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Bedienungsanleitung 6024 RS / 5024 RS / 4024 RS / 3024 RS

Bedienungsanleitung - BYMAT GmbH · Füllen Sie von dem beigefügten Elektrolyt C oder Elektrolyt C Plus etwas in den mitgelieferten Weithalsbehälter und tauchen Sie den Stempel

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Bedienungsanleitung6024 RS / 5024 RS / 4024 RS / 3024 RS

GERÄTEBESCHREIBUNG

Modell:

Gerätenummer:

Baujahr:

geprüft durch:

Ihre Ansprechpartner:

Verkauf Innendienst / Schablonenbestellungen: Frau Beate Hoenen Tel.: +49 (0) 21 65 / 87 28 -0 email: [email protected]

Technik: Herr Karl-Heinz Faust Tel.: +49 (0) 21 65 / 87 28 -17 email:[email protected]

Buchhaltung: Frau Sabine Heinze Tel.: +49 (0) 21 65 / 87 28 -15 email: [email protected]

Vertrieb Deutschland: Herr Ralf Joncker Tel.: +49 (0) 172 / 790 65 95 email: [email protected]

Vertrieb Ausland: Herr Björn Byhahn Tel.: +49 (0) 174 / 321 99 44 email:[email protected]

Bedienungsanleitung

FUNKTIONEN / TECHNISCHE DATEN:

Reinigen

Reinigen Pinsel

Polieren

Polieren Pinsel

Signieren dunkel

Signieren hell

Galvanisieren

Festgelegte Spannung

6024 RS 5024 RS 4024 RS 3024 RS

StufenloseSpannungseinstellung

Allgemeine Daten

Maße B x H x L(in mm *ohne Kabel)

Gewicht (Kg)

Leistung

XXXXXXX

8 - 27 V

XXX

X

X

XXX

XX

XXX

X

10 - 24 V

12 / 15 / 24 /30 V 12 / 24 / 30 V

168x305x371*

11,7

1512 VA

168x305x340*

10,2

750 VA

170x280x320*

15,0

500 VA

170x280x320*

14,8

500 VA

Bedienungsanleitung Bymat 6024 RS

InbetriebnahmeGerät anschließen:

Netzkabel des Reinigungs- und Signiergerätes mit einer geeigneten Stromquelle verbinden und dasGerät am Ein/Aus-Schalter an der Rückseite einschalten. Das Display schaltet ins Startmenü. Durchdrehen des Stellknopfes gelangen Sie in das gewünschte Programm. Durch drücken des Knopfes wirddas gewünschte Programm bestätigt.Verbinden Sie das schwarze Massekabel mit der schwarzen Anschlußbuchse an der Gerätevorderseiteund verbinden Sie den Handstempel, mit Hilfe des Bajonettverschlußes am anderen Ende des Massekabels.Verbinden Sie das Massekabel mit der roten Markierung, an der roten Anschlußbuchse an derGerätevorderseite und bringen Sie die Masseklemme am Werkstück an.

Wir weisen darauf hin, das keinerlei Fremdspannungen an dem zu reinigendenBauteil anliegen dürfen! (Beachten Sie bitte hierzu unsere Gewährleistungs-bedingungen)

Gerät nicht in Nassräumen verwenden und vor Feuchtigkeit und Spritzwasserschützen!

Reinigen mit dem Kohlestempel

Zum Entfernen der Oxidschicht stellen Sie das Gerät auf Reinigen. Durch drücken des Stellknopfesgelangen Sie in das Programm. Stellen Sie die Voltzahl auf 24 Volt. Verwenden Sie einen Streifen vondem mitgelieferten Reinigungs- oder Polierfilz. Befestigen Sie den Streifen mit dem O-Ring an demvorgesehenen Handstempel.

Um Kurzschlüsse zu vermeiden muß der Reinigungs- oder Polierfilz bei längererVerwendung rechtzeitig gewechselt werden.

Der Stempel wird unter Verwendung des beigefügten schwarzen Massekabels an der schwarzen Buchsedes BYMAT 6024 RS angeschlossen. Das rot markierte Massekabel muß mit dem Werkstück verbundensein. Füllen Sie von dem entsprechenden Elektrolyt (Elektrolyt A für leichte Oxidschichten) etwas in denmitgelieferten Weithalsbehälter und tauchen Sie den Stempel ein. Streichen Sie mit dem Stempel überdie zu entfernende Oxidschicht, bis Sie diese entfernt haben. Zum Reinigen mit dem Stempel solltedie digitale Anzeige 24 Volt anzeigen. Stellen Sie die Position, durch drehen des Stellknopfes, im Menüauf Reinigen. Zur Bestätigung den Knopf drücken.

Bei längerem Arbeiten könnte der Stempel zu warm werden. Kühlen Sie ihn imWasserbad, oder befestigen Sie einen 2. Stempel.

Reinigen mit dem Pinsel

Zum Entfernen der Oxidschicht stellen Sie das Gerät auf Reinigen (Pinsel). Durch drücken des Stellknopfesgelangen Sie in das Programm. Stellen Sie die Voltzahl auf 8-12 Volt. Den Pinsel unter Verwendung desbeigefügten schwarzen Massekabels an der schwarzen Buchse des BYMAT 6024 RS anschließen. Dasrot markierte Massekabel muß mit dem Werkstück verbunden sein. Füllen Sie von dem entsprechendenElektrolyt (Elektrolyt A für leichte Oxidschichten) etwas in den mitgelieferten Weithalsbehälter undtauchen Sie den Pinsel ein. Streichen Sie mit dem Pinsel über die zu entfernende Oxidschicht bis Siediese entfernt haben. Zum Reinigen mit dem Pinsel sollte die digitale Anzeige 8 - 12 Volt anzeigen.Stellen Sie die Position, durch drehen des Stellknopfes, im Menü auf Reinigen (Pinsel). Zur Bestätigungden Knopf drücken.

Bei längerem Arbeiten könnte der Pinsel zu warm werden. Kühlen Sie ihn imWasserbad, oder befestigen Sie einen 2. Pinsel.

Tipps zum optimalen ReinigenDie BYMAT Pinsel eignen sich hervorragend zum Reinigen schwer erreichbarer Stellen.Der kurze Pinsel bringt stärkere Leistung, der längere eignet sich besser zum Reinigengrößerer Flächen.

Zur Vermeidung von Kurzschlüssen, wechseln Sie den Pinsel rechtzeitig.

Der Umgang mit Chemikalien kann zu Gefährdungen führen. Es wird vorgeschrieben,bei jedem Arbeiten eine Atemschutzmaske, Säureschürze, eine dicht schließendeSäureschutzbrille und Säureschutzhandschuhe zu tragen.Bitte beachten Sie die Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Elektrolyte.

Elektropolieren mit dem Kohlestempel

Zum Polieren von VA - Stählen verwenden Sie einen Streifen von dem mitgelieferten Polierfilz oder Profipolierfilz.Befestigen Sie den Streifen mit dem O-Ring an dem vorgesehenen Handstempel.

Um Kurzschlüsse zu vermeiden muß der Polierfilz/Profipolierfilz bei längererVerwendung rechtzeitig gewechselt werden.

Der Stempel wird unter Verwendung des beigefügten schwarzen Massekabels an der schwarzen Buchsedes BYMAT 6024 RS angeschlossen. Das rot markierte Massekabel muß mit dem Werkstück verbundensein. Füllen Sie von dem beigefügten Elektrolyt C oder Elektrolyt C Plus etwas in den mitgelieferten Weithalsbehälter undtauchen Sie den Stempel ein. Streichen Sie mit dem Stempel einige Male über die zu polierende Stelle.Zum Polieren sollte die digitale Anzeige 28 Volt anzeigen. Verändern Sie entsprechend den Drehschalter.Das Programm muß auf Polieren gestellt sein.

Der Umgang mit Chemikalien kann zu Gefährdungen führen. Es wird vorgeschrieben,bei jedem Arbeiten eine Atemschutzmaske, Säureschürze, eine dicht schließendeSäureschutzbrille und Säureschutzhandschuhe zu tragen.Bitte beachten Sie die Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Elektrolyte.

Bei längerem Arbeiten könnte der Stempel zu warm werden. Kühlen Sie ihn imWasserbad, oder befestigen Sie einen 2. Stempel.

Elektropolieren mit dem Pinsel

Zum Polieren von VA - Stählen verwenden Sie den mitgelieferten Pinsel.

Zur Vermeidung von Kurzschlüssen, wechseln Sie den Pinsel rechtzeitig.

Der Pinsel wird unter Verwendung des beigefügten schwarzen Massekabels an der schwarzen Buchseder Gerätevorderseite angeschlossen. Das rot markierte Massekabel muß mit dem Werkstück verbundensein. Füllen Sie von dem beigefügten Elektrolyt C oder Elektrolyt C Plus etwas in den mitgelieferten Weithalsbehälter undtauchen Sie den Pinsel ein. Streichen Sie mit dem Pinsel einige Male über die zu polierende Stelle.Zum Polieren sollte die digitale Anzeige 10 - 15 Volt anzeigen. Verändern Sie entsprechend den Drehschalter.Das Programm muß auf Polieren (Pinsel) gestellt werden.

Der Umgang mit Chemikalien kann zu Gefährdungen führen. Es wird vorgeschrieben,bei jedem Arbeiten eine Atemschutzmaske, Säureschürze, eine dicht schließendeSäureschutzbrille und Säureschutzhandschuhe zu tragen.Bitte beachten Sie die Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Elektrolyte.

Bei längerem Arbeiten könnte der Stempel zu warm werden. Kühlen Sie ihn imWasserbad, oder befestigen Sie einen 2. Stempel.

Signieren hell und dunkel

Verwenden Sie hierfür den flachen Handstempel (90° Kohleanode) und befestigen Sie den mitgelieferten,weißen Signierfilz mit dem O-Ring.Der Stempel wird unter Verwendung des beigefügten schwarzen Massekabels an der schwarzen Buchseder Gerätevorderseite angeschlossen. Das rot markierte Massekabel muß mit dem Werkstück verbundensein. Verbinden Sie den Handstempel mit dem schwarzen Massekabel. Zum Signieren sollte das digitaleDisplay 12 Volt anzeigen. Verändern Sie entsprechend den Drehschalter. Der Drehschalter sollte aufSignieren dunkel / Signieren hell gestellt werden. Benetzen Sie vorsichtig und gleichmäßig denSignierfilz mit dem entsprechneden Elektrolyt (z.B. Elektrolyt ET zum dunkel Beschriften von 1.4301oder Elektrolyt EC zum Beschriften von 1.4016).Zum hellen Beschriften (ähnlich einer Gravur), verwenden Sie bitte unser Elektrolyt EN.Positionieren Sie jetzt Ihre Signierschablone auf dem Werkstück und drücken sie den Handstempelsenkrecht von oben, mit der ganzen Fläche gleichmäßig auf die Schablone. Bewegen Sie den Handstempelleicht, damit das Elektrolyt besser durch die Schablone kriecht.Nach ca. 2 - 4 Sekunden ist der Signiervorgang beendet.Entfernen Sie das Elektrolyt von der gesamten Metalloberfläche und neutralisieren Sie die Oberflächemit einem in Neutralyt getränkten Tuch.Die Beschriftung wird mit Hilfe des Konservats dauerhaft konserviert.

Signierungen fallen bei jedem Material anders aus. Deshalb steht Ihnen noch eine weitere Palette vonElektrolyten zum Signieren der verschiedensten Metalle zur Verfügung Um beste Signierergebnisse zuerhalten, ist es notwendig je nach Metall-Legierung und Oberfläche, verschiedene Elektrolyte beiverschiedenen Stromeinstellungen zu testen. (Vorsicht: Bei höherem Strom lässt die Standzeit derSignierschablone nach).

Tipps zum Umgang mit SchablonenJedes Elektrolyt enthält Salze. Die Schablonen können sich mit diesen Salzen zusetzen.Deshalb sollten Sie die Schablonen nach jedem Beschriften mit reichlich klarem Wasserreinigen und abspülen.

Der Umgang mit Chemikalien kann zu Gefährdungen führen. Es wird vorgeschrieben,bei jedem Arbeiten eine Atemschutzmaske, Säureschürze, eine dicht schließendeSäureschutzbrille und Säureschutzhandschuhe zu tragen.Bitte beachten Sie die Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Elektrolyte.

Galvanisieren

Zum Verzinken, Vergolden, Verchromen etc. verwenden Sie einen Streifen von dem mitgelieferten Filz-zuschnitten. Befestigen Sie den Filz an dem vorgesehenen Handstempel.Drehschalter auf Galvanisieren einstellen. Durch drücken des Schalters bestätigen SIe das Programm.Der Stempel wird unter Verwendung des beigefügten schwarzen Massekabels an der schwarzen Buchseder Gerätevorderseite angeschlossen. Das rot markierte Massekabel wird an der roten Buchse an derGerätevorderseite angeschlossen und befestigen Sie die Masseklemme am Bauteil. Benetzen Sie denFilz mit dem entsprechenden Elektrolyt (Spezialelektrolyte entnehmen Sie bitte aus der mitgeliefertenPreisliste) und streichen Sie einige Male über das zu galvanisierende Bauteil. Die entsprechendeSpannung entnehmen Sie bitte der Empfehlung auf dem beigefügten technischen Datenblatt. ZumBeispiel Vergolden, Elektrolyt GG, Spannung 8 Volt. Verzinken, Elektrolyt GZ, Spannung 12 - 14 Volt.

Beim Umgang mit Chemikalien sollten Sie immer die mitgelieferte Säureschürze,Säureschutzbrille und Säureschutzhandschuhe tragen.Einige Elektrolyte sind toxisch. Verpackungsangaben beachten.

Wir empfehlen für den elektrochemischen Metallauftrag unser ECME Handbuch mit Sicherheitshinweisenund Anwendungsbeispielen anzufordern.

Bedienungsanleitung Bymat 5024 RS

InbetriebnahmeGerät anschließen:

Netzkabel des Reinigungs- und Signiergerätes mit einer geeigneten Stromquelle verbinden und dasGerät am Ein/Aus-Schalter an der Rückseite einschalten. Das Display schaltet ins Startmenü. Durchdrehen des Stellknopfes gelangen Sie in das gewünschte Programm. Durch drücken des Knopfes wirddas gewünschte Programm bestätigt.Verbinden Sie das schwarze Massekabel mit der schwarzen Anschlußbuchse an der Gerätevorderseiteund verbinden Sie den Handstempel, mit Hilfe des Bajonettverschlußes am anderen Ende des Massekabels.Verbinden Sie das Massekabel mit der roten Markierung, an der roten Anschlußbuchse an derGerätevorderseite und bringen Sie die Masseklemme am Werkstück an.

Wir weisen darauf hin, das keinerlei Fremdspannungen an dem zu reinigendenBauteil anliegen dürfen! (Beachten Sie bitte hierzu unsere Gewährleistungs-bedingungen)

Gerät nicht in Nassräumen verwenden und vor Feuchtigkeit und Spritzwasserschützen!

Reinigen mit dem Kohlestempel

Zum Entfernen der Oxidschicht stellen Sie das Gerät auf Reinigen. Durch drücken des Stellknopfesgelangen Sie in das Programm. Stellen Sie die Voltzahl auf 24 Volt. Verwenden Sie einen Streifen vondem mitgelieferten Reinigungs- oder Polierfilz. Befestigen Sie den Streifen mit dem O-Ring an demvorgesehenen Handstempel.

Um Kurzschlüsse zu vermeiden muß der Reinigungs- oder Polierfilz bei längererVerwendung rechtzeitig gewechselt werden.

Der Stempel wird unter Verwendung des beigefügten schwarzen Massekabels an der schwarzen Buchsedes BYMAT 5024 RS angeschlossen. Das rot markierte Massekabel muß mit dem Werkstück verbundensein. Füllen Sie von dem entsprechenden Elektrolyt (Elektrolyt A für leichte Oxidschichten) etwas in denmitgelieferten Weithalsbehälter und tauchen Sie den Stempel ein. Streichen Sie mit dem Stempel überdie zu entfernende Oxidschicht, bis Sie diese entfernt haben. Zum Reinigen mit dem Stempel solltedie digitale Anzeige 24 Volt anzeigen. Stellen Sie die Position, durch drehen des Stellknopfes, im Menüauf Reinigen. Zur Bestätigung den Knopf drücken.

Bei längerem Arbeiten könnte der Stempel zu warm werden. Kühlen Sie ihn imWasserbad, oder befestigen Sie einen 2. Stempel.

Reinigen mit dem Pinsel

Zum Entfernen der Oxidschicht stellen Sie das Gerät auf Reinigen (Pinsel). Durch drücken des Stellknopfesgelangen Sie in das Programm. Stellen Sie die Voltzahl auf 8-12 Volt. Den Pinsel unter Verwendung desbeigefügten schwarzen Massekabels an der schwarzen Buchse des BYMAT 5024 RS anschließen. Dasrot markierte Massekabel muß mit dem Werkstück verbunden sein. Füllen Sie von dem entsprechendenElektrolyt (Elektrolyt A für leichte Oxidschichten) etwas in den mitgelieferten Weithalsbehälter undtauchen Sie den Pinsel ein. Streichen Sie mit dem Pinsel über die zu entfernende Oxidschicht bis Siediese entfernt haben. Zum Reinigen mit dem Pinsel sollte die digitale Anzeige 8 - 12 Volt anzeigen.Stellen Sie die Position, durch drehen des Stellknopfes, im Menü auf Reinigen (Pinsel). Zur Bestätigungden Knopf drücken.

Bei längerem Arbeiten könnte der Pinsel zu warm werden. Kühlen Sie ihn imWasserbad, oder befestigen Sie einen 2. Pinsel.

Tipps zum optimalen ReinigenDie BYMAT Pinsel eignen sich hervorragend zum Reinigen schwer erreichbarer Stellen.Der kurze Pinsel bringt stärkere Leistung, der längere eignet sich besser zum Reinigengrößerer Flächen.

Zur Vermeidung von Kurzschlüssen, wechseln Sie den Pinsel rechtzeitig.

Der Umgang mit Chemikalien kann zu Gefährdungen führen. Es wird vorgeschrieben,bie jedem Arbeiten eine Atemschutzmaske, Säureschürze, eine dicht schließendeSäureschutzbrille und Säureschutzhandschuhe tragen.Bitte beachten Sie die Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Elektrolyte.

Elektropolieren mit dem Kohlestempel

Zum Polieren von VA - Stählen verwenden Sie einen Streifen von dem mitgelieferten Polierfilz oderProfipolierfilz. Befestigen Sie den Streifen mit dem O- Ring an dem vorgesehenen Handstempel.

Um Kurzschlüsse zu vermeiden muß der Polierfilz/Profipolierfilz bei längererVerwendung rechtzeitig gewechselt werden.

Der Stempel wird unter Verwendung des beigefügten schwarzen Massekabels an der schwarzen Buchsedes BYMAT 6024 RS angeschlossen. Das rot markierte Massekabel muß mit dem Werkstück verbundensein. Füllen Sie von dem beigefügten Elektrolyt C etwas in den mitgelieferten Weithalsbehälter undtauchen Sie den Stempel ein. Streichen Sie mit dem Stempel einige Male überdie zu polierende Stelle.Zum Polieren sollte die digitale Anzeige 28 Volt anzeigen. Verändern Sie entsprechend den Drehschalter.Das Programm muß auf Polieren gestellt sein.

Der Umgang mit Chemikalien kann zu Gefährdungen führen. Es wird vorgeschrieben,bie jedem Arbeiten eine Atemschutzmaske, Säureschürze, eine dicht schließendeSäureschutzbrille und Säureschutzhandschuhe tragen.Bitte beachten Sie die Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Elektrolyte.

Bei längerem Arbeiten könnte der Stempel zu warm werden. Kühlen Sie ihn imWasserbad, oder befestigen Sie einen 2. Stempel.

Signieren dunkel

Verwenden Sie hierfür den flachen Handstempel (90° Kohleanode) und befestigen Sie den mitgelieferten,weißen Signierfilz mit dem O-Ring.Der Stempel wird unter Verwendung des beigefügten schwarzen Massekabels an der schwarzen Buchseder Gerätevorderseite angeschlossen. Das rot markierte Massekabel muß mit dem Werkstück verbundensein. Verbinden Sie den Handstempel mit dem schwarzen Massekabel. Zum Signieren sollte das digitaleDisplay 12 Volt anzeigen. Verändern Sie entsprechend den Drehschalter. Der Drehschalter sollte aufSignieren dunkel gestellt werden. Benetzen Sie vorsichtig und gleichmäßig denSignierfilz mit dem entsprechneden Elektrolyt (z.B. Elektrolyt ET zum dunkel Beschriften von 1.4301oder Elektrolyt EC zum Beschriften von 1.4016)Positionieren Sie jetzt Ihre Signierschablone auf dem Werkstück und drücken sie den Handstempelsenkrecht von oben, mit der ganzen Fläche gleichmäßig auf die Schablone. Bewegen Sie den Handstempelleicht, damit das Elektrolyt besser durch die Schablone kriecht.Nach ca. 2 - 4 Sekunden ist der Signiervorgang beendet.Entfernen Sie das Elektrolyt von der gesamten Metalloberfläche und neutralisieren Sie die Oberflächemit einem in Neutralyt getränkten Tuch.Die Beschriftung wird mit Hilfe des Konservats dauerhaft konserviert.

Signierungen fallen bei jedem Material anders aus. Deshalb steht Ihnen noch eine weitere Palette vonElektrolyten zum Signieren der verschiedensten Metalle zur Verfügung Um beste Signierergebnisse zuerhalten, ist es notwendig je nach Metall-Legierung und Oberfläche, verschiedene Elektrolyte beiverschiedenen Stromeinstellungen zu testen. (Vorsicht: Bei höherem Strom lässt die Standzeit derSignierschablone nach).

Tipps zum Umgang mit SchablonenJedes Elektrolyt enthält Salze. Die Schablonen können sich mit diesen Salzen zusetzen.Deshalb sollten Sie die Schablonen nach jedem Beschriften mit reichlich klarem Wasserreinigen und abspülen.

Der Umgang mit Chemikalien kann zu Gefährdungen führen. Es wird vorgeschrieben,bie jedem Arbeiten eine Atemschutzmaske, Säureschürze, eine dicht schließendeSäureschutzbrille und Säureschutzhandschuhe tragen.Bitte beachten Sie die Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Elektrolyte.

Galvanisieren

Zum Verzinken, Vergolden, Verchromen etc. verwenden Sie einen Streifen von dem mitgelieferten Filz-zuschnitten. Befestigen Sie den Filz an dem vorgesehenen Handstempel.Drehschalter auf Galvanisieren einstellen. Durch drücken des Schalters bestätigen SIe das Programm.Der Stempel wird unter Verwendung des beigefügten schwarzen Massekabels an der schwarzen Buchseder Gerätevorderseite angeschlossen. Das rot markierte Massekabel wird an der roten Buchse an derGerätevorderseite angeschlossen und befestigen Sie die Masseklemme am Bauteil. Benetzen Sie denFilz mit dem entsprechenden Elektrolyt (Spezialelektrolyte entnehmen Sie bitte aus der mitgeliefertenPreisliste) und streichen Sie einige Male über das zu galvanisierende Bauteil. Die entsprechendeSpannung entnehmen Sie bitte der Empfehlung auf dem beigefügten technischen Datenblatt. ZumBeispiel Gold - Elektrolyt 8 Volt. Zink -Elektrolyt 12 - 14 Volt.

Der Umgang mit Chemikalien kann zu Gefährdungen führen. Es wird vorgeschrieben,bie jedem Arbeiten eine Atemschutzmaske, Säureschürze, eine dicht schließendeSäureschutzbrille und Säureschutzhandschuhe tragen.Bitte beachten Sie die Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Elektrolyte. EinigeElektrolyte sind toxisch. Verpackungsangaben beachten.

Bedienungsanleitung Bymat 4024 RS

InbetriebnahmeGerät anschließen:

Netzkabel des Reinigungs- und Signiergerätes mit einer geeigneten Stromquelle verbinden und dasGerät am Ein/Aus-Schalter an der Rückseite einschalten. Das Display schaltet ins Startmenü. Durchdrehen des Stellknopfes gelangen Sie in das gewünschte Programm. Durch drücken des Knopfes wirddas gewünschte Programm bestätigt.Verbinden Sie das schwarze Massekabel mit der schwarzen Anschlußbuchse an der Gerätevorderseiteund verbinden Sie den Handstempel, mit Hilfe des Bajonettverschlußes am anderen Ende des Massekabels.Verbinden Sie das Massekabel mit der roten Markierung, an der roten Anschlußbuchse an derGerätevorderseite und bringen Sie die Masseklemme am Werkstück an.

Wir weisen darauf hin, das keinerlei Fremdspannungen an dem zu reinigendenBauteil anliegen dürfen! (Beachten Sie bitte hierzu unsere Gewährleistungs-bedingungen)

Gerät nicht in Nassräumen verwenden und vor Feuchtigkeit und Spritzwasserschützen!

Reinigen mit dem Kohlestempel

Zum Entfernen der Oxidschicht stellen Sie das Gerät auf Reinigen. Durch drücken des Stellknopfesgelangen Sie in das Programm. Verwenden Sie einen Streifen von dem mitgelieferten Reinigungs-oder Polierfilz. Befestigen Sie den Streifen mit dem O-Ring an dem vorgesehenen Handstempel.

Um Kurzschlüsse zu vermeiden muß der Reinigungs- oder Polierfilz bei längererVerwendung rechtzeitig gewechselt werden.

Der Stempel wird unter Verwendung des beigefügten schwarzen Massekabels an der schwarzen Buchsedes BYMAT 4024 RS angeschlossen. Das rot markierte Massekabel muß mit dem Werkstück verbundensein. Füllen Sie von dem entsprechenden Elektrolyt (Elektrolyt A für leichte Oxidschichten) etwas in denmitgelieferten Weithalsbehälter und tauchen Sie den Stempel ein. Streichen Sie mit dem Stempel überdie zu entfernende Oxidschicht, bis Sie diese entfernt haben. Zum Reinigen mit dem Stempel solltedie digitale Anzeige 24 Volt anzeigen. Stellen Sie die Position, durch drehen des Stellknopfes, im Menüauf Reinigen. Zur Bestätigung den Knopf drücken.

Bei längerem Arbeiten könnte der Stempel zu warm werden. Kühlen Sie ihn imWasserbad, oder befestigen Sie einen 2. Stempel.

Reinigen mit dem Pinsel

Zum Entfernen der Oxidschicht stellen Sie das Gerät auf Reinigen (Pinsel). Durch drücken des Stellknopfesgelangen Sie in das Programm. Den Pinsel unter Verwendung des beigefügten schwarzen Massekabels ander schwarzen Buchse des BYMAT 4024 RS anschließen. Das rot markierte Massekabel muß mit demWerkstück verbunden sein. Füllen Sie von dem entsprechenden Elektrolyt (Elektrolyt A für leichte Oxid-schichten) etwas in den mitgelieferten Weithalsbehälter undtauchen Sie den Pinsel ein. Streichen Sie mitdem Pinsel über die zu entfernende Oxidschicht bis Sie diese entfernt haben. Zum Reinigen mit demPinsel sollte die digitale Anzeige 12 Volt anzeigen.Stellen Sie die Position, durch drehen des Stellknopfes, im Menü auf Reinigen (Pinsel). Zur Bestätigungden Knopf drücken.

Bei längerem Arbeiten könnte der Pinsel zu warm werden. Kühlen Sie ihn imWasserbad, oder befestigen Sie einen 2. Pinsel.

Tipps zum optimalen ReinigenDie BYMAT Pinsel eignen sich hervorragend zum Reinigen schwer erreichbarer Stellen.Der kurze Pinsel bringt stärkere Leistung, der längere eignet sich besser zum Reinigengrößerer Flächen.

Zur Vermeidung von Kurzschlüssen, wechseln Sie den Pinsel rechtzeitig.

Der Umgang mit Chemikalien kann zu Gefährdungen führen. Es wird vorgeschrieben,bei jedem Arbeiten eine Atemschutzmaske, Säureschürze, eine dicht schließendeSäureschutzbrille und Säureschutzhandschuhe zu tragen.Bitte beachten Sie die Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Elektrolyte.

Elektropolieren mit dem Kohlestempel

Zum Polieren von VA - Stählen verwenden Sie einen Streifen von dem mitgelieferten Polierfilz oderProfipolierfilz. Befestigen Sie den Streifen mit dem O- Ring an dem vorgesehenen Handstempel.

Um Kurzschlüsse zu vermeiden muß der Polierfilz/Profipolierfilz bei längererVerwendung rechtzeitig gewechselt werden.

Der Stempel wird unter Verwendung des beigefügten schwarzen Massekabels an der schwarzen Buchsedes BYMAT 4024 RS angeschlossen. Das rot markierte Massekabel muß mit dem Werkstück verbundensein. Füllen Sie von dem beigefügten Elektrolyt C etwas in den mitgelieferten Weithalsbehälter undtauchen Sie den Stempel ein. Streichen Sie mit dem Stempel einige Male überdie zu polierende Stelle.Zum Polieren sollte die digitale Anzeige 30 Volt anzeigen. Verändern Sie entsprechend den Drehschalter.Das Programm muß auf Polieren gestellt sein.

Der Umgang mit Chemikalien kann zu Gefährdungen führen. Es wird vorgeschrieben,bie jedem Arbeiten eine Atemschutzmaske, Säureschürze, eine dicht schließendeSäureschutzbrille und Säureschutzhandschuhe tragen.Bitte beachten Sie die Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Elektrolyte.

Bei längerem Arbeiten könnte der Stempel zu warm werden. Kühlen Sie ihn imWasserbad, oder befestigen Sie einen 2. Stempel.

Signieren dunkel und hell

Verwenden Sie hierfür den flachen Handstempel (90° Kohleanode) und befestigen Sie den mitgelieferten,weißen Signierfilz mit dem O-Ring.Der Stempel wird unter Verwendung des beigefügten schwarzen Massekabels an der schwarzen Buchseder Gerätevorderseite angeschlossen. Das rot markierte Massekabel muß mit dem Werkstück verbundensein. Verbinden Sie den Handstempel mit dem schwarzen Massekabel. Zum Signieren sollte das digitaleDisplay 12 Volt anzeigen. Verändern Sie entsprechend den Drehschalter. Der Drehschalter sollte aufSignieren dunkel / hell gestellt werden. Benetzen Sie vorsichtig und gleichmäßig denSignierfilz mit dem entsprechneden Elektrolyt (z.B. Elektrolyt ET zum dunkel Beschriften von 1.4301oder Elektrolyt EC zum Beschriften von 1.4016).Zum hellen Beschriften (ähnlch einer Gravur), verwenden Sie bitte unser Elektrolyt EN.Positionieren Sie jetzt Ihre Signierschablone auf dem Werkstück und drücken sie den Handstempelsenkrecht von oben, mit der ganzen Fläche gleichmäßig auf die Schablone. Bewegen Sie den Handstempelleicht, damit das Elektrolyt besser durch die Schablone kriecht.Nach ca. 2 - 4 Sekunden ist der Signiervorgang beendet.Entfernen Sie das Elektrolyt von der gesamten Metalloberfläche und neutralisieren Sie die Oberflächemit einem in Neutralyt getränkten Tuch.Die Beschriftung wird mit Hilfe des Konservats dauerhaft konserviert.

Signierungen fallen bei jedem Material anders aus. Deshalb steht Ihnen noch eine weitere Palette vonElektrolyten zum Signieren der verschiedensten Metalle zur Verfügung Um beste Signierergebnisse zuerhalten, ist es notwendig je nach Metall-Legierung und Oberfläche, verschiedene Elektrolyte beiverschiedenen Stromeinstellungen zu testen. (Vorsicht: Bei höherem Strom lässt die Standzeit derSignierschablone nach).

Tipps zum Umgang mit SchablonenJedes Elektrolyt enthält Salze. Die Schablonen können sich mit diesen Salzen zusetzen.Deshalb sollten Sie die Schablonen nach jedem Beschriften mit reichlich klarem Wasserreinigen und abspülen.

Der Umgang mit Chemikalien kann zu Gefährdungen führen. Es wird vorgeschrieben,bei jedem Arbeiten eine Atemschutzmaske, Säureschürze, eine dicht schließendeSäureschutzbrille und Säureschutzhandschuhe zu tragen.Bitte beachten Sie die Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Elektrolyte.

Bedienungsanleitung Bymat 3024 RS

InbetriebnahmeGerät anschließen:

Netzkabel des Reinigungs- und Signiergerätes mit einer geeigneten Stromquelle verbinden und dasGerät am Ein/Aus-Schalter an der Rückseite einschalten. Das Display schaltet ins Startmenü. Durchdrehen des Stellknopfes gelangen Sie in das gewünschte Programm. Durch drücken des Knopfes wirddas gewünschte Programm bestätigt.Verbinden Sie das schwarze Massekabel mit der schwarzen Anschlußbuchse an der Gerätevorderseiteund verbinden Sie den Handstempel, mit Hilfe des Bajonettverschlußes am anderen Ende des Massekabels.Verbinden Sie das Massekabel mit der roten Markierung, an der roten Anschlußbuchse an derGerätevorderseite und bringen Sie die Masseklemme am Werkstück an.

Wir weisen darauf hin, das keinerlei Fremdspannungen an dem zu reinigendenBauteil anliegen dürfen! (Beachten Sie bitte hierzu unsere Gewährleistungs-bedingungen)

Gerät nicht in Nassräumen verwenden und vor Feuchtigkeit und Spritzwasserschützen!

Reinigen mit dem Kohlestempel

Zum Entfernen der Oxidschicht stellen Sie das Gerät auf Reinigen. Durch drücken des Stellknopfesgelangen Sie in das Programm. Verwenden Sie einen Streifen von dem mitgelieferten Reinigungs-oder Polierfilz. Befestigen Sie den Streifen mit dem O-Ring an dem vorgesehenen Handstempel.

Um Kurzschlüsse zu vermeiden muß der Reinigungs- oder Polierfilz bei längererVerwendung rechtzeitig gewechselt werden.

Der Stempel wird unter Verwendung des beigefügten schwarzen Massekabels an der schwarzen Buchsedes BYMAT 3024 RS angeschlossen. Das rot markierte Massekabel muß mit dem Werkstück verbundensein. Füllen Sie von dem entsprechenden Elektrolyt (Elektrolyt A für leichte Oxidschichten) etwas in denmitgelieferten Weithalsbehälter und tauchen Sie den Stempel ein. Streichen Sie mit dem Stempel überdie zu entfernende Oxidschicht, bis Sie diese entfernt haben. Zum Reinigen mit dem Stempel solltedie digitale Anzeige 24 Volt anzeigen. Stellen Sie die Position, durch drehen des Stellknopfes, im Menüauf Reinigen. Zur Bestätigung den Knopf drücken.

Bei längerem Arbeiten könnte der Stempel zu warm werden. Kühlen Sie ihn imWasserbad, oder befestigen Sie einen 2. Stempel.

Reinigen mit dem Pinsel

Zum Entfernen der Oxidschicht stellen Sie das Gerät auf Reinigen (Pinsel). Durch drücken des Stellknopfesgelangen Sie in das Programm. Den Pinsel unter Verwendung des beigefügten schwarzen Massekabels ander schwarzen Buchse des BYMAT 3024 RS anschließen. Das rot markierte Massekabel muß mit demWerkstück verbunden sein. Füllen Sie von dem entsprechenden Elektrolyt (Elektrolyt A für leichte Oxid-schichten) etwas in den mitgelieferten Weithalsbehälter undtauchen Sie den Pinsel ein. Streichen Sie mitdem Pinsel über die zu entfernende Oxidschicht bis Sie diese entfernt haben. Zum Reinigen mit demPinsel sollte die digitale Anzeige 12 Volt anzeigen.Stellen Sie die Position, durch drehen des Stellknopfes, im Menü auf Reinigen (Pinsel). Zur Bestätigungden Knopf drücken.

Bei längerem Arbeiten könnte der Pinsel zu warm werden. Kühlen Sie ihn imWasserbad, oder befestigen Sie einen 2. Pinsel.

Tipps zum optimalen ReinigenDie BYMAT Pinsel eignen sich hervorragend zum Reinigen schwer erreichbarer Stellen.Der kurze Pinsel bringt stärkere Leistung, der längere eignet sich besser zum Reinigengrößerer Flächen.

Zur Vermeidung von Kurzschlüssen, wechseln Sie den Pinsel rechtzeitig.

Der Umgang mit Chemikalien kann zu Gefährdungen führen. Es wird vorgeschrieben,bie jedem Arbeiten eine Atemschutzmaske, Säureschürze, eine dicht schließendeSäureschutzbrille und Säureschutzhandschuhe tragen.Bitte beachten Sie die Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Elektrolyte.

Elektropolieren mit dem Kohlestempel

Zum Polieren von VA - Stählen verwenden Sie einen Streifen von dem mitgelieferten Polierfilz oderProfipolierfilz. Befestigen Sie den Streifen mit dem O- Ring an dem vorgesehenen Handstempel.

Um Kurzschlüsse zu vermeiden muß der Polierfilz/Profipolierfilz bei längererVerwendung rechtzeitig gewechselt werden.

Der Stempel wird unter Verwendung des beigefügten schwarzen Massekabels an der schwarzen Buchsedes BYMAT 3024 RS angeschlossen. Das rot markierte Massekabel muß mit dem Werkstück verbundensein. Füllen Sie von dem beigefügten Elektrolyt C etwas in den mitgelieferten Weithalsbehälter undtauchen Sie den Stempel ein. Streichen Sie mit dem Stempel einige Male überdie zu polierende Stelle.Zum Polieren sollte die digitale Anzeige 30 Volt anzeigen. Verändern Sie entsprechend den Drehschalter.Das Programm muß auf Polieren gestellt sein.

Der Umgang mit Chemikalien kann zu Gefährdungen führen. Es wird vorgeschrieben,bie jedem Arbeiten eine Atemschutzmaske, Säureschürze, eine dicht schließendeSäureschutzbrille und Säureschutzhandschuhe tragen.Bitte beachten Sie die Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Elektrolyte.

Bei längerem Arbeiten könnte der Stempel zu warm werden. Kühlen Sie ihn imWasserbad, oder befestigen Sie einen 2. Stempel.

Signieren dunkel

Verwenden Sie hierfür den flachen Handstempel (90° Kohleanode) und befestigen Sie den mitgelieferten,weißen Signierfilz mit dem O-Ring.Der Stempel wird unter Verwendung des beigefügten schwarzen Massekabels an der schwarzen Buchseder Gerätevorderseite angeschlossen. Das rot markierte Massekabel muß mit dem Werkstück verbundensein. Verbinden Sie den Handstempel mit dem schwarzen Massekabel. Zum Signieren sollte das digitaleDisplay 12 Volt anzeigen. Verändern Sie entsprechend den Drehschalter. Der Drehschalter sollte aufSignieren dunkel gestellt werden. Benetzen Sie vorsichtig und gleichmäßig denSignierfilz mit dem entsprechneden Elektrolyt (z.B. Elektrolyt ET zum dunkel Beschriften von 1.4301oder Elektrolyt EC zum Beschriften von 1.4016).Positionieren Sie jetzt Ihre Signierschablone auf dem Werkstück und drücken sie den Handstempelsenkrecht von oben, mit der ganzen Fläche gleichmäßig auf die Schablone. Bewegen Sie den Handstempelleicht, damit das Elektrolyt besser durch die Schablone kriecht.Nach ca. 2 - 4 Sekunden ist der Signiervorgang beendet.Entfernen Sie das Elektrolyt von der gesamten Metalloberfläche und neutralisieren Sie die Oberflächemit einem in Neutralyt getränkten Tuch.Die Beschriftung wird mit Hilfe des Konservats dauerhaft konserviert.

Signierungen fallen bei jedem Material anders aus. Deshalb steht Ihnen noch eine weitere Palette vonElektrolyten zum Signieren der verschiedensten Metalle zur Verfügung Um beste Signierergebnisse zuerhalten, ist es notwendig je nach Metall-Legierung und Oberfläche, verschiedene Elektrolyte beiverschiedenen Stromeinstellungen zu testen. (Vorsicht: Bei höherem Strom lässt die Standzeit derSignierschablone nach).

Tipps zum Umgang mit SchablonenJedes Elektrolyt enthält Salze. Die Schablonen können sich mit diesen Salzen zusetzen.Deshalb sollten Sie die Schablonen nach jedem Beschriften mit reichlich klarem Wasserreinigen und abspülen.

Der Umgang mit Chemikalien kann zu Gefährdungen führen. Es wird vorgeschrieben,bie jedem Arbeiten eine Atemschutzmaske, Säureschürze, eine dicht schließendeSäureschutzbrille und Säureschutzhandschuhe tragen.Bitte beachten Sie die Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Elektrolyte.

Wartung und Reinigung

Vor allen Arbeiten am Gerät Netzstecker ziehen und alle Kabel abziehen!

Nach jedem Gebrauch:

- Kabel und Gehäuse mit einem feuchten Tuch abwischen um Rückstände des Elektrolyts zu entfernen.- Schablonen nach Gebrauch unter fließendem Wasser abwaschen, um Kristallbildung zu verhindern.

Sollte das Gerät trotz sorgfältiger Herstell- und Prüfverfahren einmal ausfallen, ist dieReparatur von der Firma Bymat ausführen zu lassen. Ansonsten entfällt jegliche Gewährleistung.Bei allen Rückfragen und Ersatzteilbestellungen bitte unbeding die Artikelnummer lautTypenschild des Gerätes (Bsp. 6024 RS) angeben.

Ersatzteile und Zubehör

Die Geräte sind nur bestimmt zum elektrochemischen Reinigen und Polieren vonSchweißnähten, zum Entfernen von Oxidschichten an VA-Schweißnähten, zumhellen und dunklen Beschriften elektrisch leitender Oberflächen und zumGalvanisieren / Metallauftrag. Die Funktion ist nur mit Originalzubehör gewährleistet.Eine andere oder darüber hinaus gehende Benutzung gilt als nichtbestimmungsgemäß. Zubehör oder Zusatzgeräte, die nicht durch den Herstellerempfohlen werden, dürfen nicht verwendet werden. Für hieraus entstehendeSchäden haftet der Hersteller nicht. Zur bestimmungsgemäßen Verwendunggehören auch:

- das Beachten der Bedienungsanleitung- das Einhalten der Inspektions- und Wartungsvorgaben- das Tragen von Schutzkleidung, insbesondere Schutzhandschuhe und Schutzbrille.

Gewährleistung

DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBESCHEINIGUNG IST NUR FÜR DEN KUNDENDIENST AN NEUHERGESTELLTEN PRODUKTEN GÜLTIG, DIE IN EUROPA GEKAUFT WURDEN.In anderen Ländern wenden Sie sich bitte an den Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben.

Bymat übernimmt für dieses Produkt, außer für Verschleißteiel (z.B. Kbel, Stempel) gegenüber demOriginalkäufer für den Zeitraum von zwei Jahren ab dem Kaufdatum die Gewährleistung dafür, dassdas Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Sachmängeln war. Während der Gewährleistungszeitwird das Gerät bei vorliegen eines Sach mangels nach Vorlage des Kaufbelegs unter Verwendung vonBymat-Austausch-/Ersatzteilen innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens repariert oder durch ein gleichesoder durch ein ähnliches Austasch-/Ersatzmodell ersetzt. Zur Inanspruchnahme des Gewährleistungs-services müssen Sie das Gerät zusammen mit dem Kaufbeleg oder anderweitigen Kaufnachweisen, aufdenen das Kaufdatum ersichtlich ist, an den Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde oder an Bymatschicken. Ihnen werden dafür keine Material- oder Lohnkosten berechnet. Aufgrund der Möglichkeit, dassdie Sendung während des Versands verloren gehen oder beschädigt werden kann, empfehlen wir, dassSie das Gerät für den Versand sicher verpacken und dieses als Einschreiben mit Rückschein aufgeben.

Im Rahmen der Gewährleistung hat der Kunde keinen Anspruch auf Reparatur oder Ersatzlieferung, falls:

1. Das Produkt durch unsachgemäße, harte oder unachtsame Behandlung verursacht wurde; 2. Das Problem durch Feuer oder eine andere Naturkatastrophe verursacht wurde. 3. Das Problem durch unsachgemäße Reparatur oder Einstellung verursacht wurde, die von Dritten und nicht von Bymat durchgeführt wurde. 4. sich die beantragte Wartungsleistung auf Reparatur oder Ersatz von Sonderausstattungen, Zubehör- teilen oder Verschleißteilen (Kabel, Stempel, Kohleanoden etc.) bezieht; 5. Der Kaufnachweis nicht vorgrlegt wird; oder 6. Der Gewährleistungszeitraum abgelaufen ist

Weder diese Gewährleistung , noch irgendeine andere Gewährleistung und/oder Garantie, entweder aus-drücklich zugesagt oder gesetzlich oder anderweitig vorgeschrieben, einschließlich einer gesetzlichenGewährleistung oder einer Bedingung hinsichtlich der handelsüblichen Qualität oder Eignung für einenbestimmten Zweck, habenüber die hier angegebene Gewährleistungszeit hinaus Gültigkeit. Kein Punktin dieser Gewährleistung hat Einfluß auf Ihre gesetzlich zugesicherten Rechte.

Umweltschutz

Umweltschutzmaßnahmen:Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

Verfahren zur Reinigung:Mit flüssigkeitsbildendem Material (z.B. Säurebindemittel) aufnehmen. Das aufgenommene Materialvorschriftsmäßig entsorgen.

(Näheres entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt)

Hinweise zur Entsorgung:Elektrolyte müssen über eine Neutralisationsanlage entsorgt werden. Unter Beachtung der örtlichenbehördlichen Vorschriften einer chemisch / physikalischen Behandlung zuzuführen.

Entsorgung von elektrischen & elektronischen Produkten durch gewerblicheBenutzer (anzuwenden nur in dem Ländern der europäischen Union)

Für nähere Informationen zur Entsorgung durch gewerbliche Benutzer wendenSie sich bitte an Ihren Händler oder den zuständigen Vertrieb. Das Produkt darfnicht in den normalen Gewerbemüll gegeben werden.

Es handelt sich um ein Produkt, das keine als durch Einatmung gefährlich eingestuften Substanzen enthält. Im Falle von Vergiftungssymptomen ist der Betroffene jedoch aus dem Berührungsbereich zu entfernen und mit frischer Luft zu versorgen. Ärztliche Betreuung anfordern, wenn sich die Symptome verschlimmern oder diese anhalten.

Bei Einatmung:

Die Symptome infolge einer Vergiftung können nach dem Kontakt auftreten, weshalb im Zweifelsfalle bei direktem Kontakt mit dem chemischen Produkt oder Weiterbestehen des Unwohlseins ein Arzt zu Rate zu ziehen ist und dem Arzt das Sicherheitsdatenblatt dieses Produkts vorzulegen ist.

Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen:4.1

Sicherheitsdatenblatt

Elektrolyt A Artikelnr.: 2030 DH / 2035 DH

gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS

+49 (0) 21 65 / 87 28 0Notrufnummer:1.4

Bymat GmbH Neusser Straße 106 D – 41363 Jüchen Tel. +49 (0) 21 65 / 87 28 -0 email:[email protected]

Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt

bereitstellt:1.3

Nicht empfohlener Gebrauch: Jeder dieser unbestimmten Gebräuche wird weder in diesem Abschnitt noch in Abschnitt 7.3 angegeben

Relevanter Gebrauch: Reiniger. Ausschließlich professionelle Nutzung.

Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird:1.2

Produktidentifikator: Elektrolyt A1.1

ABSCHNITT 2: IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN

2.2 Kennzeichnungselemente:

Gemäß Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP) wird dieses Produkt nicht als gefährlich eingestuft.

Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP):

Gemäß der Richtlinie 67/548/EG und der Richtlinie 1999/45/EG ist das Produkt nicht als gefährlich eingestuft.

Richtlinie 67/548/EG und der Richtlinie 1999/45/EG:

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs:

Nicht relevant

2.3 Sonstige Gefahren:

EUH210: Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich

Zusätzliche Information:

Nicht relevant

Vorsichtsempfehlungen:

Nicht relevant

Gefahrenhinweise:

Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP):

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN

Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Punkt 3) enthält das Produkt:

Gefährliche Bestandteile:

Chemische Beschreibung: Mischung auf der Basis von chemischen Produkten

KonzentrationChemische Bezeichnung/KlassifizierungIdentifizierung

01-2119485924-24-XXXX

7664-38-2231-633-2

015-011-00-6

CAS:EC: Index: REAC H:

Skin Corr. 1B: H314 - GefahrVerordnung 1272/2008

2,5 - <10 %C: R34Richtlinie 67/548/EG

Phosphorsäure ATP CLP00

Weitere Informationen bzgl. der Gefährlichkeit der Substanzen finden Sie in den Abschnitten 8, 11, 12 und 16.

ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN

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Erstellt am: 07.09.2014 Version: 1 Seite 1/8

Sicherheitsdatenblatt

Elektrolyt A Artikelnr.: 2030 DH / 2035 DH

gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN (fortlaufend)

Nicht relevant

Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:4.3

Die sofortigen und verzögerten Wirkungen sind in den Abschnitten 2 und 11 angegeben.

Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:4.2

Kein Erbrechen provozieren. Sollte es zum Erbrechen kommen, den Kopf nach vorn halten, um ein Einatmen zu vermeiden. Den Betroffenen in Ruhestellung halten. Mund und Rachen ausspülen, da diese möglicherweise beim Verschlucken mit betroffen wurden.

Beim Verschlucken:

Augen mindestens 15 Minuten lang mit reichlich Wasser spülen. Sollte der Betroffene Kontaktlinsen tragen, so sind diese zu entfernen, soweit sie nicht an den Augen festkleben, da ansonsten zusätzliche Verletzungen auftreten können. In allen Fällen muss nach dem Waschen schnellstmöglich ein Arzt aufgesucht und diesem das Sicherheitsdatenblatt vorgelegt werden.

Bei Berührung mit den Augen:

Es handelt sich um ein Produkt, das bei Berührung mit der Haut als nicht gefährlich eingestuft ist. Dennoch wird empfohlen, bei Berührung mit der Haut die verschmutzte Kleidung und Schuhe auszuziehen, die Haut abzuspülen oder den Betroffenen ggf. mit viel kaltem Wasser und Neutralseife abzuduschen. In schweren Fällen den Arzt aufsuchen.

Bei Berührung mit der Haut:

ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG

Gemäß dem internen Notfallplan und den Informationsblättern bzgl. des Verhaltens bei Unfällen und sonstigen Notfällen vorgehen. Jegliche Zündquellen fernhalten. Im Brandfalle die Lagerbehälter und -tanks von Produkten kühlen, die sich entflammen oder explodieren können oder aufgrund von erhöhten Temperaturen BLEVE sind. Der Austritt der bei der Brandbekämpfung verwendeten Produkte in das Grundwasser ist zu vermeiden.

Zusätzliche Verfügungen:

Abhängig von der Größe des Feuers ist ggf. die Verwendung von vollständiger Schutzbekleidung und autonomen Atmungsgeräten erforderlich. Vorhandensein einer Mindestbandbreite an Notfallinstallationen oder Handlungselementen (feuerfeste Decken, tragbarer Verbandskasten, ...) gemäß der Richtlinie 89/654/EG.

Hinweise für die Brandbekämpfung:5.3

Als Folge der Verbrennung oder thermischen Zersetzung entstehen reaktive Unterprodukte , die hochgiftig sein und deshalb ein hohes Gesundheitsrisiko darstellen können.

Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:5.2

Produkt nicht entflammbar unter normalen Lager-, Handhabungs- und Anwendungsbedingungen. Im Entflammungsfall aufgrund von unsachgemäßer Handhabung, Lagerung oder Anwendung sind gemäß der Verordnung über Brandschutzinstallationen (Königliches Dekret 1942/1993) vorzugsweise Feuerlöscher mit polyvalentem Pulver (ABC-Pulver) zu verwenden. ES WIRD DAVON ABGERATEN, einen Wasserstrahl als Löschmittel einzusetzen.

Löschmittel:5.1

ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

Siehe Abschnitte 8 und 13.

Verweis auf andere Abschnitte:6.4

Ausgetretenes Produkt mittels Sand oder neutralem Absorptionsmaterial aufsaugen und an einen sicheren Ort schaffen. Nicht mit Sägemehl oder sonstigen brennbaren Absorptionsmitteln aufsaugen. Für jegliche Hinweise bzgl. der Entsorgung, siehe Abschnitt 13.

Es wird empfohlen:

Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:6.3

Das Produkt ist nicht als gefährlich für die Umwelt eingestuft. Nicht in die Kanalisation, Oberflächen- und Grundwasser gelangen lassen.

Umweltschutzmaßnahmen:6.2

Lecks isolieren, soweit dies kein zusätzliches Risiko für die damit befassten Personen darstellt. Angesichts eines möglichen Kontakts mit dem verschütteten Produkt ist die Verwendung von persönlichen Schutzelementen obligatorisch (siehe Abschnitt 8). Bereich evakuieren und Personen ohne Schutzausrüstung fernhalten.

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:6.1

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A.- Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen im Arbeitsumfeld

Begrenzung und Überwachung der Exposition:8.2

Sicherheitsdatenblatt

Elektrolyt A Artikelnr.: 2030 DH / 2035 DH

gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

Maximale Zeit: 12 Monate

Höchsttemperatur: 25 ºC

Mindesttemperatur: 5 ºC

Technische LagermaßnahmenA.-

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten:

Es wird empfohlen, in der Nähe des Produkts über Absorptionsmaterial zu verfügen (siehe Abschnitt 6.3)

Technische Empfehlungen zur Vorbeugung von UmweltrisikenD.-

Während der Handhabung nicht essen oder trinken, danach die Hände mit geeigneten Reinigungsmitteln waschen.

Technische Empfehlungen zur Vorbeugung von ergonomischen und toxikologischen Risiken.C.-

Produkt nicht entflammbar unter normalen Lager-, Handhabungs- und Anwendungsbedingungen. Es wird eine langsame Umfüllung empfohlen, um das Entstehen von elektrostatischen Ladungen zu vermeiden, die Auswirkungen auf entflammbare Produkte haben könnten. Siehe Abschnitt 10 hinsichtlich von Bedingungen und Stoffen, die zu vermeiden sind.

Technische Empfehlungen zur Vorbeugung von Bränden und Explosionen.B.-

Es ist die gültige Gesetzgebung zur Prävention von Risiken am Arbeitsplatz einzuhalten. Behälter hermetisch geschlossen halten. Verschüttete Substanzen und Reste unter Kontrolle halten und mittels sicherer Methoden entsorgen (Abschnitt 6). Freies Ausschütten aus dem Behälter vermeiden. Orte, an denen gefährliche Produkte gehandhabt werden, sind ordentlich und sauber zu halten.

Vorsichtsmaßnahmen für eine sichere HandhabungA.-

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:

Mit Ausnahme der bereits aufgeführten Anweisungen sind keine besonderen Empfehlungen hinsichtlich der Verwendung dieses Produkts erforderlich.

7.3 Spezifische Endanwendungen:

Wärmequellen, Strahlung, statische Elektrizität und der Kontakt mit Lebensmitteln sind zu vermeiden. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 10.5

Allgemeine Lagerbedingungen.B.-

ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHESCHUTZAUSRÜSTUNGEN

Substanzen, deren Grenzwerte der professionellen Aussetzung im Arbeitsumfeld zu kontrollieren sind (Arbeitsplatzgrenzwerte TRGS 900):

Zu überwachende Parameter:8.1

UmweltgrenzwerteIdentifizierung

2014JahrEC: 231-633-2

4 mg/m³MAK (STEL)CAS: 7664-38-2

2 mg/m³MAK (8h)Phosphorsäure

DNEL (Arbeitnehmer):

LokaleSystematischeLokaleSystematischeIdentifizierung

LangzeitbelichtungKurze Belichtungszeiten

1 mg/m³Nicht relevant2 mg/m³Nicht relevantEinatmungEC: 231-633-2

Nicht relevantNicht relevantNicht relevantNicht relevantKutanCAS: 7664-38-2

Nicht relevantNicht relevantNicht relevantNicht relevantOralPhosphorsäure

DNEL (Bevölkerung):

LokaleSystematischeLokaleSystematischeIdentifizierung

LangzeitbelichtungKurze Belichtungszeiten

0,73 mg/m³Nicht relevantNicht relevantNicht relevantEinatmungEC: 231-633-2

Nicht relevantNicht relevantNicht relevantNicht relevantKutanCAS: 7664-38-2

Nicht relevantNicht relevantNicht relevantNicht relevantOralPhosphorsäure

Nicht relevant

PNEC:

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Wasserlöslichkeit bei 20 ºC: Nicht relevant *

Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasserr bei 20 ºC: Nicht relevant *

Dampfdichte bei 20 ºC: Nicht relevant *

pH: Nicht relevant *

Konzentration: Nicht relevant *

Viskositäts-Dichteverhältnis bei 40 ºC: Nicht relevant *

Viskositäts-Dichteverhältnis bei 20 ºC: Nicht relevant *

Dynamische Viskosität bei 20 ºC: Nicht relevant *

Relative Dichte bei 20 ºC: 1,042-1,047

Dichte bei 20 ºC: Nicht relevant *

Produktkennzeichnung:

Verdunstungsrate bei 20 ºC: Nicht relevant *

Dampfdruck bei 50 ºC: Nicht relevant *

Dampfdruck bei 20 ºC: Nicht relevant *

Siedetemperatur bei atmosphärischem Druck: Nicht relevant *

Flüchtigkeit:

Geruch: Charakteristisch

Farbe: Farblos

Aussehen: Charakteristisch

FlüssigkeitPhysischer Zustand bei 20 ºC:

Physisches Aussehen :

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften:

Sicherheitsdatenblatt

Elektrolyt A Artikelnr.: 2030 DH / 2035 DH

gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHESCHUTZAUSRÜSTUNGEN (fortlaufend)

Atemschutz.B.-

Als Vorsichtsmaßnahme wird die Verwendung von grundlegenden individuellen Schutzausrüstungen mit der entsprechenden CE- Markierung empfohlen. Weitere Information bzgl. von individuellen Schutzausrüstungen (Lagerung, Verwendung, Reinigung, Instandhaltung, Schutzklasse ...) finden Sie in der Informationsbroschüre des Herstellers der individuellen Schutzausrüstung. Die in diesem Punkt enthaltenen Indikationen beziehen sich auf das reine Produkt. Die Schutzmaßnahmen für verdünntes Produkt können abhängig vom Verdünnungsgrad, der Verwendung, der Anwendungsmethode etc. abweichen. Zur Feststellung der Verpflichtung zur Installation von Notduschen und/oder Augenwaschvorrichtungen in den Lagern sind die jeweils anwendbaren Vorschriften in Bezug auf die Lagerung von chemischen Produkten zu berücksichtigen. Weitere Informationen, siehe Abschnitte 7.1 und 7.2.

Die Verwendung von Schutzausrüstung ist im Falle von Nebelbildung bzw. im Falle der Überschreitung der Grenzwerte für professionelle Exposition erforderlich.

Spezifischer Handschutz.C.-

Nicht relevant

Gesichts- und AugenschutzD.-

Nicht relevant

KörperschutzE.-

Nicht relevant

Es müssen keine ergänzenden Notfallmaßnahmen ergriffen werden.

Ergänzende NotfallmaßnahmenF.-

Unter Berücksichtigung der gemeinschaftlichen Gesetzgebung über den Umweltschutz wird empfohlen, den Austritt sowohl des Produkts als auch von dessen Verpackung in die Umwelt zu vermeiden. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 7.1.D

Kontrollen der Umweltaussetzung:

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

*Entfällt wegen der Art des Produkts, nicht die Bereitstellung von Informationen Eigentum ihrer Gefährlichkeit.

Erstellt am: 07.09.2014 Version: 1 Seite 4/8

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Kontakt mit Haut und Augen:C-

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt

Einatmung:B-

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Es enthält jedoch Substanzen, die als gefährlich bei Einnahme eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.

Einnahme:A.-

Die wiederholte, langfristige und in höheren als den durch die Grenzwerte für professionelle Aussetzung festgesetzten Konzentrationen erfolgende Aussetzung kann abhängig von der Aussetzungsart zu Gesundheitsschäden führen:

Gefährliche gesundheitliche Auswirkungen:

Es liegen keine experimentellen Daten der Mischung an sich hinsichtlich der toxikologischen Eigenschaften vor

Angaben zu toxikologischen Wirkungen:11.1

Sicherheitsdatenblatt

Elektrolyt A Artikelnr.: 2030 DH / 2035 DH

gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN (fortlaufend)

Brechungsindex: Nicht relevant *

Oberflächenspannung bei 20 ºC: Nicht relevant *

9.2 Sonstige Angaben:

Obere Entflammbarkeitsgrenze: Nicht relevant *

Untere Entflammbarkeitsgrenze: Nicht relevant *

Selbstentflammungstemperatur: Nicht relevant *

Entflammungstemperatur: Nicht entflammbar (>60 ºC)

Entflammbarkeit:

Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht relevant *

Zersetzungstemperatur: Nicht relevant *

Löslichkeitseigenschaft: Nicht relevant *

*Entfällt wegen der Art des Produkts, nicht die Bereitstellung von Informationen Eigentum ihrer Gefährlichkeit.

ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

Siehe Abschnitte 10.3, 10.4 und 10.5 hinsichtlich der spezifischen Abbauprodukte. Abhängig von den Abbaubedingungen können beim Abbau komplexe Mischungen chemischer Substanzen freigesetzt werden: Kohlendioxide (CO2), Kohlenmonoxide und sonstige organische Verbindungen.

Gefährliche Zersetzungsprodukte:10.6

Nicht zutreffendNicht zutreffendVorsichtNicht zutreffendNicht zutreffend

Sonstigebrennbare StoffeVerbrennungsförderndeMaterialien

WasserSäuren

10.5 Unverträgliche Materialien:

Nicht zutreffendNicht zutreffendNicht zutreffendNicht zutreffendNicht zutreffend

FeuchtigkeitSonnenlichtErwärmungBerührung mit der LuftStoss und Reibung

Anwendbar für die Handhabung und Lagerung bei Raumtemperatur:

Zu vermeidende Bedingungen:10.4

Unter normalen Bedingungen keine gefährlichen Reaktionen erwartet.

Möglichkeit gefährlicher Reaktionen:10.3

Chemisch stabil unter den Bedingungen der Lagerung, Handhabung und Verwendung.

Chemische Stabilität:10.2

Keine gefährlichen Reaktionen sind zu erwarten, wenn die folgenden technischen Anweisungen Lagerung von Chemikalien. Siehe Abschnitt 7.

Reaktivität:10.1

ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN

Erstellt am: 07.09.2014 Version: 1 Seite 5/8

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Abfallmanagement (Entsorgung und Bewertung):

Es ist nicht möglich, einen bestimmten Code zuzuweisen, da es von der Verwendung, für die der Benutzer sie bestimmt hat, abhängt.

Abfalltyp (Richtlinie 2008/98/EG)BeschreibungCode

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung:

Sicherheitsdatenblatt

Elektrolyt A Artikelnr.: 2030 DH / 2035 DH

gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN (fortlaufend)

Spezifische toxikologische Information der Substanzen:

Nicht relevant

Sonstige Angaben:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt, da es keine Substanzen aufweist, die aufgrund dieser Wirkung als gefährlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.

Aspirationsgefahr:H-

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt, da es keine Substanzen aufweist, die aufgrund dieser Wirkung als gefährlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (S TOT)-Exposition wiederholt:G-

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt, da es keine Substanzen aufweist, die aufgrund dieser Wirkung als gefährlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (S TOT)-Zeitaufwand:F-

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt und es enthält keine Substanzen, die als gefährlich mit sensibilisierenden Auswirkungen eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.

Sensibilisierungsauswirkungen:E-

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt, es enthält jedoch Substanzen, die aufgrund der beschriebenen Auswirkungen als gefährlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.

Krebserregende Auswirkungen, Mutationsauswirkungen und schädliche Auswirkungen auf die Fortpflanzung:D-

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Es enthält jedoch Substanzen, die als gefährlich bei Berührung mit der Haut eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.

GattungAkute ToxizitätIdentifizierung

Nicht relevantCL50 EinatmungEC: 231-633-2

Kaninchen2470 mg/kgLD50 kutanCAS: 7664-38-2

Ratte3500 mg/kgLD50 oralPhosphorsäure

ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN

12.1 Toxizität:

Es liegen keine experimentellen Daten der Mischung an sich hinsichtlich der ökotoxikologischen Eigenschaften vor.

GattungArtAkute ToxizitätIdentifizierung

Nicht relevantEC50EC: 231-633-2

KrustentierDaphnia magna4,6 mg/L (12 h)EC50CAS: 7664-38-2

Nicht relevantCL50Phosphorsäure

Nicht verfügbar

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit:

Nicht verfügbar

12.3 Bioakkumulationspotenzial:

Nicht verfügbar

12.4 Mobilität im Boden:

Nicht beschrieben

12.6 Andere schädliche Wirkungen:

Nicht zutreffend

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:

ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

Erstellt am: 07.09.2014 Version: 1 Seite 6/8

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Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz – ChemG). Chemikaliengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2008 (BGBl. I S. 1146), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. November 2011 (BGBl. I S. 2162) geändert worden ist. Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der Bundesbehörden nach dem Chemikaliengesetz (ChemikalienKostenverordnungChemKostV). Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Bewertung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 des Chemikaliengesetzes (ChemVwV Bewertung) vom 11. September 1997. Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) Vom 26. November 2010 (BGBl. I S 1643) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S 1622), durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. April 2013 (BGBl. I S 944) und Artikel 2 der Verordnung vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S 2514) Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz(ChemikalienVerbotsverordnung ChemVerbotsV). ChemikalienVerbotsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juni 2003 (BGBl. I S. 867), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 40 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist. Verordnung über die Mitteilungspflichten nach § 16e des Chemikaliengesetzes zur Vorbeugung und Information bei Vergiftungen (Giftinformationsverordnung ChemGiftInfoV). Giftinformationsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 1996 (BGBl. I S. 1198), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 11. Juli 2006 (BGBl. I S. 1575) geändert worden ist. Neufassung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (ChemVwVGLP) vom 15. Mai 1997. Verordnung zur Sanktionsbewehrung gemeinschafts oder unionsrechtlicher Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit(ChemikalienSanktionsverordnung ChemSanktionsV). ChemikalienSanktionsverordnung vom 24. April 2013 (BGBl. I S. 944), die durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2565) geändert worden ist. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates vom 23. März 1993 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe (ChemVwVAltstoffe) Vom 11. September 1997. Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien Ozonschichtverordnung ChemOzonSchichtV). ChemikalienOzonschichtverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2012 (BGBl. I S. 409), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 24. April 2013 (BGBl. I S. 944) geändert worden ist. Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts und Abfallrechts. Vom 24. Februar 2012.""

Sonstige Gesetzgebungen:

Es wird empfohlen, die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt als Eingabe von Daten in einer Risikobewertung der örtlichen Gegebenheiten gesammelt zu nutzen, um die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Gefahren für die Verwaltung, Verwendung, Lagerung und Entsorgung von diesem Produkt herzustellen .

Besondere Verfügungen hinsichtlich des Personen- und Umweltschutzes:

Nicht relevant

Einschränkungen bzgl. des Vertriebs und der Verwendung von bestimmten Substanzen und gefährlichen Mischungen

(Anhang XVII, REACH):

Sicherheitsdatenblatt

Elektrolyt A Artikelnr.: 2030 DH / 2035 DH

gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG (fortlaufend)

- Gemeinschaftliche Gesetzgebung: Richtlinie 2008/98/EG, 2000/532/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2000 - Nationalen Bestimmungen: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts. Vom 24. Februar 2012.

Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind die gemeinschaftlichen oder staatlichen Vorschriften hinsichtlich der Abfallverwertung einzuhalten.

Verfügungen hinsichtlich der Abfallentsorgung:

Den autorisierten Abfallentsorger hinsichtlich der Bewertungs- und Entsorgungsvorgänge gemäß Anhang 1 und Anhang 2 (Richtlinie 2008/98/EG). Gemäß den Codes 15 01 (2000/532/EG) ist in dem Fall, dass der Behälter in direktem Kontakt mit dem Produkt war, dieser auf die gleiche Weise wie das Produkt selbst zu behandeln, ansonsten so, als gäbe es keine gefährlichen Rückstände. Verwenden Sie für die Behandlung kein Wasser. Siehe Abschnitt 6.2.

ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT

Dieses Produkt ist nicht für den Verkehr geregelt (ADR/RID,IMDG,IATA)

ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN

Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch:15.1

Verordnung (EG) 649/2012 über den Export und Import gefährlicher chemischer Substanzen: Nicht relevant

Aktive Substanzen, die nicht in den Anhang I (Verordnung (EU) Nr. 528/2012): Nicht relevant

Verordnung (EG) 1005/2009 über ozonabbauende Substanzen Nicht relevant

Substanzen, deren Autorisierung in Verordnung (CE) 1907/2006 (REACH) noch aussteht: Nicht relevant

Erstellt am: 07.09.2014 Version: 1 Seite 7/8

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Sicherheitsdatenblatt

Elektrolyt A Artikelnr.: 2030 DH / 2035 DH

gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN (fortlaufend)

Der Anbieter hat keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.

Stoffsicherheitsbeurteilung:15.2

- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel - Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien - Verordnung (EG) Nr. 907/2006 der Kommission vom 20. Juni 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien zwecks Anpassung der Anhänge III und VII - Verordnung (EG) Nr. 551/2009 der Kommission vom 25. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien zwecks Anpassung der Anhänge V und VI

ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN

- ADR: Europäisches Einverständnis in Bezug über den internationalen Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße -IMDG: Internationaler Seeschifffahrts-Code für Gefahrengüter -IATA: Internationale Vereinigung für Lufttransport -ICAO: Internationale Zivilluftfahrt-Organisation -COD: chemischer Sauerstoffbedarf -DBO5: Biologischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen -BCF: Biokonzentrationsfaktor -LD50: tödliche Dosis 50 -CL50: tödliche Konzentration 50 -EC50: Effektive Konzentration 50 -Log-POW: Koeffizenter Logarithmusverteilung Oktanol-Wasser -Koc: Verteilungskoeffizienten von organischem Kohlenstoff

Abkürzungen und Akronyme:

http://esis.jrc.ec.europa.eu http://echa.europa.eu http://eur-lex.europa.eu

Main Literaturquellen:

Es wird eine Mindestausbildung in Sachen Arbeitsrisikoverhütung für das Personal empfohlen, das dieses Produkt handhaben wird, um das Verständnis und die Auslegung dieses Sicherheitsdatenblattes sowie der Etikettierung des Produkts zu erleichtern.

Ratschläge hinsichtlich der Ausbildung:

Skin Corr. 1B: H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden

Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP):

R34: Verursacht Verätzungen.

Richtlinie 67/548/EG und der Richtlinie 1999/45/EG:

Die angegebenen Sätze beziehen sich nicht auf das Produkt selbst sondern dienen lediglich Informationszwecken und beziehen sich auf die einzelnen Bestandteile, die in Abschnitt 3 stehen

Texte der im Abschnitt 3 berücksichtigten R-Sätze:

Nicht relevant

Änderungen gegenüber dem vorhergehenden Sicherheitsdatenblatt, die sich auf Maßnahmen zur Beherrschung des Risikos

auswirken.:

Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde gemäß dem ANHANG II-Anleitung zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 entwickelt (Verordnung (EG) Nr. 453/2010)

Auf Sicherheitsdatenblätter anwendbare Gesetzgebung:

Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltene Information basiert auf Quellen, technischen Kenntnissen und auf europäischer und staatlicher Ebene gültiger Gesetzgebung, wobei dieGenauigkeit derselben nicht garantiert werden kann. Diese Information kann nicht als Garantie für die Produkteigenschaften angesehen werden. Es handelt sich einfach um eine Beschreibunghinsichtlich der Sicherheitsanforderungen. Wir haben keine Kenntnis von den Arbeitsmethoden und -bedingungen der Anwender dieses Produkts, weshalb letztendlich der Anwender dieVerantwortung für die Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zur Anpassung an die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Handhabung, Lagerung, Verwendung und Entsorgung vonchemischen Produkten trägt. Die Information dieses Sicherheitsdatenblattes bezieht sich ausschließlich auf dieses Produkt, das nicht für andere als die angegebenen Zwecke verwendet werden

darf.

Erstellt am: 07.09.2014 Version: 1 Seite 8/8

- ENDE DER SICHERHEITSDATENBLATT -

Sicherheitsdatenblatt

Elektrolyt C Artikelnr.: 2020 DC / 2021 DC / 2025 DC

gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS

+49 (0) 21 65 / 87 28 0Notrufnummer:1.4

Bymat GmbH Neusser Str. 106 D - 41363 Jüchen Tel.: +49 (0) 2165 / 87 28 0 Email: [email protected]

bereitstellt:1.3

Nicht empfohlene Gebräuche: Jeder dieser unbestimmten Gebräuche wird weder in diesem Abschnitt noch in Abschnitt 7.3 angegeben

Relevante Gebräuche: Reiniger. Ausschließlich professionelle Nutzung.

Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird:1.2

Produktidentifikator: Elektrolyt C1.1

ABSCHNITT 2: IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN

2.2 Kennzeichnungselemente:

Eye Dam. 1: Schwerwiegende Augenverletzungen, Kategorie 1 Skin Corr. 1B: Hautverätzung, Kategorie 1B

Die Klassifizierung dieses Produkts erfolgte gemäß Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP).

Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP):

C: R34 - Verursacht Verätzungen.

Die Klassifizierung des Produktes ist gemäß der Richtlinie 67/548/EG und der Richtlinie 1999/45/EG erfolgt, deren Vorgaben an die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Verordnung REACH) angepasst wurden.

Richtlinie 67/548/EG und der Richtlinie 1999/45/EG:

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs:

Nicht relevant

Sonstige Gefahren:2.3

Phosphorsäure

Substanzen, die zur Einstufung beitragen

Nicht relevant

Zusätzliche Information:

P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P301+P330+P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen P303+P361+P353: BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen P304+P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen P405: Unter Verschluss aufbewahren

Vorsichtsempfehlungen:

Skin Corr. 1B: H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden

Gefahrenhinweise:

Gefahr

Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP):

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN

Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Punkt 3) enthält das Produkt:

Gefährliche Bestandteile:

Chemische Beschreibung: Mischung auf der Basis von chemischen Produkten

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Erstellt am: 19.11.2014 Version: 1 Seite 1/10

Sicherheitsdatenblatt

Elektrolyt C Artikelnr.: 2020 DC / 2021 DC / 2025 DC

gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN (fortlaufend)

KonzentrationChemische Bezeichnung/KlassifizierungIdentifizierung

01-2119485924-24-XXXX

7664-38-2 231-633-2

015-011-00-6

CAS:EC: Index: REAC H:

Skin Corr. 1B: H314 - GefahrVerordnung 1272/2008

25 - <50 %C: R34Richtlinie 67/548/EG

Phosphorsäure ATP CLP00

Weitere Informationen bzgl. der Gefährlichkeit der Substanzen finden Sie in den Abschnitten 8, 11, 12 und 16.

ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN

Nicht relevant

Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:4.3

Die sofortigen und verzögerten Wirkungen sind in den Abschnitten 2 und 11 angegeben.

Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:4.2

Unverzüglich ärztliche Behandlung anfordern und dem Arzt das Sicherheitsdatenblatt dieses Produkts vorlegen. Kein Erbrechen provozieren, da der Austritt aus dem Magen Schäden an der Schleimhaut der oberen Verdauungswege und das Einatmen an den Schleimhäuten der Atemwege verursachen kann. Mund und Rachen ausspülen, da diese möglicherweise beim Verschlucken mit betroffen wurden. Bei Bewusstseinsverlust bis zur Überwachung durch einen Arzt nichts oral verabreichen. Den Betroffenen in Ruhestellung halten.

Beim Verschlucken:

Augen mindestens 15 Minuten lang mit reichlich lauwarmem Wasser spülen. Es ist zu vermeiden, dass der Betroffene sich die Augen reibt oder diese schließt. Sollte der Betroffene Kontaktlinsen tragen, so sind diese zu entfernen, soweit sie nicht an den Augen festkleben, da ansonsten zusätzliche Verletzungen auftreten können. In allen Fällen muss nach dem Waschen schnellstmöglich ein Arzt aufgesucht und diesem das Sicherheitsdatenblatt vorgelegt werden.

Bei Berührung mit den Augen:

Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen, die Haut abspülen oder den Betroffenen ggf. mit viel kaltem Wasser und Neutralseife abduschen. In schweren Fällen den Arzt aufsuchen. Falls die Mischung Verbrennungen oder Erfrierungen verursacht, darf die Kleidung nicht ausgezogen werden, da die verursachte Verletzung ggf. verschlimmert werden könnte, wenn diese an der Haut klebt. Falls sich auf der Haut Blasen bilden, dürfen diese keinesfalls aufgestochen werden, da dies die Infektionsgefahr erhöht.

Bei Berührung mit der Haut:

Es handelt sich um ein Produkt, das keine als durch Einatmung gefährlich eingestuften Substanzen enthält. Im Falle von Vergiftungssymptomen ist der Betroffene jedoch aus dem Berührungsbereich zu entfernen und mit frischer Luft zu versorgen. Ärztliche Betreuung anfordern, wenn sich die Symptome verschlimmern oder diese anhalten.

Bei Einatmung:

Unverzüglich ärztliche Behandlung anfordern und dem Arzt das Sicherheitsdatenblatt dieses Produkts vorlegen

Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen:4.1

ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG

Gemäß dem internen Notfallplan und den Informationsblättern bzgl. des Verhaltens bei Unfällen und sonstigen Notfällen vorgehen. Jegliche Zündquellen fernhalten. Im Brandfalle die Lagerbehälter und -tanks von Produkten kühlen, die sich entflammen oder explodieren können oder aufgrund von erhöhten Temperaturen BLEVE sind. Der Austritt der bei der Brandbekämpfung verwendeten Produkte in das Grundwasser ist zu vermeiden.

Zusätzliche Verfügungen:

Abhängig von der Größe des Feuers ist ggf. die Verwendung von vollständiger Schutzbekleidung und autonomen Atmungsgeräten erforderlich. Vorhandensein einer Mindestbandbreite an Notfallinstallationen oder Handlungselementen (feuerfeste Decken, tragbarer Verbandskasten, ...) gemäß der Richtlinie 89/654/EG.

Hinweise für die Brandbekämpfung:5.3

Als Folge der Verbrennung oder thermischen Zersetzung entstehen reaktive Unterprodukte , die hochgiftig sein und deshalb ein hohes Gesundheitsrisiko darstellen können.

Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:5.2

Produkt nicht entflammbar unter normalen Lager-, Handhabungs- und Anwendungsbedingungen. Im Entflammungsfall aufgrund von unsachgemäßer Handhabung, Lagerung oder Anwendung sind gemäß der Verordnung über Brandschutzinstallationen (Königliches Dekret 1942/1993) vorzugsweise Feuerlöscher mit polyvalentem Pulver (ABC-Pulver) zu verwenden. ES WIRD DAVON ABGERATEN, einen Wasserstrahl als Löschmittel einzusetzen.

Löschmittel:5.1

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Sicherheitsdatenblatt

Elektrolyt C Artikelnr.: 2020 DC / 2021 DC / 2025 DC

gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

Siehe Abschnitte 8 und 13.

Verweis auf andere Abschnitte:6.4

Ausgetretenes Produkt mittels Sand oder neutralem Absorptionsmaterial aufsaugen und an einen sicheren Ort schaffen. Nicht mit Sägemehl oder sonstigen brennbaren Absorptionsmitteln aufsaugen. Für jegliche Hinweise bzgl. der Entsorgung, siehe Abschnitt 13.

Es wird empfohlen:

Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:6.3

Das Produkt ist nicht als gefährlich für die Umwelt eingestuft. Nicht in die Kanalisation, Oberflächen- und Grundwasser gelangen lassen.

Umweltschutzmaßnahmen:6.2

Lecks isolieren, soweit dies kein zusätzliches Risiko für die damit befassten Personen darstellt. Angesichts eines möglichen Kontakts mit dem verschütteten Produkt ist die Verwendung von persönlichen Schutzelementen obligatorisch (siehe Abschnitt 8). Bereich evakuieren und Personen ohne Schutzausrüstung fernhalten.

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:6.1

ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

Maximale Zeit: 12 Monate

Höchsttemperatur: 25 ºC

Mindesttemperatur: 5 ºC

Technische LagermaßnahmenA.-

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten:

Es wird empfohlen, in der Nähe des Produkts über Absorptionsmaterial zu verfügen (siehe Abschnitt 6.3)

Technische Empfehlungen zur Vorbeugung von UmweltrisikenD.-

Während der Handhabung nicht essen oder trinken, danach die Hände mit geeigneten Reinigungsmitteln waschen.

Technische Empfehlungen zur Vorbeugung von ergonomischen und toxikologischen Risiken.C.-

Produkt nicht entflammbar unter normalen Lager-, Handhabungs- und Anwendungsbedingungen. Es wird eine langsame Umfüllung empfohlen, um das Entstehen von elektrostatischen Ladungen zu vermeiden, die Auswirkungen auf entflammbare Produkte haben könnten. Siehe Abschnitt 10 hinsichtlich von Bedingungen und Stoffen, die zu vermeiden sind.

Technische Empfehlungen zur Vorbeugung von Bränden und Explosionen.B.-

Es ist die gültige Gesetzgebung zur Prävention von Risiken am Arbeitsplatz einzuhalten. Behälter hermetisch geschlossen halten. Verschüttete Substanzen und Reste unter Kontrolle halten und mittels sicherer Methoden entsorgen (Abschnitt 6). Freies Ausschütten aus dem Behälter vermeiden. Orte, an denen gefährliche Produkte gehandhabt werden, sind ordentlich und sauber zu halten.

Vorsichtsmaßnahmen für eine sichere HandhabungA.-

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:

Mit Ausnahme der bereits aufgeführten Anweisungen sind keine besonderen Empfehlungen hinsichtlich der Verwendung dieses Produkts erforderlich.

7.3 Spezifische Endanwendungen:

Wärmequellen, Strahlung, statische Elektrizität und der Kontakt mit Lebensmitteln sind zu vermeiden. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 10.5

Allgemeine Lagerbedingungen.B.-

ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN

Substanzen, deren Grenzwerte der professionellen Aussetzung im Arbeitsumfeld zu kontrollieren sind (Arbeitsplatzgrenzwerte TRGS 900):

Zu überwachende Parameter:8.1

UmweltgrenzwerteIdentifizierung

2014EC: 231-633-2 Jahr

4 mg/m³MAK (STEL)CAS: 7664-38-2

2 mg/m³MAK (8h)Phosphorsäure

DNEL (Arbeitnehmer):

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Sicherheitsdatenblatt

Elektrolyt C Artikelnr.: 2020 DC / 2021 DC / 2025 DC

gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN(fortlaufend)

LokaleSystematischeLokaleSystematischeIdentifizierung

LangzeitbelichtungKurze Belichtungszeiten

1 mg/m³Nicht relevant2 mg/m³Nicht relevantEC: 231-633-2 Einatmung

Nicht relevantNicht relevantNicht relevantNicht relevantCAS: 7664-38-2 Kutan

Nicht relevantNicht relevantNicht relevantNicht relevantOralPhosphorsäure

DNEL (Bevölkerung):

LokaleSystematischeLokaleSystematischeIdentifizierung

LangzeitbelichtungKurze Belichtungszeiten

0,73 mg/m³Nicht relevantNicht relevantNicht relevantEC: 231-633-2 Einatmung

Nicht relevantNicht relevantNicht relevantNicht relevantCAS: 7664-38-2 Kutan

Nicht relevantNicht relevantNicht relevantNicht relevantPhosphorsäure Oral

Nicht relevant

PNEC:

Atemschutz.B.-

Als Vorsichtsmaßnahme wird die Verwendung von grundlegenden individuellen Schutzausrüstungen mit der entsprechenden CE-Markierung empfohlen. Weitere Information bzgl. von individuellen Schutzausrüstungen (Lagerung, Verwendung, Reinigung, Instandhaltung, Schutzklasse ...) finden Sie in der Informationsbroschüre des Herstellers der individuellen Schutzausrüstung. Die in diesem Punkt enthaltenen Indikationen beziehen sich auf das reine Produkt. Die Schutzmaßnahmen für verdünntes Produkt können abhängig vom Verdünnungsgrad, der Verwendung, der Anwendungsmethode etc. abweichen. Zur Feststellung der Verpflichtung zur Installation von Notduschen und/oder Augenwaschvorrichtungen in den Lagern sind die jeweils anwendbaren Vorschriften in Bezug auf die Lagerung von chemischen Produkten zu berücksichtigen. Weitere Informationen, siehe Abschnitte 7.1 und 7.2.

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen im ArbeitsumfeldA.-

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition:

Die Verwendung von Schutzausrüstung ist im Falle von Nebelbildung bzw. im Falle der Überschreitung der Grenzwerte für professionelle Exposition erforderlich.

Spezifischer Handschutz.C.-

AnmerkungenCEN-VorschriftenMarkierungInd. SchutzausrüstungPiktogramm Risikoprävention

Handschuhe bei jeglichem Anzeichen vonBeschädigung ersetzen.

EN 374-1:2003EN 374-3:2003/AC:2006EN 420:2003+A1:2009

Einweghandschuhe zumchemischen Schutz

Obligatorischer

Handschutz

Gesichts- und AugenschutzD.-

AnmerkungenCEN-VorschriftenMarkierungInd. SchutzausrüstungPiktogramm

Risikoprävention

Täglich reinigen und regelmäßig desinfizieren gemäßden Anweisungen des Herstellers.

EN 166:2001EN 172:1994/A1:2000 EN 172:1994/A2:2001

EN ISO 4007:2012

Panoramabrille gegenFlüssigkeitsspritzer

Obligatorischer Gesichtsschutz

KörperschutzE.-

AnmerkungenCEN-VorschriftenMarkierungInd. SchutzausrüstungPiktogramm

Risikoprävention

Ausschließliche Nutzung bei der Arbeit.EN ISO 13688:2013Arbeitsbekleidung

KeinerEN ISO 20347:2012

EN ISO 20344:2011

Rutschfestes

Arbeitsschuhwerk

F.- Ergänzende Notfallmaßnahmen

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Sicherheitsdatenblatt

Elektrolyt C Artikelnr.: 2020 DC / 2021 DC / 2025 DC

gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN(fortlaufend)

VorschriftenNotfallmaßnahmeVorschriftenNotfallmaßnahme

DIN 12 899ISO 3864-1:2002

ANSI Z358-1

Augenwäsche

ISO 3864-1:2002

Notfalldusche

Unter Berücksichtigung der gemeinschaftlichen Gesetzgebung über den Umweltschutz wird empfohlen, den Austritt sowohl des Produkts als auch von dessen Verpackung in die Umwelt zu vermeiden. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 7.1.D

Kontrollen der Umweltaussetzung:

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

Brechungsindex: Nicht relevant *

Oberflächenspannung bei 20 ºC: Nicht relevant *

9.2 Sonstige Angaben:

Obere Entflammbarkeitsgrenze: Nicht relevant *

Untere Entflammbarkeitsgrenze: Nicht relevant *

Selbstentflammungstemperatur: Nicht relevant *

Entflammungstemperatur: Nicht entflammbar (>60 ºC)

Entflammbarkeit:

Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht relevant *

Zersetzungstemperatur: Nicht relevant *

Löslichkeitseigenschaft: Nicht relevant *

Wasserlöslichkeit bei 20 ºC: Nicht relevant *

Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasserr bei 20 ºC: Nicht relevant *

Dampfdichte bei 20 ºC: Nicht relevant *

pH: Nicht relevant *

Konzentration: Nicht relevant *

Viskositäts-Dichteverhältnis bei 40 ºC: Nicht relevant *

Viskositäts-Dichteverhältnis bei 20 ºC: Nicht relevant *

Dynamische Viskosität bei 20 ºC: Nicht relevant *

Relative Dichte bei 20 ºC: 1,293

Dichte bei 20 ºC: Nicht relevant *

Produktkennzeichnung:

Verdunstungsrate bei 20 ºC: Nicht relevant *

Dampfdruck bei 50 ºC: Nicht relevant *

Dampfdruck bei 20 ºC: Nicht relevant *

Siedetemperatur bei atmosphärischem Druck: 100 ºC

Flüchtigkeit:

Geruch: Charakteristisch

Farbe: Farblos

Aussehen: Charakteristisch

FlüssigkeitPhysischer Zustand bei 20 ºC:

Physisches Aussehen :

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften:

*Entfällt wegen der Art des Produkts, nicht die Bereitstellung von Informationen Eigentum ihrer Gefährlichkeit.

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Aspirationsgefahr:H-

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt, da es keine Substanzen aufweist, die aufgrund dieser Wirkung als gefährlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (S TOT)-Exposition wiederholt:G-

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt, da es keine Substanzen aufweist, die aufgrund dieser Wirkung als gefährlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (S TOT)-Zeitaufwand:F-

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt und es enthält keine Substanzen, die als gefährlich mit sensibilisierenden Auswirkungen eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.

Sensibilisierungsauswirkungen:E-

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt, es enthält jedoch Substanzen, die aufgrund der beschriebenen Auswirkungen als gefährlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.

Krebserregende Auswirkungen, Mutationsauswirkungen und schädliche Auswirkungen auf die Fortpflanzung:D-

Hauptsächlich die Berührung mit der Haut hat die Zerstörung des Gewebes in voller Tiefe zur Folge und verursacht Verbrennungen. Weitere Information zu Nebenwirkungen durch Hautkontakt finden Sie im Abschnitt 2.

Kontakt mit Haut und Augen:C-

Im Fall einer Inhalation über einen längeren Zeitraum ist das Produkt schädlich für die Schleimhäute und die oberen Atemwege.

Einatmung:B-

Ätzendes Produkt, die Einnahme verursacht Verbrennungen mit Zerstörung des Gewebes in dessen Gesamtdicke. Weitere Information zu Nebenwirkungen durch Hautkontakt finden Sie im Abschnitt 2.

Einnahme:A.-

Die wiederholte, langfristige und in höheren als den durch die Grenzwerte für professionelle Aussetzung festgesetzten Konzentrationen erfolgende Aussetzung kann abhängig von der Aussetzungsart zu Gesundheitsschäden führen:

Gefährliche gesundheitliche Auswirkungen:

Es liegen keine experimentellen Daten der Mischung an sich hinsichtlich der toxikologischen Eigenschaften vor. Bei der Gefahreneinstufung hinsichtlich der korrosiven oder reizenden Auswirkungen wurden die Empfehlungen aus Abschnitt 3.2.5 des Anhangs VI des Richtlinie 67/548/EG und der Punkte b) und c) des Abschnitts 3 aus Artikel 6 des Richtlinie 1999/45/EG berücksichtigt.

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen:

Sicherheitsdatenblatt

Elektrolyt C Artikelnr.: 2020 DC / 2021 DC / 2025 DC

gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

Siehe Abschnitte 10.3, 10.4 und 10.5 hinsichtlich der spezifischen Abbauprodukte. Abhängig von den Abbaubedingungen können beim Abbau komplexe Mischungen chemischer Substanzen freigesetzt werden: Kohlendioxide (CO2), Kohlenmonoxide und sonstige organische Verbindungen.

Gefährliche Zersetzungsprodukte:10.6

Nicht zutreffendNicht zutreffendVorsichtNicht zutreffendNicht zutreffend

Sonstigebrennbare StoffeVerbrennungsförderndeMaterialien

WasserSäuren

10.5 Unverträgliche Materialien:

Nicht zutreffendNicht zutreffendNicht zutreffendNicht zutreffendNicht zutreffend

FeuchtigkeitSonnenlichtErwärmungBerührung mit der LuftStoss und Reibung

Anwendbar für die Handhabung und Lagerung bei Raumtemperatur:

Zu vermeidende Bedingungen:10.4

Unter normalen Bedingungen keine gefährlichen Reaktionen erwartet.

Möglichkeit gefährlicher Reaktionen:10.3

Chemisch stabil unter den Bedingungen der Lagerung, Handhabung und Verwendung.

Chemische Stabilität:10.2

Keine gefährlichen Reaktionen sind zu erwarten, wenn die folgenden technischen Anweisungen Lagerung von Chemikalien. Siehe Abschnitt 7.

Reaktivität:10.1

ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN

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Sicherheitsdatenblatt

Elektrolyt C Artikelnr.: 2020 DC / 2021 DC / 2025 DC

gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN (fortlaufend)

Spezifische toxikologische Information der Substanzen:

Nicht relevant

Sonstige Angaben:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt, da es keine Substanzen aufweist, die aufgrund dieser Wirkung als gefährlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.

GattungAkute ToxizitätIdentifizierung

Nicht relevantEC: 231-633-2 CL50 Einatmung

Kaninchen2470 mg/kgCAS: 7664-38-2 LD50 kutan

Ratte3500 mg/kgLD50 oralPhosphorsäure

ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN

12.1 Toxizität:

Es liegen keine experimentellen Daten der Mischung an sich hinsichtlich der ökotoxikologischen Eigenschaften vor.

GattungArtAkute ToxizitätIdentifizierung

Nicht relevantEC: 231-633-2 EC50

KrustentierDaphnia magna4,6 mg/L (12 h)CAS: 7664-38-2 EC50

Nicht relevantPhosphorsäure CL50

Nicht verfügbar

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit:

Nicht verfügbar

12.3 Bioakkumulationspotenzial:

Nicht verfügbar

12.4 Mobilität im Boden:

Nicht beschrieben

12.6 Andere schädliche Wirkungen:

Nicht zutreffend

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:

ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

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Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind die gemeinschaftlichen oder staatlichen Vorschriften hinsichtlich der Abfallverwertung einzuhalten.

Verfügungen hinsichtlich der Abfallentsorgung:

Den autorisierten Abfallentsorger hinsichtlich der Bewertungs- und Entsorgungsvorgänge gemäß Anhang 1 und Anhang 2 (Richtlinie 2008/98/EG). Gemäß den Codes 15 01 (2000/532/EG) ist in dem Fall, dass der Behälter in direktem Kontakt mit dem Produkt war, dieser auf die gleiche Weise wie das Produkt selbst zu behandeln, ansonsten so, als gäbe es keine gefährlichen Rückstände. Verwenden Sie für die Behandlung kein Wasser. Siehe Abschnitt 6.2.

Abfallmanagement (Entsorgung und Bewertung):

Es ist nicht möglich, einen bestimmten Code zuzuweisen, da es von der Verwendung, für die der Benutzer sie bestimmt hat,

abhängt

Abfalltyp (Richtlinie 2008/98/EG)BeschreibungCode

Verfahren der Abfallbehandlung:13.1

ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT

Gemäß ADR 2013, RID 2013:

Beförderung gefährlicher Güter:

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Sicherheitsdatenblatt

Elektrolyt C Artikelnr.: 2020 DC / 2021 DC / 2025 DC

gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT (fortlaufend)

Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens

73/78 und gemäß IBC-Code:

Nicht relevant14.7

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Umweltgefährlich: Nein14.5

ETunnelbeschränkungscode:

14.1

14.2

14.3

14.4

14.6

Etiketten:

Offizielle Transportbestimmung

UN-Nummer:

der UNO:

Verpackungsgruppe:

Gefahrenklasse(n) für den

Transport:

Besondere Verfügungen:

Physisch-chemische Eigenschaften:

UN1805

8

III

PHOSPHORSÄURE, LÖSUNG

8

Nicht relevant

siehe Abschnitt 9

Beschränkte Mengen: 5 L

Gemäß dem IMDG-2011

Maritime Dangerous Goods Transport:

Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens

73/78 und gemäß IBC-Code:

Nicht relevant14.7

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Umweltgefährlich: Nein14.5

F-A, S-BEMS-Codes:

14.1

14.2

14.3

14.4

14.6

Etiketten:

Offizielle Transportbestimmung

UN-Nummer:

der UNO:

Verpackungsgruppe:

Gefahrenklasse(n) für den

Transport:

Besondere Verfügungen:

Physisch-chemische Eigenschaften:

UN1805

8

III

PHOSPHORSÄURE, LÖSUNG

8

223

siehe Abschnitt 9

Beschränkte Mengen: 5 L

Gemäß der IATA / ICAO 2014:

Air Transport gefährlicher Güter:

14.1

14.2

14.3

14.4

14.6

siehe Abschnitt 9Physisch-chemische Eigenschaften:

IIIVerpackungsgruppe:

8Etiketten:

8Gefahrenklasse(n) für den

Transport:

PHOSPHORSÄURE, LÖSUNG

UN-Nummer:

Offizielle Transportbestimmung

der UNO:

UN1805

Umweltgefährlich: Nein14.5

Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens

73/78 und gemäß IBC-Code:

Nicht relevant14.7

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

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Texte der im Abschnitt 3 berücksichtigten R-Sätze:

Nicht relevant

Änderungen gegenüber dem vorhergehenden Sicherheitsdatenblatt, die sich auf Maßnahmen zur Beherrschung des Risikos

auswirken.:

Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde gemäß dem ANHANG II-Anleitung zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 entwickelt (Verordnung (EG) Nr. 453/2010)

Auf Sicherheitsdatenblätter anwendbare Gesetzgebung:

Sicherheitsdatenblatt

Elektrolyt C Artikelnr.: 2020 DC / 2021 DC / 2025 DC

gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN

Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch:15.1

Verordnung (EG) 649/2012 über den Export und Import gefährlicher chemischer Substanzen: Nicht relevant

Aktive Substanzen, die nicht in den Anhang I (Verordnung (EU) Nr. 528/2012): Nicht relevant

Verordnung (EG) 1005/2009 über ozonabbauende Substanzen Nicht relevant

Substanzen, deren Autorisierung in Verordnung (CE) 1907/2006 (REACH) noch aussteht: Nicht relevant

Der Anbieter hat keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.

Stoffsicherheitsbeurteilung:15.2

- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel - Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien - Verordnung (EG) Nr. 907/2006 der Kommission vom 20. Juni 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien zwecks Anpassung der Anhänge III und VII - Verordnung (EG) Nr. 551/2009 der Kommission vom 25. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien zwecks Anpassung der Anhänge V und VI

- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz – ChemG). Chemikaliengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2008 (BGBl. I S. 1146), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. November 2011 (BGBl. I S. 2162) geändert worden ist. - Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der Bundesbehörden nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Kostenverordnung-ChemKostV). - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Bewertung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 des Chemikaliengesetzes (ChemVwV - Bewertung) vom 11. September 1997. - Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) Vom 26. November 2010 (BGBl. I S 1643) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S 1622), durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. April 2013 (BGBl. I S 944) und Artikel 2 der Verordnung vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S 2514) - Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz(ChemikalienVerbotsverordnung - ChemVerbotsV). Chemikalien-Verbotsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juni 2003 (BGBl. I S. 867), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 40 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist. - Verordnung über die Mitteilungspflichten nach § 16e des Chemikaliengesetzes zur Vorbeugung und Information bei Vergiftungen (Giftinformationsverordnung - ChemGiftInfoV). Giftinformationsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 1996 (BGBl. I S. 1198), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 11. Juli 2006 (BGBl. I S. 1575) geändert worden ist. - Neufassung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (ChemVwV-GLP) vom 15. Mai 1997. - Verordnung zur Sanktionsbewehrung gemeinschafts- oder unionsrechtlicher Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit(ChemikalienSanktionsverordnung - ChemSanktionsV). Chemikalien-Sanktionsverordnung vom 24. April 2013 (BGBl. I S. 944), die durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2565) geändert worden ist. - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates vom 23. März 1993 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe (ChemVwV-Altstoffe) Vom 11. September 1997. - Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien Ozonschichtverordnung -ChemOzonSchichtV). Chemikalien-Ozonschichtverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2012 (BGBl. I S. 409), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 24. April 2013 (BGBl. I S. 944) geändert worden ist. - Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts. Vom 24. Februar 2012."

Sonstige Gesetzgebungen:

Es wird empfohlen, die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt als Eingabe von Daten in einer Risikobewertung der örtlichen Gegebenheiten gesammelt zu nutzen, um die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Gefahren für die Verwaltung, Verwendung, Lagerung und Entsorgung von diesem Produkt herzustellen .

Besondere Verfügungen hinsichtlich des Personen- und Umweltschutzes:

Nicht relevant

Einschränkungen bzgl. des Vertriebs und der Verwendung von bestimmten Substanzen und gefährlichen Mischungen

(Anhang XVII, REACH):

ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN

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Sicherheitsdatenblatt

Elektrolyt C Artikelnr.: 2020 DC / 2021 DC / 2025 DC

gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN (fortlaufend)

- ADR: Europäisches Einverständnis in Bezug über den internationalen Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße -IMDG: Internationaler Seeschifffahrts-Code für Gefahrengüter -IATA: Internationale Vereinigung für Lufttransport -ICAO: Internationale Zivilluftfahrt-Organisation -COD: chemischer Sauerstoffbedarf -DBO5: Biologischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen -BCF: Biokonzentrationsfaktor -LD50: tödliche Dosis 50 -CL50: tödliche Konzentration 50 -EC50: Effektive Konzentration 50 -Log-POW: Koeffizenter Logarithmusverteilung Oktanol-Wasser -Koc: Verteilungskoeffizienten von organischem Kohlenstoff

Abkürzungen und Akronyme:

http://esis.jrc.ec.europa.eu http://echa.europa.eu http://eur-lex.europa.eu

Main Literaturquellen:

Es wird eine Mindestausbildung in Sachen Arbeitsrisikoverhütung für das Personal empfohlen, das dieses Produkt handhaben wird, um das Verständnis und die Auslegung dieses Sicherheitsdatenblattes sowie der Etikettierung des Produkts zu erleichtern.

Ratschläge hinsichtlich der Ausbildung:

Skin Corr. 1B: H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden

Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP):

R34: Verursacht Verätzungen.

Richtlinie 67/548/EG und der Richtlinie 1999/45/EG:

Die angegebenen Sätze beziehen sich nicht auf das Produkt selbst sondern dienen lediglich Informationszwecken und beziehen sich auf die einzelnen Bestandteile, die in Abschnitt 3 stehen

Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltene Information basiert auf Quellen, technischen Kenntnissen und auf europäischer und staatlicher Ebene gültiger Gesetzgebung, wobei die Genauigkeitderselben nicht garantiert werden kann. Diese Information kann nicht als Garantie für die Produkteigenschaften angesehen werden. Es handelt sich einfach um eine Beschreibung hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen. Wir haben keine Kenntnis von den Arbeitsmethoden und -bedingungen der Anwender dieses Produkts, weshalb letztendlich der Anwender die Verantwortung für die Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zur Anpassung an die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Handhabung, Lagerung, Verwendung und Entsorgung von chemischen Produkten trägt. Die Information dieses Sicherheitsdatenblattes bezieht sich ausschließlich auf dieses Produkt, das nicht für andere als die angegebenen Zwecke verwendet werden darf.

- ENDE DES SICHERHEITSDATENBLATTES -

Erstellt am: 19.11.2014 Version: 1 Seite 10/10

Elektrolyt C+ Artikelnr.: 2040 DC / 2045 DC

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS

+49 (0) 21 65 / 87 28 0 Notrufnummer: 1.4

Bymat GmbH Neusser Strasse 106 D – 41363 Jüchen Tel.: +49 (0) 21 65 / 87 28 0 Fax.: +49 (0) 21 65 / 87 28 28

Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt

bereitstellt: 1.3

Nicht empfohlene Gebräuche: Jeder dieser unbestimmten Gebräuche wird weder in diesem Abschnitt noch in Abschnitt 7.3 angegeben

Relevante Gebräuche: Reiniger. Ausschließlich professionelle Nutzung.

Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird: 1.2

Elektrolyt C+ Produktidentifikator: 1.1

ABSCHNITT 2: IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN

Kennzeichnungselemente: 2.2

Eye Dam. 1: Schwerwiegende Augenverletzungen, Kategorie 1 Skin Corr. 1B: Hautverätzung, Kategorie 1B

Die Klassifizierung dieses Produkts erfolgte gemäß Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP).

Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP):

C: R34 - Verursacht Verätzungen.

Die Klassifizierung des Produktes ist gemäß der Richtlinie 67/548/EG und der Richtlinie 1999/45/EG erfolgt, deren Vorgaben an die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Verordnung REACH) angepasst wurden.

Richtlinie 67/548/EG und der Richtlinie 1999/45/EG:

Einstufung des Stoffs oder Gemischs: 2.1

Nicht relevant

Sonstige Gefahren: 2.3

Phosphorsäure

Substanzen, die zur Einstufung beitragen

Nicht relevant

Zusätzliche Information:

P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P301+P330+P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen P303+P361+P353: BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen

Vorsichtsempfehlungen:

Skin Corr. 1B: H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden

Gefahrenhinweise:

Gefahr

Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP):

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN

Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Punkt 3) enthält das Produkt:

Gefährliche Bestandteile:

Mischung auf der Basis von chemischen Produkten Chemische Beschreibung:

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Elektrolyt C+ Artikelnr.: 2040 DC / 2045 DC

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN (fortlaufend)

Konzentration Chemische Bezeichnung/Klassifizierung Identifizierung

01-2119485924-24-XXXX

7664-38-2 231-633-2

015-011-00-6

CAS: EC: Index: REACH:

Skin Corr. 1B: H314 - Gefahr Verordnung 1272/2008

75 - <100 %

C: R34 Richtlinie 67/548/EG

ATP CLP00 Phosphorsäure

Weitere Informationen bzgl. der Gefährlichkeit der Substanzen finden Sie in den Abschnitten 8, 11, 12 und 16.

ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN

Nicht relevant

Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: 4.3

Die sofortigen und verzögerten Wirkungen sind in den Abschnitten 2 und 11 angegeben.

Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: 4.2

Unverzüglich ärztliche Behandlung anfordern und dem Arzt das Sicherheitsdatenblatt dieses Produkts vorlegen. Kein Erbrechen provozieren, da der Austritt aus dem Magen Schäden an der Schleimhaut der oberen Verdauungswege und das Einatmen an den Schleimhäuten der Atemwege verursachen kann. Mund und Rachen ausspülen, da diese möglicherweise beim Verschlucken mit betroffen wurden. Bei Bewusstseinsverlust bis zur Überwachung durch einen Arzt nichts oral verabreichen. Den Betroffenen in Ruhestellung halten.

Beim Verschlucken:

Augen mindestens 15 Minuten lang mit reichlich lauwarmem Wasser spülen. Es ist zu vermeiden, dass der Betroffene sich die Augen reibt oder diese schließt. Sollte der Betroffene Kontaktlinsen tragen, so sind diese zu entfernen, soweit sie nicht an den Augen festkleben, da ansonsten zusätzliche Verletzungen auftreten können. In allen Fällen muss nach dem Waschen schnellstmöglich ein Arzt aufgesucht und diesem das Sicherheitsdatenblatt vorgelegt werden.

Bei Berührung mit den Augen:

Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen, die Haut abspülen oder den Betroffenen ggf. mit viel kaltem Wasser und Neutralseife abduschen. In schweren Fällen den Arzt aufsuchen. Falls die Mischung Verbrennungen oder Erfrierungen verursacht, darf die Kleidung nicht ausgezogen werden, da die verursachte Verletzung ggf. verschlimmert werden könnte, wenn diese an der Haut klebt. Falls sich auf der Haut Blasen bilden, dürfen diese keinesfalls aufgestochen werden, da dies die Infektionsgefahr erhöht.

Bei Berührung mit der Haut:

Es handelt sich um ein Produkt, das keine als durch Einatmung gefährlich eingestuften Substanzen enthält. Im Falle von Vergiftungssymptomen ist der Betroffene jedoch aus dem Berührungsbereich zu entfernen und mit frischer Luft zu versorgen. Ärztliche Betreuung anfordern, wenn sich die Symptome verschlimmern oder diese anhalten.

Bei Einatmung:

Unverzüglich ärztliche Behandlung anfordern und dem Arzt das Sicherheitsdatenblatt dieses Produkts vorlegen

Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen: 4.1

ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG

Gemäß dem internen Notfallplan und den Informationsblättern bzgl. des Verhaltens bei Unfällen und sonstigen Notfällen vorgehen. Jegliche Zündquellen fernhalten. Im Brandfalle die Lagerbehälter und -tanks von Produkten kühlen, die sich entflammen oder explodieren können oder aufgrund von erhöhten Temperaturen BLEVE sind. Der Austritt der bei der Brandbekämpfung verwendeten Produkte in das Grundwasser ist zu vermeiden.

Zusätzliche Verfügungen:

Abhängig von der Größe des Feuers ist ggf. die Verwendung von vollständiger Schutzbekleidung und autonomen Atmungsgeräten erforderlich. Vorhandensein einer Mindestbandbreite an Notfallinstallationen oder Handlungselementen (feuerfeste Decken, tragbarer Verbandskasten, ...) gemäß der Richtlinie 89/654/EG.

Hinweise für die Brandbekämpfung: 5.3

Als Folge der Verbrennung oder thermischen Zersetzung entstehen reaktive Unterprodukte , die hochgiftig sein und deshalb ein hohes Gesundheitsrisiko darstellen können.

Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren: 5.2

Produkt nicht entflammbar unter normalen Lager-, Handhabungs- und Anwendungsbedingungen. Im Entflammungsfall aufgrund von unsachgemäßer Handhabung, Lagerung oder Anwendung sind gemäß der Verordnung über Brandschutzinstallationen (Königliches Dekret 1942/1993) vorzugsweise Feuerlöscher mit polyvalentem Pulver (ABC-Pulver) zu verwenden. ES WIRD DAVON ABGERATEN, einen Wasserstrahl als Löschmittel einzusetzen.

Löschmittel: 5.1

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Elektrolyt C+ Artikelnr.: 2040 DC / 2045 DC

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

Siehe Abschnitte 8 und 13.

Verweis auf andere Abschnitte: 6.4

Ausgetretenes Produkt mittels Sand oder neutralem Absorptionsmaterial aufsaugen und an einen sicheren Ort schaffen. Nicht mit Sägemehl oder sonstigen brennbaren Absorptionsmitteln aufsaugen. Für jegliche Hinweise bzgl. der Entsorgung, siehe Abschnitt 13.

Es wird empfohlen:

Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: 6.3

Das Produkt ist nicht als gefährlich für die Umwelt eingestuft. Nicht in die Kanalisation, Oberflächen- und Grundwasser gelangen lassen.

Umweltschutzmaßnahmen: 6.2

Lecks isolieren, soweit dies kein zusätzliches Risiko für die damit befassten Personen darstellt. Angesichts eines möglichen Kontakts mit dem verschütteten Produkt ist die Verwendung von persönlichen Schutzelementen obligatorisch (siehe Abschnitt 8). Bereich evakuieren und Personen ohne Schutzausrüstung fernhalten.

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren: 6.1

ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

12 Monate Maximale Zeit:

25 ºC Höchsttemperatur:

5 ºC Mindesttemperatur:

Technische Lagermaßnahmen A.-

Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten: 7.2

Es wird empfohlen, in der Nähe des Produkts über Absorptionsmaterial zu verfügen (siehe Abschnitt 6.3)

Technische Empfehlungen zur Vorbeugung von Umweltrisiken D.-

Während der Handhabung nicht essen oder trinken, danach die Hände mit geeigneten Reinigungsmitteln waschen.

Technische Empfehlungen zur Vorbeugung von ergonomischen und toxikologischen Risiken. C.-

Produkt nicht entflammbar unter normalen Lager-, Handhabungs- und Anwendungsbedingungen. Es wird eine langsame Umfüllung empfohlen, um das Entstehen von elektrostatischen Ladungen zu vermeiden, die Auswirkungen auf entflammbare Produkte haben könnten. Siehe Abschnitt 10 hinsichtlich von Bedingungen und Stoffen, die zu vermeiden sind.

Technische Empfehlungen zur Vorbeugung von Bränden und Explosionen. B.-

Es ist die gültige Gesetzgebung zur Prävention von Risiken am Arbeitsplatz einzuhalten. Behälter hermetisch geschlossen halten. Verschüttete Substanzen und Reste unter Kontrolle halten und mittels sicherer Methoden entsorgen (Abschnitt 6). Freies Ausschütten aus dem Behälter vermeiden. Orte, an denen gefährliche Produkte gehandhabt werden, sind ordentlich und sauber zu halten.

Vorsichtsmaßnahmen für eine sichere Handhabung A.-

Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung: 7.1

Mit Ausnahme der bereits aufgeführten Anweisungen sind keine besonderen Empfehlungen hinsichtlich der Verwendung dieses Produkts erforderlich.

Spezifische Endanwendungen: 7.3

Wärmequellen, Strahlung, statische Elektrizität und der Kontakt mit Lebensmitteln sind zu vermeiden. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 10.5

Allgemeine Lagerbedingungen. B.-

ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN

Substanzen, deren Grenzwerte der professionellen Aussetzung im Arbeitsumfeld zu kontrollieren sind (Arbeitsplatzgrenzwerte TRGS 900):

Zu überwachende Parameter: 8.1

Umweltgrenzwerte Identifizierung

2014 Jahr EC: 231-633-2

4 mg/m³ MAK (STEL) CAS: 7664-38-2

2 mg/m³ MAK (8h) Phosphorsäure

DNEL (Arbeitnehmer):

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Elektrolyt C+ Artikelnr.: 2040 DC / 2045 DC

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN (fortlaufend)

Lokale Systematische Lokale Systematische Identifizierung

Langzeitbelichtung Kurze Belichtungszeiten

1 mg/m³ Nicht relevant 2 mg/m³ Nicht relevant Einatmung EC: 231-633-2

Nicht relevant Nicht relevant Nicht relevant Nicht relevant Kutan CAS: 7664-38-2

Nicht relevant Nicht relevant Nicht relevant Nicht relevant Oral Phosphorsäure

DNEL (Bevölkerung):

Lokale Systematische Lokale Systematische Identifizierung

Langzeitbelichtung Kurze Belichtungszeiten

0,73 mg/m³ Nicht relevant Nicht relevant Nicht relevant Einatmung EC: 231-633-2

Nicht relevant Nicht relevant Nicht relevant Nicht relevant Kutan CAS: 7664-38-2

Nicht relevant Nicht relevant Nicht relevant Nicht relevant Oral Phosphorsäure

Nicht relevant

PNEC:

Atemschutz. B.-

Als Vorsichtsmaßnahme wird die Verwendung von grundlegenden individuellen Schutzausrüstungen mit der entsprechenden CE-Markierung empfohlen. Weitere Information bzgl. von individuellen Schutzausrüstungen (Lagerung, Verwendung, Reinigung, Instandhaltung, Schutzklasse ...) finden Sie in der Informationsbroschüre des Herstellers der individuellen Schutzausrüstung. Die in diesem Punkt enthaltenen Indikationen beziehen sich auf das reine Produkt. Die Schutzmaßnahmen für verdünntes Produkt können abhängig vom Verdünnungsgrad, der Verwendung, der Anwendungsmethode etc. abweichen. Zur Feststellung der Verpflichtung zur Installation von Notduschen und/oder Augenwaschvorrichtungen in den Lagern sind die jeweils anwendbaren Vorschriften in Bezug auf die Lagerung von chemischen Produkten zu berücksichtigen. Weitere Informationen, siehe Abschnitte 7.1 und 7.2.

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen im Arbeitsumfeld A.-

Begrenzung und Überwachung der Exposition: 8.2

Die Verwendung von Schutzausrüstung ist im Falle von Nebelbildung bzw. im Falle der Überschreitung der Grenzwerte für professionelle Exposition erforderlich.

Spezifischer Handschutz. C.-

Anmerkungen CEN-Vorschriften Markierung Ind. Schutzausrüstung Piktogramm Risikoprävention

Handschuhe bei jeglichem Anzeichen von Beschädigung ersetzen.

EN 374-1:2003 EN 374-3:2003/AC:2006 EN 420:2003+A1:2009

Einweghandschuhe zum chemischen Schutz

Obligatorischer

Handschutz

Gesichts- und Augenschutz D.-

Anmerkungen CEN-Vorschriften Markierung Ind. Schutzausrüstung Piktogramm

Risikoprävention

Täglich reinigen und regelmäßig desinfizieren gemäß den Anweisungen des Herstellers.

EN 166:2001 EN 172:1994/A1:2000 EN 172:1994/A2:2001

EN ISO 4007:2012

Panoramabrille gegen Flüssigkeitsspritzer

Obligatorischer Gesichtsschutz

Körperschutz E.-

Anmerkungen CEN-Vorschriften Markierung Ind. Schutzausrüstung Piktogramm

Risikoprävention

Ausschließliche Nutzung bei der Arbeit. EN ISO 13688:2013

Arbeitsbekleidung

Keiner EN ISO 20347:2012

EN ISO 20344:2011

Rutschfestes

Arbeitsschuhwerk

Ergänzende Notfallmaßnahmen F.-

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Elektrolyt C+ Artikelnr.: 2040 DC / 2045 DC

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN (fortlaufend)

Vorschriften Notfallmaßnahme Vorschriften Notfallmaßnahme

DIN 12 899 ISO 3864-1:2002

Augenwäsche

ANSI Z358-1 ISO 3864-1:2002

Notfalldusche

Unter Berücksichtigung der gemeinschaftlichen Gesetzgebung über den Umweltschutz wird empfohlen, den Austritt sowohl des Produkts als auch von dessen Verpackung in die Umwelt zu vermeiden. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 7.1.D

Kontrollen der Umweltaussetzung:

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

Nicht relevant * Brechungsindex:

Nicht relevant * Oberflächenspannung bei 20 ºC:

Sonstige Angaben: 9.2

Nicht relevant * Obere Entflammbarkeitsgrenze:

Nicht relevant * Untere Entflammbarkeitsgrenze:

Nicht relevant * Selbstentflammungstemperatur:

Nicht entflammbar (>60 ºC) Entflammungstemperatur:

Entflammbarkeit:

Nicht relevant * Schmelzpunkt/Gefrierpunkt:

Nicht relevant * Zersetzungstemperatur:

Nicht relevant * Löslichkeitseigenschaft:

Nicht relevant * Wasserlöslichkeit bei 20 ºC:

Nicht relevant * Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasserr bei 20 ºC:

Nicht relevant * Dampfdichte bei 20 ºC:

Nicht relevant * pH:

Nicht relevant * Konzentration:

Nicht relevant * Viskositäts-Dichteverhältnis bei 40 ºC:

Nicht relevant * Viskositäts-Dichteverhältnis bei 20 ºC:

Nicht relevant * Dynamische Viskosität bei 20 ºC:

1,290-1,295 Relative Dichte bei 20 ºC:

Nicht relevant * Dichte bei 20 ºC:

Produktkennzeichnung:

Nicht relevant * Verdunstungsrate bei 20 ºC:

Nicht relevant * Dampfdruck bei 50 ºC:

Nicht relevant * Dampfdruck bei 20 ºC:

100 ºC Siedetemperatur bei atmosphärischem Druck:

Flüchtigkeit:

Charakteristisch Geruch:

Farblos Farbe:

Charakteristisch Aussehen:

Flüssigkeit Physischer Zustand bei 20 ºC:

Physisches Aussehen :

Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften: 9.1

*Entfällt wegen der Art des Produkts, nicht die Bereitstellung von Informationen Eigentum ihrer Gefährlichkeit.

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- FORTSETZUNG AUF DER NÄCHSTEN SEITE -

Aspirationsgefahr: H-

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt, da es keine Substanzen aufweist, die aufgrund dieser Wirkung als gefährlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (S TOT)-Exposition wiederholt: G-

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt, da es keine Substanzen aufweist, die aufgrund dieser Wirkung als gefährlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (S TOT)-Zeitaufwand: F-

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt und es enthält keine Substanzen, die als gefährlich mit sensibilisierenden Auswirkungen eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.

Sensibilisierungsauswirkungen: E-

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt, es enthält jedoch Substanzen, die aufgrund der beschriebenen Auswirkungen als gefährlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.

Krebserregende Auswirkungen, Mutationsauswirkungen und schädliche Auswirkungen auf die Fortpflanzung: D-

Hauptsächlich die Berührung mit der Haut hat die Zerstörung des Gewebes in voller Tiefe zur Folge und verursacht Verbrennungen. Weitere Information zu Nebenwirkungen durch Hautkontakt finden Sie im Abschnitt 2.

Kontakt mit Haut und Augen: C-

Im Fall einer Inhalation über einen längeren Zeitraum ist das Produkt schädlich für die Schleimhäute und die oberen Atemwege.

Einatmung: B-

Ätzendes Produkt, die Einnahme verursacht Verbrennungen mit Zerstörung des Gewebes in dessen Gesamtdicke. Weitere Information zu Nebenwirkungen durch Hautkontakt finden Sie im Abschnitt 2.

Einnahme: A.-

Die wiederholte, langfristige und in höheren als den durch die Grenzwerte für professionelle Aussetzung festgesetzten Konzentrationen erfolgende Aussetzung kann abhängig von der Aussetzungsart zu Gesundheitsschäden führen:

Gefährliche gesundheitliche Auswirkungen:

Es liegen keine experimentellen Daten der Mischung an sich hinsichtlich der toxikologischen Eigenschaften vor. Bei der Gefahreneinstufung hinsichtlich der korrosiven oder reizenden Auswirkungen wurden die Empfehlungen aus Abschnitt 3.2.5 des Anhangs VI des Richtlinie 67/548/EG und der Punkte b) und c) des Abschnitts 3 aus Artikel 6 des Richtlinie 1999/45/EG berücksichtigt.

Angaben zu toxikologischen Wirkungen: 11.1

Elektrolyt C+ Artikelnr.: 2040 DC / 2045 DC

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

Siehe Abschnitte 10.3, 10.4 und 10.5 hinsichtlich der spezifischen Abbauprodukte. Abhängig von den Abbaubedingungen können beim Abbau komplexe Mischungen chemischer Substanzen freigesetzt werden: Kohlendioxide (CO2), Kohlenmonoxide und sonstige organische Verbindungen.

Gefährliche Zersetzungsprodukte: 10.6

Nicht zutreffend

Nicht zutreffend

Vorsicht Nicht zutreffend

Nicht zutreffend

Sonstige brennbare Stoffe Verbrennungsfördernde Materialien

Wasser Säuren

Unverträgliche Materialien: 10.5

Nicht zutreffend

Nicht zutreffend

Nicht zutreffend

Nicht zutreffend

Nicht zutreffend

Feuchtigkeit Sonnenlicht Erwärmung Berührung mit der Luft Stoss und Reibung

Anwendbar für die Handhabung und Lagerung bei Raumtemperatur:

Zu vermeidende Bedingungen: 10.4

Unter normalen Bedingungen keine gefährlichen Reaktionen erwartet.

Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: 10.3

Chemisch stabil unter den Bedingungen der Lagerung, Handhabung und Verwendung.

Chemische Stabilität: 10.2

Keine gefährlichen Reaktionen sind zu erwarten, wenn die folgenden technischen Anweisungen Lagerung von Chemikalien. Siehe Abschnitt 7.

Reaktivität: 10.1

ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN

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Elektrolyt C+ Artikelnr.: 2040 DC / 2045 DC

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ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN (fortlaufend)

Spezifische toxikologische Information der Substanzen:

Nicht relevant

Sonstige Angaben:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt, da es keine Substanzen aufweist, die aufgrund dieser Wirkung als gefährlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.

Gattung Akute Toxizität Identifizierung

Nicht relevant CL50 Einatmung EC: 231-633-2

Kaninchen 2470 mg/kg LD50 kutan CAS: 7664-38-2

Ratte 3500 mg/kg LD50 oral Phosphorsäure

ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN

Toxizität: 12.1

Es liegen keine experimentellen Daten der Mischung an sich hinsichtlich der ökotoxikologischen Eigenschaften vor.

Gattung Art Akute Toxizität Identifizierung

Nicht relevant EC50 EC: 231-633-2

Krustentier Daphnia magna 4,6 mg/L (12 h) EC50 CAS: 7664-38-2

Nicht relevant CL50 Phosphorsäure

Nicht verfügbar

Persistenz und Abbaubarkeit: 12.2

Nicht verfügbar

Bioakkumulationspotenzial: 12.3

Nicht verfügbar

Mobilität im Boden: 12.4

Nicht beschrieben

Andere schädliche Wirkungen: 12.6

Nicht zutreffend

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: 12.5

ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

- Gemeinschaftliche Gesetzgebung: Richtlinie 2008/98/EG, 2000/532/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2000 - Nationalen Bestimmungen: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts. Vom 24. Februar 2012.

Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind die gemeinschaftlichen oder staatlichen Vorschriften hinsichtlich der Abfallverwertung einzuhalten.

Verfügungen hinsichtlich der Abfallentsorgung:

Den autorisierten Abfallentsorger hinsichtlich der Bewertungs- und Entsorgungsvorgänge gemäß Anhang 1 und Anhang 2 (Richtlinie 2008/98/EG). Gemäß den Codes 15 01 (2000/532/EG) ist in dem Fall, dass der Behälter in direktem Kontakt mit dem Produkt war, dieser auf die gleiche Weise wie das Produkt selbst zu behandeln, ansonsten so, als gäbe es keine gefährlichen Rückstände. Verwenden Sie für die Behandlung kein Wasser. Siehe Abschnitt 6.2.

Abfallmanagement (Entsorgung und Bewertung):

Es ist nicht möglich, einen bestimmten Code zuzuweisen, da es von der Verwendung, für die der Benutzer sie bestimmt hat, abhängt.

Abfalltyp (Richtlinie 2008/98/EG) Beschreibung Code

Verfahren der Abfallbehandlung: 13.1

ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT

Gemäß ADR 2013, RID 2013:

Beförderung gefährlicher Güter:

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Elektrolyt C+ Artikelnr.: 2040 DC / 2045 DC

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ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT (fortlaufend)

Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und

gemäß IBC-Code:

Nicht relevant 14.7

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Umweltgefährlich: Nein 14.5

E Tunnelbeschränkungscode:

14.6

14.4

14.3

14.2

14.1

Etiketten:

Offizielle Transportbestimmung

der UNO:

Verpackungsgruppe:

Gefahrenklasse(n) für den

Transport:

UN-Nummer:

Besondere Verfügungen:

Physisch-chemische Eigenschaften:

UN1805

8

III

8

PHOSPHORSÄURE, LÖSUNG

Nicht relevant

siehe Abschnitt 9

Beschränkte Mengen: 5 L

Gemäß dem IMDG-2011

Maritime Dangerous Goods Transport:

Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und

gemäß IBC-Code:

Nicht relevant 14.7

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Umweltgefährlich: Nein 14.5

F-A, S-B EMS-Codes:

14.6

14.4

14.3

14.2

14.1

Etiketten:

Offizielle Transportbestimmung

der UNO:

Verpackungsgruppe:

Gefahrenklasse(n) für den

Transport:

UN-Nummer:

Besondere Verfügungen:

Physisch-chemische Eigenschaften:

UN1805

8

III

8

PHOSPHORSÄURE, LÖSUNG

223

siehe Abschnitt 9

Beschränkte Mengen: 5 L

Gemäß der IATA / ICAO 2014:

Air Transport gefährlicher Güter:

14.6

14.4

14.3

14.2

14.1

siehe Abschnitt 9 Physisch-chemische Eigenschaften:

III Verpackungsgruppe:

8 Etiketten:

8 Gefahrenklasse(n) für den

Transport:

PHOSPHORSÄURE, LÖSUNG Offizielle Transportbestimmung

der UNO:

UN-Nummer: UN1805

Umweltgefährlich: Nein 14.5

Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und

gemäß IBC-Code:

Nicht relevant 14.7

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

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- FORTSETZUNG AUF DER NÄCHSTEN SEITE -

Texte der im Abschnitt 3 berücksichtigten R-Sätze:

Nicht relevant

Änderungen gegenüber dem vorhergehenden Sicherheitsdatenblatt, die sich auf Maßnahmen zur Beherrschung des Risikos

auswirken.:

Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde gemäß dem ANHANG II-Anleitung zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 entwickelt (Verordnung (EG) Nr. 453/2010)

Auf Sicherheitsdatenblätter anwendbare Gesetzgebung:

Elektrolyt C+ Artikelnr.: 2040 DC / 2045 DC

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN

Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch: 15.1

Verordnung (EG) 649/2012 über den Export und Import gefährlicher chemischer Substanzen: Nicht relevant

Aktive Substanzen, die nicht in den Anhang I (Verordnung (EU) Nr. 528/2012): Nicht relevant

Verordnung (EG) 1005/2009 über ozonabbauende Substanzen Nicht relevant

Substanzen, deren Autorisierung in Verordnung (CE) 1907/2006 (REACH) noch aussteht: Nicht relevant

Der Anbieter hat keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.

Stoffsicherheitsbeurteilung: 15.2

- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel - Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien - Verordnung (EG) Nr. 907/2006 der Kommission vom 20. Juni 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien zwecks Anpassung der Anhänge III und VII - Verordnung (EG) Nr. 551/2009 der Kommission vom 25. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien zwecks Anpassung der Anhänge V und VI

- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz – ChemG). Chemikaliengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2008 (BGBl. I S. 1146), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. November 2011 (BGBl. I S. 2162) geändert worden ist. - Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der Bundesbehörden nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Kostenverordnung-ChemKostV). - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Bewertung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 des Chemikaliengesetzes (ChemVwV - Bewertung) vom 11. September 1997. - Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) Vom 26. November 2010 (BGBl. I S 1643) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S 1622), durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. April 2013 (BGBl. I S 944) und Artikel 2 der Verordnung vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S 2514) - Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz(ChemikalienVerbotsverordnung - ChemVerbotsV). Chemikalien-Verbotsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juni 2003 (BGBl. I S. 867), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 40 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist. - Verordnung über die Mitteilungspflichten nach § 16e des Chemikaliengesetzes zur Vorbeugung und Information bei Vergiftungen (Giftinformationsverordnung - ChemGiftInfoV). Giftinformationsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 1996 (BGBl. I S. 1198), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 11. Juli 2006 (BGBl. I S. 1575) geändert worden ist. - Neufassung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (ChemVwV-GLP) vom 15. Mai 1997. - Verordnung zur Sanktionsbewehrung gemeinschafts- oder unionsrechtlicher Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit(ChemikalienSanktionsverordnung - ChemSanktionsV). Chemikalien-Sanktionsverordnung vom 24. April 2013 (BGBl. I S. 944), die durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2565) geändert worden ist. - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates vom 23. März 1993 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe (ChemVwV-Altstoffe) Vom 11. September 1997. - Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien Ozonschichtverordnung -ChemOzonSchichtV). Chemikalien-Ozonschichtverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2012 (BGBl. I S. 409), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 24. April 2013 (BGBl. I S. 944) geändert worden ist. - Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts. Vom 24. Februar 2012."

Sonstige Gesetzgebungen:

Es wird empfohlen, die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt als Eingabe von Daten in einer Risikobewertung der örtlichen Gegebenheiten gesammelt zu nutzen, um die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Gefahren für die Verwaltung, Verwendung, Lagerung und Entsorgung von diesem Produkt herzustellen .

Besondere Verfügungen hinsichtlich des Personen- und Umweltschutzes:

Nicht relevant

Einschränkungen bzgl. des Vertriebs und der Verwendung von bestimmten Substanzen und gefährlichen Mischungen

(Anhang XVII, REACH):

ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN

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- FORTSETZUNG AUF DER NÄCHSTEN SEITE -

Elektrolyt C+ Artikelnr.: 2040 DC / 2045 DC

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG

ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN (fortlaufend)

- ADR: Europäisches Einverständnis in Bezug über den internationalen Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße -IMDG: Internationaler Seeschifffahrts-Code für Gefahrengüter -IATA: Internationale Vereinigung für Lufttransport -ICAO: Internationale Zivilluftfahrt-Organisation -COD: chemischer Sauerstoffbedarf -DBO5: Biologischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen -BCF: Biokonzentrationsfaktor -LD50: tödliche Dosis 50 -CL50: tödliche Konzentration 50 -EC50: Effektive Konzentration 50 -Log-POW: Koeffizenter Logarithmusverteilung Oktanol-Wasser -Koc: Verteilungskoeffizienten von organischem Kohlenstoff

Abkürzungen und Akronyme:

http://esis.jrc.ec.europa.eu http://echa.europa.eu http://eur-lex.europa.eu

Main Literaturquellen:

Es wird eine Mindestausbildung in Sachen Arbeitsrisikoverhütung für das Personal empfohlen, das dieses Produkt handhaben wird, um das Verständnis und die Auslegung dieses Sicherheitsdatenblattes sowie der Etikettierung des Produkts zu erleichtern.

Ratschläge hinsichtlich der Ausbildung:

Skin Corr. 1B: H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden

Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP):

R34: Verursacht Verätzungen.

Richtlinie 67/548/EG und der Richtlinie 1999/45/EG:

Die angegebenen Sätze beziehen sich nicht auf das Produkt selbst sondern dienen lediglich Informationszwecken und beziehen sich auf die einzelnen Bestandteile, die in Abschnitt 3 stehen

Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltene Information basiert auf Quellen, technischen Kenntnissen und auf europäischer und staatlicher Ebene gültiger Gesetzgebung, wobei die Genauigkeit derselben nicht garantiert werden kann. Diese Information kann nicht als Garantie für die Produkteigenschaften angesehen werden. Es handelt sich einfach um eine Beschreibung hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen. Wir haben keine Kenntnis von den Arbeitsmethoden und -bedingungen der Anwender dieses Produkts, weshalb letztendlich der Anwender die Verantwortung für die Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zur Anpassung an die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Handhabung, Lagerung, Verwendung und Entsorgung von chemischen Produkten trägt. Die Information dieses Sicherheitsdatenblattes bezieht sich ausschließlich auf dieses Produkt, das nicht für andere als die angegebenen Zwecke verwendet werden

darf.

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- ENDE DES SICHERHEITSDATENBLATTES -

SICHERHEITSDATENBLATTgemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 453/2010

Elektrolyt ET Materialnummer 2101 ET / 2105 ET / 2111 ET / 2115 ET

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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

1.1 Produktidentifikator Handelsname: Elektrolyt ET

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wirdAllgemeine Verwendung: Elektrolytische/elektrochemische Metallbeschriftung

Nur für industrielle Zwecke

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstelltFirmenbezeichnung: Bymat GmbH

Straße/Postfach: Neusser Straße 106PLZ, Ort: 41363 Jüchen

DeutschlandWWW: www.bymat.deE-Mail: [email protected]: +49 (0)2165-87 28 - 0Telefax: +49 (0)2165-87 28 28Auskunft gebender Bereich:

Michael Byhahn, Telefon: +49 (0)2165 / 87 28 0, Email: [email protected]

1.4 Notrufnummer Michael Byhahn, Telefon: +49 (0)2165 - 87 28 0

ABSCHNITT 2: Mögliche GefahrenABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)

Dieses Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft.

Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Diese Zubereitung ist als nicht gefährlich eingestuft.

2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (CLP) Gefahrenhinweise: entfällt

Sicherheitshinweise: entfällt

Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG) R-Sätze: entfällt S-Sätze: entfällt

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Elektrolyt ET Materialnummer 2101 ET / 2105 ET / 2111 ET / 2115 ET

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2.3 Sonstige GefahrenBei Gleichspannungs-Signierungen können Elektrolytdämpfe entstehen. Kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein.

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu BestandteilenABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe: nicht anwendbar

3.2 Gemische Chemische Charakterisierung:

Wässrige Lösung aus anorganischen Salzen und organischen Verbindungen. Gefährliche Inhaltsstoffe:

Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung

EG-Nr. 233-826-7 CAS 10377-60-3

Magnesiumnitrat < 10 % DSD/DPD: O, Xi; R 8, 36/38CLP: Ox. Sol. 3; H272. Skin Irrit. 2; H315. Eye Irrit. 2; H319.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-MaßnahmenABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-MaßnahmenNach Einatmen: Für Frischluft sorgen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.Nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung wechseln.

Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife abspülen. Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.

Nach Augenkontakt: Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Anschließend Augenarzt aufsuchen.

Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. Nie einer bewusstlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.

4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen keine Daten verfügbar

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur BrandbekämpfungABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: Löschmittel auf Brandumgebung abstimmen. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Durch Umgebungsbrand Entstehung gefährlicher Dämpfe möglich. Im Brandfall können entstehen: Chlorverbindungen, Stickoxide (NOx).

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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:

Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Zusätzliche Hinweise: Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter FreisetzungABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Dampf/Aerosol nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Geeignete Schutzkleidung tragen. Für ausreichende Lüftung sorgen.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und ReinigungMit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Nachreinigen. Nicht eintrocknen lassen.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.

ABSCHNITT 7: Handhabung und LagerungABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang:

Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Dampf/Aerosol nicht einatmen.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter:

Behälter dicht geschlossen halten. Lagerklasse: 12 = Nichtbrennbare Flüssigkeiten 7.3 Spezifische Endanwendungen

Es liegen keine Informationen vor.

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1 Zu überwachende Parameter Zusätzliche Hinweise: Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.

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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Für gute Belüftung des Arbeitsraumes und/oder Absaugeinrichtung am Arbeitsplatz sorgen.

Persönliche Schutzausrüstung Begrenzung und Überwachung der Exposition am ArbeitsplatzAtemschutz: Bei Einwirkung von Dämpfen/Aerosol Atemschutz verwenden.Handschutz: Schutzhandschuhe gemäß EN 374.

Handschuhmaterial: Butylkautschuk Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und Durchbruchzeiten sind zu beachten.

Augenschutz: Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Kontaminierte Kleidung wechseln. Dampf/Aerosol nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische EigenschaftenABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen: Form: flüssig

Farbe: farblos, klar Geruch: geruchlos Geruchsschwelle: keine Daten verfügbar

pH-Wert: 5,5 - 6,5 Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: keine Daten verfügbar Siedebeginn und Siedebereich: keine Daten verfügbar Flammpunkt/Flammbereich: keine Daten verfügbar Verdampfungsgeschwindigkeit: keine Daten verfügbar Entzündbarkeit: keine Daten verfügbar Explosionsgrenzen: keine Daten verfügbar Dampfdruck: keine Daten verfügbar Dampfdichte: keine Daten verfügbar Dichte: 1,03 g/mL Wasserlöslichkeit: vollständig mischbar Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: keine Daten verfügbarSelbstentzündungstemperatur: nicht selbstentzündlichThermische Zersetzung: keine Daten verfügbar Viskosität, dynamisch: keine Daten verfügbar Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. Brandfördernde Eigenschaften: keine Daten verfügbar

9.2 Sonstige Angaben Weitere Angaben: keine Daten verfügbar

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ABSCHNITT 10: Stabilität und ReaktivitätABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität10.1 Reaktivität

Siehe 10.3

10.2 Chemische StabilitätDas Produkt ist unter normalen Lagerbedingungen stabil.

10.3 Möglichkeit gefährlicher ReaktionenBei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen keine Daten verfügbar

10.5 Unverträgliche MaterialienStarke Säuren und Laugen

10.6 Gefährliche ZersetzungsprodukteDurch Umgebungsbrand Entstehung gefährlicher Dämpfe möglich. Im Brandfall können entstehen: Chlorverbindungen, Stickoxide (NOx).

Thermische Zersetzung: keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 11: Toxikologische AngabenABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen WirkungenToxikologische Wirkungen: Akute Toxizität (oral): Fehlende Daten.

Akute Toxizität (dermal): Fehlende Daten. Akute Toxizität (inhalativ): Fehlende Daten. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Fehlende Daten. Augenschädigung/-reizung: Fehlende Daten. Sensibilisierung der Atemwege: Fehlende Daten. Sensibilisierung der Haut: Fehlende Daten. Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Fehlende Daten. Karzinogenität: Fehlende Daten. Reproduktionstoxizität: Fehlende Daten. Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Fehlende Daten. Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Fehlende Daten. Aspirationsgefahr: Fehlende Daten.

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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene AngabenABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben12.1 Toxizität Wassergefährdungsklasse:

1 = schwach wassergefährdend

12.2. Persistenz und AbbaubarkeitSonstige Hinweise: keine Daten verfügbar

12.3 Bioakkumulationspotenzial Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:

keine Daten verfügbar

12.4 Mobilität im Boden keine Daten verfügbar

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung keine Daten verfügbar

12.6 Andere schädliche Wirkungen Allgemeine Hinweise: Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.

ABSCHNITT 13: Hinweise zur EntsorgungABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung ProduktAbfallschlüsselnummer: 11 01 99 = Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von

Metallen und anderen Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung)

Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Verpackung Abfallschlüsselnummer: 15 01 02 = Verpackungen aus Kunststoff.Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.

ABSCHNITT 14: Angaben zum TransportABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer ADR/RID, IMDG, IATA: entfällt

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADR/RID, IMDG, IATA: Nicht eingeschränkt

14.3 Transportgefahrenklassen ADR/RID, IMDG, IATA: entfällt

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Elektrolyt ET Materialnummer 2101 ET / 2105 ET / 2111 ET / 2115 ET

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14.4 VerpackungsgruppeADR/RID, IMDG, IATA: entfällt

14.5 UmweltgefahrenMeeresschadstoff: Nein

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 15: RechtsvorschriftenABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften - Deutschland Lagerklasse: 12 = Nichtbrennbare Flüssigkeiten Wassergefährdungsklasse:

1 = schwach wassergefährdend

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.

ABSCHNITT 16: Sonstige AngabenABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Weitere Informationen Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:

H272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H315 = Verursacht Hautreizungen. H319 = Verursacht schwere Augenreizung.

Wortlaut der R-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:

R 8 = Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. R 36/38 = Reizt die Augen und die Haut.

Grund der letzten Änderungen:

Allgemeine Überarbeitung Angelegt: 10.11.2008 Datenblatt ausstellender Bereich Ansprechpartner: siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich

Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen). Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand der Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften im Sinne der Rechtsverbindlichkeit zu.

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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

1.1 Produktidentifikator Handelsname: Elektrolyt EN

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wirdAllgemeine Verwendung: Elektrolytische/elektrochemische Metallbeschriftung

Nur für industrielle Zwecke

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstelltFirmenbezeichnung: Bymat GmbH

Straße/Postfach: Neusser Straße 106PLZ, Ort: 41363 Jüchen

DeutschlandWWW: www.bymat.deE-Mail: [email protected]: +49 (0)21 65 / 87 28 - 0Telefax: +49 (0)21 65 / 87 28 28Auskunft gebender Bereich:

Michael Byhahn, Telefon: +49 (0)21 65 / 87 28 - 0, Email: [email protected]

1.4 Notrufnummer Michael Byhahn, Telefon: +49 (0)21 65 / 87 28 - 0

ABSCHNITT 2: Mögliche GefahrenABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)

Dieses Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft.

Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Diese Zubereitung ist als nicht gefährlich eingestuft.

2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (CLP) Gefahrenhinweise: entfällt

Sicherheitshinweise: entfällt

Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG) R-Sätze: entfällt S-Sätze: entfällt

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2.3 Sonstige GefahrenBei Gleichspannungs-Signierungen können Elektrolytdämpfe entstehen. Kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein.

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu BestandteilenABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe: nicht anwendbar

3.2 Gemische Chemische Charakterisierung:

Wasser-/Mineralsalz-Komplexbildner-Gemisch Zusätzliche Hinweise: Die Zubereitung enthält keine Gefahrstoffe in Mengen, die gemäß geltendem EU-Recht in

diesem Abschnitt genannt werden müssen.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-MaßnahmenABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt: Betroffene Stellen mit Wasser abwaschen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei

auftretenden oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. 4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

keine Daten verfügbar 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur BrandbekämpfungABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: Das Produkt ist nicht brennbar. Die Löschmittel sind daher nach der Umgebung

auszurichten. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Durch Umgebungsbrand Entstehung gefährlicher Dämpfe möglich. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:

Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Zusätzliche Hinweise: Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen.

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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter FreisetzungABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.

ABSCHNITT 7: Handhabung und LagerungABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang:

Geeignete Schutzausrüstung tragen. Dampf/Aerosol nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Nicht mischen mit anderen Chemikalien.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter:

Behälter dicht geschlossen halten. Lagerklasse: 12 = Nichtbrennbare Flüssigkeiten 7.3 Spezifische Endanwendungen

Es liegen keine Informationen vor.

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1 Zu überwachende Parameter Zusätzliche Hinweise: Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Für ausreichende Lüftung sorgen.

Persönliche Schutzausrüstung Begrenzung und Überwachung der Exposition am ArbeitsplatzAtemschutz: Bei Einwirkung von Dämpfen/Aerosol Atemschutz verwenden.Handschutz: Empfehlung: Schutzhandschuhe gemäß EN 374.

Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und Durchbruchzeiten sind zu beachten.

Augenschutz: Empfehlung: Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.

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Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Kontaminierte Kleidung wechseln. Dampf/Aerosol nicht einatmen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische EigenschaftenABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen: Form: flüssig

Farbe: farblos Geruch: charakteristisch Geruchsschwelle: keine Daten verfügbar

pH-Wert: neutral Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: keine Daten verfügbar Siedebeginn und Siedebereich: keine Daten verfügbar Flammpunkt/Flammbereich: nicht brennbar Verdampfungsgeschwindigkeit: keine Daten verfügbar Entzündbarkeit: keine Daten verfügbar Explosionsgrenzen: keine Daten verfügbar Dampfdruck: keine Daten verfügbar Dampfdichte: keine Daten verfügbar Dichte: bei 20 °C: 1,03 g/mL Wasserlöslichkeit: bei 20 °C: vollständig mischbar Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: keine Daten verfügbarSelbstentzündungstemperatur: keine Daten verfügbarThermische Zersetzung: keine Daten verfügbar Viskosität, dynamisch: keine Daten verfügbar Explosive Eigenschaften: keine Daten verfügbar Brandfördernde Eigenschaften: keine Daten verfügbar

9.2 Sonstige Angaben Weitere Angaben: keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 10: Stabilität und ReaktivitätABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität

Siehe 10.3

10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist unter normalen Lagerbedingungen stabil.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.

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10.4 Zu vermeidende Bedingungen Nicht mischen mit anderen Chemikalien.

10.5 Unverträgliche MaterialienStarke Säuren und Laugen

10.6 Gefährliche ZersetzungsprodukteDurch Umgebungsbrand Entstehung gefährlicher Dämpfe möglich.

Thermische Zersetzung: keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 11: Toxikologische AngabenABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen WirkungenToxikologische Wirkungen: Akute Toxizität (oral): Fehlende Daten.

Akute Toxizität (dermal): Fehlende Daten. Akute Toxizität (inhalativ): Fehlende Daten. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Fehlende Daten. Augenschädigung/-reizung: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. schwach reizend Sensibilisierung der Atemwege: Fehlende Daten. Sensibilisierung der Haut: Fehlende Daten. Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Fehlende Daten. Karzinogenität: Fehlende Daten. Reproduktionstoxizität: Fehlende Daten. Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Fehlende Daten. Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Fehlende Daten. Aspirationsgefahr: Fehlende Daten.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene AngabenABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Wassergefährdungsklasse:

1 = schwach wassergefährdend

12.2. Persistenz und AbbaubarkeitSonstige Hinweise: keine Daten verfügbar

12.3 Bioakkumulationspotenzial Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:

keine Daten verfügbar

12.4 Mobilität im Bodenkeine Daten verfügbar

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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung keine Daten verfügbar

12.6 Andere schädliche Wirkungen Allgemeine Hinweise: Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.

ABSCHNITT 13: Hinweise zur EntsorgungABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung ProduktAbfallschlüsselnummer: 11 01 99 = Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von

Metallen und anderen Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung)

Empfehlung: Geringe Mengen: Produkt kann über die Kanalisation entsorgt werden.

Verpackung Abfallschlüsselnummer: 15 01 02 = Verpackungen aus KunststoffEmpfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.

ABSCHNITT 14: Angaben zum TransportABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-NummerADR/RID, IMDG, IATA: entfällt

14.2 Ordnungsgemäße UN-VersandbezeichnungADR/RID, IMDG, IATA: Nicht eingeschränkt

14.3 TransportgefahrenklassenADR/RID, IMDG, IATA: entfällt

14.4 VerpackungsgruppeADR/RID, IMDG, IATA: entfällt

14.5 UmweltgefahrenMeeresschadstoff: Nein

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

keine Daten verfügbar

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ABSCHNITT 15: RechtsvorschriftenABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften - Deutschland Lagerklasse: 12 = Nichtbrennbare Flüssigkeiten Wassergefährdungsklasse:

1 = schwach wassergefährdend

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.

ABSCHNITT 16: Sonstige AngabenABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Weitere Informationen Grund der letzten Änderungen:

Allgemeine Überarbeitung Angelegt: 20.6.2008 Datenblatt ausstellender Bereich Ansprechpartner: siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich

Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen). Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand der Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften im Sinne der Rechtsverbindlichkeit zu.

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