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Departement Gesundheit und Soziales
Amt für Verbraucherschutz
Lebensmittelkontrolle
KANTON AARGAU
Lebensmittelkontrolle auch bei uns?
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Das muss ich beachten:
Zustand der Küche
•Sauberkeit
•funktionieren die Einrichtungen(Kühlschränke unter +5°C)
•sind genügend Kühlmöglichkeiten vorhanden(Speisen sind wichtiger als Getränke)
•sind Abwaschmöglichkeiten vorhanden
•Zur Händereinigung Seifen- und Papierspender
Aufbewahrung der Lebensmittel
Fleisch, Fisch, Würste und vorgekochte Lebensmittel (Teigwaren, Reis) gehören in den Kühlschrank (kälter als 5°C).
Gefrorene Lebensmittel sind bei mind. -18°C zu lagern.
Für den Service vorbereitete Speisen sind bei mind. 65°C heiss zu halten.
Mikrorganismen können sich bei idealen Temperaturen innert 20 Minuten um das Doppelte vermehren.
Kühlung von Lebensmitteln
Leichtverderbliche Lebensmittel sind gemäss Herstellerangaben zu kühlen.Siehe Tabelle Merkblatt „Einzelanlässe“
Die Funktion der Kühlgeräte ist täglich zu kontrollieren und schriftlich festzuhalten.
Kontrolle der Kühlgeräte
Persönliche Hygiene
Sollte als Selbstverständlichkeit angesehen werden
In der Küche wird nicht geraucht
Lieber Hände öfters waschen als den ganzen Abend die selben Handschuhe tragen
Geschlossener Papierspender
(KEINE offenen Papierrollen)
Seifenspender
Fliessendes Wasser
So nicht So auch nicht
XX
Speise- und Getränkekarten + Preislisten
Neben dem Angebot und den Preisen müssen Sie ihre Gäste und Kunden über weitere Angaben schriftlich orientieren.
Steak Züri-Gschnätzlets Schnitzelbrot
Tierart
Schweinssteak Züri-Gschnätzlets (Kalbfleisch) Schnitzelbrot (Pouletfleisch)
Fleischherkunft
Die Fleischherkunft muss schriftlich bekannt gegeben werden.
Fleischherkunft
Schweinssteak
Züri-Gschnätzlets (Kalbfleisch,
Schnitzelbrot (Pouletfleisch,
(CH)
Thailand)
Kann mit Hormonen, Antibiotika und/oder andern antimikrobiellen Leistungsförderen erzeugt worden sein.
D)
§ 5 Kant. Gastgewerbegesetz (Sirupartikel)
Es muss eine Auswahl alkoholfreier Getränke zu einem tieferen Preis als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge angeboten werden.
Beispiel:
2 dl 3 dl 5 dlBier 2.30 3.50 4.50Henniez/Ice Tea 2.20 3.40 4.40
§ 5 Kant. Gastgewerbegesetz (Sirupartikel)
Bier Original Lager 5 dl Fr. 4.50
Mineralwasser + Süssgetränke 3.3 dl Fr. 3.50
X1 lt = Fr. 9.00
1 lt = Fr. 10.50
Ice Tea/Süssmost/Milch 3 dl Fr. 2.50
5 dl Fr. 4.00
Offenausschank
In Gaststätten, Kantinen und bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen Fertiggetränke wie kalte Milch, Frucht- und Gemüsesäfte, Mineralwasser, Süssgetränke, Wein, Bier und Spirituosen nur in geeichten Schankgefässen abgegeben werden.
Spirituosen
Menge Alkoholgehalt
in % vol
Martini Bianco 4 cl 15 % vol 6.--
Berentzen Apfelkorn 4 cl 21 % vol 6.--
Bei Getränken auf der Basis von Spirituosen, die im Gastlokal ad hoc zubereitet werden, kann auf die Angabe der Menge und des Alkoholgehalts verzichtet werden.
Kantonales Labor
Gummibärli / Fliegender Hirsch / VodkaRedBullX
Art. 41 AlkoholgesetzVerboten ist der Kleinhandel mit gebrannten Wassern:
Abs. h unter Gewährung von Zugaben und andern Vergünstigungen, die den Konsumenten anlocken sollen;
Art. 57 Abs. 2 Wer vorsätzlich oder fahrlässig im Kleinhandel die Verbote des Artikel 41 missachtet, wird mit einer Busse bis zu 10‘000 Franken bestraft.
Happy Hour
Jugendschutz
• Gut sichtbares Schild an allen Verkaufstellen mit dem Hinweis, dass keine alkoholischen Getränke an Kinder und Jugendliche ausgeschenkt werden:
Spirituosen ab 18 Jahre
(inkl. Alkopops mit Spirituosen wie Smirnoff Ice, Bacardi Breezer etc.)
Wein, Bier oder Apfelwein
(Suure Most) und Getränke daraus
(Swizly etc.) ab 16 Jahren
Diese Vorschriften gelten auch für andere Anlässe, wie z. B. Turnerabend, Fischessen, Fussballturnier, Konzerte, Schiessanlässe, Brunch usw.
Hinweis in eigener Sache
Merkblätter, herausgegeben vom Amt für Verbraucherschutz, finden Sie unter:
www.ag.ch/verbraucherschutz
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit