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Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz Ausgabe Mai 1997 Gesetzliche Unfallversicherung GUV-I 8700 (bisher GUV 50.11) GUV-Informationen

Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz · 2009. 10. 31. · Ihnen Information über relevante Vorschrif-ten geben und Ihnen bei der Festlegung der Schutzziele

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Beurteilung von Gefährdungenund Belastungen am Arbeitsplatz

Ausgabe Mai 1997

Gesetzliche Unfallversicherung

GUV-I 8700 (bisher GUV 50.11)

GUV-Informationen

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Herausgeber

Bundesverband der UnfallkassenFockensteinstraße 1, 81539 Münchenwww.unfallkassen.de

Erarbeitet vom Arbeitskreis „Gefähr-dungsanalyse“: Frau Althoff (GUVV West-falen-Lippe), Frau Mierdel (UnfallkasseSachsen), Herr Berendonk (UnfallkassePost und Telekom), Herr Ecke (Eisenbahn-Unfallkasse), Herr Neeser (Bayer. GUVV),Herr Sieber (BUK) mit der freundlichenUnterstützung von Herrn Dr. Gruber(Maschinenbau- und Metallberufsgenos-senschaft).

Diese Broschüre entspricht den Empfeh-lungen für die Gestaltung von Handlungs-hilfen (Stand Mitte 1997) des Länderaus-schusses für Arbeitsschutz und Sicher-heitstechnik, des Bundesministers fürArbeit und Sozialordnung und derUnfallversicherungsträger.

© Mai 1997Alle Rechte vorbehaltenPrinted in Germany

Gestaltung und Zeichnungen

Birgit Hrouzek

DTP

Ute Fründt

Bestell-Nr. GUV-I 8700, zu beziehen vomzuständigen Unfallversicherungsträger,siehe vorletzte Umschlagseite.

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GUV-I 8700 (bisher GUV 50.11)

GUV-Informationen

Beurteilung von Gefährdungenund Belastungen am Arbeitsplatz

Ausgabe Mai 1997

Gesetzliche Unfallversicherung

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AbkürzungsverzeichnisAcetV = Acetylenverordnung

ArbSchG = Arbeitsschutzgesetz

ArbStättV = Arbeitsstättenverordnung

ArbZRG = Arbeitszeitrechtsgesetz

ASR = Arbeitsstättenrichtlinie

BildscharbV = Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutzbei der Arbeit an Bildschirmgeräten

BGV/BGR/ = Kennzeichnung (mit Ordnungs-Nr.) der UnfallverhütungsvorschriftenBGI/BGG Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Informationen

und Grundsätze der gewerblichen Berufsgenossenschaften

DIN = Deutsche Industrie-Norm

DruckbehV = Druckbehälterverordnung

EN = Europanorm

EWG = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

G = Grundsatz arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung

GefStoffV = Gefahrstoffverordnung

GSGV = Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz

ISO = Internationale Organisation für Normung

JArbSchG = Jugendarbeitsschutzgesetz

MuschG = Mutterschutzgesetz

PSA = Persönliche Schutzausrüstung

RL = Richtlinie

RSA = Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen

StVO = Straßenverkehrsordnung

TRB = Technische Regel Druckbehälter

TRbF = Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten

TRgA = Technische Regel für gefährliche Arbeitsstoffe

TRGS = Technische Regel für Gefahrstoffe

VDE = Verband Deutscher Elektrotechniker

VDI = Verein Deutscher Ingenieure

VbF = Verordnung über brennbare Flüssigkeiten

VBG = Vorschrift der Berufsgenossenschaft

VO = Verordnung

VStättV = Versammlungsstättenverordnung

ZH 1/... = bisherige Kennzeichnung (mit Ordnungs-Nr.) der Regeln, Richtlinien,Sicherheitsregeln, Grundsätze und Merkblätter dergewerblichen Berufsgenossenschaften

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Inhaltsverzeichnis

1. Grundlagen 6Pflichten des Arbeitgebers 6Erläuterung verwendeter Begriffe 7Methodische Arbeitsschritte 8Ablaufschema: Gefährdungsbeurteilung 10

2. Festlegung der Betrachtungseinheit und Vorbereitender Gefährdungsbeurteilung 13Arbeitsbereichsbezogene Analyse 14Tätigkeits-/Arbeitsplatzbezogene Analyse 14Musterarbeitsblatt 1 15

3. Gefährdungs-Check für Gefährdungs/Belastungsfaktoren 16Übersicht über Gefährdungsgruppen 18Mechanische Gefährdung 20Elektrische Gefährdung 22Gefährdungen durch Gefahrstoffe 23Biologische Gefährdung 24Brand- und Explosionsgefährdung 25Thermische Gefährdungen 27Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkung 28Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen 32Physische Belastung/Arbeitsschwere 35Wahrnehmung und Handhabbarkeit 37Sonstige Gefährdungen 39Psychische Belastung 41Organisation 44

4. Dokumentation 45Erläuterung zur Dokumentation 46Arbeitsblatt 1 48Arbeitsblatt 2 49

Seite

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Pflichten des Arbeitgebersbei der Gewährleistung vonArbeitssicherheit und Gesund-heitsschutz

Nach dem Arbeitsschutzgesetz vom August1996 hat der Arbeitgeber umfangreicheBeurteilungspflichten, in bezug auf Gesund-heitsgefährdungen, die an den Arbeitsplätzenseiner Beschäftigten auftreten können, zuerfüllen. Die Grundlage für das Arbeits-schutzgesetz ist die europäische Rahmen-richtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG.Danach hat der Arbeitgeber nicht nur dieerforderlichen Maßnahmen zum Arbeits- undGesundheitsschutz unter Berücksichtigungaller die Arbeit berührenden Umstände zutreffen, sondern auch die Maßnahmen aufihre Wirksamkeit hin zu überprüfen underforderlichenfalls diese sich änderndenGegebenheiten anzupassen. Hierzu gehörenneben Unfallverhütung und arbeitsbedingtenGesundheitsgefahren auch die Maßnahmenzur menschengerechten Gestaltung derArbeit. Hierbei ist der jeweilige Stand derTechnik zu berücksichtigen.

Eine wesentliche Voraussetzung für denArbeitgeber, seinen Pflichten nachzukom-men, ist die Gefährdungsbeurteilung. Hierzu

1. Grundlagen

6

ist eine gezielte und systematische Ermitt-lung der bestehenden Gefährdungen undBelastungen, die auf die Beschäftigten ein-wirken können, erforderlich.

Die Ermittlung der Gefährdungen und Belas-tungen am Arbeitsplatz sollte durchgeführtwerden:

■ als Erstermittlung an bestehenden Arbeits-plätzen,

■ bei Änderung von Vorschriften bzw. Verän-derungen des Standes der Technik,

■ wenn Einrichtungen wesentlich erweitertoder umgebaut werden,

■ die Nutzung der Einrichtungen wesentlichgeändert wird,

■ vor Anschaffung neuer Maschinen undProduktionsausrüstungen,

■ bei wesentlichen Änderungen der Arbeits-organisation sowie

■ nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen,Beinaheunfällen und arbeitsbedingtenErkrankungen.

Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, dasErgebnis der Gefährdungsbeurteilung, diefestgelegten Maßnahmen des Arbeits-schutzes und das Ergebnis der Überprüfun-gen zu dokumentieren.

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Sinn der Broschüre

Die Broschüre soll dem Arbeitgeber/Dienst-herrn bei seiner Aufgabe, den Gesundheits-schutz seiner Beschäftigten zu gewährleis-ten, unterstützen. Auch soll sie eine Anlei-tungshilfe zur Erstellung spezieller tätigkeits-bezogener Gefährdungs- und Belastungs-checklisten sein. Sie leitet an, Gefährdungen

Erläuterung verwendeterBegriffe

Gefahr ist die Möglichkeit des unkontrol-lierten, ungesicherten Freiwerdens vonEnergie, die zur Schädigung des Menschenführen kann.

Gefährdungen sind dadurch gekennzeich-net, dass schädigende Energien bzw. Ein-flüsse (z.B. elektrische Energie, Gefahrstof-fe) mit dem Menschen räumlich und zeitlichzusammentreffen und damit die Möglichkeitdes Eintritts eines Gesundheitsschadensgegeben ist.

Zu Gefährdungen zählen ebenfalls arbeits-bedingte Belastungen, z.B. Arbeitsum-gebungsbedingungen, schwere körperlicheArbeit und psychische Belastungen.

und Belastungen im Unternehmen zu erken-nen und Möglichkeiten zu deren Beseitigungoder Reduzierung zu finden.

Darüber hinaus soll dem Arbeitgeber/Dienstherrn eine Hilfestellung gegebenwerden, der Dokumentationspflicht nach§ 6 ArbschG nachzukommen.

7

Schutzziele drücken Forderungen und Vor-gaben aus, die Sicherheit und Gesundheits-schutz bei der Arbeit zum Inhalt haben.

Tätigkeiten sind Teile des Arbeitsauftragesund durch das jeweils benötigte Arbeits-mittel charakterisiert (z.B. Schweißen,Dateneingabe, Fahrzeugführen).

Arbeitsplatz ist der Bereich, in dem sich derBeschäftigte zur Ausübung seiner ihm vomArbeitgeber übertragenen Tätigkeiten auf-hält. Dies können je nach Art der Aufgabe einfester Ort (z.B. Werkstatt, Büro) oder wech-selnde Orte von unterschiedlicher Aufent-haltsdauer (z.B. Baustelle, Grünanlagen)sein.

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Wer kann die Gefährdungs-beurteilung am Arbeitsplatzdurchführen?

Arbeitgeberoder vom Arbeitgeber beauftragte Personen.

Zur Durchführung der Gefährdungs-/Belas-tungsbeurteilung kann ein Team aus erfahre-nen Mitarbeitern gebildet werden.

8

Diesem sollten je nach Bedarf beratend zurSeite stehen:

■ Fachkräfte für Arbeitssicherheit,■ Betriebsärzte,■ weitere Fachleute.

Es wird empfohlen, bei der Untersuchungder Arbeitsplätze/Tätigkeiten die jeweils be-troffenen Mitarbeiter in die Ermittlung als„Fachmann vor Ort“ mit einzubeziehen. DemBetriebsrat/Personalrat sollte die Teilnahmeermöglicht werden.

Methodische Arbeitsschrittefür die Gefährdungsbeurteilungam Arbeitsplatz

Arbeitsblatt 1 1. Festlegen derSeite 46 Betrachtungseinheit

Gefährdungs-Check 2. Ermitteln von Seite 14 ff Gefährdungen

Arbeitsblatt 2 3. SchutzzieleSeite 47 ermitteln und

festlegen

4. Maßnahmenableiten und durch-führen

5. Wirksamkeitüberprüfen

Als Betrachtungseinheit werden Arbeitsberei-che oder Arbeitsplatz/Tätigkeiten festgelegt.

Ermittlung des Ist-Zustandes bezüglich derarbeitsbedingten Gefährdungen, z.B. durchBetriebsbegehungen, Checklisten, Arbeitsbe-reichsanalysen, Auswertung von Unfällen,Beinaheunfällen und arbeitsbedingtenErkrankungen.

Schutzziele legen den sicheren Soll-Zustandfest. Sie sind in der Regel in Gesetzen, Ver-ordnungen, Unfallverhütungsvorschriften,Normen u. ä. enthalten.

Die Maßnahmen nach der Rangfolge1. technisch2. organisatorisch3. personenbezogen auswählen unddurchführen.

Durchführungskontrolle, Wirkungskontrolle,Erhaltungskontrolle.

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HinweiseDie Beurteilung soll sich nicht nur auf denNormalbetrieb beschränken, sondern auchtypische Störungen, Wartung und Instand-haltung berücksichtigen.

Psychische Belastung durchdie ArbeitGefährdungen im klassischen Sinne sind imArbeitsschutz hinreichend bekannt. Psychi-sche Belastungen durch die Arbeit hingegenwerden oft als Tabu-Thema behandelt.Andererseits ist nicht zu übersehen, dassArbeitsunfälle, Erkrankungen, Fluktuationoder Störungen im betrieblichen Ablaufvielfach auf psychische Fehlbeanspruchungdurch z.B. Stress, Monotonie oder auf Ar-beitsunzufriedenheit zurückzuführen sind.

Unmittelbare negative Auswirkungen aufGesundheit und Arbeitssicherheit könnensein:

■ Beeinträchtigung der körperlichen undgeistigen Fähigkeiten

■ Beeinträchtigung der Gesundheit und desWohlbefindens

■ nachlassende Aufmerksamkeit■ leichte Ablenkbarkeit von der Arbeitsauf-

gabe und damit Gefahr von Informations-verlusten und Fehlhandlungen

■ steigende Fehlerzahl im Arbeitsergebnisund bei Bewegungen

In dem Gefährdungs-Check werden unterPunkt 13 Belastungsfaktoren erläutert, umDefizite in der Arbeits- und Betriebsorga-nisation zu erkennen, damit Fehlbelastungenvermieden und die Arbeit sicher und men-schengerecht gestaltet wird.

Bei Bedarf sollte eine Feinanalyse in Formspezieller Belastungs- und Beanspruchungs-untersuchungen, sowie eine arbeitspsycholo-gische Beratung veranlasst werden, um ge-zielt Schwachstellen aufzudecken und eineganzheitliche Gestaltung einzuleiten.

Verfahrensweise zur Gefähr-dungsbeurteilung

Der hier vorliegende Gefährdungs-Check unddie Arbeitsblätter können zur Gefährdungs-beurteilung direkt verwendet werden. Weiter-hin können diese Hilfsmittel zur Erstellung ei-gener Checklisten herangezogen werden. ZurErmittlung von Gefährdungen können auchsonstige anderweitig erhältliche Checklistenoder Kataloge genutzt werden.

Die Vorgehensweise der Gefährdungs-beurteilung ist im folgenden Ablaufschemadargestellt.

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Erfassung der Arbeitsplätze/-bereiche des Betriebes

Ermittlung derGefährdungen

SindGefährdungen

vorhanden?

ja

Schutzzieleformulieren

erforderlicheMaßnahmen

festlegen

1

2

Maßnahmendurchführen undDokumentation

nein

nein

Wirksamkeit derMaßnahmenüberprüfen

i.O.

Dokumentation

Auswahl derMaßnahmen

prüfen

nein

Feinanalyse durchführen(z.B. Lärmmessung,Gefahrstoffanalyse)

Eindeutigerkennbar

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Ablaufschema: Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz

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Gefahrbeseitigen

1

ja

nein

möglich u.ausreichend

1

2

nein

möglich u.ausreichend

Einwirkung aufden Menschen

verhindern3

Auswirkungtechnischverhindern

nein

möglich u.ausreichend

PSA verwenden4

nein

möglich u.ausreichend

HinweisendeSicherheits-

technik5

2

ja

ja

ja

1 Ersetzen von Verfahren oderStoffen

2 Entfernen der Person vonder Gefahr durch z.B. Auto-matisierung oder die Gefahrkapseln durch Schutzein-richtungen

3 Ändern der Arbeits-organisation bzw. Arbeitszeit-gestaltung

4 Persönliche Schutzaus-rüstung zur Verfügungstellen wie z.B. Gehörschutz,Atemschutz

5 Verwendung von Schildern,Warnkennzeichnungen,Betriebsanleitungen usw.

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Rangfolge von Maßnahmen

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2. Festlegen derBetrachtungseinheit undVorbereiten derGefährdungsbeurteilung

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Festlegen derBetrachtungseinheit

Die Gefährdungsbeurteilung ist für jedenArbeitsplatz im Unternehmen durchzuführen.In Abhängigkeit von der Betriebsgröße undder Betriebsart bieten sich jedoch unter-schiedliche Vorgehensweisen an, um dieGefährdungsbeurteilung effektiv und voll-ständig durchzuführen.

Als Betrachtungseinheiten kommen in Frage: 1. Arbeitsbereich2. Tätigkeit/Arbeitsplatz

Je nach Bedarf können sich die Betrach-tungseinheiten ergänzen, d.h., die Gefähr-dungsbeurteilung kann erst arbeitsbereichs-bezogen und anschließend tätigkeitsbezogenerfolgen.

1. Arbeitsbereichsbezogene AnalyseDie Betrachtungseinheit Arbeitsbereichbietet sich an, wenn für mehrere räumlichZusammengefasste Arbeitsplätze gleicheBedingungen gelten, z.B. Arbeitsumgebungs-einflüsse wie Lärm und Beleuchtung.Des weiteren lassen sich Faktoren, die diegesamte Arbeitsstätte betreffen, in dieserForm beurteilen.

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2. Tätigkeits-/ArbeitsplatzbezogeneAnalyseDiese Analyseart eignet sich für die Beur-teilung von Bedingungen, die sich konkretaus der Tätigkeits- oder Arbeitsplatz-charakteristik ergeben.

Eine systematische Vorgehensweise bei derGefährdungsbeurteilung ermöglicht dasArbeitsblatt 1.

Dieses Arbeitsblatt soll dazu anregen, einenÜberblick über die Arbeitsbereiche, Arbeits-plätze und Tätigkeiten im Unternehmen zuerhalten, vorausgesetzt, dass noch keinegleichwertigen Unterlagen wie z.B. Organi-gramme vorliegen.

Die angegebenen Ordnungsnummern dienenzur besseren Übersicht bei der Dokumen-tation.

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SchalterhalleHaustechnik

......... 

KasseHausmeister

KundenberaterReinigungskräf

te

Geldinstitute

Arbeitsblatt 1 - Überblick über Arbeitsplätze/Tätigkeiten im Unternehmen

(nach GUV-I 8700) Betriebsinterne Nr.

Betriebsart:

Verwaltung

Schreibdienst

Sachbearbeiter

Telefonzentrale

Arbeitsbereich:

Arbeitsplätze/Tätigkeiten:

100

101

102

103

104 ......... 

Arbeitsbereich:

Arbeitsplätze/Tätigkeiten:

200

201

202

303 ......... 

Arbeitsbereich:

Arbeitsplätze/Tätigkeiten:

300

301

302

303 ......... 

Arbeitsbereich:

Arbeitsplätze/Tätigkeiten:

400

401

402 ......... 

......... 

15

Beispiel des Arbeitsblattes 1

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3. Gefährdungs-Check fürGefährdungs-/Belastungs-faktoren

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Funktion des Gefährdungs-Checks

Der Gefährdungs-Check soll die Ermittlungvon Gefährdungen und Gesundheitsrisikenim Rahmen der Gefährdungsbeurteilungerleichtern.

Zusammengefasst in 13 Gefährdungsgrup-pen werden die einzelnen Gefährdungen undBelastungen erläutert.

Die angegebenen Prüfkriterien sollen demAnspruch einer Grobanalyse gerecht werden.Eine inhaltliche Erweiterung und Vertiefung,z.B. im Rahmen von Feinanalysen, sollte sichbei Bedarf anschließen.

Die Angabe grundlegender Regelwerke sollIhnen Information über relevante Vorschrif-ten geben und Ihnen bei der Festlegung derSchutzziele behilflich sein.

Der Gefährdungs-Check stellt eineumfassende Informationsquelle zurErmittlung von Gefährdungen undBelastungen dar.

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1. 1.1 1.2 1.3Mechanische Gefährdung Ungeschützte Teile mit gefähr- Bewegte Transport-

bewegte lichen Oberflächen mittel, bewegte Ar-Maschinenteile beitsmittel, Fahrzeuge

2. 2.1 2.2Elektrische Gefährdung Gefährliche Lichtbögen

Körperströme

3. 3.1 3.2 3.3Gefährdungen durch Gase Dämpfe Aerosole (Nebel,Gefahrstoffe Rauche, Stäube)

4. 4.1 4.2 4.3Biologische Gefährdung Infektionsgefahr durch Gentechnisch ver- Allergene, sensibili-

Mikroorganismen änderte Organismen sierende toxischeStoffe von Organismen

5. 5.1 5.2 5.3Brand- und Brandgefährdung Explosionsfähige ExplosivstoffeExplosionsgefährdung durch Feststoffe, Atmosphäre

Flüssigkeiten, Gase

6. 6.1 6.2Thermische Gefährdung Kontakt mit heißen Kontakt mit kalten

Medien Medien

7. 7.1 7.2 7.3Gefährdung durch spezielle Lärm Ultraschall Ganzkörper-physikalische Einwirkungen schwingungen

8. 8.1 8.2 8.3Gefährdung/Belastung durch Klima Beleuchtung Flächenbedarf,Arbeitsumgebungsbedingungen Verkehrswege

9. 9.1 9.2 9.3Physische Belastung/ Schwere dynamische Einseitige dynamische Körperhaltung,Arbeitsschwere Arbeit Arbeit, Haltungsarbeit/

Körperbewegung Haltearbeit

10. 10.1 10.2 10.3Wahrnehmung und Informationsaufnahme Wahrnehmungs- Erschwerte Handhabbarkeit umfang Handhabbarkeit von

Arbeitsmitteln,Greifräume

11. 11.1 11.2 11.3Sonstige Gefährdungen/ Persönliche Schutz- Hautbelastung durch MenschenBelastungen ausrüstung (PSA)

12. 12.1 12.2 12.3Psychische Belastungen Arbeitstätigkeit Arbeitsorganisation Soziale Bedingungendurch die Arbeit

13. 13.1 13.2 13.3Organisation Arbeitsablauf Arbeitszeit Qualifikation

Übersicht über Gefährdungsgruppen

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1.4 1.5 1.6Unkontrollierte Ausrutschen, Absturzbewegte Teile Stolpern, Umkni-

cken, Fehltreten

3.4 3.5 3.6Flüssigkeiten Feststoffe, Pasten Außer Kontrolle

geratene Reaktionen

5.4ElektrostatischeAufladung

7.4 7.5 7.6 7.7 7.8Hand-Arm- Nichtionisierende Ionisierende Elektromagnetische Arbeiten in Unter-schwingungen Strahlung Strahlung Felder oder Überdruck

11.4 11.5durch Tiere durch Pflanzen und

pflanzliche Produkte

13.4 13.5Unterweisung Verantwortung

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1.1 Ungeschütztebewegte Maschinen-teile

■ Quetschen■ Scheren■ Stoßen■ Schneiden■ Stechen■ Einziehen■ Einfangen

GUV-V A 1GUV-V 5

DIN EN 292,DIN EN 294,DIN EN 349

Sind die Sicherheitsabstände einge-halten?Sind die Gefahrstellen durch Schutz-einrichtungen ausreichend gesichert?Können die Gefahrstellen in besonde-ren Situationen oder Betriebs-zuständen entstehen?Sind vorhandene oder entstehendeGefahrstellen erkennbar?Sind die technischen und/oderverhaltensbezogenen Schutzmaßnah-men (z.B. Warneinrichtungen, unge-wolltes Einschalten, Manipulation)überprüft?

20

l. Mechanische Gefährdung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Gefährdungs-Check

1.2 Teile mitgefährlichenOberflächen

■ Ecken■ Kanten■ Spitzen■ Schneiden■ Rauigkeit

Ist der Kontakt zum Menschen ver-hindert (durch Nutzung technischerHilfsmittel, trennende Schutzeinrich-tungen, PSA)?

GUV-V A 1GUV-V 5

1.3 Bewegte Trans-portmittel, bewegteArbeitsmittel, Fahr-zeuge

■ Anfahren■ Aufprallen■ Überfahren■ Umkippen■ Abstürzen■ Angefahren

werden

■ Unbeabsichtig-tes In-Bewe-gung- Setzen

Sind Transportwege ausreichendbemessen, freigehalten und gekenn-zeichnet?Ist die Tragfähigkeit des Transport-mittels eingehalten?Ist die Kippsicherheit sowie uneinge-schränkte Fahrersicht bei jedemLadegut gewährleistet?Werden nur geeignete, ausgebildetePersonen zum Führen von Transport-mitteln eingesetzt?Werden regelmäßig Prüfungen durchSachkundige bzw. Sachverständigeveranlasst?Sind die Fahrzeuge in verkehrs-sicherem Zustand?Wird geeignete Warnkleidung getra-gen?Ist sicher gestellt, dass sich Maschi-nen nicht ungewollt in Bewegungsetzen (z.B. Schlüsselschalter)

GUV-V D 6GUV-V D 29GUV-V 11aGUV-V D 33ArbStättVStVO mit Richtlinienund Merkblättern;RSA 95;GUV-R 2108;DIN EN 471

GUV-V 5

Erläuterungen und HinweiseTeilgefährdung/Teilbelastung

Gefährdungs-/Belastungsgruppen

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1.4 Unkontrolliertbewegte Teile

■ Kippen, Pendeln■ Rollen, Gleiten■ Herabfallen,

Ablösen, Bersten■ austretende

Medien■ wegfliegende

Teile

Sind Sicherheitstechnische Mittel,Schutzeinrichtungen (z.B. Auffangvor-richtungen, Schutzwände, Absperrun-gen) vorhanden?

21

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

GUV-V A 1

GUV-V 5GUV-V C 22GUV-V B 6ASR 12/1-3DruckBehV

1.5 Ausrutschen,Stolpern, Umknicken,Fehltreten

■ Ausrutschen■ Abrutschen■ Stolpern■ Umknicken■ Anstoßen■ Fehltreten■ Auf-/Absteigen

Sind die Transportwege/Arbeits-flächen trittsicher und nicht einge-engt oder verstellt?Sind die Trittflächen (z.B. Neigung/Steigung, Fußangeln, Maße, Trag-fähigkeit) überprüft?

GUV-V A 1GUV-R 181ASR 8/1ArbStättV

1.6 Absturz ■ Zusammenbruchoder Umkippendes Standobjek-tes

■ Abrutschen oderAbgleiten vomStandobjekt

■ Überschreitender BegrenzunghochgelegenerFlächen

Ist der sichere Zugang zum Arbeits-platz gewährleistet (Treppen, Lei-tern)?Ist die Standsicherheit gewährleistet(sichere Gerüste, Tragfähigkeit)?Werden bei Arbeitsplätzen mit einermöglichen Absturzhöhe >1,0 m wirk-same Absturzsicherungen verwendet(Umwehrungen, Benutzung von Fall-schutzmitteln)?Sind vorhandene Boden- oderDeckenöffnungen durch Geländeroder Lukendeckel gesichert?Haben vorhandene WandöffnungenVorrichtungen, die Personen vor Ab-sturz bewahren?Werden nur geeignete Personen ein-gesetzt?

GUV-V A 1GUV-V A 4GUV-V C 22GUV-V D 36

BGI 544

ASR 12/1-3

Erläuterungen und HinweiseTeilgefährdung/Teilbelastung

Gefährdungs-/Belastungsgruppen

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2.1 GefährlicheKörperströme

■ Berühren unterSpannung ste-hender Teile

■ Berühren leit-fähiger Teile, dieim Fehlerfallunter Spannungstehen

GUV-V A 2GUV-V D 32GUV-I 8524DIN VDE 0100;DIN VDE 0101;DIN VDE 0105;DIN VDE 0470 Teil 1;

BGI 594;BGI 600;BGR B 11

2.2 Lichtbögen,Kurzschlüsse

■ Kurzschlüsse■ Schalthandlun-

gen unter Last

Wird bei Schalthandlung unter LastPSA benutzt?Ansonsten siehe 2.1

siehe 2.1

Sind die Betriebsmittel entsprechendden Betriebsbedingungen und denäußeren Einflüssen ausgewählt (z.B.IP Schutzarten, mechanischerSchutz)?Werden die elektrischen Betriebsmit-tel bestimmungsgemäß verwendet?Ist der Schutz gegen direktes Berüh-ren (Basisschutz) vorhanden undausreichend (Isolierung, Abdeckung,sicherer Abstand)?Ist der Schutz bei indirektemBerühren (Fehlerschutz) durchgeführtund wirksam (z.B. Schutz durchAbschaltung oder Meldung, Schutz-isolierung)?Ist der Schutz bei direktem Berühren(Zusatzschutz), wenn gefordert, vor-handen und wirksam (Fehlerstrom-schutzeinrichtung IN<30 mA)?Sind die geforderten Schutzmaßnah-men bei erhöhter elektrischer Gefähr-dung (Schutzkleinspannung, Schutz-trennung, FI-Schutz IN< 30 mA) ange-wendet und wirksam?Ist sichergestellt, dass die Prüfungenvon elektrischen Anlagen undBetriebsmitteln vor Inbetriebnahme,nach Reparaturen und in regelmä-ßigen Zeitabständen durchgeführtwerden?Werden bei Arbeiten in der Näheunter Spannung stehender Anlagen(über 1 kV) die festgelegten Sicher-heitsabstände eingehalten?

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und HinweiseTeilgefährdung/Teilbelastung

Gefährdungs-/Belastungsgruppen

2. Elektrische Gefährdung

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3.1 Gase

3.2 Dämpfe

3.3 Aerosole (Nebel,Rauche, Stäube)

3.4 Flüssigkeiten

3.5 Pasten,Feststoffe

3.6 Außer Kontrollegeratene Reaktionen

■ Einatmen■ Verschlucken■ Aufnahme über

die Haut undSchleimhäute(z.B. Augen)

■ Zerbersten vonBehältern

■ Stoffaustritt

GefStoffVTRGS/TRgAVBG 113BGV D 25VBG 81BGI 546GUV-V A 4GUV-V D 25GUV-I 8555

GUV-R 120Merkblatt M 001 derBG Chemie

Werden Gefahrstoffe verwendet (ver-wenden heißt: Gebrauchen, Verbrau-chen, Lagern, Aufbewahren, Abfüllen,Umfüllen, Mischen, Entfernen, Ver-nichten, innerbetrieblich befördern)?Sind Herstellungs- und Verwendungs-verbot für bestimmte Gefahrstoffe(z.B. Asbest) beachtet?Sind Gefahrstoffsymbole auf Ver-packungen bzw. Sicherheitsdaten-blätter vorhanden?Können Gefahrstoffe bei Arbeitenoder Verfahren freiwerden?Ist geprüft worden, ob der Gefahr-stoff durch einen ungefährlichen Stoffoder durch Einsatz eines anderenVerfahrens vermieden werden kann?Sind Beschäftigte und Nachbarschaftausreichend geschützt (geschlosseneAnlagen, Absaugung, ggf. PSA) undüber die Wirkung der Stoffe infor-miert (Betriebsanweisung)?Ist ggf. eine Messung der Konzen-tration der gefährlichen Stoffe veran-lasst worden, um die Einhaltung derGrenzwerte zu sichern?Werden die Beschäftigungsbeschrän-kungen für Jugendliche und Werden-de Mütter beachtet?Werden allg. Hygienemaßnahmen(Rauch-, Ess-, und Trinkverbot beimUmgang mit Gefahrstoffen) einge-halten?Werden erforderliche Vorsorgeunter-suchungen innerhalb der vorge-schriebenen Fristen durchgeführt?Ist die entsprechende Sicherheits-technik (Stand der Technik) beiBetriebsstörungen und Unfällen(z.B. Auffangbehälter, Notentlüftun-gen) vorhanden?Ist geprüft worden, ob kritischeReaktionszustände entstehen kön-nen?

3. Gefährdung durch Gefahrstoffe

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und HinweiseTeilgefährdung/Teilbelastung

Gefährdungs-/Belastungsgruppen

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Gefährdungs-/Belastungsgruppen

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

4. Biologische Gefährdung4.1 Infektionendurch Mikroorganis-men

4.2 gentechnischeveränderte Organis-men

4.3 Allergene,sensibilisierende undtoxische Stoffe vonOrganismen

■ Arbeiten inLaboratorienund biotechni-schen Anlagen

Haben Beschäftigte Umgang mitgentechnisch veränderten Organis-men?Einwirkungen solcher Organismenkönnen ebenfalls Infektionen,Vergiftungen oder Sensibilisierungenbzw. Allergien zur Folge haben.

Berufsgenossen-schaftliche Grund-sätze für arbeitsme-dizinische Vorsorge„G 42“, „G 43“GentechnikgesetzGentechniksicher-heits-VerordnungZH 1/195

Technische Regel fürbiologische Arbeits-stoffe TR BA 310

Weist eine sichtbare Staub- bzw.Aerosolentwicklung, Schimmelbil-dung, Keimansiedlung (vor allem inwässrigen Lösungen, z.B. wasserge-mischten Kühlschmierstoffen) aufeine Gefährdung hin?Allergisierende Stoffe können vonMikroorganismen (z.B. Pilzsporen),Pflanzen (z.B. Pollen) oder Tieren(z.B. Tierhaare, Hautbestandteile)stammen. Für den Menschen rele-vante Giftstoffe können von Mikro-organismen, Pflanzen und Tierenproduziert werden.

■ Gefährdungendurch Stäubeund Aerosolesowie Hautkon-takt und oraleAufnahme

■ Umgang mitinfiziertenMaterialien,Menschen oderTieren

Haben Beschäftigte beabsichtigtoder unbeabsichtigt Kontakt mitKrankheitserregern (z.B. Aufenthalt intropischen Gebieten, in Laboratorien,medizinischen Bereichen, abwasser-technischen Anlagen, der Abfallwirt-schaft, Archiven)?

GUV-V A 1GUV-V A 4GUV-V C 8

BGV B 12

BGI 628 - 636

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Gefährdungs-/Belastungsgruppen

5.1 Brandgefährdungdurch Feststoffe,Flüssigkeiten, Gase

5.2 ExplosionsfähigeAtmosphäre

■ durch Luft undGase

■ durch Luft undDämpfe, Nebel

■ durch Luft undStäube

Treten explosionsfähige Gemischeauf?Sind explosionsgefährdete Bereichewie z.B. im Inneren von Apparaturenoder in engen Räumen, Gruben oderKanälen vorhanden?

Wird die Zündung der explosionsfä-higen Atmosphäre verhindert (Entfer-nen von Zündquellen, Beachtung derAnforderungen an elektrische Einrich-tungen gemäß den Ex-Schutzzonen0,1 und 2)?

Gibt es Maßnahmen zur Verhinde-rung der Explosionsausdehnung(z.B. Druckentlastung, Schnell-schlussventile, Rückschlagklappen,Flammendurchschlagsicherungen)?

GUV-V B 6GUV-R 104GUV-I 1/566DIN VDE 0165VDI 2263

■ brennbare Stoffe(z.B. Alkohol,Benzin, Heizöl;Metallspäne,Holzwolle,Papier, brenn-bare Stäube)

■ Zündquellen

■ Brand-ausbreitung

■ Brandbekämp-fung/Rettung

Sind brennbare/entzündliche Stoffe(siehe Gefahrstoffsymbole) vorhan-den? Erfolgt die Lagerung entspre-chend den Vorschriften? Wird nur derSchichtbedarf an brennbaren Flüssig-keiten am Arbeitsplatz gelagert?Gibt es eine Betriebsanweisung nach20 GefStoffV? Wird gewährleistet,dass brennbare Stoffe nicht mitZündquellen in Berührung kommen?Sind die brandschutztechnischenAnforderungen erfüllt?Sind für alle Räume je nach Brand-gefährlichkeit die erforderlichenFeuerlöscheinrichtungen vorhanden,gekennzeichnet sowie leicht zugäng-lich?Hängen Alarm- und Fluchtwegpläneaus?Sind die erforderlichen Informationenan die Hilfeleistungsorganisationenweitergegeben (z.B. Lageskizze fürFeuerwehr, Standort von Druckgas-flaschen, radioaktive Stoffe)?

VbF, TRbFArbStättVAcetVGefStoffVGUV-V A 1GUV-V A 8GUV-V D 1GUV-V C 53GUV-V D 25GUV-R 120GUV-R 180GUV-R 133

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

5. Brand- und Explosionsgefährdung

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Gefährdungs-/Belastungsgruppen

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

5.3 Explosivstoffe

5.4 ElektrostatischeAufladungen

■ Funkenbildungbei Ladungs-trennung durchReibung oderströmendeFlüssigkeitenund damitExplosionsge-fährdung beiVorhandenseinbrennbarer Gaseund Stäube

■ prozessbeding-tes Auftreten,z.B. beim Ver-sprühen von Be-schichtungsstof-fen

Sind alle leitfähigen Ausrüstungsteilemiteinander verbunden und geerdet(Potenzialausgleich)?

Ist die Luftfeuchtigkeit ausreichendhoch?

Sind die Einrichtungen so beschaffenund betrieben, dass durch sie eineexplosionsfähige Atmosphäre nichtgezündet werden kann?

GUV-V D 25

DIN VDE 0745DIN VDE 0147

■ Sprengstoffe■ explosionsge-

fährliche Stoffe■ Sprengzubehör■ Pyrotechnik

Wird mit Sprengstoffen oderexplosionsgefährlichen Stoffenumgegangen?Wird mit pyrotechnischen Stoffenoder Zündmitteln gearbeitet?

Haben nur fachkundige odergeprüfte Personen Umgang mitdiesen Stoffen?

Sind alle Sicherheitsbestimmungen(z.B. Einrichtung von Betriebsanlagen,Schutzabstände, Lagerung) einge-halten?

SprengstoffgesetzBGV B 5, BGV D 37-44GUV-I 812

Steht die erforderliche, geeigneteLöscheinrichtung zur Verfügung?Sind die erforderlichen Verbots- undHinweisschilder sowie Gefahren-kennzeichnungen vorhanden?

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Gefährdungs-/Belastungsgruppen

6.1 Kontakt mitheißen Medien

6.2 Kontakt mitkalten Medien

■ offene Flammen■ feste Stoffe

(heiße Betriebs-mittel, Werkzeu-ge, Brennöfen,Rohrleitungen,Armaturen)

■ heiße Flüssigkei-ten, Heißdampf,Spritzer vonheißen Materia-lien

■ Tiefkühlkost,verflüssigteGase, verdamp-fende Kältemit-tel, Armaturen

Sichtprüfung:Ist der Kontakt zu kalten/heißenMedien verhindert, z.B. durch tren-nende Schutzeinrichtungen?

Wird PSA eingesetzt?

Sind erforderliche Kennzeichnungenvorhanden?

Werden die geforderten Verhaltens-maßnahmen eingehalten?

GUV-V A 1

GUV-V D 4

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

6. Thermische Gefährdungen

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Gefährdungs-/Belastungsgruppen

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

7. Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkung7.1 Lärm ■ Beurteilungs-

pegel

■ hoheSpitzenpegel

■ Signalerkennung

■ zusätzlicheSchallquellen

Liegen Messergebnisse oder Katalog-werte vor?Handelt es sich um Lärmbereiche(Beurteilungspegel LAr > 85 dB(A))?

Liegen die Beurteilungspegel überden tätigkeitsabhängigen Vorgabender Arbeitsstättenverordnung?

überwiegend geistige Tätigkeiten: 55 dB(A)

einfache und überwiegendmechanische Bürotätigkeiten: 70 dB(A)

sonstige Tätigkeiten 85 dB(A)

Sind für Arbeitsmittel aus derBetriebsanleitung bzw. technischenDokumentation Angaben zurGeräuschemission bekannt?

Sind Lärmbereiche ab 90 dB(A) ge-kennzeichnet?Ist für kennzeichnungspflichtigeLärmbereiche ein Lärmminderungs-programm in Schriftform aufgestellt?

Sind laute Schallquellen räumlichgetrennt aufgestellt, abgeschirmtoder gekapselt?Wird Schallreflexion verhindert?

Wird geeigneter persönlicher Gehör-schutz zur Verfügung gestellt undgetragen?Ist die Vorsorgeuntersuchung G 20durchgeführt?

Treten hohe Schalldruckpegel(LAl-max > 130 dB) auf - auch beikurzen Einwirkzeiten?Werden impulshaltige Geräusche(z.B. Schläge) technologisch verhin-dert?

Überdecken Betriebsgeräusche Sig-nale - insbesondere Gefahrsignale?

Sind zusätzliche Schallquellen mitGehörgefährdung vorhanden?

DIN EN 31690/1GUV-V B 3

VDI 2058/23. GSGV

BGI 688

GUV-V A 8

GUV-V A 4

BGI 673

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Gefährdungs-/Belastungsgruppen

7.2 Ultraschall

7.3 Ganzkörper-schwingungen

■ Einleitung überdas Gesäß beimsitzendenMenschen aufFahrzeugen undTransportmittelnin Abhängigkeitvom Typ, täg-licher effektiverFahrzeit undFahrbahnzu-stand

Werden Fahrzeuge oder Transport-mittel verwendet, bei denen deutlicheGanzkörperschwingungen im Sitzengespürt werden?Treten deutlich spürbare stoßhaltigeBelastungen auf?Treten Beurteilungsschwingstärkenüber Kr > 16,2 bei Schwingungenoder Kr > 12,5 bei stoßhaltigen Belas-tungen auf?Treten hohe bewertete Schwingstär-ken bei kurzen Einwirkzeiten auf?

Wird in ungünstiger oder verdrehterKörperhaltung gefahren?Sind ebene Fahrbahnen gewähr-leistet und Fahrbahnstöße (z.B.Schlaglöcher) verhindert?Kann der Arbeitsablauf so organisiertwerden, dass sich effektive Fahrzei-ten (Expositionszeiten) reduzierenlassen?

Wird bei der Beschaffung von Fahr-zeugen und fahrbaren Arbeits-maschinen auf Typen mit geringenBeschleunigungswerten (Angabe-pflicht des Herstellers in Betriebs-anleitung nach 9. GSGV) geachtet,und sind schwingungsgedämpfteSitze montiert?

■ luftgeleiteterSchall

■ festkörperge-leiteter Schall

Wird mit Arbeitsmitteln oderMaschinen gearbeitet, die Ultraschallverwenden oder abstrahlen?

Sind Ultraschallquellen gekapseltoder abgeschirmt?

Werden geeignete Gehörschützer zurVerfügung gestellt?

VDI 2058/2;BGI 688

VDI 2057ISO 2631Maschinenschutz-RL

GUV-V D 29

GUV-V 40

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

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Gefährdungs-/Belastungsgruppen

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

7.4 Hand-Arm-schwingungen

7.5 NichtionisierendeStrahlung

Sichtprüfung:Sind ausreichende Schutzmaßnah-men/Abschirmungen (besondersAugenschutz) gegen UV-Strahlenvorhanden?Wird UV-Schutz auch im Freien be-achtet?

Ist in Bereichen starker Infrarotstrah-lung die Einwirkung von Wärmestrah-lung auf den Menschen verhindert?

■ UV-Strahlung(gewollt: z.B.: zurHärtung oderTrocknung vonWerkstoffen;Stör-UV-Strahler:z.B. LB-Schwei-ßen, Entladungs-lampen)

■ Infrarotstrahlung

StrahlenschutzVOGUV-V D 1ArbStättV

BGI 537GUV-R 192

■ Einleitung überHände und Armedurch handge-haltene und-geführte Werk-zeuge in Abhän-gigkeit von Typund täglichereffektiver Ein-satzzeit

Werden handgehaltene und -geführteArbeitsmittel und Werkzeuge ver-wendet, die zu Belastungen derGelenke führen? Werden Pressluft-werkzeuge (Hämmer, Meißel, Bohrer,Stampfer) verwendet? WerdenRückstöße durch aktiven Gegendruckabgefangen?Treten Schlagfolgen von ca. 10 bis50 Hz auf?Werden Arbeitsmittel und Werkzeugemit Vibrationen bei 20 bis 1000 Hzeingesetzt (z.B. hochtourige Bohrer,Meißel, Fräsen, Schleifen)?Treten Beurteilungsschwingstärkenüber Kr > 16,2 auf?Sind schwingungsgeminderte Werk-zeuge und Arbeitsmittel (z.B. Schleif-scheiben) im Einsatz?Sind Verfahrensänderungen zurBeseitigung oder Minderung derExpositionen oder zur Reduzierungder Expositionsdauer möglich?Sind Handgriffe mit Dämpfungenoder Abfederungen vorhanden?

Wird bei der Beschaffung auf Gerätemit geringen Beschleunigungswerten(Angabepflicht des Herstellers in Be-triebsanleitung, 9. GSGV) geachtet?

DIN 45675VDI 2057;Maschinenschutz-RL

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Gefährdungs-/Belastungsgruppen

7.6 IonisierendeStrahlung

7.7 Elektro-magnetische Felder

7.8 Arbeitenin Unter- oderÜberdruck

DIN VDE 0848

DruckluftVOBGV C 23

Sind die Grenzwerte für elektrischeund magnetische Feldstärken einge-halten?

Sind die Gefahrenbereiche bestimmtund gekennzeichnet?Werden sie nur von unterwiesenenPersonen betreten?Sind Träger von Herzschrittmacherninformiert?

Sind bei Arbeiten unter ÜberdruckSchädigungen beim Einschleusen(zu schnell), bei der Arbeit selbst(zu hoher Druck) sowie beim Aus-schleusen (zu schnell) ausgeschlos-sen?

Wird bei Arbeiten in Höhenlagen(ab etwa 2500 m) in den erstenTagen schwere körperliche Arbeitvermieden?

■ Arbeiten in derUmgebung vonHochspannungs-anlagen

■ industrielleAnlagen, Laborsmit sehr hohenmagnetischenFlussdichten

■ Hochfrequenz-felder

■ Luftdruckän-derungen imBergbau,Caisson- undTunnelarbeiten

■ Tätigkeiten inHöhenlagen

■ Röntgenstrah-lung (Röntgen-einrichtungen,Störstrahler)

■ radioaktiveStrahlung(Umgang mitradioaktivenStoffen, Errich-tung/Betriebvon Anlagen zurErzeugungionisierenderStrahlen)

Ist der Betrieb der Anlagen geneh-migt (z.B. Bauartzulassung)?

Sind die Bereiche abgegrenzt undgekennzeichnet?

Sind Aufenthaltszeit, Abstand undAbschirmung optimiert?

Wird PSA benutzt?

Röntgen-VOStrahlenschutz VOBGV C 16

■ Laser Sind Lasereinrichtungen den Klassen1 - 4 zugeordnet und gekennzeich-net? Sind die Lasereinrichtungen mitden erforderlichen Schutzeinrichtun-gen/Abschirmungen ausgerüstet?Wird PSA zur Verfügung gestellt?

GUV-V B 2DIN VDE 0837

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

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Gefährdungs-/Belastungsgruppen

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

8. Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen8.1 Klima ■ Wärmestrahlung

■ schwere körper-liche Arbeit

■ Kältearbeit

■ Lufttemperatur

■ Temperatur-gefälle

■ Fußboden-temperatur

■ relativeLuftfeuchte

■ Luftgeschwin-digkeit

Wird für Luftbewegung gesorgt (freieoder zwangsweise Lüftung)? Wirdkünstlich gekühlt (Kühlmaschinen)?

Kann die Hitze abgeleitet werden,noch bevor sie mit dem Menschen inBerührung kommt (Wärmequelle amEnde einer Luftströmung)?

Ist die Vorsorgeuntersuchung G 30durchgeführt?

Wird schwere körperliche Arbeit beiWärmeeinwirkung nur unter Berück-sichtigung eines angemessenen Ar-beitszeit-Pausenregimes ausgeführt?

Werden die Vorschriften für Kältear-beiten nach VBG 20 eingehalten undbei den betroffenen Personen dieVorsorgeuntersuchung G 21 durch-geführt?

Entspricht der Messwert dem gefor-derten Wert der ArbStättV 6 (in Ab-hängigkeit von der Arbeitsschwere)

überwiegend sitzende Tätigkeit: 19°C

überwiegend nicht sitzende Tätigkeit: 17°C

schwere körperliche Arbeit: 12°C

Büroräume: 20°C

Verkaufsräume: 19°C

Beträgt die vertikale Lufttemperatur-differenz nicht mehr als 2°C je mRaumhöhe?

Beträgt bei Standflächen von Arbeits-flächen die Fußbodentemperaturmindestens 18°C?

Treten häufig Reizungen der Atem-wege auf (durch zu trockene Raum-luft)?

Entspricht die Luftgeschwindigkeitder folgenden Tabelle?

GUV-V A 4G 30

GUV-V A 1

DIN 1946

DIN 33403BGI 579

ArbStättV

ArbStättV

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Gefährdungs-/Belastungsgruppen

8.2 Beleuchtung ■ Beleuchtungs-stärke

■ Leuchtdichte-verteilung imGesichtsfeld

■ Direkt- undReflexblendung

■ örtliche Gleich-mäßigkeit

■ zeitliche Gleich-mäßigkeit

DIN 5035/2

DIN 5035/6

ArbStättVBGI 523BGR 131DIN 5035

Liegen die Messwerte über der vor-gegeben Nennbeleuchtungsstärkenach DIN 5035/2 am Arbeitsplatz (inAbhängigkeit von der Sehaufgabe)?Werden Belastungen des Augesdurch häufigen Wechsel zwischensehr hellen und sehr dunklen Flächen(große Kontraste) vermieden?Liegen Blendquellen in oder nahe derHauptblickrichtung, die die Sehauf-gabe erschweren oder belästigendwirken?Wird die harmonische Helligkeitsver-teilung und Beleuchtung durch Ober-flächengestaltung (Reflexionsgrad)von Decken und Wänden positiv be-einflusst?

Werden die Reflexionsgrade undGlanzeigenschaften eingehalten?Sind die Leuchten so angeordnet,dass Blendung und Reflexionen aufTischoberflächen und auf Bildschir-moberflächen vermieden werden?Sind bei Bildschirmarbeitsplätzen dieLeuchten parallel zur Hauptblickrich-tung und zu den Fenstern angeord-net?

Werden „Dunkelstellen“, z.B. beiHalleneinfahrten, Durchfahrten,Treppen und Toren vermieden?

Wird Flimmern oder Flackern vermie-den?

■ Sonnenein-strahlung

überwiegend sitzende Tätigkeit: 0,1 m/s

überwiegend nicht sitzende Tätigkeit: 0,2 m/s

schwere körperliche Arbeit: 0,4 m/s

Büroräume: 0,1 m/s

Verkaufsräume: 0,1 m/s

Ist eine Belastung durch Sonnen-einstrahlung verhindert (z.B. Außen-jalousien)?

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

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Gefährdungs-/Belastungsgruppen

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

8.3 Flächenbedarf,Verkehrswege

■ Freie Bewe-gungsfläche

■ Verkehrswege

■ Benutzerfläche

■ Überschneidun-gen von Flächen

■ Fluchtwege

Ist die freie Bewegungsfläche einge-halten?

Ist die Breite der Verkehrswegeeingehalten?

Sind die Benutzerflächentiefeneingehalten?

Sind unzulässige Überschneidungenvon Flächen vermieden?

Sind Fluchtwege ausreichendvorhanden und in ordnungsgemäßemZustand?

GUV-V A 1ArbStättVVStättVBauordnungen derLänder

ASR 17/1,2DIN 4543 T 1

BGI 611

■ Lichtfarbe undFarbwiedergabe

Wird der stroboskopische Effekt(rotierende Teile werden als stehendempfunden) vermieden?Haben die Lampen die gleiche Licht-farbe?Ist die erforderliche Stufe der Farb-wiedergabeeigenschaften einge-halten?

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Gefährdungs-/Belastungsgruppen

9.1 Schweredynamische Arbeit

Körperbewegung

■ Heben und Tra-gen von Lasten

■ Rumpfvorbeuge-winkel > 45°

■ Genauigkeit

■ Körperbewegungmit einer Last

Werden die folgenden Grenzwertefür häufiges Heben und Tragen nichtüberschritten (d.h. mehr als 3 x jeStunde)?

Grenzlasten für körpernahes Tragen

Alter in Last in kg Last in kgJahren für Frauen für Männer

15-17 10 15

18-39 15* 25

ab 40 10 20

*Aus gynäkologischer Sicht empfohlener Wert10 kg.

Wird das Tragen von Lasten > 50 kgauf der Schulter vermieden?

Werden Tätigkeiten in deutlicherRumpfvorbeugehaltung oder/und-verdrehung ausgeführt?Lassen sich Hebe- und Transport-vorgänge „erleichtern“ (z.B. durchEinsatz von Tragehilfen, Einbeziehungzusätzlicher Personen, Verringerungder Lastgewichte und des Arbeits-tempos)?

Sind Bewegungen mit hohen Anfor-derungen an die Genauigkeit mitkeinen größeren Körperkräftenverbunden?Erfolgen Drehbewegungen mit einerLast mit dem ganzen Körper?

BGI 523GUV-V C 51

Berufskrankheiten-Verordnung (Kom-mentar), Mutter-schutzgesetz § 4LasthandhabV

9.2 Einseitigedynamische Arbeit

■ sich ständigwiederholendeArbeitsgänge

■ wiederkehrendeBewegungenkleiner Muskelnder Finger,Hände, Armemit relativ hoherBewegungs-frequenz

Tätigkeiten mit hoher Bewegungs-frequenz können z.B.•gleichförmige Bestückungsarbeiten•Handhebelpresse, Schere

betätigen•Dateneingabesein

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

9. Physische Belastung/Arbeitsschwere

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36

Gefährdungs-/Belastungsgruppen

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

9.3 Körperhaltung,Haltungsarbeit/Haltearbeit

■ Zwangshaltun-gen:Hocken, Knien,Stehen, Sitzen,Dateneingabe,Liegen, verdreht,gebeugt, über-streckt (Über-kopfarbeit)

■ beengte Raum-verhältnisse

■ Tragen■ Halten■ Drücken

Werden Zwangshaltungen undungünstige Körperhaltungen ver-mieden?

Ist ein Wechsel der Körperhaltungmöglich (z.B. Wechsel zwischenSitzen und Stehen)?

Ist für Körperbewegungen, insbe-sondere für den Kopf, für die Arme,für die Hände, für die Beine und fürdie Füße ausreichender Raum vor-handen?

Wird eine örtlich fixierte stehendeKörperhaltung vermieden?

Wird Haltearbeit ohne Belastungs-wechsel über einen längeren Zeit-raum vermieden?

DIN 33 402

BGI 523DIN EN V 26385ZH 1/535

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Gefährdungs-/Belastungsgruppen

10.1 Informations-aufnahme

■ optische Signale(Anzeigen)

■ Bildschirmarbeit

■ akustischeSignale

■ Gefahrensignale

Sind die optischen Signalgeber aus-reichend wahrnehmbar und ist derenInformationsgehalt verständlich?

Sind die Informationselemente nachFunktion und Bedeutung gruppiert?Sind Anzeigen, die hohe Aufmerk-samkeit erfordern, im zentralen Blick-feld angeordnet?

Entspricht die Größe des Signals derEntfernung, aus der es wahrnehmbarsein muss?

Werden Unterscheidungsgrenzenbeachtet (max. 9 Farbtöne,15 Formen, 10 Zeigerstellungen,5 Linienlängen, 8 Breiteneindrücke,5 Größen, 3 - 5 Helligkeiten)?

Sind die Grundsätze der Ergonomiebei der Softwaregestaltung berück-sichtigt?Ist die Zeichengröße, die Zeichen-schärfe, der Zeichenkontrast sowiedie Zeichenhelligkeit ausreichend?Wurde eine positive Polarität (dunkleZeichen auf hellem Grund) gewählt?Ist das Flimmern des Bildschirmsvermieden?Ist die Vorsorgeuntersuchung durch-geführt?

Sind die akustischen Signalgeberausreichend wahrnehmbar und istderen Informationsgehalt verständ-lich?

Werden Unterscheidungsgrenzenbeachtet (max. 5 Tonhöhen, 5 Laut-stärken)?

Überdeckt der Betriebslärm evtl.Gefahrensignale?

BGI 523DIN EN 842,DIN 33400,DIN 33404/2DIN 33413/1BildschabV

„8.2. Beleuchtung“

BGV A 4;

DIN EN 457DIN ISO 9921/1

GUV-V A 4G 37

DIN EN 457DIN ISO 9921/1

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

10. Wahrnehmung und Handhabbarkeit

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Gefährdungs-/Belastungsgruppen

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

10.2 Wahrneh-mungsumfang

10.3 ErschwerteHandhabbarkeit vonArbeitsmitteln

■ Bedienungsele-mente (Stellteile)

■ Anordnung vonStellteilen undArbeitsmitteln

■ Greifraum

■ handgeführteWerkzeuge/Handwerkzeuge

Sind die Stellteile leicht handhabbar(geringe Stellkräfte, kurze Stellwegeund -winkel)?

Befinden sich häufig zu nutzendeStellteile und Arbeitsmittel innerhalbder Greiffläche?

Entspricht die Anordnung der Stell-teile den Anforderungen (Übersicht-lichkeit, Anordnung nach Wichtigkeit,Beachtung des Greif-/Fußraumes)?

Ist die Bewegung des Stellteiles derMaschine, Anlage, Anzeige sinnfälligzugeordnet?

Ist die Griffigkeit der Stellteile aus-reichend (z.B. durch geriffelte Ober-fläche)?

Ist die sichere und erschwernisfreieHandhabung gewährleistet (z.B.Sicherung gegen unbeabsichtigtesIngangsetzen, Schutz gegen Abglei-ten)?Sind die Kanten abgerundet?

DIN 33401

BGI 523

■ zu hohe Infor-mationsdichte

■ herabgesetzteWachheit(Vigilanz)

■ Ausnahme-situationen

Müssen sehr viele Informationen aufeinmal aufgenommen werden?

Werden reine Überwachungstätigkei-ten vermieden (keine Unterbrechungdurch aktives Handeln)?

Wurde die Notwendigkeit von Vorsor-geuntersuchungen nach G 25 geprüft(Fahr-, Steuer- und Überwachungs-tätigkeiten)?

Sind Störungen, Ablenkungen oderHavariefälle zu bedenken, in denendas Wahrnehmungsvermögen desBeschäftigten überfordert werdenkann?

GUV-V A 4

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Gefährdungs-/Belastungsgruppen

11.1 PersönlicheSchutzausrüstung(PSA)

11.2 Hautbelastung

11.3 durchMenschen

GUV-V A 1GUV-V C 9

Sind die Mitarbeiter ausreichendgeschult und informiert?Sind Wertgegenstände und Gelderausreichend gesichert? Kann bei Bedrohungen Alarm aus-gelöst werden?

■ Fehlverhalten beider Zusammen-arbeit, Selbst-überschätzung

■ Überfall■ Angriff durch

Kunden oderPatienten

■ Verkehrs-teilnehmer

BGR 197GUV-V A 4BGI 658TRGS 531

Ist die Kleidung körperbedeckend?Ist das Tragen von geeignetenHandschuhen möglich?Gibt es einen Hautschutzplan?Sind arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen (G 24) angezeigt?

■ Feuchtarbeit■ Starke Ver-

schmutzung■ Hautreinigung

durch Lösemitteloder abrasiveMittel

■ Fette, Kühl-schmierstoffe

■ Säuren undLaugen

■ Lösemittel■ Sonnenlicht■ Allergie auslö-

sende Stoffeoder Produkte

■ Atemschutz■ Gesichtsschutz■ Kopfschutz■ Gehörschutz■ Handschuhe■ Fußschutz■ Hautschutz■ PSA gegen

Absturz■ PSA zum Halten

und Retten

Ist eine wirksame Schutzausrüstungausgewählt worden?Wie ist der Tragekomfort und dieAkzeptanz zu beurteilen?Werden Wartung und Pflege nachden Herstellerhinweisen durchge-führt?Sind arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen angezeigt?

GUV-V A 1

GUV-V A 4

EWG RL686/89 (PSA)

TRgA 415GUV-R 194GUV-I 506BGI 673GUV-I 622, GUV-R 189-193,GUV-R 195, GUV-R 198/199

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

11. Sonstige Gefährdungen

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40

Gefährdungs-/Belastungsgruppen

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

11.4 durch Tiere

11.5 durch Pflanzenund pflanzlicheProdukte

■ AllergiengegenüberbestimmtenPflanzen

■ Riss- und Stich-verletzungen

■ phototropeReaktionen aufPflanzensäfte

Werden nur geeignete Arbeitnehmereingesetzt?Wird geeignete PSA bereitgestellt(z.B. Handschuhe, Arbeitskleidung)und eingesetzt?

UVV 1.1 der LB-Gen;GUV-SI 8018

■ Beißen■ Schlagen■ Stechen■ Treten■ Vergiftungen■ Allergien■ Infektionen

Sind geeignete Hilfsmittel und Ein-richtungen zum Einfangen undHalten von Tieren vorhanden?Wird körperbedeckende Kleidunggetragen?Besteht Kontakt zu erkranktenTieren?Sind arbeitsmedizinische Untersu-chungen angezeigt?

GUV-V C 8

TierseuchengesetzBundesseuchen-gesetz

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Gefährdungs-/Belastungsgruppen

12.1 Arbeitstätigkeit ■ Unterforderung

■ unvollständige,einseitige Tätig-keiten

■ Überforderung

■ Einzelarbeit,Kommunikation

■ Handlungsspiel-raum

■ Qualifikation

Werden Beschäftigte (z.B. durch einemonotone Tätigkeit) unterfordert?

Sind bei der Tätigkeit nur einzelne,unvollständige Arbeitsschritte auszu-führen?

Erfordert die Tätigkeit Dauerauf-merksamkeit, z.B. Überwachungautomatisierter Anlagen (einseitigeBelastung, ausführende, aktive Tätig-keiten fehlen)?

Führt die Schwierigkeit oder Kom-plexität der zu bewältigendenArbeitsaufgaben zu einer Überforde-rung?

Haben Beschäftigte kaum Möglich-keiten zur Kommunikation (z.B. Klär-wärter)?

Hat der Beschäftigte nur wenig Ein-fluss auf Art und Weise der Tätig-keitsausführung (z.B. enge Vorgaben,Taktbindung)?

Sind Mitarbeiter bei ihrer Arbeit, z.B.beim Umgang mit Anlagen, Gerätenoder Programmen überfordert?

Sind Mitarbeiter bei ihrer Arbeit un-terfordert (sie haben eine höhere

Tätigkeitsanreiche-rung mit anforde-rungshöheren Aufga-ben; Arbeitsplatz-wechsel

Die Arbeitsaufgabesollte mehrere Ar-beitsschritte, mög-lichst einen unvoll-ständigen Arbeitsab-lauf enthalten (auchPlanungs- und Prüf-aufgaben)

Anpassungsqualifi-zierung; berufsbeglei-tende Fortbildung;Arbeitsplatzwechsel

Einzelarbeitsplätze/Arbeitsplätze in iso-lierten Räumen ver-meiden; Beratungs-/Informationsstütz-punkte schaffen

Abläufe so planen,dass Variationsmög-lichkeiten der Be-schäftigten, z.B. beiAuswahl von Arbeits-methoden und -ver-fahren, Reihenfolgeder Arbeitsschritte,bestehen (nur Rah-menbedingungenfestlegen)

qualifikationsgerech-ten Einsatz der Be-schäftigten sichern;Eignungsuntersu-chungen; arbeitsme-dizinische Vorsorge-

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

12. Psychische Belastung

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Gefährdungs-/Belastungsgruppen

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

12.2 Arbeits-organisation

■ Zeitdruck

■ Störungen

realistische Termin-setzung und Arbeits-kräfteplanung, stän-digen Zeitdruck ver-meiden

Einblick in gesamt-betriebliche Prozessegeben (Motivation);betriebsorganisatori-sche Schwachstellenermitteln

Müssen Beschäftigte unter starkemZeit- bzw. Termindruck arbeiten?Ist die Arbeitsmenge in der Regel-arbeitszeit zu bewältigen?

Kommt es oft vor, dass der Arbeits-ablauf geändert oder unterbrochenwird und ein kontinuierliches Arbei-ten nicht möglich ist? Sind dabeiverantwortungsvolle Entscheidungenzu treffen, ohne dass die dafürbenötigten organisatorischen undtechnischen Voraussetzungen gege-ben sind?

■ Gefährdungspo-tenzial

Qualifikation als für das Ausführender Tätigkeit gefordert ist)?

Ist der Beschäftigte in seine Tätigkeitausreichend eingewiesen und übermögliche Gefährdungen unterwie-sen?

Ist der Beschäftigte am Arbeitsplatzbesonderen Gefahren/Risiken aus-gesetzt (z.B. Absturzgefahr, Straßen-verkehr)?

untersuchung; Quali-fizierungsmaßnah-men anbieten; beiÜberqualifikationTätigkeitsbereiche-rung; berufliche Ent-wicklungsmöglich-keiten anbieten

ausreichend Anlern-zeiten sichern; regelmäßige Unter-weisungen

technische Sicherheiterhöhen;Information undVerhaltensregelngeben

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Gefährdungs-/Belastungsgruppen

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

12.3 SozialeBedingungen

regelmäßige Informa-tion über die Qualitätder geleisteten Arbeit(Lob und Kritik) durchChef und Kollegen

Führungskräfte schu-len (Management-training, Umgang mitMitarbeitern)

Unterstützung derProblembewältigungz.B. durch Super-visionsangebote

■ Rückmeldung

■ Führungsstil

■ Gruppenverhal-ten

Erhalten Beschäftigte nur unregel-mäßig Rückmeldung (Anerkennungoder Kritik) für die geleistete Arbeit?

Leidet das soziale Klima im Betriebunter dem Führungsstil des Chefs(z.B. zu autoritär)?

Bestehen durch die Art der Tätigkeithohe emotionale Belastungen(z.B. bei Krankenschwestern, Alten-pflegern und Sozialarbeitern)?

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Gefährdungs-/Belastungsgruppen

Teilgefährdung/Teilbelastung

FeinanalyseGestaltungshinweiseVorschriftenRegelwerke

Erläuterungen und Hinweise

13. Organisation13.1 Arbeitsablauf

13.2 Arbeitszeit

13.3 Qualifikation

13.4 Unterweisung

13.5 Verantwortung klare Aufgabenüber-tragung, Teilung bzw.Abgrenzung der Ver-antwortung sichern;eindeutige Arbeits-anweisungen erteilen

Wird die Regelarbeitszeit grund-sätzlich eingehalten? Werden diegesetzlich festgelegten Ruhepauseneingehalten? Bestehen durchSchicht-/Nachtarbeit zusätzlicheBelastungen der Mitarbeiter?

Sind die Mitarbeiter entsprechendihrer Qualifikation eingesetzt?

Sind die Beschäftigten über alle ihreTätigkeiten sowie über alle ihrenArbeitsplatz betreffenden Fragen undMaßnahmen und den damit betref-fenden Arbeitsschutz umfassend in-formiert und unterwiesen?

Ist der Arbeitsablauf so gestaltet,dass die Gesundheit der Beschäftig-ten geschützt und die Aufgaben-durchführung ermöglicht wird?

ArbSchGArbZRGMuSchGJArbSchGUVV'enBildschabVDIN EN V 26385Schicht- und Nacht-arbeit sowie Über-stunden vermeiden;Einbeziehung vonZeitarbeitskräften inZeitdrucksituationen

Kommt es vor, dass Kompetenzenund Verantwortlichkeiten im Rahmender Tätigkeit nicht klar abgegrenztsind?

Ist den Beschäftigten eine hoheVerantwortung für Menschen, dasArbeitsergebnis oder Technik über-tragen?

Haben Beschäftigte aus ihrer Sichtzu wenig Verantwortung?

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4. Dokumentation

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Über welche Unterlagen mussder Arbeitgeber verfügen?

Der Gesetzgeber fordert in § 6 des Arbeits-schutzgesetzes vom Unternehmer eineDokumentation über:

■ das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung■ die festgelegten Maßnahmen des Arbeits-

schutzes und■ das Ergebnis der Überprüfung der Wirk-

samkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen.

Die Form der Dokumentation hängt ab vonder Art der Tätigkeiten und der Zahl derBeschäftigten. Für Tätigkeiten bzw. Arbeits-plätze mit gleichartiger Gefährdungssitua-tion ist eine zusammenfassende Dokumen-tation ausreichend.

Für Unternehmen mit 10 oder weniger als10 Beschäftigten besteht keine Pflicht zurDokumentation, es sei denn, sie wird durchdie zuständige Behörde auf Grund einer be-sonderen Gefährdungssituation verlangt. DieDokumentation empfiehlt sich jedoch auchfür diese Unternehmensgruppe durch dieMöglichkeit, die betriebliche Gefährdungs-situation systematisch aufzuzeigen undPrioritäten für Arbeitsschutzmaßnahmenfestlegen zu können.

Nachfolgend wird ein Arbeitsblattangeboten, das zur Erfüllung der obengenannten Forderungen verwendetwerden kann.

Andere Unterlagen über Gefährdungen undBelastungen im Unternehmen (z.B.Gefahrstofflisten oder -kataster) sollten dieUnterlagen ergänzen.

46

Erläuterungen zum Arbeitsblatt 2:

Die mit dem Gefährdungs-Check ermitteltenGefährdungen können in der Spalte"Einzelgefährdungen" dokumentiert werden.

Entsprechend dem Ablauf einer Gefähr-dungsanalyse sollte in der Spalte "Schutz-ziel" die Angabe des ermittelten Schutzzielesbzw. der Quellenangabe des Schutzzieleserfolgen. Die in der entsprechenden Rang-folge (s. S. 11) festgelegten Maßnahmenwerden in der Spalte "Maßnahmen" be-schrieben.

Der Termin zur Realisierung der Maßnahmenund die Kontrolle ihrer Wirksamkeit erfolgtin den beiden letzten Spalten.

Beispiel des Arbeitsblattes 2 (siehe nächsteSeite)

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8.1

8.2

Sonneneinstrahlung

Direktblendung am Arbeitsplatz

Erwärmung reduzieren

Blendung verhindern

Außenjalousie anbringen

Tisch im rechten Winkel zur Fensterfront

Arbeitsblatt 2 - Dokumentation(nach GUV-I 8700)

Betriebsinterne Nr.

Datum:Die Analyse wurde durchgeführt für Arbeitsbereich:

Arbeitsplatz/Tätigkeit:

Nr. ausGefähr-dungs-Check

Einzelgefährdung Schutzziel/Quelle Maßnahmen(Rangfolge beachten)

durch-führenbis:

realisiertam:

Wirksamkeit derMaßnahmen

Unterschrift:

........ ........ ........ ........ ........ ........ ........

100

101

Verwaltung

Schreibdienst

21.9.96

Frau Schmäder

ArbStättV § 9 Abs. 2

Bildschirmarbeitsverordnung

Anhang Pkt. 16

aufstellen

04/97 12.03.97

02.09.96 30.08.96

ja

Reflexion durch Deckenleuchten

auf Bildschirm

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Arbeitsblatt 1 - Überblick über Arbeitsplätze/Tätigkeiten im Unternehmen(nach GUV-I 8700) Betriebsinterne Nr.

Betriebsart:

Arbeitsbereich:

Arbeitsplätze/Tätigkeiten:

Arbeitsbereich:

Arbeitsplätze/Tätigkeiten:

Arbeitsbereich:

Arbeitsplätze/Tätigkeiten:

Arbeitsbereich:

Arbeitsplätze/Tätigkeiten:

48

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Arbeitsblatt 2 - Dokumentation(nach GUV-I 8700)

Betriebsinterne Nr.

Datum:Die Analyse wurde durchgeführt für Arbeitsbereich:

Arbeitsplatz/Tätigkeit:

Nr. ausGefähr-dungs-Check

Einzelgefährdung Schutzziel/Quelle Maßnahmen(Rangfolge beachten)

durch-führenbis:

realisiertam:

Wirksamkeit derMaßnahmen

Unterschrift:

49

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Hinweis:

Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ neu strukturiertund mit neuen Bezeichnungen und Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Haupt-verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden sämtliche Veröffentlichungen denKategorien „Unfallverhütungsvorschriften“, „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz“,„Informationen“ und „Grundsätze“ zugeordnet.

Bei anstehenden Überarbeitungen oder Nachdrucken werden die Veröffentlichungen auf dieneuen Bezeichnungen und Bestellnummern umgestellt. Dabei wird zur Erleichterung für einenÜbergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren den neuen Bestellnummern die bisherige Bestellnum-mer angefügt.

Des Weiteren kann die Umstellung auf die neue Bezeichnung und Benummerung einer sogenannten Transferliste entnommen werden, die u.a. im Druckschriftenverzeichnis und auf derHomepage des Bundesverbandes der Unfallkassen (www.unfallkassen.de) veröffentlicht ist.