39
Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2199 F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01] 789 www.bl.ch Protokoll 63. Sitzung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 11. November 2010 10.00–12.10 / 14.00 – 17.05 Uhr

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2199

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

789www.bl.ch

Protokoll

63. Sitzung des Landratesdes Kantons Basel-Landschaft

Liestal, 11. November 2010

10.00–12.10 / 14.00 – 17.05 Uhr

Page 2: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 20102200

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

Abwesend Vormittag:Fankhauser Pia, Fünfschilling Bea, Helfenstein Andreas,Kämpfer Oskar, Martin Sarah und Studer Petra

Abwesend Nachmittag:Fankhauser Pia, Fünfschilling Bea, Martin Sarah und Stu-der Petra

KanzleiMundschin Walter

Protokoll:Maurer Andrea, Klee Alex, Laube Brigitta, Andres Pascalund Engesser Michael

IndexMitteilungen 2203 und 2216Traktandenliste, zur 2203Persönliche Vorstösse 2235Überweisungen 2216

Page 3: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2201

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

Traktanden

1 2010/178Berichte des Regierungsrates vom 4. Mai 2010 und derJustiz- und Sicherheitskommission vom 11. Oktober 2010:Teilrevision des Gesetzes über Beiträge an Frauenhäuserund ähnliche Institutionen (Frauenhausgesetz). 2. Lesungbeschlossen (mit 4/5-Mehr) 2203

2 2010/278Berichte des Regierungsrates vom 17. August 2010 undder Justiz- und Sicherheitskommission vom 26. Oktober2010: Motion 2009/340 von Kathrin Schweizer, SP-Frakti-on: Einreichung einer Standesinitiative betreffend “KeineGigaliner in der Schweiz”beschlossen 2203

3 2010/008Motion von Agathe Schuler vom 14. Januar 2010: Schaf-fung der gesetzlichen Grundlagen für Anschlusspflicht anWärmeverbundanlagenüberwiesen (modifiziert) 2205

4 2010/026Interpellation von Daniele Ceccarelli vom 14. Januar 2010:Gratisparkplätze mit Stromanschluss für Elektroautos imKanton. Schriftliche Antwort vom 4. Mai 2010erledigt 2208

5 2009/154Postulat von Jürg Wiedemann vom 28. Mai 2009: Ver-günstigtes Umweltschutzabonnement für Personen inAusbildung auch nach dem 25. Altersjahrabgelehnt 2208

6 2009/234Postulat von Rita Bachmann vom 10. September 2009:Linienführung des 14er Trams über den Bahnhof Basel SBBabgelehnt 2209

7 2009/301Postulat der SP-Fraktion vom 29. Oktober 2009: Er-schliessung des Bruderholz-Spitals mit dem Tramüberwiesen (modifiziert) 2210

8 2009/324Postulat von Claudio Wyss vom 12. November 2009: Kun-denfreundlicher Fahrplan auf der Buslinie 72zurückgezogen 2211

9 2010/012Postulat von Josua Studer vom 14. Januar 2010: Verlän-gerung und Verknüpfung der Tramlinie 8 mit der Tramlinie6überwiesen 2211

10 2010/023Postulat der Fraktion der Grünen vom 14. Januar 2010:Regio S-Bahn: Neuer Wendebahnhof Basel St. Johannund zusätzliche Haltestelle am Morgartenringüberwiesen 2212

11 2009/226Motion von Rolf Richterich vom 10. September 2009: Än-derung § 101 Abs. 2 RBG; Garagenvorplätze bei direktenAusfahrten auf Strassenüberwiesen 2212

12 2009/259Motion von Petra Schmidt vom 24. September 2009:Überprüfung des Denkmal- und Heimatschutzgesetzesüberwiesen (modifiziert) 2213

13 2009/260Postulat von Marianne Hollinger vom 24. September2009: Kantonsstrassen mit Durchgangsverkehr solleninnerorts attraktiver werden!überwiesen 2217

14 2009/261Postulat von Petra Schmidt vom 24. September 2009:Rechtsgrundlage Bauinventar BLüberwiesen 2218

15 2009/263Interpellation von Patrick Schäfli vom 24. September2009: Nacht- und Nebel-Aktion beim Baustopp bei derUltra-Brag AG, Birsfelden: Vorauseilender Gehorsamgegenüber deutschen Hafengegnern?. Schriftliche Ant-wort vom 2. März 2010erledigt 2221

16 2009/279Postulat von Felix Keller vom 15. Oktober 2009: Realisie-rung “Zubringer Allschwil” an die Nordtangenteüberwiesen 2221

17 2009/299Motion von Petra Schmidt vom 29. Oktober 2009: Ände-rung Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), § 126überwiesen 2223

18 2009/326Interpellation von Martin Rüegg vom 12. November 2009:H2-Tunnel: Wer trägt die politische Verantwortung?.Schriftliche Antwort vom 26. Januar 2010erledigt 2225

19 2009/345Postulat von Jürg Wiedemann vom 26. November 2009:Einrichten einer Litteringplattformüberwiesen 2226

20 2009/346Interpellation von Sarah Martin vom 26. November 2009:Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain. Schriftliche Ant-wort vom 23. März 2010erledigt 2226

21 2009/373Interpellation von Jürg Wiedemann vom 9. Dezember2009: Biotop als Ausgleichsfläche für den Bau der zweitenSchleuse. Schriftliche Antwort vom 9. März 2010erledigt 2226

Page 4: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 20102202

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

22 2009/231Postulat von Eva Chappuis vom 10. September 2009:Jungen Berufsleuten den Berufseinstieg ermöglichenüberwiesen 2226

23 2009/262Postulat von Klaus Kirchmayr vom 24. September 2009:Strategische Überprüfung der Aufgabenteilung zwischenKanton und Gemeindenüberwiesen 2227

24 2009/309Interpellation von Petra Schmidt vom 29. Oktober 2009:Humanitäre Einsätze von Mitarbeitenden der KantonalenVerwaltung. Schriftliche Antwort vom 26. Januar 2010erledigt 2227

25 2009/330Interpellation von Klaus Kirchmayr vom 12. November2009: Bereitschaft der Feuerwehren im Kanton. Schriftli-che Antwort vom 26. Januar 2010erledigt 2228

26 2009/342Motion von Klaus Kirchmayr vom 26. November 2009:Einheitliche Finanzstandards bei Landratsvorlagenüberwiesen 2228

27 2009/347Parlamentarische Initiative von Klaus Kirchmayr vom 26.November 2009: Einführung der Leistungsmotionzurückgezogen 2228

28 2009/366Postulat von Thomas de Courten vom 9. Dezember 2009:Arbeit vor Sozialhilfe; dem Sozialhilfe-Missbrauch vorbeugenüberwiesen und abgeschrieben 2230

29 2009/371Interpellation von Georges Thüring vom 9. Dezember2009: Gleichstellung von Mann und Frau nur für Schwei-zerinnen und Schweizer?. Schriftliche Antwort vom 11.Mai 2010erledigt 2231

30 2009/376Motion der FDP-Fraktion vom 10. Dezember 2009: RegionBasel als Standort für Projekt Luftraumsicherungals Postulat überwiesen 2231

31 2009/377Postulat von Siro Imber vom 10. Dezember 2009: Perso-nal für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeitüberwiesen 2232

32 2009/308Interpellation von Rolf Richterich vom 29. Oktober 2009:Mikroverunreinigungen: Anpassungen in der Abwasserbe-handlung erforderlich?!. Schriftliche Antwort vom 25. Mai2010erledigt 2232

33 2010/018Postulat von Isaac Reber vom 14. Januar 2010: Über-prüfung Baukonzept Aesch Nordabgelehnt 2232

34 2010/019Postulat von Isaac Reber vom 14. Januar 2010: Über-prüfung Baukonzept Umfahrung Liestalabgelehnt 2233

35 2010/020Postulat von Klaus Kirchmayr vom 14. Januar 2010: Über-prüfung Baukonzept Strafjustizzentrum Muttenzzurückgezogen 2235

Nicht behandelte Traktanden

36 2010/051Postulat von Hans-Jürgen Ringgenberg bei vom 28. Januar2010: Vorinformation bei der verspäteten Abrechnung vonVerpflichtungskrediten

37 2010/052Postulat von Marie-Theres Beeler vom 28. Januar 2010: Füreine höhere Verkehrssicherheit auf den Baselbieter Strassendurch einen Winterdienst mit weniger Salz

38 2010/072Postulat von Klaus Kirchmayr vom 11. Februar 2010: Ver-kehrsinfrastruktur Birstal - Gemeinsame Trägerschaft mitSolothurn

39 2010/079Postulat von Philipp Schoch vom 11. Februar 2010: Überda-chung der Autobahn in Pratteln im Gebiet von Salina Raurica

40 2010/095Postulat von Christine Koch vom 11. März 2010: Neue S -Bahn - Verbindung Birstal - St.Johann

41 2010/098Interpellation von Christine Koch vom 11. März 2010: Trink-wasser - Versickerung in belastetem Gebiet?. SchriftlicheAntwort vom 22. Juni 2010

42 2010/127Postulat von Elisabeth Augstburger vom 25. März 2010:Bewilligungspflicht Velounterständer

43 2010/128Interpellation von Hanni Huggel vom 25. März 2010: Park-raumbewirtschaftung in der Region - was hat die BaselbieterRegierung schon unternommen?. Schriftliche Antwort vom29. Juni 2010

44 2010/129Interpellation von Andreas Giger vom 25. März 2010: Erneu-tes Fischsterben in der Birs. Schriftliche Antwort vom 4. Mai2010

45 2010/151Interpellation von Rita Bachmann vom 15. April 2010: As-bestbelastung im GIB Muttenz. Schriftliche Antwort vom 29.Juni 2010

46 2010/152Interpellation von Felix Keller vom 15. April 2010: Neue Busli-nien im Rahmen des 6. Generellen Leistungsauftrages 2010- 2013. Schriftliche Antwort vom 19. Oktober 2010

Page 5: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2203

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

Nr. 2203

Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) begrüsst dieAnwesenden zur heutigen Landratssitzung, unter ande-rem auch die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4b derSekundarschule Binningen/Bottmingen mit ihrem LehrerPeter Zenklusen.

Im Foyer des Landratssaales sind Stände zum Thema“Gesundes Körpergewicht” aufgebaut. Die Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter des Landwirtschaftlichen ZentrumsEbenrain, des HEKS, von Vitalina (Vitalina vermittelt Wis-sen rund um Ernährung und Bewegung an fremdsprachi-ge Eltern) und die Projektassistentin der Aktion “Gesun-des Körpergewicht” geben heute von 09.00 bis 13.00 UhrEinblick in ihre Projekte.

Drahtloser Internetzugang im Regierungsgebäude: Heutekann der drahtlose Internetzugang wie bisher genutztwerden, ab nächstem Montag muss bei den ZentralenDiensten der Landeskanzlei eine Karte mit Code verlangtwerden, da der Internetzugang dann nicht mehr auf “open”geschaltet sein wird.

Entschuldigungen

Vormittag: Fankhauser Pia, Fünfschilling Bea, Hel-fenstein Andreas, Kämpfer Oskar, Mar-tin Sarah und Studer PetraRR Wüthrich UrsRR Zwick Peter

Nachmittag: Fankhauser Pia, Fünfschilling Bea, Mar-tin Sarah und Studer PetraRR Pegoraro SabineRR Wüthrich UrsRR Zwick Peter

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 2204

Zur Traktandenliste

Keine Wortbegehren.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 2205

1 2010/178

Berichte des Regierungsrates vom 4. Mai 2010 und

der Justiz- und Sicherheitskommission vom 11. Okto-

ber 2010: Teilrevision des Gesetzes über Beiträge an

Frauenhäuser und ähnliche Institutionen (Frauenhaus-

gesetz). 2. Lesung

2. Lesung des Gesetzes über Beiträge an Frauenhäuserund ähnliche Institutionen

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I. keine Wortbegehren

§ 1 keine Wortbegehren

§ 2 Buchstaben d und e keine Wortbegehren

§ 3 keine Wortbegehren

§ 4 keine Wortbegehren

II. keine Wortbegehren

Rückkommen wird nicht verlangt.

://: In der Schlussabstimmung stimmt der Landrat derTeilrevision des Frauenhausgesetzes mit 80:0 Stim-men bei einer Enthaltung zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.05]

Beilage 1 (Gesetzestext)

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 2206

2 2010/278

Berichte des Regierungsrates vom 17. August 2010

und der Justiz- und Sicherheitskommission vom

26. Oktober 2010: Motion 2009/340 von Kathrin

Schweizer, SP-Fraktion: Einreichung einer Standes-

initiative betreffend “Keine Gigaliner in der Schweiz”

Kommissionspräsident Urs von Bidder (EVP) betont,nicht alles, was technisch machbar ist, sei für uns in derSchweiz notwendigerweise auch sinnvoll. Gigaliner miteinem Gewicht von 60 Tonnen und bis zu 25 Meter Längesind dies sicher nicht. Sie mögen im Outback von Aus-tralien oder in den Ebenen der USA rollen!Die vorliegende Motion wurde vom Landrat mit grosserMehrheit an den Regierungsrat überwiesen. Darin wirdgefordert, dass sich die Schweiz, noch bevor dieEU-Kommission über die Zulassung von Gigalinern ent-scheidet, deutlich dagegen ausspricht.Christoph Naef, Hauptabteilungsleiter Verkehrssicherheitder Polizei Basel-Landschaft, führte im Rahmen der Kom-missionsberatung aus, in der Abwägung zwischen denVor- und Nachteilen von Gigalinern würden klar die Nach-

Page 6: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 20102204

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

teile überwiegen. So würde die Wettbewerbsfähigkeit desStrassentransports in unerwünschter Weise gegenüberder Schiene erhöht, was dem verfassungsmässigen Verla-gerungsziel widerspräche. Zudem müsste die Strassen-infrastruktur (Kreisel, Rangierflächen, Abstellflächen,usw.) für die 6,5 m längeren Lastwagen teuer angepasstwerden. Dem stünden einige wenige Vorteile gegenüber:Weil für die gleiche Frachtmenge nur noch zwei statt dreiLastwagen benötigt würden, könnten mit der Zulassungvon Gigalinern beispielsweise die Emissionen in die Um-welt gesenkt werden. Durch die Nachteile würden dieVorteile von Gigalinern jedoch klar wieder zunichte ge-macht. Auch der Schweizer Nutzfahrzeugverband ASTAGsprach sich klar gegen Gigaliner aus.In der Detailberatung war Eintreten auf die Vorlage unbe-stritten. Allerdings wurde angemerkt, grundsätzlich solltenAnliegen, die auf Bundesebene schon mehrheitsfähigsind, nicht auch noch mit Standesinitiativen vorangetrie-ben werden.In der Standesinitiative muss nur noch die Länge vonLastwagen neu geregelt werden, die Höhe und Breite sindbereits in einem Vertrag mit der EU geregelt. Auch dasGewicht muss im Rahmen der Standesinitiative nicht nocheinmal reglementiert werden. Im Gesetz sind heute 40resp. 44 Tonnen verbindlich festgelegt.Die Justiz- und Sicherheitskommission beantragt demLandrat einstimmig,1. die Standesinitiative “Keine Gigaliner in der Schweiz”in der von der Kommission modifizierten Fassung zu be-schliessen;2. die Motion 2009/340 abzuschreiben.

Kathrin Schweizer (SP) bezeichnet Gigaliner als für un-sere kleinräumige Schweiz nicht sinnvoll. Ausserdemtorpedieren sie unsere Bemühungen für mehr Verkehrs-sicherheit und unser verfassungsmässiges Verlagerungs-ziel der Güter auf die Bahn. Das Geschäft scheint aufnationaler Ebene auf gutem Weg zu sein, jedoch ist es fürdie Kantone wichtig, sich klar zu positionieren, damit sichder Bundesrat gegenüber der EU gegen Megatrucks aus-spricht. In welche Richtung sich die EU entscheiden wird,ist noch völlig offen. Klar ist inzwischen, dass der deut-sche Verkehrsminister Peter Ramsauer im nächsten Jahrgross angelegte Feldversuche durchführen möchte. Auchin Deutschland jedoch wehren sich die Bundesländergegen Gigaliner. In Holland und Dänemark laufen bereitsentsprechende Versuche und auch Belgien und Frank-reich liebäugeln mit der Idee. Es ist daher wichtig, nuneine klare Forderung nach Bern zu senden, da nochnichts definitiv entschieden sei.Die Maximallänge für Gigaliner ist zur Zeit nur in einerVerordnung festgehalten und kann vom Bundesrat ohneMitsprache des Parlaments oder des Volks angepasstwerden. Im Moment spricht sich der Bundesrat gegen dieEinführung von 60-Tönnern in der Schweiz aus und dieSchweiz scheint in Bezug auf die Gewichtsbestimmungenfür Lastwagen autonom. Wie jedoch wird der Bundesratreagieren, falls Europa Megatrucks zulässt? Kann dieSchweiz ihre Sonderlösung dann noch aufrecht erhalten?Es zeigte sich bereits früher, dass dies kaum möglich ist.Daher wurde die Gewichtslimite auch von 28 auf 40 Ton-nen erhöht. Dies soll nicht noch einmal geschehen.Eine Festlegung der maximalen Lastwagenlänge alleinreicht nicht aus, um die Verlagerung von Lastwagen aufdie Bahn weiterhin zu ermöglichen. Gerade erst am ver-

gangenen Montag setzten sich die Cargo-Organisationenfür eine durchgehende Verbindung für vier Meter hoheSattelauflieger ein. Auf den Zulaufstrecken des Gotthardkönnen zur Zeit nur Container transportiert werden, weilnicht sämtliche Tunnels, Unterführungen und Bahnhöfeentsprechend ausgebaut sind. Damit auch der Gotthardfür Sattelauflieger durchgängig wird, müssen Investitionenin der Höhe von 300 bis 600 Mio. Franken getätigt wer-den. Sollten die Höhen um weitere 10 Zentimeter zuneh-men, müsste erneut nachgebessert werden, dies verbun-den mit grossem finanziellen Aufwand.Im Kommissionsbericht wird argumentiert, die Höhe undBreite von Lastwagen seien bereits in einem Vertrag mitder EU festgeschrieben. Ob dies tatsächlich unumstöss-lich ist, darüber sind sich nicht alle Juristen einig. DerBundesrat ist nun bereit, die Länge ins Gesetz zu über-nehmen. In diesem Zusammenhang wäre es auch sinn-voll, die Höhe und Breite festzuschreiben. Kathrin Schwei-zer beantragt daher im Namen der SP-Fraktion, den er-sten Satz im zweitletzten Abschnitt der Begründung zurStandesinitiative wie folgt anzupassen:“Aus diesen Gründen soll mit der Standesinitiative erreichtwerden, dass die heute geltende maximale Länge derFahrzeuge von 18,75 Metern, die maximale Breite von2,55 Metern und die maximale Höhe von 4,00 Meterngesetzlich festgeschrieben wird.”

Rosmarie Brunner (SVP) gibt bekannt, die SVP-Fraktionunterstütze die Standesinitiative grossmehrheitlich. Aufunseren kurzen Strecken in der kleinräumigen Schweizsind Gigaliner weder rentabel noch zu verantworten.

Werner Rufi (FDP) erklärt, auch die FDP-Fraktion unter-stütze die Stossrichtung der Standesinitiative. UnsereInfrastruktur ist nicht für 60-Tönner-Fahrzeuge eingerich-tet. Den Antrag der SP-Fraktion lehnt die FDP ab, dennder Bundesrat soll Breite und Höhe von zugelassenenLastwagen in Verordnungen regeln. Sie müssen mit EU-und Efta-Recht kompatibel sein. Es wäre also nicht gut,bereits im Text der Standesinitiative Zahlen zu nennen. ImWortlaut der Standesinitiative wird klar erläutert, wo dieGrenzen zu ziehen sind. Ausserdem haben die KantoneNeuenburg, Genf und Luzern bereits entsprechende Vor-stösse beim Bund eingereicht, in weiteren fünf Kantonensind solche in Bearbeitung. Ein Auflisten von Zahlen wür-de nur eine Einschränkung bedeuten.Werner Rufi bittet darum, den vorliegenden Text für eineStandesinitiative zu genehmigen sowie Kathrin Schwei-zers Motion 2009/340 abzuschreiben.

Christine Gorrengourt (CVP) unterstützt im Namen derCVP/EVP-Fraktion die Version der Standesinitiative, wel-che von der Kommission unterbreitet wird. Eine weitereEinengung soll nicht stattfinden. Gigaliner würden zu ei-nem Problem in unserem Land.

Rahel Bänziger (Grüne) betont, auch die Grünen unter-stützten die Standesinitiative, welche Gigaliner in derSchweiz verbieten will. Es wurde bereits alles gesagt,dem Antrag der SP-Fraktion können die Grünen zustim-men.

Josua Studer (parteilos) verweist auf einen Schönheits-fehler des Antrags der SP-Fraktion: Für die Länge derFahrzeuge werden 18,75 Meter genannt. Dies bezieht

Page 7: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2205

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

sich jedoch auf Anhängerzüge, denn ansonsten dürfteauch ein Sattelschlepper über diese Länge verfügen, wasbereits einem kleinen Gigaliner entspräche.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) dankt für diegute Aufnahme der Vorlage und bittet darum, den An-trägen, wie sie von der Justiz- und Sicherheitskommissionunterbreitet werden, zuzustimmen und denjenigen der SP-Fraktion abzulehnen. Es wurde bereits erwähnt, dass diemaximale Höhe und Breite der Lastwagen im Landver-kehrsabkommen mit der EU geregelt werden. Es machekeinen Sinn, in einer Standesinitiative etwas festzuschrei-ben, was auf EU-Ebene geregelt werden müsste. DieStandesinitiative sollte mit der jetzigen, offenen Formulie-rung eingereicht werden. Die maximale Länge hingegenkann bundesrechtlich festgeschrieben werden.Gigaliner sind für die Schweiz tatsächlich keine Alternati-ve. Unsere Kreisel müssten angepasst werden, auch wür-den die vielen Kurven auf unseren Strassen die Durch-lässigkeit für Gigaliner relativ schnell begrenzen. Es istgemäss Sabine Pegoraro daher sinnvoll, beim Bund einentsprechendes Zeichen zu setzen. Bereits haben achtandere Kantone ein gleichlautendes Begehren beim Bundeingereicht. Ebenfalls liegt ein Antrag der ständerätlichenKommission sowie der Arbeitsgemeinschaft Alpenländervor.

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) stellt unbestrit-tenes Eintreten auf die Vorlage fest.

Detailberatung Text der Standesinitiative betreffend “Kei-ne Gigaliner in der Schweiz”

Hier liegt, wie bereits oben erwähnt, der Antrag der SP-Fraktion auf Änderung des ersten Satzes im zweitletztenAbsatz vor. Er würde neu lauten:“Aus diesen Gründen soll mit der Standesinitiative erreichtwerden, dass die heute geltende maximale Länge derFahrzeuge von 18,75 Metern, die maximale Breite von2,55 Metern und die maximale Höhe von 4,00 Meterngesetzlich festgeschrieben wird.”

://: Der Antrag der SP-Fraktion wird mit 30:53 Stimmenbei 0 Enthaltungen abgelehnt.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.20]

Detailberatung Landratsbeschluss

Titel und Ingress keine Wortbegehren

Ziffern 1 und 2 keine Wortbegehren

Rückkommen wird nicht verlangt.

://: In der Schlussabstimmung stimmt der Landrat demLandratsbeschluss mit 78:1 Stimmen bei 2 Enthaltun-gen zu. Er beschliesst damit die Standesinitiative“Keine Gigaliner in der Schweiz” und schreibt die Mo-tion 2009/340 ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.21]

Landratsbeschlusszur Einreichung einer Standesinitiative betreffend«Keine Gigaliner in der Schweiz»

vom 11. November 2010

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. die Standesinitiative «Keine Gigaliner in der Schweiz»zu beschliessen;

2. die Motion 2009/340 abzuschreiben.

Beilage 2 (Standesinitiative)

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 2207

3 2010/008

Motion von Agathe Schuler vom 14. Januar 2010:

Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für An-

schlusspflicht an Wärmeverbundanlagen

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) erläutert,weshalb der Regierungsrat die Motion als Postulat ent-gegen nehmen wolle. Im Kanton Basel-Landschaft ent-standen in den vergangenen Jahren ca. 130 Wärmever-bünde. Betreiber dieser Wärmeversorgungen sind häufigGemeinden oder sogenannte Contractoren wie z.B. dieADEV, die EBL oder die EBM. Ein Grossteil der Wärme-verbünde setzen als Hauptwärmeerzeugung Holzschnitzelein, die zur Abdeckung von Verbrauchsspitzen mit einerÖl- oder Gasheizung unterstützt werden. Bei den restli-chen Verbünden sind Wärmekraftkopplungsanlagen inKombination mit einer Öl- oder Gasheizung als Spitzen-lastkessel im Einsatz. Wärmekraftkopplungsanlagen wei-sen einen hohen energetischen Gesamtwirkungsgrad auf,da mit dem Erdgas nebst Wärme gleichzeitig auch Stromproduziert wird. Das heisst, Wärmeverbünde bieten guteVoraussetzung für den Einsatz von erneuerbarer Energieoder Wärmekraftkopplungsanlagen.Wärmeverbünde sind jedoch nicht immer wirtschaftlichund die Anschlusskosten nicht in jedem Falle verhältnis-mässig. Damit ein Wärmeverbund energetisch sinnvollbetrieben werden kann, braucht es eine minimale Dichteder angeschlossenen Wärmeverbraucher bzw. einen vonder gesamten Länge des Netzes abhängigen minimalenWärmeabsatz. Im Baselbiet ist dies speziell in den histori-schen und geschützten Dorfkernen der Fall, wo der Wär-meverbrauch von Bauten vergleichsweise hoch ist undsich dieser in vielen Fällen auch nicht massgeblich sen-ken lässt und zudem immer noch viele Bauten mit Elek-troheizungen beheizt werden. Aus diesem Grund sind inden vergangenen Jahren vor allem in Dörfern im oberenBaselbiet noch etliche Wärmeverbünde entstanden.Zur Wirtschaftlichkeit: Liegen beispielsweise die an einenWärmeverbund anzuschliessenden Liegenschaften zuweit auseinander (Einfamilienhausquartier) oder ist derWärmeverbrauch der Liegenschaften vergleichsweiseklein (guter Baustandard), steigt der Verlust bei der Wär-meverteilung im Verhältnis zur nutzbaren Wärme stark an.

Page 8: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 20102206

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

Mit der geforderten Schaffung einer rechtlichen Basis fürden Erlass einer Anschlusspflicht würde die Möglichkeitgeschaffen, die Dichte des Wärmeabsatzgebietes unddamit auch die Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Wärme-verbundes direkt und massgeblich zu beeinflussen. Inso-fern ist die Stossrichtung der vorliegenden Motion ener-giepolitisch grundsätzlich zu begrüssen. Allerdings darfaus Sicht Regierung in jedem Fall nur dann eine An-schlusspflicht erlassen werden, wenn die damit verbunde-nen Anschlusskosten für die Betroffenen verhältnismässigsind. Deshalb ist es wichtig, dass der Nutzen und die Wirt-schaftlichkeit eines Wärmeverbundes sowie auch dieVerhältnismässigkeit einer Anschlusspflicht im Rahmeneiner Energieplanung für die jeweilige Gemeinde im Ein-zelfall (und im Vergleich mit anderen Varianten) fundiertabgeklärt werden. Dafür müsste allerdings der Erlasseiner Anschlusspflicht rechtlich an die vorgängige Erarbei-tung einer Energieplanung durch die Gemeinde gekoppeltwerden.Die Regierung ist bereit, die Motion als Postulat entgegen-zunehmen und so das Zusammenspiel einer allfälligenAnschlusspflicht und der angesprochenen Energieplanungim Rahmen der angelaufenen Teilrevision des Energiege-setzes im Detail zu prüfen.

Agathe Schuler (CVP) konnte die sehr positiv klingendenErklärungen des Regierungsrates zur Kenntnis nehmen.Sie ist nach wie vor der Ansicht, ihr Anliegen könnte ohneWeiteres auch als Motion überwiesen werden. Wärme-verbundanlagen sind ein wichtiges Instrument auf demWeg zu mehr Energieeffizienz. Sie helfen generell, Ener-gie zu sparen, und sind im Vergleich zu mehreren bisvielen individuellen Heizanlagen umweltfreundlicher. Wär-meverbundanlagen tragen zur Luftreinhaltung bei, sievermindern Geruchsbelästigungen und sie verursachenbei der Anlieferung weniger Lastwagenverkehr. Nochbesser schneiden Wärmeverbundanlagen ab, wenn sieAbwärme oder erneuerbare Energien nutzen. Sie entspre-chen somit bestens den Anforderungen der Energiestrate-gie des Kantons Basel-Landschaft. Zusätzlich sind dieWärmeverbundanlagen auch für die Eigentümerschaftwirtschaftlich, sie bringen eine hohe Versorgungssicher-heit bei wenig Umtrieben.Den vielen Vorteilen von Wärmeverbundanlagen stehenaber auch Nachteile gegenüber. Solche Anlagen könnennur wirtschaftlich betrieben werden, wenn möglichst alleLiegenschaften im Einzugsgebiet angeschlossen sind.Auch rentiert eine Wärmeverbundanlage nicht mehr, wennvon den angeschlossenen Liegenschaften weniger Wär-me bezogen wird. Glücklicherweise sind heute immermehr Häuser besser isoliert, entsprechend braucht einerentable Fernheizung immer mehr Teilnehmende in ihremEinzugsgebiet. Aus diesem Grund müssten neue Rege-lungen ermöglicht werden.Agathe Schuler stellt fest, in diversen Gemeinden bestün-den heute Wärmeverbundanlagen (130 Anlagen), eineAnschlusspflicht an eine Wärmeverbundanlage kann vonder Gemeinde in ihrem Zonenreglement jedoch nicht ver-fügt werden, da im kantonalen Raumplanungs- und Bau-gesetz eine entsprechende gesetzliche Grundlage fehlt.Nur in Quartierplan-Gebieten kann eine derartige An-schlusspflicht aufgenommen werden. So wurde die Ge-meinde Binningen dahingehend informiert, dass für eineAnschlusspflicht entweder zuerst das kantonale Gesetzgeändert werden oder dass die Gemeinde ihr Anliegen vor

Gericht durchsetzen müsste. Aus diesem Grund empfandes Agathe Schuler als richtig, im Landrat einen entspre-chend Vorstoss einzureichen.In anderen Kantonen enthält die kantonale Gesetzgebungoffenbar bereits einen entsprechenden Paragraphen.Bekannt ist Agathe Schuler § 295 des Planungs- undBaugesetzes des Kantons Zürich, welcher sehr ähnlichlautet, wie es von ihr heute beantragt wird.In den Wochen und Monaten seit der Einreichung ihrerMotion stellte Agathe Schuler fest, dass der Antrag einenkleinen Schönheitsfehler enthält. Dieser soll daher wiefolgt geändert werden:“Wir beantragen, die kantonale Gesetzgebung (Raumpla-nungs- und Baugesetz (RBG) und Energiegesetz) dahingehend zu ändern bzw. zu ergänzen, dass die Gemeindenin ihren Zonenplänen und Zonenreglementen eine An-schlusspflicht an Wärmeverbundanlagen (Fernwärme-versorung) für Neubauten oder Bauten, in welchen dieWärmeerzeugungsanlage ersetzt werden muss, verfü-gen können.”Mit der Überweisung der Motion müsste die Regierungeine entsprechend Vorlage ausarbeiten, welche die übri-gen in der Motion genannten Kriterien (beispielsweiseWirtschaftlichkeit, etc.) ebenfalls berücksichtigen soll.

Susanne Strub (SVP) informiert, die SVP-Fraktion lehnedie vorliegende Motion einstimmig ab. Die Schaffung einergesetzlichen Grundlage für eine Anschlusspflicht an Wär-meverbundanlagen wird abgelehnt, denn dadurch ist einfreier Wettbewerb nicht mehr möglich.

Thomas Schulte (FDP) betont, auch die FDP-Fraktionwolle keine Pflicht und damit auch keine Motion. Rund dieHälfte aller FDP-Fraktionsmitglieder könnte ein Postulatunterstützen. Er nennt ein Beispiel, weshalb eine An-schlusspflicht nicht in jedem Fall Sinn mache. In Oberwilhat die Bürgergemeinde direkt bei einer Wärmeverbund-anlage einen Neubau erstellt, trotzdem hat sie sich füreine Holzschnitzelheizung entschieden, weil das Holz imBürgerwald erzeugt wird und somit gratis zur Verfügungsteht. Würde nun die Gemeinde einen Anschluss verlan-gen, käme dies je nachdem viel teurer zu stehen. Es gel-te, auf Anreize zu setzen. Schon heute erhalten Eigentü-mer für den Anschluss eines Einfamilienhauses sowieWärmeverbundbetreiber eine Unterstützung in der Höhevon je Fr. 1'500.–. Diese Anreize sollen erhöht werden.

Kathrin Schweizer (SP) erklärt, dass Fernwärmenetzeihre Wirksamkeit verlieren, wenn sie nur einen Flickentep-pich erschliessen können. Sie zeigt sich erstaunt darüber,dass die Regierung den aktuellen Vorstoss nicht als Moti-on entgegennehmen will, denn er entspricht den Forde-rungen der Energiestrategie. Es heisst dort unter ande-rem:“Wenn eine Fernwärmeversorgung lokale Abwärme odererneuerbare Energien nutzt, die Wärme zu zumutbarenBedingungen anbietet und ausgeschiedene Gebiete ver-sorgt, kann der Staat oder die Gemeinde Grundeigentü-mer verpflichten, ihr Gebäude innert angemessener Fristan das Leitungsnetz anzuschliessen.”Ein Prüfen und Berichten habe somit bereits stattgefun-den und es wäre nun möglich, eine entsprechende Vorla-ge auszuarbeiten. Auch wurde der Gegenvorschlag zurInitiative “Weg vom Öl” mit grossem Mehr angenommen.

Page 9: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2207

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

Die darin enthaltenen Ziele können allein mit Anreizennicht umgesetzt werden.Die SP-Fraktion unterstützt eine Überweisung des Vor-stosses als Motion einstimmig.

Hannes Schweizer (SP) berichtet, er habe mitgeholfen,einen der ersten Wärmeverbünde zu gründen und diesenauch möglichst wirtschaftlich zu betreiben. Dies jedochscheiterte an der Tatsache, dass die Gemeinde keineMöglichkeit hatte, Baugebiete, welche unmittelbar an denWärmeverbund grenzten, zum Anschluss zu bewegen.Die vorliegende Motion will es Gemeinden ermöglichen,eine Anschlusspflicht festzulegen, sie müssen dies jedochnicht tun. Noch einmal betont Hannes Schweizer, einWärmeverbund könne nur wirtschaftlich sein, wenn mög-lichst wenig Verluste im Leitungsnetz vorhanden sind.Verluste können dadurch minimiert werden, dass Gebiete,welche unmittelbar an die Zentrale angrenzen, zum An-schluss verpflichtet werden. Nicht beabsichtigt sei es,irgendwelche Quartiere zum Anschluss zu verknurren,wenn die Wirtschaftlichkeit nicht gewährt ist. Gemeindensollen nur dann eine Anschlusspflicht festlegen können,wenn dadurch die Wirtschaftlichkeit und Auslastung er-höht wird.Im Namen der SP-Fraktion bittet Hannes Schweizer dieübrigen Ratsmitglieder, die vorliegende Motion zu unter-stützen.

Philipp Schoch (Grüne) unterstützt die Motion im Namender Grünen Fraktion und schliesst sich der Argumenta-tionslinie “Schweizer und Schweizer” an.

Thomas de Courten (SVP) setzt sich dezidiert dafür ein,den Vorstoss sowohl als Postulat als auch als Motionabzulehnen. Dabei steht nicht die Technologie eines Wär-meverbundes zur Diskussion, diesen jedoch zu mono-polisieren und als einzige ökologische und wirtschaftlicheMethode zur Wärmeerzeugung zu propagieren, erscheintThomas de Courten grundfalsch. Wärmeverbünde seiensicher sinnvoll, jedoch bei Weitem nicht die einzige Mög-lichkeit, energiepolitisch weiterzukommen. Man könnenicht die Wirtschaftlichkeit eines Systems erzwingen,welches die Bevölkerung nicht überzeugt. Würde die Mo-nopolisierung wie vorgeschlagen durchgesetzt, wird denBetreibern der Wärmeverbünde die Möglichkeit eröffnet,ihre Energie den Abnehmern zu einem beliebigen Preisund beliebigen Anschlusskosten aufzuzwingen. Immerhinbesteht in unserem Kanton noch immer ein Recht aufEigentum, und als Hauseigentümer wollen wir selbst ent-scheiden, wie die Wärmeerzeugung stattfinden soll. Auchdieses Recht soll gewichtet und der Vorstoss daher abge-lehnt werden.

Agathe Schuler (CVP) ist der Ansicht, von der SVP undder FDP werde ausgeblendet, dass der Vorstoss einenBasisartikel in der kantonalen Gesetzgebung fordere,wonach die Gemeinden die Möglichkeit erhalten sollten,ihre Zonenreglemente derart auszugestalten, dass sieeine Anschlusspflicht enthalten können. Will eine Gemein-de dies nicht oder verfügt sie nicht über Wärmeverbünde,bewirkt der kantonale Gesetzesparagraph keine Änderun-gen. Jede Gemeinde kann hier autonom entscheiden.Agathe Schuler bittet noch einmal darum, ihre Motion zuunterstützen.

Karl Willimann (SVP) zeigt sich über den Absolutismusvon denjenigen Personen, welche alternative Energienfördern wollen, erstaunt. Mit dem aktuellen Vorstoss wür-de die Wahlmöglichkeit, sich beispielsweise auch für Ge-othermie oder Photovoltaik zu entscheiden, einge-schränkt, was keinen Sinn mache.

Rolf Richterich (FDP) betont, das heutige Baugesetzenthalte eine Unzahl von Bestimmungen und es sei nichtmit einem liberalen Denkschema vereinbar, nun nochweitere Hürden aufzubauen. Falls es sich bei Wärme-verbünden um eine gute Sache handelt, ist eine Pflichtnicht notwendig, da HausbesitzerInnen freiwillig anschlies-sen wollen. Jeder Hauseigentümer und Hauseigentümerinkann selbst rechnen und es muss den Hauseigentümerndie Freiheit gelassen werden, sich selbst zu entscheiden.Die meisten werden sich dabei für sowohl ökologische wieauch ökonomische Systeme entscheiden, dies jedochkann nicht über eine Anschlusspflicht geregelt werden.Rolf Richterich lehnt die Vorstoss sowohl als Motion alsauch als Postulat ab.

Thomas Bühler (SP) erscheint die Zurückhaltung seitensSVP und FDP nicht ganz verständlich. Er verweist nocheinmal auf Agathe Schulers Votum. Es gehe um ein Ba-sisgesetz, welches den Gemeinden die Möglichkeit gibt,eine Reglementierung einzuführen. Er glaubt fest daran,dass die Gemeinden demokratisch legitimiert derartigeReglemente sinnvoll ausarbeiten und selbstverständlichniemanden verpflichten, sich beispielsweise beim Baueines Null-Energie-Hauses an einen Wärmeverbund an-zuschliessen. Der Kanton muss in seinen Gesetzen je-doch die Basis bereitstellen, damit die Gemeinden sinn-volle Regelungen erlassen können.

Isaac Reber (Grüne) betont, es gehe heute keinesfallsdarum, eine Glaubensdiskussion zu führen. Es gehe nichtdarum, ob Wärmeverbünde schlau oder weniger schlausind ober ob die Einwohner einer bestimmten Gemeindeeinen Wärmeverbund wollen. Die vorliegende Motion willlediglich eine Kompetenzdelegation, damit die Gemeindeneine Anschlusspflicht erlassen können. Damit wird derdemokratische Prozess in keiner Art und Weise beein-trächtigt, sondern sogar gestärkt, weil vor Ort in den Ge-meinden entschieden wird. Zonenpläne und -reglementewerden zudem nicht vom Gemeinderat, sondern in einemdemokratischen Prozess erlassen. Damit bleiben sämtli-che demokratischen Mittel gewahrt. Der aktuelle Vorstossmache Sinn.

Peter Holinger (SVP) äussert sich zu einer technischenFrage. Viele private HausbesitzerInnen besitzen heuteeine Wärmepumpe Luft-Luft oder Luft-Wasser oder sogarErdsonden. Auch bestehen private Schnitzel- und Stück-holzanlagen. Der Ersatz der oben genannten Anlagenwäre nach der Schaffung einer Anschlusspflicht nichtmehr möglich, und dies sei nicht sinnvoll.

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) erläutertnoch einmal, weshalb er den Vorstoss als Postulat undnicht als Motion entgegennehmen wolle. Die Stossrich-tung sei richtig und in den energiepolitischen Grundsätzendes Kantons niedergeschrieben. Der Regierungsrat solljedoch die Freiheit haben, das Thema auch im Zusam-menhang mit der Teilrevision des Energiegesetzes und

Page 10: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 20102208

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

nicht unbedingt im Raumplanungs- und Baugesetz zuregeln. Um hier genügend Freiheiten zu haben, bittet JörgKrähenbühl darum, die Motion in ein Postulat umzuwan-deln.

Agathe Schuler (CVP) bleibt bei einer Motion. Sie habees im Übrigen offen gelassen, wo genau das Anliegengesetzlich festgeschrieben werden soll. Sie spreche inihrem Antrag von der kantonalen Gesetzgebung, wassowohl das Raumplanungs- und Baugesetz als auch dasEnergiegesetz beinhalte. Die genauen Details, unter wel-chen Bedingungen eine Anschlusspflicht zu gelten habe,kann dann jede Gemeinde individuell in einem kommuna-len Reglement festlegen.

://: Der Landrat überweist die von der Motionärin modifi-zierte Motion 2010/008 mit 45:34 Stimmen (0 Enthal-tungen) an den Regierungsrat. Der darin formulierteAntrag lautet neu:"W ir beantragen, die kantonale Gesetzgebung(Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) und Energie-gesetz) dahin gehend zu ändern bzw. zu ergänzen,dass die Gemeinden in ihren Zonenplänen und Zo-nenreglementen eine Anschlusspflicht an Wärme-verbundanlagen (Fernwärmeversorgung) für Neubau-ten oder Bauten, in welchen die Wärmeerzeugungs-anlage ersetzt werden muss, verfügen können."[Namenliste einsehbar im Internet; 10.49]

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 2208

4 2010/026

Interpellation von Daniele Ceccarelli vom 14. Januar

2010: Gratisparkplätze mit Stromanschluss für Elek-

troautos im Kanton. Schriftliche Antwort vom 4. Mai

2010

Daniele Ceccarelli (FDP) dankt der Regierung für dieausführliche Beantwortung seiner Interpellation, welcheaufzeigt, dass tatsächlich Bemühungen im Gange sind,Gratisparkplätze mit Stromanschluss für Elektroautos zurVerfügung zu stellen, dies nicht nur in unserem Kantonoder in der Schweiz, sondern auch international. Früheroder später werde man um derartige Parkplätze nichtmehr herumkommen und es sei wichtig, entsprechendeAnreize zu setzen.

//: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 2209

5 2009/154

Postulat von Jürg Wiedemann vom 28. Mai 2009: Ver-

günstigtes Umweltschutzabonnement für Personen in

Ausbildung auch nach dem 25. Altersjahr

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) begründetdie Ablehnung des Postulats durch den Regierungsrat.Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Tarifgestal-tung bei den Transportunternehmen und schliesslich beimTNW und dessen Vollversammlung. Der TNW ist im Rah-men der gemeinsamen Tarifführung angehalten, seinetariflichen Bestimmungen mit den nationalen Tarifen ab-zustimmen und er ist deshalb nicht völlig frei in seinerEntscheidung. Im Abonnementsbereich wird eine Ver-günstigung bis zum 25. Altersjahr gewährleistet, dies ab-hängig vom Besuch von schulischen Anstalten, welcheder Erstausbildung dienen. Grundsätzlich bestehen keinegenerellen Vergünstigungen im ÖV beim Besuch einerWeiterbildungsveranstaltung. Es steht der jeweiligen Aus-bildungsinstitution oder allenfalls dem Arbeitgeber jedochfrei, entsprechende Spesenvergütungen vorzunehmen.Während es bei der Erstausbildung zu einer unumgäng-lichen Einkommenseinbusse während der Zeit des Er-lernens des entsprechenden Berufes kommt, beruht eineWeiterbildung zumeist auf einer privaten Entscheidung.Entsprechend ist auch die bestehende Altersgrenze an-gemessen. Studiengänge sind auf eine Studiendauer vonfünf Jahren ab Matur ausgerichtet. Ist eine Weiterbildungoder Umschulung unumgänglich, sollen entsprechendeErleichterungen durch den Arbeitgeber oder die RegionaleArbeitsvermittlungsstelle organisiert werden. Es ist nichtAufgabe des TNW, sozial möglicherweise erwünschteberufliche Veränderungen zu unterstützen. Vielmehr be-steht die Aufgabe eines Transportunternehmens darin,gemeinsam mit den Bestellern die Transportdienstleistun-gen im Regionalverkehr einwandfrei und zu einem verein-barten Tarif auszuführen.Analog zu den obigen Einschätzungen werden auch Ar-beitspendler nicht gezielt durch den TNW bevorzugt. Je-dermann kann ein U-Abo zu den gleichen Konditionenbeziehen. Allerding ist es bei grossen Unternehmen in derRegion zumindest üblich, den Mitarbeitenden ein vergüns-tigtes Job-Ticket anzubieten. Dies jedoch basiert auf einervertraglichen Basis zwischen dem TNW und den einzel-nen Unternehmen, ohne weiteres Zutun der öffentlichenHand.Aufgrund der schwierigen Abgrenzung von Um- und Wei-terbildungsmassnahmen sowie den unterschiedlichenTrägern dieser Aufgaben sind die möglichen finanziellenKonsequenzen des Postulats nicht genau zu beziffern.Die Belastung der öffentlichen Hand wäre jedoch auf-grund einer absehbar hohen Zahl von Bezugsberechtigtenbeträchtlich. In diesem Sinne bittet Jörg Krähenbühl, dasPostulat abzulehnen.

Jürg Wiedemann (Grüne) möchte, dass sämtliche Perso-nen in Ausbildung ein vergünstigtes U-Abo erhalten, un-abhängig von ihrem Wohnort und Alter. Heute erhalten esnur Personen, welche 25 Jahre alt oder jünger sind. Seitder Bolognareform wurden die Studiengänge derart ge-strafft, dass es für die Studierenden extrem schwierigwurde, einen Nebenjob zu erfüllen, ohne dass das Studi-um darunter leidet. Ein Nebenjob bewirkt automatisch eine

Page 11: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2209

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

Verlängerung des Studiums. Es muss im Interesse desKantons liegen, dass möglichst viele Studierende einenNebenjob ausüben können, damit sie unabhängig undselbständig sind. Es wäre falsch, ältere Studenten zubestrafen und ihnen kein vergünstigtes U-Abo zur Verfü-gung zu stellen. Es geht auch darum, Studenten mit weni-ger Geld während des Studiums zu unterstützen. Es sollnicht nur studieren können, wer von zu Hause einen gutenfinanziellen Rucksack mitbringt.Jürg Wiedemann hat ein Postulat eingereicht, damit seinAnliegen geprüft und darüber berichtet wird. Wegen dernicht einfach feststellbaren Anzahl von Personen in Wei-terbildung sind laut Regierungsrat die finanziellen Folgendes Anliegens nur schwer abzuschätzen. In diesem Punktstimmt Jürg Wiedemann dem Regierungsrat bei und erbittet, das Postulat entgegen zu nehmen, die finanziellenFolgen abzuklären und dem Landrat dann eine entspre-chende Vorlage zu unterbreiten.

Thomas de Courten (SVP) stellt fest, Jürg Wiedemannwolle gemäss seinen eigenen Aussagen für Jedermannunabhängig von Wohnort und Art der Ausbildung ein ver-günstigtes U-Abo. Dies könne nicht das Ziel sein, genau-so wenig wie das Anliegen, jeder Student solle noch einenNebenjob ausführen. Wichtiger wäre es, ein Studium kon-zentriert und möglichst effizient zu absolvieren und ab-zuschliessen. Die SVP-Fraktion spricht sich klar gegendas aktuelle Postulat aus.

Elisabeth Augstburger (EVP) gibt bekannt, dieCVP/EVP-Fraktion spreche sich mehrheitlich gegen dieÜberweisung des Vorstosses aus. Das Umweltschutz-abonnement ist bereits günstig. Für Studierende in Aus-bildung und ohne steuerbares Einkommen, welche zuHause leben, können die Eltern bei den Steuern einenentsprechenden Abzug machen. Wenn Studierende aus-wärts wohnen und ihre Lebenshaltungskosten nicht selbstfinanzieren können, können die Eltern ebenfalls einenUnterstützungsabzug vornehmen.Der aktuelle Vorstoss nennt nur eine Kategorie von Men-schen, nämlich diejenigen in Ausbildung. Es gibt abernoch weitere Kategorien, beispielsweise Behinderte, fürwelche eine Vergünstigung ebenfalls Sinn machen könn-te.Aus den erwähnten Gründen lehnt die CVP/EVP-Fraktionden vorliegenden Vorstoss mehrheitlich ab.

Kathrin Schweizer (SP) informiert, eine Mehrheit der SP-Fraktion wolle den Vorstoss überweisen. Es soll vor allemgeprüft und berichtet werden, wie ein einfaches Verfahrengefunden werden könnte, um Leute ab 26 in Ausbildungzu unterstützen.

Laut Petra Schmidt (FDP) spricht sich die FDP-Fraktiongegen Überweisung des Postulats aus. 25 Jahre sei einangemessenes Alter. Irgendwann absolviere beinahe jedePerson eine Weiterbildung oder Umschulung und derVorstoss käme somit dem Versuch gleich, das U-Abogenerell zu vergünstigen.

Josua Studer (parteilos) bezeichnet das Umweltschutz-abonnement als preiswert. Es war das erste Verbundsaboin der Schweiz und heute noch das beste. Die Gemeindenbezahlen ebenfalls an die Abonnements und es gehenicht an, jeder Person, welche irgendwo wohnt, ein güns-

tigeres Abo abzugeben. Das Angebot wird stetig ausge-baut, inzwischen jedoch musste der Nachtzuschlag ge-kippt werden. Dies wird zu einer Tariferhöhung führen.Würden weitere Abonnemente vergünstigt, käme es zueiner weiteren Tariferhöhung für alle anderen. Die Finan-zierung ewiger Studenten könne keine Lösung sein.

://: Mit 24:47 Stimmen bei 6 Enthaltungen lehnt der Land-rat die Überweisung des Postulats 2009/154 ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.01]

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 2210

6 2009/234

Postulat von Rita Bachmann vom 10. September 2009:

Linienführung des 14er Trams über den Bahnhof Ba-

sel SBB

Laut Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) wäre dieRegierung bereit, dieses Postulat entgegen zu nehmen.

Kathrin Schweizer (SP) bezeichnet die Führung desTrams Nr. 14 über den Bahnhof Basel SBB als eine aufden ersten Blick gute Idee. Im Vorstoss wird jedoch aus-geblendet, dass mit der Linienführung an den Bahnhof dieAnbindung an die Innenstadt verloren ginge. Die beidenGemeinden Muttenz und Pratteln sind heute gut in Rich-tung Bahnhof Basel SBB erschlossen, nämlich mit den S-Bahnen S1 und S3, welche alle 15 Minuten fahren. Einezusätzliche Erschliessung mit dem Tram bei gleichzeiti-gem Verlust der Anbindung an die Innenstadt ist nichtanzustreben. Die SP-Fraktion ist der Meinung, die heutigeLösung sei für die Mehrheit der Bevölkerung besser. Eineneue Linienführung sei nicht notwendig, weshalb sie sichgegen die Überweisung des Postulats ausspricht.

Petra Schmidt (FDP) kann sich im Namen der FDP-Frak-tion Kathrin Schweizers Ausführungen anschliessen. Esmache wenig Sinn, eine zur Zeit gute Lösung zu ändernund alles am Bahnhof SBB zu konzentrieren. Die Anbin-dung an die Innenstadt soll neben der Anbindung an denBahnhof SBB durch die S-Bahn bestehen bleiben. Auchdie FDP-Fraktion spricht sich gegen die Überweisung desPostulats aus.

Urs Hess (SVP) unterstützt ebenfalls Kathrin SchweizersWorte. Es kann nicht sein, dass das Tram plötzlich amBahnhof Basel SBB wendet, obwohl rund 3/4 der Passa-giere eher Richtung Innenstadt fahren. Er lehnt daher dasvorliegende Postulat ab.

Felix Keller (CVP) bittet seine Kolleginnen und Kollegendarum, das Postulat zu überweisen. Selbstverständlichkönne der 14er nicht am Bahnhof wenden, jedoch wäre esvorstellbar, den 8er mit dem 14er oder allenfalls mit dem3er zu verknüpfen und so den 14er an den Bahnhof fah-ren zu lassen. Mit der Überweisung des Postulats sollendie verschiedenen Möglichkeiten geprüft und darüberberichtet werden.

Page 12: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 20102210

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

Gerhard Hasler (SVP) stimmt dem Postulat seitens derSVP-Fraktion zu. Gegen eine Prüfung sei nichts einzu-wenden, auch wenn aus vorhergehenden Prüfungen be-kannt sei, dass am Knoten Bahnhof SBB und Aeschen-platz bereits heute grosse Platzprobleme zu verzeichnensind. Für einen Bericht werde die Regierung angesichtsvon früher bereits erfolgten Abklärungen wohl nicht allzuviel Zeit benötigen.

Hanspeter Frey (FDP) verweist auf Kathrin SchweizersArgumente, weshalb der 14er nicht über den BahnhofSBB fahren sollte. Mit der Regio S-Bahn besteht bereitseine Verbindung zum Bahnhof SBB, welche in Zukunftdurch Basel hindurch geführt werden soll. Im Gesamtrah-men der Netzoptimierungen können gewisse Prüfungenstattfinden, eine separate Prüfung jedoch sei unnötig.Hanspeter Frey bittet darum, das vorliegend Postulat ab-zulehnen.

Bruno Baumann (SP) spricht sich als Einwohner ausPratteln ebenfalls gegen eine Überweisung aus. Mandürfe auch nicht vergessen, dass sehr viele Oberbaselbie-ter mit dem Auto teilweise bis nach Pratteln fahren undvon dort mit dem Tram direkt in die Innenstadt fahrenkönnen. Die Erschliessung der Innenstadt ist wichtig.

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) ist nichtdafür bekannt, gerne Postulate entgegen zu nehmen. ImZusammenhang mit der Tramnetzoptimierung, welche dieGrundlage für den nächsten generellen Leistungsauftragdarstellt, werden viele Ideen gesammelt. Das vorliegendePostulat stelle ebenfalls eine Idee dar, welche geprüftwerden soll. Diese Prüfung bewirke keine einzige zusätzli-che Arbeitsstunde. Jörg Krähenbühl kann sich zwar auchnicht vorstellen, dass der 14er an den Bahnhof fahrenwird, geprüft werden soll das Anliegen trotzdem.

Mirjam Würth (SP) stellt fest, die Idee, den 14er an denBahnhof Basel SBB fahren zu lassen, könne geprüft wer-den, auch wenn das Postulat nicht überwiesen werde. ImSinne eines effizienten Ratsbetriebs sei ein separaterBericht an den Landrat nicht notwendig, weshalb sie dasPostulat ablehnt.

://: Die Überweisung des Postulats 2009/234 an den Re-gierungsrat wird mit 18:38 Stimmen bei 5 Enthaltun-gen abgelehnt.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.09]

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 2211

7 2009/301

Postulat der SP-Fraktion vom 29. Oktober 2009: Er-

schliessung des Bruderholz-Spitals mit dem Tram

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) begründetdie Ablehnung des Postulats durch den Regierungsrat wiefolgt: Die Erschliessung des Kantonsspitals Bruderholzerfolgt derzeit mit vier Buslinien aus dem Kanton Basel-

Landschaft, welche Verbindungen mit Muttenz, Mün-chenstein und Bottmingen herstellen. An den jeweiligenBahnhöfen bestehen Anschlüsse an die S1, die S3 unddie Tramlinie 10. Zudem besteht mit der Buslinie 37 eineErschliessung in Richtung Basel-Stadt. Dieses Erschlies-sungssystem ermöglicht rasche Fahrten von vielen Gebie-ten zum Bruderholzspital. In der Regel ist nur ein einmali-ges Umsteigen notwendig.Im Rahmen der Beratung des 6. Generellen Leistungsauf-trages wurde eine weitere Verbesserung betreffend An-bindung des Bruderholzspitals gefordert, dies vor demHintergrund des geplanten Neu- bzw. Ausbaus am be-stehenden Standort. Mit der Realisierung des neuen Spi-tals wird die Nachfrage nach ÖV sowohl durch die Patien-ten als auch durch das Personal ansteigen. Entsprechendist eine vertiefte Überprüfung der Erschliessung auf die-sen Zeitpunkt hin angezeigt. Die Frage, welche Verkehrs-mittel für eine Erschliessung am geeignetsten sind, hängtvor allem vom möglichen Fahrgastpotential sowie unter-schiedlichen Fahrzeiten ab. So müsste für eine Tramer-schliessung einerseits ein erheblich höheres Fahrgastpo-tential vorhanden sein, als dies heute der Fall ist. Ander-erseits müsste auch eine komfortablere Erschliessungdaraus resultieren.Im Rahmen der Untersuchung für eine schnellere Anbin-dung des Leimentals wurde als Alternative zum Margret-henstich auch die Tunnelvariante zwischen Bottmingenund Basel SBB untersucht. Dies hätte eine unterirdischeAnbindung an das Bruderholzspital ermöglicht (Porta Bru-derholz). Diese Variante wurde aufgrund der sehr hohenInvestitionssumme (ca. 150 Mio. Franken) verworfen. Eineoberirdische Tramverbindung, welche neben dem Kan-tonsspital weiteres Fahrgastpotential abdecken würde,ergäbe eine eher schwach frequentierte Linie. Dazukommt, dass eine Tramverbindung nur eine Anbindung anden Bahnhof SBB erlauben würde, dies im Gegensatz zurheutigen, sternförmigen Anbindung, welche insbesonderefür die Patienten und Angestellten aus dem Baselbiet eineschnellere Verbindung ermöglicht.Die Anbindung des Kantonsspitals Bruderholz wird aufden Zeitpunkt der Eröffnung des Neubaus hin tiefgreifenduntersucht werden. Eine Beschränkung der Varianten-untersuchung auf einen Tramanschluss wäre zum jetzigenZeitpunkt nicht zielführend. Das Ziel sollte darin bestehen,eine möglichst gute Anbindung zugunsten der Kundendes öffentlichen Verkehrs zu erreichen, unabhängig vonden eingesetzten Transportmitteln. Jörg Krähenbühl bittetdie Ratsmitglieder daher, das Postulat abzulehnen.

Daniel Münger (SP) gibt Regierungsrat Jörg KrähenbühlRecht, denn eine Beschränkung auf eine reine Tramer-schliessung fasse wahrscheinlich zu kurz. Die SP-Fraktionbeantragt daher, den zweiten Punkt im Auftrag an dieRegierung wie folgt zu ändern:– den beiden Parlamenten gleichzeitig mit dem Bau-

kredit für das Geriatriezentrum einen Projektierungs-kredit für die Bus- oder Tramerschliessung ab Ba-sel SBB vorzulegen;

Das neue Spital und Geriatriezentrum auf dem Bruderholzwird zu einem riesigen Anziehungspunkt werden, zu wel-chem viele Menschen transportiert werden müssen. Wich-tig ist, diese Menschen so schnell und so gut wie möglichzu transportieren, damit die Wege für alle möglichst kurzsind. Heute müssten rund 50 % der Angestellten des Bru-derholzspitals eigentlich über den Bahnhof Basel fahren.

Page 13: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2211

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

Eine direkte Erschliessung des Geriatriespitals und desKantonsspitals Bruderholz über den Bahnhof SBB ist da-her nicht nur wünschenswert, sondern auch empfehlens-wert.Daniel Münger bittet den Landrat darum, das vorliegendePostulat zu überweisen.

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) bittet dar-um, das Postulat trotz der oben beantragten Änderungabzulehnen. Es mache keinen Sinn, ÖV und Krankenkas-senprämien miteinander zu verknüpfen. Im Zusammen-hang mit dem Neubau werde die Erschliessung des Bru-derholzspitals vertieft geprüft.

Philipp Schoch (Grüne) betont, für die Grünen sei dervon der SP beantragte Verbesserungsvorschlag wesent-lich und so könne das Postulat unterstützt werden. Erselbst habe bereits einen Vorstoss mit ähnlichem Wortlauteingereicht. Die direkte Anbindung über den Bahnhof SBBist wichtig. Die erwähnte Porta Bruderholz sei sowohl ausfinanzieller wie auch aus verkehrstechnischer Sicht un-realistisch. Abschminken sollte sich das Parlament imGrunde genommen sogar das ganze Bruderholzspital undstatt dessen die Überkapazitäten in Basel-Stadt nutzen.

Laut Gerhard Hasler (SVP) lehnt die SVP-Fraktion dasvorliegende Postulat ab. Die Regierung hat das Anliegenbereits geprüft und mit dem heutigen Votum des Regie-rungsrates auch darüber berichtet.

Romy Anderegg (FDP) gibt bekannt, auch die FDP-Frak-tion lehne das Postulat ab. Sie schliesst sich dem Votumdes Regierungsrates an.

Marc Joset (SP) erinnert daran, dass die Direktion desKantonsspitals Bruderholz im letzten Jahr ein Pilotprojektmit Shuttlebusbetrieb während drei Monaten durchführte.Dieses Projekt wurde nun im Anschluss an Befragungendes Personals, der Patientinnen und Patienten und derBesucherinnen und Besucher ausgewertet und es ergabsich, dass höchstens ein Umsteigepunkt zumutbar sei.Bezüglich Anbindung an den Bahnhof SBB sind so oderso weitere Abklärungen notwendig, um später ein Um-steigen auf den ÖV zu fördern und den Bau weiterer Park-plätze zu vermeiden.

Felix Keller (CVP) unterstützt das Postulat im Namen derCVP/EVP-Fraktion und er sieht noch Verbesserungspo-tential in der Anbindung des neuen Bruderholzspitals. Dietolle Vision einer Porta Bruderholz sei sicher nicht umsetz-bar, vor allem mit dem Bus sei künftig aber eine bessereAnbindung möglich. Die Vorlagen Bruderholzspital undÖV-Anbindung des Bruderholz sollen auf jeden Fall ein-zeln ausgearbeitet und dem Landrat unterbreitet werden.

Daniel Münger (SP) will nicht weiter auf die erwähnteVerknüpfung von Krankenkassenprämien und ÖV einge-hen. Felix Keller habe aufgezeigt, wie diesbezüglich vor-zugehen sei. Allen Einwohnerinnen und Einwohnern vonLiestal, Sissach, Gelterkinden oder Laufen gibt er zu be-denken, dass mit einem Direktanschluss Basel SBB –Bruderholz eine deutlich grössere Nähe zum Bruderholzals heute entstünde.

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) lässt über dasgemäss Antrag der SP-Fraktion modifizierte Postulat ab-stimmen.

://: Mit 37:31 Stimmen bei einer Enthaltung überweist derLandrat das Postulat 2009/301 in modifizierter Forman den Regierungsrat. Der Antrag an den Regierungs-rat lautet neu:

Die Regierung wird beauftragt,– in einer Machbarkeitsstudie beide Varianten,

oberirdische Anbindung und Porta Bruderholz, aufden gleichen Projektstand zu bringen;

– den beiden Parlamenten gleichzeitig mit demBaukredit für das Geriatriezentrum einen Projek-tierungskredit für die Bus- oder Tramerschlies-sung ab Basel SBB vorzulegen;

– sich beim Bund dafür einzusetzen, dass die Er-schliessung des “Bruderholz-Gesundheitszen-trums” ins Agglomerationsprogramm aufgenom-men wird.

[Namenliste einsehbar im Internet; 11.22]

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 2212

8 2009/324

Postulat von Claudio Wyss vom 12. November 2009:

Kundenfreundlicher Fahrplan auf der Buslinie 72

Claudio Wyss (CVP) dankt der Regierung für die Bereit-schaft, sein Postulat zu übernehmen. Seit dessen Einrei-chung sei das Thema Fahrplan auf der Buslinie 72 kalterKaffee geworden, denn bereits stehe der nächste Fahr-planwechsel vor der Tür.

://: Das Postulat wird von Claudio Wyss zurückgezogen.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 2213

9 2010/012

Postulat von Josua Studer vom 14. Januar 2010: Ver-

längerung und Verknüpfung der Tramlinie 8 mit der

Tramlinie 6

://: Das Postulat wird diskussionslos an den Regierungs-rat überwiesen.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Page 14: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 20102212

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

Nr. 2214

10 2010/023

Postulat der Fraktion der Grünen vom 14. Januar

2010: Regio S-Bahn: Neuer Wendebahnhof Basel

St. Johann und zusätzliche Haltestelle am Morgarten-

ring

://: Das Postulat wird diskussionslos an den Regierungs-rat überwiesen.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 2215

11 2009/226

Motion von Rolf Richterich vom 10. September 2009:

Änderung § 101 Abs. 2 RBG; Garagenvorplätze bei

direkten Ausfahrten auf Strassen

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) will dievorliegende Motion als Postulat entgegen nehmen. DasRBG verfügt in § 13 Absatz 3 über einen Korrekturmecha-nismus der Abstandsregelung. Dieser Korrekturmecha-nismus erlaubt es der Baubewilligungsbehörde, beischwierigen topografischen Verhältnissen von der Ab-standsvorschrift abzuweichen, wenn dadurch die Ver-kehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Beide Vorausset-zungen müssen nach geltendem Recht kumulativ erfülltsein.Der Regierungsrat schlägt vor, die vorliegende Motion alsPostulat entgegen zu nehmen. Unter Beizug der AbteilungVerkehrssicherheit soll geprüft werden, ob eine Anpas-sung des vorgesehenen Paragraphen vorzunehmen sei,so dass das Erfordernis der Kumulation beider Vorausset-zungen wegfällt, dies selbstverständlich unter Beibehal-tung des heutigen § 101 Absatz 2 RBG als Grundnorm.Die Baubewilligungsbehörde wird dann, mit relativ gros-sem Ermessensspielraum, im konkreten Einzelfall unterWürdigung der oben erwähnten Kriterien jeweils entschei-den können, ob von der Abstandsregelung in § 101 Ab-satz 2 RBG abgewichen werden kann, dies entweder austopographischen Gründen oder bereits dann, wenn alleindie Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist. Dies wird vorallem in Quartier- und Nebenstrassen vermehrt der Fallsein. Im Zweifelsfall kann die Baubewilligungsbehördedazu eine Stellungnahme der Gemeinde und auch dieMeinung einer Fachperson der Abteilung Verkehrspolizeider Sicherheitsdirektion einholen. Bei Kantonsstrassenwürde diese Regelung ohnehin nicht oder nur sehr selek-tiv angewendet.

Rolf Richterich (FDP) erklärt einleitend, seine in der Moti-on vorgeschlagene Variante 1 enthalte einen Fehler. Siemuss wie folgt lauten:Variante 1:Ausfahrten und Ausgänge auf Strassen und Plätze dürfennicht zu einer Behinderung und Gefährdung der Verkehrs-teilnehmer führen. Garagen mit direkter Ausfahrt auf Kan-tonsstrassen müssen mindestens einen Abstand vonfünf Metern zur Strassenlinie beinhalten.

Die hervorgehobenen Worte “auf Kantonsstrassen” solltenin Variante 1 gar nicht enthalten sein. Variante 1 soll derVersion entsprechen, wie sie heute im RBG enthalten ist.Die Regierung geht mit Rolf Richterich einig, dass das inder Motion postulierte Anliegen zu prüfen sei. Er ist jedochder Überzeugung, das Anliegen müsse weiterhin eineMotion bleiben. Eine Überweisung als Motion bedeutenicht, dass schliesslich eine der beiden vorgeschlagenenVarianten dem Landrat als Lösung beantragt werden müs-se. Auch ist damit noch nicht klar, ob überhaupt eine Än-derung beschlossen würde. Rolf Richterich bezeichnet esals Unsitte in unserem Kanton, vom Inhalt her klare Motio-nen möglichst in ein Postulat abzuschwächen. Kommtman nach einem Bericht nämlich zum Schluss, die Sachemache Sinn, so ist trotzdem eine Gesetzesrevision not-wendig. Der Landrat muss den Mut haben, eine Motionmit Motionscharakter auch als solche zu überweisen. Einezweistufige Bearbeitung stellt keinen Gewinn dar, sonderneinen Verlust.In der gesamten Raumentwicklung sei der Gedanke zen-tral, den Raum optimal zu nutzen. In sehr ruhigen Quartie-ren gelten heute bezüglich Abstandsregelung jedoch ge-nau die gleichen Bedingungen, wie sie auch für alle übri-gen Strassen gelten. Dies bezeichnet Rolf Richterich alsunnötigen Luxus. Den heutigen Grundsatz bezüglich Ab-stände erachtet er als schlecht, dieser kann durch eineEinsprachemöglichkeit aufgrund der vom Regierungsraterwähnten Regelung jedoch verbessert werden. Dies istder falsche Ansatz: Die Haltung soll grundsätzlich liberalersein und nur im schlechtesten Fall beschnitten werden.Rolf Richterich bittet den Landrat, seine Motion zu unter-stützen.

Daniela Gaugler (SVP) spricht sich seitens der SVP-Fraktion für die Überweisung der Motion aus. Das Anlie-gen sei berechtigt, vor allem im Hinblick auf die verdichte-te Bauweise und die Gleichbehandlung von Carports undGaragen.

Felix Keller (CVP) erklärt, die CVP/EVP-Fraktion werdeden aktuellen Vorstoss als Postulat unterstützen, die Va-riante 2 könnte auch als Motion befürwortet werden. SeineFraktion steht hinter Rolf Richterichs Anliegen, denn vorallem bei Gemeindestrassen mache ein Beharren aufeinem Abstand von fünf Metern zwischen Ausfahrt undStrassenlinie wenig Sinn.Zum Text der Motion: Demnach besteht der Unterschiedzwischen Garage und Carport darin, dass der Carportüber kein Tor verfügt. Dies ist laut Felix Keller nicht kor-rekt. Ein Carport muss allseitig offen sein, aus diesemGrund bestehen auch bessere Sichtverhältnisse.

Christine Koch (SP) informiert, die SP-Fraktion unter-stütze ein Postulat mehrheitlich, jedoch nicht die Motion.Die Idee ist prüfenswert, denn Bauland wird knapper undder Ruf nach verdichteter Bauweise lauter. Diesem Zu-stand wird mit dem aktuellen Vorstoss Rechnung getra-gen. Die Verkehrssicherheit soll jedoch oberste Prioritäthaben, weshalb das Postulat besonders auf diese Proble-matik hin zu prüfen ist.

Isaac Reber (Grüne) bezeichnet ein Überdenken derbestehenden Bestimmungen als vernünftig, weshalb dieaktuelle Motion in die richtige Richtung zielt. Die Frage derVarianten ist für die Grüne Fraktion nicht speziell relevant.

Page 15: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2213

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

Man vertraue darauf, dass sowohl die Verwaltung alsauch das Parlament dafür sorgen werden, dass einezweckmässige Lösung in Kraft gesetzt wird. Wichtig istdas Thema der Verkehrssicherheit, wobei klar festgehal-ten werden kann, dass daran auch gemäss Vorstoss ge-genüber heute nichts geändert werde. Die Grüne Fraktionkann den Vorstoss daher mehrheitlich auch als Motionunterstützen, geschlossen steht sie hinter einem Postulat.

://: Der Landrat spricht sich mit 51:17 Stimmen bei 2 Ent-haltungen dafür aus, die Motion 2009/226 an denRegierungsrat zu überweisen.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.33]

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 2216

12 2009/259

Motion von Petra Schmidt vom 24. September 2009:

Überprüfung des Denkmal- und Heimatschutzgesetzes

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) gibt bekannt,der Regierungsrat lehne die Motion ab.

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) erklärtdazu, das Denkmal- und Heimatschutzgesetz (DHG) reglein erster Linie den Schutz und die Umgebung von kan-tonal geschützten Kulturdenkmälern. Diese haben einengrossen kulturgeschichtlichen Zeugniswert und sind imöffentlichen Interesse zu schützen und zu erhalten. EinTeil dieser Objekte steht zusätzlich unter Bundesschutz.Alle kantonal geschützten Kulturdenkmäler sind mitschriftlicher Einwilligung der Eigentümer unter Schutzgestellt worden. Die Eigentümerschaft selber ist an derWerterhaltung respektive am wertsteigernden Umgang mitihrem Eigentum in hohem Mass interessiert.Einige Bemerkungen zu einzelnen, in der Motion aufge-führten Bereichen:– § 2 Aufgaben in Denkmal- und Heimatschutz: Eine

zeitgemässe Nutzung unter Berücksichtigung wertvol-ler Bauteile ist gängige Handlungspraxis von Eigentü-mern und Denkmalpflege. Das DHG bietet einen an-gemessenen Spielraum, wie sich verändernde An-forderungen denkmalgerecht umgesetzt werden. DieAnsprüche der Eigentümerschaft sind in dieser Fragesehr unterschiedlich und werden von der Denkmal-pflege in die Projekteinwicklung mit einbezogen.

– § 7 Verunstaltungs- und Gefährdungsverbote: Mass-nahmen, die mit kleinem Aufwand entfernt werdenkönnen, gehören zu den Grundsätzen der kantonalenDenkmalpflege und werden in der Praxis seit Jahrenumgesetzt. Wann immer möglich sollen Ein- und Um-bauten reversibel sein, d.h. ohne allzu grossen Auf-wand wieder zurückgebaut werden können. DieMassnahmen bieten sich vor allem bei Objekten an,die oft Nutzer- bzw. Nutzungswechsel erleben.

– § 8 Inventar der geschützten Kulturdenkmäler: DieSchaffung von zwei Kategorien kantonal geschützterKulturdenkmäler widerspricht der bisherigen Praxiseiner strengen und nach einheitlichen Kriterien ange-

wandten Unterschutzstellung. Es gibt keine mehr oderweniger wichtige kantonal geschützte Kulturdenkmä-ler. Eine Änderung würde nicht nur die Praxis derBauberatung, der Subventionierung usw. unverhält-nismässig komplizieren, sondern die Eigentümer-schaft von geschützten Kulturdenkmälern in der bis-herigen Rechtssicherheit beschneiden.

– § 9 Einbezug der Umgebung. Die genaue Definitiondes «näheren Sichtbereichs» ist seit der Einführungder automatischen Triage im Bauinspektorat umge-setzt: Die Denkmalpflege geht von einem Umkreis vonrund 50 m bei Bauten innerorts und von 200 m beiObjekten ausserorts aus. Diese Festlegung hat sichbis heute bewährt.

– § 13 Denkmal- und Heimatschutzkommission: Auf-grund der Aufgaben der DHK und im Sinn einer objek-tiven Beurteilung ist es angebracht, dass die Mitglie-der der DHK unabhängige Fachleute und interessierteLaien sind. Die Entscheide sollen die Mitglieder unbe-fangen fällen können. Bereits heute sind vier Mitglie-der Gewerbetreibende resp. Berufsleute, die ein eige-nes Büro oder Geschäft betreiben. Eine Quotenfestle-gung im Gesetz ist nicht angezeigt.

– § 14 Absatz 2, Aufgaben der Kommission: Die Strei-chung des Einsprache- und Beschwerderechts ergibtin Anbetracht der 2008 erfolgten Abstimmung zumVerbandsbeschwerderecht wenig Sinn. Das überausdeutliche Abstimmungsresultat, auch im Kanton, hältdie grosse Akzeptanz des Beschwerderechts in derÖffentlichkeit fest.

Der Regierungsrat bittet um Ablehnung der Motion.

Ueli Halder (SP) meint, die SP erweise sich einmal mehrals die staatstragende Partei: Die Fraktion unterstützt denAntrag des Regierungsrates, die Motion abzulehnen. Sieist dagegen, dass der Denkmal- und der Heimatschutzgeschwächt werden, was die eigentliche Absicht der Moti-on ist.Es geht nicht an, dass die letzten Zeugnisse der histori-schen Baselbieter Baukultur auch noch geschmälert wer-den, und es mutet ausgesprochen «gschpässig» an, dassausgerechnet die FDP, die sich sonst doch so sehr alsHohepriesterin der ländlichen Kultur gibt, nun gerade diegreifbarsten Repräsentanten dieser Kultur beseitigenmöchte.Auch den immer wieder hörbaren Ermahnungen, manmüsse sich an neue Orts- und Landschaftsbilder gewöh-nen, kann die SP-Fraktion wenig abgewinnen – auch nichtin der gegenwärtigen Euphorie über die sogenanntenalternativen Energien. Es ist nicht einzusehen, weshalbausgerechnet auch in den letzten paar Quadratmetern anursprünglichen Ortskernen und in den letzten paar Pro-zent an schutzwürdigen Landschaften nun die – ansons-ten selbstverständlich unbestrittenen – neuen Technolo-gien angewandt werden müssen. Es gibt riesige potthäss-liche Gewerbe- und Industrieareale mit Dutzenden, jaHunderten Quadratmetern an geeigneten Dach- undWandflächen, auf welche diese Technologien appliziertwerden könnten.Das gilt auch für viele Neubauquartiere: Als einer derersten im Baselbiet hat Ueli Halder vor 25 Jahren einePhotovoltaik-Anlage auf seinem Dach angebracht – sieläuft übrigens heute noch –, in dieser ganzen Zeit hatniemand reklamiert, und im gleichen Quartier könnte mannoch etwa fünfzig solche Anlagen installieren, wenn nur

Page 16: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 20102214

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

die Besitzer wollten. Aber es ist halt nicht immer allesüberall möglich; es braucht eine Interessenabwägung.Die SP ist im Bereich der Erhaltung wertvoller Natur-,Landschafts- und Ortsbilder dezidiert konservativ. DerVerlust wertvoller Bausubstanz der letzten Jahrzehnteerlaubt keine Schwächung der Vorschriften, sondern be-dingt im Gegenteil eine Stärkung, vor allem des Vollzugs.Gewisse Anpassungen der Bauvorschriften sind durchausnötig, vor allem hinsichtlich der Vereinheitlichung der Be-urteilungskriterien, welche bisher von den Gemeindenteilweise sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Solangekantonale, einheitliche Kriterien nicht verbindlich festge-legt sind, muss sich die Denkmalpflege zwangsläufig andie Gemeindereglemente halten; daraus darf man ihr kei-nen Vorwurf machen. Aber die Überarbeitung dieser Krite-rien durch eine spezielle Arbeitsgruppe ist zur Zeit imGang und steht kurz vor dem Abschluss. Diese Verein-heitlichung wird die geforderte Rechtsgleichheit fördern,und zwar auch ohne tiefgreifende Änderung des Geset-zes.Unter den Unterzeichnern der Motion ist auch der liebeKollege Siro Imber: Ihm geht es wohl nicht primär um eineFörderung der alternativen Technologien, sondern eigent-lich um «Weniger Vorschriften = weniger Staat» und «Frei-es Bauen für freie Bürger!».Die Motion verlangt die ersatzlose Streichung desEinsprache- und Beschwerderechts der Denkmal- undHeimatschutzkommission gemäss § 14 Absatz 2: DorisFiala aus Zürich lässt grüssen!... Die Volksabstimmunghat kürzlich eindeutig gezeigt, dass die Bevölkerung gros-ses Vertrauen hat in die Organisationen und Institutionen,die über das Verbandsbeschwerderecht verfügen. DieBaselbieter Denkmal- und Heimatschutzkommission hatdas Recht, Projekte und Subventionen zu fördern, also istes nur logisch, dass sie auch das Recht haben muss,unpassende Projekte mit Einsprachen zu verhindern. Sienutzt übrigens dieses Recht ausgesprochen zurückhal-tend; es gibt wirklich keinen Grund für eine Abschaffungdieses Rechts.Alles in allem gilt: Das Gesetz muss in der gegenwärtigenForm beibehalten werden, es darf nicht abgeschwächtwerden. Der Vollzug hingegen soll vereinheitlicht undgestärkt werden. Die SP-Fraktion beantragt, die Motionnicht zu überweisen – auch nicht in der Form eines Postu-lates.

Landrats-Vizepräsident Urs Hess (SVP) entschuldigt sichbei der Motionärin, dass er ihr nicht zuerst das Wort gege-ben hat. Er hat den falschen Knopf gedrückt.

Petra Schmidt (FDP) kommentiert, sie sei wohl so un-scheinbar, dass sie völlig untergegangen sei. [Heiterkeit]Die Motionärin dankt Regierungspräsident Jörg Krähen-bühl für seine Ausführungen, hat er doch x-mal den Be-griff «Praxis» genannt, um den es in der Motion eigentlichgeht.Das Gesetz ist ein Rahmengesetz; man kann ganz vieleshineinpacken. An und für sich wäre das soweit in Ord-nung, aber was massiv Schwierigkeiten bereitet, ist dieAuslegung des Gesetzes und seine Handhabung in derPraxis. Es gibt viele, belegbare Fälle, in denen das Ge-setz widersprüchlich umgesetzt wird. Das neueste Bei-spiel ist eine Stellungnahme der Denkmalpflege zu einemBaugesuch: Zuerst wurde es für in Ordnung befunden,und vier Wochen später wurden dann doch noch Ände-

rungen verlangt. Es herrscht komplette Rechtsunsicher-heit.Das Problem an diesem Gesetz besteht darin, dass esnicht kompatibel ist mit dem Baugesetz, mit dem Energie-gesetz und dass es dazu keine Verordnung und somitkeine festgeschriebene Praxis gibt. Wer ein Baugesucheingibt, kann sich über das Baugesetz informieren, dieentsprechende Verordnung lesen sowie diverse Weisun-gen des Bauinspektorats, die klare Vorgaben für Planer,Eigentümer, Kaufinteressenten enthalten, wie vorzugehensei. Aber im Bezug auf alles, was mit Denkmalschutz zutun hat, ist dies nicht möglich. Wer sich dafür interessiert,eine Liegenschaft in einem der sehr schönen Ortskernedes Baselbiets zu kaufen, traut sich fast nicht mehr, dieszu tun, weil niemand wirklich weiss, was man eigentlichkann und darf. Es ist nicht möglich, sich vorgängig ver-lässlich zu informieren, sondern man muss ein komplettesBaugesuch einreichen, bevor man eine klare Aussageerhält.§ 14 Absatz 2 kann nach Ansicht der Motionärin unver-ändert im Gesetz belassen werden; sie zieht den Strei-chungsantrag zurück, will sie doch keine Verbands-beschwerde-Diskussion hervorrufen. Ihr Herzblut gilt nichtder Verbandsbeschwerde, sondern der Rechtsgleichheitund der Planungssicherheit. Deshalb bittet sie um Unter-stützung der Motion, damit das gesamte Gesetz über-arbeitet werden kann, um die Denkmalpflege in jenenBereichen, in denen dies absolut notwendig ist, durchausauch zu stärken. Die Denkmalpflege kämpft heute anvielen Fronten gegen Widerstände; wenn das Gesetz klarund nachvollziehbar formuliert wäre, gäbe es wenigersolche Diskussionen.Ein Beispiel ist der vom Regierungspräsidenten angespro-chene «Sichtbereich»: Die Motionärin hat, wiewohl seitrund zwanzig Jahren im Architekturbereich tätig, erst vorzwei Jahren erstmals eine Definition dieses Begriffs ver-nommen. In der Praxis kommt es oft zu Problemen, wieein konkretes Beispiel belegt: Ein neuer Industrie- und einneuer Wohnbau liegen gleich weit entfernt von einemgeschützten Objekt und sind von diesem aus auch gleichgut einsehbar. Beim Bau des einen Objekts hat die Denk-malpflege sich geäussert und Einfluss genommen, beimanderen aber nicht. Das ist nicht nachvollziehbar. Nieman-dem soll böser Willen unterstellt werden, aber: so etwasgrenzt irgendwann fast an Willkür.Deshalb sollte jetzt die Chance wahrgenommen werden,das Gesetz auf stabile Beine zu stellen und seine Absichtzu sichern, der Denkmalpflege das Arbeiten zu erleich-tern, die Rechtsgleichheit herzustellen und die Handha-bung des Gesetzes für die Anwender klarer zu machen.Die Motion hat nicht zum Ziel, die Denkmalpflege zu sabo-tieren oder abzuschaffen, aber das Gesetz aus dem Jahr1992 hat eine Überarbeitung nötig, damit es mit der restli-chen Gesetzgebung harmoniert und damit es künftig keine«kurligen» Überschneidungen und komischen Konstruktein der Gesetzgebung mehr gibt.

Philipp Schoch (Grüne) glaubt, dass sich in einem Punktalle Anwesenden einig seien: Alle wollen das baulicheKulturgut aus vergangenen Jahrhunderten behalten, pfle-gen und schützen. Aber die Gebäude unterstehen aucheiner Entwicklung, und die heutige Entwicklung weist inRichtung erneuerbare Energien. Es ist nicht einzusehen,weshalb es derart lange dauert, bis ganz klare parlamen-tarische Aufträge von der Regierung und der Verwaltung

Page 17: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2215

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

erledigt werden, dass auch in Kernzonen erneuerbareEnergieträger auf dem Dach eingesetzt werden dürfen.Deshalb ist es verständlich, dass es zu Motionen wie dervorliegenden kommt, ist die Situation doch zur Zeit äus-serst unbefriedigend – es muss nun etwas geschehen!Die grüne Fraktion unterstützt daher die Motion, zumalnun von der Forderung nach Streichung von § 14 Absatz2 abgesehen wird.

Karl Willimann (SVP) bezeichnet die SP in Anspielungauf Ueli Halders Votum eher als «staatserweiternde»denn als «staatstragende» Partei.In der Handhabung des Gesetzes gibt es seit eh und jeProbleme; deshalb ist die Motion längst nicht der ersteVorstoss, der sich mit den Kompetenzen der Denkmal-und Heimatschutzbehörde auseinandersetzt.Gerade kürzlich ist es in Füllinsdorf wieder zu Problemengekommen wegen der unklaren Abgrenzung zwischen«geschützten» und «schützenswerten» Objekten. Letzte-res suggeriert, dass bauliche Änderungen nicht möglichseien; dabei ist die entsprechende Rechtsgrundlage abso-lut diffus und irreführend.Das Problem ist nicht zuletzt auf die Eigendynamik derDenkmalpflege bzw. von gewissen ihrer Vertreter zurück-zuführen. Es wäre Aufgabe der Direktion, diesbezüglicheinmal für klare Richtlinien zu sorgen.Eine Gesetzesrevision ist absolut nötig; das Denkmal- undHeimatschutzgesetz darf keine heilige Kuh sein. Niemandist für den Abbruch schöner Kulturobjekte. Aber dass die-ser Begriff in Grauzonen immer weiter ausgedehnt wirdund dass die zuständige Dienststelle immer wieder ihreMeinung ändert, ist Grund genug, einmal gründlich überdie Bücher zu gehen. Deshalb stimmt die SVP-Fraktionder Überweisung des Vorstosses zu.

Christine Gorrengourt (CVP) betont, es sei nicht derFehler der Denkmalpflege, dass das Gesetz etwas garschwammig sei; aber deswegen bedarf es der Revision.Es ist eine gute Aufgabe, das Gesetz so zu revidieren,dass es danach wirklich Hand und Fuss hat.Dass man keine Sonnenkollektoren einrichten kann, be-schränkt sich nicht, wie von Ueli Halder behauptet, nur aufein paar Quadratmeter. Denn die Kernzonen sollen nicht– wie es die Denkmalpflege wollte – so sehr zurechtge-stutzt werden, dass ausserhalb von ihr alles Möglichegebaut werden darf. Aber heute gibt es Beispiele dafür,dass es nicht zulässig ist, auf dem Dach eines in derKernzone stehenden, aber von der Strasse um 50 Meterzurückversetzten Neubaus Warmwasserkollektoren an-zubringen. Weil die Eigentümer im Winter mit einer Holz-heizung Wasser erwärmen, müssen sie nun – weil sie dieKollektoren nicht installieren dürfen – eine separate Bewil-ligung haben, dass sie ausnahmsweise in einem Neubaumit elektrischem Strom Wasser erwärmen dürfen. Soetwas ist schlicht absurd.Die Anpassung von § 2 ist der CVP/EVP-Fraktion sehrwichtig, denn sie setzt sich, wo immer möglich, für nach-haltige Energien ein. Viele dieser Methoden sind fast un-sichtbar, und entsprechend differenziert sollten die ge-setzlichen Regelungen sein.Da die Streichung von § 14 Absatz 2 nun nicht mehr ge-fordert wird, stimmt die CVP/EVP-Fraktion dem Vorstossauch in der Form der Motion zu.

Martin Rüegg (SP) ruft in Erinnerung, dass eine breitabgestützte Arbeitsgruppe am Werk sei und ihre Arbeit inKürze abschliessen werde. Petra Schmidt ist selber Mit-glied dieser Arbeitsgruppe. Es ist daher nicht zu verste-hen, weshalb nun noch diese Motion nachgeschobenwird. Wenn die Arbeitsgruppe das Thema umfassendangeht, müssen diese Frage sowieso behandelt werden.Insofern erscheint die Motion ein wenig als Zwängerei.Es gibt in diesem Bereich keine allgemeingültigen Lösun-gen. Stattdessen braucht es Einzelfallbeurteilungen; mankann nicht einfach Kernzonen als ganzes freigeben. Da-durch würde ein Problem durch ein anderes ersetzt.Es besteht ein Energieproblem, aber es gibt auch schüt-zenswerte Ortskerne, denen viel Aufmerksamkeit gewid-met werden muss.

Isaac Reber (Grüne) betont, das Denkmal- und Heimat-schutzgesetz stamme in seinem wesentlichen Kern auseiner Zeit, als es sehr nötig war, nämlich aus den 50er-und 60er-Jahren, als sehr viel Substanz abgebrochen undsehr viel neu gebaut wurde. Es war damals richtig, wert-vollen Objekten Schutz zu bieten. Weil mancher Ortskerndamals arg in Bedrängnis war, wurde ein relativ starkesGesetz erlassen.Man darf aber nicht vergessen, dass es zu jener Zeit dasThema «Umweltschutz» – und auch die grüne Partei –noch gar nicht gab. Damals herrschten andere Themenund Werte vor. Fakt ist aber, dass es heute, fünfzig Jahrespäter, auch noch andere Themen gibt als nur den reinenDenkmalschutz. Dieser darf durchaus einmal hinterfragtwerden.Mit Recht kann heute gefordert werden, dass auch andereAspekte in die Diskussion über die moderne Interpretationdes Denkmalschutzgedankens einfliessen müssen. Nie-mand streitet den Sinn und Wert von Denkmal- und Hei-matschutz ab. Isaac Reber selbst ist in seiner Wohnge-meinde Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Natur- und Hei-matschutz und hält diese Werte hoch. Das darf ihn abernicht davon abhalten, die gesetzlichen Regelungen gele-gentlich dahingehend zu überprüfen, ob sie noch zeitge-mäss sind. Im Denkmal- und Heimatschutzgesetz sindheute einige Änderungen nötig und sinnvoll.Es gibt wohl kaum Diskussionen darüber, dass Objektevon kantonaler Bedeutung geschützt werden und bleibensollen. Was aber mehr Mühe macht, ist der Umgebungs-schutz innerhalb von fünfzig Meter Radius: Innerhalb von8'000 Quadratmetern darf sozusagen nichts verändertwerden – das muss man einmal überdenken.Die Haltung der SP-Fraktion hat nichts Staatstragendes,sondern trachtet nach dem blossen Verwalten eines vor-gestrigen Zustandes. Es wäre ein sinnvolles Ziel, nuneinen Schritt vorwärts zu tun.

Siro Imber (FDP) kennt, wie wohl viele andere auch, dieabsurdesten Beispiele aus dem Denkmalschutzbereich,z.B. ein Haus aus den 1920er-Jahren, das in einer Farbegestrichen werden musste, die es zuvor noch gar nie hat-te.Das bestehende Gesetz ist ein aus lauter Allgemeinflos-keln bestehender Freibrief für eine Behörde und überlässtalle Details deren Praxis. Ihr ist es überlassen, abschlies-send und mit einem riesigen Ermessensrahmen über Ge-schmacksfragen zu entscheiden. Für die Rechtssicherheitund für die Eigentümer betroffener Objekte wäre es sehrwichtig, dass man genau weiss, was eigentlich zulässig ist

Page 18: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 20102216

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

und was nicht. Das festzulegen ist die Aufgabe des Land-rates als demokratisch legitimierter Volksvertretung. DasVolk muss geschützt werden vor völligen Ermessensfrei-räumen der Behörden. Heute ist man schon so weit, dassObjekte aus den 1970er- und 1980er-Jahren unter Schutzgestellt werden. Es geht also nicht darum, dass jemandBurgen oder Kirchen abreissen will.Das Resultat dieser Politik ist, dass – wie in Allschwil zusehen ist – die Ortsbilder immer mehr verlottern. Niemandfasst noch irgend etwas an, im Wissen, dass es, wollteman etwas verändern, gleich ein Riesentheater und hoheKosten auslösen würde und dass sinnvolle Sanierungennur sehr schwer zu realisieren wären. Einer der Gründedafür ist der Umstand, dass die Denkmal- und Heimat-schutzkommission nur aus Fachleuten besteht und dassbetroffene Privatpersonen oder Unternehmer keine Mit-sprache haben. In der Kommission müssten unbedingtauch sie Einsitz nehmen können.

Ueli Halder (SP) möchte gerne einmal mit Siro Imberdurch den Allschwiler Dorfkern gehen und sich von die-sem zeigen lassen, wo er verlottert.Die Mitglieder der Denkmal- und Heimatschutzkommissi-on sind nicht alle Fachleute. Der Kommissionspräsidentist Malermeister, ein selbständiger Unternehmer undKMU-Chef aus Gelterkinden.Das Denkmal- und Heimatschutzgesetz stammt nicht ausden 1960er-Jahren, sondern von 1993. Die SP-Fraktion istnicht ewiggestrig und hängt nicht alten Ideen nach, son-dern sie steht ein für jene Werte, die jahrzehntelang müh-samst erhalten worden sind. Sie dürfen nun nicht einfachkurzsichtig und kurzfristig geopfert werden in einer Eupho-rie, dass die gesamte Energieproblematik der Welt ein-fach in den Baselbieter Ortskernen gelöst werden könne.

Ruedi Brassel (SP) findet, die Verteufelung der Denkmal-und Heimatschutzkommission gehe etwas gar weit undsei sehr unqualifiziert. Die Denkmalpflege leistet viel Bera-tung, und zwar objekt- und personenbezogen. Es stimmteinfach nicht, dass die Eigentümer absolut im Ungewissengelassen würden. Diese Unterstellungen und Vorwürfedürfen nicht unwidersprochen stehen gelassen werden.

Petra Schmidt (FDP) entgegnet, es sei nachweislichrecht schwierig, sich zurechtzufinden. Jedes Objekt musseinzeln angeschaut werden, das stimmt; aber diesbezüg-lich herrscht eine recht eigenartige Praxis, die Problemeverursacht. Es sollen nun keine konkreten Beispiele ge-nannt werden; sonst dauert die Diskussion bis morgenfrüh an. Wer sich aber bei Architekten und Planern er-kundigt, die regelmässig mit der Denkmalpflege zu tunhaben, erfährt, dass man erst mit der abschliessendenBaubewilligung die massgeblichen denkmalschutzrelevan-ten Definitionen geliefert erhält. Das ist problematisch,und wenn man schon im voraus verlässliche, schriftlichniedergelegte Kriterien abrufen könnte, wäre alles vieleinfacher.Es geht nicht nur um die Ortskerne. Es gibt geschützteObjekte im gesamten Siedlungsgebiet. Auch dort ist esmöglich, dass man eine Liegenschaft kauft. Dann mussman sich von selbst darum kümmern, wo in der Nachbar-schaft sich allenfalls eine geschützte Liegenschaft befin-det oder eine, die im Bauinventar eingetragen ist. DasBauinventar hat keine Rechtsgrundlage, ist nicht rechts-verbindlich, wird aber bei jedem Baugesuch zugezogen,

und das macht es für die Planer extrem schwierig, allfäl-lige Schwierigkeiten im voraus zu erkennen. Und Eigentü-mern, die sich – oftmals unter Zeitdruck – für oder gegenden Kauf eines Objektes entscheiden wollen, steht nichteinfach ein halbes Jahr zur Verfügung, um sämtliche Ab-klärungen vorzunehmen. Für schnellere Entscheidungs-wege und bürgernahe Verfahren wäre eine Gesetzes-änderung wünschbar.

://: Die Motion 2009/259 wird in modifizierter Form – ohnedie Forderung nach Streichung von § 14 Absatz 2 desDenkmal- und Heimatschutzgesetzes – mit 62:20Stimmen überwiesen.[Namenliste einsehbar im Internet; 12.07]

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

*

Nr. 2217

Mitteilungen

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) wünscht denAnwesenden einen guten Appetit, hofft auf speditiveresArbeiten am Nachmittag, kündigt die Bürositzung auf13:40 Uhr an und schliesst die Vormittagssitzung um12:10 Uhr.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

*

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) setzt die Sit-zung des Landrats am Nachmittag fort. Sie heisst dieSekundarklasse Binningen 4 mit Lehrer André Studersowie die Sekundarklasse 2pc aus Oberwil mit ihrer Leh-rerin Sabrina Mohn auf der Zuschauertribüne ganz herz-lich willkommen.

Nr. 2218

Überweisungen des Büros

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs gibt Kenntnis vonfolgenden Überweisungen:

2010/379Bericht des Regierungsrates vom 2. November 2010:Postulat von Urs Berger: Massnahmen für den Beginn derBerufslehre nach neun Schuljahren (2008/209); Abschrei-

bungsvorlage; an die Bildungs-, Kultur- und Sportkom-

mission

2010/380Bericht des Regierungsrates vom 9. November 2010:Motion der FDP-Fraktion: Standesinitiative zur Einsitz-nahme als Mitglied des Universitätskantons Basel-Land-

schaft in die Schweizerische Universitätskonferenz; an

die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission

Page 19: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2217

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

2010/381Bericht des Regierungsrates vom 9. November 2010:Postulat 2006/098 von Kaspar Birkhäuser, “Minergie-Stan-

dard für Salina-Raurica”; an die Umweltschutz- und

Energiekommission

Beatrice Fuchs (SP) weist darauf hin, dass die Über-weisungen jeweils am Freitag nach der Landratssitzungauf dem CUG abrufbar sind.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

*

Nr. 2219

13 2009/260

Postulat von Marianne Hollinger vom 24. September

2009: Kantonsstrassen mit Durchgangsverkehr sollen

innerorts attraktiver werden!

Die Regierung nimmt das Postulat entgegen, teilt Beatri-

ce Fuchs (SP) mit.

Paul Jordi (SVP) verlangt das Wort: Mit Verkehrsbehin-derungen auf den Kantonsstrassen zugunsten von Fuss-gängern und Velofahrenden behindert man nicht nur denden Privat- sondern auch den Tram- und Busverkehr. Istder Verkehrsfluss auf der Hauptstrasse innerorts nichtmehr gegeben, so weicht man aus auf Neben- und Quar-tierstrassen, was ja nicht der Sinn sein sollte. Neben denHauptstrassen gebe es noch genügend Platz zum Flanie-ren und zum Herumstehen. Die SVP spricht sich gegendas Postulat aus.

Marianne Hollinger (FDP) ging beim Verfassen ihresPostulats davon aus, dass es sich hierbei für einmal umeinen Vorstoss handelt, gegen den wohl niemand etwaseinwenden könne [Heiterkeit]; alle wünschen sich einschönes Dorf, Restaurants, die auch ‘uusestuele’ etc. Undwill man dies, so muss auch ein bisschen etwas dafürunternommen werden. Der Kanton ist diesbezüglich auchnicht ganz untätig geblieben, indem er bei Strassensanie-rungen oft noch ein paar Rabatten am Strassenrand an-legt. Diesen Weg gelte es weiter zu entwickeln. Es geht inkeiner Art und Weise darum, Verkehrsbehinderungen aufdie Strassen zu bauen, was letztlich bei Kantonsstrassenauch gar nicht möglich ist, denn dort muss auch nochnoch der Schwerverkehr passieren können.Vielmehr soll – wo möglich – eine angenehme Atmosphä-re geschaffen werden. Denn die heutige Gesellschaft,insbesondere die jüngeren Leute, wollen ein Einkaufs-erlebnis. Unternimmt man nichts dafür – und gerade PaulJordi als Detaillist wisse das sehr gut –, so findet diesesEinkaufserlebnis nur in den Einkaufszentren statt. Manmöchte das Einkaufserlebnis aber in den Dörfern haben.Es reicht also nicht aus, wenn sich die Ladenbesitzeranstrengen und schöne Auslagen machen; nein, manmuss auch bequem davor durch gehen und sich dort auf-halten können. Das ist das Ziel des Postulats.Übrigens sei man in anderen Kantonen – wie beispiels-weise im sehr finanzschwachen Kanton Jura – diesbe-züglich einiges weiter. Ein anderes Beispiel aus dem Kan-

ton Wallis: In Visp führt die grosse Kantonsstrasse mittendurch den Ort; dort wurde ein sehr breiter Fussgänger-streifen mit einer Lichtsignalanlage eingerichtet – anstattca. 3 Meter ist der Streifen dort ca. 30 Meter breit, dasheisst, es kann auf einer grossen Breite gequert werden,so dass die Läden links und rechts der Kantonsstrasseproblemlos besucht werden können. Und das bisschenmehr Farbe für den breiteren Fussgängerstreifen könnesich der Kanton wohl auch angesichts der heutigen Fi-nanzlage noch leisten. Zudem wird es darum gehen,Massnahmen dann umzusetzen, wenn sowieso Arbeitenan den Strassen oder im Strassenraum vorgenommenwerden müssen; es geht nicht um eine telquel-Umsetzungim jetzigen Moment. Betroffen ist der Strassenraum undnicht die Strasse selbst. Daher darf man ihres Erachtensdem Postulat zustimmen und schauen, was die RegierungGutes daraus macht.

Kathrin Schweizer (SP) und die SP sind für Überweisungdes Postulats. Durchgangsstrassen sind tatsächlich invielen Gemeinden nicht besonders attraktiv – sehr zumLeidwesen der Anwohnerinnen, der Kundinnen und auchder Ladenbesitzer. Die Antragstellerin erwähnte ein paarmögliche Gestaltungsansätze, welche sinnvoll sind. Dieeinfachste Methode zur Steigerung der Attraktivität einessolchen Ortskerns sei aber unerwähnt geblieben, nämlicheine Geschwindigkeitsbegrenzung beispielsweise auf30km/h, damit die Strassen einfacher überquert werdenkönnen und der Langsamverkehr nicht gefährdet wird, sodass ein angenehmeres Verkehrsklima entsteht.

Überweist man nun das Postulat, so müsse man sichbewusst sein, dass damit direkt in die Planungsautonomieder Gemeinden eingegriffen wird, konstatiert dagegen

Oskar Kämpfer (SVP) [Unruhe]. Praktisch alle Haupt-strassen führen zwingend durch die Gemeinden. ZweiBeispiele: In Therwil führt die Kantonsstrasse mitten durchdie Gemeinde. Will man diese Strasse nun noch attraktivmachen, so sei der Verkehr im Dorf praktisch ‘tot’. Gren-chen hat heute eine so genannt attraktive Hauptstrassemitten durch die Gemeinde. Konsequenz davon sei, dassgar nichts mehr passiert, weil niemand mehr in die Stadthinein kommt. Es bringe überhaupt nichts, wenn der Kan-ton nun Einfluss nehmen will auf die Gestaltung vonStrassen; dies sollte in das Gesamtkonzept der Gemein-den gehören. Das Postulat darf seiner Ansicht nach nichtüberwiesen werden.

Die CVP-/EVP-Fraktion ist für Überweisung des Postulats,

vermeldet Felix Keller (CVP). Dieser gute Ansatz, einenDorfkern – vor allem links und rechts der Strasse – auf-zuwerten, sollte unterstützt werden. Eine Beschränkungauf Tempo 30 brauche es nicht, denn bereits heute fahreman praktisch sogar mit 20 km/h durch das Dorf.

Josua Studer (SVP) findet es einen Hohn, dass hier voneiner Strasse gesprochen wird, die man nicht mehr benut-zen dürfe – nun soll dort alles erlaubt werden, nur nichtdas Autofahren. Im Übrigen hätten es die Velofahrer jabereits ‘gecheckt’ und würden auch auf dem Trottoir oderim Fahrverbot fahren. Bestes Beispiel sei Basel: VomBahnhof bis zur Messe ist eine Flaniermeile geplant. Nunhabe man es schon jetzt geschafft, dass die Velos bei derMittleren Brücke nun in beiden Richtungen durchfahrendürfen, die Fussgänger flanieren auf Kleinbasler Seite von

Page 20: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 20102218

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

der Manor hinüber zur Migros. Die ÖV-Fahrer müssensehr darauf bedacht sein, keine Unfälle zu verursachen.Diverse Strassen in der Stadt, welche zuvor mit Fahrver-bot belegt waren, das von den Velofahrenden aber miss-achtet worden sei, sind heute für den Veloverkehr zuge-lassen. Man müsse sich bewusst sein, dass Trottoir undStrassen je für sich ihre Funktion haben; ein Trottoir kön-ne nicht einfach immer mehr verbreitert werden. Ein tollerFussgängerstreifen bringe nichts, da könne man gleicheine Wohnzone machen.

Laut Isaac Reber (Grüne) erübrigt sich heute eine Diskus-sion darüber, wie die Strassen ausgestaltet werden sollen.Zudem sei Marianne Hollinger nicht eben bekannt dafür,dass sie die Gemeindeautonomie einschränken wolle. DieGrünen können dem vorgebrachten Anliegen folgen undunterstützten die Überweisung.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) setzt die Gemeindendes Leimentals der Gemeinde Aesch gegenüber, welchein der glücklichen Lage sei, eine Umfahrungsstrasse zuhaben; da könne man natürlich solche Dinge schon insAuge fassen. Im Leimental habe man das Problem, dasssich der ganze Verkehr durch Oberwil und Therwil drängt.Werden diese Strassen nun verschmälert oder gar Hin-dernisse gebaut, so entstehe ein noch grösseres Chaosals schon heute. Stimmt man dem Vorstoss zu, so müssteman konsequenterweise auch den Ortskern zur Fuss-gängerzone machen, dann muss aber bitte der Verkehraussen rum geleitet werden! In der jetzigen Form lehntman den Vorstoss ab.

Jörg Krähenbühl (SVP) stellt voran, der Perimeter derKantonsstrassen gehöre immer noch in die Hoheit desKantons und nicht der Gemeinden. Der Regierungsprä-sident listet die diversen Richtlinien des Tiefbauamtes zudiesem Fragenkomplex auf:– Gestaltung von Grünflachen an Strassen, 1988– Gestaltung von Kantonsstrassen im Dorfkern, 1987– Gestaltung des Strassenraums in erhaltenswerten

Ortskernen – Erfahrungsbilanz, 2003– Richtlinien von Strassenbeleuchtungen, 2007

Diese Richtlinien sind bei vielen Ortsdurchfahrten mitErfolg angewendet worden, wie z. B. in Ziefen, Bubendorfusw. In der Erfahrungsbilanz 2003 wurden die Strassen-richtlinien bestätigt und neue Erkenntnisse aufgenommen.Allerdings sind diese Richtlinien langsam in die Jahregekommen, so dass verschiedene Anforderungen undBedürfnisse nicht mehr erfüllt werden. Zum Beispiel fehlt– teilweise – die Berücksichtigung des Behindertenge-setzes, die vermehrte Ausführung von Betonplatten beiBushaltestellen, und es fehlen Gestaltungsrichtlinien fürurbane Strassenräume wie etwa in Aesch oder Reinach.Grundsätzliche Überlegungen zu Fragen wie Gestaltungversus Verkehrssicherheit oder Kostenbeteiligungen derGemeinden und Privaten sind kaum behandelt und solltenebenfalls noch in Angriff genommen werden. Aus diesemGrund sind eine Überprüfung und Überarbeitung oderErgänzung der vorliegenden Richtlinien in den nächstenJahren vorgesehen; immer vorbehältlich der verfügbarenFinanzen / personellen Ressourcen. In diesem Sinnebittet der Baudirektor um Überweisung des Postulats.

Zwar sei es unanständig, nach dem Regierungspräsiden-

ten zu reden, meint Rolf Richterich (FDP) vorweg... Be-treffend die beiden erwähnten Projekte in Bubendorf undZiefen, deren Strassenraumgestaltung sehr gut gelungensei, bittet er um Angabe eines Preisschilds bei Überwei-sung des Postulats. Was kosten die Massnahmen, diejetzt geprüft werden, zusätzlich im Vergleich zu einer nor-malen Durchfahrt?

Beatrice Fuchs (SP) lässt über die Überweisung abstim-men.

://: Der Landrat überweist das Postulat 2009/260 mit56 : 17 Stimmen bei 8 Enthaltungen.

Nr. 2220

14 2009/261

Postulat von Petra Schmidt vom 24. September 2009:

Rechtsgrundlage Bauinventar BL

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) begründetdie ablehnende Haltung der Regierung: In der Beantwor-tung zur Interpellation 2008/217 hat der Regierungsratbereits dargelegt, dass das Bauinventar BL (BIB) keineRechtsverbindlichkeit besitzt. Es hat nur Hinweischarakterund ergab sich aus dem seinerzeitigen Landratsgeschäftunter der Nummer 200/139. Die Arbeiten und Aufgabender Inventarisierung stützen sich auf das Denkmal- undHeimatschutzgesetz ab, welches überarbeitet werden soll.Unter Inventarisierung wird eine wissenschaftliche Be-wertung und Dokumentation von schützenswerten Objek-ten verstanden. Der Antrag, dass das BIB einzig als be-hördeninternes Planungsinstrument für den Kanton unddie Gemeinde zu verwenden ist, widerspricht dem Ver-ständnis, jeden Bürger und jede Bürgerin offen und trans-parent über die historischen Kulturgüter und derenSchutzwürdigkeit zu informieren.Dies auch, weil gemäss Landratsbeschluss vom 2. No-vember 2000 sowohl die Gemeinden wie die Grundeigen-tümerschaften bei dieser Inventarisierung einbezogenwerden müssen. Wie das BIB im Rahmen des Baubewil-ligungsverfahrens eingesetzt wird, ist in der Beantwortungder Interpellation unter Punkt 5 erwähnt.Das BIB wird nicht nur als Planungsinstrument verwendet,sondern bietet bis heute die einzige Grundlage für Heimat-forschung respektive für die Geschichte der Entwicklungunserer Bauten und Siedlungen. Die Anstrengungen ge-hen dahin, die Resultate des BIB weiterhin einer breitenÖffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Ende Mai fandzudem eine Vernissage zum Architekturführer Basellandstatt, welcher die Resultate des BIB in anschaulicherForm darlegt.Die Gemeinden wurden zu einer Informa-tionsveranstaltung eingeladen.Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass das BIB alsInventar mit Hinweischarakter heute richtig und massvolleingesetzt wird und sieht keine Veranlassung, das BIB, fürwelches der Landrat im Jahr 2000 grünes Licht gegebenhat, nun praktisch unter Verschluss zu nehmen. Er bittetden Landrat um Ablehnung des Postulats.

Petra Schmidt (FDP) findet das Bauinventar ein hervorra-gendes Instrument, bei dessen Erarbeitung alle Liegen-schaften im Kanton geprüft und aufgenommen wurden,

Page 21: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2219

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

und der Kanton respektive die Denkmalpflege hat dabeifest gelegt, welche Objekte eigentlich schutzwürdig wärenim Kanton und welche nicht. Das Papier habe nun leiderGottes einen ganz grossen Schönheitsfehler: Aufgrundder Datenschutzbestimmungen darf es nicht veröffentlichtwerden. Ihr persönlich ist es schleierhaft und ein Rätsel,warum der Datenschutz verbietet, dieses Bauinventaröffentlich zugänglich zu machen. Zur Zeit ist es so, dassalle Gemeinden eine Liste respektive CD der entspre-chenden, bei ihnen verzeichneten Objekte erhalten haben,ebenso die Denkmalpflege. Aber auch hier wieder, einmalmehr eine gute Grundlage, die gar nicht öffentlich verwen-det werden darf! Also was nützt dieses Papier?Die Schwierigkeit sei nun, dass bereits diverse Male beiBaugesuchen – abgestützt auf das Bauinventar – Aufla-gen nach denkmalschützerischen Aspekten gemacht wur-den mit der Begründung, das Objekt sei – richtigerweise –im Bauinventar verzeichnet... Und dazu gäbe es mehrereBeispiele, die hier nicht wieder aufgezählt werden sollen.Dieselbe Situation entstehe, wenn man als Bauwilliger,der die Liegenschaft gekauft hat – vom Vorgänger abernicht darüber informiert wurde, dass das Objekt im Inven-tar aufgeführt – ein Baugesuch am Laufen hat.Das ‘Buch’ mit der Bezeichnung «kantonales Bauinven-tar» werde von vielen Baufachleuten, aber auch von Laienals rechtsverbindlich angesehen, was es aber nicht ist.Sie verlangt daher eine klare Verankerung dessen, wasals Grundlage gilt. Sie habe nichts dagegen, wenn dasInventar veröffentlicht und somit für jeden Mann und jedeFrau zugänglich gemacht werde; dies sei aber zur Zeitaus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Somitfehlt ihres Erachtens dem Inventar die Rechtsgrundlagedafür, dass es bei jedem Baugesuch zugezogen werdenkann.Grundsätzlich sollte man bei jeder Zonenplanüberarbei-tung – die Gemeinden müssen laufend ihre Zonenregle-mente anpassen – das Inventar beiziehen können, umdanach nochmals über die Bücher zu gehen und wie beijedem anderen Objekt, das unter Schutz gestellt wird, dieentsprechenden Klärungen vorzunehmen. Momentan ‘flat-tert’ das Inventar irgendwo umher, leider ohne Rechts-grundlage, und niemand weiss ganz genau, wie es ge-handhabt werden soll; es wird einfach nach Praxis derDenkmalpflege angewendet. Sie bittet um Überweisungdes Postulats. Die Regierung habe zudem die Möglich-keit, dem Inventar die datenschützerische Grundlage zugeben.

Peter Holinger (SVP) und die SVP-Fraktion unterstützendie Ausführungen der Postulantin und sind für eine Über-weisung. Eine Konzentration auf das kantonale Bauinven-tar scheint der SVP richtig, ebenfalls richtig scheint ihr einVerzicht auf eine Nutzung/Bezugnahme im Umgang mitEinzelnen.

Auch gemäss Isaac Reber (Grüne) ist das Bauinventarein wichtiges Instrument. Es muss aber notwendigerweiseKlarheit über seinen Stellenwert geschaffen werden; dasist in aller Interesse. Das Postulat Schmidt zeigt einenWeg auf, wie das Inventar sinnvoll und angemessen ein-gesetzt werden kann. Die Grünen sind überzeugt, dasswer mehr will, auch dafür zu sorgen hat, dass es eineGrundlage gibt. Daher ist man für eine Überweisung desPostulats.

Ruedi Brassel (SP) glaubt, im Saal herrsche ein gründli-ches Missverständnis darüber, was das Bauinventar istund sein will und welcher Auftrag dahinter steckt, obwohldies von Regierungspräsident Krähenbühl deutlich darge-legt worden sei.Der Landrat gab im Jahr 2000 den Auftrag, ein Inventarmit Hinweischarakter zu erstellen. Hinweischarakterheisst, es gehen von dem Inventar nur Empfehlungen aus,es kann keine Rechtsverbindlichkeit haben, aber der Hin-weis auf schützenswerte Bauten soll ernst genommen undweitestmöglich bekannt gemacht werden. Bei dieser Aus-gangslage kannte man die ganzen datenschützerischenVorbehalte noch nicht, auch hatte man damals keine kon-kreten Vorstellungen darüber, wie es kommuniziert wer-den sollte. Wer aber bei einer Planung mit der notwendi-gen Sorgfalt und Rücksichtnahme vorgeht, die bei einemBau oder Umbau nötig ist, kann sich jederzeit problemlosdarüber in Kenntnis setzen, was in der Umgebung seinerLiegenschaft schützenswert ist.Verlangt man nun nach der Schaffung einer Rechtsgrund-lage für das Bauinventar, so geht dies am Kern der Sachevöllig vorbei. Das Inventar ist eine Dokumentation deskulturhistorisch-denkmalschützerischen Wertes der Objek-te, Liegenschaften, Gebäude. Für den Hinweis auf denkulturhistorischen Wert kann seines Erachtens keineRechtsgrundlage erlassen werden.Was Petra Schmidt im Kern wolle, ist er überzeugt, seidas Verschwinden des Bauinventars in der Schubladeund dass diese Schublade verschlossen bleibt. Daranwürden auch alle Hinweise, wie wertvoll das Inventar an-geblich sei, nichts ändern; das sei letztlich der Sinn desVorstosses. Es sei zu bedauern, dass man nicht offendazu stehe. Eine Nutzung des Bauinventars in Zusam-menhang mit Zonenplanungen gehe nochmals völlig anGehalt, Charakter und an der Aufgabe des Bauinventarsvorbei, weil das Bauinventar explizit – so vom Landratverlangt – eine Einzelobjektbewertung in ihrem Gesamt-zusammenhang darstellt. Der Hinweis der Schutzwürdig-keit bezieht sich auf das einzelne Objekt. In der Zonen-planordnung kann dies gar nicht realisiert werden; dasGanze geht nicht auf. Ein letzter Hinweis: Alle – ehemali-gen und heutigen – BesitzerInnen von Objekten, die imBauinventar erwähnt sind, egal ob die Objekte unter kan-tonalen oder kommunalen Schutz gestellt sind, wurdeninformiert und kontaktiert und wissen darum. Niemand seiübergangen worden. Es sei gefährlich, wenn unter Vor-spiegelung anderer Motive irgend etwas in die Wege ge-leitet werden soll, das das Bauinventar in seinem genui-nen Wert missachtet. Es wäre schade für den vom Land-rat gegebenen Auftrag und für die geleistete Arbeit. Esbleibt zu hoffen, dass die Bekanntmachung des Inventarserweitert werden kann. Am Hinweischarakter wird manaber nichts verändern können.

Felix Keller (CVP) und die CVP-/EVP-Fraktion sind fürÜberweisung des Postulats. Petra Schmidt konnte sehrgut die Problematik des Umgangs mit dem BIB in derPraxis aufzeichnen; die Rechtsgrundlage fehlt. Leidermuss dieses Werk in die Schublade, da es gar nicht ver-öffentlicht werden darf, entgegnet er seinem Vorredner.Es darf nicht einmal aufs Internet geschaltet werden ausDatenschutzgründen; dies sei die Krux am BIB. Es ist imPrinzip nur ein internes Werk für die Behörden. Das Pos-tulat ist nachvollziehbar und wird von seiner Fraktion un-terstützt.

Page 22: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 20102220

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

Hanspeter Weibel (SVP) stellt fest, dass heute zum zwei-ten Mal beim Thema Denkmal- und Heimatschutzschutzimmer wieder das Wort Praxis fällt. Entgegen Ruedi Bras-sels Aussage gehe seines Wissens der Datenschutz zumTeil so weit, dass nicht einmal die betroffenen Eigentümerselbst informiert worden seien. Konkret weiss er von ei-nem Baugesuchssteller, dessen Gesuch nicht behandeltwerden konnte mit der Begründung, das Gebäude sei indem Inventar aufgeführt. Auch die Gemeindebehördenhätten offenbar nicht realisiert, dass dieses Hinweischa-rakter hat und gewisse Vereinbarungen notwendig sind(der Eigentümer muss zustimmen etc.). Das Ganze ist inder Praxis zu wenig klar. Seiner Meinung nach muss dasPostulat unterstützt werden, um die notwendige Klärungherbei zu führen.

Siro Imber (FDP) verweist auf das Legalitätsprinzip, wel-ches für jedes staatliche Handeln eine Grundlage erfor-dert. Und genau deswegen sind im Denkmal- und Heimat-schutz die Gebäude aufgeführt, welche unter kantonalemSchutz stehen. Dies ist das einzige rechtsverbindlicheInventar, auf welches man Bezug nehmen kann. SeinesErachtens geht es nicht an, dass irgend welche BehördenSchattenlisten führen und bei einem Baubewilligungs-verfahren dann auch noch Bezug darauf nehmen, so dassman den Anschein hat, die Liste hätte irgend eine Ver-bindlichkeit, die sie nicht hat. Das BIB soll in der Schubla-de verbleiben oder, wenn schon, zumindest im Sinne derTransparenz veröffentlicht werden. Das wiederum macheman nicht, weil die gesetzliche Grundlage fehlt, und solange dies so ist, soll auch auf die Bezugnahme des Bau-inventars verzichtet werden. Das Denkmal- und Heimat-schutzgesetz regle klar des Verfahren für die Unterschutz-stellung eines solchen Objektes – der Regierungsrat mussbeschliessen, die Beschwerdefähigkeit ist gewährleistetetc. Das Bauinventar ist vielleicht als Information für denEigentümer nützlich. Bei einem Weiterverkauf weiss nie-mand davon. Der Umgang mit dem Bauinventar sei fastschon als willkürlich zu bezeichnen.

Hannes Schweizer (SP) ist etwas verunsichert: Geht esdarum, dass die Gemeinden heute keinen Zugang zumBauinventar haben? Oder soll eine Rechtsgrundlage fürdas Bauinventar geschaffen werden? Was genau will dasPostulat? fragt er Petra Schmidt. Den freien Zugang derGemeinden zum Inventar könnte er als notwendige Mass-nahme beim Baubewilligungsverfahren befürworten. Wasdie Rechtsgrundlage angeht, folgt er Ruedi Brassels Argu-mentation.

Ruedi Brassel (SP) betont einmal mehr, das Bauinventarhabe Hinweischarakter und könne demzufolge keinerechtsgültige Intervention begründen. Nun müsse aber diekulturhistorische Bedeutung und Substanz eines Objektesirgendwo registriert respektive dokumentiert werden. JedeGemeinde wurde informiert und hat die Daten, kann ihrenEinwohnern Auskunft geben. Die Betroffenen haben dieMöglichkeit, Auskunft zu erhalten. Aber es könne wederdie Aufgabe der Denkmalpflege sein noch der Bauinven-tarisierung, jeder Handänderung nachzurennen und dieneuen Eigentümer zu informieren. Hier müssen die Pri-vaten ihre Eigenverantwortung schon wahrnehmen.

Dem Bauinventar soll der gegenwärtige Stellenwert belas-sen werden, ausser man will, dass die kulturhistorischwertvollen Bauten gar nicht mehr unter Schutz bleiben;das sei doch der Hintergrund...

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

*

Fortsetzung

Petra Schmidt (FDP) antwortet Ruedi Brassel, dass einInventar mit Hinweischarakter nach seiner Auslegungeigentlich in die Schublade wandern müsste. Das sollteaber nicht angestrebt werden, steckt doch zu viel Arbeitdahinter. Hinweischarakter würde im Prinzip bedeuten,dass ein Bauherr bei Einreichung eines Baugesuchs da-rauf aufmerksam gemacht wird, dass sein Objekt auf einer«Wunschliste» für mögliche Unterschutzstellungen steht.Aber die Praxis ist eine andere. Die Denkmalpflege hatwohlgemerkt aufgrund der Interpellation von PetraSchmidt ihre Praxis bereits etwas korrigiert. Sie verknüpftden Hinweis nun nicht mehr einfach mit Auflagen, als obdas Inventar rechtsverbindlich wäre. Vielmehr gibt sieeinen Hinweis, was sie im Umgang mit einem Objekt fürwünschenswert hält. Für einige Bauherren bedeutet das inder Umsetzung dennoch, dass sie dem entsprechen müs-sen, weil die Denkmalpflege ihren Vorstellungen entspre-chend Nachdruck verleiht. Die Denkmalpflege agiert dabeiaber ohne rechtliche Grundlage. Das Instrument Bauin-ventar soll eine rechtliche Grundlage erhalten. Es sollnicht im Büchergestell verschwinden und schon gar nichtin der Schublade.

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) zitiert mitBezug auf Hannes Schweizers Frage aus der Interpellati-on 2008/217:

«Das BIB ist öffentlich zugänglich. Jede Gemeinde hat Ihr In-ventar in Papierform und später (ab 2004) auch digital auf einerCD von der Kantonalen Denkmalpflege erhalten. Die Gemein-den können jederzeit eine zusätzliche CD mit dem BIB bei derKantonalen Denkmalpflege bestellen. Zudem ist jede Gemeindeschriftlich angefragt worden, ob das BIB-Fachgremium sowieder Bauinventarisator der Gemeinde das Bauinventar in Bildund Text vorstellen dürfe. Ein Grossteil der Gemeinden hat vondiesem Angebot Gebrauch gemacht. Je nach Gemeinde ist dieVorstellung anlässlich einer Gemeindeversammlung, einerEinwohnerratssitzung, einer Gemeinderatssitzung oder einerKommissionssitzung durchgeführt worden. Einzelne Gemeindenhaben zudem in den Regionalzeitungen einen Bericht über dasBIB veröffentlicht. Die Kantonale Denkmalpflege plant weiter dieVeröffentlichung des BIB im Netz. Zuvor sind noch datenschüt-zerische Abklärungen zu treffen.»

Die Gemeinden wissen also Bescheid, denn es gibt eineklare Handhabe.

://: Der Landrat überweist das Postulat 2009/261 mit55:21 Stimmen bei 2 Enthaltungen.[Namenliste einsehbar im Internet; 14.37]

Für das Protokoll:Pascal Andres, Landeskanzlei

*

Page 23: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2221

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

Nr. 2221

15 2009/263

Interpellation von Patrick Schäfli vom 24. September

2009: Nacht- und Nebel-Aktion beim Baustopp bei der

Ultra-Brag AG, Birsfelden: Vorauseilender Gehorsam

gegenüber deutschen Hafengegnern?. Schriftliche

Antwort vom 2. März 2010

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) erklärt, dasseine schriftliche Antwort vorliegt und der Regierungsprä-sident zu dieser eine Ergänzung abgeben möchte.

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) zufolge istseit der schriftlichen Antwort zu diesem Postulat auch dieBaurekurskommission tätig geworden. Seit Juli liegt dasUrteil vor und es stimmt nun nicht mehr mit der Beant-wortung überein, weshalb eine Richtigstellung nötig ist,«...dass die Betonwand klar ein bewilligungspflichtigerBau ist, dass die Betonplatte baubewilligungspflichtig ist,dass auch die Bodenwaage als Teil der erstellten Ge-samtanlage einer Baubewilligung bedarf, dass das soforti-ge Einschreiten des Bauinspektorats bei Bekanntwerdender nichtbewilligten Bauarbeiten korrekt war um weitereWiderrechtlichkeiten zu verhindern und der sofortige Bau-stopp daher zurecht erfolgte, dass der Bauherrschaft dasrechtliche Gehör nicht unzulässig verweigert wurde, dieBauherrschaft konnte sich in einer Stellungnahme vorwegvernehmen lassen, dass das Vorgehen des Bauinspekto-rats nicht zu beanstanden ist.» In der Zwischenzeit hat dieUltra-Brag das Baugesuch nachträglich eingegeben.

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) fragt den Inter-pellanten an, ob er mit der Beantwortung zufrieden ist,eine kurze Erklärung abgeben möchte oder Diskussionverlangt.

Patrick Schäfli (FDP) dankt für die Beantwortung und istfroh, dass die Sache offenbar eine gute Wendung genom-men hat.

://: Damit ist die Interpellation 2009/263 erledigt.

Für das Protokoll:Pascal Andres, Landeskanzlei

*

Nr. 2222

16 2009/279

Postulat von Felix Keller vom 15. Oktober 2009: Reali-

sierung “Zubringer Allschwil” an die Nordtangente

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) zufolge ist dieRegierung bereit, das Postulat entgegenzunehmen undfragt, ob jemand dagegen ist.

Martin Rüegg (SP) erklärt, dass die SP-Fraktion eineandere Haltung vertritt. Im Postulat wird darauf hingewie-sen, dass im Grossen Rat Basel-Stadt ein gleichlautendesPostulat eingereicht wurde. Dieses wurde bereits behan-delt und der Grosse Rat hat den Anzug (so werden Postu-late in Basel-Stadt bezeichnet) abgelehnt. In der Beratung

in Basel-Stadt hat Regierungsrat Hans-Peter Wesselseinen Punkt aufgegriffen, der auch in diesem Postulatgenannt wird, nämlich ob der Zubringer Allschwil im Richt-plan erscheint oder nicht. Er bestätigte, dass der Zubrin-ger Allschwil sehr wohl im Richtplan enthalten ist. Insofernist die erste Forderung des Postulats bereits erfüllt. Imweiteren muss daran erinnert werden, dass in Basel-Stadteine Volksabstimmung über die Sanierung des Wasgen-ring stattgefunden hat und die betreffende Vorlage an-genommen wurde. Deren Umsetzung sollte zuerst abge-wartet und die weitere Entwicklung beobachtet werden.Der Zubringer Allschwil dürfte auch sehr teuer werden.Der Bund ist genauso knapp bei Kasse wie der KantonBasel-Landschaft und wird sich in der Region mit Sicher-heit prioritär auf die Osttangente und die dritte Belchen-röhre konzentrieren wollen. Es darf bezweifelt werden,dass in dieser Situation weitere Gelder für eine Hochlei-stungsstrasse in den Kanton fliessen werden.Die SP stellt den Handlungsbedarf nicht in Frage. All-schwil hat ein Verkehrsproblem. Die Lösungen liegen aberauf dem Tisch, man denke nur an den Bus 48, die Tram-verlängerungen, die endlich umgesetzt werden müssten,man denke auch an die Park & Ride Systeme im nahenElsass, die forciert werden sollten oder eben auch an eineS-Bahn Haltestelle Morgartenring. Nicht zuletzt muss auchdas grösste Projekt ELBA, Entwicklungsplanung Leimen-tal Birseck Allschwil mit der umstrittenen Südumfahrung,beachtet werden. All diese Ansätze bestehen und es liegtkeine Notwendigkeit vor, weiteres hinterher zu schieben.Martin Rüegg empfiehlt Felix Keller, das Postulat zurück-zuziehen. Die SP wird es ablehnen.

Simon Trinkler (Grüne) zufolge sind auch die Grünengegen eine Überweisung dieses Postulats. Für die Grü-nen gilt: «Wehret den Anfängen!». Allschwil hat unbe-stritten ein Verkehrsproblem, die Grünen sehen dessenLösung aber am Morgartenring sowie im Bereich des Bus48, also im ÖV. In diesem Punkt teilen die Grünen dieAusführungen von Martin Rüegg.Ferner spricht für die Grünen dagegen, dass ein Ausbauder Nordtangente neue Zwänge im Verkehrsbereichschafft und die bestehenden Probleme an einen anderenOrt verlagert. Auch wäre es ein weiteres neues Projekt imTiefbaubereich, welches für den Kanton kaum finanzierbarsein dürfte. Bundesmittel dafür zu gewinnen erachten dieGrünen als unrealistisch. Auch steht das Projekt in keinemvertretbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis, wenn man be-denkt, was man mit diesen Mitteln in anderen Projektenbewirken könnte.

Felix Keller (CVP) wird selbstverständlich sein Postulatnicht zurückziehen, wie Martin Rüegg es empfohlen hatte.Der Zubringer Allschwil war von Beginn an immer einBestandteil des Projektes Nordtangente. Der beschlosse-ne Rückbau des Wasgenring ist eine flankierende Mass-nahme zu diesem Zubringer. Nun wird aber der Wasgen-ring zurückgebaut, der Kreisel beim Felix-Blatter-Spitalgebaut, aber der Zubringer Allschwil ist aus dem Richtplanherausgefallen. Das linksufrige Bachgrabengebiet ist einprosperierendes Gewerbegebiet. Die Actelion sitzt dort, essiedeln sich laufend Zulieferer an. Es entstehen vieleArbeitsplätze. Natürlich beneidet die Stadt Basel Allschwilum dieses Gebiet. Insofern lässt sich nachvollziehen,dass sie den Verkehr aus diesem nicht abnehmen möch-te. Nicht verständlich ist, dass die Stadt akzeptiert, dass

Page 24: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 20102222

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

nun der ganze Verkehr über den Kreisel Felix-Blatter-Spi-tal läuft und weiter Richtung Luzerner Ring. An besagtemKreisel bleibt auch die BVB regelmässig hängen, weil derVerkehr stockt. Mit dem Zubringer bestünde das Problemnicht und auch der ÖV wäre entlastet. Es handelt sich umeine vergleichbare Situation wie im Gewerbegebiet Kä-gen. Auch wenn in der Stadt der betreffende Vorstossabgelehnt wurde, möchte Felix Keller beliebt machen, dasPostulat zu unterstützen, damit der Regierungsrat mit derStadt das Gespräch suchen kann.

Gemäss Gerhard Hasler (SVP) unterstützt die SVP-Frak-tion die Überweisung des Postulats. Das Anliegen soll,auch im Zusammenhang mit den übrigen Anliegen für dieVerkehrserschliessung von Allschwil, geprüft werden. DerKanton darf sich durchaus darum bemühen, dass seinegrösste Gemeinde eine bessere Verkehrsanbindung er-hält. In diese Richtung zielt das Postulat.

Josua Studer (parteilos) zeigt sich erfreut ob der Stand-haftigkeit von Felix Keller. Richtigerweise wurde daraufhingewiesen, dass auch der ÖV von der schwierigen Ver-kehrssituation betroffen ist, denn der Bus 48 steht jedenMorgen und Abend im Stau. Der Zubringer wurde tatsäch-lich einmal von Basel-Stadt in Aussicht gestellt. Nunmöchte man nicht Wort halten. In einer Sitzung mit derBaukommission Basel-Stadt wurde das Problem bespro-chen und man stellte fest, dass Basel-Stadt abblockenmöchte. Die Stadt möchte Allschwil eins Auswischen, weilAllschwil sich erlaubt hat, zu einem Geschäft von Basel-Stadt Stellung zu beziehen. Die aktuelle Lösung ist eineschlechte für Allschwil, aber auch für die Bewohner desQuartiers in Basel, welches den Verkehr am Ende derNordtangente abnehmen muss. Es ist dringend nötig,Massnahmen zu ergreifen, damit der Verkehr geordnetfliessen kann, denn der stehende Verkehr «stinkt allen».

Auch Hanspeter Frey (FDP) dankt Felix Keller für seineStandhaftigkeit. Im Gegensatz zum Kanton Basel-Land-schaft kann in Basel-Stadt der Regierungsrat jederzeitRichtplanänderungen vornehmen. Entgegen den Verlaut-barungen von Martin Rüegg wurde der Zubringer Allschwiltatsächlich aus dem Richtplan gestrichen. Hans-PeterWessels bestätigte indes Hanspeter Frey, dass eine Wie-deraufnahme durchaus möglich sei. Das Postulat sollteunterstützt werden, um den Druck auf Basel-Stadt auf-rechtzuerhalten. Immerzu den ÖV gegen den MIV aus-spielen zu wollen bringt hingegen nichts. Es braucht beideVerkehrsträger und man sollte das «und», nicht das«oder» betonen. Mit dem Zubringer wäre es möglich, dieflorierenden Gewerbegebiete im Bachgraben optimal ansVerkehrsnetz anzuschliessen und damit auch den ÖV zuverbessern. Immer wieder wird der Bus 48 in Frage ge-stellt, insbesondere auch vom baselstädtischen Parteikol-legen von Simon Trinkler. Das Postulat ist dringend. Es istauch dienlich für die Projektierungsarbeiten ELBA, wennman weiss, dass der Zubringer in Allschwil realisiert wer-den soll. Hanspeter Frey bittet darum, dass Postulat zuunterstützen und damit auch mal was für Allschwil zu tun,anstatt es im «Westen der Stadt Basel einfach liegen zulassen».

Martin Rüegg (SP) machte sich die Mühe, das Protokolldes Grossen Rates Basel-Stadt zu lesen und er vermutet,dass in Basel-Stadt genauso Gewissenhaft protokolliert

wird, wie im Landrat. Im Protokoll lässt sich unmissver-ständlich nachlesen, dass der Zubringer im Richtplanenthalten ist.Der Bus 48 ist zudem eine Notmassnahme, er entsprichtnicht der optimalen Lösung in den bestehenden Verkehrs-verhältnissen. Eine Tramverlängerung hingegen wäre einetatsächliche Lösung. Das Tram ist auch greifbar in derNähe und auf der Ebene sollte weitergearbeitet werden.Der Vorwurf von Josua Studer, dass Basel-Stadt abblo-cken würde, muss zurückgewiesen werden. Wer blockt,ist Allschwil und auch der Kanton, der mit der Tramverlän-gerung nicht vorwärtsmachen möchte. Die Parallelität vonMIV und ÖV ist längerfristig nicht haltbar, nicht zahlbar.Der Raum ist beschränkt und immer mehr Verkehrsinfra-strukturen müssen unter die Oberfläche. Darum müssensolche Projekte hinterfragt werden.

Rolf Richterich (FDP) hat auf der aktuellen Richtplankar-te von Basel-Stadt nachgeschaut: Der Zubringer Allschwilist nicht verzeichnet. Doch das ist eigentlich nur eine Ne-benfrage. Hauptfrage ist, ob Allschwil eine adäquate Ver-kehrsanbindung an eine Hochleistungsstrasse haben soll.Immerhin spricht man von der grössten Gemeinde desKantons (manchmal auch nur von der zweitgrössten,wenn Reinach schneller wächst). Rolf Richterich ist keinAllschwiler und fühlt sich deswegen legitimiert, frei zureden. Wenn man nach Allschwil, beispielsweise für eineSitzung, fahren muss, dann muss man sich immer überle-gen, wie man das am besten angehen soll. Es ist ein Hür-denlauf durch die Stadt und man weiss manchmal nicht,wie man den bewältigen soll. In dieser Situation einfachauf den ÖV zu pochen ist nicht sinnvoll. Rolf Richterichplädiert dafür, den Grabenkampf zwischen ÖV und MIV zuüberwinden. Die Aussage Martin Rüeggs, den MIV könneman sich langfristig nicht mehr erlauben, hat Rolf Richte-rich «auf der Seele weh getan, denn dann können wirunsere Region grad beerdigen». Es würde sich um einekleinere Investition drehen, als beim Herzstück. Rolf Rich-terich ist von der Notwendigkeit des Herzstücks über-zeugt. Den grossen Zuwachs an Mobilität kann man nurauf dem Verkehrsträger Schiene bewältigen, nicht auf derStrasse, wo man auch weiterhin limitiert bleiben wird.Dennoch ist die Anbindung Allschwils zwingend. Mit einerPriorisierung zwischen ÖV und MIV hat das rein gar nichtszu tun. Wenn der Standort seine Attraktivität bewahrenmöchte, dann braucht es diese Infrastrukturprojekte. DenKopf wegen den Kosten in den Sand zu stecken und allesden ÖV abdecken lassen wollen ist dabei keine konstrukti-ve Haltung. Das vorliegende Beispiel zeigt für Rolf Richte-rich exemplarisch die Probleme in der grenzüberschreiten-den Verständigung, wobei man notabene von der «klein-sten» Grenze spricht, keiner Landesgrenze, sondern jenerzwischen den beiden Partnerkantonen. Es wäre bedenk-lich, die gemeinsamen Probleme auf dieser Ebene nichtlösen zu können. Zurzeit werden diese Probleme nur hinund her geschoben und man sollte gemeinsam aktiv wer-den.

Simon Trinkler (Grüne) findet es heikel, wenn nun ver-sucht wird, eine Verweigerungshaltung von Basel-Stadtaus abstimmungstaktischen Gründen zu zeichnen. Basel-Stadt verweigert sich nicht. Auch die Stadt hat in diesemRaum Probleme und der Zubringer würde ihr nur neuebescheren. Im Moment wird die Verkehrskapazität beimLuzernerring durch den Bau des Kreisels an der Kreuzung

Page 25: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2223

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

Richtung Bachgraben erweitert. Dadurch wird der Knoten-punkt mit einer beträchtlichen Summe verbessert. DieAufgabe dieses Zubringers wird damit alternativ gewähr-leistet. Für Allschwil Dorf und Neuallschwil brächte derZubringer nicht viel. Deshalb muss hinterfragt werden, obman dafür so viel Geld in die Hand nehmen will.

Siro Imber (FDP) versteht nicht, was eine Tramverlänge-rung ins Dorf mit dem Zubringer für das GewerbegebietBachgraben zu tun haben soll. Und wenn die Tramlinie 8verlängert werden soll, dann müsste man genau dort ver-längern, wo es von links und grün stets bekämpft wurde,nämlich durch die Parkallee. Die Argumentation wird anden Haaren herbei gezogen. Im Bachgraben gibt es im-mer mehr Arbeitsplätze, was sich zunehmend auch aufdie Steuerstatistik von Allschwil niederschlägt. Davonprofitiert auch der Kanton. Dass man endlich ein Gewer-begebiet vorzeigen kann, welches sich derart positiv ent-wickelt ist gut und muss gefördert und weiterentwickeltwerden. Dazu gehört auch eine gute Verkehrsanbindung.Auch darf man von den Arbeitnehmenden in diesem Ge-werbegebiet keine Hürdenläufe in der ÖV-Nutzung erwar-ten. Der Rekrutierungsradius ist sehr gross und dem mussman Rechnung tragen.

Josua Studer (parteilos) widerspricht der Aussage, dassin der Tramverlängerung eine Lösung gesehen werdenkönnte. Der Bus ist nur eine Zwischenlösung, das Tramfährt auf der gleichen Strecke wie der Bus. Ein Tram ge-hört in die Innerstadt, wo es eng ist, ausserhalb der Stadtbraucht es flexiblere Lösungen, also einen Bus. Es isteine «Wüthriche Zwängerei», ein Tram bis in das Bach-grabengebiet legen zu wollen. Ein Bus lässt sich individu-ell einsetzen, ein Tram ist keine gute Sache in diesemGebiet. Es bräuchte eine Umfahrung, damit die Strassenfrei werden für den ÖV, eben für den Bus.

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) findet esinteressant, der Diskussion zu folgen. Die Einen redenvom Einen, die Anderen meinen das Andere. Was MartinRüegg mit seiner «Gefolgschaft» propagiert, Bus 48 undPark & Ride, sind nur kleine Massnahmen. Hans-PeterWessels und Jörg Krähenbühl sind gemeinsam bemüht,diese umzusetzen. Doch damit alleine wird das Mobilitäts-problem nicht gelöst. Es liegt ein anderer Auftrag vor, derunter dem Namen ELBA läuft. Zur Tramverlängerung wur-den zudem zwei Studien erstellt. Man kam zum Schluss,dass es eine mögliche Lösung wäre, allerdings eine sehrteure wo auch Widerstand aus SP-Kreisen in der Gemein-de Allschwil erwächst. Aber auch für den Autoverkehrbedarf es einer Lösung. Hans-Peter Wessels versicherteJörg Krähenbühl, dass der Zubringer wieder in den Richt-plan findet, wenn in der Studie ELBA die Südumfahrung inwelcher Form auch immer herauskommt. Deshalb bittetder Regierungsrat um Zustimmung zum Postulat.

://: Der Landrat überweist das Postulat 2009/279 mit47:23 Stimmen und 4 Enthaltungen.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.01]

Für das Protokoll:Pascal Andres, Landeskanzlei

*

Nr. 2223

17 2009/299

Motion von Petra Schmidt vom 29. Oktober 2009: Än-

derung Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), § 126

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) zufolge ist dieRegierung nicht bereit, die Motion entgegenzunehmenund begründet dies nun.

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) erklärt,dass grundsätzlich für Baugesuche eine Publikations-pflicht im Amtsblatt besteht. In den meisten Gemeindenwerden Baugesuche zusätzlich zum Amtsblatt auch inkommunalen Mitteilungsblättern veröffentlicht. Ausgenom-men sind nur kleine Vorhaben oder solche, die keinerleinachteilige Auswirkungen auf die Nachbarschaft habenkönnen. Alle übrigen Bauvorhaben müssen zeitgleich zurPublikation auch mit Profilstangen auf den betreffendenGrundstücken ausgesteckt werden. Die Profilierung dientder Sichtbarmachung der ungefähren Dimensionen einesBauobjekts. Sie übernimmt aber auch die Funktion eineröffentlich erkennbaren Bauanzeige. Das dient all jenen,welche das Amtsblatt nicht lesen. Ausgenommen von derProfilierungspflicht sind Nutzungsänderungen und bauli-che Anpassungen von Gebäudeaussenhüllen. Bei diesenkommen aber ohnehin die öffentlich-rechtlichen Vorschrif-ten zu Immissionsbegrenzungen zum Zuge (Lärm, Ge-ruch). Diese Praxis hat sich in der Vergangenheit bewährt.In der Tat kann es vorkommen, dass Eigentümer vonnaheliegenden, durch zum Beispiel nur schmale Wegegetrennte Parzellen nicht direkt angeschrieben werden.Es gibt klare gesetzliche Vorschriften für Grenzabständeund Gebäudehöhen, die eine übermässige Beeinträchti-gung der Nachbarschaft verhindern sollen. Sollte ein Ge-bäudeabstandspolygon die Strassenparzelle überschrei-ten ohne dass eine Strassenbaulinie besteht und dieNachbarparzelle tangieren, so wäre zur Realisierung oh-nehin das Einverständnis vom Grundeigentümer mittelsDienstbarkeit einzuholen.Die Klassifikation von Strassenarten ist kein brauchbaresAbgrenzungskriterium zur Bestimmung, wann über diedirekt angrenzenden Parzellen hinaus eine schriftlicheMitteilung erfolgen muss. Damit ist nicht mehr sicher ge-stellt, dass alle Nachbarn in unmittelbarer Nähe, die sichtangiert fühlen, erfasst werden. Ein klares Abgrenzungs-kriterium kann allenfalls ein metrisch festgelegter Radiussein, in welchem alle Parzelleneigentümer angeschriebenwerden müssen. Dafür wäre jeweils auf die Situation vorOrt oder die jeweiligen Bauobjekte abzustellen.Die geltende Regelung gibt klare Vorgaben. Die direktenGrenznachbarn lassen sich immer eindeutig definieren.Das dient der Rechtssicherheit und der Rechtsgleichheit.Die übrigen, im näheren oder weiteren Umfeld gelegenenGrundeigentümer müssen das kantonale Amtsblatt kon-sultieren und werden damit allen anderen Bürgerinnenund Bürgern gleichgestellt. Im Lichte dieser Erwägungenbittet Sie die Regierung, diese Motion abzulehnen. DerRegierungsrat ist überzeugt, dass die Annahme der Moti-on ein Wirrwarr und neue Einsprachen auslösen wird.

Petra Schmidt (FDP) hat ein gewisses Verständnis dafür,dass diese Gefahr bei einem erweiterten Kreis von Leu-ten, die angeschrieben werden sollen, besteht. Aus Sichtder Motionärin sprechen aber Überlegungen zu Trans-

Page 26: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 20102224

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

parenz und Offenheit dafür, diesen Schritt zu machen. EinBeispiel: Der Regierungsrat erwähnte, dass eine Erweite-rung oder Vergrösserung einer Liegenschaft mit Bauprofi-lierung markiert wird. Dadurch wird das Vorhaben für je-den in der Nähe wohnenden sofort ersichtlich. Es gibtaber auch Fälle, wo Gebäude nur in ihrem Inneren umge-nutzt werden sollen. So geschehen in einem Gebäude ineiner Gewerbezone, angrenzend an eine Wohnzone,getrennt durch ein vier Meter breites Strässchen. In derGewerbeliegenschaft befand sich ein Lagerhaus. Neusiedelt sich die Post in diesem an. Von aussen konntekein Mensch sehen, dass etwas verändert wurde. Nur dieNutzung wurde verändert und das war der Grund für dasBaugesuch. Die Nutzung durch die Post hat aber zur Fol-ge, dass jeden Morgen mehrere Lastwagen zum Gebäudeanfahren und zudem die Austräger mit ihren – löblicher-weise – Elektrofahrzeugen verkehren. Diese Liegenschaftist von drei Strassen umgeben, kein Anstösser wurdedirekt informiert. Es befindet sich daneben ein Mehrfami-lienhaus mit vier Wohnungen. Wo ist der Unterschied beiden Immissionen, ob die Parzelle des Mehrfamilienhausesdirekt oder durch das schmale Strässchen getrennt an dieandere Parzelle angrenzt? Sind die Bewohner diesesMehrfamilienhauses nun mehr oder weniger gestört vomBetrieb, weil ein vier Meter breites Strässchen die Par-zellen trennt? Der Beweggrund der Motionärin ist, dassden Anwohnern von Beginn an transparent über das Vor-haben kommuniziert werden soll. Ob ein schmales Sträss-chen zwei Parzellen voneinander trennt, spielt bezüglichImmissionen keine Rolle. Für den Kanton würden keinezusätzlichen Aufwendungen entstehen, allenfalls für dieGemeinden bedeutet es mehr Arbeit und die zusätzlicheneingeschriebenen Briefe kosten natürlich etwas. Im Sinneder Transparenz und Offenlegung ist das aber gerecht-fertigt. Die vom Regierungsrat angesprochene Problema-tik, wer bis zu welchem Grad informiert werden muss,lässt sich sicher regeln und das Bauinspektorat wird einegute Regelung finden. Petra Schmidt bittet um Unterstüt-zung der Motion.

Peter Holinger (SVP) zufolge würde die SVP-Fraktionden Vorstoss als Postulat überweisen wollen. Peter Holin-ger hat eine Situation wie die beschriebene selbst beiseinem Betrieb miterlebt. Neben seinem Betrieb ist einGewerbebau neu erstellt worden. Die Strasse zu seinemBetrieb wäre ohne Intervention von Peter Holinger einJahr lang gesperrt worden, weil der Kran darauf hättestehen sollen. Die Zufahrt zu seinem Betrieb wäre damitversperrt gewesen. Die beiden Parzellen sind nur durcheine kleine Quartierstrasse getrennt. Aus diesem Grundsetzt Peter Holinger auch ein grosses Fragezeichen hinterdie Baubewilligung, weil der Abwasserschacht bis aufseine Parzelle verlegt wurde und er dennoch nicht an-geschrieben wurde. Das ist – so Peter Holinger – eineschlechte Erfahrung gewesen, die mit der Motion erspartgeblieben wäre. Einzig positiv an der Sache war für PeterHolinger, dass er seinen Betrieb an den Wärmeverbundanschliessen konnte. Im Sinne eines Postulats soll dasAnliegen des Vorstosses geprüft werden können.

Isaac Reber (Grüne) erachtet das Prinzip, dass Baupro-jekte den Nachbarn angezeigt werden sollen, als wichtig,damit sich diese ein Bild davon machen können, wasgeplant ist. Dass die Anzeigepflicht durch eine Wegpar-zelle, und sei es nur ein zwei Meter breites Fusswegchen,

dahinfällt, macht keinen Sinn. Man erreicht damit nur ei-nes, dass nämlich der Ärger nachgelagert hervortritt, dennirgendwann erfahren die Leute sowieso von einem Pro-jekt. Und dass der Ärger kommt, kann man sicher sein.Die Grünen unterstützen das Prinzip, dass Öffentlichkeitund Transparenz herrschen soll und sind daher für Über-weisung der Motion.

Auch die SP hat folgend Martin Rüegg (SP) Verständnisfür das Anliegen der Motionärin. Die SP teilt aber die Mei-nung der SVP, dass der Vorstoss nur als Postulat über-wiesen werden solle. Im Sinne der Transparenz kanndurchaus ein Zugewinn entstehen. Der Regierungsratseinerseits hat die Problematik ganz offensichtlich durch-aus auch erkannt, fraglich sind für ihn die Kriterien, wel-che zur Anwendung gelangen könnten. Diese müsstengenau definiert werden. Das spricht für ein Postulat, weildamit diese Frage besser behandelt werden kann. DieSP-Fraktion stimmt also einem Postulat, nicht aber einerMotion zu.

Felix Keller (CVP) erklärt, dass die CVP/EVP-Fraktiongrosses Verständnis für die Motion hat und diese unter-stützt. Ausführlich wurde die Begründung schon von Vor-rednern dargelegt. Ein weiteres Beispiel aus der Praxisist, wenn jemand ein Dachfenster bei seinem Haus ein-bauen will und vis-à-vis davon auf der anderen Seite ei-nes kleinen Fusswegs ein anderes Haus steht, so werdennach heutiger Praxis die gartenseitigen Anwohner an-geschrieben, jene wirklich betroffenen auf der anderenSeite des Weges aber nicht. Im Dienste einer besserenTransparenz sollte man daher diese Motion unterstützen.

Karl Willimann (SVP) gibt zu Bedenken, dass es nebenöffentlichen Wegen auch private Wege gibt, so genannteAnmerkungsgrundstücke. Bei diesen kann es ein Problemgeben, wenn alle mit angeschrieben werden sollen. Einemögliche Lösung wäre, Betroffenheitssphären (wie beimDenkmal- und Heimatschutz) zu definieren. In seiner Ar-beit hat Karl Willimann das geschilderte Problem mehr-fach erlebt. Ein weiteres Argument sind auswärtige Eigen-tümer, die das Amtsblatt nicht konsultieren. Wenn diesefeststellen, dass eine Bewilligung ohne deren Konsultationerteilt worden ist, so ist das eine unschöne Sache. DerVorstoss hat daher durchaus seine Berechtigung.

Rolf Richterich (FDP) erachtet das Baubewilligungsver-fahren als sehr schlank, was im Sinn der Sache ist. Es istnur zum Besten, wenn man den Kreis der anzuschreiben-den Betroffenen erweitert. Zurecht erwähnt wurde dasBeispiel, wo der Grundeigentümer nicht im selben Hauswohnt. Rolf Richterich hat einen solchen Fall in seinerKirchgemeinde erlebt, wo die Parzellen durch 1.5 MeterAllmend getrennt sind und nicht angeschrieben wurde.Nur weil er immer wieder vor Ort ist, hat er dennochKenntnis genommen. Anders hätte er das nicht überprü-fen können. Auch muss man sich vergegenwärtigen, dassdie Lektüre des Amtsblattes wegen der Codes, der Grund-buchnummern, die darin verwendet werden, keine ein-fache ist. Rolf Richterich bittet um Überweisung des Vor-stosses – und zwar als Motion. Die Umwandlung in einPostulat bringt nichts, man legt in der Behandlung damitnur eine zusätzliche Runde ein.

Page 27: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2225

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

Auch bei der Motion bewahrt man sich die Möglichkeit,sich noch immer zugunsten einer anderen Formulierungzu entscheiden oder ganz auf eine Änderung zu verzich-ten. In Stein gemeisselt ist damit noch nichts.

Petra Schmidt (FDP) findet den Zusammenschluss vonSP und SVP in dieser Frage zwar sehr sympathisch, siemöchte aber dennoch an der Motion festhalten, da siefeststellt, dass sich der Landrat im Grunde genommeneinig ist, nur beim Weg bestehen Differenzen. Auch beieiner Motion kommt das Anliegen nochmal in den Landrat,wo über die Details debattiert werden kann.

://: Der Landrat überweist die Motion 2009/299 mit 61:12Stimmen bei 3 Enthaltungen.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.19]

Für das Protokoll:Pascal Andres, Landeskanzlei

*

Nr. 2224

18 2009/326

Interpellation von Martin Rüegg vom 12. November

2009: H2-Tunnel: Wer trägt die politische Verantwor-

tung?. Schriftliche Antwort vom 26. Januar 2010

://: Der von Martin Rüegg beantragten Diskussion wirdstattgegeben.

Martin Rüegg (SP) dankt dem Regierungsrat für die Be-antwortung, auch wenn er sich mit dieser – wenig überra-schend – nicht restlos zufrieden geben kann. Der Landratdiskutiert über ein weiteres, unerfreuliches Kapitel in derlangen Geschichte der H2. Das vermutlich letzte Kapitelsteht noch bevor, nämlich die Beratung und Bewilligungdes Nachtragkreditbegehrens. Mit Interesse hat MartinRüegg gelesen, dass die Regierung bestätigt, nicht denEmpfehlungen der Verwaltung gefolgt zu sein. Damit hatsie sich eigentlich auch nicht an die gesetzlichen Vorga-ben gehalten. Auf Seite 3 der Beantwortung wird die teu-rere Verhandlungslösung mehrfach mit dem Interesse derÖffentlichkeit an einer raschen Abwicklung des Bauvorha-bens verteidigt. Genauso sehr hat natürlich die Öffentlich-keit auch ein Interesse daran, zu wissen, warum die H2abermals 7 Mio. Franken teurer zu stehen kommen wirdund wer dafür die Verantwortung übernehmen muss. Die-se Antwort bleibt die Regierung schuldig. Richtigerweisehat die Regierung das Beschwerderisiko als extrem hocheingeschätzt. Das wirft die Frage auf, warum nicht vonBeginn an auf eine Verhandlungslösung hingearbeitetwurde. An mehreren Stellen in der Beantwortung wird derEntscheid der Regierung mit dem Ermessensspielraumgerechtfertigt. Dazu muss gefragt werden, wo die gesetzli-che Grundlage für diesen Spielraum niedergeschriebensteht. Martin Rüegg konnte in den Bestimmungen zumöffentlichen Beschaffungswesen nichts dergleichen fin-den. In §24, Abs. 6 dieses Gesetzes steht gar: «...dassdie Angebote nach einheitlichen Kriterien geprüft werden»und gemäss §26, Abs. 1 «erfolgt der Zuschlag auf daswirtschaftlich günstigste Angebot». Auch in der Verord-nung lässt sich kein Ermessensspielraum finden. Persön-

lich erachtet es Martin Rüegg als richtig und die Verord-nung zum Gesetz sieht auch vor, dass die Ökologie alsweiteres Kriterium eine gewichtige Rolle spielen soll. Je-doch ist das Argument der Regierung, man habe sich füreine Arbeitsgemeinschaft mit lokalen Unternehmen ent-schieden, fraglich, denn genau aus diesem Grund, umdiesen Heimatschutz zu überwinden, hat man das Gesetzüber die öffentlichen Beschaffungen beschlossen.Fazit: Vieles ist nachvollziehbar, vieles auch entschuldbar,aber dass die Regierung nicht den Mut aufbringt, die poli-tische Verantwortung für die weitere Verteuerung desbereits mehr als teuren Strassenabschnitts zu überneh-men, ist enttäuschend.

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) korrigiertvorab, dass nicht ein Nachtragkreditbegehren noch folgenwird, sondern ein Zusatzkredit.Warum hat sich der Regierungsrat für ein Los und nichtfür deren zwei entschieden? Diese Diskussion wurdelängst geführt, und zwar in der Kommission und in derÖffentlichkeit. Hätte man von Anfang an zwei Lose vor-gesehen, so wäre die Strasse gemäss Einschätzung derFachleute rund 10 Mio. Franken teurer geworden. Daherhat sich der Regierungsrat aus finanziellen Gründen fürein Los entschieden. Zwei Arbeitsgemeinschaften habendarauf hin gleich teuer, für 118 Mio. Franken mit einerDifferenz von 0.03%, offeriert, was zu einem sehr hohenBeschwerderisiko führte. Die Beschwerde kam und eineLösung musste gefunden werden. Hätte man diese nichtgefunden und das Bundesgericht entscheiden lassen,dann wäre es wirklich zu einer Verteuerung des Projektesgekommen. Die Baustellen wären nämlich still gelegen.Die 7 Mio. Franken sind keine zusätzlichen Kosten. Sol-che wären bei einem zweiten Baulos angefallen. Die ge-wählte ist die günstigere Lösung. Wären die beiden Ange-bote der Arbeitsgemeinschaften nicht derart dicht bei-einander gelegen, so hätte es vielleicht auch gar keineBeschwerde gegeben. Der Regierungsrat ist glücklich,trotz der beiden knappen Offerten eine Lösung gefundenzu haben, denn jeder Tag, an dem die Baustelle still steht,kostet auch und wäre im Endeffekt wohl teurer gekommenals die gewählte Lösung.

://: Damit ist die Interpellation 2009/326 erledigt.

Für das Protokoll:Pascal Andres, Landeskanzlei

*

Page 28: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 20102226

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

Nr. 2225

19 2009/345

Postulat von Jürg Wiedemann vom 26. November

2009: Einrichten einer Litteringplattform

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) erklärt, dass dieRegierung das Postulat entgegennehmen möchte undfragt nach Gegenstimmen.

Oskar Kämpfer (SVP) zufolge zeigt die mit dem vorlie-genden Vorstoss aufgeworfene Thematik sehr exempla-risch, wie man ein Problem sehr gut oder eben gar nichtlösen kann. Spricht man von Littering, dann meint mandamit das konkrete Problem, dass Abfall nicht entsorgt,sondern einfach auf der Strasse liegen gelassen wird. Essollte darum gehen, dieses Problem tatsächlich zu lösen.Eine Litteringplattform ist aber einfach nur eine weiterePlattform, wo man darüber spricht, ohne Regeln odersonstige Sanktionen. Einzig Singapur hat in dieser Fragekorrekt gehandelt und leidet weitaus weniger unter Litte-ring als man hierzulande tut. Schleierhaft ist Oskar Kämp-fer, wie sich die Regierung dazu aussprechen kann, einensolchen Vorstoss entgegennehmen zu wollen. «Da mussjemand ein Beschäftigungsproblem haben.» Die SVP-Fraktion spricht sich gegen die Überweisung aus.

://: Der Landrat überweist das Postulat 2009/345 mit31:30 Stimmen bei 1 Enthaltung durch Stichentscheidder Präsidentin.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.28]

Für das Protokoll:Pascal Andres, Landeskanzlei

*

Nr. 2226

20 2009/346

Interpellation von Sarah Martin vom 26. November

2009: Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain. Schrift-

liche Antwort vom 23. März 2010

Isaac Reber (Grüne) gibt in Abwesenheit der Interpellan-tin eine Erklärung ab. Ein gewisses Unbehagen bleibtbestehen, wenn geplant wird, weitere Ämter in das Land-wirtschaftliche Zentrum Ebenrain bringen zu wollen. Eshandelt sich um eine der energietechnisch schlechtestenLiegenschaften des Kantons. Nötig wären umfassendereNeuerungen als nur eine Pinselrenovation. Die Grünensind nicht zufrieden damit, dass der Zustand unverändertund gar durch die Ansiedlung weiterer Ämter noch zemen-tiert werden soll. Daher behält man sich weitere Vorstössevor.

://: Somit ist die Interpellation 2009/346 erledigt.

Für das Protokoll:Pascal Andres, Landeskanzlei

*

Nr. 2227

21 2009/373

Interpellation von Jürg Wiedemann vom 9. Dezember

2009: Biotop als Ausgleichsfläche für den Bau der

zweiten Schleuse. Schriftliche Antwort vom 9. März

2010

Jürg Wiedemann (Grüne) gibt eine kurze Erklärung ab.Er würde es begrüssen, wenn die Regierung sich für einBiotop, wie jenes auf der Parzelle 1550 und auch weiterenim Kanton einsetzen würde, denn diese sind wichtig –auch als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung.

://: Somit ist die Interpellation 2009/373 erledigt.

Für das Protokoll:Pascal Andres, Landeskanzlei

*

Nr. 2228

22 2009/231

Postulat von Eva Chappuis vom 10. September 2009:

Jungen Berufsleuten den Berufseinstieg ermöglichen

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) erklärt, dass dieRegierung mit einer Erklärung bereits sei, das Postulatentgegenzunehmen.

Folgend Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) sieht dasLandratsgesetz in § 35 zwei Arten von Postulaten vor. Miteinem Postulat nach Litera a. beauftragt der Landrat denRegierungsrat, einen bestimmten Gegenstand zu prüfenund über die Abklärungen zu berichten. Nach Litera b.kann der Landrat den Regierungsrat zu einem bestimmtenVorgehen oder Verhalten in seinem Kompetenzbereicheinladen. Beim vorliegenden handelt es sich eigentlich umein Postulat nach Litera b., der Regierungsrat möchteaber dem noch nicht zustimmen, bevor er sich der Aus-wirkungen nicht bewusst ist und wäre daher bereit, es imSinne eines Postulats nach Litera a. entgegenzunehmen.

Paul Jordi (SVP) stellt fest, dass seit Einreichen des Pos-tulats bereits mehr als ein Jahr verstrichen ist. Die Be-schäftigungslage hat sich seither deutlich verbessert. Werinteressiert ist an einer Arbeit findet nach seiner Lehrezumeist sofort eine Festanstellung. Das hat die BZ geradeerst auch in einem Bericht bestätigt. Für Härtefälle bestehtbereits eine Beschäftigungsgarantie für sechs Monate.Basierend auf der Annahme, dass das Postulat den Per-sonalstopp tangieren wird ist die SVP-Fraktion gegen eineÜberweisung.

Auch Eva Chappuis (SP) sieht eine «halbe Ewigkeit»verstrichen, seit das Postulat eingereicht wurde. Es han-delt sich bei diesem aber unmissverständlich um ein Pos-tulat nach Litera b., also um eine Einladung zu einemVorgehen und nicht um einen Auftrag auf prüfen und be-richten, denn es soll sofort etwas geschehen und nichterst in ein paar Jahren. Die Probleme auf dem Arbeits-markt sind – entgegen der Meinung von Landrat Jordi –noch nicht bewältigt. Wenn eine Umsetzung Sinn macht,

Page 29: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2227

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

dann jetzt. Eva Chappuis macht darauf aufmerksam, dassder Anteil des arbeitslosen Pflegepersonals beispiels-weise relativ hoch ist. Es handelt sich bei diesen um eineder grössten Ausbildungsgruppen des Kantons und dieseLeute muss man für die Betriebe erhalten, denn sie sindvor allem in den Betrieben dienlich, wo sie ausgebildetwurden. Sie sollen nicht wegen einem Sollstellenplan aufdie Strasse gesetzt werden. Die Erfahrung hat auch ge-zeigt, dass das halbe Jahr im Anschluss an die Lehre injüngster Zeit nicht mehr ausreichte. In normalen Zeitenreicht es, zurzeit aber nicht. Eva Chappuis bittet um Über-weisung als Postulat im Sinne von Litera b.

Urs Berger (CVP) erklärt, dass die CVP/EVP-Fraktion dieÜberweisung unterstützt. Tatsächlich ist es ein Problem,dass Jugendliche nach ihrer Lehre nicht einfach undschnell eine Stelle finden können. Das ist nicht nur in derPflege, sondern auch in anderen Branchen der Fall. DieWirtschaft geht in dieser Frage mit einem guten Beispielvoran. Sie behält Jugendliche nach ihrer Lehre für einJahr – mit der klaren Auflage, dass sie sich für eine Stellebemühen müssen. Das Jahr kann also nicht als Freipassverstanden werden. Mit entsprechenden flankierendenMassnahmen müssen die Bemühungen um eine Stellen-suche gewährleistet werden. Man sollte das Anliegennicht einfach mit Verweis auf bessernde Zahlen zur Seiteschieben. Nach wie vor gibt es Branchen, in denen dieJugendlichen nach der Lehre keine Anschlusslösung ha-ben – z.B. KV. Die Lehrmeisterinnen und Lehrmeister sindbei der Unterstützung auch gefragt und auch der Kantonals Ausbildner.

Jürg Wiedemann (Grüne) betont, dass die Grünen dieÜberweisung des Postulats einstimmig unterstützen.Landrat Jordi erwidert Jürg Wiedemann, dass die Ge-samtzahlen tatsächlich bessern, ein grosses Problemaber die bestehenden hohen Arbeitslosenzahlen bei denJugendlichen darstellen. Die Entlastung fand bei den mitt-leren Altersgruppen, also jenen, die bereits Berufserfah-rung aufweisen können, statt. Letztlich wird es wohl weni-ger Kosten verursachen, wenn man den Jugendlichenermöglicht, ihre Qualifikationen zu halten und einen ad-äquaten Job zu finden, indem man sie noch ein paar Mo-nate behält.

Regina Vogt (FDP) zufolge kann die FDP-Fraktion eineÜberweisung unterstützen, wenn sie gemäss den Aus-führungen von Adrian Ballmer gemäss Litera a. erfolgt.Auch die FDP möchte wissen, welche Auswirkungen einsolches Vorgehen hätte. Besteht Eva Chappuis auf eineAuslegung als Postulat gemäss Litera b., dann kann dieFDP die Überweisung nicht unterstützen.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) fragt den Vertreterder Grünen, wie es sich vereinbaren lässt, dass aus denReihen der Grünen um die 10 Budgetanträge eingereichtwerden, die auf massive Kürzungen im Budget aus sind,gleichzeitig die Überweisung des vorliegenden Vorstossesvon den Grünen aber einstimmig unterstützt wird. OhneLohn lassen sich diese Jugendlichen nicht weiterbeschäf-tigen!

Isaac Reber (Grüne) ist zwar nicht Urheber der Budget-anträge, möchte aber, dass die beiden nicht gegeneinan-der ausgespielt werden. Die Budgetanträge der Grünen

zeigen einen moderaten Weg auf, wie Korrekturen amBudget angegangen werden könnten. Das Postulat löst inerster Linie einen Prüfungsauftrag aus. Zudem ist im kom-menden Frühling eine Aufgabenüberprüfung geplant. Zudieser gehört auch das vorliegende Postulat. Es ist auchdenkbar, alte Aufgaben abzugeben und neue anzuneh-men. Eine neue Aufgabe heisst nicht automatisch, dasssich das Budget deswegen erhöhen muss.

Eva Chappuis (SP) gehört definitiv nicht zu jenen Landrä-ten, welche das Parlament mit Vorstössen überflutet. DerVorstoss ruht seit seiner Einreichung bereits über einJahr. Will die Regierung auch noch prüfen und berichten,dann vergeht wiederum ein Jahr und die Krise ist bis da-hin – hoffentlich – wirklich kein Thema mehr. Es geht nichtum prüfen und berichten, der Regierungsrat soll zu einemkonkreten Handeln eingeladen werden, auch wenn dieFDP damit nicht ins Boot geholt werden kann.

://: Der Landrat überweist das Postulat 2009/231 mit43:35 Stimmen ohne Enthaltungen.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.40]

Für das Protokoll:Pascal Andres, Landeskanzlei

*

Nr. 2229

23 2009/262

Postulat von Klaus Kirchmayr vom 24. September

2009: Strategische Überprüfung der Aufgabenteilung

zwischen Kanton und Gemeinden

://: Das Postulat 2009/262 wird stillschweigend überwie-sen.

Für das Protokoll:Pascal Andres, Landeskanzlei

*

Nr. 2230

24 2009/309

Interpellation von Petra Schmidt vom 29. Oktober

2009: Humanitäre Einsätze von Mitarbeitenden der

Kantonalen Verwaltung. Schriftliche Antwort vom 26.

Januar 2010

Petra Schmidt (FDP) gibt eine kurze Erklärung ab: DieInterpellantin begrüsst es ausdrücklich, dass die Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter der Verwaltung die Möglichkeiterhalten, an humanitären Einsätzen teilzunehmen. Klar ist,dass solche Beteiligungen nicht endlos ausgebaut werdenkönnen, weil diese meist auch sehr ausgedehnt sind. Alljenen Mitarbeitern, die sich für diese doch sehr an-spruchsvollen Einsätze zur Verfügung stellen, gehörtDank ausgesprochen.

://: Somit ist die Interpellation 2009/309 erledigt.

Für das Protokoll:Pascal Andres, Landeskanzlei

Page 30: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 20102228

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

Nr. 2231

25 2009/330

Interpellation von Klaus Kirchmayr vom 12. November

2009: Bereitschaft der Feuerwehren im Kanton.

Schriftliche Antwort vom 26. Januar 2010

Klaus Kirchmayr (Grüne) gibt eine kurze Erklärung ab:Der Interpellant lobt die Art der Beantwortung der Interpel-lation und die Transparenz und Ausführlichkeit der Ant-worten. Gesamthaft kann man mit der Bereitschaft derFeuerwehr zufrieden sein. Diese Transparenz sollte fort-geschrieben werden. Die Gebäudeversicherung solltezum Beispiel das Resultat der Bereitschaftsübung noch imJahr der Durchführung auf dem Internet publizieren.Schmunzeln musste der Interpellant bei der Feststellung,dass offenbar Feuerwehrverbünde besser reagieren.

://: Somit ist die Interpellation 2009/330 erledigt.

Für das Protokoll:Pascal Andres, Landeskanzlei

*

Nr. 2232

26 2009/342

Motion von Klaus Kirchmayr vom 26. November 2009:

Einheitliche Finanzstandards bei Landratsvorlagen

://: Die Motion 2009/342 wird stillschweigend überwiesen.

Für das Protokoll:Pascal Andres, Landeskanzlei

*

Nr. 2233

27 2009/347

Parlamentarische Initiative von Klaus Kirchmayr vom

26. November 2009: Einführung der Leistungsmotion

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) erklärt, dass dieparlamentarische Initiative direkt an die Finanzkommissionzur Überarbeitung überwiesen werden soll.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) erklärt, dass derRegierungsrat die parlamentarische Initiative ablehnt.Begründung ist, dass die schweizerische Staats- undVerfassungsordnung im wesentlichen durch vier tragendeGrundelemente als verfassungsgestaltende Leitprinzipiengeprägt ist: Dem rechtsstaatlichen, dem demokratischen,dem föderalistischen und dem sozialstaatlichen Element.Zum rechtsstaatlichen Element gehören die Gewalten-teilung, die Gesetzmässigkeit der Verwaltung, dieVerwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit und dieGarantien der Rechtsgleichheit und der Freiheitsrechte.Die Kantonsverfassung schreibt in § 4 die Bindung anRecht und Gesetz vor. Der Landrat ist gemäss § 61 derKantonsverfassung die gesetzgebende Behörde des Kan-tons, der Regierungsrat ist gemäss § 71 die leitende und

oberste vollziehende Behörde. Unter Berücksichtigung derGesetzmässigkeit der Verwaltung dürfen und sollen Re-gierung und Verwaltung nur im Rahmen von Recht undGesetz tätig sein. Die Leistungsseite definiert der Landratim Gesetz, wobei er alle grundlegenden und wichtigenBestimmungen festlegt. Ausführende Bestimmungen kannder Landrat in Form von Dekreten erlassen, soweit ihndas Gesetz dazu ausdrücklich ermächtigt. Die Finanzie-rungsseite definiert der Landrat über Budgetkredite, Ver-pflichtungskredite und gegebenenfalls mittels Globalbud-get. Ein ausserordentliches Element ist der Budgetantrag.Früher gab es ein Budgetrecht mit ausgedehnter quantita-tiver und qualitativer sowie zeitlicher Spezifikation, dassheisst, die Mittel mussten im Budgetjahr für die spezifi-sche Kontobezeichnung und in der bewilligten Höhe ver-wendet werden. Der Landrat lockerte das Budgetrecht mitder Möglichkeit der Kreditverschiebung und -übertragung,um den haushälterischen Umgang mit den Mitteln zu för-dern und das sogenannte Dezemberfieber zu unterbinden.Das Budgetpostulat greift punktuell aber massiv ins Bud-get ein und schliesst Kreditverschiebung und -übertragungaus und führt die starre qualitative, quantitative und zeitli-che Spezifikation der Mittel wieder ein. Das Erteilen vonLeistungsaufträgen an Dienststellen gemäss Dekret zumFHG ist ein Instrument des Gesetzesvollzugs und liegtdamit im Kompetenzbereich der Regierung. Eine Lei-stungsmotion gemäss der parlamentarischen Initiativeliegt in der Schnittstelle zwischen legislativer und exekuti-ver Kompetenz. Je nach Ausprägung der Leistungsmotionund deren Detaillierungsgrad gehört sie noch zur legislati-ven oder schon zur exekutiven Zuständigkeit. Tatsächlichgibt es Kantone, welche dieses Instrument kennen. Aberdie Instrumente auf der Leistungs- und der Finanzierungs-seite sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Sie müs-sen derart aufeinander abgestimmt sein, dass das Systemmit der Gesetzgebung, den Budgetanträgen und der Lei-stungsmotion nicht überdeterminiert wird. Nach Ansichtder Regierung wäre das im Kanton Basel-Landschaft derFall, weil das heutige System bereits die notwendigenChecks and Balances enthält und durch ein weiteres Ele-ment in ein Ungleichgewicht käme. Der Regierungsratspricht sich aufgrund dieser Erwägungen gegen die parla-mentarische Initiative aus und fordert eventualiter beieinem Staatsrechtsprofessor ein Gutachten über die Aus-gestaltung in Auftrag zu geben, damit die verschiedenenInstrumente vernünftig aufeinander abgestimmt werdenkönnen. Im übrigen muss man beachten, dass darausnicht eine Trockenübung wird. Globalbudgets gibt es nurbei den Spitälern, zu denen – ohne ein Geheimnis preis-zugeben – als Folge des KVG ein Antrag zur Ausgliede-rung aus der Verwaltung vor der Tür steht. Die Einführungdes Instruments wäre somit auf absehbare Zeit ohne prak-tischen Nutzen.

Peter Schafroth (FDP) gibt bekannt, dass sich die FDPintensiv mit dieser parlamentarischen Initiative befassthat. Der Landrat ist in verschiedenen Punkten “frustriert”über seine Handlungsmöglichkeiten. Die heutigen Instru-mente brauchen viel Zeit. Von einer Intervention bis zueiner Umsetzung können bis zu zwei Jahren verstreichen.Im ganzen Spannungsfeld zwischen Exekutive (und imHintergrund die starke Verwaltung) und Parlament undJustiz braucht es künftig stärkere Mittel. In einer Trocken-übung sieht die FDP-Fraktion aber keinen Sinn. Global-budgets gibt es eigentlich nur in den Spitälern, welche in

Page 31: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2229

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

die unternehmerische Freiheit entlassen werden sollen.Insofern wird es auch nicht als zweckdienlich gesehen,die parlamentarische Initiative gutzuheissen, die FDPlehnt diese ab.

Klaus Kirchmayr (Grüne) kann einiges, was der Finanz-direktor erläutert hat, nachvollziehen. Tatsächlich ist eineGefahr, Instrumente auf Vorrat zu definieren. Auch wärees nicht gut, Instrumente zu schaffen, welche sich gegen-seitig konkurrieren und damit ihre Wirkung aufheben. Beidieser parlamentarischen Initiative trifft das aber nicht zu.Sie verlangt nämlich eine Beschränkung des Instrumentsauf jene Bereiche mit Globalbudget. Eine Überdeterminie-rung ist damit nicht gegeben. Globalbudgets machen imKanton Basel-Landschaft rund 550 Mio. Franken jährlichoder knapp ein Viertel des Budgets aus. Vernachlässigbarsind sie nicht. Die Spitäler sollen zwar ausgegliedert wer-den. Diese Ausgliederung wird einerseits Kosten für denKanton verursachen. Die Spitäler müssen zudem kapitali-siert werden. An der Börse kann man nachschauen, wases dafür braucht, gängig sind Sätze von 30-40% des Um-satzes, was in etwa 200 - 300 Mio. Franken ausmacht.Geld, was der Kanton eigentlich nicht hat. Klaus Kirch-mayr hegt Zweifel, ob das Parlament zu diesem Schrittbereit wäre, wenn eine Steuererhöhung die Konsequenzwird. Auch das Argument, ausser den Spitälern gäbe eskeine Bereiche mit Globalbudgets trifft nicht zu. Entstan-den ist die Idee zu diesem Vorstoss im Rahmen der letzt-jährigen Budgetdebatte, wo über Zehntelstellen in derArchäologie zuerst in der Finanzkommission, dann imLandrat gestritten wurde. Unisono war aber klar, dass dieFinanzdiskussion eigentlich auf der falschen Ebene läuft.Die richtige Ebene muss wieder gefunden werden und derWeg dahin ist über eine verstärkte moderne Finanzfüh-rung in der Verwaltung, es sollen mehr Globalbudgetsgeschaffen werden. Andere Kantone haben diesen Schrittvorgemacht, auch einige Gemeinden. Unbefriedigendbleibt, dass bei der Bewilligung von hohen Beträgen fürein Globalbudget nur über komplizierte und langwierigeVerfahren auf der Leistungsseite etwas geändert werdenkann.Abschliessend bemerkt Klaus Kirchmayr, dass das Anlie-gen nicht eine Kopfgeburt seiner Person ist, sondern be-reits in anderen Kantonen zur Anwendung gelangt und alsbewährt gilt. Deshalb soll auch im Kanton Basel-Land-schaft dieser Weg angestossen werden. Dabei musssorgfältig vorgegangen und das ganze System aufeinan-der abgestimmt werden. Dem Finanzdirektor sei aberversichert, dass die Finanzkommission und ihre Mitgliederdieses Fingerspitzengefühl aufbringen können. KlausKirchmayr bittet um Überweisung.

Marc Joset (SP) verweist auf die Schilderungen von Adri-an Ballmer über das geltende System, welches historischgewachsen ist. Dieses befindet sich an der Grenze derDeterminierung, weil man bei der Einführung des NewPublic Management mit Globalbudget und Leistungsauf-trag auf halbem Wege stehen blieb. Anders sieht es beieinigen Gemeinden aus, welche diesen Weg konsequentbis zu Ende beschritten haben und für alle Bereiche Glo-balbudgets definierten. In dieser Situation macht es Sinn,jährlich bei den Leistungsaufträgen mit strategischer Ziel-setzung eingreifen zu können, was auch entsprechendeWirkung auf das Budget hat. Budgetanträge gibt es dannaber keine. Auch gibt es nicht viele Anträge auf Änderung

der Leistungsaufträge, weil die Hürde hoch ist. Das Parla-ment ist zudem damit auch aufgefordert, strategisch zudenken. Was vorliegt ist eine halbwegs befriedigendeLösung, welche Korrekturen, wie von Klaus Kirchmayrdargelegt, erlaubt. Darüber kann diskutiert werden. DieSP-Fraktion spricht sich aber gegen das Instrument derparlamentarischen Initiative aus. Das Thema soll – wennüberhaupt – in einer Vorlage erarbeitet werden, auchwenn der Regierungsrat dafür nicht sehr empfänglich ist.Neben den Spitälern verfügen im übrigen auch Uni undFHNW über Globalbudgets. Immer wieder kommen dieDiskussionen auf, dass innerhalb einer solchen Periodevon meist vier Jahren Einflussmöglichkeiten bestehensollten. Die SP-Fraktion lehnt die vorliegende parlamenta-rische Initiative ab, der Stossrichtung ist sie aber wohlge-sinnt. Klaus Kirchmayr wird dazu eingeladen, eine Motionzum gleichen Ziel einzureichen, damit auf einer solchenBasis die Verwaltung sorgfältig eine Vorlage dazu aus-arbeiten kann. Hiernach kann auch die Kommission einefundierte Beratung führen.

Für das Protokoll:Pascal Andres, Landeskanzlei

*

Fortsetzung

Peter Brodbeck (SVP) erwähnt, dass die Finanzkommis-sion der Idee von Klaus Kirchmayr anfänglich sehr wohl-wollend gegenübergestanden sei. Man hat sich aber ver-tieft mit dem Thema auseinander gesetzt. Nicht zuletzthandelt es sich eine Parlamentarische Initiative, die nochviele Fragen, wie sie von Regierungsrat Adrian Ballmererwähnt worden sind, unbeantwortet zurücklässt. Einesder Probleme ist das vorgeschlagene Instrument der Lei-stungsmotion selbst, welche allenfalls zu Eingriffen inKompetenzen des Regierungsrats führen könnte, wie einBeispiel aus dem Kanton Zürich beweist. Wie vom Regie-rungsrat deutlich erwähnt, bestehen hierzu rechtsstaatli-che Bedenken, welche durch den Vorstoss zu wenig ge-klärt werden. Mit dem vorgesehenen Instrument könntenämlich die Glaubwürdigkeit des Landrats als gesetzge-bende Behörde und Oberaufsichtsorgan über sämtlicheZweige der kantonalen Verwaltungsorganisation in Mitlei-denschaft gezogen werden. Auch könnte mit diesem In-strument je nach Inhalt der jeweiligen Motion die Gewal-tentrennung durchbrochen werden, was dann zu Kompe-tenzstreitigkeiten zwischen Landrat und Regierungsratund zu unerfreulichen und unergiebigen Diskussionen imLandrat selbst führen könnte.Deshalb ist die Parlamentarische Initiative so, wie siederzeit vorliegt, nicht zu unterstützen. Vor einem weiterenSchritt in die vorgeschlagene Richtung müssen die er-wähnten Fragen auf der Basis eines politischen Vorstos-ses anderer Art geklärt werden, um dann allenfalls tat-sächlich mit der Baselbieter Gesetzgebung konformeÄnderungen vornehmen zu können.

Page 32: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 20102230

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

Klaus Kirchmayr (Grüne) erkennt, dass der Landrat eineGesamtsicht der Fragen zum Thema wünscht und nichtein einzelnes Instrument einführen will. Die Tendenz,vermehrt mit Globalbudgets zu arbeiten, könnte auf einegewisse Gegenliebe stossen. Darum zieht er seine In-itiative zurück und verweist auf die Motion im selben Sinn,die er einreichen wird.

://: Damit ist die Parlamentarische Initiative 2009/347zurückgezogen.

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

*

Nr. 2234

28 2009/366

Postulat von Thomas de Courten vom 9. Dezember

2009: Arbeit vor Sozialhilfe; dem Sozialhilfe-Miss-

brauch vorbeugen

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) vermerkt ein-leitend, der Regierungsrat sei bereit, das Postulat ent-gegenzunehmen. Dieser beantragt aber gleichzeitig, denVorstoss abzuschreiben unter Verweis auf die vorgelegte,schriftliche Begründung.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 3.

Thomas de Courten (SVP) spricht sich gegen Abschrei-ben des Postulats aus. Er verlangt mit seinem Vorstossvom Regierungsrat zu prüfen, wie ein in der Praxis be-währtes Instrument zur Optimierung des Sozialhilfesys-tems auch in Baselland umgesetzt werden könnte. DasInstrument verknüpft den allfälligen Eintritt ins Sozialhilfe-system mit der Voraussetzung, einen einmonatigen, ge-meinnützigen, aber nicht unentlöhnten Arbeitseinsatz zuabsolvieren. Die Vorteile dieses Instruments haben sich –wie das Modell “Passage” in Winterthur gezeigt hat – inder Praxis bewährt: Es sorgt dafür, dass die Hilfe der All-gemeinheit auch wirklich jenen zugute kommt, die sietatsächlich nötig haben. Damit wird auch dem in der Öf-fentlichkeit latent vorhandenen Vorurteil, Sozialhilfebezü-ger könnten sich allzu leicht in die «soziale Hängematte»legen, entgegengewirkt. Das Instrument hilft auch denBetroffenen, sich schneller wieder finanziell unabhängigbewegen zu können, in einem Arbeitsrhythmus zu bleibenund rascher wieder in den ersten Arbeitsmarkt zurückkeh-ren zu können.Das Instrument hilft auch der öffentlichen Hand, weil Aus-wertungen aus Winterthur zeigen, dass für jeden investier-ten Franken mindestens deren vier an den Staat zurück-fliessen in Form von eingesparten Sozialhilfegeldern,zusätzlichen Steuereinnahmen oder zusätzlichen Sozial-versicherungsbeiträgen.Deshalb ist der Votant von diesem Instrument überzeugtund soll dieses auch in Baselland umgesetzt werden. DerRegierungsrat steht dem Anliegen gemäss Bericht durchEntgegennahme grundsätzlich positiv gegenüber. Diebeantragte Abschreibung wird damit begründet, dass inBaselland die Sozialhilfe «eigentlich recht gut» funktionie-re und die Gemeinden die in diesem Bereich gestellten

Aufgaben bereits gut lösen. Auch wenn dieser Sachver-halt stimmt, kann das System noch weiter verbessert wer-den.2011 soll vom Regierungsrat ein Bericht zur Evaluationder Sozialhilfeinstrumente vorgelegt werden. Entspre-chend soll das jetzt diskutierte Postulat nicht schon heuteabgeschrieben und «ad acta» gelegt werden. Vielmehrsollen Möglichkeiten zur Umsetzung dieses vorgeschlage-nen Instruments in Baselland gesucht werden.

Dorothée Dyck (EVP) spricht sich namens ihrer Fraktionebenfalls gegen Abschreiben des Vorstosses aus, weildessen Grundanliegen unterstützt werde. Es ist – wie sieaus persönlicher Erfahrung weiss – einfacher und besser,die Menschen vor der Sozialhilfe zu bewahren. Dabei istauf die beeindruckende Erfolgsquote des Projekts “Passa-ge” hinzuweisen. Da der Regierungsrat nichts zu diesemProjekt berichtet hat, bzw. erst im Zusammenhang mitdem eben erwähnten, geplanten Evaluationsbericht even-tuell etwas dazu sagen will und diese beiden Themenaber nicht gegeneinander ausgespielt werden sollen, istder Vorstoss zu überweisen und nicht abzuschreiben.

Marie-Theres Beeler (Grüne) ist auch der Meinung, So-zialhilfe solle nicht missbräuchlich bezogen werden. Inseiner Antwort belegt der Regierungsrat, dass er überwirkungsvolle Instrumente verfügt, um Missbrauch tat-sächlich zu vermeiden. Aber der Vorstoss ist zu überwei-sen und abzuschreiben, weil das Anliegen in Basellandbereits realisiert worden ist. Es geht um die Schaffung vonInstitutionen auf dem zweiten Arbeitsmarkt im Auftrag desKantons.In Baselland gibt es viele Massnahmen, um Personen, dieaus dem Erwerbsleben gefallen sind, wieder darin zuintegrieren. Das Beispiel Jobclub als Betreiber der Velo-station Liestal zeigt, dass dieser gerade wegen des Er-folgs der Zusammenarbeit mit dem Regionalen Arbeitsver-mittlungszentrum (RAV) eine hohe Fluktuation und Knapp-heit beim Personal bewältigen muss. Es zeigt, dass jene,die arbeiten können, die Möglichkeit haben, mit den inBaselland vorhandenen Instrumenten wieder unabhängigvon der Sozialhilfe zu werden.Es ist also nicht nötig, dass vom Kanton die gewünschtenAngebote bereitgestellt werden. Hinter dem Postulat stehtder unterschwellige Vorwurf, Sozialhilfebezüger wollennicht arbeiten. Sie kennt aber niemanden, der wegen derangeblichen «sozialen Hängematte» von diesem Systemabhängig werden will. Im Übrigen lassen sich nicht alleSozialhilfebezügerInnen in den zweiten Arbeitsmarkt inte-grieren: 35% davon sind Mütter, die Kinder betreuen müs-sen. Das Problem des Sozialhilfemissbrauchs wird nichtdurch neue BezügerInnen verursacht, sondern in der Re-gel durch solche, die bereits solche Hilfe beziehen undsich damit abgefunden haben.

Laut Daniel Münger (SP) wird seine Fraktion gemässdem Antrag des Regierungsrats votieren. Es sind allenötigen gesetzlichen Mittel vorhanden, um Sozialhilfe-massnahmen korrekt und wirkungsvoll umzusetzen, sodass nicht den unterschwelligen Vermutungen des Postu-lats nachzugeben ist.

Page 33: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2231

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

Patrick Schäfli (FDP) erwähnt, dass seine Fraktion dasPostulat trotz gewissen Sympathien für dessen Inhaltmehrheitlich überweisen und abschreiben möchte. Nichtzuletzt ist ja für 2011 ein Bericht zu solchen Massnahmenvorgesehen. In diesem Zusammenhang wird von Seitender FDP eine Übersicht über die Massnahmen erwartet.

://: Das Postulat 2009/366 wird mit 40:34 Stimmen bei2 Enthaltungen überwiesen und als erfüllt abgeschrie-ben.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.15]

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

*

Nr. 2235

29 2009/371

Interpellation von Georges Thüring vom 9. Dezember

2009: Gleichstellung von Mann und Frau nur für

Schweizerinnen und Schweizer?. Schriftliche Antwort

vom 11. Mai 2010

Georges Thüring (SVP) dankt in der von ihm gewünsch-ten Diskussion dem Regierungsrat bestens für die sehrumfangreiche Antwort. Diese enthält leider praktischnichts Konkretes – dies scheint das Prinzip der Gleich-stellungspolitik, bzw. des Gleichstellungsbüros zu sein:viel Papier, viele Veranstaltungen und offenbar nichtsNachhaltiges. Das Büro ist also ein «bürokratischer Pa-piertiger, der vor allem dem Selbstzweck dient». Auchwird offenbar keine Erfolgskontrolle geführt, weshalb dieAnstrengungen des Büros nichts fruchten.Interessant ist auch, dass der Regierungsrat in keinerWeise darauf eingeht, was in jenen Fällen zu tun wäre, indenen sich die fraglichen MigrantInnen schlicht nicht inte-grieren lassen. Aber in diesen Fällen nützten auch vielschönes, teures Papier nichts. In der Praxis hat dasGleichstellungsbüro seine Aufgaben im Bereich der vonder Interpellation aufgeworfenen Fragen im Sinne derNachhaltigkeit nicht erfüllt, weshalb dieser «Luxus einessolchen Selbstläufers» wegen der aktuell knappen Finan-zen des Kantons nicht tragbar und nicht gewünscht ist.

Keine weiteren Wortbegehren.

://: Damit ist die Interpellation 2009/371 erledigt.

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

*

Nr. 2236

30 2009/376

Motion der FDP-Fraktion vom 10. Dezember 2009:

Region Basel als Standort für Projekt Luftraumsiche-

rung

Laut Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) ist derRegierungsrat bereit, den Vorstoss als Postulat entgegen-zunehmen.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) ist inhaltlich mit demVorstoss einverstanden, weist allerdings darauf hin, dassdieser von seiner Form her – unter Beachtung der §§ 34und 35 des Landratsgesetzes – ein Postulat sei.Die Prüfung eines Standorts in der Region Basel ist einevon sechs Optionen. Im Rahmen dieses Projekts untersu-chen die beteiligten Flugsicherungsunternehmen ver-schiedene Optimierungsmöglichkeiten für ihre künftigenStandorte. Dabei geht es u.a. um den Standort für dieLuftraumsicherung Schweiz und Umgebung. Daran be-teiligt sind die schweizerische FlugsicherungsgesellschaftSkyguide sowie die französische und die deutsche Gesell-schaften. Eine von sechs geprüften Optionen ist ein ge-meinsam betriebenes Kontrollzentrum in der Region Basel– das Projekt ist auch unter dem Titel Border bekannt.Der Regierungsrat ist bereits aktiv gewesen: Im März2010 fand eine Sitzung mit Vertretern von Skyguide statt.Diese informierte den Regierungsrat detailliert über dasProjekt, und das weitere Vorgehen ist gemeinsam definiertworden. Auch ist der gegenseitige Informationsaustauschsichergestellt worden.In der Zwischenzeit deuten Anzeichen darauf hin, dassSchwierigkeiten aufgetreten sind. Dennoch verfolgt derRegierungsrat weiterhin das Projekt und bleibt in Kontaktmit Skyguide – der Vorstoss stimmt also mit den Absich-ten des Regierungsrats überein.

Judith van der Merwe (FDP) dankt dem Regierungsratfür den bisherigen Einsatz in dieser Sache. In der damali-gen Wirtschaftskrise war es ihrer Fraktion ein grossesAnliegen, sicherzustellen, dass der Regierungsrat speziel-le Anstrengungen zur Vorbeugung und Bekämpfung derArbeitslosigkeit unternimmt. Nachdem die Arbeitslosen-quote zu Beginn dieses Jahres auch in Baselland bis auf3,9% – dies sind 5'400 Menschen – angestiegen ist, deu-ten die heutigen Statistiken auf eine Erholung hin. Diekonsequent verfolgte Standortpolitik ist die Ursache fürdiesen Erfolg.Die Wirtschaftspolitik muss aber noch vermehrt auf dieAnsiedlung von neuen Unternehmen ausgerichtet werden.Deshalb hat ihre Fraktion verschiedene Vorstösse einge-reicht, die Massnahmen für eine gesteigerte AttraktivitätBasellands als Standort fordern. Mit der Wirtschaftsför-derungsstrategie soll nicht nur der Ist-Zustand gepflegtwerden: Nur eine langfristig erfolgreiche Standortpolitikkann echte Wettbewerbsvorteile hervorbringen und durchNeuansiedlungen nachhaltig die Arbeitslosigkeit bekämp-fen. Da man von Seiten der FDP überzeugt davon ist,dass sich der Regierungsrat zusammen mit dem EuroA-irport Basel-Mulhouse aktiv für dieses aktuelle vorliegendeProjekt eines mitteleuropäischen Kontrollsystems im ent-sprechenden Luftraum trotz gewissen, offenbar aufgetre-tenen Schwierigkeiten einsetzen und die Vorteile der Re-gion Basel aufzeigen wird, ist die Votantin als Urheberin

Page 34: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 20102232

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

des Vorstosses selbstverständlich auch bereit, diesen inein Postulat umzuwandeln, wobei sie um Entschuldigungfür die falsch gewählte Form bittet. Den anderen Fraktio-nen sei gedankt für deren Unterstützung dieses Vorstos-ses.

Jürg Wiedemann (Grüne) wendet sich als Einzelsprechergegen die Überweisung des Vorstosses auch als Postulat.Weil die Luftfahrt nicht in irgendeiner Weise gefördertwerden soll, soll in der Region kein Kompetenzzentrum fürdie Luftraumsicherung eingerichtet werden – wenn schon,dann ein Kompetenzzentrum für Bildung oder alternativeEnergien.

://: Der Vorstoss 2009/376 wird mit 62:3 Stimmen bei8 Enthaltungen in der Form eines Postulats überwie-sen.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.24]

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

*

Nr. 2237

31 2009/377

Postulat von Siro Imber vom 10. Dezember 2009: Per-

sonal für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Gemäss Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) ist derRegierungsrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

://: Das Postulat 2009/377 wird stillschweigend überwie-sen.

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

*

Nr. 2238

32 2009/308

Interpellation von Rolf Richterich vom 29. Oktober

2009: Mikroverunreinigungen: Anpassungen in der

Abwasserbehandlung erforderlich?!. Schriftliche Ant-

wort vom 25. Mai 2010

Rolf Richterich (FDP) dankt in seiner kurzen Erklärungdem Regierungsrat herzlich für die ausführliche Antwort,die ganz in seinem Sinn ausgefallen sei und deshalb dasBild noch besser abrunde.

://: Damit ist die Interpellation 2009/308 erledigt.

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

*

Nr. 2239

33 2010/018

Postulat von Isaac Reber vom 14. Januar 2010: Über-

prüfung Baukonzept Aesch Nord

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) weist daraufhin, dass der Regierungsrat das Postulat nicht entgegen-nehmen möchte.

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) erinnertdaran, dass in der Bau- und Planungskommission (BPK)aufgezeigt worden sei, welche Varianten mit entsprechen-den Kosten- und Nutzenfolgen überprüft worden seien.Auf dieser Basis ist das Projekt entstanden, für welchesder Landrat am 14. Mai 2009 einen Projektierungskreditzur Ausarbeitung eines Auflage- und Bauprojekts bewilligthat. In der BUD besteht ein grosses Interesse daran, kos-tengünstige Projekte auszuarbeiten. Dabei dürfen nichtnur Investitionskosten betrachtet werden, sondern müssenauch künftige Unterhalts- und Instandstellungskostenberücksichtigt werden. Der Nutzen des vorgesehenenAnschlusses Aesch-Nord liegt weiter z.B. in der Entla-stung des Dorfkerns von Dornach über eine neue Birs-brücke und in der direkten Anbindung des rechtsufrigenIndustriegebiets Birsmatt in Aesch an die H18.Für ihn sind die Konsequenzen dieses Vorstosses mitdem vorgeschlagenen Kostendach nicht abschätzbar. Daswürde wahrscheinlich bedingen, dass der Vollanschluss inseiner Funktionalität sehr stark vereinfacht werden müssteund nur noch beschränkte Zu- und Wegfahrten möglichwären – eine Anbindung Richtung Birs wäre kaum mehrrealisierbar, so dass auch das erwähnte Industriegebietnicht direkt an die H18 angebunden werden könnte.Der Grundwasserschutz verursacht bei diesem Projekthohe Kosten. Durch die zusätzlichen Massnahmen wirdder Schutz im Vergleich zum heutigen Zustand verbes-sert. Es kann nicht gesagt werden, wie stark der Grund-wasserschutz bei Bewilligung des geforderten Kosten-dachs reduziert werden müsste.Die H18 soll an den Bund abgegeben werden. Da abernoch nicht geklärt ist, wer den Vollanschluss bauen wird,muss auch vom Kanton der vom Bund geforderte Bau-standard übernommen werden, weil dieser später kaumein Projekt bauen wird, das nicht seinen Anforderungenentspricht. Die Möglichkeiten sind in der BPK präsentiertworden, und der Landrat wird schliesslich bestimmen, obdas Projekt reduziert – sowohl hinsichtlich Kosten alsauch hinsichtlich Nutzen und Funktionalität – realisiertwerden soll. Nach heutigem Stand wird das generelleProjekt ca. CHF 45 Millionen kosten, wobei das Projekt inden Augen der BUD gerade mit Blick auf die möglicheEntwicklung im Gebiet um den geplanten Vollanschlussein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist.Deshalb ist die Überweisung des Postulats abzulehnen.

Isaac Reber (Grüne) hat den Eindruck, der Regierungsratsei «relativ resistent» gegen Verbesserungsvorschläge.Diskussionen über die Kosten dieses Projekts und überdie vorhandenen Varianten sind tatsächlich schon einmalgeführt worden. Er hebt aber hervor, dass man sich ange-sichts der finanziellen Verhältnisse des Kantons fragenmüsse, was sich Baselland leisten könne und was nicht.Entsprechend muss man heute auch konsequent prüfen,welche Projekte in welcher Form realisiert werden sollen.

Page 35: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2233

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

In seinen Augen ist der Bau des Vollanschlusses, an des-sen Stelle ja schon ein Halbanschluss besteht, auch güns-tiger machbar, d.h. für einen Betrag von CHF 30 Millionen,und das soll auf der Basis dieses Postulats geprüft wer-den. Wer den Bau am Ende bezahlt, ist noch nicht be-kannt, aber wenn Baselland zahlen muss, entstehen da-raus gewisse Probleme, weil schon diverse Projekte be-stehen, die der Kanton wahrscheinlich nicht bezahlenkönnen wird. Deshalb braucht es für jene Projekte, diewirklich gebaut werden sollen, «vernünftige Preise undvernünftige Ausführungsgrade».Aus diesen Gründen möge das Postulat überwiesen wer-den.

Rolf Richterich (FDP) hält das Postulat für durchausreizvoll. Man könnte es unterstützen, wenn mit der vor-geschlagenen Kürzung die gleiche Funktionalität erreichtwürde. Es ist aber in seinen Augen keine Luxuslösungvorgesehen, und der Anschluss ist – wie in der BPK be-sprochen und vom Landrat beschlossen – baulich richtigund nicht halbbatzig zu realisieren, denn davon wird auchder Anschluss Dornach tangiert sein, bei welchem derNutzen dann auf Solothurner Seite liegen wird, wobei hiernoch auf das Postulat 2010/072 zu verweisen ist.Das Projekt wird eventuell noch etwas billiger als der vonRegierungspräsident Jörg Krähenbühl genannte Betrag,doch jetzt geht es grundsätzlich vor allem darum, ein ge-nerelles Projekt in die Wege zu leiten, um dann bei dervoraussichtlichen Übernahme der Strasse durch den Bundbessere Chancen für dieses Projekt zu haben, bzw. umdie Realisierungschancen im Rahmen des Agglomera-tionsprogramms zu erhöhen.Deshalb ist das Postulat abzulehnen.

Gerhard Hasler (SVP) schliesst sich namens seiner Frak-tion den Argumenten seines Vorredners wie auch jenendes Regierungspräsidenten an. Die durch das Postulatangeschnittene Frage ist schon im Zusammenhang mitder Vorlage diskutiert worden. Letzterer, bzw. dem Projek-tierungskredit hat aber der Landrat schon zugestimmt, sodass nun von der BUD ein gutes Projekt erwartet wird,welches den gewünschten Bau zu einem günstigen Preisrealisiert.

Christine Koch (SP) hält eine Lösung in diesem Stras-senabschnitt für dringend nötig, da Handlungsbedarf zu-gunsten von Aesch/Nord als Arbeitsgebiet von kantonalerBedeutung bestehe. Dennoch spricht sie sich namensihrer Fraktion für Überweisung, aber nicht Abschreibendes Postulats aus, um eine finanziell umsetzbare Varianteausarbeiten zu lassen. Mit Blick auf die Einschätzung desProjekts durch den Bund ist es wichtig, noch eine andereLösung auszuarbeiten.

Gemäss Felix Keller (CVP) lehnt seine Fraktion – trotzebenfalls vorhandenen Sympathien für das Postulat – denVorstoss ab, weil das geplante Projekt für CHF 30 Millio-nen nicht realisiert werden könne – der Sparvorschlag sei«des Guten zuviel», und man müsste wieder bei Null an-fangen. Wichtig ist jetzt, mit Blick auf das Agglomerations-programm möglichst bald ein rechtskräftiges Projekt zuerstellen, um dieses dann auch allenfalls dem Bund zurRealisierung übergeben zu können. Dabei ist nicht zuletztzu beachten, dass bei tieferen Investitionskosten auch derNutzen aus dem Projekt schlechter sein wird, so dass sich

dieser entscheidende Faktor bei Annahme dieses Vor-schlags noch stärker zuungunsten von Baselland entwi-ckeln würde. Aus diesen Gründen soll ein vollwertigerVollanschluss erstellt werden.

Klaus Kirchmayr (Grüne) meint [mit bedeutungsvoller,tiefer Stimme]:«Sparen ist schwierig, Sparen ist sehr schwierig. Das wirdjetzt heute in dieser Diskussion wieder einmal ganz offen-sichtlich: Da hat man ein Projekt, welches in Zeiten voll-ster Kassen mit einem – ich scheue mich fast, es zu sa-gen – Grössenwahn geplant worden ist, und man bringt esnicht fertig, jetzt angesichts einer schwierigeren – gewissesagen: dramatischeren – Finanzlage, sich dort noch ein-mal zu hintersinnen und zu fragen: Brauchen wir das alleswirklich? Können wir das nicht billiger machen? Ihr [dieGegner des Vorstosses] seid dann jene, welche über dieFinanzlage lamentieren. Jetzt haben wir hier mal einekonkrete Möglichkeit, einen Auftrag zu geben. Brauchenwir wirklich alle diese Anschlüsse in alle Richtungen?Braucht es das wirklich? Können wir das nicht wirklichbilliger machen? Es ist eine günstige Gelegenheit undauch eine Gelegenheit für die Planer in der Baudirektion,ihre Flexibilität zu beweisen. Ich weiss, dass es schwierigist, dort vielleicht noch einmal neu anzufangen. Ich weiss,dass es Zeit kostet. Aber es geht um die Finanzen! Undes geht ums Sparen, und Sparen ist mühsam, und dasmüssen wir jetzt einfach angehen. Und in diesem Sinnbitte ich euch, der Verwaltung und der Regierung diesenAuftrag zu geben, an einem konkreten Projekt jetzt wirk-lich etwas beizutragen zur Lösung unseres Finanzpro-blems. Es kann doch nicht sein, dass ein VollanschlussCHF 45 Millionen kostet! Vielleicht brauchen wir halt einenDreiviertelanschluss oder ähnliches! Vielleicht reicht das!Vielleicht kommt man zu diesem Schluss! Aber so [wie bisanhin] weiterzumachen, würde bedeuten, dass uns dieFinanzen um die Ohren fliegen werden. Und das fände ichnicht lustig.»

://: Die Überweisung des Postulats 2010/018 wird mit45:31 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.40]

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

*

Nr. 2240

34 2010/019

Postulat von Isaac Reber vom 14. Januar 2010: Über-

prüfung Baukonzept Umfahrung Liestal

Bevor Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) vermerkt,dass der Regierungsrat das Postulat ablehne, heisst sienoch die Delegation aus dem Grossen Rat des KantonsBasel-Stadt, bestehend aus der GrossratspräsidentinAnnemarie von Bidder und Mitgliedern des Büros sowieVertretern des Parlamentsdienstes, auf der Tribüne desLandratssaals herzlich willkommen. [Applaus.]

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) verweisteinerseits auf die einleitenden Bemerkungen unter Trak-

Page 36: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 20102234

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

tandum 33 bezüglich Kosten-Nutzen-Verhältnis, welcheauch auf dieses Projekt zutreffen, und anderseits auf denLandratsbeschluss vom 26. November 2009. Weiter er-wähnt er zum Projekt, dass vorgesehen sei, die Fahrbahnum 2,5m zu verbreitern, um eine Richtungstrennung reali-sieren zu können. Damit wird die Verkehrssicherheit er-höht, und zudem sind so Unterhaltsarbeiten dank halbsei-tigen Sperrungen möglich, was zu tieferen Kosten führtund für weniger Umleitungen auf das lokale Kantonsstras-sennetz durch Liestal sorgt.Aus heutiger Sicht sind die Konsequenzen, bzw. die not-wendigen Projektierungsreduktionen, die sich aus demVorstoss ergeben, nicht abschätzbar. Beim Vorstoss gehtes um ein Kostendach von CHF 100 Millionen für die Er-neuerung der Umfahrung Liestal. Damit wird aber z.B. einAnschluss Liestal-Zentrum – wie er vom Landrat eigentlichgefordert und beschlossen worden ist – nicht mehr mög-lich sein. Hingegen sind Einsparungen beim AnschlussLiestal-Altmarkt möglich, indem dessen Ausbau nichtvorgenommen wird.Weiter wird die provisorische Verkehrsführung, die es fürdie Zeit der Sanierung zu erstellen gilt, ein hoher Kosten-faktor sein, weil die Umfahrung für deren Erneuerungzeitweise komplett gesperrt werden muss. Hier sind Ein-sparungen möglich, aber dann wird ein grosser Teil desVerkehrs durch Liestal hindurch geführt werden.Die H2 soll an den Bund abgetreten werden. Dabei istnoch offen, wer die Sanierung realisieren wird, aber des-wegen muss das Projekt dem vom Bund gefordertenStandard entsprechen. In der Bau- und Planungskommis-sion (BPK) hat das Tiefbauamt zugesichert, mit dem Bau-projekt verschiedene Optionen zur Kosteneinsparung zuerarbeiten, und diese Optionen werden mit der Vorlagezum Baukredit aufgezeigt werden. Es ist also am Landratzu entscheiden, ob das Projekt hinsichtlich Kosten – aberauch hinsichtlich Nutzen und Funktionalität – reduziertwerden soll. Deshalb empfiehlt der Regierungsrat, dasPostulat abzulehnen.

Isaac Reber (Grüne) meint, erneut feststellen zu können,dass der Regierungsrat «relativ resistent [gegen das Spa-ren]» sei. Auch scheint das Parlament nicht in der Lageoder gewillt zu sein, Leitplanken zu setzen. CHF 100 Mil-lionen sind nun [er bezieht sich auf Aussagen unter Trak-tandum 33] zuviel Geld, als dass man nur Sympathienkundtun könnte. Es geht wie z.B. beim FHNW-Campusdarum, als Parlament bei einem Projekt von Anfang an dieRichtung vorzugeben und Grenzen zu setzen, weil dasProjekt günstiger realisiert werden kann, wenn das Parla-ment das will – ein anderes Verhalten ist «schlecht undverantwortungslos» und wäre falsch. Es geht um 1,5kmStrasse für CHF 190 Millionen: Nirgendwo sonst werdenStrassen so teuer gebaut, wie auch Tunnels nicht so teuergebaut werden! Auch kann das gesparte Geld anderweitigbesser und sinnvoller eingesetzt werden, abgesehen da-von, dass sich der Kanton dieses Projekt in der bisherigenGrössenordnung nicht leisten kann.Deshalb ist das Postulat zu unterstützen. Dann kann erdem Landrat auch verzeihen, dass das Postulat unterTraktandum 33 nicht überwiesen worden ist. [Heiterkeit.]

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) hält IsaacReber für resistent bzgl. Zuhören. Um es nochmals deut-lich zu machen: In der Vorlage wird aufgezeigt werden, woSparmöglichkeiten vorhanden sind.

Martin Rüegg (SP) pflichtet seinem Vorredner bei, dassbei der Behandlung der erwähnten Vorlage im Landrat imAugust 2009 der Bedarf nach einer Sanierung und einerVerkehrsentlastung Liestals auch von seiner Fraktionanerkannt worden sei. An dieser Haltung hat sich bis heu-te nichts geändert.Das Projekt steht auch ohne die Forderungen von IsaacReber unter grossem Kostendruck. Zum einen ist es nurauf der B-Liste des Agglomerationsprogramms Basel auf-geführt ist, weshalb nur wenig Geld des Bundes zu einemnoch unbestimmten Zeitpunkt zu erwarten ist. Basellandmüsste also zunächst selber ca. CHF 200 Millionen auf-bringen, ohne dass derzeit eine Quelle dafür bekannt ist.Zum andern ist von der SP beantragt worden – diesbe-züglich ist Regierungspräsident Jörg Krähenbühl in seinerAussage zu bestätigen –, dass kostengünstige Variantenund Etappierungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen.Das ist der richtige Weg, um kostengünstiger bauen zukönnen, und dieser Antrag ist auch mit grossem Mehrüberwiesen worden. Dagegen ausgesprochen haben sichnur «die grössten Sparapostel» in diesem Saal wie Hans-Jürgen Ringgenberg oder Thomas de Courten.Der Auftrag zu sparen ist also bereits erteilt, und es istdavon auszugehen, dass der Regierungsrat diesen aucherfüllt. Vielleicht hätte man auch beim [unter Traktan-dum 33 erwähnten] Anschluss Aesch-Nord so vorgehenmüssen, aber diese Möglichkeit ist nun vertan. Ohne kon-kreten Vorschlag ein Kostendach von CHF 100 Millionenzu verlangen, ist nicht seriös.Die SP betrachtet das Postulat als überflüssig und lehntes darum ab.

Rolf Richterich (FDP) meint mit Bezug auf Klaus Kirch-mayrs Aussagen unter Traktandum 33, es seien noch nieLuxuslösungen gebaut worden. Wenn Klaus Kirchmayrdieser Meinung ist, kann er in die BPK wechseln und sichsein eigenes Bild machen. Wie von Martin Rüegg er-wähnt, ist das Projekt zusammen mit dem Sparauftragangestossen. Die andere Lösung ist nur, darauf zu ver-zichten, was dann die Schliessung der Umfahrung Liestalaus Sicherheitsgründen zur Folge hätte. Dies wird aberLiestal nicht freuen. Bei diesem Projekt ist alles Nötige indie Wege geleitet worden, so dass der Vorwurf, es wer-den Luxuslösungen beschlossen, nicht zutrifft.

Peter Holinger (SVP) spricht sich für die SVP gegen dieÜberweisung des Postulats aus, denn eine laufende, be-willigte Projektierung solle nicht geändert und in Fragegestellt werden – gleiches kenne der Landrat aus anderenBeratungen. Die H2 Pratteln-Liestal wird nun endlich ge-baut, so dass gewisse, allfällige Einschränkungen in Kaufzu nehmen sind. Im Zusammenhang mit anderen stras-senbaulichen Massnahmen muss dafür auch die Umfah-rung Liestal – auch lärmtechnisch – dringend saniert wer-den, wie auch die Anschlüsse in Liestal in Absprache mitder Stadt geplant und geprüft werden müssen. Es stelltsich höchstens noch die Frage, wo der Verkehr währendder Sanierung hindurch geführt werden soll.

Nach Felix Keller (CVP) lehnt seine Fraktion den Vor-stoss als «unwürdig» ab, denn die entsprechende Vorlagesei 2009 ausdiskutiert worden. Wenn Isaac Reber dieseStrasse nicht will, dann soll er dies auch ehrlich kundtun –so kann er CHF 190 Millionen sparen. Demgegenübersind CHF 100 Millionen ein willkürlicher Betrag, «ein Hüft-

Page 37: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2235

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

schuss und überhaupt nicht fundiert».

Klaus Kirchmayr (Grüne) repliziert auf seinen Vorredner,dass 2009 die weitere finanzielle Entwicklung des Kan-tons «leider» nicht bekannt gewesen sei. Hätte man diesgewusst, hätte vielleicht auch die Gegenseite gewisseFragen gestellt.Zum Thema Luxuslösung: «Mit dem für die Umfahrungvorgesehenen Geld könnte man selbst beim heutigenPreis für Gold die ganze Strasse mit einer 1mm-SchichtGold pflastern, aber ein halber Millimeter reicht auch!»Der Vorstoss ist zu unterstützen, um endlich zu sparen.

Isaac Reber (Grüne) hält sich nicht für vollständig resis-tent gegen Ratschläge. Aber Projekte werden auf demWeg zur Realisierung normalerweise teurer. Und dieCHF 100 Millionen für 1,5km Autostrasse, welche amEnde vielleicht CHF 130 Millionen sein werden, sind im-mer noch ein klares Bekenntnis, investieren zu wollen.Das Projekt muss jetzt korrigiert werden, denn in der da-maligen Beratung sind die Verhältnisse nicht richtig er-kannt, bzw. verkannt worden und das gesparte Geld könn-te anderweitig benötigt werden. Es soll nicht ein Projektgestartet werden, das am Ende nicht bezahlt werdenkann. «Das ist mein Appell an euch! Macht, was ihr wollt!danke schön!» [Grosse Erheiterung.]

Philipp Schoch (Grüne) erinnert daran, dass der KantonBaselland mindestens 3 Luxusprojekte plane, bzw. planteoder baute: die neue, sich im Bau befindliche H2 Pratteln-Liestal für ca. CHF 600 Millionen, den Chienberg-Tunnelfür ca. CHF 340 Millionen und das Bruderholz-Spital fürCHF 800 Millionen – dies trotz leerer Kassen.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) hält diesem «scheinhei-ligen» Argument entgegen, dass die Grünen auch beieiner Strasse mit Kosten von CHF 100 Millionen als Ersteteure, hohe Standards fordern würden. Und nun spielensich diese als einzige, wirkliche Sparer auf. «Gute Nachtallerseits!» [Grosse Heiterkeit.]

Rolf Richterich (FDP) meint abschliessend, das nunbestrittene Projekt sei ja nicht neu. Die Strasse ist 40 Jah-re alt, und der Nutzen aus den CHF 600 Millionen, dieweiter nördlich in die H2 investiert werden, kann nur ge-wonnen werden, wenn die bestehende Strasse von kan-tonaler Bedeutung erhalten wird. Die Umfahrung Liestalhat also einen grossen Nutzen. Wie bereits erwähnt, mussbei wirklich neuen Projekten Einfluss genommen werden,wenn gespart werden soll. Im Übrigen ist Gold sehrschlechtes Material für den Strassenbau, nicht weil es zuteuer wäre, sondern wegen seiner schlechten Hafteigen-schaften. [Grosse Heiterkeit.]

://: Die Überweisung des Postulats 2010/019 wird mit66:11 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.[Namenliste einsehbar im Internet; 17.00]

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

*

Nr. 2241

35 2010/020

Postulat von Klaus Kirchmayr vom 14. Januar 2010:

Überprüfung Baukonzept Strafjustizzentrum Muttenz

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) teilt mit, dassder Postulant seinen Vorstoss zurückziehe.

://: Das Postulat 2010/020 ist damit erledigt.

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

*

Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 2242

2010/382Motion von Georges Thüring vom 11. November 2010:Numerus clauses für Studierende aus dem Ausland ander Universität Basel

Nr. 2243

2010/383Motion von Rolf Richterich vom 11. November 2010: An-stellung Schulleitung: Mitsprache Lehrpersonen neu re-geln

Nr. 2244

2010/384Postulat von Elisabeth Augstburger vom 11. November2010: Bildungsprogramme bzw. Deutschkurse für Asylsu-chende

Nr. 2245

2010/385Postulat der CVP/EVP-Fraktion vom 11. November 2010:Regio-S-Bahn Herzstück / Ein Projekt für Public PrivatePartnership (PPP)?

Nr. 2246

2010/386Postulat von Simon Trinkler vom 11. November 2010: Füreine bessere Fluglärmmessung

Nr. 2247

2010/387Postulat von Rahel Bänziger vom 11. November 2010:Innovationsbericht

Nr. 2248

2010/388Postulat von Rahel Bänziger vom 11. November 2010:Verbesserung der Notfallverordnung der Bevölkerung undder Position unserer Hausärzte

Page 38: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 20102236

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

Nr. 2249

2010/389Interpellation von Mirjam Würth vom 11. November 2010:Umsetzung des RRB 1219 zur flächendeckenden Ein-führung von Recyclingpapier in der Verwaltung

Nr. 2250

2010/390Interpellation von Thomas de Courten vom 11. November2010: Betriebskostenbeiträge im Rahmen der Jugend-sportförderung

Nr. 2251

2010/391Interpellation von Georges Thüring vom 11. November2010: Kantonale Unterstützung der Davidoff Swiss In-doors

Nr. 2252

2010/392Postulat von Isaac Reber vom 11. November 2010: MehrEffizienz im Ratsbetrieb: Einführung einer Redezeitbe-schränkung

Zu allen Vorstössen keine Begründungen.

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

Im Anschluss an die letzte Feststellung wünscht Landrats-

präsidentin Beatrice Fuchs (SP) zum Schluss der heuti-gen Sitzung allen KollegInnen angesichts der angeblichenSturmwarnung eine gute Heimreise und einen schönenAbend.

Ende der Sitzung: 17.05 Uhr.

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

*

Page 39: Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11 ... · Vor - und N acht eilen vo n Giga linern wür den klar die Nach-2204 Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010 2237

F:\lr_2010-11-11_ptk.wpd – [10.10.01]

Die nächste Landratssitzung findet statt am

25. November 2010

Für die Richtigkeit des Protokolls

Im Namen des Landrats

die Präsidentin:

der Landschreiber: