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www.mecklenburg-vorpommern.netzwerk-iq.de Atlas der beruflichen Anerkennung und Qualifizierung in Mecklenburg-Vorpommern Einblicke ins Thema Förderprogramm „Integraon durch Qualifizierung IQ“ Greifswald Rostock Neubrandenburg Schwerin Ribnitz-Damgarten Bad Doberan Güstrow Teterow Wismar Grevesmühlen Gadebusch Hagenow Ludwigslust Parchim Waren (Müritz) Neustrelitz Stralsund Wolgast Anklam Bergen Pasewalk

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www.mecklenburg-vorpommern.netzwerk-iq.de

Atlas der beruflichen Anerkennung und Qualifizierung in Mecklenburg-Vorpommern

Einblicke ins ThemaFörderprogramm „Integration durch Qualifizierung IQ“

GreifswaldRostock

Neubrandenburg

Schwerin

Ribnitz-Damgarten

Bad Doberan

Güstrow TeterowWismarGrevesmühlen

Gadebusch

Hagenow

Ludwigslust

ParchimWaren (Müritz)

Neustrelitz

Stralsund

Wolgast

Anklam

Bergen

Pasewalk

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Herausgeber:IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommernkoordiniert von:migra e.V.Waldemarstraße 3218057 Rostockwww.migra-mv.dewww.mecklenburg-vorpommern.netzwerk-iq.de

Dies ist eine gemeinsame Publikation der drei IQ Servicestellen „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“ und der beiden IQ Teilprojekte „Berufliche Nachqualifizierung in der Region Rostock“ und „ELENA - Wiedereinstieg für Migrantinnen“. In den Texten der vorliegenden Publikation wurde versucht, die gendersensi-ble Schreibweise mit dem Gender Gap umzusetzen (z. B. Migrant_innen).Sämtliche Angaben und Daten dieser Publikation sind nach bestem Wissen und Gewissen und in Zusammenar-beit mit den genannten Institutionen erstellt worden. Dennoch übernimmt der Herausgeber keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der hier veröffentlichten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Herausgeber, welche sich auf Schäden beziehen, die durch die Nutzung dieser Publikation verursacht wurden, sind ausgeschlossen, sofern diese nicht vorsätzlich oder in grober Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden.

Redaktion:Heidi Karsten, migra e.V., RostockDr. Christine Gatzke, genres e.V., NeubrandenburgErik Wussow, genres e.V., NeubrandenburgDr. Miriam Jahncke, VSP gGmbH, SchwerinFalk-Uwe Pochert, AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbHMartina Ortner, FrauenTechnikZentrum Rostock

Layout:Maja Kuntzsch, migra e.V., Rostock

Foto:Seite 5: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

Druck:Altstadt-Druck, RostockStand Januar 2015

Impressum

Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Mi-grationshintergrund ab. Daran arbeiten bundesweit Landesnetzwerke, die von Fachstellen zu migrationsspezifischen Schwerpunktthemen unterstützt werden. Das Programm wird finanziert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

VSPgGmbH

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Atlas der beruflichen Anerkennung und Qualifizierung in Mecklenburg-Vorpommern

Einblicke ins Thema

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4 Atlas Anerkennung

Inhalt

2 Impressum 5 Grußwort

6 Einleitung

8 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen – gesetzliche Grundlagen

10 Das Anerkennungsverfahren

12 Ergebnisse eines Antragsverfahrens

14 Ergebnisse der Anerkennungsberatung in Mecklenburg-Vorpom- mern

16 Qualifizierung im Kontext der beruflichen Anerkennung

18 Anhang

18 Die IQ Servicestellen „Anerkennungs- und Qualifizierungsbera- tung“ in Mecklenburg-Vorpommern 18 Relevante zuständige Stellen in Mecklenburg-Vorpommern

20 Liste der reglementierten Berufe

21 Informationen über Qualifizierungsangebote

22 Notizen

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IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 5

GrußwortKriege, Katastro-phen, die Suche nach Arbeit oder Ausbildung, der Wunsch, bei der Familie zu sein – es gibt viele verschie-dene Gründe, die Menschen bewe-gen, ihr Land zu

verlassen. Unser Land hat in vielen Regionen mit Abwanderung zu kämpfen. Da ist Zuwan-derung eine große Bereicherung, die damit einhergehende Vielfalt sowieso. Ein buntes Mecklenburg-Vorpommern ist ein attraktives Mecklenburg-Vorpommern!In der „Konzeption zur Förderung der Integra-tion von Migrantinnen und Migranten“ hat die Landesregierung 2011 festgelegt, wie MV als Zuwanderungsland noch anziehender werden kann. Wir sind offen für Menschen, die in un-serem Land leben und arbeiten wollen. Ihnen berufliche Perspektiven zu schaffen, ist uns ein zentrales Anliegen. Deshalb begleiten lan-desweit drei IntegrationsFachDienste Migrati-on die Zugewanderten dabei, sich sprachlich und beruflich zu integrieren, indem sie indi-viduelle arbeitsmarktbezogene Beratung und Unterstützung anbieten. Flüchtlinge mit nach-rangigem Zugang zum Arbeitsmarkt finden im „Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge“ einen ent-sprechenden Anlaufpunkt. Wir brauchen die beruflichen und fachlichen Potentiale von zugewanderten Menschen. Je-der und jede soll die Chance erhalten, sich mit seinen Fähigkeiten einzubringen. Das setzt vo-raus, dass die mitgebrachte Qualifikation hier wertgeschätzt und anerkannt wird. Mit dem 2012 verabschiedeten Bundesanerkennungs-gesetz sowie dem „Gesetz über die Bewertung

und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen in Mecklenburg-Vorpommern“ sind dafür die Grundlagen geschaffen. Es ist eine wichtige Errungenschaft, dass auslän-dische Schul- und Berufsabschlüsse unabhän-gig von Herkunft und Status anerkannt werden können. Denn damit verbessern sich die Per-spektiven der Zugewanderten, und der Weg ist frei zu einer qualifikationsnahen Beschäftigung und Entlohnung. Für den Einzelnen kann der Weg zur Anerken-nung seines Abschlusses dennoch sehr kompli-ziert sein. Das System der Zuständigkeiten ist komplex und von außen nicht leicht zu über-blicken. Viele Fragen können auftauchen, z. B. nach den richtigen Ansprechpartner_innen, zur Finanzierung oder zu Möglichkeiten der Qua-lifizierung im Falle einer Teilanerkennung. Ich begrüße es daher sehr, dass Migrantinnen und Migranten innerhalb des bundesweiten Pro-gramms Integration durch Qualifizierung (IQ) auch in unserem Land tatkräftige Unterstüt-zung erhalten. Drei IQ Servicestellen stehen für Anfragen aus dem In- und Ausland bereit, seit 2015 beraten sie auch zu Möglichkeiten der Qualifizierung. Nicht nur Zugewanderte wollen sich über Wege, Möglichkeiten und Alternativen rund um das Thema Anerkennung informieren. Nützliche Tipps zu allen anstehenden Fragen sind auch für Behörden, Institutionen und Be-ratungsstellen sehr wertvoll. Die vorliegende Broschüre mit ihren Hintergrundinformationen und Hinweisen soll Ratsuchende und Interes-sierte dabei unterstützen, sich rasch und um-fänglich zu orientieren, damit sich alle in Meck-lenburg-Vorpommern willkommen fühlen.

Birgit HesseMinisterin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern

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6 Atlas Anerkennung

Einleitung Dieser Atlas soll Berater_innen und Ansprechpartner_innen in Behörden, Ämtern, Regelinstitu-

tionen und Beratungsstellen als Orientierungshilfe dienen und über Möglichkeiten und Rah-menbedingungen der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und ihre Querschnittsthe-men informieren, denn die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen ist ein wesentliches Instrument, um dem aufkommenden Fachkräftemangel zu begegnen. Dieser zeigt sich in Mecklenburg-Vorpommern gegenwärtig vor allem im pädagogischen Bereich (Erziehende und Lehrende) und in der Gesundheits- und Pflegebranche sowie im Hotel- und Gaststättenwesen. Ge-rade in diesen Bereichen ist es dringend erforderlich, alle vorhandenen Potenziale zu nutzen, um dem sich verstärkenden Fachkräftemangel entgegenzusteuern.

Insbesondere mit Blick auf die Diskussion um den demografischen Wandel und die Gewinnung von ausländischen Fachkräf-ten ist die Zuwanderung für Deutschland von hoher Bedeutung. In diesem Zusam-menhang nimmt die Anerkennung auslän-discher Berufsqualifikationen eine Schlüs-selrolle ein. Das gilt uneingeschränkt auch

für ein strukturschwaches Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern. Obwohl sich das Land in den letzten Jahren weiterentwickelt hat, liegt es in Sachen Wirtschaftskraft, Beschäftigungsquote und Einkommen zum Teil deutlich hinter vergleichbaren Bundesländern und steht somit weiterhin vor großen strukturellen Herausforderungen. Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse leistet in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und -gewin-nung.

Seit 2005 entwickelte das bundesweite Förderpro-gramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Handlungsempfehlungen sowie Beratungs- und Qualifizierungskonzepte in mehre-ren Schwerpunktfeldern, darunter die berufliche Anerkennung. Zur flächendeckenden Umsetzung der erarbeiteten Konzepte initiierten das BMAS, das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) das bundesweite „Förderprogramm IQ“. Eigens eingerichtete IQ Anlaufstellen bieten Beratung für Anerkennungssuchende. In Mecklenburg-Vorpommern nahmen im Jahr 2011 drei unabhängige IQ Servicestellen „Arbeitsmarktintegration-Berufliche Anerkennung“ ihre Arbeit auf und leisteten in drei Regionen MVs Fachberatung zu den Anerkennungsgesetzen des Bundes und des Landes Meck-lenburg-Vorpommern. (Abb. 1) Seit Januar 2015 heißen die drei weiterhin bestehenden IQ Service-stellen „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“. Sie erweitern ihr Beratungsangebot im Bun-desland Mecklenburg-Vorpommern um das Thema Qualifizierung. Das IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern, kurz IQ Netzwerk MV, bietet den regionalen Arbeitsagenturen, Jobcentern, Migrationsberatungsstellen und Migrantenorganisationen etc. Schulungen und Informationsveran-staltungen zum Anerkennungsgesetz und verzahnt Unterstützungsangebote. Es kooperiert mit weiteren Akteuren der Migrations- und Integrationsarbeit wie den IntegrationsFachDiensten Mig-ration (IFDM), dem Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge (NAF), der Migrationsberatung für Erwachse-ne (MBE) und den Jugendmigrationsdiensten (JMD). n

Dieser Atlas soll als Orientierungshilfe dienen und über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

und ihre Querschnittsthemen informieren.

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse leistet einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesi-cherung und -gewinnung.

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IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 7

Die Zuständigkeitsbereiche der drei IQ Servicestellen in Mecklenburg-Vorpommern

Westmecklenburg

Rostocker Region/Vorpommern-Rügen

Mecklenburgische Seenplatte/Vorpommern-Greifswald

Abb. 1

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Die folgenden Ausführungen meinen mit Anerken-nung immer die berufliche Anerkennung. Dar-

unter versteht man die Bewertung und - bei positiver Entscheidung - die Bestätigung der Gleichwertigkeit eines ausländischen beruflichen Abschlusses mit ei-nem deutschen Referenzberuf. Unter dieser Voraus-setzung wird die „Anerkennung“ von Schulabschlüs-sen, Studienleistungen und akademischen Graden nicht unter diesem Begriff subsumiert. (Abb. 2)Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, bedarf es nicht in jedem Falle einer Anerkennung der im Ausland er-worbenen Berufsqualifikation. Sie wird nur notwen-dig, wenn es sich um einen reglementierten Beruf handelt oder eine Selbständigkeit im zulassungs-pflichtigen Handwerk angestrebt wird. Die Erlaubnis, einen Beruf wie z. B. Arzt/Ärztin oder Lehrer_in aus-üben zu dürfen, setzt voraus, dass die Person über be-stimmte Berufsqualifikationen verfügt. Gleiches trifft auch auf das Führen einer Berufsbezeichnung wie z. B. Ingenieur_in zu, die durch Rechts- und Verwal-tungsvorschrift auf Personen beschränkt ist, die eine

8 Atlas Anerkennung

Anerkennung ausländischer Berufs-qualifikationen – gesetzliche Grundlagen

bestimmte Berufsqualifikation nachweisen können. Unter die Reglementierung fallen aber nicht alle aka-demischen Abschlüsse in Deutschland. Berufe wie z. B. Psycholog_in, Pädagog_in oder Philolog_in sind ebenso wie die ca. 350 Ausbildungsberufe im dualen System nicht reglementiert. (Abb. 3)Grundlage für die sogenannten (beruflichen) Aner-kennungsverfahren ist das am 1. April 2012 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufs-qualifikationen“ (Anerkennungsgesetz). Der Artikel 1, das „Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen“ (Berufsqualifikations-feststellungsgesetz-BQFG), regelt als neues Bundes-gesetz die Verfahren zur Gleichwertigkeitsprüfung bundesrechtlich geregelter reglementierter und nicht reglementierter Berufe. Analog zum Bundesgesetz ist in Mecklenburg-Vor-pommern seit dem 29. Dezember 2012 das „Gesetz über die Bewertung und Anerkennung im Ausland er-worbener Qualifikationen in Mecklenburg-Vorpom-

Unterschiede zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen

Abb. 3

Ein Antrag auf Anerkennung ist ein MUSS.

Ein Antrag auf Anerken-nung ist ein KANN.

Ein Antrag auf Anerken-nung ist nicht möglich, jedoch ein Antrag auf Bewertung des HS-Ab-

schlusses.

bundesrechtlich regle- landesrechtlich regle- AusbildungsberufHochschulabschluss,

der zu einem nicht regle-

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IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 9

BQFG und BQFG M-V

bundesrechtlich geregelte, nicht

(duale) Ausbil-dungsberufe

bundesrechtlich geregelte,

Berufe

-lungsgesetz

Mecklenburg-Vorpommern (BQFG M-V)

landesrechtlich geregelte, schu-

lische Ausbildungen

landesrechtlich geregelte,

Berufe

-lungsgesetz (BQFG)

Abb. 4

mern und weitere Stellen regeln die Anerkennung in eigener Zuständigkeit.Bei den reglementierten Berufen richtet sich die Zu-ständigkeit nach dem jeweiligen Fachrecht und den Ausführungsbestimmungen der Länder. So ist z. B. für den bundesrechtlich geregelten Beruf der Ärztin/des Arztes in Mecklenburg-Vorpommern das Landesprü-fungsamt für Heilberufe (LPH) als anerkennende Stel-le zuständig. (Abb. 5) n

mern und zur Änderung anderer Gesetze“ in Kraft. Grundlage für die Verfahren in landesrechtlich gere-gelten reglementierten und nicht reglementier-ten Berufen ist Artikel 1, das „Berufsqualifikations-feststellungsgesetz-BQFG M-V“. Artikel 2 ff. des BQFG M-V regeln die Änderungen in den Fachgeset-zen. Demzufolge findet das Gesetz z. B. keine Anwen-dung für Architekt_innen und Ingenieur_innen. (Abb. 4)Neben dem Bundesgesetz und dem Landesgesetz gibt es weitere rechtliche Grundlagen, die die Anerken-nung der beruflichen Qualifikation regeln.

� EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (RL 2005/36/EG)/Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Par-laments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG…

� Bundesvertriebenengesetz (BVFG) - §10

� Gegenseitigkeitsabkommen mit der Schweiz

� Bilaterale Abkommen mit Frankreich und Öster-reich

� Berufsfachrecht

Für die Gleichwertigkeitsprüfungen der Ausbildungs-berufe im dualen System sind in der Regel die örtli-chen Industrie- und Handelskammern, die Hand-werkskammern sowie weitere Stellen zuständig. Die IHKs in Mecklenburg-Vorpommern gehören zum öf-fentlich rechtlichen Zusammenschluss von 77 IHKs, der IHK FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg. Das heißt, dass die IHKs vor Ort zwar bera-ten, die Anträge auf Anerkennung jedoch bei der IHK FOSA gestellt werden müssen. Die Handwerkskam-

Zuständigkeiten bei reglementierten und nicht reglementierten Berufen

Abb. 5

Berufsbezeichnungen

bundesrechtlich geregelt

landesrechtlich ge-regelt

Länderbehörden

bundesrechtlich ge-regelte Ausbildungs-

berufe nach BBiG und HwO

landesrechtliche schulische

Ausbildungen

Handwerkskammern,IHK FOSA, weitere zuständige Stellen

Länderbehördenoder Zentralstelle für

ausländisches Bil-dungswesen (ZAB)

Was ist mit „Anerkennung“ gemeint?

(akademische Berufe und Ausbildungsberufe)

schulische und akademische Anerkennung (Schulabschlüsse, Stu-dienleistungen, akademische Grade)

Ziel: Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung, bzw. Fort-

setzung eines Studiums

n

Abb. 2

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10 Atlas Anerkennung

Mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsge-setz (BQFG) wurde erstmalig eine rechtliche

Grundlage dafür geschaffen, dass jede Person, die über einen ausländischen Berufsabschluss im An-wendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes oder Landes (MV) verfügt, das Recht auf eine Antragsstellung zur Gleichwertigkeitsprüfung hat. Entscheidend sind also nicht Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus der Antragstellenden, sondern nur noch Inhalt und Dauer ihrer beruflichen Qualifizie-rung. Für an- und ungelernte Personen besteht dieser Anspruch nicht. Ausgenommen sind auch all jene, de-ren akademischer Abschluss nicht zu einem regle-mentierten Beruf führt. (Abb. 6)Im Anerkennungsverfahren wird durch die zuständi-ge Stelle geprüft, ob und inwieweit die ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsab-schluss gleichwertig ist. Dazu ist es notwendig, dass die Antragstellenden den aktuellen deutschen Refe-renzberuf im Antrag nennen, da dieser Maßstab für die Gleichwertigkeitsprüfung ist. Das heißt, Inhalte und Dauer der deutschen und der ausländischen Aus-bildung werden miteinander verglichen. Bei der Ent-scheidungsfindung können zudem Berufserfahrun-gen sowie Fort- und Weiterbildungszeiten berück-sichtigt werden.Die für den jeweiligen Beruf zuständige Stelle ent-scheidet zudem, welche Regelungen und Richtlinien im konkreten Fall zur Anwendung kommen. Entschei-dend dafür ist, um welchen Beruf es sich handelt, in welchem Land der Abschluss erworben wurde und welchen Status die Antragstellenden haben. So haben

z. B. Spätaussiedler_innen ein Wahlrecht zwischen dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und dem Be-rufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Für ei-nige Fälle sieht die EU-Richtlinie die automatische Anerkennung der Abschlüsse vor. Das trifft auf die sogenannten „sektoralen“ Berufe wie Apotheker_in-nen, Architekt_innen, Ärzt_innen, Hebammen, Kran-kenschwestern und Krankenpfleger, Tierärzt_innen sowie Zahnärzt_innen zu.Die vorzulegenden Dokumente betreffend gibt es von Beruf zu Beruf unterschiedliche Vorgaben. Es ist rat-sam, sich darüber vor Antragstellung genau zu infor-mieren. Beispielsweise informiert die IHK FOSA als zentrale Stelle für die Prüfung und Anerkennung aus-ländischer Berufsabschlüsse, die sich auf IHK Berufe beziehen, auf ihrer Website www.ihk-fosa.de/fuer-antragsteller/antragstellung/ ausführlich unter an-derem auch zu den einzureichenden Unterlagen. Die Landesbehörden als zuständige Stellen für die Gleichwertigkeitsprüfung bei reglementierten Beru-fen nach Bundes- und Landesrecht befinden darüber, welche Unterlagen in welcher Form eingereicht wer-den müssen.Eine nicht unwichtige Frage im Antragsverfahren ist die nach den entstehenden Kosten. Generell hat die/der Antragstellende die Kosten selbst zu tragen. Vor Antragstellung sollten sich Arbeitslose und Arbeit su-chende Personen bei den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern und den kommunalen Jobcentern erkun-digen, ob die Kosten übernommen werden können. (Abb. 7)

Das Anerkennungsverfahren

Abb. 6

Wann ist ein Antrag auf Anerkennung notwenig?

bundesrechtlich regle- landesrechtlich regle- AusbildungsberufHochschulabschluss,

der zu einem nicht regle-

Antrag auf Bewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungs-

wesen (ZAB)

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IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 11

BeratungDa die Anerkennung im Ausland erworbener Berufs-qualifikationen ein sehr komplexes und für den Ein-zelfall zu betrachtendes Thema ist, spielt die qualifi-zierte Anerkennungsberatung eine entscheidende Rolle im gesamten Verfahren. Ein Anspruch auf Bera-tung ist aber weder im Bundesgesetz noch im Landes-gesetz verankert. Im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ gewähren je-doch bundesweit eingerichtete regionale Beratungs-stellen, dass sich Anerkennungsinteressierte über rechtliche Grundlagen und das Anerkennungsverfah-ren selbst informieren können und wissen, wer die für ihren „Fall“ zuständige Stelle ist. In Mecklenburg-Vorpommern arbeiten seit Juli 2011 drei IQ Servicestellen, die seit 2015 zur Anerken-nungsberatung auch Qualifizierungsberatung anbie-ten. Die Beratungsstellen in der Rostocker Region/Vorpommern-Rügen, der Mecklenburgischen Seen-platte/Vorpommern-Greifswald und in Westmecklen-burg sind fest in den Strukturen der Integrationsar-beit verankert und arbeiten eng mit IQ-externen Beratungsangeboten zusammen. n

Antragsverfahren

Eingang bei der zuständigen Stelle

eines Bescheids

Kopien und Beglaubigungen der Dokumente

Kosten für Bescheide laut Gebührenordnung der Länder bzw. der Gebührenordnung der

zuständigen Stellen

maxim

al 1 Monat

maxim

al 3 Monate

Abb. 7

Das Angebot der IQ Servicestellen in MV im Kontext der Anerkennungsgesetze

� Erstinformation per Telefon, per E-Mail oder im Ge-spräch

� Erstberatung im persönlichen Gespräch - ca. 90% der Beratungen

� Ziele und Motive

� Möglichkeiten der und Erfordernisse für die Anerkennung

� Verfahrensabläufe

� Verweisberatung

� nach Identifizierung des möglichen Referenz-berufes Verweis an zuständige Stellen

� Verfahrensbegleitung

� Antragstellung

� Arbeit mit Bescheiden

� Qualifizierungsberatung seit 2015

(Vgl. Abb. auf dem Cover)

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12 Atlas Anerkennung

E rgebnisse von Anerkennungsverfahren (Gleich-wertigkeitsfeststellungsverfahren) können unter-

schiedlich sein. Am Ende steht jedoch immer ein Be-scheid. Wird ein Beruf anerkannt, erhält der/die Antragsteller_in einen rechtskräftigen Bescheid über die Gleichwertigkeit seiner/ihrer Qualifikationen mit einem deutschen Referenzberuf. Kann nur eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt werden, er-hält der/die Antragsteller_in einen Ablehnungsbe-scheid mit der Darstellung festgestellter Qualifi-kationen und Defizite in Hinsicht auf den angestrebten deutschen Referenzberuf. Können über-haupt keine Gleichwertigkeitsparameter zwischen erworbener Qualifikation und deutschem Referenz-beruf identifiziert werden, ergeht ein Ablehnungs-bescheid ohne Darstellung von Qualifikationen und Defiziten.Die Konsequenz, die sich hinsichtlich der Berufsaus-übung aus dem Bescheid ergibt, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um einen reglementierten oder nicht reglementierten Referenzberuf handelt und in welchem Land der anzuerkennende Abschluss erwor-ben wurde. (Abb. 9)

Reglementierte Berufe Hier wird bei bescheinigter Gleichwertigkeit die Er-laubnis zur uneingeschränkten Berufsausübung bzw. zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt. Für einige Berufe sind dazu neben der Gleichwertig-keit zusätzliche Nachweise (Sprachkenntnisse, Füh-rungszeugnis etc.) zu erbringen.

Liegt keine Gleichwertigkeit vor, weil wesentliche Unterschiede festgestellt wurden, kann eine Berufs-zulassung unter Auflage von Ausgleichsmaßnah-men erteilt werden. Die vorgeschriebenen Maßnah-men hängen dabei von der Herkunft der nachgewiesenen Berufsqualifikation ab. Handelt es sich um einen Abschluss aus einem EU-/EWR-Staat oder aus der Schweiz, hat der/die Antragsteller_in die Wahl zwischen einer Eignungsprüfung und einem An-passungslehrgang. Die Eignungsprüfung darf sich nur auf die Sachgebiete der in der Gleichwertigkeitsprü-fung festgestellten Defizite beschränken. Der Anpas-sungslehrgang umfasst die zeitlich befristete prakti-sche Ausübung des Berufes unter Verantwortung eines/einer qualifizierten Berufsangehörigen (Men-tor_in). Der Anpassungslehrgang kann mit einer theo-retischen Zusatzausbildung einhergehen und ist Ge-genstand einer Bewertung. Mit erfolgreich absolvierter Ausgleichsmaßnahme hat der/die An-tragsteller_in die notwendigen Qualifikationen nach-gewiesen und erhält den entsprechenden Bescheid. Handelt es sich um einen nicht gleichwertigen Ab-schluss aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat oder der Schweiz (Drittstaat), kann das Ablegen einer Kennt-nisprüfung verlangt werden. In Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung kann im Bereich der akademischen Heilberufe eine maximal zweijährige Berufserlaubnis erteilt werden. Die Berufserlaubnis ermöglicht es, für einen begrenzten Zeitraum ohne Approbation in Deutschland ärztlich tätig zu sein. Sie kann auf be-stimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen be-schränkt sein. Voraussetzung für die Erteilung der Berufserlaubnis ist ein fachspezifischer Hochschulab-schluss sowie die fachliche Eignung für die beabsich-tigte Tätigkeit. Dabei ist Berufserfahrung zu berück-sichtigen. Zur Erteilung der Berufserlaubnis wird nicht geprüft, ob der ausländische Abschluss mit dem inländischen gleichwertig ist. (Abb. 8)Mit der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Rechts-verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten die Anerkennungsstellen in den Ländern konkrete Vorgaben, wie Anpassungsmaßnahmen in den Gesundheitsberufen zu gestalten und durchzu-führen sind. Auch die Erteilung der ärztlichen Berufs-erlaubnis wird näher geregelt. Die Verordnung be-trifft nahezu alle auf Bundesebene geregelten Heilberufe, unter anderem Ärzt_innen, Psychothera-peut_innen, Gesundheits- und Krankenpfleger_innen oder Physiotherapeut_innen.Für die Erteilung einer Approbation oder einer Er-laubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztli-chen Berufs (Berufserlaubnis), sind die erforderli-

Ergebnisse eines Antragsverfahrens

Verschiedene Wege zur Anerkennung eines Abschlusses

Abb. 8

Berufe

Prüfung, die aus allen Inhalten der deutschen staatlichen Prüfung bestehen kannKenntnisprüfung

Prüfung, die sich auf Sachgebiete beschränkt, -

denEignungsprüfung

-

Gegenstand einer Bewertung

Anpassungslehr-gang

-rufsbild nach Ausbildungsverordnung

Anpassungsqua-

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IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 13

chen Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Gemäß dem Beschluss der Gesund-heitsministerkonferenz vom 26./27. Juni 2014 müs-sen Antragstellende über Fachsprachkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachni-veau C1 verfügen. In Mecklenburg-Vorpommern führt die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern diese Fachsprachenprüfung für ausländische Ärzt_innen durch.Grundlage für die Ausgestaltung von Ausgleichsmaß-nahmen für den landesrechtlich reglementierten Be-ruf Lehrer_in in Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem 26. November 2014 die Verordnung zur Ausfüh-rung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für Lehramtsbefähigungen in Mecklenburg-Vorpom-mern (BQFG LehBVO M-V).

Nicht reglementierte BerufeNicht reglementierte Berufe dürfen auch ohne eine formale berufliche Anerkennung ausgeübt werden. Der Berufszugang oder die Berufsausübung ist an kei-ne bestimmten staatlichen Vorgaben geknüpft. Das gilt insbesondere für Ausbildungsberufe im dualen System. Ist ein Beruf in Deutschland nicht reglemen-tiert, kann man sich mit einer ausländischen Qualifi-kation direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt be-werben. Die Anerkennung dient hier als Transparenz-instrument, um Qualifikationen eines/einer Bewerber_in sichtbar und auf dem Arbeitsmarkt ver-

wertbarer zu machen. Außerdem kann sie für die Ent-lohnung des/der Arbeitnehmer_in und für den Zu-gang zu Fort- und Weiterbildungsangeboten eine wichtige Rolle spielen. Bei festgestellter uneinge-schränkter Gleichwertigkeit wird dem/der Antrag-stellenden ein Bescheid ausgestellt, der die Gleich-wertigkeit mit einem aktuellen deutschen Referenz-beruf bestätigt.Liegt teilweise Gleichwertigkeit vor, weil wesentli-che Unterschiede festgestellt wurden, erhält der/die Antragsteller_in einen Ablehnungsbescheid, der seine/ihre Qualifikationen und Defizite hinsicht-lich des angestrebten Berufes dokumentiert. Mit die-ser Übersicht erhalten Antragstellende und Unter-nehmen Sicherheit, in welchen Arbeitsbereichen fachliche Kompetenzen vorhanden sind und wo ggf. Bedarf an Anpassungsqualifizierung besteht. Besei-tigt der/die Antragsteller_in durch gezielte Qualifizie-rung die in der Gleichwertigkeitsprüfung festgestell-ten Defizite, kann ein erneuter Anerkennungsantrag gestellt werden, in dessen Ergebnis die Gleichwertig-keit beschieden werden kann. n

Das Antragsverfahren und mögliche Ergebnisse

Abb. 9

Bewerbung auf dem

Arbeitsmarkt

Feststellung wesentlicher Unterschiede

Kenntniss-prüfung

Anpas-sungslehr-

gang

Eignungs-prüfung

Anpassungsqua-

Festlegung des Referenzberufes

(Inhalt und Dauer der Ausbildung sowie Fähigkeiten und Kenntnisse)

keine Feststel-lung wesentlicher

Unterschiede

-scheid

ausg

leich

ende

Beru

fserfa

hrun

g

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0

5

10

15

übrige Staaten

Ägyp-ten

Arme-nien

Rumä-nien

SyrienIranAfgha-nistan

Ukra-ine

Deutsch-land

Russi-sche

Föderation

Polen

Anteil in Prozent

Staatsangehörigkeit der Antragstellenden in MV

Abb. 10

14 Atlas Anerkennung

Ergebnisse der Anerkennungsbera-tung in Mecklenburg-Vorpommern

Die Anerkennungsberatung wird von den Berater_innen dokumentiert und von einer bundeswei-

ten Fachstelle quartalsweise auf Bundes- und Landes-ebene ausgewertet. Auf der Grundlage der ermittel-ten Daten ist es den IQ Servicestellen in Mecklenburg-Vorpommern möglich, sich ein Bild darüber zu machen, für welche Berufe häufig bzw. kaum ein An-trag auf Anerkennung gestellt wird, in welchen Län-dern die Berufsqualifikationen erworben wurden, welches Alter die Antragstellenden haben und ande-res mehr. Nicht zuletzt lässt sich daraus ein entspre-chender Handlungsbedarf ableiten, der mit den zu-ständigen Stellen und politischen Entscheidungsträ-gern kommuniziert wird. Im Folgenden soll auf einige ausgewählte Ergebnisse der Anerkennungsberatung in Mecklenburg-Vorpom-mern für den Zeitraum vom 1. August 2012 bis zum 30. Juni 2014 eingegangen werden.

StaatsangehörigkeitWenn man die drei Regionen unseres Landes betrach-tet, ergibt sich bei der Staatsangehörigkeit der Aner-kennungssuchenden ein teilweise differenziertes Bild. Aufgrund ihrer geographischen Nähe zum Nach-barland Polen beraten die Mitarbeiter_innen der IQ Servicestelle bei genres e.V. in Neubrandenburg und Greifswald mehr Antragstellende mit einem polni-schen Berufsabschluss als das bei der IQ Servicestelle der VSP gGmbH in Schwerin oder bei migra e.V. in Rostock der Fall ist. Die IQ Servicestellen in Schwerin und Rostock verzeichnen eine vergleichsweise hohe Zahl von Antragstellenden aus der Russischen Föde-ration und der Ukraine. Hinzu kommt bei der IQ Ser-vicestelle in Schwerin ein höherer Anteil von Ratsu-chenden mit rumänischen Abschlüssen. (Abb. 10)

Deutscher Referenzberuf Mit Abstand die meisten Anerkennungsverfahren werden für den Beruf Lehrer_in angestrebt. Antrag-stellende mit Ingenieursabschlüssen folgen auf Platz drei den Ärzt_innen. (Abb. 11)Auch hinsichtlich der angestrebten Antragstellung für einzelne Referenzberufe gibt es zwischen den IQ Ser-vicestellen Unterschiede. (Abb. 12) Diese Gegeben-heiten führen dazu, dass in den jeweiligen IQ Service-stellen zu bestimmten Fragen gebündeltes Wissen und Erfahrungen vorhanden sind, die dem gesamten Landesnetzwerk zugute kommen. Während die Regi-onen Rostocker Region/Vorpommern-Rügen und

Deutsche Referenzberufe der Antragstellenden in MV

Abb. 11

57,9% 12,4%

6,6%

5,4%

3,3%

3,3%

3,3%2,8%

1,9%1,7%

1,4%

Lehrer_innen

Ärzt_innen

Ingenieur_innen

Sozialpädagog_innen /Sozialarbeiter_innenGesundheits- und Krankenpfleger_innen

Friseur_innen

Ökonom_innen

Erzieher_innen

Betriebswirt_innen

Tischler_innen

übrige Berufe

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IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 15

Westmecklenburg einen vermeintlich erhöhten An-passungsqualifizierungsbedarf für Lehrer_innen auf-weisen, ergibt sich jener Bedarf für den Bereich Ge-sundheits- und Krankenpflege verstärkt in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vor-pommern-Greifswald.

AlterDie Altersstruktur derer, die eine Anerkennungsbera-tung in Anspruch nehmen, lässt den Schluss zu, dass der Wunsch nach Anerkennung des beruflichen Ab-schlusses dadurch motiviert ist, dass die Personen eine Erwerbstätigkeit entsprechend ihrer Qualifikati-on anstreben, um eine berufliche Perspektive zu ha-ben. (Abb. 13)Da die Anerkennungsberatung grundsätzlich ergeb-nisoffen gestaltet ist, können in der Anerkennungsbe-ratung auch Alternativen zur Anerkennung themati-siert werden. Die bereits erwähnte „Einbettung“ der Anerkennungsberatung in vorhandene Strukturen der beruflichen Integration von Zugewanderten im Sinne einer Prozesskette garantiert, dass den Aner-kennungssuchenden weitere Unterstützungsangebo-te unterbreitet werden können, die von ihnen nachge-fragt werden. Das sind zum Beispiel Fragen der beruflichen Um- bzw. Neuorientierung, Existenzgrün-dungsberatung und Hilfe beim Schreiben von Bewer-bungen. n

Alter der Antragstellenden in MV

Abb. 13

0

10

20

30

40

50

65 Jahre und älter

55-64 Jahre

45-54 Jahre

35-44 Jahre

25-34 Jahre

20-24 Jahre

unter 20 Jahre

Anteil in Prozent

Verteilung deutscher Referenzberufe der Antragstellenden in MV

Abb. 12

21,9%

10,4%

7,8%

Lehrer_innen

8,2%

6,5%

Ingenieur_innen

6,8%

3,9%

Ärzt_innen

4,1%

9,4%

4,1%

Sozialpädagog_innen/Sozialarbeiter_innen

Gesundheits- und Krankenpfleger_innen

9,4% 1,9% 4,7%

Erzieher_innen

4,5%

4,7%

Friseur_innen

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16 Atlas Anerkennung

Qualifizierung im Kontext der beruf-lichen AnerkennungWenn die anerkennenden Stellen keine oder keine volle Gleichwertigkeit feststel-

len, ergeben sich unter Umständen Qualifizierungsanforderungen. Abhängig von der Art des Berufes werden unterschiedliche Anpassungsmaßnahmen notwendig. Eine ganzheitliche individuelle Fachberatung zu Fragen der Qualifizierung und zu För-dermöglichkeiten ist dann unerlässlich und wird von den regionalen IQ Servicestellen angeboten. Sie beinhaltet unter anderem spezifische Informationen zu Beratungsein-richtungen und zu Angeboten von Weiterbildungsträgern in der Region. Die IHK, die HWK oder andere zuständige Stellen bieten ebenfalls berufsbezogene Beratung an.

AusgleichsmaßnahmenAusgleichsmaßnahmen mit Qualifizierungscharakter sind der Anpassungslehrgang und die Anpassungsqualifizierung. Der Anpassungslehrgang ist die Ausübung eines reglementierten Berufs unter Verantwortung eines/einer qualifizierten Berufsange-hörigen. Er kann mit einer theoretischen Zusatzausbildung einhergehen und ist Ge-genstand einer Bewertung.Die Anpassungsqualifizierung ist eine Ausgleichsmaßnahme für nicht reglementierte Berufe und bedeutet eine zeitlich unbestimmte Ergänzungsqualifizierung für das je-weilige Berufsbild nach der Ausbildungsverordnung.

