40
Ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2015! Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Namen des Vorstandes, der Geschäftsführung und aller Mitarbeiter des Landesapothekerver- bandes Niedersachsen e.V. wünschen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine fröhliche Weihnachtszeit und für das neue Jahr viel Kraft und Gesundheit! Der Niedersächsische Apothekertag am 20. und 21. Juni 2015 in Stade Erstklassige Fachvorträge, eine hochkarätige Fachmesse, aktuelle Berufspolitik sowie ein spannendes Freizeitprogramm das alles erwar- tet Sie am 20. und 21. Juni 2015 in der schönen Hansestadt Stade. Rubrik: Öffentlichkeitsarbeit Verbandsbericht 2013 Der LAV blickt zurück auf das Jahr 2013 und berichtet über seine Tä- tigkeiten und Aktivitäten in einem umfassenden Bericht. Rubrik: Öffentlichkeitsarbeit Praxistipps zum Sprechstun- denbedarf Ab sofort möchten wir Ihnen unter der neuen Rubrik „Abrechnungsfra- gen Sprechstundenbedarf“ Pra- xistipps zum Sprechstundenbedarf geben. Rubrik: Abrechnungsfragen Sprechstunden- bedarf WINA-Seminar: Intensivschulung Kosmetik Wollen Sie die Chance nutzen und sich intensiv für die umfassende Kosmetikberatung in Ihrer Apotheke einsetzen? Mit dieser Seminarreihe ermöglichen wir Ihnen den Einstieg. Sie erhalten alle Grundlagen und Tipps, die für die Beratung wichtig sind. Rubrik: Seminare 06 / 14 22. Dezember 2014 Quelle: panthermedia.net/Thomas Francois

Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2015!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Namen des Vorstandes, der Geschäftsführung

und aller Mitarbeiter des Landesapothekerver-

bandes Niedersachsen e.V. wünschen wir Ihnen

und Ihren Mitarbeitern eine fröhliche

Weihnachtszeit und für das neue Jahr viel Kraft

und Gesundheit!

Der Niedersächsische

Apothekertag am 20. und

21. Juni 2015 in Stade

Erstklassige Fachvorträge, eine

hochkarätige Fachmesse, aktuelle

Berufspolitik sowie ein spannendes

Freizeitprogramm – das alles erwar-

tet Sie am 20. und 21. Juni 2015 in

der schönen Hansestadt Stade.

Rubrik: Öffentlichkeitsarbeit

Verbandsbericht 2013

Der LAV blickt zurück auf das Jahr

2013 und berichtet über seine Tä-

tigkeiten und Aktivitäten in einem

umfassenden Bericht.

Rubrik: Öffentlichkeitsarbeit

Praxistipps zum Sprechstun-

denbedarf

Ab sofort möchten wir Ihnen unter

der neuen Rubrik „Abrechnungsfra-

gen Sprechstundenbedarf“ Pra-

xistipps zum Sprechstundenbedarf

geben.

Rubrik: Abrechnungsfragen Sprechstunden-

bedarf

WINA-Seminar:

Intensivschulung Kosmetik

Wollen Sie die Chance nutzen und

sich intensiv für die umfassende

Kosmetikberatung in Ihrer Apotheke

einsetzen? Mit dieser Seminarreihe

ermöglichen wir Ihnen den Einstieg.

Sie erhalten alle Grundlagen und

Tipps, die für die Beratung wichtig

sind.

Rubrik: Seminare

06 / 14 22. Dezember 2014

Quelle: panthermedia.net/Thomas Francois

Page 2: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Impressum LAV-NEWS | 06 / 14

Dieses Schreiben ist vertraulich und nur für den internen Gebrauch in der Apotheke bestimmt. Alle LAV-News und LAV-News Aktuell finden die LAV-Mitgliedsapotheken auf

unserer Homepage www.lav-nds.de im internen Bereich.

Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger Str. 24 30659 Hannover Telefon 0511/615 73 - 0 Telefax 0511/615 73 - 30 E-Mail: [email protected] www.lav-nds.de

Berend Groeneveld Ina Bartels Dr. Mathias Grau Eigendruck Eine Verwertung der Beiträge und Abbildungen, insb. durch Vervielfältigung und/oder Verbreitung bedarf der Genehmigung des Herausgebers.

Amtsgericht Hannover VR 2656 Ust-ID: DE115704911 Geschäftsführender Vorstand: Berend Groeneveld, Vorsitzender Ina Bartels, stellv. Vorsitzende Dr. Mathias Grau, stellv. Vorsitzender

Bankverbindung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG Hannover IBAN: DE58 3006 0601 0001 1377 00 BIC: DAAEDEDDXXX

Redaktioneller Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den LAV-News jeweils nur die männliche Form verwen-det. Selbstverständlich richten sich alle Informationen an Frauen und Männer gleichermaßen.

Page 3: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Inhaltsverzeichnis LAV-NEWS | 06 / 14

Aktuelles

1. Erfolgreiche Zusammenarbeit der Landesapothekerverbände beendet Abmahnwelle ........ 5

2. LAV-Mitgliederversammlung: Wolf zum LAV-Ehrenpräsidenten ernannt ............................. 5

3. Der neue MGDA-Report mit OTC-Manager ist da! ............................................................... 6

4. Nationale und internationale Gesundheitstage 2014 (01.01.15 bis 28.02.15) ...................... 6

Öffentlichkeitsarbeit

1. Der Niedersächsische Apothekertag 2015 in Stade ............................................................. 8

2. Der LAV-Verbandsbericht 2013 ............................................................................................ 8

3. Tipps für Ihre Öffentlichkeitsarbeit: Die Pressemitteilung ..................................................... 9

4. Regionale Pressemitteilung Oktober 2014: Blasenentzündung .......................................... 12

5. Regionale Pressemitteilung November 2014: Hautpflege während der kalten Jahreszeit 13

6. Regionale Pressemitteilung Dezember 2014: Nacht- und Notdienst .................................. 14

Abrechnungsfragen - Arzneimittel

1. Erinnerung: Umgang mit alten Betäubungsmittelformularen .............................................. 16

2. Homöopathieverträge – Anerkennung von Schulungen von Drittanbietern ........................ 16

3. Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 SGB V- Änderung ............................... 16

Abrechnungsfragen - Hilfsmittel

1. Vaillant BKK – Kündigung des Hilfsmittelversorgungsvertrages ......................................... 17

2. Mahnverfahren der Clearingstelle ....................................................................................... 17

Abrechnungsfragen - Sprechstundenbedarf

Praxistipps zum Sprechstundenbedarf.................................................................................... 18

Ausschreibungen/ Vertragsabsichten

Rabattverträge – Auftragsbekanntmachung der GWQ Service Plus AG ................................ 20

Übersicht LAV-News Aktuell

Die LAV-News Aktuell auf einen Blick: Von Ende September 2014 bis Mitte Dezember 2014 ............................................................ 21

Praxistipps von PTA zu PTA

Abrechnung von nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln – Ist dies überhaupt möglich? ..... 30

Kooperationen/ Rahmenverträge

Aktuelle Rahmenvertragspartner der WINA GmbH ................................................................ 32

Seminare

1. Intensivschulung Kosmetik .................................................................................................. 34

2. Buchführung und BWL für Apotheker.................................................................................. 35

3. Fehlanwendungen von Arzneimitteln vermeiden ................................................................ 35

4. Seminarangebot der WINA GmbH für das 1. Halbjahr 2015 .............................................. 37

Page 4: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Inhaltsverzeichnis LAV-NEWS | 06 / 14

Anhang Anlage

.... Fax-Anmeldung WINA-Seminare

.... Register LAV-News Aktuell: Von Ende Septem-

ber 2014 bis Mitte Dezember 2014

LAV-Verbandsbericht 2013

Protokoll der LAV-Mitgliederversammlung

MGDA-Report mit OTC-Manager

Page 5: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Aktuelles LAV-NEWS | 06 / 14

1. Erfolgreiche Zusammenarbeit der Landesapothekerverbände beendet Abmahnwelle

Die in den letzten Wochen gegen eine Vielzahl von Apotheken ausgesprochenen Abmahnun-gen wurden in Gänze zurückgezogen. Doch wie war es dazu gekommen?

Am 30. November 2014 erhielten rund 3.000 Apotheken bundesweit Abmahnungen von dem Leipziger Rechtsanwalt Christoph Becker. In den Abmahnungen rügte Rechtsanwalt Be-cker im Auftrag seines Mandanten Hartmut Wagner, Inhaber der Brücken-Apotheke aus Schwäbisch Hall, diverse Rechtsverstöße in Impressen, Vorbestell-Systemen und Webs-hops von Apotheken-Internetauftritten. Auch in Niedersachsen waren zahlreiche Apotheken von den Abmahnungen betroffen und viele An-rufe besorgter Mitglieder gingen beim LAV ein. Die sofort in Angriff genommene juristische Prüfung der Angelegenheit lies schnell Zweifel an der Rechtmäßigkeit der massenhaften Ab-mahnungen von Herrn Becker aufkommen. Der LAV empfahl seinen Mitgliedern deshalb, nicht voreilig die vom Anwalt geforderte Unter-lassungserklärung abzugeben bzw. Ver-gleichsangebote anzunehmen oder gar Zah-lungen zu leisten und sich bei Bedarf einen Rechtsbeistand zu nehmen.

Am 9. Dezember 2014 dann erklärte der Rechtsanwalt Becker für seinen Mandanten die Rücknahme aller ausgesprochenen Ab-mahnungen. Diese schnelle Rücknahme ist si-cherlich auch der sofortigen Reaktion und gu-ten Zusammenarbeit der Landesapothekerver-bände, Homepageanbieter und betreuenden Rechtsanwälte bundesweit in dieser Sache zu

verdanken, die einen erheblichen Druck auf die Abmahn-Akteure auslöste.

Doch auch wenn mit der Rücknahme die Ab-mahnungen nun aus der Welt sind, so hat die ganze Angelegenheit doch nicht unerhebliche Nachwirkungen für den abmahnenden Apo-theker und seinen Rechtsanwalt. Nicht nur müssen erhaltene Gelder zügig an die Apothe-ken zurückgezahlt werden, sondern die beiden Akteure sehen sich außerdem vielfachen Strafanzeigen wegen u. a. versuchten ge-werbsmäßigen Betruges und versuchter Nöti-gung sowie Anzeigen bei der zuständigen Rechtsanwalts- und Apothekerkammer gegen-über. So werden sie sich in nächster Zeit ins-besondere auch der straf- und disziplinarrecht-lichen Aufarbeitung ihrer vermeintlichen „Ge-schäftsidee“ widmen dürfen. Daneben werden die Schadensersatzansprüche derjenigen ste-hen, die sich bereits anwaltlich zur Wehr ge-setzt haben. Denn nach § 8 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb kann derjenige Ersatz der für seine Rechtsverteidi-gung erforderlichen Aufwendungen verlangen, der missbräuchlich abgemahnt wurde. Das Er-gebnis wird hoffentlich deutlich machen, dass sich eine Nachahmung nicht empfiehlt.

Doch auch wenn für die meisten Apotheken der Spuk nun ein Ende hat, sollten Sie diese Angelegenheit zum Anlass nehmen, das Im-pressum Ihres Internetauftritts zu überprüfen. Dazu werden wir Ihnen zeitnah vom Verband aus eine Hilfestellung geben.

2. LAV-Mitgliederversammlung: Heinz-Günter Wolf zum Ehrenpräsiden-ten ernannt

Am 26. November 2014 hat der Landesapo-thekerverband Niedersachsen e.V. (LAV) sei-ne Mitglieder zur jährlichen Mitgliederver-sammlung in die Geschäftsstelle nach Hanno-ver eingeladen. Höhepunkt der Veranstaltung war die Ernennung von Heinz-Günter Wolf als LAV-Ehrenmitglied. Damit würdigten die Ver-treter der Mitgliederversammlung Wolfs Leis-tungen für die Belange der niedersächsischen Apothekerschaft. Heinz-Günter Wolf ist seit 36 Jahren Mitglied und war 24 Jahre LAV-Vorsitzender. Nachfolger Berend Groeneveld lobte in seiner Ansprache besonders das En-gagement Wolfs im Auf- und Ausbau eines Netzwerkes zu den Partnern im Gesundheits-

wesen. Dabei sei für Wolf besonders die In-tensivierung der Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker eine Herzensangelegen-heit gewesen. Mit unermüdlichem Engagement habe Wolf sich über viele Jahrzehnte auf Lan-des- und Bundesebene für eine unabhängige, sichere und flächendeckende Arzneimittelver-sorgung eingesetzt – zuletzt sogar auf europä-ischer Ebene. Dafür gebühre ihm große Dank-barkeit und Respekt, betonte Groeneveld.

Neben dieser feierlichen Momentaufnahme blickte Groeneveld auf die wichtigsten Gesetz-gebungen der letzten zwei Jahre zurück. Dazu gehörte die Anpassung des Festzuschlages für

Page 6: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Aktuelles LAV-NEWS | 06 / 14

verschreibungspflichtige Medikamente, die Reduktion des Apothekenabschlages sowie die Einführung der Notdienstpauschale als Strukturkomponente. Besonders vielverspre-chend für die Apothekerschaft sei die Arznei-mittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN). Denn hier sei ein leistungsbezogenes Honorar unabhängig von der Arzneimittelabgabe für den Apotheker vorgesehen. Auch das kom-mende GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sorgte für Diskussionen in der Apotheker-schaft, sagte Groeneveld. In dem Entwurf hät-te der LAV-Vorsitzende gerne eine Erhöhung der BtM- und der Rezepturgebühr gesehen.

Ein weiteres wichtiges Ereignis für die Apothe-kerschaft war die Verabschiedung des Per-spektivpapiers „Apotheke 2030“ auf dem Deut-schen Apothekertag in München. Groeneveld betonte, dass dort eine positive Aufbruchstim-mung unter den Kollegen deutlich spürbar ge-wesen sei. An den Diskussionen über die Zu-kunft des Apothekerberufes beteiligten sich al-le Kammern und Verbände, hob Groeneveld

hervor. Das Perspektivpapier sei zukunftswei-send und für die Heilberufler unverzichtbar.

Unerlässlich seien auch die Gespräche zwi-schen Apothekern und Politikern auf den ver-schiedenen Parteitagen in Niedersachsen ge-wesen. Dort hätten Vertreter des LAV- und Kammervorstandes mit vielen Landtags- sowie auch Bundestagsabgeordneten gesprochen, um diese und weitere Belange der Apotheken an die Politik heranzutragen. Diese Gespräche werde der LAV gemeinsam mit der Apotheker-kammer Niedersachsen auch weiterhin fortfüh-ren.

Im weiteren Verlauf genehmigte die Mitglieder-versammlung einstimmig die Jahresrechnung und die Vermögensübersicht 2013. Ferner wurde erneut Jens Tschäpe (Bezirk Northeim) als Kassenprüfer bestätigt und Wolfgang Rieck (Bezirk Stade) neu in das Amt des Kassenprü-fers gewählt.

Das Protokoll der LAV-Mitgliederversammlung ist dem Rundschreiben beigelegt.

3. Der neue MGDA-Report mit OTC-Manager ist da!

Positionieren Sie sich als Experte im Bereich Selbstmedikation! Der neue OTC-Lotse unter-stützt das gesamte Apothekenteam mit kosten-freien Schulungen zu wichtigen OTC-Themen. Durch professionelle, mit pharmazeutischer Expertise aufbereitete Online-Trainings, ent-steht hier ein unvergleichliches Kompendium an Wissen über den gesamten OTC-Bereich.

Neben Schulungen zu Indikationen und Wirk-stoffen finden Sie Lerneinheiten, die das OTC-Marketing Ihrer Apotheke voranbringen. Sie er-fahren, wie Sie unter Einsatz Ihrer heilberufli-chen Kompetenz z. B. Beratungsaktionen rich-

tig durchführen und den Warenkorb Ihrer Kun-den durch Zusatzverkäufe optimieren.

Der OTC-Lotse ist Teil der bekannten Lern-plattform (www.mgda-coaching.de) und richtet sich an Apotheker und Pharmazeutisch-technische Assistenten. Mehr Informationen gibt es im beiliegenden MGDA-Report.

In der Heftmitte finden Sie als Serviceleistung Ihres Landesverbandes den OTC-Manager mit den Marktdaten der wichtigen OTC-Indikationen aus dem Zeitraum 10/2013 und 3/2014.

4. Nationale und internationale Gesundheitstage 2015 (01.01.15 bis 28.02.15)

Gesundheitstage sind ein idealer Anlass, um in Ihrer Apotheke mit Beratungen und Aktionen auf besondere Gesundheitsthemen hinzuwei-sen oder Kunden eine besondere Beratung anzubieten.

Auch Zeitungen berichten regelmäßig über Gesundheitstage auf ihren Themenseiten, über die Sie Ihre Kunden beispielsweise per Anzeigenschaltung ansprechen können. Dafür helfen Ihnen die LAV-Anzeigenvorlagen! Diese finden Sie auf unserer Homepage zum Herun-

terladen unter www.lav-nds.de im internen Be-reich unter der Rubrik Öffentlichkeitsarbeit/ Anzeigen-/Postertafeln.

Fragen rund um Themen der Öffentlichkeitsar-beit beantwortet Ihnen gerne Tanja Bimczok unter 0511/61573-26 oder [email protected].

Die Gesundheitstage finden Sie auch auf un-serer Internetseite www.lav-nds.de im internen Bereich in der Rubrik Terminkalender.

Page 7: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Aktuelles LAV-NEWS | 04 / 13

Gesundheitstage 2015

Datum Anlass Beschreibung Weitere Ansprechpartner

04.02.15 Welt-Krebstag Der Welt-Krebstag wird seit 2007 in-ternational von der Welt-Krebs-organisation (UICC) ausgerufen. Viele der mehr als 300 Mitgliedsorganisatio-nen aus über 100 Ländern, darunter auch die Deutsche Krebshilfe, beteili-gen sich an diesem Aktionstag. Zahl-reiche Gesundheitsorganisationen, öf-fentliche Institutionen und Unterneh-men nutzen den Welt-Krebstag, um über Krebs zu informieren.

Deutsche Krebsgesellschaft e.V. www.krebsgesellschaft.de Kostenlose Informationsmaterialien zum Bestellen finden Sie unter: www.krebsgesellschaft.de/aktuelle-themen/service/broschueren.html www.krebshilfe.de/wir-informieren/material-praevention-frueherk/praeventionsratgeber0.html www.krebshilfe.de/wir-informieren/material-fuer-betroffene/blaue-ratgeber.html

14.02.15 Europäischer Epilepsietag

Fünf Prozent aller Menschen haben mindestens einmal im Leben einen epileptischen Anfall. Bei Epilepsie wie-derholen sich diese Anfälle ohne be- sonderen Grund von selbst. Sechs Mil-lionen Menschen sind in Europa an Epilepsie erkrankt, mehr als 600.000 Menschen in Deutschland. Mit dem eu-ropäischen Epilepsietag soll auf diese Krankheit aufmerksam gemacht wer-den. Der europäische Epilepsietag ist immer am 14. Februar. Gewählt wurde der Valentinstag, weil der Heilige Va-lentin von Terni selbst an Epilepsie er-krankt gewesen sein soll.

International Bureau for Epilepsy (IBE) www.ibe-epilebsy.org

28.02.15 Tag der Selte-nen Erkran-kungen

Der Tag der Seltenen Erkrankungen ist eine feste Größe im Kalenderjahr der vielen Menschen, die von einer selte-nen chronischen Erkrankung betroffen sind. Seit acht Jahren wird er jedes Jahr am letzten Tag im Februar be-gangen.

Nationales Aktionsbündnis für Menschen mit seltenen Erkran-kungen www.namse.de Informationen zum Herunterladen un-ter www.achseonline.de/cms/informationen/publikationen/publikationen.php

Page 8: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Öffentlichkeitsarbeit LAV-NEWS | 06 / 14

1. Der Niedersächsische Apothekertag am 20. und 21. Juni 2015 in Stade

Erstklassige Fachvorträge, eine hochkarätige Fachmesse, aktuelle Berufspolitik sowie ein spannendes Freizeitprogramm: Vom 20. bis 21. Juni 2015 veranstaltet der Landesapothe-kerverband Niedersachsen e.V. gemeinsam mit der Apothekerkammer Niedersachsen zum achten Mal den Niedersächsischen Apotheker-tag. Ort dieses besonderen Ereignisses ist das STADEUM in der schönen Hansestadt Stade.

Ein Besuch lohnt sich. Denn neben den inte-ressanten wissenschaftlichen Vorträgen ist be-sonders die pharmazeutische Fachausstellung ein Publikumsmagnet. Viele namenhafte Fir-men werden hier ihre neusten Produkte vor-stellen sowie über aktuelle Branchentrends in-formieren.

Für die Teilnahme an diesem umfangreichen Fachkongress erhalten Apotheker sowie Apo-

thekenmitarbeiter von der Apothekerkammer bis zu 14 Fortbildungspunkte.

Welche Aussteller auf der pharmazeutischen Fachmesse beim Niedersächsischen Apothe-kertag vertreten sind, finden Sie auf der Inter-netseite der Tochtergesellschaft des Lan-desapothekerverbandes Niedersachsen e.V. – der WINA GmbH – unter Unsere Leistungen/ Apothekertag Nds./ Ausstellerverzeichnis.

Das Programm und das Anmeldeformular zum Niedersächsischen Apothekertag 2015 erhal-ten Sie voraussichtlich ab Ende Januar auf un-serer Homepage www.lav-nds.de und der Apo-thekerkammer www.apothekerkammer-nds.de.

Ebenso finden Sie den Flyer sowie das An-meldeformular in der ersten Ausgabe unseres Mitgliedermagazins Spektrum (01/15).

2. Der LAV-Verbandsbericht 2013

Wieder einmal blickt der Landesapothekerver-band Niedersachsen e.V. (LAV) auf das ver-gangene Jahr zurück und berich-tet über seine Tätigkeiten und Ak-tivitäten in einem umfassenden Bericht.

Der LAV gibt Ihnen einen Über-blick über die politischen Ereig-nisse und wirtschaftlichen Ent-wicklungen, die die Apotheker-schaft in 2013 maßgeblich präg-ten. Dazu gehören u. a. die Ein-führung der Notdienstpauschale und die Anpassung des Festzu-schlags für verschreibungspflich-tige Arzneimittel. Ebenso brachte das Jahr 2013 eine Reihe von weiteren Neuerungen in der Arz-neimittel- und Hilfsmittelversor-gung mit sich. Beispielsweise konnte der LAV sowie der BKK Landesver-band Mitte sich auf einen neuen Hilfsmittelver-sorgungsvertrag einigen.

Die Geschäftsstelle des LAV war im Jahr 2013 ebenfalls wie immer sehr aktiv. Zusammen mit

der Apothekerkammer Nieder-sachsen veranstaltete der LAV den Niedersächsischen Apothe-kertag in Wolfsburg, unterstützte die Spendenaktion „Antenne für Kinder“ oder war auf vielen Ver-anstaltungen wie der „diabetes-tour“ und auf Parteitagen vertre-ten, um die niedersächsischen Apotheken zu präsentieren und deren Belange an die Politik heranzutragen.

Im Jahresrückblick berichten da-zu LAV-Bezirksvorsitzende über die wichtigen Ereignisse in 2013 aus ihren Bezirken.

Nutzen Sie den LAV-Verbandsbericht und blicken Sie zurück auf das Jahr 2013! Der Verbandsbericht 2013 ist dem vorliegenden Rundschreiben beigelegt.

Page 9: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Öffentlichkeitsarbeit LAV-NEWS | 06 / 14

3. Tipps für Ihre Öffentlichkeitsarbeit: Die Pressemitteilung

Ein Politiker verteilt mit Ihnen Organspende-ausweise vor Ihrer Apotheke oder Sie bieten einen ganz neuen Beratungsservice zum Thema „Homöopathie“ an. Unabhängig davon, welche Aktion Sie letztendlich planen oder welche Neuheit Ihre Apotheke zu bieten hat: Sie wollen die Öffentlichkeit über Ihr geplantes Vorhaben informieren. Dabei möchten Sie aber nicht nur Ihre Stammkunden erreichen, sondern wollen die Neuigkeit in Ihrem Stadtteil, bzw. in der ganzen Stadt bekannt machen, um auch potentielle neue Kunden mit Ihren Ange-boten anzusprechen.

Den Kontakt zu Journalisten (siehe LAV-News 05/14) haben Sie bereits hergestellt. Nun gilt es, den Journalisten nähere Details Ihres neu-en Angebots oder Ihrer Aktion zukommen zu lassen und das so gut aufbereitet wie möglich. In der Regel ist hierfür die Pressemitteilung (PM) der ideale Weg. Die PM informiert über Neuheiten, Ereignisse, Produkte oder Veran-staltungen und ist das meist genutzte Instru-ment der Öffentlichkeitsarbeit. Gleichzeitig ist sie das entscheidende Bindeglied zwischen In-formationsanbietern (in diesem Fall Sie) und den Informationsverwertern (die Journalisten). Gelingt es Ihnen, mit einer PM die Aufmerk-samkeit eines Journalisten zu erhalten, dann bewirkt sie – und das ist das Ziel – den ge-wünschten redaktionellen Beitrag in einem Ih-rer Medien vor Ort.

Bevor Sie anfangen, die PM zu verfassen, soll-ten Sie sich genau überlegen, welche Informa-tionen Sie an den Journalisten weitergeben möchten. Besonders wichtig ist dabei der „Aufhänger“ einer Pressemitteilung – das ist in der Regel der aktuelle Bezug, also eine Neuig-keit, die die Öffentlichkeit interessiert. Denn Aktualität steht für die Journalisten als Nach-richtenwert (siehe LAV-News 05/14) an erster Stelle.

Merke: Wenn Sie eine Pressemitteilung aufbereiten wollen, stellen Sie sich folgende Fragen:

Was wollen Sie mit der Meldung erreichen? Die Öffentlichkeit über Ihre Aktion (Akti-on/Politikerbesuch/neues Beratungsangebot) informieren; die Neuigkeit in der Stadt/im Stadtteil verbreiten.

Was ist Ihr Ziel? (Stamm-) Kunden auf die Aktion aufmerksam machen; neue potentielle Kunden ansprechen; Imagegewinn („Wir setzen uns für Organspen-de ein“).

Was ist die Neuigkeit, beziehungsweise die Story, die den roten Faden für Ihren Text liefert?

Beispiel 1: Neue Beratung zum Thema „Ho-möopathie“ Neuer Schwerpunkt in Ihrem Leistungs- und Beratungsangebot, das Sie von anderen Apo-theken unterscheidet; Nutzen für Patienten.

Beispiel 2: Politikerbesuch für das gemeinsa-me Verteilen der Organspendeausweise Einzigartiges Ereignis: Politiker in Ihrer Apo-theke (der Politiker ist hier das „Zugpferd“, der die Aufmerksamkeit des Journalisten auf sich lenkt; bundesweites Thema „Organspende“.

Haben Sie diese Vorüberlegungen gemacht, dann ist der nächste Schritt das Schreiben der Pressemitteilung. Die PM sollte im DINA-4-Format (Schriftgrad 11 oder 12) geschrieben werden und die Länge von einer Seite (höchs-tens zwei Seiten) nicht überschreiten. Kürzere Texte kommen bei den Journalisten und auch bei den Lesern/ Hörern ohnehin besser an. Wichtig: Sie müssen für die Journalisten er-reichbar sein, falls diese zu Ihrer PM Rückfra-gen haben sollten. Ihre Kontaktdaten setzen Sie sie am besten an das Ende der PM. Beim Aufbau einer Pressemitteilung sollten Sie folgendes beachten:

Die Pressemitteilung beginnt mit der Dachzeile „Pressemitteilung“ oder „Presseinformation“. Dann folgt die eigentliche Überschrift (Head-line). Die Headline gibt in wenigen Worten den Kern Ihrer Meldung wieder (maximal eine Zeile in großer Schrift, z.B. Schriftgraf 16, fett). Es ist erlaubt den Überschriftentext um Verb und Artikel zu verkürzen. Wichtig ist, dass sie Inte-resse weckt und zum Weiterlesen des gesam-ten Textes anregt. Bedenken Sie, dass Jour-nalisten jeden Tag eine Vielzahl an Pressemit-teilungen erhalten. Anhand der Überschrift entscheiden sie sich oft innerhalb von Sekun-den für oder gegen eine Meldung. Daher soll-ten Sie darauf achten, dass der Journalist auf einen Blick erkennen kann, was das Thema Ih-rer PM ist. Nur so kann er sofort entscheiden, ob die Information, die Sie ihm anbieten, für die Leser seines Mediums in Frage kommt.

Beispiele:

„Globulis, Zäpfchen und Salben richtig anwen-den“

„Richtig.Wichtig.Lebenswichtig: Apotheke und Politiker werben für Organspende“

Page 10: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Öffentlichkeitsarbeit LAV-NEWS | 06 / 14

Der wichtigste Absatz Ihres Textes ist der ers-te Absatz (oder je nach Länge Ihrer PM der erste Satz). Dieser sollte die wichtigsten Infor-mationen Ihrer Botschaft erhalten. Denn im Idealfall ist Ihre Presseinformation so aufge-baut, dass der Redakteur sie von hinten kür-zen kann, ohne wichtige Fakten zu verlieren. Das heißt: Ihr Text enthält das Wichtigste zu-erst und das Unwichtigste zuletzt – das ist üb-rigens der gleiche Aufbau wie Sie ihn auch bei jeder Zeitungsmeldung wiederfinden.

Halten Sie sich im ersten Absatz an die Be-antwortung der sechs „W-Fragen“. Erklären Sie, „wer“, „was“, „wann“, „wo“, „wie“ und „wa-rum“ getan hat (oder tun wird – falls es eine Ankündigung ist). In den danach folgenden Absätzen erläutern Sie die näheren Umstände und ergänzen wichtige Details.

Merke: Der erste Absatz der Pressemittei-lung sollte die sechs wichtigsten „W“s beant-worten:

Wer? Was? Wann? Wo? Wie? Warum?

Die Reihenfolge spielt keine Rolle!

Beim Schreiben sollten Sie darauf achten, ein-fache und kurze Sätze zu verwenden. Ver-wenden Sie außerdem bevorzugt Verben an-stelle von Subjektiven. Es klingt ansprechen-der und aktiver wenn Sie schreiben „Wir bera-ten individuell und persönlich“ als wenn der Satz lautet „Unsere Beratung ist individuell und persönlich“. Fremdwörter und Fachchinesisch sind für die allgemeine Tagespresse zu ver-meiden, bei Fachmedien dürfen sie natürlich eingesetzt werden. Wichtig ist außerdem, dass Sie in Ihrem Text objektiv bleiben. Einen Wer-betext voller Superlative und Anpreisungen wird kein Journalist veröffentlichen, schließlich erwarten die Leser von den Redakteuren, dass sie sachlich berichten. Ebenfalls sollten Sie Wertungen und Urteile vermeiden. Gerne kön-nen Zitate in die Pressemitteilung einfließen – diese machen den Text lebendiger. Sie müs-sen dabei aber klar kennzeichnen, wer der Zi-tatgeber ist – nennen Sie Vorname, Name und Funktion zum Beispiel Herr Max Mustermann, Inhaber der Musterapotheke. Am Ende der Pressemitteilung geben Sie die Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen an. Denken Sie daran, dass der Kontakt für die Journalisten auch erreichbar sein muss! Ver-senden Sie die Pressemitteilung dann am bes-

ten per E-Mail an die Journalisten. Hängen Sie die Pressemitteilung dazu als pdf-Datei an die E-Mail an und kopieren Sie den Text der Mit-teilung auch noch einmal in die E-Mail. Im Be-treff schreiben Sie „Pressemitteilung“ (alterna-tiv Presseinformation), dann folgt ein Doppel-punkt und danach die Headline Ihrer Presse-mitteilung.

Achtung: Versenden Sie die Pressemitteilung an mehrere Journalisten gleichzeitig, dann denken Sie aus Gründen des Datenschutzes bitte daran, die E-Mail-Adressen dieser nicht bei „An“ einzusetzen, sondern unter „BCC“. Bei „An“ setzen Sie einfach nur die E-Mail-Adresse ein, von der Sie die Pressemitteilung absenden – also Ihre eigene. Oder – falls die-se nicht identisch sind – die E-Mail-Adresse, die Sie unter Kontakt angeben.

Weitere wichtige Tipps:

Verwenden Sie im Text nicht die „Wir“-Form: Nicht „Wir feiern Jubiläum“ sondern „Die Apo-theke Mustermann feiert Jubiläum“.

Schreiben Sie aktiv und benutzen Sie lieber Verben statt Substantive!

Vermeiden Sie Verklausulierungen: Warum „Zum Ausdruck bringen“ schreiben, wenn Sie „sagen“ meinen?

Vermeiden Sie Fremdwörter, wo immer es geht.

Jeder Name, der zum ersten Mal auftaucht, muss vom ausgeschriebenen Vornamen und der Funktion der Person begleitet sein. Später reicht der Nachname.

Vermeiden Sie „Fachchinesisch“ oder unbe-kannte Abkürzungen und behalten Sie die Zielgruppen im Auge.

Alle Zahlen bis einschließlich zwölf werden ausgeschrieben, ab 13 werden Ziffern verwen-det.

Bietet es sich zum Thema Ihrer Pressemittei-lung an, können Sie der Presse ergänzend zum Text auch ein Foto zur Verfügung stellen. Das Foto sollte natürlich zum Inhalt Ihrer Pres-semitteilung passen. Ein wichtiger Aspekt beim Thema Pressefoto ist die technische Qualität. Verwackelte, über- oder unterbelichtete Bilder etc. sollten Sie auf gar keinen Fall als Presse-foto in Betracht ziehen. Damit das Bild hinter-her in der Zeitung abgedruckt werden kann, muss es zudem im passenden Dateiformat (am besten jpeg, png oder tif) sowie in der ent-sprechenden Auflösung (mind. 300 dpi) vorlie-gen. Verwenden Sie ausschließlich Bilder, de-ren Nutzungsrechte bei Ihnen liegen. Wichtig ist auch, dass die Personen, die auf den Bil-

Page 11: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Öffentlichkeitsarbeit LAV-NEWS | 06 / 14

dern zu sehen sind, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben haben. Diese sollte immer schriftlich erfolgt sein. Das Pressefoto versenden Sie dann zusam-men mit Ihrem Pressetext per E-Mail an die Presse. Achten Sie dabei darauf, dass das Bild kein zu großes Dateiformat hat – 1 Megabyte (MB) bis 1,5 MB sollte nicht überschritten wer-den. Vermerken Sie in der E-Mail an die Pres-se unbedingt, wer (Vor- und Zuname, Funkti-on) wo (Reihenfolge – z. B. von links nach rechts) auf dem Bild zu sehen ist. Sie können das Motiv auch kurz beschreiben – zum Bei-spiel „Schnupperpraktikum in der Musterapo-theke: Apothekeninhaber Max Mustermann er-läutert Paul Politiker, Partei-Abgeordneter für den Wahlkreis Musterstadt, das Herstellungs-verfahren einer Salbe“. Außerdem sollten Sie der Presse auch die Bildquelle mitteilen, also wer Inhaber der Bildrechte ist.

Merke: Ein Pressefoto kann eine PM sinn-voll ergänzen. Achten Sie dabei auf die Quali-tät (jpeg oder png/ 300 dpi).Vergessen Sie nicht, anzugeben, wer oder was auf dem Bild zu sehen ist und wer Inhaber der Bildrechte ist.

Haben Sie Ihre Pressemitteilung sowie Ihr Fo-to an die Presse versandt, gibt es mehrere Möglichkeiten, den Erfolg Ihrer Pressemittei-lung zu prüfen. Sie können die Veröffentli-chungen der Medien beobachten, ob nach dem Versand Ihrer PM etwas erschienen ist. Sie können aber auch telefonisch bei den Journalisten nachfragen, ob Sie mit einem Be-richt rechnen dürfen. Ist etwas in der Presse erschienen, können Sie die Zeitungsartikel ausschneiden und ggf. für einen Pressespiegel archivieren (das sogenannte Presseclipping). Bitte beachten Sie, dass Sie diese archivierten Presseartikel nur für Ihre eigenen Unterlagen

verwenden dürfen – für eine Weitergabe oder erneute Veröffentlichung dieser Artikel (z.B. auf Ihrer Homepage) bedarf es des schriftli-chen Einverständnisses des Mediums, bei dem der Artikel erstmalig erschienen ist.

Merke: Wenn Sie den Erfolg Ihrer Presse-mitteilung kontrollieren wollen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Fragen Sie bei dem Journalisten nach. Schauen Sie nach Pressemittschnitten (auch online).

Ggf. können auch Umfragen innerhalb Ihrer Kundschaft für die Erfolgskontrolle nützlich sein.

Um Ihnen Ihre PR-Arbeit zu vereinfachen, ha-ben wir im Mitgliederbereich unter der Rubrik Öffentlichkeitsarbeit für Sie Vorlagen für Pres-semitteilungen zur Verfügung gestellt, die Sie einfach herunterladen können. Im öffentlichen Bereich unserer Homepage www.lav-nds.de können Sie unter der Rubrik Presse/ Presse-bilder außerdem Pressefotos zur freien Ver-wendung im Rahmen Ihrer Pressearbeit herun-terladen.

*Wir bitten Sie, zu berücksichtigen, dass wir die vor-stehend getroffenen Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt haben, aber keine Gewähr für deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Die Fallbeispiele erfolgen nur beispielhaft, um das Thema mit der Praxis zu verknüpfen.

Page 12: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Öffentlichkeitsarbeit LAV-NEWS | 06 / 14

4. Regionale Pressemitteilung Oktober 2014: Bakterien mit viel Trinken fortspülen – Blasenentzündung

Es brennt und schmerzt beim Wasserlassen. Dazu kommt das Gefühl, ständig auf Toilette zu müssen – mit diesen Symptomen kündigt sich eine Blasenentzündung an.

Die sogenannte „Zystitis“ ist eine Infektion der Harnwege. Oft sind Bakterien dafür verant-wortlich. Die Keime gelangen in den meisten Fällen von außen über die Harnröhre in die Blase und führen so zu einer Entzündung und Reizung der Blasenwand. Verkühlung und eine geschwächte Immunabwehr begünstigen den Infekt. Laut Schätzungen erkrankt jede zweite Frau mindestens einmal im Leben an einer Blasenentzündung. Männer sind davon eher selten betroffen.

Kündigt sich eine Blasenentzündung an, helfen in der Regel einfache Hausmittel: Ruhe, Wär-me und viel Flüssigkeit. Bei einer Infektion der Harnwege ist es wichtig, mindestens zwei bis drei Liter am Tag zu trinken. Die Bakterien müssen regelrecht fortgespült werden. Das gilt vor allem für die ersten Stunden der Erkran-kung. Besonders gut eignen sich dafür Blasen- und Nierentees, denn diese wirken entzün-dungshemmend. Bei wiederkehrenden Bla-senentzündungen können zusätzlich ein bis zwei Gläser Cranberrysaft am Tag helfen.

Außerdem ist es wichtig, den Unterleib warm zu halten. Das regt die Durchblutung an und

stärkt die Abwehr. Apotheker raten den Kun-den zur Wärmflasche und auch zu warmen Umschlägen. Das tut gut und lindert die Schmerzen.

Wird es nach zwei bis drei Tagen trotzdem nicht besser, muss ein Arzt aufgesucht wer-den. Bei einer schweren Entzündung helfen dann Antibiotika. Das Medikament muss so lange eingenommen werden, wie der Arzt es verordnet hat. Ansonsten gibt es möglicher-weise einen Rückfall oder Resistenzenbildung der Krankheitserreger. Bleibt eine Zystitis un-behandelt, kann es zu einer Nierenbeckenent-zündung kommen. Unterstützend bei der Anti-biotika-Therapie ist es ebenfalls hilfreich viel zu trinken.

Schwangere, Menschen mit Diabetes mellitus oder einer Blasenfunktionsstörung sowie Kin-der sollten mit einer entzündeten Blase bereits bei den ersten Symptomen zum Arzt gehen. Geht die Zystitis mit Blut im Urin oder Fieber einher, ist ebenfalls sofort der Arzt aufzusu-chen. Auch Männer sollten bei Blasenbe-schwerden nicht zögern, ärztlichen Rat einzu-holen, denn in den meisten Fällen wird eine Entzündung der Harnwege durch eine Prosta-taentzündung ausgelöst.

Das hilft bei einer Blasenentzündung

Viel trinken: Mindestens zwei bis drei Liter am Tag müssen getrunken werden, das spült die Krankheitserreger aus dem Kör-per. Bei Herz- und Nierenkrankheiten kann es sein, dass der Arzt die Trinkmenge be-grenzt hat. Die verordnete Menge an Flüs-sigkeit muss dann eingehalten werden.

Kräutertees: Bei den ersten Symptomen wie Schmerzen beim Wasserlassen und häufiger Harndrang helfen Blasen- und Nierentees. Diese enthalten u. a. Hauhe-chel, Birkenblätter, Orthosiphonblätter, Goldrutenkraut, Schachtelhalm, Bären-traubenblätter und Brennnessel. Diese Heilpflanzen wirken entzündungshem-mend und harntreibend.

Antibiotikum: Oft verordnet der Arzt ein Antibiotikum, selbst wenn es sich um eine leichte oder erstmals auftretende Infektion handelt. Mit dieser Medikation klingen die Beschwerden in der Regel sehr schnell ab.

Das Medikament muss so lange einge-nommen werden, wie der Arzt es verord-net hat. Ansonsten kann es zu einem Rückfall oder Resistenzenbildung der Krankheitserreger kommen.

Wärme und Ruhe: Einer entzündeten Blase tut Wärme gut, denn das regt die Durchblutung an und stärkt die Abwehr. Optimal ist eine Wärmflasche oder Wollun-terhose. Unterstützend für das Immunsys-tem sind Ruhe und Schlaf.

Präparate mit Senfölen aus Kapuziner-kresse oder Merrettich, sowie Preiselbeer- und Cranberrysäfte können ebenfalls hel-fen.

Blasenentzündung vorbeugen

Genügend trinken – besonders Frauen, die zu Blaseninfekten neigen. Bei Herz- und Nierenkrankheiten kann es sein, dass der Arzt die Trinkmenge begrenzt hat. Die verordnete Menge an Flüssigkeit muss dann eingehalten werden.

Page 13: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Öffentlichkeitsarbeit LAV-NEWS | 06 / 14

Darauf achten, den Beckenbereich warm zu halten. Das gilt vor allem bei Aufenthal-ten im Freien, wie zum Beispiel bei der Gartenarbeit. Nicht auf kalte Untergründe setzen! Beim Schwimmbadbesuch nach Verlassen des Wassers sofort trockene und warme Kleidung anziehen. Bei Harn-drang zur Toilette gehen.

Richtige Toilettenhygiene: Am besten von vorne nach hinten säubern, auch bei der Reinigung nach dem Stuhlgang. Das verringert das Risiko, dass Bakterien aus dem Magen-Darmtrakt in die Harnröhre gelangen.

Unterwäsche möglichst bei 60 Grad waschen.

Unterhosen sollten nicht allzu knapp sit-zen, um eine Reizung des Schamberei-ches zu vermeiden.

Schonende Intimhygiene: Für die Intim-hygiene ist am besten warmes Wasser ohne Seife geeignet.

Kondome schützen vor Erregern, die beim Geschlechtsverkehr übertragen werden.

Für Frauen, die schnell an einer Blasen-entzündung erkranken, gilt: Nach dem Ge-schlechtsverkehr innerhalb von 15 Minuten Wasser zu lassen, um so Keime, die zu einer Infektion führen könnten, auszuspü-len.

5. Regionale Pressemitteilung November 2014: Haut in der kalten Jahreszeit intensiver pflegen

Im Herbst und Winter wird die Haut besonders beansprucht. Kalte Außentemperaturen und eine geringe Luftfeuchtigkeit in beheizten Räumen trocknen die Haut aus – sie spannt, schuppt und juckt. Vor allem die Körperstellen, die nicht durch schützende Kleidung bedeckt sind, wie Gesicht, Lippen und Hände sollten jetzt intensiver gepflegt werden.

In der kalten Jahreszeit braucht die Haut eine andere Pflege als im Sommer. Wer sich länger draußen in der Kälte aufhalten möchte, sollte ein Produkt mit hohem Fettanteil wählen. Bei besonders trockener Haut sind Pflegecremes mit Harnstoff (Urea) oder Aloe Vera zu emp-fehlen. Diese Wirkstoffe helfen der Haut, Feuchtigkeit zu speichern.

Im Alltag helfen schon einfache Regeln, um die Haut zu schützen. So angenehm ein hei-ßes Vollbad nach einem langen Spaziergang bei kalten Temperaturen auch ist, beim Baden leidet der natürliche Schutzfilm der Haut. Es sollte daher höchstens zweimal die Woche ge-badet werden, das Bad sollte nicht länger als 20 Minuten dauern und die Wassertemperatur

nicht mehr als 35 Grad betragen. Auch zu häu-figes und zu heißes Duschen ist für die Haut nicht gut, denn dadurch verliert sie ebenfalls Feuchtigkeit. Fettspendende Bade- und Duschzusätze aus der Apotheke helfen dabei, die Haut vor dem Austrocknen schützen. An-schließend ist es ratsam, den Körper mit einer reichhaltigen Lotion einzucremen.

Besonders wichtig ist eine intensive Hautpfle-ge beim Wintersport. Hier spielt neben der Hautpflege der Lichtschutzfaktor eine ent-scheidende Rolle. Denn viele Skifahrer unter-schätzen die erhöhte UV-Strahlung und die Reflexion der Sonnenstrahlen durch den Schnee. Dabei gilt hier: Je höher der Berg und je kälter es ist, desto höher sollte der Licht-schutzfaktor gewählt werden, um einen Son-nenbrand zu vermeiden. Deshalb sollten Ski-fahrer spezielle Kälteschutzcremes wie Lipo-gele sowie Sonnenschutzmittel im Gepäck ha-ben. Beim Eincremen mit den Sonnen- und Kälteschutzmitteln müssen die Sportler darauf achten, dass sie empfindliche Hauptpartien wie Lippen und Ohren nicht vergessen.

Tipps für die Hautpflege während der kalten Jahreszeit

Mild reinigen: Morgens genügt es das Gesicht mit klarem Wasser zu reinigen. Abends sollten Sie Reinigungsprodukte verwenden. Auf Produkte mit alkoholi-schen Zusätzen sollte verzichtet werden, denn diese trocknen die Haut aus.

Fett im Fokus: Gesicht und Körper brau-chen in der kalten Jahreszeit fetthaltigere

Pflege. Nutzen Sie spezielle Hautpflege-produkte, die einen hohen Fettanteil besit-zen und gleichzeitig Feuchtigkeit spenden. Aber experimentieren Sie nicht mit zu vie-len neuen Produkten, denn das strapaziert die Haut nur unnötig.

Peelings sparsam verwenden: Verwen-den Sie Peelings nur ca. einmal die Wo-

Page 14: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Öffentlichkeitsarbeit LAV-News | 06 / 14

che. Sie greifen sonst den natürlichen Schutzmantel der Haut an.

Weniger ist mehr: Baden oder duschen Sie nicht zu heiß, nicht zu lange und nicht zu oft, denn das fördert das Austrocknen der Haut. Es sollte höchstens zweimal die Woche gebadet werden, das Bad sollte nicht länger als 20 Minuten dauern und die Temperatur von 35 Grad nicht überstei-gen. Nach dem Bad oder Dusche sollten Sie Ihre Haut nicht abrubbeln, sondern sanft abtupfen.

Für die Wintersportler: Wintersportler sollten ihre Haut durch Sonnen- und spe-zielle Kälteschutzcremes vor UV-Strahlung und Kälte schützen.

Milde Pflege für die Haare: Vergessen Sie Kopfhaut und Haare nicht! Diese wer-den von trockener Raumluft und kalter Au-ßentemperatur, Mütze, Styling-Produkten und Föhnhitze besonders beansprucht. Verwenden Sie deshalb beim Waschen nur lauwarmes Wasser und milde Sham-poos, die viel Feuchtigkeit spenden. Ein-mal pro Woche kann eine Haarkur das Pflegeprogamm ergänzen.

Extraportion Pflege für die Hände: Die Hände sollten Sie nach dem Waschen gut

abtrocknen und danach eincremen. Be-sonders gut bekommt Ihren Händen eine Portion Pflege über Nacht. Sie können Ihre Hände dick eincremen und dünne Baum-wollhandschuhe aus der Apotheke darüber ziehen. So vermeiden Sie, dass die Bett-wäsche Creme abbekommt.

Vor Kälte schützen: Bei Minusgraden sollten Sie Ihre Haut mit einer Kälteschutz-creme eincremen. Auch Sonnencreme bie-tet gleichzeitig einen Kälteschutz. Sind Sie wieder im Warmen, sollten Sie die Kälte-schutzcreme wieder abwischen.

An die Lippen denken: Spezielle Pflege-stifte oder Cremes versorgen die empfind-lichen Lippen mit Fett und schützen so vor der Kälte und Trockenheit. Wintersportler müssen darauf achten, dass der Pflegestift auch einen Lichtschutzfaktor hat.

Füße nicht vergessen: Kälte und Strümp-fe machen den Füßen zu schaffen und die Hornhaut wird schneller rissig. Hier helfen einmal wöchentlich Fußbäder mit Kräuter-salzen. Melkfett oder eine spezielle Fuß-creme machen die Hornhaut wieder glatt.

6. Regionale Pressemitteilung Dezember 2014: Apotheken rund um die Uhr im Einsatz: Apotheken sind auch an Weihnachten für Patienten da

Wer an den Weihnachtstagen, nach Feier-abend, nachts oder sonntags dringend ein Medikament benötigt, kann auf den Nacht- und Notdienst der Apotheken zählen. Täglich wechselnd stehen bundesweit über 1.400 von insgesamt rund 21.000 Apotheken in Deutsch-land für den Nacht- und Notdienst bereit. Deutschlandweit suchen rund 20.000 Kunden jeden Tag den Apotheken-Notdienst auf.

Jeden Tag nach Dienstschluss sowie jeden Sonn- und Feiertag sind rund 150 Apotheken in Niedersachsen im Nacht- und Notdienst im Einsatz. Wann welche Apotheke in Ihrer Um-gebung Dienst hat, regelt ein Notdienstkalen-der. Doch nicht jede Apotheke muss jeden Tag ran: In der Stadt etwa jede zehnte Apotheke jede Nacht und jeden Feiertag. Anders sieht es in Gebieten mit wenigen Apotheken aus. Hier gibt es Apotheken mit ständiger oder zumin-dest häufigerer Dienstbereitschaft. Als Heilbe-rufler kommen die Apotheken ihrer Verpflich-tung, die Bürgerinnen und Bürger auch nach Feierabend zu beraten und mit Arzneimitteln

zu versorgen, gerne nach. Auch während der Feiertage können sich die Patienten auf die Apotheken verlassen.

Den Bürgern stehen viele Möglichkeiten zur Verfügung, um eine notdiensthabende Apo-theke in ihrer Nähe zu finden:

Anruf vom Festnetz unter der kostenlosen Rufnummer 0800 00 22 8 33

Anruf vom Handy (alle Netze) ohne Vor-wahl unter der 22 8 33 (69 ct./Min.)

SMS vom Handy mit dem Stichwort „apo“ oder der PLZ an die 22 8 33 (69 ct./SMS) senden

Aufruf der 22833.mobi im Mobilen Web mit internetfähigen Endgeräten (ggf. Kosten beim Provider, bei Internetflat keine Extra-kosten)

Nutzung der Apotheken-App „Apotheken-finder“ für Apple -, Android - und Windows 8 Smartphones und Tablets (kostenloser Download über GooglePlay, iTunes, Windows 8)

Page 15: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Öffentlichkeitsarbeit LAV-News | 06 / 14

im Internet unter www.apothekerkammer-nds.de/notdienstportal (Apotheken in Nie-dersachsen) oder über den bundesweiten Notdienst-Finder www.aponet.de

in den Service-Rubriken der Regional- und Lokalzeitungen

in den Aushängen der Schaufenster von Apotheken in der Nachbarschaft

In Niedersachsen sind täglich über 2000 Apo-theken für rund 400.000 Kunden eine wichtige Anlaufstelle in Gesundheitsfragen. Jede Nacht bzw. jeden Sonn- und Feiertag leisten dabei rund 150 Apotheken in Niedersachsen Not-dienst. Die Apotheken gewährleisten die Ver-sorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und Hilfsmitteln, stellen individuelle Rezepturen her und bieten kompetente Beratung zu zahlrei-chen Gesundheitsthemen.

Alle regionalen Pressemitteilungen stehen Ihnen als Word-Vorlagen zum Herunterladen im in-ternen Bereich unserer Homepage www.lav-nds.de unter der Rubrik Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Die Pressemitteilungen können Sie gerne für Ihre eigene Pressearbeit oder Image-aktionen nutzen.

Page 16: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Abrechnungsfragen Arzneimittel LAV-News | 06 / 14

1. Erinnerung: Umgang mit alten Betäubungsmittelformularen Mit unseren LAV-News Aktuell 40/14 vom 30. September 2014 und der Ausgabe 47/14 vom 4. Dezember 2014 hatten wir Sie über den Umgang mit alten Betäubungsmittelformu-laren informiert, an den wir Sie nun nochmal erinnern möchten.

Nach Mitteilung des Bundesinstituts für Arz-neimittel und Medizinprodukte (BfArM) dürfen alte (vor März 2013 herausgegebene) Betäu-bungsmittelrezepte ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr zur Verschreibung von Betäu-bungsmitteln verwendet werden.

Die alten Betäubungsmittelrezepte dürfen also nur noch bis zum 31. Dezember 2014 ausge-

stellt werden und Apotheken diese Rezepte nur noch bis zum 7. Januar 2015 beliefern. Die neuen Rezeptformulare können Sie anhand ih-rer deutlich sichtbaren, neunstelligen Rezept-nummer und an dem vorgesehenen Feld für den Datumseindruck erkennen. Die älteren Formulare tragen hingegen noch eine wesent-lich längere Zahlenfolge.

Das BfArM teilte außerdem mit, dass die alten Betäubungsmittelrezepte nicht an die Bun-desopiumstelle zurückgeschickt werden sollen, sondern vom verschreibenden Arzt mit den Durchschriften der ausgestellten Betäubungs-mittelrezepte drei Jahre aufbewahrt werden müssen.

2. Homöopathieverträge – Anerkennung von Schulungen von Drittanbie-tern

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie sich vor Beginn einer Schulung explizit darüber informieren sollten, ob für das anvisierte Seminar eines Drittanbie-

ters auch die tatsächliche Bestätigung des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (DAV) hinsichtlich der Anerkennung im Rahmen der Homöopathieverträge vorliegt.

3. Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 SGB V – Änderun-gen der Technischen Anlage 3

Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teilte uns mit, dass die Technische Anlage 3 zur Arzneimittelabrechnung nach § 300 SGB V geändert worden ist.

Die Neufassung der Technischen Anlage 3 tritt mit Wirkung ab dem Abrechnungsmonat April 2015 in Kraft. Der DAV teilte uns mit, dass die Apotheken-Abrechnungsstellen und die Apo-

theken-Softwarehäuser über die Neuerungen zu der Technischen Anlage 3 informiert wer-den.

Die neue Technische Anlage 3 finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage www.lav-nds.de unter der Rubrik e-Ringbuchordner/ Kapitel 3 – sonstige Verträge/ Datenübermitt-lung bei der Abrechnung.

Page 17: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Abrechnungsfragen Hilfsmittel LAV-News | 06 / 14

1. Vaillant BKK – Kündigung des Hilfsmittelversorgungsvertrages

Die Vaillant BKK hat den Hilfsmittelversor-gungsvertrag zwischen dem BKK LV Mitte und dem Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. (LAV) zum 31. Dezember 2014 gekündigt und wird somit ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr als teilnehmende Betriebskrankenkasse gezählt.

Das bedeutet für Sie, dass Sie Hilfsmittel-verordnungen zu Lasten der Vaillant BKK ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr nach den

vertraglichen Regelungen des Hilfsmittel-versorgungsvertrages zwischen dem BKK LV Mitte und dem Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. abgeben und abrech-nen können.

ABDATA wurde über die Kündigung des Hilfsmittelversorgungsvertrag durch die Vaillant BKK informiert und berücksichtigt die-se ab dem 1. Januar 2015 im Modul Plus V.

2. Mahnverfahren der Clearingstelle

Aus aktuellem Anlass möchten wir Ihnen einen Teil des Mahnverfahrens unserer Clearingstel-le erläutern. Die Mitarbeiter der Clearingstelle reichen für Sie Genehmigungsanträge bei den jeweiligen Krankenkassen zur Bearbeitung ein. Sollte bei einem Vorgang die Belieferung des Versicherten eilen oder Ihnen ein etwas älte-rer, noch offener Vorgang vorliegen, bitten wir Sie, sich telefonisch direkt an die Mitarbeiter der Clearingstelle zu wenden. So besteht die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter der Clearing-stelle schnellstmöglich mit der jeweiligen Kran-kenkasse Kontakt aufnehmen, um den aktuel-len Sachstand Ihres Genehmigungsantrages zu erfahren.

Es kann in seltenen Fällen vorkommen, dass bei uns die Genehmigung der Krankenkasse bereits eingegangen, aber in der Apotheke, trotz positivem Faxbericht, nicht angekommen ist. Durch einen Anruf in der Clearingstelle kann dies schnell in Erfahrung gebracht wer-den und Ihnen wird die Antwort der Kranken-kasse erneut zugesendet.

Wir bitten Sie daher, sich bei allen Fragen rund um ihre Anträge gerne direkt an die Clearing-stelle zu wenden. Die Telefonnummern und Durchwahlen unserer Mitarbeiter finden sie im Mitgliederbereich unserer Homepage www.lav-nds.de unter der Rubrik Ihre Ansprechpartner - Krankenkassenvertragsabteilung oder im Briefkopf der Clearingstellenrückfaxe.

Page 18: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Abrechnungsfragen Sprechstundenbedarf LAV-News | 06 / 14

Praxistipps zum Sprechstundenbedarf

Ab dieser Ausgabe der LAV-News möchten wir Ihnen in einer eigenen Rubrik zukünftig nützliche Tipps zum Sprechstundenbedarf an die Hand geben.

Zu Beginn dieser Serie verschaffen wir Ihnen zunächst einen Überblick, was unter dem Begriff „Sprechstundenbedarf“ zu verstehen ist, wie oft dieser bezogen werden kann und worauf Sie nach dem Erhalt eines Rezeptes genau achten müssen.

Allgemeines zum Sprechstundenbedarf

Als „Sprechstundenbedarf“ gelten die Mittel, die ein Arzt in seiner Praxis zum Gebrauch an mehr als einem Patienten für den Not- und Sofortbedarf benötigt. Dazu gehören zum Beispiel Fertigarzneimit-tel, Medizinprodukte, Verbandstoffe und Spezialrezepturen.

Welche Mittel der Arzt diesbezüglich verschreiben darf, ist in den Anlagen 1 und 2 der Vereinbarung über die Verordnung von Sprechstundenbedarf geregelt, die zwischen der Kassenärztlichen Vereini-gung Niedersachsen und den Krankenkassen geschlossen wurde. Die Verordnung finden Sie im in-ternen Bereich unserer Homepage www.lav-nds.de unter der Rubrik e-Ringbuchordner/ Kapitelüber-sicht/ Kapitel3/ Sprechstundenbedarf.

Bezogen werden soll der Sprechstundenbedarf grundsätzlich quartalsweise und ist spätestens bis zum Ende des laufenden Quartals zu verordnen. Ausgenommen davon sind Impfstoffverordnungen. Diese können während eines Quartals mehrmals vom Arzt für den Sprechstundenbedarf bezogen werden.

Das Verschreiben des Sprechstundenbedarfs erfolgt auf einem oder mehreren „Muster 16“-Rezept/en. Abgerechnet wird der Sprechstundenbedarf zu Lasten der Abrechnungsstelle „Rezeptprüfstelle Du-derstadt“. Folgende Angaben müssen auf dem Rezept aufgeführt werden:

Beispielrezept:

Rezeptprüfstelle Duderstadt 17900

Sprechstundenbedarf

Dr. med. H. Bedarf Allgemeinarzt Sprechstr. 9 12345 Verein

223987441 664412398 30.12.14

Repevax Inj. Susp. FER Sanofi 20 Stück

8

223987441y

1 2

4

6

8

102091696

3

Bedarf

9

5

7

Page 19: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Abrechnungsfragen Sprechstundenbedarf LAV-News | 06 / 14

1. Abrechnungsstelle und Kassennummer

2. Kennziffer (9) für Sprechstundenbedarfsrezept

3. Kennziffer (8) für Impfstoff

4. Kassen-IK

5. Ausstellungsdatum

6. Arzt- und Betriebsstättennummer

7. Arztstempel und Arztunterschrift

8. Genaue Artikelbezeichnung und Menge

Hinweise: Bei der Verordnung von Betäubungsmitteln als Sprechstundenbedarf ist ein Betäubungsmittel-

rezept auszustellen. Ein Muster finden Sie im internen Bereich unserer Homepage www.lav-

nds.de unter e-Ringbuchordner/ Kapitelübersicht/ Kapitel5/ Arzneimittel/ Musterrezepte.

Impfstoffe sind getrennt vom anderen Sprechstundenbedarf zu verordnen und neben der

Kennziffer (9) im Feld 9 ist zusätzlich die Kennziffer (8) im Feld 8 erforderlich.

Wird ein Hilfsmittel im Sprechstundenbedarf verordnet, muss vom Arzt neben der Kennziffer

(9) im Feld 9 zusätzlich die Kennziffer (7) im Feld 7 eingetragen werden.

Diesen Text finden Sie auch als PDF-Datei zum Herunterladen im internen Bereich unserer Homepa-ge www.lav-nds.de unter der Rubrik Abrechnungsfragen Sprechstundenbedarf / Praxistipps zum Sprechstundenbedarf.

*Wir bitten Sie, zu berücksichtigen, dass wir die vorstehend getroffenen Aussagen nach bestem Wis-sen und Gewissen erstellt haben, aber keine Gewähr für deren Vollständigkeit und Richtigkeit über-nehmen. Die Fallbeispiele erfolgen nur beispielhaft, um das Thema mit der Praxis zu verknüpfen.

Page 20: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Ausschreibungen/ Vertragsabsichten LAV-News | 06 / 14

Rabattverträge – Auftragsbekanntmachung der GWQ Service Plus AG Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teilte uns mit, dass am 4. November 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union eine Auf-tragsbekanntmachung der GWQ Service Plus AG über den Abschluss von Rabattvereinba-rungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V veröffent-licht wurde.

Die GWQ Service Plus AG handelt für diverse Betriebs- und Innungskrankenkassen.

Die Ausschreibung umfasst zwei Wirkstoffe, die in zwei Fachlose aufgeteilt sind. Die Ra-battverträge sollen am 1. Februar 2015 begin-nen und am 31. Dezember 2016 enden.

Die Veröffentlichung der Auftragsbekanntma-chung finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage www.lav-nds.de unter der Rubrik Alles was Recht ist/ Arzneimittel/ Ausschrei-bungen/ GWQ Service Plus AG.

Page 21: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Übersicht LAV-News Aktuell LAV-News | 06 / 14

Die LAV-News Aktuell auf einen Blick: Von Ende September 2014 bis Mitte Dezember 2014

Im Folgenden geben wir Ihnen noch einmal einen thematischen Überblick über die LAV-News Aktuell von Ende September 2014 bis Mitte Dezember 2014. Die vollständigen Texte finden Sie im internen Bereich unserer Homepage www.lav-nds.de unter der Rubrik Rundschreiben/ LAV-News Aktuell.

25.09.2014 LAV-News Aktuell 39/14

DAK-Gesundheit – Neuer nicht-exklusiver Rabattvertrag >> In unseren LAV-News Aktuell 37/14 vom 11. September 2014 informierten wir Sie über Aus-schreibungen der DAK-Gesundheit zum Ab-schluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Absatz 8 SGB V.

Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teil-te uns nun mit, dass am 11. September 2014 ei-ne Bekanntmachung vergebener Aufträge zu dem Wirkstoff Eplerenon veröffentlicht wurde.

SpectrumK GmbH – Auftragsbekanntma-chungen von exklusiven und nicht-exklusiven Rabattverträgen >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teilte uns mit, dass am 13. September 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union Auftragsbe-kanntmachungen zum Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen nach § 130a SGB V veröffentlicht wurden. Die SpectrumK GmbH handelt jeweils im Namen diverser Betriebs- und Innungskrankenkassen.

Die Ausschreibungen umfassen die Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen Epoetin – in allen Formen (alfa, beta, theta, zeta) –, Rotigotin, Formoterol und Beclometason, Etoricoxib, Pegfil-grastim, Darbepoetin Alpha, Lipegfilgrastim, Te-nofovir disoproxil, Interferon beta 1a (Handels-name Avonex, nicht Rebif), sowie Rasagilin. Die Rabattvereinbarungen sollen am 1. November 2014 beginnen und automatisch mit dem Inkraft-treten von Exklusivverträgen, spätestens jedoch am 31. Oktober 2016 enden.

AOK Niedersachsen – Auftragsbekanntma-chung von nicht-exklusiven Rabattverträgen >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teilte uns mit, dass am 13. September 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union eine Auftrags-bekanntmachung der AOK Niedersachsen zum Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V veröffentlicht wurde.

Die Ausschreibung umfasst Arzneimittel mit dem Wirkstoff Tinzaparin.

Knappschaft – Auftragsbekanntmachung von Rabattverträgen >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teilte uns mit, dass am 20. September 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union eine Auftrags-bekanntmachung der Deutschen Rentenversi-cherung Knappschaft-Bahn-See (Knappschaft) zum Abschluss einer offenen Rahmenvereinba-rung über Arzneimittelrabatte nach § 130a Ab-satz 8 SGB V – „Zulassungsmodell 2014-5“ - veröffentlicht wurde.

Die Knappschaft möchte eine offene Rahmen-vereinbarung über Arzneimittelrabatte mit jeder-zeitiger Beitrittsmöglichkeit schließen. Die Aus-schreibung umfasst den Wirkstoff Eplerenon.

30.09.2014 LAV-News Aktuell 40/14

BKK Mobil Oil: aufsaugende Inkontinenzhilfen ab 1. Oktober 2014 >> Bekanntermaßen hat die BKK Mobil Oil die aufsaugenden Inkontinenzartikel (PG 15.25.01.0 bis 15.25.03.2), sowohl nach den Einzelabrech-nungsregelungen als auch zu den Regelungen der Pauschalversorgung aus einer Hand (Ab-rechnungspositionsnummer: 15.99.99.2001) aus dem Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) und der BKK Mobil Oil gekündigt. Eine Lieferung nach den vertraglichen Regelungen ist nur bis zum 30. September 2014 möglich.

Um die Versorgung mit aufsaugenden Inkonti-nenzhilfen auch über den 30. September 2014 hinaus zu ermöglichen, hat der DAV mit der BKK Mobil Oil Gespräche aufgenommen, die mittler-weile beendet sind. Eine entsprechende Ände-rungsvereinbarung wird derzeit erarbeitet.

Umgang mit alten Betäubungsmittelrezept-formularen >> Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medi-zinprodukte (BfArM) hat darüber informiert, dass alte (vor März 2013 herausgegebenen) Betäu-bungsmittelrezepte ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr zur Verschreibung von Betäubungsmitteln verwendet werden dürfen.

Die alten Betäubungsmittelrezepte dürfen also nur noch bis zum 31. Dezember 2014 ausgestellt

Page 22: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Übersicht LAV-News Aktuell LAV-News | 06 / 14

werden und Apotheken diese Rezepte nur noch bis zum 7. Januar 2015 beliefern.

Herstellerrabatt für das Arzneimittel Zydelig® >> Das Arzneimittel Zydelig® (PZN: 10793378 und 10793384) ist nach Mitteilung des pharma-zeutischen Unternehmers, der Gilead Science GmbH, bereits seit dem 19. September 2014 zu-gelassen. Ab dem 15. Oktober 2014 wird es in der Lauer-Taxe veröffentlicht.

IKK classic – Neue Rabattverträge >> In unseren LAV News 04/14 vom 28. Juli 2014 hatten wir Sie über die Ausschreibung der IKK classic zum Abschluss von Rabattvereinba-rungen nach § 130a Absatz 8 SGB informiert.

Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teil-te uns nun mit, dass am 24. September 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union die Bekannt-gaben vergebener Aufträge veröffentlicht wurden.

