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Der deutsche Staatsaufbau Markus Böhn Christian Wöckener-Erten 24. Juni 2013 Mehrgenerationenhaus Frankfurt

Der deutsche StaatsaufbauStaatsaufbau: Gewaltenteilung Der deutsche Staatsaufbau 24. Juni 2013 6 Gesetzgebung Vollziehende Gewalt (Legislative) (Exekutive) z.B. Bundestag, BundesratGesetze

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Der deutsche

Staatsaufbau

Markus Böhn

Christian Wöckener-Erten

24. Juni 2013

Mehrgenerationenhaus

Frankfurt

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Grundvoraussetzung:

Artikel 20 Grundgesetz (Verfassung): (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und

Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden

Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt

und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle

Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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24. Juni 2013 3 Der deutsche Staatsaufbau

Bund, Bundesstaat

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Republik, Demokratie = Volksherrschaft

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Der Bürger hat Wahlrechte auf allen Ebenen.

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Sozial, Sozialstaat

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Staatsaufbau: Gewaltenteilung

24. Juni 2013 6 Der deutsche Staatsaufbau

Gesetzgebung (Legislative) z.B. Bundestag, Bundesrat

Vollziehende Gewalt (Exekutive) z.B. Regierung, Präsident

www.bundestag.de

www.bundesregierung.de

Rechtsprechung (Judikative) => Gerichte

www.bundespräsident.de

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Gesetze

Gesetze werden vom Parlament beschlossen.

Sie regeln, wer was machen darf und nicht machen darf.

Das Grundgesetz ist das wichtigste Gesetz, die Verfassung.

Es enthält z.B. die Grundrechte, die jedem umfangreiche Freiheiten zusichern

• Jeder darf machen was er will, solange er niemanden behindert

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Rechtsgebiete

Jeder kann die Einhaltung seiner Grundrecht vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.

www.bundesverfassungsgericht.de

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Gerichte

Gerichte sprechen Recht

Für unterschiedliche Rechtsgebiete gibt es verschiedenen Gerichte (z.B. Verwaltungsgerichte und ordentliche Gerichte)

Die unterlegene Partei kann verlangen, dass ein anderes Gericht die Entscheidung überprüft.

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Richter und Staatsanwälte

Richter leiten das Verfahren und entscheiden an dessen Ende fällen ein Urteil

Staatsanwälte ermitteln in Strafsachen. Sie arbeiten mit der Polizei zusammen und untersuchen, ob jemand angeklagt werden kann.

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Rechtsanwälte

Rechtsanwälte helfen den Bürgern bei rechtlichen Problemen.

Sie beraten Bürger und können sie vor Gericht vertreten.

Sie handeln im Interesse ihrer Mandanten und dürfen Informationen nicht weitergeben.

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Bürger - Staat

Staat gewährt Bürger weite Recht und finanzielle Hilfe in Notsituationen.

Bürger haben aber auch Pflichten, wie z.B. Steuern zahlen

• Behördenschreiben

Auf Schreiben von Behörden muss geantwortet werden. Sie sollten aber keine Angst auslösen. Viele Stellen können helfen, den Inhalt zu verstehen und bei Antwort helfen.

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