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Autor: Dipl. Ing. (FH) G. Schumacher Unternehmensberatung, -schulung, - training 1 Gabelstapler Rechtliche Grundlagen 25.07.2010 Lagerlogistik

Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

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Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer. BGV D 27Flurförderzeuge (einschließlich ihrer Anhänger). Für Fahrer und Unternehmer. BGG 925Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand. Für Ausbilder und Unternehmer. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Ausbildung zum  Gabelstaplerfahrer

Autor: Dipl. Ing. (FH) G. SchumacherUnternehmensberatung, -schulung, -training

1 Gabelstapler Rechtliche Grundlagen25.07.2010

Lagerlogistik

Page 2: Ausbildung zum  Gabelstaplerfahrer

Autor: Dipl. Ing. (FH) G. SchumacherUnternehmensberatung, -schulung, -training

2 Gabelstapler Rechtliche Grundlagen25.07.2010

Lagerlogistik

Geltende RechtsvorschriftenGeltende Rechtsvorschriften

BGV - Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der ArbeitBGG - Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

BGV D 27 Flurförderzeuge (einschließlich ihrer Anhänger) Für Fahrer und Unternehmer

BGG 925 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand

Für Ausbilder und Unternehmer

BGG 918 Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen Für Prüfer und Unternehmer

G 25 Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorge „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“

Für Betriebsarzt/Hausarzt und Unternehmer

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3 Gabelstapler Rechtliche Grundlagen25.07.2010

Lagerlogistik

Was ist ein Flurförderzeug?Was ist ein Flurförderzeug?

Flurförderzeuge sind Fördermittel, die ihrer Bauart nachdadurch gekennzeichnet sind, dass sie:

Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung sind zusätzlichdadurch gekennzeichnet, dass sie:

• mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar,• zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt und• zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten

eingerichtet sind

• zum Heben, Stapeln oder „in-Regale-Einlagern von Lasten“ eingerichtet sind und

• Lasten selbst aufnehmen und absetzen können.

Page 4: Ausbildung zum  Gabelstaplerfahrer

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4 Gabelstapler Rechtliche Grundlagen25.07.2010

Lagerlogistik

Fahrer von Flurförderzeugen müssen ...

... mindestens 18 Jahre alt sein, ... für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sein

körperliche Eignung• Gutes Seh- und Hörvermögen.• Ausreichende Beweglichkeit der Gliedmaßen.

geistige Eignung• Fähigkeit, aufgenommenen Signalen sinnvolle

Handlungen folgen zu lassen.• Gewähr bieten, verantwortungsbewusst, zuverlässig und

vorsichtig zu handeln. ... ihre Befähigung dem Arbeitgeber nachgewiesen haben.

Voraussetzungen zum Führen von FlurförderzeugenVoraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen

Page 5: Ausbildung zum  Gabelstaplerfahrer

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5 Gabelstapler Rechtliche Grundlagen25.07.2010

Lagerlogistik

Flurförderzeuge dürfen nur benutzt werden, wenn eine Unterweisung erfolgt und eine Beauftragung erteilt ist.

Benutzung von FlurförderzeugenBenutzung von Flurförderzeugen

Page 6: Ausbildung zum  Gabelstaplerfahrer

Autor: Dipl. Ing. (FH) G. SchumacherUnternehmensberatung, -schulung, -training

6 Gabelstapler Rechtliche Grundlagen25.07.2010

Lagerlogistik

Beauftragung der FahrerBeauftragung der Fahrer

Die Beauftragung hat schriftlich

durch den Unternehmer bzw.

seinem Bevollmächtigten zu

erfolgen !

Page 7: Ausbildung zum  Gabelstaplerfahrer

Autor: Dipl. Ing. (FH) G. SchumacherUnternehmensberatung, -schulung, -training

7 Gabelstapler Rechtliche Grundlagen25.07.2010

Lagerlogistik

FahrausweiseFahrausweise

Vor- und Zuname

ist entsprechend den "Grundsätzen fürAuswahl, Ausbildung und Befähigungs-nachweis von Gabelstaplernfahrern“(BGG 925) ausgebildet worden und hat diePrüfung in Theorie und Praxis bestanden.

Frau/Herr

Gerätetyp: Betrieb:

Betriebsteil:

Gerät:Tragfähigkeit:

Die Ausbildung erfolgte auf

Die Ausbildung erfolgte auf

Ausbildung Zusatzausbildung

Betriebliche Ausbildung

(Lichtbild)

geboren am in

Unterschrift des Inhabers Datum Stempel/Unterschrift

Datum Stempel/Unterschrift

Datum Stempel/Unterschrift

Vor- und Zuname

ist entsprechend den "Grundsätzen fürAuswahl, Ausbildung und Befähigungs-nachweis von Gabelstaplernfahrern“(BGG 925) ausgebildet worden und hat diePrüfung in Theorie und Praxis bestanden.

