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1 SYSTEM AGROGENTECHNIK – RISIKO FÜR MENSCH, TIER UND UMWELT …………………………………………………………….………........ STOPP FÜR GENTECHNISCH VERÄNDERTE PFLANZEN Der Bund Naturschutz fordert von der Politik eine grundsätzliche Abkehr von der Agrogentechnik, um Umwelt, Verbraucher, Landwirte und Imker in Bayern vor den Risiken der Agrogentechnik dauerhaft zu schützen. Der BN fordert u. a. den Stopp für neue Zulassungen gentechnisch veränderter Pflanzen, ein Verbot für den Herbizid- wirkstoff Glyphosat, der im Paket mit gentechnisch veränderten, herbizidresistenten Pflanzen zum Einsatz kommt, aber auch in der deutschen Landwirtschaft, bei der Bahn und in Privatgärten verwendet wird, eine Kennzeichnungspflicht für tierische Lebensmittel, die mit Gentechnikfutter erzeugt wurden, sowie die Herausnahme der Bereiche Gentechnik, Landwirtschaft und Ernährung aus den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA.

BN Aktuell: Stopp für gentechnisch veränderte Pflanzen

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System Agrogentechnik - Risiko für Mensch, Tier und Umwelt

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Page 1: BN Aktuell: Stopp für gentechnisch veränderte Pflanzen

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SYSTEM AGROGENTECHNIK – RISIKO FÜR MENSCH, TIER UND UMWELT …………………………………………………………….………........

STOPP FÜR GENTECHNISCH VERÄNDERTE PFLANZEN Der Bund Naturschutz fordert von der Politik eine grundsätzliche Abkehr von der

Agrogentechnik, um Umwelt, Verbraucher, Landwirte und Imker in Bayern vor den

Risiken der Agrogentechnik dauerhaft zu schützen. Der BN fordert u. a. den Stopp für

neue Zulassungen gentechnisch veränderter Pflanzen, ein Verbot für den Herbizid-

wirkstoff Glyphosat, der im Paket mit gentechnisch veränderten, herbizidresistenten

Pflanzen zum Einsatz kommt, aber auch in der deutschen Landwirtschaft, bei der

Bahn und in Privatgärten verwendet wird, eine Kennzeichnungspflicht für tierische

Lebensmittel, die mit Gentechnikfutter erzeugt wurden, sowie die Herausnahme der

Bereiche Gentechnik, Landwirtschaft und Ernährung aus den Verhandlungen zum

Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA.

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GENTECHNIKPFLANZEN AUF DER

WARTELISTE

In der EU sind derzeit über 50 gentech-

nisch veränderte Pflanzen als Futtermittel

und Lebensmittel zum Import zugelassen.

Doch nur der insektenresistente MON810

Mais von Monsanto darf angebaut wer-

den. In Deutschland ist sein Anbau jedoch

verboten. Nun will die EU-Kommission

weitere gentechnisch veränderte Orga-

nismen (GVO) zum Anbau zulassen. Neun

gentechnisch veränderte Pflanzen wur-

den von Gentechnikkonzernen zur An-

bauzulassung auf EU Ebene beantragt.

Wegen des Widerstands von Bevölkerung

und den Regierungen mehrerer Mit-

gliedsstaaten gegen den Anbau hat die

EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag

vorgelegt, der nationale Anbauverbote

ermöglichen soll.

Der BN fordert, dass diese auf Umwelt-

recht beruhen müssen und kritisiert ve-

hement die vorgeschlagene Konsultation

mit den Gentechnikkonzernen.

Daneben verhandelt die EU-Kommission

mit der US-Regierung über ein Freihan-

delsabkommen, das auch den Bereich

Gentechnik einschließt. Die Forderungen

von US-Seite an die EU lauten ganz klar:

Die als diskriminierend empfundenen EU-

Gentechnikgesetze müssen abgeschafft,

mindestens gelockert werden, um den

EU-Markt für die gentechnisch manipu-

lierten Pflanzen aus den USA zu öffnen.

WELTWEITE BEDEUTUNG DER

AGROGENTECHNIK WIRD MEIST

ÜBERSCHÄTZT

Nach 30 Jahren Forschung und 18 Jahren

GVO-Anbau gibt es bei den kommerziell

angebauten gentechnisch veränderten

Pflanzen nach wie vor im Wesentlichen

nur zwei Eigenschaften: Herbizidresistenz

und Insektenresistenz.

Daten: ISAAA, Brief 43, Global Status of Commercialized

Biotech/GM Crops: 2011 (2012) Industriequelle !

Der Hauptanbau findet im Stammland

vieler Agrokonzerne, den USA statt (41%),

gefolgt von Brasilien mit 22% und Argen-

tinien mit 14%, Kanada und Indien mit 7%

bzw. 6% sowie China und Paraguay mit je

2%, Sonstige 6% (an den Daten von 2011

hat sich nichts Wesentliches geändert).

Dies sind Zahlen der von der Gentech-

nikindustrie unterstützten Organisation

ISAAA1.

Es handelt sich dabei vor allem um Soja

(47%), Mais (32,5%), Baumwolle (14,5%)

und Raps (5%), praktisch alle Gentech-

Sojapflanzen sind herbizidresistent, zu-

meist Glyphosat-resistent.

GESUNDHEITLICHE RISIKEN DER

GENTECHNIK

Gentechnik ist nicht die Fortsetzung der

klassischen Züchtung, sondern erlaubt

den Gentransfer über alle Artgrenzen

hinweg. Der Einbau der fremden Gene

erfolgt dabei nicht gezielt, sondern nach

dem Zufallsprinzip. Es entstehen gen-

technisch veränderte Organismen (GVO)

mit neuen Eigenschaften, die weder in

der Umwelt noch als Lebensmittel er-

probt sind. Nicht selten treten bei GVO

auch unerwartete Effekte auf, die durch

so genannte Positionseffekte (Verände-

rungen an den Einbauorten der Transge-

ne) oder durch Veränderungen im pflanz-

lichen Stoffwechsel bedingt sein können.

Als Beispiele seien genannt: Stängel in-

1http://www.isaaa.org/resources/publications/b

riefs/46/executivesummary/

Gentechnik ist nicht die

Fortsetzung der klassischen

Züchtung mit modernen

Mitteln

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sektenresistenter Maispflanzen hatten

einen bis zu 28% höheren Ligningehalt als

nicht-transgene Ausgangspflanzen. Oder:

Zwei von vier mehltauresistenten Gen-

tech-Weizenlinien zeigten im Freiland bis

zu 56 % weniger Ertrag und eine bis zu

40fach höhere Empfindlichkeit gegen den

Schadpilz Mutterkorn als Kontrollpflan-

zen.

Auch Qualität und Verträglichkeit von

Gentech-Lebensmitteln können beein-

flusst werden, z.B. können neue Allerge-

ne auftreten. Zusätzlich besitzen GVO

häufig Antibiotikaresistenzgene, die in

die Kritik geraten sind, da sie auf Bakte-

rien, darunter eventuell auch Krank-

heitserreger, übertragen werden könn-

ten.

Die Ergebnisse von Fütterungsversu-

chen mit transgenen Pflanzen sind um-

stritten. Studien der Antragsteller fin-

den regelmäßig keine negativen Effek-

te, während sich in verschiedenen an-

deren Studien Hinweise auf gesundheitli-

che Effekte bei den Versuchstieren erga-

ben, wie Veränderungen an Magen, Le-

ber oder Nieren oder erhöhte Tumorra-

ten. In der Regel werden von den Antrag-

stellern Kurzzeitversuche durchgeführt,

häufig sogar mit isolierten Proteinen und

nicht dem GVO selbst. Erst seit Neuem

sollen in der EU Tierversuche über 90

Tage durchgeführt werden, doch selbst

diese erlauben nur bedingt Aussagen

über Langzeiteffekte von GVO oder Wir-

kungen auf Nachkommen. Zudem liegen

die Detailergebnisse der Firmenstudien

nur den Behörden vor, eine Überprüfung

durch unabhängige Wissenschaftler ist

zumeist nicht möglich. Gerne wird be-

hauptet, negative Effekte auf die Ge-

sundheit seien trotz mehrjährigen Ver-

zehrs von gentechnisch hergestellten

Lebensmitteln nicht beobachtet worden.

Doch mangels Kennzeichnung solcher

Lebensmittel in den GVO-

Hauptanbauländern lassen sich keine

epidemiologischen Untersuchungen zu

eventuellen gesundheitlichen Wirkungen

von Gentech-Lebensmitteln durchführen.

RISIKEN FÜR DIE UMWELT

Die Erfahrung der vergangenen Jahre

lehrt: GVO lassen sich nicht begrenzen.

Auskreuzung der Transgene auf Pflanzen

der gleichen oder verwandte Arten lässt

sich nicht verhindern. Wind und Insekten

Protestaktion des BN: so weit die Luftballons flie-

gen, kann auch gentechnisch veränderter Pollen

fliegen

verbreiten Pollen über große Entfernun-

gen. Auch Samen werden durch Wind

und Tiere verbreitet, sie können zudem

oft Jahre überdauern. Besonders proble-

matisch ist es, wenn gentechnisch verän-

derte Pflanzen in ihren Ursprungsregio-

nen angebaut werden sollen, da dort in

aller Regel auch zahlreiche verwandte

Arten vorkommen. Dies gilt in Europa

beispielsweise für den Raps. Rapssamen

gehen leicht verloren, wie Funde von

Gentech-Raps an Verkehrswegen zeigen

und das selbst in Ländern, in denen er nie

freigesetzt oder angebaut wurde, wie in

der Schweiz. Rapssamen können jahre-

lang keimfähig bleiben. So fanden sich in

Schweden herbizidresistente Rapspflan-

Problematisch: die weite

Verbreitung von Pollen und

das Auskreuzen der verän-

derten Gene auf verwandte

Pflanzen

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zen noch 10 Jahre nach einem einjährigen

Anbau. Unerwünschte Effekte auf so

genannte „Nichtzielorganismen“ sind zu

erwarten, etwa wenn ein gegen das

Schadinsekt

Maiszünsler gerichtetes Toxin auch ande-

re Schmetterlinge oder Nützlinge schä-

digt. Die Artenvielfalt im Agrarraum, die

schon sehr bedroht ist, würde durch GVO

weiter gefährdet. Die nicht auszuschlie-

ßende Wirkung auf Nichtzielorganismen

war der Grund, weshalb der Anbau des

MON810 Mais in Deutschland im Früh-

jahr 2009 durch die damalige Landwirt-

schaftsministerin Ilse Aigner verboten

wurde.

Freiwillige Selbstver-

pflichtung von Landwir-

ten

Negative Wirkungen auf die Artenvielfalt

sind nicht nur durch insektenresistente

Pflanzen zu befürchten, sondern auch

durch herbizidresistente Pfanzen. Diese

gegen die Breitbandherbizide Glyphosat

und Glufosinat resistenten GVO sind da-

rauf getrimmt, die „Herbiziddusche“ aus-

zuhalten, während alle anderen Pflanzen

absterben. Fehlen aber Wildpflanzen,

fehlen Insekten und anderen Tieren Nah-

rung und Unterschlupf, die Vielfalt nimmt

dramatisch ab. Zu beobachten ist dies in

Ländern mit breitem Anbau von herbi-

zidresistenten Pflanzen. So wird inzwi-

schen in den USA ein massiver Populati-

onsrückgang des Monarchfalters beo-

bachtet, der mit dem großflächigen Ver-

schwinden der Seidenpflanze, der Futter-

pflanze der Larven, in den Mais- und So-

jaanbaugebieten in Verbindung gebracht

wird.

Durch die häufige Anwendung der immer

gleichen Herbizide bilden Ackerbeikräuter

immer schneller Resistenzen gegen diese

Herbizide aus. Zur Bekämpfung dieser

Beikräuter werden dann mehr Herbizide

in höheren Dosen eingesetzt. So stieg mit

Einführung der herbizidresistenten Gen-

tech-Pflanzen der Herbizidverbrauch zur

Beikrautbekämpfung in Ländern wie USA,

Argentinien und Brasilien rapide an. Die

Industrie entwickelt zunehmend Gen-

tech-Pflanzen, die gegen weitere Herbizi-

de resistent sind, darunter solche, die

aufgrund ihrer Toxizität eigentlich auslau-

fen sollten. Eine umwelt- und gesund-

heitsverträgliche Landwirtschaft sieht

anders aus.

IMKEREI

Besonders betroffen durch den Anbau

gentechnisch veränderter Pflanzen ist die

Imkerei. Bienen sind auf die Vielfalt an

Nahrungspflanzen angewiesen und sor-

gen durch ihre Bestäubungsleistung da-

für, dass Vielfalt erhalten bleibt. Da auch

zahlreiche Nutzpflanzen auf die Bestäu-

bung angewiesen sind, gelten Bienen als

wirtschaftlich sehr relevante Nutztiere.

Doch in ausgeräumten Agrarlandschaften

haben sie große Probleme, ausreichend

Nektar und Pollen zu finden. So befliegen

sie zum Pollensammeln selbst den Mais,

der keinen Nektar liefert. Raps gilt als

exzellente Bienenweide, den sie auch

über große Entfernungen anfliegen. Bie-

nen überwinden leicht Entfernungen von

drei km, unter Umständen auch deutlich

weitere. Ein Volk kann damit ein Areal

von 30 km2 befliegen. Gentech-Pollen

Unabdingbar: z.B. Schutz

der Bienen und anderer

Insekten vor den schädli-

chen Einflüssen der Gen-

technik

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landet so im Honig und anderen Imkerei-

produkten, obwohl weder Imker noch

Verbraucher Gentech-Pollen im Natur-

produkt Honig wünschen.

Foto: Holger Loritz, Netzwerk Blühende Landschaft

Der Schutz der Imkerei vor dem Eintrag

von GVO wurde in den vergangenen Jah-

ren sträflich vernachlässigt. Es existieren

keine gesetzlichen Regelungen, die die

notwendigen Abstände zwischen GVO-

Flächen und Bienenständen vorgeben

würden. Stattdessen sollen Imker selbst

dafür sorgen, dass Gentech-Pollen nicht

im Honig landet!

Der BN fordert: Um das Verursacherprin-

zip nicht völlig auszuhebeln, müssen drin-

gend Mindestabstände zwischen GVO-

Flächen und Bienenständen festgelegt

werden, die dem Flugverhalten der Bie-

nen entsprechen.

KOMMERZIELLER GVO-ANBAU IN

DER EU – KAUM INTERESSE, ABER

ERZWUNGENE EINFÜHRUNG

DURCH FREIHANDELSABKOM-

MEN?

Die überwältigende Mehrheit der europä-

ischen Verbraucher lehnt die Agrogen-

technik ab, doch die EU-Kommission hat

immer wieder Zulassungen für gentech-

nisch veränderte Organismen (GVO) aus-

gesprochen.

In der EU ist aktuell eine gentechnisch

veränderte Pflanze für den kommerziel-

len Anbau zugelassen: der seit 1998 zuge-

lassene MON810 Mais von Monsanto mit

eingebautem Insektizid. Die kurzzeitig

zugelassene Amflora-Kartoffel der BASF

mit einer veränderten Stärkezusammen-

setzung darf nicht mehr angebaut wer-

den. In mehreren europäischen Ländern

existieren Anbauverbote für den

MON810 Mais, nämlich in Österreich,

Luxemburg, Ungarn, Griechenland, Frank-

reich, Deutschland, Bulgarien und Italien.

Der MON810 Mais wurde 2013 in Spani-

en auf 137 000 Hektar angebaut, außer-

dem vereinzelt in Portugal, Tschechien,

der Slowakei und vermutlich in Rumäni-

en. Der Gesamtanbau gentechnisch ver-

änderter Pflanzen in der EU beläuft sich

auf etwas mehr als 140 000 Hektar, das

entspricht etwa 0,14% der Ackerfläche.

Doch es stehen weiterhin diverse Gen-

tech-Pflanzen auf der Warteliste für EU

Anbauzulassungen. Alle besitzen entwe-

der eine Herbizidresistenz oder eine

Insektenresistenz und mehr als die Hälfte

trägt beide Eigenschaften.

Die EU-Kommission will nun eine neue

gentechnisch veränderte Maislinie zum

Anbau zulassen: der 1507 Mais von Du-

Pont Pioneer (in den USA als Herculex I

bekannt) besitzt eine Resistenz gegen den

Maiszünsler und zusätzlich eine Resistenz

gegen das Breitbandherbizid Glufosinat

(als Liberty, Basta oder Ignite bekannt)

der Firma Bayer. Ähnliche Eigenschaften

Die überwältigende Mehr-

heit der europäischen

Verbraucher lehnt die

Agrogentechnik ab

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hat der ebenfalls zum Anbau beantragte

Bt11 Mais von Syngenta; für beide GVO

wurden bereits Sortenversuche in EU-

Ländern durchgeführt. Glufosinat soll

aufgrund seiner Toxizität in der EU ab

2017 die Zulassung verlieren. Eine gen-

technisch veränderte Pflanze zuzulassen,

die den Einsatz eines gefährlichen Herbi-

zids ermöglicht, ist unverantwortlich.

Deutschland hat sich bei der Abstimmung

über die Zulassung im EU-Ministerrat

leider enthalten und damit einer Geneh-

migung durch die EU-Kommission den

Weg bereitet.

Die EU-Kommission hat in den vergange-

nen Jahren eine Reihe von Importzulas-

sungen für GVO erteilt, die als Futtermit-

tel eingesetzt werden. So darf seit No-

vember 2013 sogar der besonders um-

strittene SmartStax-Mais als Futter- und

Lebensmittel in die EU importiert wer-

den. Dieser Mais besitzt sechs Insekten-

resistenzgene und zwei Herbizidresis-

tenzgene und wurde nicht ausreichend

auf seine Sicherheit geprüft. Mit unbe-

kannten Wechselwirkungen der verschie-

denen Resistenzgene und Toxine sowie

erhöhten Rückständen der Herbizide

Glyphosat und Glufosinat ist zu rechnen.

Marktexperten belegen, dass es nach wie

vor genügend gentechnikfrei erzeugtes

Soja am Weltmarkt gibt, um den europäi-

schen Bedarf zu decken, so dass weitere

Importzulassungen von GVO überflüssig

sind. Der Bund Naturschutz unterstützt

darüber hinaus alle Bemühungen, die

regionale Eiweißfutterversorgung zu för-

dern.

Wichtige Forderung des BN ist eine flä-

chengebundene Tierhaltung, damit das

Futter für die Tiere am landwirtschaftli-

chen Betrieb zum Großteil selbst erzeugt

wird und die Ausscheidungen der Tiere

sinnvoll als Dünger angewendet werden

können, ohne die Umwelt zu belasten.

Erfolgen Zulassungen etwa in vorausei-

lendem Gehorsam der EU gegen die USA

und Gentech-Firmen, die im Rahmen des

geplanten Freihandelsabkommens massi-

ve Änderungen des EU-Gentechnikrechts

fordern? Denn die Berücksichtigung des

Vorsorgeprinzips im Zulassungsverfahren

und die Kennzeichnung von Gentech-

Lebensmitteln ist den an der Ausweitung

der Agrogentechnik Interessierten schon

lange ein Dorn im Auge. Die EU/US-

Verhandlungen werden offenbar als He-

bel gesehen, die bestehenden EU-

Gentechnikregelungen abzuschaffen,

mindestens aber aufzuweichen. Die USA

wollen einem Abkommen nur zustimmen,

wenn die von ihr als "Handelshemmnis-

se" bezeichneten EU-Regeln aufgegeben

werden und US-Importe von GVO der

Kennzeichnungspflicht nicht unterworfen

werden.

Der BN fordert: Deutschland muss sein

Gewicht als größter Mitgliedstaat einset-

zen, um ein Absenken von EU-Standards

im Bereich Gentechnik, Landwirtschaft

und Ernährung zu verhindern. Die viel-

Gentechnikfreie Fütterung

durch Anbau von Eiweiß-

futterpflanzen, hier Bayri-

scher Sojaanbau

Page 7: BN Aktuell: Stopp für gentechnisch veränderte Pflanzen

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fach wiederholten Äussagen der Politik,

die europäischen Verbraucherschutz- und

Umweltstandards seien nicht betroffen,

sind nur bedingt glaubwürdig, denn das

Freihandelsabkommen TTIP (Transatlan-

tic Trade and Investment Partnership) ist

als sogenanntes „living agreement“ ange-

legt. Dies bedeutet, dass nach Abschluss

laufend weiterverhandelt werden soll

und in sogenannten „regulatorischen

Räten“ weitere Abmachungen zwischen

Lobbyisten und Regierungsvertretern

unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt-

finden können.