Alternativen zum AnerkennungsverfahrenStellt sich während der Anerkennungsberatung heraus, dass im Rahmen des Anerken-nungsverfahrens ein negatives Ergebnis zu erwarten ist oder stehen finanzieller und/oder zeitlicher Aufwand in keinem Verhältnis zur Chance auf berufliche Anerkennung bzw. ist es unmöglich, aufgrund wideriger Umstände Ausbildungsnachweise beizu-bringen, haben Anerkennungssuchende verschiedene Möglichkeiten, einen Berufsab-schluss zu erlangen.Liegen ausreichende berufliche Erfahrungen vor, kann nach § 45 des Berufsbildungs-gesetzes und § 37 der Handwerksordnung eine Externenprüfung im deutschen Refe-renzberuf absolviert werden. Hierzu sind erfahrungsgemäß zum Teil umfangreiche Vorbereitungen durch einen Bildungsdienstleister oder/und Betrieb erforderlich. Möglich ist die Erlangung eines Berufsabschlusses auch im Rahmen einer Umschu-lung, die unter Umständen über die Arbeitsagentur oder das Jobcenter gefördert wer-den kann und meist zwei Jahre dauert. Sowohl Umschulung als auch Externenprüfung enden mit der üblichen Prüfung zur Erlangung des Berufsabschlusses.Es ist außerdem möglich, über die Erstausbildung einen neuen Beruf zu erlernen. Die berufliche Ausbildung erstreckt sich über zwei bis dreieinhalb Jahre.

DeutschkenntnisseDeutschkenntnisse sind laut BQFG grundsätzlich keine Voraussetzung für die Gleich-wertigkeitsprüfung. Im Rahmen eines Berufszulassungsverfahrens (akademische Heilberufe), für die Er-laubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung (z. B. Gesundheitsfachberufe) oder für die Teilnahme an Ausgleichsmaßnahmen sind jedoch Sprachkenntnisse auf festgeleg-ten Niveaustufen nachzuweisen. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Ausgleichs-maßnahme für Lehrer_innen ist z. B. der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mit einem Zertifikat auf dem Niveau C (kompetente Sprachverwendung) des Gemeinsa-men europäischen Referenzrahmens für Sprachen.Für den Zugang zu Arbeit und Qualifizierung sind Deutschkenntnisse generell von Vor-teil, sind aber zum Beispiel in nicht reglementierten Berufen nicht vorgeschrieben.

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Bildungsangebote Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache

Finanzierung von QualifizierungsmaßnahmenZur finanziellen Absicherung der Qualifizierung stehen unterschiedliche Fördermög-lichkeiten zur Verfügung, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht und die ständi-gen Veränderungen unterliegen können.Informationen zu Fördermöglichkeiten bieten unter anderem die entsprechenden Be-ratungsstellen vor Ort, die Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter und die im Anhang aufgeführten Webseiten.

Beispiele für die finanzielle Förderung beruflicher Qualifizierung

Die Bewilligung einer Förderung ist unbedingt vor Beginn der Maßnahme mit dem entsprechenden Fördergeber zu klären! n

IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 17

Kurs Inhalte Ziel

Integrationskurse in Voll-zeit oder Teilzeit

Sprachkurs (600 Stunden),Orientierungskurs zu

Gesellschaft und Kultur (60 Stunden)

Zertifikat B1

Berufsbezogene Deutsch-förderung (ESF-BAMF-

Programm)

berufsbezogener Sprach-kurs und Praktikum (bis zu

730 Stunden)

Zertifikat B1+Beruf,Zertifikat B2+Beruf

vorbereitende Sprachkurse Hochschulen

in Vorbereitung auf ein Studium

TestDaF

Sprachkurse bei Bildungs-dienstleistern

individuell, nach Angebot Zertifikat des Bildungs-dienstleiters

Fördermöglichkeit Antragstellende/Fördervoraussetzungen Information

Bildungsprämie Erwerbstätige, Berufsrückkehrer_innen, einkommensabhängig, Ü 25

www.bildungspraemie.info

Bildungsscheck für Unter-nehmen

Für Unternehmen zur Förderung von Maß-nahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb/dem Erhalt/der Erweiterung beruflicher Qualifikationen der Beschäf-

tigten dienen.

www.gsa-schwerin.de/leistungen/foerderung-der-weiterbildung

Bildungscheck zur Qualifi-zierung für Existenzgrün-dungen und Unterneh-

mensnachfolgen

Für natürliche Personen, die beabsichtigen, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen.

www.weiterbildung-mv.de

Bildungsgutschein Arbeitslose und Arbeitsuchende www.arbeitsagentur.de g Bürgerinnen & Bürger g Weiterbildung g Förder-möglichkeiten g Bildungsgutschein

WeGebAU KMU mit gering qualifizierten/ungelernten Arbeitnehmer_innen zur Erlangung von

Berufsabschlüssen und Teilqualifikationen

www.arbeitsagentur.de g Unterneh-men g Finanzielle Hilfen g Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäf-

tigter

BAföG natürliche Personen, Deutsche und EU-Bürger_innen; für Nicht-EU-Bürger_innen: abhängig vom Aufenthaltsstatus, Erststudi-

um U 30, Aufbaustudium U 35

www.bafoeg.bmbf.deStudentenwerk (Hochschulstudent_in-nen) oder Amt für Ausbildungsförde-

rung (Schüler_innen, Auszubildende an höheren Schulen)

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18 Atlas Anerkennung

AnhangDie IQ Servicestellen „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“ in Meck-lenburg-Vorpommern

IQ Servicestelle Region Rostock / Vorpommern-Rügenmigra e.V.Waldemarstraße 3218057 Rostock1. OG, rechtsTelefon: 0381 / 444 311 60E-Mail: [email protected], [email protected]

IQ Servicestelle WestmecklenburgVSP - Verbund für Soziale Projekte gGmbHMecklenburgstraße 919053 Schwerin Telefon: 0385 / 555 720 13mobil: Elke Wehrspaun 0176 / 921 416 12Ilona Lüders 0176 / 921 384 36E-Mail: [email protected]

IQ Servicestelle Mecklenburgische Seenplatte / Vorpommern-Greifswaldgenres e.V.Helmut-Just-Straße 417036 NeubrandenburgTelefon: 0395 / 570 72 20E-Mail: [email protected]

Fleischerstraße 2017489 GreifswaldTelefon: 03834 / 527 207E-Mail: [email protected]

Relevante zuständige Stellen in Meck-lenburg-Vorpommern

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Landes-prüfungsamt für HeilberufeErich-Schlesinger-Str. 3518059 Rostock

Frau Marita LippmannTelefon: 0381 / 331 591 02E-Mail: [email protected]

Frau Beate GratoppTelefon: 0381 / 331 591 08E-Mail: [email protected]

Frau Renate BornhöftTelefon: 0381 / 331 591 06E-Mail: [email protected]

Ärztekammer Mecklenburg-VorpommernAugust-Bebel-Straße 918055 RostockTelefon: 0381 / 492 800E-Mail: [email protected]

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezer-nat SchwerinWismarsche Str. 15919053 SchwerinTelefon: 0385 / 399 10; -11 02E-Mail: poststelle.arbsch.sn@lagus.mv-regierung.dewww.lagus.mv-regierung.de

