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1Francisco Rivera / FRC Personalservice
Virtuelle AusbilderInnen-Tagung der IG BCE Teil 2Donnerstag, 15.10.2020 18:00 Uhr
DIE REFORMAUSWIRKUNGEN DES NEUEN BBIG
2Francisco Rivera / FRC Personalservice
Auswirkungen des BBiGMoG
1. Ausgangslage
2. Neuregelungen im BBiG
3. Auswirkungen auf die duale Ausbildung
4. Auswirkungen im Prüfungswesen
5. Prüferdelegation
6. Erfahrungen in der Umsetzung
ÜBERSICHT
3Francisco Rivera / FRC Personalservice
AUSWIRKUNG DES BBIGMOG
1. Ausgangslage
4Francisco Rivera / FRC Personalservice
Gute Ausgangslage
• National und International genießt die duale Ausbildung in Deutschland eine hohe Wertschätzung
• 74 % der Ausgebildeten wurden 2017 nach Ihrer Dualen Ausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen (höchster Wert seit 2000)
• EU weit haben junge Menschen in Deutschland das geringste Risiko arbeitslos zu werden
AUSGANGSLAGE
5Francisco Rivera / FRC Personalservice
Berufsbildungsgesetz
• BBiG regelt Berufsausbildungsvorbereitung, duale Berufsausbildung, berufliche Fortbildung und Berufliche Umschulung
• BBIG stammt aus 1969
• Novellierung 2005
• Anrechnung beruflicher Vorbildung
• Zulassung Vollzeitschulischer Absolventen zur Kammerprüfung
AUSGANGSLAGE
6Francisco Rivera / FRC Personalservice
Novellierung
• Modernisierung des Prüfungswesen
• Einführung gestreckter Abschlussprüfungen
• Einbeziehung gutachterlicher Stellungnahmen
• Teile der Ausbildung im Ausland durchführen• Rahmen zur Verbundausbildung• Möglichkeit der Teilzeitausbildung• Optimierung der Gremien des BIBB
AUSGANGSLAGE
7Francisco Rivera / FRC Personalservice
Evaluation
• Evaluation des BBIG von 2013-2016
• Evaluationsbericht:
• BBIG hat sich grundsätzlich bewährt
• Sinnvolle Optimierungsmöglichkeiten erkannt
• Mit dieser Maßnahme die erkannten Optimierungen umgesetzt
• Gleichzeitig Reaktion auf aktuelle Trends in der Beruflichen Bildung eingehen
AUSGANGSLAGE
8Francisco Rivera / FRC Personalservice
Ziele der BBIG Novellierung
• Transparente berufliche Fortbildungsstufen
• Verankerung Mindestausbildungsvergütung
• Verbesserung der Rahmenbedingungen
• Sicherung von Fach- und Führungskräftenachwuchs für die Wirtschaft
• Steigerung de Attraktivität der dualen Berufsausbildung
AUSGANGSLAGE
9Francisco Rivera / FRC Personalservice
Ziele der BBIG Novellierung
• Erhöhung der Flexibilität für unterschiedliche Familien und Lebenssituationen
• Abbau vermeidbarer Bürokratie
• Modernisierung der Prüfungsverfahren
• Verbesserung der Zusammenarbeit der Zuständigen Stellen
AUSGANGSLAGE
10Francisco Rivera / FRC Personalservice
AUSWIRKUNG DES BBIGMOG
2.1 Neuerungen im BBiG
11Francisco Rivera / FRC Personalservice
2.1 NEUERUNGEN IM BBIG
MindestvergütungModernisierung der Ausbildung
Differenzierung der Aufstiegsfortbildungen
Anpassungen im Prüfungswesen
Regelungen der Zusammenarbeit
12Francisco Rivera / FRC Personalservice
AUSWIRKUNG DES BBIGMOG
2.2 Indirekte Auswirkungen auf den Betrieb / die zuständige Stelle
13Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 4 Abs. 4 Anerkennung von Ausbildungsberufen
Klarstellung, dass bei Aufhebung oder Änderung der Ausbildungsordnung für bestehende Ausbildungsverhältnisse die Vorschriften anzuwenden sind, die bis dahin gegolten haben,
es sei den die neue Verordnung sieht etwas anderes vor
2.2 INDIREKTE AUSWIRKUNGEN
14Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 5 Abs. 1 Ausbildungsordnung
Bei der Festlegung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Satz 1 Nummer 3 (Beschreibung der Mindestanforderungen)
ist insbesondere die technologische und digitale Entwicklung zu beachten
= Grundlage zur Modernisierung der Standard - Berufsbildpositionen
2.2 INDIREKTE AUSWIRKUNGEN
15Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 5 Abs. 2a Ausbildungsordnung
zukünftige Ausbildungsordnungen können bei 3- oder 3,5-jährigen Ausbildungsberufen mit gestreckter Abschlussprüfung regeln:
Erwerb des Abschlusses des zweijährigen Ausbildungsberufsbei mindestens ausreichender Prüfungsleistung im ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung,(eines auf den 2 Jährigen Beruf aufbauendem Ausbildungsberuf)
wenn die Abschlussprüfung des drei-/dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufs nicht bestanden wurde
2.2 INDIREKTE AUSWIRKUNGEN
16Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 5 Abs. 2b Ausbildungsordnung
zukünftige Ausbildungsordnungen können bei 3- oder 3,5-jährigen
Ausbildungsberufen mit gestreckter Abschlussprüfung regeln:
Befreiung vom ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung in
einem drei-/ dreieinhalbjährigen Ausbildungsberuf,
wenn der zweijährige Ausbildungsberuf erfolgreich
abgeschlossen ist
2.2 INDIREKTE AUSWIRKUNGEN
17Francisco Rivera / FRC Personalservice
AUSWIRKUNG DES BBIGMOG
2.2 Fragen ?Anerkennung
Anrechnung AP IAnrechnung zweijähriger Beruf
18Francisco Rivera / FRC Personalservice
AUSWIRKUNG DES BBIGMOG
2.3 Differenzierung der Aufstiegsfortbildungen
19Francisco Rivera / FRC Personalservice
2.3 DIFFERENZIERUNG DER AUFSTIEGSFORTBILDUNG
Fortbildung der höherqualifizierenden
Berufsbildung
Anpassungsfortbildung 1. Stufe
2. Stufe
3. Stufe
20Francisco Rivera / FRC Personalservice
2.3 DIFFERENZIERUNG DER AUFSTIEGSFORTBILDUNG
Fortbildung der höherqualifizierenden
Berufsbildung
Anpassungsfortbildung
2. Stufe
3. Stufe
Geprüfter Berufsspezialist
21Francisco Rivera / FRC Personalservice
2.3 DIFFERENZIERUNG DER AUFSTIEGSFORTBILDUNG
Fortbildung der höherqualifizierenden
Berufsbildung
Anpassungsfortbildung
3. Stufe
Geprüfter Berufsspezialist
Bachelor Professional
22Francisco Rivera / FRC Personalservice
2.3 DIFFERENZIERUNG DER AUFSTIEGSFORTBILDUNG
Fortbildung der höherqualifizierenden
Berufsbildung
Anpassungsfortbildung Geprüfter Berufsspezialist
Bachelor Professional
Master Professional
23Francisco Rivera / FRC Personalservice
AUSWIRKUNG DES BBIGMOG
2.3 Fragen ?Aufstiegsfortbildung
24Francisco Rivera / FRC Personalservice
AUSWIRKUNG DES BBIGMOG
3. Auswirkungenauf die duale Ausbildung
3.1 Ordnung der Berufsausbildung3.2 Ordnung zum Ausbildungsverhältnis3.3 Organisation der Berufsausbildung
25Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 7 Abs. 2 Anrechnung beruflicher Vorbildung
3.1. ORDNUNG DER BERUFSAUSBILDUNG
Ist keine Rechtsverordnung des Landes vorhanden, kann die Zuständige Stelle im Einzelfall entscheiden. Anrechnungszeitraum in ganzen Monaten und durch sechs teilbar.
26Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 7a Abs. 1-4 Teilzeitausbildung
3.1. ORDNUNG DER BERUFSAUSBILDUNG
Vertragliche Regelung notwendig
Bestimmter Zeitraum
Komplette Ausbildung
max. 50%
Tag / Woche
Automatische Verlängerung der Ausbildung bis max. Ausbildungszeit x 1,5
27Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 13 Nr. 7 Verhalten während der Berufsausbildung
3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS
elektronischschriftlich
Formaler Aspekt des Ausbildungsnachweises
28Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 14 Abs. 1 Berufsausbildung
3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS
Kostenlos zur Verfügung zu stellen
29Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 14 Abs. 2 Berufsausbildung
3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS
Auszubildende anhalten
Ausbildungsnachweis
Nachweis ist am
Arbeitsplatz zu führen
regelmäßig durchzusehen
30Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 15 Abs. 1 Freistellungspflicht des Ausbildenden
3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS
Beschäftigungsverbot von Auszubildenden vor einem vor 09:00 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht
31Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 15 Abs. 1 Freistellungspflicht des Ausbildenden
3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS
Freistellung von Auszubildenden
❖ Teilnahme am Berufsschulunterricht
❖ 5 Stunden am Tag
❖ 25 Stunden an 5 Tagen (Block)
32Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 15 Abs. 1 Freistellungspflicht des Ausbildenden
3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS
Freistellung von Auszubildenden
❖ Teilnahme an Prüfungen außerhalb des Betriebes
❖ Arbeitstag vor der schriftlichen Prüfung
33Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 15 Abs. 2 Anrechnung der Berufsschulzeiten
3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS
Als Ausbildungszeit zu bewerten:
❖ Berufsschulunterrichtszeiten
❖ Prüfungszeiten
❖ und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes
34Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 15 Abs. 2 Anrechnung der Berufsschulzeiten
3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS
Anrechnung
❖ Berufsschultage (mind. 5 Stunden)
❖ Tag vor der schriftlichen Prüfung
sind mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit zu bewerten
35Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 15 Abs. 2 Anrechnung der Berufsschulzeiten
3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS
Anrechnung
❖ Berufsschulwoche (mind. 5 Tage mit jeweils mind. 5 Stunden)
sind mit der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit zu bewerten
36Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 17 Abs. 2 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS
Gesetzliche Untergrenze für
Ausbildungs-vergütungen
Definition der Angemessenheit
einer Ausbildungs-
vergütung
Vergütungs-anspruch
37Francisco Rivera / FRC Personalservice
3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS
1. Abj. 2. Abj. 3. Abj. 4. Abj.
2020 515,00 € 607,70 € 695,25 € 721,00 €
2021 550,00 € 649,00 € 742,50 € 770,00 €
2022 585,00 € 690,30 € 789,75 € 819,00 €
2023 620,00 € 731,60 € 837,00 € 868,00 €
38Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 76 Abs. 3 Überwachung der Berufsbildung
3.3. ORGANISATION DER BERUFSAUSBILDUNG
Auslandsaufenthalt
❖ max. 25% der Ausbildungszeit
❖ Bis max. 8 Wochen
Kein neuer betrieblicher Ausbildungsplan nötig
39Francisco Rivera / FRC Personalservice
AUSWIRKUNG DES BBIGMOG
4. Auswirkung im Prüfungswesen
40Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 37 Abs. 3 Abschlussprüfung
4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN
❖ Ausweisung auf Antrag des Prüflings
❖ Nachweis beim Beantragen vorlegen
41Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 39 Abs. 2 Prüfungsausschüsse, Prüferdelegation
4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN
❖ Zuständige Stelle errichtet Prüfungsausschüsse zur Durchführung der Abschlussprüfung
❖ Prüfungsausschüsse oder Prüferdelegationen nehmen die Prüfungsleistung ab
❖ Einsatz von Gutachter für einzelne, nicht mündliche Prüfungsleistungen können eingesetzt werden
42Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 40 Abs. 4 Zusammensetzung, Berufung
4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN
Weitere Prüfende können berufen werden
❖ Beschränkt auf bestimmte Prüf- und Fachbereiche
❖ Max. 5 Jahre
❖ Paritätische Besetzung
43Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 40 Abs. 5 Zusammensetzung, Berufung
4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN
Information der Vorschlagsberechtigte
❖ Anzahl und Größe der Ausschüsse
❖ Anzahl der weiteren Prüfenden
❖ Berufene Prüfende(PA, Stellvertretung, Delegation)
44Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 40 Abs. 6 Zusammensetzung, Berufung
4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN
Tätigkeit ist ehrenamtlich
❖ Entschädigung für Zeitversäumnis gemäß
❖ § 16 Justizvergütungsgesetz
Aktuell 6 € / Stunde
45Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 40 Abs. 6a Zusammensetzung, Berufung
4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN
Prüfende sind freizustellen
❖ es zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich ist
❖ wichtige betriebliche Gründe nicht entgegenstehen
46Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 42 Abs. 1 Beschlussfassung
4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN
Gesetze §§§
Prüfungsausschuss beschließt über:
❖ die Noten zur Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, die er selbst abgenommen hat
❖ die Noten zur Bewertung der Prüfung insgesamt sowie
❖ das Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung
47Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 42 Abs. 3 Beschlussfassung
Sind verschiedene Prüfungsleistungen derart aufeinander bezogen, dass deren Beurteilung nur einheitlich erfolgen kann,
so müssen diese Prüfungsleistungen von denselben Prüfenden abgenommen werden.
4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN
48Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 42 Abs. 4 Beschlussfassung
4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN
Antwort-Wahl-Aufgaben:
❖ Paritätisch erstellte Aufgaben
❖ können automatisiert ausgewertet werden
❖ Ergebnisse einheitlich festgelegt
❖ Ergebnis muss vom Prüfungsausschuss
übernommen werden
49Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 42 Abs. 5 Beschlussfassung
4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN
Prüfungsausschuss / Prüferdelegation
einvernehmlich
delegieren
50Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 42 Abs. 5 Beschlussfassung
4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN
Zwei Prüfer (selbständig und unabhängig)
❖Abnahme und Bewertung
❖ einzelner schriftlicher
❖ sonstiger Prüfungsleistungen
(keine Anwesenheit des PA erforderlich)
51Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 42 Abs. 5 Beschlussfassung
4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN
Abweichung desGesamtergebnis der
Prüfer < 10%
Mittelwert
52Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 42 Abs. 5 Beschlussfassung
4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN
Abweichung desGesamtergebnis der
Prüfer > 10%
Entscheidung
Die abschließende Bewertung kann vom Prüfungsausschuss nicht mehr verändert werden.
53Francisco Rivera / FRC Personalservice
AUSWIRKUNG DES BBIGMOG
4. Fragen ? Zeugnis
Errichtung von PAEhrenamtBeschlussfassung durch zwei Prüfer
54Francisco Rivera / FRC Personalservice
AUSWIRKUNG DES BBIGMOG
5. Prüferdelegation
55Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 39 Abs. 2 Prüfungsausschüsse, Prüferdelegation
5. PRÜFERDELEGATION
❖ Zuständige Stelle errichtet Prüfungsausschüsse zur Durchführung der Abschlussprüfung
❖ Prüfungsausschüsse oder Prüferdelegationen nehmen die Prüfungsleistung ab
❖ Einsatz von Gutachter für einzelne, nicht mündliche Prüfungsleistungen können eingesetzt werden
56Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 42 Abs. 2 Beschlussfassung
5. PRÜFERDELEGATION
Prüferdelegation
jaja
ja
57Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 42 Abs. 2 Zusammensetzung: gleiche Regeln wie für den PA
5. PRÜFERDELEGATION
Prüferdelegation:
❖Mindestens 3 Mitglieder
❖Drittelparität (AG, AN, Lehrer)
❖Mitglieder haben Stellvertreter
❖ Eignung und Sachkunde in den Prüfenden Gebieten
❖Beschlussfähigkeit (Mehrheit)
58Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 42 Abs. 2 Beschlussfassung
5. PRÜFERDELEGATION
Prüferdelegation:
❖Mitglieder des Prüfungsausschusses
❖ deren Stellvertreter/innen
❖ sowie weitere Prüfer
59Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 42 Abs. 3 Beschlussfassung
Die zuständige Stelle hat vor Beginn der Prüfung über die Bildung von Prüferdelegationen, über deren Mitglieder sowie über derenStellvertreter und Stellvertreterinnen zu entscheiden.
5. PRÜFERDELEGATION
60Francisco Rivera / FRC Personalservice
§ 42 Abs. 3 Beschlussfassung
5. PRÜFERDELEGATION
Delegation 1
Delegation 2
Delegation 3
61Francisco Rivera / FRC Personalservice
Generelle Betrachtung der Prüferdelegation
5. PRÜFERDELEGATION
• Nach einvernehmen mit der Zuständigen Stelle der PA Delegation(en) einsetzten.
• Wer in dieser Delegation mitwirkt kann vom Prüfungsausschuss nicht bestimmt werden.
• Delegation wird von der zuständigen Stelle benannt
62Francisco Rivera / FRC Personalservice
Generelle Betrachtung der Prüferdelegation
5. PRÜFERDELEGATION
• Keinen Einfluss hat dann der Prüfungsausschuss auf den Ablauf noch auf die Bewertung der Prüfungsergebnisse
• Für den Ablauf ist die zuständige Stelle verantwortlich
• Für das Gesamtergebnis steht der Prüfungsausschuss in der Verantwortung
63Francisco Rivera / FRC Personalservice
AUSWIRKUNG DES BBIGMOG
6. Erfahrungen in der Umsetzung ?
64Francisco Rivera / FRC Personalservice
6. ERFAHRUNG EN IN DER UMSETZUNG
❖ IHK hat über die umgesetzten Neuerungen informiert?
❖ Neue Prüfungsordnung ist vorhanden und bekannt?
❖ Weitere Fragen?
65Francisco Rivera / FRC Personalservice
AUSWIRKUNG DES BBIGMOG
Nächste Online-AusbildertagungDonnerstag 22.10. 18:00 Uhr
Die neuen Standardberufsbildpositionen
66Francisco Rivera / FRC Personalservice
VIELEN DANK
FÜR EURE
AUFMERKSAMKEIT