BEDROHUNG DER GENTECHNIK-

FREIEN LANDWIRTSCHAFT – AUCH

IN BAYERN: EINFÜHRUNG VON

VERSCHMUTZUNGSGRENZWER-

TEN MIT GVO FÜR LEBENSMITTEL

UND SAATGUT

Die Agrogentechnikindustrie versucht

auch andernorts, vollendete Tatsachen zu

schaffen. So fordern GVO-Importeure

und Ölmühlen seit längerem die Aufhe-

bung der Nulltoleranz für in der EU nicht

zugelassene gentechnisch veränderte

Organismen in Lebensmitteln, um sich die

Warenstromtrennung von Futtermitteln

und Lebensmitteln zu ersparen. Die EU-

Kommission schlug denn auch vor, diese

Nulltoleranz nicht nur für Futtermittel,

wie 2011 geschehen, sondern auch für

Lebensmittel aufzuheben. Aufgrund von

Einsprüchen aus Deutschland, Frankreich

und Österreich wurde dieses Ansinnen

2012 verhindert, doch immer noch steht

es auf der Tagesordnung der Kommission.

Würde die Nulltoleranz bei Lebensmitteln

aufgehoben, könnten Verunreinigungen

durch GVO auftreten, die außerhalb der

EU angebaut werden und das europäi-

sche Zulassungsverfahren nicht durchlau-

fen haben. Die Produktion gentechnik-

freier Lebensmittel würde deutlich er-

schwert und durch zusätzliche Kontroll-

und Analysekosten stark verteuert. Hinzu

kämen die nach wie vor nicht kalkulierba-

ren Risiken durch gentechnisch veränder-

te Organismen und Konstrukte in der

Nahrung.

Auch die Saatgutindustrie übt Druck aus,

sie versucht seit Jahren, die geltende

Nulltoleranz für gentechnische Verunrei-

nigung von Saatgut auszuhebeln. Doch

Saatgut gehört zu den absolut sensiblen

Bereichen. Eine Einführung von Schwel-

lenwerten für zulässige GVO-Anteile im

Saatgut würde das Ende der gentechnik-

freien Produktion in allen Ländern bedeu-

ten, in denen diese zulässig wären. Die

Beispiele USA und Kanada zeigen, nach

welch kurzer Zeit konventionelles Saatgut

mit signifikanten Anteilen von GVO

kontaminiert ist, sodass eine echte Gen-

technikfreiheit praktisch nicht zu gewähr-

leisten ist.

Der BN fordert, die Nulltoleranz für Le-

bensmittel und Saatgut aufrecht zu erhal-

ten.

GENTECHNIKFREIE FÜTTERUNG

IST MÖGLICH - KENNZEICH-

NUNGSPFLICHT AUCH FÜR TIERI-

SCHE LEBENSMITTEL

Der Einsatz von gentechnisch veränder-

ten Futtermitteln, insbesondere Gly-

phosat-resistentem Importsoja steht zu

Recht in der Kritik: Die vielfach in der

Fütterung von Schweinen und Geflügel,

aber auch bei Milchkühen eingesetzten

Sojaprodukte stammen von Flächen, die

regelmäßig mit Herbiziden behandelt

werden. Diese Giftdusche führt zu erhöh-

.. die Nulltoleranz vor Verunreinigung mit GVO für Lebensmittel und Saat-gut ist nicht verhandel-bar….

Page 8: BN Aktuell: Stopp für gentechnisch veränderte Pflanzen

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ten Rückständen. So wurden in argentini-

schen Sojabohnen Glyphosatrückstände

gefunden, die die zulässigen Werte teil-

weise deutlich überschreiten.

Allein in Bayern werden nach Angaben

der Bayerischen Landesanstalt für Land-

wirtschaft pro Jahr 775.000 Tonnen Im-

portsoja verfüttert, deutschlandweit sind

es 4,8 Millionen Tonnen. Doch die Ver-

braucher werden im Unklaren gelassen,

wie die Tiere gefüttert werden, von de-

nen ihre Milch, Eier und Fleischprodukte

stammen. Gefordert wird deshalb eine

Kennzeichnungspflicht auch für Lebens-

mittel von Tieren, die mit gentechnisch

veränderten Futtermitteln gefüttert wur-

den. Nur so erhalten Verbraucher eine

echte Wahlfreiheit beim Lebensmittel-

kauf.

Die Übergangslösung ist der Markt für

„ohne Gentechnik“-Lebensmittel. Da die

Kennzeichnung tierischer Lebensmittel

bislang in der EU nicht durchsetzbar war,

wurde in Deutschland 2008 eine Kenn-

zeichnung für Lebensmittel geschaffen,

die „ohne Gentechnik“ produziert wer-

den. Wesentliche Voraussetzung dafür ist

die gentechnikfreie Fütterung. Der Markt

für gentechnikfrei erzeugte Lebensmittel

wächst stetig: Ca. 200 Unternehmen set-

zen deutschlandweit bereits auf die

Kennzeichnung “ohne Gentechnik“. Sie

verpflichten die Milch, Eier oder Fleisch

erzeugenden Landwirte zur gentechnik-

freien Fütterung.

Branchenexperten des VLOG (Verband

Lebensmittel ohne Gentechnik) schätzen,

dass – ausgehend von derzeit etwa 10% -

mittelfristig mindestens 50% der Milch-

menge in Deutschland gentechnikfrei

erzeugt werden. Auch am bayerischen

Milchmarkt gibt es neben den Biomolke-

reien, die ausnahmslos ohne Gentechnik

produzieren eine Reihe von Molkereien,

die Milch und Käse mit der „ohne Gen-

technik“- Kennzeichnung auf den Markt

gebracht haben.

Im Eiermarkt gehen die Schätzungen be-

reits jetzt von einem Anteil von 50% gen-

technikfreier Fütterung aus, mit steigen-

der Tendenz. Doch zumeist fehlt die

Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ auf

den Packungen, weil die großen Anbieter

sich bislang der Kennzeichnung verwei-

gern.

Im Fleisch- und Wurstbereich geht die

Entwicklung verhalten voran. Der Le-

bensmitteleinzelhandel hat Interesse an

gentechnikfreiem Fleisch signalisiert. Bei

Rewe heißt es beispielsweise: Falls die

großen Geflügelhalter nicht mitziehen,

werden wir auf kleine, regionale zurück-

greifen, die einfach auf gentechnikfreie

Produktion umschalten können, oder

ausländische Lieferanten als Alternative

betrachten2.

2

http://www.ohnegentechnik.org/aktuelles/nach

richten/2014/oktober/einzelhandel-droht-

gefluegelindustrie.html

Mehr Verbrauchersicher-

heit durch das Label „ohne

Gentechnik“

Page 9: BN Aktuell: Stopp für gentechnisch veränderte Pflanzen

9

BN FORDERT VERBOT VON

GLYPHOSAT

Rückstände von Glyphosat und seinem

Abbauprodukt AMPA sowie die gentech-

nische Veränderung als solche bergen ein

hohes, zum Teil noch ungeklärtes Risiko-

potenzial für die Gesundheit von Mensch

und Tier. Wissenschaftliche Studien der

letzten Jahre erbrachten mehr und mehr

Belege für toxische Effekte von Gly-

phosat-haltigen Herbiziden. Schon länger

gibt es z.B. Berichte aus Lateinamerika

über stark erhöhte Krebsraten bei Men-

schen, die Glyphosat-haltigen Herbiziden

ausgesetzt sind sowie über eine Zunahme

an Fehlgeburten und fehlgebildeten Neu-

geborenen. In diesen Ländern werden

Glyphosat-resistente, so genannte

RoundupReady-Sojabohnen auf vielen

Millionen Hektar angebaut.

Der Anbau der Sojapflanzen in Monokul-

turen in Südamerika führt außerdem zu

umfangreichen Brandrodungen von Wäl-

dern und gefährdet die einheimische

Bevölkerung, die der Vertreibung durch

Großgrundbesitzer, meist unter Duldung

der Regierungen, ausgesetzt ist.

Der BN setzt sich daher für einen Umstieg

auf importunabhängige, regionale Fütte-

rungssysteme ein. Die Fleischproduktion

in Europa muss reduziert werden, um bei

weltweit knapper Fläche nicht auch noch

Futtermittelfläche in anderen Kontinen-

ten für einen gesundheitlich und klimapo-

litisch schädlich hohen Fleischkonsum in

Anspruch zu nehmen.

Glyphosat wird aber nicht nur im Zusam-

menhang mit herbizidresistenten Pflan-

zen verwendet, sondern auch unabhängig

davon, in Deutschland etwa zur Unkraut-

bekämpfung vor der Aussaat, in Sonder-

kulturen und sogar im Haus- und Klein-

garten. Der Einsatz in Speise- und Futter-

getreide zur Abtrocknung des Strohs vor

der Ernte (Sikkation) wurde in Deutsch-

land inzwischen etwas eingeschränkt.

Glyphosat wird von Mensch und Nutztie-

ren aufgenommen und wurde auch im

menschlichen Urin nachgewiesen.

Obwohl zahlreiche Untersuchungen vor-

liegen, die die Gefahren für die Gesund-

heit und die Umwelt durch Glyphosat

aufzeigen, verteidigt das Bundesinstitut

für Risikoforschung (BfR) bisher Gly-

phosat als „sicher“ und „umfassend“ ge-

prüft. Für Glyphosat läuft derzeit die

Neubewertung für die Wiederzulassung,

Deutschland kommt dabei eine herausra-

gende Rolle zu.

Der BN fordert ein Verbot von Glyphosat.

GENTECHNIKFREIE REGIONEN

UND BÜNDNISSE WACHSEN

Es gibt in Deutschland inzwischen 212

Gentechnikfreie Regionen und Initiativen,

davon über 50 in Bayern und 343 Gen-

technikfreie Kommunen, davon über 150

in Bayern (www.gentechnikfreie-

regionen.de). In der Hälfte aller bayeri-

schen Landkreise existieren aktive Bünd-

nisse, die über die Risiken der Agrogen-

technik aufklären und politisch aktiv sind

und es auch bleiben werden.

(www.buendnis-bayern-

gentechnikfrei.de).

BUND Naturschutz fordert

ein Verbot von Glyphosat

Page 10: BN Aktuell: Stopp für gentechnisch veränderte Pflanzen

10

PATENTE

Gentech-Pflanzen unterliegen dem Pa-

tentschutz und dürfen nicht nachgebaut

werden. Über diese Patente und Anbau-

verträge erzeugt die Agrobiotech-

Industrie wirtschaftliche Abhängigkeiten.

Bei Zuwiderhandlung werden die Land-

wirte gerichtlich verfolgt, wie zahlreiche

Landwirte in den USA und Kanada in den

vergangenen Jahren erleben mussten.

Konzentrationsprozesse im Saatgutbe-

reich lassen erwarten, dass künftig nur

wenige internationale Firmen den welt-

weiten Saatgutmarkt kontrollieren. Die

Entscheidungsfreiheit der Landwirte wie

auch der Verbraucher wäre stark be-

droht. Inzwischen wird der Patentschutz

sogar auf konventionell gezüchtete Pflan-

zen ausgeweitet.

Der BN fordert, keine Patente auf Pflan-

zen und Tiere zu erteilen: Denn die Natur

und das Arbeitsergebnis von Bäuerinnen

und Bauern und spezialisierten Züchtern

aus vielen Jahrhunderten dürfen nicht in

den Besitz von Großkonzernen gelangen,

die sich damit unrechtmäßig eine Mono-

polstellung ungeahnten Ausmaßes ver-

schaffen würden.

NÜTZLICHE LINKS

http://www.bund-

naturschutz.de/themen/gentechnik.html

http://www.bund.net/themen_und_proj

ekte/gentechnik/

http://www.keine-gentechnik.de/

http://www.no-patents-on-seeds.org/de

http://www.testbiotech.org/

Hier könnte eine Bildunter-

schrift stehen.

Bauernfeindstr. 23

90471 Nürnberg

Tel. 0911 / 81 87 8-0

Fax 0911 / 86 95 68

[email protected]

www.bund-naturschutz.de

Landesverband Bayern des

Bundes für Umwelt- und Naturschutz

Ansprechpartner zum Thema:

Marion Ruppaner

Tel.: 0911/81 87 8-20

[email protected]

Stand Oktober 2014

Impressum:

Herausgeber: Bund Natur-

schutz in Bayern e.V.

Redaktion und Text:

Marion Ruppaner und Dr.

Martha Mertens

Bilder: wenn nicht anders

genannt: BN Archiv

Hier könnte eine Rand-

information stehen. Hier

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