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Nahverkehrsplan
des Zweckverbandes ÖPNV Saale-Orla
2015 bis 2019/
Verlängerte Gültigkeit bis 2021
Für das Gebiet des Saale-Orla-Kreises und des
Landkreises Saalfeld-Rudolstadt
Beschlossen durch die Zweckverbandsversammlung am 11. Dezember 2014
Mit Beschluss der Zweckverbandsversammlung Nr. 03/2019 vom
17. Juni 2019 wurde die Geltungsdauer des Nahverkehrsplanes 2015-2019 in
unveränderter Form bis zum 31.12.2021 verlängert.
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 2
Vorbemerkungen
Im Jahr 2005 wurde die Aufgabenträgerschaft entsprechend § 3 Abs. 1 ThürÖPNVG für die
Organisation des ÖPNV von den Landkreisen Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt auf den
Zweckverband ÖPNV Saale-Orla übertragen. Seit der Fortschreibung im Jahr 2007 wird nur noch ein
Nahverkehrsplan für das Zweckverbandsgebiet erstellt. Die Gültigkeit der Fortschreibung ist
entsprechend der gesetzlichen Regelung auf fünf Jahre angelegt.
Am 3. Dezember 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und
zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) 1107/70 des Rates in Kraft
getreten. Aus diesem Grund wurde eine erneute Fortschreibung des Nahverkehrsplanes bereits im
Jahr 2010 vorgenommen, um sich dem aktuellen Rechtsrahmen anzupassen. Die Geltungsdauer des
gültigen Nahverkehrsplanes ist dabei auf das Jahr 2014 begrenzt, sodass die Fortschreibung für 2015-
2019 notwendig wird.
Statistische Daten beziehen sich immer auf den Stichtag 31.12.2013. Abweichungen werden
kenntlich gemacht.
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 3
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen................................................................................................................................. 2
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................ 3
Abbildungsverzeichnis ......................................................................................................................... 5
Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................. 6
Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................ 7
1 Gesetzliche Grundlagen............................................................................................................... 8
2 Analyse des Nahverkehrsraumes des Zweckverbandes ÖPNV Saale-Orla .................................. 9
2.1 Ausdehnung ............................................................................................................................. 9
2.2 Siedlungsstruktur und Raumgliederung .................................................................................. 9
2.3 Bevölkerungsentwicklung ..................................................................................................... 12
2.4 Erwerbstätige und Berufspendler ......................................................................................... 13
2.5 Schüler und Schulstandorte .................................................................................................. 14
2.6 Mobilität ................................................................................................................................ 15
2.7 Verkehrsinfrastruktur ............................................................................................................ 16
2.8 Wirtschaft .............................................................................................................................. 18
3 Analyse des ÖPNV im Zweckverbandsgebiet ............................................................................ 19
3.1 Organisationsstruktur des Straßenpersonennahverkehr ...................................................... 19
3.2 Schienenpersonennahverkehr .............................................................................................. 20
3.3 Straßenpersonennahverkehr ................................................................................................ 20
3.4 Haltestellen und Verknüpfungspunkte ................................................................................. 22
3.5 Fahrzeugtechnik .................................................................................................................... 23
3.6 Leistungsangebot .................................................................................................................. 24
3.7 Beförderungsaufkommen ..................................................................................................... 25
3.8 Tarifsystem ............................................................................................................................ 26
4 Verkehrspolitische Zielsetzungen und Qualitätsmerkmale ....................................................... 27
4.1 Beförderungsaufgabe und allgemeine Zielsetzungen ........................................................... 27
4.2 Organisatorische, verkehrliche und tarifliche Kooperationen .............................................. 28
4.3 Ziele und Grundsätze der Erschließungs- und Verbindungsqualität ..................................... 28
4.4 Ziele und Grundsätze der Beförderungs- und Angebotsqualität .......................................... 30
4.4.1 Fahrzeuge .............................................................................................................................. 30
4.4.2 Haltestellen............................................................................................................................ 31
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 4
4.4.3 Fahrgastinformation, Service und Personal .......................................................................... 32
4.4.4 Tarifentwicklung .................................................................................................................... 33
4.4.5 Flexible Bedienungsformen und Freizeitverkehre ................................................................ 33
4.4.6 Qualitätssicherung ................................................................................................................. 34
5 Entwicklungsziele im Nahverkehrsraum bis 2019 ..................................................................... 35
5.1 Leistungsangebote im Straßenpersonennahverkehr ............................................................ 35
5.2 Liniennetz und Verknüpfungspunkte .................................................................................... 36
5.3 Infrastrukturmaßnahmen ...................................................................................................... 38
5.4 Marketing und Werbung ....................................................................................................... 39
6 Finanzierung des ÖPNV ............................................................................................................. 40
7 Wettbewerb und gesetzliche Rahmenbedingungen ................................................................. 43
Anlagenverzeichnis ............................................................................................................................ 44
Kartenteil ......................................................................................................................................... 108
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 5
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Raumstrukturelle Gliederung ............................................................................................ 11
Abbildung 2 Bevölkerung nach Altersgruppen ...................................................................................... 13
Abbildung 3 Entwicklung der Pkw-Dichte im Verbandsgebiet .............................................................. 16
Abbildung 4 Organisationsstruktur ÖPNV ............................................................................................. 19
Abbildung 5 Buseinsatz an Arbeitstagen ............................................................................................... 24
Abbildung 6 Auswirkungen von Ganztagsschulen auf die Verkehrsspitzen .......................................... 36
Abbildung 7 Entwicklung der Aufwendungen im Verkehrsunternehmen ............................................ 41
Abbildung 8 Entwicklung der Einnahmen im Verkehrsunternehmen ................................................... 41
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 6
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Politische Raumgliederung .................................................................................................... 10
Tabelle 2 Bevölkerungsentwicklung 2002-2030 .................................................................................... 12
Tabelle 3 Entwicklung der Schülerzahlen 2004/05 bis 2019/20 ........................................................... 14
Tabelle 4 km-Straßennetz nach Straßenkategorie ................................................................................ 16
Tabelle 5 SPNV- Regionallinien .............................................................................................................. 20
Tabelle 6 Eigene Linien, die fremdes Gebiet berühren ......................................................................... 21
Tabelle 7 Fremde, das eigene Gebiet berührende Linien ..................................................................... 22
Tabelle 8 Wichtige Verknüpfungspunkte .............................................................................................. 23
Tabelle 9 Beförderungsaufkommen ...................................................................................................... 25
Tabelle 10 Einzugsbereich von ÖPNV-Haltestellen und entsprechenden Gehzeiten ........................... 29
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 7
Abkürzungsverzeichnis
EW Einwohner
EW/km² Einwohner pro Quadratkilometer
FVO Freistellungsverordnung
KBS Kursbuchstrecke
km Kilometer
Mrd. Milliarden
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
PBefG Personenbeförderungsgesetz
Pkw Personenkraftwagen
SPNV Schienenpersonennahverkehr
StPNV Straßenpersonennahverkehr
ThürÖPNVG Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr
VMT Verkehrsverbund Mittelthüringen
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 8
1 Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage für den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Thüringen ist das
Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) in der Fassung der
Neubekanntmachung vom 22.06.2005. § 5 beschreibt die Verpflichtung der Aufgabenträger des
Straßenpersonennahverkehrs (StPNV) zur Erstellung eines Nahverkehrsplanes für einen Zeitraum von
fünf Jahren, der nach Ablauf dieser Dauer oder bedarfsgerecht fortzuschreiben ist.
Weitere maßgebliche Gesetze sind das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gesetz zur
Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG), das Gesetz
zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) und das
Thüringer Gemeindeinfrastrukturgesetz.
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 9
2 Analyse des Nahverkehrsraumes des Zweckverbandes ÖPNV Saale-Orla
2.1 Ausdehnung
Das Zweckverbandsgebiet umfasst den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und den Saale-Orla-Kreis. Das
Territorium wird im Bereich Thüringens durch die Landkreise Sonneberg, Hildburghausen, den Ilm-
Kreis, den Landkreis Weimarer Land, den Saale-Holzland Kreis und den Landkreis Greiz begrenzt.
Weitere Nachbarn sind der Vogtlandkreis in Sachsen und die Landkreise Hof und Kronach in Bayern.
Das Zweckverbandsgebiet liegt im Südosten Thüringens und ist zu großen Teil geprägt durch die
Ausläufer des Thüringer Waldes und des Frankenwaldes (Thüringer Schiefergebirge). Das Gelände im
Saale-Orla-Kreis ist durch einen deutlichen Mittelgebirgscharakter gekennzeichnet. Über 80% der
Fläche liegen über 400 m Höhe. Des Weiteren zeichnet sich das Gebiet durch die Fluss- und
Seenlandschaft, mit Saale, Orla, Schwarza, Sormitz und Wisenta sowie mit markanten Tälern, Senken
(Gebiet der Orlasenke), Stauseen und dem Plothener Teichgebiet aus. Entlang der Saale-Kaskade
finden sich die Hauptsperren bei Bleiloch und Hohenwarte, die die größte Stauseen Deutschlands
bilden.
Das Verbandsgebiet hat eine Flächenausdehnung von 2.183 km², davon der Landkreis Saalfeld-
Rudolstadt 1.035 km² und der Saale-Orla-Kreis 1.148 km². Fast die Hälfte der Fläche bilden Wald- und
Wasserflächen und ein ähnlich hoher Teil wird landwirtschaftlich genutzt.
Die Ost-Westausdehnung beträgt ca. 70 km, die Nord-Südausdehnung ca. 50 km, die Höhenlage liegt
zwischen ca. 169 m über NN im Saaletal) und 792 m über NN am Wetzstein bei Lehesten.
Verkehrsbezogen bestehen insbesondere vom Schwarzatal und von Saalfeld aus auf die
angrenzenden Höhenlagen Höhenunterschiede bis zu ca. 250 m auf kurzen Streckenabschnitten
(Gefällestrecken über 10 %).
Das Klima hat in weiten Teilen des Gebietes Mittelgebirgscharakter. In den Wintermonaten
herrschen überwiegend schwierige Straßenbedingungen.
2.2 Siedlungsstruktur und Raumgliederung
Das Zweckverbandsgebiet zählt ca. 400 Orte und Ortsteile. Ein Großteil dieser Orte findet sich in den
neun Verwaltungsgemeinschaften wieder, wobei 16 Städte und sechs Gemeinden keinen Anschluss
an Verwaltungsgemeinschaften besitzen. Gleichzeitig nehmen drei der Gemeinden Aufgaben als
erfüllende Gemeinde wahr (Tabelle 1).
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 10
Saalfeld-Rudolstadt Saale-Orla-Kreis
Städte ohne Anschluss an eine VGS
Bad Blankenburg, Königsee-Rotten-bach, Leutenberg, Remda-Teichel, Rudolstadt, Saalfeld
Bad Lobenstein, Gefell, Hirschberg, Krölpa, Neustadt an der Orla, Pößneck, Saalburg-Ebersdorf, Schleiz, Tanna, Wurzbach
Verwaltungsgemeinschaften Bergbahnregion/Schwarzatal, Mittleres Schwarzatal, Lichtetal am Rennsteig, , Schiefergebirge
Oppurg, Ranis-Ziegenrück, Saale-Rennsteig, Seenplatte, Triptis (VGS)
Gemeinden ohne VG-An-schluss
Kamsdorf, Kaulsdorf, Saalfelder Höhe, Uhlstädt-Kirchhasel, Unterwellenborn
Remptendorf
Erfüllende Gemeinden Kaulsdorf für: Altenbeuthen, Drognitz, Hohenwarte
Neustadt für: Kospoda, Linda, Stanau Remptendorf für: Burgk
Tabelle 1 Politische Raumgliederung
Über 80 Prozent der Orte bzw. Ortsteile im Verbandsgebiet verzeichnen weniger als 500 Einwohner.
Werden die Einwohnerdaten des Statistischen Landesamtes zum Stichtag 31.12.2012 zugrunde
gelegt, beträgt die Einwohnerdichte im Zweckverbandsgebiet 91 EW/km². Einzeln betrachtet
bedeutet dies für den Landkreis Saalfeld Rudolstadt eine Einwohnerdichte von 108 EW/km² und für
den Saale-Orla-Kreis 74 EW/km². Damit liegt das Verbandsgebiet deutlich unter dem Landesschnitt
Thüringens (2011: 135 EW/km²) und kann vor allem im Saale-Orla-Kreis als äußerst dünn besiedelt
angesehen werden. Nennenswerte Ballungszentren bilden das Städtedreieck mit Saalfeld, Rudolstadt
und Bad Blankenburg mit ca. 60.000 EW sowie die Städte (ohne Ortsteile) Pößneck mit 12.977
Einwohner, Neustadt/Orla mit 7.214 Einwohner, Schleiz mit 5.946 Einwohner und Bad Lobenstein mit
5.176 Einwohner. In den Karten 1 und 2 werden sowohl die politische Raumgliederung als auch die
Bevölkerungsverteilung gezeigt.
Entsprechend des Regionalplanes Ostthüringens kommt dem Städtedreieck eine besondere
Bedeutung als Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums zu. Lediglich die Städte Bad
Lobenstein, Pößneck und Schleiz werden zusätzlich als Mittelzentrum ausgewiesen. Neben sieben
Grundzentren kommt dem Großteil der Ortschaften die Bedeutung als Grundversorgungsbereich zu
(Abbildung 1). Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren erfüllen die folgenden Funktionen:
• Oberzentren stellen zentrale Einrichtungen und Angebote für den spezialisierten, höheren
Bedarf bereit.
• Mittelzentren halten zentrale Einrichtungen und Angebote für den gehobenen Bedarf vor.
• Grundzentren befriedigen mit ihren zentralen Einrichtungen und Angeboten den allgemeinen,
täglichen Grundbedarf. Gleiches gilt für die Grundversorgungsbereiche.
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 11
Abbildung 1 Raumstrukturelle Gliederung1
1 Vgl. Regionalplan Ostthüringen vom 28.10.2011
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 12
2.3 Bevölkerungsentwicklung
Die Bevölkerung im Verbandsgebiet hat in den letzten zehn erfassten Jahren (2002-2012) um 30.319
Einwohner, d. h. ca. 15 % abgenommen. Damit liegt das Verbandsgebiet über dem Durchschnitt
Thüringens von ca. 10 %. Ursächlich hierfür ist insbesondere der negative Saldo von Geburten und
Sterbefällen. Gleichermaßen negativ fällt der Wanderungssaldo aus. Bezogen auf den genannten
Betrachtungszeitraum haben ca. 15.000 Personen mehr das Verbandsgebiet verlassen, als
hinzugezogen sind. Im Vergleich der beiden Landkreise können keine deutlichen Unterschiede der
Bevölkerungsentwicklungen festgestellt werden. 2
Die Prognosen des Thüringer Landesamtes für Statistik bis zum Jahr 2030 bestätigen, dass sich der
negative Trend fortsetzen wird, sodass das Verbandsgebiet im Jahr 2030 voraussichtlich nur noch
75% der Einwohner aus dem Jahr 2012 aufweisen wird. Der deutliche Sprung von 2011 zu 2012 lässt
sich mit dem Zensus 2011 begründen. Im Rahmen des Zensus wurde belegt, dass weniger Einwohner
als bisher angenommen im Verbandsgebiet leben. Aus diesem Grund ist der jährliche Saldo deutlich
größer, als in den Vorjahren.
Jahr Personen Index (2012=100)
jährl. Überschuss in % (-)
2002 226.217 115,5 -1,05
2003 223.286 114,0 -1,31
2004 221.193 112,9 -0,95
2005 218.638 111,6 -1,17
2006 215.609 110,1 -1,40
2007 212.452 108,5 -1,49
2008 209.642 107,0 -1,34
2009 206.935 105,6 -1,31
2010 204.617 104,5 -1,13
2011 202.628 103,4 -0,98
2012 195.898 100,0 -3,44
… … … …
2020 176.625 90,2
2025 162.614 83,0
2030 148.633 75,9
Tabelle 2 Bevölkerungsentwicklung 2002-2030
Die Bevölkerungsverteilung im Verbandsgebiet nach Orten und Ortsteilen wird in der Anlage 1 und 2
mit Stichtag 31.12.2012 dargestellt. Da die Daten von den Einwohnermeldeämtern abgefragt
wurden, weicht die Gesamteinwohnerzahl von den Angaben des Statistischen Landesamtes ab. Als
größtes Ballungszentrum im Verbandsgebiet, wird das Städtedreieck herausgelöst betrachtet.
2 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 13
Die Betrachtung der Bevölkerung nach Altersgruppen zeigt, dass der Anteil der Kinder unter 6 Jahren
bei ca. 4% und der Anteil der Kinder zwischen 6 und 18 Jahren bei 8% liegen. Mit 63% der Einwohner
bilden die 18 bis 65 Jährigen die größte Bevölkerungsgruppe, während 25% 65 Jahre und älter sind
(siehe Abbildung).3
Abbildung 2 Bevölkerung nach Altersgruppen
Prognosen zufolge wird vor allem die Gruppe der 18 bis 65 Jährigen, zugunsten des Anteils älterer
Menschen, kleiner werden. Laut Landesamt für Statistik werden beide Bevölkerungsgruppen bis 2030
mit 45% zu 42% fast gleich auf sein. In der Konsequenz wird vor allem der Personenkreis im
gebärfähigen Alter fehlen, welches folglich Auswirkungen auf die Zahl der Erwerbstätigen als auch
Schülerzahlen haben wird.
2.4 Erwerbstätige und Berufspendler
Zum Stichtag 30. Juni 2013 gab es im Zweckverbandsgebiet 76.353 sozialversicherungspflichtige
Erwerbstätige (Beschäftigte am Wohnort). Nachdem zwischen 2000 und 2002 die Anzahl der
Erwerbstätigen deutlich zurückgegangen ist, wird seither ein konstantes Niveau erreicht. Dies
spiegelt sich auch in den Arbeitslosenzahlen wieder. Im gleichen Zeitraum konnte die Zahl der
Arbeitslosen kontinuierlich verringert werden. Die Arbeitslosenquote im Landkreis Saalfeld-
Rudolstadt lag im Jahresdurchschnitt 2013 bei 9,1 % und im Saale-Orla-Kreis bei 8,2 %. Thüringenweit
lag der Durchschnitt bei 9,1%.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (Beschäftigte am Arbeitsort) kann synonym
als besetzte Arbeitsplätze betrachtet werden. Auch die Zahlen der Beschäftigten haben sich in den
letzten Jahren stabilisiert, sodass am 30. Juni 2013 im Verbandsgebiet 65.272
sozialversicherungspflichtige Beschäftigte festgestellt werden konnten.
3 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Gebietsstand 31.12.2011
4,3%
8,4%
62,6%
24,8% unter 6 Jahre
6-18 Jahre
18-65 Jahre
65 Jahre und älter
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 14
Für die Fahrgastnachfrage ist es entscheidend, wie hoch das Aufkommen an Berufspendlern ist. Von
Berufspendlern ist dann die Rede, wenn sich der Wohnort und der Arbeitsort bzw. wenn sich die
Erwerbstätigen (Wohnortprinzip) und Beschäftigten (Arbeitsortprinzip) unterscheiden.
Im Jahr 2013 lag das Pendlersaldo bei minus 11.081 Personen (Auspendler 23.903 - Einpendler
12.822). Das heißt, es pendeln fast doppelt so viele Personen aus dem Zweckverbandsgebiet aus zur
Arbeit, als in das Zweckverbandsgebiet ein. Veränderungen dieser Werte in den vergangenen Jahren
waren nur marginal vorhanden. Die Zahlen können so gedeutet werden, dass die Zahl der
Erwerbstätigen höher ist als die Arbeitsplätze im Kreisgebiet.
2.5 Schüler und Schulstandorte
Laut den aktuellen Schulnetzplänen verzeichnet das Zweckverbandsgebiet gegenwärtig 92 Schulen in
Trägerschaft der Landkreise sowie freier Träger und den Städten Saalfeld und Rudolstadt. Davon sind
35 staatliche Grundschulen, 19 staatliche Regelschulen, 8 staatliche Gymnasien, 5 staatliche
Förderschulen, 4 staatliche Berufsschulen sowie 12 private Bildungseinrichtungen und 9 Grund- und
Regelschulen in Stadtträgerschaft.
Im Vergleich zum Schuljahr 2004/05 besuchen im Schuljahr 2013/14 ca. 2.000 weniger Schüler die
allgemeinbildenden Schulen (Grund- und Regelschulen sowie Gymnasien) der Landkreise. In Zahlen
ausgedrückt bedeutet das, einen Rückgang von 14.149 auf 12.184 Schüler bzw. 14 %. Im gleichen
Zeitraum sanken die Schülerzahlen in Förderschulen von 1.100 auf 336 Schüler und in Berufsschulen
von 5.800 auf 2.500 Schüler. Besonders betroffen vom Schülerrückgang waren und sind die
Regelschulen. Diese verloren 28 % der Schülerschaft. Der Rückgang der Schüler ist nicht allein mit
den geburtenschwachen Jahrgängen zu begründen, sondern gleichermaßen mit den sehr hohen
Übertrittsraten von ca. 45% auf die Gymnasien.
Dies hat zur Folge, dass die Regelschulen immer kleiner werden, welches sich auch in den Prognosen
bis zum Schuljahr 2019/20 deutlich zeigt (Tabelle 3).
Grundschulen Regelschulen Gymnasien Gesamt
Anzahl Schüler
Anzahl Schüler
Anzahl Schüler
Anzahl Schüler
Index (2013/14=100 %)
2004/05 3.989 5.158 5.002 14.149 116
2006/07 4.357 3.556 4.346 12.259
2008/09 4.389 3.172 3.980 11.541
2010/11 4.301 3.400 3.930 11.631
2012/13 4.045 3.684 4.391 12.120
2013/14 3.958 3.696 4.530 12.184 100
2015/16 4.037 3.462 4.707 12.206
2017/18 4.073 3.292 4.717 12.082
2019/20 3.930 3.263 4.730 11.923 98
Tabelle 3 Entwicklung der Schülerzahlen 2004/05 bis 2019/20
Die Einzelbetrachtungen zu den Schulen ist den Schulnetzplänen zu entnehmen.
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 15
Der Anteil an Fahrschülern im Verhältnis zu den Gesamtschülerzahlen beträgt im
Zweckverbandsgebiet zwischen 60 und 70 Prozent. Sinkende Schülerzahlen führen zu geringeren
Einnahmen sowohl aus dem Verkauf der Schülerfahrkarten als auch der Ausgleichszahlungen des
Freistaates. Die Verringerung des Aufwandes verhält sich dazu unproportional, da sich die Anzahl der
Fahrten und der angebotenen Kapazitäten nicht oder nur geringfügig verändern.
In weiterer Konsequenz zu den gravierenden Veränderungen der Schülerzahlen musste das Schulnetz
bereits in den vergangenen Jahren angepasst werden. Daraus resultierend bestehen in Teilen des
Verbandsgebietes bereits jetzt sehr lange Beförderungswege.
Durch das demografische Echo (Frauen der geburtsschwachen Jahrgänge kommen ins gebärfähige
Alter) werden weiterhin massive Auswirkungen bis zum Jahr 2030 erwartet, sodass weitere
Korrekturen im Schulnetz nicht auszuschließen sind. Die Entscheidungen für oder gegen
Schulstandorte werden in der Regel politisch getroffen. Betrachtungen zu dem steigenden Aufwand
der Schülerbeförderung finden dabei nicht oder ungenügend Beachtung, welches seinen
Niederschlag in der Entwicklung der Kosten finden wird.
Ein weiterer Kostenschub ist durch die Einführung von Ganztagsschulen zu erwarten, da dies
zwangsläufig zu einer höheren Anzahl von Fahrten führen wird. Aus diesem Grund wird im Abschnitt
5.1 einmal genauer auf die damit verbunden Probleme eingegangen.
Einzelheiten zu Schulstandorten Einzugsgebieten sind in Anlage 3 enthalten.
2.6 Mobilität
Den Erhebungen des Thüringer Landesamtes für Statistik bezüglich des Fahrzeugbestandes nach
Kreisen ist zu entnehmen, dass im Verbandsgebiet zum 31. Dezember 2012 140.190 Kraftfahrzeuge
angemeldet waren. 111.741 davon sind registrierte Pkw. Bei einer Einwohnerzahl von 195.898
Einwohnern ergibt sich eine Pkw-Dichte je 1000 Einwohner von 570. Damit liegt das Verbandsgebiet
deutlich über dem Durchschnitt Thüringens von 536. Im Vergleich der Jahre ab 2000 ist die Tendenz
steigend.
Abbildung 3 zeigt die Entwicklung der Pkw-Dichte über die Jahre 2000 bis 2012 (zum 31.12. eines
jeden Jahres) für die beiden Landkreise sowie im Durchschnitt für das Zweckverbandsgebiet.
Der Motorisierungsgrad des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt in den dargestellten Jahren ist
geringfügig höher als der Landesdurchschnitt. Die Werte des Saale-Orla-Kreises liegen jedoch
deutlich über dem Thüringer Durchschnitt, was vordergründig auf die höheren Anforderungen an die
Mobilität im ländlichen Raum (Flächenkreis) und das ausgedünnte Nahverkehrsangebot
zurückzuführen ist.
Bei der Betrachtung des Gesamtzeitraums fällt auf, dass der Bestand an Pkw ab 2007 im Vergleich
der Vorjahre deutlich verringert ist. Eine Ableitung für den Motorisierungsgrad lässt sich daraus nicht
treffen, da die Werte aus einer Umstellung des statistischen Erhebungsverfahrens resultieren. Ab
dem 1. Januar 2007 erfolgte die Erfassung der Kraftfahrzeuge durch das Thüringer Landesamt für
Statistik ohne vorübergehende Stilllegungen bzw. Außerbetriebsetzungen.
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 16
Weiterhin führte die Anpassung der Einwohnerzahlen aufgrund des Zensus 2011 zu Verschiebungen
in den Werten, da die Einwohnerzahl nach unten korrigiert wurde. Demgegenüber steht ein leichter
Anstieg der Pkw-Anzahl.
Abbildung 3 Entwicklung der Pkw-Dichte im Verbandsgebiet
2.7 Verkehrsinfrastruktur
Das Straßennetz des Verbandsgebietes umfasst ohne Gemeindestraßen 1.427 km.
Straßenkategorie Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Saale-Orla-Kreis Zweckverband
km km km
Bundeautobahnen 0 45 45
Bundesstraßen 136 128 264
Landesstraßen 238 366 604
Kreisstraßen 244 270 514
Gesamtstraßennetz 618 809 1.427
Tabelle 4 km-Straßennetz nach Straßenkategorie
Das Zweckverbandsgebiet wird auf Seiten des Saale-Orla-Kreises von der A 9 mit den
Anschlussstellen Triptis, Dittersdorf, Schleiz und Bad Lobenstein / Hirschberg durchquert, die bisher
etwa zur Hälfte sechsstreifig ausgebaut wurde. Auch die verbliebenen Abschnitte von Schleiz bis
Triptis sollen in den nächsten Jahren planmäßig so gebaut werden. Ebenso wichtig ist ein guter
Ausbauzustand der notwendigen Umleitungsstrecken für eventuelle Abschnittssperrungen
(Baumaßnahmen, Unfälle); hier besteht noch Nachholbedarf.
0
100
200
300
400
500
600
700
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
PK
W p
ro 1
00
0 E
W
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Saale-Orla-Kreis Zweckverband
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 17
Bundesautobahn sind für den regionalen ÖPNV weitestgehend uninteressant. Eine Nutzung durch
den Linienverkehr findet nur im Ausnahmefall statt.
Von erheblicher Bedeutung ist der Ausbau der L 1048 als Zubringer vom Städtedreieck zur
Bundesautobahn A 71. Fertiggestellt ist die Ortsumgehung Eichfeld. Der Neubau der Umgehungen
Schaala (Tunnel) und der dreistreifige Ausbau der L 1048 von Eichfeld bis zur Anbindung Nahwinden
ist realisiert worden. Nachfolgend ist die weitere Trasse bis Traßdorf leistungsfähig auszubauen.
Diese Landesstraße wird mit Fertigstellung des Zubringers zur A 71 zur Bundesstraße umgewidmet.
Das Netz der überregionalen Straßenverbindungen wird repräsentiert durch die
B 2 Gera -Triptis-Pößneck-Saalfeld, B 90 / L 1093 Saalfeld-Bad Lobenstein,
B 94 Schleiz-Zeulenroda-Greiz, B 282 Schleiz-Mühltroff-Plauen,
B 2 Gefell-Töpen-Hof und L 1095 Schleiz-Saalburg-Ebersdorf-Bad Lobenstein
B 88 AS Bücheloh (A 71)-Gehren-Königsee-Bad Blankenburg-Rudolstadt-Jena-Naumburg
B 85 / B 90 Rudolstadt-Saalfeld-Leutenberg-Wurzbach-Bad Lobenstein-A 9 und die
B 281 (Gera-)Mittelpöllnitz-Neustadt/Orla-Pößneck-Saalfeld.
Die regional bedeutsamen Straßenverbindungen des Hauptnetzes bilden die
L 1077 Neustadt/Orla-AS Dittersdorf-Oettersdorf-Schleiz
B 85 Hockeroda-Probstzella-Ludwigsstadt-Kronach
B 281 Saalfeld-Lichte-Neuhaus am Rennweg-Eisfeld und die
L 1048 Arnstadt-AS Arnstadt-Süd-Stadtilm-Rudolstadt.
Die Verkehrsinfrastruktur des Zweckverbandsgebietes wird in Karte 3 dargestellt.
In den vergangenen Jahren konnten eine Vielzahl von Ortsumgehungen fertiggestellt werden. Die
Ortsumgehungen wirken sich positiv auf die Gestaltung des StPNV aus, sodass die Ortsdurchfahrten
in der Regel deutlich entlastet werden.
Neben dem Straßennetz gilt es, dass Schienennetz zu betrachten. Von großräumiger Bedeutung ist
die Fernverkehrsverbindung Berlin - Leipzig - Saalfeld - Nürnberg – München. Mit Fertigstellung der
neuen ICE-Strecke im Thüringer Wald im Jahr 2017 wird Saalfeld seinen ICE-Halt verlieren. Um die
überregionale schnelle Anbindung zu erhalten, werden Expressverbindungen eingerichtet.
Verkehrsverbindung von überregionaler Bedeutung ist die eingleisige Hauptbahn (Leipzig - Zeitz) -
Gera - Weida - Triptis - Neustadt/Orla - Pößneck oberer Bahnhof – Saalfeld. Als regionale
Hauptverbindungen sind die Strecken Saalfeld - Hockeroda - Leutenberg - Wurzbach - Bad Lobenstein
- Blankenstein/Saale, Saalfeld - Bad Blankenburg - Rottenbach - Stadtilm - Arnstadt (Erfurt) und
Saalfeld- Probstzella- Nürnberg zu nennen.
Eine regionale Nebenbahnverbindung mit großer touristischer Bedeutung ist die Strecke
"Oberweißbacher Bergbahn", bestehend aus der Standseilbahn Obstfelderschmiede - Lichtenhain
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 18
und der normalspurigen Strecke Lichtenhain - Cursdorf (für elektrische Triebwagen). Als weitere
Nebenbahnverbindung ist die Strecke Pößneck-Jena anzusehen.
2.8 Wirtschaft
Im Zweckverbandsgebiet ist ein beachtliches Wirtschaftspotenzial vorhanden. Der Landkreis Saalfeld-
Rudolstadt als traditioneller Industriestandort ist geprägt durch über 100 bedeutende Unternehmen
der Branchen Stahlerzeugung, Chemie, Elektrotechnik/Elektronik, Medizintechnik, Maschinen- und
Werkzeugbau, Papierherstellung, Porzellanherstellung und -verarbeitung, Holz- und
Glasverarbeitung, Kunststofftechnik und Nahrungsmittelproduktion mit einem jährlichen Umsatz von
über 1,9 Mrd. Euro und einem Exportanteil von 45 %.4 Er zählt damit zu den umsatz- und
exportstärksten Regionen in Thüringen. Der gesunde Branchenmix (keine Branche über 25%) ist
Grundlage für ein stabiles Wachstum.
Der Saale-Orla-Kreis ist durch eine hohe Industriedichte gekennzeichnet und weist mit über 90
Industriearbeitsplätzen pro 1.000 Einwohner einen Spitzenwert in Thüringen auf. Der Branchenmix
wird angeführt durch das Ernährungsgewerbe, die Herstellung von Metallerzeugnissen, Gummi- und
Kunststoffwaren sowie das Holzgewerbe und die Bauzulieferindustrie mit einem jährlichen Umsatz
von über 1,8 Mrd. Euro. Das größte Unternehmen, die GGP Media GmbH in Pößneck, produziert und
vertreibt mit über 1.000 Beschäftigten graphische Druckerzeugnisse. Die Wirtschaft im Kreis arbeitet
auf hohem internationalem Niveau. Die Exportrate beträgt 31 Prozent.
Verdeutlicht wird das Wirtschaftspotenzial auch durch die zahlreich geschaffenen und auch gut aus-
gelasteten Industrie- und Gewerbegebiete, welche in Anlage 4 einzeln dargestellt werden.
Auch die Land- und Forstwirtschaft sowie der Tourismus sind starke Wirtschaftsfaktoren.
