Upload
vubao
View
257
Download
1
Embed Size (px)
Citation preview
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 1
Abrechnung in der gynäkologischen
Praxis
Dr. med. Tobias Riedl
Informationen zum Vortrag
www.dr-riedl.com/vortrag
Alle Angaben, Informationen und Empfehlungen stammen aus
meiner persönlichen Erfahrung. Ein Rechtsverbindlichkeit dieser
Aussagen schließe ich definitiv aus. Für die Abrechnung ist
ausschließlich der abrechnende Arzt verantwortlich.
Grundsätzliches zur Abrechnung
Wie fängt man an?
Zuständigkeit
Verantwortung
Von der Leistung zum Geld
Was ist EBM, was GOÄ, was IGEL?
Häufiges ist häufig, seltenes selten.
Arbeitshilfen
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 2
Zuständigkeit
Wer erbringt die Abrechnung?
Wer sucht die Ziffern aus?
Wer trägt die Ziffern ein?
Wer kontrolliert die Abrechnung?
Verantwortung
Wer ist für die Abrechnung verantwortlich?
Wer muss sich auskennen?
Wer kann zur Rechenschaft genommen werden?
Von der Leistung zum Geld
Leitlinien
RichtlinienGesetze Abrechnungs-
bestimmungen
Leistung Dokumentation CodierungAbrechnung
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 3
Was ist EBM, was GOÄ, was IGEL?
Definiert durch KK Zugehörigkeit
Definiert durch Wunsch der Patientin
Definiert durch Wunsch des Arztes
Häufiges ist häufig, seltenes selten
Die meisten Behandlungen sind immer wiederkehrend
Um effektiv zu arbeiten können viele Vorgänge standardisiert werden
Der Vorteil ist Zeitersparnis, Sicherheit und Effektivität
Pareto Prinzip
80% Ergebnis
80% Zeit
20% Zeit
20% Ergebnis
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 4
Arbeitshilfen
Wer kann helfen?
Gibt es Literatur?
Wo gibt es online Hilfe?
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 5
EBM
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 6
EBM
Systematik EBM
011 Unvorhergesehene Inanspruchnahme
012 Notdienst
014 Besuche
016 Schriftliche Mitteilungen, Gutachten
017 Vorsorge
018 Empfängnisregelung
019 Schwangerschaftskonflikt
02 Allgemeine diagnostische und therapeutische Maßnahmen
08 Frauenärztliche GOP
31 Ambulante Operationen
32 Labor
33 Ultraschall
35 Psychosomatische Grundversorgung
40 Kostenpauschalen
Aufbau der EBM Ziffern
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 7
Verschiedene „Fälle“
Behandlungsfall: Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Praxis in einem Quartal zu Lasten derselben Krankenkasse (relevant z.B. für die Versicherten-, Grundpauschalen)
Krankheitsfall: Behandlung im aktuellen und in den drei folgenden Quartalen (relevant z.B. bei der Nr. 01821)
Betriebsstättenfall: Behandlung desselben Versicherten in einem Quartal durch Ärzte derselben Betriebsstätte zu Lasten derselben Krankenkasse unabhängig vom behandelnden Arzt
Arztfall: Behandlung desselben Versicherten durch denselben Arzt in einem Quartal zu Lasten derselben Krankenkasse unabhängig von der Betriebsstätte (relevant z.B. für die Nrn. 01430, 01435 und 32001). Ein Beispiel: Wenn die Patientin in einer Gemeinschaftspraxis von Arzt A behandelt wird, wird dann ein neuer Arztfall generiert, wenn Arzt B ein Rezept für diesen Patienten unterschreibt oder sie telefonisch berät. Dies wiederum hat Auswirkungen bei der Berechnung entsprechender Regelleistungsvolumen-relevanter Fälle.
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 8
Fachärztliche Grundversorgung
Zur Förderung der Grundversorgung erhalten Fachärzte und
Psychotherapeuten eine zusätzliche Vergütung: Die Pauschale für die
fachärztliche Grundversorgung (PFG) wird einmal im Quartal gezahlt und zwar
für jeden Behandlungsfall, bei dem der Arzt ausschließlich konservativ tätig ist
und keine spezialisierten Leistungen durchführt.
Auf diese Pauschale wird seit 2015 noch ein fester Zuschlag gezahlt. Die Höhe
des Zuschlags liegt einheitlich bei 26,7 Prozent der jeweiligen PFG. Der
Zuschlag wird von der KV automatisch zugesetzt.
Ca. 2,56€
Wegfall der fachärztlichen
Grundversorgung
08310, 08311, 08312, 08313 Urogynäkologie
08320 Mammastanze
08333,08334 Proktoskopie / Rekoskopie
08341 Eileiterdurchgängigkeitsprüfung
08345 Onkologiepauschale
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 9
EBM Standardsituationen
Pillenverordnung
Früherkennung / Krebsvorsorge
Schwangerschaftsvorsorge
Pillenverordnung
08211 Grundpauschale für Versicherte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr
01821 Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung
01822 Beratung ggf. einschließlich Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung
01825 Entnahme von Zellmaterial von der Ektozervix und aus der Endozervix im Rahmen der Empfängnisregelung, einschl. Kosten
01827 Mikroskopische Untersuchung des Nativabstrichs des Scheidensekrets im Rahmen der Empfängnisregelung
01828 Blutentnahme für Varicella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis
01850 Beratung über Methoden, Risiken und Folgen einer Sterilisation sowie über alternative Maßnahmen zur Empfängnisverhütung
32030 Orientierende Untersuchung (Scheiden pH)
08211
Beschreibung
Grundpauschale für Versicherte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59.
Lebensjahr
Obligater Leistungsinhalt
Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt.
Fakultativer Leistungsinhalt
Weitere persönliche oder andere Arzt-Patienten-Kontakte
Individueller Arztbrief entsprechend der Gebührenordnungsposition
15,45€
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 10
01821
Beschreibung
Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung
Obligater Leistungsinhalt
Leistungen gemäß den Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum
Schwangerschaftsabbruch des Gemeinsamen Bundesausschusses,
7,56€
01822
Beschreibung
Beratung ggf. einschließlich Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung
Obligater Leistungsinhalt
Leistungen gemäß den Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum
Schwangerschaftsabbruch des Gemeinsamen Bundesausschusses,
Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung (Nr. 01821)
12,04€
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 11
01825
Beschreibung
Entnahme von Zellmaterial von der Ektozervix und aus der Endozervix im Rahmen
der Empfängnisregelung, einschl. Kosten
Obligater Leistungsinhalt
Entnahme von Zellmaterial von der Ektozervix und aus der Endozervix,
Fixierung des Ausstriches
2,02€
01827
Beschreibung
Mikroskopische Untersuchung des Nativabstrichs des Scheidensekrets im
Rahmender Empfängnisregelung
Obligater Leistungsinhalt
Mikroskopische Untersuchung des Nativabstrichs des Scheidensekrets als
Nativpräparat und/oder nach einfacher Färbung (z. B. mit Methylen-Blau, Fuchsin,
Laktophenol-Blau, Lugolscher Lösung)
2,88€
01828
Beschreibung
Entnahme von Venenblut für den Varicella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis im
Rahmen der Empfängnisregelung
2,02€
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 12
01850
Beschreibung
Beratung über Methoden, Risiken und Folgen einer Sterilisation sowie über
alternative Maßnahmen zur Empfängnisverhütung
Obligater Leistungsinhalt
Leistungen gemäß der Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum
Schwangerschaftsabbruch des Gemeinsamen Bundesausschusses,)
7,56€
Laborziffern
32030 Orientierende Untersuchung (Scheiden pH) 0,50€
Früherkennung / Krebsvorsorge
08211 Grundpauschale für Versicherte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr
08212 Grundpauschale für Versicherte ab Beginn des 60. Lebensjahres
01730 Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen
01735 Beratung gemäß § 4 der Chroniker-Richtlinie zu Früherkennungsuntersuchungen für nach dem 1. April 1987 geborene Frauen
01737 Ausgabe und Weiterleitung eines Stuhlprobenentnahmesystems
01740 Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms
01821 Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung
01822 Beratung ggf. einschließlich Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung
01827 Mikroskopische Untersuchung des Nativabstrichs des Scheidensekrets im Rahmen der Empfängnisregelung
32030 Orientierende Untersuchung (Scheiden pH)
32045 Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials (2x)
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 13
08212
Beschreibung
Grundpauschale für Versicherte ab dem 60. Lebensjahr
Obligater Leistungsinhalt
Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt.
Fakultativer Leistungsinhalt
Weitere persönliche oder andere Arzt-Patienten-Kontakte
Individueller Arztbrief entsprechend der Gebührenordnungsposition
15,66€
01730
Beschreibung
Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei der Frau gemäß
Abschnitt B. II. §§ 6 und 8 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
19,18€
01730
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 14
01735
Beschreibung
Beratung gemäß § 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in § 62 SGB V für schwerwiegend chronisch Erkrankte ("Chroniker-Richtlinie") zu Früherkennungsuntersuchungen für nach dem 1. April 1987 geborene Frauen
Obligater Leistungsinhalt
Beratung gemäß § 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in § 62 SGB V für schwerwiegend chronisch Erkrankte ("Chroniker-Richtlinie") über die Teilnahme und Motivation zur Teilnahme am Programm zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei der Frau gemäß Abschnitt B. II. § 6 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie,
Information über Inhalt, Ziel und Zweck des Programms, Häufigkeit und Krankheitsbild, Effektivität und Wirksamkeit der Früherkennungsmaßnahme,
Information über Nachteile, Risiken und Vorgehensweise bei einem positiven Befund,
Ausgabe des krankheitsbezogenen Merkblattes des Gemeinsamen Bundesausschusses,
Ausstellung der Bescheinigung10,97€
01737
Beschreibung
Ausgabe und Weiterleitung eines Stuhlprobenentnahmesystems gemäß Abschnitt
D. III der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie, inkl. Beratung
Obligater Leistungsinhalt
Ausgabe und Rücknahme des Stuhlprobenentnahmesystems,
Veranlassung der Untersuchung der Stuhlprobe auf occultes Blut im Stuhl
6,07€
01737
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 15
01737 Empfehlung für Ablauf
Ausgabe des Testes, Ausstellen der Überweisung
Bei Rückgabe des Testes Versand an Labor
Bei Erhalt des Ergebnisses Ansetzten der Ziffer
Am Quartalsende Löschen der nicht versandten Überweisungen
01740
Beschreibung
Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms
Obligater Leistungsinhalt
Beratung über die Teilnahme und Motivation zur Teilnahme am Programm zur
Früherkennung des kolorektalen Karzinoms,
Information über Inhalt, Ziel und Zweck des Programms, Häufigkeit und
Krankheitsbild, Effektivität und Wirksamkeit der Früherkennungsmaßnahme,
Information über Nachteile, Risiken und Vorgehensweise bei einem positivem
Befund,
Möglichst frühzeitig nach Vollendung des 55. Lebensjahres
10,97€
Laborziffern
32030 Orientierende Untersuchung (Scheiden pH) 0,50€
32045 Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials (2x) 0,25€
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 16
Schwangerschaftsvorsorge08211 Grundpauschale für Versicherte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr01770 Betreuung einer Schwangeren 01776 Vortest auf Gestationsdiabetes01777 Oraler Glukosetoleranztest (oGTT)01785 Tokographische Untersuchung vor der 28. Schwangerschaftswoche bei Verdacht auf vorzeitige Wehentätigkeit01786 Externe kardiotokographische Untersuchung (CTG) gemäß Abschnitt B 4c und Anlage 2 der Mutterschafts-Richtlinien01812 Glukosebestimmung (Screening zum Gestationsdiabetes)01771 Zuschlag im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 01770 bei der Ultraschalluntersuchung mit Biometrie und systematischer
Untersuchung der fetalen Morphologie im 2. Trimenon gemäß Anlage 1a Mutterschafts-Richtlinien01772 Weiterführende sonographische Diagnostik I; Sonographische Untersuchungen zur differentialdiagnostischen Abklärung und/oder Überwachung von
pathologischen Befunden bei Vorliegen der Indikationen gemäß Anlage 1c I. der Mutterschafts-Richtlinien,01773 Weiterführende sonographische DiagnostikII; Sonographische Untersuchungen zur differentialdiagnostischen Abklärung und/oder Überwachung von
pathologischen Befunden bei Vorliegen der Indikationen gemäß Anlage 1c II.2 der Mutterschafts-Richtlinien,01774 Weiterführende Dopplersonographie I; Weiterführende sonographische Diagnostik des fetalen kardiovaskulären Systems bei Verdacht auf
Fehlbildung oder Erkrankung des Föten gemäß Anlage 1d der Mutterschafts-Richtlinien01775 Weiterführende Dopplersonographie II; Weiterführende sonographische Diagnostik des fetomaternalen Gefäßsystems bei Verdacht auf Gefährdung
oder Schädigung des Föten durch die in Anlage 1d der Mutterschafts-Richtlinien aufgeführten Indikationen40120 Transport von Briefen bis 20 g oder Telefax32030 Orientierende Untersuchung (Scheiden pH) 32031* Mikroskopische Untersuchung des Harns auf morphologische Bestandteile32035* Erythrozytenzählung32036 Leukozytenzählung32038* Hämoglobin32045 Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials (2x)32120* Mechanisiertes Blutbild, Retikulozytenzählung32132 Schwangerschaftsnachweis32151 Kulturelle bakteriologische und/oder mykologische Untersuchung
01770
Beschreibung
Betreuung einer Schwangeren gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen
Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft
und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien)
Obligater Leistungsinhalt
Beratungen und Untersuchungen gemäß den Mutterschafts-Richtlinien,
Ultraschalluntersuchungen nach Anlage 1a ggf. mit Biometrie ohne systematische
Untersuchung der fetalen Morphologie und Anlage 1b der Mutterschafts-Richtlinien,
Bilddokumentation(en),
116,45€
Mutterschutzrichtlinien
Erstuntersuchung (Auszug)
Anamnese
Allgemeinuntersuchung inkl. Chlamydientest
Blutdruckmessung, Körpergewicht, Mittelstrahlurin (Eiweiß, Zucker, Sediment, ggf. weitere Tests)
Hb, bei Hb unter 11,2 mg/dl Erythrozytenzählung
Folgeuntersuchungen
Blutdruckmessung, Körpergewicht, Mittelstrahlurin (Eiweiß, Zucker, Sediment, ggf. weitere Tests)
Hb ab 6. Monat, ggf. früher
Höhenstand der Gebärmutter
Herzaktion, Lage des Kindes
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 17
Warum relevant?
01771
Beschreibung
Zuschlag im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 01770 bei der
Ultraschalluntersuchung mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen
Morphologie im 2. Trimenon gemäß Anlage 1a Mutterschafts-Richtlinien
Obligater Leistungsinhalt
•Ultraschalluntersuchung(en) im 2. Trimenon nach Anlage 1a der Mutterschafts-
Richtlinien mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie,
•Bilddokumentation(en),
•Beratungen,
46,88€
01776
Beschreibung
Vortest auf Gestationsdiabetes gemäß Abschnitt A Nr. 8 der Richtlinien des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die ärztliche Betreuung während
der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien)
Obligater Leistungsinhalt
Orale Gabe von 50 g Glukoselösung (unabhängig vom Zeitpunkt der letzten
Mahlzeit),
Entnahme von Venenblut 1h nach Gabe von 50 g Glukoselösung,
Veranlassung der Bestimmung der Plasmaglukosekonzentration*,
Beratung zum Gestationsdiabetes und Dokumentation im Mutterpass
* ggf. Eigenbestimmung GOP 01812 1,70€ 11,29€
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 18
01777
Beschreibung
Oraler Glukosetoleranztest (oGTT) zum Ausschluss/Nachweis eines Gestationsdiabetes gemäß Abschnitt A Nr. 8 der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien)
Obligater Leistungsinhalt
Orale Gabe von 75 g Glukoselösung ach Einhaltung von mindestens 8h Nahrungskarenz,
Dreimalige Entnahme von Venenblut (nüchtern, 1h sowie 2h nach Gabe der Glukoselösung)*,
Veranlassung der Bestimmung der Plasmaglukosekonzentration,
Beratung zum Gestationsdiabetes und Dokumentation im Mutterpass
* ggf. Eigenbestimmung GOP 01812 1,70€ 13,74€
Mutterschutzrichtlinien
Screeningablauf Zuckertest
Im Zeitraum zwischen 24 +0 und 27 +6 Schwangerschaftswochen Bestimmung der
Plasmaglukosekonzentration eine Stunde nach oraler Gabe von 50g Glucoselösung
(unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Mahlzeit, nicht nüchtern). Schwangere mit
Blutzuckerwerten größer oder gleich ≥ 7,5 mmol/l (≥ 135mg/dl) und kleiner oder
gleich ≤ 11,1 mmol/l (≤ 200 mg/dl) erhalten zeitnah einen oralen Glukosetoleranztest
(oGTT) mit 75g Glukoselösung nach Einhaltung von mindestens 8 Stunden
Nahrungskarenz.
01785
Beschreibung
Tokographische Untersuchung vor der 28. Schwangerschaftswoche bei Verdacht auf
vorzeitige Wehentätigkeit oder bei medikamentöser Wehenhemmung gemäß
Abschnitt B 4b der Mutterschafts-Richtlinien
10,02€
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 19
Mutterschutzrichtlinien
Indikation Tokographie gemäß Abschnitt B 4b bei Risikoschwangerschaften
Tokographische Untersuchungen vor der 28. Schwangerschaftswoche bei Verdacht
auf vorzeitige Wehentätigkeit oder bei medikamentöser Wehenhemmung.
01785
Hausaufgabe
Erstellen von Diagnoselisten für folgende Ziffern:
01785
01786
01772
01773, 01774, 01775 (wenn Genehmigung vorhanden ist)
usw
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 20
01786
Beschreibung
Externe kardiotokographische Untersuchung (CTG) gemäß Abschnitt B 4c und
Anlage 2 der Mutterschafts-Richtlinien
12,47€
Mutterschutzrichtlinien
Indikation CTG gemäß Abschnitt B 4c bei Risikoschwangerschaften
Kardiotokographische Untersuchungen können in der Schwangerenvorsorge nicht routinemäßig durchgeführt werden. Sie sind nur nach Maßgabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt
Indikation CTG gemäß Anlage 2
Indikationen zur erstmaligen CTG
− in der 26. und 27. Schwangerschaftswoche
drohende Frühgeburt
− ab der 28. Schwangerschaftswoche
Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen
Verdacht auf vorzeitige Wehentätigkeit
Indikationen zur CTG-Wiederholung
CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie (> 160/Minute) b) Bradykardie (< 100/Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation, Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeitige Wehentätigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei früherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder biochemischem Befund i) Verdacht auf Übertragung j) Uterine Blutung Medikamentöse Wehenhemmung
Warum relevant?
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 21
01772
Beschreibung
Weiterführende sonographische Diagnostik I
Obligater Leistungsinhalt
Sonographische Untersuchungen zur differentialdiagnostischen Abklärung und/oder
Überwachung von pathologischen Befunden bei Vorliegen der Indikationen gemäß
Anlage 1c I. der Mutterschafts-Richtlinien,
Bilddokumentation
40,70€
Mutterschutzrichtlinien
Indikation Ultraschall gemäß Anlage 1c I
Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung
Gestörte intrauterine Frühschwangerschaft
Frühschwangerschaft bei liegendem IUP, Uterus myomatosus, Adnextumor
Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe
Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Verdacht
Bestätigter vorzeitiger Blasensprung und/oder vorzeitige Wehentätigkeit
Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestätigung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus
Verdacht auf vorzeitige Plazentalösung
Ultraschall-Kontrollen bei gestörtem Geburtsverlauf z. B. vor, während und nach äußerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schädellage.
01773
Beschreibung
Weiterführende sonographische Diagnostik II
Obligater Leistungsinhalt
Sonographische Untersuchungen zur differentialdiagnostischen Abklärung und/oder
Überwachung von pathologischen Befunden bei Vorliegen der Indikationen gemäß
Anlage 1c II.2 der Mutterschafts-Richtlinien,
Bilddokumentation
63,50€
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 22
Mutterschutzrichtlinien
Indikation Ultraschall gemäß Anlage 1c II 2.
Gezielte Ausschlußdiagnostik bei erhöhtem Risiko für Fehlbildungen oder
Erkrankungen des Fetus aufgrund von
ultraschalldiagnostischen Hinweisen
laborchemischen Befunden
genetisch bedingten oder familiär gehäuften Erkrankungen oder Fehlbildungen in der
Familienanamnese
teratogenen Noxen
oder als Alternative zur invasiven pränatalen Diagnostik.
01774
Beschreibung
Weiterführende Dopplersonographie I
Weiterführende sonographische Diagnostik des fetalen kardiovaskulären Systems
bei Verdacht auf Fehlbildung oder Erkrankung des Föten gemäß Anlage 1d der
Mutterschafts-Richtlinien
Obligater Leistungsinhalt
Farbcodierte duplexsonographische Echokardiographie(n),
Bilddokumentation
80,38€
01775
Beschreibung
Weiterführende Dopplersonographie II
Weiterführende sonographische Diagnostik des fetomaternalen Gefäßsystems bei
Verdacht auf Fehlbildung oder Erkrankung des Föten gemäß Anlage 1d der
Mutterschafts-Richtlinien
Obligater Leistungsinhalt
Farbcodierte duplexsonographische Untersuchung(en) des fetomaternalen
Gefäßsystems,
Bilddokumentation
50,29€
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 23
Mutterschutzrichtlinien
Indikation Ultraschall gemäß Anlage 1d.
Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
Hypertensive Schwangerschaftserkrankungen (in allen ihren Ausprägungen)
Zustand nach Mangelgeburt/intrauterinem Fruchttod
Zustand nach Präeklampsie/Eklampsie
Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
Begründeter Verdacht auf Fehlbildung/fetale Erkrankung
Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
Abklärung bei Verdacht auf Herzfehler/Herzerkrankungen.
Warum relevant?
Laborziffern
32030 Orientierende Untersuchung (Scheiden pH) 0,50€
32031* Mikroskopische Untersuchung des Harns auf morphologische Bestandteile 0,25€
32035* Erythrozytenzählung 0,25€
32036 Leukozytenzählung 0,25€
32038* Hämoglobin 0,25€
32045 Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials (2x) 0,25€
32120* Mechanisiertes Blutbild, Retikulozytenzählung 0,50€
32132 Schwangerschaftsnachweis 1,30€
32151 Kulturelle bakteriologische und/oder mykologische Untersuchung 1,15€
* 32007 als Ausnahmeziffer ansetzen
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 24
01815
Beschreibung
Untersuchung und Beratung der Wöchnerin gemäß Abschnitt F.1. oder F.2. der
Mutterschafts-Richtlinien
Achtung:
Wenn die Nachsorge nach 01815 in ein neues Quartal fällt, dann kann die 01770 mit
angesetzt werden,
14,28€
Mutterschutzrichtlinien
Untersuchungen und Beratungen der Wöchnerin
1. Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbindung
vorgenommen werden. Dabei soll das Hämoglobin bestimmt werden.
2. Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen, spätestens jedoch acht
Wochen nach der Entbindung durchgeführt werden. Die Untersuchung umfaßt:
Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschließlich Hb-Bestimmung),
Feststellung des gynäkologischen Befundes, Blutdruckmessung, Untersuchung des
Mittelstrahlurins auf Eiweiß, Zucker und Sediment, gegebenenfalls bakteriologische
Untersuchungen (z. B. bei auffälliger Anamnese, Blutdruckerhöhung,
Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter.
Warum relevant?
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 25
35100
Beschreibung
Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände
Obligater Leistungsinhalt
Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände,
Schriftlicher Vermerk über ätiologische Zusammenhänge,
Dauer mindestens 15 Minuten
16,19€
35110
Beschreibung
Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen
Obligater Leistungsinhalt
Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen,
Systematische Nutzung der Arzt-Patienten-Interaktion, Dauer mindestens 15
Minuten
16,19€
33044
Beschreibung
Sonographische Untersuchung eines oder mehrerer weiblicher Genitalorgane, ggf.
einschließlich Harnblase, mittels B-Mode-Verfahren
Obligater Leistungsinhalt
Sonographische Untersuchung eines oder mehrerer weiblicher Genitalorgane, ggf.
einschließlich Harnblase, mittels B-Mode-Verfahren,
15,02€
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 26
33075
Beschreibung
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 33070 bis 33074 für die
Durchführung der Untersuchung als farbcodierte Untersuchung
33074
Beschreibung
Sonographische Untersuchung der Gefäße des weiblichen Genitalsystems mittels
Duplex-Verfahren,
21,84€
Unvorhergesehen Inanspruchnahme
01100 01101 01102
Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten
zwischen 19:00 und 22:00 Uhr
an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 07:00 und 19:00 Uhr
Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten
zwischen 22:00 und 07:00 Uhr
an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 19:00 und 07:00 Uhr
Inanspruchnahme des Vertragsarztes an Samstagen zwischen 07:00 und 14:00 Uhr
20,88€ 33,35€ 10,76€
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 27
Impfen (Auszug)
89301B 89303 89112
MMR letzte Dosis Diphterie / Tetanus / Pertussis Influenza Impfung (Indikation)
15,34€ 15,34€ 7,67€
Laborausnahmekennziffern
Ausnahmekennziffer Untersuchung (Auszug)
32006 32726 Untersuchung eines Abstrichs, Exsudats, Sekrets I
32007 32031 Harn-Mikroskopie32038 Hämoglobin32120 Mechanisiertes Blutbild, Retikulozytenzählung
32012 32120 Mechanisiertes Blutbild, Retikulozytenzählung
32024 32569 Toxoplasma-Antikörper-Suchtest32740 Kultureller Nachweis betahämolysierende Streptokokken
Ab 01.07.2018
32004 32151 Kulturelle bakteriologische und/oder mykologische Untersuchung
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 28
ENDE Teil 1
GOÄ
GOÄ
Selber abrechnen?
Abrechnen lassen?
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 29
Verschiedene Versicherungen
Basistarif
Studentenversicherungen
Post B
KVB (Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten)
…
Wichtig: VOR der Behandlung nach dem Tarif fragen und dann den Behandlungsvertrag abschließen.
Quelle: Ärzteblatt 20/2014 Seite A909
Systematik GOÄ 1
A. Gebühren in besonderen Fällen
B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
II. Zuschläge zu Beratungen und Untersuchungen nach Nummer 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8
III. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
IV. Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche, Assistenz
V. Zuschläge zu den Leistungen nach den Nummern 45 bis 62
VI. Berichte, Briefe
VII. Todesfeststellung
014 Besuche
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 30
Systematik GOÄ 2
C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen I. Anlegen von Verbänden
II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen, Implantation,
Abstrichentnahmen
III. Punktionen
IV. Kontrastmitteleinbringungen
V. Impfungen und Testungen
VI. Sonographische Leistungen
VII. Intensivmedizinische und sonstige Leistungen
VIII. Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen
D. Anästhesieleistungen 491 Infiltrationsanästhesie großer Bezirke – auch Parazervikalanästhesie
G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Systematik GOÄ 3
H. Geburtshilfe und Gynäkologie
L. Chirurgie, Orthopädie I. Wundversorgung, Fremdkörperentfernung
M. Laboratoriumsuntersuchungen I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis
II. Basislabor
III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen und körpereigenen
Zellen
GOÄ
Behandlungsfall
Steigerungsfaktor
Analogziffern
Verschiedene Versicherungen und Tarife
Ziffern
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 31
GOÄ Behandlungsfall
Nach den Allgemeinen Bestimmungen zu dem Abschnitt „Grundleistungen und
allgemeine Leistungen“ (Ziffer 1 bis 107) gilt als Behandlungsfall der Zeitraum
von einem Monat für die Behandlung derselben Erkrankung. Nach Ablauf eines
Monats der Behandlung einer Erkrankung entsteht gebührenrechtlich ein neuer
Behandlungsfall, auch wenn es sich um dieselbe Erkrankung handelt. Wenn
während der Erkrankung im Behandlungsfall (ein Monat) eine weitere, hiervon
völlig eigenständige Erkrankung auftritt, die eine gänzlich andere Diagnostik und
Behandlung erforderlich macht, liegen zwei (zeitversetzt) parallel laufende
Behandlungsfälle vor. Diese Ausführungen zum Behandlungsfall haben
Relevanz bei der folgenden Allgemeinen Bestimmung. „Die Leistungen nach
den Nr. 1 und / oder 5 sind neben Leistungen nach den Abschnitten C – O (Ziffer
200 ff) nur einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.“
GOÄ Steigerungsfaktor
GOÄ Analogziffern
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthält in § 6 Abs. 2 die Grundlage dafür, dass der Arzt - anders als im vertragsärztlichen Bereich, in dem nur im EBM enthaltene Leistungen berechenbar sind - eine nicht in der GOÄ enthaltene Leistung analog einer gleichwertigen, in der GOÄ enthaltenen Leistung abrechnen kann. Diese Regelung berücksichtigt, dass der medizinische Fortschritt in der GOÄ nicht kurzfristig widergespiegelt werden kann, aber auch, dass es schon bei Verfassung des Gebührenverzeichnisses nicht möglich ist, den ärztlichen Alltag in all seinen Facetten zu erfassen.
§ 6 Abs. 2 GOÄ: "Selbständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden."
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 32
GOÄ Analogziffern
A 1006 (vgl. 01773)
A1007 (vgl. 01774)
A1008 (vgl. 01775)
Analog 5373 (vgl. 01771) Legendentext: 1B-Screening 20. SSW gemäß
Mutterschaftsrichtlinien (ohne 415)
Ziffern, Aufbau der Abrechnung einer
Behandlung Beratung
Untersuchung
Technische Leistungen
Laborleitstungen
Kostenpauschalen
Weitergehende Beratung
Materialkosten
Beratung
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 33
Beratung
Untersuchung
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 34
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 35
Technische Leistungen
Ultraschall 410,420,403
Gyn. Leistungen (z.B. Kolposkopie) 1070
Ultraschall
Zuschläge Grundleistung Organe
401 410 420 (max 3x)
403 415
404 418
Gynäkologischer Schall:403,410(Harnblase),420(3x)(Uterus, Ovar li, Ovar re, Cervix, Douglas, Darm, Harnröhre)
403, Faktor 1,8 15,75€410, Faktor 2,3 26,81€420, Faktor 3,3 Anzahl 3 46,17€
Summe: 88,73€
Erhöhung GOP 420 auf Faktor 3,3 mit Begründung: „Mehrorganuntersuchung“
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 36
27 Krebsvosorge inkl Abstrichentnahme, Untersuchung auf Blut im Stuhl und Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten. (nicht neben 1,3,5,6,7,8,297,3500,3511,3650,3652)
403 transkavitärer Zuschlag Ultraschall410 Ultraschall ein Organ420 Ultraschall bis zu 3 weiterer Organe bei Nr 410 bis 418
1070 Kolposkopie1075 vaginale Behandlung3508 mikroskopische Untersuchung3509 mikroskopische Untersuchung mit Färbung3571 Immunologischer Stuhltest (2x)4711 Mikroskopie Pilze nativ4715 Anzüchtung von Pilzen4743 Trichomonoaden nativ einfach
4850 Zytologische Untersuchung zur Phasenbestimmung des Zyklus (nicht neben 297)298 Entnahme Material zur mikrobiologischen Untersuchung 3x
A3911H3 Bladdercheck
Ziffer Inhalt
23 Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft (Nicht neben 1,3,5,7,3550)
24 SS-Vorsorge (nicht neben 1,3,5,7)27 Krebsvosorge inkl Abstrichentnahme, Untersuchung auf Blut im Stuhl und Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und
Erythrozyten. (nicht neben 1,3,5,6,7,8,297,3500,3511,3650,3652)
34 Eröterung einer Erkrankung (nicht neben 1,3,4,15,30) Min 20 Minuten250 Blutentnahme403 transkavitärer Zuschlag Ultraschall410 Ultraschall ein Organ415 Ultraschall im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge420 Ultraschall bis zu 3 weiterer Organe bei Nr 410 bis 418
1001 Tokographie1002 CTG1070 Kolposkopie1075 vaginale Behandlung3508 mikroskopische Untersuchung3509 mikroskopische Untersuchung mit Färbung3511 U-Status oder pH-Wert3517 Hb3529 Schwangerschaftstest3531 Urinsediment4530 Anzüchtung von Bakterien4605 Urikult4711 Mikroskopie Pilze nativ4715 Anzüchtung von Pilzen4722 Mikroskopie von Pilzen nach Anzüchtung4743 Trichomonoaden nativ einfach4749 Mikroskopie Trichomonaden nativ nach einfacher Anreicherung4850 Zytologische Untersuchung zur Phasenbestimmung des Zyklus (nicht neben 297)
A1006 Feinsonographie(3x pro SS)A1008 Doppler
Hausaufgabe - Ja welche Ziffern denn jetzt?
Was wird gemacht? (z.B. 3508 Nativpräparat)
Gibt es eine zusätzliche Ziffer? (z.B. 298 Abstrichentnahme)
Kann ich die Ziffer mehrfach ansetzten? (z.B. Organe)
Gibt es Gründe für Faktorenerhöhung?
Gibt es Materialkosten? (z.B. Infusionsbesteck, Medikamente)
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 37
Genetische Beratung
Besondere Beratung
Psychosomatik
Damit die Leistung vom Kostenträger akzeptiert wird, ist auch eine entsprechende Diagnose in der Rechnung erforderlich. Wichtig ist hierbei aber auch, dass diese Diagnose patientenkompliant ist. Folgende Beispiele könnten dafür infrage kommen:
Insomnie, vegetative Dystonie, Klimax, Stress-Syndrom, Überlastungssyndrom, Erschöpfungssyndrom, psychovegetatives Syndrom, Konfliktberatung, Konfliktsituation, Partnerschaftsprobleme, burn-out-Syndrom, Depression, Neurastenie, Somatisierungstendenz, Unruhezustand.
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 38
ENDE Teil 2
IGeL
IGeL notwendige Maßnahmen
Schriftlicher Behandlungsvertrag
Rechnung mit ausgewiesener GOÄ Aufschlüsselung
Quittung über Gelderhalt
Kontrolle Umsatzsteuerpflicht
Kassenbuch bei Bargeldverkehr
Vortrag Abrechnung 10.06.2018
(c) Dr. Tobias Riedl, Amberg 39
IGeL Berechnung
Vielen Dank
www.dr-riedl.com/vortrag
https://www.facebook.com/Dr.Riedl/