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Durchgängig elektronischer Rechtsverkehr mit T-Systems als kompetentem Partner für die Justiz E-JUSTICE

E-JUSTICE - T-Systems · *E-Justice-Gesetz: Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013. De-Mail-Gesetz: Gesetz zur Regelung von

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Durchgängig elektronischer Rechtsverkehr mit T-Systems als kompetentem Partner für die Justiz

E-JUSTICE

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DIE JUSTIZ IM ZEICHEN DER DIGITALISIERUNG

ZUkUNfTSSICHERHEIT DURCH E-JUSTICE

Begründet durch die föderale Verfassungsstruktur entwickelte sich in der deutschen Justiz eine heterogene und teils divergente IT-Landschaft. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Strafvollzugsbehörden und die Justiz- verwaltung sehen sich mit strategischen Herausforderungen konfrontiert, z. B. knappe Haushalte, steigende Verfahrenszahlen, eine zunehmend komplexere Rechtsprechung und Fachkräftemangel. Hinzu kommt, dass die europäische Zusammenarbeit an Bedeutung gewinnt, ob es sich um die Vernetzung von Registerverfahren oder staatenübergreifende Vollstreckung handelt. Als Hindernis stellen sich Medienbrüche im Verfahrensablauf heraus, die zu Verzögerungen sowie Mehrkosten für den papierbasierten Prozess und manuelle Tätigkeiten führen. Auch bei der effizienten Nutzung der neuen digitalen Möglichkeiten bestehen Ausbaupotentiale wie Aktendurchdringung oder die medienbruchfreie Aktenweiterleitung im Instanzenweg.

DIE DIGITALE JUSTIZ koMMT Der Staat hat die Problematik erkannt und verschiedene Initiativen im Bereich der digitalen Justiz initiiert: z. B. e-CODEX für die europaweite Inter- operabilität, ein bundesweites Justizportal, eine zentrale Online-Formular-stelle, ein maschinell geführtes Grundbuch sowie das bundeseinheitliche Akteneinsichtsportal. Mit mehreren Gesetzen* wird festgeschrieben, bis wann welche Prozesse digitalisiert sein müssen. Der elektronische Rechts-verkehr ist dabei der Schlüssel für eine moderne und zukunftsorientierte deutsche Justiz. Elektronische Kommunikation ist äußerst effizient, doch ein Blick auf die gesamte Struktur lohnt sich. Was nutzt die elektronische Kommunikation innerhalb und mit der Justiz, wenn nicht auch Beschlüsse und Urteile sowie der gesamte Vorgang elektronisch vorliegen? Heute und auch künftig finden sich in der Justiz nicht digitalisierte Inhalte. Daher muss die komplette Digitalisierung von Kommunikation, Verfahren und Akten-management in der Justiz als ein großes Ganzes betrachtet werden.

HETERoGENITäT ALS HERAUSfoRDERUNG

Heute existieren in jedem der vier Bereiche Kommunikation, Verfahren, Aktenmanagement und Infrastruktur unterschiedlichste Lösungen. Ob Grundbuchauszug, Beschlusserstellung oder Aktenverwaltung, überall stehen verschiedene Systeme dahinter. Daraus ergeben sich die wesent-lichen Fragen, die bei der Realisierung von E-Justice gelöst sein müssen: Wie können unterschiedliche bestehende und neue sicherere Kommu- nikationsarten (wie De-Mail) in den elektronischen Rechtsverkehr ein- gebunden werden? Wie lassen sich ausgehende und eingehende Daten bzw. Dokumente sicher verteilen, sodass sie die richtigen internen und externen Empfänger erreichen? Wie können die zahlreichen verschiedenen Verfahren transaktionssicher und kostengünstig an die Prozesse des elektronischen Rechtsverkehrs angebunden werden? In dieser großen Heterogenität liegen die Herausforderungen für ein erfolgreiches E-Justice.

SICHERHEIT ALS oBERSTES GEBoT Aus gutem Grund unterliegt die Gerichtspost besonderen Zustellbedin-gungen. Beispielsweise muss sichergestellt sein, dass Schriftstücke den richtigen Adressaten erreichen und nicht einen unbefugten Dritten. Fristen müssen gewahrt bleiben und die Zustellung hat zweifelsfrei nachweisbar zu sein, bevor sich Rechtswirkungen entfalten können. All diese im derzeitigen Papierverkehr eingespielten Prozesse muss eine digitale und effiziente Lösung erbringen. Schutz vor Spam, Phishing und Manipulation sowie dem Zugriff Unbefugter auf allen Ebenen des Justizverfahrens sind ein Muss. Dafür benötigt es eindeutig identifizier-bare Kommunikationspartner genauso wie verschlüsselte Übertragung und Speicherung.

} Durch eine Integrationsplattform können alle unterschiedlichen Kommunikationsvarianten, Fachverfahren und Aktenlösungen zu einem homogenen Ganzen integriert werden.

* E-Justice-Gesetz: Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013. De-Mail-Gesetz: Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 28. April 2011, geändert am 07. August 2013. E-Government-Gesetz (EGovG): Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013.

Papierberge schrumpfen zu schlanken Datensätzen.

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T-SySTEMS ALS STRATEGISCHER JUSTIZpARTNER

GANZHEITLICHE INTEGRATIoNSpLATTfoRM

Mit der E-Justice Application & Communication Platform realisiert T-Systems die ganzheitliche Ende-zu-Ende-Lösung für die digitale Justiz. Auf dieser Plattform können sichere Kommunikationverfahren, alle bestehenden Fachverfahren sowie die elektronische Akte eingebunden werden. Alle Kommunikationswege wie sichere E-Mail, gescannte Papier-post und Fax werden medienbruchfrei angebunden, Signaturprüfungen durchgeführt und Verschlüsselungen umgesetzt. Die Plattform ermöglicht es, die aus unterschiedlichen Entwicklungsverbünden stammenden Fachverfahren und Infrastrukturkomponenten länderspezifisch zu ver-binden und somit durchgängige, performante elektronische Prozesse zu realisieren. Die Plattform ergänzt die bereits in Konzeption bzw. im Einsatz befindlichen Kommunikations- bzw. Integrationsplattformen der Justiz. Die Plattform kann allein, in Kombination bzw. auch im Über-gang zu diesen Systemen eingesetzt und im Rahmen einer mittel- bis langfristigen Strategie sukzessive eingeführt werden. Technisch basiert die Lösung auf einer in betriebskritischen Umgebungen erprobten Open-Source-Technologie.

BEwäHRTE LÖSUNGEN voN T-SySTEMS

De-Mail: Der gesetzeskonforme E-Mail-Zugang (laut De-Mail-Gesetz, E-Government-Gesetz und E-Justice-Gesetz) erfüllt alle Voraussetzungen an Sicherheit, Datenschutz und Qualität. Vertrauliche Nachrichten können mit der auf dem anerkannten Standard „Pretty Good Privacy“ (PGP) basierenden Verschlüsselungstechnik (nun auch) durchgängig vor Zugriffen Dritter geschützt werden. Mit umfassendem Know-how rund um De-Mail sorgt T-Systems für die nahtlose Integration von De-Mail in die Infrastruktur und bestehenden Prozesse.

Fachverfahren: T-Systems setzt bei der Neu- bzw. Weiterentwicklung von Justizfachverfahren auf den Einsatz von Standardsoftware. Diese Strategie folgt der Überzeugung, dass nur auf diese Weise eine langfristige Betriebs-stabilität und Betriebssicherheit über die meist sehr lange Laufzeit der Justizfachverfahren erreicht werden kann. Die Bundesländer Baden-

Württemberg und Schleswig-Holstein nutzen bereits seit mehr als zehn Jahren erfolgreich FOLIA/EGB von T-Systems.Mit der Einrichtung von elektronischen Bezahlsystemen (E-Payment) in den Justizportalen wird eine schnelle und sichere Abwicklung aller Zahlungen für sämtliche Kostenrechnungen der Gerichte und Staats-anwaltschaften ermöglicht. Der vereinfachte Bezahlvorgang macht Wechselgeld überflüssig. Sämtliche Kostenrechnungen der Justiz können so über das Internet abgewickelt werden. Die Geschäftsabläufe werden beschleunigt und optimiert. Durch die Integration mit den Fachverfahren können umfangreiche Kostenauswertungen und Statistiken bedient werden.

E-Akte Public: Die E-Akte Public von T-Systems ergänzt die Anforde-rungen der Justiz in Sachen Aktenverwaltung ideal. Die unterschied-lichen Komponenten können flexibel in bestehende Systemarchitekturen und Arbeitsplatzsysteme integriert werden. Die auf Microsoft Share-Point basierende Lösung bietet damit zusätzlich optimale Funktionen für die Zusammenarbeit. Darüber hinaus befinden sich im Portfolio von T-Systems weitere wichtige Komponenten, wie ImageMaster als hoch-wertige und höchstperformante Archivlösung. T-Systems bietet auch umfassendes Know-how zur Integration marktführender Systeme, wie z. B. FileNet.

Infrastruktur: Von der landesweiten Einführung, zum Beispiel einer SAP-Plattform, über den ausfallsicheren Betrieb im Rechenzentrum von T-Systems bis hin zur 24/7-Bereitstellung eines User Help Desks – mehrere Bundesländer vertrauen bereits seit vielen Jahren auf die Erfah-rung von T-Systems beim Betrieb von Justizinfrastrukturen und IT Service Management.Mit dem zentral bereitgestellten Dynamic Workplace stellt T-Systems einen standardisierten, kosteneffizienten und dynamisch skalierbaren Justiz-Arbeitsplatz der Zukunft zur Verfügung. Die Kosten für die Arbeitsplatz-infrastruktur reduzieren sich mit Dynamic Workplace um bis zu 30 %. Die Nutzer profitieren von der intuitiven Bedienbarkeit wie auch von der Betriebssystem- und Endgeräte-Unabhängigkeit. Sicherheit entsteht durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Mittels Single-Tenant-Lösung lassen sich auch sämtliche Compliance-Anforderungen im Rahmen des European Privacy Standard erfüllen.

Der ganzheitliche E-Justice-Ansatz von T-Systems für die digitale Justiz basiert auf einem integrativen Gesamtsystem, das die Ebenen Kommunikation, Verfahren, Aktenmanagement und Infrastruktur medienbruchfrei verknüpft. Es unterstützt die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechtsverkehr.

EGVP: Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

kommunikation

verfahren

akten-management

infrastruktur

INTEGRATIoNJUSTIZBEREICHE

Sichere Kommunikation: Elektronische Signaturen, OCSI, SAFE etc.

Elektronische Justizakte: Gerichtsakte, Strafakte, Grundakte etc.

Infrastruktur: Application Management, LAN, WAN, UserHelpdesk, IT Service Management, Arbeitsplatzmanagement

Geschäftsprozesse und Fachverfahren: Mesta,RegisSTAR, DB-Grundbuch, web.sta, JUDICA / TSJ, forumSTAR, EUREKAFach, GO§A, SolumSTAR , FOLIA/EGB etc.

DMS / E-Akte: Systeme

Justiz- Fachverfahren

Sicherer, skalierbarer und performanter 24/7-Betrieb, LAN/WAN-Managment, Dynamic Workplace

EGVP, Kommuni-kationsplattformen, Justizarbeitsplatz

LÖSUNGEN voN T-SySTEMS

Fachverfahren: z. B. FOLIA/EGBFachfunktionen: z. B. E-Payment

De-Mail

E-Akte Public :MS SharePoint, Image-Master, FileNet etc.

E-JusticeApplication & Communication Platform

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HERAUSGEBERT-Systems International GmbHHahnstr. 43d60528 Frankfurt am Main, Deutschland

KONTAKTJürgen BreithauptTelefon: +49 89 545504509E-Mail: [email protected]

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MEHRwERTE DURCH T-SySTEMS

EffIZIENZ DURCH INTEGRATIoN. Annähernd fünf Millionen Gerichts-verfahren pro Jahr hat die deutsche Justiz zu bewältigen. Die Kosten dafür werden teils durch Gerichtsgebühren und zum Teil durch die öffent-liche Hand getragen. Mit T-Systems als strategischem Partner der Justiz und einem homogenen digitalen Gesamtsystem lassen sich diese Kosten erheblich reduzieren.

fLExIBILITäT DURCH STANDARDISIERUNG. In Sachen Software und Infrastruktur vertritt T-Systems die Philosophie der Standardisierung. Denn diese ist kostengünstiger als Individualisierung und bietet die Möglichkeit, das ganzheitliche Justizsystem durch entsprechend einheit-liche Systeme für Kommunikation, Verfahren und Aktenmanagement zu unterstützen. Individuelle Anforderungen und Anpassungen können dennoch problemlos berücksichtigt werden.

INvESTITIoNSSCHUTZ DURCH fLExIBILIäT. Die Justiz erhält mit der E-Justice Application & Communication Platform ein hochflexibles, praxiserprobtes Werkzeug. Durch die Kombinationsmöglichkeit mit vorhandenen Plattformen bleiben bisher getätigte Investitionen sinnvoll geschützt. Für die anstehende E-Justice-Integration bietet T-Systems justizspezifisches Beratungs-Know-how.

STABILITäT DURCH LANGJäHRIGE ERfAHRUNG. T-Systems arbeitet in Deutschland auf allen staatlichen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen) mit der öffentlichen Hand zusammen. Diese Erfahrung bei öffentlichen Großprojekten und im Umgang mit hochsensiblen Daten prädestiniert T-Systems als Gesamtanbieter für E-Justice. Die Justiz verfolgt bereits seit Jahren den strategischen Weg der IT-Konsolidierung und des zentralen Betriebes. Dies ist u. a. eine notwendige Vorausset-zung zur Erfüllung der mit E-Justice einhergehenden Anforderungen an Betriebsstabilität und Supportqualität (24/7).

SICHERHEIT DURCH ICT MADE IN GERMANy. Bei T-Systems haben Datenschutz sowie -sicherheit oberste Priorität: Daten verlassen zu keinem Zeitpunkt Deutschland und jegliche Verarbeitung erfolgt innerhalb des Landes.

voRTEILE AUf EINEN BLICk

Durchgängigkeit: Ganzheitlicher und integrativer E-Justice-Ansatz für den durchgängigen elektronischen Rechtsverkehr.

Integration: Standards als Basis für die Integration von vorhandenen Plattformen und Systemen.

Effizienz: Beschleunigte und integrierte E-Justice-Abläufe ohne Medienbrüche.

Expertise: Langjährige Erfahrung von T-Systems in der Justiz und der öffentlichen Verwaltung.

Innovation: Eigene innovative Lösungen für Kommunikation, Verfahren und Aktenmanagement von T-Systems.

Konformität: Einhaltung aller Form-, Verfahrens- und Sicher-heitsanforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr.

Datenschutz und Datensicherheit: Datenhaltung und -verarbeitung ausschließlich in Deutschland. Auf Wunsch auch mit hochsicheren Kommunikationsleitungen ins Internet realisierbar.

Flexibilität: Skalierbarkeit, Betriebssicherheit und Kosten-effizienz durch professionelle Systemkomponenten und SOA-Architekturen.

E-Justice-Plattform: Durchgängige Fachverfahrensintegration entlastet die Justizbehörden und beschleunigt die Verfahrens-abwicklung für die Kommunikationspartner.