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-VorpommernPaulshöher Weg 119061 Schwerin

Frau Katrin Korf-LeberechtTelefon: 0385 / 588 63 66E-Mail: [email protected]

Herr Karsten PetersTelefon: 0385 / 588 63 61E-Mail: [email protected]/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/lm

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IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 19

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und KulturWerderstraße 12419055 Schwerin

Frau Jutta OlejkoTelefon: 0385 / 588 72 15E-Mail: [email protected]

Frau Ulrike BrücknerTelefon: 0385 / 588 76 06E-Mail: [email protected]

Hochschule NeubrandenburgBrodaer Straße 217033 Neubrandenburg

Frau Malve IhrkeTelefon: 0395 / 569 311 01E-Mail: [email protected]

Justizministerium Mecklenburg-VorpommernPuschkinstraße 19-2119055 SchwerinTelefon: 0385 / 588 30 04E-Mail: [email protected]

Präsident des Oberlandesgerichts RostockWallstraße 318055 RostockTelefon: 0381 / 33 10E-Mail: [email protected]

Ingenieurkammer Mecklenburg-VorpommernAlexandrinenstraße 3219055 SchwerinTelefon: 0385 / 558 360E-Mail: [email protected]

Architektenkammer Mecklenburg-VorpommernAlexandrinenstraße 3219055 SchwerinTelefon: 0385 / 590 790E-Mail: [email protected]

IHK zu RostockErnst-Barlach-Straße 1-318055 Rostock

Frau Dr. Angela KoopTelefon: 0381 / 338 516E-Mail: [email protected]

IHK zu SchwerinGraf-Schack-Allee 1219053 Schwerin

Herr Peter TodtTelefon: 0385 / 510 34 01E-Mail: [email protected]

IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklen-burg-VorpommernKatharinenstraße 4817033 Neubrandenburg

Frau Cordula NeumannTelefon: 0395 / 559 74 02E-Mail: [email protected]

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpom-mern – Hauptverwaltungssitz RostockSchwaaner Landstraße 818055 Rostock

Herr Felix HarrjeTelefon: 0381 / 454 91 52E-Mail: [email protected]

Handwerkskammer SchwerinFriedensstraße 4a19053 SchwerinTelefon: 0385 / 741 70E-Mail: [email protected]

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20 Atlas Anerkennung

Liste der reglementierten Berufe

Bundesrechtlich reglementierte BerufeAltenpfleger_inAmtlich anerkannte/r Prüfer_in für den Kfz-VerkehrAmtlich anerkannte/r Sachverständige/r für den Kfz-VerkehrApotheker_inArzt/ÄrztinBesamungstechniker_inBewacher_inDiätassistent_inErgotherapeut_inFahrlehrer_inFlugdatenbearbeiter_inFluglotse/FluglotsinFlugsicherungstechniker_inGesundheits- und Kinder-/Krankenpfleger_inGesundheits- und Krankenpfleger_inHebamme/EntbindungspflegerHeilpraktiker_inHufbeschlagschmied_inInkassodienstleister_in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut_in Logopäde/LogopädinMasseur_in und medizinische/r Bademeister_inMedizinisch-technische/r Assistent_in für Funktions-diagnostikMedizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent_inMedizinisch-technische/r Radiologieassistent_inOrthoptist_inPatentanwalt/PatentanwältinPharmazeutisch-technische/r Assistent_inPhysiotherapeut_inPilot_inPodologe/PodologinPsychotherapeut_in, psychologische/rPyrotechniker_inRechtsanwalt/Rechtsanwältin, europäische/rRechtsanwalt/RechtsanwältinRechtsdienstleister_in im ausländischen RechtRentenberater_inRettungsassistent_inSteuerberater_inTierarzt/TierärztinVeterinärmedizinisch-technische/r Assistent_inWirtschaftsprüfer_inZahnarzt/Zahnärztin

Landesrechtlich reglementierte BerufeAltenpflegehelfer_in Architekt_inErzieher_inFachapotheker_inFacharzt/FachärztinFachtierarzt/Fachtierärztin Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für KieferorthopädieFachzahnarzt/Fachzahnärztin für öffentliches GesundheitswesenFachzahnarzt/Fachzahnärztin für OralchirurgieGesundheits- und Krankenpflegehelfer_inHaus- und Familienpfleger_inHeilerziehungspfleger_inHeilpädagoge/HeilpädagoginIngenieur_inIngenieur_in, Beratende/rInnenarchitekt_inKindheitspädagoge/KindheitspädagoginLandschaftsarchitekt_inLebensmittelchemiker_inLehrer_inSozialpädagoge/Sozialpädagogin, Sozialarbeiter_inStadtplaner_in

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IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 21

Informationen über Qualifizierungsan-gebote

Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes

Akademiker_innenJobbridge für AkademikerAGENTUR DER WIRTSCHAFT, Schwerinwww.adwi.de

Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und Akademiker Region RostockAFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbHwww.afz-rostock.de

Duale BerufeAnpassungs- und Nachqualfizierung duale BerufeSchweriner Aus- und Weiterbildungszentrumwww.sazev.de

Pädagogische BerufeAnpassungsqualifizierung zur/zum staatliche anerkannten Erzieher/inVolkshochschulverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Schwerinwww.vhs-verband-mv.de

Sprachliche Anpassung für pädagogische FachkräfteVolkshochschulverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Schwerinwww.vhs-verband-mv.de

Sprachförderung Mediziner_innernSprachliche Qualifizierung für ausländische Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-VorpommernÄrztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Rostockwww.aek-mv.de

Sprachförderung für Medizinerinnen und Mediziner Mecklenburgische Seenplatte / Vorpommern-Greifs-waldGesellschaft für nachhaltige Regionalentwicklung und Strukturforschung - genres e.V., Neubranden-burgwww.genres-online.de

weitere Informationen zu Bildungsangeboten

www.weiterbildung-mv.de

kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp

www.migra-mv.de

www.mecklenburg-vorpommern.eu/cms2/Landes-portal_prod/Landesportal/content/de/Bildung_und_Forschung/Universitaeten_und_Hochschulen/index.jsp

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22 Atlas Anerkennung

Notizen

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IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 23

Fragen und Hinweise sowie kostenfreie Bestellungen richten Sie bitte an:

IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommenmigra e.V.

Waldemarstraße 3218057 Rostock

Tel.: 0381 / 444 311 [email protected]

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Finanziert durch:

www.mecklenburg-vorpommern.netzwerk-iq.de

Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung IQ“