Frau/Herr

Gerätetyp: Betrieb:

Betriebsteil:

Gerät:Tragfähigkeit:

Die Ausbildung erfolgte auf

Die Ausbildung erfolgte auf

Ausbildung Zusatzausbildung

Betriebliche Ausbildung

(Lichtbild)

geboren am in

Unterschrift des Inhabers Datum Stempel/Unterschrift

Datum Stempel/Unterschrift

Datum Stempel/Unterschrift

ist beauftragt, in unserem Betrieb/Betriebsteil

das Flurförderzeug

zu fahren.

Sie/Er ist verpflichtet, die Betriebsanweisungen und die Unfallverhütungsvorschrift"Flurförderzeuge" (BGV D27) zu beachten.

Hersteller Typ

Frau/Herr

Beauftragung Ausbildung

Datum Stempel/Unterschrift

Datum Stempel/Unterschrift

Datum Stempel/Unterschrift

Datum Stempel/Unterschrift

Datum Stempel/UnterschriftBestell-Nr.: AW1

Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft68145 Mannheim

BG

Fahrerausweisfür

Flurförderzeuge

ist beauftragt, in unserem Betrieb/Betriebsteil

das Flurförderzeug

zu fahren.

Sie/Er ist verpflichtet, die Betriebsanweisungen und die Unfallverhütungsvorschrift"Flurförderzeuge" (BGV D27) zu beachten.

Hersteller Typ

Frau/Herr

Beauftragung Ausbildung

Datum Stempel/Unterschrift

Datum Stempel/Unterschrift

Datum Stempel/Unterschrift

Datum Stempel/Unterschrift

Datum Stempel/UnterschriftBestell-Nr.: AW1

Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft68145 Mannheim

BG

Fahrerausweisfür

Flurförderzeuge

Page 8: Ausbildung zum  Gabelstaplerfahrer

Autor: Dipl. Ing. (FH) G. SchumacherUnternehmensberatung, -schulung, -training

8 Gabelstapler Rechtliche Grundlagen25.07.2010

Lagerlogistik

Pflichten des FlurförderzeugführersPflichten des Flurförderzeugführers

Durch das Bewegen des Flurförderzeuges dürfen Beschäftigte und andere Dritte nicht gefährdet werden.Vorhandene Rückhaltesysteme sind zu benutzen.

Flurförderzeuge sind bestimmungsgemäß zu benutzen.Flurförderzeuge und Anhänger dürfen nicht überladen werden.Flurförderzeuge und Anhänger so beladen, dass Lasten nicht herabfallen oder sich verschieben können.Vor dem Verlassen des Flurförderzeuges ist dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt wird.

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9 Gabelstapler Rechtliche Grundlagen25.07.2010

Lagerlogistik

Täglich vor Einsatzbeginn das Gerät auf erkennbare Mängel überprüfen und während des Betriebes beobachten.

Flurförderzeuge mit Mängeln,die die Sicherheit beeinträchtigen,dürfen nicht in Betrieb gesetzt oder weiterbetrieben werden.

Mängel am Gerät sind umgehend dem Unternehmer zu melden.

Flurförderzeuge sind nur von den bestimmungsgemäß vorgesehenen Steuerplätzen aus zu bedienen.

Pflichten des FlurförderzeugführersPflichten des Flurförderzeugführers

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10 Gabelstapler Rechtliche Grundlagen25.07.2010

Lagerlogistik

Tägliche EinsatzprüfungTägliche Einsatzprüfung

Allgemein• je nach Antriebsart z.B. Kühlwasser,

Motoröl, Batterie• Schäden am Fahrzeug (Leckverluste,

Karosserie)• Beleuchtung, Bremslicht• Warneinrichtungen

Fahrwerk• Reifen (Schäden, Fremdkörper,

Luftdruck)• Betriebs- und Feststellbremse• Griffigkeit der Pedale• Lenkung

Hubeinrichtung• Führung des Lastaufnahmemittels• Funktion des Hydrauliksystems• Gabelzinken (Zustand, Befestigung)• Tragketten (ausreichende und

gleichmäßige Spannung)

Zusatzeinrichtungen• Fahrerschutzdach (Schäden,

Befestigung)• Lastschutzgitter• Anhängevorrichtung

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11 Gabelstapler Rechtliche Grundlagen25.07.2010

Lagerlogistik

Pflichten des UnternehmersPflichten des Unternehmers

Flurförderzeuge, die den Beschäftigten bereitgestellt werden, müssen den Rechtsvorschriften entsprechen.Führer von Flurförderzeugen sind schriftlich zu beauftragen.Führer von Flurförderzeugen sollen durch fachlich geeignete Personen ausgebildet und regelmäßig unterwiesen werden.Eine Betriebsanweisung über das Betreiben von Flurförderzeugen ist in schriftlicher Form zu erstellen und in der Arbeitsstätte bekannt zu machen.Der Arbeitgeber hat sich durch eine Überprüfung davon zu überzeugen, dass die eingesetzten Flurförderzeuge korrekt funktionieren. (Regelmäßig in Abständen von längstens einem Jahr überprüfen)

Prüfunggemäß

AMBV & BGV D27

051 2

34

5

678

910

1112

nächste Prüfung

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12 Gabelstapler Rechtliche Grundlagen25.07.2010

Lagerlogistik

• Lade- und Transportarbeiten mit Gabelstapler• Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

Anwendungsbereich

Gefahren für Mensch und Umwelt

BetriebsanweisungTÜV

Gültig ab: 01.01.2003 Freigegeben: Fachkraft Arbeitssicht

TÜV Akademie GmbHNiederlassung Halle/Leipzig

• Verletzung von Menschen durch Maschinenbewegung undtransportierter Last.

• Beschädigung von Gebäuden und Anlagen durch Maschinenbewegungtransportierter Last.

• Umweltschädigung durch auslaufende Betriebsstoffe (Dieselkraftstoff,Motoröl, Bremsflüssigkeit, Hydraulikflüssigkeit).

• Belastung der Atemluft durch Abgase.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

• Die Berufsgenossenschaftlichen Unfallvorschriften zu Flurförderzeugensind einzuhalten.

• Die Bedienungsanleitung des Herstellers ist einzuhalten.• Für innerbetriebliche Transportarbeiten - Benutzung nur durch

beauftragte Personen.• Für Ausbildung - Benutzung nur durch Personen, die vom Ausbilder

benannt werden.• Die Miitnahme von Personen ist untersagt.• Fahrbereich: alle freigegebenen befestigten Freiflächen,

in Werkhallen nur zu kurzfristigen Transportarbeiten.• Keine Überlastung des Gabelstaplers - Tragkraftdiagramm beachten.• Bei unübersichtlichen Lasten Einweiser anfordern.• Anhänger dürfen nicht gezogen werden.• Nur ordnungsgemäße Paletten und andere Lastaufnahmemittel

verwenden.

Verhalten bei Störungen

• Bei Nichtfunktion einzelner Baugruppen oder der gesamtem Maschineist eine Inbetriebnahme auszuschließen.

• Eine Instandsetzung ist sofort einzuleiten.

• Verletze bergen.• Erste Hilfe leisten.• Unfall melden.• Unfallstelle sichern.

Verhalten bei Unfällen

• Lade- und Transportarbeiten mit Gabelstapler• Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

Anwendungsbereich

Gefahren für Mensch und Umwelt

BetriebsanweisungTÜV

Gültig ab: 01.01.2003 Freigegeben: Fachkraft Arbeitssicht

TÜV Akademie GmbHNiederlassung Halle/Leipzig

• Verletzung von Menschen durch Maschinenbewegung undtransportierter Last.

• Beschädigung von Gebäuden und Anlagen durch Maschinenbewegungtransportierter Last.

• Umweltschädigung durch auslaufende Betriebsstoffe (Dieselkraftstoff,Motoröl, Bremsflüssigkeit, Hydraulikflüssigkeit).

• Belastung der Atemluft durch Abgase.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

• Die Berufsgenossenschaftlichen Unfallvorschriften zu Flurförderzeugensind einzuhalten.

• Die Bedienungsanleitung des Herstellers ist einzuhalten.• Für innerbetriebliche Transportarbeiten - Benutzung nur durch

beauftragte Personen.• Für Ausbildung - Benutzung nur durch Personen, die vom Ausbilder

benannt werden.• Die Miitnahme von Personen ist untersagt.• Fahrbereich: alle freigegebenen befestigten Freiflächen,

in Werkhallen nur zu kurzfristigen Transportarbeiten.• Keine Überlastung des Gabelstaplers - Tragkraftdiagramm beachten.• Bei unübersichtlichen Lasten Einweiser anfordern.• Anhänger dürfen nicht gezogen werden.• Nur ordnungsgemäße Paletten und andere Lastaufnahmemittel

verwenden.

Verhalten bei Störungen

• Bei Nichtfunktion einzelner Baugruppen oder der gesamtem Maschineist eine Inbetriebnahme auszuschließen.

• Eine Instandsetzung ist sofort einzuleiten.

• Verletze bergen.• Erste Hilfe leisten.• Unfall melden.• Unfallstelle sichern.

Verhalten bei Unfällen

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