Insbesondere touristisch hat das Zweckverbandsgebiet viel zu bieten. Neben den landschaftlichen
Schönheiten und Anziehungspunkten bestehen eine Vielzahl historischer und technischer
Sehenswürdigkeiten sowie saisonale Touristikangebote.
Die wesentlichen Tourismusgebiete und deren Angebote werden in Anlage 5 gezeigt.
Dem Tourismus kommt eine tragende Rolle für die Entwicklung des Gebietes zu. Unter dem Aspekt
der umweltfreundlichen Erschließung der Fremdenverkehrs- und Naherholungsgebiete ergeben sich
auch für den ÖPNV Fahrgastpotenziale. Allerdings wird auch zukünftig der Schwerpunkt der
„Erschließung“ des Gebietes durch die individuelle Mobilität der Touristen geschehen (hoher Anteil
Camping, Weiträumigkeit des Gebietes, relativ geringe Besucherzahlen).
Für bestimmte Regionen oder Angebote lassen sich aber auch verstärkt die Vorteile des ÖPNV
integrieren, wie dies am Beispiel der Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn bereits gelungen
ist.
4 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Gebietsstand 31.12.2012
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 19
3 Analyse des ÖPNV im Zweckverbandsgebiet
3.1 Organisationsstruktur des Straßenpersonennahverkehr
Im Jahr 2005 wurde die Aufgabenträgerschaft und damit die Verantwortung für die Organisation des
ÖPNV von den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla auf den Zweckverband ÖPNV Saale-
Orla übertragen. Seither ist der Zweckverband für die Festlegung der verkehrspolitischen
Zielsetzungen verantwortlich, wobei er im Sinne der beiden Landkreise handelt. Der Einfluss der
Landkreise wird darüber hinaus durch die Besetzung der Verbandsversammlung bedingt. Mit jeweils
fünf Kreistagsmitgliedern sind die beiden Landkreise zu gleichen Teilen stimmberechtigt und treffen
die Entscheidungen für die Ausgestaltung des ÖPNV im Verbandsgebiet.
Bis zum Jahr 2013 lagen die Linienkonzessionen noch bei den drei Einzelunternehmen, der OVS
GmbH, der PVG mbH und der OVO GmbH, welche seit 2005 Teil der KomBus GmbH waren. Die
Planung für die drei Unternehmen wurde seither durch die Holding durchgeführt. Durch die
einheitliche Organisation der Betriebsabläufe konnte das Gesamtunternehmen flexibler und
kostengünstiger wirtschaften und Einsparungen bei den Beschaffungs- und Verwaltungskosten erzielt
werden. Weiterhin wurde der Einsatz eines einheitlichen Verkehrsleitsystems möglich. Zur weiteren
Optimierung interner Abläufe wurde sich in 2013 dafür entschieden, die drei Unternehmen auf die
KomBus Verkehr GmbH zu verschmelzen. Die KomBus Verkehr GmbH trat somit die Rechtsnachfolge
für die drei Unternehmen an, wodurch auch die Linienkonzessionen auf sie übergegangen sind. Die
KomBus Verkehr GmbH ist zu 100 Prozent Tochter der KomBus GmbH, welche wiederum zu je 50
Prozent im Eigentum der beiden Mitgliedslandkreise ist.
Die derzeitige Organisationsstruktur stellt sich wie folgt dar.
Abbildung 4 Organisationsstruktur ÖPNV
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 20
3.2 Schienenpersonennahverkehr
Die Zuständigkeit für das SPNV im Zweckverbandsgebiet obliegt nach § 3 Abs. 1 ThürÖPNVG dem
Freistaat Thüringen als Aufgabenträger und der Nahverkehrservicegesellschaft Thüringen mbH als
Besteller der SPNV-Leistungen.
Der SPNV hat sowohl im Nahbereich als auch im Regionalbereich (Anbindung an die Oberzentren)
Erschließungs- und Verteilungsfunktionen zu erfüllen. Hauptaufgabe des SPNV ist die regionale
Erschließung auf dem bestehenden Liniennetz, wie im Abschnitt 2.7 dargestellt.
Eine Besonderheit stellt die Oberweißbacher Bergbahn Obstfelderschmiede-Cursdorf dar. Sie gilt als
touristische Attraktion, erfüllt aber auch Aufgaben im Nahverkehr.
Im Bahnhof Saalfeld wird bis 2017 die Verknüpfung zum überregionalen Fernverkehr München -
Berlin hergestellt. Mit Eröffnung der neuen ICE-Trasse über Erfurt wird der ICE-Halt in Saalfeld
entfallen. Im Zuge dessen, ist die Erweiterung des StPNV-Verkehrsangebotes in Richtung Erfurt zu
überprüfen.
Aktuell finden sich im Zweckverbandsgebiet die nachfolgenden Bahnverbindungen.
Tabelle 5 SPNV- Regionallinien
Die wichtigsten Übergangsstellen zum SPNV werden in Anlage 6 dargestellt.
Innerhalb der vergangenen zehn Jahre wurde der Verkehr auf zwei Strecken im Verbandsgebiet
(Triptis-Unterlemnitz und Schönberg- Schleiz West) abbestellt. Um die überregionale Anbindung der
Stadt Schleiz zu gewährleisten, wurden Ersatzverkehre mit Bussen bis nach Schönberg eingerichtet.
Ausführliche Informationen zum SPNV finden sich im „Nahverkehrsplan für den
Schienenpersonennahverkehr im Freistaat Thüringen“, weshalb an dieser Stelle darauf verwiesen
wird.
3.3 Straßenpersonennahverkehr
Aufgrund der geringen Anbindung des Zweckverbandsgebietes durch den SPNV (vor allem im Bereich
des Saale-Orla-Kreises) ist größtenteils der StPNV für die Fein- und Flächenerschließung des
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 21
ländlichen Raumes zuständig. Vorteile des StPNV sind die besseren Zugangsmöglichkeiten aufgrund
geringerer Haltestellenabstände, die weitaus bessere Anpassungsmöglichkeit an die Topografie
sowie die bestehende Siedlungsstruktur und die große Netzdichte.
Das Verbandsgebiet wird durch ein zentrenorientiertes StPNV-Netz erschlossen. Es bestehen sowohl
Verbindungen aus den Mittelzentren in die Unter- und Kleinzentren sowie in die Fläche als auch
Verbindungen in der Fläche, um so vor allem Notwendigkeiten des Schülerverkehrs zu genügen.
Durch das bestehende StPNV-Angebot werden alle Gemeinden und deren Ortsteile im
Zweckverbandsgebiet bedient.
Zur besseren Planbarkeit und Vermarktung wurden die Regionallinien in neun Linienbündel und fünf
Einzellinien zusammengefasst. (Abschnitt 5.2) Darüber hinaus bestehen zwölf Stadlinien in den
Städten Saalfeld, Rudolstadt, Pößneck, Schleiz, Bad Lobenstein sowie die verbindenden Linien im
Städtedreieck. Linien mit überregionaler Bedeutung sind z.B. bilden die Verbindungen Schleiz – Jena,
Schleiz – Gera und Saalfeld – Neuhaus. Die Darstellung der Linienbündel mit Angaben zu den
Fahrplankilometern erfolgt in Anlage 7.
15 der Linien bedienen Ortschaften außerhalb des Verbandsgebietes. Hierzu sind Vereinbarungen
zwischen allen beteiligten Trägern des Nahverkehrs geschlossen worden. Bei Einfahrt in das VMT-
Gebiet, wurde die Anwendung des VMT- Tarifes vereinbart. Darüber hinaus, wurde das Tarifsystem
bei Einfahrt in benachbarte Tarifgebiete angeglichen. Fahrausweise anderer Aufgabenträger werden
nicht anerkannt und es bestehen keine Bedienverbote.
Linien
erste Haltestelle im anderen LK
benachbarte Verkehrs- unternehmen
113 Oesteröda, Dienstedt PVG
114 Neckeroda PVG
810 Krölpa RVG
820 Wolfersdorf JES
405 Neuhaus OVG
406 Neuhaus OVG
407 Neuhaus OVG
302 Neuhaus OVG
313 Neuhaus
OVG
215 Pennewitz IOV
155 Töpen VU Bachstein
132 Weckersdorf PRG
143 Langenbach VVV
163 Reuth VVV
964 Freienorla JES
620 Blechschmiedenhammer, Lichtenberg Ostbayernbus Regensburg
Tabelle 6 Eigene Linien, die fremdes Gebiet berühren
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 22
Entgegengesetzt fahren auch andere Aufgabenträger in das Zweckverbandsgebiet ein. Hierzu wurden
sieben Linien ermittelt.
Linien
Verkehrs- unternehmen
von
nach
über
306 IOV Ilmenau Ilmenau Königsee Gehren
308 IOV Ilmenau Altenfeld Königsee Herschdorf
501 U OVG Sonneberg Neuhaus/Rwg. Katzhütte Siegmundsburg
508 Fa. Ilchmann Masserberg Theuern Katzhütte
40 PRG Greiz Zeulenroda Neustast Auma/Triptis
221 PVG Weimar Weimar Rudolstadt Teichel
Tabelle 7 Fremde, das eigene Gebiet berührende Linien
3.4 Haltestellen und Verknüpfungspunkte
Im Verbandsgebiet befinden sich über 2.500 Bushaltestellen. Zentrale Omnibusbahnhöfe bzw.
Haltestellen befinden sich in Bad Lobenstein, Königsee-Rottenbach, Neustadt, Pößneck, Rudolstadt,
Saalfeld und Schleiz.
lfd. Nr.
Umsteige-/ Verknüpfungspunkt
Aufeinander abzustimmende Linien
Umsteige- verbindungen pro Arbeitstag
[ ] [ ] [ ] [ ]
1 Bad Lobenstein L1, 610, 620, 630, 640, 720 Bahnstrecke 557
Vielfach
2 Rudolstadt, Bahnhof / Anger
S1, S2, R mit 113, 114, 215, 217, 302, 120, 121, 122, 125 Bahnstrecke 560
Vielfach
3 Saalfeld, Bahnhof S1, S2, A, B, D mit 544, 545, 546, 547, 948, 217, 453, 554, 957, 405, Bahnstrecken 555, 557, 560, 561, 221
vielfach
4 Königsee-Rottenbach 215 mit 330, 331, 333 8
5 Pößneck, Busbahnhof A, B, C, 944, 964, 965, 966, 968, 969, 971, 972
vielfach
6 Schleiz, Busbahnhof A, B, C mit 132, 143, 155, 610, 611, 710, 720, 721, 730, 810, 820, 821
vielfach
7 Neustadt (Orla), Busbahnhof
822, 830, 831, 832, 944, 981, 82(Stadtverkehr)
Vielfach
8 Probstzella 407, 547, 555 Vielfach
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 23
lfd. Nr.
Umsteige-/ Verknüpfungspunkt
Aufeinander abzustimmende Linien
Umsteige¬- verbindungen pro Arbeitstag
9 Leutenberg 547, 554, 555 Bahnstrecke 557
Vielfach
Tabelle 8 Wichtige Verknüpfungspunkte
An den Verknüpfungspunkten ist der Übergang der Verkehrsträger sicherzustellen. Hierbei sind
Rahmenbedingungen einzuhalten. Der Schülerverkehr hat bei der Verknüpfung Vorrang. Bei
konkurrierenden Anschlussverbindungen, wird nach der Priorität der Anschlüsse entschieden.
Besonderes Augenmerk liegt auf dem z.B. auf dem Fernverkehr.
Seit mehreren Jahren besteht Handlungsbedarf für neue zentrale Busbahnhöfe in Bad Lobenstein
und in Rudolstadt. Ein neuer Verknüpfungspunkt zwischen Bus und Bahn entsteht im Bereich
Rottenbach. Weitere Zugangsstellen zum SPNV werden in Anlage 6 verdeutlicht.
Für eine große Anzahl der übrigen Haltestellen besteht baulicher Verbesserungsbedarf, vor allem um
die laut PBefG vorgeschriebene Barrierefreiheit bis 2022 zu erreichen. Resultierend aus der
schlechten Haushaltssituation der Städte und Gemeinden, werden Investitionen im Bereich der
Haltestellen von Jahr zu Jahr verschoben.
Zur Verbesserung der Fahrgastinformation wurden in den letzten Jahren digitale
Fahrgastinformationssysteme im Bereich der Stadtverkehre installiert. 100 Haltestellen sind mit
diesen Anzeigen ausgestattet. Tendenz steigend.
Zur Beschleunigung des ÖPNV sind in den Städten Saalfeld und Rudolstadt im Rahmen der
kurzfristigen Möglichkeiten Busspuren und von Bussen des StPNV angesteuerte Lichtsignalanlagen
eingerichtet.
3.5 Fahrzeugtechnik
Die KomBus hält 231 Busse vor mit einem Durchschnittsalter von 8,4 Jahren. Davon werden 31 im
Stadtverkehr eingesetzt und 196 im Regionalbusverkehr. Hinzu kommen vier Reisebusse. Im Jahr
2013/2014 wurden sechs 14,7m Busse angeschafft, um dem hohen Fahrgastaufkommen im
Städtedreieck gerecht zu werden. Der Anteil an Niederflurfahrzeugen inklusive Low-Entry-Bussen
beträgt 53 Prozent. Alle Fahrzeuge sind mit RBL-Technik, Fahrscheindruckern und akustischen
Fahrgastinformationen ausgestattet. 120 Fahrzeuge im Stadtverkehr bieten darüber hinaus optische
Fahrgastinformation.
Das beauftragte Verkehrsunternehmen ist aus wirtschaftlichen Gründen gehalten, einen ökonomisch
optimierten Fahrzeugpark zu betreiben. Er soll sowohl den Anforderungen der Hauptverkehrszeiten
genügen, als auch einen wirtschaftlichen Einsatz in den verkehrsschwachen Zeiten ermöglichen.
Der StPNV wird mit Linienbussen betrieben, die dem VDV-Standard entsprechen. In
verkehrsschwachen Zeiten und auf verkehrsschwachen Strecken werden außerdem Kleinbusse und
als flexible Bedienungsform auf einzelnen Relationen Rufbusse eingesetzt.
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 24
Angaben zu den Standards der eingesetzten Fahrzeuge finden sich in Anlage 8. Die Vorgaben für die
Fahrzeugtypen wurden den Linien in Anlage 7 zugeordnet.
3.6 Leistungsangebot
Der integrierte Schülerverkehr ruft im Linienverkehr enorme Leistungsspitzen am Morgen und am
frühen Nachmittag hervor. Der arbeitstägliche Verlauf der im Einsatz befindlichen Busse (Fahrer)
über die Tageszeit ist in nachfolgend qualitativ abgebildet.
Abbildung 5 Buseinsatz an Arbeitstagen
Das im Überlandverkehr bestehende Angebot basiert in weiten Teilen auf den gewachsenen
Strukturen beider Landkreise und wird darüber hinaus weitestgehend von den Erfordernissen des
Schülerverkehrs bestimmt. Tagtäglich werden mehr als 7.600 Schüler befördert. Durch die
Einführung von Ganztagsschulen wird sich die blaue Kurve nachmittags weiter ausdehnen, worauf im
Abschnitt 5.1 eingegangen wird.
Um den Fahrgastbedürfnissen nachkommen zu können, wurden die Stadtverkehre neu gestaltet. Das
betrifft die Netze, die Fahrpläne, den eingesetzten Fahrzeugpark und das Erscheinungsbild als eigene
Verkehrsart. Die weitestgehenden Änderungen gibt es im Städtedreieck, in dem das Produkt
„Städtedreieck mobil“ geschaffen wurde. In geringerem Umfang trifft das ebenso auf die
Produktpalette „Stadt Pößneck mobil“, Stadt Schleiz mobil“ und „Bad Lobenstein mobil“ zu.
Trotz in der Vergangenheit erfolgter Fahrplankürzungen (vorwiegend im Gebiet Landkreis Saalfeld-
Rudolstadt) kann das Fahrtenangebot im Verbandsgebiet noch als gut angesehen werden. Speziell
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 1
Fah
rzeu
ge im
Ein
satz
Uhrzeit
Fahrzeugeinsatzdiagramm Referenztag: Dienstag
Ferien
Schule
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 25
auf den Stadtbuslinien besteht ein umfangreiches Fahrplanangebot für den StPNV. Im Städtedreieck
werden am Wochenende rund um die Uhr Fahrten angeboten.
An den Wochenenden und Feiertagen, nachts und während der Schulferien besteht vor allem im
Überlandverkehr ein gegenüber den Arbeitstagen ausgedünntes Angebot, welches der Nachfrage
nicht immer entsprechen kann und der Akzeptanz des Nahverkehrs nicht förderlich ist.
Der Bedarf bzw. die Auslastung der einzelnen Linien wird durch das Verkehrsunternehmen in
monatlichen Linienanalysen ermittelt. So wird z. B. auf erhöhten Bedarf im Stadtverkehr kurzfristig
durch zusätzliche Busse reagiert. Auch bei Straßensperrungen oder Baumaßnahmen werden
kurzfristig Angebotsänderungen realisiert.
3.7 Beförderungsaufkommen
In Tabelle 9 wird das Beförderungsaufkommen dargestellt. Im Betrachtungszeitraum von 2006-2013
ist zu erkennen, dass sich das Gesamtbeförderungsaufkommen erheblich reduziert hat. Während die
Beförderungsfälle im Jedermann-Verkehr nahezu gehalten werden konnten, gehen die
Beförderungsfälle im Schülerverkehr deutlich zurück. Der Verringerung im Jedermann-Verkehr
konnte mit Neugestaltung der Stadtverkehre sowie der Einführung des Mobi-Tickets,
entgegengewirkt werden. Dennoch ist ein weiteres Sinken dieser Werte wegen des weiteren
Bevölkerungsrückganges zukünftig nicht zu vermeiden.
Im Jahr 2013 entfallen auf den Schülerverkehr (ohne freigestellten) 62 Prozent der Beförderungsfälle.
Dieses Übergewicht des Schülerverkehrs am Gesamtverkehr beeinflusst die Gestaltung des StPNV
maßgeblich und lässt für den übrigen Bereich nur geringe Spielräume. Andererseits hat der
Zweckverband auf die Höhe des Aufkommens keinerlei Einfluss und kann dem negativen Trend nicht
gegensteuern.
Beförderungsart
Beförderungsfälle nach §42 PBefG
Schüler nach FVO
Beförderungs- fälle gesamt
Veränderung zum Vorjahr Jahr gesamt davon Schüler
davon übriger StPNV
2006 8.948.076 6.026.226 2.921.850 558.767 9.506.843 -6,61%
2007 8.504.398 5.579.822 2.924.576 617.480 9.121.878 -4,22%
2008 8.737.497 5.684.138 3.053.360 675.053 9.412.550 3,09%
2009 8.486.784 5.421.091 3.065.693 639.199 9.125.983 -3,14%
2010 8.601.151 5.600.548 3.000.603 701.781 9.302.932 1,90%
2011 8.452.951 5.591.261 2.861.690 718.280 9.171.231 -1,44%
2012 8.217.123 5.506.577 2.710.546 682.701 8.899.824 -3,05%
2013 8.189.008 5.457.096 2.731.912 726.359 8.915.367 0,17% Tabelle 9 Beförderungsaufkommen
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 26
3.8 Tarifsystem
Bedingt durch das große Bedienungsgebiet und die unterschiedlichen Verkehrsarten gibt es ein sehr
umfangreiches Tarifsystem. Grundsätzlich existieren für die Stadtverkehre und die Überlandverkehre
unterschiedliche, aber miteinander verbundene, Tarifsysteme. Dabei gibt es Einzel- und
Mehrfahrtenkarten sowie Wochen- und Monatskarten. Als „Jahreskarten“ existiert das „Job-Ticket“.
Hierfür wird ein Vertrag zwischen Verkehrsunternehmen und Arbeitgebern geschlossen, wodurch die
Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens ein Ticket erhalten womit sie ganzjährig Fahrten im
Bedienungsgebiet der KomBus durchführen können. An Wochenenden und Feiertagen besteht
darüber hinaus die Möglichkeit, mehrere Familienangehörige kostenlos mitzunehmen.
In Vereinbarung mit den Jobcentern der beiden Kreise gibt es für die Empfänger von Arbeitslosengeld
eine besondere Form des Jobtickets. Das günstige Mobilitätsticket, kann in einem oder beiden
Landkreisen genutzt werden.
Die Tarife im Zweckverbandsgebiet sind Bestandteil eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages.
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 27
4 Verkehrspolitische Zielsetzungen und Qualitätsmerkmale
4.1 Beförderungsaufgabe und allgemeine Zielsetzungen
Der Zweckverband Saale-Orla ist Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr in den
Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla und nimmt somit alle im Zusammenhang stehenden
Aufgaben (unter Beachtung der Verbandssatzung) für seine Mitglieder wahr..
Den Einwohnern des Verbandsgebietes soll ein qualitativ hochwertiger, zuverlässiger und attraktiver
Omnibusverkehr angeboten werden, der die wirtschaftlichen Zwänge des Aufgabenträgers sowie
seiner Mitglieder berücksichtigt.
Allgemein werden zwei grundsätzliche Beförderungsaufgaben definiert:
Im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge ist der Bevölkerung, welche auf den öffentlichen
Personennahverkehr angewiesen ist (etwa ein Drittel) die lebensnotwendige Mobilität in
bezahlbarer Form zu sichern. Der ÖPNV ist ein alternativloses Mobilitätsangebot zur Absicherung
des Schülerverkehrs und für die o. g. Personengruppe für alle übrigen notwendigen Erfordernisse
(Berufs-, Einkaufs-, Arzt-, Behörden- und Freizeitverkehre). Mobilitätseingeschränkten Personen
soll die notwendige Integration in die Gesellschaft erleichtert werden.
Für die nicht unbedingt auf den ÖPNV angewiesenen Teile der Bevölkerung kann er eine
sinnvolle und wünschenswerte Alternative darstellen.
Die Ausgestaltung der Beförderungsgrundsätze unterliegt den allgemeinen Zielsetzungen für den
ÖPNV im Zweckverbandsgebiet.
Der ÖPNV im Zweckverbandsgebiet ist am Bedarf seiner Nutzer auszurichten und unter der
Maßgabe politischer, rechtlicher und finanzieller Aspekte sicherzustellen.
Im Sinne der Imagepflege des ÖPNV, sind Kundenanforderungen zur Erreichung einer guten
Kundenzufriedenheit zu berücksichtigen. Sofern nicht wirtschaftliche Aspekte entgegenstehen.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Zweckverband ÖPNV Saale-Orla, den Aufgabenträgern für
den Schülerverkehr, dem SPNV und mit benachbarten Aufgabenträgern soll weiter verbessert
werden. Hierzu ist es insbesondere erforderlich, dass die Verkehrsangebote mit benachbarten
Aufgabenträgern abgestimmt und tariflich weitestgehend angeglichen werden. Ebenso ist die
Realisierung der gegenseitigen Fahrscheinanerkennung zwischen den Aufgabenträgern
voranzutreiben.
In Zusammenarbeit mit den Landkreisen sind die Bedarfsspitzen resultierend aus dem
Schülerverkehr zu senken. Entscheidungen für Schulstandorte und Festlegung von
Schuleinzugsgebieten sollen unter Berücksichtigung der Belange des ÖPNV getroffen werden. Die
Wirtschaftlichkeit und dauerhafte Durchführbarkeit freigestellter oder individueller
Schülerverkehr sollen durch Vergleichsbetrachtungen nachgewiesen werden.
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 28
Das bestehende Angebot des SPNV wird als sinnvolle Ergänzung zum StPNV gesehen und soll
durch Erhaltung bzw. Ausbau der Verknüpfungspunkte zwischen Bahn und Bus unterstützt
werden. Konkurrierende Verkehre dürfen nicht aufgebaut werden.
Die Nachfrage soll weitestgehend gebündelt und aufeinander abgestimmt werden, um eine
maximale Kapazitätsauslastung zu erreichen.
Es ist ein einheitliches Tarifsystem vorzuhalten. Die Tarife sind sozial verträglich unter dem
Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu gestalten.
Fahrgastinformationen sind einheitlich und flächendeckend vorzuhalten und sind dem Bedarf der
Nutzer nach elektronischen Auskunftsmöglichkeiten anzupassen.
Das beauftragte Verkehrsunternehmen hat alle organisatorischen und technischen
Möglichkeiten zu nutzen, um zur Kostenreduzierung im ÖPNV beizutragen.
4.2 Organisatorische, verkehrliche und tarifliche Kooperationen
Mit der Aufgabenübertragung an den Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Saale-Orla
besteht eine kreisübergreifende Arbeitsebene, die alle Aufgaben der vorherigen Träger des ÖPNV
umfassend erfüllt. Durch die Verbandsversammlung ist der erforderliche Einfluss der Landkreise
gesichert.
Mit der Verschmelzung der drei Verkehrsunternehmen OVS, PVG und OVO auf die KomBus Verkehr
GmbH im Juli 2013, hält dieses Unternehmen alleinig die Linienkonzessionen inne. Das
Verkehrsunternehmen wird durch den Zweckverband zur Erbringung des fahrplanmäßigen
Verkehrsangebotes zur Bedienung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr mittels
Verkehrsfinanzierungsvertrag gebunden. Durch die Gesellschafterstruktur der KomBus GmbH (beide
Landkreise Gesellschafter zu je 50 %) ist auch hier der Einfluss der originären Träger des ÖPNV
gegeben. Die Strukturen sind zur Integration weiterer Partner offen.
Seit 2006 gibt es bereits zwischen den Unternehmen der KomBus-Gruppe ein gemeinsames
Fahrscheinsortiment (Fahrscheinanerkennung auf gemeinsam befahrenen Linien bzw. Teilstrecken).
Gebietsübergreifende Kooperationen zur Gestaltung und Einführung gemeinsamer Fahrscheintarife
(z. B. VMT)dürfen nicht zu einem steigenden Aufwand und zu Durchtarifierungsverlusten führen, die
von den Verkehrsunternehmen oder vom Zweckverband getragen werden müssen.
4.3 Ziele und Grundsätze der Erschließungs- und Verbindungsqualität
Die Darstellung der Richtwerte zur Erschließungs- und Verbindungsqualität dient bei Bedarf der
Überprüfung der verkehrspolitischen Vorgaben. Bei der Definition der Richtwerte ist zu beachten,
dass es die Siedlungsstruktur im Zweckverbandsgebiet nicht generell ermöglicht, einen
gleichwertigen ÖPNV in allen Ortschaften anzubieten. Die Kleingliedrigkeit der Gemeinden lässt es
nicht zu, Vorgaben anhand der Einwohnerzahl zu definieren. Für die Mindestbedienhäufigkeit der
Orte sollen nachfolgende Grundsätze als Orientierungsbasis gelten:
Anfahren einer Ortschaft (außerhalb von dicht bebauten Gebieten und Städten) einschließlich
des Schülerverkehrs bis dreimal am Tag.
In Ferienzeiten sind tageweise bedarfsgerechte Verkehre anzubieten.
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 29
Mindestauslastung der Omnibusse außerhalb des Schülerverkehrs und betriebsnotwendiger
Fahrten (durchschnittlich pro Fahrt im Minimum 6 Fahrgäste).
Die Auslastung der Linien soll mittels Linienanalysen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
kontinuierlich geprüft und nachgewiesen werden. Sofern diese Kriterien nicht erreicht werden und
ein konventioneller Linienverkehr unzweckmäßig sein sollte, sind verstärkt bedarfsorientierte
Bedienformen einzusetzen. Ziel ist es, den Bedürfnissen der Anbindung von Ortschaften an zentrale
Orte, Arbeitsplatz- und Ausbildungszentren, medizinische Versorgungszentren sowie an überörtliche
bedeutende Ziele für Tourismus, Sport und Kultur gerecht zu werden. Zu berücksichtigen ist dabei,
dass Angebote nur im Rahmen eines angemessenen finanziellen Aufwands geschaffen werden, die
den wirtschaftlichen Belangen des Verkehrsunternehmens und des Zweckverbandes Rechnung
tragen.
Teil der Erschließungsqualität ist die Festlegung von Einzugsradien (Luftlinienentfernung) für
Haltestellen. Die Darstellung orientiert sich an den Empfehlungen des Verbandes deutscher
Verkehrsunternehmen. Hierbei wird die Luftlinienentfernung angegeben sowie die Gehzeit, um die
Haltestelle fußläufig zu erreichen.
Verkehrsgebiet StPNV (Bus) SPNV
dicht bebaute Gebiete und Städte 500 m
(9 min)
1.000 m
(17 min)
Sonstige Ortschaften 800 m
(14 min)
1.000 m
(17 min)
Begründete Ausnahmen sind zulässig.
Angaben zur Gehzeit berücksichtigen eine mittlere Gehgeschwindigkeit von 70 m/min und einen Umwegfaktor
von 20%.
Tabelle 10 Einzugsbereich von ÖPNV-Haltestellen und entsprechenden Gehzeiten
Begründete Ausnahmen können sein:
Siedlungsflächen mit sehr niedriger Bebauungsdichte oder geringer Größe, auf denen das ÖPNV-
Potenzial folglich sehr gering ist,
Gewerbe- und Industrieflächen, die nicht befahrbar sind oder nur sehr wenige Beschäftigte oder
Besucher aufweisen,
Siedlungsteile, die aufgrund topografischer und baulicher Gegebenheiten nicht befahrbar sind.
Der Luftlinienradius berücksichtigt keine topografischen Besonderheiten, die ein schnelles Erreichen
der Haltestelle trotz geringem Einzugsradius verhindern (z. B. Steigerungen, umwegige
Fußwegführung, Querung von Bahnstrecken oder Flussläufen). Daher wird die Gehzeit unter
Berücksichtigung eines Umwegfaktors von 20% und einer mittleren Gehgeschwindigkeit von
70 m/min ausgewiesen. Weiterhin sollen die im § 2 ThürÖPNVG formulierten Standards
Berücksichtigung finden.
Bezüglich der Verbindungsqualität sind die bisher angewendeten Fahrplangestaltungsmerkmale – für
die Verbindungsachsen (Taktzeit 1h) und Stadtbusnetze (Taktzeit entsprechend Stadtbussystemen)
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 30
angebotsorientiert sowie im ländlichen Raum bedarfsorientiert, beizubehalten. Die Linien sind
weitestgehend auf die Zentren entlang der Verkehrsachsen auszurichten und an den wichtigsten
Knotenpunkten so zu vertakten, dass sie den Bedürfnissen der Fahrgäste, soweit dem kein
unverhältnismäßiger organisatorischer und finanzieller Aufwand entgegensteht.
An Verknüpfungspunkten sollen die Umstiegszeiten zwischen Bus-Bus und Bus-Bahn bzw. Bahn-Bus
möglichst kurz gehalten werden. Anschlüsse sind an den wichtigsten Verknüpfungspunkten
zumindest in Lastrichtung sicherzustellen.
4.4 Ziele und Grundsätze der Beförderungs- und Angebotsqualität
Neben den von Fahrgästen gewünschten Hauptattraktivitätsmerkmalen Häufigkeit, Schnelligkeit,
Pünktlichkeit und Verlässlichkeit, haben der gebotene Komfort und die Ausstattung bei der
Ausgestaltung des StPNV eine hohe Priorität. Entscheidend für das Marketing und die Wahrnehmung
des Öffentlichen Personennahverkehrs im Zweckverbandsgebiet ist, mit welcher Qualität die
Verkehrsleistungen erbracht werden. Unabdingbar gehört dazu, dass der Kunde vor der Fahrt
geeignete Auskunftsmöglichkeiten hat, die ihm das bestehende Verkehrsangebot nahe bringen.
Während und nach der Fahrt muss er im Fahrzeug und an Haltestellen Standards vorfinden, die einen
positiven Eindruck hinterlassen. Insofern ist es wichtig, Qualitätsmerkmale zu definieren.
4.4.1 Fahrzeuge
Die eingesetzten Fahrzeuge sollen dem Fahrgast grundsätzlich komfortabel, sicher und sauber zur
Verfügung stehen. Bei der Anschaffung ist darauf zu achten, dass die Fahrzeuge dem Stand der
Technik zum Zeitpunkt ihrer Anschaffung entsprechen. Kriterien hierfür sind Komfort,
Abgasemission, Fahrverhalten, Fahrsicherheit und Energieverbrauch. Im Hinblick auf die Novellierung
des PBefG bezüglich der Herstellung der Barrierefreiheit für sensorisch eingeschränkte Personen bis
zum Jahr 2022, ist bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge auf barrierefreie Fahrzeugtypen bzw.
Ausstattungsmerkmale im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit zu achten. In Anlage 8 werden
die Fahrzeugstandards definiert, welche zum Einsatz kommen.
Bei der Beschaffung bzw. Unterhalt von Fahrzeugen sind zunehmend folgende Merkmale zu erfüllen:
Einheitliche und verständliche elektronische Fahrtzielanzeige außen am Bus und akustische sowie
visuelle Haltestelleninformation im Bus.
Niederflurtechnik- und Kneelingfunktion, im Regionalverkehr Berücksichtigung topografischer
Verhältnisse beim Einsatz von Niederflurfahrzeugen, zumindest Low-Entry-Fahrzeuge (ggf.
ersatzweise manuelle Rampe/Hublift).
Haltestellenwunschtaste für mobilitätseingeschränkte Personen.
Vorhaltung von Steh- und Abstellflächen sowie Mitnahmemöglichkeit für Kinderwagen und
Rollstühle (ggf. Fahrrädern, Möglichkeit in Form von Gepäckträgern nutzen).
Möglichkeit des Fahrscheinverkaufs, Ausstattung mit Fahrscheindruckern.
Verbesserung des Fahrzeugkomforts durch Einsatz von Klimaanlagen soll in den Stadtverkehren
aufgrund des hohen Fahrgastaufkommens und der geringen Haltestellenabstände erfolgen..
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 31
Fahrzeuge sollen einem einheitlichen Farbgebungskonzept entsprechen. Ausgenommen hiervon
ist das Anbringen von Außenwerbung, welche als zusätzliche Einkommensmöglichkeit genutzt
werden soll. Dabei muss das Corporate Design erkennbar bleiben.
In der Wintersaison sind die Fahrzeuge vorgeheizt bereitzustellen.
Technische Ausstattung der Busse zur Ansteuerung der für die Busumlaufbeschleunigung
vorgesehenen Lichtzeichenanlagen und RBL-System.
Fahrzeuge können solang eingesetzt werden, wie diese im technisch einwandfreien Zustand sind
und es wirtschaftlich sinnvoll ist. Eine Orientierung über den Einsatzzeitraum gibt dazu Anlage 8.
Die Reinigung der Busse erfolgt regelmäßig, wobei eine Grundreinigung in den Sommermonaten
einmal in der Woche und in der Wintersaison mindestens zweimal die Woche vorgenommen
werden sollte. Spätestens am Ende einer jeden Fahrt sollte der Grobmüll durch das Fahrpersonal
beseitigt werden, solang dadurch der Betriebsablauf nicht gestört wird. Grobe Verschmutzungen
im Innenraum sind unverzüglich zu beseitigen, gegebenenfalls ist der Bus auszuwechseln.
4.4.2 Haltestellen
Die Ausgestaltung der Haltestellen hat bei der Akzeptanz durch die Fahrgäste einen hohen
Stellenwert. Deshalb muss ihr Angebot und Zustand stetig verbessert werden.
Gestaltung und Unterhaltung der Haltestellen ist Aufgabe der Städte und Gemeinden und spiegelt
die Wertigkeit des ÖPNV für die Kommune wider; Fahrtenangebot und ansprechende Haltestellen
bedingen sich gegenseitig.
Die Haltestellen sollen in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen geplant und unterhalten
werden. Dies ist unerlässlich, da das Verkehrsunternehmen für die Ausstattung der Haltestellen mit
Fahrplänen, Tarifinformationen und Haltestellenbeschilderung zuständig ist.
Folgende Standards sind zu berücksichtigen
Barrierefreier Zugang zu Haltestellen ist zu gewährleisten,
Haltestellen sollen funktionell, sicher und sauber vorzuhalten,
Ausstattung mit Haltestellenschild,
Witterungsschutz ist entsprechend der Bedeutung der Haltestelle vorzuhalten. Gegebenenfalls
sollten Sitzgelegenheiten für Senioren und eingeschränkte Personen vorgehalten werden,
Bei der Einrichtung neuer Haltestellen bzw. Ausbau alter sind die örtlichen und verkehrlichen
Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen,
Bei Neu-bzw. Ausbau von Haltestellen soll auf eine ausreichende Beleuchtung geachtet werden,
Fahrgastinformationen sind einheitlich und sowohl in Textform als auch grafisch (mit
Liniennetzplan) anzubringen. Darüber hinaus sollen Fahrplanaushänge mit QR-Codes
ausgestattet werden, um der zunehmenden Nutzung elektronischer Auskunftsportale Rechnung
zu tragen.
Sukzessiver Ausbau dynamischer Fahrgastanzeigen mit akustischer Auskunftsmöglichkeit.
Die einschlägigen DIN-Normen zur barrierefreien Gestaltung der Haltestellen sind zu beachten.
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 32
4.4.3 Fahrgastinformation, Service und Personal
Fahrgastinformationen
Neben den klassischen Printmedien in Form von Fahrplanheften und Aushängen sind die
elektronischen Möglichkeiten in Form von Homepage und Apps für Smartphones und deren
Anwendbarkeit zu nutzen. Damit sollen dem Fahrgast Anschlüsse gezeigt und ausreichend
Informationen auch zu überschreitenden Linien zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist und bleibt
weiterhin, dass auch Informationen zu Tarifen problemlos zu erhalten sind. Ferner sind
Informationen in touristisch interessanten Bereichen sowie zentralen Orten des alltäglichen Lebens
(z. B. Krankenhäuser, Einkaufszentren) zur Verfügung zu stellen. Dabei sollte besonders darauf
geachtet werden, dass auch der Liniennetzplan zur Orientierung über das gesamte Bediengebiet
hinterlegt wird.
Perspektivisch sollen dynamische Fahrplanauskunftssysteme mit Echtzeitdaten zu Ankunft- und
Abfahrtszeiten ausgebaut werden, wobei die Umsetzung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten
erfolgen soll. Vorrang sind hierbei denn Hauptverknüpfungspunkten sowie Haltestellen mit hoher
Nachfrage zu geben. Darüber hinaus unterstützt der Zweckverband das Projekt Thüringer
Datendrehscheibe.
Service
Durch das Verkehrsunternehmen sind Servicezentren und eine telefonische Servicenummer
(werktags 7.00-17.00 Uhr) vorzuhalten. Die Serviceeinrichtungen sollen dem Fahrgast kompetente
und schnelle Auskünfte erteilen und sich Problemen, Beschwerden und Anfragen der Kunden
annehmen. Als wichtig wird erachtet, dass jeder Kunde auch zeitnah eine Antwort auf sein Anliegen
erhält.
Personal
Fahrpersonal und Servicemitarbeiter sind das Aushängeschild des Öffentlichen Personennahverkehrs
und tragen zu großen Teilen zum Image bei. Aus diesem Grund ist dafür zu sorgen, dass die
Mitarbeiter folgende Anforderungen erfüllen:
Freundliches, kompetentes und pflichtbewusstes Auftreten.
Auskunftsfähigkeit zu Fahrplänen, Beförderungstarifen, Aktionen des Verkehrsunternehmens
und Fahrausweiserwerb.
Ortskenntnis im Einsatzgebiet.
Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Beherrschung von Kommunikationstechnik und Betriebstechnik.
Darüber hinaus muss das Erscheinungsbild der Mitarbeiter stets angemessen sein. Dazu gehört es,
dass Dienstkleidung (Dienstbluse/-Hemd oder Poloshirt und witterungsbedingte Oberbekleidung) zu
tragen ist.
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Die genannten Anforderungen gelten auch für Subunternehmer, die vom Verkehrsunternehmen
beauftragt werden.
4.4.4 Tarifentwicklung
Durch den Abschluss eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages zur Beauftragung der KomBus
Verkehr GmbH mit öffentlichen Personenverkehrsleistungen durch den Zweckverband ab dem
01.01.2017, geht die Verantwortung der Tarifgestaltung vom Zweckverband an das
Verkehrsunternehmen über. Im Rahmen des Vertrages trägt das Verkehrsunternehmen das
unternehmerische Risiko für die erzielten Fahrgeldeinnahmen. Insofern sind dem Unternehmen
Gestaltungsmöglichkeiten zur Korrektur des Tarifsystems einzuräumen. Entsprechend der
vertraglichen Regelungen kann das Unternehmen die Beförderungsentgelte um bis zu 3%-Punkte p.a.
oberhalb der Veränderung des Verbraucherpreisindex des Freistaates Thüringen in den verfügbaren
letzten zwölf vollen Kalendermonaten vor der Tarifentscheidung vornehmen. Für weitere Regelungen
zur Anpassung des Tarifsystems gelten die Bedingungen des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages.
Das Unternehmen hat den Zweckverband mindestens zwei Monate im Vorhinein über beabsichtigte
Tarifanpassungen zu informieren und sich mit ihm ins Benehmen zu setzen.
Das Tarifsystem ist so zu gestalten, dass es den Verkehrsbedürfnissen der Bevölkerung entspricht
sowie betriebswirtschaftlichen Ansprüchen des Unternehmens gerecht wird. Gemäß § 2 Abs. 3
ThürÖPNVG soll die Bevölkerung die Möglichkeit erhalten, den ÖPNV zu sozialverträglichen Tarifen
zu nutzen. Aus diesem Grund ist ein sich allein durch Fahrgeldeinnahmen finanzierender ÖPNV ist
nicht realistisch.
Eine gewisse Ausnahme bilden die Stadtverkehre. Ihre Tarife sollen so gestaltet werden, dass der
Deckungsbeitrag möglichst erreicht wird.
Die Fahrscheintarife sollen sich an dem allgemeinen Preisniveau der Region orientieren. Da sich
Fahrpreiserhöhungen auch auf die Kosten im Schülerverkehr auswirken, ist besondere Sorgfalt bei
der Entscheidung für eine Tarifanpassung gegeben.
Grundsätzlich soll die Tarifstruktur für den Kunden verständlich und leicht handhabbar sein. Soweit
wirtschaftlich sinnvoll, können Sondertarife mit touristischen Attraktionen bzw. anderen
Verkehrsmitteln angeboten werden.
4.4.5 Flexible Bedienungsformen und Freizeitverkehre
Grundsätzlich obliegen die Nutzung und der Einsatz flexibler Bedienungsformen den
Verkehrsunternehmen in Absprache mit dem Zweckverband, die durch den Zweckverband ÖPNV
Saale-Orla mit der Durchführung der Nahverkehrsleistung beauftragt sind. Dies betrifft hauptsächlich
die Linien, bzw. Linienäste, die seitlich der Haupterschließungsachsen liegen und ein geringes
Fahrgastaufkommen aufzuweisen haben. Vor allem ist dies für Tagesrandlagen und für die
Wochenenden bzw. Feiertage zu prüfen. Flexible Bedienungsformen können so eingerichtet werden,
dass bei erkennbaren Vorteilen entsprechende Erweiterungen oder Reduzierungen flexibler
Angebote vorgenommen werden können.
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 34
Die Vielzahl touristischer Angebote im Zweckverbandsgebiet bietet das Potenzial für wirtschaftlich
sinnvolle und für den Nutzer attraktive Freizeitverkehre. Da die Nutzung touristisch bedeutsamer
Ziele sowie Routen für den Fahrrad- und Wandertourismus eher zu Wochenend- und Ferienzeiten
erfolgt, ist eine Anbindung zu diesen Zeiten sinnvoll. Nichtsdestotrotz erfolgt die Entscheidung für ein
Verkehrsangebot im Einzelfall und nach einer Potenzialanalyse. Die Anbindung im klassischen
Liniennetz ist meist unwirtschaftlich und von daher nur anzubieten, wenn nachweisbare Synergien
bestehen (z. B. Verbindungsverkehre).
Die Möglichkeiten zur Mitnahme von Fahrrädern (Fahrradträger, Anhänger, Fahrradbus) ist auf
touristisch bedeutsamen Routen nachfrageorientiert auszubauen.
Um Kundenwünschen zu entsprechen, sind weiterhin Kooperationen mit Veranstaltern und
touristischen Betreibern anzustreben, um im Bedarfsfall Sonderverkehre anbieten zu können, sofern
die Finanzierung gewährleistet ist.
4.4.6 Qualitätssicherung
Um die angestrebten Standards zu wahren sind regelmäßige Qualitätskontrollen durchzuführen.
Hierbei ist die Zusammenarbeit zwischen Zweckverband und dem beauftragten
Verkehrsunternehmen unerlässlich. Informationsquellen zur Ableitung der geleisteten Qualität
können sein:
Beschwerdeauswertungen,
Fahrgastbefragung,
Soll-Ist-Vergleiche des Wirtschaftsplans,
Arbeitsstand von Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen,
Mitarbeiterfeedback,
Verbrauchsaufzeichnungen,
Technische Überprüfungen,
Rechtliche Überprüfungen,
Überprüfungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Anhand der ermittelten Informationen sind Entwicklungen abzuleiten und nachzuregulieren, sofern
die angestrebten Anforderungen nicht erfüllt werden konnten.
Hauptkriterien müssen die Bewertung von Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sowie die Einhaltung der
Vorgaben zu Fahrzeug- und Personaleinsatz sein. Wichtiger Bestandteil des Qualitätsmanagements
sind strukturierte Zusammenfassungen von Kundenbeschwerden, welche wichtige Hinweise auf
systematische Mängel in bestimmten Betriebsabläufen oder auch auf zu beeinflussende
Rahmenbedingungen bringen können.
Aus der Ermittlung und Erfassung von Qualitätsmängeln und Störungen sind Maßnahmen zum
nachhaltigen Abbau abzuleiten. Hierzu ist der Zweckverband auf eine enge Zusammenarbeit mit dem
Verkehrsunternehmen angewiesen. Sollten die Mängel unmittelbar vom Unternehmen beeinflusst
werden können, sind diese umgehend zu beheben.
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 35
5 Entwicklungsziele im Nahverkehrsraum bis 2019
5.1 Leistungsangebote im Straßenpersonennahverkehr
Oberste Priorität hat die Erschließung der Nahverkehrsströme mit einem grundsätzlich
bedarfsgerecht gestalteten StPNV-Angebot. Der integrierte Schülerverkehr und das übrige
Fahrtenangebot sind auf einem bestimmten Linienbündel vom gleichen Konzessionär abzuwickeln. In
den Stadtverkehren soll dies weitestgehend unabhängig vom Überland- und vom Schülerverkehr
geschehen.
Im Überlandverkehr bildet der integrierte Schülerverkehr vor allem aus wirtschaftlichen Gründen das
Grundgerüst des Gesamtangebotes an Arbeitstagen. Das bedeutet, dass das Maximum aller
vorhandenen Ressourcen (Fahrzeuge, einsetzbares Personal) während des Schülerverkehrs genutzt
wird. Gleichfalls kann Werkstattpersonal im Fahrdienst Einsatz finden.
In schulfreien Zeiten wird auch zukünftig nur ein reduziertes Fahrplanangebot bedient werden
können, da eine Vielzahl von Fahrten mangels Fahrgastnachfrage nicht erforderlich ist, bzw. so
unwirtschaftlich sind, dass ein Aufrechterhalten nicht verantwortet werden kann. Diese Zeiten sind
verstärkt zu nutzen, um dem Personal den zustehenden Urlaub zu gewähren. Dies führt dazu, dass
das Fahrplanangebot für die übrigen Fahrgäste oft unzureichend ist und verstärkt auf den
motorisierten Individualverkehr zurückgegriffen werden muss. Gleiches trifft auf die
Fahrplanangebote an den Wochenenden und an Feiertagen zu. Dieser Zustand ist nicht
wünschenswert, lässt sich aber unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit nicht vermeiden. Aus
diesem Grund soll der weitere Einsatz flexible Bedienformen geprüft und im Sinne der Fahrgäste bei
gleichzeitiger Berücksichtigung der Finanzierbarkeit ausgebaut werden.
Unter Berücksichtigung o. g. Grundsätze sollen bestehende Verkehrsangebote soweit wie möglich
unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit erhalten bleiben. Grundlage hierfür ist das
Fahrplanangebot 2014.
Auch spezielle Anforderungen zum Bedarf und zur Kundenfreundlichkeit sollen beim
Leistungsangebot zur Erlangung einer guten Kundenzufriedenheit berücksichtigt werden, welche im
vorangegangenen Abschnitt definiert wurden.
Bereits in der Vergangenheit wurde die Erhaltung bzw. der Ausbau der Verknüpfungspunkte
zwischen Bus und Bahn unterstützt. Das bestehende SPNV- Angebot wird als sinnvolle Ergänzung
zum StPNV angesehen. Zu betonen ist, dass die beiden Verkehrssysteme keine konkurrierenden
Verkehre aufbauen dürfen. Die Fahrpläne von Bus und Bahn sind weiter aufeinander abzustimmen,
um den Bedürfnissen der Fahrgästen Rechnung zu tragen und einen reibungslosen Übergang
zwischen den Verkehrsmitteln zu ermöglichen.
Die Schülerbeförderung ist und bleibt eine wesentliche Größe bei der Aufwandsgestaltung des
Busverkehrs. Sie soll auch künftig, soweit wie wirtschaftlich vorteilhaft, als integrierter
Schülerverkehr durchgeführt und in enger Zusammenarbeit mit den Schulaufwandsträgern
insbesondere unter dem Aspekt geringster Gesamtkosten und Abbau der Bedarfsspitzen weiter
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 36
optimiert werden. Zur Verbesserung der Schülerbeförderung bei sogar reduziertem Aufwand sind
vorhandene Spielräume auszuloten und spätestens mit jedem neuen Schuljahr wirksam umzusetzen.
Ansatzpunkte zur Senkung des Aufwandes, insbesondere zur Reduzierung notwendiger Busse wären
die Zusammenlegung von Schulen in den Gebieten, wo der Beförderungsaufwand bei getrennten
Standorten besonders hoch ist und die dafür notwendigen Voraussetzungen relativ einfach
geschaffen werden können,
Aufgabe peripherer Schulstandorte zugunsten von zentraleren Standorten,
Festlegung des Einzugsbereiches der Schulen nicht vorrangig nach Verwaltungsgrenzen, sondern
nach Grenzen, die sich an der Struktur des öffentlichen Verkehrs orientieren.
Durch die geplante Einführung von Ganztagsschulen ergeben sich zukünftig neue Vorgaben und
Schwierigkeiten für den ÖPNV. Daraus resultierend wird sich die Nachmittagsspitze verlagen. Folglich
ist mit der Verlängerung der Schichtzeiten des Fahrpersonals und der damit verbundenen Erhöhung
des Personalaufwandes zu rechnen.
Abbildung 6 Auswirkungen von Ganztagsschulen auf die Verkehrsspitzen
5.2 Liniennetz und Verknüpfungspunkte
Das angebotene Liniennetz geht im Grunde auf die Strukturen von 1990 zurück. Bereits im
Nahverkehrsplan 2010 wurden die Linien neu geordnet und aus organisatorischen und
wirtschaftlichen Gründen in Linienbündel zusammengefasst. Die im Rahmen des Nahverkehrsplanes
2010 eingerichteten Linienbündel haben sich bewährt.
Nahverkehrsplan Zweckverband ÖPNV Saale-Orla 2015-2019 Seite 37
Um den aktuellen Gegebenheiten zu entsprechen, unterliegt das Liniennetz regelmäßigen
Anpassungen. In der Folge wird das Liniennetz nunmehr in neun Linienbündel für den
Regionalverkehr, fünf Stadtverkehrssysteme und 5 Einzellinien unterteilt. Im Zuge der Überarbeitung
wurden die Linien selbst einer Überprüfung unterzogen und soweit erforderlich neu strukturiert. Da
dies ein stetiger Prozess ist, werden auch in Zukunft Änderungen erfolgen müssen, wenn auch nicht
in dem bisherigen Ausmaß. Die Linienbündel sowie die beantragten Verkehrsleistungen werden in
Anlage 7 dargestellt.
Als Grundsatz für das Verkehrsangebot gilt je nach Finanzierbarkeit die Erschließung aller Gemeinden
und Ortsteile des Zweckverbandsgebietes. Aufbauend auf einem Grundgerüst an Taktverkehren auf
den Hauptrelationen wird das Liniennetz durch angebotsorientierte Verkehre in der Fläche ergänzt.
Die bestehenden Verbindungen zu Orten außerhalb des Zweckverbandsgebietes sollen erhalten
werden. Sie stellen vorwiegend die notwendigen Verbindungen zu den wichtigen Zentren Erfurt,
Weimar, Gera, Jena, Plauen, Hof und Ilmenau her und bieten von dort aus weitere überregionale
Anschlussverbindungen. Sie haben aufgrund anderer Erschließungsrouten ihre Berechtigung neben
teilweise gleichen Zielorten des SPNV und sind deshalb kein konkurrierender Verkehr.
Linien benachbarter Aufgabenträger, die in das Verbandsgebiet hineinreichen, stellen die Verbindung
zu weiteren Zentren wie Sonneberg und Zeulenroda her und werden als Ergänzung der eigenen
ÖPNV-Angebote gesehen. Die mit benachbarten Aufgabenträgern bestehenden Vereinbarungen
sollen zeitnah dem jeweiligen Änderungsbedarf angepasst werden. Weiterhin sind Tarife mit
benachbarten Aufgabenträgern abzustimmen.
Linien sollen nach Möglichkeit so aufeinander abgestimmt sein, dass an den wichtigen
Verknüpfungspunkten Umsteigeverbindungen mit kurzen Umsteigezeiten bestehen. Da die meisten
Linien sternförmig auf die Zentren orientiert sind, sind diese Umsteigebeziehungen vor allem auf die
Stadtverkehrslinien und den SPNV auszurichten. An den beiden größten Verknüpfungspunkten in
Saalfeld und Rudolstadt ist dies durch das aktuelle Fahrplanangebot gesichert. In den kleineren
Zentren werden die Verknüpfungen zwangsläufig ungünstiger, sind jedoch immer noch ausreichend,
sollten aber einer ständigen Beobachtung unterliegen, um gegebenenfalls optimieren zu können.
Zur weiteren Angebotsverbesserung sollen bestehende Verknüpfungspunkte des StPNV mit dem
SPNV besser ausgebaut und beworben werden und ggf. weitere Verknüpfungspunkte erschlossen
werden. Insbesondere zur Vermeidung von Parkplatzsuchverkehr sollen eventuelle Fuß-, Rad- und
Parkraumkonzepte der Städte und Gemeinden für zusätzliche Verknüpfungspunke zum StPNV (P+R -
Parkplätze o.ä.) durch entsprechende Verkehrsangebote unterstützt werden. Durch eine gezielte
Parkraumbewirtschaftung sollen speziell Langzeitparker zur Nutzung des ÖPNV bewegt werden.
Bei Streckenstilllegungen im Regionalverkehr des SPNV ist der StPNV unter dem Vorbehalt
entsprechender Nachfrage und ausreichender Finanzierung bereit und in der Lage, die bestehenden
Angebote der Bahn bei gegebenenfalls notwendiger Routenanpassung in den Fahrplan zu
übernehmen.
Zur weiteren Verbesserung des Stadtbusverkehres im Städtedreieck ist ein zentraler
Verknüpfungspunkt der Stadtlinien im Bereich Rudolst