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Nahverkehrsplan des Zweckverbandes ÖPNV Saale-Orla 2015 bis 2019/ Verlängerte Gültigkeit bis 2021 Für das Gebiet des Saale-Orla-Kreises und des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Beschlossen durch die Zweckverbandsversammlung am 11. Dezember 2014 Mit Beschluss der Zweckverbandsversammlung Nr. 03/2019 vom 17. Juni 2019 wurde die Geltungsdauer des Nahverkehrsplanes 2015-2019 in unveränderter Form bis zum 31.12.2021 verlängert.

des Zweckverbandes ÖPNV Saale-Orla 2015 bis 2019 ......2019/09/09  · Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 12 2.3 Bevölkerungsentwicklung Die Bevölkerung im Verbandsgebiet

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  • Nahverkehrsplan

    des Zweckverbandes ÖPNV Saale-Orla

    2015 bis 2019/

    Verlängerte Gültigkeit bis 2021

    Für das Gebiet des Saale-Orla-Kreises und des

    Landkreises Saalfeld-Rudolstadt

    Beschlossen durch die Zweckverbandsversammlung am 11. Dezember 2014

    Mit Beschluss der Zweckverbandsversammlung Nr. 03/2019 vom

    17. Juni 2019 wurde die Geltungsdauer des Nahverkehrsplanes 2015-2019 in

    unveränderter Form bis zum 31.12.2021 verlängert.

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 2

    Vorbemerkungen

    Im Jahr 2005 wurde die Aufgabenträgerschaft entsprechend § 3 Abs. 1 ThürÖPNVG für die

    Organisation des ÖPNV von den Landkreisen Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt auf den

    Zweckverband ÖPNV Saale-Orla übertragen. Seit der Fortschreibung im Jahr 2007 wird nur noch ein

    Nahverkehrsplan für das Zweckverbandsgebiet erstellt. Die Gültigkeit der Fortschreibung ist

    entsprechend der gesetzlichen Regelung auf fünf Jahre angelegt.

    Am 3. Dezember 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des

    Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und

    zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) 1107/70 des Rates in Kraft

    getreten. Aus diesem Grund wurde eine erneute Fortschreibung des Nahverkehrsplanes bereits im

    Jahr 2010 vorgenommen, um sich dem aktuellen Rechtsrahmen anzupassen. Die Geltungsdauer des

    gültigen Nahverkehrsplanes ist dabei auf das Jahr 2014 begrenzt, sodass die Fortschreibung für 2015-

    2019 notwendig wird.

    Statistische Daten beziehen sich immer auf den Stichtag 31.12.2013. Abweichungen werden

    kenntlich gemacht.

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 3

    Inhaltsverzeichnis

    Vorbemerkungen................................................................................................................................. 2

    Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................ 3

    Abbildungsverzeichnis ......................................................................................................................... 5

    Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................. 6

    Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................ 7

    1 Gesetzliche Grundlagen............................................................................................................... 8

    2 Analyse des Nahverkehrsraumes des Zweckverbandes ÖPNV Saale-Orla .................................. 9

    2.1 Ausdehnung ............................................................................................................................. 9

    2.2 Siedlungsstruktur und Raumgliederung .................................................................................. 9

    2.3 Bevölkerungsentwicklung ..................................................................................................... 12

    2.4 Erwerbstätige und Berufspendler ......................................................................................... 13

    2.5 Schüler und Schulstandorte .................................................................................................. 14

    2.6 Mobilität ................................................................................................................................ 15

    2.7 Verkehrsinfrastruktur ............................................................................................................ 16

    2.8 Wirtschaft .............................................................................................................................. 18

    3 Analyse des ÖPNV im Zweckverbandsgebiet ............................................................................ 19

    3.1 Organisationsstruktur des Straßenpersonennahverkehr ...................................................... 19

    3.2 Schienenpersonennahverkehr .............................................................................................. 20

    3.3 Straßenpersonennahverkehr ................................................................................................ 20

    3.4 Haltestellen und Verknüpfungspunkte ................................................................................. 22

    3.5 Fahrzeugtechnik .................................................................................................................... 23

    3.6 Leistungsangebot .................................................................................................................. 24

    3.7 Beförderungsaufkommen ..................................................................................................... 25

    3.8 Tarifsystem ............................................................................................................................ 26

    4 Verkehrspolitische Zielsetzungen und Qualitätsmerkmale ....................................................... 27

    4.1 Beförderungsaufgabe und allgemeine Zielsetzungen ........................................................... 27

    4.2 Organisatorische, verkehrliche und tarifliche Kooperationen .............................................. 28

    4.3 Ziele und Grundsätze der Erschließungs- und Verbindungsqualität ..................................... 28

    4.4 Ziele und Grundsätze der Beförderungs- und Angebotsqualität .......................................... 30

    4.4.1 Fahrzeuge .............................................................................................................................. 30

    4.4.2 Haltestellen............................................................................................................................ 31

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 4

    4.4.3 Fahrgastinformation, Service und Personal .......................................................................... 32

    4.4.4 Tarifentwicklung .................................................................................................................... 33

    4.4.5 Flexible Bedienungsformen und Freizeitverkehre ................................................................ 33

    4.4.6 Qualitätssicherung ................................................................................................................. 34

    5 Entwicklungsziele im Nahverkehrsraum bis 2019 ..................................................................... 35

    5.1 Leistungsangebote im Straßenpersonennahverkehr ............................................................ 35

    5.2 Liniennetz und Verknüpfungspunkte .................................................................................... 36

    5.3 Infrastrukturmaßnahmen ...................................................................................................... 38

    5.4 Marketing und Werbung ....................................................................................................... 39

    6 Finanzierung des ÖPNV ............................................................................................................. 40

    7 Wettbewerb und gesetzliche Rahmenbedingungen ................................................................. 43

    Anlagenverzeichnis ............................................................................................................................ 44

    Kartenteil ......................................................................................................................................... 108

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 5

    Abbildungsverzeichnis

    Abbildung 1 Raumstrukturelle Gliederung ............................................................................................ 11

    Abbildung 2 Bevölkerung nach Altersgruppen ...................................................................................... 13

    Abbildung 3 Entwicklung der Pkw-Dichte im Verbandsgebiet .............................................................. 16

    Abbildung 4 Organisationsstruktur ÖPNV ............................................................................................. 19

    Abbildung 5 Buseinsatz an Arbeitstagen ............................................................................................... 24

    Abbildung 6 Auswirkungen von Ganztagsschulen auf die Verkehrsspitzen .......................................... 36

    Abbildung 7 Entwicklung der Aufwendungen im Verkehrsunternehmen ............................................ 41

    Abbildung 8 Entwicklung der Einnahmen im Verkehrsunternehmen ................................................... 41

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 6

    Tabellenverzeichnis

    Tabelle 1 Politische Raumgliederung .................................................................................................... 10

    Tabelle 2 Bevölkerungsentwicklung 2002-2030 .................................................................................... 12

    Tabelle 3 Entwicklung der Schülerzahlen 2004/05 bis 2019/20 ........................................................... 14

    Tabelle 4 km-Straßennetz nach Straßenkategorie ................................................................................ 16

    Tabelle 5 SPNV- Regionallinien .............................................................................................................. 20

    Tabelle 6 Eigene Linien, die fremdes Gebiet berühren ......................................................................... 21

    Tabelle 7 Fremde, das eigene Gebiet berührende Linien ..................................................................... 22

    Tabelle 8 Wichtige Verknüpfungspunkte .............................................................................................. 23

    Tabelle 9 Beförderungsaufkommen ...................................................................................................... 25

    Tabelle 10 Einzugsbereich von ÖPNV-Haltestellen und entsprechenden Gehzeiten ........................... 29

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 7

    Abkürzungsverzeichnis

    EW Einwohner

    EW/km² Einwohner pro Quadratkilometer

    FVO Freistellungsverordnung

    KBS Kursbuchstrecke

    km Kilometer

    Mrd. Milliarden

    ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr

    PBefG Personenbeförderungsgesetz

    Pkw Personenkraftwagen

    SPNV Schienenpersonennahverkehr

    StPNV Straßenpersonennahverkehr

    ThürÖPNVG Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr

    VMT Verkehrsverbund Mittelthüringen

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 8

    1 Gesetzliche Grundlagen

    Gesetzliche Grundlage für den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Thüringen ist das

    Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) in der Fassung der

    Neubekanntmachung vom 22.06.2005. § 5 beschreibt die Verpflichtung der Aufgabenträger des

    Straßenpersonennahverkehrs (StPNV) zur Erstellung eines Nahverkehrsplanes für einen Zeitraum von

    fünf Jahren, der nach Ablauf dieser Dauer oder bedarfsgerecht fortzuschreiben ist.

    Weitere maßgebliche Gesetze sind das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gesetz zur

    Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG), das Gesetz

    zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) und das

    Thüringer Gemeindeinfrastrukturgesetz.

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 9

    2 Analyse des Nahverkehrsraumes des Zweckverbandes ÖPNV Saale-Orla

    2.1 Ausdehnung

    Das Zweckverbandsgebiet umfasst den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und den Saale-Orla-Kreis. Das

    Territorium wird im Bereich Thüringens durch die Landkreise Sonneberg, Hildburghausen, den Ilm-

    Kreis, den Landkreis Weimarer Land, den Saale-Holzland Kreis und den Landkreis Greiz begrenzt.

    Weitere Nachbarn sind der Vogtlandkreis in Sachsen und die Landkreise Hof und Kronach in Bayern.

    Das Zweckverbandsgebiet liegt im Südosten Thüringens und ist zu großen Teil geprägt durch die

    Ausläufer des Thüringer Waldes und des Frankenwaldes (Thüringer Schiefergebirge). Das Gelände im

    Saale-Orla-Kreis ist durch einen deutlichen Mittelgebirgscharakter gekennzeichnet. Über 80% der

    Fläche liegen über 400 m Höhe. Des Weiteren zeichnet sich das Gebiet durch die Fluss- und

    Seenlandschaft, mit Saale, Orla, Schwarza, Sormitz und Wisenta sowie mit markanten Tälern, Senken

    (Gebiet der Orlasenke), Stauseen und dem Plothener Teichgebiet aus. Entlang der Saale-Kaskade

    finden sich die Hauptsperren bei Bleiloch und Hohenwarte, die die größte Stauseen Deutschlands

    bilden.

    Das Verbandsgebiet hat eine Flächenausdehnung von 2.183 km², davon der Landkreis Saalfeld-

    Rudolstadt 1.035 km² und der Saale-Orla-Kreis 1.148 km². Fast die Hälfte der Fläche bilden Wald- und

    Wasserflächen und ein ähnlich hoher Teil wird landwirtschaftlich genutzt.

    Die Ost-Westausdehnung beträgt ca. 70 km, die Nord-Südausdehnung ca. 50 km, die Höhenlage liegt

    zwischen ca. 169 m über NN im Saaletal) und 792 m über NN am Wetzstein bei Lehesten.

    Verkehrsbezogen bestehen insbesondere vom Schwarzatal und von Saalfeld aus auf die

    angrenzenden Höhenlagen Höhenunterschiede bis zu ca. 250 m auf kurzen Streckenabschnitten

    (Gefällestrecken über 10 %).

    Das Klima hat in weiten Teilen des Gebietes Mittelgebirgscharakter. In den Wintermonaten

    herrschen überwiegend schwierige Straßenbedingungen.

    2.2 Siedlungsstruktur und Raumgliederung

    Das Zweckverbandsgebiet zählt ca. 400 Orte und Ortsteile. Ein Großteil dieser Orte findet sich in den

    neun Verwaltungsgemeinschaften wieder, wobei 16 Städte und sechs Gemeinden keinen Anschluss

    an Verwaltungsgemeinschaften besitzen. Gleichzeitig nehmen drei der Gemeinden Aufgaben als

    erfüllende Gemeinde wahr (Tabelle 1).

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 10

    Saalfeld-Rudolstadt Saale-Orla-Kreis

    Städte ohne Anschluss an eine VGS

    Bad Blankenburg, Königsee-Rotten-bach, Leutenberg, Remda-Teichel, Rudolstadt, Saalfeld

    Bad Lobenstein, Gefell, Hirschberg, Krölpa, Neustadt an der Orla, Pößneck, Saalburg-Ebersdorf, Schleiz, Tanna, Wurzbach

    Verwaltungsgemeinschaften Bergbahnregion/Schwarzatal, Mittleres Schwarzatal, Lichtetal am Rennsteig, , Schiefergebirge

    Oppurg, Ranis-Ziegenrück, Saale-Rennsteig, Seenplatte, Triptis (VGS)

    Gemeinden ohne VG-An-schluss

    Kamsdorf, Kaulsdorf, Saalfelder Höhe, Uhlstädt-Kirchhasel, Unterwellenborn

    Remptendorf

    Erfüllende Gemeinden Kaulsdorf für: Altenbeuthen, Drognitz, Hohenwarte

    Neustadt für: Kospoda, Linda, Stanau Remptendorf für: Burgk

    Tabelle 1 Politische Raumgliederung

    Über 80 Prozent der Orte bzw. Ortsteile im Verbandsgebiet verzeichnen weniger als 500 Einwohner.

    Werden die Einwohnerdaten des Statistischen Landesamtes zum Stichtag 31.12.2012 zugrunde

    gelegt, beträgt die Einwohnerdichte im Zweckverbandsgebiet 91 EW/km². Einzeln betrachtet

    bedeutet dies für den Landkreis Saalfeld Rudolstadt eine Einwohnerdichte von 108 EW/km² und für

    den Saale-Orla-Kreis 74 EW/km². Damit liegt das Verbandsgebiet deutlich unter dem Landesschnitt

    Thüringens (2011: 135 EW/km²) und kann vor allem im Saale-Orla-Kreis als äußerst dünn besiedelt

    angesehen werden. Nennenswerte Ballungszentren bilden das Städtedreieck mit Saalfeld, Rudolstadt

    und Bad Blankenburg mit ca. 60.000 EW sowie die Städte (ohne Ortsteile) Pößneck mit 12.977

    Einwohner, Neustadt/Orla mit 7.214 Einwohner, Schleiz mit 5.946 Einwohner und Bad Lobenstein mit

    5.176 Einwohner. In den Karten 1 und 2 werden sowohl die politische Raumgliederung als auch die

    Bevölkerungsverteilung gezeigt.

    Entsprechend des Regionalplanes Ostthüringens kommt dem Städtedreieck eine besondere

    Bedeutung als Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums zu. Lediglich die Städte Bad

    Lobenstein, Pößneck und Schleiz werden zusätzlich als Mittelzentrum ausgewiesen. Neben sieben

    Grundzentren kommt dem Großteil der Ortschaften die Bedeutung als Grundversorgungsbereich zu

    (Abbildung 1). Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren erfüllen die folgenden Funktionen:

    • Oberzentren stellen zentrale Einrichtungen und Angebote für den spezialisierten, höheren

    Bedarf bereit.

    • Mittelzentren halten zentrale Einrichtungen und Angebote für den gehobenen Bedarf vor.

    • Grundzentren befriedigen mit ihren zentralen Einrichtungen und Angeboten den allgemeinen,

    täglichen Grundbedarf. Gleiches gilt für die Grundversorgungsbereiche.

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 11

    Abbildung 1 Raumstrukturelle Gliederung1

    1 Vgl. Regionalplan Ostthüringen vom 28.10.2011

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 12

    2.3 Bevölkerungsentwicklung

    Die Bevölkerung im Verbandsgebiet hat in den letzten zehn erfassten Jahren (2002-2012) um 30.319

    Einwohner, d. h. ca. 15 % abgenommen. Damit liegt das Verbandsgebiet über dem Durchschnitt

    Thüringens von ca. 10 %. Ursächlich hierfür ist insbesondere der negative Saldo von Geburten und

    Sterbefällen. Gleichermaßen negativ fällt der Wanderungssaldo aus. Bezogen auf den genannten

    Betrachtungszeitraum haben ca. 15.000 Personen mehr das Verbandsgebiet verlassen, als

    hinzugezogen sind. Im Vergleich der beiden Landkreise können keine deutlichen Unterschiede der

    Bevölkerungsentwicklungen festgestellt werden. 2

    Die Prognosen des Thüringer Landesamtes für Statistik bis zum Jahr 2030 bestätigen, dass sich der

    negative Trend fortsetzen wird, sodass das Verbandsgebiet im Jahr 2030 voraussichtlich nur noch

    75% der Einwohner aus dem Jahr 2012 aufweisen wird. Der deutliche Sprung von 2011 zu 2012 lässt

    sich mit dem Zensus 2011 begründen. Im Rahmen des Zensus wurde belegt, dass weniger Einwohner

    als bisher angenommen im Verbandsgebiet leben. Aus diesem Grund ist der jährliche Saldo deutlich

    größer, als in den Vorjahren.

    Jahr Personen Index (2012=100)

    jährl. Überschuss in % (-)

    2002 226.217 115,5 -1,05

    2003 223.286 114,0 -1,31

    2004 221.193 112,9 -0,95

    2005 218.638 111,6 -1,17

    2006 215.609 110,1 -1,40

    2007 212.452 108,5 -1,49

    2008 209.642 107,0 -1,34

    2009 206.935 105,6 -1,31

    2010 204.617 104,5 -1,13

    2011 202.628 103,4 -0,98

    2012 195.898 100,0 -3,44

    … … … …

    2020 176.625 90,2

    2025 162.614 83,0

    2030 148.633 75,9

    Tabelle 2 Bevölkerungsentwicklung 2002-2030

    Die Bevölkerungsverteilung im Verbandsgebiet nach Orten und Ortsteilen wird in der Anlage 1 und 2

    mit Stichtag 31.12.2012 dargestellt. Da die Daten von den Einwohnermeldeämtern abgefragt

    wurden, weicht die Gesamteinwohnerzahl von den Angaben des Statistischen Landesamtes ab. Als

    größtes Ballungszentrum im Verbandsgebiet, wird das Städtedreieck herausgelöst betrachtet.

    2 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 13

    Die Betrachtung der Bevölkerung nach Altersgruppen zeigt, dass der Anteil der Kinder unter 6 Jahren

    bei ca. 4% und der Anteil der Kinder zwischen 6 und 18 Jahren bei 8% liegen. Mit 63% der Einwohner

    bilden die 18 bis 65 Jährigen die größte Bevölkerungsgruppe, während 25% 65 Jahre und älter sind

    (siehe Abbildung).3

    Abbildung 2 Bevölkerung nach Altersgruppen

    Prognosen zufolge wird vor allem die Gruppe der 18 bis 65 Jährigen, zugunsten des Anteils älterer

    Menschen, kleiner werden. Laut Landesamt für Statistik werden beide Bevölkerungsgruppen bis 2030

    mit 45% zu 42% fast gleich auf sein. In der Konsequenz wird vor allem der Personenkreis im

    gebärfähigen Alter fehlen, welches folglich Auswirkungen auf die Zahl der Erwerbstätigen als auch

    Schülerzahlen haben wird.

    2.4 Erwerbstätige und Berufspendler

    Zum Stichtag 30. Juni 2013 gab es im Zweckverbandsgebiet 76.353 sozialversicherungspflichtige

    Erwerbstätige (Beschäftigte am Wohnort). Nachdem zwischen 2000 und 2002 die Anzahl der

    Erwerbstätigen deutlich zurückgegangen ist, wird seither ein konstantes Niveau erreicht. Dies

    spiegelt sich auch in den Arbeitslosenzahlen wieder. Im gleichen Zeitraum konnte die Zahl der

    Arbeitslosen kontinuierlich verringert werden. Die Arbeitslosenquote im Landkreis Saalfeld-

    Rudolstadt lag im Jahresdurchschnitt 2013 bei 9,1 % und im Saale-Orla-Kreis bei 8,2 %. Thüringenweit

    lag der Durchschnitt bei 9,1%.

    Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (Beschäftigte am Arbeitsort) kann synonym

    als besetzte Arbeitsplätze betrachtet werden. Auch die Zahlen der Beschäftigten haben sich in den

    letzten Jahren stabilisiert, sodass am 30. Juni 2013 im Verbandsgebiet 65.272

    sozialversicherungspflichtige Beschäftigte festgestellt werden konnten.

    3 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Gebietsstand 31.12.2011

    4,3%

    8,4%

    62,6%

    24,8% unter 6 Jahre

    6-18 Jahre

    18-65 Jahre

    65 Jahre und älter

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 14

    Für die Fahrgastnachfrage ist es entscheidend, wie hoch das Aufkommen an Berufspendlern ist. Von

    Berufspendlern ist dann die Rede, wenn sich der Wohnort und der Arbeitsort bzw. wenn sich die

    Erwerbstätigen (Wohnortprinzip) und Beschäftigten (Arbeitsortprinzip) unterscheiden.

    Im Jahr 2013 lag das Pendlersaldo bei minus 11.081 Personen (Auspendler 23.903 - Einpendler

    12.822). Das heißt, es pendeln fast doppelt so viele Personen aus dem Zweckverbandsgebiet aus zur

    Arbeit, als in das Zweckverbandsgebiet ein. Veränderungen dieser Werte in den vergangenen Jahren

    waren nur marginal vorhanden. Die Zahlen können so gedeutet werden, dass die Zahl der

    Erwerbstätigen höher ist als die Arbeitsplätze im Kreisgebiet.

    2.5 Schüler und Schulstandorte

    Laut den aktuellen Schulnetzplänen verzeichnet das Zweckverbandsgebiet gegenwärtig 92 Schulen in

    Trägerschaft der Landkreise sowie freier Träger und den Städten Saalfeld und Rudolstadt. Davon sind

    35 staatliche Grundschulen, 19 staatliche Regelschulen, 8 staatliche Gymnasien, 5 staatliche

    Förderschulen, 4 staatliche Berufsschulen sowie 12 private Bildungseinrichtungen und 9 Grund- und

    Regelschulen in Stadtträgerschaft.

    Im Vergleich zum Schuljahr 2004/05 besuchen im Schuljahr 2013/14 ca. 2.000 weniger Schüler die

    allgemeinbildenden Schulen (Grund- und Regelschulen sowie Gymnasien) der Landkreise. In Zahlen

    ausgedrückt bedeutet das, einen Rückgang von 14.149 auf 12.184 Schüler bzw. 14 %. Im gleichen

    Zeitraum sanken die Schülerzahlen in Förderschulen von 1.100 auf 336 Schüler und in Berufsschulen

    von 5.800 auf 2.500 Schüler. Besonders betroffen vom Schülerrückgang waren und sind die

    Regelschulen. Diese verloren 28 % der Schülerschaft. Der Rückgang der Schüler ist nicht allein mit

    den geburtenschwachen Jahrgängen zu begründen, sondern gleichermaßen mit den sehr hohen

    Übertrittsraten von ca. 45% auf die Gymnasien.

    Dies hat zur Folge, dass die Regelschulen immer kleiner werden, welches sich auch in den Prognosen

    bis zum Schuljahr 2019/20 deutlich zeigt (Tabelle 3).

    Grundschulen Regelschulen Gymnasien Gesamt

    Anzahl Schüler

    Anzahl Schüler

    Anzahl Schüler

    Anzahl Schüler

    Index (2013/14=100 %)

    2004/05 3.989 5.158 5.002 14.149 116

    2006/07 4.357 3.556 4.346 12.259

    2008/09 4.389 3.172 3.980 11.541

    2010/11 4.301 3.400 3.930 11.631

    2012/13 4.045 3.684 4.391 12.120

    2013/14 3.958 3.696 4.530 12.184 100

    2015/16 4.037 3.462 4.707 12.206

    2017/18 4.073 3.292 4.717 12.082

    2019/20 3.930 3.263 4.730 11.923 98

    Tabelle 3 Entwicklung der Schülerzahlen 2004/05 bis 2019/20

    Die Einzelbetrachtungen zu den Schulen ist den Schulnetzplänen zu entnehmen.

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 15

    Der Anteil an Fahrschülern im Verhältnis zu den Gesamtschülerzahlen beträgt im

    Zweckverbandsgebiet zwischen 60 und 70 Prozent. Sinkende Schülerzahlen führen zu geringeren

    Einnahmen sowohl aus dem Verkauf der Schülerfahrkarten als auch der Ausgleichszahlungen des

    Freistaates. Die Verringerung des Aufwandes verhält sich dazu unproportional, da sich die Anzahl der

    Fahrten und der angebotenen Kapazitäten nicht oder nur geringfügig verändern.

    In weiterer Konsequenz zu den gravierenden Veränderungen der Schülerzahlen musste das Schulnetz

    bereits in den vergangenen Jahren angepasst werden. Daraus resultierend bestehen in Teilen des

    Verbandsgebietes bereits jetzt sehr lange Beförderungswege.

    Durch das demografische Echo (Frauen der geburtsschwachen Jahrgänge kommen ins gebärfähige

    Alter) werden weiterhin massive Auswirkungen bis zum Jahr 2030 erwartet, sodass weitere

    Korrekturen im Schulnetz nicht auszuschließen sind. Die Entscheidungen für oder gegen

    Schulstandorte werden in der Regel politisch getroffen. Betrachtungen zu dem steigenden Aufwand

    der Schülerbeförderung finden dabei nicht oder ungenügend Beachtung, welches seinen

    Niederschlag in der Entwicklung der Kosten finden wird.

    Ein weiterer Kostenschub ist durch die Einführung von Ganztagsschulen zu erwarten, da dies

    zwangsläufig zu einer höheren Anzahl von Fahrten führen wird. Aus diesem Grund wird im Abschnitt

    5.1 einmal genauer auf die damit verbunden Probleme eingegangen.

    Einzelheiten zu Schulstandorten Einzugsgebieten sind in Anlage 3 enthalten.

    2.6 Mobilität

    Den Erhebungen des Thüringer Landesamtes für Statistik bezüglich des Fahrzeugbestandes nach

    Kreisen ist zu entnehmen, dass im Verbandsgebiet zum 31. Dezember 2012 140.190 Kraftfahrzeuge

    angemeldet waren. 111.741 davon sind registrierte Pkw. Bei einer Einwohnerzahl von 195.898

    Einwohnern ergibt sich eine Pkw-Dichte je 1000 Einwohner von 570. Damit liegt das Verbandsgebiet

    deutlich über dem Durchschnitt Thüringens von 536. Im Vergleich der Jahre ab 2000 ist die Tendenz

    steigend.

    Abbildung 3 zeigt die Entwicklung der Pkw-Dichte über die Jahre 2000 bis 2012 (zum 31.12. eines

    jeden Jahres) für die beiden Landkreise sowie im Durchschnitt für das Zweckverbandsgebiet.

    Der Motorisierungsgrad des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt in den dargestellten Jahren ist

    geringfügig höher als der Landesdurchschnitt. Die Werte des Saale-Orla-Kreises liegen jedoch

    deutlich über dem Thüringer Durchschnitt, was vordergründig auf die höheren Anforderungen an die

    Mobilität im ländlichen Raum (Flächenkreis) und das ausgedünnte Nahverkehrsangebot

    zurückzuführen ist.

    Bei der Betrachtung des Gesamtzeitraums fällt auf, dass der Bestand an Pkw ab 2007 im Vergleich

    der Vorjahre deutlich verringert ist. Eine Ableitung für den Motorisierungsgrad lässt sich daraus nicht

    treffen, da die Werte aus einer Umstellung des statistischen Erhebungsverfahrens resultieren. Ab

    dem 1. Januar 2007 erfolgte die Erfassung der Kraftfahrzeuge durch das Thüringer Landesamt für

    Statistik ohne vorübergehende Stilllegungen bzw. Außerbetriebsetzungen.

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 16

    Weiterhin führte die Anpassung der Einwohnerzahlen aufgrund des Zensus 2011 zu Verschiebungen

    in den Werten, da die Einwohnerzahl nach unten korrigiert wurde. Demgegenüber steht ein leichter

    Anstieg der Pkw-Anzahl.

    Abbildung 3 Entwicklung der Pkw-Dichte im Verbandsgebiet

    2.7 Verkehrsinfrastruktur

    Das Straßennetz des Verbandsgebietes umfasst ohne Gemeindestraßen 1.427 km.

    Straßenkategorie Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

    Saale-Orla-Kreis Zweckverband

    km km km

    Bundeautobahnen 0 45 45

    Bundesstraßen 136 128 264

    Landesstraßen 238 366 604

    Kreisstraßen 244 270 514

    Gesamtstraßennetz 618 809 1.427

    Tabelle 4 km-Straßennetz nach Straßenkategorie

    Das Zweckverbandsgebiet wird auf Seiten des Saale-Orla-Kreises von der A 9 mit den

    Anschlussstellen Triptis, Dittersdorf, Schleiz und Bad Lobenstein / Hirschberg durchquert, die bisher

    etwa zur Hälfte sechsstreifig ausgebaut wurde. Auch die verbliebenen Abschnitte von Schleiz bis

    Triptis sollen in den nächsten Jahren planmäßig so gebaut werden. Ebenso wichtig ist ein guter

    Ausbauzustand der notwendigen Umleitungsstrecken für eventuelle Abschnittssperrungen

    (Baumaßnahmen, Unfälle); hier besteht noch Nachholbedarf.

    0

    100

    200

    300

    400

    500

    600

    700

    2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

    PK

    W p

    ro 1

    00

    0 E

    W

    Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Saale-Orla-Kreis Zweckverband

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 17

    Bundesautobahn sind für den regionalen ÖPNV weitestgehend uninteressant. Eine Nutzung durch

    den Linienverkehr findet nur im Ausnahmefall statt.

    Von erheblicher Bedeutung ist der Ausbau der L 1048 als Zubringer vom Städtedreieck zur

    Bundesautobahn A 71. Fertiggestellt ist die Ortsumgehung Eichfeld. Der Neubau der Umgehungen

    Schaala (Tunnel) und der dreistreifige Ausbau der L 1048 von Eichfeld bis zur Anbindung Nahwinden

    ist realisiert worden. Nachfolgend ist die weitere Trasse bis Traßdorf leistungsfähig auszubauen.

    Diese Landesstraße wird mit Fertigstellung des Zubringers zur A 71 zur Bundesstraße umgewidmet.

    Das Netz der überregionalen Straßenverbindungen wird repräsentiert durch die

    B 2 Gera -Triptis-Pößneck-Saalfeld, B 90 / L 1093 Saalfeld-Bad Lobenstein,

    B 94 Schleiz-Zeulenroda-Greiz, B 282 Schleiz-Mühltroff-Plauen,

    B 2 Gefell-Töpen-Hof und L 1095 Schleiz-Saalburg-Ebersdorf-Bad Lobenstein

    B 88 AS Bücheloh (A 71)-Gehren-Königsee-Bad Blankenburg-Rudolstadt-Jena-Naumburg

    B 85 / B 90 Rudolstadt-Saalfeld-Leutenberg-Wurzbach-Bad Lobenstein-A 9 und die

    B 281 (Gera-)Mittelpöllnitz-Neustadt/Orla-Pößneck-Saalfeld.

    Die regional bedeutsamen Straßenverbindungen des Hauptnetzes bilden die

    L 1077 Neustadt/Orla-AS Dittersdorf-Oettersdorf-Schleiz

    B 85 Hockeroda-Probstzella-Ludwigsstadt-Kronach

    B 281 Saalfeld-Lichte-Neuhaus am Rennweg-Eisfeld und die

    L 1048 Arnstadt-AS Arnstadt-Süd-Stadtilm-Rudolstadt.

    Die Verkehrsinfrastruktur des Zweckverbandsgebietes wird in Karte 3 dargestellt.

    In den vergangenen Jahren konnten eine Vielzahl von Ortsumgehungen fertiggestellt werden. Die

    Ortsumgehungen wirken sich positiv auf die Gestaltung des StPNV aus, sodass die Ortsdurchfahrten

    in der Regel deutlich entlastet werden.

    Neben dem Straßennetz gilt es, dass Schienennetz zu betrachten. Von großräumiger Bedeutung ist

    die Fernverkehrsverbindung Berlin - Leipzig - Saalfeld - Nürnberg – München. Mit Fertigstellung der

    neuen ICE-Strecke im Thüringer Wald im Jahr 2017 wird Saalfeld seinen ICE-Halt verlieren. Um die

    überregionale schnelle Anbindung zu erhalten, werden Expressverbindungen eingerichtet.

    Verkehrsverbindung von überregionaler Bedeutung ist die eingleisige Hauptbahn (Leipzig - Zeitz) -

    Gera - Weida - Triptis - Neustadt/Orla - Pößneck oberer Bahnhof – Saalfeld. Als regionale

    Hauptverbindungen sind die Strecken Saalfeld - Hockeroda - Leutenberg - Wurzbach - Bad Lobenstein

    - Blankenstein/Saale, Saalfeld - Bad Blankenburg - Rottenbach - Stadtilm - Arnstadt (Erfurt) und

    Saalfeld- Probstzella- Nürnberg zu nennen.

    Eine regionale Nebenbahnverbindung mit großer touristischer Bedeutung ist die Strecke

    "Oberweißbacher Bergbahn", bestehend aus der Standseilbahn Obstfelderschmiede - Lichtenhain

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 18

    und der normalspurigen Strecke Lichtenhain - Cursdorf (für elektrische Triebwagen). Als weitere

    Nebenbahnverbindung ist die Strecke Pößneck-Jena anzusehen.

    2.8 Wirtschaft

    Im Zweckverbandsgebiet ist ein beachtliches Wirtschaftspotenzial vorhanden. Der Landkreis Saalfeld-

    Rudolstadt als traditioneller Industriestandort ist geprägt durch über 100 bedeutende Unternehmen

    der Branchen Stahlerzeugung, Chemie, Elektrotechnik/Elektronik, Medizintechnik, Maschinen- und

    Werkzeugbau, Papierherstellung, Porzellanherstellung und -verarbeitung, Holz- und

    Glasverarbeitung, Kunststofftechnik und Nahrungsmittelproduktion mit einem jährlichen Umsatz von

    über 1,9 Mrd. Euro und einem Exportanteil von 45 %.4 Er zählt damit zu den umsatz- und

    exportstärksten Regionen in Thüringen. Der gesunde Branchenmix (keine Branche über 25%) ist

    Grundlage für ein stabiles Wachstum.

    Der Saale-Orla-Kreis ist durch eine hohe Industriedichte gekennzeichnet und weist mit über 90

    Industriearbeitsplätzen pro 1.000 Einwohner einen Spitzenwert in Thüringen auf. Der Branchenmix

    wird angeführt durch das Ernährungsgewerbe, die Herstellung von Metallerzeugnissen, Gummi- und

    Kunststoffwaren sowie das Holzgewerbe und die Bauzulieferindustrie mit einem jährlichen Umsatz

    von über 1,8 Mrd. Euro. Das größte Unternehmen, die GGP Media GmbH in Pößneck, produziert und

    vertreibt mit über 1.000 Beschäftigten graphische Druckerzeugnisse. Die Wirtschaft im Kreis arbeitet

    auf hohem internationalem Niveau. Die Exportrate beträgt 31 Prozent.

    Verdeutlicht wird das Wirtschaftspotenzial auch durch die zahlreich geschaffenen und auch gut aus-

    gelasteten Industrie- und Gewerbegebiete, welche in Anlage 4 einzeln dargestellt werden.

    Auch die Land- und Forstwirtschaft sowie der Tourismus sind starke Wirtschaftsfaktoren.

    Insbesondere touristisch hat das Zweckverbandsgebiet viel zu bieten. Neben den landschaftlichen

    Schönheiten und Anziehungspunkten bestehen eine Vielzahl historischer und technischer

    Sehenswürdigkeiten sowie saisonale Touristikangebote.

    Die wesentlichen Tourismusgebiete und deren Angebote werden in Anlage 5 gezeigt.

    Dem Tourismus kommt eine tragende Rolle für die Entwicklung des Gebietes zu. Unter dem Aspekt

    der umweltfreundlichen Erschließung der Fremdenverkehrs- und Naherholungsgebiete ergeben sich

    auch für den ÖPNV Fahrgastpotenziale. Allerdings wird auch zukünftig der Schwerpunkt der

    „Erschließung“ des Gebietes durch die individuelle Mobilität der Touristen geschehen (hoher Anteil

    Camping, Weiträumigkeit des Gebietes, relativ geringe Besucherzahlen).

    Für bestimmte Regionen oder Angebote lassen sich aber auch verstärkt die Vorteile des ÖPNV

    integrieren, wie dies am Beispiel der Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn bereits gelungen

    ist.

    4 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Gebietsstand 31.12.2012

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 19

    3 Analyse des ÖPNV im Zweckverbandsgebiet

    3.1 Organisationsstruktur des Straßenpersonennahverkehr

    Im Jahr 2005 wurde die Aufgabenträgerschaft und damit die Verantwortung für die Organisation des

    ÖPNV von den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla auf den Zweckverband ÖPNV Saale-

    Orla übertragen. Seither ist der Zweckverband für die Festlegung der verkehrspolitischen

    Zielsetzungen verantwortlich, wobei er im Sinne der beiden Landkreise handelt. Der Einfluss der

    Landkreise wird darüber hinaus durch die Besetzung der Verbandsversammlung bedingt. Mit jeweils

    fünf Kreistagsmitgliedern sind die beiden Landkreise zu gleichen Teilen stimmberechtigt und treffen

    die Entscheidungen für die Ausgestaltung des ÖPNV im Verbandsgebiet.

    Bis zum Jahr 2013 lagen die Linienkonzessionen noch bei den drei Einzelunternehmen, der OVS

    GmbH, der PVG mbH und der OVO GmbH, welche seit 2005 Teil der KomBus GmbH waren. Die

    Planung für die drei Unternehmen wurde seither durch die Holding durchgeführt. Durch die

    einheitliche Organisation der Betriebsabläufe konnte das Gesamtunternehmen flexibler und

    kostengünstiger wirtschaften und Einsparungen bei den Beschaffungs- und Verwaltungskosten erzielt

    werden. Weiterhin wurde der Einsatz eines einheitlichen Verkehrsleitsystems möglich. Zur weiteren

    Optimierung interner Abläufe wurde sich in 2013 dafür entschieden, die drei Unternehmen auf die

    KomBus Verkehr GmbH zu verschmelzen. Die KomBus Verkehr GmbH trat somit die Rechtsnachfolge

    für die drei Unternehmen an, wodurch auch die Linienkonzessionen auf sie übergegangen sind. Die

    KomBus Verkehr GmbH ist zu 100 Prozent Tochter der KomBus GmbH, welche wiederum zu je 50

    Prozent im Eigentum der beiden Mitgliedslandkreise ist.

    Die derzeitige Organisationsstruktur stellt sich wie folgt dar.

    Abbildung 4 Organisationsstruktur ÖPNV

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 20

    3.2 Schienenpersonennahverkehr

    Die Zuständigkeit für das SPNV im Zweckverbandsgebiet obliegt nach § 3 Abs. 1 ThürÖPNVG dem

    Freistaat Thüringen als Aufgabenträger und der Nahverkehrservicegesellschaft Thüringen mbH als

    Besteller der SPNV-Leistungen.

    Der SPNV hat sowohl im Nahbereich als auch im Regionalbereich (Anbindung an die Oberzentren)

    Erschließungs- und Verteilungsfunktionen zu erfüllen. Hauptaufgabe des SPNV ist die regionale

    Erschließung auf dem bestehenden Liniennetz, wie im Abschnitt 2.7 dargestellt.

    Eine Besonderheit stellt die Oberweißbacher Bergbahn Obstfelderschmiede-Cursdorf dar. Sie gilt als

    touristische Attraktion, erfüllt aber auch Aufgaben im Nahverkehr.

    Im Bahnhof Saalfeld wird bis 2017 die Verknüpfung zum überregionalen Fernverkehr München -

    Berlin hergestellt. Mit Eröffnung der neuen ICE-Trasse über Erfurt wird der ICE-Halt in Saalfeld

    entfallen. Im Zuge dessen, ist die Erweiterung des StPNV-Verkehrsangebotes in Richtung Erfurt zu

    überprüfen.

    Aktuell finden sich im Zweckverbandsgebiet die nachfolgenden Bahnverbindungen.

    Tabelle 5 SPNV- Regionallinien

    Die wichtigsten Übergangsstellen zum SPNV werden in Anlage 6 dargestellt.

    Innerhalb der vergangenen zehn Jahre wurde der Verkehr auf zwei Strecken im Verbandsgebiet

    (Triptis-Unterlemnitz und Schönberg- Schleiz West) abbestellt. Um die überregionale Anbindung der

    Stadt Schleiz zu gewährleisten, wurden Ersatzverkehre mit Bussen bis nach Schönberg eingerichtet.

    Ausführliche Informationen zum SPNV finden sich im „Nahverkehrsplan für den

    Schienenpersonennahverkehr im Freistaat Thüringen“, weshalb an dieser Stelle darauf verwiesen

    wird.

    3.3 Straßenpersonennahverkehr

    Aufgrund der geringen Anbindung des Zweckverbandsgebietes durch den SPNV (vor allem im Bereich

    des Saale-Orla-Kreises) ist größtenteils der StPNV für die Fein- und Flächenerschließung des

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 21

    ländlichen Raumes zuständig. Vorteile des StPNV sind die besseren Zugangsmöglichkeiten aufgrund

    geringerer Haltestellenabstände, die weitaus bessere Anpassungsmöglichkeit an die Topografie

    sowie die bestehende Siedlungsstruktur und die große Netzdichte.

    Das Verbandsgebiet wird durch ein zentrenorientiertes StPNV-Netz erschlossen. Es bestehen sowohl

    Verbindungen aus den Mittelzentren in die Unter- und Kleinzentren sowie in die Fläche als auch

    Verbindungen in der Fläche, um so vor allem Notwendigkeiten des Schülerverkehrs zu genügen.

    Durch das bestehende StPNV-Angebot werden alle Gemeinden und deren Ortsteile im

    Zweckverbandsgebiet bedient.

    Zur besseren Planbarkeit und Vermarktung wurden die Regionallinien in neun Linienbündel und fünf

    Einzellinien zusammengefasst. (Abschnitt 5.2) Darüber hinaus bestehen zwölf Stadlinien in den

    Städten Saalfeld, Rudolstadt, Pößneck, Schleiz, Bad Lobenstein sowie die verbindenden Linien im

    Städtedreieck. Linien mit überregionaler Bedeutung sind z.B. bilden die Verbindungen Schleiz – Jena,

    Schleiz – Gera und Saalfeld – Neuhaus. Die Darstellung der Linienbündel mit Angaben zu den

    Fahrplankilometern erfolgt in Anlage 7.

    15 der Linien bedienen Ortschaften außerhalb des Verbandsgebietes. Hierzu sind Vereinbarungen

    zwischen allen beteiligten Trägern des Nahverkehrs geschlossen worden. Bei Einfahrt in das VMT-

    Gebiet, wurde die Anwendung des VMT- Tarifes vereinbart. Darüber hinaus, wurde das Tarifsystem

    bei Einfahrt in benachbarte Tarifgebiete angeglichen. Fahrausweise anderer Aufgabenträger werden

    nicht anerkannt und es bestehen keine Bedienverbote.

    Linien

    erste Haltestelle im anderen LK

    benachbarte Verkehrs- unternehmen

    113 Oesteröda, Dienstedt PVG

    114 Neckeroda PVG

    810 Krölpa RVG

    820 Wolfersdorf JES

    405 Neuhaus OVG

    406 Neuhaus OVG

    407 Neuhaus OVG

    302 Neuhaus OVG

    313 Neuhaus

    OVG

    215 Pennewitz IOV

    155 Töpen VU Bachstein

    132 Weckersdorf PRG

    143 Langenbach VVV

    163 Reuth VVV

    964 Freienorla JES

    620 Blechschmiedenhammer, Lichtenberg Ostbayernbus Regensburg

    Tabelle 6 Eigene Linien, die fremdes Gebiet berühren

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 22

    Entgegengesetzt fahren auch andere Aufgabenträger in das Zweckverbandsgebiet ein. Hierzu wurden

    sieben Linien ermittelt.

    Linien

    Verkehrs- unternehmen

    von

    nach

    über

    306 IOV Ilmenau Ilmenau Königsee Gehren

    308 IOV Ilmenau Altenfeld Königsee Herschdorf

    501 U OVG Sonneberg Neuhaus/Rwg. Katzhütte Siegmundsburg

    508 Fa. Ilchmann Masserberg Theuern Katzhütte

    40 PRG Greiz Zeulenroda Neustast Auma/Triptis

    221 PVG Weimar Weimar Rudolstadt Teichel

    Tabelle 7 Fremde, das eigene Gebiet berührende Linien

    3.4 Haltestellen und Verknüpfungspunkte

    Im Verbandsgebiet befinden sich über 2.500 Bushaltestellen. Zentrale Omnibusbahnhöfe bzw.

    Haltestellen befinden sich in Bad Lobenstein, Königsee-Rottenbach, Neustadt, Pößneck, Rudolstadt,

    Saalfeld und Schleiz.

    lfd. Nr.

    Umsteige-/ Verknüpfungspunkt

    Aufeinander abzustimmende Linien

    Umsteige- verbindungen pro Arbeitstag

    [ ] [ ] [ ] [ ]

    1 Bad Lobenstein L1, 610, 620, 630, 640, 720 Bahnstrecke 557

    Vielfach

    2 Rudolstadt, Bahnhof / Anger

    S1, S2, R mit 113, 114, 215, 217, 302, 120, 121, 122, 125 Bahnstrecke 560

    Vielfach

    3 Saalfeld, Bahnhof S1, S2, A, B, D mit 544, 545, 546, 547, 948, 217, 453, 554, 957, 405, Bahnstrecken 555, 557, 560, 561, 221

    vielfach

    4 Königsee-Rottenbach 215 mit 330, 331, 333 8

    5 Pößneck, Busbahnhof A, B, C, 944, 964, 965, 966, 968, 969, 971, 972

    vielfach

    6 Schleiz, Busbahnhof A, B, C mit 132, 143, 155, 610, 611, 710, 720, 721, 730, 810, 820, 821

    vielfach

    7 Neustadt (Orla), Busbahnhof

    822, 830, 831, 832, 944, 981, 82(Stadtverkehr)

    Vielfach

    8 Probstzella 407, 547, 555 Vielfach

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 23

    lfd. Nr.

    Umsteige-/ Verknüpfungspunkt

    Aufeinander abzustimmende Linien

    Umsteige¬- verbindungen pro Arbeitstag

    9 Leutenberg 547, 554, 555 Bahnstrecke 557

    Vielfach

    Tabelle 8 Wichtige Verknüpfungspunkte

    An den Verknüpfungspunkten ist der Übergang der Verkehrsträger sicherzustellen. Hierbei sind

    Rahmenbedingungen einzuhalten. Der Schülerverkehr hat bei der Verknüpfung Vorrang. Bei

    konkurrierenden Anschlussverbindungen, wird nach der Priorität der Anschlüsse entschieden.

    Besonderes Augenmerk liegt auf dem z.B. auf dem Fernverkehr.

    Seit mehreren Jahren besteht Handlungsbedarf für neue zentrale Busbahnhöfe in Bad Lobenstein

    und in Rudolstadt. Ein neuer Verknüpfungspunkt zwischen Bus und Bahn entsteht im Bereich

    Rottenbach. Weitere Zugangsstellen zum SPNV werden in Anlage 6 verdeutlicht.

    Für eine große Anzahl der übrigen Haltestellen besteht baulicher Verbesserungsbedarf, vor allem um

    die laut PBefG vorgeschriebene Barrierefreiheit bis 2022 zu erreichen. Resultierend aus der

    schlechten Haushaltssituation der Städte und Gemeinden, werden Investitionen im Bereich der

    Haltestellen von Jahr zu Jahr verschoben.

    Zur Verbesserung der Fahrgastinformation wurden in den letzten Jahren digitale

    Fahrgastinformationssysteme im Bereich der Stadtverkehre installiert. 100 Haltestellen sind mit

    diesen Anzeigen ausgestattet. Tendenz steigend.

    Zur Beschleunigung des ÖPNV sind in den Städten Saalfeld und Rudolstadt im Rahmen der

    kurzfristigen Möglichkeiten Busspuren und von Bussen des StPNV angesteuerte Lichtsignalanlagen

    eingerichtet.

    3.5 Fahrzeugtechnik

    Die KomBus hält 231 Busse vor mit einem Durchschnittsalter von 8,4 Jahren. Davon werden 31 im

    Stadtverkehr eingesetzt und 196 im Regionalbusverkehr. Hinzu kommen vier Reisebusse. Im Jahr

    2013/2014 wurden sechs 14,7m Busse angeschafft, um dem hohen Fahrgastaufkommen im

    Städtedreieck gerecht zu werden. Der Anteil an Niederflurfahrzeugen inklusive Low-Entry-Bussen

    beträgt 53 Prozent. Alle Fahrzeuge sind mit RBL-Technik, Fahrscheindruckern und akustischen

    Fahrgastinformationen ausgestattet. 120 Fahrzeuge im Stadtverkehr bieten darüber hinaus optische

    Fahrgastinformation.

    Das beauftragte Verkehrsunternehmen ist aus wirtschaftlichen Gründen gehalten, einen ökonomisch

    optimierten Fahrzeugpark zu betreiben. Er soll sowohl den Anforderungen der Hauptverkehrszeiten

    genügen, als auch einen wirtschaftlichen Einsatz in den verkehrsschwachen Zeiten ermöglichen.

    Der StPNV wird mit Linienbussen betrieben, die dem VDV-Standard entsprechen. In

    verkehrsschwachen Zeiten und auf verkehrsschwachen Strecken werden außerdem Kleinbusse und

    als flexible Bedienungsform auf einzelnen Relationen Rufbusse eingesetzt.

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 24

    Angaben zu den Standards der eingesetzten Fahrzeuge finden sich in Anlage 8. Die Vorgaben für die

    Fahrzeugtypen wurden den Linien in Anlage 7 zugeordnet.

    3.6 Leistungsangebot

    Der integrierte Schülerverkehr ruft im Linienverkehr enorme Leistungsspitzen am Morgen und am

    frühen Nachmittag hervor. Der arbeitstägliche Verlauf der im Einsatz befindlichen Busse (Fahrer)

    über die Tageszeit ist in nachfolgend qualitativ abgebildet.

    Abbildung 5 Buseinsatz an Arbeitstagen

    Das im Überlandverkehr bestehende Angebot basiert in weiten Teilen auf den gewachsenen

    Strukturen beider Landkreise und wird darüber hinaus weitestgehend von den Erfordernissen des

    Schülerverkehrs bestimmt. Tagtäglich werden mehr als 7.600 Schüler befördert. Durch die

    Einführung von Ganztagsschulen wird sich die blaue Kurve nachmittags weiter ausdehnen, worauf im

    Abschnitt 5.1 eingegangen wird.

    Um den Fahrgastbedürfnissen nachkommen zu können, wurden die Stadtverkehre neu gestaltet. Das

    betrifft die Netze, die Fahrpläne, den eingesetzten Fahrzeugpark und das Erscheinungsbild als eigene

    Verkehrsart. Die weitestgehenden Änderungen gibt es im Städtedreieck, in dem das Produkt

    „Städtedreieck mobil“ geschaffen wurde. In geringerem Umfang trifft das ebenso auf die

    Produktpalette „Stadt Pößneck mobil“, Stadt Schleiz mobil“ und „Bad Lobenstein mobil“ zu.

    Trotz in der Vergangenheit erfolgter Fahrplankürzungen (vorwiegend im Gebiet Landkreis Saalfeld-

    Rudolstadt) kann das Fahrtenangebot im Verbandsgebiet noch als gut angesehen werden. Speziell

    0

    20

    40

    60

    80

    100

    120

    140

    160

    180

    200

    4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 1

    Fah

    rzeu

    ge im

    Ein

    satz

    Uhrzeit

    Fahrzeugeinsatzdiagramm Referenztag: Dienstag

    Ferien

    Schule

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 25

    auf den Stadtbuslinien besteht ein umfangreiches Fahrplanangebot für den StPNV. Im Städtedreieck

    werden am Wochenende rund um die Uhr Fahrten angeboten.

    An den Wochenenden und Feiertagen, nachts und während der Schulferien besteht vor allem im

    Überlandverkehr ein gegenüber den Arbeitstagen ausgedünntes Angebot, welches der Nachfrage

    nicht immer entsprechen kann und der Akzeptanz des Nahverkehrs nicht förderlich ist.

    Der Bedarf bzw. die Auslastung der einzelnen Linien wird durch das Verkehrsunternehmen in

    monatlichen Linienanalysen ermittelt. So wird z. B. auf erhöhten Bedarf im Stadtverkehr kurzfristig

    durch zusätzliche Busse reagiert. Auch bei Straßensperrungen oder Baumaßnahmen werden

    kurzfristig Angebotsänderungen realisiert.

    3.7 Beförderungsaufkommen

    In Tabelle 9 wird das Beförderungsaufkommen dargestellt. Im Betrachtungszeitraum von 2006-2013

    ist zu erkennen, dass sich das Gesamtbeförderungsaufkommen erheblich reduziert hat. Während die

    Beförderungsfälle im Jedermann-Verkehr nahezu gehalten werden konnten, gehen die

    Beförderungsfälle im Schülerverkehr deutlich zurück. Der Verringerung im Jedermann-Verkehr

    konnte mit Neugestaltung der Stadtverkehre sowie der Einführung des Mobi-Tickets,

    entgegengewirkt werden. Dennoch ist ein weiteres Sinken dieser Werte wegen des weiteren

    Bevölkerungsrückganges zukünftig nicht zu vermeiden.

    Im Jahr 2013 entfallen auf den Schülerverkehr (ohne freigestellten) 62 Prozent der Beförderungsfälle.

    Dieses Übergewicht des Schülerverkehrs am Gesamtverkehr beeinflusst die Gestaltung des StPNV

    maßgeblich und lässt für den übrigen Bereich nur geringe Spielräume. Andererseits hat der

    Zweckverband auf die Höhe des Aufkommens keinerlei Einfluss und kann dem negativen Trend nicht

    gegensteuern.

    Beförderungsart

    Beförderungsfälle nach §42 PBefG

    Schüler nach FVO

    Beförderungs- fälle gesamt

    Veränderung zum Vorjahr Jahr gesamt davon Schüler

    davon übriger StPNV

    2006 8.948.076 6.026.226 2.921.850 558.767 9.506.843 -6,61%

    2007 8.504.398 5.579.822 2.924.576 617.480 9.121.878 -4,22%

    2008 8.737.497 5.684.138 3.053.360 675.053 9.412.550 3,09%

    2009 8.486.784 5.421.091 3.065.693 639.199 9.125.983 -3,14%

    2010 8.601.151 5.600.548 3.000.603 701.781 9.302.932 1,90%

    2011 8.452.951 5.591.261 2.861.690 718.280 9.171.231 -1,44%

    2012 8.217.123 5.506.577 2.710.546 682.701 8.899.824 -3,05%

    2013 8.189.008 5.457.096 2.731.912 726.359 8.915.367 0,17% Tabelle 9 Beförderungsaufkommen

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 26

    3.8 Tarifsystem

    Bedingt durch das große Bedienungsgebiet und die unterschiedlichen Verkehrsarten gibt es ein sehr

    umfangreiches Tarifsystem. Grundsätzlich existieren für die Stadtverkehre und die Überlandverkehre

    unterschiedliche, aber miteinander verbundene, Tarifsysteme. Dabei gibt es Einzel- und

    Mehrfahrtenkarten sowie Wochen- und Monatskarten. Als „Jahreskarten“ existiert das „Job-Ticket“.

    Hierfür wird ein Vertrag zwischen Verkehrsunternehmen und Arbeitgebern geschlossen, wodurch die

    Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens ein Ticket erhalten womit sie ganzjährig Fahrten im

    Bedienungsgebiet der KomBus durchführen können. An Wochenenden und Feiertagen besteht

    darüber hinaus die Möglichkeit, mehrere Familienangehörige kostenlos mitzunehmen.

    In Vereinbarung mit den Jobcentern der beiden Kreise gibt es für die Empfänger von Arbeitslosengeld

    eine besondere Form des Jobtickets. Das günstige Mobilitätsticket, kann in einem oder beiden

    Landkreisen genutzt werden.

    Die Tarife im Zweckverbandsgebiet sind Bestandteil eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages.

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 27

    4 Verkehrspolitische Zielsetzungen und Qualitätsmerkmale

    4.1 Beförderungsaufgabe und allgemeine Zielsetzungen

    Der Zweckverband Saale-Orla ist Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr in den

    Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla und nimmt somit alle im Zusammenhang stehenden

    Aufgaben (unter Beachtung der Verbandssatzung) für seine Mitglieder wahr..

    Den Einwohnern des Verbandsgebietes soll ein qualitativ hochwertiger, zuverlässiger und attraktiver

    Omnibusverkehr angeboten werden, der die wirtschaftlichen Zwänge des Aufgabenträgers sowie

    seiner Mitglieder berücksichtigt.

    Allgemein werden zwei grundsätzliche Beförderungsaufgaben definiert:

    Im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge ist der Bevölkerung, welche auf den öffentlichen

    Personennahverkehr angewiesen ist (etwa ein Drittel) die lebensnotwendige Mobilität in

    bezahlbarer Form zu sichern. Der ÖPNV ist ein alternativloses Mobilitätsangebot zur Absicherung

    des Schülerverkehrs und für die o. g. Personengruppe für alle übrigen notwendigen Erfordernisse

    (Berufs-, Einkaufs-, Arzt-, Behörden- und Freizeitverkehre). Mobilitätseingeschränkten Personen

    soll die notwendige Integration in die Gesellschaft erleichtert werden.

    Für die nicht unbedingt auf den ÖPNV angewiesenen Teile der Bevölkerung kann er eine

    sinnvolle und wünschenswerte Alternative darstellen.

    Die Ausgestaltung der Beförderungsgrundsätze unterliegt den allgemeinen Zielsetzungen für den

    ÖPNV im Zweckverbandsgebiet.

    Der ÖPNV im Zweckverbandsgebiet ist am Bedarf seiner Nutzer auszurichten und unter der

    Maßgabe politischer, rechtlicher und finanzieller Aspekte sicherzustellen.

    Im Sinne der Imagepflege des ÖPNV, sind Kundenanforderungen zur Erreichung einer guten

    Kundenzufriedenheit zu berücksichtigen. Sofern nicht wirtschaftliche Aspekte entgegenstehen.

    Die Zusammenarbeit zwischen dem Zweckverband ÖPNV Saale-Orla, den Aufgabenträgern für

    den Schülerverkehr, dem SPNV und mit benachbarten Aufgabenträgern soll weiter verbessert

    werden. Hierzu ist es insbesondere erforderlich, dass die Verkehrsangebote mit benachbarten

    Aufgabenträgern abgestimmt und tariflich weitestgehend angeglichen werden. Ebenso ist die

    Realisierung der gegenseitigen Fahrscheinanerkennung zwischen den Aufgabenträgern

    voranzutreiben.

    In Zusammenarbeit mit den Landkreisen sind die Bedarfsspitzen resultierend aus dem

    Schülerverkehr zu senken. Entscheidungen für Schulstandorte und Festlegung von

    Schuleinzugsgebieten sollen unter Berücksichtigung der Belange des ÖPNV getroffen werden. Die

    Wirtschaftlichkeit und dauerhafte Durchführbarkeit freigestellter oder individueller

    Schülerverkehr sollen durch Vergleichsbetrachtungen nachgewiesen werden.

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 28

    Das bestehende Angebot des SPNV wird als sinnvolle Ergänzung zum StPNV gesehen und soll

    durch Erhaltung bzw. Ausbau der Verknüpfungspunkte zwischen Bahn und Bus unterstützt

    werden. Konkurrierende Verkehre dürfen nicht aufgebaut werden.

    Die Nachfrage soll weitestgehend gebündelt und aufeinander abgestimmt werden, um eine

    maximale Kapazitätsauslastung zu erreichen.

    Es ist ein einheitliches Tarifsystem vorzuhalten. Die Tarife sind sozial verträglich unter dem

    Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu gestalten.

    Fahrgastinformationen sind einheitlich und flächendeckend vorzuhalten und sind dem Bedarf der

    Nutzer nach elektronischen Auskunftsmöglichkeiten anzupassen.

    Das beauftragte Verkehrsunternehmen hat alle organisatorischen und technischen

    Möglichkeiten zu nutzen, um zur Kostenreduzierung im ÖPNV beizutragen.

    4.2 Organisatorische, verkehrliche und tarifliche Kooperationen

    Mit der Aufgabenübertragung an den Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Saale-Orla

    besteht eine kreisübergreifende Arbeitsebene, die alle Aufgaben der vorherigen Träger des ÖPNV

    umfassend erfüllt. Durch die Verbandsversammlung ist der erforderliche Einfluss der Landkreise

    gesichert.

    Mit der Verschmelzung der drei Verkehrsunternehmen OVS, PVG und OVO auf die KomBus Verkehr

    GmbH im Juli 2013, hält dieses Unternehmen alleinig die Linienkonzessionen inne. Das

    Verkehrsunternehmen wird durch den Zweckverband zur Erbringung des fahrplanmäßigen

    Verkehrsangebotes zur Bedienung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr mittels

    Verkehrsfinanzierungsvertrag gebunden. Durch die Gesellschafterstruktur der KomBus GmbH (beide

    Landkreise Gesellschafter zu je 50 %) ist auch hier der Einfluss der originären Träger des ÖPNV

    gegeben. Die Strukturen sind zur Integration weiterer Partner offen.

    Seit 2006 gibt es bereits zwischen den Unternehmen der KomBus-Gruppe ein gemeinsames

    Fahrscheinsortiment (Fahrscheinanerkennung auf gemeinsam befahrenen Linien bzw. Teilstrecken).

    Gebietsübergreifende Kooperationen zur Gestaltung und Einführung gemeinsamer Fahrscheintarife

    (z. B. VMT)dürfen nicht zu einem steigenden Aufwand und zu Durchtarifierungsverlusten führen, die

    von den Verkehrsunternehmen oder vom Zweckverband getragen werden müssen.

    4.3 Ziele und Grundsätze der Erschließungs- und Verbindungsqualität

    Die Darstellung der Richtwerte zur Erschließungs- und Verbindungsqualität dient bei Bedarf der

    Überprüfung der verkehrspolitischen Vorgaben. Bei der Definition der Richtwerte ist zu beachten,

    dass es die Siedlungsstruktur im Zweckverbandsgebiet nicht generell ermöglicht, einen

    gleichwertigen ÖPNV in allen Ortschaften anzubieten. Die Kleingliedrigkeit der Gemeinden lässt es

    nicht zu, Vorgaben anhand der Einwohnerzahl zu definieren. Für die Mindestbedienhäufigkeit der

    Orte sollen nachfolgende Grundsätze als Orientierungsbasis gelten:

    Anfahren einer Ortschaft (außerhalb von dicht bebauten Gebieten und Städten) einschließlich

    des Schülerverkehrs bis dreimal am Tag.

    In Ferienzeiten sind tageweise bedarfsgerechte Verkehre anzubieten.

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 29

    Mindestauslastung der Omnibusse außerhalb des Schülerverkehrs und betriebsnotwendiger

    Fahrten (durchschnittlich pro Fahrt im Minimum 6 Fahrgäste).

    Die Auslastung der Linien soll mittels Linienanalysen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen

    kontinuierlich geprüft und nachgewiesen werden. Sofern diese Kriterien nicht erreicht werden und

    ein konventioneller Linienverkehr unzweckmäßig sein sollte, sind verstärkt bedarfsorientierte

    Bedienformen einzusetzen. Ziel ist es, den Bedürfnissen der Anbindung von Ortschaften an zentrale

    Orte, Arbeitsplatz- und Ausbildungszentren, medizinische Versorgungszentren sowie an überörtliche

    bedeutende Ziele für Tourismus, Sport und Kultur gerecht zu werden. Zu berücksichtigen ist dabei,

    dass Angebote nur im Rahmen eines angemessenen finanziellen Aufwands geschaffen werden, die

    den wirtschaftlichen Belangen des Verkehrsunternehmens und des Zweckverbandes Rechnung

    tragen.

    Teil der Erschließungsqualität ist die Festlegung von Einzugsradien (Luftlinienentfernung) für

    Haltestellen. Die Darstellung orientiert sich an den Empfehlungen des Verbandes deutscher

    Verkehrsunternehmen. Hierbei wird die Luftlinienentfernung angegeben sowie die Gehzeit, um die

    Haltestelle fußläufig zu erreichen.

    Verkehrsgebiet StPNV (Bus) SPNV

    dicht bebaute Gebiete und Städte 500 m

    (9 min)

    1.000 m

    (17 min)

    Sonstige Ortschaften 800 m

    (14 min)

    1.000 m

    (17 min)

    Begründete Ausnahmen sind zulässig.

    Angaben zur Gehzeit berücksichtigen eine mittlere Gehgeschwindigkeit von 70 m/min und einen Umwegfaktor

    von 20%.

    Tabelle 10 Einzugsbereich von ÖPNV-Haltestellen und entsprechenden Gehzeiten

    Begründete Ausnahmen können sein:

    Siedlungsflächen mit sehr niedriger Bebauungsdichte oder geringer Größe, auf denen das ÖPNV-

    Potenzial folglich sehr gering ist,

    Gewerbe- und Industrieflächen, die nicht befahrbar sind oder nur sehr wenige Beschäftigte oder

    Besucher aufweisen,

    Siedlungsteile, die aufgrund topografischer und baulicher Gegebenheiten nicht befahrbar sind.

    Der Luftlinienradius berücksichtigt keine topografischen Besonderheiten, die ein schnelles Erreichen

    der Haltestelle trotz geringem Einzugsradius verhindern (z. B. Steigerungen, umwegige

    Fußwegführung, Querung von Bahnstrecken oder Flussläufen). Daher wird die Gehzeit unter

    Berücksichtigung eines Umwegfaktors von 20% und einer mittleren Gehgeschwindigkeit von

    70 m/min ausgewiesen. Weiterhin sollen die im § 2 ThürÖPNVG formulierten Standards

    Berücksichtigung finden.

    Bezüglich der Verbindungsqualität sind die bisher angewendeten Fahrplangestaltungsmerkmale – für

    die Verbindungsachsen (Taktzeit 1h) und Stadtbusnetze (Taktzeit entsprechend Stadtbussystemen)

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 30

    angebotsorientiert sowie im ländlichen Raum bedarfsorientiert, beizubehalten. Die Linien sind

    weitestgehend auf die Zentren entlang der Verkehrsachsen auszurichten und an den wichtigsten

    Knotenpunkten so zu vertakten, dass sie den Bedürfnissen der Fahrgäste, soweit dem kein

    unverhältnismäßiger organisatorischer und finanzieller Aufwand entgegensteht.

    An Verknüpfungspunkten sollen die Umstiegszeiten zwischen Bus-Bus und Bus-Bahn bzw. Bahn-Bus

    möglichst kurz gehalten werden. Anschlüsse sind an den wichtigsten Verknüpfungspunkten

    zumindest in Lastrichtung sicherzustellen.

    4.4 Ziele und Grundsätze der Beförderungs- und Angebotsqualität

    Neben den von Fahrgästen gewünschten Hauptattraktivitätsmerkmalen Häufigkeit, Schnelligkeit,

    Pünktlichkeit und Verlässlichkeit, haben der gebotene Komfort und die Ausstattung bei der

    Ausgestaltung des StPNV eine hohe Priorität. Entscheidend für das Marketing und die Wahrnehmung

    des Öffentlichen Personennahverkehrs im Zweckverbandsgebiet ist, mit welcher Qualität die

    Verkehrsleistungen erbracht werden. Unabdingbar gehört dazu, dass der Kunde vor der Fahrt

    geeignete Auskunftsmöglichkeiten hat, die ihm das bestehende Verkehrsangebot nahe bringen.

    Während und nach der Fahrt muss er im Fahrzeug und an Haltestellen Standards vorfinden, die einen

    positiven Eindruck hinterlassen. Insofern ist es wichtig, Qualitätsmerkmale zu definieren.

    4.4.1 Fahrzeuge

    Die eingesetzten Fahrzeuge sollen dem Fahrgast grundsätzlich komfortabel, sicher und sauber zur

    Verfügung stehen. Bei der Anschaffung ist darauf zu achten, dass die Fahrzeuge dem Stand der

    Technik zum Zeitpunkt ihrer Anschaffung entsprechen. Kriterien hierfür sind Komfort,

    Abgasemission, Fahrverhalten, Fahrsicherheit und Energieverbrauch. Im Hinblick auf die Novellierung

    des PBefG bezüglich der Herstellung der Barrierefreiheit für sensorisch eingeschränkte Personen bis

    zum Jahr 2022, ist bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge auf barrierefreie Fahrzeugtypen bzw.

    Ausstattungsmerkmale im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit zu achten. In Anlage 8 werden

    die Fahrzeugstandards definiert, welche zum Einsatz kommen.

    Bei der Beschaffung bzw. Unterhalt von Fahrzeugen sind zunehmend folgende Merkmale zu erfüllen:

    Einheitliche und verständliche elektronische Fahrtzielanzeige außen am Bus und akustische sowie

    visuelle Haltestelleninformation im Bus.

    Niederflurtechnik- und Kneelingfunktion, im Regionalverkehr Berücksichtigung topografischer

    Verhältnisse beim Einsatz von Niederflurfahrzeugen, zumindest Low-Entry-Fahrzeuge (ggf.

    ersatzweise manuelle Rampe/Hublift).

    Haltestellenwunschtaste für mobilitätseingeschränkte Personen.

    Vorhaltung von Steh- und Abstellflächen sowie Mitnahmemöglichkeit für Kinderwagen und

    Rollstühle (ggf. Fahrrädern, Möglichkeit in Form von Gepäckträgern nutzen).

    Möglichkeit des Fahrscheinverkaufs, Ausstattung mit Fahrscheindruckern.

    Verbesserung des Fahrzeugkomforts durch Einsatz von Klimaanlagen soll in den Stadtverkehren

    aufgrund des hohen Fahrgastaufkommens und der geringen Haltestellenabstände erfolgen..

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 31

    Fahrzeuge sollen einem einheitlichen Farbgebungskonzept entsprechen. Ausgenommen hiervon

    ist das Anbringen von Außenwerbung, welche als zusätzliche Einkommensmöglichkeit genutzt

    werden soll. Dabei muss das Corporate Design erkennbar bleiben.

    In der Wintersaison sind die Fahrzeuge vorgeheizt bereitzustellen.

    Technische Ausstattung der Busse zur Ansteuerung der für die Busumlaufbeschleunigung

    vorgesehenen Lichtzeichenanlagen und RBL-System.

    Fahrzeuge können solang eingesetzt werden, wie diese im technisch einwandfreien Zustand sind

    und es wirtschaftlich sinnvoll ist. Eine Orientierung über den Einsatzzeitraum gibt dazu Anlage 8.

    Die Reinigung der Busse erfolgt regelmäßig, wobei eine Grundreinigung in den Sommermonaten

    einmal in der Woche und in der Wintersaison mindestens zweimal die Woche vorgenommen

    werden sollte. Spätestens am Ende einer jeden Fahrt sollte der Grobmüll durch das Fahrpersonal

    beseitigt werden, solang dadurch der Betriebsablauf nicht gestört wird. Grobe Verschmutzungen

    im Innenraum sind unverzüglich zu beseitigen, gegebenenfalls ist der Bus auszuwechseln.

    4.4.2 Haltestellen

    Die Ausgestaltung der Haltestellen hat bei der Akzeptanz durch die Fahrgäste einen hohen

    Stellenwert. Deshalb muss ihr Angebot und Zustand stetig verbessert werden.

    Gestaltung und Unterhaltung der Haltestellen ist Aufgabe der Städte und Gemeinden und spiegelt

    die Wertigkeit des ÖPNV für die Kommune wider; Fahrtenangebot und ansprechende Haltestellen

    bedingen sich gegenseitig.

    Die Haltestellen sollen in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen geplant und unterhalten

    werden. Dies ist unerlässlich, da das Verkehrsunternehmen für die Ausstattung der Haltestellen mit

    Fahrplänen, Tarifinformationen und Haltestellenbeschilderung zuständig ist.

    Folgende Standards sind zu berücksichtigen

    Barrierefreier Zugang zu Haltestellen ist zu gewährleisten,

    Haltestellen sollen funktionell, sicher und sauber vorzuhalten,

    Ausstattung mit Haltestellenschild,

    Witterungsschutz ist entsprechend der Bedeutung der Haltestelle vorzuhalten. Gegebenenfalls

    sollten Sitzgelegenheiten für Senioren und eingeschränkte Personen vorgehalten werden,

    Bei der Einrichtung neuer Haltestellen bzw. Ausbau alter sind die örtlichen und verkehrlichen

    Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen,

    Bei Neu-bzw. Ausbau von Haltestellen soll auf eine ausreichende Beleuchtung geachtet werden,

    Fahrgastinformationen sind einheitlich und sowohl in Textform als auch grafisch (mit

    Liniennetzplan) anzubringen. Darüber hinaus sollen Fahrplanaushänge mit QR-Codes

    ausgestattet werden, um der zunehmenden Nutzung elektronischer Auskunftsportale Rechnung

    zu tragen.

    Sukzessiver Ausbau dynamischer Fahrgastanzeigen mit akustischer Auskunftsmöglichkeit.

    Die einschlägigen DIN-Normen zur barrierefreien Gestaltung der Haltestellen sind zu beachten.

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 32

    4.4.3 Fahrgastinformation, Service und Personal

    Fahrgastinformationen

    Neben den klassischen Printmedien in Form von Fahrplanheften und Aushängen sind die

    elektronischen Möglichkeiten in Form von Homepage und Apps für Smartphones und deren

    Anwendbarkeit zu nutzen. Damit sollen dem Fahrgast Anschlüsse gezeigt und ausreichend

    Informationen auch zu überschreitenden Linien zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist und bleibt

    weiterhin, dass auch Informationen zu Tarifen problemlos zu erhalten sind. Ferner sind

    Informationen in touristisch interessanten Bereichen sowie zentralen Orten des alltäglichen Lebens

    (z. B. Krankenhäuser, Einkaufszentren) zur Verfügung zu stellen. Dabei sollte besonders darauf

    geachtet werden, dass auch der Liniennetzplan zur Orientierung über das gesamte Bediengebiet

    hinterlegt wird.

    Perspektivisch sollen dynamische Fahrplanauskunftssysteme mit Echtzeitdaten zu Ankunft- und

    Abfahrtszeiten ausgebaut werden, wobei die Umsetzung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten

    erfolgen soll. Vorrang sind hierbei denn Hauptverknüpfungspunkten sowie Haltestellen mit hoher

    Nachfrage zu geben. Darüber hinaus unterstützt der Zweckverband das Projekt Thüringer

    Datendrehscheibe.

    Service

    Durch das Verkehrsunternehmen sind Servicezentren und eine telefonische Servicenummer

    (werktags 7.00-17.00 Uhr) vorzuhalten. Die Serviceeinrichtungen sollen dem Fahrgast kompetente

    und schnelle Auskünfte erteilen und sich Problemen, Beschwerden und Anfragen der Kunden

    annehmen. Als wichtig wird erachtet, dass jeder Kunde auch zeitnah eine Antwort auf sein Anliegen

    erhält.

    Personal

    Fahrpersonal und Servicemitarbeiter sind das Aushängeschild des Öffentlichen Personennahverkehrs

    und tragen zu großen Teilen zum Image bei. Aus diesem Grund ist dafür zu sorgen, dass die

    Mitarbeiter folgende Anforderungen erfüllen:

    Freundliches, kompetentes und pflichtbewusstes Auftreten.

    Auskunftsfähigkeit zu Fahrplänen, Beförderungstarifen, Aktionen des Verkehrsunternehmens

    und Fahrausweiserwerb.

    Ortskenntnis im Einsatzgebiet.

    Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

    Beherrschung von Kommunikationstechnik und Betriebstechnik.

    Darüber hinaus muss das Erscheinungsbild der Mitarbeiter stets angemessen sein. Dazu gehört es,

    dass Dienstkleidung (Dienstbluse/-Hemd oder Poloshirt und witterungsbedingte Oberbekleidung) zu

    tragen ist.

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 33

    Die genannten Anforderungen gelten auch für Subunternehmer, die vom Verkehrsunternehmen

    beauftragt werden.

    4.4.4 Tarifentwicklung

    Durch den Abschluss eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages zur Beauftragung der KomBus

    Verkehr GmbH mit öffentlichen Personenverkehrsleistungen durch den Zweckverband ab dem

    01.01.2017, geht die Verantwortung der Tarifgestaltung vom Zweckverband an das

    Verkehrsunternehmen über. Im Rahmen des Vertrages trägt das Verkehrsunternehmen das

    unternehmerische Risiko für die erzielten Fahrgeldeinnahmen. Insofern sind dem Unternehmen

    Gestaltungsmöglichkeiten zur Korrektur des Tarifsystems einzuräumen. Entsprechend der

    vertraglichen Regelungen kann das Unternehmen die Beförderungsentgelte um bis zu 3%-Punkte p.a.

    oberhalb der Veränderung des Verbraucherpreisindex des Freistaates Thüringen in den verfügbaren

    letzten zwölf vollen Kalendermonaten vor der Tarifentscheidung vornehmen. Für weitere Regelungen

    zur Anpassung des Tarifsystems gelten die Bedingungen des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages.

    Das Unternehmen hat den Zweckverband mindestens zwei Monate im Vorhinein über beabsichtigte

    Tarifanpassungen zu informieren und sich mit ihm ins Benehmen zu setzen.

    Das Tarifsystem ist so zu gestalten, dass es den Verkehrsbedürfnissen der Bevölkerung entspricht

    sowie betriebswirtschaftlichen Ansprüchen des Unternehmens gerecht wird. Gemäß § 2 Abs. 3

    ThürÖPNVG soll die Bevölkerung die Möglichkeit erhalten, den ÖPNV zu sozialverträglichen Tarifen

    zu nutzen. Aus diesem Grund ist ein sich allein durch Fahrgeldeinnahmen finanzierender ÖPNV ist

    nicht realistisch.

    Eine gewisse Ausnahme bilden die Stadtverkehre. Ihre Tarife sollen so gestaltet werden, dass der

    Deckungsbeitrag möglichst erreicht wird.

    Die Fahrscheintarife sollen sich an dem allgemeinen Preisniveau der Region orientieren. Da sich

    Fahrpreiserhöhungen auch auf die Kosten im Schülerverkehr auswirken, ist besondere Sorgfalt bei

    der Entscheidung für eine Tarifanpassung gegeben.

    Grundsätzlich soll die Tarifstruktur für den Kunden verständlich und leicht handhabbar sein. Soweit

    wirtschaftlich sinnvoll, können Sondertarife mit touristischen Attraktionen bzw. anderen

    Verkehrsmitteln angeboten werden.

    4.4.5 Flexible Bedienungsformen und Freizeitverkehre

    Grundsätzlich obliegen die Nutzung und der Einsatz flexibler Bedienungsformen den

    Verkehrsunternehmen in Absprache mit dem Zweckverband, die durch den Zweckverband ÖPNV

    Saale-Orla mit der Durchführung der Nahverkehrsleistung beauftragt sind. Dies betrifft hauptsächlich

    die Linien, bzw. Linienäste, die seitlich der Haupterschließungsachsen liegen und ein geringes

    Fahrgastaufkommen aufzuweisen haben. Vor allem ist dies für Tagesrandlagen und für die

    Wochenenden bzw. Feiertage zu prüfen. Flexible Bedienungsformen können so eingerichtet werden,

    dass bei erkennbaren Vorteilen entsprechende Erweiterungen oder Reduzierungen flexibler

    Angebote vorgenommen werden können.

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 34

    Die Vielzahl touristischer Angebote im Zweckverbandsgebiet bietet das Potenzial für wirtschaftlich

    sinnvolle und für den Nutzer attraktive Freizeitverkehre. Da die Nutzung touristisch bedeutsamer

    Ziele sowie Routen für den Fahrrad- und Wandertourismus eher zu Wochenend- und Ferienzeiten

    erfolgt, ist eine Anbindung zu diesen Zeiten sinnvoll. Nichtsdestotrotz erfolgt die Entscheidung für ein

    Verkehrsangebot im Einzelfall und nach einer Potenzialanalyse. Die Anbindung im klassischen

    Liniennetz ist meist unwirtschaftlich und von daher nur anzubieten, wenn nachweisbare Synergien

    bestehen (z. B. Verbindungsverkehre).

    Die Möglichkeiten zur Mitnahme von Fahrrädern (Fahrradträger, Anhänger, Fahrradbus) ist auf

    touristisch bedeutsamen Routen nachfrageorientiert auszubauen.

    Um Kundenwünschen zu entsprechen, sind weiterhin Kooperationen mit Veranstaltern und

    touristischen Betreibern anzustreben, um im Bedarfsfall Sonderverkehre anbieten zu können, sofern

    die Finanzierung gewährleistet ist.

    4.4.6 Qualitätssicherung

    Um die angestrebten Standards zu wahren sind regelmäßige Qualitätskontrollen durchzuführen.

    Hierbei ist die Zusammenarbeit zwischen Zweckverband und dem beauftragten

    Verkehrsunternehmen unerlässlich. Informationsquellen zur Ableitung der geleisteten Qualität

    können sein:

    Beschwerdeauswertungen,

    Fahrgastbefragung,

    Soll-Ist-Vergleiche des Wirtschaftsplans,

    Arbeitsstand von Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen,

    Mitarbeiterfeedback,

    Verbrauchsaufzeichnungen,

    Technische Überprüfungen,

    Rechtliche Überprüfungen,

    Überprüfungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

    Anhand der ermittelten Informationen sind Entwicklungen abzuleiten und nachzuregulieren, sofern

    die angestrebten Anforderungen nicht erfüllt werden konnten.

    Hauptkriterien müssen die Bewertung von Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sowie die Einhaltung der

    Vorgaben zu Fahrzeug- und Personaleinsatz sein. Wichtiger Bestandteil des Qualitätsmanagements

    sind strukturierte Zusammenfassungen von Kundenbeschwerden, welche wichtige Hinweise auf

    systematische Mängel in bestimmten Betriebsabläufen oder auch auf zu beeinflussende

    Rahmenbedingungen bringen können.

    Aus der Ermittlung und Erfassung von Qualitätsmängeln und Störungen sind Maßnahmen zum

    nachhaltigen Abbau abzuleiten. Hierzu ist der Zweckverband auf eine enge Zusammenarbeit mit dem

    Verkehrsunternehmen angewiesen. Sollten die Mängel unmittelbar vom Unternehmen beeinflusst

    werden können, sind diese umgehend zu beheben.

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 35

    5 Entwicklungsziele im Nahverkehrsraum bis 2019

    5.1 Leistungsangebote im Straßenpersonennahverkehr

    Oberste Priorität hat die Erschließung der Nahverkehrsströme mit einem grundsätzlich

    bedarfsgerecht gestalteten StPNV-Angebot. Der integrierte Schülerverkehr und das übrige

    Fahrtenangebot sind auf einem bestimmten Linienbündel vom gleichen Konzessionär abzuwickeln. In

    den Stadtverkehren soll dies weitestgehend unabhängig vom Überland- und vom Schülerverkehr

    geschehen.

    Im Überlandverkehr bildet der integrierte Schülerverkehr vor allem aus wirtschaftlichen Gründen das

    Grundgerüst des Gesamtangebotes an Arbeitstagen. Das bedeutet, dass das Maximum aller

    vorhandenen Ressourcen (Fahrzeuge, einsetzbares Personal) während des Schülerverkehrs genutzt

    wird. Gleichfalls kann Werkstattpersonal im Fahrdienst Einsatz finden.

    In schulfreien Zeiten wird auch zukünftig nur ein reduziertes Fahrplanangebot bedient werden

    können, da eine Vielzahl von Fahrten mangels Fahrgastnachfrage nicht erforderlich ist, bzw. so

    unwirtschaftlich sind, dass ein Aufrechterhalten nicht verantwortet werden kann. Diese Zeiten sind

    verstärkt zu nutzen, um dem Personal den zustehenden Urlaub zu gewähren. Dies führt dazu, dass

    das Fahrplanangebot für die übrigen Fahrgäste oft unzureichend ist und verstärkt auf den

    motorisierten Individualverkehr zurückgegriffen werden muss. Gleiches trifft auf die

    Fahrplanangebote an den Wochenenden und an Feiertagen zu. Dieser Zustand ist nicht

    wünschenswert, lässt sich aber unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit nicht vermeiden. Aus

    diesem Grund soll der weitere Einsatz flexible Bedienformen geprüft und im Sinne der Fahrgäste bei

    gleichzeitiger Berücksichtigung der Finanzierbarkeit ausgebaut werden.

    Unter Berücksichtigung o. g. Grundsätze sollen bestehende Verkehrsangebote soweit wie möglich

    unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit erhalten bleiben. Grundlage hierfür ist das

    Fahrplanangebot 2014.

    Auch spezielle Anforderungen zum Bedarf und zur Kundenfreundlichkeit sollen beim

    Leistungsangebot zur Erlangung einer guten Kundenzufriedenheit berücksichtigt werden, welche im

    vorangegangenen Abschnitt definiert wurden.

    Bereits in der Vergangenheit wurde die Erhaltung bzw. der Ausbau der Verknüpfungspunkte

    zwischen Bus und Bahn unterstützt. Das bestehende SPNV- Angebot wird als sinnvolle Ergänzung

    zum StPNV angesehen. Zu betonen ist, dass die beiden Verkehrssysteme keine konkurrierenden

    Verkehre aufbauen dürfen. Die Fahrpläne von Bus und Bahn sind weiter aufeinander abzustimmen,

    um den Bedürfnissen der Fahrgästen Rechnung zu tragen und einen reibungslosen Übergang

    zwischen den Verkehrsmitteln zu ermöglichen.

    Die Schülerbeförderung ist und bleibt eine wesentliche Größe bei der Aufwandsgestaltung des

    Busverkehrs. Sie soll auch künftig, soweit wie wirtschaftlich vorteilhaft, als integrierter

    Schülerverkehr durchgeführt und in enger Zusammenarbeit mit den Schulaufwandsträgern

    insbesondere unter dem Aspekt geringster Gesamtkosten und Abbau der Bedarfsspitzen weiter

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 36

    optimiert werden. Zur Verbesserung der Schülerbeförderung bei sogar reduziertem Aufwand sind

    vorhandene Spielräume auszuloten und spätestens mit jedem neuen Schuljahr wirksam umzusetzen.

    Ansatzpunkte zur Senkung des Aufwandes, insbesondere zur Reduzierung notwendiger Busse wären

    die Zusammenlegung von Schulen in den Gebieten, wo der Beförderungsaufwand bei getrennten

    Standorten besonders hoch ist und die dafür notwendigen Voraussetzungen relativ einfach

    geschaffen werden können,

    Aufgabe peripherer Schulstandorte zugunsten von zentraleren Standorten,

    Festlegung des Einzugsbereiches der Schulen nicht vorrangig nach Verwaltungsgrenzen, sondern

    nach Grenzen, die sich an der Struktur des öffentlichen Verkehrs orientieren.

    Durch die geplante Einführung von Ganztagsschulen ergeben sich zukünftig neue Vorgaben und

    Schwierigkeiten für den ÖPNV. Daraus resultierend wird sich die Nachmittagsspitze verlagen. Folglich

    ist mit der Verlängerung der Schichtzeiten des Fahrpersonals und der damit verbundenen Erhöhung

    des Personalaufwandes zu rechnen.

    Abbildung 6 Auswirkungen von Ganztagsschulen auf die Verkehrsspitzen

    5.2 Liniennetz und Verknüpfungspunkte

    Das angebotene Liniennetz geht im Grunde auf die Strukturen von 1990 zurück. Bereits im

    Nahverkehrsplan 2010 wurden die Linien neu geordnet und aus organisatorischen und

    wirtschaftlichen Gründen in Linienbündel zusammengefasst. Die im Rahmen des Nahverkehrsplanes

    2010 eingerichteten Linienbündel haben sich bewährt.

  • Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 37

    Um den aktuellen Gegebenheiten zu entsprechen, unterliegt das Liniennetz regelmäßigen

    Anpassungen. In der Folge wird das Liniennetz nunmehr in neun Linienbündel für den

    Regionalverkehr, fünf Stadtverkehrssysteme und 5 Einzellinien unterteilt. Im Zuge der Überarbeitung

    wurden die Linien selbst einer Überprüfung unterzogen und soweit erforderlich neu strukturiert. Da

    dies ein stetiger Prozess ist, werden auch in Zukunft Änderungen erfolgen müssen, wenn auch nicht

    in dem bisherigen Ausmaß. Die Linienbündel sowie die beantragten Verkehrsleistungen werden in

    Anlage 7 dargestellt.

    Als Grundsatz für das Verkehrsangebot gilt je nach Finanzierbarkeit die Erschließung aller Gemeinden

    und Ortsteile des Zweckverbandsgebietes. Aufbauend auf einem Grundgerüst an Taktverkehren auf

    den Hauptrelationen wird das Liniennetz durch angebotsorientierte Verkehre in der Fläche ergänzt.

    Die bestehenden Verbindungen zu Orten außerhalb des Zweckverbandsgebietes sollen erhalten

    werden. Sie stellen vorwiegend die notwendigen Verbindungen zu den wichtigen Zentren Erfurt,

    Weimar, Gera, Jena, Plauen, Hof und Ilmenau her und bieten von dort aus weitere überregionale

    Anschlussverbindungen. Sie haben aufgrund anderer Erschließungsrouten ihre Berechtigung neben

    teilweise gleichen Zielorten des SPNV und sind deshalb kein konkurrierender Verkehr.

    Linien benachbarter Aufgabenträger, die in das Verbandsgebiet hineinreichen, stellen die Verbindung

    zu weiteren Zentren wie Sonneberg und Zeulenroda her und werden als Ergänzung der eigenen

    ÖPNV-Angebote gesehen. Die mit benachbarten Aufgabenträgern bestehenden Vereinbarungen

    sollen zeitnah dem jeweiligen Änderungsbedarf angepasst werden. Weiterhin sind Tarife mit

    benachbarten Aufgabenträgern abzustimmen.

    Linien sollen nach Möglichkeit so aufeinander abgestimmt sein, dass an den wichtigen

    Verknüpfungspunkten Umsteigeverbindungen mit kurzen Umsteigezeiten bestehen. Da die meisten

    Linien sternförmig auf die Zentren orientiert sind, sind diese Umsteigebeziehungen vor allem auf die

    Stadtverkehrslinien und den SPNV auszurichten. An den beiden größten Verknüpfungspunkten in

    Saalfeld und Rudolstadt ist dies durch das aktuelle Fahrplanangebot gesichert. In den kleineren

    Zentren werden die Verknüpfungen zwangsläufig ungünstiger, sind jedoch immer noch ausreichend,

    sollten aber einer ständigen Beobachtung unterliegen, um gegebenenfalls optimieren zu können.

    Zur weiteren Angebotsverbesserung sollen bestehende Verknüpfungspunkte des StPNV mit dem

    SPNV besser ausgebaut und beworben werden und ggf. weitere Verknüpfungspunkte erschlossen

    werden. Insbesondere zur Vermeidung von Parkplatzsuchverkehr sollen eventuelle Fuß-, Rad- und

    Parkraumkonzepte der Städte und Gemeinden für zusätzliche Verknüpfungspunke zum StPNV (P+R -

    Parkplätze o.ä.) durch entsprechende Verkehrsangebote unterstützt werden. Durch eine gezielte

    Parkraumbewirtschaftung sollen speziell Langzeitparker zur Nutzung des ÖPNV bewegt werden.

    Bei Streckenstilllegungen im Regionalverkehr des SPNV ist der StPNV unter dem Vorbehalt

    entsprechender Nachfrage und ausreichender Finanzierung bereit und in der Lage, die bestehenden

    Angebote der Bahn bei gegebenenfalls notwendiger Routenanpassung in den Fahrplan zu

    übernehmen.

    Zur weiteren Verbesserung des Stadtbusverkehres im Städtedreieck ist ein zentraler

    Verknüpfungspunkt der Stadtlinien im Bereich Rudolst