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262 Bericht: SpecMle analytische Methoden.
Die Best immung des löslichen Queeksilberehlorides in der Sub-
limat-Seife führt 0. K a s p a r * ) n a c h E. G e i s s l e r ' s * * ) Vorgange aus, in-
dem er 10 y der fein geschabten Durchschnittsprobe mit 10 g verdünntei
Salzsäure und 100 g Wasser in einem geräumigen Glaskolben 10 Minuten
"lang kocht, vollständig erkalten lässt~ nach dem Erkalten die Flüssigkeit
von dem erstarrtenFettkuchen abgiesst und letzteren noch zweimal in gleicher
Weise mit heisser verdünnter Säure auszieht. In der filtrirten Flüssigkeit
wird das Quecksilber nach einer der bekannten Methoden bestimmt.
Die Prüfung des Chloralhydrates führt A. K r e m e 1"**) aus, indem
er die wässrige Lösung einer genau gewogenen Menge desselben mit
überschüssiger lqormal-Iqatronlauge versetzt und nach einigen Minuten
mit lqormalsalzsäure und Lackmus als Indicator zurücktitrirt . Chloral-
hydrat verbraucht zur Umsetzung in Chloroform und Ameisensäure 6,04 cc~
Chloralalkoholat 5,17 cc ;NormaMNatronlauge.
Die Prüfung der Balsamej Harze und Gummiharze durch Be-
stimmung der Säure- und Aetherzahl nach den von H e h n e r ~-), bezieh-
ungsweise H üb 1 t t ) , für Wachs angegebenen M e t h o d e n - bezüglich deren
Ausführung wohl auf die ausführlichen Angaben im letzten Jahrgange
dieser Zeitschrift Bezug genommen werden darf t-~-~) - - hat A. K r e m e 1§)
ausgeführt. Die erhaltenen Zahlen sind folgende:
B a i s a m e . u n
~ame.
t]als. Canadense . . . . . . . . . 79 » " ° . . . . . . .
ù Copaivae 1VIaracaibo . . . . . .
ù Cop. Mar. v. Copaif. nit . . . . . ù Copaivae Maturin . . . . . . , , Para , . . . . . .
1 g Substanz = mg K0H
Versei- Säurezahl Aetherzahl fungszahl.
83 81,3
73--75 76 78~7 77,1 29,6 78,2
*) Schweiz. Wochenschr. f. Pharm., durch Arch. d. Pharm. 224, 934. **) Pharm. Centralhalle 27, 58.
***) Pharm. Post 19, 737: Chemiker-Ztg. 10, Rep. 237. t) Diese Zeitschr. 25, 441.
tl) Ebendas. 25, 446. t t t ) Zu bemerken ist, dass diejenigen Harze, welche im Alkohol nicht voll-
kommen löslich sind unter Zusatz von Aether oder eines anderen geeigneten Körpers gelös~ werden sollen.
§) Pharm. Post; Arch. d. Pharm. 22~, 853.