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Ausbildungsbeginn Ausbildungsbeginn ist jährlich zum 01. Oktober Bewerbung und Fristen Bewerbungsfrist für den nächsten ATA-Kurs ist jeweils vom 01. September bis zum 31. März Bewerbungsunterlagen: • Bewerbungs-/ Motivationsschreiben • tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) • Schulabschlusszeugnis • ggf. Berufsabschlusszeugnisse • ggf. weitere Nachweise (Arbeitszeugnisse,
Praktikumsbescheinigungen, FSJ, BFD, usw.) Kontakt- und Bewerbungsadresse Universitätsklinikum Tübingen Schule für ATA Otfried-Müller-Str. 39/1 72076 Tübingen Email: [email protected] Ansprechpartner/in Susanne Zore Tel.: 07071 29-82845 Bernhard Grotz Tel.: 07071 29-87668 Sebastian Wolf Tel.: 07071 29-82845 Weitere Infos zu finden unter www.medizin.uni-tuebingen.de/Mitarbeiter/Schulen.html
Ausbildung
Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA)
Dauer, Inhalte, Ort der Ausbildung Gemäß den Ausbildungsrichtlinien der Deutschen Kran-kenhausgesellschaft (DKG) dauert die ATA-Ausbildung drei Jahre. Die Ausbildung umfasst mindestens 1800 Stunden theo-retischen und praktischen Unterricht, sowie mindestens 3200 Stunden praktische Ausbildung.
Die theoretische Ausbildung findet im Blocksystem statt und beinhaltet folgende Lernbereiche: • Lernbereich I - Kernaufgaben der ATA • Lernbereich II - Spezielle Aufgaben der ATA • Lernbereich III - Ausbildungs- und Berufssituationen
von ATA • Lernbereich IV - Rechtliche und institutionelle Rahmen-
bedingungen Praktische Ausbildung: Schwerpunktmäßig erfolgt der Einsatz unserer Auszubil-denden in den Anästhesiebereichen der unterschiedli-chen chirurgischen Fachbereiche. Darüber hinaus erfol-gen Einsätze im Aufwachraum, der Schmerzambulanz und der Anästhesiewerkstatt. Weitere Einsatzbereiche sind die Ambulanz/Notaufnahme, operative Pflegestation und Intensivpflegestation, Herzkatheterlabor, Endo-skopieabteilung und Sterilgutversorgung. Die praktische Ausbildung wird durch zentrale Praxis-anleiter/innen gesteuert und erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal.
Berufsbild Die vom Universitätsklinikum Tübingen angebotene ATA-Ausbildung soll die Auszubildenden mit den vielfältigen Aufgaben im Anästhesiedienst und den Funktionsdiensten wie Aufwachraum, Schmerz-ambulanz, Poliklinik, Endoskopie etc. vertraut machen. Die Ausbildung soll ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen vermitteln.
Zu den Aufgaben der/des ATA gehören: • die selbstständige Planung, Organisation und Koordi-
nation der Arbeitsabläufe • die fachkundige Betreuung der Patientinnen und
Patienten unter Berücksichtigung ihrer physischen und psychischen Situation
• die Vorbereitung der Narkosen einschließlich der Geräte und Instrumente
• die Unterstützung der Anästhesistinnen und Anästhesisten vor, während und nach der Narkose
• der sach- und fachgerechte Umgang mit medizini-schen Geräten und Materialien
• administrative Aufgaben • die Anleitung bzw. Ausbildung von neuen Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern sowie Auszubildenden
Ausbildungsvergütung Die Ausbildungsvergütung für die ATA-Auszubilden-den ist durch den Ausbildungstarifvertrag der Unikli-nika Baden-Württemberg geregelt und beträgt derzeit
• im 1. Ausbildungsjahr 1.132 Euro • im 2. Ausbildungsjahr 1.193 Euro • im 3. Ausbildungsjahr 1.289 Euro
(Stand 01.04.2017)
Zulassungsvoraussetzungen • Mittlerer Schulabschluss oder eine gleichwertige
Schulbildung oder • Hauptschulabschluss mit abgeschlossener, min-
destens zweijähriger Ausbildung oder • Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflege-
helfer/in • Gesundheitliche Eignung • Kein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis