
• Das Literaturverzeichnis am Ende der Arbeit listet sämtliche verwendete Literatur auf.
Verwendet heißt: alle für die Arbeit gelesenen Texte (inkl. Unterrichtsmaterialien), auch wenn nichts daraus
zitiert wird.
• Die Autorinnen und Autoren (Herausgeberinnen und Herausgeber) werden im Literaturverzeichnis in
alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
Beispiele zu Literaturangaben:
• Buch mit einem Autor
Senckel, Barbara (2006): Du bist ein weiter Baum. Entwicklungschancen für geistig behinderte Menschen durch
Beziehung. 3. Aufl. München: Beck.
Nachname, Vorname (Jahr): Titel. Untertitel. Auflage. Ort: Verlag.
• Buch mit einem oder mehreren Herausgebern (Sammelwerk)
Thimm, Walter (Hrsg.) (2005): Das Normalisierungsprinzip. Ein Lesebuch zu Geschichte und Gegenwart eines
Reformkonzepts. 1. Aufl. Marburg: Lebenshilfe-Verl.
Nachname, Vorname (Hrsg.) (Jahr): Titel. Untertitel. Auflage. Ort: Verlag.
• Zeitschriften
Theunissen, Georg (2011): Verhaltensauffälligkeiten und Parallelbegriffe in Abgrenzung zu psychischen Störungen.
In: HEP-Informationen (3), S. 24–30.
Nachname, Vorname: Titel des Aufsatzes. In: Titel der Zeitschrift (Nummer der Zeitschrift), erste bis letzte Seite des
Aufsatzes.
• Internetquellen
o Grundsätzlich gelten dieselben Regeln wie bei Büchern und Zeitschriftenartikeln.
o Anstelle von Ort und Verlag wird die URL angegeben.
o Da Internetseiten ihre Inhalte häufig wechseln, wird am Ende der Literaturangabe in Klammern
das Datum des letzten Seitenaufrufs angegeben.
o Wenn keine Autoren angegeben sind, sollte stattdessen zumindest die Institution angegeben sein,
die die Webseite betreibt.
o Wenn kein Jahr der Veröffentlichung angegeben ist, wird stattdessen (o.J.) für „ohne
Jahresangabe“ geschrieben.
Santer, Teresa (2015): Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen. Veränderungen beginnen im Kopf. Hg. v.
Förderverein bidok Österreich / Netzwerk für Inklusion. Universität Innsbruck. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2015.
http://bidok.uibk.ac.at/ (03.09.2015).
Nachname, Vorname (Jahr): Titel. Zuletzt aktualisiert am ‚Datum‘. Internetadresse (URL) (Abrufdatum).
Erstelle eine schriftliche Ausarbeitung (=Hausarbeit, max. 5 Seiten) zum Thema „Wie wurden wir Menschen?“, indem du das verlinkte Video sowie die Unterthemen 1)-3) als Strukturierung deiner Arbeit nutzt. Die Hausarbeit kann sowohl am PC als auch handschriftlich erstellt werden. Füge deiner Arbeit auch Bilder (gerne selber gezeichnet) bei. Die fertigen Ausarbeitungen werden pünktlich als PDF- Datei per Mail an deine entsprechende Fachlehrerin verschickt: [email protected] [email protected] [email protected] Solltest du keinen PC zur Verfügung haben, kannst du deine handschriftliche Ausarbeitung mithilfe eines Dokumentenscanners (Scan App) auf deinem Smartphone in eine PDF-Datei umwandeln und anschließend verschicken. Bei Fragen kannst du dich gerne an deine Fachlehrerin wenden.
Abgabetermin: Mittwoch, 08.04.20 (vor den Osterferien) bis 13:00 Uhr Wichtig: Alle verwendeten (Bild-) Quellen müssen angegeben werden! Zusammenkopierte oder abgeschriebene Texte gelten als Täuschungsversuch und werden entsprechend bewertet. Die Note der Hausarbeit stellt die Hälfte der schriftlichen Noten für das zweite Halbjahr dar.
Video-Link: Terra X- Wie wurden wir Menschen? https://www.youtube.com/watch?v=hwK6o9cCcPU
1) Ist der Mensch ein Affe?
Entscheide dich mit Hilfe der Informationen auf S. 452-453 und Material A für eine der nachfolgenden
Positionen. Begründe deine Meinung möglichst umfassend. Beachte bei deiner Begründung auch die
Aufgabenstellungen im Buch auf S. 452 und 453.
Hilfestellung Material A/S. 453:
Position 1 :
Der Mensch stammt direkt vom
Affen ab.
Position 2 :
Mensch und Menschenaffen haben
einen gemeinsamen Vorfahren und
entwickelten sich dann
unterschiedlich weiter.
Vergleiche die Merkmale von Lemur, Schimpanse und Mensch tabellarisch anhand folgender
Kriterien: Vorkommen, Aktivität, Ernährung, Fortbewegungsweise, Form der Wirbelsäule, Aussehen und
Funktion der Greifhand.
2) Entwicklung des Menschen
Beschreibe die Entwicklung des Menschen, gehe dabei auf den aufrechten Gang, Werkzeuge, Feuer
und die Gehirnentwicklung ein. Einzelheiten hierzu findest du im Buch auf den Seiten 454-455 und
457.
Zusatz: Woher stammt der Mensch? S. 456
3) Kulturelle Evolution
Erkläre die Unterschiede zwischen kultureller und biologischer Evolution. Nutze dazu die Seiten 458
und 459. Nenne Beispiele. Beschreibe anschließend die Unterschiede zwischen Jung- und Altsteinzeit.
Verwende hierfür Material C auf Seite 461.
Physik (Hr) Der am 18.03. erteilte Arbeitsauftrag gilt auch für die Folgewoche. Neue Thematik: Sensoren im Alltag
1. Daten: Buch S. 320-321 lesen und die Aufgaben 1-6 schriftlich 2. Messen, Steuern, Regeln: Buch S. 330-331 lesen und die Aufgaben 1-5 schriftlich
Chemie (Kg) >> Für die nächste Zeit (KW 13+14)
- https://www.youtube.com/watch?v=IkJFCAPnecQ (simple club Batterie) Film ansehen;
Galvanisches Element (im Film ca. bei 1.50min) sauber und beschriftet ins Heft zeichnen
- „Alkali-Mangan-Batterien“ / S.260 / Text lesen und eine beschriftete, schematische Skizze
(siehe Abb. 1) einer Alkali-Mangan-Batterie ins Heft übernehmen
- Material B / S.261 schriftlich bearbeiten (Heft)
Ethik (Tp) Aufgaben für den Zeitraum vom 23. März bis zum 6. April 2020
1. Ethikbuch, S. 174/175: Bearbeitung der Doppelseite zum Hinduismus entlang der Aufgaben 1-7
Darauf aufbauend:
2. Ethikbuch, S. 176-177: Bearbeitung der Doppelseite, dazu die Aufgaben 1) bis 6).
Formuliert jeweils eigene kleine Texte und heftet alle in euer Ethik-Mappe ab!
Rückfragen bitten an die folgende Adresse: [email protected]
Neue Aufgaben bis zu den Osterferien:
1. S. 178-179, dazu die Aufgaben 1, 3, 4, 5 und 6
2. S. 184-185, dazu die Aufgaben1, 2 und 4 (die letzte Aufgabe müsst ihr dann alleine machen!)
3. S. 186-187, S. Aufgaben 1 und 2
Formuliert wieder jeweils eigene kleine Texte und heftet alle in euer Ethik-Mappe ab!
Bleibt gesund!
Wünscht sich und euch
HHT
Ev. Religion (Bä) ➔ Bis zu den Ferien
Nachtrag 25.03.: Eure Arbeitsergebnisse zu den Aufträgen aus der letzten Woche sendet ihr bitte bis zu den Ferien als Datei, Scan oder Foto an [email protected]
1. Recherchiert im Internet jeweils Sterbephasen und Trauerphasen. Vergleicht sie miteinander. 2. Recherchiert im Internet die Auferstehungs-bzw Wiedergeburtsvorstellungen in Christentum,
Buddhismus, Hinduismus, Judentum und Islam. Stellt sie tabellarisch dar.