02.10.2014 LAV-News Aktuell 41/14

Neuerungen in der Praxissoftware der Ärzte zum 1. Oktober 2014 - Umsetzungsprobleme >> Zum 1. Oktober 2014 wurde die Praxissoft-ware der Ärzte von den Formaten der alten Ver-sichertenkarte auf die Formate der elektroni-schen Gesundheitskarte (eGK) umgestellt. Unter anderem betrifft dies das Personalienfeld der Muster-16-Verordnungen. Das Feld Kassen-nummer (Kassen-IK) muss ab diesem Stichtag von der Arztpraxis 9-stellig bedruckt werden.

Wir erhielten inzwischen die Information, dass die Kassennummer in manchen Fällen mangelhaft auf das Rezept aufgedruckt wird. Das IK wird da-bei etwa nicht vollständig gedruckt.

Dies hat zur Folge, dass Rabattverträge nicht umgesetzt werden, da kein Rabattarzneimittel angezeigt wird. Des Weiteren können Probleme bei der Rezeptabrechnung über die Apotheken-rechenzentren entstehen.

Imagekampagne: Plakatmotive und Webban-ner zum Herunterladen und Video-Casting >> Ab sofort stehen Ihnen auf www. apotheken-kampagne.de unter „Download Werbemateria-lien“ kostenlos alle Plakatmotive der zweiten Kampagnenwelle sowie digitales Werbematerial zur Imagekampagne „Näher am Patienten“ zur Verfügung. Dort können Sie sich die Plakatmoti-ve im gewünschten Format herunterladen oder eines der zahlreichen Webbanner für Ihre E-Mail-Signatur oder Website verwenden.

Im Rahmen der Imagekampagne „Näher am Pa-tienten“ werden im nächsten Jahr bundesweit Ki-nospots ausgestrahlt. Zusammen mit dem be-kannten Comedian Bernhard Hoëcker sollen da-

für authentische Apothekerinnen und Apotheker vor der Kamera stehen. Im Rahmen des Video-Castings für die Kinospots sind schon viele Be-werbungen eingegangen. Insgesamt haben sich allein auf dem ABDA-Stand auf der expopharm mehr als 100 Apothekerinnen und Apotheker in der Video-Box beworben.

09.10.2014 LAV-News Aktuell 42/14

Techniker Krankenkasse – Abwicklung des Musterstreitverfahrens >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) informierte uns darüber, dass die Techniker Krankenkasse (TK) zeitnah die im Zusammen-hang mit der Musterstreitvereinbarung noch offe-nen Beträge absetzen werde.

Die TK beabsichtige, die betroffenen Apotheken voraussichtlich in der dritten Novemberwoche 2014 schriftlich zu informieren.

Private Krankenversicherungen und Beihilfe: Vereinbarung über die Erfassung und Bereit-stellung von Daten im Rahmen der Abgabe von Fertigarzneimitteln in parenteralen Zube-reitungen >> Seit dem 1. Januar 2011 werden den privaten Krankenversicherungen (PKV) und der Beihilfe Herstellerabschläge gemäß § 1 AMRabattG in Verbindung mit § 130a Absätze 1, 1a, 2, 3, 3a und 3b SGB V gewährt. Die Rabatte fallen auch für Fertigarzneimittel in parenteralen Zubereitun-gen an. Daher benötigen die privaten Kranken-versicherungen und die Beihilfe die Detaildaten der Zubereitungen, um die Rabatte bei den pharmazeutischen Unternehmen anzufordern.

Retaxationen der KKH trotz nicht austausch-barer Darreichungsformen >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) informierte uns darüber, dass die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) über ihren Dienstleister Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen mbH (GFS) Abrechnungen bezüglich des Arz-neimittels Fraxiparin mit der Begründung „Miss-achtung bestehender Rabattverträge“ retaxiert hat. Bei diesen Beanstandungen wurde jedoch übersehen, dass die von den Herstellern ange-gebenen Darreichungsformen der Arzneimittel nach Anlage VII zur Arzneimittelrichtlinie nicht austauschbar sind.

Retaxationen der BARMER GEK trotz nicht austauschbarer Darreichungsformen >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) informierte uns darüber, dass die Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen mbH (GFS) auch hinsichtlich der Abgabe von Xalatan an Versi-cherte der Barmer GEK der bereits unter Punkt 3 der heutigen LAV-News Aktuell mitgeteilte Fehler

Page 23: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Übersicht LAV-News Aktuell LAV-News | 06 / 14

unterlaufen sei. Betroffen seien die Abrech-nungsmonate April bis November 2013. Die Barmer GEK habe den Fehler inzwischen er-kannt und dem DAV mitgeteilt, keine Beanstan-dungen mehr auszusprechen und ausgespro-chene Beanstandungen zurückzunehmen.

16.10.2014 LAV-News Aktuell 43/14

BARMER GEK – Kündigung der Produktgrup-pe PG 15 (ableitende Inkontinenzhilfen) >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) informierte uns darüber, dass die BARMER GEK die PG 15 - Inkontinenzhilfen (ableitende Inkonti-nenz) aus dem vdek-Hilfsmittellieferungsvertrag zum 31. Dezember 2014 gekündigt hat.

Das bedeutet für Sie, dass Sie Versicherte der BARMER GEK ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr auf Grundlage des vdek-Hilfsmittel-lieferungsvertrages mit ableitenden Inkontinenz-hilfsmitteln der PG 15 versorgen können.

Techniker Krankenkasse – Friedenspflicht >> In unseren LAV-News 05/14 vom 6. Oktober 2014 informierten wir Sie über die neuen Rabatt-verträge der Techniker Krankenkasse (TK), „Ge-nerika 2014 (XIII)“, die zum 1. November 2014 in Kraft treten.

Die TK spricht zum Start dieser neuen Rabattver-träge eine Friedenspflicht für den ersten Monat der Vertragslaufzeit aus. Von einer Retaxierung aufgrund Nichtbeachtung der neuen Rabattver-träge wird die TK somit für den Zeitraum vom 1. bis 30. November 2014 absehen.

Medizinprodukteabgabeverordnung (MPAV) >> In unseren LAV-News Aktuell 33/14 vom 14. August 2014 informierten wir Sie über die Ände-rungen medizinprodukterechtlicher Vorschriften, unter anderem der Medizinprodukteabgabever-ordnung (MPAV). In der Praxis hat dabei insbe-sondere die in der MPAV nun enthaltene ver-pflichtende Angabe einer E-Mail-Adresse des verschreibenden Arztes auf der Medizinprodukte-Verschreibung sowie ein Laienabgabeverbot für Medizinprodukte, die nicht zur Anwendung durch Laien bestimmt sind, zu Problemen geführt.

Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apo-thekerverbände informierte uns darüber, dass seitens des Bundesgesundheitsministeriums für Gesundheit (BMG), vor dem Hintergrund der vor-genannten Probleme, angekündigt wurde, die MPAV in diesen zwei Punkten zeitnah zu überar-beiten.

30.10.2014 LAV-News Aktuell 44/14

Barmer GEK – Berichtigung des Leistungser-bringergruppenschlüssels (LEGS) – Produkt-bereich 29 >> Bekanntermaßen benötigen Sie bzw. Ihr Re-chenzentrum für die Abrechnung von Hilfsmitteln des Produktbereichs 29 „Stomaartikel“ auf Grundlage des zwischen der Barmer GEK und dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) geschlossenen Hilfsmittelversorgungsvertrags einen siebenstelligen Leistungserbringergrup-penschlüssel (LEGS). Dieser ist auf der ersten Seite der Anlage 1 zur Stomaversorgung enthal-ten.

Die Barmer GEK teilte nun dem DAV mit, dass in der Anlage 1 zur Versorgung mit Stomaartikeln versehentlich der falsche LEGS aufgeführt war. Der korrekte LEGS lautet: 11 98 100.

Aktuelle Informationen für Apotheken zum Ebola-Fieber >> Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat aktuelle Hinweise für pharmazeutisches Personal zum Ebola-Fieber herausgegeben. So sollte die Beratung zu die-sem Thema das Ziel verfolgen, einer unnötigen Verunsicherung besorgter Bürger mit fachlich fundierten Informationen zu begegnen. Die ABDA verweist in diesem Zusammenhang auch auf be-stimmte Internetseiten des Robert Koch-Instituts.

Im Mitgliederbereich unserer Homepage www.lav-nds.de finden Sie unter der Rubrik News die entsprechenden Informationen zum Ebola-Fieber für Ihre Beratungstätigkeit.

AOK Niedersachsen: Fehlerhafte IK-Bedruckung von Rezepten >> Mit unseren LAV-News Aktuell 41/2014 vom 2. Oktober 2014 informierten wir Sie über die Umsetzungsprobleme im Zusammenhang mit der Umstellung der Praxissoftware der Ärzte auf das Format der elektronischen Gesundheitskarte. In einigen Fällen wurde das Institutionskennzeichen der Krankenkasse mangelhaft aufgedruckt.

Die AOK Niedersachsen bittet uns nun, Sie über Folgendes zu informieren:

Auch wenn das Institutionskennzeichen der AOK Niedersachsen falsch bedruckt ist, ist diese an-hand ihres ausgeschriebenen Namens auf dem Rezept ersichtlich. Deshalb wird eine korrekte Abgabe/ Belieferung der Rezepte der Versicher-ten der AOK Niedersachsen erwartet, was auch die korrekte Umsetzung der Rabattverträge bein-haltet. Das Institutionskennzeichen der AOK Nie-dersachsen lautet: 102114819.

Barmer GEK – Auftragsbekanntmachung von nicht-exklusiven Rabattverträgen

Page 24: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Übersicht LAV-News Aktuell LAV-News | 06 / 14

>> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teilte uns mit, dass am 15. Oktober 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union eine Auftrags-bekanntmachung der Barmer GEK veröffentlicht wurde, die den Abschluss von Rabattvereinba-rungen nach § 130a Absatz 8 SGB V mit Bei-trittsoption betrifft.

Es sollen Rabattverträge mit Beitrittsoption über die Arzneimittelwirkstoffe Buprenorphin, Capeci-tabin, Clobetasol, Eplerenon, Escitalopram, Fentanyl, Hydrocortison, Kanamycin, Levodopa und Carbidopa und Entacapon, Moxifloxacin, Pregabalin, Telmisartan, Telmisartan und Hydro-chlorothiazid sowie Zoledronsäure geschlossen werden.

AOK Hessen – Auftragsbekanntmachung von Rabattverträgen >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teilte uns mit, dass am 11. Oktober 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union eine Auftrags-bekanntmachung der AOK Hessen zum Ab-schluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Absatz 8 SGB V veröffentlicht wurde. Die AOK Hessen handelt unter anderem für die AOK Nie-dersachsen.

Die Ausschreibung umfasst den Abschluss von Rabattvereinbarungen zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b und ist in fünf Ge-bietslose aufgeteilt.

Die Rabattvereinbarungen sollen für den Zeit-raum vom 1. Juni 2015 bis 31. Mai 2017 ge-schlossen werden.

Knappschaft – Neue Rabattverträge ab 1. November 2014 >> In unseren LAV-News Aktuell 39/14 vom 25. September 2014 informierten wir Sie über die Ausschreibung der Knappschaft zum Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Absatz 8 SGB V - „Zulassungsmodell 2014-5“.

Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teil-te uns nun mit, dass am 15. Oktober 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union die Bekannt-gabe vergebener Aufträge veröffentlicht wurde.

Die Rabattverträge sollen am 1. November 2014 beginnen und mit Inkrafttreten von Exklusivver-trägen über den oben genannten Wirkstoff, spä-testens jedoch am 31. Oktober 2016, enden.

Die Veröffentlichung der Bekanntmachung ver-gebener Aufträge finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage www.lav-nds.de unter der Rubrik Alles was Recht ist/ Arzneimittel/ Rabatt-verträge/ Knappschaft.

Techniker Krankenkasse – Neue nicht-exklusive Rabattverträge >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teilte uns nun mit, dass am 21. Oktober 2014 im

Amtsblatt der Europäischen Union eine Be-kanntmachung vergebener Aufträge über den Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen – „Open-House-Rabattverträge 2014-06“ – veröf-fentlicht wurde.

Die Rabattvereinbarungen sollen am 1. Novem-ber 2014 beginnen und mit Inkrafttreten von Ex-klusivverträgen, spätestens jedoch am 31. Okto-ber 2016, enden. Es besteht die Möglichkeit des jederzeitigen Beitritts.

Techniker Krankenkasse – Auftragsbekannt-machung von nicht-exklusiven Rabattverträ-gen >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teilte uns mit, dass am 23. Oktober 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union eine Auftrags-bekanntmachung der Techniker Krankenkasse (TK) zum Abschluss von nicht-exklusiven Rabatt-vereinbarungen nach § 130a Absatz 8 SGB V – „Open-House-Rabattverträge 2014-07“ – veröf-fentlicht wurde.

Die Ausschreibung umfasst diverse Wirkstoffe, die in vier Fachlose aufgeteilt sind.

Die TK beabsichtigt, mit allen geeigneten phar-mazeutischen Unternehmern nicht-exklusive Ra-battverträge über die ausgeschriebenen Wirkstof-fe zu schließen.

Die nicht-exklusiven Rabattverträge sollen erst-mals zum 1. Dezember 2014 in Kraft treten und automatisch mit Inkrafttreten von Exklusivverträ-gen für die betroffenen Wirkstoffe bzw. Wirkstoff-kombinationen, spätestens jedoch am 30. No-vember 2016, enden.

DAK-Gesundheit – Auftragsbekanntmachun-gen von nicht-exklusiven Rabattverträgen >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teilte uns mit, dass am 23. Oktober 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union Auftragsbe-kanntmachungen der DAK-Gesundheit (DAK) zum Abschluss von nicht-exklusiven Rabattver-einbarungen nach § 130a Absatz 8 SGB V veröf-fentlicht wurden. Die Ausschreibungen umfassen die Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen Hu-maninsulin (schnell wirkend), Pregabalin, Huma-ninsulin Kombinationen (intermediär + schnell), Humaninsulin (intermediär wirkend) sowie Ti-otropiumbromid.

Die DAK beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattver-einbarungen im Rahmen des Zulassungsmodells mit allen interessierten pharmazeutischen Unter-nehmern abzuschließen.

Diese nicht-exklusiven Rabattverträge sollen erstmals zum 1. Dezember 2014 in Kraft treten und automatisch mit Inkrafttreten von Exklusiv-verträgen zu den oben genannten Wirkstoffen

Page 25: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Übersicht LAV-News Aktuell LAV-News | 06 / 14

bzw. Wirkstoffkombinationen, spätestens jedoch am 30. November 2016, enden.

20.11.2014 LAV-News Aktuell 45/14

Das Apotheken-A richtig darstellen – die Apotheken-A-Fibel >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) bekommt täglich Anfragen zum Apotheken-A. Häufig geht es um die Problematik, welche Dar-stellungen des Apotheken-A zulässig sind und wann ein Verstoß gegen unsere Markensatzung vorliegt. Zum leichteren Verständnis der Nut-zungsbedingungen gibt es nun die Apotheken-A-Fibel. Diese bildet typische Beispiele für zulässi-ge und unzulässige Darstellungen des Apothe-ken-A ab.

Die Apotheken-A-Fibel zeigt Ihnen anhand von Beispielen, welche Darstellungen des Apothe-ken-A zulässig sind und welche nicht. Im Mitglie-derbereich unserer Homepage www.lav-nds.de stellen wir Ihnen die Apotheken-A-Fibel als Hilfe-stellung unter der Rubrik Öffentlichkeitsar-beit/Logo-Apotheken-A und Apotheken-A-Fibel zum Herunterladen zur Verfügung.

BKK Mobil Oil: Änderungsvereinbarung zum 1. Dezember 2014 >> Bekanntermaßen hat die BKK Mobil Oil die aufsaugenden Inkontinenzartikel aus dem Hilfs-mittelversorgungsvertrag zwischen dem Deut-schen Apothekerverband e.V. (DAV) und der BKK Mobil Oil gekündigt. Über diesen Sachver-halt und den Umstand, dass zwischen dem DAV mit der BKK Mobil Oil Gespräche geführt wurden, um die Versorgung mit aufsaugenden Inkonti-nenzhilfen auch weiterhin zu ermöglichen, infor-mierten wir Sie zuletzt in unseren LAV-News Ak-tuell 40/14 vom 30. September 2014.

Der DAV teilte uns nun mit, dass zum 1. Dezem-ber 2014 eine Änderungsvereinbarung in Kraft treten wird, welche den Bereich der aufsaugen-den Inkontinenz auf Grundlage des Konzepts der „Pauschalversorgung aus einer Hand“, also auf Basis von Monatspauschalen, wieder enthalten wird. Die Versorgung und Abrechnung auf Basis von Stückpreisen ist ausgeschlossen.

Bahn BKK: Änderungsvereinbarung zum 1. Dezember 2014 >> Der DAV hat sich mit der BAHN-BKK auf eine Vertragsanpassung des Hilfsmittelversorgungs-vertrages verständigt. Der DAV teilte uns mit, dass diese Änderungsvereinbarung zum 1. De-zember 2014 in Kraft treten wird. Das Unter-schriftenverfahren ist eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen.

SpectrumK GmbH – Neue Rabattverträge >> In unseren LAV-News Aktuell 39/14 vom 25. September 2014 informierten wir Sie über eine

Auftragsbekanntmachung der SpectrumK GmbH zum Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Absatz 8 SGB V.

