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Regierungspräsidium Tübingen

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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium

Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

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Gesamtqualifikation: max. 900 Punkte– Block I („Kursblock“): 600 Punkte

– Block II („Prüfungsblock“): 300 Punkte Flexible Anrechnungsverpflichtung in Block I

20+20+x Trennung der Blöcke: keine Anrechnung von

Noten aus der Qualifikationsphase in Block II Entflechtung bei Gesellschaftswissenschaften 2 Naturwissenschaften verbindlich

11.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg3

GrundsätzlichesGrundsätzliches

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StrukturStruktur

11.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg4

Die Oberstufe am Gymnasium umfasst 2 Schuljahre:

Die Qualifikationsphase oder Kursstufe

Die 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit:

• Innerhalb der Kursstufe gibt es keine Versetzung• Für jedes Halbjahr wird ein Zeugnis erteilt, die Noten

gehen neben dem Ergebnis der Abiturprüfung in das Abiturzeugnis (2/3 der Gesamtqualifikation) ein

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EinführungsphaseEinführungsphase

Das Schuljahr vor der Kursstufe dient als Einführungsphase:

– Informationsveranstaltungen über die Kursstufe und die Wahlmöglichkeiten

– Am Ende der Einführungsphase:vollständige und korrekte Kurswahlen(eine Nachwahl ist in begrenztem Umfang für die 2. Jahrgangsstufe möglich)

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Auszug aus dem Leitfaden (S. 4)

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Einteilung der FächerEinteilung der Fächer

Das Fächerangebot gliedert sich in:

• den Pflichtbereich

und den

• den Wahlbereich

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AufgabenfelderAufgabenfelder

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Die Fächer sind eingeteilt in 3 Aufgabenfelder:

• Das sprachlich-literarisch-künstlerische

• Das gesellschaftswissenschaftliche

• Das mathematisch-naturwissenschaftlich- technische

Aufgabenfeld

Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Aufgabenfeld ist bei Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Aufgabenfeld ist bei der Wahl der Prüfungsfächer in der Abiturprüfung wichtig!der Wahl der Prüfungsfächer in der Abiturprüfung wichtig!

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Pflichtbereich:Pflichtbereich:sprachlich-literarisch-künstlerisches sprachlich-literarisch-künstlerisches AufgabenfeldAufgabenfeld

• Deutsch• Fremdsprachen *)• Bildende Kunst• Musik

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*) Die Fremdsprachen im Pflichtbereich sind die erste, die zweite oder die dritte Fremdsprache der Schülerin/des Schülers

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Pflichtbereich:Pflichtbereich:gesellschaftswissenschaftliches gesellschaftswissenschaftliches

Aufgabenfeld Aufgabenfeld

• Geschichte• Gemeinschaftskunde• Geographie• Wirtschaft (nur als Kernfach)

• Religionslehre (ev. bzw. rk)/Ethik

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Pflichtbereich:Pflichtbereich:mathematisch-naturwissenschaftlich-mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeldtechnisches Aufgabenfeld

• Mathematik

• Physik

• Chemie

• Biologie

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Pflichtbereich:Pflichtbereich:

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Nur das Fach

Sport

ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet, gehört aber zum Pflichtbereich

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11.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg13

WahlbereichWahlbereich

AstronomieInformatikLiteraturLiteratur/TheaterPhilosophiePsychologieCAS (ComputerAlgebraSystems)

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Aufgabenfeld Pflichtbereich Wahlbereich I

sprachlich-literarisch-

künstlerisch

DeutschEnglisch,

Französisch,Latein, Spanisch 

MusikBildende Kunst

Literatur/Theater Literatur 

IIgesellschafts-

wissenschaftlich

GeschichteGeographie

GemeinschaftskundeWirtschaft

Religionslehre / Ethik

PhilosophiePsychologie

IIImathematisch-naturwissen-

schaftlich

Mathematik Informatik

Physik,Chemie,Biologie

AstronomieCAS

Informatik 

ohne Zuordnung zu einem Aufgabenfeld Sport

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Anrechenbare Arbeitsgemeinschaften

Comenius-AGEnglisch-AG KammerchorTanz-AGKunst-AGBig BandOrchesterTheater

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Zahl der WochenstundenZahl der Wochenstunden

Kernfächer 4

Fremdsprache 4

Seminarkurs (in der Regel) 3

übrige Fächer 2

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Die NotenstufenDie Notenstufen

Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0

Note sehr gut gut befr. ausr. mgh ug

Es gibt nur ganze Noten und Punkte!

Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht!

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11.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg18

Zahl der KlassenarbeitenZahl der Klassenarbeiten

Fächer (Art) Halbjahre Mindestzahl der Klassenarbeiten

4-stündige Fächer (außer Sport)

1 – 3 je 24. 1

Sport (4-stündig)1. und 2.

mindestens je 1,zusammen 3

3. und 4. je 1

2-stündige Fächer (außer Sport)

1. – 4. je 1

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Andere Leistungsnachweise Andere Leistungsnachweise GFSGFS

Zusätzlich zu den Klassenarbeiten muss jeder Schüler 3 andere Leistungsnachweise erbringen

Sie beziehen sich insbesondere auf– schriftliche Hausarbeiten– Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten in den

Naturwissenschaften– Referate– mündliche Prüfungen (auch außerhalb des stundenplanmäßigen

Unterrichts)– sonstige Präsentationen

Sie sind je wie eine Klassenarbeit zu bewerten– in Gewichtung und in Anforderungen -

Sie sind in verschiedenen Fächern zu erbringen (möglichst in den ersten 3 Halbjahren)

Der Schüler kann eine 4. GFS wählen.

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Besondere Regelungen für Besondere Regelungen für Musik und SportMusik und SportBesondere Leistungen

– in den Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester

– in Schulsportwettkämpfen

können auf Antrag bei der Leistungsbewertung in den Fächern Musik bzw. Sport mitberücksichtigt werden.

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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium

Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

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Die WahlDie Wahl

Die Schülerinnen und Schüler können ihre Fächer aus dem Fächerangebot wählen. Sie sind dabei aber nicht ganz frei, sondern an gewisse Regeln gebunden:

Sie müssen

• fünf fünf Kernfächer (aus dem Pflichtbereich)Kernfächer (aus dem Pflichtbereich)

• mindestens 20 Kurse*) aus weiteren Fächern20 Kurse*) aus weiteren Fächern

belegen

*) Kurs : Unterricht in einem Fach im Zeitraum eines Halbjahres

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Die KernfächerDie Kernfächer

sind Deutsch

Mathematik

eine Fremdsprache

eine weitere Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft

ein weiteres Fach (auch eine weitere Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft)

(alle Kernfächer sind aus dem Pflichtbereich, Naturwissenschaft: Physik, Chemie oder Biologie)

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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium

Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

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Belegpflicht - Belegpflicht - FächerFächer

in allen vier Halbjahrenvier Halbjahren: Geschichte Religion oder Ethik Musik oder Bildende Kunst Zwei Naturwissenschaften (insgesamt) Sport Gemeinschaftskunde Geographiejeweils im Umfang von 2 Wochenstunden

- falls nicht als Kernfächer belegt -

in den in den HalbjahrenHalbjahren

11 -- -- 44

-- 22 33 --

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Belegpflicht - Belegpflicht - UnterrichtsstundenUnterrichtsstunden

Im Durchschnitt sind pro Halbjahr mindestens 32 Wochenstunden

in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu besuchen!

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WahlbeispieleWahlbeispiele

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Englisch

MathematikDeutsch

GkGk GeoGeo

Geschichte

Französisch

Bildende Kunst

Chemie

BiologieSport

Religionslehre

Kernfächer

Englisch

MathematikDeutsch

GkGk GeoGeo

Geschichte

Bildende Kunst

Chemie

Biologie

Sport

Religionslehre

weitere F

ächer

30 h

10 h

32 h

12 h

20 h20 h

Kernfächer

weitere F

ächer

Weitere Fächer oder AG‘s erforderlich!

I II

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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium

Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

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11.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg29

Die besondere LernleistungDie besondere Lernleistung• SeminarkursSeminarkurs

Besuch von zwei Kursen in den ersten beiden Halbjahren mit fächerübergreifendem Thema

zusätzlich Kolloquium und Dokumentation

• Arbeit aus einem WettbewerbArbeit aus einem Wettbewerb

Bedingung: oberstufen- und abiturgerechtes Anforderungsprofil – Genehmigung der Schulleitung

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Die Wertung der besonderen Die Wertung der besonderen LernleistungLernleistung Die besondere Lernleistung wird durch die beteiligten

Fachlehrer einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet. Es wird eine Gesamtnote erteilt.

Diese kann dann:

entweder – u. U. anstelle des mündlichen Prüfungsfaches in der

Abiturprüfung gewertet werden

oder

– in doppelter Wertung im Block I der Gesamtqualifikation berücksichtigt werden

(oder auch nicht in die Wertung einbezogen werden)

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Gesamtqualifikation max. 900 Punkte

Block Imax. 600Punkte

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Die GesamtqualifikationDie Gesamtqualifikation

Block II max. 300 Punkte

Die Gesamtqualifikation wird in 2 Blöcken ermittelt:

Block I: Summe der Punkte von mindestens 40 Kursen der Qualifikationsphase

Block II: Summe der Punkte der Abiturprüfung

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Gesamtqualifikation - 2Gesamtqualifikation - 2

Block Imax. 600Punkte

Block II max. 300 Punkte

min. 200 Punkte

In Block I: mindestens 200 Punkte

In Block II: mindestens 100 Punkte

In jedem Block muss mindestens 1/3 der Maximalpunktzahlerreicht werden:

Außerdem: Kein belegpflichtiger Kurs mit Null Punkten!

Min. 100Punkte

In 3 Fächern jeweils mind. 20 Punkte

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Mindestens 40 Kurse darunter:1. Anrechnungspflichtige Kurse:

– Die 20 Kurse der Kernfächer

und: - falls nicht schon als Kernfächer enthalten –2 Kurse in Bildender Kunst oder MusikGeschichte (4 Kurse)Gemeinschaftskunde und Geographie (je 2 Kurse)zwei Naturwissenschaften (je 4 Kurse)

und: - falls nicht bisher schon enthalten –die Kurse im mündlichen Prüfungsfach

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Block I der GesamtqualifikationBlock I der Gesamtqualifikation

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Block I der GesamtqualifikationBlock I der Gesamtqualifikation2. Darüber hinaus:

Freie Auswahl aus den nicht anrechnungspflichtigen Kursen die Gesamtnote der Besonderen Lernleistung wird ggf. doppelt gewertet und dafür werden 2 Kurse zugrunde gelegt

3. Werden mehr als 40 z.B. 43 Kurse angerechnet, so wird die Summe der Punktzahlen in diesem Fall mit dem Faktor 40/43 multipliziert

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Höchstens 20% der angerechneten Kurse mit jeweils weniger als 5 Punkten!(bei 40 – 44 angerechneten Kursen: max. 8 Kurse, bei 45 – 49: max. 9!)

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Block IIBlock II

den Noten der Prüfung in den einzelnen Fächern in vierfacher Wertung.

wird in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, so gilt:

Die Punktsumme in diesem Block setzt sich zusammen aus:

2*s + m

3P = 4 (Bruchteile bleiben

unberücksichtigt)

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Zulassung zur schriftlichen Zulassung zur schriftlichen PrüfungPrüfung

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Grundsatz: Es muss nach dem bisherigen Stand möglich sein, die allg. Hochschulreife zu erhalten

d.h.1. Mindestbelegpflicht ist erfüllt2. Wahl der Prüfungsfächer entspricht den Bedingungen3. 200 Punkte in Block I sind erreichbar4. Kein belegungspflichtiger Kurs mit 0 NP5. Weniger als 9 anrechnungspflichtige Kurse unter 5 NP

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Zeitpunkt der EntscheidungenZeitpunkt der EntscheidungenEnde Kl. 11 (bzw. Kl. 10) vollständige und gültige

Kurswahl

Im 1. Halbjahr Planung für die anderen Leistungsnachweise (GFS)

Anfang 3. Halbjahr Endgültige Wahl der schriftlichen Prüfungsfächer

Ende 3. Halbjahr Wahl des mündlichen Prüfungsfachs

Spätestens 10 Unterrichts-tage vor der mündl. Prüfung

4 Themen für die mündliche Prüfung vorlegen

Am Tag nach Bekanntg. des Ergebnisses der schr. Prüf.

weitere Prüfungsfächer für die mündl. Prüfung angeben

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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium

Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

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Besonderheiten bei der Besonderheiten bei der schriftlichen Abiturprüfungschriftlichen Abiturprüfung

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in Bildender Kunst, Musik und Sportenthält Prüfung einen schriftlichen und einen fachpraktischen Teil. Beide Teile werden gleich gewichtet

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Spezielle Regelungen – Spezielle Regelungen – Religion/EthikReligion/Ethik

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Religionslehre und Ethik kann als mündliches Prüfungsfach nur wählen, wer– das entsprechende Fach (in Religion der gleichen

Konfession) in der gesamten Kursstufe (alle 4 Kurse) besucht hat

– das Fach auch in der vorhergehenden Klasse 11 bzw. 10 besucht hat oder in einer Prüfung im 1. Halbjahr entsprechende Kenntnisse nachgewiesen hat.

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Spezielle Regelungen Informatik 4-stündig

Kann nur gewählt werden, wenn die Informatik-AG in Klasse 10 bzw. 11 besucht wurde.

Kann nur als Mündliches Prüfungsfach gewählt werden.

Ersetzt eine der Naturwissenschaften.

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Spezielle Regelungen – Spezielle Regelungen – SportSport

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Wer (aus gesundheitlichen Gründen) vom Sportunterricht befreit ist, muss Ersatzkurse für die fehlenden Kurse in Sport besuchenkann Sport nicht als Prüfungsfach wählen

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Spezielle Regelungen - Spezielle Regelungen - Informatik Informatik

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Informatik kann als mündliches Prüfungsfach nur gewählt werden, wenn– durch die schriftlichen Prüfungsfächer alle

drei Aufgabenfelder abgedeckt sind– auch in der vorhergehenden Klasse 11 bzw. 10

Unterricht in Informatik besucht wurde.

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Spezielle Regelungen - Spezielle Regelungen - WirtschaftWirtschaft

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Wirtschaft– kann nur als Kernfach belegt werden– gleichzeitig zu Wirtschaft sind nur die Kurse in

Gemeinschaftskunde im 1. Halbjahr und Geographie im 3. Halbjahr zu belegen

– Gemeinschaftskunde oder Geographie können aber nur dann als mündliches Prüfungsfach gewählt werden, wenn beide Kurse besucht werden

Spät beginnende Fremdsprache

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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium

Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

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1. Jahrgangsstufe 1:kann einmal wiederholt werden, wenn die vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde am Ende des 2. Halbjahres feststeht, dass keine Zulassung zur

schriftlichen Prüfung möglich ist in Härtefällen

2. Halbjahre 2 oder 3:einmalige Wiederholung möglich, wenn– die vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde– in besonderen Härtefällen

11.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg46

WiederholungWiederholung

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3. Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung: – 2. und 3. Halbjahr können wiederholt werden

– oder das 3. Halbjahr entweder nach halbjähriger Unterbrechung oder nach dem Besuch des 4. Halbjahrs

4. Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder Nichtbestehen der Abiturprüfung

– Die Halbjahre 3 und 4

Die Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden!

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Wiederholung – 2Wiederholung – 2

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12.1 12.2 13.1 13.2

12.1 12.2 13.1 13.2

1 2

3

4

Wiederholung - GrafikWiederholung - Grafik

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Beispiel für „Optimierung“Beispiel für „Optimierung“

11.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg49

Fach 1. HJ 2. HJ 3. HJ 4.HJ

Deutsch 10 9 10 10

Mathematik 7 9 8 9

Englisch 9 9 10 9

Biologie 8 7 8 8

Musik 9 13 12 13 187

Geschichte 8 9 9 9

Gk/Geo 9 8 9 9

Ethik 11 12 12 12

Chemie 5 9 10 5

Sport 12 13 12 13 196

383

40 Kurse

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Beispiel für „Optimierung“Beispiel für „Optimierung“

11.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg50

Fach 1. HJ 2. HJ 3. HJ 4.HJ

Deutsch 10 9 10 10

Mathematik 7 9 8 9

Englisch 9 9 10 9

Biologie 8 7 8 8

Musik 9 13 12 13 187

Geschichte 8 9 9 9

Gk/Geo 9 8 9 9

Ethik 11 12 12 12

Chemie 5 9 10 5

Sport 12 13 12 13 196

Psychologie 12 13

BLL 14 14 53

436

44 Kurse:

(436/44)*40

ergibt

396

d.h. 13 Punkte mehr im Block I

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!