Kath. Religion (Wj)
Gesellschaftslehre (Bl)
Recht und Rechtsempfinden
1. Nimm Stellung zu den Urteilen auf dem AB M1! Findest du sie gerecht / angemessen?
2. Erkläre den Unterschied zwischen Recht und Rechtsempfinden!
3. S. 161/4 und 5
Umgang mit Gesetzen in der Praxis
4. Fülle das AB „Rechte und Pflichten auf den Weg zum Erwachsenen“ aus!
5. AB Jugendschutzgesetz
6. Beurteile die Fälle S. 164/M1 und M2 mit Hilfe des Jugendschutzgesetzes!
7. Fülle das AB „Suchaufgaben zum Jugendschutzgesetz“ aus!
Öffentliches Recht und Zivilrecht
8. Erläutere jeweils mit Hilfe eines Schaubildes den Unterschied zwischen öffentlichem Recht und
Zivilrecht! Gehe hierin auch auf die Unterschiede im Prozessablauf ein (S. 166f und S. 170f)!
9. Ordne S. 167/M4 und M5 zu! Ist es öffentliches oder Zivilrecht?
10. Fülle das letzte AB aus!
Lösungen können bei mir per Mail ([email protected]) oder über den Messenger angefragt
werden. Die Aufgaben sind bis zu den Osterferien zu erledigen. Sie werden auch abgefragt.
Jugendschutzgesetz
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Gesetzes
1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind,
3. ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person
nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht,
4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder
zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person
Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im
Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.
(2) Trägermedien im Sinne dieses Gesetzes sind Medien mit Texten, Bildern oder Tönen auf
gegenständlichen Trägern, die zur Weitergabe geeignet, zur unmittelbaren Wahrnehmung
bestimmt oder in einem Vorführ- oder Spielgerät eingebaut sind. Dem gegenständlichen
Verbreiten, Überlassen, Anbieten oder Zugänglichmachen von Trägermedien steht das
elektronische Verbreiten, Überlassen, Anbieten oder Zugänglichmachen gleich, soweit es sich
nicht um Rundfunk im Sinne des § 2 des Rundfunkstaatsvertrages handelt.
§ 2 Prüfungs- und Nachweispflicht
(1) Soweit es nach diesem Gesetz auf die Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person
ankommt, haben die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 genannten Personen ihre Berechtigung auf Verlangen
darzulegen. Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen die Berechtigung zu
überprüfen.
(2) Personen, bei denen nach diesem Gesetz Altersgrenzen zu beachten sind, haben ihr
Lebensalter auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen. Veranstalter und
Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen das Lebensalter zu überprüfen.
Abschnitt 2
Jugendschutz in der Öffentlichkeit
§ 4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet
werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet
oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen.
Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer
personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr
morgens nicht gestattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten
Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in
vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.
§ 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer
personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen
unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16
Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger
der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege
dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
§ 6 Spielhallen, Glücksspiele
(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb
dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und
Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen
Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren
von geringem Wert besteht. […]
§ 8 Jugendgefährdende Orte
Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine
unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige
Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn
nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person
1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten,
2. der erziehungsberechtigten Person im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte Person erreichbar ist, in die
Obhut des Jugendamtes zu bringen.
In schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde oder Stelle das Jugendamt über den
jugendgefährdenden Ort zu unterrichten.
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur
geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person
begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies
gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder
durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke
nicht entnehmen können.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen
gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9
Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in
der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder
Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei
Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder
oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht,
wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können. Abschnitt 3
Jugendschutz im Bereich der Medien
Trägermedien
§ 11 Filmveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur
gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der
freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen
freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt,
die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit
Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind,
auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten
Person begleitet sind.