Der DAV teilte uns nun mit, dass am 13. Novem-ber 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union eine Bekanntmachung vergebener Aufträge der SpectrumK GmbH veröffentlicht wurde, die den Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen zu dem Wirkstoff Lipegfilgrastim betrifft.

DAK-Gesundheit – Neue nicht-exklusive Ra-battverträge >> In unseren LAV-News Aktuell 44/14 vom 30. Oktober 2014 informierten wir Sie über Aus-schreibungen der DAK-Gesundheit zum Ab-schluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Absatz 8 SGB V.

Der DAV teilte uns nun mit, dass am 8. Novem-ber 2014 eine Bekanntmachung vergebener Auf-träge zu dem Wirkstoff Tiotropiumbromid veröf-fentlicht wurde.

DAK-Gesundheit – Auftragsbekanntmachun-gen von nicht-exklusiven Rabattverträgen >> Der DAV teilte uns mit, dass am 11. Novem-ber 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union Auftragsbekanntmachungen der DAK-Gesundheit zum Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Ab-satz 8 SGB V veröffentlicht wurden.

Die DAK-Gesundheit beabsichtigt zu den Wirk-stoffen Sevelamer sowie Pentoxifyllin bzw. den Wirkstoffkombinationen Codeinphosphat-Hemihydrat und Paracetamol sowie Doxycyclin und Ambroxolhydrochlorid nicht-exklusive Ra-battvereinbarungen zu schließen.

Diese nicht-exklusiven Rabattverträge sollen vo-raussichtlich am 1. Januar 2015 beginnen und am 31. Dezember 2016 enden.

LAV-Mitgliederversammlung am 26.11.2014 >> Gerne möchten wir Sie erneut an unsere Mit-gliederversammlung erinnern. Die Mitgliederver-sammlung findet am Mittwoch, den 26. Novem-ber 2014, ab 15:00 Uhr in den Geschäftsräumen des LAV in der Rendsburger Straße 24 in 30659 Hannover statt. Die Einladung sowie das Anmel-de- und Stimmübertragungsformular haben wir Ihnen zuletzt am 13. November 2014 per E-Mail zukommen lassen.

27.11.2014 LAV-News Aktuell 46/14

Online-Vertragsportal (OVP) – Durchblick bei der Hilfsmittelversorgung >> Wie Ihnen sicherlich schon aus der Berichter-stattung in der Pharmazeutischen Zeitschrift (PZ) bekannt ist, entwickelt der Deutsche Apotheker-

Page 26: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Übersicht LAV-News Aktuell LAV-News | 06 / 14

verband e.V. (DAV) derzeit in enger Abstimmung mit den Landesapothekerverbänden das Online-Vertragsportal (OVP) als neue Dienstleistung im Hilfsmittelbereich exklusiv für Mitglieder der Ver-bände. Für LAV-Mitglieder wird diese Dienstleis-tung nichts zusätzlich kosten; sie ist durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt. Festbetragsänderung für Escitalopram zum 1. Dezember 2014 >> Aufgrund eines Beschlusses des Landessozi-algerichts Berlin-Brandenburg wurde die Anwen-dung des Festbetrages für Escitalopram seit dem 9. Dezember 2011 vorläufig ausgesetzt.Das Lan-dessozialgericht hat nunmehr entschieden, dass der Festbetrag für Escitalopram ab dem 1. De-zember 2014 wieder anzuwenden ist.

IKK classic – Auftragsbekanntmachung von nicht-exklusiven Rabattverträgen >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teilte uns mit, dass am 18. November 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union eine Auftrags-bekanntmachung der IKK classic zum Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V veröffentlicht wurde. Die Ausschreibung umfasst diverse Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, die in neun Lose aufge-teilt sind.

Kaufmännische Krankenkasse – Neue Ra-battverträge ab 1. Januar 2015 >> In unseren LAV-News 04/14 vom 28. Juli 2014 informierten wir Sie über die Auftragsbe-kanntmachung der Kaufmännischen Kranken-kasse (KKH) zum Abschluss von Rabattvereinba-rungen nach § 130a Absatz 8 SGB V.

Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teil-te uns nun mit, dass am 18. November 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union die Bekannt-gabe vergebener Aufträge veröffentlicht wurde. Die Rabattverträge wurden über diverse Wirkstof-fe bzw. Wirkstoffkombinationen geschlossen, die in insgesamt 121 Lose aufgeteilt waren. Sie sol-len zum 1. Januar 2015 starten und am 31. De-zember 2016 enden.

SpectrumK GmbH – Neue Rabattverträge >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teilte uns mit, dass am 15. November 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union eine Be-kanntmachung vergebener Aufträge der SpectrumK GmbH veröffentlicht wurde, die den Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen zu dem Wirkstoff Eplerenon betrifft.

DAK-Gesundheit – Neue nicht-exklusive Ra-battverträge >> In unseren LAV-News Aktuell 37/14 vom 11. September 2014 informierten wir Sie über Aus-schreibungen der DAK-Gesundheit zum Ab-

schluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Absatz 8 SGB V.

Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teil-te uns nun mit, dass am 19. November 2014 eine Bekanntmachung vergebener Aufträge zu dem Wirkstoff Celecoxib veröffentlicht wurde. Diese nicht-exklusiven Rabattverträge starteten am 1. Oktober 2014 und sollen automatisch mit Inkraft-treten von Exklusivverträgen zu dem o.g. Wirk-stoff, spätestens jedoch am 30. September 2016, enden.

AOK-Bundesverband GbR – Neue Rabattver-träge >> In unseren LAV-News Aktuell 29/14 vom 17. Juli 2014 informierten wir Sie über Ausschrei-bungen der AOK-Bundesverband GbR zum Ab-schluss von wirkstoff- bzw. wirkstoffkombinati-onsbezogenen Vereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Die AOK-Bundesverband GbR handelte unter anderem für die AOK Niedersach-sen.

Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teil-te uns nun mit, dass am 20. November 2014 eine Bekanntmachung vergebener Aufträge über be-stimmte Arzneimittel zur Behandlung von Infekti-onen mit dem humanen Immundefizienz-Virus Typ 1 (HIV-1) veröffentlicht wurde. Die Vertrags-laufzeit sollte nach den Angaben der Ausschrei-bung am 1. November 2014 beginnen und am 31. Oktober 2015 enden.

AOK Niedersachsen – Auftragsbekanntma-chung von nicht-exklusiven Rabattverträgen >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teilte uns mit, dass am 18. November 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union eine Auftrags-bekanntmachung der AOK Niedersachsen zum Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V veröffentlicht wurde. Die Ausschreibung umfasst Arzneimittel mit dem Wirkstoff Aripiprazol.

04.12.2014 LAV-News Aktuell 47/14

Abmahnungen durch Rechtsanwaltskanzlei >> Wir wurden aktuell darüber informiert, dass eine Vielzahl von Apotheken bundesweit eine Abmahnung von einer Rechtsanwaltskanzlei aus Leipzig wegen ihres Internetauftrittes erhalten hat.

Gerügt wird unter anderem das Angebot von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Imnovid bzw. Thalidomid, sowie von Betäu-bungsmitteln, vermeintlich im Wege des Versan-des. Weiter werden bestimmte Fehler bei den Angaben im Impressum gerügt.

Page 27: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Übersicht LAV-News Aktuell LAV-News | 06 / 14

Erinnerung: Umgang mit alten Betäubungs-mittelformularen

>> Mit unseren LAV-News Aktuell 40/14 vom 30. September 2014 hatten wir Sie über den Um-gang mit alten Betäubungsmittelformularen in-formiert, an den wir Sie nochmal erinnern möch-ten.

Nach Mitteilung des Bundesinstituts für Arznei-mittel und Medizinprodukte (BfArM) dürfen alte (vor März 2013 herausgegebene) Betäubungs-mittelrezepte ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr zur Verschreibung von Betäubungsmitteln ver-wendet werden.

Teststreifen: vdek-Arzneiversorgungsvertrag und BARMER GEK >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) informierte uns darüber, dass zum 1. Januar 2015 der Teil B der Anlage 4 des vdek-Arzneiversorgungsvertrages (vdek-AVV) sowie die Preisgruppe 2 der Anlage 1 der Teststreifen-vereinbarung zwischen dem DAV und der BAR-MER GEK durch folgenden Teststreifen ergänzt wird:

One Touch SelectPlus – PZN: 10963219 (Firma Lifescan)

Techniker Krankenkasse: Erweiterung der Genehmigungsfreigrenze für Nasenballons zum 1. Januar 2015 >> Die Techniker Krankenkasse (TK) informierte uns darüber, dass ab dem 1. Januar 2015 fol-gende Produkte ohne Einreichung eines Kosten-voranschlages bis zu 20,00 Euro netto mit der TK abgerechnet werden können:

99.42.01.0001 Otovent 99.42.01.0002 Otobar 99.99.99.0002 Ersatzballons

Neuer Vertragsstand Homöopathieverträge >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) hat uns darüber informiert, dass sich im Kran-kenkassenbestand der aktuellen Homöopathie-verträge zum 1. Januar 2015 Veränderungen er-geben.

AOK Rheinland/Hamburg – Auftragsbekannt-machung von Rabattverträgen >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teilte uns mit, dass am 28. November 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union eine Auftrags-bekanntmachung der AOK Rheinland/Hamburg zum Verhandlungsverfahren zur Vereinbarung von Rabatten gemäß § 130a Absatz 8 SGB V veröffentlicht wurde. Die AOK Rhein-land/Hamburg handelt unter anderem für die AOK Niedersachsen.

Techniker Krankenkasse – Auftragsbekannt-machung von nicht-exklusiven Rabattverträ-gen

>> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teilte uns mit, dass am 27. November 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union eine Auftrags-bekanntmachung der Techniker Krankenkasse (TK) zum Abschluss von nicht-exklusiven Rabatt-vereinbarungen nach § 130a Absatz 8 SGB V – „Open-House-Rabattverträge 2014-08“ – veröf-fentlicht wurde.

Die Ausschreibung umfasst diverse Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen, die in neun Fachlo-se aufgeteilt sind.

GWQ Service Plus AG – Auftragsbekanntma-chung von nicht-exklusiven Rabattverträgen >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teilte uns mit, dass am 2. Dezember 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union eine Auftrags-bekanntmachung der GWQ Service Plus AG zum Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinba-rungen nach § 130a Absatz 8 SGB V veröffent-licht wurde.

Die GWQ ServicePlus AG handelt für diverse Be-triebs- und Innungskrankenkassen.

08.12.2014 LAV-News Aktuell 48/14

Weitere Informationen zu Abmahnungen durch Leipziger Rechtsanwaltskanzlei >> In unseren LAV News-Aktuell 47/14 vom 4. Dezember 2014 informierten wir Sie darüber, dass Apotheken bundesweit durch eine Rechts-anwaltskanzlei aus Leipzig Abmahnungen erhal-ten haben.

Die rechtliche Problematik ist vielschichtig. Es bestehen insgesamt erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Abmahnungen und daran, dass die behaupteten Ansprüche wie angedroht gerichtlich geltend gemacht werden. Aus unserer Sicht sollten Sie nicht voreilig die geforderte Un-terlassungserklärung abgeben bzw. Ver-gleichsangebote annehmen.

09.12.2014 LAV-News Aktuell 49/14

Abmahnwelle beendet >> Der Leipziger Rechtsanwalt Christoph Becker hat für seinen Mandanten Hartmut Wagner, Brü-cken-Apotheke, Schwäbisch Hall, eine Rück-nahme aller ausgesprochenen Abmahnungen er-klärt. Damit ist nicht mehr mit einer Weiterverfol-gung der Abmahnungen durch den Rechtsanwalt zu rechnen. Hierzu verweisen wir auf das Schrei-ben des Leipziger Rechtsanwalts, dass Sie auf unserer Homepage www.lav-nds.de einsehen können.

Page 28: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Übersicht LAV-News Aktuell LAV-News | 06 / 14

10.12.2014 LAV-News Aktuell 50/14

Substitutionsausschlussliste ab sofort gültig >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teilte uns mit, dass der Beschluss des Gemein-samen Bundesausschusses (GBA) vom 18. Sep-tember 2014 zur Substitutionsausschlussliste am 9. Dezember 2014 im Bundesanzeiger veröffent-licht worden ist und damit heute in Kraft tritt. Es gibt keine Übergangsregelungen. Diese Substitu-tionsausschlussliste ersetzt die von der Schieds-stelle getroffene Liste der Anlage 1a zum Rah-menvertrag.

BfArM ordnet das Ruhen von Arzneimittelzu-lassungen an >> Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medi-zinprodukte (BfArM) hat auf seiner Internetseite die Mitteilung veröffentlicht, dass mit Bescheid vom 8. Dezember 2014 das Ruhen verschiede-ner Arzneimittelzulassungen angeordnet wurde, deren Grundlage eine klinische Studie der Firma GVK Biosciences in Indien war. Die Studien die-ser Firma seien aufgrund einer französischen In-spektion zur Guten klinischen Praxis (GCP), die schwerwiegende Mängel in der Durchführung verschiedener Studien gezeigt hat, als nicht mehr valide anzusehen. Die Arzneimittel, für die das Ruhen der Zulassung angeordnet wurde, verlie-ren mit Zugang des Ruhensbescheides ihre Ver-kehrsfähigkeit. Mit einem Feststellungsbescheid wurden auch die Zulassungen erfasst, die ge-löscht sind, aber noch abverkauft werden durften. Diese Arzneimittel sind ebenfalls nicht mehr ver-kehrsfähig. Das bedeutet für Sie, dass sie die be-troffenen Arzneimittel nicht mehr abgegeben und abrechnen dürfen.

Gemeinsamer Bundesausschuss: Änderung der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie >> Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat in seiner Sitzung am 20. November 2014 be-schlossen, die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (verordnungsfähige Medizinprodukte) wie folgt zu ändern:

In der Zeile „VISMED®“ wird in der Spal-te „Medizinisch notwendige Fälle“ nach der Angabe „Pemphigoid)“ die Angabe „,Fehlen oder Schädigung der Tränen-drüse, Fazialisparese oder Lagophtal-mus“ angefügt.

In der Zeile „VISMED® MULTI“ wird in der Spalte „Medizinisch notwendige Fäl-le“ nach der Angabe „Pemphigoid)“ die Angabe „,Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse, Fazialisparese oder Lago-phtalmus“ angefügt.

BARMER GEK – Vorläufig weiterhin Versor-gung mit ableitenden Inkontinenzhilfen der Produktgruppe PG 15 möglich >> In unseren LAV-News aktuell 43/14 vom 16. Oktober 2014 informierten wir Sie darüber, dass die BARMER GEK die PG 15 - Inkontinenzhilfen (ableitende Inkontinenz) aus dem vdek-Hilfsmittellieferungsvertrag zum 31. Dezember 2014 gekündigt hat. Der Deutsche Apothekerver-band e.V. (DAV) informierte uns nun darüber, dass die BARMER GEK auch über den 31. De-zember 2014 hinaus die Versorgung ihrer Versi-cherten durch Apotheken anerkennt. Der DAV teilt mit, dass sich die BARMER GEK den Wider-ruf dieser Regelung mit Wirkung zum übernächs-ten Monatsende vorbehält.

DAK-Gesundheit–Rabattverträge >> Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) teilte uns mit, dass die DAK aktualisierte Über-sichten zur 18. Ausschreibung mit Vertragsstart zum 1. Januar 2015 übersandte. Nach Aussage der DAK gab es Änderungen der Datumswerte der Vertragsenden der Lose Pramipexol retadiert, Quetiapin unretadiert sowie Ropinirol retadiert.

Zudem habe die DAK sog. „OpenBook-Verträge“ zum 1. Dezember 2014 abgeschlossen. Zu die-sen Verträgen hat die DAK ebenfalls Übersichten bereitgestellt.

Techniker Krankenkasse – Erweiterung der Genehmigungsfreigrenzen für Nasenballons >> In unseren LAV-News Aktuell 46/14 vom 04. Dezember 2014 informierten wir Sie darüber, dass die Techniker Krankenkasse (TK) uns mit einem Schreiben vom 3. Dezember 2014 über die Erweiterung der Genehmigungsfreigrenzen zur Versorgung von Nasenballons informiert hat. Es betrifft folgende Hilfsmittel:

99.42.01.0001 Otovent 99.42.01.0002 Otobar 99.99.99.0002 Ersatzballons

Die oben genannten Produkte können ab dem 1. Januar 2015 ohne Einreichung eines Kosten-voranschlages bis zu 20,00 EUR netto mit der Techniker Krankenkasse abgerechnet werden.

Aufgrund einer fehlenden vertraglichen Vereinba-rung, welche einen Vertragspreis der oben ge-nannten Produkte widerspiegelt, erklärt die Techniker Krankenkasse die Erweiterung der Genehmigungsfreigrenzen als Sonderregelung. Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) be-findet sich bereits im Gespräch mit der Techniker Krankenkasse, die vertragliche Einbeziehung der betreffenden Produktgruppe zu erörtern.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es sich bei der Sonderregelung formal nicht um eine Vertragsänderung, sondern um ein ein-seitiges Zugeständnis der Techniker Kranken-

Page 29: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Übersicht LAV-News Aktuell LAV-News | 06 / 14

kasse handelt. Die Techniker Krankenkasse hat das Recht, die Zustimmung jederzeit zu widerru-fen. Eine generelle Frist zum Widerruf konnte die Techniker Krankenkasse dem DAV derzeit nicht einräumen.

Erinnerung: Spendenaktion „Streckt dem Krebs die Zunge raus“ >> In dieser Ausgabe erinnerten wir Sie an die große Spendenaktion „Streckt dem Krebs die Zunge raus“ des Radiosenders Antenne Nieder-sachsen. Der Landesapothekerverband Nieder-sachsen e.V. und die Apothekerkammer Nieder-sachsen unterstützten diesen Spendenaufruf. Der Spendenempfänger war die „Elternhilfe für das krebskranke Kind Göttingen e.V.“. Dieser Verein betreut und fördert in seinem Elternhaus jährlich rund 220 Familien von krebs- und anders schwer erkrankten Kindern aus ganz Nieder-sachsen.

12.12.2014 LAV-News Aktuell 51/14

Erweiterte Substitutionsausschlussliste – Auswirkungen auf die Praxis >> In unseren LAV-News Aktuell 50/14 vom 10. Dezember 2014 informierten wir Sie bereits dar-über, dass die Substitutionsausschlussliste seit dem 10. Dezember 2014 gilt. Verordnete Arz-neimittel, die einen der genannten Wirkstoffe enthalten, dürfen nicht mehr gegen ein anderes

Arzneimittel ausgetauscht werden. Dies gilt auch für rabattbegünstigte Arzneimittel. Das verordne-te Arzneimittel muss abgegeben werden. Dies gilt auch für den Notdienst. Der Deutsche Apothe-kerverband e.V. (DAV) teilte uns mit, dass die Wirkstoffe der aktuell erweiterten Substitutions-ausschlussliste voraussichtlich zum 1. Januar 2015 in der Apothekensoftware umgesetzt wer-den.

Weitere Informationen zu den ruhenden Zu-lassungen diverser Generika – Auswirkungen auf die Praxis >> Wir wiesen Sie darauf hin, dass die Liste der vom Ruhen der Zulassung betroffenen Arzneimit-tel durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Internet unter http://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/mitteil2014/pm19-2014.html zu finden ist. Diese Liste wird laut BfArM (werk-)täglich, zu-meist gegen ca. 14.00 Uhr, regelmäßig aktuali-siert. Dabei kommt sowohl eine Erweiterung der Produkte als auch eine vorübergehende Ausset-zung oder eine Aufhebung bestehender Ruhen-sanordnungen in Betracht. Daneben wiesen wir Sie auf den Link zur Homepage des BfArM im Mitgliederbereich unserer Homepage www.lav-nds.de in der Rubrik Alles was Recht ist/ Arznei-mittel/ BfArM hin.

Page 30: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Praxistipps von PTA zu PTA LAV-News | 06 / 14

Abrechnung von nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln – Ist dies überhaupt möglich?

Bestimmt bekommen Sie auch das eine oder andere Rezept in der Apotheke vorgelegt, auf welchem ein nicht verschreibungspflichtiges und obendrein nicht apothekenpflichtiges Arzneimittel verordnet wurde. Schon sehen Sie womöglich folgendes Problem auf sich zukommen: Ist das verordnete Arz-neimittel zu Lasten der Krankenkasse überhaupt abrechnungsfähig?

Aus diesem Grunde möchten wir Ihnen anhand eines Beispielrezeptes aufzeigen, welche Möglichkei-ten Ihnen in solch einem Fall zur Verfügung stehen.

Beispielrezept:

Bei diesem Beispielrezept wurden Fluoretten 0,25 mg 300 Stück verordnet. Dem Einen oder Anderen kommt wahrscheinlich bei der Vorlage eines solchen Rezeptes erst einmal nichts ungewöhnlich vor. Doch womöglich wird sich Ihre Meinung ändern, wenn Sie sich das verordnete Arzneimittel etwas ge-nauer anschauen.

Auf den ersten Blick erkennen Sie sicherlich gleich, dass es sich hier um ein nicht verschreibungs-pflichtiges Arzneimittel handelt. Wäre das verordnete nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel apo-thekenpflichtig, so wäre die Abgabe kein Problem, da das Arzneimittel für ein einjähriges Kind verord-net wurde. Denn das Gesetz (in diesem Fall § 34 SGB V) sieht vor, dass unter anderem versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr auch mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ver-sorgt werden können. Doch geben Sie das Arzneimittel in der Lauer-Taxe ein, so erhalten Sie die zu-sätzliche Information, dass die Fluoretten nicht apothekenpflichtig sind. Wie sieht es nun bezüglich der Abgabe und Abrechnung aufgrund der fehlenden Apothekenpflicht aus? Das Gesetz bestimmt auch hier, wie die Versorgungsmöglichkeiten Ihrerseits in solch einem Fall aussehen. Im § 31 SGB V heißt es gleich zu Beginn im ersten Absatz:

„Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln,….“

Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich bei den Versicherten um Säuglinge, Kleinkinder, Jugendli-che oder Erwachsene handelt. Generell ist die „Mindestanforderung“ an ein Arzneimittel, welches Sie beliefern und gegenüber der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen wollen, also für alle Versicher-ten, dass es apothekenpflichtig ist.

»»Tipp: Wer von Ihnen gern einmal nachlesen möchte, wo das genau geschrieben steht, der findet

auf unserer Homepage www.lav-nds.de im Mitgliederbereich eine Verlinkung zum SGB V. Ebenso

Page 31: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Praxistipps von PTA zu PTA LAV-News | 06 / 14

gelangen Sie über die Rubrik Alles was Recht ist/ Gesetzliche Grundlagen zum SGB V. Natürlich können Sie auch über eine Internetsuchmaschine nach dem SGB V suchen und sich den entspre-chenden Paragraphen aufrufen.

Jedoch gibt es auch hier eine Ausnahme. Da im SGB V auch die Verhütung von Zahnerkrankungen geregelt ist, haben sich die Krankenkassen darauf verständigt, ausnahmsweise auch nicht apothe-kenpflichtige Arzneimittel zu erstatten, sofern Sie zur Prophylaxe von Zahnerkrankungen, wie zum Beispiel zur Kariesprophylaxe, angewendet werden. Und da das verordnete Arzneimittel Fluoretten 0,25 mg zur Kariesprophylaxe dient, können Sie aufgrund der „Ausnahmeregelung“ dieses nicht apo-thekenpflichte Arzneimittel abgeben und gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Apothekensoftware sollte Ihnen bei Eingabe in das Kassensystem auch einen entsprechenden Ab-rechnungspreis „auswerfen“.

ACHTUNG: Die Knappschaft hat sich dieser „Ausnahmeregelung“ nicht angeschlossen. Sollten Sie demnach ein Rezept zu Lasten der Knappschaft vorgelegt bekommen, auf welchem wie in unserem Beispiel Fluoretten verordnet wurden, können Sie das Rezept nicht beliefern und abrechnen. Eine Ab-rechnung ist in diesem Fall nur möglich, wenn Sie eine entsprechende Genehmigung der Knappschaft erhalten.

Hinweis: Gegebenenfalls werden Ihnen auch Rezepte zu Lasten von gesetzlichen Krankenkassen vorgelegt,

auf welchen andere, also nicht im Zusammenhang mit der Kariesprophylaxe stehende, nicht verschreibungs- und nicht apothekenpflichtige Arzneimittel verordnet wurden, z. B. bestimmte Arzneimittel mit Calciumverbin-dungen mit mind. 300mg Calcium-Ion/Dosiereinheit. Vielleicht denken Sie sich gerade, Calciumverbindungen mit mind. 300mg Calcium-Ion/Dosiereinheit stehen doch auf der OTC-Ausnahmeliste (Anlage I der Arzneimit-tel-Richtlinie), also müsste eine Abgabe doch auch sogar für Erwachsene möglich sein? Bitte denken Sie in diesem Zusammenhang daran, dass auch Arzneimittel, die grundsätzlich unter die OTC-Ausnahmeliste fallen könnten, apothekenpflichtig sein müssen, damit Sie sie zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgeben und abrechnen können. Bei Rezepten, die solche nicht apothekenpflichtige Arzneimittel enthalten, werden Sie also leider nicht drum herum kommen, den verordnenden Arzt zu bitten, das Rezept ggf. entsprechend zu ändern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Abgabe und Abrechnung eines nicht apotheken-pflichtigen Arzneimittels ausschließlich bei der Anwendung zur Kariesprophylaxe möglich ist. Eine Abrechnung von anderen nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist nicht möglich und wird erfahrungsgemäß von den Krankenkassen retaxiert. „Praxistipps von PTA zu PTA“ im Mitgliederbereich unserer Homepage Alle Tipps, die in den LAV-News veröffentlicht wurden, stellen wir Ihnen im Mitgliederbereich unse-rer Homepage www.lav-nds.de in der neuen Rubrik Praxistipps von PTA zu PTA zusätzlich als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.

* Wir bitten Sie, zu berücksichtigen, dass wir die vorstehend getroffenen Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt haben, aber keine Gewähr für deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Die konkrete Auswahl der Krankenkasse und des Herstellers ist nur beispielhaft erfolgt, um eine plausible Fallkonstellation durchspielen zu können.

Page 32: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Kooperationen / Rahmenverträge LAV-NEWS | 06 / 14

Aktuelle Rahmenvertragspartner der WINA GmbH

Exklusiv für unsere LAV-Mitglieder schließt die WINA GmbH Verträge mit zahlreichen Partnern zur

Unterstützung des Apothekenalltages. Profitieren auch Sie von den vielen Vorteilen der folgenden

WINA-Rahmenvertragspartner:

ASBA – Arbeitssicherheitsberatung

Die ASBA bietet Ihnen eine sicherheitstechnische und ar-

beitsmedizinische Grundbetreuung an. Zudem können von

der ASBA auch Elektroprüfungen und ab zehn Vollzeitbe-

schäftigten Gesamtbetreuungen durchgeführt werden.

Berendsen Textilservice GmbH

Aufgrund des Rahmenvertrages mit der Firma Berendsen

Textilservice GmbH erhalten LAV-Mitglieder exklusive Kondi-

tionen für das Leasing von Schutzfangmatten

Canon Deutschland GmbH

Die WINA GmbH und Canon Deutschland haben für Sie spe-

zielle Druck- und Scan-Geräte ausgesucht, die Ihre Arbeit in

der Apotheke erleichtert. Gleichzeitig ist natürlich auch eine

individuelle Beratung möglich, in der für Ihre Apotheke das

richtige Angebot zusammengestellt wird.

fhb Finanzberatung für Heilberufe GmbH

Sie erhalten zu besonderen Konditionen eine unabhängige

Beratung unter anderem zu den Themen Apothekenüber-

nahme oder Apothekenabgabe.

HRS

Über das HRS-Portal können Sie weltweit günstige Hotelbu-

chungen vornehmen. Das Erstellen von Buchungsvorlagen,

das Abspeichern von Hotelfavoriten und die Abbildung der

Buchungshistorie vereinfachen zudem Ihre Zimmerreservie-

rung.

Kilowatthandel AG

Die Firma Kilowatthandel AG bietet Ihnen finanzielle Vorteile

beim PKW-Kauf der Marke Peugeot.

Page 33: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Kooperationen / Rahmenverträge LAV-NEWS | 06 / 14

MEDIZIN-QM GmbH & Co. KG

Der Rahmenvertrag mit dieser Firma ermöglicht Ihnen den ver-

günstigten Erwerb der Qualitätsmanagement-Software

„ApoQM-ProfiTool“ für das Qualitätsmanagement in Apotheken.

scope & focus Service-Gesellschaft Freie Berufe mbH

Über Scope & Focus können Sie unter anderem einen externen

Datenschutzbeauftragten engagieren oder gem. § 5 BDSG Mit-

arbeiterschulungen durchführen lassen.

TZMO Deutschland GmbH

Die Firma TZMO Deutschland GmbH ist im Inkontinenzbereich

langjähriger Partner von Apotheken und bietet Ihnen exklusive

Sonderkonditionen für den Kauf von saugenden Inkontinenz-

produkten.

VÖB-ZVD Processing GmbH

Im Rahmen der Kooperation mit der VÖB-ZVD Processing

GmbH wurde ein exklusives Angebot für alle Mitglieder des

LAV Niedersachsen e.V. konzipiert. Der Service reicht von

Zahlungsverkehrsterminals über den technischen Support bis

zum Processing.

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Kathrin Lausch unter Tel. 0511/615 73-21 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch im internen Bereich der WINA-Homepage www.wina-nds.de unter Unsere Leistungen/ Rahmenverträ-ge. In den internen Bereich der WINA GmbH gelangen Sie mit dem gleichen Login, das Sie auch für den Mitgliederbereich der LAV-Homepage nutzen.

Page 34: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Seminare LAV-NEWS | 06 / 14

1. WINA-Seminar: Intensivschulung Kosmetik – mit Qualifizierung zum

Kosmetikfachberater

Die dekorative Kosmetik nimmt einen zuneh-mend wichtigen Stellenwert in der Apotheke ein. Eine Kundin, die Pflegeprodukte kauft, ist meist auch an weiteren kosmetischen Produkten inte-ressiert und offen für ein Beratungsgespräch.

Wollen Sie diese Chance nutzen und sich inten-siv für die umfassende Kosmetikberatung in Ihrer Apotheke einsetzen? Mit dieser Seminarreihe ermöglichen wir Ihnen den Einstieg. Sie erhalten alle Grundlagen und Tipps, die für die Beratung wichtig sind. Die drei angebotenen Blöcke führen zu dem Abschluss „Kosmetikfachberater/in“. Vo-raussetzung dafür ist, dass Sie aktiv an allen drei aufeinander aufbauenden Seminarmodulen teil-nehmen und zwei schriftliche Prüfungen absol-vieren. Sofern Seminarplätze verfügbar sind, können Sie die Module jedoch auch einzeln bu-chen.

Bei allen drei Blöcken trainieren Sie in vielen praktischen Übungen Situationen aus dem Apo-thekenalltag. In der Motivationseinheit von „Block 3“ stärken Sie zudem Ihren eigenen Willen zur persönlichen Verbesserung und erfahren, wie wichtig der Kunde für die Existenz der Apotheke ist.

Themenschwerpunkte:

Block 1: Skin Basics – Intensivkurs Kosmetolo-

gie und apothekenrelevante Dermatologie

Hauttypen, Hautzustände, Lymphsystem, Drüsenfunktionen

Reinigung und Hautpflege hautzustands-gerecht

Richtige Anwendung kosmetischer Pro-dukte

Spezialprodukte: Maske, Ampulle, Serum

Haarpflege

Veränderungen der Haut durch Hormon- und Umwelteinflüsse

Haut und Ernährung / Haut und Arznei-mittel

Inhaltsstoffkunde

Block 2: Keine Angst vor Pinsel und Lippenstift –

Markenunabhängiges Make-up Training

Lifestyle-Typen

Systematischer Aufbau eines kompletten Make-ups (Grundierung, Augenbrauen, Augenformen, Gesichtsformen und deren Beeinflussung durch Rouge und Model-lage, Farblehre, Farbharmonie und Farb-training)

Praktisches Training

Sie analysieren jeweils das Gesicht Ihrer Schminkpartner. Dann schminken Sie sich mehr-fach gegenseitig. Dabei werden die richtige Ar-beitstechnik, die harmonische Farbzusammen-stellung sowie die Sauberkeit am Arbeitsplatz bewertet. Block 3: Beraten, Verkaufen – Markenunabhän-

giges Verkaufstraining für Apothekenkosmetik

Motivationseinheit

Das Verkaufsgespräch

Kundenbindungsmaßnahmen

Testmaterial und Proben

Praktische Übungen Zielgruppe: Apotheker/innen und Mitarbeiter/innen in Apothe-ken Referentin:

Beate Smelter, PROFILTEAM, Kosmetikerin, Vi-

sagistin

Fortbildungspunkte der Apothekerkammer Niedersachsen je Block: 16

Prüfung 1: 09.03.2015, 09.00 Uhr – 10.00 Uhr

schriftliche Prüfung der Inhalte von Block

1

kann freiwillig abgelegt werden

einmalige Prüfungsgebühr von 50,00 Eu-

ro zzgl. MwSt. (gilt für beide Prüfungen

zusammen)

Prüfung 2: 20.04.2015, 09.00 Uhr – 10.00 Uhr

schriftliche Prüfung der Inhalte von Block

2

kann freiwillig abgelegt werden

einmalige Prüfungsgebühr von 50,00 Eu-

ro zzgl. MwSt. (gilt für beide Prüfungen

zusammen)

Die erfolgreiche Teilnahme an den Prüfungen und an allen drei Seminarmodulen sind Voraus-setzung für das Zertifikat „Kosmetikfachbera-ter/in“.

Hannover

Block 1

09.02.2015, 10.00 Uhr – 18.00 Uhr

Page 35: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Seminare LAV-NEWS | 06 / 14

10.02.2015, 09.00 Uhr – 17.00 Uhr

Block 2

09.03.2015, 10.00 Uhr – 17.00 Uhr

09.03.2015, 09.00 Uhr – 16.00 Uhr

Block 3

20.04.2015, 10.00 Uhr – 17.00 Uhr

21.04.2015, 09.00 Uhr – 16.00 Uhr

Seminarräume des Landesapothekerverbandes

Niedersachsen e.V.

Rendsburger Str. 24, 30659 Hannover

Teilnahmegebühr je Block:

375,00 Euro (Mitglieder des LAV Nds.)

500,00 Euro (Nichtmitglieder)

zzgl. MwSt.

Inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung

2. WINA-Seminar: Buchführung und BWL für Apotheker –

Gewinnen Sie den Durchblick bei Ihren Kennzahlen

Als Apotheker/in müssen Sie sich immer wieder mit Buchhaltung und betriebswirtschaftlichen Fragen auseinandersetzen. Denn zur erfolgrei-chen Steuerung Ihrer Apotheke sind Kenntnisse in diesem Bereich unentbehrlich. Ohne verlässli-che und nachvollziehbare Zahlen und Daten ver-lieren Sie in der Unternehmensführung schnell den Überblick und setzen sich unnötigen wirt-schaftlichen Risiken aus.

Das Seminar erläutert in kompakter Form die apothekenrelevanten Themen der Buchführung und Betriebswirtschaft. Sie erhalten einen Ein-blick in die generellen wirtschaftlichen Zusam-menhänge in der Apotheke. Darüber hinaus er-läutern die Referenten Werkzeuge und prakti-sche Lösungen, die Ihnen dabei helfen, einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung in Ihrer eigenen Apotheke zu erhalten. Zudem wer-den apothekenspezifische Auswertungen, Be-sonderheiten im Filialverbund und Fallstricke in der Organisation vor Ort vertiefend besprochen.

Mit diesem Wissen ausgerüstet, können Sie die eigenen Zahlen sicher interpretieren und daraus Verbesserungsmaßnahmen ableiten.

Themenschwerpunkte

Grundlagen aus Buchführung und BWL

Erläuterung von Fachbegriffen

Apothekenspezifische Auswertungen

Gewinn vs. Liquidität

Besonderheiten im Filialverbund

Fallstricke in der Organisation

Planungsrechnung und Verfügungsbe-

trag

Zielgruppe: Apothekeninhaber/innen und Filialleiter/innen in Apotheken Referent: Mitarbeiter der Treuhand Hannover GmbH Fortbildungspunkte der Apothekerkammer Niedersachsen: 3 Hannover 18.02.2015, 19.00 – 21.00 Uhr Seminarräume des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e.V. Rendsburger Str. 24, 30659 Hannover Teilnahmegebühr: 100,00 Euro (Mitglieder des LAV Nds.) 140,00 Euro (Nichtmitglieder) zzgl. MwSt. Inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung

3. WINA-Seminar: Fehlanwendungen von Arzneimitteln vermeiden – Individuelle Beratung bei der Abgabe von Medikamenten

Die richtige Dosierung und Anwendung von Arz-neimitteln ist wichtig, damit sie zuverlässig wirken können. Untersuchungen belegen, dass die An-gaben auf Beipackzetteln, beigelegten Messbe-chern oder Spritzen bei vielen Medikamenten un-verständlich sind. Dies kann leicht zu einer ge-fährlichen Über- oder Unterdosierung führen. Oft

kommt es nicht nur bei älteren Patienten zu Fehlanwendungen, sondern auch bei Jüngeren. Mit einer individuellen Beratung, die auf die Be-dürfnisse der jeweiligen Zielgruppe abgestimmt ist, können Sie punkten und neue Kunden bin-den!

Page 36: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Seminare LAV-NEWS | 06 / 14

Viel häufiger als von Fachleuten angenommen, werden Arzneimittel unüberlegt oder falsch an-gewendet. Skurrile Situationen, in denen bei-spielsweise Zäpfchen gekaut oder Brausetablet-ten geschluckt werden, können die Folge sein. Umso wichtiger ist es, dass der Apotheker und seine Mitarbeiter die typischen Anwendungsfeh-ler erkennen und den Kunden aktiv darauf an-sprechen. Ein Kunde, der Ihrem Apothekenteam vertraut und sich gut beraten fühlt, bleibt Ihnen als Stammkunde erhalten.

Nach einer kurzen Einführung erfahren Sie in un-serem Seminar alle wesentlichen Hintergründe zu den Darreichungsformen von Aerosolen, Pa-renteralia und Peroralia, um gezielt Fehlanwen-dungen zu vermeiden. Durch die proaktive An-sprache und das Bewusstmachen typischer Feh-ler bei der Einnahme von Arzneimitteln bemerken Sie schnell, ob Ihr Kunde tatsächlich so gut Be-scheid weiß, wie er vielleicht zunächst vorgibt. Anhand von Fallbeispielen werden die Themen-schwerpunkte inhaltlich und theoretisch erarbei-tet. Gruppenarbeiten und Kommunikationsele-mente im Seminar helfen Ihnen gezielt dabei, Si-tuationen aus dem Apothekenalltag zu trainieren.

Themenschwerpunkte:

Vermittlung von praxisrelevantem Bera-

tungswissen zu ausgesuchten Darrei-

chungsformen

Die therapeutische Relevanz der richti-

gen Einnahme

Aufgabe der Apotheke

Gründe für Fehlanwendungen

Erklärungsbedürftige Arzneiformen

Hilfsmittel zur richtigen Anwendung

Direkte Wechselwirkungen von Arznei-

mittel und Nahrung

Beispiel für die Stärke der Wechselwir-

kungen von Arzneimitteln

Praxisbeispiele und Übungsaufgaben

Zielgruppe: Apotheker/innen und Mitarbeiter/innen in Apothe-ken Referentin: Claudia Wieger Apothekerin, Visagistin, Farb-/Stilberaterin, Ver-kaufstrainerin Fortbildungspunkte der Apothekerkammer Niedersachsen: 8 Hannover 17.02.2015, 09.00 – 17.30 Uhr Seminarräume des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e.V. Rendsburger Str. 24, 30659 Hannover Teilnahmegebühr: 225,00 Euro (Mitglieder des LAV Nds.) 300,00 Euro (Nichtmitglieder) zzgl. MwSt. Inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung

Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen Kathrin Lausch unter Tel. 0511/615 73-21 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.

Page 37: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Seminare LAV-NEWS | 06 / 14

4. Seminarangebot der WINA GmbH für das erste Halbjahr 2015

Alle Seminarinformationen finden Sie auch auf der Homepage www.wina-nds.de. Nutzen Sie das komfortable Online-Buchungsformular für Ihre Seminaranmeldung! Einen Faxvordruck für die Semi-narbuchung finden Sie in der Anlage dieses Rundschreibens. Für Rückfragen steht Ihnen Kathrin Lausch gerne unter 0511/61573-21 zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Erfolg!

Veranstaltungs-

Seminartitel Ort

Gebühr Gebühr

datum Mitglieder* Nicht-

Mitglieder*

20.01.2015 Richtig taxieren von Arzneimitteln & Co. – Gewusst wie - Rezeptabrech-nung

80,00 € 110,00 €

17.00 - 20.00 Uhr Osnabrück

21.01.2015 Erste Hilfe – Fortbildung

80,00 € 110,00 €

09.00 - 17.00 Uhr Hannover

27.01.2015 Richtig taxieren von Arzneimitteln & Co. – Gewusst wie - Rezeptabrech-nung

80,00 € 110,00 €

17.00 - 20.00 Uhr Oldenburg

28.01.2015 Rechtlicher Teil für Zertifizierungsse-minare

80,00 € 110,00 €

18.00 - 20.00 Uhr Hannover

09./10.02.2015 Intensivschulung Kosmetik – Mit Qua-lifizierung zum / zur Kosmetikfachbe-rater/-in

375,00 € 500,00 €

10.00 - 18.00 Uhr Hannover

11.02.2015

18.00 - 20.00 Uhr

Erfolgreich präqualifiziert – Was nun? – Präqualifizierung im Apothekenall-tag sicher umsetzen

Hannover 75,00 € -

11.02.2015 Tipps zum Datenschutz – Der Daten-schutzbeauftragte in der Apotheke

125,00 € 170,00 €

14.00 - 19.00 Uhr Oldenburg

16.02.2015 Selbstmedikationsberatung in der Apotheke – Zu den Themen Heu-schnupfen, Reiseapotheke und Ve-nenbeschwerden

225,00 € 300,00 € 09.00 - 17.30 Uhr Hannover

17.02.2015 Fehlanwendungen von Arzneimitteln vermeiden – Individuelle Beratung bei der Abgabe von Medikamenten

225,00 € 300,00 €

09.00 - 17.30 Uhr Hannover

18.02.2015 Buchführung und BWL für Apotheker – Gewinnen Sie den Durchblick bei Ih-ren Kennzahlen

100,00 € 140,00 €

19.00 - 21.00 Uhr Hannover

19.02.2015 Beschwerdemanagement – Reklama-tion als Chance nutzen

165,00 € 220,00 €

10.00 - 14.00 Uhr Hannover

24.02.2015 Moderne Wundauflagen – Produkt-wissen und Patientenberatung

85,00 € 120,00 €

15.00 - 18.00 Uhr Göttingen

24.02.2015 Praxistipps für den Apothekenalltag – Schnelle Problemlösung bei der Re-zeptbelieferung

75,00 € -

17.00 - 20.00 Uhr Osnabrück

25.02.2015 Fit im Alter – Selbstmedikation bei Senioren

165,00 € 220,00 €

14.30 - 18.30 Uhr Bremen

25.02.2015 Kompressionstherapie – Praxisnah und aktuell (Basisseminar)

125,00 € 170,00 €

09.00 - 18.00 Uhr Hannover

Page 38: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Seminare LAV-NEWS | 06 / 14

Veranstaltungs-

Seminartitel Ort

Gebühr Gebühr

datum Mitglieder* Nicht-

Mitglieder*

03.03.2015 Erfolgreicher Wareneinkauf heute – Konzept, Controlling, Konditionen

100,00 € 140,00 €

19.00 - 21.30 Uhr Hannover

09./10.03.2015 Intensivschulung Kosmetik – Mit Qua-lifizierung zum / zur Kosmetikfachbe-rater/-in

375,00 € 500,00 €

10.00 - 18.00 Uhr Hannover

10.03.2015 Rund ums Hilfsmittel – Hinweise von der Abgabe bis zur Abrechnung

80,00 € 110,00 €

17.00 - 19.00 Uhr Osnabrück

11.03.2015 Mehr Umsatz durch Zusatzverkauf – Tipps für ganzheitliche Verkaufsstra-tegien

225,00 € 300,00 €

09.00 - 17.00 Uhr Hannover

12.03.2015 Medizinische Bandagen – Hilfsmittel zum Halten von Körperteilen

140,00 € 190,00 €

09.00 - 17.00 Uhr Hannover

17.03.2015 Rund ums Hilfsmittel – Hinweise von der Abgabe bis zur Abrechnung

80,00 € 110,00 € 17.00 - 19.00 Uhr Braunschweig

18.03.2015 Rechtlicher Teil für Zertifizierungsse-minare

80,00 € 110,00 €

18.00 - 20.00 Uhr Oldenburg

20./21.04.2015 Intensivschulung Kosmetik – Mit Qua-lifizierung zum / zur Kosmetikfachbe-rater/-in

375,00 € 500,00 €

10.00 - 18.00 Uhr Hannover

22.04.2015 Erfolgreich präqualifiziert – Was nun? – Präqualifizierung im Apothekenall-tag sicher umsetzen

75,00 € -

17.00 - 19.00 Uhr Oldenburg

23.04.2015 Praxiswissen für PTA-Berufseinsteiger - Von der Ausbildung in den Handverkauf

205,00 € 270,00 €

09.30 - 17.00 Uhr Hannover

24.04.2015 Arzneitherapie bei Kindern – Hilfestel-lungen für die Beratung in der Apo-theke

215,00 € 290,00 €

09.00 - 18.00 Uhr Hannover

25.04.2015 Beratung bei Infektionskrankheiten – Für die Schwangerschaft, Still- und Säuglingszeit

215,00 € 290,00 €

09.00 - 17.00 Uhr Hannover

27.04.2015 Personalarbeit im Überblick – Mit Strategie leichter durch den Apothe-kenalltag

205,00 € 270,00 €

10.00 - 18.00 Uhr Hannover

28.04.2015 Leistungsstarke Mitarbeiter behalten – Strategische Maßnahmen zur Mitar-beiterbindung

205,00 € 270,00 €

10.00 - 18.00 Uhr Hannover

29.04.2015 Erste Hilfe – Grundkurs

80,00 € 110,00 €

09.00 - 17.00 Uhr Hannover

05.05.2015 Richtig taxieren von Arzneimitteln & Co. – Gewusst wie - Rezeptabrech-nung

80,00 € 110,00 €

18.00 - 21.00 Uhr Hannover

06.05.2015 Erste Hilfe – Fortbildung

80,00 € 110,00 €

09.00 - 17.00 Uhr Hannover

07.05.2015 Diabetes-Injektionsmethoden im Ver-gleich – Berartungstipps

155,00 € 210,00 €

10.00 - 13.00 Uhr Hannover

Page 39: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Seminare LAV-NEWS | 06 / 14

Veranstaltungs-

Seminartitel Ort

Gebühr Gebühr

datum Mitglieder* Nicht-

Mitglieder*

07.05.2015 Inkontinenz – aufsaugende Hilfsmittel im Vergleich – Tipps für die professio-nelle Beratung

155,00 € 210,00 €

15.00 - 18.00 Uhr Hannover

11.05.2015 Arzneimittel richtig lagern – Kommis-sionierer, Tresor, Kühlschrank & Co.

125,00 € 170,00 €

14.00 - 16.30 Uhr Bremen

11.05.2015 Missbrauch von Arzneimitteln – Kun-den aus der Abhängigkeit helfen

125,00 € 170,00 €

10.00 - 12.30 Uhr Bremen

12.05.2015 Rechtlicher Teil für Zertifizierungsse-minare

80,00 € 110,00 €

18.00 - 20.00 Uhr Göttingen

19.05.2015 Darmerkrankungen ganzheitlich be-handeln – Therapiekonzepte für die OTC-Beratung

150,00 € 200,00 €

15.00 - 18.00 Uhr Hannover

19.05.2015 Ganzheitliche Therapie von Hauter-krankungen – Naturheilkundliche The-rapiekonzepte für die OTC-Beratung

150,00 € 200,00 €

10.00 - 13.00 Uhr Hannover

20.05.2015 Gestaltung und Platzierung von Wa-ren – Den Kunden positiv überra-schen

205,00 € 270,00 €

10.00 - 18.00 Uhr Hannover

28.05.2015 Praxistipps für den Apothekenalltag – Schnelle Problemlösung bei der Re-zeptbelieferung

75,00 € -

17.00 - 20.00 Uhr Hannover

29.05.2015 Kundenbeziehungen nachhaltig auf-bauen – Sympathie - das Eintrittstor zum Kunden

205,00 € 270,00 €

10.00 - 18.00 Uhr Hannover

03.06.2015 Kompressionstherapie – Praxisnah und aktuell (Basisseminar)

125,00 € 170,00 €

09.00 - 18.00 Uhr Hannover

04.06.2015 Kompressionstherapie – Sichere Ver-sorgung in Theorie und Praxis (Auf-bauseminar)

110,00 € 150,00 €

09.00 - 17.00 Uhr Hannover

08.06.2015 Chefabend: Erfolgreich durch Anders-sein – Aktuelle Ideen für das Apothe-ken-Marketing

150,00 € 200,00 €

19.00 - 21.30 Uhr Hannover

09.06.2015 Fit für die Filialleitung der Apotheke – Workshop für (angehende) Filiallei-ter/innen

225,00 € 300,00 €

09.00 - 17.00 Uhr Hannover

10.06.2015 So schaffen Sie ein Spitzen-Team – Chef/innen-Abend

150,00 € 200,00 €

19.00 - 21.30 Uhr Hannover

10.06.2015 So wecken Sie die Kauflust bei Ihren Kunden – Neue Marketingstrategien für die Apotheke

225,00 € 300,00 €

09.30 - 16.30 Uhr Hannover

11.06.2015 Arzneimittel korrekt und zuverlässig einnehmen – Wie Sie Senioren in der Therapietreue unterstützen können

165,00 € 220,00 €

14.30 - 18.30 Uhr Hannover

16.06.2015 Frühdefibrilation – Training einer le-bensrettenden Erste-Hilfe-Maßnahme

75,00 € 100,00 €

10.00 - 13.30 Uhr Hannover

17.06.2015 Medizinische Bandagen – Hilfsmittel zum Halten von Körperteilen

140,00 € 190,00 €

09.00 - 17.00 Uhr Hannover

Page 40: Öasdlkfh alskfjha slkjh alskfdjh - lav-nds...unserer Homepage im internen Bereich. Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Rendsburger

Seminare LAV-NEWS | 06 / 14

Veranstaltungs-

Seminartitel Ort

Gebühr Gebühr

datum Mitglieder* Nicht-

Mitglieder*

24.06.2015 Praxisseminar zum Thema Daten-schutz – Fragen aus dem Apotheken-alltag

80,00 € 110,00 €

18.00 - 21.00 Uhr Hannover

25./26.06.2015 Grundlagenschulung Schüßler-Salze – Das praxisorientierte Seminar für die Apotheke

300,00 € 400,00 €

09.00 - 18.00 Uhr Hannover

30.06.2015 Moderne Wundauflagen – Produkt-wissen und Patientenberatung

85,00 € 120,00 €

15.00 - 18.00 Uhr Hannover

* Alle Gebühren zzgl. MwSt.