(3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen
Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person gestattet werden
1. Kindern unter sechs Jahren,
2. Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,
3. Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,
4. Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die öffentliche Vorführung von Filmen unabhängig von der Art
der Aufzeichnung und Wiedergabe. Sie gelten auch für Werbevorspanne und Beiprogramme. Sie
gelten nicht für Filme, die zu nichtgewerblichen Zwecken hergestellt werden, solange die Filme
nicht gewerblich genutzt werden.
(5) Werbefilme oder Werbeprogramme, die für Tabakwaren oder alkoholische Getränke werben,
dürfen unbeschadet der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 nur nach 18 Uhr vorgeführt werden.
§ 12 Bildträger mit Filmen oder Spielen
(1) Bespielte Videokassetten und andere zur Weitergabe geeignete, für die Wiedergabe auf oder
das Spiel an Bildschirmgeräten mit Filmen oder Spielen programmierte Datenträger (Bildträger)
dürfen einem Kind oder einer jugendlichen Person in der Öffentlichkeit nur zugänglich gemacht
werden, wenn die Programme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der
freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe
freigegeben und gekennzeichnet worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions-
und Lehrprogramme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm"
gekennzeichnet sind. […]
§ 13 Bildschirmspielgeräte
(1) Das Spielen an elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit, die öffentlich
aufgestellt sind, darf Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten
oder erziehungsbeauftragten Person nur gestattet werden, wenn die Programme von der obersten
Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des
Verfahrens nach § 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden sind
oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- oder Lehrprogramme handelt, die vom Anbieter
mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.
(2) Elektronische Bildschirmspielgeräte dürfen
1. auf Kindern oder Jugendlichen zugänglichen öffentlichen Verkehrsflächen,
2. außerhalb von gewerblich oder in sonstiger Weise beruflich oder geschäftlich genutzten
Räumen oder
3. in deren unbeaufsichtigten Zugängen, Vorräumen oder Fluren
nur aufgestellt werden, wenn ihre Programme für Kinder ab sechs Jahren freigegeben und
gekennzeichnet oder nach § 14 Abs. 7 mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet
sind.
(3) Auf das Anbringen der Kennzeichnungen auf Bildschirmspielgeräten findet § 12 Abs. 2 Satz 1
bis 3 entsprechende Anwendung.
§ 14 Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen
(1) Filme sowie Film- und Spielprogramme, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und
Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit zu beeinträchtigen, dürfen nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden.
(2) Die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen
des Verfahrens nach Absatz 6 kennzeichnet die Filme und die Film- und Spielprogramme mit
1. "Freigegeben ohne Altersbeschränkung",
2. "Freigegeben ab sechs Jahren",
3. "Freigegeben ab zwölf Jahren",
4. "Freigegeben ab sechzehn Jahren",
5. "Keine Jugendfreigabe".
(3) Hat ein Trägermedium nach Einschätzung der obersten Landesbehörde oder einer
Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 einen der
in § 15 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Inhalte oder ist es in die Liste nach § 18 aufgenommen,
wird es nicht gekennzeichnet. Die oberste Landesbehörde hat Tatsachen, die auf einen Verstoß
gegen § 15 Abs. 1 schließen lassen, der zuständigen Strafverfolgungsbehörde mitzuteilen. […]
(2) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste
und einer Bekanntmachung bedarf, schwer jugendgefährdende Trägermedien, die
[…]
2. den Krieg verherrlichen,
3. Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind
oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches
Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser
Form der Berichterstattung vorliegt,
3a. besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt
beinhalten, die das Geschehen beherrschen,
4. Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen oder
5. offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu
gefährden.
1. Fasse schriftlich die allgemeinen Bestimmungen des JuSchg (§ 1 und 2) sowie
Jugendschutz in der Öffentlichkeit und Jugendschutz im Bereich der Medien zusammen!
2. Überlege schriftlich konkrete eventuell selbst erlebte Fälle (auch gerne komplizierte) zu
den Inhalten des Gesetzestextes!
3. Beurteile schriftlich, warum der Gesetzgeber solche Gesetze verfasst hat und solche
Grenzen setzt!
.
WP Latein (Wj) Neuer Arbeitsauftrag Zurück zu: Caesar, Bellum Gallicum
Übersetze den vorliegenden Comic. Anschließend beschreibe, an welcher Stelle des "Buches" 'De Bello Gallico' die Szene des Comics stehen könnte - und weshalb! Du hast jederzeit die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme: [email protected]. Bitte bedenke: Wenn die Schule wieder einsetzt, werden aller Voraussicht nach die dritte und vierte Klassenarbeit sehr zügig geschrieben werden. Daher: - übe den Umgang mit dem Wörterbuch. - wiederhole individuell Vokabeln, Grammatik und Inhalt.
WP Kunst und Kultur (Sh)
Aufgaben für die Zeit vom 16.03. – 08.04.2020:
1. Informiere dich über verfügbare Medien über die Kunstrichtung des Impressionismus und verfasse
einen zusammenhängenden Text.
2. Beschäftige dich mit dem Künstler P. Gaugin und stelle die beiden unterschiedlichen Lebensläufe in
Abgrenzung zueinander gegenüber. Das kannst du stichwortartig in Tabellenform oder als
zusammenhängenden Text realisieren.
3. Überarbeite deinen Text zu Vincent van Gogh und stelle seinen schicksalshaften Lebenslauf, seine
künstlerische Vorgehensweise und seine kunstgeschichtliche Einordnung und Bedeutung in einen
Zusammenhang.
Achte darauf, dass die schriftlichen Ausarbeitungen formal ordentlich und fehlerfrei sind.
Alle Arbeiten werden benotet.
N. Schmalen
Fragen oder Arbeitsergebnisse gerne an [email protected] !
WP PC (Be)
Aktualisierte Information für den Kurs:
Liebe Schülerinnen und Schüler der Kurses WP 10 PC Be Ihr erhaltet nun alle Aufgaben (es sind neue ergänzt worden ☺ ) im moodle Kurs „Mit Strom rechnen“. Mittlerweile sind bis auf einen Schüler dort alle aktiv. Prima! Dort können wir auch über die Chatfunktion Kontakt halten. Sollten irgendwelche Probleme auftreten, könnt ihr mir auch eine email schreiben an [email protected] . Moodle läuft mittlerweile wieder besser. Gerne könnt ihr auch die app ausprobieren. Die Adresse die ihr dort eingeben müsst lautet: https://lms.bildung-rp.de/igshorhausen/ Die Aufgabe der ersten Woche ist sicherheitshalber unten nochmals aufgeführt und soll in moodle abgegeben werden. Viel Erfolg. T.Berg
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
1) Erkläre die Funktionsweise eines Relais! Was bedeutet in dem Zusammenhang aktiv und passiv?
________________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________________
2) Schreibe in der Box eine Wahrheitstafel zu dieser Schaltung auf!
3) Schreibe die dezimale Zahl 14 im Binärsystem: ____________________________ 4) Schaue dir die Wahrheitstafel an. Welche mathematische Operation wurde hier mittels einer Schaltung realisiert? ________________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________________
WP Französisch (Fd) Nachtrag/Aktualisierung!
Mes chers élèves du cours de français,
J'espère beaucoup que vous restez tous en bonne santé !
Les exercices et les fiches de travail que vous avez reçus la semaine dernière sont pour la période
jusqu'aux vacances de Pâques. Donc, il n'y aura pas de nouveaux exercices.
Cependant, j'aimerais bien savoir comment ça marche avec le français à la maison.
E2: C'est pourquoi je veux bien que tous les élèves du cours E2 en français m'envoient un court
e-mail adressé à [email protected], écrit en français, jusqu'au plus tard
vendredi, 27 mars 2020 à 18h00, dans lequel vous parlez des informations suivantes :
1.) Lesquels des exercices est-ce que tu as déjà finis ?
2.) Où est-ce qu'il y a encore des questions ? Qu'est-ce qui était le plus difficile ?
3.) Quelle consigne était la plus simple ou celle que tu as aimée le plus ?
Mes chers élèves du cours de français,
J'espère beaucoup que vous restez toujours en bonne santé et aussi vos familles !
S'il vous plaît, continuez avec les exercices que vous avez déjà reçus. Lorsque l'école
recommencera de façon normale, nous contrôlerons tous les exercices en cours de français.
En plus, continuez à vous préparer pour l'interro !
Vous pouvez toujours me contacter par courriel ([email protected]) s'il y a
encore des questions.
Cordialement,
M. Freudenberger
P.S.: Falls ihr mir bisher noch nicht geschrieben habt, erwarte ich in den nächsten Tagen noch
eine Rückmeldung per Mail ([email protected]) von euch, wie weit ihr bisher
vorangekommen seid und bei welchen Aufgaben es noch Schwierigkeiten gibt.
WP-Französisch 10.1 / 10.2 / 10.3 (Fd)
(bei Fragen bitte Mail an: [email protected]
→ "Habe ich nicht verstanden" ist keine Begründung für fehlende Aufgaben.)
E1: Um zu wissen, wir ihr so klarkommt, bitte ich jeden von euch, mir bis spätestens Freitag,
27.03.20 um 18 Uhr, eine kurze E-Mail an [email protected] zu schicken mit
folgenden Infos. Ihr könnt mir auf Deutsch oder Französisch antworten.
1.) Wie weit bist du schon mit den Aufgaben vorangekommen?
2.) Wo gibt es noch Fragen oder Probleme bzw. was war bisher das Schwierigste?
3.) Was fiel dir am leichtesten oder welche Aufgabe hat dir am besten gefallen?
Si vous avez encore des questions concernant le roman 35 kilos d'espoir ou les exercices, s'il vous
plaît, n'hésitez pas à me contacter !
Cordialement,
M. Freudenberger
Die Klassenarbeit ist auf die Zeit nach den Osterferien verschoben, das aktualisierte Datum steht zurzeit noch
nicht fest. Es gelten dieselben Anforderungen, die auf dem Info-Zettel vom 10.03.20 aufgeführt sind (siehe
unten). Für die Klassenarbeit wird eine ausführliche Kenntnis der ersten vier Kapitel der Lektüre 35 kilos
d'espoir von Anna Gavalda vorausgesetzt. Es werden mit Aufgaben auf unterschiedlichen Niveaus für E1-
und E2-Schüler das thematische Vokabular, die Lesekompetenz sowie die Schreibkompetenz abgefragt.
Darüber hinaus sollen alle Schüler die Lektüre zu Ende lesen (Kapitel 5 bis 8) sowie sicherstellen, dass der
Inhalt verstanden wurde und die Aufgaben / Arbeitsblätter dazu bearbeiten.
In den ersten Stunden nach dem erneuten Schulstart wird kontrolliert, dass die Aufgaben
bearbeitet wurden. Die Aufgaben werden im Unterricht besprochen und evtl. in den
darauffolgenden Stunden in einer HÜ abgefragt.
Bis spätestens nach den Osterferien zu erledigen:
➢ Préparation pour l'interro de français :
• Lisez encore une fois les 4 premiers chapitres du roman « 35 kilos d'espoir » à
l'aide des listes de vocabulaire jusqu'à ce que vous compreniez toutes les
phrases.
• Apprenez les mots de la liste de vocabulaire. Faites une liste de synonymes et
d'antonymes. E2: Choisissez aussi 10 mots que vous allez expliquer en français.
• Résumez le premier et le deuxième chapitre en vos propres mots pour vous
préparez à la production écrite de l'interro (avec plus de détails que dans le
carnet de lecture). E2: Servez-vous d'au moins 5 connecteurs logiques
différents pour votre résumé.
• E2: Dans un texte, comparez Grégoire et une personne que vous connaissez d'un
film / d'un autre livre. (au moins 1 page)
• E2: « 35 kilos d'espoir – c'est l'histoire comique d'un garçon qui doit trouver
son chemin » - Qu'est-ce que vous en pensez ? Justifiez votre opinion avec des
arguments et exemples ! (au moins 1 page)
➢ Chapitres 5-8 :
• Chapitre 5 : Lisez le chapitre, puis travaillez sur la fiche de travail (vocabulaire
/ la famille)
• Chapitre 6 : lire + fiche de travail (voc. / champs lexical « manger »)
• Au choix : a) Imaginez et dessinez le prospectus de l'école à Grandchamps. OU
b) Écrivez la lettre de réponse de la directrice de Grandchamps à Grégoire.
• Chapitre 7 : lire + fiche de travail (voc. + traduction)
• Chapitre 8 : lire + fiche de travail (vocabulaire + mots croisés)
• Travaillez sur la fiche de travail « Chapitre 8 : Compréhension de l'écrit »
➢ Carnet de lecture :
• Complétez le carnet de lecture → dû le premier cours après la rentrée scolaire /
Abgabe in der 1. Fachtunde nach Schulstart!!!
➢ Révision générale :
• Apprenez / Révisez les formes des verbes des chapitres de grammaire G22 et
G23 de notre livre Tous ensemble 5. → Il y aura un test sur les verbes après l'interro.
WPF 10 Fd 35 kilos d'espoir Date : 2020
Chapitre 8 : Compréhension de l'écrit
1.) Lisez p.38, l.14 – p.40, l.6. Puis, cochez la bonne réponse !
n° Phrase: vrai faux
a) Grégoire est très content d'être accepté à Grandchamps.
b) Le père de Grégoire le conduit en voiture à sa nouvelle école.
c) Grand-Léon dit que Grégoire est un garçon vraiment super.
d) Mme Vernoux est la prof d'anglais.
e) Grégoire est toujours nul en E.M.T.1 et en dessin.
f) En sport, les camarades de classe rient avec Grégoire, mais ils ne rient
pas de lui.
g) Mme Dubosc appelle toutes les semaines.
h) Grégoire n'est pas heureux parce qu'il ne peut pas aider son grand-père.
2.) Lisez p.40, l.7 – p.42, l.9 et complétez les phrases !
a) Au cours de sport, Grégoire met un grand effort quand ils font de la corde à nœuds
parce qu'il ________________________________________.
b) Après le cinquième nœud, les camarades de classe commencent à _______
_______________________________________________________.
c) Grégoire veut envoyer ______________________________________.
d) A la fin, Grégoire descend. Il est très __________________________.
3.) Lisez p.42, l.10 – p.44, l.15 et répondez aux questions !
a) Qu'est-ce que Grégoire fait le soir à partir de ce jour-là ?
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
b) Qu'est-ce qui se change après le coup de téléphone2 de la mère ?
___________________________________________________________________
c) Qui est la personne dans le fauteuil roulant ?
___________________________________________________________________
1 l'E.M.T. (f.) – l'éducation manuelle et technique (= Werken / Technikunterricht). 2 un coup de téléphone – ein Anruf.
WPF 10 Fd Mardi, 10 mars 2020
Les sujets pour l'interrogation écrite n°3
Nous écrirons la 3e interrogation écrite sur le roman 35 kilos d'espoir, écrit par Anna Gavalda (chapitres
1-4). En plus, l'interro se compose de trois parties différentes :
Niveau E2 (Gymnasialniveau) Niveau E1 (Realschulniveau)
A) Le vocabulaire thématique (25%) :
• Des synonymes et des antonymes
• Un texte à trou qu'il faut compléter avec les mots des
chapitres 1-4 → fiches de vocabulaire
• Expliquer des mots en français
B) La compréhension de l'écrit (25%) :
• Lecture d'un / de plusieurs textes courts sur le roman et
des questions de compréhension
C) La production écrite (50%) :
• Résumé d'un texte inconnu (→ voir les critères)
• Comparaison entre une autre personne et Grégoire
• Commentaire personnel sur une question
(arguments, exemples)
A) Le vocabulaire thématique (30%) : • Des synonymes et des antonymes
• Un texte à trou qu'il faut compléter avec les mots des
chapitres 1-4 → fiches de vocabulaire
B) La compréhension de l'écrit (30%) : • Lecture d'un chapitre du roman déjà lu en classe et des
questions de compréhension
C) La production écrite (40%) :
• Résumé d'un texte inconnu (introduction, en vos
propres mots, pas d'opinion personnel, …).
WP Gesundheit und Soziales (Sf)
Erstellt anhand der folgenden Internetseiten eine Hausarbeit zum Thema Spiel.
www.school-scout.de Vom Sinn und Zweck des Spiels
www.ludologie.de Spielwissenschaft, Spiel Genres, Computerspiele, Spielforschung
Gerne können weitere Quellen benutzt werden.
Die Hausarbeit ist nach den Osterferien abzugeben.
Bildende Kunst (Fk)
Unterrichtsreihe
Kunst und Sprache:
Truisms von Jenny Holzer und ihre zeichnerische Übersetzung
Die Aufgabe aus der letzten Woche gilt weiterhin, auch für die nächste Woche. Im
Unterricht hätte auch ein solcher Zeitrahmen zur Verfügung gestanden, damit eine
qualitätvolle Arbeit entstehen kann.
Wer eine weitere Aufgabe durcharbeiten möchte, soll aber nicht leer ausgehen.
Dazu gibt es eine 2. Aufgabe.
1. Aufgabe:
Wie im Unterricht am Freitag (13.3.2020) besprochen, bitte weiter an den
Zeichnungen arbeiten und sie nach den Osterferien dann abgeben!
Achtet auf die vollständige Ausarbeitung der Zeichnung und auf ein sensibles
Schattieren (Hell/Dunkel).
Viel Freude dabei. Es werden bestimmt interessante Ergebnisse herauskommen, die
wir dann im Unterricht besprechen werden. Macht euch bitte Stichworte zu eurer
Zeichnung.
2. Aufgabe:
Schau dir im Internet noch einmal nach Abbildungen/Fotografien von Arbeiten der
Künstlerin, die in Form von Licht-Projektionen über Landschaften oder Architekturen
liegen.
Entwickle eine Idee für eine eigene Projektion. Du kannst dabei wieder auf die
„Truisms“ der Künstlerin zurückgreifen oder aber eine eigene Botschaft entwickeln.
Stelle diese Projektion als Zeichnung, Collage und/oder Malerei dar. Du kannst auch
ein Objekt herstellen. Eine Mischung von Techniken und Materialien sind durchaus
erwünscht.
Es ist gut, seinen Geist in diesen Zeiten wachzuhalten und sich konzentriert
und kreativ zu beschäftigen. Das Leben geht weiter.
Wenn ihr weitere Vorschläge möchtet, könnt ihr euch über meine Email-Adresse bei
der IGS Horhausen an mich wenden.
Herzliche Grüße
von Frau Franke
Bildende Kunst (Ho)
Bis Ostern bitte weiter am Thema „Mein Kunstwerk“ arbeiten.
Je nach Tempo können zusätzlich freie Zeichnungen (gerne auch von der Natur draußen),
angefertigt werden.
Ich würde mich freuen, wenn die ihr mir euren Zwischenstand (z.B. Vorskizzen,
angefangenes Bild/Zeichnung…) in den Osterferien abfotografieren und zumailen könntet.
Ein einfaches Handyfoto würde reichen!
Alles Gute und viele Frühlingsgrüße!
Rückfragen bei Bedarf an: [email protected]
Der Arbeitsauftrag hat Gültigkeit bis zu den Osterferien
Weiterarbeit am individuellen künstlerischen Projekt – wie mit Hollmann abgesprochen.
Falls noch nicht fertig oder unvollständig: schriftliche Ausarbeitung zu einem künstlerischen
Werk, auf das man sich bezieht.
Musik (Le)
Die am letzten Schultag besprochenen Aufgaben gelten bis zu den Osterferien.
Musik (Zc)
Neuer Arbeitsauftrag im Anhang